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PETITION


Gabriel Foco

A-1100 Wien, Troststraße 51/34 Tel. (Fax): 913 11 40, Email: gabriel.foco@teleweb.at


Wien, den 12. Juni 2000

EINLEITUNG (Sanktionen gegen Frankreich/Rechtsstaatlichkeit XXVI)

Nicht zufällig brachten einerseits die Balkankrise und andererseits die Sanktionen gegen Österreich schwere Strukturmängel der EU (Europäische Union) zutage, denn beide Probleme hängen mit der geplanten Osterweiterung der EU - auf Grundlage der sogenannten Neuordnung Europas nach dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) - zusammen.

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/trianon13.html

Die Friedensschlüsse in den Pariser Vororten (1919-1920) entfremdeten unter französischer Regie das von den Amerikaner (als Bedingung für den Kriegseintritt der USA) verlangte Völkerrecht zu der Bemäntelung der (davor abgeschlossenen) verbrecherischen Geheimverträge der Siegermächte, und so wurden die von den siegreichen Kolonialmächten (England, Frankreich und Rußland) gegen Österreich bei den Serben bestellten Verbrechen (1914), auf Kosten Österreichs von den Franzosen (1920) an die Serben (mit Land als neue serbische Kolonien) bezahlt, darunter Bosnien und Kosovo, wo sich dann in den 90ern das in Paris 1919-1920 geschaufelte Grab Mitteleuropas wieder öffnete. Nach der übereinstimmenden Ansicht der damals handelnden Politiker der Siegermächte (Clemenceau und Lloyd George u. a.) war der sogenannte Friedensschluß 1919-1920 eine Kapitulation vor dem Kriegswillen der Sieger, und hatte mit Frieden außer dem Namen nichts gemein, im Gegenteil, weil die nämliche Neuordnung Europas 1919-1920 weder dem Völkerrecht noch der Friedenshoffnung, sondern ausschließlich dem verbrecherischen Geheimverträgen der Sieger dienten, welche Sieger den Krieg mit dem nämlichen (geheimen) verbrecherischen Ziel begannen, und - als Sieger - den Verlierern des Krieges - ebenfalls verbrecherisch - die Schuld am Krieg unterschoben, um ihre Verbrechen zu legitimieren (und sich und ihre perfekten Verbrechen als das Ideal der neuen Europa zu feiern). Mit der Bemäntelung der Verbrechen im Ersten Weltkrieg (1914-1918) durch das Völkerrecht (in dem Frieden 1919-1920), gelang es den gleichen verbrecherischen Siegern den Zweiten Weltkrieg (1940-1945) - erklärtermaßen bewußt - so (mit dem Friedensvertrag 1919-1920) herbeizuführen, bzw. herauf zu beschwören, daß diesmal die damaligen Verlierer tatsächlich sich selber tatsächlich Verbrechen schuldig machten und schon mit diesem Ziel den Krieg begannen, um Revanche für den verlorenen Ersten Weltkrieg zu nehmen, ja die erlittenen Verbrechen des Ersten Weltkrieges sogar im Zweiten Weltkrieg zu überbieten. Das ist dann bekanntlich auch tatsächlich gelungen, ... allerdings mit dem Unterschied, daß die Verlierer des Ersten Weltkrieges auch den Zweiten Weltkrieg verloren, obwohl diesmal sie es mit Verbrechen versuchten, um sich von den nachteiligen Folgen des Verbrechens ihrer Gegner aus dem Ersten Weltkrieg zu befreien. Die Friedensverträge nach dem Zweiten Weltkrieg übernahmen und bestätigten die Neuordnung Europas nach dem Ersten Weltkrieg auf nationalstaatlicher Ebene, legten aber den Grund für ein überregionales Blocksystem aus Nationalstaaten, deren Grenzen quer über die Kriegslager des Ersten und Zweiten Weltkrieges gezogen wurden, und so in Europa gleichsam die ganze Welt in zwei Teile teilten. Mit anderen Worten wurde das in zwei Weltkriegen zwischen Ost und West aufgeriebene Mitteleuropa - als zentraler Machtfaktor - ausgelöscht und zwischen Ost und West aufgeteilt, um - entlang der neuen Frontlinien - für Jahrzehnte im sog. Kalten Krieg (1948-1989) zu erstarren. Nach dem Ende des Kalten Krieges und Zusammenbruch des Ostblocks (1989) kam das unter den Trümmern zweier Weltkriege begrabene Mitteleuropa wieder zum Vorschein, ja es entsteht zunehmend der Eindruck, daß das langsam neu erwachte Mitteleuropa, das im Kalten Krieg nur als Pufferzone zwischen Ost und West fungierte, den Ostblock eigentlich zum Einsturz brachte. Beim Zusammenbruch des Ostblocks und Ende des Kalten Krieges wurde das überkommene System in den Grundlagen erschüttert, und so kam bei den Erschütterungen - unter der aufbrechenden Kruste des Blockssystems - die verbrecherische Grundlage der Neuordnung Europas (1919-1920) in Jugoslawien als serbische Kolonialmacht (1989) zum Vorschein. Dabei geriet das inzwischen mit dem ehemaligen Kriegsgegner Deutschland das Rückgrad Westeuropas bildende Frankreich mit sich selbst in Zwiespalt, denn zunächst hoffte einerseits Frankreich vom Zusammenbruch des Ostblocks über die deutsch-französische Achse als neue Zentrum der Macht in Europa zu profitieren, aber alsbald wurde das bei der Osterweiterung engagierte Frankreich andererseits von der (schizophrenen) Erblast der verbrecherischen Geheimverträge aus dem Ersten Weltkrieg eingeholt, und so verstrickte sich Frankreich neuerlich in der verbrecherischen Geheimpolitik, bzw. in deren Fortsetzung im neuen Europa. So wie nämlich das neu erwachte Mitteleuropa dort anzuknüpfen suchte, wo es zu Existieren aufhörte, so fiel Frankreich in die alten Verbrechen der ausgehenden Kolonialzeit zurück, und stellte nun ihre gesamte diplomatische und politische Anstrengungen neuerlich in den Dienst des (heimlichen) Verbrechens, ... wie ein milieugeschädigter Krimineller, der vergeblich aus dem Teufelskreis des Verbrechens auszusteigen suchte, weil Frankreich in den damaligen verbrecherischen Geheimverträgen mit Serbien u. a. Verpflichtungen einging, mit der sie heute erpreßt werden kann. Zu betonen ist also, daß alle von Frankreich in Geheimverträgen verübten Verbrechen stets hinter dem Rücken des französischen Volkes geschahen, ja in den meisten Fällen auf Kosten des ebenfalls betrogenen französischen Volkes, weil die französische Volksvertretung einerseits nicht die nötigen Kontrollbefugnisse hatte und hat, um diese Verbrechen im Namen Frankreichs zu verhindern, und andererseits die französische Regierung von dem verbrecherischen Einfluß sieh niemals frei machen kann, und faktisch jede neue französische Regierung - systembedingt - zu der Fortsetzung der Verbrechen genötigt werden kann. Diese Strukturschwächen der französischen Demokratie sollten nun - nach dem Willen der verbrecherischen Drahtzieher - auf die neuen internationalen Organisation überschwappen, wobei (das von Verbrechern kontrollierte) Frankreich nicht nur ihre Machtposition in der UNO, sondern auch in der NATO und EU, zu der Aushöhlung des Rechtssystems und Forcierung des korrupten Machtsystems mißbraucht, um die idealen Voraussetzungen für die Fortsetzung des Verbrechens so zu schaffen, daß mit den internationalen Organisationen (UNO, NATO, EU) die Verbrechen der Machtpolitik bemäntelt werden. Zu diesem Zweck versucht nun Frankreich - mit Deutschland als Schlußlicht der Achse - die EU von einem Rechtssystem zu einem (korrupten) Machtsystem umzufunktionieren, und hat schon lange vorher die Vorbereitungen für die Zeit der französischen Präsidentschaft getroffen, um die EU zu einer Tarnorganisation von Verbrechen umzufunktionieren, wo die Korruption unkontrollierbar, und somit allmächtig, sodaß das bisherige Rechtssystem der EU von dem Machtsystem abgelöst werde. Gleichzeitig versucht Frankreich die seit der Deklaration der Menschenrechte (1948) eigentlich obsoleten Bürgerrechte, welche den Verbrechen gegen die Menschlichkeit (wegen ihrer "Unvollkommenheit") Tür und Tor geöffnet hatten, so unter dem Ideal der Französischen Revolution aufzuwerten, daß mit den Bürgerrechten die Menschenrechte vereinnahmt, und damit die Menschenrechte, die den europäischen Einigungsprozeß überhaupt ermöglich hatten und nach wie vor dessen unabdingbare Voraussetzung sind, herabgewürdigt, abgestuft, und inhaltlich entwertet werden. Kurzum versucht Frankreich im Dienste seiner verbrecherischen Geheimpolitik insbesondere die EU als Tarnorganisation des Verbrechens umzufunktionieren, und die Völker und Menschen zu entrechten. Das Haupthindernis der verbrecherischen Machtpolitik ist Recht, insbesondere die wohlverstandenen Menschenrechte, weil das als Menschenrecht gefaßt Rechts die einzig verläßliche Grundlage der Einigung und Integration war, die für Frankreich nunmehr ausgedient hatte. Dieser neu zutage getretene verbrecherische Zug wurzelt in der schon erwähnten Strukturschwäche der französischen Demokratie, die keine hinreichende Kontrollbefugnisse gegenüber dem übermächtigen Militarismus und Korruption habe. Die EU hat das Recht und die Plicht, nämlich gemäß Artikel 6 des Vertrages von Amsterdam, von Frankreich die Einsetzung eines Kontrollbeirates über das Militär, und vorübergehend auch von der Außenpolitik, respektive Europapolitik, zu verlangen, damit dem französischen Volk die reale Kontrolle über den Staat verliehen, bzw. zurückgegeben werde. Die besagten militärischen und außenpolitischen Probleme setzen allerdings auch ein ursächliches Problem in dem französischen Rechtssystem voraus, zumal die hier kritisch erfaßte verbrecherische Politik der Franzosen in der EU programmatisch auf die Zerschlagung der Rechtsstaatlichkeit in der EU ausgerichtet ist, und so zeigt, daß in Frankreich die funktionierende Rechtsstaatlichkeit bereits zerschlagen ist, und nach französischen Vorbild die Rechtsstaatlichkeit in der EU ebenfalls zerschlagen, bzw. von der Macht (Protektion) abhängig gemacht werden solle. Trotz allem ist aber zu betonen, daß die EU - insbesondere auf der politischen Eben - nicht das Recht hat, Frankreich, geschweige denn das französische Volk, zu "richten", wie das auf Betreiben Frankreichs die EU mit Österreich getan hat. Vielmehr zeigen alle anderen Staaten der EU mehr oder minder ausgeprägt, die gleichen Strukturschwächen, die eben dem von Frankreich geprägten bürgerlichem System in Europa naturgemäß innerwohnen. Das Bürgerliche System verhieß dereinst, die Macht besser zu kontrollieren als es bis dahin möglich war, und ist damit, wenn man die zwei Weltkriege retrospektiv betrachtet, kläglich gescheitert, wenn nicht schon die Verheißung bereits das ursächliche Verbrechen schlechthin im Ansatz war. Auf jeden Fall erliegt der jeweils Mächtigste im System der Versuchung der Macht am ehesten, und Frankreich war nicht mächtig genug, um dieser Versuchung der Macht zu widerstehen. Ich bedauere es - als Freud der deutsch-französischen Achse - feststellen zu müssen, daß Frankreich den enormen Machtzuwachs in der deutsch-französischen Achse ebensowenig verkraften konnte, wie seinerzeit den Machtzuwachs aus der britisch-französischen Achse, sondern ist jedesmal der Versuchung der Macht erlegen. Zu den näheren Einzelheiten verweise ich auf die Schreiben seit Anfang dieses Jahres, und halte zusammenfassend fest, daß das neu erwachte Bewußtsein der Franzosen den Genozid wieder salonfähig gemacht und als Mittel der politischen Auseinandersetzung eingeführt hatte, aber die sich langsam entwickelnde UNO, die NATO, um zum Teil auch die EU, sind Frankreich auf die Schliche gekommen, und die Völkergemeinschaft hat nun dafür Sorge zu tragen, daß künftig nicht jede französische Militärpräsenz in der Welt, wie in Ruanda, Bosnien und Kosovo, durch Genozids von sich Reden macht. Bis dorthin kann mit der Hilfe der UNO festgestellt werden, daß ein Militärpräsenz der Franzosen zwangsläufig den Genozid als Begleiterscheinung aufweist. Vor allem müsse also Frankreich mit der verbrecherischen Tradition brechen, sollte die EU nun Frankreich zu Verantwortung ziehen, die Verbrechensopfer durch eine überlegene Lügenpropaganda zum Täter, und die Täter zum Opfer zu machen, wie das etwa mit den Sanktionen der XIV Staaten der EU gegen Österreich der Fall war, oder im Kosovo und Bosnien der Fall war.


LINKS:

Plattform "Ja zu Österreich": http://www.ja-zu-oesterreich.at edel@ja-zu-oesterreich.at

Forum Austria: http://pub4.ezboard.com/bforumaustria horst.rathbauer@aon.at

Manifest "Fairness für Östrerreich!": http://www.ineuropa.at/ contact@ineuropa.at

Initiative "I like Austria": http://www.infopoint.at/i-like-austria i-like-austria@infopoint.at

Initiative "Keep in Touch": http://www.keepintouch.at contact@keepintouch.at

Unterschriftenaktion: http://home.vr-web.de/dorn/ Stephan.Dorn@t-online.de

Willkommen Europa: http://www.homepage-europa.at office@homepage-europa.at

Causa Österreich: http://sites.inka.de/imperial/austria.htm friedrich.schneider@inka.de

Initiative "Demokratie in Europa bewahren!": http://www.djh-freeweb.de/~swetlana.kraetzschmar/ swetlana.kraetzschmar@djh-freeweb.de

Land der Menschen: http://www.landdermenschen.at/cgi-bin/default/start.phpkontakt@landdermenschen.at


Index der Briefe: [ Petition/6. 2. 2000 ] [ Antrag/9. 3. 2000 ] [ Untersuchung/10. 3. 2000 ] [ Untersuchung (II)/10. 3. 2000 ] [ Kommunistische Gefahr/11. 3. 2000 ] [ Verbrechen/12. 3. 2000 ] [ Amtsmißbrauch/13. 3. 2000 ] [ Hintergrundinformation/13. 3. 2000 ] [ Neugründung der EU/14. 3. 2000 ] [ Sanktionen gegen Österreich/15. 3. 2000 ] [ Petition Nr. 104621/16. 3. 2000 ] [ Ergänzung zu der Petition Nr. 104621/17. 3. 2000 ] [ Sanktionen gegen Österreich (II)/18. 3. 2000 ] [ Sanktionen gegen Österreich (III)/22. 3. 2000 ] [ Sanktionen gegen Österreich (IV)/24. 3. 2000 ] [ Sanktionen gegen Österreich (V)/26. 3. 2000 ] [ Beschäftigungsgipfel/28. 3. 2000 ] [ Sanktionen der EU gegen Österreich (VI)/28. 3. 2000 ] [ Feminismus/29. 3. 2000 ] [ Auflösung der EU/30. 3. 2000 ] [ Sanktionen gegen Österreich (VII)/1. 4. 2000 ] [ Neugründung, bzw. Neuordnung Europas/2. 4. 2000 ] [ Neuordnung Europas/3. 4. 2000 ] [ Sanktionen der EU gegen Österreich VIII/4. 4. 2000 ] [ Neuordnung Europas (II)/5. 4. 2000 ] [ Falschinformation/6. 4. 2000 ] [ Rassismus (I)/7. 4. 2000 ] [ Rassismus II/8. 4. 2000 ] [ Rassismus III/9. 4. 2000 ] [ Rassismus IV/9. 4. 2000 ] [ Artikel 6 des Vertrages/10. 4. 2000 ] [ Rassismus V/11. 4. 2000 ] [ Rassismus VI/12. 4. 2000 ] [ Rassismus VII/13. 4. 2000 ] [ (SOLANA) Vertrag von Amsterdam (I)/14. 4. 2000 ] [ Menschenrechte/15. 4. 2000 ] [ Rassismus VIII/16. 4. 2000 ] [ Konvent/18. 4. 2000 ] [ Rassismus IX/19. 4. 2000 ] [ Bürgerbeauftragter/22. 4. 2000 ] [ Rassismus X/20. 4. 2000 ] [ Rassismus XI/21. 4. 2000 ] [ Rassismus XII/22. 4. 2000 ] [ Rassismus XIII/23. 4. 2000 ] [ (SOLANA) Vertrag von Amsterdam (II)/24. 4. 2000 ] [ Rassismus XIV/25. 4. 2000 ] [ Rassismus XV/26. 4. 2000 ] [ Söderman/26. 4. 2000 ] [ Rassismus XVI/27. 4. 2000 ] [ Rassismus XVII/28. 4. 2000 ] [ Rassismus XVIII/29. 4. 2000 ] [ Sanktionen (IX)/1. 5. 2000 ] [ (SOLANA) Vertrag von Amsterdam (III)/2. 5. 2000 ] [ (SOLANA) Der Clou/3. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit/5. 5. 2000 ] [ Rassismus XIX/6. 5. 2000 ] [ Rassismus XX/7. 5. 2000 ] [ (Rat) Rechtsstaatlichkeit I/11. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit II/11. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit III/12. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit IV/13. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit V/14. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit VII/15. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit VIII/16. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit IX/17. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit X/19. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XI/20. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XII/21. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit (XIII)/21. 5. 2000 ] [ Euro/22. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XIV/23. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XV/24. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XVI/25. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XVII/27. 5. 2000 ] [ Osterweiterung/30. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XIX/31. 5. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XX/2. 6. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XXI/4. 6. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XXII/6. 6. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XXIII/8. 6. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XXIV/9. 6. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XXV/10. 6. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XXVI/12. 6. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XXVII/17. 6. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XXVIII/20. 6. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XXIX/22. 6. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XXX/27. 6. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XXXI/28. 6. 2000 ] [ Le Chef/4. 7. 2000 ] [ CHIRAK/6. 7. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XXXII/7. 7. 2000 ] [ Rechtsstaatlichkeit XXXIII/11. 7. 2000 ]


6. Februar 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Petition (Versuch einer klaren Unterscheidung von Bürgerrechten und Menschenrechten und die Unterstreichung der konstitutionelle Bedeutung der Menschenrechte für die EU, und deren soziokulturelle Tragweite angesichts der vagabundierenden Globalität.)



Sehr geehrte Damen und Herren!

Weil die Globalisierung die Schwächen und Grenzen insbesondere der Nationalstaatlichkeit an sich aufgedeckt hatte, fordere ich die verspätete Umsetzung des Europarechts in Österreich nachzuholen, und habe dabei einen - den Gründen nach - sehr tief sitzenden Widerwillen in der Bürokratie festgestellt, so als würden sich die Grundsätze der EU überhaupt schlecht mit Bürokratie vertragen. Meine Argumentation geht von der Feststellung aus, daß im Gegensatz zu den auf die Bürgerrechte gegründeten nationalstaatliche Demokratien der Mitglieder, die EU selbst im konstitutionellen Konzept auf die Menschenrechte gegründet ist, und daher eine andere, eine - nach meiner Überzeugung - höhere Art der Ordnung schafft, bzw. diese nunmehr auf der Ebene der Nationalstaaten rückkoppelnd ermöglicht. Dieser Unterschied zwischen der auf die Bürgerrechte gegründeten bürgerlichen Ordnung der Demokratie auf nationalstaatlicher Ebene einerseits, und auf die Menschenrechte gegründete menschliche Ordnung auf der Ebene der EU andererseits, ist es, was mich zum überzeugten Europäer macht, weil ich sonach die Wendezeit von der bürgerlichen zur menschlichen Ordnung hin auf der Ebene der Mitgliedstaaten postulieren kann. Ich gehe allerdings davon aus, daß die nämliche, in den Menschenrechten gründende menschliche Ordnung der EU, schon allein deswegen noch nicht ausgereift ist, weil die Menschenrechte selbst noch nicht so weit ausgereift sind, daß sie sich erfolgreich genug gegenüber den Bürgerrechten abgrenzen könnten, und einer in jeder Hinsicht ausgereiften menschlichen Ordnung entsprechend Raum geben könnten. Ebenso ist es ein Hindernis für die volle Geltung der so weit schon bestehenden Menschenrechte und für die auf das Recht des Menschen gegründete menschliche Ordnung, daß die den regionalen bürgerlichen Ordnungen der Nationalstaaten sich überlagernde (konzeptuell) menschliche Ordnung der EU sich erst wiederum auf der nationalstaatlichen Ebene wirksam entfalten kann, was - zumindest im Falle Österreichs - auf gewisse (vor allem bürokratische) Hindernisse stößt. Während ich also ebenso sehnsüchtig wie vergeblich auf die Entfaltung der menschlicher Ordnung auf der nationalstaatlichen Ebene im Kielwasser der EU warte, habe ich in den Unterlagen der EU mit großer Besorgnis festgestellt, daß die EU grundsätzlich etwa so eine stabile bürgerliche Ordnung als Aufnahme-Voraussetzung in die menschliche Ordnung der EU eingebaut hatte, daß die sodann der nationalstaatlichen bürgerlichen Ordnung des Mitgliedskandidaten überlagerte menschliche Ordnung der EU sich gegen die vorschriftsgemäß starke bürgerliche Ordnung des jeweiligen Nationalstaates nicht ohne weiteres durchsetzen kann. Abgesehen von dem nämlichen logischen Widerspruch in der bürokratischen Umsetzung einer Überlagerung der menschlichen Ordnung der EU der bürgerlichen Ordnung des jeweiligen Nationalstaates, habe ich in den deutschen Übersetzungen der Unterlagen der EU leider festgesellt, daß nicht nur die begriffliche Grenze zwischen menschlicher Ordnung auf der einen, und bürgerlicher Ordnung auf der anderen Seite, verwaschen wurde, sondern handeln die neueren Formulierungen der EU auf der bürokratischen Ebene von den Menschenrechten so, als wären diese bloß ein Anhängsel und integrierender Bestandteil der Bürgerrechte, wo verbal, geschweige den inhaltlich, nicht weiter differenziert zu werden braucht. Ja es werden kurzerhand die Menschenrechte für angebliche Bürgerrechte erklärt, und damit die Menschenrechte an sich - vom Namen abgesehen - substantiell aus der Welt geschafft, bzw. von den Bürgerrechten vereinnahmt. Ich möchte also in aller Form gegen die substantielle Vereinnahmung der Menschenrechte durch die Bürgerrechte auf der bürokratischen Ebene in aller Form protestieren, weil damit die Grundintention, bzw. der Sinn und Zweck der EU, von der Bürokratie der EU, zweckentfremdet, ja sabotiert werde. Soweit es in Rahmen einer Petition möglich ist,

1.) bitte ich die EU, generell den Unterschied zwischen Menschenrechten einerseits und Bürgerrechten andererseits wieder klarzustellen, und die unterschiedliche Funktionalität von bürgerlicher Ordnung einerseits und menschlicher Ordnung andererseits, als die konstitutionelle Größe der EU schlechthin, bei jedem einzelnen Mitglied und Mitgliedsschaftsbewerber in Erinnerung, bzw. ins Bewußtsein zu rufen.

2.) Ich bitte die EU um die öffentlich wirksame Feststellung, daß zwischen der kürzlich als korrupt getadelte Bürokratie der EU einerseits, und die Entfremdung der sich als menschliche Ordnung konstituierende EU für die bürgerliche Ordnung andererseits, ein kausaler Zusammenhang bestehe. Die Betonung möge auf den Kausalzusammenhang zwischen Recht und Macht, die in der bürgerlichen Ordnung einerseits, und der menschlichen Ordnung andererseits, jeweils gegenteilig gesehen werden. In der bürgerlichen Ordnung setzt strukturbedingt (nonverbal) jedes (durchsetzbare) Recht die Macht voraus, während in der menschlichen Ordnung kann jede legitime Macht ausschließlich im Recht (kausal) begründet sein. Mann könnte also allgemeinverständlich aussagen, daß die bürgerliche Ordnung die Durchsetzbarkeit mit dem Recht assoziiert und dann (wegen dem falschen Kausalzusammenhang) verwechselt. Die menschliche Ordnung spricht hingegen jede Legitimität von Macht ab, die nicht aus dem Recht quelle.

3.) Ich bitte darum, die gesamte Gesetzgebung der EU zu überprüfen, und jeden Ansatz im Einzelnen und im Gesamtzusammenhang auszumerzen, wo die Gesetze der EU nicht in der menschlichen, sondern in der bürgerlichen Ordnung gründen. Jeder Ansatz müsse aus dem EU-Recht getilgt, oder zumindest abgefedert werden, wo das Rech an sich an irgendwelche Bedingung, welcher Art immer, gebunden wäre. Was natürlich auch die Durchsetzbarkeit des Rechts mit einschließen müsse.

4.) Ich bitte die EU, transparent zu machen, daß es erstens ein Unterschied zwischen der in der bürgerlichen Ordnung gründenten Rechtsordnung der einzelnen Nationalstaaten einerseits, und zwischen der in der menschlichen Ordnung gründende Rechtsordnung der EU andererseits, ein grundlegender Unterschied bestehe, und zweitens bedingt die Überlagerung des EU-Rechts der Rechtsordnung der einzelnen Nationalstaaten (hoffentlich) eine schrittweise Anpassung der jeweiligen bürgerlichen Ordnung an die menschliche Ordnung der EU (als Soll).

5.) Ich bitte Sie transparent zu machen, daß die Anhebung des rechtlichen Niveaus der an die EU angelehnten bis angepaßten Mitgliedsstaaten, im Sinne einer evolutionären Umwandlung der jeweiligen bürgerlichen Demokratie in eine menschliche Demokratie, angesichts der Auswüchse der Globalisierung eine Existenzfrage für die Mitgliedsstaaten sowohl, wie auch für die EU selbst ist.

6.) Ich bitte Sie auf die (wenigen) Parlamentarier zu hören, die schon innerhalb der EU darauf hingewiesen hatten, daß einerseits der Globalismus das Instrumentarium hat, die nationalen Demokratien und sogar die EU zu kontrollieren, während andererseits die EU, geschweige denn die Nationalstaaten, noch nichteinmal im Ansatz die Möglichkeit haben, den Globalismus zu kontrollieren, geschweige denn den Auswüchsen des Globalismus wirksam entgegen zu treten.

A.) Ich bitte Sie in die laufende existentielle Auseinandersetzung mit dem Globalismus ganz bewußt einzusteigen, und vor allen Dingen die theoretischen Grundlagen zu vergegenwärtigen, wonach zwar die EU sich als eine Wirtschaftsgemeinschaft dereinst formiert hatte, so daß noch immer die Wirtschaft, und damit die bürgerliche Seite die EU dominiert und auch besser artikuliert, aber andererseits ist die EU, sei es über die Wirtschaft oder über die Kulturgemeinschaft, zu einer Rechtsgemeinschaft zusammengewachsen, die nunmehr doch ihre eigentliche Identität gibt, und welche identitätsstiftende Rechtsgemeinschaft der EU sich so insgesamt der ursprünglich verbindenden rein wirtschaftlichen Seite der EU insgesamt zu überlagern habe, so wie sich die eingangs zitierte menschliche Ordnung der EU auch der bürgerlichen Ordnung der Nationalstaaten zu überlagern habe.

B.) Unter der vorgenannten Voraussetzung bitte ich - eingedenk der Auseinandersetzung mit dem Globalismus - darum, über die konstituierenden wirtschaftlichen Grundlagen der EU neu zu reflektieren. Aus dem theoretischen Gesichtspunk gibt es nämlich keine Wirtschaftstheorie, respektive der polaren Gegensätze des Marxismus und Ultrakapitalismus, die grundsätzlich vorweg jede Form der Verteilung der Güter oder Eigentums, bzw. Gebrauchs und Verbrauchs, nicht von der Nützlichkeit, bzw. Dienst am Menschen an sich her, beurteilen würde. Um etwa die sog. "erz-kapitalistischen" Theorien kritisch zu hinterfragen, sei darauf hingewiesen, daß (von Adam Schmidt angefangen) jede Konzentration von Privateigentum ihren legitimen Rechtsgrund in dem Dienst an der Allgemeinheit habe, und der Dienst an der Allgemeinheit, nämlich Dienst an dem Menschen, ist die unabdingbare Voraussetzung einer jeden Wirtschaftstheorie überhaupt, sei sie von Marx oder von einem Erzkapitalisten, oder von wem auch immer.

C.) Ich bitte Sie der EU (und jedem einzelnen EU-Bürger) plausibel zu machen, daß wir uns mitten in der Wende von der bürgerlichen Ordnung zu der menschlichen Ordnung befinden, wo nicht mehr der Mensch sich den wirtschaftlichen Notwendigkeiten anzupassen und sich danach auszurichten habe, sondern die wirtschaftliche Gegebenheiten haben sich, sozusagen global, nach dem Menschen an sich auszurichten... so wie es derzeit noch nicht so richtig funktioniert. Denn auch wenn es zuvor nicht durchsetzbar gewesen wäre, wohnten dem Menschen unveräußerliche Rechte inne, die mit mehr oder weniger Durchsetzbarkeit doch nicht wirklich mehr oder weniger werden. Und dieses nunmehr langsam sich entfaltende Recht des Menschen legitimiert ihn, sich als den Träger und wahren Eigentümer all dessen zu erkennen, womit ihm die Wirtschaft diene. Es möge sich also eine selbstbewußte menschliche Ordnung artikulieren, die sich dienst der Wirtschaft in Anspruch nehme, und nicht zulasse, daß die menschliche Ordnung der Wirtschaft diene.

D.) Ich bitte Sie der EU im Einzelnen und gemeinsam plausibel zu machen, daß alle Facetten von Wirtschaftstheorien, mögen sie noch so polar gegensätzlich sein, uni sono davon als unabdingbare Voraussetzung einer jeden Wirtschaftstheorie ausgehen, daß in der Wechselwirkung der Mächte von Politik und Kultur mit der Wirtschaft, vorausgesetzt natürlich, daß Wirtschaften im Dienst am Allgemeinen, bzw. am Menschen schlechthin zu stehen habe, dann, und immer nur dann, jedwede Macht im Dienst des Allgemeinen stehen könne, wenn diese Macht kontrollierbar sei. Es ist der übereinstimmende Tenor jedweder Wirtschaftstheorie, daß Wirtschaft eine Ordnung voraussetzt und mit Unordnung gänzlich unverträglich sei, wobei die Kontrollierbarkeit und Ordnung als Synonyme verwendet werden. Die Wirtschaftstheorie setzt dabei also allgemein Ordnung mit Kontrollierbarkeit gleich, denn alles was "in Ordnung" ist, was also geordnet abläuft, ist kontrollierbar, und infolgedessen dem Gemeinwohl dienlich. Und weil die Globalisierung sich nicht nur der Kontrolle entzieht, sondern im Gegenteil, ihrerseits die Allgemeinheit kontrolliert, ist Globalisierung so lange - theoretisch gesehen - ein quasi Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bis sie nicht domestiziert werden kann, wie das gegenwärtig der Fall zu sein scheint.

7.) Ich bitte Sie der institutionellen EU und den Mitgliedern einzeln plausibel zu machen, daß diese scheinbare Konkurrenz zwischen der bürgerlichen Ordnung einerseits und menschlichen Ordnung andererseits aus der historischen Entwicklung - etwa zur Zeit der Französischen Revolution, oder allgemein zur Zeit der bürgerlichen Revolutionen - entstanden ist, die damals (historisch bedingt) sich so gegen den damals herrschenden (nominell eigentumslos konstituierten) Feudalismus artikuliert hatten, daß sie - die Menschenrechte mit inbegriffen - als bürgerlichen Rechte artikulierten, weil das dort entstehende System damals für die Menschenrechte noch nicht reif gewesen sei, ja selbst die Bürgerrechte noch gerade im Entstehen begriffen waren. Sobald jedoch die Menschenrechte sozusagen ihre eigene Identität haben und aus dem Schatten der Bürgerrechte hervortreten, sind sie als die konstituierende Kraft der Allgemeinheit schlechthin zu akzeptieren, die auch die Bürgerrechte in sich schließen, nicht jedoch umgekehrt. Es ist daher jede Herabwürdigung der Menschenrechte auf das Niveau der Bürgerrechte, oder gar die Verwechslung der Menschenrechte mit Bürgerrechten, tunlichst zu vermeiden.

8.) Ich bitte Sie der EU-Institutionen plausibel machen, daß auf dem Boden der Menschenrechte, daß also im Sinne einer wohlverstandener menschlicher Ordnung, es die Verantwortlichkeit der EU sei, die in der Globalisierung entfesselten Mächte der Wirtschaft zu domestizieren. Die einseitige Globalisierung des Kapitalmarktes hat eine Abkoppelung des Kapitals von der Warenwirtschaft in etwas analog bewirkt, wie seinerzeit sich das mit der Wirtschaft gekoppelte Großkapital vom Arbeitsmarkt abgekoppelt hatte. Damit stehen nun die einzelnen, vom globalisierten Großkapital im Regen stehen gelassenen nationalen Volkswirtschaften, vor frühkapitalistischen Symptomen, und die vom Großkapital abgekoppelte Warenwirtschaft steht dem Arbeitsmarkt dem volkswirtschaftlichen Sinne näher als dem globalisierten Kapitalmarkt.

9.) Ich bitte Sie unter der Aufsicht der EU einen Lehrstuhl und oder Forschungseinrichtung zu schaffen, der - oder die - nicht mit amtscharakter, sondern wissenschaftlich sich mit dem Phänomen der Korruption auseinandersetzt, und allgemeingültige Sätze über die Korruption formuliert und das Wesen der Korruption strukturell zu erfassen sucht, damit die Korruptionsbekämpfung nicht herumirrt und die bisherige Tortur der Korruptionsbekämpfung nicht bei jedem neuen Korruptionsfall neu durchgemacht (wiederholt) werden müsse, zumal beim Anwachsen der Korruption allein die Tortur bei der Bekämpfung die Korruptionsjäger überfordern könne.

Mit freundlichen Grüßen





URL: http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/


9. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: 1. Antrag auf die Auflösung der EU

2. Strafantrag gegen die EU-Administration

3. Evantualantrag auf Neugründung der EU





Sehr geehrte Damen und Herren!

Als passionierter Korruptions- und Nazijäger <vgl. http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html> bin ich überzeugter Europäer und Verfechter der Osterweiterung der EU, doch bin ich angesichts der Sanktionen der EU gegen Österreich bin ich zu der Ansicht gekommen, daß Österreich ohne jede weitere Verhandlung die EU sofort verlassen müsse, weil die EU, in die Österreich eingetreten und Mitglied sein wollte, nicht mehr existiere. Ich verfolgte die Bemühungen der EU mit der Korruption in der Kommission fertig zu werden, und habe festgestellt, daß statt der echten Korruptionsbekämpfung nur die individuelle Korruption und "persönliche Bereicherung" als Alibi bekämpft wurde, und zwar selbst das nur halbherzig, aber die eigentliche Korruption, nämlich die politische Korruption durch organisierte Kriminalität und Globalismus, und die Protektion für politische Gruppen, ist nichteinmal bekämpft worden, sondern unter dem Vorwand vertuscht worden, daß die EU ja die Korruption bekämpfe. Wenn also die Kommission der EU der Bevölkerung der EU vortäuscht, die Korruption angeblich zu bekämpfen, um mit einem Bauernopfer (der alten Kommission) die eigentliche, nämlich die politische Korruption und organisierte Kriminalität unter dem Vorwand zu etablieren und zum perfekten Verbrechen auszubauen, daß angeblich die Korruption nur in der individuellen (persönlichen) Bereicherung liegen könne, und die politische Korruption als existent von der EU-Administration geleugnet werde, dann ist das wirklich nicht mehr Korruption, sondern Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wofür die EU-Administration sich zu verantworten hat.

In der Selbstdarstellung der EU <http://europa.eu.int/cj/de/pres/jeu.htm> heißt es über den eigenen Gerichtshof (unter dem Titel "Rechtsprechung für Europa"): »Die große Neuerung, die die Europäischen Gemeinschaften im Vergleich zu früheren europäischen Einigungsvorhaben verkörpern, besteht darin, daß die Gemeinschaft zur Verwirklichung ihrer Ziele sich einzig und allein auf die Macht des Rechts stützt.« In dem Irrglauben, daß die EU nicht eine kriminelle Tarnorganisation sei, und die eigenen Grundsätze und Wertvorstellungen ernst meine, machte ich eine Petition (Nr. 104621) und hatte vor, weitere Anregungen zum Ausbau der Menschenrechte einzubringen. Inzwischen bekam ich aber Zweifel, und habe beim näheren Hinsehen feststellen müssen, daß die EU von der (politischen) Korruption und organisierten Kriminalität (im Rahmen der Globalisierung) unterwandert und ihrem Zweck gänzlich entfremdet worden ist, um von den dafür gewidmeten Geldmitteln der EU einmal ganz zu schweigen. So weit meine Beobachtungen reichen, hat die Administration der EU nichts mit der wohlverstandenen EU noch etwas gemein, sondern ist eine Tarnorganisation der (politischen) Kriminalität geworden. Als Präzedensfall mögen die Sanktionen der EU gegen Österreich gelten, wo es keine Spur mehr von einer Macht zu sehen ist, die - in Sinne der EU Grundsätze - aus dem Recht komme, sondern zu merken ist vielmehr eine Macht, die sich Recht zum Unrecht schaffte, bzw. das Recht mit den Fäusten sich nehme.

Ich erstatte hiermit Strafanzeige gegen alle Mitglieder der EU-Kommission, weiters gegen die Parlamentspräsidentin und gegen die 14 Staatschefs der EU, welche im Einzelnen und gemeinsam die EU für ihre (allzu "privaten") politische Zwecke als Machtinstrument in einem Ausmaß mißbraucht haben, daß nicht so sehr der Schanden an Österreich, sondern der Schaden an der somit zweckentfremdenten EU irreversibel geworden ist. Ich erstatte Strafanzeige gegen alle involvierten Funktionäre der EU wegen (politischer) Korruption und weil sie den Totalschaden an der EU mit-verschuldet hatten, und weil sie aus den Geldern der EU, statt den Interessen der EU damit zu dienen, die Entfremdung ja Abschaffung des Rechts der EU (widmungswidrig, bzw. untreu) ihre "private" politische Ziele, gegen die Interessen und gegen das Recht der EU, finanziert hatten. Diese verbrecherische Vorgangsweise der Kommission und der Staatschefs der 14 EU-Saaten impliziert, daß die Rechtsgrundlage der EU faktisch (konkludent) abgeschafft wurde, so daß ich - zwecks Schadensbegrenzung - formell die Auflösung und Liquidierung der EU beantrage, bzw. das Parlament der EU bitte, dies zu tun. Analog bitte ich meine Strafanzeigen gegen die kriminelle (zumindest parteipolitisch motivierten Amtsmißbrauch schuldig gewordene) Administration der EU an die jeweilige Strafverfolgungsbehörde weiterzuleiten.

Ich erkläre mich damit einverstanden, daß die EU nach der Auflösung ev. neu gegründet werde, allerdings unter der Voraussetzung, daß die Bekämpfung der politischen Korruption diesmal kein Lippenbekenntnis zur Rechtsgemeinschaft bleibe, und die Gründerstaaten ein Präambel unterfertigen, die EU sofort wieder (kraft Gesetzes) aufzulösen, bzw. vorweg (exekutierbar) als aufgelöst zu erklären, für den Fall, wenn die Organe der EU, bzw. die EU-Administration, künftig nochmals den Boden des Rechts verlassen und ihre Handlungen auf die politische Macht gründen würden, bzw. die EU und die Mittel der EU zweckentfremdet würden, oder wenn die EU als Tarnorganisation von politischen oder organisierter Kriminalität fungiere, wie das zB bei den Sanktionen gegen Österreich der Fall war.

Im übrigen hatte die europäisch dominierte Völkergemeinschaft schon einmal, nämlich nach dem Ersten Weltkrieg, die eigenen Verbrechen den Opfer der Verbrechen, nämlich insbesondere Österreich unterjubelt <vgl. http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/trianon13.html>, und es sieht derzeit nicht so aus, daß den damaligen Verbrechern gegen die Menschlichkeit bis heute der Appetit auf Österreich, auf Bosnien, oder Albaner im Kosovo, vergangen wäre.

Mit freundlichen Grüßen



P. S.

Für die strafrechtliche Seite der Verbrechen der EU-Administration und der 14 Staatschefs ist ergänzend zu sagen, sofern politische Korruption und protektionistische Übervorteilung von einem Land und Volk, bzw. Amtsmißbrauch Verbrechen sind, daß diese nicht nur in Abwesenheit über Österreich ein existenzbedrohendes (Vor)Urteil gefällt hatten, sondern haben sie darüber hinaus das Vorurteil auf falsche Information so gegründet, daß sie mit der weiteren Vorgangsweise dem Verbrechensopfer (Österreich) die Möglichkeit genommen haben, die richtige Information nachzureichen. Diese Verweigerung und dann Sabotierung der Information zur Rechtfertigung des Opfers, die von den vom mir jetzt angezeigten Verbrechern in der EU-Administration und 14 Regierungen durch Lügenpropaganda ersetzt wurde, ist ein eigenes Verbrechen außer dem Amtsmißbrauch, wo das eingangs von mir angezeigt wurde. Und die Beschämende Anhörung im EU-Parlament beweist, daß selbst das Parlament auch unkritisch und ungeprüft die falsche Information der EU-Administration übernahm, und keine Zeit auf Wahrheitsfindung verschwendete, sondern vielmehr nur das Vorurteil volkstribunartig so restriktiv exekutierte, daß vorweg jede Wahrheitsfindung durch den angemaßten Volkstribuncharakter des EU-Parlaments vereitelt werde. Man kann über die Volkstribune der Französischen Revolution geteilter Ansicht sein, zumal meine Mutter - wenn sie in Stimmung ist - die französische Hymne anstimmt - nur hat sich die EU auf das rechtliche Instrumentarium der machtvollen Volkstribune nicht verpflichtet, sondern auf das Recht, so daß auch der Parlament der EU mit der Anmaßung der Funktion der Volkstribune sich Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hatte, nämlich im Namen des Rechts der EU die Rechtsgrundlagen der EU in den Grundlagen erschüttert, wenn nicht zerstört zu haben.


10. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Antrag auf die Untersuchung der Rolle der Serbenfreunde in der EU



Sehr geehrte Damen und Herren!

Ergänzend zu meinem Petitionsantrag von heute wegen den Sanktionen der EU gegen Österreich, stelle ich im Anschluß daran den Antrag auf die Untersuchung der Hintergründe des sog. Bosnienkrieges, woran eine kürzlich vom Generalsekretär der UNO in Auftrag gegebene Studie ein Verschulden der UNO (durch Unterlassung trotz Mitwisserschaft) festgestellt hatte. Und weil in Bosnien innerhalb der UNO der dort stark engagierten EU eine Sonderrolle zukommt, ist also insb. ein Verschulden von einzelnen EU-Staaten, und oder der EU insgesamt, in Bosnien zu prüfen, sei es auch durch Mitwisserschaft und oder durch Duldung un Unterlassung. Zu dieser Prüfung möchte ich die von gesammelte Information zu Ihrer Verfügung stellen.

Im Anschluß an der schon zitierten historischen Arbeit über die Donauregion <http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/trianon13.html> hatte ich die Ereignisse rund um Bosnien nicht nur aufmerksam verfolgt, sondern eingehender recherchiert, Material gesammelt und ging Zweifelsfragen nach. Im Rahmen dieser begleitenden Beobachtungen und Recherchen habe ich beim Ablauf und Abschluß des sog. Bosnienkrieges festgestellt, daß die von der EU angeführte und in Bosnien repräsentierte Völkergemeinschaft so lange den Eingriff auf Seiten massakrierter Bosnier sabotierte, bis dann die vereinten Bosnier und Kroaten langsam endlich aufgerüstet hatten und die Serben militärisch zusammenbrachen, bzw. unmittelbar davor standen. Es läßt sich aus den zeitlichen Abläufen beim gesamten Verlauf und Ende des sog. Bosnienkrieges bis zum Eingreifen internationaler Truppen einwandfrei rekonstruieren, daß solange die Serben einseitig Genozid in Bosnien durchführten und militärisch auf dem Vormarsch waren, so lange für die internationale Streitkräfte ein Eingreifen gar nicht erst in Frage kam, auch wenn schon vom serbischen Bischof von Sarajevo Hunderttausende ermordete Bosnier öffentlich beklagt wurden und das Ende des Genozids gefordert wurde. Erst exakt in dem Moment, wo der bis dorthin siegreiche serbische Terror in Bosnien militärisch zusammenbrach, und nunmehr die Serben von den vereinten Bosnier und Kroaten beim Rückzug überrannt zu werden drohten, erklärte plötzlich die internationale Streitmacht angeblich auf Seiten der Bosnier und zum Schutz der Bosnier doch endlich einzugreifen, aber es läßt sich nachweisen, daß die internationale Truppen ausschließlich den militärischen Zusammenbruch der Serben ausbalancieren wollten, und nicht wirklich die Bosnier vor den Serben schützten, sondern sie den Bosniern gegenüber nur Hilfe heuchelten, um mit Ihrer Wichtigtuerei den Bewaffneten Sieg der Bosnier gegen die geschlagenen Serben zu sabotieren. Tatsächlich stoppten die internationalen Truppen den bosnischen und kroatischen Vormarsch, und diktierten als die angeblichen Retter in der Not den Bosniern und Kroaten einen Frieden, der ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, die von den internationalen Truppen und den Politikern verschuldet waren, weil in diesem schändlichen und verbrecherischen Frieden der serbische Genozid an Bosnier durch unverhältnismäßig große Zugeständnisse an die Serben in Bosnien legitimiert wurde. Auch wenn dieser Schandfrieden den Kosovokrieg nicht bedingt hätte, wo der Serbe nur das wiederholte, wozu er in Bosnien von der Internationalen Hilfe für Bosnien angehalten und belohnt worden, und für den Genozid am dem Bosniern mit Landgewinn entlohnt war.

Als vor wenigen Wochen die Medien darüber berichtet hatten, daß die von dem UNO Generalsekretär beauftragte Kommission ein Gutachten über die Ursachen des Genozids in Ruanda und Bosnien fertiggestellt hatte, und diese Expertisen eindeutig zu dem Schluß über die Rolle der UNO kamen, daß insbesondere in Ruanda, aber auch in Bosnien, die UNO alles rechtzeitig wußte und daher durch Unterlassung zumindest Mitschuld, wenn nicht die Hauptverantwortung an dem Genozid jeweils trage, weil die UNO, und nur die UNO sowohl die Möglichkeit wie auch die konkrete Veranlassung hatte zu handeln und dem Genozid entgegenzuwirken, was jedoch unterblieb, habe ich daraufhin einige kompetente Stellen darüber informiert, daß nach meinen Recherchen sich die Lage in Bosnien viel schlimmer darstelle, denn die Serben ohne die aktive Unterstützung einiger Mitglieder der EU, die auch die UNO zur Bemäntelung ihrer verbrecherischen Ziele zu mißbrauchen verstanden, und die seinerzeit im Ersten Weltkrieg Komplizen der Serben bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Monarchie waren, und diese nunmehrige EU-Staaten die dafür von ihnen damals gegen Österreich bedungenen Serben u. a. (damals) mit Bosnien und Kosovo als Lohn (für bestellte Straftaten) nach dem Krieg (vereinbarungsgemäß) bezahlt hatten. Die Feststellung der Schuld der UNO in Bosnien am Genozid durch die Experten des UNO Generalsekretärs, wo die UNO (in Bosnien) faktisch durch die EU repräsentiert war, korrespondiert mit meinen Recherchen, wonach die Internationale Hilfe für Bosnien vorsätzlich sabotiert, und nicht nur unterlassen wurde, und daß die internationale militärische Hilfe ausschließlich wegen dem sich damals abzeichnenden militärischen Zusammenbruch der Serben in Bosnien heuchlerisch doch in Gang kam, nämlich nicht um den Bosnier, sondern um den Serben zu helfen, die den Genozid begingen, und die jene militärischen Komplizen der Verbrecher im Ersten Weltkrieg in den 90ern vor der militärischen Niederlage gegen die Bosnier zu retten. Nachdem es nicht nur von mir, sondern im Auftrag des Generalsekretärs der UNO von dessen Experten festgestellt wurde, daß in Bosnien die UNO die Schuld am Genozid trage, und weil die UNO in Bosnien faktisch von der EU repräsentiert war, ist es offensichtlich, wer konkret Schuld an den Hunderttausenden ermordeten Bosnier ist. Und diejenige Staaten der EU, die für ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Serben im Ersten Weltkrieg mit der Zusage von Bosnien bedungen und für die Verbrechen gegen Österreich mit Bosnien als Lohn bezahlt hatten, diese Staaten versuchen heute Österreich aus der EU zu drängen und verhängen unter einem fadenscheinigen Vorwand Sanktionen, um ihre jüngsten Verbrechen in Bosnien und im Kosovo, wie schon im Ersten Weltkrieg, mit Hilfe der Serben, den Österreichern in die Schuhe zu schieben. Ich beantrage den Ausschluß dieser Länder aus der EU und ich beantrage die bilaterale Sanktionen gegen diese Staaten in der EU, die durch ihre Verbrechen gegen Österreich mit serbischen Waffen Ruhm und Ehre erlangten und ihre damaligen Opfer neuerlich verfolgen und sich mit den serbischen Verbrechen solidarisieren. Und weil die EU für dieser verbrecherische Ziele wie der Genozid in Bosnien als Deckmantel, bzw. Tarnorganisation zweckentfremdet wurde, müsse wohl diese Form der EU aufgelöst werden.

Weil die hier erhobenen Vorwürfe gegen "ehrenwerte" Mitglieder der EU strafrechtliche Vorwürfe enthalten, bitte ich die EU, bzw. was von der EU noch übrig ist, um die Objektivität zu wahren, den Fall nicht politisch anzugehen und zu verhandeln, sondern diesmal eine rechtliche Lösung der Frage anzustreben, und am besten die Lösung der Strafjustiz zu überlassen.

Zusammenfassend stelle ich fest, daß sofern die EU, bzw. was davon übrig ist, der Untersuchung der Experten des UNO Generalsekretärs folgt, wonach die von der EU angeführte Völkergemeinschaft in Bosnien nachweislich Schuld auf sich geladen habe, dann wird auch mein voriger Petitionsantrag plausibel, wonach die EU als Tarnorganisation zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verkommen sei, die im Namen der Menschlichkeit die Verbrechen bemäntelt, die sie zu vereiteln vorgebe.

Mit freundlichen Grüßen



P. S.

Im Zusammenhang mit meinem Petitionsantrag wegen Bosnien verweise ich nochmals darauf, daß die Kosovokrise, und Wiederholung des Genozids gegen Bosnier im Kosovo gegen Albaner, die direkte Folge der von innen her (durch einzelne Staaten der EU) sabotierten Politik der EU gewesen ist. Wer immer also im Rahmen der UNO und EU schuld am Genozid in Bosnien war, der war auch schuld am Genozid im Kosovo. Allerdings läßt sich (aufgrund der mittlerweise nachvollziehbaren Ereignisse in Bosnien als Präzedensfall) leichter im Kosovo nachweisen, daß im Kosovo einzelne Staaten der EU die Massaker an der Zivilbevölkerung nicht nur passiv mitverschuldet hatten, etwa durch Duldung und Unterlassung, sondern aktiv die Politik der EU sabotiert hatten, so wie diese Staaten der EU die UNO und NATO auf dem Balkan, sowohl in Bosnien wie auch im Kosovo, sabotiert hatten, und mit den Serben kollaborierten, um unter dem Deckmantel der EU ihre verbrecherische Pläne auszuführen.

Als der Luftkrieg der NATO gegen Serbien offen ausbrach, hat die US Leitung der NATO-Operationen Frankreich aus den Kriegsplänen ausgeschlossen, und demonstrativ Frankreich nicht über den Militäreinsatz der NATO im Jugoslawien informiert, sondern nur die anderen Mitglieder der NATO und EU, weil zuvor in Bosnien eine hochrangiger französischer Offizier der Kollaboration mit den Serben überführt wurde. So wurde also Frankreich von der NATO Oberkommando als Kollaborateur der Serben aus der militärischen Planung gegen Belgrad ausgeschlossen. Die Kosovoalbaner beschuldigen durchgehend die französische KFOR der Kollaboration mit den Serben bis heute, und durch die begleitende Beobachtung konnte festgestellt werden, daß die Franzosen die UNO, und auch die UNO auf dem Balkan Repräsentierende NATO und EU, sabotieren, indem die Franzosen der EU und UNO vortäuschen, daß angeblich nur die ethnisch reinen, bzw. gesäuberten Gebiete für Serben im Kosovo für Sicherheit und Ordnung garantieren könnten. Das Problem Frankreichs ist allerdings, daß das Kosovo von der KFOR in Einflußzonen aufgeteilt ist, und alle anderen Zonen können auch ohne ethnisch saubere Kantone für Serben im Kosovo für Sicherheit und Ordnung sorgen, und in allen anderen Zonen werden ethnisch reine serbische Gebiete nicht geduldet, nur in der französischen KFOR-Zone im Kosovo gibt es ethnisch saubere Gebiete für Serben und nur dort kommt das Land und Volk nicht zur Ruhe, weil die Franzosen unter dem Vorwand von Sicherheit und Ordnung ethnische Säuberungen im Namen der UNO für die Serben gegen die Albaner durchführen. Weil die nichtfranzösische KFOR die ethnisch saubere Kantone für Serben nicht dulde und so erfolgreich den Frieden sichern kann, wohingegen die französische KFOR im Kosovo im Namen der UNO ethnische Säuberungen für die Serben gegen Albaner durchführt, ist aufgrund jener Unruhen, die von den Franzosen vorgeschoben werden, um die ethnische Säuberung gegen Albaner im Kosovo gegenüber auch der EU als Alibi zu rechtfertigen, die französische KFOR der Verbrechen gegen die Menschlichkeit überführt, welche Verbrechen bisher für die mit der EU und UNO bemäntelte französische Machtpolitik auf dem Balkan die Serben mittels Genozid, bzw. im Sprachgebrauch der Medien mittels "ethnische Säuberungen", durchführten.

Die jüngsten systematischen Völkermorde auf dem Balkan sind die direkte Folge der vor allem französischen Machtpolitik rund um den Ersten Weltkrieg, wonach zu einer Neuordnung Europas durch den zwar siegreichen aber untergehenden französischen Kolonialismus gekommen ist, und Serbien für die damals bestellten Kriegsverbrechen gegen Österreich nach dem Ersten Weltkrieg mit den Gebieten bezahlt wurde, wo heute Serbien seinen im Ersten Weltkrieg entstandenen Anspruch aus diesen Verbrechen, nunmehr mit Genozid geltend machen will, wobei Serbien von den nunmehrigen EU-Mitgliedern dabei unterstütz wird, die damals (im Ersten Weltkrieg) die Komplizen der Serben waren. Die Auftraggeber dieser im Rahmen des Ersten Weltkrieges gegen Österreich gerichteten Verbrechen gegen die Menschlichkeit haben in jüngster Zeit (als nunmehrige EU-Mitglieder) mehr oder minder offen für den nunmehrige Genozid in Bosnien und im Kosovo Vorschub geleistet, indem sie etwa die Politik die EU manipuliert und sabotiert hatten, und sind nach wie vor die eigentlichen Verursacher des Blutvergießens an Zivilisten, und also die Hauptschuldigen des Genozids in Bosnien und im Kosovo. Und diese neue Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bosnien und im Kosovo in den letzten Jahren, die im Auftrag einzelner EU-Saaten von den Serben vor den Augen der Welt ausgeführt werden, sollen von und mit der politisch durch Sabotage entfremdete EU als Machtinstrument bemäntelt werden.

Diese EU-Staaten nun, die nicht nur Komplizen der Serben im Bosnien und im Kosovo beim Genozid waren und sind, sondern die eigentlichen Auftraggeber, haben die EU dazu mißbraucht, gegen Österreich Sanktionen zu verhängen und durch diese Sanktionen der EU Österreich in der Welt (durch Diskriminierung) zu isolieren und mundtot zu machen, und so mit Hilfe der EU ihre Verbrechen in Bosnien und im Kosovo zu vertuschen und fortzusetzen, und sogar die Opfer der Verbrechen zu verleumden. Nicht allein die serbischen Militärs sollten sich also wegen Kriegsverbrechen vor den internationalen Gerichtshöfen verantworten, die lediglich den Auftrag zum Völkermord ausgeführt hatten, sondern die Vertreter jener EU-Staaten, die als Auftraggeber der Serben alles verschuldet hatten, und sich nunmehr als Schreibtischtäter hinter der EU verbergen. So wie der nach dem Ersten Weltkrieg zur Bemäntelung der Kriegsverbrechen des Ersten Weltkrieges gegen Österreich gegründete Völkerbund aufgelöst und von der UNO ersetzt wurde, so muß die für die Bemäntelung der gleichen Verbrechen gegründete EU aufgelöst werden, und durch eine Organisation ersetzt werden, wo solche Verbrechen von Mitgliedern aufgedeckt und verfolgt werden können, und nicht die Opfer wie Österreich von der EU sanktioniert werden.




11. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Petitionsantrag auf die Einbeziehung der kommunistischen Gefahr in die Betrachtung



Sehr geehrte Damen und Herren!

Da ich selbst in einem ehemals kommunistischen Land aufgewachsen bin und die Schule dort besucht hatte, empfinde ich, wie viele, die den Kommunismus aus der Nähe kennen, die Sanktionen der EU gegen Österreich als zynisch, weil damit gleichzeitig in Europa der sog. Eurokommunismus politisch salonfähig geworden ist, und gegen deren Regierungsbeteiligung nichts eingewendet werde, womit die im Namen des Kommunismus begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sei es unter Stalin, Pol Pot oder Milosevic, nunmehr von der EU entschuldigt wären und Genozid ideologisch legitimiert wurde. Weil an den Regierungen der 14 EU-Staaten, die gegen Österreich diskriminierende Sanktionen beschlossen hatten und sogar sich bereit zeigen, Österreich existentiell zu bedrohen, mehrheitlich "linke" Regierungen beteiligt sind, und zwar insbesondere die Großen, wie Frankreich, Deutschland und England, die mehr als die Hälfte der EU Bevölkerung repräsentieren, und diese gemäßigt geltenden "Linken" mit dem "Ultralinken" kokettieren und sogar vielfach mit den Kommunisten offen Regierungskoalitionen eingehen (oder das tun zu wollen erklärt hatten), sind die Sanktionen gegen Österreich wegen der Regierungsbeteilung der angeblich "Ultrarechten" auch dann ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Gefährdung, ja (verdeckte) Abschaffung der wohlverstandenen Demokratie in der EU, wenn eine Partei wie die FPÖ, um die es konkret bei der Sanktionen der EU geht, wirklich noch "ultrarechts" eingestuft werden könnte.

Es gelte daher theoretisch in dieser Frage den EU Gerichtshof anzurufen und unverzüglich eine "einstweilige Verfügung" gegen die Sanktionen des EU-Rates zu erwirken. Und zwar mögen die Sanktionen des EU-Rates gegen Österreich zumindest so lange durch Einstweilige Verfügung ausgesetzt werden, bis sich die Rechtslage kläre und eine Entscheidung darüber vorliegt, ob die EU von dem EU-Rat so weit für "ultralinke", bzw. von "ultralinks indoktrinierte" Parteipolitische Zwecke und somit (implizit) für die Legitimierung der Ultralinken entfremdet worden ist, daß die EU unbedingt aufzulösen ist, oder auch nicht, oder aber die 14 Regierungen der EU noch vor der voraussichtlichen Entscheidung des Gerichtshofes die Sanktionen gegen Österreich beenden, und freiwillig eine Strafe in Form einer Wiedergutmachung für Österreich, und vor allem für die wohlverstandene EU akzeptieren, weil sie mit ihren "außerhalb dem Recht" stehenden Sanktionen gegen Österreich, die Rechtsgrundlagen der EU (durch demonstrative Umgehung) faktisch abgeschafft hatten. Praktisch gelte es allerdings vorher die Unabhängigkeit des Gerichtshofes der EU zu prüfen, der ja administrativ ein Befehlsempfänger des EU-Rates sei, und das ist das Motiv des hier beanstandenten Verbrechens, so daß der EU-Rat diese Verbrechen gegen Österreich, und somit gegen die EU selbt, wohl gar nicht versucht hätte, wenn sich der EU-Rat sich innerhalb, und nicht über den Gesetzen und Geltung der Rechtsprechung der EU gewußt hätte. Wiederum theoretisch gelte es also den EU-Rat für den kriminellen Akt zu sanktionieren, ein Organ der EU, nämlich den EU-Rat, gezielt zur der Zerstörung der EU, bzw. zu der Abschaffung der Rechtsgrundlagen der EU verwendet zu haben, indem die 14 Regierungen einerseits erklärten, außerhalb der EU "nur" bilaterale Sanktionen gegen Österreich zu setzen, aber die haben das im Namen des EU-Rats erklärt, daß sie einerseits ausdrücklich in das EU-Recht eingreifen wollen, aber um von dem EU-Recht nicht erreicht und hinterfragt werden zu können, sie das EU-Recht nicht innerhalb der EU, sondern angeblich nur außerhalb, also "nur bilateral" brechen. Der strafbarer Vorsatz ähnelt dem Kriminellen, der um die Gesetze zu brechen ins Ausland gehe, wie das bei Pädophilem beim Sextourismus oft der Fall ist. Dazu ist aber erstens zu sagen, daß im Ausland begangene Straftaten nach den Gesetzen der meisten Staaten auch trotzdem im Inland strafbar sind, und zweitens beweist das Urteil des EU-Rates gegen Österreich, daß die Straftat gegen Österreich nicht im europäischen Ausland begangen wurde, zumal im Namen des EU-Rates verkündet, sondern ist das ein Verbrechen, das im Inland passierte und die Täter als Alibi behaupten, daß sie mit "nur bilateral gegen Österreich" sich im Ausland befänden und so vom Gesetz nicht erreicht werden könnten. Drittens ist dieser Amtsmißbrauch der 14 Regierungen eine Straftat in dem Sinne, daß der EU-Rat in einem gewissen Sinne tatsächlich das höchste gesetzgebende Organ der EU ist, und als solche Rechtsschritte gesetzt hatte, die unausweichlich die Auflösung der EU nach sich ziehen müsse, weil die mit den Sanktionen gegen Österreich sich gleichsam neue Konstituierende EU nichts mehr mit der EU zu tun hat, und zu tun haben kann, in die seinerzeit die Mitglieder eingetreten sind. Viertens macht sich der Beschluß des EU-Rates, von wegen bilaterale Sanktionen gegen Österreich, über Gott und die Welt, zumindest jedoch über die so ad absurdum geführte EU, lustig, den inhaltlich handelt der Beschluß der 14 EU-Staaten davon, daß sie nunmehr konkret und direkt in die innenpolitische Situation in Österreich eingreifen wollen, und formell täuscht der gleiche Beschluß vor, das außerhalb der EU, nämlich "nur bilateral" zu tun, so als könne so eine Einmischung in die innere Angelegenheit der EU von außen gerechtfertigt werden, ohne das die EU lächerlich gemacht und existentiell (in den Rechtsgrundlagen) vernichtet wurde.

Außer dem kriminellen Anschlag der 14 Regierungen der EU auf die Rechtsgrundlagen der EU, um mit der Abschaffung der Rechtsgrundlagen durch Umgehung des Rechts, statt der (somit abgeschafften) Macht aus dem Recht das Recht aus der Macht in der EU einzuführen, hat die linksextreme Tat der 14 Saaten der EU auch einen wirtschaftlichen Hintergrund, nämlich die doch beachtlichen Geldmittel der EU für die Linksextreme verfügbar zu machen. Es ist bereits der konkrete Fall eingetreten, daß ein Linksextremes Programm, das sich in den Sanktionen gegen Österreich artikuliere, aus Mitteln der EU finanziert wurde. Die Linksextreme denkt allerdings eher in politischen als wirtschaftlichen Dimensionen, und es ist offensichtlich, daß diese Verbrechen der 14 Regierungen der EU die linke Lügenpropaganda in Exjugoslawien, und damit Genozid von links, legitimieren wolle.

Mit den vorgeblich "nur bilateralen" Sanktionen der 14 EU-Staaten gegen Österreich ist erwiesen, daß sobald Ultralinke Regierungen in der EU auch nur toleriert werden, dann die EU-Verträge (ab dem Moment) nicht mehr das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben stehen. Es soll damit die Gefährlichkeit und mindestens so verbrecherische Gesinnung der Ultrarechten keineswegs relativiert werden, im Gegenteil, sondern gerade die Gefahr von Rechts beweist die Gefahr von Links, indem etwa eine gegen Ultralinks nicht abgegrenzte EU die eigene Rechtsgrundlagen, und damit die eigene Identität und Legitimation, unwiderruflich (in den Sanktionen gegen Österreich) abgeschafft hatte, weil die Straftaten von dem legistischen Organ der EU verübt wurde, bzw. im Namen des EU-Rates, bzw. EU-Präsidentschaft erfolgte. Weil jedoch die internationale Faschismuskritik kaum jemals über die politische Ebene hinauskommt, sei es von "links" oder "rechts", obwohl das, wie der Kommunismus, verbrecherische Ideologien sind, die politisch nicht effektiv bekämpft werden können, sondern eine Grundlagenforschung erfordern würden, beschränke ich hier auf die Argumentation auf die rechtliche Ebene, und verweise auf die Arbeiten:

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/trianon13.html

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html

Zu diesem theoretischen Thema wäre noch sehr viel zusagen, wie und warum zB die Sowjetkommunisten die im Zweiten Weltkrieg beschlagnahmten nationalsozialistische Propagandamaterial in den 80ern lediglich ins Russische übersetzt und so im Namen des Kommunismus nationalsozialistischen Rassenhaß verbreitet hatten, doch sei hier zunächst nur auf den Genozid im Namen des Kommunismus unter Stalin, Pol Pot und Milosevic u. a. hingewiesen, um von den sog. Roten Brigaden in Deutschland oder Italien ganz zu schweigen. Ich bitte also nochmals um die Beendung des Linksterrors im Namen der EU und um die Auflösung der EU, die sich ähnlich dem Völkerbund unfähig erwies, die anspruchvolle Rechtsgrundsätze zu wahren, auf die sie gegründet worden sein wollte, und sich letztlich als die Bemäntelung von den gleichen Verbrechen erwiese, gegen die sie zu sein vortäuscht.

Ich persönlich bin zwar von der größerer Gefahr von Rechts auch überzeugt, doch mußte ich mir selbst bei der nüchternen Betrachtung vorwerfen, erstens ein emotionell tiefsitzende Aversion gegen Faschismus, insb. Nationalsozialismus, zu hegen, und nicht über die rechte Gefahr objektiv zu urteilen können, zumal ich im ehemaligen Ostblock eine Schulbildung genoß, die einseitig den Rechtsterror zur Profilierung mißbrauchte, um den Linksterror ideologisch zu legitimieren. Ich betone also, daß nach meiner persönlichen Überzeugung der Rechtsterror zumindest insofern um so viel gefährlicher ist, als der Rechtsterror die praktizierte Unmenschlichkeit eher offen mit (rassisch-ethnischer) Diskriminierung legitimiert, während der Linksterror in Namen der Menschlichkeit die gleiche Unmenschlichkeit praktiziert, indem der Linksterror etwa nur gegen Rechtsterror unmenschlich vorzugehen vortäuscht. Aber ich kann, trotz meiner gegenteiligen persönlichen Überzeugung, die theoretische Argumentation nicht widerlegen, daß der Linksterror, der die gleiche Unmenschlichkeit wie der Rechtsterror mit Menschlichkeit bemäntelt, wegen diesem zusätzlichen Schwindel mit der Menschlichkeit gefährlicher sei, als der Rechtsterror, der wenigstens offen die Unmenschlichkeit praktiziert, die sich auch offen bekennt. Ich betone daher nochmals, daß ich einfach von innen heraus nicht dagegen ankomme, den Rechtsterror für das größte Übel zu halten, und zwar auch wenn ich das Sachlich nicht immer einwandfrei belegen kann. Vor allem haben meine Studien mich davon überzeugt, daß die Grenzen zwischen dem Rechtsterror und Linksterror fließend sind, und es ist kein Zufall, daß zB in Rußland die Nationalisten mit den Alt-Kommunisten gemeinsam marschieren und in Exjugoslawien eine Koalition von sog. Sozialisten, Kommunisten und Ultranationalisten den Genozid im Kosovo derzeit exekutiert und ideologisch geschlossen legitimiert. Es ist daher theoretisch einerlei, ob man den Linksterror oder Rechtsterror einseitig verurteilt, denn man macht sich dabei schuldig, damit dem jeweils anderen Terror zwangsläufig Vorschub geleistet zu haben, zumal ja der Terror ebenso polar wie polarisierend auftritt, aber beide Pole immer aus der gleiche Quelle, nämlich aus dem jeweiligen (polar - wie im Spiegel - entgegengesetztem) Feindbild, "gespeist" werden, und so als Dipol eine (monistische) Einheit bilden. Die heutige Terrorbekämpfung hat bereits Nachweise, daß der Linksterror und Rechtsterror aus der gleichen Quelle zB Waffen, aber oft auch "sonstige Unterstützung" bekomme, und u. a. war auch ich bemüht nachzuweisen, daß vor allem ideologisch der Linksterror und Rechtsterror eine organische, um nicht zu sagen unauflösliche Einheit bilden, die sich in der Polarität der Feindbilder gegenseitig generieren und keine ohne dem anderen überhaupt existieren könne. Auch die neologiefeindliche Ideologie-Kritik von "linksaußen" wie bei Kratz, die Götter der New Age, und bei anderen, erbringt immer wieder den gleichen Beweis, daß der Linksterror und Rechtsterror höchstens eine in sich gespaltene Einheit aufgefaßt werden könne, aber eine Ideologie der Unmenschlichkeit gibt es nur einmal, auf welcher Seit sie sich entladet oder wie sie sich selber zersprengt oder sich selber zerfleischt. Wer vorgibt, durch die innere Gespaltenheit der Unmenschlichkeit getäuscht worden zu sein, und geglaubt haben, daß gegen die Unmenschlichkeit an einem Rand nur mit der Unmenschlichkeit am anderen Rand zu kollaborieren sei, der handelt mit kriminellem Vorsatz, zumal die eine Unmenschlichkeit die andere nicht legitimieren könne. Es ist daher die EU unbedingt aufzulösen, weil sie zu der Bemäntelung des Linksterrors in Bosnien und im Kosovo verkommen ist.

Mit freundlichen Grüßen


12. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit



Sehr geehrte Damen und Herren!

Wegen der Blamage hüllt sich zwar die NATO in militärisches Geheimnistuerei, es ist aber ein offenes Geheimnis, daß Milosevics Regime der NATO militärisch nur trotzen, ja Serbien überhaupt an militärischen Widerstand gegen die NATO denken konnte, weil die gesamte Militärplanung der NATO über die EU an Belgrad verraten wurde. Ich hatte aufgrund meiner Recherchen wiederholt die These vertreten, daß ohne den Verrat (innerhalb) der EU an Belgrad, der Milosevic gar nicht an den militärischen Widerstand - und zuvor an Genozid im Kosovo - hätte denken können, so daß die erfolgreiche serbische Spionage mit EU-Hilfe bei der NATO überhaupt erst die Serben zu dem militärischen Abenteuer gegen die NATO verleitet habe.

Tatsache ist, daß die militärische Intervention auf dem Balkan eine tiefe Kluft zwischen USA und EU innerhalb der NATO offenlegte, wann ich wie diese auch immer entstanden sein mag. 1.) Die US-amerikanisch dominierte Militärplanung schloß die Franzosen als "nicht vertrauenswürdig" und als "serbische Kollaborateure" definitiv aus dem Kreis der militärischen Einsatzplanung der NATO aus, wobei zwar zunächst ein konkret in Bosnien kurz davor als serbische Kollaborateur enttarnte hochrangige französische Offizier als Grund angegeben wurde, aber später wurde weiterrechendes Beweismaterial über die französische Kollaboration mit den Serben vorgelegt. 2.) Zuletzt hat die "Die Presse" am 10. März 2000 (S. 5) mitgeteilt, daß eine US-Studie definitiv feststellte, daß in den ersten zwei Wochen der Luftrangriffe der NATO auf Belgrad die kurzfristig geplanten und nur dem engsten Kreis kurzfristig bekanntgegebene militärische Planung der Angriffe der NATO an Belgrad nachweislich verraten wurde, so daß ausschließlich der exklusive Kreis der unmittelbaren Teilnehmer als Spion in Frage komme, was von dem europäischen Teil der NATO mit dem fadenscheinigen Argumentation verharmlost werde, daß das alles doch kaum Wirkung gezeigt habe, und angeblich schwer nachweisbar wäre. 3.) Unter anderem am 27. August 1999 meldete EuroNews (vom ORF kam zB am 16. September 1999 eine ähnliche Meldung, worin die NATO verhöhnt worden sei) die Enttarnung eines Spions in der NATO-Zentrale, der die Angriffspläne an die Russen weitergegeben habe, die Serbien damit belieferten, was insbesondere von dem dazu befragten russischen Geheimdienst nicht dementiert, sondern lediglich mit "kein Kommentar" indirekt bestätigt wurde. 4.) Unter den zahlreichen belegten und belegbaren Fällen, die auch von russischen Journalisten recherchiert wurden, ist ein auch unter westlichen Journalisten bekannter und sehr gut dokumentierter Fall geeignet, die Kollaboration (von einzelnen Mitgliedern) der EU, bzw. NATO, mit den Serben transparent zu machen: Unter den zahlreichen von Albanern massiv behaupteten Fällen, wonach die Serben kurzfristig die Angriffsziele der Bombenangriffe im Kosovo wußten, und von dort unmittelbar von dem Bombenangriff der NATO die militärisches Personal und Gerätschaft abzogen und statt dessen albanische Zivilisten dort zum Aufenthalt zwangen, die von der NATO dann mit Bomben getötet wurden, ragt ein Fall besonder hervor, weil dort Milosevic höchstpersönlich am Vortag (!) westliche Journalisten zynisch zur Besichtigung für den nächsten Tag dorthin einlud, bevor die Bomben der NATO dort die dort von Serben gefangen gehaltenen Albaner (am folgenden Tag) getötet hatten. Damals, als Milosevic zynisch westliche Journalisten für den Nächsten Tag zur Besichtigung einlud, wo am nämlichen folgenden Tag justament wie zufällig von den NATO Bomben die dort im vormaligen Militärdepot gefangengehalten albanischen Zivilisten getroffen wurden, hatten die betroffenen westlichen Journalisten sofort massiv aufgezeigt, daß es statistisch unmöglich wäre, daß sie rein zufällig von Milosevic ein Tag vorher zu der bevorstehenden Tötung von Albaner durch NATO Bomben eingeladen wären, wenn Milosevic keine Spione bei der NATO hätte. Es entstand nachher zumindest ein Dokumentarfilm über diesen Fall, wo die überlebenden Albaner, die mit schweren Verletzungen überlebten, vor laufender Kamera aussagen, daß die Serben dort vorher ein Militärdepot hatten, die sie kurz vor dem Bombenangriff der NATO räumten, und die albanische Zivilisten dort zu bleiben zwangen, bis sie von den NATO Bomben getötet wurden. Nach der Aussage dieser albanischen Überlebenden wurden die Serben über Handy direkt und unmittelbar vor dem jeweiligen Luftangriff der NATO auf ein konkretes militärisches Ziel informiert, wo statt Militär nunmehr die albanischen Zivilisten gefangen gehalten wurden, so daß die Serben eine Stunde vor dem Luftangriff verschwanden (und die eingeschüchterten Albaner kurzfristig - für die Dauer der Bombenangriffe der NATO - ohne Bewachung zurückließen) und danach wieder zurückkamen. Die zivilen Albaner (darunter natürlich Frauen und Kinder), die durch die Bomben der NATO getroffen werden sollten, hatten von ihren serbischen Bewachern gehört, wie diese kurz vor dem Bombenangriff auf das Ziel (wo die Albaner gefangengehalten wurden) abgezogen wurden. Besonders auffällig war, so hieß es durch die überlebenden Albaner, daß etwa ein Ziel zweimal - in einem Abstand von wenigen Stunden - hintereinander von der NATO mit Bomben angegriffen wurde, und die Serben zwischen den zwei Angriffen zurückkamen und vor dem zweiten Angriff wieder über Handy abberufen wurden, um danach wieder zurückzukommen. Es konnte also kein Zweifel darüber bestehen, daß die Serben unmittelbar aus dem NATO-Hauptquartier über die kurzfristigen militärischen Ziele gegen die Serben informiert wurden.

Ich beantrage eine gründliche Untersuchung, und die Auflösung der EU - wegen Bemäntelung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit - nach dem Abschluß der Untersuchung. Ich bitte die Kriegsverbrecher innerhalb der EU nicht von der EU verfolgen zu lassen, denn die EU ist offensichtlich zu korrupt, um überhaupt etwas korrekt zu erledigen, ja ich beantrage der Verurteilung der EU als kriminelle Organisation, und bestehe darauf, daß die nämliche Untersuchung nicht von den korrupten EU-Organen in eigener Sache geführt werden, sondern der internationale Gerichtshof neben Serben und Kroaten auch die Kriegsverbrecher der EU verurteile, die sonach die Hauptverantwortung zu tragen haben.

Mit freundlichen Grüßen


13. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Petitionsantrag auf die sofortige Absetzung des portugiesischen Präsidenten wegen Amtsmißbrauch



Sehr geehrte Damen und Herren!

Nach der bisher bekannten Rechtsordnung und Rechtsprechung der EU hat der Präsident Portugals - als turnusmäßiger Präsident des Europarates - bindendes Europarecht verletzt, indem er seine Funktion als Präsident der Sozialistischer Internationale bei den Sanktionen gegen Österreich mit seiner Funktion als Präsident des Europarates vertauschte, bzw. seine mehr fragwürdigen parteipolitische Interessen mit dem Amt des Präsidenten des EU bemäntelt hatte. Der rechtsbrecherische Vorsatz durch die jetzige EU-Präsidentschaft ist insbesondere daran ersichtlich, daß die Sanktionen im Namen der EU Präsidentschaft erklärt wurden, wobei im Namen der EU Präsidentschaft vorgetäuscht werden sollte, daß die Sanktionen außerhalb vom EU Recht stünden, so als könne sich die EU-Präsidentschaft außerhalb der EU und über das EU-Recht stellen, was rechtlich und logisch gesehen ein Nonsens ist. Dazu kommt die gezielte Desinformation und Lügenpropaganda gegen Österreich, und der Versucht durch Amtsmißbrauch, das Opfer der rechtswidrigen Sanktionen, nämlich Österreich, im Zirkelschluß - nämlich durch die Sanktionen selbst - mundtot zu machen und so die Staatengemeinschaft der EU von der authentischen Information abzuschneiden, die gegen die Sanktionen sprächen, bzw. die Sanktionen als Möglichkeit vorweg ausgeschlossen hätten.

Weil inzwischen Länder wie Belgien selbst die von der EU-Präsidentschaft als Alibi vorgegebene vorgeblich "bilaterale" Grenze der Sanktionen gegen Österreich ebenso überschritten hatten, wie die Grenzen des guten Geschmacks, und sich für diese Übergriffe entschuldigt hatten, sind die analogen Überschreitungen der Grenzen der eigenen Sanktionen von dem portugiesischen Präsidenten ähnlich zu ahnden, wie die vorgenannten Belgischen Grenzüberschreitungen in Sachen Sanktionen gegen Österreich, wenn sich Belgien dafür nicht entschuldigt hätte, weil Portugal sich für die Grenzüberschreitungen nicht entschuldigt hatte. Besonders erschwerend kommt es zum Tatbestand des Amtsmißbrauchs, daß der portugiesische Präsident die Dignität seines Amtes als EU-Präsident so einsetzt, daß er in der gleichen Rechtslage wie Belgien, im Gegensatz zu Belgien, sich nicht entschuldigen muß, weil das Ansehen der Person ihn vor der Geltung des EU-Rechts offensichtlich schütze. Es war zunächst die Absage des portugiesischen Präsidenten auf den Opernball in Wien zu kommen, was in Wien (trotz des Schadens durch die Bestellungen portugiesischen Weins für den Opernball für den hohen Gast) noch zu verschmerzen gewesen wäre. Nun macht aber der portugiesische Präsident in seiner Eigenschaft als Präsident der EU eine Rundreise in Europa, und erklärt vorher demonstrativ, daß die EU Präsidentschaft im Sinne seiner angeblich bilateralen Sanktionen gegen Österreich boykottieren werde. So weit nun die Rechtsordnung der EU bekannt ist, ist das zumindest ein Rechtsbruch, wohl aber eher eine Verhöhnung der EU, wobei jedoch dieser Rechtsbruch, der konkludent die gesamt Rechtsordnung der EU in Frage stellt, nur die Spitze des sprichwörtlichen Eisbergs ist, welcher die EU (als Rechtsordnung und Rechtsgemeinschaft) versenkt hatte. Wie ich nun nochmals betonen möchte, geht die wohlverstandene österreichische Position davon aus, die Sanktionen an sich die Rechtsordnung der EU so ad absurdum führen, wie das nur durch kriminellem Vorsatz gegen die EU denkbar sei, aber das zu Belgien analoge Beispiel Portugals zeigt, daß sogar die eigenen Vorgaben überboten werden, weil die Sanktionen gegen Österreich von Anfang an nichts mit Recht zu tun haben könnten und wollten, sondern sich des Unrechts gezielt bedienen, um durch Selbstgerechtigkeit zu glänzen.

Mit freundlichen Grüßen




13. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Hintergrundinformation zu Kriegsverbrechen



Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Sanktionen der EU gegen Österreich können nur im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen den NATO Oberbefehlshaben (Wesly Clark) verstanden werden, der auch bei jedem Kriegsverbrechen seitens der EU immer als Tarnung und Täuschung von den Kriegsverbrechern innerhalb der EU mit Sanktionen und sonstiger Lügenpropaganda (wie Verleumdungen) systematisch zugedeckt wurde. Man kann in dem Umfeld der EU die Anständigen, bzw. Rechtstreuen daran erkennen, daß sie von der EU her mit Sanktionen belegt oder zumindest angeschwärzt werden, weil die EU zu einer Tarnorganisation von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verkommen ist. Wenn der Oberbefehlshaber der NATO keine Finger gegen die Serben beim Genozid krümmen kann, ohne daß er abgelöst und oder postwendend (binnen wenigen Tagen) mit 55 Jahren in Pension geschickt werde, dann leuchtet ein, warum ein in Bosnien und im Kosovo, wie überhaupt für die Einhaltung der Menschenrechte traditionell engagierte Österreich von der EU analog diskriminiert werden soll, wie etwa der Befehlshaber der NATO, oder wer immer gegen Genozid sei.

Mit freundlichen Grüßen




14. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Auflösung und Neugründung der EU



Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich hatte in den letzten Tagen in knapp 10 Fortsetzungen einen Petitionsantrag gestellt, dessen kurzgefaßte Anliegen - 1.) von den (rechtswidrigen) Sanktionen der EU-Präsidentschaft gegen Österreich ausgeht, die als Alibi für die nämliche Rechtswidrigkeit sinnwidrig im Namen der Präsidentschaft angeblich "bilaterale" Sanktionen der 14 Einzelstaaten gegen Österreich den 14 Einzelstaaten aufoktroyierte. - 2.) Von der Rechts- und Sinnwidrigkeit der oktroyierten - vorgeblich "bilateralen" - Sanktionen der 14 EU-Staaten im Namen der EU-Präsidentschaft ausgehend, beschwert sich der hier zusammenfassend wiederholte Petitionsantrag zusätzlich über die Rechts- und Sinnwidrigkeit im methodischen Vorgehen der EU-Präsidentschaft als EU-Organ, wonach die EU-Präsidentschaft wissentlich falsche Informationen über Österreich für die rechts- und sinnwidrige Sanktionen gegen Österreich verwendet, und systematisch den richtigen Informationsfluß sabotiert, indem die ansonsten sinnwidrigen oktroyierten "bilateralen" Sanktionen der EU-Präsidentschaft gegen Österreich nur den einen einzigen nachvollziehbaren Sinn ergeben, nämlich den richtigen Informationsfluß, und damit das Recht zu vereiteln, bzw. Recht an sich in der EU unmöglich zu machen. - 3.) Der Schwerpunkt des Petitionsantrages gegen die Sanktionen der EU gegen Österreich liegt in dem Hinweis, daß dabei nicht so sehr die Rechte Österreichs, sondern insbesondere die der EU, aber auch die der 14 EU-Staaten, verletzt, ja aus den Angeln gehoben werden, und einen kaum mehr wiedergutzumachenden Schaden an dem gesamten Rechtssystem der EU bewirken: kurzum, die EU als Rechtssystem und Rechtsgemeinschaft sabotieren, indem das EU-Recht durch Umgehung ausgehöhlt und somit die EU als Rechtsordnung ad absurdum geführt werde. - 4.) Die Aushöhlung der EU als Rechtssystem impliziert die Abschaffung der Menschenrechte (respektive Grundrechte) als Leitstrahl und oberster Rechtsgrundsatz, wie das vom Gerichtshof der EU im Internet <http://europa.eu.int/cj/de/pres/jeu.htm> treffend formuliert wurde: »Die große Neuerung, die die Europäischen Gemeinschaften im Vergleich zu früheren europäischen Einigungsvorhaben verkörpern, besteht darin, daß die Gemeinschaft zur Verwirklichung ihrer Ziele sich einzig und allein auf die Macht des Rechts stützt.« 5.) Mit der Abschaffung der Rechtsgrundlagen der EU durch die EU-Präsidentschaft ist die EU insgesamt hinfällig, weil die EU-Präsidentschaft jedes Recht nur aus der Macht ableite und damit die EU pervertierte, und die EU muß daher unbedingt aufgelöst und neu gegründet werden, wenn die Idee und Substanz der EU fortbestehen sollte, weil durch die Präsidentschaft der EU die EU selbst so erfolgreich ad absurdum geführt wurde, daß damit der stichhaltige Beweis der Unmöglichkeit des Bestehens der EU als Rechtssystem, also als das erbracht wurde, als was die EU gegründet wurde. - 6.) Der tückische Anschlag der EU-Präsidentschaft auf die EU (als Rechtsordnung) konnte nur erfolgreich sein, weil die Zerschlagung der (der Rechtsgrundlagen) der EU von kriminellem Vorsatz geleitet war, wogegen die EU in der bisherigen Form nicht gewappnet war und ist (ja gänzlich unvorbereitet gewesen ist). Vielmehr ist die EU auf gegenseitiges Vertrauen allein gegründet worden, und es wurde utopisch vorausgesetzt, daß es keine Korruption oder böse Wille gegen die EU von innen her geben könne, sondern nur gutgemeinte gegenteilige Ansichten. Die Sanktionen der EU gegen Österreich sind aber insofern lehrreich, als sie selber heuchlerisch nunmehr zum ersten Mal das Böse innerhalb der EU gegen die EU als existent aufzeigen, und auch die Gefahr, was das Böse innerhalb der EU anrichten könne, nur verleumdet das nämliche Böse Österreich, um die Macht in der EU unter diesem Vorwand zu übernehmen, daß sich das Böse über Österreich in die EU eingeschlichen habe. Allerdings versucht die Petition vor Augen zu führen, daß mit der Verleumdung Österreichs als das angeblich Böse, das nämliche Böse über die EU-Präsidentschaft die Macht, und damit auch das Recht, in der EU an sich gerissen hatte, und damit erfolgreich die EU ad absurdum geführt hatte, die sich bisher nur ohne das Böse innerhalb der EU vorstellen konnte und sich auf diesen utopischen Grundlagen konstituierte, welche Grundlagen von der portugiesischen Präsidentschaft, ob mit oder ohne kriminellen Vorsatz, zerschlagen wurden. - 7.) Nach diesen eher theoretischen Betrachtungen möchte meinen Petitionsantrag mit dem praktischen Vorschlag - in Verbindung mit der konstruktiven Kritik - abrunden, wonach die EU fälschlich erst nach der Aufnahme der letzten Mitglieder - und im Hinblick auf die bevorstehende Osterweiterung - tiefergreifende Strukturreformen einzuführen gedachte, und damit fälschlich bis zur Osterweiterung zuzuwarten gedenke, während diese Strukturreformen schon bei der Erhöhung der Mitgliederzahl von 12 auf 15 überfällig waren, und eigentlich die Neugründung der EU unumgänglich machen. Wollte man also von dem kriminellen Vorsatz der EU-Präsidentschaft - als Ursache des Zusammenbruchs der EU als Rechtssystem - absehen, so könnte die ganze Angelegenheit als eine versäumte Strukturreform (bei wachsender Mitgliederzahl) verharmlost werden. Doch selbst in dieser "harmlosen" Formulierung ist darauf hinzuweisen, daß das nunmehrige Zusammenbrechen der EU als Rechtssystem unter der portugiesischen Präsidentschaft beweise, daß die bisherigen Strukturen sozusagen über sich hinauswuchsen, um nicht zu sagen wuchern, und das überladene System nicht mehr zu tragen vermögen, und für zeitgerechte Strukturreformen die EU schon vorher neu gegründet worden sein müßte. - 8.) Man könne zwar theoretisch "Maastricht" oder andere Beschlüsse als quasi Neugründung ansehen, aber praktisch muß leider so eine halbherzige Neugründung als "halbe Sache" angesehen werden, oder als Vorstufe zur Neugründung, die eben in der Übergangsphase die ganze EU gefährde, ja Hintertüren offen gelassen habe, die den jetzigen Untergang der EU als Rechtssystem bewirkt hatten. - 9.) Ich möchte also meinen Petitionsantrag auf den Punkt bringen, wonach die EU mit den unter Pkt. 4.) zitierten Rechtsgrundsätzen, wonach angeblich jede Macht in der EU aus dem Recht kommen müsse, Gott und die Welt, zumindest jedoch die bisher 15 Mitgliedsstaaten betrogen hatte, weil das ("jede Mach aus dem Recht") innerhalb den jetzigen Strukturen der EU dingunmöglich sei. Deswegen gibt es theoretisch nur zwei seriöse Möglichkeiten, nämlich entweder die Streichung des unter Pkt. 4.) zitierten Rechtgrundlage der EU, oder aber die Auflösung der EU, weil die EU keine praktikable Rechtsgrundlagen habe und zur Bemäntelung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und zwar im Namen der nämlichen Menschlichkeit, verkommen sei. Es müsse also ein vom Grund auf neu strukturierte EU gegründet werden, welche mit den eigenen tragenden Rechtsgrundsätzen ("jede Macht aus dem Recht") kompatibel ist, und wo das Recht nicht wie ein Organspende abgestoßen werde. Die Osterweiterung würde es ermöglichen, relativ unauffällig die EU, mit Rücksicht auf die Osterweiterung, neu zu konstituieren, allerdings müsse die Neugründung so geschehen, daß die Kandidaten schon als potentielle Gründungsmitglieder mitreden, auch wenn sie noch nicht mitentscheiden können. - 10.) Die Umwandlung der Substanz der ursprünglichen Wirtschafsgemeinschaft in eine menschliche Gemeinschaft würde einiges an Kommentaren bedürfen, auf die ich hier jedoch bewußt verzichte. Ich weise allerdings mit Nachdruck darauf hin, daß sich die EU bereits zu weit von den ursprünglichen (wirtschaftlichen) Konstellation entfernt hatte, um bei der Osterweiterung noch mit den somit obsoleten Aufnahmekriterien sich in der Entwicklung aufzuhalten. Damit soll die tragende wirtschaftliche Substanz der EU keineswegs unterschätzt, sondern auf eine neue Ebene gehoben werden, welcher Ebene eine Neugründung der EU schaffen möge, zumal schon mit 15 Mitgliedern die bisherigen Strukturen der EU hoffnungslos überlastet sind, und deswegen statt von der Menschlichkeit von der Unmenschlichkeit regiert werde, die über die jetzige EU-Präsidentschaft die Herrschaft an sich gerissen und die EU ideell gestürzt hatte, um das "Recht aus der Macht", das Recht des Stärkeren, das Recht der erhobenen Fäußte, einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen




15. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Sanktionen gegen Österreich



Sehr geehrte Damen und Herren!

Da es am 15. 3. 2000 um 20:15 Uhr beginnend eine 3,5 stündige Debatte im Fernsehen (ORF") stattgefunden hat, wo die neue österreichische Regierung vor einem repräsentativen Querschnitt der internationalen Meinungen innerhalb der EU Rede und Antwort stehen mußte, könnte ich vorsichtig den Schwerpunkt meines Petitionsantrages auf die Frage reduzieren, ob und wie falsch die EU über die FPÖ und deren Rolle informiert wurde. Könnte nämlich die falsche Information als Ursache klar genug festgestellt werden, würden sich die hieraus resultierende Eskalation und Entartung der Problemstellung mehr oder minder von selber lösen, oder zumindest wäre die Lage so weit entkrampft, daß der sachliche Teil der Auseinandersetzung endlich beginnen könne, was durch Falschinformation bisher sabotiert wurde.

Es sei nochmal festgehalten, daß die Berechtigung zur Sorge seitens der EU keineswegs in Frage gestellt werden soll, vielmehr wäre dafür unter den entsprechenden Umständen zu danken, wohl aber muß der Umgang der EU mit einer allenfalls berechtigten Sorge in Frage gestellt werden, weil der m. E. unprofessioneller Umgang der EU mit einer allenfalls berechtigten eigenen Sorge, zur größere Sorge Anlaß - hinsichtlich der Konfliktfähigkeit der EU selbst - gab, als die Sorge der EU selbst gegenüber Österreich jemals sein könne. In der Außenpolitik ist vergleichsweise die EU beim Versagen auf dem Balkan als "Schlichtungsstelle" zu der Einsicht gekommen, daß ein Krisenmanagement zu installieren und eine ebenso strukturierte wie transparente Vorgangsweise (sozusagen Glasnost und Perestroika) einzuführen geboten, ja unabdingbar sei, so daß die EU die eigene Schuldigkeit zur Konfliktlösung bekannte, statt die Schuld Dritten zuzuweisen. Wie der Wildwuchs um die Sanktionen der EU gegen Österreich in der leidigen "innenpolitischen" Frage zeigt, wäre analog Glasnost und Perestroika in innenpolitischen Fragen der EU geboten, wie sich dazu die EU kürzlich schuldig bekannte. Und ich bedauere das sagen zu müssen, doch muß sonach die bei den Sanktionen der gegen Österreich offensichtlich mit gezielter Falschinformation für parteipolitische und niederere Motive mißbrauchte EU bei den elementarsten Dingen beginnen, wie man Information verwaltet, und wie man allenfalls falsche Information ausfiltert, kurzum, wie die EU ungeprüfte Information "verwaltet". Denn die außenpolitisch wahrgenommene Schuldigkeit der EU drehte sich auch vor allem um die Verwaltung von falschen Information, wenngleich damals von außen. Wenn also die Rechtsgrundlagen der EU davon sprechen, daß die Grundlage der EU ja das Recht an sich sei, so beginnt und endet das Recht darin, das Recht eben Recht sein zu lassen. Sonach hätte zB eine jede wahre Information das Recht, wahr zu sein, und jede falsche Information hätte das Recht, unwahr zu sein. Würde sich nun die EU auch daran gehalten haben, so kann und muß dazu eingewendet werden, daß das nicht nachvollziehbar sei, wenn das so wäre. Mit anderen Worten schuldet nicht Österreich sich von der EU herum-exerzieren zu lassen, sondern ist die EU schuldig, auch im eigenen wildgewordenen Westen künftighin zuerst die Zivilisation einzuführen und die Fragen zuerst zu stellen, und erst dann aus der Hüfte zu schießen, wenn die berechtigte Sorge bestünde, daß von Österreich aus der Reihe tanzen würde. Das so abgeschossene Österreich nachträglich für schuldig zu sprechen besticht durch Folgerichtigkeit, legitimiert aber das Lynchen noch lange nicht.

Ich bringe meinen Petitionsantrag auf den Punkt, daß 1.) zwar in Österreich eine berechtigte Sorge besteht, 2.) aber der EU diese Sorge verfälscht weitergeleitet wurde, so daß die EU an einer grundfalschen Sorge in Österreich zu haben glauben, oder das vorgeben, die überhaupt nicht besteht. 3.) Zu diesen zwei Sorgen, nämlich eine richtige und eine falsche Sorge, kommt noch drittens die Sorge darüber, daß die EU über die wahre Sorge in Österreich falsch informiert werden konnte, 4.) und viertens die Sorge darüber, daß die EU sich außerstande zeigt, mit der falschen Information entsprechend umzugehen, 5.) sondern fünftens zu weiterreichende Sorge Anlaß gibt, ob die EU noch überhaupt Handlungsfähig sei, oder jederzeit mit falschen Information blockiert werden könne. 6.) Sechstens gibt die erfolgreiche Entfremdung der EU durch Falschinformation für parteipolitische und nieder motivierten Zwecke zu der Sorge Anlaß, daß die EU für die Verarbeitung von falscher Information von innen her gar nicht gerüstet sei, daß jederzeit durch gezielte Falschinformation zweckentfremdet und gegen die wohlverstandene EU, also gegen sich selbst, mißbraucht werden könne. Ich würde also, wenn ein Petitionsantrag dazu Raum bietet, die Untersuchung des genauen Informationshergangs in der EU bei der Sanktionen gegen Österreich bitten, und ich würde auch die Konsequenzen daraus zu ziehen beantragen, wenn ich so ein Petitionsantrag dazu Raum böte. Die wichtigste Konsequenz wäre wohl, zu fragen, wer und warum die EU falsch informiert hatte, und mit der falschen Information Österreich zu isolieren trachte.

Mit freundlichen Grüßen




16. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Petition Nr. 104621



Sehr geehrte Damen und Herren!

Ergänzend zu meiner ersten Petition (Nr. 104621), die von den nachfolgenden Petitionsanträgen wegen den Sanktionen der EU gegen Österreich streng getrennt aufzufassen ist, möchte ich eine thematisch damit (Petition Nr. 104621) ursächlich zusammenhängende neue Petition einbringen. Dieser gleichsam zweiter Teil der ersten Petition setzt eine theoretische Auseinandersetzung mit den Grundlagen des Kreditsystems als Inbegriff und Grundlage der bürgerlichen Ordnung voraus, die ich großteils mit den Interessenvertretungen und teilweise mit offiziellen Stellen in Österreich (mit wechselndem Erfolg) auf dem Korrespondenzweg geführt hatte, auf die ich hier hier nicht näher eingehe, sondern im Resultat vorwegnehme aber auf Wunsch gerne ausführlicher nachreichen würde. Nach dieser theoretischen Auffassung gibt es eine - und nur diese eine - Möglichkeit, nämlich auf der Ebene der Menschenrechte den Auswüchsen des Globalismus entgegenzutreten, wenn in die Reihe der Menschenrechte die Bestimmung aufgenommen werde, daß kein Mensch mehr schulden haben könne als er besitze, so daß jede über die Verhältnisse hinausgehender Schuldenstand null und nicht sei, weil eine jede Überschuldung die Würde des Menschen verletzte und damit absolut unvereinbar sei. Aus theoretischen Gründen halte ich fest, daß diese scheinbar neue, aber in der Würde des Menschen bereits unabdingbar (vor aller Zeit) vorausgesetzte, gleichsam vorweggenommene Bestimmung, lediglich eine Art Novellierung der unveräußerlichen Würde des Menschen ist, die der neuen Formulierung innewohnt. Um aber das ersichtlich zu machen, daß jede Überschuldung mit der Würde des Menschen absolut unvereinbar sei, müsse der Unterschied zwischen den bürgerlichen Gesetzen Menschenrechten vorher etwa so veranschaulicht werden, wie in der Petition Nr. 104621 aufgezeigt wurde.

Um theoretisch - im Gesamtkontext des Globalismus - den Begriff der Überschuldung zu erhellen, verweise ich auf die analoge, aber keineswegs identische Diskussion über die Entschuldung der Drittweltländer, wie zuletzt Moçambique, weil das etwas auf den Ebene der bürgerlichen Rechte ist, während hier weiter oben die Überschuldung der Privatperson - auf der Ebene der Menschenrechte - thematisiert wurde. So wichtig es einerseits ist, den grundlegenden Unterschied zwischen bürgerlichen Rechte einerseits, und Menschenrechte andererseits, zu unterstreichen, so wichtig kann es sein, die gleichzeitige Analogie und Überlappungen zu unterstreichen, um trotzdem die Unterschiedlichkeit aus den Augen nicht zu verlieren, weil wir alle - kulturhistorisch bedingt - noch immer in den Bürgerrechten (als Rechtsgrundlage) verwurzelt sind und den Übergang zu den Menschenrechten als die eigentliche Grundlage unserer Existenz nicht einfach wagen, bzw. nicht immer schaffen.

Die Kritik des Globalismus stützt sich auf die These, daß der entfesselte Kapitalmarkt im Globalismus frühkapitalistische Symptome zeigt, so wie das in den südostasiatischen Ländern vor einigen Jahren der Fall war, wobei diese Krisen keineswegs natürlich entstehen, so die hier vertretene These, sondern künstlich zu der Vernichtung der Kapitalüberschüsse geschaffen werden, so wie die EU auch etwa die landwirtschaftlichen Überschüsse vernichte, bzw. vor kurzem noch im großen Umgang vernichtet hatte. So wie die eigentlich "unnatürliche" Eingriffe in der EU Agrarmarkt zu Überproduktion geführt hatten, welche Überproduktion die Stabilität gefährdete, und der Stabilität des Systems willen die landwirtschaftliche Überproduktion vernichtet wurde, so führt die gleichsam "übernatürlich" wuchernde Kapitalmarkt im Globalismus streckenweise zu enormen Kapitalüberschüssen, die analog vernichtet werden müssen, wie die landwirtschaftliche Überproduktion vernichtet werden mußte, um mit der Überproduktion an Kapital nicht die Weltwirtschaft zu gefährden.

Der konkrete Grund, warum die Kapitalüberschüsse vernichtet werden müssen, ist das scheinbar unabänderliche Gesetz des globalisierten Kapitalmarktes, so die kritischen Wirtschaftsexperten, daß das gute Investitionsklima mit der schlechten Arbeitsmarktsituation direkt gekoppelt ist. Wirtschaftsforscher wollen herausgefunden haben, daß ein unteres Limit, ein Sockel von mindestens 4% Arbeitslosen vorhanden sein müsse, die man Sockelarbeitslosigkeit nennt, um ein günstiges Investitionsklima am globalen Kapitalmarkt zu haben. Und um diese Sockelarbeitslosigkeit zu sichern ist es unbedingte Voraussetzung, daß die Kapitalüberschüsse des globalisierten Kapitalmarktes so vernichtet werden, wie etwa die landwirtschaftliche Überproduktion, weil unter 4% Arbeitslosigkeit würde der Kapitalmarkt zusammenbrechen und eine Wirtschaftskrise wie in den 30ern verursachen (oder wie das vor zwei-drei Jahren in Südostasien der Fall war, nur daß Südostasien die Krise lokal kontrolliert künstlich gezüchtet war, eben um die Kapitalüberschüsse des globalisierten Geldmarktes zu vernichten). Der Unterschied zwischen Warenwirtschaft und Kapitalmarkt ist, daß die Warenwirtschaft nach dem heutigen Wissensstand noch theoretisch kontrollierbar erscheint und die Überproduktion und deren Vernichtung nachvollziehbar sei, während der globale Kapitalmarkt sich jeder Kontrolle und Einsicht entzieht und seine Bedingungen der Politik diktiert.

In diesem dreiteiligen Petitionsantrag, wo 1.) der Unterschied zwischen Bürgerrechte und Menschenrechte unterstrichen werde, 2.) die unveräußerliche Würde des Menschen auf der Ebene der Menschenrechte mit der ergänzenden Bestimmung novelliert werde, daß kein Mensch mehr schulden haben könne als er besitze, 3.) die Unvereinbarkeit der Überschuldung des Menschen mit seiner Würde im Sinne der Menschenrechte mit der Unvereinbarkeit der Überschuldung von Länder und Völker auf der Ebene der Bürgerrechte verglichen werde, steht die unter Pkt. 2. genannte Unvereinbarkeit der Überschuldung mit der Würde des Menschen im Mittelpunkt.

Der von dem Globalismus hochgelobte Wirtschaftswunder kann bei 4% Sockelarbeitslosen höchsten stagnieren, und kollabiert, wie gesagt, unter 4% Arbeitslosen unweigerlich, soweit man den einschlägigen Expertisen glauben wolle. Hingegen boomt die Wirtschaft bei 10-20% an Sockelarbeitslosigkeit. Deswegen warnten vor 2 Jahren vor allem deutsche Wirtschaftsexperten vor dem Arbeitsmarktgipfel der EU, daß die bisherige Formel, "mehr Wirtschaft = mehr Arbeit", nicht mehr gelte, und wurden damals nicht verstanden und werden heute noch immer nicht verstanden, sondern beschloß der Arbeitsmarktgipfel der EU irrig, dem obsoleten Rezept weiter zu folgen, und mehr Wirtschaft zu fordern, um dann vergeblich auf mehr Arbeitsplätze zu warten. Und da beginnt das Karussell sich zu drehen, denn um mehr Wirtschaft zu haben müssen dazu unabdingbar vorher Arbeitsplätze abgebaut und vernichtet werden, und um Arbeitsplätze zu vernichten müssen Kapitalüberschüsse vernichtet werden, damit anschließend (dadurch) die Wirtschaft im Circulus Modulus angekurbelt werde, und sich ein scheinbarer Wachstum zeige und die Wirtschaft und Kapitalmarkt sich als Schöpfer von Arbeitsplätzen in der Öffentlichkeit präsentiere, welcher Kapitalmarkt vorher die Arbeitsplätze und Kapitalüberschüsse vernichten mußte, um einen Wachstum und mehr Arbeitsplätze danach vorzeigen zu können.

Zusammenfassend halte ich fest, daß die Globalisierung eine ganze soziale Schicht der Sockelarbeitslosen als Instrument schafft, und zwar braucht die Globalisierung die Sockelarbeitslosen als Existenzsicherung für sich selbst, da ansonsten der Kapitalmarkt - und damit die Weltwirtschaft - zusammenbrechen würde, und nur bei einem Mindestmaß (Sockel) an Arbeitslosigkeit ist überhaupt die Belebung des Kapitalmarktes - und der daran gekoppelten Warenwirtschaft - möglich. Damit ist die Bildung einer im klassischen Sprachgebrauch Lumpenproletariat genannten sozialen Schicht erklärt, nämlich als die Existenzvoraussetzung des globalen Kapitalmarktes und der lebensfähigen Wirtshaft. Diese somit institutionalisierte und für die Weltwirtschaft unentbehrliche Größe (Instrument) der Sockelarbeitslosen ist von der Globalisierung bereits weitgehend instrumentalisiert und bildet also eine gesellschaftlich unentbehrliche Sozialschicht zur Grundierung der Weltwirtschaft. So wie die Wirtschaft gewissermaßen die moderne Gesellschaft trägt, so tragen die Sockelarbeitslosen - sozusagen als Katalysator - die Wirtshaft, wie paradox das auch immer klingen mag, denn die Sockelarbeitslosen sind die unentbehrliche Existenzvoraussetzung des globalen Kapitalmarktes, und somit der Wirtschaft überhaupt. Ab einer gewissen Stufe der Globalisierung würden aber auf dem natürlichen Wege der Wirtschaftsentwicklung die Sockelarbeitslosen verschwinden, und so käme es zumindest vorübergehend zur Vollbeschäftigung, und damit wäre der Kapitalmarkt und die Weltwirtschaft existentiell bedroht, bzw. eine globale Wirtschaft nicht mehr existenzfähig, weil der Kapitalmarkt, so die zitierten Wirtschaftsexperten, zwangsläufig zusammenbrechen würde. Die Globalisierung ist also gezwungen, künstlich Sockelarbeitslose zu schaffen und Arbeitsplätze zu vernichten, um so die Weltwirtschaft und die Existenzvoraussetzungen des Kapitalmarktes zu sichern. Diese systematische Vernichtung von Arbeitsplätzen korrespondiert mit der künstlichen Vernichtung von Kapitalüberschüssen, so wie in der Landwirtschaft durch die Vernichtung der Überproduktion die Wirtschaft stabilisiert, und vor dem Kollaps durch Überproduktion gerettet werde.

Um aber die soziale Schicht der Sockelarbeitslosen zu etablieren und künstlich aufrechtzuerhalten, wurde die Sockelarbeitslosigkeit durch das Kreditsystem, namentlich durch die Überschuldung, instrumentalisiert. Es gibt kaum ein Haushalt ohne Kredite, die in der Moderne auf die Kreditwürdigkeit der Arbeitskraft vergeben werden, so daß im Falle der Arbeitslosigkeit wegen den Krediten die gesamte Existenz und Zukunft des Kreditnehmers zusammenbreche und der überschuldete Arbeitsnehmer ein "bleibender" Teil der Sockelarbeitslosen werde. Obwohl die Sockelarbeitslosen künstlich vom globalen Kapitalmarkt "gezüchtet" werden, um die Existenzvoraussetzungen des Kapitalmarktes zu sichern, kann anhand unseres Kreditsystems vorgetäuscht werden, daß die Sockelarbeitslosigkeit, die mit der Überschuldung Hand in Hand geht, eine angeblich natürliche Auslese des Schwächeren gegenüber dem Stärkeren darstelle und die Sockelarbeitslosigkeit nicht ein Kunstprodukt des globalen Kapitalmarktes, sondern Ergebnis einer natürlichen wirtschaftlichen Entwicklung wäre. Man kann also das Ergebnis der Globalisierung so auf den Punkt bringen, daß der Globalismus durch die Vernichtung der Kapitalüberschüsse künstlich Arbeitsmarktüberschüsse produziert und systematisch Arbeitsplätze dergestalt vernichtet, wobei mit Hilfe der Überschuldung der Arbeitslosen die Sockelarbeitslosigkeit instrumentalisiert und zur Bildung einer sozialer Unterschicht gebraucht werde.

Ich habe zwar eine etwas ausholende Rechtstheorie darüber, wie Überschuldung und Sklaverei von alters her unmittelbar zusammenhängen und eine unauflösliche Einheit bilden, wo der Sklave nur der Rechtstitel und die Überschuldung die Rechtssubstanz ist, wonach also ohne die Abschaffung der Überschuldung absolut unmöglich die Sklaverei (substantiell) abgeschafft werden konnte, doch würde dies hier zu explizieren zu weit führen. Ich kann hier nur kurz darauf hinweisen, daß bei der Konstituierung der bürgerlichen Ordnung und der nämlichen bürgerlichen Rechte, sich das Bürgertum historisch bedingt gegen das "eigentumlos" konzipierte Feudalsystem zu behaupten hatte, und so artikulierte sich das bürgerliche System (konstitutionell) gegen die Eigentumslosigkeit des Lehnsystems als ein System und Rechtsordnung des Eigentums, welches Eigentumsbegriff mit "Freiheit" und "Recht" überhaupt assoziiert wurde. Dabei entstand also ein (unbewußt) eigentumsbedingtes Freiheits- und Rechtsbegriff, der bis zur Einführung der Menschenrechte alleinige Geltung hatte und sich weltweit durchzusetzen verstand, so daß wie alle bewußtseinsmäßig tief in den bürgerlichen Idealen und Rechtsverständnis verwurzelt sind. Dieser eigentumbedingter Rechtsbegriff der bürgerlichen Ordnung hatte also konstitutionellen Charakter für das bürgerliche System überhaupt, und insbesondere für das bürgerliche Recht, daß die Geltung des Rechts a priori mit dem Eigentum verband, bzw. nonverbal davon ausging. Deswegen ist heute noch im Bürgerlichen Recht die Freiheit und das Recht mit Eigentum assoziiert, wo das Negativeigentum gleichbedeutend mit Unfreiheit und Unrecht ist. Die Menschenrechte waren also notwendig, weil nach diesen nonverbalen Apriori in der bürgerlichen Ordnung, wonach Recht durch Eigentum bedingt sei, sowohl Freiheit wie auch Recht bis in unsere Tage durch Eigentum bedingt war und ist, wo also nicht die Macht aus dem Recht, sondern umgekehrt, das Recht aus der Macht kommt. Und dieses bürgerliche System schließt mit ein, bzw. setzt voraus, daß Überschuldung nur bedeuten könne, daß der Überschuldete unrecht habe. Wollte man sich theoretisch zwischen Eigentum und Negativeigentum in der Mitte treffen, so gilt den Terminus Nichteigentum zu verwenden, so daß sich im Falle von Nichteigentum das Nichtvorhandensein des Rechts verstehen lasse, was vielleicht um einiges besser sei, als das Unrecht im Falle von Negativeigentum. Die Petition vertritt nun die Ansicht, daß es schlimm genug sei, wenn Eigentumslosigkeit = Rechtlosigkeit systemimmanent vorausgesetzt werde, richtet sich aber gegen den menschenunwürdigen Zustand, wonach Überschuldung (Negativeigentum) = Sklaverei (Unrecht) sei.

Diese Petition vertritt also die These, daß die durch Überschuldung künstlich gezüchtete Sockelarbeitslosigkeit, wie jede Form der Überschuldung, eine menschenunwürdige Abhängigkeit bedinge, dem nur die globale Abschaffung der Überschuldung abhelfen könne. So wie die bürgerlichen Gesetz ihre oberste Direktive in der Veräußerlichkeit von alles und jedem sah, so sehen die Menschenrechte ihre oberste Direktive in der Unveräußerlichkeit von alles und jedem was menschlich ist. Die Überschuldung ist also, im Gegensatz zu den Bürgerrechten, mit den Menschenrechten, namentlich mit der Würde des Menschen, absolut unvereinbar, weil dort (nach den bürgerlichen Rechten) der Mensch sich selbst mit seiner Arbeitskraft (über seine Verhältnisse) veräußert hatte. Der ausholende Teil der Theorie bewies auch, daß die Überschuldung eigentlich in jeder Hinsicht für den Gläubiger unwirtschaftlich ist, und aus dem ökonomischen Gesichtspunkt die Abschaffung der Überschuldung für den Kreditgeber auch nur Vorteile bringt, der beim Überschuldeten etwas verliert, weil er seinen Sklavenlohn von dem Überschuldeten heute nicht mehr so problemlos eintreiben könne wie früher. Hier beschränke ich mich aber nur auf das Ergebnis, wonach die Überschuldung keinen anderen ökonomischen Nutzen bringt, als die Schaffung von Sockelarbeitslosen und damit eine unterprivilegierten sozialen Schicht.

Den fatalen sozialien Auswirkungen des Globalismus, namentlich der Sockelarbeitslosigkeit, können also praktisch nur mit der Abschaffung der Überschuldung von unten her abgefedert werden, damit der Sockelarbeitslose nicht gänzlich an den Rand der Gesellschaft gedrängt werde. Weil jedoch der in der Regel überschuldete Sockelarbeitslose in der bürgerlichen Gesellschaft aus dem Recht, und somit auch aus dem System insgesamt ausgeschlossen ist, während er noch in der Menschlichen Gesellschaft sehr wohl Rechte hat, ist die Gesellschaft rigoros nach den Menschenrechten auszurichten, und alle Gesetze der EU müßten mit den Menschenrechten nicht bloß verträglich sein, sonder konsequent in den Menschenrechten begründet sein. Theoretisch hat aber die Abschaffung der Überschuldung eine viel weiterreichende Bedeutung, nämlich die inhaltliche, bzw. reale (substantielle) Abschaffung der Sklaverei, und damit die Schaffung der unabdingbaren Voraussetzung der Geltung der Würde des Menschen. Nach der hier auszugsweise dargelegten Theorie bedingt jede Form der Überschuldung inhaltlich eine sklavische, menschenunwürdige Abhängigkeit, und bezeichne deswegen jeden Überschuldeten, aber auch jeden der nichts besitzt, als Titularbürger (Schattenbürger), womit auch die Rechtlosigkeit des Menschen gemeint sei. Mit der Aufnahme der Bestimmung in die Menschenrechte, daß jede Form der Überschuldung eine menschenunwürdige Abhängigkeit bedingen, und daher absolut unstatthaft sei, könnte sonach dem Menschen überhaupt sein Recht zuerkannt werden, nämlich substantiell, welches Recht der Mensch im bürgerlichen System nur als Titel bekommen kann, welcher Titel so viel wert ist, wie seine eigentunsbedingte Durchsetzbarkeit. Erst wenn dem Menschen das unveräußerliche Recht zuerkannt werde, können dem Globalismus Grenzen gesetzt werden.

Zum dritten Teil des Petitionsantrages sei noch angemerkt, daß trotz der Analogie der Überschuldung des Menschen zum Staat, wo auch die entwürdigende Abhängigkeit des Staates bei Überschuldung gegeben ist, die Überschuldung der Staaten zumindest insofern anders behandelt werden müßten, daß dort die Schulden nicht "erlassen" werden, sondern in ein Fond, wie ERP nach dem Marshall-Plan im Europa nach dem Zweiten Weltkrieg, umgewandelt werden. Es psychologisch sehr wichtig, daß keine Schuldenerlaß als Gnadenakt hingestellt werde, sondern ist das vielmehr eine Schuldigkeit im Namen der Menschlichkeit. Ein in ein Fond umgewandelte Schuld trägt zu der Eigenkapitalbildung im überschuldeten Land bei, und das ist entscheidend, weil die Überschuldung geht in der Regel mit dem Mangel von Eigenkapital einher, und die Umwandlung der Schulden in Eigenkapital den gewünschten Anstoß gäbe. Es kann nicht genug betont werden, daß für eine erfolgreiche Entschuldung des Überschuldeten die wichtigste Voraussetzung die Bewußtseinsbildung sei, wonach der Überschuldete nichts schulde, sondern die Welt ihm was schulde.

Mit freundlichen Grüßen




17. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Petition Nr. 104621



Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe in meiner Ergänzung zu der Petition Nr. 104621 die Novellierung der Menschenrechte im Hinblick auf die unveräußerlichen Würde der menschlichen Person angeregt, wonach die Überschuldung mit der Würde des Menschen unvereinbar sei, und habe versucht das Anliegen, bzw. die dem zugrundeliegende These, durch die Einbeziehung gesellschaftspolitischer und sozialökonomischer Aspekte plausibel zu machen, um die Bildung einer sozialen Unterschicht infolge der Globalisierung in die Aufmerksamkeit der Politik insgesamt zu empfehlen, welche Sozialschicht (nicht zuletzt wegen Überschuldung) an den Rand der bürgerlichen Gesellschaft gedrängt zu werden droht, sofern das noch nicht geschehen ist, und, so die These, nur durch die eingangs zitierten Novellierung der Menschenrechte vor der Ausgrenzung bewahrt werden kann (wonach die Überschuldung mit der Würde des Menschen unvereinbar sei). Ich hatte das Anliegen mit wechselndem Erfolg insb. den Interessenvertretungen und der Arbeitnehmer nahezubringen versucht, und machte die Erfahrung, daß zwar einerseits die Gewerkschaften schon vor mir den Themenkreis, wenngleich nicht auf der Ebene der Menschenrechte, sondern als Kritik am Globalismus, also auf der wirtschaftlichen Ebene aufgegriffen und politisch artikuliert hatten, und daher durchaus offen, wenn auch vorsichtig bei dieser heiklen Fragestellung sind, während etwa die Arbeiterkammer, die die Arbeitnehmer gegenüber dem Gesetzgeber zu vertreten habe, zwar teilweise aufmerksam zuhörte, aber aus ideologischen Gründen reservierter war, so daß ich der Sozialdemokratie oder einer anderen politischen Partei gar nicht den Vorschlag unterbreitete, weil diese systembedingt an die bürgerliche Ordnung gebunden sind, und sich im Geiste nicht über das dadurch begrenzte Horizont ihrer Ideologie erheben können. Deswegen habe ich auch jetzt sogleich den Petitionsantrag im Hinblick auf die rechtliche Seite dem europäischen Gerichtshof zur Begutachtung vorgeschlagen, weil ich aus Erfahrung fürchte, daß das politische Parteidenken (noch) nicht das Horizont hat, sich der Souveränität der Menschenrechte unterzuordnen, sondern versucht jede Ideologie die Menschenrechte dienstbar zu machen und politisches Wechselgeld mit der Vermarktung der Menschenrechte zu erwirtschaften.

Es wäre möglich, daß die bisher in Österreich zu dieser Fragen - und insbesondere zur Frage der Sockelarbeitslosigkeit - kontaktierten Stellen auch deswegen sich teils reserviert zeigten, weil ich von dem Vergleich der Vernichtung der landwirtschaftlichen Überschüsse durch die EU ausgehend, konsequenterweise bei diesem landwirtschaftlichen Vergleich blieb und folgerichtig die Sockelarbeitslosen als Dünger der globalen Kapitallandschaft bezeichnet hatte, wobei die Überschuldung mit der Kompostierung der landwirtschaftlichen Überschüsse verglichen hatte, um die landwirtschaftliche Metaphorik in Sachen Globalismus abzurunden. Aus der Landwirtschaft weiß man nämlich, daß Dünger unentbehrlich für die landwirtschaftliche Produktion sei, so sie die Sockelarbeitslosen für den blühenden Kapitalmarkt, und die von der EU vernichteten Lebensmittelüberschüsse hätten großteils auch tatsächlich als Dünger verwendet, oder gar vorher kompostiert werden können, wenn es vor der Weltöffentlichkeit nicht peinlich gewesen wäre, einerseits Hungersnöte, und andererseits die Vernichtung der landwirtschaflichen Überproduktion in der gleichen globalen Welt nebeneinander zu sehen. Ich wollte also darauf hinweisen, daß die künstlich gezüchteten Sockelarbeitslosen mindestens so peinlich seien, wie die dann vernichteten landwirtschaflichen Überschüsse durch Förderung der Landwirtschaft, die man nicht einfach recyceln, sondern nur beide entsorgen kann. Zu beachten bei diesem landwirtschaftlichen Vergleich des Kapitalmarktes ist, daß als Dünger normalerweise die landwirtschaftlichen Abfälle verwendet werden, so daß die Abfälle wenigstens als Rohstoffe oder auf dem Wege der Recycling nutzbar gemacht werden können, während die landwirtschaftliche Überschüsse sogar schlechter behandelt wurden als die Abfälle, weil sie nichteinmal mehr als Dünger verwendet, sondern nur entsorgt wurden. Analog könnten in diesem Vergleich mit dem Arbeitsmarkt, nur die natürlich entstandenen Arbeitslosen als Dünger des Kapitalmarktes betrachtet werden, aber die künstlich erzeugten Arbeitsmarktüberschüsse an Sockelarbeitslosen können nur entsorgt werden, wie die landwirtschaftliche Überproduktion. So können also die Sockelarbeitslosen als Sozialabfall durch Arbeitsmarktüberschuß, doch noch unnötiger als Dünger betrachtet werden, und man müßte sie als theoretischer Dünger ohne praktischen Nutzen bezeichnen. Die Wirtschaftliche Bedeutung der landwirtschaftlichen Überproduktion und der Sockelarbeitslosen besteht darin, nämlich ideell, daß durch ihre Entsorgung die Wirtschaft gerettet werde, wie das uns die Geschichte in Opferritualen seit altersher lehrt.

Die gegenständliche Petition will also einerseits aufzeigen, daß innerhalb vom einseitig wirtschafts- und besitzorientierten bürgerlichen System stets mit einem Sicherheitspolster gearbeitet werde, der auf Kosten der sozialen Verträglichkeit gehe, aber andererseits die Menschenrechte so weit über den Bürgerrechten stehen, daß mit ihrer Hilfe soziale Gerechtigkeit selbstverständlich sei, weil die Menschlichkeit der Zweckmäßigkeit Grenzen setze. Weil diese Petition die Bildung einer sozialen Unterschicht und die Einbeziehung dieser Unterschicht in die Geltung der Menschenrechte als notwendig postuliert, steht sie, so war aus den bisherigen Reaktionen zu entnehmen, in Konkurrenz zu gewissen sich zum Sozialen bekennenden Ideologien und Weltanschauungen. Um dieses Konkurrenzverhältnis verständlich zu machen, verweise ich auf die schon zitierte Forschungskonzept <http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html> mit dem Titel "DAS GOLDENE ZEITALTER DES LUZIFERISMUS", mit dem Untertitel "Versuch einer soziokulturellen Studie zur historischen Erforschung des modernen Luziferismus und des Bösen, und seine perspektivische Betrachtung am neuheidnisch-liberalen Endzeithorizont der sogenannten Arbeiterkultur." Dieser Untertitel der Forschungsarbeit deutet schon die differenziertere Betrachtung an, und ich darf hier terminologisch die Theorie vorwegnehmen, wonach zwischen den Begriffen "sozial" und "sozialistisch" ein grundlegender Unterschied bestehe. Diese klare Unterscheidung, wie auch die differenzierte Betrachtung insgesamt, zeigt sich etwa anhand der Namensgebung der NSDAP, Nationalsozialistische deutsche Arbeiterpartei, unerläßlich, um zu zeigen, daß ein vielsagender Name allein noch lange nicht alles über den Namensträger verläßlich aussagt. Es sei also gestattet einerseits zwischen "sozial" und "sozialistisch", und andererseits zwischen "Arbeiterbewegung" und "Arbeiterideologie" klar zu unterscheiden. Die hier aus dem Forschungskonzept zitierte Kritik unterschiedet nicht nur zwischen "Arbeiterideal" und "Arbeiterideologie", wo (im letzteren) die Arbeiterideologie als Weltanschauung, wie überhaupt jede Weltanschauung, als unzulässig (böse) verworfen werde, sondern akzeptiert auch das (erstegenannte) Arbeiterideal lediglich als Übergangslösung bis zur Manifestierung des Menschenideals, nämlich in den Menschenrechten (1948). Nach der hier angezogenen Kritik der "Arbeiterkultur" insgesamt, erliegt die mit dem bürgerlichen System eine dualistische Einheit bildende Arbeiterbewegung dem Irrtum, daß die bürgerliche Ordnung die höchste, und ausschließlich richtig sei, und artikuliert die sozialen Ideale als Opposition und Bittesteller selbst dann, wenn der Sozialismus etwa die politische Macht in Händen hält, weil sich der Sozialismus auf das bürgerliche System verpflichtet hatte und darin verhaftet bleibt, ohne sich darüber zu erheben. Dazu hat zwar der Sozialismus angesichts Hitler und Stalin guten Grund, allerdings nur im historischen Rückblick, denn nach Hitler und Stalin sind 1948 die Menschenrechte deklariert worden, womit ein grundsätzlich neue Voraussetzung entstand und theoretisch die gesamte Fragestellung aufgehoben und auf eine völlig neue Ebene verlagert worden ist, wo sich die bisherigen Fragen in der bisherigen Form gar nicht mehr stellen können. Ich fasse also die Kritik an dem modernen Sozialismus und Arbeiterbewegung zusammen: 1.) Es wurde damals der Mensch im bürgerlichen System als dessen Teil begriffen, so daß die Legitimität und Recht nur innerhalb vom System realisierbar waren, so daß ein Bild und Begriff des besitzlosen Menschen (Proletarier) als "Ebenbild" des Bürgers entworfen und definiert wurde, wonach der Mensch durch sein Arbeitskraft (als Wirtschaftsleistung) auch als Wirtschaftsfaktor (und Besitz) aufgefaßt werden könne, und dergestalt ihm auch Rechte eines Bürgers zustünden, weil der (organisierte) Arbeiter ja die Arbeitskraft besitze und damit Macht ausübe und sich Recht zu schaffen. Diese zu damaligen Verhältnissen überaus fortschrittliche Stadien erweisen sich aber nach der Deklaration der Menschenrechte (1948) als zunehmend kontraproduktiv, so wie sie vorher als Übergangslösung - bis zu der Deklarierung der Menschenrechte - überaus produktiv waren, ja bis zu einer umfassenden Lösung (in den Menschenrechten) dem einfachen Menschen eine quasi Identität gaben. Nach der Deklarierung der Menschenrechte erweist sich aber der durch seine Arbeitsleistung menschgewordene Scheinbürger der Arbeiterideologie als die Karikatur eines Menschen, und es bleibt zu hoffen, daß es nicht zu lange dauert, bis der Mensch seiner Selbst bewußt und inne werde, daß seine Identität weder von Leistung noch vom Besitz, geschweigen denn von Geschlecht, Rasse oder was auch immer abhängen könne und dürfe, ebensowenig wie von der Arbeit. Vorläufig hat aber der Sozialismus leider den verhängnisvollen (theoretischen) Fehler gemacht, daß er das "Recht auf Arbeit" fälschlich als Menschenrecht, und zwar in dem Sinne proklamiert hatte, als könne das menschlich verbrämte bürgerliche Recht dem Menschen an sich genügen: denn damit wurde das Menschsein (unterschwellig) von der Arbeit abhängig gemacht und der Mensch ist durch die Arbeit erpreßbar geworden, weil er irrig meint, daß er ohne die Verwertbarkeit seiner Arbeit auch keine Rechte haben kann. Ein von mir immer wieder in diesem Punkt zitierter Journalist schrieb einmal treffend über den Nationalsozialismus, daß ein auf seine Physis (Blut) reduzierte Mensch der Unmensch schlechthin sei, was ich so verallgemeinert habe, daß eine auf seine Leistung reduzierte Mensch der Unmensch par excellence sei. Ich beantrage daher entweder die Streichung des "Rechts auf Arbeit" aus den Menschenrechten, und dessen Unterbringung bei den bürgerlichen Rechten, nämlich in einem soeben verabschiedeten Grundrechtskatalog, oder wenigstens die Ergänzung der Menschenrechte mit der Erklärung, daß die Arbeit (als Wirkung) sehr wohl als die Frucht und Erfüllung der Menschwerdung angesehen werden kann, jedoch auf gar keinen Fall als deren Ursache, weil diese Auffassung unmenschlich wäre... Um von den verhängnisvollen Folgen einmal abzusehen, daß die Arbeiterideologie die Menschen unter dem Vorwand mental ausbeuten könne, daß die "Arbeit" (Leistung), und infolgedessen die Arbeiterideologie, die menschliche Identität angeblich verleihe, weil ja scheinbar tatsächlich nur die Arbeit ein menschenwürdiges Dasein ermögliche... und sonach "offensichtlich" die Würde des Menschen von der Arbeit (Leistung) abhänge. Die Würde des Menschen kann und darf von nichts und niemanden abhängig sein, am wenigsten von dem Gläubiger eines Überschuldeten, aber auch nicht von der Arbeit oder Arbeitslosigkeit.

Analog der Arbeiterideologie ist auch die Wirtschaftsideologie des bürgerlichen Systems zu hinterfragen, wo einseitig jedes Recht aus der Macht komme, und Gerechtigkeit als Gleichgewicht der Kräfte interpretiert werde, und der Mensch sich über seine machttechnische Brauchbarkeit definiere. In diesem Machtsystem der bürgerlichen Ordnung ist die Macht nur Einschränkungen durch sich selbst unterworfen, und zwar immer und ausschließlich durch Zweckmäßigkeitskriterien. So wird zwar im bürgerlichen System die Menschlichkeit als einigermaßen oder relativ zweckmäßig erkannt und anerkannt, doch hat sich die Menschlichkeit - trotz aller Zweckmäßigkeit - hinten anzustellen, und im Kielwasser der Zweckmäßigkeit zu manövrieren.

Um die theoretische Betrachtung hier abzukürzen, verweise ich auf die Erfahrungstatsache, daß sich die bürgerliche Rechtsordnung äußerst schwer tue, Beschränkungen der eigener Macht im Umgang mit der Überschuldung sich selbst aufzuerlegen. Das eigentliche Problem aber ist, daß selbst bei noch so weitreichenden Selbst-Einschränkungen der Macht ein Zustand des wohlverstandenen Rechts innerhalb der bürgerlichen Rechtsordnung utopisch wäre, weil rechtlich gesehen jedes Nachgeben gegenüber etwa dem Überschuldeten, eigentlich eine unverzeihliche Rechtsverletzung im Sinne der bürgerlichen Ordnung ist, welche Rechtsordnung sich vorbehaltlos, sozusagen mit aller Macht, hinter das Recht des Eigentums gestellt hatte. Wenn es also eine rechtliche Lösung für die Überschuldung überhaupt gibt, so nur außerhalb der bürgerlichen Rechtsordnung, weil in der bürgerlichen Rechtsordnung eine substantielle Abhilfe für die Überschuldung nicht vorgesehen ist, ja systemkonform überhaupt ausgeschlossen wäre, weil das nämliche Zuwiderhandeln innerhalb der bürgerlichen Rechtsordnung sich widerspräche und das gesamte Rechtssystem so in Frage stellen würde. Die Überschuldung des Menschen kann und darf ausschließlich auf der Ebene der Menschenrechte angegangen werden, und im Sinne der hier vertretenen These wird die in der bürgerlichen Rechtsordnung verankerte Wirtschaft und Kapital einem rechtlichen Ausweg über die Menschenrechte danken, weil nach der bürgerlichen Rechtsordnung ist der Umgang mit der Überschuldung innerhalb der bürgerlichen Rechtsordnung nicht wirtschaftlich und kann daher auch unmöglich zweckmäßig sein.

Ich habe vergeblich bei der Österreichischen Arbeiterkammer jahrlang sturmgeläutet, um anzuregen, daß die damals dann anders beschlossene Gesetz über die private Entschuldung auf die Grundlage der Menschrechte zu heben, doch blieb leider das Gesetz beim Versuch stecken, das Theme dieser Petition auf der Ebene der Bürgerrechte (statt auf der Ebene der Menschenrechte) zu lösen und ist ein Manko für die Überschuldung geworden, ohne echte Lösungsansätze zu zeigen. Das Gesetz der "Entschuldung" des Überschuldeten zeigt sich als kaum praktikabel, von der beschämenden, ja menschenunwürdigen Prozedur einmal ganz zu schweigen. Ich würde also das EU Parlament erstens bitten, die Frage der Überschuldung rechtlich zu begutachten, und zweitens dazu parallel die wirtschaftliche Seite im globalen Kontext zu begutachten (lassen), weil ich überzeugt bin, daß die Wirtschaft für eine saubere Lösung dieses ledigen Problems danken wird, das auf der Ebene der bürgerlichen Ordnung nicht zufriedenstellen gelöst werden kann, sofern es doch einer rechtlich tragfähigen Lösung zuführen kann. Sofern ich also die Lage richtig beurteile, so hat vor allem die Wirtschaft ein Interesse daran, die Frage der Überschuldung rechtlich sauber zu lösen, weil in der Summe die Handhabung der Überschuldung nach der bürgerlichen Rechtsordnung mehr kostet als einbringe, und daher auch nicht zweckmäßig erscheine, nur könne dafür die bürgerliche Rechtsordnung systembedingt keine tragfähige Lösung anbieten. Ich bitte Sie also die Menscherechte entsprechend zu novellieren, wonach die Überschuldung mit der Würde des Menschen unvereinbar sei, und so der Wirtschaft von der Zweckmäßigkeit der Menschlichkeit eine Kostprobe zu geben.

Was nun einen theoretischen Lösungsansatz in Sachen Sockelarbeitslosigkeit betrifft, so ist es keineswegs so, daß eine unzulängliche bürgerliche Ordnung oder der schicksalhafte Globalismus die Würde dieser arbeitslosen, bzw. künstlich arbeitslos gemachten Menschen nehmen könnte. Hätten auch diese Menschen als Sockelarbeitslosen keine Bewußtsein, so würden sie, um bei dem eigngans zitierten landwirtschaftlichen Vergleich mit dem Abfall und Dünger zu bleiben, gerade weil sie nicht entsorgt werden können und sollen, im Sinne einer sozialen Umweltverschmutzung das gesamte Sozialklima vergiften. Ich hatte also, um wiederum bei dem landwirtschaftlichen Vergleich zu bleiben, unverbindlich zur Diskussion gestellt, daß so wie die Bauern in der Landwirtschaft - zur Vermeidung der Überproduktion - inzwischen fürs Nichtproduzieren Geld bekommen, so sollte die Sockelarbeitslosigkeit als eine fundamentale Wirtschaftsleistung durch Nichtarbeiten angesehen, und fürstlich abgegolten werden. Ich gebe zu bedenken, daß die österreichischen Umweltstandards auf die Vergiftung des sozialen Klimas umgesetzt gewiß Strafen für die künstliche Erzeugung und nicht fachgerechte Entsorgung der Sockelarbeitslosen verhängen würden.

Mit freundlichen Grüßen




18. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Sanktionen gegen Österreich (II)



Sehr geehrte Damen und Herren!

Angesichts der Sitzung des Europarates Ende letzte Woche und einer Reihe daran geknüpften internationale Erklärungen der Politik habe ich meine Petitionsanträge gegen die Diskriminierung Österreichs zu ergänzen. - 1.) Der französische und portugiesische Ministerpräsident haben anschließend eine gemeinsame Erklärung abgegeben, wo der französische Ministerpräsident hervorhob, daß dem portugiesischen Ministerpräsidenten - und derzeitigen Vorsitzenden des Europarates - nunmehr endlich (angeblich) gelungen sei, die zuvor voneinander Abweichende Erklärungen der 14 EU-Staaten gegen Österreich auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, bzw. zu "vereinheitlichen". - 2.) Der portugiesische Ministerpräsident (und Präsident des Europarates) erklärte ebendort unmittelbar daran anschließend, daß das Verhalten der FPÖ von dem Europarat im Sinne der Sanktionen der 14 Mitglieder geprüft werden solle, ob und wie weit die FPÖ "Besserungen" im Hinblick auf die Vorwürfe zeige, und das Vorgehen des Europarates, bzw. der 14 Saaten sich auf diese Prüfung einzustellen habe, so daß gegebenenfalls die Sanktionen aufzuheben wären. - 3.) Damit hat der Europarat öffentlich zugegeben, zumindest zuvor nicht einheitlich aufgetreten zu sein, wie das zu einem Rechtsakt dieser Art notwendig gewesen wäre, von den fatalen Folgen einmal ganz abgesehen, zumal wenn der Präsident des Europarates vormals (ursprünglich) von einem angeblich "einstimmigen" Beschluß der 14 Staaten gegen Österreich gesprochen habe, was sonach eine Fälschung, bzw. eine Verfälschung des Willens der 14 sein könnte. - 4.) Gleich anschließend widersprachen sich die 14 Staaten neuerlich, wenn etwa der neugewählte spanische Ministerpräsident zu den neuen Beschlüssen der Europarates erklärte, daß die Sanktionen der 14 auf gar keinen Fall die Regierung in Österreich stürzen wollen, und der französische Staatspräsident gleichzeitig die Stürzung der Regierung als Ziel der Sanktionen gegen Österreich angab, und sogar den österreichischen Ministerpräsidenten (Kanzler) aufforderte, angesichts der Sanktionen der EU die Auflösung der Regierung in Österreich der EU, zur Handen des im Sommer folgenden neue Präsidenten des Europarates, bekannt zu geben. - 5.) Der finnische Ministerpräsident hat gleich anschließend, bzw. etwa gleichzeitig, seine Sicht der Sanktionen gegen Österreich höchstpersönlich niedergeschrieben und in einer Zeitung sofort veröffentlicht, wonach nunmehr im Sinne der Sanktionen eine Überprüfung (des Sinns der Sanktionen gegen Österreich) stattzufinden habe, und bei Entkräftung der Vorwürfe der Europarat die Sanktionen der 14 Mitgliedsstaaten der EU gegen Österreich aufzuheben habe. - 6.) Insgesamt steht damit fest, daß die 14 Mitgliedsstaaten der EU, die im Namen des Europarates "(un)diplomatische" (bilaterale) Sanktionen gegen Österreich verhängt haben, nun selber zugeben, widersprüchlich gehandelt zu haben, und sie handeln wieder nach dem neuen Beschluß widersprüchlich, wo sie versuchen alibiartig einen Sinn der "widersprüchlichen" Aktion zu geben, aber sie suchen den Grund ihrer eigenen Widersprüchlichkeit nicht bei sich selber, sondern soll angeblich die Fortsetzung der Sanktionen gegen Österreich die Klarheit über die eigene Widersprüchlichkeit bringen, was ein Nonsens sei. Ich bitte daher das Parlament, durch den Gerichtshof prüfen zu lassen, ob der Europarat eine interne Geschäftsordnung hat, und ob diese Geschäftsordnung so verbindlich sei, daß Verletzungen der Geschäftsordnung des Europarates vor dem Gerichtshof klagbar sei. Ich bitte das Parlament weiters festzustellen, ob der Europarat nach außen einen Ehrenkodex im Umgang mit heiklen Fragen habe, und ob diese Verletzungen klagbar wären. Dessen ungeachtet protestiere ich gegen die nicht nachvollziehbar Vorgehensweise der EU, worin einzig das erkennbar scheint, daß der Europarat notfalls die eigenen Fehler durch Machtmißbrauch und fortgesetze Diskriminierung den Österreichern in die Schuhe schieben wolle. Ich beantrage also nochmals die Schaffung eines funktionierenden Krisenmanagement für die EU, am besten durch Umstrukturierung und Neugründung, weil die jüngsten Korruptionsfälle in der Kommission scheinen sich im großen Format auch auf der Ebene des Europarates mit dem Unterschied zu wiederholen, daß dort nicht persönliche Bereicherung von Einzelnen, sondern allzu politische Interessen von Meinungsblöcken unrechtmäßige Vorteile verschaffen sollen und Stärkeren die Schwächeren ihrer Rechte nicht nur berauben, sondern noch die Opfer diskriminieren.

Mit freundlichen Grüßen




22. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Sanktionen gegen Österreich (III)



Sehr geehrte Damen und Herren!

Angesichts der Brandung der Fragen der strittigen Sanktionen der EU-14 gegen Österreich rund um den bevorstehenden Gipfel in Lissabon, wo einerseits dem österreichischen Kanzler vor den 14 zu reden "erlaubt" werde, und dabei auf die Fragen rund um die Sanktionen einzugehen, aber ein Schreiben des österreichischen Präsidenten in der gleichen Sache unbeantwortet blieb, wonach ein (rechtstaatlich) geordneter Ablauf von sog. Sanktionen oder ähnlichen Maßnahmen derzeit nicht möglich scheint, möchte ich meine diesbezügliche Petition neu akzentuieren. Denn der zweite Beschluß des Europarates (letzte Woche) gegen Österreich beweist, daß der erste Beschluß (Ende Jänner) höchst unzulänglich war, und es dem betroffenen Österreich, wie auch jedem künftig betroffenen Land, nicht zugemutet werden kann, eine Rhapsodie der Beschlüsse und von allem "virtuose" Auslegungen von vorgeblich einstimmigen Beschlüssen von Sanktionen des Europarates über sich ergehen zu lassen. Vielmehr müsse die Unzulänglichkeit der Beschlüsse der "14" versus Österreich vorher auf die Zulässigkeit hinterfragt werden, bevor die Sanktionen gegen Österreich überhaupt fortgesetzt werden. Wenn nämlich die Sanktionen gegen Österreich im Sinne erst eines zweiten Beschlusses überhaupt auf die Richtigkeit überprüft werden müsse, dann werden solche Mängel beim ersten Beschluß des Europarates offensichtlich, welche Mängel beim ersten Beschluß die Legitimation, zumindest jedoch die Kompetenz des Europarates grundsätzlich in Frage stellen, und zwar unabhängig davon, ob dann einer zweiter Beschluß der EU gegen Österreich letzte Woche noch zulässig war oder nicht. Das müßte aber in einem funktionierendem Rechtssystem, die zu sein die EU von sich behauptet, zwingend zuerst die Vorgangsweise der EU zu prüfen notwendig machen, und nicht die angebliche Vorgangsweise Österreichs bei der Regierungsbildung durch die EU sollte überprüft werden. So wie einem Justizorgan, der bei einer Unregelmäßigkeit betreten wird, die Machtbefugnisse entzogen werden, so müßte die EU zuerst den eigenen Machtmißbrauch gegen Österreich bei der Verhängung der Sanktionen untersuchen, bevor die beim Machtmißbrauch betretene EU als Alibi sich in Untersuchungen bei Österreich wichtig mache, und sich in eigener Sache auf Kosten Österreichs reinwasche.

Ich will nun nicht leugnen, daß es auf der einen Seite ein gewaltiger Fortschritt ist, wenn die EU beim zweiten Beschluß gegen Österreich (letzte Woche) endlich auf die Idee gekommen ist, wenigstens die aktuelle Richtigkeit der Sanktionen gegen Österreich zu hinterfragen, und wenigstens bei dieser Engführung für Sachlichkeit plädieren. Doch die Formulierungen dieser "Überprüfung" der "aktuellen" Richtigkeit der Sanktionen gegen Österreich wollen um jeden Preis - durch Engführung - die Sachlichkeit meiden, und suggerieren eine unsachliche Überprüfung, wonach jede Veränderung in Österreich im Zirkelschluß als die angebliche Bestätigung der Richtigkeit der Vorurteile und Sanktionen bedeuten könne und müsse, so als sei der durch Abschuß "bewirkte" Tod des Erschossenen Beweis genug dafür, daß zu schießen richtig war. Ich wiederhole also den Kernsatz meiner Petition, wonach 1.) die Sanktionen gegen Österreich grundfalsch sind, weil sie aufgrund falscher Information zustandegekommen sind. 2.) Die Art und Weise des Vorgehens durch die EU, jede Möglichkeit einer richtigen Information auszuschließen und selbst nach dem zweiten Beschluß ausschließlich über die Bestätigung oder Widerlegung der falschen Information zuzulassen, wenn überhaupt, läßt darauf schließen, daß die EU, bzw. die Drahtzieher der Sanktionen gegen Österreich, sehr wohl wissen, daß die Sanktionen ausschließlich aufgrund falscher Informationen zustandegekommen sein können, und bei der richtigen Information, geschweige denn ohne Machtmißbrauch, gar nicht denkbar gewesen wären, so daß die EU auf die Engführung mit den falschen Information eingeschworen wurde. 3.) Im Rahmen des nämlichen Machtmißbrauchs durch die Drahtzieher der Sanktionen gegen Österreich ist insbesondere der Europarat zum Volkstribunal umfunktioniert und somit der EU gänzlich entfremdet, ja von der wohlverstandenen EU als Rechtssystem so weit abgekoppelt ist, daß aufgrund des irreversiblen Schadens die EU nicht mehr real existent sein kann und (als Rechtssystem) aufgelöst werden müsse, weil sie in eine Art Metternichsches Machtsystem mit dem Unterschied umfunktioniert wurde. 4.) Weil die bisherigen zwei Beschlüsse der Sanktionen gegen Österreich die Fragestellung auf die a priori vorausgesetzte falsche Information als unfehlbar richtig einengen, hätte wohl eine richtige Information wenig Sinn, und ich protestiere nur grundsätzlich die Umwandlung der EU im Dienste der Lügenpropaganda einer Machtpolitik gegen das Recht, ja gegen jegliches Recht, und ich protestiere gegen die Sabotierung einer jeden richtigen Information durch, bzw. an den Europarat.

Nicht desto trotz möchte ich für die Nachwelt, und diesem Sinne für das Parlament der EU, sei es auch nur für die Zwecke der Dokumentation, die Informationen nachreichen, bzw. weise ich auf die Informationen hin, vgl.

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/trianon13.html

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html

welche den Europarat des Machtmißbrauch durch Verleumdung gegen Österreich überführen:

- Der Terminus Rasse und folglich "Rassismus" ist sämtlichen Hochkulturen in unserem heutigen Sinne fremd, die lediglich eine völkische oder ethnische Unterscheidung seit ehedem kennen, weil sie sich zu einer Kulturidentität und völkischen (nicht rassischen) Integrität bekennen, während die Subkultur (der Gnosis) immer schon mit dem Rassenbegriff arbeitete und also allein die Verwendung der Bezeichnung Rasse als Charakteristikum der Subkultur erkennen lasse.

- Der Rassismus der Neuzeit als politisches Machtinstrument kam in Rußland als Panslawismus auf, weil der zuvor noch "christlich" verbrämte Eroberungspolitik des Zarismus, der schon militärisch am Balkan vor Konstantinopel stand, im sog. Krimkrieg in der Mitte des 19. Jh. vereitelt wurde und Rußland in den damaligen Friedensverträgen mit den Siegern bis heute von dem offenen Meerzugang mit sicherem Winterhafen abgeschnitten blieb, den Rußland unter dem Vorwand der Befreiung der orthodoxen Christen auf dem Balkan gegen die Türken, damals den Balkan und die dortige christliche Orthodoxie beherrschten, erreichen wollte. Mit der Einführung des Rassismus statt (orthodoxes) Christentum als Leitfaden der militärischer Eroberungspolitik durch den russischen Zarismus, zerbrach die bis dorthin die europäische Politik und Geschichte bestimmende Allianz der Russen und Österreicher gegen die Türken, wonach vorher das Slawentum zwischen Österreich und Rußland in Südosteuropa in einen katholischen und einen orthodoxen Teil unterteilt war, und so verletzte der sich nach dem Krimkrieg konstituierende russische Rassismus die Interessensphäre der vormals russischen Verbündeten, Deutsche und Österreicher, und löste zwei Weltkriege aus, deren Folgen wir bis heute zu tragen haben. Die militärische aber auch ideologische Speerspitze des vom russischen Zarismus gesteuerten und finanzierten Panslawismus war und ist Serbien in der traditionell österreichischen Einflußsphäre der sog. "Donaumonarchie", wobei Serbien, trotz der erfolgreichen Eroberungskriege in Mazedonien u. a. damals ebenfalls, wie Rußland, ohne offenen Meerzugang war und den nämlichen Zugang zum Meer dem Panslawismus über Ungarn, Rumänien und Albanien verhieß, und schließlich über die Einverleibung Montenegros wenigstens für Serbien auch tatsächlich erreichte, aber nach wie vor den Kriegsgrund gegen Albanien suchte und suche (unter welchem Vorwand auch immer).

- So ist im Rahmen des Panslawismus u. a. auch der Antisemitismus entstanden, weil an der Westgrenze Rußlands die Juden siedelten und zunächst demokratische Forderungen stellten, und es kam aufgrund der panslawischen Propaganda im Ausland nach der Jahrhundertwende zu blutigen Rassenverfolgungen in den damals sog. Österreichischen Ländern gegen Deutsche und Juden durch (Pan-)Slawen vor dem Ersten Weltkrieg, als die rassistisch organisierten, bzw. aufgehetzten Slawen gegen die Deutschen, und gegen den mit den Deutschen damals verbundenen Juden, vorgingen und sie schon damals ethnisch säubern wollten. Weil an der russischen Westgrenze damals die im Mittelalter aus Deutschland (aus konfessionellen Gründen) vertriebenen Juden siedelten, und nunmehr von dem Zarismus rassistisch verfolgt wurden, und nunmehr in großen Mengen wieder aus Rußland nach Österreich-Ungarn und Deutschland auswanderten, fälschte der zaristische Geheimdienst zB das sog. "Protokolle der Weisen von Zion", worin die Juden angeblich eine Weltverschwörung planten, und so gab der zaristische Geheimdienst mit dieser Fälschung später für Hitlers Rassenwahn die Grundlage, die nicht zuletzt auf diese Fälschung des russischen Geheimdienstes gestützt wurde, wonach die Juden eine Weltverschwörung planten.

- Dieser rassistische "Kulturaustusch" zwischen Russen und Deutschen über die dazwischen siedelnden Juden machte sich nicht nur im sog. Hitler-Stalin-Pakt bemerkbar, sondern entfaltete schon der Antisemit Stalin eine mehr oder minder verdeckt Judenverfolgung, weil zuvor das Schicksal von Sowjetrußland zwischen dem jüdischstämmigen Trozky und dem georgischstämmigen Stalin - als der Streit zwischen Internationalismus (Trozky) und Nationalkommunismus (Stalin) - entschieden wurde, wo Trozky und viele andere Juden verfolgt und ermordet wurden. Die Judenverfolgungen unter Stalin sind ein ähnlich dunkles Kapitel wie unter Hitler, nur weniger erforscht und weniger der Öffentlichkeit bekannt, insb. weil nach der formellen Verurteilung des Stalinismus im Kommunismus der Antisemitismus nicht nur blieb, sondern wurde noch in den 80ern, bevor Gorbatschow die Kommunisten verbot, von der kommunistischen Partei Sowjetrußlands die von Stalin bei Hitler beschlagnahmtes antisemitisches deutsche Propagandamaterial gegen Juden in der Sowjetunion 1:1 ins Russische übersetzt und mit den original deutschen Bildern und (ins russische direkt Übersetzten) Texten unter Hitler von den Kommunisten in Rußland verbreitet.

- So wie Hitler den Holocaust nach außen leugnete, so verstand auch der Stalinismus - und dann der spätere Sowjetkommunismus - den gleichen Antisemitismus und Rassenideologie zu vertuschen und konnte sogar Sowjetrußland sich als Bollwerk des Antifaschismus profilieren, obwohl Rußland, und insbesondere der Stalinismus, als der Vater jeder Faschismus bezeichnet werden kann, mit dem Sieg Stalins Nationalkommunismus gegen Trozkys Internationalismus, den zaristischen Panslawismus übernommen und kommunistisch bemäntelt die Eroberungspolitik des Zarismus weitergeführt hatte. Dieses Bild ist aber vor der Weltöffentlichkeit verzerrt, ja gänzlich von der Propagandamaschinerie überlagert worden, und vor allem in dem Westen von den Bildern der neueren Faschismen in Italien und Spanien Anfang des 20. Jh. Verdeckt worden. Und so blieb bis heute vor der Weltöffentlichkeit verborgen, woher der Rassismus kommt und wohin er geht. Um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten plausibel zu machen, unterteile ich methodisch den Rassismus in "Panslawismus", "Romano-Faschismus" und "Germano-Faschismus", wo der "Romano-Faschismus" in Italien und Spanien gleichsam als entwicklungsgeschichtliches Bindeglied zwischen "Panslawismus" und (deutschem) "Nationalsozialismus" verstanden werde. Damit soll unterstrichen werden, daß aufgrund der durch Stalin adaptierte zaristische Machtpolitik Rußlands der rassistische Panslawismus zum tragenden Fundament der Sowjetmacht wurde, und die spätere Entwicklung des hierbei entstandenen Linksfaschismus keineswegs harmloser ist als der vom Linksfaschismus verfolgte Rechtsfaschismus.

- Entscheidend müsse also für das EU-Parlament die Information sein, daß der Faschismus und oder Rassismus allerorts sich unterschiedlich entwickelt hatte, und daher europaweit viele, voneinander mitunter stark abweichende Begriffe vom Rassismus und Faschismus im Umlauf sind, die eine babylonische Sprachverwirrung bei der Terminologie des Rassismus hervorgerufen habe, weil der Linksfaschismus systematisch diese Begriffsverwirrung mit gezielten Falschinformation züchte. Ich habe hier den Panslawismus als den Vater jedes neuzeitlichen Rassismus als machtpolitischer Angelpunkt deswegen hervorgehoben, weil der russische Rassismus (Panslawismus) sich bis heute perfekt als angebliche Antifaschismus im roten Schafspelz tarnen konnte, und noch heute etwa in Serbien unter kommunistischer Fahne und mit Antifaschismus auf den Lippen die faschistische Ziele - wie Genozid - verwirkliche, und über seine westliche Verbündete (und ehemaligen Komplizen bei früheren Verbrechen innerhalb der EU) die Österreicher als angeblich rassistisch (propagandistisch) isoliere.

- Entscheidend also ist für die Nachwelt und für das Parlament der EU die Information, daß eine in den Grundlagen rassistische Weltmacht wie der Sowjetunion, im sog. Kalten Krieg (zwischen 1948 bis Gorbatschow) einen nach der Weltherrschaft strebenden, bzw. das Streben nach Weltherrschaft stützenden Geheimdienst im gesamten Westen aufgebaut hatte, die nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion nicht verschwand, sondern als panslawische Lobby umfunktioniert wurde un über enorme Überkapazitäten verfüge, die notfalls in Industriespionage genützt werde. Was so ein als Geheimdienst organisiertes Lobby alles kann, etwa innerhalb der EU, das spottet jede Beschreibung, und ich möchte hier darauf verzichten. Auf jeden Fall genügt es in Moskau oder Belgrad mit dem Finger zu schnippen, um in der EU die Österreicher als angebliche Rassisten zu verleumden und zu isolieren, die sich gegen Belgrads Panserbismus (Rassismus) zu sehr engagiert hatten.

- Es ist übrigens üblich bei den panslawischen Geheimdiensten, die Gegner des Panslawen und die Antirassisten als angebliche Rassisten mit gefälschten "Beweisen" zu denunzieren, und ganze Geheimdienstakte über die echten Antirassisten als angebliche Rassisten in Belgrad oder Prag zu fälschen. Hier an der Ostgrenze Europas, besonders in Österreich, ist man ja fast schon gewöhnt, daß die Antirassisten von den panslawischen Geheimdiensten als angebliche Rassisten und panslawische Spione "denunziert", bzw. verleumdet werden, bis man mühsam nachweise, daß alles, wie immer, eine Fälschung der Panslawen gegen Antirassisten war. Europa westlich von Österreich kann noch scheinbar von der panslawischen Lügenpropaganda geblufft werden, und mit Hilfe der panslawischen Lobby ist es Milosevic möglich, ganze Völker vor den Augen der Europäer auszurotten, bzw. kann das panslawische Lobby die Öffentlichkeit täuschen, so als ginge die rassistische Gefahr und Genozid von Österreich oder von den Bosnier und Albaner aus, obwohl die Verleumdung Österreichs durch den Europarat ausschließlich dem Zweck dient, um durch die Isolierung Österreichs dem panserbischen Rassismus und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begünstigen.

- Aus Österreich kam insbesondere die Kritik an Belgrad, daß der eingangs als Springfeder des Rassismus aufgezeigte Meerzugang des Panslawismus in dem heutigen Restjugoslawien sich so weit fast "gesundgeschrumpft" hatte, daß die restlichen Länder fast reinrassig, bzw. mehrheitlich auf reinrassig von Serben bewohnten Gebiete beschränke, bzw. die fremden Rassen und Ethnien rassisch "gleichschalten" werden. Im Sinne dieser Kritik aus Österreich an Belgrad ist die ganze "Idee Jugoslawien" vom Anfang bis zum Ende als rein-rassistisch entlarvt und transparent gemacht worden, denn in Serbien schon vor dem Ersten Weltkrieg die Überlegenheit der serbischen Rasse (und Blutes) sogar gegenüber den übrigen Südslawen hervorgehoben wurde, und man heute wisse, daß die rassistische Tradition Jugoslawiens ungebrochen geblieben sei. Im Sinne dieser österreichischen Kritik ist Restjugoslawien nicht nur noch immer in der rassistischen Ideologie verwurzelt, sondern präsentiert sich mit und gegenüber Montenegro ebenso reinrassig wie rein rassisch. Jugoslawien an und für sich ist ein Manifest des Rassismus, und gerade wenn heute nur mehr Montenegro in Jugoslawien neben Serbien verblieb, und nunmehr gewaltsam an der Loslösung gehindert wird, kommt die rein rassistische Grundlage von Jugoslawien zum Vorschein, wo die fremdrassigen Albaner massenweise vernichtet und vertrieben werden.

- Die Weltpolitik der letzten Monate steht im Zeichen des Unabhängigkeitsstrebens Montenegros gegen den serbischen Rassismus, das auf rein rassischer Grundlage den eingangs zitierten (panserbischen) Meerzugang über Montenegro sich sichern möchte. Montenegro vertraut im Unabhängigkeitskampf gegen den serbischen Rassismus vor allem Österreich und Deutschland, wenn man von den USA absehen würde, was der Nachwelt und dem Parlament der EU zu denken geben müsse.

- Zeitlich exakt mit den Sanktionen der EU gegen Österreich abgestimmt kamen die Meldungen in letzter Zeit, daß Milosevic konkret militärische Vorbereitungen für die nächste Intervention in Montenegro plane und sich die Spannungen zu den in Montenegro stationierten serbischen Truppen laufend verschärft hatten. Die Unlogik, wie der Europarat ohne jeden vernünftigen Grund und ohne hinreichende Sachgrundlagen, dafür aber zeitlich mit den Militärdrohungen Serbiens gegen Montenegro, die Österreicher verleumdet und als angebliche Rassisten diskriminiert, zwingt zu der Annahme, daß der panslawische Lobby im Westen, namentlich in der EU, mächtiger ist, als damit die EU noch fertigwerden könnte, und daher die Sanktionen gegen Österreich die EU nicht nur rechtlich, sondern auch politisch ad absurdum geführt hatten. Damit ist die EU zum Erfüllungsgehilfen des panslawischen Rassismus geworden, und verfolgt konkurrierende Rassismen zum Schein, nämlich als angebliche Rassismen, um den Kampf gegen Rassismus zu zerschlagen, und rassistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Exjugoslawien Vorschub zu leisten.

- Auch wenn die Forschung beim Nachweis der Verschmelzung des ursprünglichen und eigentlichen Rassismus (Panslawismus) mit dem Kommunismus nachhinkt, ist das trotzdem ein historisches Faktum, und wenn die vielleicht andersdenkende westliche Kommunisten vom ost- kommunistischen (panslawischen) Lobby finanziert und unterwandert werden, dann wäre von der EU das Verbot der Kommunisten etwa in Rußland, oder das Verbot der Kommunisten in den USA, bzw. etwa das Verbot des Kommunisten im öffentlichen Dienst in Deutschland, ernst zu nehmen, und zumindest zu respektieren gewesen. Immerhin liefert die Geschichte genügend Beispiele, wie höchstens 10% Kommunisten im Ostblock, aber dann auch in China, oder seinerzeit in Rußland, oder wo auch immer, die Macht einfach übernommen hatten, und bei dieser Machtübernahme nicht so zimperlich waren um Verbrechen zu meiden, so kann und muß es als unverantwortlich von der EU bezeichnet werden, den Kommunismus innerhalb der EU als angeblich demokratische Kraft an der Regierungsmacht zu beteiligen.

- Auch in Belgrad ist scheinbar eine sozialistische Regierung, und Milosevic an der Spitze ist angeblich Sozialist, und sonach nur seine Frau an der Spitze der Kommunisten stützt in der Koalition der Kommunisten mit den Sozialisten die Regierung von Milosevic. Trotzdem ist diese "Koalition" zwischen Sozialisten und Kommunisten die konstante und immer wiederhehrende apokalyptische Größe, die nämliche explosive Mischung, aus der Genozid und Weltuntergang hervorgehen, sei im Ostblock, sei es unter Stalin, oder in Exjugoslawien.

- Eine Sozialdemokratie, die sich nach links nicht klar genug abgrenzen kann, verliert automatisch die demokratische Legitimierung. Die österreichische (aber auch deutsche) Sozialdemokratie hat sich immer gegen (extrem) links klar und sauber abgegrenzt, und sie wußte warum. Wenn jedoch Sozialisten anderer Länder in der EU, oder gar die sozialistische Internationale, sich gegen (extrem) links nicht klar genug abgrenzen können, dann haben nicht nur die Sozialisten ihre demokratische Legitimation verloren, sondern müsse die EU genauso als rassistische Tarnorganisation aufgelöst werden, wie die Sowjetunion deswegen aufgelöst werden mußte, weil bisher nichts und niemand mit Kommunisten die Macht so "teilen" konnte und könnte, daß er von den Kommunisten nicht im Ganzen geschluckt worden wäre. Die Leugnung der Gefährlichkeit des Kommunismus ist also ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ebenso wie die Beteiligung der Kommunisten an einer Regierung.

Wie ich betonen möchte, ist das nur ein Bruchteil der Information, die der EU zu fehlen scheint, sozusagen die Spitze eines Eisbergs, der die EU versenkte, aber diese Kurzfassung an Information hinreichen müßte, um zu zeigen, daß die EU zu der Bemäntelung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit (etwa in Exjugoslawien) verkommen ist, und zuerst die eigenen Unzulänglichkeiten bei der Liquidierung der EU aufarbeiten müsse, bevor sie Sanktionen gegen Österreich wegen angeblichen Rassismus verhänge, und diese scheinheilig untersuche, um von Österreich die Aufarbeitung des Rassismus zu fordern. Der Europarat hat Österreich verleumdet, um von den eigenen Verbrechen abzulenken, übersieht aber, daß die Neuauflage der Friedensverträge nach dem Ersten Weltkrieg, wo Österreich erfolgreich verleumdet wurde, nicht mehr so einfach möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen




24. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Sanktionen gegen Österreich (IV)



Sehr geehrte Damen und Herren!

Ergänzend zu meiner letzten Eingabe, worin ich die linksextrem verbrämte Rechtsextreme, nämlich die Fortsetzung und Neuadaptierung des Rassismus im Rahmen der zaristischen Machtpolitik Rußlands unter Stalin, bzw. die hierbei erfolgte Verschmelzung des (panslawischen) Rassismus und Antisemitismus mit dem von Rußland kontrollierten "Welt-Kommunismus", kritisiert hatte, möchte ich zu dieser allgemeinen Information die spezielle Information über die diesbezüglichen Österreichische Verhältnisse so nachreichen, daß in dem größeren geopolitischen und soziokulturellen Zusammenhang, nämlich im Spannungsfeld von Ost und West im Kalten Krieg, gesehen werde.

Zum Verständnis der österreichischen Verhältnisse und zur Vergangenheitsbewältigung der Zusammenhänge rund um den Holocaust ist die wohl wichtigste Voraussetzung zum Verständnis, daß das österreichische Judentum, als repräsentativer Querschnitt des Weltjudentums, innerlich mitunter stark zerstritten ist, wobei spätestens seit der Ermordung des israelischen Ministerpräsidenten Rabin offensichtlich ist, daß auch bei den Juden Extremismus vorkommt, und so zumindest theoretisch in Israel Grund für die Besorgnis geben kann. Auch aus dem aktuellen Anlaß des Papstbesuches in Israel kann die Polarisierung der innerjüdischen Meinungsvielfalt beobachtet werden, zumal die Medien bevorzugt die extrem kritischen jüdischen Stimmen zitieren und so dem Extremismus im Ansatz quasi Publizität verschaffen, die den beiderseitig zwischen Christen und Juden angestrebten Versöhnungsprozeß, oder nennen wir es nur Annäherungsprozeß, stören wollen.

Um aber die speziell österreichischen Verhältnisse für das Verständnis der Außenstehenden erschließen zu können, ist die in der schon mehrmals zitierten Arbeit im Internet <http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/trianon13.html> näher erläuterte These zu vergegenwärtigen, wonach in den letzten Jahrzehnten offensichtlich geworden, und von der Weltöffentlichkeit erkannt worden ist, daß in der Regel jede Friedensbemühung, oder auch nur jedes versuchte politische Krisenmanagement, von dem Extremismus jeweils prompt sabotiert und nach Möglichkeit durch die gezielte Radikalisierung vereitelt, um nicht zu sagen "zersprengt" wird. Es gibt kaum mehr Friedensbemühungen oder Annäherungsversuche ohne den unvermeidlichen Versuchen des Extremismus, jede konkrete Versöhnung durch gezieltem Terror zu zersprengen. Mit anderen Worten hat sich der Extremismus, ob von links oder von rechts, darauf spezialisiert, jeden friedlichen Lösungsversuch einer Krise durch Terror zu vereiteln, und so die Lage um jeden Preis zu destabilisieren und zu radikalisieren, koste was es wolle. Am einleuchtendsten kann dieser Unzustand etwa am gespannten Verhältnis der Juden zu den Palästinenser beobachten, wo der Friede oder auch nur ernsthaft angestrebte Annäherung etwa durch die Ermordung von Rabin von jüdischer Seite, oder durch Bomben von der Hamas und andere Extreme von der arabischen Seite, torpediert werden soll. Aber auch in Exjugoslawien - oder etwa in Nordirland - oder wo auch immer, ist zu beobachten, daß jeder ernstzunehmender Versuch einer friedlichen Beilegung eines schwerwiegenden Konflikts automatisch von den Störaktionen des Extremismus begleitet wird, und zwar mit dem Ziel, den Frieden und die Aussöhnung durch Terror zu vereiteln.

Genau das ist mit der FPÖ in Österreich passiert, wobei die Rolle des Extremismus nunmehr der (durch Falschinformation radikalisierte) Europarat einnimmt, indem der Europarat Österreich "psychisch" terrorisiert, um die Befriedung der Konfliktsituation mit der FPÖ durch Psychoterror und Diskriminierung zu vereiteln. Insofern in Österreich rund um die FPÖ zur Besorgnis ein Anlaß gab, so betraf es den Umstand, daß die FPÖ unverhältnismäßig viele ehemalige Nationalsozialisten, die in der Regel aber keine Verbrecher waren und mit der Vergangenheit so weit so gut abgeschlossen hatten, in ihre Reihen aufnahm, und so von außen her manche - mehr oder minder berechtigt - ernsthaft besorgt waren, ob nicht in dieser personellen Konzentration von ehemaligen Nazis und durch die sektiererische Gehabe der FPÖ ein ideologischer Rückfall erfolgen könnte, so daß die FPÖ von den anderen Parteien die längste Zeit beargwöhnt wurde. Allerdings war die FPÖ so massiv und kontinuierlich beargwöhnt, daß sie sich keine "echten" oder rückfällige Nazis auf die Dauer leisten konnte, so daß die echten Problemfälle kurz oder lang mit anderen Parteien vorlieb nehmen mußten. Es war der jüdischstämmige ehemalige österreichische Kanzler Kreisky, der mit dem ehemaligen SS-Mann Peter an der Spitze der FPÖ eine Koalition einging, und sich mit dem Nazijäger Simon Wiesenthal deswegen prozessierte, weil nach Wiesenthal damals der Kreisky einen Tabubruch begangen habe. Der gleiche Kreisky hat auch - auf Entsetzen von so machen jüdischen Organisationen - mit Palästinenserchef Arafat (PLO) die Versöhnung gesucht, und obwohl das immer noch nicht unumstritten ist, hat sich Kreisky - gegen den (von der Sabotage des Extremismus geblendeten) Rest der Welt - letztendlich so gut wie durchgesetzt, und irreversible politische Realitäten geschaffen. Um bei diesem einfachen und transparentem Beispiel zu bleiben, so hat Kreisky faktisch die vormals rechtsextreme und dann linksextreme Palästinenser demokratisch und Völkisch legitimiert, ebenso wie die personell damals wohl "zu weit rechts" besetzte FPÖ, der, im Gegensatz zur den Palästinenser, keine extremistische Akte nachgewiesen werden konnten. Sowohl bei den Palästinenser, wie auch bei der FPÖ, möge der Vergleich noch so hinkend sein (weil im Gegensatz zu der PLO die FPÖ - trotz "extremer" verbaler Entgleisungen "Einzelner" - nicht extremistisch war und ist), kann festgestellt werden, daß sie das der FPÖ ursprünglich von Kreisky entgegengebrachte Vertrauen und demokratische Legitimation zu honorieren wußten, und auch wenn die darauf folgende Entwicklung alles andere als unproblematisch war, oder unbedingte Sympathien verlangt, so sind damit politische Realitäten geschaffen worden, die rückgängig zu machen, wie das die Extremisten fordern, einen größeren Schanden bedeuten würde, als sie nützen könnte. Darüber gar nicht gesprochen, daß es dazu die Legitimität fehlte, und auch etwa - im Vergleichsfall mit der PLO - der vorige (konservative) jüdische Ministerpräsident die Versöhnung mit den Palästinenser nur "sabotieren", bzw. verschleppen, aber nicht mehr offen leugnen und vereiteln konnte. Analog kann die politische Realität der demokratischen Legitimierung der FPÖ in Österreich durch Kreisky nur mehr von dem Extremismus sabotiert, und nicht mehr auf der rechtstaatlichen Ebene offen vereitelt werden. Um so größere Schande ist es für die EU, zu Handlanger von extremen Ansichten geworden zu sein, und mit der Umgehung der Gesetze der EU die demokratische Legitimierung der FPÖ von außen zu sabotieren, bzw. rückgängig machen zu wollen, noch dazu mit falscher Information und unter Ausschluß von Rechtsmitteln. Mit allem zu Gebote stehenden Nachtdruck halte ich fest, daß der Schaden, welche durch die Umgehung der Gesetze und Vertragssatzungen der EU durch den quasi "extremistischen" Akt des Europarates gegen Österreich, bzw. durch den Mißbrauch der Europarates für extremistische Zwecke, entsteht, viel größer ist, als durch den vom Europarat als Alibi vorgeschützte Gegenstand der Sanktionen gegen Österreich, wonach die extremistische Gefahr von der FPÖ, oder gar von Österreich ausgehe.

Es sind zum Verständnis im Gesamtkontext noch mindesten zwei-drei Information von Wichtigkeit, die ich nachstehend auflisten werde:

Erstens versucht die Linksextreme in Österreich, so wie alle Extreme auf der ganzen Welt, die demokratische Legitimierung und Versöhnungskurs der FPÖ zu sabotieren, und zwar, so wie alle Extreme auf der ganzen Welt, durch permanente Provokation und Terror. In Italien zB heißt es, daß dort die Neonazi selber blutige Bombenattentate verüben, um diese den Linksextremen in die Schuhe zu schieben. In Österreich hat es sich leider umgekehrt abgespielt, wo die Linksextreme einen eigenen Bombenanschlag verübte, und zwar nur mit dem Ziel, um das der FPÖ zu unterjubeln, und damit die demokratische Legitimation der FPÖ zu relativieren. Dieser Vorfall hat auch insbesondere deswegen besonderes Aufsehen in Österreich erregt, weil damals Österreich jahrelang von einer rechtsextremen Briefbombenserie in Atem gehalten wurde, und die Linksextreme durchgehend die FPÖ als Urheber und Täter der Briefbombenserie beschuldigte und große Teile der demokratischen Parteien, insbesondere der Sozialisten und Grünen, damit radikalisieren, bzw. intern und extern polarisieren konnten. Die FPÖ antwortete mit einer verschärften Abgrenzung nach rechts und mit einer Beschleunigung der ohnehin schon forcierten Demokratiekurses, und profitierte bei Wahlen aus der mißlungenen Schmutzkampagne der Linksextreme gegen die FPÖ, wonach angeblich die FPÖ rechtsextrem oder gar rassistisch wäre. Es soll über manche Rückschläge und verbale Entgleisungen nicht hinweggetäuscht werden, und auch so manche schwer nachvollziehbare Umwege ist die FPÖ gegangen, aber das rechtspopulistische Gehabe von Haider dienste letztlich dazu, die alte Garde der Stammwähler anzusprechen und sie vom rechten Rand der Gesellschaft in Richtung Mitte zu führen. Die FPÖ hat in diesem "Langen Marsch" durch das linksextreme Mienenfeld der Propagandafallen nicht nur die Verleumdungen abgewehrt, wonach sie rechtsextrem und oder rassistisch sei, oder sei in den Rechtsextremismus verwickelt, so die Linksextremen, sondern konnte die FPÖ zusammen mit den Linksextremen auch Teile der SPÖ und der Grünen des Nahverhältnisses zu den Linksextremen als Drahtzieher der linksextremen Szene gegen die FPÖ überführen. Und so Punktete die FPÖ bei Wahlen mit dem gelungenen Nachweis, daß die Linksextreme, welche die FPÖ als angeblich rechtsextrem verleumdeten und etwa den eigenen (linksextremen) Bombenanschlag der FPÖ unterjubeln wollten, aus öffentlichen Geldern durch sozialistische und grüne Politiker gefördert wurden, die außerdem ein Nahverhältnis zu diesen Linksextremen pflegten, und deren nachweislich unhaltbaren linksextremen Ansichten teilten. Die Innenpolitische Lage in Österreich hat sich aber insbesondere deswegen verschärft, weil die in Richtung demokratische Mitte drängende FPÖ, aufgrund der roten (sozialistischen) und grünen Sympathien für den Linksextremismus, sich als Korruptionsjäger auch immer wirtschaftlichen Bereich profilierte und beachtliche Erfolge erzielte, weil die seit 30 Jahren regierende SPÖ starke Abnützungserscheinungen zeigte. Um also entwicklungsgeschichtlich die Ausgrenzung der FPÖ in der Politik auf den Punkt zu bringen, so haben sich innerhalb den Grünen und Sozialisten die von der FPÖ als Sympathisanten der Linksextremen, oder der Korruption überführten Politiker, "verschworen", durch Amtsmißbrauch, weil sie an der Regierung waren, die FPÖ weiter zu diskriminieren und zu verleumden, so als wäre die FPÖ doch rechtsextrem, obwohl sie selber des Linksextremismus so überführt wurden, wie sie den eigenen Extremismus der FPÖ als angeblich Rechtsextremismus unterschieben wollten, und des Nachweises schuldig blieben, daß die FPÖ rechtsextrem sei. Ab einem gewissen (Entwicklungs-)Stand der Dinge waren einzelne Sozialisten und Grünen in höchsten Partei-Positionen und in staatlichen Ämter so schwer von der FPÖ belastet worden, nämlich mit den Linksextremen zu kollaborieren, daß sie ihre Partei in diese linksextrem gefärbte, ja linksextrem dominierte Auseinandersetzung rund um die FPÖ, die von den Linksextremen erfolgreich polarisiert worden war, hineingezogen hatten, obwohl diese Parteien mehrheitlich nicht die extreme Position einnehmen, in die durch die linksextremen Sympathien des jeweiligen linken Flügels dieser Parteien (durch "hysterische" Polarisierung während der Briefbombenserie) hineinmanövriert worden sind. Diese derzeit total verfahrene innenpolitische Situation kann also kurzgefaßt so charakterisiert werden, daß die zuvor viel zu lange Zeit bis zu der Klärung der jahrelangen - rechtsextrem motivierten - Briefbombenserie als das Werk eines geistig verwirrten Einzeltäters, die Österreich in den Grundlagen erschüttert hatte, die Linksextreme es geschafft hatte, den traditionellen demokratischen "Friedenskonsens" (auch) mit der FPÖ zu unterminieren, und das Land, vor allem große Teile der SPÖ (Sozialisten) und Grünen, durch linksextremistische Propaganda gegen die FPÖ zu destabilisieren, bzw. zu radikalisieren. Es fand streckenweise eine regelrechte Hetzjagd auf die FPÖ statt, und eine Schlammschlacht jagte die nächste, gerade jeder gelungene Versuch der FPÖ, sich nach rechts abzugrenzen und die Kampagne gegen die FPÖ als linksextremistisch gefärbt und linksextrem motiviert zu entlarven, verschärfte die Situation, weil die der Manipulation überführten Linksextremen und deren Sympathisanten bei Sozialisten und Grünen (durch Machtmißbrauch) ihren Gangart gegen die FPÖ schikanös verschärft hatten, um noch mehr zu polarisieren und die Eskalation des Konflikts voranzutreiben, so wie der eingangs zitierte Terrorismus durch Terror jeden Versöhnungsversuch konsequent zu vereiteln sucht. Die österreichische Innenpolitik hat dementsprechend die Besonderheit, daß Teile der SPÖ und der Grünen sich so sehr verrannten und sich verausgabten, bzw. nach links abrutschten, indem sie alles auf die eine Karte setzten, daß angeblich die Briefbombenserie nur von der FPÖ kommen könne und müsse, daß nach der tatsächlichen Aufklärung der Briefbombenserie, wonach die FPÖ nichts damit zu tun hatte, sich die Blamage nicht eingestehen konnten, ohne sich und ihre Partei lächerlich zu machen, und so mit einer Verleumdungskampagne gegen die FPÖ begonnen hatten, bzw. die Kampagne, die während der Briefbomberserie begann, nunmehr wider besseres Wissen verleumderisch fortsetzten. Diese Petition richtet sich gegen den Mißbrauch des Europarates zu kriminellen Zwecken durch linksextreme Ideologien, wobei gar nicht mehr die FPÖ, sondern ganz Österreich von dem Europarat verleumdet und vor der ganzen Welt diskriminiert wurde. Mit der Verleumdung Österreich ist die EU als Erfüllungsgehilfe des Linksextremismus mißbraucht worden, nämlich um den nationalen Konsens in Österreich zu torpedieren.

Der gesamte Konflikt ist zusätzlich von innerjüdischen Querellen überschattet, und ist daher von außen schwer zu durchdringen, was allerdings den Europarat nicht der Verantwortung entbindet, vor den allfälligen Sanktionen Klarheit zu schaffen. Der relativ junge und unerfahrene Leiter der jüdischen Gemeinde kompensiert seine Unerfahrenheit mit Übereifer und neoliberaler Ideologie, wobei er die wohlverstandenen Interessen der Juden von den parteipolitischen Interessen der SPÖ, wo er geistig beheimatet zu sein scheint, nicht klar genug abgrenzen kann. Er (Mucikant) versucht sich in einer mitunter gehässig geführten Auseinandersetzung mit dem Leiter des Jüdischen Dokumentationszentrums, Simon Wiesenthal, zu profilieren, wobei der eskalierende Streit, in den die österreichische Öffentlichkeit zumindest als Beobachter hineingezogen wurde, nicht auf die ursprüngliche Fragen eines jüdischen Denkmals und deren Errichtung beschränkt blieb, sondern hat kürzlich Wiesenthal öffentlich erklärt, daß seine Empfehlungen bei der nunmehr aktuellen Frage der Entschädigung der Zwangsarbeit in Hitlerdeutschland von seinem jüdischen Kontrahenten deswegen sabotiert werden, weil er die jüdischen Interessen grundsätzlich anders beurteile, und er jetzt wegen seiner damals anderslautende Meinung in der Affäre Waldheim von den dominierenden Juden gleichsam diskriminiert werde, indem je eine Justament-Standpunkt gegen Wiesenthal vertreten würden. Ich will damit nicht behaupten, daß der Wiesenthal in allem immer recht habe, sondern möchte ich die EU, bzw., was von der EU noch übrig ist und nicht als Spielball der Machtpolitik entfremdet wurde, mit allem zur Gebote stehenden Nachdruck darauf hinweisen, daß der Wiesenthal mit seiner extrem gewissenhafter Vorgangsweise, die EU, aber auch die ganze Welt, beschämt hat, und ein leuchtendes Beispiel des verantwortlichen Umgangs mit Information ist, deren positive Bedeutung weit über unser Land und weit über unser Zeit hinausreiche, und dem Wiesenthal die Welt zumindest den Respekt schulde, welcher Respekt ihm sogar von mancher jüdischen Organisation verwehrt wurde, weil der Wiesenthal in Gewissensfragen und überhaupt im Umgang mit der Wahrheit, zu gewissenhaft gewesen sei. So hat zB Wiesenthal bei der von ihm kürzlich wieder zitierten Waldheim-Affäre, der seinen Namen führenden Simon-Wiesenthal-Gesellschaft widersprochen, und hat Waldheim von überzogenen Vorwürfen in Schutz nehmen wollen, ja Wiesenthal hat die gegen Waldheim erhobenen Vorwürfe (von wegen Beteiligung an nationalsozialistischen Verbrechen) dem Grunde nach als möglich ausgeschlossen, und lediglich das Verschweigen von den betreffenden Lebensabschnitten ließ er gegen Waldheim als Unwahrheit gelten. So wie das jüdische Gewissen damals von den allzu politischen Interessen übertönt wurde, so wird das Gewissen der EU von politischen Interessen übertönt, obwohl auch diesmal noch andere prominente Juden zur Besinnung mahnen.

Die Meinungsverschiedenheiten um Wiesenthal, aber auch um die Aussagen von FPÖ-Chef Haider über die "anständige" SS, hängen mit der Unreife der Forschung und mit der Unklarheit der Rechtslage zusammen, weil man auf die Fragen heute noch kaum ohne Emotionen herangehen kann und daher vieles als noch immer "ungeklärt", bzw. unausgereift an Einsicht anzusehen sei. Zum überblicksmäßigen Verständnis zur Rechtslage ist zu vergegenwärtigen, daß im Nürnberger Prozeß gegen die nationalsozialistischen Verbrechen nach dem Zweiten Weltkrieg zwar auf eine pauschale Verurteilung des deutschen Volkes bewußt verzichtet wurde, weil das nach dem Ersten Weltkrieg verhängnisvoll sich ausgewirkt hatte, und also einerseits der Begriff der Kollektivschuld, so die damalige Rechtsauffassung, grundsätzlich verworfen wurde, aber andererseits ebendort eine Kollektivschuld über die SS als Vollstrecker der Verbrechen ausgesprochen wurde, indem die SS zu einer verbrecherischen Organisation erklärt wurde, was heute nur mehr teilweise von der Forschung bestätigt werden kann. Schon vor der Freigabe der SS-Akten wurde die Kollektivschuld der SS grundsätzlich von seriösen Forschern in Frage gestellt, denn sofern auch die sektiererisch-verschworene Gehabe der SS außer Zweifel stand, so gab es nachweislich ganze Verbände innerhalb der SS, die mit Aufgaben betraut waren, die es unwahrscheinlich erscheinen lassen, daß sie jemals selber Verbrechen verübt haben können und über die Verbrechen der dazu eigens gebildeten (gesonderten) Verbände der SS, die tatsächlich die Verbrechen verübt haben, auch nur näheres gewußt haben, geschweige denn daran "moralisch" beteiligt gewesen wären. Die Kritik an der Pauschalverurteilung der SS im Sinne von Kollektivschuld richtet sich vor allem dagegen, daß durch eine behauptete Kollektivschuld der SS als Vollstrecker der Verbrechen die übrigen Verbrechen außerhalb der SS verharmlost werden, und so die zu unrecht der SS als Sündenbock unterschobenen Verbrechen, die Verfolgung dieser voreilig pauschalierten Verbrecher außerhalb der SS erschwerten, weil dadurch alle anderen eine pauschalen Persilschein bekamen. Kreisky war der erste von denen, die damit bewußt zu leben gelernt hatten, daß ehemalige Angehörige der SS, wie der damalige Chef der Freiheitlichen, keine Verbrecher waren. Und Wiesenthal, der damals deswegen gegen Kreisky war und sich mit ihm deswegen prozessierte, geriet wegen Waldheim gut einige Jahre später in die analoge Situation, wo er wegen seiner Position gegen pauschale Vorverurteilungen (weil Waldheim als Mitglied einer Reitereinheit, administrativ, sozusagen auf dem Papier, zu der SA dazugeschlagen worden ist, ohne mit der SA etwas zu tun gehabt zu haben), zwischen die Fronten geriet, zumal die Jugoslawen über Waldheim einen gefälschten Akt hatten, von dem man sicher wußte, daß das eine Fälschung war und damit Waldheim erpreßt werden sollte. Zu betonen ist dabei, daß die SS-Akten erst kürzlich freigegeben wurden und eine fundierte Forschung darüber erst jetzt möglich geworden war, und so zu spät geworden, früher anderslautende Ansichten vorwegzunehmen. Mittlerweile ist die Forschung so weit gediegen, daß eine pauschale Vorverurteilung von alles in SS-Uniform nicht statthaft erscheint, wiewohl der verbrecherische Sinn und Zweck der SS nach wie vor außer Zweifel stehe, zumal ja die Urteile im zitierten Nürnberger Prozeß davon ausgingen, daß eine Kollektivschuld überhaupt nicht geben könne, wie das von der SS dann in Nürnberg doch zu pauschal festgestellt wurde. Diese rechtstheoretische Fragen sind sehr wichtig, weil die internationale Rechtsprechung hier nach wie vor gewisse Lücken zeigt, weil sonach eine verbrecherische Ideologie ohne verbrecherische Tat noch nicht tatbildlich wäre, weil nur nach der Tat das Verbrechen und nicht die Ideologie verfolgt und bestraft werde, während ich, etwa analog zu den österreichischen Gesetzen über die nationalsozialistische Wiederbetätigung, schon die verbrecherische Ideologie, also insbesondere den bösen Vorsatz, unter Strafe gestellt wissen möchte, weil nur das "die Anfänge wehre"... Wie auch immer: die Sanktionen der EU gegen Österreich beruhen auf wissentlich falsche, zumindest jedoch obsolete Informationen, und sind daher schon von Anfang an falsch, ja verleumderisch, und dienen offensichtlich der Vereitelung der Wahrheitsfindung und Transparenz. Es wurde dabei schamlos ausgenützt, daß bei diesen Fragen auch innerhalb vom Judentum die Meinungen auseinandergehen, und es wurden wissentlich die weniger fundierte und oder zumindest veraltete Ansichten herangezogen, um Österreich zu schaden.

Die wohl wichtigste innenpolitische Information aus Österreich für die EU, bzw. was von der EU noch übrig wäre, ist, daß die SPÖ die Ausgrenzung der FPÖ nicht geschlossen betrieb, sondern je nach der Machtposition des linken Flügels der SPÖ, und der sozialistische Ex-Kanzler Klima in Stockholm (auf dem Gedenkfeier für Holocaust) Ende Jänner 2000 gegen die Mehrheit der SPÖ und gegen die Ansicht des damaligen Innenministers die linksextreme Verleumdung der FPÖ verfocht, und damit die Sanktionen der EU gegen Österreich auslöste, weil schon vorher der ebenfalls sozialistische Innenminister, Schlögl, sich von der Ausgrenzung der FPÖ durch die SPÖ distanziert und damit die sozialistische Partei innerlich gespalten hatte. Dieser Absprung des damaligen Innenministers von der von Kanzler Klima programmatisch verfolgten Diskriminierung der FPÖ durch die damals noch regierenden SPÖ, ist deswegen delikat, weil der Innenminister, der auch die nämliche Briefbombenserie untersucht und gelöst hat, alle Vorwürfe gegen die FPÖ wegen Rassismus und Rechtsextremismus aus erster Hand kannte und kennen mußte, und insbesondere als Innenminister über die Haltbarkeit und Unhaltbarkeit der Vorwürfe wegen Rassismus und Rechtsextremismus gegen die FPÖ als Innenminister amtlich beurteilen konnte und mußte. Und weil sich dieser österreichische Innenminister weigerte, die Verleumdung der SPÖ gegen die FPÖ zu unterstützen, mußte der auf die Verleumdung der FPÖ als Wahlprogramm eingeschworene Kanzler Klima letztlich seinen Posten als Parteichef und auch seinen Sitz im Parlament abgeben, weil er von seinem eigenen (damals) "noch Innenminister" im Hinblick auf die Berechtigung der von Klima als (damals) "noch Kanzler" durch Falschinformation initiierten Sanktionen der EU gegen Österreich, der Unwahrheit überführt wurde. Im Grunde würde also für die sofortige Aufhebung der Sanktionen der EU die Information genügen, daß die EU von Ex-Kanzler Klima über die Notwendigkeit der Sanktionen gegen Österreich falsch informiert wurde, und daß Kanzler Klima schon von seinem eigenen Innenminister schon vorher denunziert, bzw. in diesem entscheidenden Punkt der Unwahrheit öffentlich überführt war, bevor Klima die EU wissentlich falsch informierte, indem Schlögl erklärte, daß er als Innenminister keinen Grund sehe, die FPÖ aus einer Regierung auszuschließen und er sich für eine mögliche Koalition der SPÖ mit der FPÖ ausspreche, bzw. als Kanzlerkandidat der SPÖ dafür eintrete.

Es kam zu Turbulenzen, die nicht zuletzt dazu gedient haben, die kriminellen Spuren der in der SPÖ vormals dominierenden Neoliberalen zu verwischen, den Schlögl mundtot zu machen und zumindest zu übertönen, und die Clique um Klima, die mit den Linksextremen sympathisierten und die SPÖ zu der Verleumdung der FPÖ mißbraucht hatten, gegen die Denunzierung durch Schlögl zu schützen. Es hat sich herausgestellt, daß nach dem Rücktritt von Klima der Schlögl der einzige ernstzunehmende Kandidat in der SPÖ für die Führung war, und Meinungsumfragen bescheinigten Schlögl, und sonst niemanden, sehr hohe Sympathiewerte, doch hat die damals noch herrschende Clique um Klima den Schlögl zu der Rückziehung seiner Kandidatur bewogen, indem sie ihm mit der Spaltung der SPÖ gedroht hatten. Daraufhin erklärte Schlögl, der bis dorthin faktisch einzige Kandidat für die Nachfolge Klimas, daß er seine Kandidatur zurückziehe, weil er die Partei nicht spalten wolle. Zu betonen ist, daß Schlögl wiederholt bis zu der Zurückziehung seiner Kandidatur, betont hatte, daß er für eine Koalition der SPÖ mit der FPÖ eintrete und er die FPÖ für demokratisch für unbedenklich erkläre. Die Meinungsumfragen innerhalb der SPÖ zeigen eindeutig, daß bei einer Kampfabstimmung in der SPÖ um den Parteivorsitz nach dem Rücktritt Klimas, Schlögl mindestens 2/3 der Stimmen in der SPÖ bekommen hätte, voraussichtlich aber an die 80-90 Prozent mindestens, weil die "schismatische" (neoliberale) Clique um Kanzler Klima (mit linksextremen "Querverbindungen"), und deren Kandidat Einem, höchstens 10 Prozent repräsentierte und maximal 25 Prozent bei einer großen Mobilisierung der Linken erreicht hätte. Der nun designierte Parteichef der SPÖ, Gusenbauer, verdankt seine Nominierung einzig der Zusage, den Mißbrauch der SPÖ durch Klimas Clique vor aller Welt, vor allem vor der EU zu vertuschen, und auf gar keinen Fall so ehrlich und offen zu sein, wie das Schlögl gewesen wäre.

Zusammenfassend halte ich fest, daß die EU von einer machtgierigen (neoliberalen) Clique innerhalb der SPÖ, frankiert von einer analogen Clique bei den Grünen, gegen die offizielle Ansichten des eigenen Innenministers und Wunschnachfolgers Klimas, Schlögl, mit dem Ziel wissentlich falsch informiert hatte, um mit Hilfe der falsch informierten EU, die wegen Korruption (bei demokratischen Wahlen) verlorene innenpolitische Macht in Österreich wieder an sich zu reißen. So treffen zwar die hier gegen die EU oder gegen Länder oder Parteien erhobenen Vorwürfe immer nur eine Minderheit, die die jeweilige politische Institution Mißbraucht hatten, nur ist es aus der Sicht eines EU-Bürgers noch schwerer zwischen einer mißbrauchten Institution und dem Mißbrauch selbst zu unterscheiden, wie die EU zwischen FPÖ und Österreich unterscheiden konnte. Es ist allerdings offensichtlich, daß die EU durch diese abgewählte Clique in der SPÖ so korrumpiert werden konnte, daß die EU sich von der richtigen Information abschnitt und die Klärung des Falls sabotiere, woraus folgt, daß zwar nicht alle in der EU korrupt sind, aber die EU mit der Korruption in einem Boot sitzt, und wohl oder übel damit unterzugehen hat, wie der Kapitän mit dem sinkendem Schiff, wer oder warum auch immer das Schiff versenkt haben mag.

So ist das auch nur ein Indiz, aber der Umstand, daß einerseits der neue österreichische Kanzler Schüssel durchgehend diskriminiert wird und von einigen im Europarat gestürzt werden soll, auf jeden Fall gemieden, wenn nicht durch Gesten ausgeladen wird, aber andererseits gleichzeitig der alte Kanzler Klima, der alle seine Ämter verlor und sogar seinen Parlamentssitz abgab, um nicht dem Hohen Haus in Österreich in die Augen sehen zu müssen, zu dem EU-Gipfel geladen und freundlich herumgereicht wurde, womit der EU-Gipfel die persönliche Beziehungen über die EU-Richtlinien gestellt hatte. Es ist dazu festzuhalten, daß zwar der so freundlich am EU-Gipfel herumgereichte Konfident des Europarates namens Klima, den Europarat in der entscheidenden Frage über die Notwendigkeit der Sanktionen gegen Österreich wissentlich falsch informiert, und so zu einem Rechtsbruch verleitet hatte, aber die Hauptschuld nicht beim Konfidenten Klima liegt, sondern der Europarat vor der Nachwelt zu verantworten habe, warum und wie der Europarat einzig aufgrund der falschen Einflüsterung von einem Konfidenten gleichsam in ein "Volkstribunal" umfunktioniert wurde und scheinbar irreversible Vorverurteilungen - ohne jedwede Verhandlung der Sache und unter Ausschluß der Wahrheitsfindung und Kontrolle - exekutiere.

Mit freundlichen Grüßen




26. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Sanktionen gegen Österreich (V)



Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe mit Schreiben vom 22. 3. 2000 und vom 24. 3. 2000 die Petition gegen die (angeblich "bilateralen") Sanktionen der (14 Mitglieder der) EU gegen Österreich theoretisch und sachlich zu untermauern gesucht, wobei ich natürlich nur einen repräsentativen Querschnitt an Information anbieten konnte. Das zitierte Schreiben vom 22. 3. 2000 behandelt die vielstrapazierten Termini "Rassismus" und "Rechtsextremismus" allgemein und im internationalen Gesamtkontext, während das Schreiben vom 24. 3. 2000 die gleiche Thematik speziell in bezug auf Österreich und im konkreten Sachzusammenhang abhandelt. Heute möchte zu meinem zwei zitierten Schreiben eine sowohl das Allgemeine wie auch das Spezielle an Information Zusammenfassende, wie auch all das perspektivisch gewichtende Darstellung der Zusammenhänge (als drittes Schreiben) zum Thema der Sanktionen der EU gegen Österreich geben, wobei die in den beiden eingangs zitierten Schreiben angezogene Information als bekannt vorausgesetzt werde.

1.) Im Sinne des zitierten Schreibens vom 22. 3. 2000 nahm der neuzeitliche Rassismus als machtpolitisches Instrument seinen Ausgang in Rußland als Panslawismus, und erreichte in seiner Ausbreitung zunächst im Süden und Südwesten über den Mittelmeerraum auch Deutschland, wo es ideologisch wieder stärker an den russischen Rassismus rückgekoppelt wurde. Den deutschen Rassismus als bekannt vorausgesetzt, gilt es daher darauf aufmerksam zu machen, daß - im Gegensatz zu Lenin - der Stalin ein Antisemit war und er den (panslawischen) Nationalkommunismus gegen den (jüdisch-internationalistischen) Weltkommunismus erschuf, wobei eigentlich der deutsche Nationalsozialismus als germanisches Pendant des russischen Nationalkommunismus angesehen werden müsse. Mit dem Sieg des Stalinismus genannten Nationalkommunismus über den kommunistischen Internationalismus Trozkys (Trozkysmus), wurde von Stalin die zaristische Machtpolitik, namentlich der Rassismus (als Panslawismus) neu adaptiert und instrumentalisiert, so daß der panslawische Rassismus zum integrierenden Bestandteil des von Rußland dominierten Weltkommunismus wurde. Diese Fakten sind insbesondere in Exjugoslawien, nämlich in der Koalition der serbischen Sozialisten von Milosevic und der serbischen Kommunisten von Frau Milosevic, auf die Oberfläche, sie sind aber nur die Spitze eines Eisbergs vom blutroten Rassismus, der sich als Antirassist profiliert, und unter dem Deckmantel des Antirassismus rassistische Ziele verwirklicht.

2.) Im Sinne des Schreibens vom 24. 3. 2000 kam es während einer jahrelang ungeklärt gebliebenen Briefbombenserie von einem Rechtsextremisten zu einer gleichsam "moralischen Destabilisierung" in Österreich, wo die Linksextremen den nationalen Konsens mit den Freiheitlichen (FPÖ) zu unterminieren suchten, indem sie die Briefbombenserie, und außerdem eigene Attentate, der FPÖ unterjubeln wollten, um die Lage auch politisch zu destabilisieren, indem sie unabhängig von den Fakten, ja gegen die Fakten, die FPÖ des Rassismus und Rechtsextremismus beschuldigt hatten, um die Gesellschaft zu polarisieren. Einige Politiker bei den Grünen und Sozialisten konnten - angesichts der jahrelang ungeklärt gebliebenen (erst 1995 aufgeklärten) Briefbombenserie - der Versuchung nicht widerstehen, die alten Rivalitäten mit der FPÖ auf dieser Weise einzugehen, öffneten die Gräber und rissen alte (verheilte) Wunden auf, um aus der Destabilisierung des Landes parteipolitisches Kapital zu schlagen, und ließen sich mit den Linksextremen auf ein "Nahverhältnis" ein, das ihnen bei den Wählern Stimmen und schließlich die Regierung gekostet hatten, zumal weil alle propagandistische Versuche der Linksextreme scheiterten, die FPÖ als angeblich rechtsextrem und rassistisch zu disqualifizieren. Weil zuletzt der SPÖ-Kanzler Klima, ob zurecht oder zu unrecht, befürchtete, daß er von der ÖVP mit der FPÖ hintergangen wurde, täuschte er aus Rache der Weltöffentlichkeit und die EU vor, daß die von Teilen der SPÖ und Grünen gestützte aber gescheiterte Hetzkampagne der Linksextremen gegen die FPÖ während der Briefbombenserie noch angeblich aktuell und ungeklärt wäre, und angeblich noch zur Besorgnis Anlaß böte, wonach die FPÖ rechtsextrem und rassistisch sei. Exkanzler Klima ist aber von seinem eigenen Exinnenminister der Lüge gestraft worden, welcher Innenminister (Schlögl) als der mit Abstand aussichtsreichste Kandidat für die Nachfolge Klimas in der Parteivorsitz der SPÖ erklärte, daß die FPÖ für die SPÖ, im Gegensatz zu Klimas Hetze bei der EU gegen die FPÖ, sehr wohl als Koalitionspartei in Frage komme: Und er (Schlögl) erklärte damit (als damals amtierende Innenminister) die FPÖ als demokratiepolitisch unbedenklich. Klima gelang es zwar in der Folge, mit der Drohung der Spaltung der SPÖ, den Schlögl zur Rücknahme seiner Kandidatur für Parteivorsitz der SPÖ zu bewegen, und statt Schlögl einen "Linken" als seinen Nachfolger für den Parteivorsitz zu designieren, aber das ändert nichts an den Fakten, wonach Klima durch Verleumdung der FPÖ bei der EU die Sanktionen der EU-Staaten gegen Österreich auslöste, wonach die FPÖ angeblich rassistisch und oder rechtsextrem wäre.

3.) Im heutigen Schreiben versuche ich nun die allgemeine und die spezielle Information in den ersten beiden Punkten zusammenzufassen und im Gesamtkontext zu gewichten, wonach die linksextrem indoktrinierte Regierung des Milosevic den stalinistischen Rassismus als angeblicher Antirassismus vertritt und dabei sowohl von den österreichischen, wie auch insgesamt von den internationalen Linksextremen unterstützt wird.

A.) Ich zitiere einleitend eine am 23. 3. 2000 getätigten Aussage von Milosevic, wonach die NATO (und die EU) die Neuen Faschisten seien:



http://news.excite.com/news/ap/000323/23/int-yugoslavia-one-year-after

»Milosevic Denounces NATO Nations

 

 

 

Updated 11:29 PM ET March 23, 2000



By DUSAN STOJANOVIC, Associated Press Writer

BELGRADE, Yugoslavia (AP) - President Slobodan Milosevic branded NATO countries Europe's new fascists. Thursday as he laid a wreath on a memorial to mark the first anniversary of the 78-day allied bombing of Yugoslavia.

"Let there be eternal glory for the heroes of our fatherland who died in the defense of freedom and dignity of our country and its people from new fascism," Milosevic wrote in a memorial book at the Tomb of the Unknown Soldier on Mount Avala, 10 miles outside Belgrade. A television tower on the mountain was repeatedly targeted by NATO.»

B.) Als Verbindungsstück zitiere ich die Linken in Deutschland, die schon im Juni 1999, ebenso wie Milosevic, bei einem Kriegsdenkmal des unbekannten Soldaten zu Demonstration gegen die NATO rufen und sich mit Jugoslawien des Milosevic so solidarisch erklären, daß gleichzeitig gegen NATO und gegen Faschismus protestieren und zum Protest aufrufen, woraus sich ergibt, daß Milosevic lediglich expressis verbis über die NATO als Neonazi aussprach, was ihm von den westlichen Linksextremen "vorgegeben" wurde:

http://www.rrz.uni-hamburg.de/LINKS/Archiv/F-SoSe99.htm

"Das Vergangene ist nicht tot;

es ist nicht einmal vergangen."

(Christa Wolf, "Kindheitsmuster)

Aufruf zur Anti-Nazi-Demonstration am 5. Juni 1999

"Deutschland muß leben - und wenn wir sterben müssen."

Dieser martialische Märtyrerspruch ist in das Kriegerdenkmal gemeißelt, das, richtigerweise Kriegsklotz genannt, in der Nähe des Hamburger Dammtorbahnhofs steht. 1936 wurde dieser militaristische Quader von den Nazis "zu Ehren der deutschen Soldaten" im Ersten Weltkrieg eingeweiht. Das Gegendenkmal von Alfred Hridlicka dazu ist erst 1987 aufgestellt worden - dies auch nur zur Hälfte, da der Kulturetat des Senates nicht mehr hergeben sollte.

[...]

Wider die faschistischen Kräfte ruft das "Hamburger Bündnis gegen Rassismus und Faschismus" zu einer Demonstration sowie Mahnwachen und Kulturveranstaltungen auf, um vielfach Kritik und Widerstand gegen Faschismus, Krieg, Geschichtsklitterung und gesellschaftliche Rechtsentwicklung zum Ausdruck zu bringen.

Diese Aktivitäten richten sich ebenso gegen den Angriffskrieg der NATO auf Jugoslawien.

Da das Vergangene nicht vorbei ist, wollen wir uns kritisch-aktiv damit auseinandersetzen!

Antifaschistische Kultur

Musik und Rezitationen

Samstag, 5. Juni '99, ab 10 Uhr

Hamburg, Joseph-Carlebach-Platz

Antifaschistische Demonstration

Verhindert den Naziaufschmarsch in Hamburg!

Samstag, 5. Juni '99, 10 Uhr

Hamburg, Stephansplatz / Kriegsklotz

(Nähe Dammtorbahnhof)



C.) Um das Bild der quasi Einkreisung der Demokratie von dem Linksextremismus, in dem potentiell der Rechtsextremismus enthalten ist, abzurunden, zitiere ich (auszugsweise) die emotionelle Diskussion um Hrdlickas "Offenen Brief an Wolf Biermann", worin er dem Biermann "die Nürnberger Rassengesetze an den Hals" wünschte, Hridlicka sich selbst als Alt-stalinist bezeichnet und nicht nur von den Linksextremen als ihr Idol verehrt wird, sondern auch in Wien ein jüdisches Denkmal an zentraler Stelle für die Gemeinde hinstellte:

http://www.profil.at/archiv/index.html

profil 51/94: Leserbriefe

[ 29.Jan.2000, 14481 Zeichen ]

[...] Mit großem Erstaunen habe ich die Reaktionen gewisser Politiker, Künstler und Journalisten über Altstalinisten Alfred Hrdlickas "Offenen Brief an Wolf Biermann" gelesen. [...]

[...] Schon Hrdlickas Vorbild Josef Stalin war Judenhasser. [...]

[...] Diesem Hrdlicka ist der Hrdlicka an den Hals zu wünschen. [...]

[...] Alfred Hrdlicka hatte immer propagiert, daß Leute gehen sollten, die in irgendeiner Art und Weise faschistoid sind. [...]

[...] Jetzt ist es an der Zeit, daß Hrdlicka seinen Hut nimmt und sich von der Hochschule zurückzieht. [...]

[...] Broder über den "linken Nazi" Alfred Hrdlicka. [...]

[...] Ich würde es mehr als begrüßen, einen gewissen Stalinisten Hrdlicka und den installierten Direktor des Jüdischen Museums dorthin auszuweisen, wo eine Unperson namens Schirinovsky (wie immer sich dieser Untermensch auch schreiben mag) sein Unwesen treibt. [...]

[...] Broder nannte Hrdlicka zur Abwechslung einen "linken Nazi" und "verbohrten Dogmatiker", der "dem Sturmbannführer in sich freien Lauf" ließe. [...]

[...] Anlaß für diese Formulierungen war der an Biermann gerichtete Satz Hrdlickas: [...]

[...] " Daß Hrdlicka gemeint hatte, daß Biermann dann wüßte, was "verbrecherische" Gesetze wären, wenn er mit Gysi einen "Verbrecher" in der gesetzgebenden Versammlung ortet, liest man bei Broder nicht. [...]

profil 50/94: Das alte Ekel Alfred/Gregor Gysi: "Würde nie so sprechen"

[ 29.Jan.2000, 3210 Zeichen ]

[...] Alfred Hrdlicka ist Ihnen beigesprungen und nun selbst in die Bredouille geraten. [...]

[...] Sowohl Wolf Biermann als auch Alfred Hrdlicka führen eine Sprache, die nicht meine ist - die aber den Vorteil hat, ziemlich deutlich und verständlich zu sein. [...]

[...] Alfred Hrdlicka fragt doch, ob es Biermann lieber wäre, wenn da Leute säßen, die die Nürnberger Gesetze beschließen könnten - eine Gefahr, die bei Leuten wie Heym und mir aber nicht besteht. [...]

4.) Zusammenfassend halte ich also fest, daß sofern die NATO wirklich für Neofaschismus steht, dann steht auch die FPÖ und die neue österreichische Regierung für Rassismus und Rechtsextremismus. Wenn jedoch die NATO nicht neofaschistisch ist, dann kann die FPÖ - oder gar die österreichische Regierung - auch nicht als rassistisch oder rechtsextrem bezeichnet werden, zumal die entlastenden Beweise der FPÖ und der österreichischen Regierung noch besser sind als die der NATO. Der Unterschied zwischen NATO und FPÖ ist, daß die NATO jetzt auch von außen durch Milosevic, dem Inkarnation des Linksfaschismus, als neofaschistisch bezeichnet worden, während die FPÖ innerhalb der EU so als rassistisch und rechtsextrem bezeichnet worden ist, wie die NATO ebenfalls vorher innerhalb der EU von den gleichen Linksextremen als faschistisch bezeichnet wurde. Ob und wie das passieren konnte, daß die sozialistische Regierung in Österreich so weit nach links abgeglitten ist, das wäre eine Frage für sich, und dürfe nicht im Rahmen der Sanktionen gegen Österreich abgehandelt werden, sondern müssen zuerst die Sanktionen gegen Österreich sofort eingestellt, und der Linksrutsch der SPÖ sodann gesondert untersucht werden.

5.) Zu einer Gesamtbetrachtung des konkreten Zusammenhangs ist wohl die Information wichtig, daß sich während die Naziherrschaft in Deutschland, die deutschen Sozialisten und die Kirche jeglichen Versuchen der Kommunisten, trotz des hohen Blutzolls etwa der Sozialisten gegen die Nazi, sich widersetzt hatten, eine Art Koalition mit den Kommunisten gegen Hitler einzugehen (das gleiche gilt für die Kirche). Deswegen hatte die kommunistische Propaganda nach dem Zweiten Weltkrieg zwar nur die Kirche mit Verleumdungen zugedeckt, aber war über die Ablehnung der Sozialisten, mit den Kommunisten eine Koalition gegen Hitler einzugehen, mehr verbittert als gegen die Kirche. Und weil die Kirche mit den Kommunisten (Stalinisten) keine Koalition einging, sah sich ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt, wie heute die FPÖ. Was sich heute als Verändert hat, ist lediglich der Umstand, daß mit dem Auftauchen Grünen die Sozialisten sich gegen den Linksextremismus nicht mehr so klar abgrenzen konnten wie nocht während dem Zweiten Weltkrieg und während dem kalten Krieg, weil die Grünen ein schwer definierbares Verhältnis sowohl zu den Linksextremen wie auch zu den Rechtsextremen haben, ja die Berliner Grünen wegen der rechtsextremen Unterwanderung, bzw. Übernahme, aufgelöst werden mußte. Diese Information ist für die EU deswegen wohl von Wichtigkeit, weil in anderen Länder ganz andere Konstellationen und auch ganz andere Voraussetzungen vorlagen, und die kommunistische Gefahr nicht so offensichtlich war, wie in der Nachbarschaft der Russen.

6.) In der heutigen Fernsehsendung kam zB mit Paul Lendvai die aktuelle Frage nach der Zukunft Rußlands zum Vorschein, wonach alle Staaten Mitteleuropas, besonders die neuen Mitglieder der NATO aus dem ehemaligen Ostblock, mit Sorge die Entwicklung in Rußland erwarten und eine lange Liste von Bedenken mit in die EU einbringen, wenn sie als Kandidat aufgenommen werden. Gleichzeitig kam in den Mittagsnachrichten die Meldung, daß der ehemalige US-Auenminister Kissinger und der Leiter des "Simon Wiesenthal Zentrums" in den USA öffentlich erklärt haben, daß mit dem Rücktritt von Haider als Parteichef die Sanktionen der EU gegen Österreich nicht mehr "angebracht" seien. Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

7.) Mit der Beendigung der Sanktionen der EU gegen Österreich werden aber eine Reihe von Fragen aktuell, die ohnehin schon viel dringender gewesen wären, und ich verweise auf die Erklärung Solanas, wonach die EU sich auf dem Balkan durch "mangelnde Organisation" und "Willensschwäche" blamiert habe, bzw. durch Ineffizienz glänze, was leider auch irgendwie auf die Sanktionen der EU gegen Österreich zutreffend, und einer Untersuchung der EU bei sich selbst wert erscheint.

8.) Sollten nun die m. E. widersinnigkeit der Sanktionen der EU Staaten gegen Österreich so weit geklärt sein, so ist wohl auch der Frage nachzugehen, ob und inwiefern die Linksextreme innerhalb der EU mit den Linksextremen außerhalb der EU, wie etwa mit Milosevic, in ideologischer und organisatorischer, bzw. politischer Zusammenhang stehen... ob und inwieweit das gegen Milosevic engagierte Österreich aus außenpolitischen Gründen von der Linksextreme innerhalb der EU verleumdet worden sein kann, um damit den linksextremen Kräften um Milosevic zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen



http://www.profil.at/archiv/index.html

profil 51/94: Leserbriefe

[ 29.Jan.2000, 14481 Zeichen ]

[...] Mit großem Erstaunen habe ich die Reaktionen gewisser Politiker, Künstler und Journalisten über Altstalinisten Alfred Hrdlickas "Offenen Brief an Wolf Biermann" gelesen. [...]

[...] Schon Hrdlickas Vorbild Josef Stalin war Judenhasser. [...]

[...] Diesem Hrdlicka ist der Hrdlicka an den Hals zu wünschen. [...]

[...] Alfred Hrdlicka hatte immer propagiert, daß Leute gehen sollten, die in irgendeiner Art und Weise faschistoid sind. [...]

[...] Jetzt ist es an der Zeit, daß Hrdlicka seinen Hut nimmt und sich von der Hochschule zurückzieht. [...]

[...] Broder über den "linken Nazi" Alfred Hrdlicka. [...]

[...] Ich würde es mehr als begrüßen, einen gewissen Stalinisten Hrdlicka und den installierten Direktor des Jüdischen Museums dorthin auszuweisen, wo eine Unperson namens Schirinovsky (wie immer sich dieser Untermensch auch schreiben mag) sein Unwesen treibt. [...]

[...] Broder nannte Hrdlicka zur Abwechslung einen "linken Nazi" und "verbohrten Dogmatiker", der "dem Sturmbannführer in sich freien Lauf" ließe. [...]

[...] Anlaß für diese Formulierungen war der an Biermann gerichtete Satz Hrdlickas: [...]

[...] " Daß Hrdlicka gemeint hatte, daß Biermann dann wüßte, was "verbrecherische" Gesetze wären, wenn er mit Gysi einen "Verbrecher" in der gesetzgebenden Versammlung ortet, liest man bei Broder nicht. [...]

[...] Zwar geht das aus dem Kontext Hrdlickas Brief für den verständigen Leser hervor - nur für Herrn Broder nicht. [...]

[...] Weg mit dem Hrdlicka-Denkmal! [...]

[...] Ich finde es erschütternd, daß der Wert eines Kunstwerks an den Äußerungen von Herrn Hrdlicka bzw. [...]

[...] Hrdlicka ist ein ganz großer Künstler; dieses Denkmal strahlt keinen Ungeist aus - im Gegenteil. [...]

[...] Es ist bequem, den Reibebaum Hrdlicka zu benützen, um sich selbst eindrucksvoll zu inszenieren. [...]

[...] Hrdlicka bezieht sich ausschließlich auf die nun wirklich lächerliche Äußerung Biermanns, dieser wolle mit keinen Gesetzen leben, die Herr Gysi beschließt. [...]

[...] In Hrdlickas saftiger Sprache, die von persönlichen Ressentiments gefärbt ist, klingt das nach Sturmbannführer mit rotem Hemd. [...]

[...] Ich denke, daß Herr Broder hier mit der Forderung nach Abräumung des Denkmals von Alfred Hrdlicka am Albertinaplatz wohl doch übers Ziel geschossen hat. [...]

[...] Letztlich ist es wohl doch zu billig, den österreichischen Antisemitismus an Alfred Hrdlicka aufhängen zu wollen. [...]

[...] Broders Hrdlicka-Glosse zeigt ihn, wie er leider immer war, voreilig und unfair. [...]

[...] Macht sich Hrdlicka einer hemmungslosen Wirtshausrauferei schuldig, so tut's Henryk M. [...]

[...] "Diesem Hrdlicka ist der Hrdlicka an den Hals zu wünschen. [...]

profil 50/94: Das alte Ekel Alfred/Gregor Gysi: "Würde nie so sprechen"

[ 29.Jan.2000, 3210 Zeichen ]

[...] Alfred Hrdlicka ist Ihnen beigesprungen und nun selbst in die Bredouille geraten. [...]

[...] Sowohl Wolf Biermann als auch Alfred Hrdlicka führen eine Sprache, die nicht meine ist - die aber den Vorteil hat, ziemlich deutlich und verständlich zu sein. [...]

[...] Alfred Hrdlicka fragt doch, ob es Biermann lieber wäre, wenn da Leute säßen, die die Nürnberger Gesetze beschließen könnten - eine Gefahr, die bei Leuten wie Heym und mir aber nicht besteht. [...]

[...] Alfred Hrdlicka hat doch durch sein Leben, vor allem durch sein künstlerisches Werk bewiesen, daß er alles mögliche ist, aber mit Sicherheit das Gegenteil eines Antisemiten. [...]

[...] Nur hat Hrdlicka sich selbst immer weiter in das Schlamassel geredet, indem er sagte, Biermann, Gysi und Heym säßen "rassisch im selben Boot". [...]

[...] Natürlich würde ich Hrdlicka raten, andere Formulierungen zu wählen. [...]

[...] Doch der Alfred Hrdlicka hat schon anderes durchgestanden in seinem Leben. [...]

profil 50/94: Das alte Ekel Alfred/Julius Schoeps: "Fühle mich gelinkt"

[ 29.Jan.2000, 4247 Zeichen ]

[...] Warum haben Sie Alfred Hrdlicka zum "Offenen Brief" gratuliert? [...]

[...] " Ich habe das so verstanden, als wollte Hrdlicka damit sagen, das wäre die Alternative. [...]

[...] Außerdem habe ich einen persönlichen Brief an Hrdlicka geschrieben, wobei ich nicht ahnte, daß der nichts Besseres zu tun hat, als ihn zu veröffentlichen. [...]

[...] Fühlen Sie sich von Hrdlicka gelinkt? [...]

[...] Ich kenne Hrdlicka ja nicht. [...]

[...] Daß Hrdlicka ihm geantwortet hat - nicht sehr intelligent und geschickt -, fand ich zumindest erfrischend. [...]

***

http://news.excite.com/news/ap/000323/23/int-yugoslavia-one-year-after

Milosevic Denounces NATO Nations

 

 

 

Updated 11:29 PM ET March 23, 2000



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Yugoslav President Milosevic Pays Tribute to Unkown Hero (Reuters)

By DUSAN STOJANOVIC, Associated Press Writer

BELGRADE, Yugoslavia (AP) - President Slobodan Milosevic branded NATO countries Europe's new fascists Thursday as he laid a wreath on a memorial to mark the first anniversary of the 78-day allied bombing of Yugoslavia.

"Let there be eternal glory for the heroes of our fatherland who died in the defense of freedom and dignity of our country and its people from new fascism," Milosevic wrote in a memorial book at the Tomb of the Unknown Soldier on Mount Avala, 10 miles outside Belgrade. A television tower on the mountain was repeatedly targeted by NATO.

***

http://www.rrz.uni-hamburg.de/LINKS/Archiv/F-SoSe99.htm

"Das Vergangene ist nicht tot;

es ist nicht einmal vergangen."

(Christa Wolf, "Kindheitsmuster)

Aufruf zur Anti-Nazi-Demonstration am 5. Juni 1999

"Deutschland muß leben - und wenn wir sterben müssen."

Dieser martialische Märtyrerspruch ist in das Kriegerdenkmal gemeißelt, das, richtigerweise Kriegsklotz genannt, in der Nähe des Hamburger Dammtorbahnhofs steht. 1936 wurde dieser militaristische Quader von den Nazis "zu Ehren der deutschen Soldaten" im Ersten Weltkrieg eingeweiht. Das Gegendenkmal von Alfred Hridlicka dazu ist erst 1987 aufgestellt worden - dies auch nur zur Hälfte, da der Kulturetat des Senates nicht mehr hergeben sollte.

Zum 5. Juni haben militante Neonazis ("Nationaldemokratischer Hochschulbund" u.a.) zu einem Aufmarsch aufgerufen, der sich gegen die Ausstellung "Vernichtungskrieg - Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944" (1. Juni - 11. Juli in der "Freien Akademie der Künste", Klosterwall 23) richtet. Da diese Ausstellung den Mythos der "sauberen Wehrmacht" faktenreich entlarvt, wollen die Ewiggestrigen jeden Alters - wieder einmal - "die Ehre des deutschen Soldaten" retten.

Wider die faschistischen Kräfte ruft das "Hamburger Bündnis gegen Rassismus und Faschismus" zu einer Demonstration sowie Mahnwachen und Kulturveranstaltungen auf, um vielfach Kritik und Widerstand gegen Faschismus, Krieg, Geschichtsklitterung und gesellschaftliche Rechtsentwicklung zum Ausdruck zu bringen.

Diese Aktivitäten richten sich ebenso gegen den Angriffskrieg der NATO auf Jugoslawien.

Da das Vergangene nicht vorbei ist, wollen wir uns kritisch-aktiv damit auseinandersetzen!

Antifaschistische Kultur

Musik und Rezitationen

Samstag, 5. Juni '99, ab 10 Uhr

Hamburg, Joseph-Carlebach-Platz

Antifaschistische Demonstration

Verhindert den Naziaufschmarsch in Hamburg!

Samstag, 5. Juni '99, 10 Uhr

Hamburg, Stephansplatz / Kriegsklotz

(Nähe Dammtorbahnhof)




28. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Beschäftigungsgipfel



Sehr geehrte Damen und Herren!

Angesichts der enttäuschenden Resultate der EU-Gipfels in Lissabon letzte Woche, wo im wesentlichen statt echte Strukturmaßnahmen und Langzeitkonzepte zur Beseitigung der Sockelarbeitslosigkeit die obsolete Ideologie der kurzfristigen Vollbeschäftigung durch mehr Wirtschaft beschlossen wurde, so als wolle die EU von der Hand in den Mund leben, möchte ich meinen Protest gegen die Ideologisierung, bzw. gegen die ideologische Entfremdung der Menschlichkeit, neuerlich - aus aktuellem Anlaß - zum Ausdruck bringen. Der Protest dieser Petition richtet sich dagegen, daß die Arbeitslosigkeit als wirtschaftliches, und nicht als menschliches Problem gesehen wird, weil dadurch der Mensch auf seine Wirtschaftlichkeit reduziert und somit wie ein Unmensch behandelt wird. Der Mensch ist aber kein Unmensch, sofern er das Recht habe, sondern der ist der Unmensch, der den Menschen als Unmenschen behandelt und das Recht des Menschen mit kurzfristigen wirtschaftlichen Begünstigen abkaufen, also die Menschlichkeit korrumpieren will.

Ich hatte auch analog scharfe Kritik an der globalen Wirtschaft geübt, welche den gesamtem Globus und nach seinem allzu wirtschaftlichen Gesichtspunkt gleichsam neue erschafft und in seinen Bann zieht, um unkontrollierbar zu wuchern. Es wurden nämlich am Beginn der Globalisierung die Ziele der globalen Wirtschaft klar und deutlich ausgesprochen, wonach durch die Globale Wirtschaft der Marktwert der (Geld-)Wirtschaft um etwa 30% steigt und der Marktwert der Arbeit um 30% sinkt. Ohne die globale Entwertung der Arbeit verspricht sich der Globalismus gar keine Vorteile. Der eigentliche Gewinner ist also der Kapitalmarkt und die Geldwirtschaft, die in der Globalisierung die Warenwirtschaft einerseits und den Arbeitsmarkt andererseits gegeneinander ausspielt, und durch die (von der Globalisierung) unkontrollierbar gesteuerte Polarisierung des globalen Marktes den Wert sowohl von der Arbeit wie auch der Ware - im polaren "Konkurrenzkampf" - drückt, um den Wert des Geldes zu steigern. Allerdings kann der wuchernde Kapitalmarkt mit den Geldüberschüssen nachweislich nicht vernünftig haushalten und so wirken sich die durch die Wertminderung von Arbeit und Ware entstehende Wertsteigerung von Geld wie Krebsgeschwür aus, bzw. zeigt die Globalisierung typische Züge des Frühkapiatalismus.

Allein diese und ähnliche Kritik an den Auswüchsen der globalen Wirtschaft reichen noch lange nicht aus, um auf wieder die Vollbeschäftigungsutopie in der Arbeitsmarktpolitik zurückzufallen, bzw. beim Aufsteigen auf der anderen Seite des Rosses wieder herunterzufallen, weil die Vollbeschäftigung auf die Dauer raum-zeitlich als unmöglich, ja utopisch erwiesen hatte, und wenn es weltweit seit Menschengedenken keine Vollbeschäftigung sich auf die Dauer gehalten hatte, so wären aus dieser Einsicht die Konsequenzen auf die Ursachen zu ziehen. Die Geldwirtschaft kann sich also existentiell immer nur vorübergehend und auch räumlich begrenzt soetwas wie annähernde Vollbeschäftigung leisten, und läßt sich das vom Arbeitsmarkt im Globalismus zu teuer abkaufen, darüber gar nicht gesprochen, daß das für die Waren-Wirtschaft eine Gratwanderung mit der Interessenkollision ist, weil der über alles schwebende Kapitalmarkt die Sockelarbeitslosen als Arbeitsmarktreserve voraussetzt, um überhaupt ein Wirtschaftsklima als positiv annehmen zu können.

Ich möchte nun der globalen Kritik der globalen Wirtschaft und des Kapitalmarktes die nicht minder harte globale Kritik der ideologischen Arbeitsmarktpolitik, bzw. die Kritik der gleichsam ideologischen Ausbeutung des Arbeitsmarktes, gegenüberstellen, die durch die Vollbeschäftigungsutopie nicht nur erpreßbar wurde, sondern auch durch die eigene falsche Ideologie gezwungen ist, die sog. Arbeitsmarktreserven um ein menschenwürdiges Dasein zu betrügen. Kurzgefaßt ist also die Vollbeschäftigungsutopie, worauf sich jetzt der ideologisch indoktrinierte EU-Beschäftigungsgipfel eingeschworen hat, ein Betrug, nämlich zumindest um die Menschlichkeit (Betrug um die Würde des Menschen, der in seiner Würde von den Launen des Arbeitsmarktes, bzw. Kapitalmarktes abhängig gemacht werde). Insbesondere in der Phase eines (bevorstehenden) wirtschaftlichen Aufschwungs, wo die Utopie der Vollbeschäftigung als angeblich erfüllbar vorgetäuscht werden kann, zeigt sich die Vollbeschäftigung als das perfekte Verbrechen an dem Menschen, nämlich durch eine obsolete Ideologie, die sich auf Kosten der Menschen sich selber Ehre verschaffe, statt dem Menschen die Ehre zu geben.

Mit freundlichen Grüßen




28. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Sanktionen der EU gegen Österreich (VI)



Sehr geehrte Damen und Herren!

Heute hat der designierte Parteichef des SPÖ, Gusenbauer, eine Aufklärungskampagne über die sog. "Braunen Flecken" (Nationalsozialistische Vergangenheit) in der SPÖ angekündigt, weil ein ehemaliger "Euthanasie-Arzt", der früher behinderte Kinder im Dienste des Nationalsozialismus getötet hatte, jetzt endlich wegen Mord vor Gericht steht, und früher der SPÖ angehörte, und von der SPÖ zu eine glänzenden Karriere als gerichtlicher Sachverständiger verholfen wurde. Wie die Nachtausgabe der Fernsehnachrichten zeigt (ZIB3 im ORF2), ließ Gusenbauer nicht nur in Worten Bewenden, und so ist allem Anschein nach eine öffentliche Diskussion in der Form einer "Outing" der SPÖ über "braune Flecken" begonnen, wo zunächst die Forschung das Wort habe (siehe die Homepage des ORF, in den Nachrichten von heute: http://www.orf.at/orfon/000328-26685/index.html ).

Demnach hat die Forschung schon festgestellt, daß nach 1945 eigentlich alle Parteien etwa zu gleichen Teilen die ehemaligen Nazi aufgenommen hatten, auch die Kommunisten, auch wenn sie dann mit dem Problem verschieden umgingen. Der FPÖ sagte man nur deswegen eine größere Konzentration nach, weil sie eine Kleinere Partei war, und so das Verhältnis auffälliger gewesen ist, während bei der SPÖ zahlenmäßig untergingen und in der SPÖ ohnedies sehr "diskret" behandelt wurden.

Es ist weiters festzustellen, daß in der Öffentlichkeit aber auch in der Politik, die Daten und Fakten kaum bekannt sind, und man kann von einem Mangel an Aufarbeitung dieser Phänomene sprechen. Das österreichische Bewußtsein ist sehr stark von Kreiskys als Doktrin aufgefaßte Erklärung geprägt, der meinte, daß auch ein ehemaliger Nazi oder SS-Mann politische Ämter übernehmen könne, sofern ihm persönlich keine Verbrechen nachgewiesen werden können, und Kreisky hat diesen Standpunkt damals dann auch gegen Wiesenthal "durchgefochten".

Wichtig noch für das Ausland könnte die Information sein, daß gerade in den letzten Wochen und Monaten ein Politiker der SPÖ den Göbbels zitiert hatte, und von der Partei (SPÖ) dafür disziplinär verurteilt wurde, womit gezeigt wäre, daß auch in der SPÖ heute noch solche Äußerungen vorkommen, die man gemeinhin als "brauner Fleck", oder je nach Sprachgebrauch, als "verbale Entgleisung" oder "rassistische Äußerung" bezeichnet werden, und bei der FPÖ zu der Sanktionen der EU gegen Österreich geführt hatten. Vor wenigen Jahren hatte der Präsidentschafskandidat des Liberalen Forums, die sich verbal sehr stark gegen Haiders FPÖ machte, von der sie als der liberaler Flügel abgespalten ist, wegen schlimmen rassistischen Äußerungen - unmittelbar vor der Präsidentschafts-Wahl - seine Kandidatur zurückziehen hat müssen, woraus zB ersichtlich wäre, daß Österreich und auch die EU für den mutigen Schritt von Gusenbauer dankbar sein kann, die Karten offen auf den Tisch gelegt zu haben, daß nämlich kaum einer der anderen österreichischen Parteien wirklich das Recht habe, die FPÖ als demokratisch minderwertig auszugrenzen. Es mag sein, daß die FPÖ mit dem gleichen Problem nach außen nicht sonderlich gut umgegangen ist, auf jeden Fall nicht so diskret wie die SPÖ, aber mit dem gleichen Problem hatten sich auch alle andere Parteien auseinanderzusetzen, und keine dieser Parteien kann sich über die andere diesbezüglich erheben und die anderen ausgrenzen, geschweige denn die Sanktionen der EU gegen Österreich wegen der FPÖ hinreichend begründen.

Erst vor etwa 15 Jahren begannen sich wieder größere Unterschiede im Umgang mit der Nationalitätenfrage in den Parteien bemerkbar zu machen, die von Historikern abweichend gedeutet wird, aber auf die schon zitierte Briefbombenserie beziehe, die jahrelang das öffentliche Leben im Atem hielt, wenn nicht gelähmt hatte, und sehr viel Emotionen schürte. In dieser Zeit begann auch der unkontrollierter Zuzug von Ausländern, was die anderen Länder nicht, oder anders als das an der Ostgrenze liegende Österreich kennen. Es ist aus dieser Zeit bekannt, daß der Geheimdienst des inzwischen untergangenen Ostdeutschland gezielt Ausländer in Überzahl in Deutschland einschleuste, um Deutschland zu destabilisieren. Um ein repräsentatives Beispiel aus dem aktuellen Tagesgeschehen zu nennen, so hat England erst letzte Woche beschlossen, gegen öffentliche Belästigung durch Bettler rigoros durchzugreifen und genau die Maßnahmen zu setzen, was die FPÖ seinerzeit in Österreich gefordert hatte, als die Welle von Bettler aus dem Ausland das Land überschwemmte. Das, was letzte Woche England also sogar als Gesetz beschloß, das hat seinerzeit Haider als Oppositionspolitiker in Österreich nur gefordert, und wurde in der damals sehr emotionellen Klima polemisch als Nazi abgekanzelt. Das soll nicht heißen, daß die Maßnahmen von England letzte Woche, oder die Haider früher geforderten Maßnahmen, und von der Regierung in Österreich mit einiger Verspätung durchgesetzten Maßnahmen, unbedingt richtig waren, aber sie waren weder rassistisch noch rechtsextremistisch, ja auch nicht unbedingt als fremdenfeindlich motiviert, sondern in der Regel solche, die von der österreichischen Regierung - und nunmehr etwa von den englischen Regierung - später tatsächlich umgesetzt wurden.

Weil sonach die "braunen Flecken" (nationalsozialistische Vergangenheit) der SPÖ und ÖVP als denen der FPÖ ebenbürtig von der österreichischen Öffentlichkeit und von der Forschung nunmehr auf Initiative der SPÖ offengelegt wurden, und damit die Sanktionen der EU gegen Österreich wegen der Regierungsbeteiligung der FPÖ as absurdum geführt wurden, denn auch in Deutschland etwa die analoge Situation vorliegt, versuche ich die braune Flecken der Grünen aufzuzeigen, die am lautesten gegen die FPÖ schrieen und die FPÖ als Rassisten und Rechtsextreme verleumdet hatten. Weil die Grünen sind es, die "geistig" dem Nationalsozialismus am nächsten stehen, so die Fachliteratur, ja die Grünen sind die Braunen im grünen Schafspelz, und die Grünen verleumden im Geiste des Nationalsozialismus die FPÖ als angeblich nationalsozialistisch. Ich zitiere daher aus einer meiner früheren Schreiben an Dritte, wo ich den damaligen Kenntnisstand auszugsweise jemanden Mitgeteilt hatte:

»Was nun die konkrete Information betrifft, so tue ich mich dabei schwer, weil die Fachliteratur mehr als spärlich und auch nicht immer bester Qualität ist, so daß ich auch in meiner schon zitierten kritischen Arbeit

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html

einleitend mich von jeder von mir zitierten Quelle grundsätzlich distanziert hatte, sofern ich mich später nicht ausdrücklich mit etwas [Zitiertem] identifiziere, und [also] lediglich stets den Informationsgehalt aus der zitierten Stelle heranziehe. Die hier nachstehend zitierten relevanten Aussagen und Belege betreffen die geistige Verwandtschaft zwischen Grünen und Nationalsozialisten, das zwar ein schwieriges Kapitel ist, aber trotzdem in der tiefer blickenden Literatur stets durchgehend festgestellt wurde und werde.

Um diese wohl schwer verdauliche Tatsachen plausibel zu machen, zitiere ich einleitend, sozusagen zum warm werden, zB schwerpunktmäßig die feminismusinterne Kritik über den "religiösen", bzw. spirituellen (pseudoreligiösen) Flügel [des grünen] Feminismus [siehe Anhang], wonach (nach Ansicht der "antireligiösen" feministischen Flügels) für die Überfrau [Feministin] faktisch 1:1 das nationalsozialistische Zeremoniell des Neuheidnisch-Gnostischen in den spirituellen Feminismus übernommen wurde (ich verweise auf Fußnote Nr. 1203 in meiner zitierten Arbeit). Ich darf dazu bemerken, daß natürlich der Feminismus bei den Grünen und Roten überproportional (auf Kosten der wohlverstandenen Frauen) vertreten ist, und besonders bei den Grünen sehr wohl der (pseudo)religiöser Anspruch nach wie vor massiv erhoben werde, so daß die Ausgrenzungswut der Gründen [gegen die FPÖ ...] nicht von Ungefähr komme, sondern aus der gleichen (pseudoreligiösen) Quelle gespeist werde, wie etwa Hitlers Ausgrenzungspolitik, mit deren spiritueller Seite der von Grünen repräsentierte Feminismus - von wegen Überfrau - deckungsgleich sei.

Besonders gern zitiere ich Kratz Peter, Die Götter des New Age, Berlin 1994, weil wegen dessen dunkelrote Färbung - und offene Politpropaganda für Linksaußen - ich kaum in Versuchung komme, ihm aufs Wort zu folgen, sondern nur was unbedingt nötig ist von ihm an Information zu entlehnen. Dieser Linke (Kratz), eigentlich Linksaußen, recherchiert mit relativ großem Erfolg, und weist die Identität der Geisteshaltung von Grünen und Nationalsozialisten nach, und zwar auch dann und auch dort, wo sie sich in der Methode oder in der Argumentation scheinbar unterscheiden, oder abgrenzen wollen. Ich zitiere den Einleitenden Satz von Kratz S. 8: "Der Gott des »Neuen Zeitalters" soll naturverbunden sein, ein grüner Gott. Doch bei näherem Hinsehen zeigt er eine auffällige Identität mit der »Vorrrsehunggg«, wie Adolf Hitler markig-lächerlich die pantheistische Gottesvorstellung des Nationalsozialismus nannte." Die von Kratz zitierten Belege sind nicht von der Hand zu weisen, aus welchem Gesichtspunkt er die Fakten immer beleuchtet oder gar übertüncht. Insbesondere auf S. 22 weist Kratz auf die vollzogene Unterwanderung der Grünen in Berlin durch die Braunen [hin], so daß den Grünen ein Nahverhältnis zu den Neonazi [aktuell] nachgewiesen wurde, was auch adernorts für Schlagzeilen gesorgt und glaublich sogar die Auflösung der Grünen [in Berlin] insgesamt (so gut wie) bedingt hatte. Damit soll allerdings keineswegs hier behauptet werden, daß die Grünen eine [offen] "neonazi Partei" wären, sondern möge hervorgehoben und unterstrichen werden, daß die Grünen halt eine Partei sind wie jede andere, wo eben auch dies und das passieren könne, [so daß den Grünen Rassismus und Rechtsextremismus mindestens genausogut vorgeworfen werden könne wie der FPÖ, die von den Grünen derzeit verleumdet werde]... Mit anderen Worten steht es weder den Roten noch den Grünen zu, jemanden wegen der dunklen Vergangenheit auszugrenzen, womit bewiesen wäre, daß hier die linke Hälfte der EU m. E. eine Linke gemacht hatte, indem die Linke Hälfte der EU über die Gefahren von Rechts betreffend Haider falsch informiert und sich an dem Feindbild m. E. abgeputzt, und so der EU eine Schlagseite, einen Linksruck beschert habe, der, wenn man nach Moskau schaut, [gefährlicher als der angebliche Rechtsruck] sein könnte. Man müsse also mit der EU zunächst über die "Gesprächskultur in solchen Fällen" ein Gespräch eröffnen und erschöpfend [das Thema] abhandeln, bevor über Haider überhaupt ein Wort gesprochen werde... Es möge nämlich ein Gespräch einleitend geführt werden darüber, ob denn die 14 Staaten der EU nicht zur Sorgfalt verpflichtet gewesen wären, zu prüfen, ob ihre Informationen nicht etwa linke, oder welche parteipolitische Lügenpropaganda [auch immer] sei, die mit den wohlversta[n]d[e]nen Interessen der EU nicht[s] gemein habe, [...]. Es möge der Ruf ergehen: Der werfe den ersten Haider auf Österreich, der selber vorher vor dem eigenen Portal gekehrt habe, und keinen eigenen Haider zum Werfen (gefunden) habe.

Es gibt noch eine Dissertation von René Maximilian Freund, Zum Philosophischen Zusammenhang esoterischer und faschistischer Weltanschauungen, Wien 1994, wo im zweiten Abschnitt (S. 71 ff, bzw. 81 ff) die These untermauer werde, daß New Age die Verwirklichung nationalsozialistischer Ideale zwar mit anderen Mittel sei, aber die gleich[e] Unmenschlichkeit repräsentiere, zumindest im Geiste. Auch Freund (S. 85-87, 108, vgl. 120 f, 129, 132 f) nimmt Bezug auf das bekannte Faktum der Indoktrinierung der Grünen durch die Braunen, und unterstreicht den globalen Anspruch des Neoliberalismus auf alles Unmenschliche.

Dessen ungeachtet möchte ich mit aller Nachdruck nochmals darauf hinweisen, daß angesichts des Engagements Österreichs in Exjugoslawien die Polarität Österreichs zu dem linksfaschistischen Regime in Belgrad offensichtlich sei, wo die Sozialistische und Kommunistische Partei den Rassismus und Genozid zu verantworten habe, also die Linke an sich, und die Rechte erst zum Schuß, nach vollzogenem Genozid etwa in Bosnien, dazu gestoßen sei. Wegen dem linksfaschistischen Phänomen in der europäischen Auslage ist also offensichtlich die Linke daran interessiert, den linken Genozid dem Rechten in die Schuhe zu schieben. Aus dieser Warte ist nämlich die Verleumdung Österreichs ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco

Anhang:

(Gössmann Elisabeth, Moltmann-Wendel Elisabeth, Pissarek-Hudelist Herlinde, Praetorius Ina, Schottroff Luise, Schüngel-Straumann Helen, Hrsg., Wörterbuch der Feministischen Theologie, Gütersloh 1991.)

[Fußnote <http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html>]

1203. Gössmann, S. 353: Von christlich und politisch orientierten Feministinnen werden immer wieder zwei Vorwürfe gegen den spirituellen Feminismus, das sind die Neuen Hexen, erhoben: 1.) Die Moral-Ethik komme zu kurz. 2.) Die kultischen Rituale werden mit denen in der Nazizeit gleichgesetzt [bzw. wird vom spirituellen Feminismus der heidnische "Nazikult" direkt und faktisch unverändert übernommen].«

Ich hoffe damit aufgezeigt zu haben, daß auch die Grünen ihre "braune Flecken" haben wie die SPÖ oder die andere Parteien, und sie die FPÖ deswegen vor der EU und vor der Welt verleumdet hatten, wonach angeblich die FPÖ rechtsextrem und rassistisch sei, um die Sanktionen der EU gegen Österreich zu bewirken.

Mit freundlichen Grüßen



Anhang:

ORF

http://www.orf.at/orfon/000328-26685/index.html

"Alt-Nazis" viel versprechendes Wählerpotenzial

Die Vergangenheit wurde aus wahltaktischen Gründen schon 1945 verdrängt.

Die Wurzeln für die gegenwärtigen Probleme Österreichs mit der NS-Vergangenheit liegen in den Anfängen der Zweiten Republik. Von Anfang an buhlten SPÖ und ÖVP um die Stimmen der ehemaligen NSDAP-Mitglieder.

Während die Spitzen der Parteien bei öffentlichen Anlässen wortreich den Nationalsozialismus verdammten, wurden die so genannten "Ehemaligen" verharmlosend als "kleine Nazis", die "verführt" worden seien, hingestellt.

"Alt-Nazis" rasch in SPÖ und ÖVP

Rasch waren beide Parteien mit ehemaligen NSDAP-Mitgliedern durchsetzt. Aus diesem Grund waren SPÖ und ÖVP schon vor der ersten Nationalratswahl im November 1945 dagegen, Nationalsozialisten von der Wahl auszuschließen. Auf Druck der Alliierten blieben diese aber zunächst doch ausgeschlossen.

Die Durchsetzung auch der SPÖ mit "Ehemaligen" war bis 1946 bereits weit fortgeschritten. So wurden in der Steiermark auf Veranlassung bzw. mit Zustimmung der SPÖ "einige tausend" Nationalsozialisten bis zum Juni 1946 entregistriert, laut dem damaligen SPÖ-Vizekanzler Schärf hatte ÖVP-Bundeskanzler Leopold Figl in Niederösterreich zu diesem Zeitpunkt bereits "20.000 bis 30.000 Entregistrierungen" durchgeführt.

Sorge um eigene Klientel

Die Gewerkschaft der öffentlichen Angestellten wiederum sah in einer möglichen Verschärfung des NS-Gesetzes eine Gefahr für "unsere Genossen im öffentlichen Dienst". Schon einige Monate davor war befürchtet worden, dass sich das NS-Gesetz im Bereich des öffentlichen Dienstes zu Gunsten der ÖVP auswirken könnte. In der SPÖ gab es Befürchtungen, dass damit die eigene Partei keine ranghohen Beamten mehr stellen könnte.

Konkurrenz um Wählerstimmen

Zu einer weiteren Lockerung des NS-Gesetzes kam es, als vor der Wahl 1949 der "Verband der Unabhängigen" (VdU) gegründet wurde. Das einzige Ziel des VdU war die Aufhebung der NS-Gesetze und die Gleichberechtigung der "Ehemaligen". Der VdU, die Vorläuferpartei der 1956 gegründeten FPÖ, holte auf Anhieb 16 Mandate.

"Innere Befriedung" ab 1955

Der Abschluss des Staatsvertrages und der Abzug der Alliierten machte den Weg für die weit reichende Amnestierung ehemaliger Nationalsozialisten frei. Noch im selben Jahr wurden die "Volksgerichte", die Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das NS-Gesetz ahndeten, aufgelöst. Politiker aller Parteien feierten dies bezeichnenderweise als "innere Befriedung".

Im Oktober 1955 beschloss der Ministerrat bereits, ein Vermögensübertragungsgesetz und ein Gesetz zur Gewährung von Ruhegenüssen an nach 1945 gemaßregelte Beamte als Regierungsvorlagen einzubringen. Am 18. Juli 1956 verabschiedete der Nationalrat die Vermögensverfallsamnestie, mit der die ehemals Belasteten die auf Grund des NS-Gesetzes an die Republik Österreich gefallenen Vermögenswerte zurückerstattet erhielten.

"Gegenseitiges Helfen und Gutsein"

Der Berichterstatter Dipl. Ing. Pius Fink (ÖVP) gab seiner Freude Ausdruck, dass nunmehr die "Fesseln des Alliierten Rates gefallen" seien. Nun könne man "mit gegenseitigem Helfen und Gutsein die freudige Verpflichtung zur österreichischen Gemeinschaft wecken und stärken. Das ist nicht Schwäche, das ist Kraft, ist Reife, ist Staatspolitik!"

"'Braune Flecken' betreffen alle Parteien"

"Braune Flecken" betreffen laut DÖW-Chef Neugebauer alle Parteien nach 1945.

Die Aufarbeitung von "braunen Flecken" in der Vergangenheit betrifft nach Ansicht des Leiters des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW), Wolfgang Neugebauer, alle Parteien, die nach 1945 tätig waren.

Wie Neugebauer am Dienstag im Gespräch mit der APA berichtete, sei er selbst an den designierten SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer wegen der Causa Gross herangetreten. Dieser habe die Anregung "bereitwillig aufgegriffen" und werde nun eine Erklärung abgeben.

Neugebauer hilft bei der Erklärung

Laut SPÖ-Zentrale soll die klärende Stellungnahme Gusenbauers zum Fall Gross noch in dieser Woche - voraussichtlich Donnerstag oder Freitag - erfolgen. Neugebauer wird nach eigenen Angaben dem kommenden SPÖ-Chef bei der Formulierung behilflich sein.

Heinrich Gross, dem vorgeworfen wird, als NS-Arzt am Spiegelgrund für die Tötung von Kindern im Rahmen des Euthanasieprogramms der Nazis mitgewirkt zu haben, hat mit Hilfe der SPÖ nach dem Krieg Karriere als Universitätsprofessor und Gerichtsgutachter gemacht.

Neugebauer verweist darauf, dass auch berufliche Karrieren von ehemaligen Nazis über die ÖVP-Schiene gelaufen seien. Als Beispiel nennt er den Universitätsprofessor Taras Borodajkewycz. Wegen dessen antisemitischen und neonazistischen Äußerungen kam es 1965 zu Demonstrationen und politischen Unruhen in Wien, bei denen der 76-jährige ehemalige Widerstandskämpfer und KZ-Häftling Ernst Kirchweger niedergeschlagen und schwer verletzt worden war. Kirchweger erlag kurz darauf seinen Kopfverletzungen.

Rauch-Kallat: Borodajkewycz nie mit Funktionen in ÖVP

ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat meinte dazu, Borodajkewycz habe nie eine Funktion in der ÖVP innegehabt. Insgesamt beschäftige sich die ÖVP laufend mit diesen Fragen. Das Karl-Vogelsang-Institut ist mit der Aufarbeitung der Parteigeschichte beauftragt. Die ÖVP sei niemals "so schlampig mit der Vergangenheit umgegangen wie die SPÖ, die sich hier so groß aufspielt".

Laut Rauch-Kallat habe es nie ein Regierungsmitglied der ÖVP mit Nazi-Vergangenheit gegeben. Unter Bruno Kreisky war jedoch mit Johann Öllinger ein früherer SS-Mann in einem Kabinett. Der Schritt Gusenbauers, mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit zu gehen, sei "notwendig und angemessen". Schließlich habe die SPÖ den früheren NS-Arzt "sehr hofiert".




29. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Feminismus



Sehr geehrte Damen und Herren!

Weil einerseits die Diskussion in der SPÖ um die "braune Flecken" anrollt und die Grünen das für ihre linksfaschistische Lügenpropaganda nützen wollen

<vgl. http://www.orf.at/orfon/000329-26721/index.html>

und andererseits soeben (letzte Woche) dem Weltfrauentag im österreichischen Parlament gedacht worden ist, der ganz im Zeichen des Feminismus stand, ist darauf hinzuweisen, daß der im Neoliberalismus verwurzelte Feminismus eine im Grunde faschistoide Ideologie ist, welche diesmal mit scheinbar weiblichen Mitteln die Identität der Frau, und - über die Frau - die Identität des Menschen an sich, (sich) entfremdet und somit den Menschen an sich in seiner Identität gefährdet, bzw. negiert.

Das "Feminine" als Terminus bedeutet ursprünglich und eigentlich nicht die Frau an sich, sondern immer nur den Man mit femininen Zügen, bzw. also die Frau im Manne. Dieses Weibliche im Männlichen ist also immer nur eine Überlagerung und äußere Erscheinung in der Form, so daß darunter der polare Gegensatz (des Männlichen) als Trägerorganismus vorausgesetzt werde. Im akademischen und umgangssprachlichen Gebrauch erscheint der Begriff des Femininen oder Feministischen nur in diesem Sinn, nämlich als die geschlechtliche Grenzen überschreitende Phänomen des Wiedernatürlichen, nämlich der weiblichen Form im männlichen Inhalt, sofern - wie damals - Geschlecht als naturgegeben vorausgesetzt werde. Alle Lexika und Nachschlagewerke führen und erklärten den Begriff in diesem Sinne bis zu dem ersten Viertel des 20. Jahrhunderts, wonach der Begriff für eine-zwei Jahrzehnte aus dem alltäglichen Gebrauch kommt, um dann in der Mitte des 20. Jahrhunderts als Bezeichnung des "Feminismus" (begrifflich unverändert) aufzutauchen, und zwar in dem Sinne, wie wir den Begriff heute kennen. Dazu ist festzuhalten, daß weder der Feminismus noch die Kritik des Feminismus jemals den Begriff des Femininen umgedeutet oder abweichend vom ursprünglichen Sinn erklärt hatten, so daß die direkte Übernahme der Bezeichnung des Feminismus aus dem Femininen zwingend voraussetzt, daß der Feminismus das Feminine im ursprünglichen und eigentlichen Sinne als Bezeichnung einer Ideologie verwendet, so wie etwa das Soziale als Begriff für den Sozialismus als terminologische Bezeichnung verwendet werde.

Wie der Name des Feminismus schon besagt, hat der Feminismus zutiefst männliche Wurzel und einen ganz und gar männlichen Kern mit einem weiblichen Überstrich, und versucht also unter dem weiblichen Äußeren einen männlichen Kern ideologisch zu verwirklichen. Und weil dieses ursprünglich als wiedernatürlich aufgefaßte Phänomen nunmehr als das Übernatürliche umgedeutet werden soll, muß der auf Frauen angewendete Feminismus den Kern der Frau im weiblichen Äußeren zerstören, um es mit einem männlichen Kern ersetzen zu können. Mit anderen Worten ist es absolut unmöglich aus einer Frau einen Feministin zu machen, ohne ihr wahres Wesen vorher zu zerstören, also ohne die Frau ihrer Identität (vorher) zu berauben. Und deswegen muß dieser ursprünglich und eigentlich als widernatürlich verstandene Vorgang als übernatürlich dargestellt, und als Quantensprung der Evolution erklärt werden. Dieser als Mann über sich hinauswachsende Frau trägt aber einen unlösbaren Widerspruch, zumindest als Ideologie, in sich, nämlich den Umstand, daß die Verwirklichung des Mannes in der Frau als die Überwindung des Mannes (als Feindbild) außerhalb der Frau interpretiert werde. In dieser Feindbildideologie zeigt sich der faschistoide Zug des Feminismus, indem die Zerstörung der Frau in der Frau als die Zerstörung des Mannes außerhalb des Mannes vorgetäuscht wird, nämlich um den Mann in der Frau zu verwirklichen. Der geniale Trick ist dabei, daß damit die Frau auf jeden Fall immer überfordert werde, jemals dieses Ziel zu erreichen, nämlich innerlich zu einem Mann zu mutieren, so daß der Feminismus der so betrogenen Frau das Blaue vom Himmel versprechen kann für den Fall, wenn eine Frau dieses Ziel erreichen sollte, weil da absolut unmöglich ist.

Wenn also terminologisch der Begriff des Femininen und des Feministischen durch den Feminismus eine Änderung überhaupt erfahren hat, dann insofern, als früher das Feminine die (Verwirklichung der) Frau im Manne meinte, während der moderne Begriff die Verwirklichung des Mannes in der Frau meint. Der umstand allerdings, daß dieser Terminus von dem Feminismus kritik- und kommentarlos im ursprünglichen und eigenlichen Sinne übernommen wurde, bedeutet, daß das in beiden Fällen das Gleiche meine, nämlich ein männliches Fundament mit einem weiblichen Überbau und feminine Erscheinung (des männlichen Kerns) nach außen. Das Feminine und Feministische sind also lediglich Variationen zu einem Thema, das da heißt der androgyne Mensch. Das Androgyn bedeutet im Gegensatz zur Geschlechtslosigkeit, wie das in den Religionen den sog. himmlischen Wesen nachgesagt wird, Zweigeschlechtlichkeit, also meint ein Wesen, das sowohl weiblich wie auch männlich ist, so als würde es sich selbst geschlechtlich neutralisieren. So gibt es scheinbar zwei Arten von neutraler Geschlechtlichkeit, nämlich die Geschlechtslosigkeit des geistig Himmlischen und die Zweigeschlechtlichkeit (Bisexualität) des allzu Irdischen (Hedonistischen). Analog der kultischen Verehrung des Geschlechtlosen als des Himmlischen, kultiviert das Androgyne das allzu Irdische. Sofern nun das Himmlische als das Überirdische und somit Übernatürliche (Geistige) verstanden wird, so versteht sich das Wiedernatürliche in der Natur als das Avantgarde, gleichsam "überirdisch" im Sinne von "außerirdisch", weil es in der Tat einem Paralleluniversum (des Unwirklichen, bzw. Unnatürlichen) angehört.

Wie aber auch immer das Androgyne sich selbst und andere versteht, oder wie auch immer das Androgyne von anderen verstanden wird, so wird von keiner Seite die Andersartigkeit des Androgynen als Faktum bestritten, sondern das vielmehr vorweg außer Streit gestellt. Ein charakteristischer Wesenszug des Androgynen, bzw. des Andersartigen an sich ist, die Andersartigkeit immer und ausschließlich mit der Zeit als Assoziation zur Entwicklung zu erklären, denn selbst wenn das allzu Irdische sich als Außerirdische interpretiert, versteht er sich immer nur deswegen in einen abweichenden Raum versetzt, um die abweichende Zeit im Sinne von Entwicklung zu erklären. Der Fortschritt und Entwicklung wird dabei mit der Zeit so kurzgeschlossen, als könne das New Age die jeweils höchste Stufe der Evolution sein. Jede Verwirklichung des Andersartigen, so auch insbesondere des Androgynen, kann sonach nur als New Age verstanden werden. Das New Age versteht sich also als die globale Entfremdung des Überkommenen, nämlich des Natürlichen, des Menschlich, um die Morgenröte des als übermenschlich, bzw. als Übermensch verstandenen allzu Menschlichen zu künden, und sodann den Unmensch als den Übermensch, bzw. als Überfrau des Feminismus zu verwirklichen, der oder die, wenn seine/ihre Zeit gekommen ist, über alles und jeden herrschen soll. Weil jedoch der Mensch und der Unmensch, nach der übereinstimmenden Auffassung sowohl des Menschen wie auch des Unmenschen, sich gegenseitig ausschließen, so kann das Androgyne den Unmenschen immer und ausschließlich auf Kosten der Menschen, auf Kosten der Geschlechtlichkeit, verwirklichen, ja die Geschlechtlichkeit, bzw. der Mensch an sich (als Mann und Frau), muß global abgeschafft werden, um den (androgynen) Unmenschen zur Geltung zu bringen.

Eine beweistechnische Abhandlung würde den Rahmen einer Petition sprengen, und so möge nur auf der Grundlage der bisherigen Recherchen

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html

festgestellt werden, daß bevor der Neoliberalismus die Medien und das öffentliche Leben überflutet, und so die öffentliche Meinung indoktriniert hatte, die öffentliche Meinung von der Forschung darüber informiert und gewarnt wurde, daß es nur eine einzige Weltanschauung und Ideologie gibt, die mit den Neofaschismus und Hedonismus überhaupt Umgang pflegt, und sowohl der Neofaschismus wie auch der Hedonismus nur dort ihre geistige Heimat haben, nämlich in der sich politisch als Neoliberalismus artikulierenden New Age. Keine Weltanschauung und keine Ideologie war noch noch vor kurzem bereit, mit Hedonismus und oder Neofaschismus auch nur Umgang zu pflegen, geschweige denn zu koalieren, weil auch schon der Umgang mit Neofaschisten und mit Hedonisten ein bis vor kurzem noch ungebrochenes Tabu war. In der Zwischenzeit hatte jedoch New Age als Neoliberalismus die Macht übernommen und die öffentliche Meinung sozusagen "durchgesäuert", und macht zynisch Jagd im Namen der Menschlichkeit auf die Menschlichkeit, um die Unmenschlichkeit zu verwirklichen, so wie das die Grünen und Eurokommunisten offen vorexerzieren. Wirklich gefährlich ist aber Neoliberalismus nicht in den offen extremen oder Randgruppen, sondern bei der globalen Unterwanderung aller Parteien, aller Medien, des gesamten öffentlichen Lebens und der öffentlichen Meinung, denn das Neoliberale lebt von und für die Lüge, welche Lüge die Wahrheit wie ein Parasit den "Wirt" bewohnt. So ist zB die neure politische Bewegung der Grünen, die das deutschsprachige Pendant von New Age sind, großteils aus der Friedensbewegung hervorgegangen, die nachweislich seinerzeit von dem sowjetrussischem Geheimdienst, also sozusagen vom panslawischen Rassismus finanziert wurde (siehe Exjugoslawien), und etwa in Österreich heute noch den panslawischen Idealen, respektive Rassismus und Germanen-Haß, folgt. Der Germanenhaß der Grünen und Ultraroten war und ist aber der Rassismus par excellence.

Ich zitiere immer gern die Olympiade als ein ideeller Vorreiter und Vorbild für die Emanzipation der Frau, weil dort die Gleichberechtigung immer und ausschließlich durch die strenge und konsequente Geschlechtertrennung möglich war und ist. Würde nämlich die Frau mit dem Mann gleichgeschaltet, so wäre die Frau um die Gleichberechtigung betrogen, welche Gleichberechtigung die Geschlechtertrennung unabdingbar voraussetzt. Und an diesem einfachen Beispiel kann gezeigt werden, daß die Frau im Beruf, bzw. die Frau in der Arbeit, wo sie mit dem Mann gleichgeschaltet wurde, durch die Gleichschaltung mit dem Mann um die Gleichberechtigung betrogen wurde. Wäre der Frau keine Gleichberechtigung (durch die Gleichschaltung mit dem Mann) versprochen worden, wäre sie nicht betrogen worden. Aber der Frau die Gleichberechtigung unter dem Vorwand der Gleichschaltung mit dem Mann zu versprechen, ist offener Betrug an der Frau, um die nämliche Gleichberechtigung, und das ist der Sieg des Zynismus, gegenüber der um ihre Identität, und damit um ihre Menschlichkeit, um ihre Würde betrogenen Frau. Ein mit einer männlichen Schein-Identität um die weibliche Identität betrogene Frau verliert aber nicht nur ihre Würde als Mensch, sondern nimmt auch dem Mann seine Identität, welche männliche Identität des Mannes von der Frau außerhalb seiner Selbst im verliehen wird, und macht dem Menschen samt seiner Würde insgesamt ein Ende, um in eine sklavische Abhängigkeit von der falschen Identität zu geraten.

Es ist also die hohe Schule des Zynismus von den Grünen, für ein entmenschlichtes Menschenbild die Menschenrechte zu fordern, denn das ist die Perfekte Verwirklichung des Unmenschen, das perfekte Verbrechen an dem Menschen, daß die Grünen zuerst den Menschen abschaffen, um dann für den Unmenschen die Menschenrechte zu fordern.

Mit freundlichen Grüßen




30. März 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Auflösung der EU



Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe schon wiederholt die Auflösung der EU gefordert, um die wohlverstandene EU zu retten, weil die derzeitige Form für die Bemäntelung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit Vorschub geleistet hatte und die EU, wo nach Ansicht der Europäischen Gerichtshofes jede Macht aus dem Recht angeblich komme, zum Spielball der Machtpolitik geworden ist. Ich verwies auf die Jugoslawienkrise als Ausfluß und Manifest des panslawischen Machtstrebens, und auf die Sonderrolle Frankreichs, das in der unrühmlichen Zerschlagung und Aufteilung des Österreichischen Monarchie als Kriegsbeute aus dem Ersten Weltkrieg, maßgeblich beteiligt war, und faktisch aus den von Österreich geraubten Länder den damaligen serbischen Terror und Verbrechen der Serben gegen die Menschlichkeit (mit Bosnien und dem Kosovo u. a.) bezahlt hat, und dadurch den Zweiten Weltkrieg und alle weitere Krisen bis heute ursächlich mitverschuldet hatte. Ich war bestrebt darauf hinzuweisen, daß Frankreich als der damalige Komplize Serbiens heute in Bosnien und im Kosovo eine zwielichtige Rolle spielt, ja neuerlich die Rolle der Komplizen der Serben übernimmt, und es immer wieder Franzosen waren, die bei Kollaboration mit den Serben in Bosnien oder im Kosovo erwischt wurden.

Ich vertrete nun die These, daß die Sanktionen der EU gegen Österreich von Frankreich als Wortführer deswegen nicht nur mitgetragen, sondern als Vorreiter forciert werden, oft wider jede Vernunft, weil Frankreich eine entscheidende Rolle bei der machtpolitischen Entfremdung der EU spielt, wo Österreich im Weg steht, und welcher Entfremdung der EU für machtpolitische Zwecke Einzelner wohl nur durch die Auflösung der EU abgeholfen werden könne.

In dem heutigen Kurier wird über eine - durch Skandale aufgebrochene - tiefe Krise zwischen den "zivilen" und "militärischen" Franzosen im Kosovo berichtet, die in einer Groteske ausgeartet ist, und aus welchen Anlaß ich, sofern eine Petition dazu Raum bietet, eine Untersuchung durch die EU beantragen, bzw. anregen möchte, weil diese innerfranzösische Kontroverse eine tiefen Einblick ermögliche. Da ist in der heutigen Zeitung von Kritik von ziviler französischer Seite an den französischen Militärs die Rede, die gegen Albaner einseitig mit den berüchtigten Methoden wie seinerzeit in Algerien vorgehen wollten und das wörtlich befürwortet haben sollen, und Razzien bei den Albaner tatsächlich veranstalteten, um dann die Albaner nachher unter menschenunwürdigen Umständen gefangen zu halten. Da ist von der Gegenkritik der Militärs die Rede, wonach die Zivilen (Franzosen) mit den Albaner kollaborieren würden und die Serben verraten hätten, oder ähnlich, und davon, daß es zu Straßenprügeleien mit der französischen Geheimpolizei deswegen gekommen sei, wobei natürlich die "Zivilen" prompt eingesperrt wurden, so als feiere die Inquisition fröhliche Umständ'. Weil also die "zivilen" Franzosen die Übergriffe der "uniformierten" Franzosen kritisierten, beschuldigen die "uniformeirten" Franzosen die "zivilen" Franzosen die "Serbische Sache" verraten zu haben, womit angeblich Frankreich verraten worden sei und die Geheimpolizei gegen die Zivilen eingeschaltet werden mußte, die durch Provokationen die Verhaftung der Zivilen glorreich erreicht hätten, und so die Ehre Frankreichs, und nicht zuletzt die der Serben, wiederhergestellt haben.

Ich darf nochmals meine diesbezügliche Arbeit zitieren

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/trianon13.html

wo ich die These vertrete, daß es deswegen zu der Katastrophe nach dem Ersten Weltkrieg gekommen ist, woraus sich der Zweite Weltkrieg und die vier Jugoslawienkriege bis zum Kosovokrieg heute sich direkt ableiten, weil der französische Parlamentarismus von dem überpotenten französischen Militarismus arg getäuscht und hintergangen wurde. Aus der heutigen Zeitungsmeldung entnehme eine gewisse aktuelle Bestätigung meiner These, daß der französische Militarismus zwar nicht mehr einen Staat im Staate bildet wie damals, aber immer noch übermächtig und - angesichts der Machtüberschüsse als Lobby - unfähig ist, die waren (zivilen) nationalen Interessen Frankreichs den Sonderinteressen der Militärs vorzuziehen. Ich wiederhole also meine These, wonach das französische Volk damals wie heute von einer militanten Machtclique betrogen wurde, die starken Rückhalt beim Militär hatte und hat. Darüber gar nicht gesprochen, daß das Ansehen Frankreichs durch diese Sonderinteressen der Militärs großen Schaden genommen hatte, weil das Militär-Lobby sowohl Frankreich wie auch die EU für die Machtpolitik mißbraucht, ja die EU gänzlich entfremdet hatte. Weil nun weder Frankreich noch die EU diese Übermächtige französische Clique (Lobby) unter Kontrolle bringen kann, sondern eher umgekehrt, die Machtpolitik hat die EU unter Kontrolle gebracht, führt an der Auflösung der EU wohl kein Weg vorbei.

Mit freundlichen Grüßen




1. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Sanktionen gegen Österreich (VII)



Sehr geehrte Damen und Herren!

Soeben melden die Medien, daß zwei Sportfunktionäre in höchster Position vom Europarat auf Betreiben von Frankreich und Belgien einzig aus dem Grunde "ethnisch gesäubert" wurden, weil sie Österreicher sind. Ich protestiere gegen diese ethnische Diskriminierung der Österreicher, und gegen jede Form der ethnischen Säuberung, und weise darauf hin, daß damit erwiesen ist, daß speziell Frankreich und Belgien bei den Sanktionen gegen Österreich auf gar keinen Fall den Kampf um Menschlichkeit und gegen Faschismus geht, wie die EU damit getäuscht wurde, sondern mißbrauchen Frankreich und Belgien unter dem antifaschistischen Vorwand die EU, um einen ethnischen Konflikt im Namen der (imperialen) Machtpolitik auszutragen, das nichts mit dem Vorwand zu tun hat, der für die Sanktionen der EU gegen Österreich vorgeschoben wurde.

Die ethnische Säuberung gegen Österreicher innerhalb den europäischen Einrichtungen, wäre, könnten Worte töten, so wie ich das "glaube", ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Als theologisch orientierter Mensch glaube ich an der Macht des Wortes und bewerte Schreibtischtäter, psychischen Folter, seelische Grausamkeit, und auch schon die bloße Entrechtung und Entwürdigung des Menschen durch Worte, sei es etwa durch ethnische Säuberung oder verbale Bestreitung der Geltung der Menschenrechte, oder etwa durch die Leugnung des Holocaust unter Hitler, obwohl dazu Worte allein genügen, als (schwereres) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, als das der Henker bei der Exekution dieser Worte begehen können.

Die in den heutigen Nachrichten gemeldete Diskriminierung der Österreicher aufgrund ihrer ethnischer Herkunft ist weder der erste, und scheinbar auch nicht der letzte Fall, und hat offensichtlich nichts mit der als Vorwand benützten Beteiligung einer demokratisch angeblich nicht "salonfähigen" Partei an der Regierung in Österreich. Denn es ging ja gar nicht mehr um die Parteizugehörigkeit, sondern ausschließlich um die ethnische Zugehörigkeit der österreichischen Spitzenfunktionäre in internationalen Gremien, und bildet daher eine "reinrassige" ethnische Säuberung gegen die Österreicher in internationalen Organisation, und ist zumindest ideell gesehen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Worte der Legitimierung der ethnischen Säuberung gegen Österreicher.

Deswegen unter anderem fordere ich die Auflösung der EU, weil die EU diese Art der ethnischen Säuberungen gegen Bosnier, Kosovoalbaner und Österreicher so bemäntelt, und dafür zumindest durch Duldung und Unterlassung Vorschub leistet, daß aufgrund der formalistischen Spitzfindigkeiten das Unrecht wie ethnische Säuberung im Rahmen der Sanktionen der EU gegen Österreich, von der EU selbst nicht abgestellt, ja nichteinmal kontrolliert, bzw. formal angeblich unmöglich hinterfragt werden kann werden kann, weil der Europäische Rat virtuell ein Schattenkabinett der "Vierzehn" bilde, wo das EU-Recht ausdrücklich ausgeschlossen sei. Vielmehr hat also das Unrecht in der EU offensichtlich die Kontrolle über die EU übernommen und entfremdet die EU zur Bemäntelung von ethnischen Säuberungen, bzw. zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von der EU gar nicht abgestellt oder hinterfragt werden könne, denn die Schatten-EU der "Vierzehn" so in die EU hineinregiert, daß sie sich jeder demokratischen Kontrolle entziehen kann.

Ich darf nochmals auf meine schon öfter zitierte Arbeit

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/trianon13.html

verweisen, und auf den historischen Kontext insgesamt, wonach es vor allem belgische Kredite im 19. Jh. waren, mit denen um 1978 das damalige türkische Imperium, das damals noch Serbien und Albanien umfaßte, (zum zweiten Mal) bankrott ging. Und es dann in der späteren Folge die französische Militärpräsenz nach dem Ersten Weltkrieg war, welche die belgische Finaz-Interessen im Namen der zusammenbrechenden türkischen Imperialismus als Masseverwalter wahrte, und das imperiale türkische Erbe auf dem Balkan für sich in Anspruch nahm, und damit für die eigentliche Ursachen der beiden Weltkriege (samt Folgen, respektive der Jugoslawienkrise im letzten Jahrzehnt) verantwortlich war. Weil also die damals imperialen Interessen von Belgien und Frankreich auf dem Balkan (als Masseverwalter und Erben des zusammenbrechenden türkischen Imperialismus) auf die österreichische Interessen prallten, und ursprünglich die imperialen Angreifer (Rußland und Frankreich hinter dem "Agent Provokateur" Serbien), nämlich die mit dem panslawischen Rußland verbündeten Franzosen, mit ihrer rassisch motivierten Propagandahetze gegen Österreich damals siegreich blieben, um so das ehemalige Österreich (auf rassistischer Grundlage gestützt) auszurauben, und so die Grundlagen des neuen Europa in der Pariser Vororteverträge 1918-1920 (auf rassistischer Grundlage) zu schaffen, versuchen Frankreich und Belgien angesichts der neuen Balkankrise in unseren Tagen, wo die damals zugrundegelegten rassischen Grundlagen wieder aufbrechen und Österreich auf Seiten von Bosnier und Kosovoalbaner gegen ethnische Diskriminierung und Genozid engagiert ist, bei der damaligen "ethnischen" (rassistischen) Hetze gegen Österreich anzuknüpfen, was schon damals - und dann im Zweiten Weltkrieg - untrennbar mit ethnischen Säuberungen auch gegen Österreicher verbunden war. Allein der Umstand, daß im Kosovo und in Bosnien heute keine Österreicher mehr zu säubern gibt, beweist, daß die von Frankreich und Belgien (zusammen mit Rußland) auf dem Balkan Anfang des 20. Jh. gepflanzte (rassistische) Unkultur, wo die ethnische Säuberungen unentbehrlich zu sein scheinen, bis heute ihre Früchte trägt. Und die heutige ethnischen Säuberung der Österreicher durch Franzosen und Belgier beweist, woher das alles kommt, und daß die ethnische Säuberungen innerhalb Europas heute nichts mit dem Vorwand zu tun haben, welchen die EU für die jetzige Sanktionen gegen Österreich vorschob. Und die Sanktionen der EU gegen Österreich nicht gegen eine Partei und deren Regierungsbeteiligung gerichtet sind, sondern die ethische Diskriminierung der Österreicher an sich bedeute, die mehr oder minder verdeckt, bzw. heute wieder offen, in ethnischen Säuberungen gegen Österreicher in Europa ausarte, und damit den imperialen Zielen von Frankreich und Belgien auf dem Balkan - heute wie damals - im Wege steht.

Der in der letzten Eingabe kritisierte innerfranzösische Konflikt im Kosovo, wonach französiche Militärs (KFOR) im Kosovo die gemäßigten zivilen Franzosen nicht nur vor Ort verleumdeten und verfolgen, sondern die so im Kosovo gesäuberten zivilen Franzosen in Frankreich mit Gestapomethoden der französischen Geheimpolizei in Rauferei auf offener Straße verwickeln und dann noch unter diesem Vorwand einsperren, beweist, daß auch in Frank reich die zivilen Franzosen von der imperialen französischen Machtpolitik, die noch immer in der Hand des französischen Militarismus verblieb, ebenso getäuscht wurden, wie die EU ins gesamt. Denn schon nach dem Ersten Weltkrieg wurden die "zivilen" Franzosen von dem französischen Imperialismus getäuscht, und auch wurde damals ein Völkerbund zur Bemänte lung der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegründet worden, und dann wieder aufgelöst, weil der Völkerbund die Rechte der Völker nicht wahren konnte, son dern eine Tarnorganisation für die Bemäntelung von Verbrechen war. Und so ist derzeit eine EU für die Bemäntelung der gleichen (fortgesetzten) Unkultur der ethnischen Säuberungen gegründet worden, und müsse genauso aufgelöst werden, wie der Völkerbund.

Mit freundlichen Grüßen




2. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Neugründung, bzw. Neuordnung Europas



Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Anschluß an meine Petition gegen die antiösterreichischen Sanktionen der EU, die in ethnische Säuberungen in den internationalen Organisationen gegen Österreicher ausgeartet ist, habe ich die Arbeit

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/trianon13.html

über die konstitutionelle Rolle der Friedensschlüsse 1918-1920 nach dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) für die späteren Geschicke Europas zitiert. Diese Arbeit hatte allerdings ursprünglich weniger eine breite Leserschicht, sondern speziell die Fachwelt wachrütteln wollen, um diese anzuregen, damit die Forschung sich neuerlich der Frage annehme und die zwischenzeitlich neu zugänglichen Unterlagen gemeinsam, oder zumindest kooperativ aufarbeite. Leider erst nach der Beendigung der Arbeit habe ich festgestellt, daß inzwischen die Forschung nicht blockiert, sondern gänzlich der Wissenschaft entfremdet wurde, so daß die Bearbeitung gewisser politisch brisanten historischen Fragen absolut unmöglich geworden ist, weil die Wissenschaft und Forschung für diese Art der gründlegenden Fragen gänzlich unerreichbar gemacht wurde, weil die historische Forschung zum ideologischen Machtinstrument verkommen war und eine historische Forschung überhaupt nicht mehr existiere, sondern durch (ideologische) Lügenpropaganda ersetzt wurde.

Leider ist in der Tagespolitik und im sog. öffentlichen Bewußtsein die historische Grundlage des "neuen Europa" verblaßt, wonach im Anschluß an den Ersten Weltkrieg, in den sog. Pariser Vororteverträgen 1918-1920, die Neuordnung Europas deklarativ vorgenommen wurde. Wie der aus den schweren Fehlern dieser Friedensverträge (1918-1920) resultierende Zweite Weltkrieg (1940-1945) zeigte, war dieser Vertragswerk anno 1918-1920 mit groben Fehler behaftet, deren Konsequenzen - außer in dem Zweiten Weltkrieg - in der Jugoslawienkrise des letzten Jahrzehnts (1989-1999) wieder auf die Oberfläche gekommen sind. Die Eingangs zitierte Arbeit mit dem Titel "Der Verlorene Friede nach dem gewonnen Krieg", handelt schon um 1992-1993, also vor dem Kosovokrieg, von der These, daß die Krise in Exjugoslawien und im übrigen Mittel- und Osteuropa weder mit Waffen noch politisch Lösbar ist, bis die historischen Altlasten nicht aufgearbeitet werden. Die ganze Arbeit ist gleichsam als ein Appel an die Verantwortlichen in der Politik anzusehen, nicht mit der Neuerrichtung Europas um die Jahrtausendwende zu beginnen, oder das begonnene fortzusetzen, bevor die Trümmer der Friedensverträge 1918-1920 nach dem Ersten Weltkrieg nicht weggeräumt und die historisch-politischen Altlasten nicht aufgearbeitet werden. Denn die sog. Pariser Vororteverträge haben sich 1918-1920 selbst ausdrücklich als die sog. Neuordnung Europas verstanden, und nach dem Zweiten Weltkrieg wurden lediglich die Grenzen des Friedensvertrages 1918-1920 als Rechtsgrundlage wieder hergestellt, ohne sich dabei mit der ledigen Frage auseinanderzusetzen, so daß diese Verträge anno 1918-1920 fehlerhaft waren und eigentlich den Zweiten Weltkrieg und die heutige Jugoslawienkrise verursacht hatten, womit gezeigt wäre, daß das sog. Neue Europa anno 1918-1920 auf den falschen Grundlagen des Rassismus gestellt wurde, und zumindest angesichts der Krise in Exjugoslawien diese Grundlagen bedenklich erscheinen. Als Exjugoslawien Anfang der 90er auseinanderfiel, stand vor der Weltöffentlichkeit außer Streit, daß das ursächlich auf nämlichen Friedensverträge 1918-1920 zurückgehe, ja die Krise darin begründet liege, weil Jugoslawien war sozusagen das Spitzenprodukt der Pariser Vororteverträge 1918-1920. Exjugoslawien hat allerdings die Geschichte (mit Cosic und Milosevic) "umgeschrieben" und alle Probleme so umgedeutet, als würden die Ursachen bei Tito, und angeblich nach dem Zweiten Weltkrieg liegen, womit die wahren Probleme verdeckt und das Problem als Problem unlösbar geworden ist. Deswegen widmet sich also die zitierte Arbeit der These, daß die 1918-1920 in den Pariser Vororteverträgen vorgenommene Neuordnung Europas, dessen "Spitzenprodukt" Exjugoslawien war, nunmehr offensichtlich so grundlegende Mängel aufweist, die ein Überdenken der mit der EU heraufdämmernden gesamt-europäischen Einigung erfordert. Das Ziel der Arbeit ist also zu zeigen, daß die sog. Neuordnung Europas 1918-1920 neben Mitteleuropa vor allem den Osten und Südosten Europas betrifft, während der bisherige europäische Einigungsprozeß sich auf den Westen Europas beschränkt habe. Damit soll die im Westen erfahrenere EU darauf aufmerksam gemacht werden, daß im Osten Europas andere Vorbedingungen herrschen, von denen der Westen überfordert ist, auch wenn man von der Auflösung des sog. Ostblocks Ende der 80er und Anfang der 90er absieht, wodurch der im Osten fortgesetzte Einigungsprozeß Europas - im Rahmen der Osterweiterung der EU - eine Umorientierung, ja ein komplettes Umdenken in der EU erfordert. Dieses Umdenken hat bereits in einigen Bereichen stattgefunden, und so hat die EU zum Beispiel neuerdings zum Aufnahmekriterium für neue Mitglieder gemacht, daß die ethnischen Fragen menschenrechtskonform gelöst werden müssen, doch ist das noch lange nicht alles. Die dieser Arbeit zugrundeliegende These geht davon aus, daß mit dem bisher im Westen gelungenen europäischen Einigungsprozeß in der EU auch Gesamteuropa die historische und einmalige Chance bekommt, die Fehler aus den Friedensverträgen 1918-1920, nämlich aus der dort postulierten Neuordnung Europas, zu korrigieren. Denn der bisherige zwischenstaatliche Konsens beruhte auf der Annahme, daß die Fehler in den Pariser Vororteverträgen 1918-1920 so groß seien, daß sie einen irreversiblen Schaden angerichtet hätten, und es daher praktisch unmöglich wäre die Fehler zu korrigieren, weil bei der Korrektur nur ein größerer Schaden entstehe, als wenn man die fehlerhaften Ordnung Europas aus dem Jahre 1918-1920 auf sich beruhen ließe. Dadurch jedoch, daß Exjugoslawien ob der extremen Nationalismus des Milosevic zerbrach, und der Schaden schon da ist, wäre also eine gewisse Korrektur der 1918-1920 geschaffenen Ordnung Europas bereits im Ansatz erfolgt, und die nach wie vor fehlende Lösung des Problems also nach der historischen Aufarbeitung verlange, um überhaupt an eine politische und soziokulturelle Lösung denken zu können.

Die eingangs zitierte Arbeit sollte also das Postulat in den Raum stellen, daß ohne die Aufarbeitung der historischen Altlasten in Mittel- und Osteuropa eine Fortsetzung der europäischen Integration im Osten kaum möglich, ja - wie die Jugoslawienkrise zeigt - wohl ausgeschlossen sei. Als Vorbild für diese Betrachtung diente die Deutsch-Französische Freundschaft als die "Achse" der EU, die nämlich auf eine Aufarbeitung der Friedensverträge 1918-1920 nach 1945 beruht. Denn es wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eine gemischte deutsch-französische Historikerkommission berufen, die nach gründlichen Forschen (gemeinsam) feststellte, daß der Friedensschluß 1918-1920 auf falschen Rechtsgrundlagen beruhte und inhaltlich revidiert werden müsse. Es folgte auf diese Grundsatzerklärung der Historiker der politische Schulterschluß Frankreichs mit Deutschland, und die "händchenhaltenden" deutscher und französischer Staatchefs in Verdun, die an der grausigen Gedenkstättete des Ersten Weltkrieges schworen, "Nie wieder!", machten Weltgeschichte. Die Arbeit wollte also zeigen, daß auch schon der bisherige Integration des Westen Europas, wo die nämliche deutsch-französische Achse alles trägt und hält, einzig auf die historische Aufarbeitung der Altlasten beruhte und beruht, die mit der politischen Aufarbeitung gleichsam Hand in Hand gehe. Allein aus diesem Grunde erscheint es nicht nur legitim, sondern geboten, daß bei der Osterweiterung der EU nicht die Wirtschaft allein sich den Weg in Richtung Osten bahne, und erst im Kielwasser der wirtschaftlichen Interessen die Kultur und Politik "mitgehe", sondern müssen auch im Osten Europas die historischen Altlasten als Vorbedingung aufarbeitet werden, um der Politik im Osten den analogen Brückenschlag zu ermöglichen, wie das zwischen Frankreich und Deutschland der Fall war. Es gilt dabei festzustellen, daß auf die historische Aufarbeitung und politischen Brückenschlag der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland und Frankreich folgte, und nicht umgekehrt. Es soll dabei nicht verschwiegen werden, daß im Osten Europas die historische Aufarbeitung komplexer und technisch schwieriger sein werde. Vielmehr ist ins Bewußtsein zu rufen, daß nach dem Entstehen der deutsch-französischen Achse in der EU die sog. Fischer-Kontroverse die Forschung in ganz Mitteleuropa lahmgelegt, ja ausgeschaltet hatte, und eine seriöse historische Klärung nicht mehr möglich ist, weil seit der Fischer-Kontroverse eine Forschung auf dem Gebiet überhaupt unmöglich geworden ist, weil die Forschung ideologisch entfremdet und als Wissenschaft abgeschafft wurde. So ist also die zitierte Arbeit einerseits der Fragestellung gewidmet, daß mit dem Zweiten Weltkrieg, der ja offensichtlich aus dem Ersten Weltkrieg folgte, der mit den Friedensverträgen 1918-1920 leider nicht abgeschlossen, sondern vielmehr prolongiert wurde, und andererseits ist die eingangs zitierte Arbeit der Fragestellung gewidmet, daß das, was zwei Weltkriege nicht gelöst, sondern verbrochen hatte, genau das konnte eine deutsch-französische Historikerkommission nach dem Zweiten Weltkrieg (1940-1945) über den Ersten Weltkrieg (1914-1918) und über den Friedensschluß 1918-1920 schaffen, so daß mit der deutsch-französischen Achse, die auf der Arbeit einer deutsch-französischen Historikerkommission beruht, endlich eine tragfähige Basis für die europäischen Integration (in der EU) geschaffen werden konnte. Die eingangs zitierte Arbeit hat sich also einerseits zum Ziel gesetzt, darauf hinzuweisen, daß mit der Osterweiterung der EU wiederum die historische Aufarbeitung der Altlasten unabdingbare erforderlich sei, und zwar vorher, wofür die Jugoslawienkrise, und vor allem der Unfähigkeit der EU mit dem Problem richtig umzugehen (geschweige denn zu Lösen und künftigen Krisen ähnlicher Art vorzubeugen) als mahnende Beispiele diene. Andererseits hat sich die Arbeit zum Ziel gesetzt, darauf hinzuweisen, daß so wie die integrativen Kräfte auf beiden Seiten von früheren Konfliktparteien die historische Aufarbeitung der Altlasten als den einzigen Weg der Integration entdeckt und begangen hatten, so hatten auch die Kräfte der Desintegration entdeckt, daß von der historischen Aufarbeitung der Altlasten eine existentielle Gefahr für die frühere Machtpolitik und übermächtigen Sonderinteressen ausgehe, und haben so - im Gegenzug - die historische Forschung als den Hauptfeind der Desintegration seitdem erfolgreich bekriegt und so gut wie zerstört, so daß heute die historische Forschung so gut wie unzugänglich geworden, bzw. real nicht existent ist, und nur durch die ideologischen Filter von Lügenpropaganden noch gewisse verschwommene Konturen erkennbar wären.

Die eingangs zitierte Arbeit über den verlorenen Frieden nach dem gewonnenen Krieg handelt also von der These, bzw. hat die Grundlagen der These recherchiert, daß eine Jugoslawienkrise im letzten Jahrzehnt ohne die vorherige Zerschlagung der historischen Forschung durch die ideologische Lügenpropaganda gar nicht möglich gewesen wäre. Nur weil Ende der 60er beginnend - bis heute - die historische Forschung systematisch zerstört und mit ideologischer Lügenpropagandas ersetzt, und so eine historische Forschung definitiv abgeschafft, ja mit Stumpf und Stiel ausgerottet wurde, konnten darauf gestützt, daß eine seriöse historische Forschung absolut unmöglich geworden ist, etwa vier Kriege in Exjugoslawien samt Genozid veranstaltet werden, so daß sie nach wie vor ein unlösbares Problem darstellen. Diese Petition richtet sich also auf die Schaffung einer Koordinationszentrale für die Edition aller Unterlagen aus dem Ersten Weltkrieg, um die Voraussetzungen zur Aufarbeitung der Altlasten mit und in Osteuropa zu schaffen. Denn insbesondere sind die französischen Geheimakte aus dieser Zeit erst in den 70ern freigegeben worden, wo die Forschung bereits lahmgelegt wurde, und eine fortgesetzte Aufarbeitung nicht mehr möglich war. Sehr viele Unterlagen wären zu diesem Thema in den Archiven des ehemaligen Ostblocks, welche Editionen abgewartet werden müßten, bevor die Auswertung beginne. Diese europäische Koordinationsstelle sollte dessen bewußt sein, daß die Edition dieser Akten nach wie vor sabotiert werde, weil die Machtpolitik um jeden Preis die europäische Integration verhindern möchte, die mit Hilfe der Zerstörung der historischen Forschung bisher sehr gut möglich war, und auch in der Zukunft kann die Sabotierung der historischen Forschung für Destruktion und Destabilisierung in dem Umfang sorgen, daß die Machtpolitik die Integration vereiteln kann. Wie ich allerdings betonen möchte, ist die ideologische Entfremdung der Wissenschaft und Forschung, nämlich um die Integration und Völkerverständigung zu verhindern, und so der verbrecherischen Machtpolitik dadurch Vorschub zu leisten, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (als Schreibtischtat) ist, weil angesichts einer seriösen Forschung der Krieg und Völkermord in Bosnien und im Kosovo nicht möglich gewesen wäre, wenn nämlich die Forschung von der Ideologie nicht zerstört und ersetzt worden wäre. Vor allem ist aber darauf hinzuweisen, daß so wie der Völkermord unter Hitler von einem "theoretischen" Programm vorgezeichnet war, nämlich in Hitlers "Mein Kampf", so ist die Jugoslawien Krise und Völkermord von der Arbeit von Cosic als Programm für Milosevic vorgezeichnet, so daß Milosevic lediglich die Vorgaben von Cosic als Programm an den ermordeten Ethnien exekutierte. Diese theoretische Grundlage des Genozids von Cosic in Exjugoslawien ist nun von der Serbischen Akademie der Wissenschaften herausgegeben worden, womit gezeigt werden kann, wie und warum die Wissenschaft und Forschung von der Politik vernichtet und durch ideologische Lügenpropaganda ersetzt wurde. Das Problem ist allerdings, daß diese Entfremdung der Wissenschaften durch die Politik nicht auf Jugoslawien beschränkt bleibt, sondern ist in ganz Europa selbstverständlich, auch wenn die Auswirkungen dessen nicht im eigenen Land so fatal waren, sondern "nur" in Exjugoslawien. Im deutschsprachigen Raum - und auch in den benachbarten Gebieten - hat insbesondere die sog. Fischer-Kontroverse die seriöse Forschung eliminiert und die Arbeit mit der wissenschaftlichen Wahrheit fortan unmöglich gemacht. Auch wenn es also zu theoretisch klingt, so ist die eingangs zitierte Arbeit eine Anklage gegen die politische Entfremdung von Wissenschaft und Forschung für die Lügenpropaganda, die eine unabdingbare Voraussetzung für Genozid in Exjugoslawien gewesen ist, so daß die Pseudoforschung und Pseudowissenschaft, bzw. konkret die systematische Geschichtsfälschung, so das Postulat, als Schreibtischtäter des Genozids verurteilt werde.

Weil die öffentliche Meinung damit offensichtlich überfordert ist, zu begreifen, daß auch die wissenschaftliche Forschung im Westen durch ideologische Lügenpropaganda ersetzt wurde, und eine seriöse Forschung gar nicht existiert, weil die Wissenschaft nicht mehr frei ist und ideologisch vereinnahmt wurde, würde ich vorschlagen, daß die neueren historischen Editionen über die fraglichen Unterlagen zumindest auch gleichzeitig im Internet veröffentlich und so wirklich für jedermann zugänglich gemacht werden. Denn ich wäre ein Anhänger der Kontrolle des Internets, aber gerade die mangelnde Kontrollierbarkeit des Internets wäre Garant dafür, daß die Fakten nicht mehr in dem Umfange manipuliert werden können, oder die Manipulationen zumindest kontrollierbar wären.

Hinsichtlich der Fragen, bzw. Thesen, wonach die Verquickung von Wissenschaft und Forschung, bedingt über die finanzielle Abhängigkeit jeder Forschung, zu der ideologischen Abhängigkeit der wissenschaftlichen Wahrheit von der Förderung der Forschung, und somit von der Ideologie geführt hatte, verweise ich auf die ebenfalls schon zitierte Arbeit

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html

wonach die Professoren eine Hochschule wissenschaftliche Karriere nur machen können, wenn sie sich in der Forschung eine Namen machen, was sie, bzw. die Wissenschaften, zu der Marionette der ideologischen Lügenpropaganda gemacht hatte, die Förderungen der Forschung kontrolliere.

Mit freundlichen Grüßen




3. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Neuordnung Europas



Sehr geehrte Damen und Herren!

Angesichts der neuesten Nachrichten aus dem Kosovo möchte ich meine gestern eher theoretisch begründete Petition betreffend der These, wonach die Neuorientierung und Neuordnung Europas faktisch die Neugründung voraussetze, mit einem praktischen Beispiel am Kosovo untermauern, wobei ich die historischen Fakten als bekannt voraussetze und versuche den Blick auf die praktische Ursachen und deren Auswirkungen so einzugrenzen, daß insbesondere die Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis transparenter werde.

1.) Ausgehend von der These, die unter anderem von der NATO (sinngemäß) auch während dem sog. Kosovo-Krieg vertreten wurde, daß der moderne Krieg an vorderster Front kaum eine Krieg der Waffen mehr ist, sondern jeder Krieg faktisch in den Medien entschieden wird, also - sonach - die Demokratie als Weltordnung von der Mediokratie so abgelöst worden zu sein scheine, daß Kriege auf der Ebene der Propaganda, und nicht auf der Ebene der Waffen entschieden werden: (so) kann (es) festgestellt werden, daß die NATO gegenüber den aus Rußland auf der panslawischen Wellenlänge lobbystisch unterstützten Serben, trotz der waffenmäßigen Überlegenheit der NATO, den Krieg haushoch gegen Serbien verloren hatte, weil die aus den noch intakten ehemaligen östlichen Geheimdiensten sich formierende Panslawen-Lobby in Westeuropa die westliche Medien unterwandert und weitgehend indoktriniert hatte, so daß letztlich propagandistisch die UNO und NATO gegen den Panslawismus keine Chance in Konfliktsituationen habe, sondern propagandistisch niedergewalzt werde, zumal diese panslawisch dominierte "Internationale" an Lobby mit den europäischen Linksparteien, ähnlich wie in Serbien, so gut wie organisch verwachsen, und tief verwurzelt ist. Das soll nicht besagen, daß die Linksparteien wissen, was sie tun, sondern daß sie glauben zu treiben, aber selber getrieben werden, weil sie unfähig sind über ein gewisses ideologisches Niveau hinauszukommen, und sie vermeinen, daß die Menschlichkeit der Ideologie zu dienen habe, und nicht umgekehrt. Ja sie (die Linken) vermeinen, daß die Menschlichkeit eine Ideologie sei. Auf der anderen Seite ist der bürgerliche Lager analog von dem Neoliberalismus vereinnahmt, und für die Globalität der Unmenschlichkeit im Namen der Menschlichkeit entfremdet worden. Mit anderen Worten gibt es in einer zunehmend polarisierten Gesellschaft auf beiden Seiten den Triumph der Unmenschlichkeit im Namen der Menschlichkeit, weil beide Seiten sich nicht in den Dienst der Menschlichkeit stellen, oder gar die Menschlichkeit (real) verwirklichen, sondern die Menschlichkeit für sich dienstbar machen wollen, womit die Menschlichkeit (auf beiden Seiten) ausgehöhlt und der Mensch gleichsam abgeschafft werde, in dem er in sich gespalten wäre. Besonders in Europa ist die bisherige Politik des Rechts, bzw. die Politik des Menschen, der Politik der Macht gewichen. Der Mensch und das Recht ist immer nur Einer, aber die Ideologie ist immer entzweit, und lebt von und für die Entzweiung, die da heißt Macht... was wäre nämlich der totalitärer Anspruch ohne ein Feindbild?!

2.) Die eingangs angekündigte aktuelle Nachricht besagt nun, daß die Serben im Kosovo den bisherigen Boykott gegen die UNO aufgeben, und, noch immer mit Vorbehalten, aber ein multiethnisches System zu "dulden" und daran als "Beobachter" mitzuwirken bereit wären, was als ein Durchbruch gewertet werde, weil Serben bisher die UNO sabotierten.

http://www.kosova-info-line.de/kil/neueste_nachrichten-6928.html

Allerdings haben sich die Serben in Mitrovica von den übrigen Serben im Kosovo distanziert und erklärten die UNO weiter zu boykottieren wie bisher, und keine ethnische Vermischung mit den Albaner in Mitrovica zuzulassen und ethnische Säuberungen gegen Albaner in Mitrovica unter UNO Aufsicht (mit französischer KFOR) in den von Serben kontrollierten Gebieten fortsetzen zu wollen und die Albaner aus den ethnisch sauberen Teilen von Mitrovica zu säubern. Was nämlich bisher der Weltöffentlichkeit entgangen ist, war der Umstand, daß die Serben erfolgreich die UNO und jede Hilfsmaßnahme pervertiert hatten, idem sie etwa in der Kraina (in Kroatien), und dann in Bosnien und im Kosovo, die internationale Forderung nach der Restaurierung des multikulturellen Erbes so ins Gegenteil verkehrt (pervertiert) hatten, daß sie ein Doktrin des Milosevic vertreten, wonach das Multiethnische ausschließlich durch und nur in ethnisch sauberen Gruppen und Gebieten möglich sei, und sobald die ethnische Sauberkeit und ethnische Säuberung in den von Serben bewohnten Gebieten von der UNO untersagt wird, ist für Serben die Multikultur gestorben, und sogleich erklären sich die Serben geschlossen für UNO-Flüchtlinge als ethnisch diskriminierte, wenn man ihnen die ethnische Säuberungen verbietet. Bis heute verstanden die panslawisch indoktrinierten westlichen Medien den Skandal zu vertuschen, daß die Serben die Multikultur mit ethnischer Sauberkeit "verwechselt", bzw. vertauscht hatten, und immer und überall die Multikultur unter dem Vorwand sabotieren, daß sie angeblich ethnisch verfolgt werden, weil die UNO die ethnische Säuberungen durch Serben nicht zulassen will. Immer wenn die ethnische Säuberung durch Serben durch die UNO unterbunden wird, erklären die Serben, daß sie ohne ethnische Säuberung nicht leben können, und daher ethnisch diskriminiert und verfolgt zu sein. Mit anderen Worten ist der Standpunkt der Serben, daß Kultur und Ethnium - zumindest für Serben - eine unauflösliche Einheit bilden, wonach ein ethnisch gemischte Kultur für Serben ausgeschlossen sei, und nur ethnisch gesäuberte Gebiete wie im Bosnien ein multikulturelles und multiethnisches Zusammenleben ermöglichen, weil bei einer ethnischen Vermischung die Serbische Kultur angeblich unmöglich existieren könne. Mit dieser Taktik konnten sie in Bosnien die UNO quasi erpressen, nämlich gaben sich die Serben als angebliche Flüchtlinge und ethnisch verfolgte aus, wenn ihnen die ethnische Sauberkeit untersagt werde, und oder die ethnische Säuberung rückgängig gemacht werde. Wie schon in der Kraina zuvor, wollten sich also die Serben ansonsten alle als Flüchtlinge ausgeben und auf Kosten der UNO als ethnisch verfolgte abkassieren, wenn man ihnen die durch Genozid ethnisch gesäuberten Gebiete nicht (ethnisch sauber) zuerkannt hätte, und so Genozid durch die UNO als legitimes Mittel für ein ethnisch sauberes Klein-Serbien in Bosnien nicht sanktioniert worden wäre. Nach der Kraina und Bosnien wollten und wollen also die Serben im Kosovo die Ethnische Hygiene fortsetzen und mit keinen unsauberen Ethnien wie die Albaner sich multikulturell infizieren, sondern mußten und müssen die Albaner in den von Serben bewohnten Gebieten ethnisch desinfiziert, bzw. entsorgt (gesäubert) werden, weil sie die serbische Kultur, die nur in albanerfreien Gebieten existieren kann, sonst in Gefahr wäre. Multikultur ist für den Milosevicismus immer und ausschließlich nur dann möglich, wenn die Serben garantiert ethnisch sauber - in ethnisch sauberen Grenzen - bleiben, und eine andere Form des ethnischen Zusammenseins als ethnische Sauberkeit ist für Serben ausgeschlossen, und wird daher als die Vertreibung und ethnische Diskriminierung der Serben erklärt, weil die Serben nur ethnisch sauber leben könnten, mit der Verweigerung der ethnischen Säuberungen die Existenzgrundlage der Serben zerstört wurde.

3.) Mann kann zwar nicht vorbehaltlos feststellen, der Panslawen-Lobby dort jeweils am stärksten ist, wo die Linken dominieren, doch läßt eine starke kommunistische Gruppierung zumindest auf eine starke panslawische Präsenz schließen. Warum aber auch immer in Frankreich ein unverhältnismäßig hoher Anteil an Kommunisten präsent ist, Tatsache bleibt, daß die Franzosen die wichtigsten Verbündeten der Panslawen im Westen während dem Ersten Weltkrieg waren und sind, wozu noch die große Affinität zum Panslawismus mit dem Überproporz der Kommunisten in Frankreich kommt. Deswegen machten die Franzosen im Kosovo, wie schon zuvor in Bosnien, eine Sonderpolitik gegen die Albaner und für die Serben. Nachdem das Kosovo in etwa 5 Teile aufgeteilt wurde, wovon einen Teil die französische KFOR kontrolliert, versuchten alle anderen Teilgebiete im Kosovo unter englischer, deutscher, amerikanischer und italienischer Kontrolle (KFOR), die von den Serben blutig durchgeführte Rassentrennung im Kosovo rückgängig zu machen. Es gab ein Tauziehen, weil die Serben kein Spital, keine Schule, und sonst auch keine öffentliche Einrichtung (auch nur partiell) mit den heimkehrenden Albaner teilen wollten, sondern den Rassenhaß offen zur Schau trugen und konsequent und geschlossen Unversöhnlichkeit gegen Kosovoalbaner zeigten, um den Erfolg der ethnischen Säuberungen (Genozid) nach Bosnischem Muster zu kassieren. Deswegen hat auf Betreiben der USA die UNO vorweg die "Kantonisierung" des Kosovo ausgeschlossen, die Abschaffung der serbischen Apartheid, und überall den ungehinderten albanischen Präsenz proklamiert. Diese internationale Entscheidungen werden nur von Frankreich systematisch sabotiert. Während in den anderen Gebieten die serbisch besetzten Schulen oder Spitäler auch für Albaner geöffnet werden mußte, und die KFOR die Ausgrenzung der Albaner durch Serben im Kosovo nicht zuließ, woraufhin die Serben sich als ethnisch Verfolgte ausgaben und das Land meistens verließen, widersetzte sich Frankreich erfolgreich der UNO, indem alles sabotiert und etwa die Sanktionen der EU gegen Österreich auf Betreiben Frankreichs von der sozialistischen Internationale so verhängt wurden, daß Österreich im Sinne der panslawischen Lügenpropaganda verleumdet wurde, ethnisch für die EU minderwertig zu sein, weil Österreich erstens sehr viel Bosnier und Albaner aufnahm und sich zweitens entschieden gegen ethnische Säuberungen einsetzte.

4.) Die hier gegenständliche Petition handelt also von einem nationalen Konflikt im Vorhof der EU als Präzedenzfall dafür, daß der einzige Weg der Integration mit Tiefenwirkung der deutsch-französische Weg als Vorbild war, dem übrigen in Südtirol eine italienisch-österreichische ebenfalls mit Vorbildcharakter folgte. Dieser Weg bestand darin, daß man zuallererst die historischen Altlasten abträgt, bzw. aufarbeitet, wobei man die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen hat. Denn mit der jeweiligen Geschichte konfrontiert bekommen die Konfliktparteien erstens eine Respekt vor unserem, bzw. vom jeweiligen historischen Erbe, und jeder der Konfliktparteien bekommt einen tiefen Respekt von der jeweils anderen Konfliktpartei, und schlußendlich bekommt der Mensch einen tiefen Respekt vor dem Menschen. Um also sich zu diesem Respekt gegenseitig zu verhelfen, möge Europa die Schatztruhen der Geschichte öffnen, denn da ist keiner, der nichts zu verbergen hätte, und da ist keiner, der sich nicht sehen lassen könnte. Wir können alle aufeinander stolz sein, wenn wir das nur wollen. Um aber nicht zu theoretisch zu werden, sondern auf die praktische Seite eines Konflikts hinzuweisen, ist zunächst festzuhalten, daß, so wie die hier als das repräsentatives Beispiel bemühte deutsch-französische Achse durch die historische Aufarbeitung der Altlasten entstand, oder damit zumindest Hand in Hand ging, so wußte der Spaltgeist damals wie heute Unkraut zu säen und durch historizisierende Arbeiten Machtanspruch auf rassischer Grundlage mit Lug und Trug zu begründen. Die 1918-1920 Friedensregie führenden Franzosen hatten den "Erben" der Donaumonarchie damals "nahegelegt", das geraubte Land durch "historische" Arbeiten "erbrechtlich" zu "legitimieren", und so entstand der Amselfeld-Mythos über das Kosovo, worauf sich der serbische Anspruch gründe, wonach angeblich serbisches Heldenblut im Mittelalter für alle Ewigkeit für die Verteidigung des Landes (Kosovo) vergossen ward, und seitdem jeden Massenmord heute noch legitimiere, was aber historisch nicht wahr ist. Die serbischen Geschichtsfälscher haben bei der Aufteilung der Donaumonarchie keine Qualitätsarbeit geleistet, und so wäre vielleicht verständlich, warum die Serben emotionell und nicht sachlich vorgehen und argumentieren. Ich verweiset neben meiner schon zitierten Arbeitsvorlage, die den Donauraum in einem größeren Zusammenhang betrachtet

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/trianon13.html

und auf eine Arbeit, die speziell dem Kosovo gewidmet ist

http://www.rrz.uni-hamburg.de/Illyria/unabhaengigkeit.html

»Läßt sich die Unabhängigkeit Kosovas völkerrechtlich begründen?«

Ich hoffen nun insbesondere mit der zitierten albanischen Arbeit transparent machen zu können, daß gegen diese wissenschaftlich fundierte Argumentation der Kosovoalbaner dem Milosevic außer dem Völkermord an den Kosovoalbaner kaum mehr Argumente übrig blieben, um die albanische Kritik verstummen zu lassen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich - am aktuellen Beispiel des Kosovo - also in dieser Petition die EU vor die Wahl stellen, ob denn Genozid oder die Aufarbeitung der historischen Altlasten der richtige Weg zur europäischen Integration sei? Wenn die in den zwei zitierten Arbeiten aufgelisteten historischen Fakten nicht trügen, so versucht Serbien durch neuerliche Geschichtsfälschung die strittigen Gebietsansprüche im Kosovo zu rechtfertigen, und in einer Wirtschaftsgemeinschaft die die EU ursprünglich war, ließe sich ausrechnen, daß es wohl billiger käme einige Bücher zu wälzen und Archive zu durchstöbern, als der Verschleiß an Kriegsgerät und Menschenmaterial im Kosovo. Sollte sich die EU zu dieser oder einer ähnlichen Ansicht durchringen, sei es aus Billigkeitsgründen oder durch Eingebung, daß die Aufarbeitung der historischen Altlasten eine Abkürzung auf dem Weg zum Nachbar sei, könnte man das ja beim nächsten Mal, etwa bei der Osterweiterung der EU, auch in der Praxis anwenden.

Mit freundlichen Grüßen






4. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Sanktionen der EU gegen Österreich VIII



Sehr geehrte Damen und Herren!

Weil einerseits das Streben des Kommunismus nach der totalitären Weltherrschaft als irreversible Grundidee eine historisch unumstößliche Tatsache ist, und andererseits ebenso eine historische Tatsache ist, daß der Kommunismus sich, ähnlich zum deutschen Nationalsozialismus Hitlers, zu einer scheindemokratischen Bündnispolitik auf dem Weg (siehe zB "Langer Marsch" Maos in China, oder den Bündnis Stalins mit den USA gegen Hitler) zur totalitären Weltherrschaft auf Kosten der Demokratie bekennt (siehe auch den Sturz Gorbatschows vor ca. 10 Jahren); ist in dem Zusammenhang mit den Sanktionen der EU gegen Österreich darauf hinzuweisen, daß darin die Sozialistische Internationale einen angeblichen Rechtsruck in Österreich vortäuscht, obwohl faktisch in Österreich alles unverändert blieb, und in der EU, und vor allem in der sozialistischen Internationale, ein Linksruck erfolgt ist. Diese Petition bestreitet also nicht, daß in der EU eine bisher nicht konstatierte Polarisierung der politischen Landschaft eingetreten ist, und sich die Pole relativ zueinander verschoben hatten, und es wird auch nicht bestritten, daß mit dem Zusammenbruch der bisher panslawisch indoktrinierten Weltkommunismus auch die ganze Weltpolitik in Bewegung geraten ist, und insbesondere viele Rechtsextreme aus dem Untergrund wieder weltweit an die Oberfläche kamen, sondern weist diese Petition auf den Umstand hin, daß der Rechtsextremismus nicht ohne Feindbilder existieren kann, und überall wo sich Rechtsextremismus behaupten kann, ist dies technisch immer und ausschließlich möglich, wo der Linksextremismus die Oberhand gewonnen hat, weil Ohne Linksextreme die Rechtsextreme nicht existenzfähig wären, weil sich Rechtsextremismus immer nur an dem Feindbild Linksextremismus überhaupt hochziehen kann, und ohne eine starke Linke eine starke Recht unmöglich wäre.

Vor dem Zusammenbruch des Sowjetkommunismus ist der Weltkommunismus von Sowjetrußland, also von dem Panslawismus finanziert worden. Die meisten kommunistische Parteien, die in der Regel keinen demokratischen und also auch keinen finanziellen Rückhalt hatten, wurden in Westeuropa und Weltweit mit sowjetischen Finanzmitteln zwar zur relativen wirtschaftlichen Unabhängigkeit (als Weltkonzern des Kommunismus) erzogen, auch wenn die finanzielle und vor allem ideologische Abhängigkeit von Rußland bestehen blieb. Mit dem Untergang der Finanzmacht von Sowjetrußland ist zwar eine Art ideologische Abnabelung von Sowjetrußland als Eurokommunismus erfolgt, doch ist der Eurokommunismus vom Konzept nichts anders, als die Rückkehr zu einer Bündnispolitik, die dann erneut nach der totalitären Weltherrschaft strebt, und die Demokratie als Übergangsphase ideologisch verbucht. Das neue Selbstbewußtsein des Eurokommunisten ist nichts anders, als die Verlegung der Zentrale des kommunistischen Wirtschaftsimperiums nach Westeuropa, wo ein anderer Ton herrscht. Es kann also vor allem finanztechnisch kein Zweifel daran bestehen, daß der Eurokommunismus ein Kind des panslawischen Weltkommunismus ist, auch und gerade wenn der Eurokommunismus sich ideologisch scheinbar emanzipiert und nur das panslawische Geld aus Rußland erben will.

Ich verweise hier auf die eher erfolglosen Bemühungen in Österreich, die wirtschaftliche Macht der Kommunisten zu brechen, indem man nachzuweisen suchte, daß alles Geld der österreichischen (und europäischen) Kommunisten eigentlich dem panslawischen Ostblock, bzw. den Ostkommunisten gehört, und hauptsächlich Ostdeutschland, was aber gegen die kommunistische Geheimdienste, die nach wie vor das Vermögen des Weltkommunismus verwalten, nicht gelungen ist. Und weil diese Bestrebungen keinen großen Erfolg hatten, kann von Österreich und von Europa aus, mit den von den Ostkommunisten bei den Eurokommunisten deponierten Geldvermögen, ein noch immer (deswegen) übermächtige Kommunismus in Rußland (und Westeuropa) finanziert werden. Ohne das von den Eurokommunisten verwalteten sowjetkommunistischen Vermögen wäre eine kommunistische Partei heute in Rußland gar nicht möglich. Und dieses kommunistische Vermögen in der Hand der Eurokommunisten reicht offenbar auch aus, die sozialistische Internationale gleichsam aufzukaufen, bzw. wirtschaftlich so abhängig zu machen, daß die ideologisch Unabhängigkeit der sozialistischen Internationale verloren ging.

Diese Petition richtet sich also gegen die Sanktionen der EU gegen Österreich aus dem Grunde, weil darin ein angeblicher Rechtsruck von der sozialistische Internationale in Österreich vorgetäuscht wird, um einen Linksruck in der sozialistischen Internationale zu vertuschen. Denn in Österreich gelang infolge einer - eine Jahrzehnt lang (bis 1995) ungeklärt gebliebene - Briefbombenserie, die das öffentliche Leben in Atem hielt, das Neonazitum und Rechtsextremismus - sowie Rassismus - in die Schranken zu weisen, und infolge der Briefbombenserie wurde die Rechtsextreme Szene in Österreich durch mehrere Prozesse so gut wie unter Kontrolle gebracht. Während der von Linksextremen und Linken gegen die FPÖ geschürte Hetzkampagne gelang es der FPÖ sich gegen Rechtsextremismus und Rassismus so weit abzugrenzen, daß die österreichische Öffentlichkeit nicht mehr im Land getäuscht werden könnte, wonach angeblich die FPÖ rassistisch und rechtsextrem sei, wie das die Linksextremen in Österreich nach wie vor behaupten. Wohl aber kann die Linke aus Österreich die EU täuschen, wonach die FPÖ rechtsextrem und rassistisch wäre, und zwar weil die sozialistische Internationale von dem Linksextremen sozusagen aufgekauft, zumindest jedoch ideologisch indoktriniert wurde.

Diese Petition richtet sich also gegen die schleichende kommunistische Machtübernahme in der EU, nämlich über die sozialistische Internationale, indem die sozialistische Internationale durch die Schaffung von "neuen Strukturen" parallel zur EU, mit einem (kommunistisch gelenkten) Schattenkabinett in die EU von außen hineinregiert, und so die EU insgesamt ad absurdum geführt hatte.

Die Petition stützt sich auf die heuchlerische Behauptung der EU, daß die Sanktionen der EU gegen Österreich angeblich von dem EU-Recht nicht erreicht werden können, weil angeblich sich die "Vierzehn" außerhalb vom EU-Recht gestellt hatten, und wenn die "Vierzehn" im Namen der EU vortäuschen, nur bilateral die Sanktionen der EU gegen Österreich zu sanktionieren, dann können sie vom EU-Recht nicht erreicht werden, weil sie angeblich ja nichts mir der EU zu tun hätten. Denn genau dieses angebliche oder Wirkliche "Außerhalb" der "Vierzehn" vom EU-Recht, wonach die Sanktionen der EU gegen Österreich auf dem Boden des Rechts nicht hinterfragt werden können, ja angeblich gar nicht geklagt werden können, ist der Punkt, der nachweist, daß die Sozialistische Internationale einen Exodus aus der EU vor aller Welt veranstaltet hatte, indem die EU als Land des Rechts verlassen und ein Nachbarland der Rechtlosigkeit und Machtpolitik übergeführt hatte.

Formalrechtlich könnte noch angemerkt werden, daß die Österreicher, die zu 2/3 empört über die Vorgangsweise der EU gegen Österreich sind, deswegen nicht verstehen, was mit der EU passiert ist, weil in Österreich das Gesetz eingeführt wurde, daß etwa der Aufsichtsrat eine Aktiengesellschaft für die Entscheidungen haftbar ist, und in der österreichischen Demokratie eine Diskussion von der FPÖ angeregt wurde, die Parlamentarier für Fehlentscheidungen haftbar zu machen. Den fanatischen Haß der Linken hat die FPÖ mit der überaus erfolgreichen Bekämpfung der Korruption auf sich gezogen, und die Linke versuchte gegen die FPÖ mit Mobbing zu kontern, und nachdem die Linke in Österreich mit dem Mobbing nicht mehr weiterkam, übertrug die Linke das Mobbing gegen die FPÖ auf die EU. Die Sanktionen der EU gegen Österreich ist also ein Triumph der Korruption.

Mit freundlichen Grüßen






5. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Neuordnung Europas (II)



Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu der von mir nach deutsch-französischem Vorbild postulierte Aufarbeitung der historischen Altlasten als Unerläßliche Voraussetzung der laufenden europäischen Integration, erfordert die Einbeziehung des Problems mit der gezielten Falschinformation als politisches Instrument in die Betrachtung, ja die hier geforderte Auseinandersetzung mit den historischen Altlasten im Dienste der Integration ist quasi die Auseinandersetzung mit dem Phänomen der Lügen-Propaganda und gezielter Falschinformation an sich. Ich darf daher nochmals auf meine schon zitierte Arbeit

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html

verweisen, und feststellen, daß die dort theoretisch explizierte These auch in der praktischen Umsetzung nicht zu kurz gegriffen ist, wonach das Sozialgefüge an sich, und daher jede Form der Integration, von dem Umgang mit Falschinformation abhänge, so daß die Falschinformation und der Umgang mit Falschinformation im Globalismus gleichsam der Maß aller dinge und Thema Nr. 1 Geworden ist.

1.) Weil in Lissabon der Europäische Rat die Weichen in Richtung Internet gestellt, und somit verbal und öffentlichkeitswirksam die sog. Informationsgesellschaft als historische Realität sinngemäß postuliert, kann die Erklärung der Begrifflichkeit der Falschinformation hier ansetzen, bzw. von hier aus abheben. Schon vor etwa zwei Jahrzehnten hat der Club of Rom das Ende des Industriezeitalters und das Ende der Industriegesellschaft verkündet, und den Anfang der sog. Dienstleistungsgesellschaft proklamiert. Das Neue an der Dienstleistungsgesellschaft war, daß darin zunehmend auch die zuvor dominante Industrie schrittweise zur Dienstleistung umfunktioniert wurde, und zwar so, daß die Industrie ein Teil der Dienstleistung geworden ist, so wie zuvor die Dienstleistung ein Teil der Industriegesellschaft war. In der damit entfesselten rasanten Entwicklung zeigte sich alsbald, daß, so wie zuvor Dienstleistung ein Teil des Ganzen war und nunmehr zum Schwerpunkt erklärt wurde, so ist anfänglich die Information ein Teil der Dienstleistung gewesen, und ist nunmehr - spätestens mit dem Internet als Massenmedium - der namensgebende Scherpunkt des globalen Systems geworden, wo alles von und für die Information lebt, so daß man heute von der Informationsgesellschaft gesprochen werden kann und muß. Dieser Übergang von der Dienstleistungsgesellschaft zur der Informationsgesellschaft hat sich zunächst, so könnte man meinen, in dem Übergang der Demokratie zu der Mediokratie abgezeichnet, weil die zur Dienstleistung erklärte Justiz und Verwaltung, die als unabhängig, bzw. selbstregierend verstanden wurden, plötzlich sich außerstande zeigten, die Korruption (zumal in den eigenen Reihen) zu bekämpfen, so daß zunächst die Kontrolle von Justiz und Verwaltung schleichend von der Politik auf die Medien übergegangen ist, bis schließlich die Medien auch die Politik insgesamt unter ihre Kontrolle brachten, und somit die Demokratie in eine Art Mediokratie umgewandelt hatten, wo die Information über die Medien auch Justiz und Verwaltung (respektive Politik) kontrollieren konnte. Und diese Machtüberlegenheit der Medien gegenüber der Politik ist Information. Dieser Gesamtbetrachtung ist hinzuzufügen, daß die Wirtschaft - insbesondere der Kapitalmarkt - sich im Globalismus über das gesellschaftliche Niveau erhoben hatte, die sich auf der einzelstaatliche Ebene abspielt, und somit die globalisierte Wirtschaft jenseits dem Informationshorizont, ja sie kontrolliert die Information. Seriöse Internetexperten warnen seit Jahren, daß insbesondere im Internet eine unübersehbare Flut der Information sich anhäuft, die nunmehr ausschließlich selektiv zugänglich ist, und so wird derjenige, der diese Information selektiert, wer also immer Information liefere, schier allmächtig, ja mächtiger als allmächtig, weil er nicht nur nicht kontrolliert werden kann, sondern sich selber auch nicht mehr unter Kontrolle hat und von der eigener Übermächtigkeit korrumpiert werde. Das wohl anschaulichste Zeugnis von dieser gleichsam ausufernden Allmacht des "Informators", der die Macht des klassischen Imperators in den Schatten stellt, ist der Umstand, daß hinter den Kulissen eine noch nie dagewesen Machtkampf tobt, die als Information komplett unzugänglich bleibt, und mit der Disneyland-Romantik (des Cyber-Space) im Internet als Kulisse nach wie vor verdeckt ist. Zum Glück hat zB die EU als erste entdeckt, bzw. als erste sich für mächtig genug wähnt, sich dagegen auflehnen zu können, daß die Angloamerikaner den gesamten elektronischen Informationsfluß kontrollieren, und so hat die EU dagegen offiziell protestiert, wo zwar keine Lösung in Sicht ist, aber wenn die Öffentlichkeit über die Gefahren informiert ist, kann die Gefahr als einigermaßen entschärft angesehen werden.

2.) Wenn also die Unbegrenzte Macht der Information als Thema so weit übersichtlich wäre, so müßte der unbändige Wunsch der Falschinformation plausibel erscheinen, sich an dieser Macht zu "beteiligen". Es zeigt sich aber beim näheren Hinsehen alsbald, daß sofern sich Wahrheit und Unwahrheit gegenseitig ausschließen, dann die Falschinformation zumindest grundsätzlich den Anspruch auf die totalitäre Macht erheben muß, um sich auch nur halbwegs zu behaupten. Komplex wird diese Logik der Unlogik, wenn sich die Unwahrheit der Wahrheit bedient, so wie zB eine Fälschung das Original nachbildet, um den Informationsempfänger zu bestechen. Gelingt es nämlich der Falschinformation mit der Verheißung von Wahrheit und Erkenntnis die Informationsdurst zu korrumpieren, so etwa wie es von der Paradiesschlange heißt, daß sie den ersten Menschen erfolgreich korrumpiert habe, so nimmt die gesamte Schöpfung eines Paralleluniversums neben der Wirklichkeit ihren Lauf, wo die einzelnen Halbwahrheiten summarisch die globale Unwahrheit sind. Man kann sich im Handy-Zeitalter die Information leicht als wellenmechanisches Phänomen vergegenwärtigen, wo die Wellenlänge der Wahrheit leicht von der Unwahrheit überlagert und übertönt werden kann. Dazu ist allerdings zu bemerken, daß dieser Vergleich insofern hinkt, aber doch in einem größerem Zusammenhang zutrifft, daß auf der Ebene Wahrheit auf allen Wellenlängen die Wahrheit kommt, während auf der Ebene der Unwahrheit die Wahrheit nur eine von vielem Möglichkeiten sei. Man kann so eine Überlagerung der Information mir Falschinformation, also die Unterdrückung der Information durch Falschinformation, den Störsender der Unwahrheit als die Technik des Mobbing bezeichnet werden. Möchte man die gegenwärtige Lage im Globalismus pessimistisch betrachten, so gelte es festzustellen, daß mit der Informationsgesellschaft das Zeitalter der Mobbing über uns hereingebrochen sei. Um nur ein bekanntes Bespiel zu nennen, so wurde der für die Kontrolle bestimmte EU-Beamte, der die Korruption in der vorigen EU-Kommission aufdeckte, nicht nur vorher durchgehend gemobbt, sondern wurde auch nachher durch gemobbt, als die Falschinformation der korrupten Kommission der EU eine Schlacht verloren geben mußte. Mit der dokumentierten Mobbing gegen den Beamten der EU, der die Korruption der Kommission der EU aufgedeckt hat, und zwar weil Mobbing auch nach dem Erfolg der Korruptionsbekämpfung fortgesetzt wurde, kann gezeigt werden, daß die Korruption (Falschinformation) mit einem Bauernopfer gesiegt hatte.

3.) Ein typisches Beispiel der Allmacht der Falschinformation sind die Sanktion der 14 Staaten der EU gegen Österreich, die von und für die Mobbing da seien, und sich in eine "klassischen" Zirkelschluß sich selber zum Sieg und zum eigenen "Recht" verhelfen. Es ist allerdings nicht so, daß die Falschinformation von der EU erfunden worden wäre, sondern hat sich die Falschinformation - mit der damit eine integrierenden Einheit bildenden Mobbing - von unten her zu einer Dachorganisation zusammengefunden, und so die Kräfte des Mobbing gegen die Informationsgesellschaft und Wahrheit, insbesondere jedoch gegen das wohlverstandene Recht, vereinigt. Man könnte die EU also gleichsam als ein Forum für Falschinformation auf Picknickbasis bezeichnen. Bezeichnend ist allerdings, daß vorerst die sich als ein Lügen-Picknick der Vierzehn der Sanktionen - als Pendant der EU - gebildet habe, um möglichst ungehindert Mobbing innerhalb der EU scheinbar von "außerhalb" (vom Recht) zu perfektionieren, und so mit Mobbing im Zirkelschluß den Sieg der globalen Falschinformation zu sichern. Denn die Falschinformation stützt sich einerseits auf Mobbing und andererseits auf die Siegerideologie, und steht auf diesen beiden Beinen, wonach aus dem Postulat, daß die Wahrheit siegen müsse, in dem Paralleluniversum der Falschinformation das Postulat folge, daß alles was siegt notwendig die Wahrheit sein müsse. Sonach bilden Mobbing und Siegerideologie mit der Falschinformation eine organische, gleichsam trinitarische Einheit, weil erfahrungsgemäß ist Mobbing immer und überall siegreich, auf jeden Fall ist Mobbing bis heute unbesiegt, und es ist noch kein Fall bekannt, daß Mobbing nicht siegreich gewesen wäre, woraus folgt, daß die Falschinformation allmächtig, folglich Falschinformation (dank Mobbing) immer (notwendig) richtig sei.... Zumal als politisches Instrument.

4.) Man kann fast schon froh sein, daß die Falschinformation als Tatsache durch Symptome wie etwa die sog. Ausschwitz-Lüge und Leugnung des Holocaust

<vgl. http://www.codoh.com/inter/intkzzwarheit.html>

in die Weltöffentlichkeit eingedrungen und präsent ist, weil die Hauptstärke der Falschinformation war und ist, und das ist zugleich die oberste Direktive der Falschinformation, die Falschinformation par excellence, daß es angeblich keine Falschinformation gäbe, und eine Falschinformation gar nicht möglich sei, oder wenigstens ausgeschlossen werden könne. Begonnen hat das in der jüngeren Subkultur, wo besonders radikale neue Sekten, allen voran die sog. Satanisten (Selbstbezeichnung), mehr oder minder offen eigene Abteilungen für gezielte Falschinformationen eingerichtet hatten, wo sie etwa gegen sich selber zunächst falsche Gerüchte in Umlauf setzen, und dann die wohlwissend falschen Gerüchte der Marke Eigenfabrikat theatralisch wiederlegen, und sich so als Sieger gegen Mobbing präsentieren und erklären, daß über sie nur immer falsche Informationen verbreitet worden seien, so daß alle Informationen über sie falsch sein müssen. Dazu ist allerdings festzuhalten, daß diese m. E. primitive Form der gezielten Falschinformation relativ neu ist, und - wie gesagt - man kann froh sein, daß solche plumpe Formen der Falschinformation in Mode gekommen sind, weil damit die Hauptfestung der "wahren" Falschinformation eingestürzt ist, wonach es überhaupt keine Falschinformation gäbe und jede Falschinformation niemals vorsätzlich, sondern höchstens aus Irrtum entstehen könne. Man kann mit dem Auftauchen der Falschinformation als Faktum in der Öffentlichkeit von einer Jahrtausendchance sprechen, auch wenn man weiß, daß man gegen Falschinformation letztlich doch chancenlos wäre. Der Hochburg der Falschinformation ist nämlich die Wissenschaft und Forschung, wo sich in unseren Tagen ein geschlossenes System der Falschinformation gebildet hatte, die insbesondere darin besteht, die Möglichkeit der (gezielten) Falschinformation innerhalb von Wissenschaft und Forschung zu leugnen, und die Kultivierung der Unwahrheit als den Kultus der Wahrheit auszugeben. Denn das ist die Falschinformation schlechthin, und der vorprogrammierte Untergang unserer Zivilisation. Wie es sich aus der weiter oben zitierten Arbeit ergibt, kam die Kultivierung der Falschinformation mit dem Subjektivismus als Kerygma der Aufklärung und Moderne auf behauptet sich bis in unsere Tage bis in die Wissenschaftstheorie hinein als Konstruktivismus. Der sich auf akademischen Boden als Konstruktivismus bezeichnende Subjektivismus gründet in dem Axiom, bzw. a priori Postulat Kants, wonach die Wirklichkeit an sich absolut unmöglich erkennbar sei, und dieser Hauptsatz, bzw. alles aufgeklärt Moderne Tragende Grundsatz der Aufklärung und Moderne, zu dem sich alle durchgehend bekennen die aufklärerisch und modern gelten wollten und wollen, ist das nämliche Postulat der gezielten Falschinformation mit dem Absolutheitsanspruch auf den Menschen, dem seine Erkenntnisfähigkeit, sein Menschsein, von Kant a priori abgesprochen werde. In der Konsequenz schließt nun dieser Hauptsatz, bzw. Grundsatz der Moderne, sowohl jede Wissenschaft, wie auch jede Gerechtigkeit, und überhaupt alles als möglich aus, was auf der Objektivität und auf die Erkennbarkeit der Wirklichkeit basiert. Aufklärung und Moderne, bzw. der Subjektivismus, wonach die Wirklichkeit absolut unmöglich (erkennbar) sei, erschuf sich ein Paralleluniversum des scheinbaren Erkennens, von denen die Naturwissenschaft (Helmholtz) sagt, daß das in bezug auf die Wirklichkeit ein Nonsens sei, weil das unwirkliche Paralleluniversum Kants eine wirklichkeitsfremde Axiomatik zwingend voraussetze, die zumindest mit der von Kant als Gott (a priori) postulierten (wirklichen) Natur unmöglich vereinbaren lasse, welche (wirkliche) Natur zumindest für die Naturwissenschaft in seiner Wirklichkeit als Gesetz (der Natur) sehr wohl erkennbar sei.

5.) Das klassische Beispiel, um nicht zu sagen ein Manifest der Falschinformation, sind die Friedensverträge 1918-1920, woselbst die Neuordnung Europas "proklamiert" wurde, die sich als Völkerbund in die Weltgemeinschaft eingebunden wußte.

<vgl. http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/trianon13.html>

Bei dieser Neuordnung Europas anno 1918-1920 erklärten sich die Sieger für gerecht und die Besiegten für ungerecht, damit die Sieger die Besiegten ausrauben und durch Mobbing zur Schuldbekenntnissen erpreßt wurden, so wäre die Besiegten selber schuld, von den Siegern ausgeraubt worden zu sein, womit die Falschinformation den totalen Sieg errungen habe und die konstituierende Grundlage der bis heute bestehenden Neuordnung Europas anno 1918-1920 geworden ist. Nach dem Ausbruch der Jugoslawienkrise vor etwa zehn Jahren stand es weltweit zunächst außer Zweifel, daß das mit den nämlichen Friedensverträgen anno 1918-1920 zusammenhängt und sich davon ableitet, und berichteten anfänglich alle Medien uni sono in diesem Sinne, wonach das Problem, und sonach auch die Lösung in den Ereignissen anno 1918-1920 zu suchen sei. Inzwischen ist die Medienwelt, so wie zuvor die Wissenschaft und Forschung, von der panslawischen Lügenpropaganda überrollt und mittels Mobbing total besiegt worden, so daß heute durch Mobbing jede Forschung und Aufarbeitung der historischen Altlasten im Keime erstickt werde, und jede Form der Information so gut wie unmöglich geworden ist. Diese Petition geht also von dem Postulat der Unumgänglichkeit der Aufarbeitung der historischen Altlasten nach deutsch-französischem Vorbild aus, und postuliert, daß die Altlasten aus gezielter Falschinformation bestehen, und daher ein unlösbares Problem darstellen, solange die EU von und für die Falschinformation mittels Mobbing und Siegerideologie stehe. Das Ziel der Petition kann also so formuliert werden, sofern "Historia est magistra vitae" (die Geschichte ist die Lehrmeisterin des Lebens), wie der alte Lateiner sagt, daß am historischen Beispiel der Friedensverträge anno 1918-1920, wo die äußere Neuordnung Europas beschlossen wurde, die gegenwärtigen Probleme der EU im Umgang mit Falschinformation erkannt werden, und mit diesem Erkennen die innere Neuordnung Europas in Angriff genommen werde.

Mit freundlichen Grüßen






6. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Falschinformation (Sanktionen gegen Österreich (IX))



Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Anschluß an meinem gestrigen Petitionsbegehr, betreffend der Aufarbeitung der historischen Altlasten bei der (äußeren) Neuordnung Europas - in den Friedensverträgen 1918-1920 - zum Einsatz gekommenen Falschinformation, und insgesamt hinsichtlich jeder "Tradition" von Falschinformation, die etwa die Jugoslawienkrise hält und trägt, und ohne jene Falschinformation ein Genozid in Bosnien und Kosovo nicht möglich gewesen wäre, möchte ich nun die Falschinformation, welche den Sanktionen der EU gegen Österreich zugrundeliegen, aus aktuellem Anlaß der heutigen Entschuldigung der SPÖ (für die eigene "nationalsozialistische Vergangenheit", bzw. Braune Flecken) ansprechen. Ich zitiere aus der Homepage der FPÖ:

http://www.fpoe.at/aktuell/welcome.html

»Stellungnahme zur gefälschten Webpage:

Wir wurden im September 1999 darüber informiert, dass eine Fälschung unserer Homepage im Internet existiert. Wir distanzieren uns ausdrücklich von den veränderten Inhalten und Links auf dieser Seite. Wir Freiheitlichen stehen in keinerlei Verbindung mit diesen Cyberterroristen.

Diese Seiten wurden mit der Absicht ins Netz gestellt, unserem Ruf Schaden zuzufügen und unser Ansehen international zu diskreditieren.

Unsere Reaktion darauf war eindeutig:

Wir haben sofort Anzeige wegen Verstoßes gegen das Wiederbetätigungsgesetz erstattet

Wir haben den Amerikanischen Provider aufgefordert, diese Seiten aus dem Netz zu entfernen

Wir haben Klage auf Unterlassung der Verbreitung unseres Namens eingebracht

Wir hatten die Zusage des ehemaligen Innenministers Schlögl, dass umgehend Schritte dagegen eingeleitet werden.«

Zu richtiger Information gehört auch, daß der von der FPÖ hier zitierte Innenminister Schlögl es war, der im Gegensatz zu Kanzler Klima offen dafür eintrat, daß die SPÖ mit der FPÖ die Koalitionsgespräche führe, womit Schlögl als damalige Innenminister unmißverständlich deklarierte, daß die Verleumdungspolitik Klimas gegen die FPÖ sachlich nicht gedeckt sei. Im übrigen behauptet die FPÖ, daß selbst Klima insgeheim mit einem quasi Koalitionsangebot an die FPÖ herangetreten sei, was Klima erst leugnete, als die FPÖ das ausschlug und mit der ÖVP eine Koalition einging. Der selbe Innenminister Schlögl war auch als Nachfolger Klimas an der Spitze der SPÖ vorgesehen, als die Koalition von FPÖ und ÖVP feststand, und Klimas Intrigen bei der EU aufflogen, und Schlögl stellte bei seiner Kandidatur für die SPÖ-Spitze klar, daß er nach wie vor gegen die von Klima forcierten Ausgrenzung (Verleumdung) der FPÖ sei, und er jederzeit zu einer Koalition mit der FPÖ bereit sei, womit Schlögl, wenn seine Erklärungen der 14 anderen EU-Staaten bekannt gewesen wären, die Sanktionen gegen Österreich unmöglich gemacht hätte, weil der SPÖ-Innenminister die Vorhaltungen gegen die FPÖ leugnete, welche die Sanktionen gegen Österreich ausgelöst hatten. Deswegen hatte der linke Flügel der SPÖ um Klima den Schlögl zu der Rücknahme seiner Kandidatur für die SPÖ-Spitze als Nachfolger Klimas "bewegt", obwohl Schlögl faktisch der einzige ernstzunehmende Kandidat war, der jede Kampfabstimmung haushoch gewonnen hätte, so die Umfragen. Und so designierte die von dem linken Flügel um Klima dominierte Führung der SPÖ statt den populären Schlögl, den Gusenbauer, angeblich um die Partei nicht zu spalten, weil der linke Flügel der SPÖ dem Schlögl mit Kampfmaßnahmen drohte, und Schlögl auf eine Kandidatur verzichtete, um die Spaltung der Partei zu verhindern.

Gusenbauer hat nun heute eine dramatische Erklärung abgegeben, indem er sich für die analoge Nazivergangenheit (Braune Flecken) der SPÖ entschuldigt, vgl.

http://www.orf.at/orfon/000406-26930/index.html

und hat damit den von Exkanzler Klima und von dem linken Flügel der SPÖ gegen Österreich (mit der Verleumdung der FPÖ und sonstige Falschinformation) forcierten Sanktionen den Wind aus den Segeln genommen, welche Sanktionen der Vierzehn EU-Staaten gegen Österreich darauf basieren, daß die FPÖ angeblich nicht so gut mit der nationalsozialistischer Vergangenheit abgeschlossen hätte, wie die SPÖ, und so die SPÖ unter Klima die EU gegen die FPÖ um Hilfe anrief. Mit der Offenlegung der SPÖ-internen Akten über die Beteiligung von Altnazis an der Macht in der SPÖ hat also Gusenbauer die Sanktionen der EU gegen Österreich ad absurdum geführt, die ja darauf basieren, daß die SPÖ allein "das Gute" und die FPÖ "das Böse" sei. Es ist dabei festzuhalten, daß auch dem Gusenbauer hatte der linke Flügel in der SPÖ (gestern und vorgestern noch) offen mit einer Palastrevolution in der SPÖ (Spaltung der Partei) gedroht, aber Gusenbauer sich ebensowenig in diesem Punkt hat beirren lassen wie Schlögl, und hat sich im Namen der SPÖ für Dinge entschuldigt, die Klima nur bei der FPÖ sehen wollte.

Ich darf aus diesem aktuellen Anlaß nochmal in Erinnerung rufen, daß während der (etwa ein Jahrzehnt anhaltende) Briefbombenserie in Österreich (bis 1995) von den Linksextremen wiederholt ergebnislos versucht wurde, die Briefbomben der FPÖ zu unterschieben, und es wurde eine regelrechte Hetzkampagne gegen die FPÖ von den Linkextremen veranstaltet, daran auch der linke Flügel der Grünen und der SPÖ beteiligt waren. Es wurde sogar von den (von den aus grünen und SPÖ-Kreisen gestützten) Linksextremen ein Bombenanschlag mit dem Ziel inszeniert, um die FPÖ als rechtsextrem (und rassistisch) zu verleumden und diese und alle anderen Bomben (und Briefbomben) der FPÖ zu unterschieben, oder zumindest die FPÖ als Drahtzieher der Briefbomben hinzustellen. Dazu ist festzuhalten, daß es der gleiche Innenminister Schlögl von der SPÖ war, der die Briefbombenserie löste und unter dessen Amtszeit die Gerichte nachwiesen, daß die Briefbomben von einem Einzeltäter kamen, der mit der FPÖ nichts zu tun hatte. Trotzdem hörte die gezielte und systematische Falschinformation gegen die FPÖ nicht auf, und der schon zitierte linke Flügel von Grünen und SPÖ täuschte den eigenen Wählern und der Welt vor, daß die Verleumdungskampagne gegen die FPÖ nicht erfolglos gewesen wäre. Es hat auch in Österreich einige Zeit gedauert, bis sich die FPÖ von den Verleumdungen reinwaschen konnte, und wie lange es auch bei der EU dauern wird, kann eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema nur mit dem Schluß der Sanktionen gegen Österreich enden.

Mag auch Haider sich relativ spät und zu wenig medienwirksam von seinen verbalen Entgleisungen distanziert haben, so hätten diese Äußerungen, von denen man sich zu distanzieren habe, allein auf gar keinen Fall ausgereicht, um die Sanktionen der EU gegen Österreich zu begründen. Die Sanktionen sind also ausschließlich aufgrund von Falschinformation zustandekommen, und Exkanzler Klima mußte deswegen im Inland von seiner Funktion als Chef der SPÖ zurücktreten, und er mußte sogar seinen Parlamentssitz zurückgeben. Nach dem Rücktritt Klimas begann die SPÖ einen Eiertanz, indem die Verleumdung der FPÖ durch Klima bei der EU, um durch die Sanktionen der EU die Regierung zu stürzen, von Gusenbauer nicht so offen entlarvt wurde wie von dem Exinnenminister Schlögl, doch mit der heutigen Entschuldigung der SPÖ durch Gusenbauer endete die Übergangsphase von Klima zu Gusenbauer, womit die SPÖ unter Gusenbauer sich neben die FPÖ gestellt hatte, und sich von Klimas Verleumdung der FPÖ distanziert hatte. Dazu ist zu bemerken, daß Gusenbauer selbst in jüngeren Jahren als ein linker Idealist galt, den viele heute noch zum linken Flügel innerhalb der SPÖ zählen. Das bedeutet aber, daß die Verleumdung der FPÖ zwar hauptsächlich von den sog. Linken in der SPÖ getragen wurde, aber selbst die Linke nicht geschlossen hinter Klima stand, um die FPÖ zu verleumden, sondern handelt es sich um eine Konspiration innerhalb der SPÖ.

Im Gegensatz zu Gusenbauer und Schlögl gehört der Leiter der SPÖ-Abgeordneten im Europaparlament, Swoboda, zu der Clique von Klima, und hat mit dem grünen Voggenhuber zusammen, der ebenfalls zu den Linken bei den Grünen gehört, die Lügenpropaganda Klimas und die Verleumdung gegen die FPÖ mitgetragen. Und so haben Swoboda und Voggenhuber das EU-Parlament wissentlich falsch informiert, ja richtig beschwindelt, um den Verleumdungsskandal Klimas gegen die FPÖ zu vertuschen. Dabei benahm sich insb. Swoboda wie der Feuerteufel, der sich als Feuerwehrmann ausgibt, und verschwieg unter anderem das heimliche "Koalitionsangebot" Klimas an Haider vor den EU-Abgeordneten, um die FPÖ als angeblich rechtsextremistisch verleumden zu können. Ich verlange daher die sofortige Aufhebung der Sanktionen der EU gegen Österreich, wie diese nun offiziell auch benannt sein mögen, und eine Untersuchung gegen die, wie der Abgeordnete Swoboda, welche durch bewußte Falschinformation die Sanktionen gegen Österreich ausgelöst hatten, und die Beendigung der Sanktionen durch fortgesetzte Falschinformation verhindert hatten. Ich betone, daß dem Anschein nach auch zB die sozialistische Internationale von Klimas Clique angelogen wurde, auch wenn innerhalb der sozialistischer Internationale ebenfalls eine verschworene Clique gegeben haben mag.

Weil die Präsidentin des Europäischen Parlaments kürzlich in einem Interview erklärte, wie sich die FPÖ aus ihrer Sicht zu verhalten habe, damit die Sanktionen der EU gegen Österreich beendet werden, zitiere ich diese Stelle:

http://www.profil.at/ressorts/online.html

»Fontaine: Es ist noch zu früh, um über eine Beendigung der Sanktionen zu reden. Aber es wäre sicher ein starkes Signal, sollte die FPÖ bei ihrem nächsten Parteitag Teile des Regierungsprogramms und der Präambel zu den Grundwerten und zu Europa in ihr Parteiprogramm aufnehmen.«

Ich möchte darauf hinweisen, daß mit der heutigen Entschuldigung der SPÖ nicht mehr zu früh ist, die Sanktionen der EU gegen Österreich sofort zu beenden, und verweise auf eine Erklärung (in der Homepage) der FPÖ (im Anhang ausführlicher),

http://www.fpoe.at/aktuell/hintergrund/Historisches.htm#wortmissbrauch

worin die Empörung der FPÖ über die falschen Vorwürfe des "Rassismus" und "Rechtsradikalismus" enthalten ist, und die Anregung der Parlamentspräsidentin Fontaine wohl überbietet. Schon aus den eingangs zitierten Unterlagen geht hervor, daß die FPÖ Strafanzeige dafür erstattet hatte, was man ihr unterstellt.

Mit freundlichen Grüßen



Anhang:

http://www.fpoe.at/aktuell/hintergrund/Historisches.htm#wortmissbrauch

»Wie das politische Klima durch Wortmissbrauch vergiftet wird

In der Beurteilung Österreichs und seiner Regierung bedienen sich führende Regierungspolitiker der 14 EU-Staaten, die über unser Land "Boykottmaßnahmen" verhängt haben, eines Vokabulars, mit dem in der Regel auf unterstem Niveau parteipolitischer Bassena-Streit ausgetragen wird:

Wo es Interessensgegensätze gibt, wie z.B. in der Ausländerpolitik, fährt man gleich mit dem schweren Geschütz der "Ausländerfeindlichkeit", ja des "Rassismus" auf.

Wo sich politische Gruppierungen nicht im Sinne der Mächtigen einordnen, werden sie als Extremisten, ja als Faschisten abqualifiziert.

Man spricht Verurteilungen aus, ohne für deren Berechtigung auch nur den Schatten eines Beweises erbringen zu können. Allein schon im alltäglichen parteipolitischen Hick-Hack ist dieser gezielte Wortmißbrauch abstoßend und widerwärtig: Wird er aber auch im Umgang der Staaten untereinander zur Gewohnheit, zerbricht die Vertrauensbasis, ohne die eine tragfähige Staatengemeinschaft nicht existieren kann.

Links und Rechts gelten heute verbreitet als auf die Politik nicht mehr anwendbare Begriffe. Auf dem Vorurteil, daß alles schlecht ist, was von "Rechts" kommt, ändert sich trotzdem nichts, ja die alten politischen Denkschemata, die man für längst überholt einschätzte, kommen krasser und einseitiger als je zuvor wieder in Gebrauch.

Der inzwischen als Bundesgeschäftsführer der SPÖ abgetretene Andreas Rudas hat die grassierende Linkseinseitigkeit, die sich zusehends zu einem linken Totalitarismus entwickelt, in der lapidaren Feststellung zum Ausdruck gebracht, Österreich wäre ohne SPÖ-Regierung nicht lebensfähig. Diesem Gedankengang entspricht folgerichtig das Horror-Szenarium, das die SPÖ-Propaganda der neuen nicht-sozialistischen Regierung unterstellt. An dieser Regierung, so die SPÖ-Propagandisten, kann nichts gut, nichts brauchbar sein, weil hier die Rechte den Ton angibt. Und "Rechts" wird von dieser linken Seite mit Faschismus, Extremismus, Ausländerfeindlichkeit und Rassismus gleichgesetzt. Die mehrheitlich linksregierten EU-Staaten übernehmen unkontrolliert das Feindbild, das die SPÖ so über Österreich ins Ausland projiziert.

Im Jänner 1992 wurde in Österreich eine Verschärfung des Verbotsgesetzes mit folgender zentraler Bestimmung beschlossen: "Wer in einem Druckwerk, einem Medium oder in der Öffentlichkeit die Verbrechen der NS-Zeit gut heißt, gröblich verharmlost, verherrlicht, leugnet oder zu rechtfertigen versucht, wird mit Haft zwischen einem und zehn Jahren bestraft." Die FPÖ-Nationalratsfraktion hat diese Verbotsgesetzverschärfung einmütig mitbeschlossen: Der Vorwurf, die Freiheitlichen verherrlichen die NS-Vergangenheit, den man heute oft auch im Ausland zu hören bekommt, ist daher eine infame Lüge.

Österreich liegt mit seinem hohen Ausländeranteil unter den Staaten Europas im Spitzenfeld. Ist es dann etwa ausländerfeindlich, wenn man eine sinnvolle Eindämmung des Ausländerzustroms verlangt, auf Probleme wie Wohnungs- und Arbeitsplatzmangel hinweist, wenn man vor Zuständen warnt, daß Zuwanderer in Elendsquartieren hausen und jene "Dreckarbeit" verrichten müssen, für die keine einheimischen Arbeitskräfte mehr zu haben sind? Ist eine Ausländerpolitik, die auf dem Boden der Realität bleibt, wirklich "ausländerfeindlich"?

Österreichs Freiheitliche haben jahrzehntelang gegen eine neunzigprozentige Regierungsmehrheit um politischen Pluralismus anstelle eines starren Zweiparteiensystems gerungen, um die Entwicklung eines Mehrparteiensystems durch Demokratisierung des Wahlrechts, um eine wirksamere Kontrolle durch den von Freiheitlichen jahrzehntelang geführten Rechnungshof (1963 bis 1992 unter den Präsidenten Jörg Kandutsch und Tassilo Broesigke). Ist eine Partei, die wie keine andere als Reformkraft aufgetreten ist und dafür eine Gefolgschaft gewann, die sie zur zweitstärksten politischen Kraft des Landes gemacht hat, extremistisch, antidemokratisch, faschistisch?

Faschismus verwirft Parlamentarismus, Mehrparteiensystem und Rechtsstaat, ersetzt sie durch Einparteienherrschaft, Diktatur und gewaltsame Unterwerfung aller Lebensbereiche unter sein Regime. Weiß man überhaupt, wovon man spricht, wenn man in der Demokratie seinen politischen Gegenspieler als Faschisten beschimpft?

Österreichs Freiheitliche haben Europa auf ihre Fahne geschrieben, solange sie als politische Kraft in der Zweiten Republik existieren. Die Freiheitlichen waren für Europa, als SPÖ und ÖVP lieber neutral als europäisch waren, weil sie meinten, im vorauseilenden Gehorsam gegenüber Moskau dazu verpflichtet zu sein. Die EWG, später EG, heute EU genannt, ging von der Gründungsidee einer Staatengemeinschaft Schritt für Schritt zu einem zentralistisch orientierten Zusammenschluß über. Dagegen haben die Freiheitlichen Bedenken vorgebracht. Wegen dieser EU-kritischen Haltung wurde ihnen prompt Europafeindlichkeit unterstellt. Nicht mächtige bürokratische Institutionen, sondern Mitbestimmung und Teilnahme seiner Bürger sollen nach Meinung der Freiheitlichen das Fundament Europas sein. Ist das europafeindlich? Waren die Freiheitlichen etwa deshalb "europafeindlich", weil sie kategorisch die Abstellung von Mißständen, Veruntreuung und Korruption verlangten, die der Europäische Rechnungshof der EU-Kommission nachgewiesen hat? War es europafeindlich, den sofortigen Rücktritt dieser EU-Kommission zu verlangen, der sich nach mehrwöchigem Zögern zuletzt doch nicht aufhalten ließ?

Ständig und unbegründet von Faschismus, Rassismus und Europafeindlichkeit zu reden, reißt Gräben auf, statt zusammenzuführen. Die verbale Abrüstung, von der zuletzt auch Bundespräsident Thomas Klestil gesprochen hat, wäre heute mehr denn je ein sehr notwendiger Beitrag zu jener europäischen Integration, der durch die beschämende Maßregelung eines der 15 EU-Staaten durch 14 seiner "Partner" schwerer Schaden zugefügt wird. Österreich, das in Europatreue, Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen und demokratischer Verläßlichkeit Vorbildliches geleistet hat und nach wie vor leistet, hat eine solche Behandlung nicht verdient. Ebensowenig Österreichs neue Regierung, die mutig ein längst fälliges großes Reformwerk in Angriff nimmt.«






7. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus (I)



Sehr geehrte Damen und Herren!

Aufmerksam verfolgte ich soeben heute life im Fernsehen die Eröffnung der EU-Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC),

http://www.orf.at/orfon/000407-26962/index.html

wonach die drei höchsten Funktionäre der EUMC uni sono Österreich die Beteiligung einer rassistischen Partei an der Regierung, öffentlich, ja vor der ganzen Welt, beschuldigen, bzw. gar nicht beschuldigen, sondern verurteilen. Obwohl die EUMC im Namen vorgibt, ein Stelle zu "Beobachtung" von Rassismus zu sein, gibt sie sich eindeutig als Stelle für rassistische Vorurteile, indem Österreich als angeblich rassistisch vorverurteilt wird. Ich habe aufmerksam den Tenor der einzelnen Ansprachen angehört, und stellte fest, daß die EU-Funktionäre wie der Kommissionspräsident Prodi und Parlamentspräsidentin Fontaine, ja sogar die EU-Präsidentschaft repräsentierende portugiesische Außenministerin, sich der pauschalen Verurteilungen oder gar direkte Diskriminierung Österreichs verbal vermieden, und lediglich allgemein vor Rassismus und Fremdenfeindlichkeit mit tunlichst gewählten Worten warnten. Wegen der nicht nur gemäßigteren, sondern wohlüberlegteren Worte und perspektivischen Betrachtungen der zitierten Funktionärselite der EU, fiel um so mehr der Gegensatz der EU-Funktionärselite zum Sprachgebrauch der Funktionselite der EUMC. Aus der Fernsehübertragung folgt, daß das EU-Parlament sich auf Video den Ablauf und den genauen Wortlaut rekonstruieren kann, und so ist meine Feststellung verifizierbar, daß die Funktionärselite der EUMC ihre Ämter mißbrauchte, um dieses für Österreich und für die EU sehr ernste Anliegen, zu einer Propagandaveranstaltung, und die Idee der Antirassismus zu einer Ideologie zu pervertieren, ja es gelang sogar den Funktionären der EUMC, die ethnische Diskriminierung der Österreicher einfließen lassen. Haben also einerseits die Funktionäre der EU den Rassismus an sich kritisch gemeint, so haben die Funktionäre der EUMC - dazu im Gegensatz - die Ideologie des Antirassismus daraus gemacht, und (unter diesem Vorwand) nicht gegen Rassismus, sondern für eine angeblich antirassistische Ideologie das Wort geredet, welche Ideologie vielleicht Rasse und Fremde schwer nachvollziehbar definiert, aber den Haß der "fremden" Ideologien predigt, und sogar die Ideologie-Fremdheit als angebliche Rassismus verteufelt.

Weniger diplomatisch, sondern im Klartext ausgedrückt, gelang es offenbar der panslawischen Lügenpropaganda auf Kosten der EU einen Clou zu landen, und im Namen des Antirassismus die ethnische Diskriminierung der Österreicher vor den Augen der ganzen Welt so durchexerzieren, als wären die Österreicher die Rassisten und die panslawische Lügenpropaganda stünde für Antirassismus.

Aus der eingangs zitierten Homepage des ORF ist weiter zu entnehmen, daß die EUMC ganz klar die Verträge und das EU-Recht verletzt hatten, um Österreich zu diskriminieren und mit den für Rassismus charakteristischen Methoden des Mobbing anzugreifen und auszugrenzen, was auch dann ungeheuerlich wäre, wenn das die Gesetze der EU nicht auch zugleich verletzen würde. Es ist aber ein eklatanter Rechtsbruch, eine EU-Stelle gegen Rassismus für die Lügenpropaganda des Rassismus und ethnische Diskriminierung der Österreicher im Namen des Antirassismus zu entfremden, selbst wenn die Österreicher wirklich so rassistisch wären, wie sie verleumdet werden. Besonders empörend ist der Zynismus, daß das von einer EU-Stelle, die eigentlich ins Leben gerufen wurde, und zwar auf eine österreichische Initiative, um Daten und Fakten zu sammeln, und die höchst emotionelle Frage des Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu versachlichen, wo also Daten und Fakten erst gesammelt und dann ausgewertet werden sollten, statt dessen die jede Chance der Sachlichkeit durch Vorverurteilungen genommen wird, so als wäre sie von der EU dafür bezahlt worden, Sachlichkeit zu sabotieren und durch Vorverurteilungen ethnische Ausgrenzung der Österreicher zu institutioanlisieren.

Mit freundlichen Grüßen


8. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus II



Sehr geehrte Damen und Herren!

Aus Anlaß der - aus meiner Sicht - skandalösen Eröffnung des EUMC kann ich es einfach nicht fassen, daß sich die Linke mit rassistischen Methoden als "der" (einzige) Antirassismus im Namen der EU profiliert. Da hat sich eine Ideologie der totalitären Machtpolitik einfach eine Einrichtung der EU vereinnahmt, und teilt Zäsuren aus, als wäre die Verlogenheit und Heuchelei die einzige Macht, welche die EU regierte. Das, was das EUMC sich unter der jetzigen Führung in Wien geleistet hat, das ist nicht nur die Entfremdung des Antirassismus für eine pseudoreligiöse Ideologie und Vereinnahmung durch die Ultralinke, sondern ist das die de facto Abschaffung des realen Antirassismus zugunsten einer verlogenen Ideologie, die mit "absolutistischen" Mitteln einer totalitären Ideologie die Demokratie offensichtlich mit dem Ziel ausgehöhlt hat, um als Globalität der Heuchelei die Totalität der Lüge zu etablieren.

Das, was gestern schon in den Ansprachen anklang, daß hat sich nunmehr aus Interviews und Medienberichte, vgl.

http://www.orf.at/orfon/000407-26969/index.html

voll bestätigt, wonach sich nämlich das EUMC ausschließlich auf die Ideologie und Lügenpropaganda verlegt hat und einen Übermaß an Realitätsferne zeigt, ja sich durch die ideologische Panzerung gänzlich der Realität verschließt, nämlich mit dem Ziel die Menschen und die EU als Institution total zu entfremden und für die Ideologie der Entfremdung zu vereinnahmen. Jeder, der sich kulturell nicht entfremden läßt, wird als angeblicher Xenophob so ausgegrenzt, wie dem angeblichen Xenophoben vorgeworfen werde, auszugrenzen. Ich protestiere gegen die ideologische Pervertierung des Antirassismus, weil die derzeit vorherrschende Ideologie der geheuchelten Antirassismus ist schlimmer als der Rassismus, indem der Rassismus nur das Äußere des Menschen, wie etwa Hautfarbe angriff, während hier die Unmenschlichkeit im antirassistischen Schafpelz den Menschen geistig korrumpiert, sich entfremdet und entmenschlicht, und zu Haß und Intoleranz gegenüber Andersdenkende animiert, die angeblich Rassisten und Xenophobe sein sollen. Doch das ist nicht genug, diese verlogene Ideologie eines angeblichen Antirassismus praktiziert in Wort und Tat rassistische Methoden gegen angebliche Rassisten, was schon ein Widerspruch in sich ist.

Das, was das EUMC offensichtlich vorhat, ist ein Paradigmenwechsel (im New Age), wo alles so (weltfremd) umdefiniert werden soll, daß sich ersten niemand mehr auskennt, bzw. wegen dem Paradigmenwechsel sprachlich und begrifflich entfremdet werde, und der Rassismus und die rassistischen Methoden der Behörde gegen Rassismus (EUMC) nicht mehr nachvollziehbar, auf keinen Fall jedoch hinterfragbar werden. Und doch ist die nämliche Heuchelei zumindest insofern nachvollziehbar, als der fragliche Paradigmenwechsel die Lügenpropaganda enttarnt, den sie tarnen soll, denn der Terminus Rasse ist schon allein rassistisch, zumal keine Nichtrassist den Terminus in der Form verwendet. Wie ich schon in einem früheren Petitionsschreiben ausgeführt hatte, gehört Rassismus - oder der Terminus Rasse - nicht zu dem Sprachgebrauch eines Kulturvolkes, weil die Kulturvölker auf keinen Fall eine rassische, sondern immer eine kulturelle Identität haben. Nur die Subkultur, bzw. Unkultur kennt eine rassische Identität des Menschen. Nach dem Ersten Weltkrieg hat sich zwar der Rassismus mit dem Begriff der Nation überlagert, wurde aber der reale Rassismus trotzdem terminologisch zunächst nicht so bezeichnet. Im Umfeld des Zweiten Weltkrieges wurde dann sehr wohl der Rassenbegriff eingeführt, aber da ist die Unkultur nur offen in diesen Termini zutage getreten, die sich nach dem Ersten Weltkrieg eingeschlichen haben. Die manipulierten Umfragen des EUMC, wonach sich eine Minderheit der Europäer (etwa 1/4 oder 1/3) zum Rassismus bekannt habe, resultiert aus dem Irrtum im öffentlichen Bewußtsein und aus der manipulativen Fragen, daß sonach Nation und Rasse sich so weit (assoziativ) überlagern, daß Rasse als quasi Synonym der Nation gebraucht werden könne, wie ja Rassismus politisch sich Nationalsozialismus genannt hatte. Daraus ist aber zu entnehmen, daß der Rassismus mit Nationalismus bemäntelt wurde, so als seit das Biologische eine Voraussetzung des Nationalen, was jedoch in der Realität nicht zutrifft. In Wirklichkeit gibt es außer auf einigen Inseln wie Island überhaupt keine reine Rasse mehr, am wenigsten In Deutschland oder Österreich, und selbst wenn es eine Rasse noch gebe, hat das mit der Identität des wohlverstandenen Menschen nichts zu tun, die seit Jahrtausenden keine biologische, also keine rassische Identität ist, sondern eine kulturelle. Daran ändert nichts der Umstand, daß Ethnien in der Regel eine Kulturidentität haben, denn auch umgekehrt schafft die Kulturidentität ein ethnisches Bewußtsein und eine ethnische Identität, das unser reales Dasein bestimme.. Lange Rede kurze Sinn: wer immer den Terminus Rasse wieder einführen will, sei es auch, indem er vorgibt den Rassismus zu bekämpfen, der ist ein Heuchler und Betrüger, ja ein Unmensch, denn er - oder sie - betrügt den Menschen um seine Identität. Und indem der Heuchler im Rahmen des pseudoreligiösen Paradigmenwechsels dem Menschen vortäuscht, ein potentieller Rassist zu sein, obwohl der höchsten Nationalist sein kann, versucht der Heuchler den angeblichen Rassisten zu einem angeblichen Antirassisten zu machen, was noch schlimmer ist, als wenn er nur ein Nationalist wäre. Denn ein Antirassist muß zumindest das Bewußtsein eines potentiellen Rassisten in sich Tragen, um überhaupt sich als Antirassist begreifen zu können, während er als Mensch weder Rassismus noch Antirassismus brauchte, um eine menschliche Identität zu haben.

Diese Verlogene Ideologie des angeblichen Antirassismus ist zumindest insofern rassistisch, als nach dem Konzept Hitlers - als dessen Pendant - geartet ist, der den rassistischen Übermenschen proklamierte. Und wenn nun im Namen der EU ein antirassistische Übermensch mit Hilfe des EUMC verwirktlicht werden soll, so ist das zunächst der gleiche Übermensch, nämlich der Unmensch, nur diesmal sozusagen vom anderen Ufer. Wenn also das EUMC Gott und die Welt im Rahmen des Paradigmenwechsels mit dem Pendant des Übermenschen als Antirassist täuschen kann, so als hielte sie dem Rassisten einen Spiegel vor, dann ist erwiesen, daß an der Auflösung der EU (in der derzeitigen Form) kaum ein Weg vorbeiführen kann, weil die EU der ideologischen Korruption nichts entgegensetzen kann, ja die ideologische Korruption institutionalisiert hatte.

Wenn eine Koalition von Sozialisten und Kommunisten mit Milosevic (Sozialisten) und seiner Frau (Kommunisten) im letzten Jahrzehnt vier Kriege und zwei Genozids dank der "Internationale" im Vorhof der EU im Namen der "Linken" absolvieren konnte, dann muß sie logisch gesehen einen ideologischen Rückhalt in der EU haben, der sich zB in dem EUMC manifestiert, weil diese Unkultur in Serbien ohne die "Internationale Solidarität" unmöglich überhaupt hätte entstehen können. Woher könnte sonst Exjugoslawien die Macht und das Geld haben Völkermord zu praktizieren und die Leichenberge vor die Tür der EU zu legen, wenn zB Milosevic von dem Geist des EUMC nicht abgeschirmt wäre. Wenn aber jetzt die Leichen der Linken in dem Keller der Österreicher zwischengelagert werden sollen, dann kann man mit Shakespeares Hamlet (sinngemäß) meinen, daß da etwas faul ist im Königreich des Neo-Stalinismus.

Ich habe schon früher in Österreich angeregt, bzw. gefordert, daß diejenigen korrupten Beamten im Wissenschaftsministerium, welche die Wissenschaft und Forschung (aus den nämlichen ideologischen Gründen) durch illegale Zensur sabotieren, womit die Jugoslawienkrise prophylaktisch verhindert hätte werden können, indem man die historische Altlasten aufarbeite, deswegen als Kriegsverbrecher, nämlich als Schreibtischtäter, verurteilt werden, sofern es sich nachweisen lasse, daß die Aufarbeitung der Altlasten nach deutsch-französischem Vorbild die bewaffneten Auseinandersetzungen tatsächlich verhindern kann. Nun schlage ich der EU im Rahmen dieser Petition vor, daß das EUMC als eine verbrecherische Organisation verurteilt und zumindest die Führer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt werde, nämlich die linke Lügenpropaganda am Schreibtisch vertreten zu haben, welche in Exjugoslawien den Völkermord veranlaßt und veranstaltet hatte. Auch wenn das EUMC den Stalinismus nur in Ansätzen zeigt, oder ist dieser rein "geistige" Stalinismus schwer verifizierbar, der im Namen des Antirassismus den rassistischen Idealen mit einem "Blutopfer" von 20-30 Mio Menschen huldigte, so gilt es doch: währet den Anfängen!

Um aus der aktuellen Berichterstattung ein Beispiel der kriminellen Lügenpropaganda zu geben, so heißt es dort, daß die FPÖ "Stop der Überfremdung!" plakatiert hatte, was einige Kritiker in die Nähe von NS Propaganda rückten, womit, so der Kurzschluß des EUMC, erwiesen sei, daß die FPÖ eine rassistische Partei wäre. Dieser Kurzschluß als Beispiel ist, auch abgesehen von der unzulässigen Verfahrensweise, eine offensichtliche Lüge und Verleumdung nicht nur der FPÖ, sondern auch der übrigen Österreicher, die das aktiv oder passiv zuließen. Seitdem die Taktik der panslawischen, insbesondere jedoch des ehemaligen ostdeutschen Geheimdienstes publik wurde, das auch die Roten Brigaden unterstützte, wonach der Westen, vor allem Weltdeutschland, durch konspirativ gesteuerte Überfremdung destabilisiert werden sollte, um den Weg für den Weltkommunismus zu ebenen, ist die Strategie der Linksextremen und deren Verbündeten, sowie die Strategie der Erben des Stalinismus, auch offensichtlich, nämlich die Überfremdung in demokratischen Ländern zu forcieren und zu steuern, also das Feuer der Destabilisierung der Demokratie durch Überfremdung vorsätzlich zu legen, und wenn es brennt, daß ein EUMC zu gründen und sich als Feuerwehr auszugeben, so als sei die linke Lügenpropaganda die einzige Rettung gegen angebliche Rassismus, ist offensichtlich, daß die Feinde der Überfremdung dem stalinistischem Erbe im Wege stehen . Es ist also festzustellen, daß die Destabilisierung durch Überfremdung nicht von der FPÖ für die Wahrwerbung erfunden wurde, sondern spätestens seit der gezielten Überfremdungspolitik der Ost-Geheimdienste gegen dem Westen bekannte Tatsache, daß den Integrationsfähigkeit einer jeden Gesellschaft sehr sensible Grenzen gesetzt sind, die zu überschreiten die Gesellschaft existentiell zu gefährden heißt. Wenn man also die diesbezüglichen Pläne der östlichen Geheimdienste als Beweis beschafft, dann kann die geplante Subversion des EUMC nachgewiesen werden, die EU durch Überfremdung zu destabilisieren und die Macht für eine verbrecherische Ideologie des vorgeblichen "Antirassismus" (Neo-Stalinismus) zu übernehmen. Der im Programm des EUMC sich manifestierende Euro-Stalinismus ist der Abglanz des in Exjugoslawien lebendigen "Sozialismus" unter der Führung des sog. Antirassismus, bzw. unter der Führung der antirassistischesten aller Rassen. In Jugoslawien, wo die neue Rasse des Antirassismus entstanden ist und hat sich im EUMC siegreich als antirassistischer Übermensch behauptet.

Ich wiederhole meine bisherige Petition aus aktuellem Anlaß, wonach der sog. Antirassismus des EUMC die gefährlichste Form des Rassismus ist, weil in Wirklichkeit durch den Antirassismus als Ideologie, die aus dem Zustand des Rassismus herausführen will, der Begriff des Rassismus, der in eine Hochkultur, am wenigsten in der europäischen Kultur, nichts verloren hat, überhaupt erst eingeführt werde. Um den Rassismus bekämpfen zu können, muß zuerst der Rassismus im Rahmen eines Paradigmenwechsels als Feindbild eingeführt werden. Um einen antirassistischen Exodus ideologisch zu inszenieren, müsse vorher der Rassismus eingepflanzt werden, so wie ein politischer Exorzist einen Ungeist dem "Besessenen" gleichsam in den Bauch reden muß, um sich als Exorzist profilieren zu können. Die EU hat den Bock zum Gärtner gemacht und eine Institution zumindest zur Polarisierung der menschlichen Gesellschaft geschaffen, um die multikulturellen Verdienste Österreichs in der Vergangenheit zu desavouieren. Vor dem Ersten Weltkrieg war nämlich der Donauraum das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum Europas, das eine blühende Multikultur aufzuweisen hatte und darin ihrer Zeit viel zu weit voraus war. Aus machtpolitischen Gründen wurde im - als Eroberungskrieg gegen die österreichischen Gebiete geführte - Ersten Weltkrieg der Donauraum wirtschaftlich und auch kulturell zerschlagen und als Beute des panslawischen Rassismus aufgeteilt, woran auch in Rumänien Frankreich beteiligt war, das damals intern (in den Geheimpapieren) Rumänien als französische Kolonie, und somit als französischer Boden, verstanden hatte. Auch in Rumänien wurde auf rein rassistischer Grundlage Boden aus dem Gebiet der Donaumonarchie für Frankreich einverleibt, und so blieb in Rumänien der Romano-Faschismus (Rassismus) mit dem panslawischen Rassismus traditionell bis heute ideologisch verbündet. Die rassistische Lügenpropaganda des panslawischen und romano-faschistischen "Antirassismus", die sich heute gerne als Ultralinke geben, haben also vorsorglich die österreichische Initiative anno 1994, der Österreich-Nostalgie im Donauraum als Integrationsfaktor in die EU einzubringen, mit kriminellen Mitteln torpediert, um ihre Verbrechen aus dem Ersten Weltkrieg und Friedensvertrag 1918-1920 zu vertuschen, und Österreich nochmals so zu verleumden wie damals, und so die damaligen Verbrechen zu legitimieren, die Anlaß und Ursache des heutigen Genozids in Bosnien und Kosovo waren und sind. Es ist dieser rassistischen Lügenpropaganda wichtiger, die eigenen Verbrechen im Ersten Weltkrieg zu vertuschen, also Genozid in Bosnien und Kosovo zu verhindern.

Ich wiederhole also meine bisherige Petition dahingehend, daß nach wie vor nur die Aufarbeitung der historischen Altlasten überhaupt, und insbesondere vorbeugend eine Lösung bringen kann, denn ansonsten so lange sich eine unendliche Kette von Verbrechen in dem Donauraum fortsetzen werde, wie das sich auch am Beispiel des EUMC zeigt. Die Lügenpropaganda kann mit Lügenpropaganda nicht bekämpft, und noch weniger die Sache durch Lügen zu einer Lösung geführt werden. Die einzige Lösung ist die Aufarbeitung der historischen Altlasten, was jedoch die hier kritisierte Lügenpropaganda, die sich auch in der EUMC manifestiere, schon vor Jahrzehnten durch die Lahmlegung der Forschung vereitelt hatte, um sich unter dem Namen Antirassismus überhaupt als Allheilmittel in den Vordergrund zu drängen. Man muß also die Wissenschaft und Forschung aus der Versklavung durch die Lügenpropaganda des sog-.Antirassismus befreit werden, bzw. müsse eine Wissenschaft und Forschung gleichsam neu erfunden und eingeführt werden, die von der Propaganda nicht mehr vereinnahmt werden kann. Dazu wäre allerdings eine Kritik des Subjektivismus und Konstruktivismus Voraussetzung, was angesichts der Allmacht des Subjektivismus kaum möglich scheint, so daß die neue Rasse der Antirassisten in Jugoslawien niemand daran hindern kann, in der EU die Macht, bzw. die geistige Führung so zu übernehmen, wie anno 1918-1920 und wie das in dem EUMC vor unseren Augen heute geschehen ist. Und weil sonach die ideologische Korruption in der EU unmöglich zu bekämpfen wäre, kann dem nur durch die Auflösung und Neugründung der EU abgeholfen werden.

Ich hoffe indes zumindest plausibel gemacht zu haben, daß der Neo-Stalinismus sich notwendig in dem EUMC gegen Österreich konzentriere, weil und wenn die verbrecherische Tradition des Panslawismus, dessen Verbündete traditionell der Romano-Faschismus war und ist, unter dem Deckmantel der EU fortbestehen soll, wonach an allem immer nur die Germanen schuld sein können und folglich auch ein Rassist immer und ausschließlich nur ein Germane sein könne, während Panslawen und Romano-Faschisten sich in der Rolle des Antirassisten gefallen. Der eigentliche Rassismus kam und kommt aus den slawischen und romanischen Länder, und zwar unabhängig davon, ob und wie weit die Germanen davon infiziert werden, und in Sachen Rassismus die Germanen die anderen überflügelt hatten.

Angesichts der Eröffnung der EUMC muß ich die EU rhetorisch fragen, ob sie es schon mit Kultur und Zivilisation versucht hat, ...und was ist daraus geworden?

Mit freundlichen Grüßen



Anhang:

http://www.orf.at/orfon/000407-26969/index.html

»EU-Behörde in Wien eröffnet

Die Feier in der Wiener Hofburg stand unter dem Eindruck der diplomatischen Isolierung Österreichs durch seine 14 Partner in der EU, die wegen der FPÖ-Regierungsbeteiligung besteht. Die EU-14 werfen der FPÖ vor, mit fremdenfeindlichen und rassistischen Parolen ihre Wahlkämpfe zu bestreiten.

Ferrero-Waldner in der ersten Reihe

Deshalb war zur offiziellen Eröffnung der "Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" (European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia, EUMC) auch kein Regierungsvertreter Österreichs geladen. Eine Einladung an den Amtsvorgänger von Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), Viktor Klima (SPÖ), wurde rückgängig gemacht.

[...]

Laut Ferrero-Waldners Sprecher Johannes Peterlik bedeutet seine frühere Mitteilung, dass die Ministerin die Regierung vertrete und dass die Regierung keine Einladung zum Festakt einer EU-Behörde benötige, nicht, dass Ferrero-Waldner nicht Klestils Delegation angehört habe. Sie sei als "Vertreterin der Regierung anwesend und in dieser Eigenschaft auch Mitglied der Delegation des Bundespräsidenten gewesen".

Von österreichischer Seite waren Klestil, Nationalratspräsident Heinz Fischer und Wiens Bürgermeister Michael Häupl (beide SPÖ) geladen.«




9. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus III



Sehr geehrte Damen und Herren!

Aus aktuellem Anlaß war ich gestern genötigt, die Gründung und Eröffnung des EUMC kritisch zu betrachten, weil schon die Bezeichnung im Namen "gegen Rassismus" eigentlich rassistisch ist, weil in einer Hochkultur weder "Rassismus" noch "Antirassismus" etwas verloren haben, und schon der Name verrät, daß die EUMC ein Betrug an der EU, eine ideologische, bzw. propagandistische Finte ist (um die EU zu polarisieren und in einer in sich gespaltenen EU die Macht für den Zwiespalt und schließlich für die Totalität zu übernehmen), ... nämlich um den Rassismus unter dem Vorwand des Antirassismus einzuführen. Heute versuche ich aus theoretischen Gründen die Alternative zum Antirassismus positiv anzusprechen und kurz umzureißen.

In der theoretischen Auseinandersetzung mit dem sog. Antirassismus als Tarnung der Neo-Stalinismus, wo der totalitärer Einheitsstaat als Idee zugrundeliegt, ist zunächst allgemein darauf hinzuweisen, daß die Aufnahmekriterien der EU nach wie vor darauf abzielen, daß ein Eintrittskandidat der EU zumindest eine wirtschaftliche Integrität nachzuweisen habe, was bekanntlich eine kulturelle Integrität, bzw. Identität voraussetzt. Und weil erstens die Wirtschaft auch ein bestimmender Teil der Kulturidentität ist, zumal "bewirtschaften" und "kultivieren" beinahe synonym sind, kann und muß daraus geschlossen werden, daß die EU von den Beitrittskandidaten eine Nationale Identität verlangt, die ich aus theoretischen Gründen hier als eine Kulturidentität bezeichne. Ich darf daher den allgemeinen Teil der theoretischen Betrachtung mit der Feststellung schließen, daß die Mitgliedschaft in der EU - konzeptuell - einen starken und ausgeprägten Nationalbewußtsein unabdingbar voraussetzt, um nicht zu sagen deren tragende Säule sei.

In dem speziellen Teil der theoretischen Auseinandersetzung mit den inneren Strukturen der EU ist zunächst also der allgemeine Teil - wie oben gesagt - zu vergegenwärtigen, daß nämlich die EU konzeptuell auf Strukturen basiert, wo also das Einzelbewußtsein der Mitglieder als unabdingbare Voraussetzung gelte. Denn sofern die Mitglieder der EU im Rahmen der EU nach einer "höheren Einheit" streben, wo sie Teile ihres Partikulärbewußtseins, bzw. Nationalbewußtseins, gleichsam auf ein Gemeinschaftsbewußtsein der EU "eintauschen", so geschieht dies erstens auf einer höheren Ebene des übergeordneten Rechts (des Menschen), und zweitens auf der Basis des Eigenbewußtseins (Selbstbewußtseins) der Einzelnen, ... wie etwa bei der Überdachung einer Säulenhalle, wo das Einzelbewußtsein (als Säule) das Gemeinschaftsbewußtsein trägt und hält. In diesem bildlichen Vergleich versucht nun das Totalitäre System des Antirassismus etwa die besagte Säulenhalle als Rohstoff für eine zusammenhängende Mauer (wie früher in Berlin) umzugestalten, wobei natürlich vorher die Säulen eingerissen, zermalmt und als Rohstoff recycelt werden müssen, um daraus einen Einheitsbrei des Antirassismus zu formen, wo der Mensch von seiner Identität befreit sei.

In der Religion, als klassischem Vorbild auch der staatlichen Vereinigung und der Integration überhaupt, gibt es nur zwei Möglichkeiten, die sich gegenseitig ausschließen, nämlich Synkretismus und Ökumene. In dem Synkretismus wird alles zum einem Einheitsbrei eingeschmolzen und eine neue Religion aus dem wiederverwenden Rohstoff recycelt, oder wird wie beim Frankenstein von jedem der "Mitglieder" ein Teil so eingepaßt, daß für das Überleben von Frankenstein die Mitglieder vorher gestorben sein müssen, also - metaphorisch ausgedrückt - sozusagen für ihre eigene "Rasse" sterben um als "Antirassisten" im Frankenstein zu neuem Leben modelliert zu werden. In der Ökumene hingegen sind lebendige und Autarke (Integre) Mitglieder unabdingbare Voraussetzung für die Vereinigung und Integration, wo auch, wie in dem Konzept der EU, ein starkes Selbstbewußtsein, eine eigene Identität der Mitglieder, unabdingbare Voraussetzung ist, und wo nur eine individuelle Identität von jedem die Integration aller halten und tragen kann.

Beruhend auf diesen theoretischen Grundlagen, vertrete ich die These auch im Umgang der Einzelnen etwa mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, daß nationale Haß, Xenophobie und dergleichen, immer und ausschließlich dann möglich sind, wenn und wo die nationale Identität fraglich ist, weil damit auch die Identität des Individuums fragil werde. Wer sich selbst als Einzelner, als das, was er ist, was seine Identität ausmacht, respektiert, und sich auch gebührend (in der eigenen Identität) respektiert sieht, der kann nicht anders, als den anderen - in seiner Andersartigkeit - zu respektieren. Nimmt man aber dem Menschen die eigene Identität, oder es genügt oft leider, die eigene Identität eines Menschen in Frage zu stellen, so wirkt sich der fragwürdige Respekt vor sich selber fatal auf den Respekt vor anderen, insbesondere vor dem Andersartigen, aus. Nur die fehlende eigene Identität, und folglich fehlender Respekt vor sich selbst, kann dazu führen, daß ein Individuum den Respekt vor dem Anderen in Frage stellt. Nur die respektierte eigene Identität des Einzelnen garantiert dessen Respekt vor dem anderen, sie auch diese Identität ethnisch oder religiös, der was auch immer.

Das vorgeblich antirassistische Programm der EUMC ist nun deswegen zumindest ein Ansatz zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit, weil sie programmatisch den Menschen die (menschliche) Identität nehmen wolle, nämlich das Höchste, um die wahre Identität des Menschen mit einer antirassistischen Schein-Identität zu ersetzen, indem der bewußt falsche Terminus Rasse für die Identität des Menschen verwendet werde, damit sich der Mensch sich selber entfremde, und dann sich und den Anderen als Fremde behandle, ... so daß dann außer dem Neo-Stalinismus keine Rettung mehr für die EU geben könne. Der Schwindel des EUMC beruht auf die Täuschung, daß Rasse überhaupt eine Identität sein könne, und daß die wahre Identität des Menschen angeblich Rassismus sei. Allein also die propagandistische Unterstellung der EUMC, wonach die wahre Identität des Menschen angeblich unmenschlich, bzw. rassistisch sei, und er a la Frankenstein zu einer neuen Rasse des antirassistischen Übermenschen so mutieren müsse, daß er für seine ursprüngliche Identität gestorben sein müsse, ist eine Verleumdung des Menschen, und daher ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Was nun die nationale Hegemonie der Serben in Jugoslawien und der Russen in der Sowjetunion im Stalinismus betrifft, wo scheinbar ein ethnischer Frieden über Jahrzehnte herrschte, so ist dazu festzuhalten, daß ganze Völkerschaften im Stalinismus ausgerottet und deportiert, also ethnisch gesäubert wurden, um den ethnischen Frieden mit Gewalt zu erzwingen und vorzutäuschen, und der Schein der nationalen Eintracht jeweils trügerisch war, wie das in Exjugoslawien eindrucksvoll demonstriert ward. Der sog. Antirassismus ist also ganz und gar außerstande, unter zivilisierten Bedingungen mulikulturelle Bedingungen zu sichern, vielmehr der EUMC entlarvt, mit dem betrügerischen Vorsatz zur Untergrabung, Aushöhlung und Zerstörung der EU gegründet worden zu sein, um die Kultur, und mit der Kultur die Identität des Menschen zu zerstören. Weil die Menschheit nur von und für die Kultur existieren kann, griff die EUMC mit dem Programm der Dekulturation die Existenzgrundlagen der Menschheit an.

Mit freundlichen Grüßen




9. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus IV



Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie ich in den letzten Tagen in meinen Petitionsschriften näher ausgeführt hatte, beruhen die sog. Sanktionen der EU gegen Österreich primär auf gezielte Falschinformation, und zwar aus ideologischen Gründen und mittels Lügenpropaganda, die von einem konspirativen Kreis in der sozialistischen und kommunistischen Internationale getragen wird, die ich in Anlehnung an den neuzeitlichen Begriff "Euro-Kommunisten", meinerseits "Euro-Stalinisten" nenne. Allerdings läßt dieser konspirative Kreis von Neo-Stalinisten (Euro-Stalinisten) nach jugoslawischem Vorbild nicht bei den bekannten Intrigen und Diskriminierung gegen Österreich bewenden, sondern wird der praktische Teil der konspirativen Sanktionen gegen Österreich theoretisch als Präzedensfall für künftige Feindbilder von Propagandaschlachten gegen Gerechtigkeit ausgewertet und zur ideologischen Munition verarbeitet. So wird auch von der als tonangebende Macht sich in der EU etablierenden Euro-Stalinismus theoretisch zu untermauern versucht, nämlich durch einen sog. Paradigmenwechsel, daß Mobbing und Diskriminierung ideologisch gegen Österreich gerechtfertigt seien, weil sich Österreich gegen Mobbing und Diskriminierung aussprach, und damit gegen die totalitären Direktiven der herrschen Euro-Stalinistische Internationale verstoßen habe.

Am letzten Sonntag hat der EU-Abgeordnete Voggenhuber von den österreichischen Grünen im österreichischen Fernsehen (ORF) zu den Sanktionen der EU gegen Österreich, bzw. konkret über seinen unwahren Aussagen über die FPÖ befragt, erklärt, daß er zwar wohl wisse, daß nach dem derzeitigen Sprachgebrauch die Bezeichnungen "rassistisch" und "rechtsextrem" auf die FPÖ noch nicht zutreffe, bzw. unwahr seien, aber er ist vom EU-Parlament zur Ausarbeitung eines "Grundrechtkatalogs" eingeladen, bzw. damit sozusagen beauftragt worden, und in diesem künftigen Grundrechtkatalog der EU hat er einen Paradigmenwechsel so eingebaut, daß dort die bisherige Begrifflichkeit auf dem Kopf stehe, so daß wenn die EU seinen Grundrechtskatalog mit seinen neuartigen Formulierungen und neuen (verkehrten) Begrifflichkeit zustimmt, dann wird die FPÖ als "rassistisch" und "rechtsextrem" bezeichnet werden können, und so habe er jetzt nur die halbe Unwahrheit über die FPÖ gesagt, die im Sinne seiner verkehrten Begrifflichkeit später dann als "rassistisch" und rechtsextrem" bezeichnet werden könne.

Damit ist aber nicht nur erwiesen, daß Voggenhuber und andere die FPÖ wissentlich verleumdet und die EU über die Voraussetzungen der Sanktionen gegen Österreich falsch informiert hatten, sondern daß die Linken die ihre Lügenpropaganda auch institutionalisieren und die Werte der EU mit den Werten der Euro-Stalinismus vertauschen wollen, so wie das auch in der EUMC bereits geschehen ist. Mit anderen Worten wären die Sanktionen der EU gegen Österreich nur dann, und auch nur theoretisch als möglich denkbar, wenn die ganze bisherige Begrifflichkeit und Wertesystem auf den Kopf gestellt, ins Gegenteil verkehrt, also pervertiert werde.

Es kann festgestellt werden, daß zu dem Zeitpunkt der Sanktionen der EU unmöglich die Vorwürfe "rassistisch" und "rechtsextrem" oder was auch immer auf die FPÖ zutreffend sein konnte, was die Sanktionen der EU gegen Österreich rechtfertigen würde, sondern ausschließlich die Umdeutung der Begriffe und Werte der EU ins Gegenteil macht die Sanktionen der EU gegen Österreich überhaupt denkbar. Und nun versucht die EU nachträglich rückwirkend so einen Euro-Stalinistischen Paradigmenwechsel über die Bühne zu ziehen, daß nach der nachträglich rückwirkenden Umdeutung der Paradigmen an herkömmlichen Begriffen und bisherigen Werten der EU ins Gegenteil, die Sanktionen der EU gegen Österreich doch als gerechtfertigt erscheinen, wenn nicht mehr die Fakten die Begriffe, sondern die neuen Begriffe die Fakten bestimmen werden. Dem ist aber entgegen zu halten, daß das der größte Betrug in der Geschichte der EU wäre, wenn es gelingt, denn die EU profiliert sich in den Sanktionen gegen Österreich als Hüter der Werte der EU, und deklariert sich die EU ausdrücklich als Wertegemeinschaft, um Österreich damit zu diskriminieren und für "unwert" für bilaterale Beziehungen zu erklären, aber gleichzeitig kann die EU die Sanktionen gegen Österreich nur durch den Schwindel aufrecht erhalten, daß die Werte der EU - im Rahmen des eingangs zitierten Paradigmenwechsels - ausgewechselt, bzw. abgeschafft, und durch Euro-Stalinistische Werte, die mit der EU unvereinbar sind, ersetzt werden. Im Namen der europäischen Wertegemeinschaft hat also die EU die nämlichen Werte abgeschafft und mit (Un)Werten ersetzt, die mit der EU unvereinbar sind, und daher die EU in den Grundlagen verneinen, um die eigene Unwertigkeit der EU Österreich zu unterstellen, so daß damit die EU auch formell aufgelöst werden müsse, weil sie als Wertegemeinschaft von der den derzeitigen Organen bereits aufgelöst wurde.

Ich habe meine Petitionsschriften in das URL

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.html

kopiert, und hoffe damit der Übersichtlichkeit und der besseren Handhabung gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen




10. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Artikel 6 des Vertrages



Sehr geehrte Damen und Herren!

Obwohl eine Gesamtbetrachtung und umfassende Kritik angebracht wäre, zitiere ich aus der Arbeit des Konvents den Punkt, der sich mit den Problemen der Sanktionen der EU gegen Österreich überschneide, und so - anhand einer konkreten Aktualität - in die Gesamtproblematik Einsicht gewährt:

URL: http://db.consilium.eu.int/df/default.asp?lang=de

»Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde in Artikel 7 (ex-Artikel F.1) die folgende Bestimmung eingefügt: "Auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten oder der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments kann der Rat, der in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt, einstimmig feststellen, daß eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung von in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätzen durch einen Mitgliedstaat vorliegt". Wird eine derartige Feststellung getroffen, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, bestimmte Rechte auszusetzen, die sich aus der Anwendung des Vertrags auf den betroffenen Mitgliedstaat herleiten. Dabei berücksichtigt er die möglichen Auswirkungen einer solchen Aussetzung auf die Rechte und Pflichten natürlicher und juristischer Personen.«

Angesichts der von der Sozialistischen Internationale im Sinne der kommunistischen Internationale - nach dem Vorbild von sog. "wilden Streiks" - organisierten (verdeckten) Sanktionen der 14 EU-Staaten gegen Österreich, hat der zutiefst betroffene österreichische Bundespräsident Klestil, an den amtieren Präsidenten des Rats der EU, bzw. an den Präsidenten der sozialistischen Internationale (in "Personalunion"), Antonio Guterres, einen Bittgesuch geschrieben, angesichts der zahlreichen Verletzungen der österreichischen Rechte durch das Ausufern der (verdeckten) Sanktionen, die "wilden Streiks" der "Vierzehn" gegen Österreich zu beenden, oder zumindest so wieder unter Kontrolle zu bringen, daß die Artikel 6 und 7 im Sinne des Vertrages von Amsterdam novelliert werden, und ein objektives, also objektivierbares, und vor allem nachvollziehbares Verfahren zugeordnet bekommen;

vgl. URL: http://www.orf.at/orfon/000410-27031/index.html

Dem Vernehmen hat die Personalunion der Sozialistischen Internationale mit der Ratspräsidentschaft der EU deswegen der Antwort dem Österreichischen Bundespräsidenten und auch dem österreichischen Volk der Antwort schuldig geblieben, weil die Sozialistische Internationale von einer Objektivierung nichts wissen wollte. Durch diese Verweigerung der Objektivität in der EU durch die Sozialistische Internationale sind die "wilden Streiks" der "Vierzehn" gegen Österreich sozusagen konserviert worden, weil die nämlichen wilden Streiks der sozialistischen Internationale gegen Österreich eigentlich die EU bestreiken, die ja auf den Grundsätzen der Objektivität, bzw. des Rechts, basieren (würden).

An diesem Punkt möchte nun die Petition ansetzen, weil dem Anschein nach haben sich die nämlichen Schwächen des eingangs zitierten Vertrages von Amsterdam die Sozialistische Internationale in die Illegalität der wilden Streiks gegen Österreich und gegen die EU selbst gedrängt. Ich betone, daß ich hier theoretisch größer ausholen müßte, und ich werde das auf Wunsch gerne nachreichen, aber - um der Übersichtlichkeit willen - nehme ich die Kernaussage der Kritik an dem Vertrag von Amsterdam vorweg, wonach dort die legistische und exekutive Ebene nicht klar genug differenziert, ja (verhängnisvoll) vertauscht wurde. Wenn nämlich im Vertrag von Amsterdam die 5 tragenden Grundsätze EU wie Rechtsstaatlichkeit u. a. als unabdingbar vorausgesetzt werden, so impliziert der Vertrag von Amsterdam die grundsätzliche Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive, wo jeweils andere, wiewohl aufeinander abgestimmte und sich gegenseitig ergänzende Gründsätze für Legislative und Exekutive gelten. Man sprich bei dieser Gewaltenteilung genannten Unterscheidung von Willensbildung einerseits und Durchsetzung andererseits. Um also den theoretischen Teil zu überspringen und den kritischen Satz vorwegzunehmen, so scheint der Vertrag von Amsterdam die Grundsätze der Gewaltenteilung mißachtet, und fälschlich eine pluralistische (quasi legistische) Durchsetzung, statt der pluralistischen Willensbildung konstituiert haben. Wenn es also in dem eingangs zitierten Vertrag von Amsterdam heißt, daß allfällige Verletzungen des Artikels 6 und 7 von einem Drittel der Mitglieder beantragt werden müsse, so ist das, zumindest nach den Gesetzen der Logik, m. E. ein Nonsens. Es ist zB, dazu im Gegensatz, eine große und wichtige Errungenschaft der EU, daß eine Petition jeder einzeln beim Parlament der EU einreichen kann, so wie ich das hiermit versuche. Logisch gesehen muß also der Widerspruch festgestellt werden, daß der Vertrag von Amsterdam das Recht, und zwar das Recht auf die Bekämpfung des Unrechts, der Exekutive, und damit den rechtstaatlichen Prinzipien, entfremdet, und die exekutive Funktion der legislative vorbehalten wissen will, wodurch gewissermaßen eine Inflation der Willensbildung, und folglich eine Aushöhlung - bis zur schleichenden Abschaffung - der nämlichen Grundrechte in der EU beschlossen wurde, welche Grundrechte durch den Amsterdamer Vertrag geschützt werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen






11. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus V



Sehr geehrte Damen und Herren!

Da ich bisher die Erklärung der portugiesischen Präsidentschaft über die Sanktionen der XIV Mitglieder der EU gegen Österreich vom 31. 1. 2000 nur aus teilweisen Zitaten kannte, und schon diese Zitate mich sogleich zu einer Anzeige gegen den portugiesischen Präsidenten wegen Amtsmißbrauch genötigt hatten, möchte ich meine strafrechtlichen Vorwürfe gegen den portugiesischen Präsidenten nunmehr bekräftigen, nachdem ich den vollen original Wortlaut genau der Erklärung der XIV vom 31 .1 2000 kenne:

URL: http://www.portugal.ue-2000.pt/uk/news/execute/news.asp?id=425

Aus dem Wortlaut der Sanktionen der XIV EU-Staaten gegen Österreich geht hervor, daß die Erklärung des portugiesischen Präsidenten, der zugleich Präsident der Sozialistischen Internationale ist, im Namen der Präsidentschaft der EU abgegeben wurde, wiewohl sie scheinbar nur bilaterale Sanktionen der XIV gegen Österreich behaupte. Im Gegensatz zu den Juristen der EU, die offensichtlich nicht unbefangen an die Frage der Sanktionen der XIV gegen Österreich herangehen können, und eine angebliche rechtsfreie Zone für die Ratspräsidentschaft frei erfunden hatten, mußte ich (im Sinne eines irischen Rechtsgutachtens) feststellen, daß die Erklärung der Ratspräsidentschaft der EU vom 31. 1. 2000 ein einziges Unrecht ist, nämlich das Unrecht par excellence. Allerdings ist das nämliche Unrecht so groß, sozusagen unfaßbar groß, daß es jenseits der Schmerzschwelle liegt, so daß unter normalen Umständen - wegen dem Schock durch den Überreiz - die Übergröße der Rechtsverletzung nicht mehr wahrnehmbar sei, ... so als seien die Sicherungen (im Stromkreis) der EU alle ausgebrannt, und Kurzschlußreaktion ein Blackout erzeugt habe.

Aus heutiger Sicht zeigt sich rückblickend das Blackout der XIV als klarer Beweis dafür, daß so wie das Blackout des Rechts die Sanktionen gegen Österreich "rechtfertigen" sollte, so rechtfertigt das nämliche Blackout der XIV die Kritik an der gezielten Ausschaltung des Rechts in der EU durch die portugiesische Präsidentschaft, nämlich durch Machtmißbrauch. Die Art und Weise, wie sich der Präsident der sozialistischen Internationale im Namen der Ratspräsidentschaft der EU über das Recht an sich stellt, und ex cathedra erklärt, bzw. ohne Erklärung einfach an die Stelle des Rechts der EU den Mißbrauch der Macht (mißbrauch der Amtsgewalt der EU-Präsidentschaft) stellt, hat die EU als Rechtssystem und Rechtsordnung unwiederbringlich ad absurdum geführt, und eine wohlverstandene EU etwa im Sinne der Vertrages von Amsterdam kann ohne der Auflösung und Neugründung nicht mehr bestehen. Die Erklärung der Ratspräsidentschaft vom 31. 1. 2000, in der zwar einerseits die Umgehung des Rechts der EU vorgetäuscht wird, aber andererseits faktisch das EU-Recht insgesamt - mit der unzulässigen Umgehung des Rechts - außer Kraft gesetzt werde, ist das Unrecht schlechthin, indem sich der Bruch alle tragenden Grundsätze der EU, nämlich Grundfreiheiten, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, manifestiert. 1.) Abgesehen davon, daß die Ratspräsidentschaft die Weltöffentlichkeit wissentlich falsch über die FPÖ informiert, benütz sie die a priori als Glaubenswahrheit vorgelegte Falschinformation dazu, um Österreich auszugrenzen, wobei Österreich der Politik der Ausgrenzung verleumdet wird, um Österreich auszugrenzen... und zwar zynisch im Namen des Ausgrenzungsverbots in Sinne des Vertrages von Amtsterdam. 2.) Durch die unzulässige Entscheidung der Sozialistischen Internationale im Namen der XIV ex cathedra, konnte das Gebot der Transparenz der Gründe für die Ausgrenzung Österreich im Sinne des Vertrages von Amsterdam so gebrochen werden, daß niemand an der Richtigkeit der Entscheidung der Sozialistische Internationale im Namen der Ratspräsidentschaft der EU zweifeln konnte, weil es überhaupt keine Gründe dafür gibt, woran man zweifeln könne, so daß jeder Zweifel absolut ausgeschlossen ist. 3.) Im übrigen greift die Entschließung der Ratspräsidentschaft der EU vom 31. 1. 2000 im Namen der XIV (durch Umgehung des EU-Rechts) in die Grundfreiheiten und Menschenrechte in Österreich ein, von dem Bruch des umgangenen EU-Rechts gar nicht gesprochen, welche bilaterale Eingriffe in das Recht ebenfalls aus dem Grunde nicht angefochten werden können, weil die Entschließung der XIV technisch unhinterfragbar sei.

Da es diese Art der Kritik an den Sanktionen der EU gegen Österreich in Form eines irischen Rechtsgutachtens geben soll, verweise ich auf diese gelegentlich zitierte Gutachten, und halte Fest, daß ich als passionierter "Experte" auf dem Gebiet der Sondermeinungen, bzw. auf dem Gebiet der Naturgesetzlichkeit der Sondermeinungen, zu dem Schluß gekommen bin, daß der Präzedensfall der Sanktionen der EU gegen Österreich, obwohl das den endgültigen Bruch mit dem Europarecht markiert, nur die Spitze eines Eisbergs ist, der das Recht der EU versenkte. Hinsichtlich der Theorie über Sondermeinungen verweise ich die schon zitierte Arbeit

URL: http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html

und nehme nur die resultierende Kritik hier thesenhaft vorweg, wonach in der Moderne routinemäßig die Grundrechte stets im Namen der Grundrechte sabotiert werden, weil die Verfechtung der Rechte die perfekte Tarnung des Unrechts und der Mißbrauch des Rechts das perfekte Verbrechen seien. Mit großer Sorge sehe ich daher dem im Konvent anrollenden "Wertediskussion" (Diskussion über die Werte der EU) entgegen, weil erfahrungsgemäß dabei mit genialer, und mit kaum jemals nachvollziehbaren Spitzfindigkeiten, voraussichtlich auch die Arbeit des Konvents mit der totalen Aushöhlung und Entwertung der Grundrechte und der schleichenden Abschaffung der Werte der EU enden werde. So wie in den Sanktionen gegen Österreich jenseits der Schmerzgrenze das Unfaßbare verwirklicht wurde, so wird im Konvent voraussichtlich im Namen der Grundrechte die Abschaffung der Grundrechte und im Namen der Werte der EU die Verfälschung der Werte der EU verwirklicht.

Die einzelnen Methoden des Schwindels sind dabei mittlerweile so hoch entwickelt, daß ich hier darauf nicht im Detail eingehen kann, sondern nur das einfache Beispiel nenne, wonach insbesondere dem Menschen suggeriert werde, daß nur sein Urteilsvermögen allein all das richtig beurteilen könne, denn genau das ist nicht der Fall. Recht ist am ehesten mit Tropfstein zu vergleichen, das in seinem Vorhandensein erfaßt, nicht jedoch durch etwas Besserem ersetzt werden könne. Am wenigsten durch das Urteil des Menschen oder einer Ideologie. Ich habe also besonders in den letzten Eingaben wiederholt darauf hingewiesen, daß der Sauerteig des neoliberalen Paradigmenwechsels die EU durch-gesäuert hatte, so daß infolge der Etikettenschwindel der Neologen die Werte der EU, um die verbal beim Schattenboxen als Alibi öffentlichkeitswirksam gekämpft wird, im Original gar nicht mehr gibt, sondern sämtlich durch ideologische "Imitation" ersetzt wurden.

Mit freundlichen Grüßen




12. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus VI



Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie ich in meinem letzten Schreiben (Rassismus V) ausgeführt hatte, zeugt das Schreiben der Ratspräsidentschaft vom 31. 1. 2000

<URL: http://www.portugal.ue-2000.pt/uk/news/execute/news.asp?id=425>

von einem Blackout, das man sozusagen als das Ende der Demokratie in der EU und Beginn der Diktatur der Proletariats bezeichnen kann. Wie aus der nervösen Reaktionen der Juristen der EU und aus den verfügbaren Unterlagen der EU zu entnehmen ist, fungiert das Parlament, das lediglich im Entstehen begriffen ist und in dieser Entstehungsphase (5 Jahre nach dem Vertrag von Amsterdam) mit einem wirklichen Parlament nicht verwechselt werden kann (siehe im Leitfaden des Amts für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, L-2985 Luxemburg, ISBN 92-828-7949-b, auf Seite 20), als Hilfsorgan des Rates, gleichsam als Erfüllungsgehilfe, ohne jegliche Kontrollfunktion gegenüber dem Rat, so daß nicht das Parlament den Rat, sondern der Rat das Parlament kontrolliert, ja das Parlament noch so gut wie an den Rat weisungsgebunden ist. Dieses Abhängigkeitsverhältnis des Parlaments geht offensichtlich so weit, daß die späteren (noch bevorstehenden) Erweiterungen der Befugnisse des Parlaments vom Wohlwollen des Rats abhängen, wobei der Rat offensichtlich in eine Machtposition gegenüber dem vom ihm abhängigen Parlament gebracht wurde. Aus Artikel 6 und 7 des EU Vertrages geht hervor

http://europa.eu.int/austria/artikel6_7.htm

(Artikel 6 (ex-Artikel F)), daß der Vertrag von Amsterdam auf ein Parlament als Organ der EU rechtlich Vorgriff nahm, das noch nicht so weit entwickelt ist, um die dort angesprochenen Rechte wahrzunehmen, denn in Absatz 4 heißt es: »4. Die Union stattet sich mit den Mitteln aus, die zum Erreichen ihrer Ziele und zur Durchführung ihrer Politiken erforderlich sind.« Weil dieser Sollzustand noch nicht erreicht ist, sondern erst nach fünf Jahren nach dem Vertrag von Amsterdam (siehe im Leitfaden des Amts für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, L-2985 Luxemburg, ISBN 92-828-7949-b, auf Seite 13 f, 20) erreicht werden sollte, versucht also das vorerst in seinen künftigen Befugnissen stark eingeschränkte Parlament dem Rat alle Wünsche sozusagen von dem Mund abzulesen, und befindet sich derzeit noch in einer größeren Abhängigkeit von dem Rat, als die pseudodemokratischen Parlamente des ehemaligen Ostblocks von dem Zentralkomitee der Kommunistischen Partei, was man offiziell als die Diktatur des Proletariats bezeichnet hatte, und heute der EU analog entspricht. Offensichtlich dieses Modell der Diktatur des Proletariats kam in der (vom Rat quasi oktroyierten) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. 2. 2000 zum Tragen, worin statt den demokratischen Prinzipien des Artikel 6 Abs. 1 und 2 des Vertrages von Amsterdam, das eingangs zitierte Rechts-Blackout beim Rat von dem Parlament vollinhaltlich übernommen und zur totalen Finsternis (des Rechts) entfaltet wurde, weil in den ersten fünf Jahren nach dem Vertrag von Amsterdam, der Rat noch mit quasi diktatorischen Vollmachten gegenüber das Parlament (entsprechend der Diktatur des Proletariats) ausgestattet sei.

Die Petition richtet sich gegen das Unrecht, gegen den totalen Bruch mit den Verträgen der EU, und vor allem gegen den Bruch mit den Werten der EU durch die Organe der EU (siehe im Leitfaden des Amts für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, L-2985 Luxemburg, ISBN 92-828-7949-b, auf Seite 13), welche Werte der EU angeblich das Vorgehen der Organe der EU motiviert hatten. Logistisch geht die Petition davon aus, daß erstens solche Entschließungen des Rats und des Parlaments nur durch gezielte Falschinformation zustande gekommen sein kann, und zweitens konnte die nämliche Falschinformation nur unter der Voraussetzung des vorsätzlichen Rechtsbruch auf Seiten der Organe der EU überhaupt zustandekommen, die wußten und wissen mußten, daß es sich dabei um Falschinformation gegen Österreich handelt. Mit der Verleumdung Österreichs durch die Organe der EU, nämlich den Rechtsextremismus und Rassismus angeblich legitimiert zu haben, und sogar Rassismus und Rechtsextremismus aktiv zu betreiben, sind alle in dem Artikel 6 des Vertrages vom Amsterdam aufgezählten Rechte, welche einzuhalten und einzufordern die Organe der EU im Sinne des Vertrages verpflichtet wären, gebrochen, bzw. den Vertrag von Amsterdam in den (rechtlichen) Grundlagen abgeschafft, und mit Schreiben des Ratspräsidentschaft vom 31. 1. 2000 durch die Diktatur des Proletariats konkludent eingeführt.

Artikel 6 des Vertrages von Amsterdam besagt in den Absätzen 1-3, daß die EU sich als Rechtsgemeinschaft konstituiere und die Grundlagen der EU in dem nämlichen (Grund)Recht sich fänden, die dort einzeln, fünf an der Zahl, aufgezählt werden. Der zitierte Vertragstext läßt keinen Zweifel daran offen, daß mit der Verletzung oder gar Bruch dieser konstituierenden Vertragsbestimmungen, der Vertrag hinfällig sei. Artikel 7 (ex-Artikel F.1) des Vertrages sieht leider nur vor, wie vorzugehen sei, wenn ein einzelnes Mitglied den Vertrag bricht, nicht jedoch wenn alle anderen Mitglieder das Vertragsrecht in den Grundlagen brechen, durch Abschaffung der Demokratie die Diktatur des Proletariats einführen, und vertragswidrig (rechtswidrig) auf den Einen losgehen und ein Mitglied durch Falschinformation (Lügenpropaganda) diskriminieren, bzw. rechtswidrig aus allen Rechten ausschließen. Diese Bestimmungen, wonach Verstöße gegen Artikel 6 Sanktionen nach sich ziehen, sind allerdings auf den eingangs zitierten Artikel 6 des Vertrages von Amsterdam so abgestützt, daß sie ihren Sinn nur von dort bekommen, so daß man den Bruch des Artikel 6 nur unter Einhaltung der Bestimmungen des nämlichen Artikel 6 sanktionieren kann. Daraus folgt nun zwingend, daß die in Artikel 7 (ex-Artikel F.1) vorgesehene Vorgehen der Organe der EU unabdingbar an die in Artikel 6 festgelegten konstitutionellen Rechtsgrundsätze der EU, wie »1. Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam«, gebunden seien. Statt jedoch sich den Artikel 6 Abs. 1 des Vertrages der EU zu halten, beschuldigen (verleumden) die Organe der EU - wissentlich mit Falschinformationen - Österreich 1.) der Unfreiheit, und rauben selber Österreich (im Vorgehen und Verfahrensweise) die nämliche Freiheiten. 2.) Die Organe der EU verleumden Österreich der Demokratie angeblich abgeschworen und Rechtsextremismus und Rassismus zu frönen, ja weltweit legitimiert zu haben, und brechen dabei die Organe der EU selbst die nämlichen demokratischen Grundsätze, um die quasi Diktatur des Proletariats einzuführen. 3.) Die Organe der EU verleumden die Österreicher, die Menschenrechte nicht achten, und Diskriminieren (ethnisch) die Österreicher so, wie das die Menschrechte verbieten. 4.) Die Organe der EU verleumden Österreich die Grundfreiheiten nicht zu gewähren, und entziehen unter diesem Vorwand die Grundfreiheiten den Österreichern. 5.) Die Organe der EU verleumden Österreich, das Unrecht zu tun, und brechen dabei alle rechtsstaatliche Prinzipien, die ausgeschlossen hätten, daß die Organe der EU Österreich mit Lügenpropaganda verleumden können, wenn sie von den Organen der EU nicht gebrochen, bzw. sogar konkludent abgeschafft worden wären.

Unter den hier zuvor aufgezählten 5 Punkten ist wohl der letzte Punkt vor größter Bedeutung, weil er die Voraussetzung aller weiteren Punkte ist, zumal sich ja die EU verbal als Rechtsgemeinschaft versteht, wo alle Macht aus dem Recht zu kommen habe. Mit der konsequenten Verletzung der Rechtsstaatlichkeit hatten also die Organe der EU alle weiteren Rechte (implizit) verletzt und oder (implizit) außer Kraft gesetzt, weil ohne Rechtsstaatlichkeit weder Freiheit, noch Grundrechte oder was auch immer an Rechten möglich wäre. Der in dieser Petition beanstandete globaler Rechtsbruch durch die Organe der EU, nämlich der totale Bruch mit den Rechtsgrundsätzen der EU, manifestiert sich in der Handhabung der Falschinformation, wie das in Rechtsstaaten verboten wäre, und desto mehr die kriminell gewordenen Organe der EU das globale Unrecht gegen Österreich zur Geltung verhelfen, desto klarer kommt zum Vorschein, daß die Organe der EU kriminell die Macht an sich rissen und nicht mehr die Macht aus dem Recht kommen lassen, sondern im Gegensatz zum Gründungsvertrag der EU, das Recht aus ihrer kriminell erschlichenen Macht ableiten wollen.

Auffällig ist, daß die Kommission, die gerade einen Korruptionsskandal hinter sich hat, und sich davon noch nicht ganz erholte, aber auf jeden Fall Besserung schwor, sich neben den beiden anderen Organen der EU eher zurückhält, ja gewisse Anzeichen zeigt, sich an die Verträge zu halten oder dazu zurückzukehren. Weil jedoch die gleiche Korruption, die auf der Ebene der Kommission nur deswegen auf die Oberfläche kam, weil in der Hierarchie der drei Organe der EU die Kommission an unterster Stelle ist, und als Baueropfer die Korruption in den anderen Organen der EU retten sollte, weil die wahren Verbrecher und die Korruption in den beiden anderen Organen der EU sitzen, die es verstanden, den Korruptionsverdacht auf die unterste Stufe der Hierarchie, nämlich auf die Kommission zu schieben, kann durch die offene Einführung der Diktatur des Proletariats durch den Rat am 31. 1. 2000, und durch die Abschaffung der Rechtsgrundlagen der EU durch das Parlament am 3. 2. 2000, nunmehr nachgewiesen werden, daß nicht die Kommission allein korrupt war, sondern die EU schon längst auf allen Ebenen von der organisierten Kriminalität unterwandert und übernommen wurde, und die wahre Korruption im Rat und im Parlament der EU sitzt, die es bisher verstanden, den Verdacht der Korruption auf die Kommission zu schieben. Es war schon unverantwortlich, wie die beiden anderen Organe der EU vorgaben, die Korruption in der Kommission angeblich zu bekämpfen, kamen aber offensichtlich über halbherzige Maßnahmen nicht hinaus, ja die Bekämpfung der Korruption wurde von den anderen Organen der EU sabotiert, und diese andere - nicht minder korrupte Organe der EU - verstanden es, den wahren Ausmaß der Verfilzungen der Korruption mit Parlament und Rat zu verschleiern. Es ist offensichtlich, daß die FPÖ darum, weil sie in Österreich sich einen Namen als Korruptionsjäger machte, was von dem Wähler honoriert wurde, nunmehr von der Korruption in der EU verfolgt und verleumdet wird. Es ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn die korrupte EU, ein Mitgliedsland, wo die Wahlen und die Korruptionsbekämpfung geschlagen wurden und die Korruptionsjäger die demokratische Wahlen gewannen, verleumdet, rechtsradikal sein, weil offensichtlich wurde Österreich von der EU deswegen als angeblich rechtsradikal und rassistisch verleumdet, weil die EU von der Korruptionsbekämpfung Angst hat. Würde in der EU nicht die Korruption im Namen der Diktatur des Proletariats herrschen, sondern das Recht, bzw. der Geist des Vertrages von Amsterdam, so wäre die Korruptionsforschung nicht auf die Kommission begrenzt geblieben, und so wäre Österreich statt der jetzigen Diskriminierung durch die korrupte EU, als Held gefeiert.

Ich fordere die EU auf, alle verleumderischen Aussagen gegen Österreich, wie zB »daß die Aufnahme der FPÖ in eine Koalitionsregierung die extreme Rechte in Europa legitimiert«, vollinhaltlich zurückzunehmen und die (korrupten) Straftäter im Parlament und Rat der EU, die mit solch verleumderischer Falschinformation die Weltöffentlichkeit getäuscht hatten, zu bestrafen. Ich fordere die EU auf, alle Straftäter zu bestrafen, die Verhindert hatten, sei es auch durch Duldung und Unterlassung, daß bei der Behandlung der verleumderischen Vorwürfe gegen Österreich die Geltung der Rechtsstaatlichkeit sukzessive vereitelt wurde, weil die Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit in der EU (durch die Diktatur des Proletariats) gegen Österreich, die Abschaffung sämtlicher konstitutionellen Rechtsgrundsätze der EU impliziere.

Ich protestiere gegen die Unterlassung des unabdingbaren rechtsstaatlichen Prinzips der Gewaltenteilung, und die gegen die Vermischung bis Verwechslung von Recht und Politik und Ideologie, bzw. Macht, indem politische Gremien als Organe der EU rechtliche Entscheidungen fällen, wo nicht das Recht die Mehrheit, sondern die diktatorische "Mehrheit" das Recht bestimmen will, was ich als Diktatur des Proletariats bezeichne. Dies ist zugleich eine gravierende Schwäche des Vertrages von Amsterdam, die für die Korruption die Tür geöffnet hatte, auch wenn das Vertrag von Amsterdam, wenn Artikel 6 und 7 nach rechtsstaatlichen Prinzipien behandelt worden wären, sehr wohl die politische Entfremdung und Überstimmung des Rechts ausgeschlossen hätte. Ich stelle fest, daß der Mißbrauch der Demokratie und Pluralismus zu der Entfremdung - und sogar Abschaffung - des Rechts, aus meiner Sicht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, weil in einem demokratischen System das Recht, und dessen Träger, nämlich der Mensch, das höchste Gut ist. Die demokratisch konzipierten Institutionen, insbesondere die Organe der EU, wie Rat und Parlament, in beiden Fällen mit scheinbar pluralistischen Entscheidungen - in Sinne der Diktatur des Proletariats - zur Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit zu entfremden, ist (außer Korruption) ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, weil mit der Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit unweigerlich jedes weitere Recht implizit verloren ging, weil ohne Rechtsstaatlichkeit keine Recht möglich wäre. Und gerade der Umstand, wie es die korrupten Organe der EU, nämlich Parlament und Rat, fertigbrachten, eine wissentliche Falschinformation, wonach angeblich die Regierungsbeteiligung der FPÖ die Rechtsextreme und Rassismus legitimieren würde, gegen die konstituierenden rechtsstaatlichen Prinzipien der EU zur Geltung zu bringen, beweist, daß in der EU die Rechtsstaatlichkeit von der Korruption abgeschafft wurde.

Gemäß Artikel 255 (vgl. Artikel 207) legt der Vertrag von Amsterdam größten Wert auf Transparenz (siehe im Leitfaden des Amts für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, L-2985 Luxemburg, ISBN 92-828-7949-b, auf Seite 55 f), und zwar wird Transparenz sinngemäß als Grundvoraussetzung der Rechtsstaatlichkeit definiert. Aus den von der EU zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie die wissentliche falsche Information, wonach Österreich und die Österreicher den Rechtsextremismus legitimiert hätten, die Öffentlichkeit täuschen konnte. Vielmehr ist es aus den Unterlagen der EU ersichtlich, daß die Organe der EU Transparenz um jeden Preis vereiteln wollen, um Österreich weiterhin verleumden und diskriminieren zu können, sowie statt der Rechtsstaatlichkeit die Diktatur des Proletariats zu konservieren.

Mit freundlichen Grüßen





Anhang:

http://europa.eu.int/austria/ep_texte.htm

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Ergebnis der Parlamentswahlen in Österreich und dem Vorschlag zur Bildung einer Koalitionsregierung zwischen der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union, wonach die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte die Grundlage für ein modernes, demokratisches, offenes und tolerantes Europa bilden,

unter Hinweis auf Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union, wonach bestimmte Rechte eines Mitgliedstaats der Union im Falle einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung von in Artikel 6 genannten Grundsätzen ausgesetzt werden können,

[...]

verurteilt alle beleidigenden, ausländerfeindlichen und rassistischen Aussagen, die der Vorsitzende der Freiheitlichen Partei Österreichs, Jörg Haider, über viele Jahre hinweg gemacht hat;

vertritt die Auffassung, daß die Aufnahme der FPÖ in eine Koalitionsregierung die extreme Rechte in Europa legitimiert;

ist der Ansicht, daß derartige Überzeugungen auf die Entwicklung der politischen Beziehungen zwischen Österreich und der Europäischen Union keinen Einfluß nehmen dürfen, und erinnert insbesondere Herrn Schüssel als Vorsitzenden der ÖVP an seine tiefgreifende politische Verantwortung zu gewährleisten, daß jede Regierung unter seinem Vorsitz Geist und Buchstaben der grundlegenden Prinzipien des Vertrags respektieren muß;

begrüßt die frühzeitige politische Absicht der Erklärung des portugiesischen Ratsvositzes, insoweit als diese das gemeinsame Bestreben der Mitgliedstaaten bekräftigt, gemeinsame europäische Werte als Akt gestiegener notwendiger Wachsamkeit zu schützen;






13. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus VII



Sehr geehrte Damen und Herren!

Gestern am Abend um 20:15 Uhr wurde im österreichischen Fernsehen (ORF2) ein Dokumentation der BBC über den Kosovokrieg gezeigt, worin Frankreich innerhalb der NATO einer Sonderpolitik und Kollaboration mit dem Feind beschuldigt und, so weit es nach der USA geht, überführt wird. Wie ich betonen möchte, ist die Dokumentation sowohl mit Information wie auch mit Kommentaren sehr sparsam, bzw. sehr zurückhaltend in der Beurteilung der Verfehlungen Frankreichs und extrem spekulativ bei der Suche nach Gegenbeweisen für die Schuld der USA, aber zeigt wenigstens die Kritik der USA an der Sabotierung der NATO durch Frankreich deutlich genug auf, um den inneren Riß der NATO, aber auch EU, im Kosovokrieg - wegen der Sonderpolitik Frankreichs - aufzuzeigen. Auch wenn die gebotenen Informationen alles andere als vollständig sind, zeigen sie - so weit übersichtlich - Fakten auf, die jetzt schon zweifelsfrei belegen, daß Frankreich mit seiner Sonderpolitik gegen die NATO auch gegen die Interessen der EU agierte, und ganz eigene Ziele gegen die EU, nämlich gegen die Grundwerte der EU, verfolgte. Wie ich nochmals betonen möchte, ist die zitierte Fernseh-Dokumentation der BBC weit von einer hinreichend objektiven Dokumentation entfernt, weil sie rein oberflächlich den Ablauf der Ereignisse der reinen bewaffneten Konflikte aus dem Blickwinkel der ehemaligen Kolonialmächte Frankreich und England (ohne etwas zu ergründen und ohne Hintergrundinformation) zeigt, die Verbündete von Exjugoslawien in beiden Weltkriegen waren, und (deswegen) für die jetzige Krise auf dem Balkan verantwortlich zeigen. Der zitierte Film der BBC zeigt jedoch die offene Konfrontation der USA mit Frankreich in militärischen Fragen innerhalb der NATO auf, wo zumindest die USA massiv die Kollaboration Frankreichs mit Jugoslawien und Verrat behauptet, und die BBC wiederum diese Dokumentation gegen die USA als Anklage richtet, durch Konspiration mit der UCK im Kosovo den Krieg im Kosovo verschuldet zu haben. Trotz größere Mängel reicht die zitierte Information über die US-Französische Kontroverse in der NATO aus (wo die USA zwar vorsichtig, und im Gegensatz zu Frankreich und BBC, nur die zweifelsfrei bewiesenen Fällen von Verrat un Spionage durch Frankreich an Milosevic vorbringen, während ebendort Frankreich nur mit unbewiesenen Gerüchten die USA beschuldigen, einen ungerechten Krieg Milosevic geführt zu haben), um Frankreich auch der Sabotierung der EU mit der gleichen Sonderpolitik zu überführen, zumal die EU in der NATO als EU, und nicht bilateral über die Mitglieder eingeschaltet war.

Ich hatte schon früher (beginnend mit Schreiben vom 9. 3. 2000) auf die Sonderpolitik Frankreichs hingewiesen, und forderte mit Schreiben vom 10. 3. 2000 die Untersuchung der Sabotierung der EU durch Frankreich, weil eine von dem Generalsekretär der UNO in Auftrag gegebene Studie in Ruanda und Bosnien jeweils eine eindeutige Schuld der UNO am Genozid, nämlich durch Duldung und Unterlassung, festgestellt hatte, und in Bosnien die UNO durch die EU repräsentiert gewesen ist. Ich wies schon damals darauf hin, daß mir auch Beweise über die Duldung und Unterlassung hinaus bekannt sind, wonach nämlich Frankreich die UNO und die vom der UNO in Bosnien beauftragte EU gezielt sabotiert hatte, so daß die von der UNO in Bosnien festgestellte Schuld am Genozid direkt Frankreich, bzw. die französische Sonderpolitik innerhalb der EU und NATO, betreffe. Auch wenn die gestrige Dokumentation der BBC versucht, für Frankreich durch geschickt lancierten "Medien-Enten" und Gerüchte die USA im Kosovo zu belasten, und selbst wenn die Vorwürfe der BBC gegen die USA berechtigt wären, sind in den Gegenvorwürfen der USA gegen Frankreich hinreichende handfeste Beweise enthalten, um Frankreich die von der UNO schon in Bosnien festgestellte Schuld, auch im Falle des Kosovo nachzuweisen. Auf jeden Fall reichen die zitierten Informationen aus, um gemäß Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam die Sanktionen der EU gegen Frankreich - wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit - zu veranlassen.

Im Gegensatz zu den Sanktionen gegen Österreich, die von Frankreich gegen Österreich - unter dem intriganten Vorwand von Verleumdungen - als Alibi für Frankreich inszeniert wurden, und gegen das Prinzip der in Artikel 6 des Vertrages von Amsterdam genannten Rechtsstaatlichkeit verstößt, und so alle im Artikel 6 Grundwerte außer Kraft setzt; mögen die Artikel 6 und 7 gegen Frankreich streng nach rechtsstaatlichen Kriterien angewendet werden. Soweit die EU dem Inhalt meiner Petition folgen kann, sollte die Untersuchung nicht auf der von Frankreich und der zitierten Dokumentation der BBC vorgegebenen Oberfläche bleiben, die als Ablenkungsmanöver von der BBC angeboten wird, sondern die historischen und resultierende machtpolitische Hintergründe (als Motiv) untersuchen. Neben den historischen Hintergründen mögen auch die (macht)politischen Hintergründe so untersucht werden, daß die merkwürdige Parallele der Beteiligung der Kommunisten an der Regierung in Serbien und Frankreich in den Mittelpunkt der Betrachtung stehe. Ohne dem Ergebnis dieser Untersuchung über die Regierungsbeteiligung der Kommunisten inhaltlich vorzugreifen, geht diese Petition davon aus, daß nach dem Abschluß einer objektiven Untersuchung genügend Material zur Verfügung steht, damit die EU allein wegen der Beteiligung der Kommunisten an der Regierung mit den Sanktionen des Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam belegt werde.

Das eigentliche Ziel dieser Petition ist also auf die kommunistische Gefahr hinzuweisen, die zuletzt sich in Exjugoslawien manifestiert hatte, und Exjugoslawien, bzw. die Massenmorde in Bosnien und Kosovo, könne und muß zumindest als hinreichender Beweis dafür dienen, daß die EU von den Gefahren, die in dem Kommunismus, nämlich konkret in der Beteiligung der Kommunisten an einer Regierung, wie in Serbien und Frankreich, verbirgt, keine Ahnung hat und diese Gefahr nicht richtig abschätzen kann, so daß durch mangelnde Verantwortung die kommunistische Beteiligung an der Regierung in Frankreich die EU bisher sträflich toleriert hatte. Gestern hat die französische Parlamentspräsidentin der EU, anläßlich der Rede des österreichischen Präsidenten gegen die Sanktionen der EU gegen Österreich, vor aller Öffentlichkeit wieder ihre Ansicht bestätigt, daß sie angeblich froh wäre, wenn am Beispiel der Sanktionen der EU gegen Österreich, im umgekehrten Fall, die EU gegen Frankreich Sanktionen im Sinne des Artikel 6 und 7 verhängen würde. Obwohl und gerade weil sie das wohl nur für Gefahren von Rechts gemeint haben wird, ist damit offensichtlich, daß sie der gleichen und derzeit noch größeren Gefahren von Links nicht bewußt ist, und der französischen Präsidentin des Parlaments der EU vor allem die Information übergeht, daß die von ihr als "Gefahr von Rechts" kritisierte Umstand als "Gefahr von Links" in Bosnien und Kosovo manifestiert, wo die Regierungsbeteiligung der Kommunisten für Massenmord verantwortlich zeichnet.

Weil nun Frankreich die weiter oben beanstandeten Verbrechen gegen die Menschlichkeit von langer Hand vorbereitet hatte, sind die nämlichen Verbrechen Frankreichs in Bosnien und im Kosovo innerhalb der EU mit den Sanktionen der EU gegen Österreich als Alibi vertuscht worden, und zwar weil Frankreich sehr wohl wußte und wissen mußte, daß Frankreich jemanden anderen verleumden muß, um von den eigenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Bosnien und Kosovo abzulenken, und die Verbrechen Österreich in die Schuhe zu schieben. Und weil nun der springende Punkt des Genozids in Bosnien und Kosovo die Beteiligung der Kommunisten an der Regierung durch die Sozialisten ist, haben die Sanktionen der EU gegen Frankreich wegen der Beteiligung der Kommunisten an der Regierung durch die französische Sozialisten gem. Artikel 6 und 7 des Amsterdamer Vertrages zu lauten, weil die Kommunisten trotz Lippenbekenntnisse die Werte der EU nicht respektieren können und wollen.

Besonderes Geweicht möge bei der Untersuchung gegen Frankreich gemäß Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam die Osterweiterung der EU beikommen, weil Mittel- und Osteuropa über die Kommunisten ganz anders denkt und ganz andere Erfahrungen hat, als der Westen Europas. Vor allem Polen als slawisches Land möge gehört werden, aber auch alle anderen Staaten, was sie von einer kommunistischen Regierungsbeteiligung in Frankreich nach serbischem Vorbild, halten.

Mit freundlichen Grüßen




14. April 2000

Generalsekretär

Javier SOLANA

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175

B-1048 Bruxelles





Betreff: Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam (I)



Sehr geehrter Herr Generalsekretär Solana!

Angesichts der beidseitigen Schwierigkeiten im Umgang der EU-Bürger mit der EU, und umgekehrt, wende ich mich in Fragen des Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam vertrauensvoll an Sie, zumal diesen Teil der hohen Politik die Bürokratie so an sich riß, daß der Bürger (aus dem direkten Umgang) ausgeschlossen ist. Der Vertrag von Amsterdam sieht zwar für den Bürger erweiterte Rechte der "Anfrage" vor, woraus ich hiermit Gebrauch mache, aber das Recht an sich scheint nicht nur dem Einzelnen (Bürger) verschlossen, sondern kann das Recht auch für Befugte nur nach einem bürokratischen Hürdenlauf, bzw. Spißrutenlauf, zugänglich gemacht werden, ... oder auch nicht. So verlangt Artikel 6 Absatz 1 des Vertrages von Amsterdam von alles und jedem Rechtsstaatlichkeit, nämlich als Voraussetzung, was - so weit richtig - ja alle weitere dort aufgezählten Rechte trägt und hält. Doch ist durch die Bestimmungen des Artikel 7 die nämliche grundlegende Bestimmung der Rechtsstaatlichkeit als tragendes Prinzip nur bedingt passierbar, bzw. im Sinne des Artikel 7 ist der Sinn des Artikel 6 nur so umständlich zugänglich, daß das nämliche Recht als Grundlage einzufordern kaum oder gar nicht praktikabel erscheine.

Nichts desto trotz möchte zumindest theoretisch die durch Artikel 7 verbaute Rechtsstaatlichkeit nach Artikel 6 des Vertrages von Amsterdam für die Sanktionen gegen Österreich einmahnen, und bin wiederum schon beim Einmahnen auf immer neue bürokratische Hürden gestoßen, die sozusagen das Einmahnen des Einmahnens - eines (vom Bürger) nicht oder kaum einmahnbanen Rechts der Rechtsstaatlichkeit - verbauen, so als sei die Verschachtelung der bürokratischen Unzugänglichkeiten des Rechts einem (bürokratischen) Spießroutenlauf gleich. Insbesondere scheint die hier beschriebene bürokratische Ordnung nach personell Bürokraten zu verlangen, die keine Rechte einmahnen lassen und im Volksmund "korrupt" heißen, wobei etwa die vorige Kommission diesen personellen Anforderung weitgehend gerecht geworden zu sein scheine.

Wie auch immer, ich habe nun versucht in Sachen Recht - und dazu theoretisch erforderlichen rechtsstaatlichen Prinzipien - nach Artikel 6, so einzumahnen, daß ich der "amtsüblichen" Korruption aus dem Weg gehe, und weil ich die meisten Funktionäre und Organe der EU als (ideologisch) korrupt "angezeigt" hatte, verblieb mir vorerst nur die Petition an das Europäische Parlament, aus welchem Recht ich ausführlich Gebrauch machte:

URL http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.html

Ich habe in der zitierten Petition an das Parlament vor allem die Unzulänglichkeiten des Rates kritisiert und stellte fest, daß allfällige Fehler im Rat nur in eigener Sache zu korrigieren möglich wären, indem der Rat sich selber korrigiert, was aber im Falle der Sanktionen den Rat offensichtlich überfordert, weil sich der Rat gleichsam abgeschafft und sieh virtuell - als der eigene Schatten - neu konstituiert hatte, und sich nun der Rat als den eigenen Schatten abschaffen und neu gründen müßte, um sich selbst hinterfragen und korrigieren zu können. Einfacher ausgedrückt gelang es dem Rat durch Abschaffung oder Umgehung der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 6 Abs. 1) eine Falschinformation (Lügenpropaganda) zum Sieg über das Recht zu verhelfen, ohne dabei wahrhaben zu können und zu wollen, daß damit erstens das Rechts generell abgeschafft wurde, und zweitens die Abschaffung des Rechts irreversibel sei.

Zur Verteidigung der These, daß die EU als Rechtssystem unwiderruflich abgeschafft wurde, habe ich zuletzt (gestern) den Petitionsantrag gestellt, daß die EU versuchen solle, gegen Frankreich im Sinne des Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam die Sanktionen zu verhängen, weil Frankreich die Kommunisten an der Regierung beteiligte. Ich führe in dieser Petition aus, daß die gleiche Kommunistische Internationale auch in Serbien präsent ist, und den Völkermord nicht zuletzt ideologisch zu verantworten hat, und die identische Koalition in Frankreich und Serbien ja Aufschluß darüber gibt, warum die USA und die Kosovoalbaner die Franzosen der Kollaboration mit den Serben beschuldigen. Und weil die Verbrechen Frankreichs gegen die Menschlichkeit, etwa durch die Sabotierung der NATO während dem "Kosovokrieg" (unter dem Generalsekretär der NATO: Solana), inzwischen gut dokumentiert sind, kann damit nachgewiesen werden, daß die EU außerstande ist das Recht sogar in den eigenen Reihen zur Geltung zu verhelfen, und daher aufgelöst werden müsse. Weil es also Recht wäre, nach Artikel 6 und 7 Sanktionen gegen Frankreich zu verhängen, und der Rat dazu voraussichtlich sich als unfähig erweisen werde, wird meine These sozusagen im Experiment erwiesen, daß die EU zu der Bemäntelung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit jederzeit mißbraucht werden kann, und daher aufgelöst werden müsse, weil die EU, insbesondere der Rat, unfähig ist, zum Recht zurückkehren, weil der Rat unwiderruflich das Recht mit der (mißbrauchten) Macht verwechselt hatte. Wenn also Macht korrumpiert, wie die Redensart besagt, so ist der Rat eben übermächtig.

Theoretisch wäre eine Bestimmung im neuen Vertrag der EU erforderlich, wo notfalls ein kleiner Staat, der im Recht ist, alle anderen XIV Staaten aus der EU ausschließen, zumindest jedoch mit Sanktionen im Sinne der Artikel 6 und 7 belegen können. Weil jedoch die EU aus dem Recht eine Frage der politischen (ideologischen) Mehrheit, also einer Frage der Macht gemacht hatte, und zugleich die Korruption nicht unter Kontrolle hat, sondern umgekehrt, kann das Unrecht das Recht in der EU majorisieren und sogar abschaffen, wie das bei den Sanktionen gegen Österreich der Fall gewesen ist. Um also zu zeigen, daß auch im umgekehrten Falle das Unrecht die Macht hat, das Recht zu majorisieren und zu eliminieren, habe ich die Sanktionen nach Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam gegen Frankreich verlangt. Und ich habe Sie deswegen als "Beobachter" angerufen, weil Sie als Generalsekretär der NATO zum nämlichen Zeitpunkt den Eindruck machten, als wüßten Sie was Recht sei.

Ich möchte nicht verschweigen, daß ich allzu gern im Unrecht wäre, und würde Sie sehr bitten, mich zu korrigieren, wenn meine Informationen oder Schlußfolgerungen nicht richtig wären.

Mit freundlichen Grüßen




15. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Menschenrechte



Sehr geehrte Damen und Herren!

Angesichts der Tagung von IWF und Weltbank zur Schuldenkrise, mit Hinblick auf die Demonstrationen, möchte ich auf mein ursprüngliches und eigentliches Petitionsanliegen - aus aktuellen Anlaß - zurückkommen. Ich verweise auf mein bisheriges Vorbringen und fasse den aktuellen Stand in nachstehende Punkte überblicksmäßig zusammen.

1.) Ich habe als primäres Anliegen, gleichsam als Voraussetzung zum Verständnis der Anliegen in dieser Petition, die Unerläßlichkeit der klaren und sauberen Trennung der Menschenrechte von den Bürgerrechten postuliert.

A.) Die Trennung der Menschrechte von den Bürgerrechten erfordert zugleich die getrennte Behandlung der Bürgerrechte und Menschenrechte auf jeweils unterschiedlichen Rechtsebenen, so wie beispielsweise jetzt schon Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Zivilrecht in Österreich streng getrennt werden, und bildet diese dreigliedrige Form der "Gewaltenteilung" das Fundament der demokratischen Rechtsstaatlichkeit schlechthin. Dementsprechend gibt es in Österreich drei Höchstgerichte, nämlich ein Verfassungsgerichtshof, ein Verwaltungsgerichtshof, und ein Oberster Gerichtshof (für Zivilsachen). Diese dreigliedrige Unterscheidung (Gewaltenteilung) hat ihren Grund darin, so die Rechtstheorie, daß einerseits zwischen "öffentlichen" und "privaten" Rechtsträgern unterschieden wird, und andererseits zwischen dem "Gemeinwesen" und dem "Einzelnen". Zwischen dem "Allgemeinen" (Gemeinwesen) und "Einzelnen" (Bürger) gibt es sonach drei Verschiedene Rechtsverhältnisse, nämlich

Allgemein-Allgemein = Verfassungsrecht

Allgemein-Einzel = Verwaltungsrecht

Einzel-Einzel = Zivilrecht

Zu dieser theoretischen Gliederung ist anzumerken, daß im Gegensatz zur österreichischen und kontinentaleuropäischen Recht allgemein, das angloamerikanische Recht gleichsam das Verfassungsrecht für das Zivilrecht kontrollierbar machen möchte und, und, warum auch immer, die USA nur ein oberstes Gericht hat, das die Aufgaben aller drei Höchstgerichte wie in Österreich davon drei gibt, analog als ein Höchstgericht wahrnimmt.

B.) In der österreichischen und kontinentaleuropäischen Rechtsgeschichte entstand das Zivilrecht als Pendant des bis dorthin alleinigen Verwaltungsrecht in den sog. Napoleonischen Kriegen Anfang des 19. Jahrhunderts, und so kam es, daß also anfänglich das Zivilrecht zugleich das bürgerliche Verfassungsrecht ansatzweise in sich schloß, und sogar die "Menschrechte" vorwegnehmend als "Grundrechte" des "Bürgers" formulierte, so als seien die Menschenrechte ein ziviles Anliegen und gleichsam Sache des Zivilrechts. Dieses rein entwicklungsgeschichtlich bedingte Verwechslung der Rangordnung und Struktur der Menschenrechte in der Französischen Revolution, führte zwei Jahrhunderte lang zu verhängnisvollen Komplikationen und theoretisch sogar zu der Entstehung von diktatorischen Systemen gegen die Demokratie, um die vermeintlichen Rechte des Menschen (Einzelnen) gegen die bürgerliche Demokratie (Allgemeinheit) durchzusetzen, weil die bürgerliche Demokratie historisch bedingt sich als zivile Ordnung konstituierte, so daß nicht die Verfassung die zivile Ordnung bestimmte, sondern faktisch die zivile Ordnung die Verfassung bestimmte. Deswegen postulierte ich die EU als Ideal, als ein Musterprojekt für den Übergang von der zivilen Ordnung zu der menschlichen Ordnung, also als den Übergang von den Bürgerrechten zu den Menschenrechten als Existenzgrundlage (auch des Allgemeinen), weil in der EU sollte endlich die Verfassung die zivile Ordnung bestimmen, und nicht umgekehrt. Mit anderen Worten können und müssen die Bürgerrechte so neu definiert werden, daß sie immer und ausschließlich dann Gültigkeit haben, wenn sie von den Menschenrechten abgeleitet werden und darin immer so verankert, bzw. begründet bleiben, daß die Bürgerrechte in ihrem Unterschied zu den Menschenrechten unverwechselbar erhalten bleiben (weil die Bürgerrechte nur das Recht zwischen dem Allgemeinen und Einzelnen umfassen und vor allem das Recht des Einzelnen immer und ausschließlich aus dem Recht des Allgemeinen ableiten und - fälschlich - als dessen Teil begreifen). Demgegenüber ordnen die Menschenrechte nicht den (einzelnen) Menschen dem Allgemeinen unter, sondern ordnen die Menschenrechte das Allgemeine dem Einzelnen so unter, daß das Gemeinwesen immer dem Menschen zu dienen hat, und nie umgekehrt. Niemals kann und darf ein Einzelner in eine menschenunwürdige Abhängigkeit von der Allgemeinheit, oder gar von einem Einzelnen, geraten.

2.) Aufgrund der bestehenden Widersprüche in dem bestehenden Rechtssystem der EU habe ich die Unerläßlichkeit der Auflösung und Neugründung der EU postuliert, weil das Recht auf ganz neue Grundlagen gestellt werden müsse, wenn es Bestand haben soll.

A.) In dem ehemaligen Ostdeutschland (DDR) wurde kurz nach der kommunistischen Machtübernahme und Etablierung einer Pseudodemokratie, ein politisch für die Menschrechte (im Ansatz) idealistisch engagierte Schüler, der nichts mehr und nicht weniger als den Vorrang des Menschen vor dem Allgemeinen postuliert hatte, hingerichtet. In diesem Mord an dem Fürsprecher des "Menschen mit Recht", sollte die Eliminierung des Menschen und des Rechts so zum Ausdruck kommen, daß damit die Unvereinbarkeit einer Pseudodemokratie mit dem Menschen - und ebenso mit dem Recht - zum Ausdruck kommen. In dieser Eliminierung des Rechts mit der Eliminierung des Menschen manifestiert sich aber zugleich für die Nachwelt die schlechthinnige Identität der Rechts und des Menschen, weil es ohne Recht keinen Menschen, und ohne Menschen auch kein Recht geben kann.

B.) Mit der Deklaration der Menschenrechte durch die neu gegründete UNO 1948 ist ein ideeller Vorgriff auf eine menschliche Ordnung getätigt worden, weil der Mensch angesichts zweier Weltkriege - und der dabei entfesselten Verbrechen gegen die Menschlichkeit - an die Grenzen der bis daher alleinigen zivilen (bürgerlichen) Ordnung als Ideal gestoßen ist, und so mit den Menschenrechten die Grundlagen einer neuen Weltordnung gelegt hatte. In der Gründung der EU hat sich die Sehnsucht der an die zivile Ordnung gebundenen Einzelstaaten manifestiert, den Weg zu, bzw. in die Richtung einer menschlichen Ordnung einzuschlagen, und mußte, wie an die Jugoslawienkrieg geknüpfte innenpolitische Krise der EU - angesichts des neuen Völkermordes in unseren Tagen im Vorhof der EU - zeigt, scheitern, weil die EU zwar die menschliche Ordnung des Rechts (des Menschen) als Ziel gesetzt hat, aber dieses Ziel vor sich her schiebt und nie erreicht, weil die EU sich zunächst wieder zivile Grundlagen geschaffen hatte und nun vergeblich versucht, von der zivilen Ordnung her das Ziel der menschlichen Ordnung, wo das Recht allein regiere, zu erreichen. Und genau das ist absolut unmöglich, und so ist logisch gesehen die EU bei der Verwirklichung einer menschlichen Ordnung immer unausweichlich zum Scheitern verurteilt, wenn und weil die EU versucht, von der zivilen Ordnung her die menschliche Ordnung zu verwirklichen, was ja logisch absolut unmöglich wäre. Die einzige Möglichkeit wäre nämlich, statt der zivilen Ordnung eine logische Ordnung als Überbrückung einzuführen, und die auf die zivile Ordnung gegründete EU aufzulösen und sonach die EU auf der Grundlage der menschlichen Ordnung neu zu gründen, weil eine menschenwürdige zivile Ordnung immer und ausschließlich nur dann überhaupt möglich wäre, wenn die zivile Ordnung als integrierender Bestandteil auf die menschliche Ordnung gegründet ist, ... und nicht umgekehrt, wie das jetzt der Fall ist.

3.) Es wäre sogar ein allseits tragbarer Kompromiß angesichts der Krise im Übergang möglich, weil der Vertrag von Amsterdam sinngemäß als ein quasi "Auffanggesellschaft" für den Vorläufer der EU (der EG) "gegründet" wurde, ist aber noch nicht die verwirklichte EU, sondern gleichsam ein Vorvertrag auf die EU in dem Sinne, daß die derzeitige Form ausschließlich ein Übergang sei, welche Übergangsform die EU - im Sinne des Vertrages von Amsterdam - zwar vorläufig repräsentiere, aber nur vorübergehend, und hat lediglich die eigentliche Verwirklichung der EU vorzubereiten, auch wenn sie schon die entsteheden EU repräsentiere.

A.) Diese Zwischenzustand der EU nach dem Vertrag von Amsterdam kann und muß als ein labiler Schwebezustand bezeichnet werden, welche die Schwächen der EU nicht nur aufzeigt, sondern sogar verstärkt, und etwa für Frankreich Gelegenheit bot, die EU Machtpolitisch zu zweckentfremden und für die Bemäntelung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Bosnien und Kosovo so umzufunktionieren, daß schließlich die EU gegen die ehemalige Schutzmacht in Bosnien, Österreich, Verleumdungen ausstieß und Sanktionen verhängte. Der taktische Fehler in dem Vertrag von Amsterdam scheint zu sein, daß dort zwar einerseits die Osterweiterung als ein neuer konstitutioneller Moment aufgezeigt, und auch die Notwendigkeit der Neustrukturierung festgestellt wird, aber andererseits dieser Schwebezustand unzumutbar lange aufgeschoben werde, und diese prolongierte Schwebezustand die destruktiven Kräfte auf den Plan gerufen hatte, weil für die verbrecherische Entfremdung der EU durch Frankreich (und Belgien) in dieser Schwebezustand Zeit und Gelegenheit fand. Es wird im Vertrag von Amsterdam richtig festgestellt, daß die EU als EG eigentlich für 6 Mitglieder konzipiert wurde und man schon bei 12 Mitgliedern bewußt wurde, daß man an die Grenzen der strukturellen Machbarkeit angelangt sei, trotzdem ist der Vertrag von Amsterdam fälschlich davon ausgegangen, daß man noch 5 Jahre zuwarten könne, und in diesem Schwebezustand sogar mit 16 (15) Mitgliedern mit dem Strukturreform bis zu der Osterweiterung warten könne. In Wirklichkeit sind aber die derzeitigen Strukturen der EU mit jedem über 12 Mitgliedern überlastet und man kann von Glück sagen, daß sie nicht schon früher eingestürzt ist. Nicht so viel Glück hatte aber der Vorhof Europas, wo die nämliche Osterweiterung Platz greifen solle, denn die Säumnisse der EU die Anpassung rechtzeitig in Angriff zu nehmen, war zumindest indirekt Schuld an der Jugoslawienkrise und anschließendem Völkermord, zumal ja die dort ermordeten Völkerschaften im Sinne des Vertrages von Amsterdam mit der Osterweiterung zu der EU gehören sollten.

B.) Man könnte zynisch meinen, daß die EU bei der Osterweiterung um einige Hunderttausend Arbeitslose weniger haben werde, doch sprechen sogar wirtschaftliche Argumente gegen solch eine globale Regelung der Arbeitsmarktes durch gesteuerte Krisen in Bosnien und Kosovo. Hier soll vor allem diese typische Schwäche der zivilen Ordnung als Musterbeispiel aufgezeigt werden, denn Exjugoslawien ist das schlechthinnige Manifest der sich nach dem Ersten Weltkrieg mit Hilfe der Siegerideologie etablierenden bürgerlichen Ordnung (in den Friedensverträgen 1918-1920) war und ist, und macht daher die Unumgänglichkeit der Einführung der menschlichen Ordnung bitter notwendig, wie auch die nämliche Notwendigkeit anschaulich, weil es zu der Menschlichkeit als Grundlage jeder Ordnung keine Alternative geben kann. Allerdings geht diese Petition über diese Feststellung hinaus, und klagt den mitten in der Jugoslawienkrise zustandegekommenen Vertrag von Amsterdam, bzw. die Federführer des Vertrages an, in dem Vertrag vorsätzlich durch die Schwebezustand eine Hintertür für die Machtpolitik offen gelassen, und den Zugang zum Recht mit dem strafbaren Vorsatz verbaut zu haben, um den Völkermord in Exjugoslawien zu begünstigen und etwa genauso rechtswidrig diskriminierende Sanktionen gegen die aktiven Gegner des Völkermords wie Österreich zu erlassen.

C.) Theoretisch kann bis zu einem gewissen Grand die 5 Jahre Wartezeit des Vertrages von Amsterdam, nämlich für die (Neu-)Ordnung der demokratischen Verhältnisse, verständlich erscheinen, denn die EU wußte offenbar, an einem toten Punkt angelangt zu sein, und nicht so richtig weiter gewußt zu haben, weil auf dem der linearen Entwicklung von der bürgerlichen Ordnung zu der menschlichen Ordnung tatsächlich eine Art evolutionärer "Quantensprung" notwendig sei. Diese Petition postuliert nun, daß die Verlegenheit der EU auf dem demokratischen Neuordnung insofern berechtigt sei, als es absolut unmöglich ist von der bürgerlichen Ordnung zu der menschlichen Ordnung auf direktem Weg der Entwicklung zu gelangen, weil in der bürgerlichen Ordnung steht die darin irrig begriffene menschliche Ordnung auf dem Kopf, und der Quantensprung darin besteh, die menschliche Ordnung - im wahrsten Sinne des Wortes - auf die Füße zu stellen. Es führt kein wie immer gearteter Weg von der bürgerlichen Ordnung zu der menschlichen Ordnung, sondern umgekehrt, selbst eine funktionierende (ideale) bürgerliche Ordnung kann - als integrierender Bestandteil der menschlichen Ordnung - nur auf Grundlage der menschlichen Ordnung verwirklicht werden, und so ist also eine bürgerliche Ordnung nur durch die menschliche Ordnung überhaupt zugänglich. Daraus folgt aber, das jede bürgerliche Ordnung, der die Menschliche Ordnung als Grundlage fehlt, eine unmenschliche Ordnung sei. Denn der Bürger an und für sich ist ein Unmensch, ebenso wie der Antibürger, ob Kommunist oder Faschist, denn sofern der Bürger ein Unmensch ist, wird der Antibürger zu keinen Menschen, sondern nur zu einem extremen Unmenschen.

4.) Der eingangs als möglich bezeichnete Kompromiß bestünde also darin, daß die EU schon vor der Osterweitung neu gegründet werde, weil die derzeit 15 Mitglieder zu viel für die derzeitige Strukturen der EU sind, die ursprünglich für 6 Mitglieder konzipiert wurden, und diese Strukturen mit 15 Mitglieder überlasten wurden, ja sogar die beabsichtigte Umstrukturierung hemmen, und daher dringender Handlungsbedarf bestehe.

A.) Als struktureller Angelpunkt ist, abgesehen von der sofortigen Schaffung eines umfassenden Krisenmanagement, die Schaffung einer zweiten Kammer des Parlaments, oder vielmehr die Gründung eines Senats nach US-Amerikanischem Vorbild, anstelle des jetzigen Rates, zu Diskussion zu stellen, weil die EU derzeit kein Präsidialsystem nach europäischen Vorbild werden möchte, sondern, wie der Name schon besagt, sich als Union nach US Vorbild zu konstituieren vorgenommen hatte. Es wäre der irreführende Name von derzeit "Rat" (auf Russisch "Sowjet") - nach amerikanischem Vorbild - etwa auf "Senat" zu ändern, wo jedes Mitglied 2 oder mehr Delegierte entsendet, aber jedes Land - unabhängig von der Größe - die gleiche Anzahl von Delegierten zu nominieren habe. Die Umbenennung in Senat wird schon allein deswegen von Vorteil sein, weil dieser auf die EU eine Amtseid zu leisten habe, währen im jetzigen Rat die Regierungschefs mehr auf das eigene Land (und deren Macht) verpflichtet sind, wie das die Sanktionen gegen Österreich zeigen, als auf die EU, und auf das dort verbal verankerte Recht. Ich betone, daß diese Vorschläge zu der neuen Form unverbindlich sind, und nur das Postulat ist verbindlich, daß die menschengerechte Neugründung der EU unabdingbar sei.

B.) Die Notwendigkeit des hier geforderten quasi Zweikammersystems korrespondiert mit der eingangs aufgezeigten Notwendigkeit der Trennung der Bürgerrechte und Menschenrechte, wobei, so wie die eine Kammer formell der anderen Kammer eines parlamentarischen Systems übergeordnet ist, so möge die Überwachung der Menschenrechte der oberen Kammer des parlamentarischen Systems zugeordnet werden, während die untere Kammer (Unterhaus) den bürgerlichen Belangen zugeordnet werden könne, sofern sich diese mit den Menschenrechten als kompatibel erweisen. In einem dergestalt neu gegründeten System sollte eine Verfassung nicht bloß die Menschenrechte integrieren, sondern so wie die UNO eigentlich mit der Deklaration der Menschenrechte sich gleichsam eine eigentliche (ideelle) Verfassung gegeben hatte, so gebe sich die EU mit einer erweiterten Deklaration der Menschenrechte eine Verfassung, wo der Mensch als Einzelner gegen die Allgemeinheit immer Recht habe, und wo der Einzelner die Nichteinhaltung der Menschenrechte und der Grundwerte der menschlichen Ordnung einklagen kann, und diese Menschenrechte von dem "Oberhaus" des parlamentarischen Systems als Grundlage der EU verwaltet werden. Dazu wird auch eine Neudefinierung des derzeit noch bürgerlich geprägten Rechtsordnung notwendig, wo dem Menschen grundsätzlich sogar das Recht eingeräumt werden müsse, notfalls gegen die Gesetze über sog. Menschenrechte dem Buchstaben nach immer Recht zu haben, weil nicht das Gesetz macht den Menschen, sondern der Mensch macht das Gesetz. Mit anderen Worten müßte einerseits die obere Kammer (Oberhaus) die Gesetzgebund der unteren Kammer (Unterhaus) so überwachen, daß sie verpflichtet wäre nicht nur Gesetze und Verordnungen zu annullieren, die das Recht brechen oder verletzen, sondern auch insbesondere dann, wenn eine Bestimmung oder Vorgehen der unteren Kammer (Parlament) nicht in den Menschenrechten begründet und oder nicht davon (nachvollziehbar) ableitbar wäre, also dem Geist der Menschenrechte widerspreche, wie wichtig oder zweckmäßig das immer auch sein mag, was von dem Oberhaus annulliert werde. Jede Bestimmung oder Handlung, die auch nur einen Schatten auf die Souveränität des Einzelnen (Menschen), die man Würde des Menschen nennt, werfen könnte, müsse als nichtig (vom Oberhaus) verworfen werden, und müsse das vom Einzelnen (Menschen) einklagbar sein, wenn das Oberhaus säumig wäre.

5.) Es ist zwar zugegebenermaßen ein Paradoxon, daß der Einzelne seine Rechte von der Allgemeinheit zugesprochen bekommen muß, doch hat sich eben entwicklungsgeschichtlich (in dem zeitlich vorgeschalteten bürgerlichen Ordnung auf dem Weg zur menschlicher Ordnung) ergeben, daß das Recht des Einzelnen in der bürgerlichen Ordnung auf die Allgemeinheit überging, und das müsse nun von der neuen Allgemeinheit rückgängig gemacht werden, die sich von dem Einzelnen abhängig weiß, und keine entwürdigende Abhängigkeit des Einzelnen von der Allgemeinheit mehr zulasse.

A.) Mit der Konstituierung der menschlichen Ordnung wird im Idealfall die Bekämpfung von Diktaturen wie überhaupt die Diktatur theoretisch überflüssig sein, weil erstens in der menschlicher Ordnung die Fragestellung zwischen Bürger und Antibürger eine ganz andere ist, und zweitens versucht eine Diktatur, ob von rechts oder von links, immer den Einzelnen über die Allgemeinheit anzusprechen, was nur in der bürgerlichen Ordnung einen Sinn machte, und in der menschlichen Ordnung obsolet wird, weil weder Bürger noch Antibürger sich auf Kosten des Menschen wichtig machten können.

B.) Mit der Verwirklichung einer menschlichen Ordnung müsse konzeptuell unweigerlich eine Bewußtseinsänderung einhergehen, zumal die bürgerliche Identität der menschlichen Identität weichen muß, wo nicht mehr etwa das (Recht auf) Eigentum den Menschen, sondern der Mensch das (Recht auf) Eigentum bestimmt. Es kann und darf allerdings nicht übersehen werden, daß ein Bürger zuerst Mensch sei, und die Menschenrechte die Bürgerrechte überhaupt erst so verleihen, daß die Bürgerrechte außerhalb den Menschenrechten dingunmöglich wären und den Unmenschen bedeuten würden. Unsere Zeit hat zwar die Diktaturen und Extremismus in das Abseits, bzw. in den Untergrund gedrängt, aber noch nicht überwunden, sondern sie lediglich gezwungen hatte, sich ebenfalls neu zu ordnen. Der sich ebenfalls neu konstituierende Unmensch versucht nun mit "neuen" Methoden das Establishment zu unterwandern und die menschliche Ordnung im Namen der Menschlichkeit zu sabotieren, wie leider vielfach gelungen ist, und vielfach die menschlichen Werte durch ideologische Imitate ersetzt wurden, um den Menschen um seine Menschlichkeit, und damit um sein Recht, (im Namen der Menschlichkeit) zu betrügen.

6.) Ich fasse zusammen:

A.) Der Mensch hat gegen die Allgemeinheit immer recht.

B.) Der Mensch verkörpert das Recht, und zwar auch das Recht der Allgemeinheit, weil es nur den einen Menschen gibt, bzw. der Mensch ist "eins" und unteilbar.

C.) Im Gegensatz zu dem Ideal der bürgerlichen Ordnung, wo das Volk Souverän war, und jede Macht vom Volk ausging, ist in der menschlichen Ordnung der Mensch allein Souverän, und jede Macht geht vom Menschen aus, bzw. vom Recht, das sich im Menschen manifestiert.

D.) Die EU habe sich als ein Modell der menschlichen Ordnung neu zu konstituieren, wo sich die Allgemeinheit nicht nur aus Eitelkeit der Menschenrechte bedient, und nicht der eigenen bürgerlichen oder antibürgerlichen Ordnung die Menschenrechte dienstbar machen will, sondern sich insgesamt und grundsätzlich so (bedingungslos) in den Dienst der Menschenrechte stellt, daß die Menschenrechte die existentielle Grundlage der Allgemeinheit werden.

E.) Wenn sich also die EU auf der unteren gesetzlichen Ebene auch als bürgerliche Ordnung manifestiert, so kann und darf das nur eine bürgerliche Ordnung in völliger Abhängigkeit von der menschlichen Ordnung, also jede Macht muß unbedingt abhängig vom Recht sein. Dazu gehört, daß jedes "Recht aus der Macht" als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verurteilen und zu sanktionieren sei.

F.) Jeder Einzelne hat das unveräußerliche Recht, das Recht des Einzelnen, aber auch das Recht des menschenwürdigen Allgemeinen, gegen die Allgemeinheit einzufordern. Insbesondere darf dieses Recht kein Rechtstitel bleiben, wie bisher, wo nur die Allgemeinheit die Rechte der Einzelnen wahrnehmen könne, weil an der Realisierbarkeit der Durchsetzbarkeit des Rechts hängt das Recht an sich.

7.) Weil die Maxime der sich gegen den Feudalismus konstituierenden bürgerlichen Ordnung die "Veräußerlichkeit" von alles und jedem war, um die damals verkrustete Strukturen, die als Ketten empfunden wurden, zu sprengen, und dadurch der Mensch (etwa mit seiner von ihm untrennbaren Arbeitskraft) auch veräußerlich wurde, und die Maxime der Menschenrechte die Unveräußerlichkeit ist, worin sich das Recht schlechthin überhaupt begründe, können und müssen die Menschenrechte und Bürgerrechte immer getrennt abgehandelt werden, so daß das ein oberstestes Rechtsprinzip zu gelten habe, daß zwischen Bürgerrechte und Menschenrechte nicht nur immer klar unterschieden wird, sondern diese zwei Kategorien auch von unterschiedlichen Rechtsinstanzen, etwa von den zwei Kammern des Parlaments, getrennt behandelt werden.

A.) Durch die Schaffung eines quasi Zweikammersystem, bzw. eines Senats neben dem Parlament (als Oberhaus), können die bürgerlichen Grundrechte und die Menschenrechte an sich, auf zwei unterschiedlichen Ebenen gehandhabt werden. Dazu müsse allerdings die durch wachsende Mitgliederzahl bei der Erweiterung der EU aufgetretene Notwendigkeit der Umstrukturierung der Macht in der EU, mit der Umstrukturierung des Rechts so verknüpft werden, daß eine Auflösung und Neugründung der EU unumgänglich sind, so wie man Recht und Macht nicht trennen kann, weil sie sich gegenseitig bedingen, und es auf den Kausalzusammenhang ankomme. So war schon bisher das Ideal der EU, daß angeblich jede Macht aus dem Recht komme, aber genau das war bei den bisherigen Strukturen nicht (mehr) gegeben, und müsse daher die EU neu gegründet werden, um dem Ideal gerecht zu werden, daß tatsächlich (real) jede Macht aus dem Recht komme.

B.) Die theoretische Verankerung der neue Ordnung in der Würde des Menschen machen eine Novellierung der diesbezüglichen Bestimmungen notwendig, wonach jede Form der Überschuldung mit der Würde des Menschen absolut unvereinbar, so daß jede Form der Überschuldung, der Sklaverei gleich, null und nicht ist.

C.) Weil ich in meinen ersten Eingaben die private Überschuldung und die Überschuldung der Entwicklungsländer in Beziehung gebracht hatte, appelliere ich auf die Einsicht aller, die halbherzig in Angriff genommene Entschuldung der Entwicklungsländer im Jubeljahr 2000 nicht nach der bürgerlichen Ordnung vorzunehmen, und nicht die Schulden für uneinbringlich zu erklären, was diese Entwicklungsländer diskriminiere, sondern mögen die Überschuldungen in Fonds - nach dem Vorbild des Marshall-Plans in Europa - so eingebracht werden, daß sie eine Eigenkapitaldecke in dem Entwicklungsland nominelle ausweisen, statt das Land als Zahlungsunfähig hinzustellen.

Mit freundlichen Grüßen




16. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus VIII



Sehr geehrte Damen und Herren!

Freitag, den 14. 4. 2000 wurde in den Fernsehnachrichten (ORF) der Leiter der Jüdischen Kultusgemeinde in Wien, Muçikant, gezeigt, als er dem Jüdischen Weltkongreß in den USA darüber berichtet, daß die FPÖ angeblich xenophob, antisemitisch, rassistisch und rechtsextrem sei. Es wurde im Fernsehen das von Muçikant verfaßte Dokument, das er dem Jüdischen Weltkongreß vorgelegte, gezeigt, wo die kritischen Stellen in Farbe unterstrichen waren, ... so auch eine Stelle, wo Muçikant einen Juden in der FPÖ als den "Hofjuden Haiders" bezeichnet. Nach dem Dokument wurde Muçikant life im Interview gezeigt, als er erklärte, daß er wisse, daß das von ihm beim Jüdischen Weltkongreß als antisemitisch hingestellte FPÖ nicht gegen die Juden vorgeht (also nicht antisemitisch ist), sondern nur die "allgemeine Fremdenfeindlichkeit" von ihm als angeblich "antisemitisch" subjektiv interpretiert werde.

Mit dem zitierten Fernsehbericht ist erwiesen, daß Muçikant den Jüdischen Weltkongreß und die Weltöffentlichkeit wissentlich falsch informiert hatte, und die FPÖ als angeblich rassistisch und rechtsextrem verleumde. Immerhin hat Muçikant vor laufender Kamera life im Fernsehen zugegeben, daß seine Aussagen gegen die FPÖ, wie rassistisch, xenophob, antisemitisch und rechtsextrem, nicht auf Fakten beruhen, sondern lediglich subjektive Interpretation von besorgniserregenden Indizien seien, weil die Juden in Wien trotzdem besorgt (nervös) sind, obwohl sie wissen, daß die FPÖ nicht gegen die Juden vorgeht und auch nicht die Juden verbal angreife. Weiters ist dazu festzustellen, daß somit also selbst von Muçikant nur die angebliche Xenophobie in der FPÖ als tatsächlich behauptet werde, und auch das nachweislich nicht stimme, weil die FPÖ und Haider nur die unkontrollierte Zuwanderung so als Oppositionspolitiker kritisierte, daß diese Forderungen von der Regierung mit einem Kanzler von der SPÖ umgesetzt wurden. Lediglich die populistische Art von Haider, die nicht frei von verbalen Entgleisungen war, weckte auf beiden Seiten "entbehrliche" Emotionen. Damit ist erwiesen, daß Muçikant Österreich verleumdet, obwohl er betont, "nur" die FPÖ als angeblich antisemitisch hinzustellen, weil Muçikant wußte und wissen mußte, daß die XIV Staaten der EU gegen Österreich Sanktionen wegen der Beteiligung der FPÖ an der Regierung verhängt hatten, so daß Muçikants Aussagen gegen die FPÖ bewußt gegen ganz Österreich gerichtet sind, um so einen Regierungswechsel zu erzwingen.

Was nun den populistischen Sprachgebrauch von Haider betrifft, so setzt diesen Haider bewußt gegen Korruption und Falschinformation ein, weil er besser als andere wußte, daß der herkömmliche diplomatische Sprachgebrauch der gezielten Falschinformation, die die Korruption immer umgibt, nicht gewachsen ist, wie das die verbrecherischen Sanktionen der EU (XIV) gegen Österreich einmal mehr beweisen.

Ich habe nun die EU darüber zu informieren, daß Muçikant nicht nur die FPÖ und Österreich, sondern auch prominente Juden verleumdet, und die gemäßigte jüdische Prominenz grundsätzlich anderer Meinung ist und die Fakten gegenteilig interpretiert als Muçikant. Der prominenteste Kritiker von Muçikant ist Simon Wiesenthal, der echte und von Muçikant beneidete Nazi-Jäger, aber auch jeder andere Kenner der Situation weiß, daß Muçikant die Ängste der Juden schürt und die FPÖ verleumdet, und so verurteilen die gutinformierten Juden das Vorgehen von Muçikant.

Ich hatte schon früher geschrieben, daß Muçikant Mitglied der SPÖ ist, und er ist kein Sachpolitiker, sondern ein Machtpolitiker, der auch das Vertrauen der Juden für seine fragwürdigen parteipolitischen (machtpolitischen) Ziele mißbraucht. Es gab zwar auch schon vor Muçikant starke innerjüdische Kontroversen und Meinungsverschiedenheiten in Wien, die in der Öffentlichkeit ausgetragen wurden oder an die Öffentlichkeit kamen, so daß man von einer Art Tradition der innerjüdischen Querellen in Österreich sprechen kann. Zu betonen ist, daß diese innerjüdische Kontroversen in der Regel alles andere als sachlich und sauber in der Abwicklung sind, sondern von abenteuerlichen Vorwürfen begleitet werden, wo ein Jude den anderen des Faschismus und ähnliches beschuldigt. Um die Verleumdungstaktik von Muçikant gegen die FPÖ und gegen Österreich plausibel zu machen, versuche ich mit einiger Hintergrundinformation die Lage zu erhellen:

1.) Als der Nazi-Jäger Wiesenthal den damaligen Regierungschef Kreisky angriff, weil der damalige Kanzler Kreisky (SPÖ) mit der FPÖ eine Regierungskoalition einging, und der damalige Chef der FPÖ ein ehemaliger Mann von der SS war, dem keine Verbrechen angelastet wurden, beschuldigte der Jude Kreisky den Nazi-Jäger Wiesenthal, seinerzeit mit den Nazi kollaboriert zu haben, bzw. sogar eine Art Mitarbeiter an der Vernichtung der Juden gewesen zu sein. Nach der Verhängung der Sanktionen der EU der XIV gegen Österreich, unternahm der neue Chef der SPÖ, die "Nazi-Vergangenheit der SPÖ" (Braune Flecken) zu untersuchen, und entschuldigte sich am 6. 4. 2000 öffentlich in einer Erklärung beim Wiesenthal, weil die Beschuldigungen Kreiskys gegen Wiesenthal damals "keine Sachgrundlage" hatten.

2.) Einige Wochen vor den Sanktionen hat Wiesenthal öffentlich erklärt, daß er (von Muçikant) bei innerjüdischen Streitfragen diskriminiert werde, und zwar weil er seinerzeit in der Waldheim-Affäre die Richtigkeit der von der SPÖ falsch informierten jüdischen Organisationen gegen Waldheim vorgeworfenen Kriegsverbrechen geleugnet hatte. Damals wurde der ehemalige Generalsekretär der UNO und spätere Bundespräsident Waldheim von der SPÖ genauso verleumdet wie heute die FPÖ, nämlich ausschließlich um die schwindende politische Macht in Österreich für die SPÖ zu sichern, und Wiesenthal hat gegen die damals auch von der SPÖ falsch informierten jüdischen Weltorganisationen erklärt, daß er (als Leiter des jüdischen Dokumentationszentrums) Beweise dafür habe, daß Waldheim die ihm von der jüdischen Weltorganisation vorgeworfenen Verbrechen unmöglich begangen haben kann. Trotzdem wurden damals von den USA - auf Betreiben der jüdischen Weltorganisation - Sanktionen gegen Österreich verhängt, weil niemand eine Objektivierung der Vorwürfe gegen Waldheim wollte, sondern die jüdische Weltorganisation für unfehlbar erklärt wurde.

3.) Um die Sachlage insgesamt zu erhellen, kann insbesondere darauf hingewiesen werden, daß nach dem Zweiten Weltkrieg die panslawisch dominierten kommunistischen Staaten von den meisten deutschen und österreichischen Politikern und Prominenten, mit denen sie zu tun hatten, Unterlagen gefälscht hatten, wonach jene Österreicher und Deutschen, die mit dem Ostblock zu tun hatten, angebliche Nazi gewesen wären und Verbrechen begangen hätten. So hatten insbesondere die Jugoslawen über Waldheim einen ganzen Akt gefälscht, wonach Waldheim ein Kriegsverbrecher oder zumindest ein Nazi gewesen wäre, von welchen Unterlagen sogar sie selber später offiziell zugaben, daß sie gefälscht waren.

4.) Ganz typisch war kürzlich die Verleumdung von Dr. Zilk (SPÖ), ehemaliger Minister und Bürgermeister von Wien, der mit einer prominenten Jüdin verheiratet ist, und für seine altösterreichische Sympathien bekannt, und von den Panslawen gehaßt und verfolgt war. So hat Dr. Zilk während der Bosnienkrise Frankreich wegen der restriktiven Flüchtlingspolitik scharf angegriffen, weil das kleine Österreich schon zehnmal so viel Flüchtlinge aufnahm wie das große Frankreich, und Dr. Zilk wies dabei auf die besondere historische Verantwortung Frankreichs aus dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) hin, und kritisierte die Weigerung Frankreichs, nicht mehr Flüchtlinge aus Bosnien aufzunehmen. Sofort wurde Dr. Zilk von den panslawisch indoktrinierten Medien hysterisch angegriffen und mit Zitaten von Milosevic propagandistisch zugeschüttet. Weil Dr. Zilk ein Opfer der Briefbombenserie war, und zwar weil er den Fremden (u. a. aus Bosnien) helfen wollte, und Frankreich wegen dessen Fremdenfeindlichkeit kritisierte, konnte Dr. Zilk nicht so verleumdet werden wie heute die FPÖ, sondern wurde von den tschechischen Panslawen so verleumdet, als wäre er ein ehemaliger kommunistischer Spion, und es wurden Gerüchte in den Medien über ihn kolportiert, wonach Dr. Zilk ein kommunistischer Spion für die ehemalige Tschechoslowakei gewesen wäre. So wie gegen Waldheim eine gefälschter Akt vorlag, so wurden gegen Dr. Zilk vom ehemaligen kommunistischen Geheimdienst ein gefälschter Akt "aufgefunden", um ihn zu verleumden. Und genauso wurde bei der gründlichen Überprüfung nachgewiesen, daß sämtliche Vorwürfe gegen Dr. Zilk auf Fälschungen beruhen.

5.) Spätestens nach der Aufarbeitung der sog. Stasi-Akten (Spitzel-Akte) des ehemaligen ostdeutschen Geheimdienstes ist erwiesen, daß die östlichen Geheimdienste durchgehend belastende Beweise fälschten, so wie weiter oben bei Waldheim und Dr. Zilk, so daß die kommunistische Geheimdienste eine ganze Fälschungsindustrie unterhielten. Woher diese "industrielle" Fälschungen kamen und wohin sie gingen, ist im historischen Kontext daran ersichtlich, daß der Sowjet-Kommunismus das panslawische Erbe übernahm und samt Antisemitismus weiterentwickelt hatte. Weil nach dem Beginn der antisemitisch konzipierten Panslawismus die Juden um die Jahrhundertwende in Scharen aus dem zaristischen Rußland nach Österreich-Ungarn und Deutschland flüchteten, hieß der Erste Weltkrieg in der panslawischen Propaganda, so insbesondere in Serbien, als der Krieg gegen die Juden (Zionisten), weil besonders in Ungarn die Juden in höchste Positionen aufstiegen und daher von der serbischen Propaganda Österreich und besonders Ungarn für einen Zionistischen Staat erklärt wurde, und wegen der "zionistischen Regierung" in Ungarn führte Serbien, so die serbische Propaganda, den Ersten Weltkrieg gegen die Juden. Und an diese antisemitische Kriegspropaganda im Ersten Weltkrieg schloß sich - mit den siegreichen Serben - der im Freieden von 1918-1920 beschlossene Neuordnung Europas an, wonach den "Zionisten" (Österreich-Ungarn) das Land weggenommen und daraus Jugoslawien, Tschechoslowakei und Großrumänien gegründet wurden. Mit anderen Worten beruht der derzeitige Neuordnung Europas nach dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) auf den Sieg der Panslawen gegen die Juden.

6.) Mit dem Zusammenbruch des Ostblocks ist nachweisbar geworden, daß der Kommunismus erstens systematisch die Geschichte und die Forschung verfälschte und zweitens industriell Urkunden gegen alles und jedermann gefälscht hatte, wovon die bekannten Fälle wie Waldheim und Dr. Zilk, sowie die Stasi-Akten in Ostdeutschland, nur die Spitze eines Eisbergs sind. So wie nach dem Zweiten Weltkrieg die SS für eine verbrecherische Organisation erklärt wurde, und vom SS - als Kernstück des Nationalsozialismus - nicht von den Verbrechen der SS, sondern von den nationalsozialistischen Verbrechen insgesamt die Rede ist, so müssen die kommunistischen Geheimdienste des Ostblock für eine verbrecherische Organisation erklärt werden, und dann müsse von den kommunistischen Verbrechen allgemein gesprochen werden, denn so wie die SS auf Befehl handelte, so exekutierte auch der kommunistische Geheimdienst nur Befehle der Kommunisten. Das fällt nach dem Verbot der kommunistischen Partei in Rußland durch Gorbatschow und Jelzin um so leichter, und es ist zu hoffen, daß die kommunistischen Verbrechen analog aufgearbeitet werden, wie die nationalsozialistischen Verbrechen aufgearbeitet werden müssen. Größte Aufklärungsbedarf besteht hinsichtlich der Ungeheuerlichkeit, daß in den 80ern noch die Kommunisten in Rußland aus den Archiven das nationalsozialistische Propagandamaterial geholt hatten, das im Zweiten Weltkrieg in Deutschland beschlagnahmt wurde, und die deutschen Texte 1:1 ins Russische übersetzten und so antisemitische Hetze mit nationalsozialistischem Propaganda-Material betrieben hatten.

7.) Eine wichtige Hintergrundinformation ist, die ich hier wiederhole, daß am 26. 3. 2000 in den Mittagsnachrichten im Fernsehen die Meldung kam, daß der jüdischstämmige ehemalige US-Auenminister Kissinger und der Leiter des "Simon Wiesenthal Zentrums" in den USA öffentlich erklärt haben, daß mit dem Rücktritt von Haider als Parteichef der FPÖ die Sanktionen der EU gegen Österreich nicht mehr "angebracht" seien, bzw. jede Grundlage verloren haben. Damit ist erwiesen, daß überaus prominente Juden im Ausland, die ihre Informationen offensichtlich nicht (nur) vom Muçikant haben, die Sachlage ganz anders beurteilen als der von Muçikant falsch informierte Jüdische Weltkongreß.

8.) Entscheidend also ist, daß Muçikant für die SPÖ unter Klima die Falschinformation gegen die FPÖ und Österreich mitgetragen hatte, bzw. mit-verantworten müsse, wobei die SPÖ unter Klima, wie schon vor Jahren bei der Waldheim-Affäre, die Juden teilweise erfolgreich falsch informieren konnte, so daß die Juden teilweise fälschlich glaubten und glauben, daß damals Waldheim oder heute die FPÖ gegen die Juden sei und Verbrecher (rechtsextrem) wären. Mit der Erklärung der SPÖ unter dem neuen Chef Gusenbauer am 6. 4. 2000, hat sich die SPÖ von der von Muçikant noch immer vertretenen Falschinformation distanziert, und sich grundsätzlich in der Kontroverse zwischen Muçikant und Wiesenthal auf die Seite von Wiesenthal gestellt, und sich für die falsche Beschuldigungen Kreiskys als damaliger Chef der SPÖ gegen Wiesenthal entschuldigt.

9.) Zusammenfassend ist festzuhalten, daß gezielte Falschinformation und Lügenpropaganda leider zum integrierenden Bestandteil des politischen Alltags geworden sind, so daß kaum eine Politik ohne Lügen auskommt und daher jede fundierte politische Entscheidung unabdingbar eine Objektivierungsverfahren voraussetzen müsse. Weil nun einerseits Artikel 6 Absatz 1 des Vertrages von Amsterdam die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien unabdingbar voraussetzt, deren Voraussetzung wiederum die Objektivität sei, aber andererseits die EU die nämlichen rechtsstaatlichen Prinzipien bei den Sanktionen der XIV Staaten und dann beim Beschluß des Parlament der EU gegen Österreich nicht einhielt, und sogar nach wie vor jede Objektivierung von Information von der EU sabotiert wird, ist offensichtlich, daß insbesondere die Entscheidung der Organe der EU gegen Österreich auf krimineller Weise zustandegekommen ist, und die Sanktionen gegen Österreich mit kriminellen Mitteln von den Organen der EU aufrecht erhalten bleiben, indem die Objektivierung des Grundes der Sanktionen verweigert wird, und damit die Rechtsstaatlichkeit in der EU sabotiert, bzw. abgeschafft wurde. Alle an den Sanktionen gegen Österreich mitwirkenden Politiker und Funktionäre sind professionell, und aufgrund der Verweigerung und Sabotierung der Objektivierung von Informationen kann und muß zwingend darauf geschlossen werden, daß die Sanktionen gegen Österreich nicht aus Irrtum oder Inkompetenz, sondern aus kriminellen Motiven begannen und aufrecht bleiben. Spätestens nämlich wenn der EU zur Kenntnis gebracht wird, daß die Information über den Grund der Sanktionen gegen Österreich falsch ist, und die Objektivierung trotzdem noch immer noch "unterlassen", ja verweigert und vereitelt wird, wird offensichtlich, daß die verantwortlichen Organe der EU, die Österreich diskriminierend sanktionieren, wußten und wissen mußten, daß die Informationen, auf die sich die Sanktionen gegen Österreich gründen, falsch sind. Und das ist nach den rechtsstaatlichen Prinzipien des Artikel 6 Abs. 1 des Vertrages von Amsterdam: Verleumdung.

10.) Der neuere nationalistische "rechtspopulistische" Ruf der FPÖ unter Haider geht auf einen alten Grenzkonflikt mit Exjugoslawien zurück, weil nach dem Ersten Weltkrieg, teils von Südslawen bewohnte Gebiete aufgrund einer Volksabstimmung bei Österreich blieben, aber nach dem Zweiten Weltkrieg die Jugoslawen in Südösterreich einmarschiert sind und das Gebiet von Österreich für sich reklamierten, bzw. mit Waffengewalt Österreich wegnehmen wollten. Nach dem Zerfall von Exjugoslawien wurde ein Slowenien an der österreichischen Grenze so neu gegründet, daß dabei "traditionalistisch", bzw. ideologisch auf ein geographisches Symbol zurückgegriffen wurde, das in Österreich liegt. Eine ähnliche Nervosität entstand in Griechenland bei der Gründung Mazedoniens, um ein analoges Beispiel zu Slowenien zu nennen, weil dort auch eine Symbolik des neuen Staates verwendet wurde, die heute griechisches Gebiet betreffe, so daß Griechenland dagegen protestierte. Haider fand anfänglich scharfe Worte gegen die Slowenen wegen dem symbolischen "Gebietsanspruch" der Slowenen in Österreich, hat aber den Konflikt beigelegt und vor allem hat Österreich, respektive Haider, zu den Slowenen inzwischen wieder die besten nachbarschaftlichen Beziehungen. Am 11. 4. 2000 hat zB Haider als Landeshauptmann eine Kulturveranstaltung der Slowenen auf Slowenisch eröffnet, was für jeden Kenner von ethnischen Konflikten bedeuten müsse, daß die Sache ausgestanden sei. Leider sind die übrigen Konfliktstoffe mit den übrigen Slawen nicht so gut gelöst, und so blieb Haider trotz allem die Zielscheibe von Angriffen und Feindbild Nr.1 für Slawen und Kommunisten, bzw. für die sogenannte Linke, um von der Korruption einmal ganz zu schweigen. Das erklärt auch das Bündnis zwischen der Korruption und der Linken.

Mit freundlichen Grüßen




18. April 2000

Herrn Bundespräsident a.D.

Roman Herzog

Prinzregentenstrasse 89

D-81675 München

fax: 49 89 470 27 168





Betreff: Konvent



Sehr geehrter Herr Bundespräsident a. D.!

Meine mehr unfreiwillige Spezialisierung auf Sondermeinungen, nämlich um zu ergründen, warum der Subjektivismus der Aufklärung die Forschung im Keime erstickt und die (verfaßte) Freiheit der Wissenschaften ad absurdum geführt habe

(vgl. http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html

indem die traditionelle Verquickung von Wissenschaft und Forschung - über die Förderungsabhängigkeit der Forschung - die Abhängigkeit der Wissenschaft von den Förderer so bedingt hatte, daß die verfassungsmäßig garantierte Freiheit der Wissenschaften ausgehöhlt und faktisch (durch Umgehung, nämlich über die Forschungsförderung) abgeschafft wurde), geriet ich zunächst mit dem Verfassungsrecht (über dessen Durchsetzbarkeit) und sodann mit den Menschenrechten auseinander, weil sie noch einen m. E. unreifen Eindruck gemacht hatten. Die Umwege und Ableitungen überspringend gelangte ich also zu dem Schluß, daß die bei den religiösen und weltanschaulichen Sondermeinungen gewonnene Einsicht, wonach ein System immer in den Fundamenten (erfolgreich) anzugreifen sei, und der gefährlichste Gegner des Systems der Fundamentalist deswegen ist, weil der Heuchler weiß, daß jedes System - einer Kette gleich - die Stärke des schwächsten Gliedes besitze, und die nämlichen Fundamente so unwandelbar seien, daß eine minimale Wandlung das Ganze einstürze, und mit dem Einsturz die Schaffung des Neuen legitimiere, das dem Alten täuschend ähnlich sehe, ... daß also diese Einsicht über Sondermeinungen alle Bereiche gleichsam globalistisch erfasse, wovon auch die Grundrechte, bzw. Menschenrechte, geschweige denn Politik, nicht ausgenommen seien.

Wie auch immer, in der Praxis habe ich aufgrund meiner Recherchen festgestellt, daß es vor allem die Gewaltenteilung - als Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit - bevorzugt von Sondermeinungen angegriffen werde, wobei ich faktisch jede Weltanschauung als Sondermeinung einstufe. So werden unter anderem bevorzugt im Verwaltungskörper zivile (pluralistische) Strukturen eingeschleust und damit die Verwaltung - mit zivilem Sand im Getriebe - lahmgelegt. Noch verhängnisvoller ist allerdings die damit offenbar bezweckte Folge bei den sog. unabhängigen Richter, die infolge der unklaren Verhältnisse bei einer pluralistischen Obrigkeit, die in Österreich Personalsenate heißen, faktisch ihre Unabhängigkeit verlieren, und zwar infolge der Unkontrollierbarkeit des Pluralismus (als Fremdkörper) im Verwaltungskörper (des Richterpersonals), welche pluralistische Personalsenate nicht mehr nach objektiven, sondern nach weltanschaulichen Kriterien ihre "Meinung" über die richterliche Kompetenz der rechtsunterworfenen (titularunabhängigen) Richter bilden. Doch selbst wenn eine Balance im Proporz der Parteibücher im Personalsenat der Richter zu meistern wäre, so wäre es immer noch unmöglich jedweden Mißbrauch im Personalsenat gegen den rechtsunterworfenen Richter auch nur zu verifizieren, geschweige denn zu ahnden, so daß sich die Rechtsprechung von der österreichischen Rechtsordnung, so die Feststellung, unwiederbringlich abgekoppelt hatte.

Offiziell (rechtsverbindlich) hat der zuständige Generalanwalt (der höchste Beamte in der Justiz) auf die theoretische Frage erklärt, daß für den Fall der personellen Unterwanderung der Rechtsprechungsorgane durch die organisierte Kriminalität, oder durch Korruption und Nepotismus, oder nur durch "einfachen" Protektionismus (in Österreich als Parteibuchwirtschaft begriffen), die österreichische Rechtsordnung dem machtlos gegenüberstünde, weil Verbrechen im Namen der Republik, also Straftaten innerhalb der ach so unabhängigen Rechtsprechung, absolut unmöglich verfolgt werden können, selbst wenn sie offensichtlich wären, weil es im Gesetz nicht vorgesehen war, daß Richter auch nur Menschen wären. Das eigentliche Problem ist aber nicht diese fatale praktische Auswirkung, nämlich nicht nur die Ohnmacht des Rechts gegenüber der davon abgekoppelten Rechtsprechung, deren Unabhängigkeit somit in die Unabhängigkeit von der Rechtsordnung (innerhalb der Rechtsordnung) umgewandelt wurde (analog unheilbar wie ein Krebsgeschwür), sondern das eigentliche Problem liegt in der Theorie, wonach die Demokratie unabdingbar in der Rechtsstaatlichkeit Gründe und die Rechtsstaatlichkeit ihrerseits unabdingbar in der Institution des unabhängigen Richters begründet worden sei. Fehlt sonach der unabhängige Richter als Institution, so befände sich die Rechtsstaatlichkeit an sich bestenfalls in Schwebe, vorausgesetzt natürlich das sie schwerelos sei, oder von etwas anderem als die Unabhängigkeit des Richters gehalten und getragen sei, wie zB ein Parteibuch. Fehlt nun die Rechtsstaatlichkeit oder ist sie in Schwebe, so die Theorie, dann ist die Demokratie in etwas schwer Definierbarem begründet, auf jeden Fall nicht im Recht, wie klar sich auch immer ein Parteibuch oder Weltanschauung dabei definieren lasse.

Dieses landespezifische Dilemma in Österreich mit dem in der Rechtsprechung zur Utopie verklärten Recht, das - wie eingangs erwähnt - in der Aushöhlung des Grundsatzes der Gewaltenteilung begründet ist, bewog mich, die EU vor dem gleichen Dilemma zu warnen und tunlichst bewahren zu wollen, was nun konkret die sabotierte Gewaltenteilung zwischen Menschenrechte und Bürgerrechte betrifft. In der Theorie beträfen die Bürgerrechte das Wandelbare und die Menschenrechte das Unwandelbare, was ich aus praktischen Gesichtpunkt als Veräußerlichkeit (Bürgerrechte) und Unveräußerlichkeit (Menschenrechte) bezeichne. Ich darf den langen und abwechslungsreichen Weg zu der Einsicht vorwegnehmen, daß die 1948 (in Deklaration der UNO) kaum entstandenen und doch einen allgemeinen internationalen Konsens stiftenden Menschenrechte, nunmehr wieder systematisch von den Menschenrechts-Fundamentalisten so ausgehöhlt werden möchte, daß sie Bürgerechte als (Ideologie der) Menschenrechte einschmuggeln, und so letztlich die Menscherechte wieder auf das Niveau der Bürgerrechte herunter-zerren, sozusagen das Unveräußerliche veräußern. Ich bedauere da etwas zu theoretisch die Rechtslage zu sehen, aber die Abschaffung der Menschenrechte im Namen der Menschenrechte, die Veräußerung des Unveräußerlichen in der Form, daß zunächst in den Rechtskörper der Unveräußerlichkeit so manche Veräußerlichkeiten hineingeschmuggelt werden, und dann nachher auf dieser Grundlage festgestellt werde, daß da keine Unterschied zwischen Veräußerlichen und Unveräußerlichen gäbe, womit wieder alles als veräußerlich aufzufassen sei, ist (theoretisch) ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und (praktisch) ein Betrug um die Identität des Menschen, und Betrug um das Recht an sich überhaupt.

Weil auf der ersten Tagung des Konvents am 17. 12. 1999 in Brüssel, sowie davor und danach, so gut wie einstimmig hervorgehoben wurde, daß die sog. Grundrechte konstitutionellen Charakter haben, ja die EU sich sinngemäß auf die als Grundrechte benannten Rechte des Menschen gründen wolle, so daß ein Charta der Grundrechte mit der verfaßten Rechtsordnung der EU zusammenhänge, ja diese gewissermaßen repräsentiere, die ebenfalls gleichzeitig zu Diskussion stehe, wollte ich einerseits eindringlich vor den Menschenrechts-Fundamentalisten warnen, welche sich die Menschenrechte ideologisch dienstbar machen wollen, um den Menschen sich dienstbar zu machen, anstatt dem Recht und dem Menschen zu dienen, und andererseits möchte ich ein Zweikammersystem für die EU so zur Diskussion stellen, die Dualität der Menschenrechte und Bürgerrechte auf die zwei Kammern aufgeteilt werden.

Vgl. http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.html

Ich darf bemerken, daß schon die Bezeichnung Grundrechte irreführend, wenn nicht täuschend ist, weil die Grundrechte eigentliche die Bürgerrechte früher bezeichneten, unter denen sich mancher Vorgriff auf die Menschenrechte befand. Speziell in der österreichischen Verfassung wurden "umgangssprachlich" deswegen die später aufgenommenen wirklichen Menschenrechte unter Grundrechte eingereiht, und außer in den Lippenbekenntnissen der Politiker, und in manchen Vertragstexten als Kommentar oder Paraphrase, können sich die Bürgerrechte nicht von den Menschenrechten unterscheiden. Die Namensgebung "Charta der Grundrechte", nämlich als konstitutionelles Moment einer verfaßten EU, legt die Befürchtung nahe, bzw. spricht expressis verbis davon, daß der positive Ansatz der Menschenrechte, welches Bekenntnis die Staaten der EU, nunmehr als Gerüst abgekoppelt und von den Grundrechten so ersetzt werden solle, daß die EU als Bau nur mit den Grundrechten neue "grundiert" und aufgebaut werde. Die Menschenrechte als Gerüst, bzw., als Lockvogel, haben nun ihre Pflichtigkeit getan, und können gleichsam "morisiert" werden.

Mein persönliches Problem ist, daß ich diese Versuche zur Aushöhlung der Menschenrechte als Existenzgefährdung ansehe, und - wie gesagt - eigentlich nur strafrechtlich zu verfolgen angemessen halte, während das Konvent nach allen Seiten offen ist, nur nicht gegen die Verhinderung von Mißbrauch und schleichende Abschaffung der Menschenrechte in deren Namen. Ich zitiere immer oft und gerne die Missionarlegende, wonach die Indios die Heiligenstatuen nach ihrer Zwangschristianisierung innen ausgehöhlt und ihre Götzen darin versteckt hatten, um dann von den verblüfften Missionaren beim innigen Gebet angetroffen zu werden. Nun missioniert der hochgerühmte Westen (samt EU) die Menschenrechte, und die Menschrechtsfundamentalisten sind wie eh und jeh übereifrig bei der Verehrung, und so würde die Form einer Charta von Rechten doch nach einem entsprechenden Inhalt verlangen, den ich gerade deswegen in Ihre Aufmerksamkeit empfehlen möchte, weil es mir suspekt ist, daß Sie für die Wahrung der Form als Hüter bestellt wurden, so als würden sich die Inhalte schon selber einstellen, bzw. sei der Inhalt ohnehin vorgegeben. Mag es noch so überzogen klingen, und doch halte ich jede Ideologie der Menschenrechte für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, weil die Menschenrechte mit Ideologien ganz und gar inkompatibel wären.

Mit freundlichen Grüßen




19. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus IX



Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte auf das schon zitierte Expertise der UNO im Auftrag des Generalsekretärs der UNO zurückkommen, wonach in Ruanda (Rwanda) und Bosnien eine eindeutige Schuld der UNO am Völkermord (zumindest durch Duldung und Unterlassung) festgestellt wurde. Darüber, daß in Bosnien die UNO durch die EU repräsentiert war und die französische Sonderpolitik innerhalb der EU am Völkermord in Bosnien - im Sinne der Expertise der UNO - die Verantwortung trägt (und daraus resultierend am Kosovokrieg), habe ich bereits geschrieben. Heute möchte ich darauf hinwiesen, daß so wie Bosnien und das Kosovo als Exjugoslawien zu kolonialen Interessensphäre Frankreichs gehörte, so war Ruanda belgische Kolonie und ist die Amtssprache heute noch Französisch. Ruanda ist eines der ärmsten Länder der Welt und wickelt über 50% des Außenhandels mit Europa ab, wovon die Hälfte auf Belgien entfällt. In Gesamtzahlen entfällt der mit Abstand größte Anteil des Außenhandels, nämlich knapp 1/4, auf Belgien, gefolgt von Deutschland mit 9% und Frankreich mit 8%, so daß Frankreich und Belgien zusammen ca. 1/3 des Außenhandels von Ruanda faktisch kontrollieren. Noch plastischer sind die Einreisezahlen von Ausländern in Ruanda in den 80ern, wovon 2/3 Europäer und weniger als 1/3 Afrikaner sind. Von den 2/3 Europäern in Ruanda entfallen (in Gesamtzahlen) 31% auf Belgier und 11% auf Franzosen, so daß fast die Hälfte der Ausländer in Ruanda aus Frankreich un Belgien kommen. Bedenkt man also, daß Randa belgische Kolonie war, so liegt auf der Hand, daß die Wirtschaft und die Politik in Ruanda einem dominanten belgisch-französischen Einfluß ausgesetzt ist, darüber gar nicht gesprochen, ob und wieviel von der Wirtschaft Ruandas noch in belgischer und französischer Hand sei.

Was nun die Massaker in Ruanda betrifft, so haben diese geschichtliche Wurzel aus dem 15 Jahrhundert, als die Tussi das Land der Hutu eroberten und bis heute mit 15% die Oberschicht bilden. Bei dem Sturz der Monarchie der Tussi 1959, und dann 1973, kam es bereits zu Massakern an Tussi, so daß die neuerliche Massaker ein Frage der Handhabung der Machtverhältnisse gewesen ist, und jederzeit künstlich wieder aktualisiert werden konnte. Schon lange vor dem eingangs zitierten Gutachten der UNO wurde recherchiert und festgestellt, daß der rassistischer Völkermord von langer Hand systematisch vorbereitet und generalstabsmäßig durchgeführt war. Auch wenn es hier nicht behauptet wird, daß Belgier und Franzosen den Völkermord an den Tussi in Ruanda in Auftrag gaben, so hätten jedoch Belgier und insbesondere Franzosen die Macht und das Wissen um die lokalen Verhältnisse gehabt, um die Katastrophe zu verhindern. Wenn also die UNO im Auftrag des Generalsekretärs sachlich fundiert feststellt, daß die UNO die Schuld am Völkermord in Ruanda sei, so lieg auf der Hand, daß die nämlichen Schuldigen innerhalb der UNO wiederum nur Belgien und Frankreich sein können. Es besteht daher der dringende Verdacht gegen Frankreich und Belgien, im Sinne des eingangs zitierten Gutachtens der UNO sowohl in Bosnien (und Kosovo), wie auch in Ruanda, schuld am Völkermord gewesen zu sein.

Es ist daher insgesamt offensichtlich, daß Frankreich und Belgien deswegen an der Verleumdung von Österreich, an dem Mißbrauch der Machtpolitik zur Diskriminierung Österreichs festhalten, weil Österreich für seine UNO-Einsätze für die Menschenrechte bekannt und international respektiert ist, und insbesondere als Grenzland zu Exjugoslawien von dem Bosnienkonflikt direkt betroffen war, so daß die französische und belgische Interessen in Exjugoslawien aufeinanderprallten, und die von Franzosen und Belgiern forcierte Sanktionen der EU gegen Österreich zur Folge hatten. Dazu möchte ich wiederholen, daß Exjugoslawien vormals türkisches Gebiet war und die Türken mit belgischem Geld Bankrott machten, so daß auch in Exjugoslawien Belgien und Frankreich unter einer Decke stecken.

Weil sich nun in Simbabwe heute etwas ähnliches zusammenbraut wie Ruanda, möchte ich die EU zu einer sofortigen Intervention bei der UNO auffordern, und bitte alle diplomatische Schalthebel zu betätigen, damit sich in Simbabwe ein zweites Randa nicht wiederholen kann. Betonen möchte ich, daß dort von Recht oder Unrecht von gefährdeten Ethnien keine Rede mehr sein darf, weil es um das nackte Überleben geht, und eine Diskussion über Recht woanders geführt werden möge. Es sind diesmal gewiß "nur" Weiße und keine afrikanisch Tussi, aber diesmal müßten in der Prophylaxe den Weißen in Simbabwe die gleichen Rechte eingeräumt werden, wie den Tussi in Ruanda, damit die drohenden Massakern verhindert werden. Dieses Konflikt zeigt die klassischen Symptome von bevorstehenden (organisierten) Ausschreitungen, die im Massenmord ausarten wollen, wenn dem rassistischen Präsidenten von Simbabwe nicht sofort die Militärintervention angedroht und der sofortige Einmarsch von Friedenstruppen zugelassen werde. Mit dem eingangs zitierten Gutachten der UNO ist die Zeit für ein Umdenken in der UNO gekommen, wo den Massakern wie zuletzt in Indonesien vorzubeugen (müssen) die Erfahrungen vorhanden wären. Im Kosovo wurde zB "davor" ohne Zynismus erklärt, daß ohne Tausende Leichen die UNO sich immer nur auf den Lorbeeren ausruht, weil sich die UNO darauf beschränke, die Scherben hinterher einzusammeln und die UNO keine wie immer geartete Prävention. Nach dem eingangs zitierten Gutachten steht aber fest, daß sobald es in Simbabwe zu weiteren Toten kommt, nachdem die Weltöffentlichkeit alarmiert war, so trägt die UNO, und wer auch immer das Nötige unterläßt, die Schuld.

Mit freundlichen Grüßen


-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Gabriel Foco <gabriel.foco@teleweb.at>

An: euro-ombudsman@europarl.eu.int <euro-ombudsman@europarl.eu.int>

Datum: Samstag, 22. April 2000 12:20

Betreff: Petition

Sehr geehrter Herr Bürgerbeauftragter!

Anläßlich einer Petition in Sachen Menschenrechte, die auch die Tätigkeit des Konvents betreffen, zeigen sich Schwierigkeiten bei der Kommunikation im Internet. Die nämlichen Kommunikationsschwierigkeiten beziehen sich sowohl auf die technische, wie auch auf die administrative und rechtliche Seite der Kommunikation, indem mir etwa der Petitionsausschluß zurückschrieb, nicht übers Internet zu schreiben, wohl weil für meine Textlängen die EU technisch im Internet nicht die Kapazität habe. Es zeigen sich aber auch andere Art von Kommunikationsprobleme, indem ich einfach nicht den richtigen Zugang zum Recht finde, und daran zu zweifeln begann, ob es den überhaupt gäbe, ja ich hege mitunter Zweifel, ob die EU nicht zu einer Rechtsfalle ausgebaut wurde.

Wie auch immer: ich würde Sie bitten, meine Petition (im Anhang), vgl.

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.html

an das Parlament weiter zu leiten, eine allfällige Email von Solana bekannt zu geben, und möglichst Aufschluß darüber zu geben, ob und wie Recht in der EU zugänglich ist, wenn man Rechtsmängel, ja die Auhöhlung der Rechtsstaatlichkeit, an der Spitze der EU bemängeln möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco

Anhang:

Gabriel Foco

A-1100 Wien, Troststraße 51/34 Tel. (Fax): 913 11 40, Email: gabriel.foco@chello.at

20. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG

Betreff: Rassismus X

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Anschluß an den gestern, mit Petition vom 19. April 2000

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.html

verglichenen Symptome in Simbabwe mit Ruanda kann man zwar feststellen, daß die UNO "Druck" ausgeübt habe und der Präsident von Simbabwe Verhandlungsbereitschaft signalisiert, aber er erstens die Weltöffentlichkeit hinhält und zweitens nun mit denen verhandelt, die ihm nicht gefährlich sein können, wenn sie merken, daß er gar nicht verhandeln will. Abgesehen von den zwei ermordeten Weißen, vier ermordeten Schwarzen und Vergewaltigungen, richtet sich nunmehr der Terror gegen gemäßigte und weißenfreundliche Afrikaner, und die "Truppenbewegungen" der Terroristen während dem Verhandlungsshow lassen ein strategisches Vorgehen, bzw. den Aufmarsch des fortgesetzten Terrors erkennen, woraus geschlossen werden kann und muß, daß die scheinbare Verhandlungen ein obligates Ablenkungsmanöver seien. Vgl: http://www.orf.at/

http://www.diepresse.at/presse.taf?channel=politik&read=detail&be=a&res=a&id=676891&tmp=10291

Ich zitiere aus dem kritischen Bericht der UNO zum Genozid in Ruanda 1994:

http://www.blaetter.de/kommenta/doka0200.htm

»Folgende Ergänzung ist wichtig: Die Notwendigkeit internationalen Handelns ist nicht begrenzt auf Fälle von Völkermord. Die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten müssen ebenso bereit sein, den politischen Willen dazu aufzubringen, gegen massive Menschenrechtsverletzungen einzuschreiten, die noch nicht die ultimative Ebene eines Genozids erreicht haben. Besondere Bedeutung muß der Notwendigkeit zu präventivem Handeln zugeschrieben werden: Die Bereitschaft zu handeln muß aufgebracht werden, bevor Ereignisse zu einem Völkermord eskalieren.

[...]

Einige Wochen vor der Vorlage dieses Berichts veröffentlichte der Generalsekretär am 15. November 1999 einen Bericht über den Fall Srebrenicas (ref A/54/549). Einige der Kritikpunkte, die in diesem Bericht gegen das Vorgehen der Vereinten Nationen erhoben wurden sowie die daraus gelernten Lektionen sind auch für die vorliegende Analyse der Rolle der Vereinten Nationen in Ruanda von Bedeutung.«

Nachdem also die UNO die zeitliche und sachliche Parallele zwischen Ruanda und Bosnien herstellt, um zu verallgemeinern, kann aus dieser Auswertung der Erfahrungen im Umgang mit dem Genozid schon Rückschlüsse auf das Kosovo gezogen werden. Bereits vor Ruanda hat die USA aus (dem Desaster in) Somalia (Mogadishu) die Konsequenzen gezogen und das stellt

»einen Wendepunkt in ihrer Politik bezüglich friedenssichernder UN-Maßnahmen dar. Im Mai 1994, als der Völkermord in Ruanda begann, hatte Präsident Clinton bereits PDD25 [U.S. Presidential Decision Directive 25] erlassen, eine Direktive, die die Unterstützung der USA für friedenssichernde Maßnahmen der Vereinten Nationen an strenge Bedingungen knüpfte. [...]«

Allerdings wurde die USA sowohl in Ruanda wie auch in Bosnien noch von seinen Bündnispartnern an die Wand gespielt, während im Kosovo-Krieg ein interner "diplomatischer" Grabenkrieg zwischen den USA und Frankreich zutage kam, wo sich die USA streckenweise behaupten konnte, und die nun auch in der Retrospektive transparent macht, woran die UNO in Ruanda und Bosnien scheiterte. Wäre nämlich spätestens im Kosovo nach den Richtlinien der UNO das Vorgehen möglich, so hätte der Genozid im Kosovo, so zuvor in Ruanda und Bosnien, verhindert werden können.

Sowohl in Ruanda, wie auch in Bosnien und Kosovo, liegt dem jeweils scheinbar unlösbaren Konflikt die obsolete koloniale Bündnispolitik von Frankreich und Belgien zugrunde, welche koloniale Machtpolitik, bzw. der Rückfall in die obsolete koloniale Machtpolitik, offensichtlich zu den unlösbaren Konflikten geführt hatte. In allen drei Fällen sichert sich nun Frankreich (und Belgien) - aufgrund des Informationsvorsprunges um die Ursachen Konflikts - eine Sonderstellung, bzw. Vorrangstellung (Machtposition) innerhalb der Völkergemeinschaft, und gibt vor, seriös an der Lösung des Konflikts zu arbeiten, die aus der ehemaligen Kolonialpolitik resultieren. Kaum aber hat sich Frankreich eine Machtposition bei der Konfliktlösung innerhalb der UNO oder EU gesichert, mißbraucht Frankreich - in eigener Sache - systematisch das Vertrauen der Völkergemeinschaft und der EU zu der Fortsetzung seiner obsoleten Kolonialpolitik, und versucht die Schuld aus der Kolonialzeit mit "unsauberen" Mitteln zu vertuschen, welche die Krise überhaupt verursacht hatte. Wie schon in den Friedensverträgen nach dem Ersten Weltkrieg (1918-1920) und im Völkerbund (1920) kann Frankreich jede völkische Zusammenarbeit anscheinend nur allzu pragmatisch, also Ideenlos, auffassen, obwohl es Frankreich, bzw. der kolonialen französischen Machtpolitik, an kriminellen Ideen nicht mangelt, die Völkergemeinschaft und die öffentliche Meinung zu sabotieren und zu manipulieren. Seit dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) hat sich mit eiserner Konsequenz gezeigt, daß keiner überlebt, der sich mit Frankreich anlegt, koste was es wolle. Einzig die USA könnten Frankreich vielleicht in die Schranken weisen, doch selbst die USA mußten nach dem Ersten Weltkrieg vor der "diplomatischen Überlegenheit der Franzosen" kapitulieren, so daß die USA den Friedensvertrag 1918-1920 nicht ratifizierte und aus dem Völkerbund austrat, womit der totaler Sieg und Weltherrschaft Frankreichs im Völkerbund dokumentiert wurde, zumal Frankreich sogar die siegreichen USA aus dem Völkerbund ausschließen und an den Rand der Welt abschieben konnte, um allein die Welt zu regieren, und insbesondere Europa 1918-1920 nach den kolonialen Bedürfnissen seiner Machtpolitik neu zu ordnen.

In diesem Sinne besiegte Frankreich die USA in Ruanda (1994) und in Bosnien, und sogar im Kosovo (1999) blieb Frankreich gegen die USA zumindest insofern siegreich, als die USA den von Frankreich inszenierten Genozid nicht verhindern konnte, so daß Frankreich nach wie vor die USA siegreich verleumden kann, angeblich schuld am Genozid im Kosovo zu sein. Allerdings ist zum ersten Mal der Sieg Frankreichs im Kosovo (noch) nicht vollständig, weil die USA zum ersten Mal offen Wiederstand gegen die französische Hegemonie angemeldet hatte. Die USA kann sich ihres Etappensieges gegen Frankreich nicht lange freuen, weil Frankreich sich - mit Hilfe des übermächtigen panslawischen Lobby - in der EU ein Gegengewicht zu den USA schufen, und durch den Mißbrauch der EU für Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann Frankreich auch nach wie vor die UNO - vor der Nase der USA - zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit mißbrauchen, damit die koloniale Machtpolitik alles in allem - und über alle Maßen siegreich - sei. Wir sind also in der UNO und in der EU Zeugen des Sieges der Siegerideologie, wonach der Sieger immer in allem recht habe, und so ein Genozid siegreich den nächsten jage. Der Sieg des Genozids über die UNO als Mittel der siegreichen Auseinandersetzung ist aber nicht nur deswegen paradox, daß er die Praxis dort beherrscht, wo es ihn in der Theorie gar nicht gäbe, sondern ist das Phänomen aller Phänomene, daß ein Genozid heutzutage immer und Ausschließlich in der Präsenz der UNO gegen Genozid stattfindet, womit erwiesen ist, daß ohne die Bemäntelung des Genozids mit der machtpolitisch mißbrauchten UNO, ein Genozid gar nicht möglich wäre. Mit anderen Worten könnte ohne UNO ein Genozid ja gar nicht stattfinden, sondern der zynische Mißbrauch der UNO macht Genozid überhaupt erst möglich, und vor allem wirtschaftlich. Der Sieg der Siegerideologie und des Genozids wären also ohne (den Mißbrauch der) UNO (und EU) gar nicht möglich, sondern ist der mißbraucht UNO der schlechthinnige Weg zum siegreichen Genozid in großen Format, weil die Bemäntelung von Verbrechen mit EU und UNO der Schlüssel zum Sie der Siegerideologie und des Genozids sind, so wie das schon beim Völkerbund (1920) gegen das von den USA eingeführten Völkerrecht siegreich gegen die Menschlichkeit behauptet wurde.

Aufgrund gründlicher Recherchen und begleitender Beobachtung der Entwicklung kann festgestellt werden, daß ausschließlich die Präsenz der von Frankreich (unter dem Deckmantel der UNO und EU) repräsentierten (kolonialen) Machtpolitik in Exjugoslawien, die quantitativ nach wie vor vom Panslawismus unterstützt ist, dem Milosevic überhaupt denkbar machten, der völkergemeinschaft militärisch Widerstand zu leisten. Ohne Frankreich als dem Trojanischen Pferd des Panslawismus in der EU und UNO, hätte der Panslawismus nicht daran denken können, in Belgrad militärisch gegen die UNO und EU vorzugehen. Es kann daher festgestellt werden, daß einerseits die USA die Sabotierung der UNO, NATO und EU durch Frankreich unterschätzten, und so gesehen auch teilweise "schuldig" sind, einen Aussichtslosen Kampf gegen die französische Subversion begonnen zu haben, aber andererseits sind die Franzosen und Serben zumindest ebenso schuldig, weil sie ihrerseits die USA überschätzten, indem sie irrig meinten, daß die USA so klug sein werden sich einschüchtern und erpressen zu lassen und die USA "wüßte", wie bösartig und kriminell (zu allem entschlossen) Frankreich und die Serben seien, und daher sich die USA (aus Angst vor den unbesiegbaren Serben und Franzosen) militärisch zurückhalten würden. Man kann also zusammenfassen, daß weder Albaner im Kosovo, noch die Serben hätten sterben müssen, wenn die Franzosen den Serben nicht die falsche Hoffnung gehabt hätten, daß sie wieder siegreich die USA, bzw. UNO und EU, respektive NATO, sabotieren können. Nun steht die Welt vor dem Faktum, daß die Franzosen erstens die USA nicht ganz erfolgreich sabotieren konnten, und zweitens die USA jetzt weiß und dokumentiert, daß die Franzosen alles und jeden Sabotieren, der für Menschenrechte eintrete. Damit ist auch dokumentiert, daß Frankreich im Namen der Menschlichkeit die nämliche Menschlichkeit sabotiert, denn nach der Militärstrategie der NATO schon die ersten massiven Schläge den Milosevic zum Einlenken gezwungen hätten, die noch kaum Menschenleben gefordert hatten, auf jeden Fall keine Zivilisten, wenn diese massive Schläge von Frankreich nicht torpediert und sabotiert worden wären. Damit also, daß Frankreich die NATO sabotierte, Entschlossenheit zu demonstrieren, und sich bei den Serben Respekt zu verschaffen, hat Frankreich die NATO und UNO, respektive EU, lächerlich gemacht, und somit den Genozid vorsätzlich verschuldet, weil sich Serbien mit Frankreich als heimlichen Verbündeten unbesiegbar wähnte. Zu betonen ist allerdings, daß im Detail der kriminelle Vorsatz von Frankreich sich einwandfrei nachweisen läßt, den Genozid jeweils so zu inszenieren, daß die Schuld den Opfern unterschoben werde, doch hier soll der größere Zusammenhang hergestellt werden, wonach Frankreich den Genozid als Mittel der Völkerverständigung zynisch im Namen der UNO und EU inszeniert und legitimiert hatte.

Ich verlange also, sofern eine Petition dafür Raum bietet:

1.) Die Expertise der UNO über den Genozid in Ruanda

http://www.blaetter.de/kommenta/doka0200.htm

zur Pflichtlektüre für alle Parlamentarier und für alle Funktionäre der EU zu machen, und die in Ruanda und Bosnien gewonnenen Einsichten mit den Einsichten im Kosovo, aber auch in Indonesien, analytisch zu vergleichen, um allgemeine Aussagen über die Strukturen des praktischen Genozids zu gewinnen.

2.) Die in Ruanda und Bosnien gewonnenen praktischen Einsichten mögen theoretisch reflektiert und aufgearbeitet werden, indem eine von der UNO in Ruanda und Bosnien nur allgemein und ideell festgestellte Schuld der UNO erstens konkretisiert und zweitens praktisch dahingehend resultativ aufgearbeitet werden, daß ein Amt bei dem Vorgehen gegen Genozid (oder bei Friedenssicherung durch die UNO) keine Immunität mehr gegen den Vorwurf der Schuld gewähre, sondern auch Funktionäre oder Geldgeber der UNO und EU für Verbrechen verfolgt werden, wie diejenigen, die der UNO und EU kein Geld und sonstige Mittel - wie Truppen - gegeben hatten.

3.) Die wichtigste praktische Einsicht in Ruanda war, wie auch dann in Bosnien, daß der Genozid und Verbrechen erstens öffentlich geleugnet und zweitens auch dann nicht zur Kenntnis genommen wurden, als es nicht mehr zu leugnen war, sondern statt dessen zynisch über einen (praktisch unmöglichen) Frieden als Alibi so "verhandelt" (geredet) wurde, als wäre die mangelnde Gesprächsbereitschaft der Massakrierten ein hinreichender Grund, sie zu massakrieren. Die bis heute anhaltenden Bemühungen der aufeinander abgestimmten französischen und panslawischen Propaganda, die Schuld am Genozid den Kosovoalbanern und den USA in die Schuhe zu schieben, ist als Verleumdung ein eigenes Verbrechen.

http://www.blaetter.de/kommenta/doka0200.htm

»Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission vom 15. Dezember 1999 zum Verhalten der Vereinten Nationen während des Völkermords in Ruanda 1994

[...]

Nach dem Tod des Präsidenten und dem Ausbruch der Gewalt konzentrierten Booh Booh und Dallaire alsbald ihre Bemühungen darauf, einen Waffenstillstand herbeizuführen. Die Berichte von UNAMIR an das Sekretariat heben folgende Elemente hervor: die Verhandlungen mit dem sogenannten Krisenkomitee und der RPF sowie die Besorgnis, die RPF könne aus dem Gebäudekomplex des CND und aus der entmilitarisierten Zone "ausbrechen". Der Völkermord, der in Kigali begann und sich anschließend auf die ländlichen Gebiete ausweitete, folgte jedoch einer völlig anderen Dynamik, als es ein erneut ausgebrochener Konflikt zwischen den beiden Parteien des Arusha-Abkommens getan hätte. Angesichts der Warnsignale hätte der wahre Charakter der Ereignisse erkannt und deutlicher und zu einem früheren Zeitpunkt gemeldet werden müssen. Exakt dieser Punkt wurde am 28. April von Nigeria im Sicherheitsrat zur Sprache gebracht, als der nigerianische Botschafter erklärte, dem Waffenstillstand werde zuviel und den Massakern zuwenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die Untersuchungskommission hält es für beunruhigend, daß die Aufzeichnungen der Treffen zwischen Mitgliedern des Sekretariats, darunter der Generalsekretär, und Vertretern der sogenannten Übergangsregierung eine fortgesetzte Herausstellung des Waffenstillstands zeigen, mehr jedenfalls als die wachsende moralische Empörung der internationalen Gemeinschaft über die Massaker. [...]«

A.) Es mögen daher brauchbare Grundsätze eines Krisenmanagement geschaffen werden, wonach etwa mit dem Terror nicht verhandelt werde, und auch und insbesondere mit dem politischen Terror nicht verhandelt werde, so daß mit dem Terror auch keinen Frieden (oder Friedensgespräche) geben kann, weil erfahrungsgemäß diese Verhandlungen nur zur Verschleppung und als Alibi für Verbrechen dienen.

B.) Es möge die von Menschenrechts-Fundamentalisten durchgesetzte Reduzierung des Menschen auf seine Körperlichkeit - und die daran knüpfende Engführung in Sachen Menschenrechte radikal - korrigiert werden, wonach etwa die Menschenrechte erst beim Tod von mindestens einigen Tausend verletzt worden wären, weil das ein Bruch der Menschrechte ist, ja es ist schon kriminell, zumindest jedoch unmenschlich, den Menschen - mehr oder minder offen - auf seine Körperlichkeit zu reduzieren, und nach der physischen Befindlichkeit auf eine Rechtsverletzung zu schließen. Das Recht ist der Stoff, aus dem der Mensch, aus dem die Würde des Menschen, gemacht ist. Das Recht und die Menschlichkeit sind keine Ideen, sondern die alles bestimmende (substantielle) Wirklichkeit. Und jede Rechtsverletzung geht unter die Haut, denn jede Rechtsverletzung berührt zwangsläufig die Würde des Menschen.

4.) Der wohl wichtigste theoretische Ansatz müßte sein, daß die EU mit der UNO zusammen (unwandelbare und durchsetzbare) Grundsätze ausarbeitet, daß jedes Land in der UNO als Mitglied sich in der Form auf die Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet hatte, daß die Funktionäre jedes Landes nicht mehr im Namen des Landes die Menschenrechte verletzen können. Das bedeutet, daß die Verletzung der Menschenrechte unmöglich im Namen eines Mitgliedsstaates der UNO geschehen kann, sondern die UNO nachträglich und rückwirkend bei jeder Menschenrechtsverletzungen offizielle die Ungültigkeiten und Nichtigkeit jeder Amtshandlung im Namen eines Staates erklärt, wo die Führung des Staates die Menschenrechte verletzt hatte. Dieses von der Kirche ansatzweise gegen Hitler eingesetzte Rechtsinstrument ermöglicht es (im Rahmen der Menschenrechte) festzustellen, daß jeder Funktionär eines Landes, das sich in der UNO auf die Menschenrechte verpflichtet hatte, kann fortan unmöglich das Land rechtmäßig vertreten, wenn er die Menschenrechte verletzte. Das muß natürlich einschließen, daß Menschenrechtsverletzungen unmöglich verjähren können, so daß spätestens nach dem Tod oder Abtritt eines Diktators etwa, aber auch nach Generationen, einfach zwangsläufig alle Maßnahmen einer Regierung, der die Menschenrechte verletzt hatte, für null und nichtig erklärt werden.

A.) Die Völkergemeinschaft müsse das Recht, aber auch die Pflicht, der UNO übertragen, spätestens nach jeder Diktatur etwa, wo die Menschenrechte verletzt waren, im Namen der Völkergemeinschaft (UNO) die Annullierung sämtlicher Maßnahmen des Diktators oder Regierung zu verlangen, welche die Menschenrechte mißachtet hatte, weil ein Diktator oder diktatorische (extremistische) Regierung, der die Menschenrechte verletzte, unmöglich im Namen des Landes und Staates gehandelt haben kann, das bei der UNO sich als Mitglied auf die Menschenrechte verpflichtet hatte.

B.) Praktisch würde das etwa in Simbabwe heute heißen, daß die UNO sofort vorweg erklärt, daß der Präsident schon die Menschenrechte verletzte, als er ein Referendum gebrochen und öffentlich das Vorgehen seiner Milizen gegen das Referendum gefordert habe. Überhaupt müsse von der physischen Interpretation der Menschenrechte abgegangen werden, weil das eine Pervertierung der Menschenrechte ist. Niemals nämlich machen die Toten die Rechtsverletzung, sondern immer die Rechtsverletzung die Toten. Wenn sich die UNO an die Toten klammert, dann ist sie selber tot. Der Präsident von Simbabwe hat die Rechtsstaatlichkeit einfach außer Kraft gesetzt, und einen größeren Rechtsbruch als eine Schreibtischtat dieser Ordnung gibt es kaum. Und es ist dabei einerlei, wieviel Tote daraus resultieren (so wie man einen Stein nicht straffrei beim Feinster hinauswirft, wieviele dadurch immer auch erschlagen werden: Es geht nicht an, daß ein Staatspräsident einen riesen Stein in die Menge wirft, und wenn er niemanden trifft, dann ist er straffrei, denn das wäre die Legitimierung des Geists (Ungeists) des Genozids). Auch und gerade wenn der Terror ein Recht behauptet, so kann ein Recht nur rechtmäßig geltend gemacht werden, so daß selbst eine bewaffnete Auseinandersetzung oder Bürgerkrieg nichts mit Genozid zu tun haben kann, und also ein noch so gerechter Kriegsgrund den Genozid nicht aufwiegen kann.

C.) Im Kosovo gab es einen ersten Ansatz zu einer Prävention, und Indonesien hat zeitlich parallel gezeigt, daß die Prävention unerläßlich sei. Deswegen kann und Darf in Simbabwe nicht bis zu den ersten Leichenbergen warten, sondern vom ersten Tag an, nämlich nicht ab den ersten Toten, sondern ab dem ersten Rechtsbruch an, unabdingbar eine militärische Präsenz der Völkergemeinschaft verlangt werden. Wenn zB der Präsident von Simbabwe dem Menschenrechten und dem Völkerrecht den Krieg erklärt, und die UNO ausladet, um sich den Nachbarn zu besprechen, dann kann die UNO die militärische Präsenz dieser Nachbarn verlangen, und zwar ab heute, bzw. ab gestern, und damit können diese Nachbarn später als Komplizen zur Verantwortung gezogen werden, so wie in Ruanda die Belgier und Franzosen als Komplizen (wenn nicht Urheber) des Genozids zur Verantwortung gezogen werden müssen.

5.) Das wahre Verbrechen ist nicht jemanden umzubringen, sondern die theoretische (ideologische oder "rechtliche", bzw. politische) Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wer also immer den Menschen seiner Rechte beraubt, der ist ein Mörder. Man könnte meinen, daß die Entwürdigung, bzw. Entrechtung des Menschen, schlimmer als der Tod sei. Und das ist in Simbabwe, so wie Zuvor in Ruanda und Exjugoslawien, bereits geschehen. Und zwar auch dann, wenn der Präsident nicht offen mit dem Terror sympathisieren würde. Der Präsident von Simbabwe hat aber sich offen zum Terror bekannt, und dürfte von der Völkergemeinschaft nicht mehr als Vertreter Simbabwes anerkannt werden, und es müssen Vorkehrungen getroffen werden, nach seinem Abgang alles rückgängig zu machen, und man muß ihn darauf aufmerksam machen, daß früher oder später alles was er macht, rückgängig gemacht werde.

6.) Wenn die UNO den Genozid bekämpfen will, und dazu braucht sie die Stimme Europas, dann darf sie nicht bei den Leichenbergen stehen bleiben, sondern muß sie sich bis zu den Ursachen vorarbeiten. Wenn jedoch die UNO erklären könnte, daß eine Staatsführung im Sinne der Menschenrechtskonvention und UNO-Charta nicht das jeweilige Land vertreten kann gegen die Menschenrechte und Völkerrecht, und die UNO immer rigoros - früher oder später - dafür Sorge trage, daß nachträglich rückwirkend alle Handlungen so einer Staatsführung annulliert werden, so wird Genozid theoretisch keinen Sinn mehr haben.

7.) Diese Aussagen implizieren, daß die Würde des Menschen eine Frage des Rechts und nicht die Frage der körperlichen Befindlichkeit sei, ja die Reduzierung auf die Körperlichkeit unmenschlich wäre, so daß hier vor allem darauf hingewiesen werden soll, daß das Horizont nicht nur auf die körperlichen Auswirkungen von Rechtverletzungen oder Entrechtung beschränkt bleiben, sondern Psychoterror und seelische Verletzungen und Zwänge als menschenunwürdiger anerkannt werden, als der Tod.

8.) Mit dem Ausdruck, schlimmer als der Tod, kann und soll aber der Tod nicht freigestellt werden, im Gegenteil, vielmehr möchte ich hiermit die Sanktionen gemäß Artikel 6 des Vertrages von Amsterdam gegen die Niederlande beantragen, das im Alleingang die Euthanasie legalisiert hatte, und damit den Menschen seiner letzten Würde beraube. Die Legitimierung der Euthanasie durch Duldung ist - im Sinne der hier weiter oben Gesagten - schon allein deswegen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, weil darin ein seelisches Problem einer allzu körperlichen Scheinlösung zugeführt wird, und so der Menschen seiner Würde beraubt werde. Darüber gar nicht gesprochen, daß ein grundlegender Mißbrauch der menschlichen Freiheit ist, die in den negativen Konsequenzen weit über das menschliche Horizont hinausreicht. Aus dem Gesichtspunkt der wohlverstandenen Menschlichkeit überschreitet da (bei der Euthanasie) der Unmensch eine Grenze, nämlich in Richtung der Verfügbarkeit des menschlichen Lebens, die ihm erstens nicht zusteht, und zweitens damit die das Leben Dritter ideell verfügbar macht, bzw. umgangssprachlich ausgedrückt: Mord (heuchlerisch im Namen der Menschlichkeit) legitimiert. Ein Respekt vor dem Leben schließt unabdingbar das eigene Leben mit ein, und es ist logisch gesehen unmöglich das eigene Leben so zu mißachten, daß damit nicht das Leben aller mißachtet worden wäre. In jedem Selbstmord, und insbesondere bei der Euthanasie, wo sogar ein Dritter "assistiert" und so den (Un-)Menschen über das Leben stellt, manifestiert sich der Mangel an Respekt gegenüber dem Leben an sich. Wenn auch der Selbstmörder bei Erfolg schwer geahndet werden kann, so ist festzustellen, daß die Assistenz bei der Euthanasie schlimmer als Mord ist, weil ein größerer Übel als der Mord ist die Legitimierung des Mordes. Ist etwa Mord ein Verbrechen, so ist die Legitimierung der Euthanasie ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

9.) So wie in Bosnien und Kosovo die Franzosen der Kollaboration mit den Serben überführt wurden, so sind sie auch in Ruanda überführt, mit den Täter des Genozids unter einer Decke gesteckt zu haben. Ich zitiere Nachstehend Auszüge über die Rolle und Beteiligung der Franzosen und Belgiern an den Massakern in Ruanda (1994). Die wohl wichtigste Information zum Verständnis des Gesamtzusammenhangs ist, daß in dem zitierten Gutachten der UNO über Ruanda festgestellt wird, daß schon mindestens zwei Jahre vor dem Genozid der UNO amtlich bekannt war, daß konkrete Vorbereitungen zum systematischen Genozid in Ruanda laufen, und genau deswegen zunächst belgische und französische Truppen nach Ruanda kamen, die mit den Hutu-Milizen und Armee gegen die dann im Genozid massakrierten Tussis als militärische Partner und Berater zusammengearbeitet hatten, die dann tatsächlich den Genozid ausgeführt hatten. Die späteren Massenmörder wurden also von Belgier und Franzosen als Militärberater zum Genozid aufgerüstet und ausgebildet worden.

http://www.nesi.e-technik.tu-darmstadt.de/ai/

»Der Völkermord in Ruanda, der in Deutschland schon fast wieder in Vergessenheit geraten ist, begann im Jahre 1994. Er wurde ausgelöst durch den Abschuß des Flugzeugs von Staatspräsident Habyarimana im April 1994, und innerhalb von 4 Monaten wurden schätzungsweise 1 Mio. Menschen umgebracht. Die Systematik, mit der der Völkermord ausgeführt wurde, läßt darauf schließen, daß das Töten in weiten Teilen geplant und organisiert und nicht eine "spontane Entladung des Volkszornes" war. Treibende Kraft waren Extremisten der damaligen, Hutu-beherrschten Regierung von Präsident Habyarimana und die bewaffneten Forces armées rwandaises (FAR). Viele dieser Morde wurden von Hutu-Milizen wie z.B. der interahamwe ausgeführt. Zu den Opfern des Völkermordes zählten hauptsächlich Angehörige der Minderheit der Tutsi wie auch gemäßigte Hutu, die in Opposition zu den Extremisten standen.

Veranlaßt durch das Abschlachten von Angehörigen der eigenen Volksgruppe marschierte die Tutsi-dominierte Ruandische Patriotische Front (RPF) von Uganda aus in Ruanda ein und beendete im Juli 1994 durch die Machtübernahme den Völkermord. Dabei töteten Mitglieder der RPF ebenfalls viele Zivilisten, jedoch nicht in dem Ausmaß wie bei den Massakern der FAR und interahamwe.

Verantwortung an dem Völkermord trägt auch die internationale Gemeinschaft. Neben Waffenlieferungen von französischen, chinesischen und südafrikanischen Unternehmen zu Zeiten von Präsident Habyarimana hat die internationale Gemeinschaft nicht auf die Warnsignale vor dem Gewaltausbruch reagiert. Und die UN-Friedenstruppen wurden auf dem Höhepunkt der Massaker aus Ruanda zurückgezogen.«

A.) http://www.erdkunde-online.de/1391.htm

Nach der Unabhängigkeit 1962 und der völkerrechtlichen Trennung von Burundi brachen die Gegensätze wieder auf: von 1963 bis 1966 gab es mehrere Invasionsversuche einer Tutsi-Guerilla; es folgte ein Massaker von Hutu an Tutsis. Und so ging es weiter. Belgische und französische Truppen mischten sich ein, die UNO beschloß 1993 die Entsendung einer "UN Assistance Mission to Ruanda". Doch es war zu spät, der Krieg nicht mehr aufzuhalten.

B.) http://www.epd.de/ep/1998/9neudeck.html

epd-Entwicklungspolitik 9/98

Die Europäer dackeln den Amerikanern hinterher. Es ist nicht auszuschließen, daß die "Allianz der Verlierer", zu der eben auch die Interahamwe und die alte ruandische Armee gehören, weiter von Frankreich unterstützt werden. Zu dieser Allianz gehören mittlerweile im Kivu und im Grenzgebiet der Drei-Länder-Ecke Ruanda, Uganda, Kongo: die West-Bank-Liberation-Front, die Lord Resistance Army (hauptsächlich in Nord-Uganda operierend), die André Ngandu Kisasse Fighters, die Mai-Mai-Fighters, die Tabli-Muslim Resistance Front und die Rwenzori Guerilla.

C.) http://www.epd.de/ep/1998/9neudeck.html

Die Interahamwe ("Die, die zusammen kämpfen") beginnen wieder ihr blutiges Spiel. Sie verkünden: "Der Völkermord war nicht zu Ende 1994. Wir müssen ihn jetzt 1998 zu Ende bringen. Jetzt geht das auch viel besser. Denn jetzt sind alle Tutsis zurückgekehrt, insgesamt 700.00 aus Uganda, Kenia, Burundi, jetzt können wir alle umbringen!"

D.) http://www.blaetter.de/kommenta/doka0200.htm

»Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission vom 15. Dezember 1999 zum Verhalten der Vereinten Nationen während des Völkermords in Ruanda 1994

[...]

Nachdem die DPKO über einen Monat lang versucht hatte, Truppen zur Erweiterung von UNAMIR II zu finden, hat die plötzliche Verfügbarkeit tausender Soldaten für die Opération Turquoise wie auch die schnelle Aufstellung nationaler Evakuierungstruppen die unterschiedlich starke Ausprägung des politischen Willens offengelegt, Personal für Ruanda zu stellen. Die Untersuchungskommission hält es für bedauerlich, daß die von Frankreich und anderen Ländern für die Opération Turquoise eingesetzten Ressourcen nicht stattdessen UNAMIR II verfügbar gemacht werden konnten.

[...]

Einige Wochen vor der Vorlage dieses Berichts veröffentlichte der Generalsekretär am 15. November 1999 einen Bericht über den Fall Srebrenicas (ref A/54/549). Einige der Kritikpunkte, die in diesem Bericht gegen das Vorgehen der Vereinten Nationen erhoben wurden sowie die daraus gelernten Lektionen sind auch für die vorliegende Analyse der Rolle der Vereinten Nationen in Ruanda von Bedeutung.

[...]

Die Vereinten Nationen haben die Bevölkerung Ruandas während des Völkermords 1994 im Stich gelassen. Für dieses Versagen hätten sich die Vereinten Nationen als Organisation, aber auch ihre Mitgliedsstaaten, deutlicher, offener und viel früher entschuldigen müssen. In dem vorliegenden Bericht wird versucht, Tragweite und Gründe dieses Versagens zu identifizieren. Auf der Grundlage der Schlußfolgerungen, die über die Probleme bei der Reaktion der Vereinten Nationen gezogen wurden, hat die Untersuchungskommission auch Empfehlungen für die Zukunft formuliert. Damit hofft die Untersuchungskommission, eine Grundlage zu schaffen, auf der sich eine bessere Beziehung zwischen der Regierung und der Bevölkerung von Ruanda auf der einen und den Vereinten Nationen auf der anderen Seite entwickeln kann. Dazu ist auf beiden Seiten aufrichtiger Wille zur Versöhnung erforderlich.«

E.) http://www.explo.ch/bericht_korrespondentruanda_d.htm

Der Aufruf gilt in erster Linie den Christen des Landes und allen, die das Land und ihre Bevölkerung lieben. Nicht zuletzt geht der Aufruf auch an politischen Führer, ohne deren Beteiligung diese angestrebte Versöhnung nicht erreicht werden kann. Ferner werden Delegationen aus Ländern erwartet, welche direkt oder indirekt zu den sozio-politischen Problemen Ruandas beitrugen, damit sie sich bei der ruandischen Bevölkerung entschuldigen und versöhnen können.

10.) Zusammenfassend kann also festgehalten werden, daß mit der Feststellung der besonderen Verantwortlichkeit von Frankreich und Belgien für den Genozid durch die UNO in Ruanda einerseits, und mit der ebendort von der UNO festgestellte analoge Verantwortlichkeit in Bosnien (Srebrenica), die Verantwortlichkeit Frankreichs durch die Kritik der USA an Frankreich in Kosovo analog festgestellt werden kann, nämlich die UNO und EU, respektive NATO, so für die obsolete koloniale Machtpolitik mißbraucht zu haben, daß ohne die von Belgien unterstützte Machtpolitik Frankreichs innerhalb der UNO und EU (sowie NATO) ein Genozid weder in Ruanda, noch in Bosnien oder im Kosovo überhaupt möglich gewesen wäre. Eines der Auswüchse dieses Machtmißbrauchs und Bemäntelung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit innerhalb der EU, sind die Sanktionen gegen Österreich, weil Österreich für diese Machtpolitik für Frankreich und Belgien, aber auch für andere gleichgesinnte Kolonialmächte, gefährlich sein könnte.

Mit freundlichen Grüßen


21. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus XI



Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Anschluß an die Petition vom gestern, den 20. April 2000

<http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.html>

.... anläßlich des anrollenden Terrors in Simbabwe und dessen Vergleich mit Ruanda, kann zunächst festgestellt werden, daß heute zB ein Bombenanschlag gegen eine regimekritische Zeitung verübt wurde, und es keine Zeichen der Rückkehr zur Normalität gibt, sondern vielmehr die Medien so tun, als könne die Bemühung der demokratischen Opposition die Position zu halten, und die bevorstehenden demokratischen Wahlen etwas an dem Bruch mit dem Recht durch den Präsidenten etwas ändern. Ich verweise daher auf die Parallele in Ruanda, wo auch an der Wirklichkeit vorbei verhandelt wurde, um so die Voraussetzungen des Genozids durch sinnlose Verhandlungen als Alibi zu schaffen. Tatsache ist, die Polizei durch Duldung und Unterlassung in Simbabwe jetzt schon als Komplize der Landbesetzer angesehen werden muß, und - ähnlich Serbien und Ruanda - auch Simbabwe den Mißbrauch des Staates für die Unmenschlichkeit unbeirrt fortsetzt.

In der gestrigen Petition versuchte ich die Notwendigkeit des Mißbrauchs der UNO in Ruanda, Serbien und Indonesien, so wie Notwendigkeit der Präsenz der UNO für den erfolgreichen Genozid aufzuzeigen, so als könne ohne UNO Präsenz gar kein Genozid zustandekommen, bzw. stattfinden, sondern erst die Präsenz der UNO den Genozid möglich mache. Heute möchte ich verallgemeinern, und auf die analog zwiespältige, bzw. zwielichtige Rolle der sog. humanitären Hilfsorganisationen hinweisen.

Erst Ende der 80er und Anfang der 90er wurde in der breiten Öffentlichkeit bekannt, daß das internationale Rote Kreuz dafür, daß es Zugang zu den Vernichtungslager der Nazi hatte, Geheimhaltung über den Holocaust und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit geloben mußte, und das Rote Kreuz den Holocaust tatsächlich geheim hielt, so daß manche meinen, daß das Rote Kreuz durch das Schweigen den Holocaust möglich machte. Es gab eine große Empörung, weil viele Forscher der Ansicht sind, daß nur die Geheimhaltung des Genozids hat es den Nazi ermöglicht, Genozid in diesem Umfang und mit dieser Härte durchzuführen, wie es heute bekannt ist. Besonders jüdische Organisation in Amerika sind in diesen Fragen kompromißlos, und kritisieren und verfolgen sogar Juden, die über den Holocaust damals geschwiegen, oder nicht aktiv dagegen genadelt hatten. Dies ist zwar nach wie vor eine Streitfrage zumindest insofern, als viele damals versuchten ebenfalls durch Geheimhaltung diskret zu helfen, und etwa durch Sabotage zu helfen, und innerhalb von Kirchen regelrechte Fälschungsringe aufgebaut wurden, um den Opfern zu helfen, welche Hilfe natürlich gefährdet gewesen wäre, wenn die im Geheimen operierenden Helfer, wie zB der Papst, der von Juden heimlich mit Geld für die "diskrete" Hilfe für jüdische Opfern unterstütz wurde, offen gegen den Holocaust zu laut protestiert hätten. Ein Protest würde allerdings den Terror indirekt legitimieren, während einige schon damals der Ansicht waren, daß mit dem Terror nicht verhandelt werden kann und darf, sondern der Kampf in den Untergrund zu verlegen sei. Andere, die heute tonangebend sind, meinen, daß der offene Protest der einzige Weg gewesen sei, und jeder der Schwieg, sich schuldig gemacht habe.

Wie auch immer, im Rückblick kann festgestellt werden, daß auch wenn die im staatlich terrorisierten Land selbst operierenden Personen und Organisationen im Untergrund bleiben mußten, so haben die humanitäre Organisationen, die im Ausland ihren Sitz hatten, wie das Rote Kreuz, eine zwielichtige Rolle eingenommen, die sehr wohl kritisch betrachtet und verurteilt werden kann, weil das auch als Korruption und Verrat angesehen werden kann und muß. In Exjugoslawien wurde die Frage beim beginnenden Genozid wieder aktuell, weil die Serben die Hilfsorganisationen regelrecht erpreßten, nämlich nur dann Zugang für die Hilfsorganisationen zu den "Konzentrationslagern" zu gewähren, wenn die Hilfsorganisation erstens schweigen und zweitens "Anteile" von den Hilfsgütern an die Serben (an den Terror) zahlen. Zum ersten Mal hat die Caritas das in Exjugoslawien (anfänglich) öffentlich abgelehnt, und ist zum Roten Kreuz auf Distanz gegangen, zumindest am Anfang, doch war diese Ablehnung nur theoretisch, weil praktisch hat dafür die Caritas mehr an die Serben zahlen müssen als das Rote Kreuz, und muß schließlich die personelle Unterwanderung der Caritas durch die Korruption hinnehmen. Ich habe bereits in der zitierten Arbeit

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/trianon13.html

darauf hingewiesen, daß der staatliche Terror die Opfer und überhaupt Land und Leute in Geiselhaft nimmt, und sich so aus der korrumpierten internationale Hilfe überhaupt erst aufrechterhalten kann. Das ist die Erklärung des Paradoxons, daß ein Genozid zu finanzieren nur die UNO sich leisten könne, und ohne präsente UNO-Hilfe ein Genozid einfach unfinanzierbar und zu teuer, aber auch politisch unpraktikabel wäre, bzw. könnte ohne die internationale Hilfe ein jeder Genozid unmöglich stattfinden. Immer und ausschließlich dort, wo die UNO und die internationale Hilfe die wirtschaftliche Basis durch die Präsenz der UNO und internationale Hilfe schafft, kann ein Genozid erstens durchgeführt werden und zweitens - trotz aller Widrigkeiten - ist und bleibt so ein Genozid, dank der internationalen Hilfe, immer wirtschaftlich profitabel.

In Exjugoslawien, wie überhaupt auf der ganzen Welt, gibt es fest Prozentsätze der Korruption, die von den Hilfsorganisationen mit dem jeweiligen Terror ausgehandelt werden, wobei die nämliche Zahlungen der Hilfsorganisation an den Terror zumeist als Diebstahl und oder Raub durch den Terror getarnt und vertuscht werden. Aber diese üblichen Schutzgelder der Hilfsorganisationen an den jeweiligen Terror von 30% sind keine wirkliche Verluste, wie das die Hilfsorganisationen vorgeben, sondern von den Hilfsorganisationen mit dem Terror vereinbarte fixe Sätze der Korruption, bzw. Schutzgelder der Humanität an den Terror. Man kann also ohne Zynismus feststellen, daß die humanitären Hilfsorganisationen den Terror immer systematisch an ihren Umsätzen beteiligen und so den Terror sowohl, wie auch die humanitäre Hilfe, zu einem profitablen Geschäft und zu einem dominanten wirtschaftlichen Machtfaktor machen. Es ist also apodiktisch festzustellen, daß ohne internationale Hilfe jedweder Terror und Genozid absolut unmöglich wäre, weil die korrupte internationale Hilfe die wirtschaftliche Basis für Genozid und Terror überhaupt schaffe, und ohne diese Hilfe der Terror und Genozid unwirtschaftlich und daher existenzunfähig wäre.

Diese Petition richtet sich allerdings nicht gegen die Hilfsorganisationen, die für ihre humanitäre Ideologie die wahre Humanität opfern, koste was es wolle, sondern gegen die Mediokratie, die eine organisierte Ideologie der Humanität, der Humanismus schlechthin, ist, weil nur die illegale Zensur der Medien die Beteiligung des Terrors und Genozids an den Umsätzen des Humanismus an Hilfsgeldern überhaupt möglich macht, so daß die illegale Zensur der Medien die Grundlage des Terrors und Genozids ist. Ich hatte seinerzeit in diese Richtung recherchiert und damals festgestellt, daß sich zwischen Staatsterror (Genozid) und Humanismus die organisierte Kriminalität als Mittler (Makler) so etabliert, daß die organisierte Kriminalität in Personalunion seine Leute sowohl innerhalb vom Terrorregime, wie auch innerhalb den humanitären Organisationen unterbringt, und so beide kontrolliert. Und zwar sitzen die organisierten Kriminellen in höchsten Positionen der Caritas und Roten Kreuzes, insbesondere jedoch in der Leitung der Medien. Obwohl ich die Querverbindungen zu der Politik nicht eigens untersucht hatte, liegt diese auf der Hand, weil ohne die politische Bemäntelung der humanitären Hilfe das ganze System nicht funktionsfähig wäre. Auf die analoge Präsenz der UNO bei jeder humanitären Hilfe, nämlich als Voraussetzung des Genozids durch politische Bemäntelung, habe ich bereits hingewiesen.

Die Petition richtet sich also gegen die öffentliche Förderung der Medien, die unter der Bedingung von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt gewährt werde, aber die Medien geschlossen jede Kritik an den humanitären Hilfsorganisationen zensurieren und so mit öffentlichen Geldern der Medienförderung die organisierte Kriminalität durch illegale Zensur und Meinungsterror in Sachen Humanismus fördern, ja das überhaupt möglich machen. Das eigentliche Problem ist, daß ohne Medien heute die Strafjustiz nicht mehr funktionieren kann, und ausschließlich die medial repräsentierte öffentliche Meinung die Macht zu einer strafrechtlichen Verfolgung gegen die organisierte Kriminalität hätte, was ja den Sinn und Zweck der Mediokratie ausmacht. Es wäre also in der Mediokratie absolut undenkbar, daß die in die humanitäre Organisationen eingeschleuste organisierte Kriminelle oder die Korruption jemals von der Strafjustiz zu Verantwortung gezogen werden, weil der Humanismus mit kriminellen Mitteln (wie Zensur und Meinungsterror) die Weltherrschaft über die Medien an sich gerissen hatte. Die global unkontrollierbare Macht der Medien ist etwa auch daran ersichtlich, daß der Genozid als Mittel der Auseinandersetzung - dank der Mediokratie - so wieder in Mode gekommen ist, daß er im Namen der Humanität so verwirklicht werden kann, daß der Humanismus - wie der Feuerteufel als Feuerwehrmann - an den von ihm jeweils inszenierten Genozid nicht nur eine goldene Nase verdient, sondern die globale Weltherrschaft an sich gerissen habe. Mit anderen Worten züchtet also der Humanismus als dominierende Weltanschauung künstlich die Inhumanität, um sich unentbehrlich zu machen, und so die globale Weltherrschaft des Humanismus, als Retter in der Not, nämlich als Mediokratie, zu sichern. Vgl.

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html

Die derzeitige Korruption mit Hilfsgeldern in Exjugoslawien stamm aus der Ära der amerikanischen Wirtschaftshilfe, die es den von Serben dominierten Exjugoslawen erlaubte, die eigene Mittel in die militärische Rüstung zu stecken, weil ja die Wirtschaft von Amerika aus finanziert wurde. Analog werden heute die Hilfsgelder wieder in die Rüstung und Korruption gesteckt, und zwar nicht direkt, sondern analog indirekt wie bisher, indem die Hilfsgelder zwar in die Wirtschaft gesteckt werden, aber die eigenen Gelder vor allem in die Korruption fließen. Weil die Korruption mit eigenen Gelder angeblich von der Weltorganisation nicht kontrolliert werden könne, bzw. wurden die aufgekommen Korruptionsvorwürfe damit vom Tisch gewischt, daß die Korruptionsgelder nicht aus den Hilfsgeldern direkt, sondern aus der eigenen Kasse des Staates entfremdet wurden, konnte die Mediokratie die Korruption mit Hilfsgeldern in Exjugoslawien vertuschen. Das wahre Verbrechen ist also nicht die Korruption, sondern die Legalisierung der Korruption mit den angeblich eigenen Mitteln des Landes, die ausschließlich auf der Grundlage der internationalen Wirtschaftshilfe "überflüssig" (für die Korruption verfügbar geworden sind. Die Korruption betrifft also doch die Hilfsgelder. Darüber gar nicht gesprochen, daß die nämliche Hilfsgelder, dank der gleichen Korruption, den Genozid überhaupt erst möglich gemacht und sozusagen finanziert hatten.

Mit freundlichen Grüßen




22. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus XII



Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Schwerpunkt der gestrigen Kritik (vom 21. April 2000) an der Mediokratie, wonach die Medien die globale Kontrolle über Politik, Wirtschaft und Rechtsstaat übernommen habe, um von Kunst und Kultur ganz zu schweigen, und mit der globalen Macht der Mediokratie der organisierten Kriminalität im Rahmen von humanitären Hilfsorganisationen, im Namen des Humanismus, mittels illegale Zensur und Meinungsterror in der sog. freien westlichen Berichterstattung, eine Art strafrechtliche Immunität zugesichert wurde, ist heute damit zu ergänzen, daß die nämliche Mediokratie in Europa von dem Panslawismus (als Lobby) so dominiert werde, daß aus den ehemaligen Ostgeheimdiensten im Westen teils ein krimineller Untergrund, und teils die sog. Panslawen-Lobby gegründet wurde, die im Umfeld der Linksparteien über beträchtliche Vermögenswerte verfügt, um auch die gesamte (wirtschaftsorientierte) bürgerliche Ordnung, insbesondere jedoch die Medien, zu indoktrinieren.

Auch wenn für eine Petition die Motivforschung zu weit ausgeholt erscheinen mag, kann die in Bosnien beim Genozid parallel praktizierte systematische Vergewaltigungspraxis als Mittel der ethnischen Säuberung so in die Betrachtung einbezogen werden, daß dieses Motiv von damals Aufschluß über die tieferen Zusammenhänge in der Gegenwart gibt. Haben nämlich noch im Ersten Weltkrieg beide Kriegsparteien mit der Verheißung von Plünderungen und Vergewaltigungen ihre Reihen mit Freiwilligen gefüllt, die allerdings in der angekündigten Form dann kaum stattfand, so war schon in der Kriegsführung des Zweiten Weltkrieges die Vergewaltigung eigentlich kein offizielles Thema der normalen kriegerischen Auseinandersetzung mehr. Obwohl das Morden und Genozid im Rahmen des Zweiten Weltkrieges alles bisher dagewesene überbot, gehörte systematische Vergewaltigung, außer bei den Sowjetkommunisten (Stalinisten), nicht mehr zum offiziellen Kriegsprogramm. Im Gegensatz also zu allen anderen Kriegsbeteiligten, hat der Stalinismus einen rassistischen Krieg des Antirassismus, nämlich den Rassenkrieg des Panslawismus gegen die germanische Rasse in Deutschland im Namen des Antirassismus geführt, und alle eroberten Gebiete systematisch ethnisch gesäubert, und zwar mit einer unmenschlichen Grausamkeit, die den nationalsozialistischen Verbrechen in Vielem ebenbürtig war, auch wenn das in der Art und Umfang insgesamt nicht erreichte. Nach der Eroberung Berlins hat die sowjetrussische Kriegspropaganda zu der patriotischen Pflicht des Sowjetsoldaten erklärt, Massenvergewaltigungen gegen die deutschen Frauen zu veranstalten, damit die Überlegenheit der panslawischen Rasse der Antirassisten demonstriert werde, und die Deutschen als Rasse demoralisiert werden, bzw. der Panslawismus als (antirassistische) Rasse im Siegesbewußtsein durch Massenvergewaltigungen gestärkt werde. Bei den damals russisch kontrollierten deutschen Behörden wurden etwa 90.000 Vergewaltigungen von deutschen Frauen durch russische Soldaten in Berlin gemeldet, man geht aber davon aus, daß die Dunkelziffer ein Vielfaches der gemeldeten Vergewaltigungen betrug.

Man kann also im historischen Rückblick feststellen, daß die Vergewaltigungen eine spezielle, bzw. charakteristische Sonderform der missionarischen Verbreitung des Kommunismus ist, weil Vergewaltigungen ab dem Zweiten Weltkrieg nur mehr der kommunistische Panslawismus die systematische Massenvergewaltigungen als Mittel der rassistischen Auseinandersetzung benützt hatte. In diesem Sinne ist es offensichtlich, daß die von einer kommunistischen Koalition regierte Jugoslawien des Milosevic heute die gleiche stalinistische Methode der Massenvergewaltigungen in Bosnien aus Gründen der Rassenideologie siegreich eingesetzt hatte, um damit den Genozid zu flankieren und die serbische Kultur zu verbreiten, wobei auch Genozid ebenfalls ein typisches Charakteristikum der weltkommunistischen Mission ist. Zusammenfassend kann Motivgeschichtlich festgestellt werden, daß die Koalitionsregierung des Milosevic mit den Kommunisten in Serbien, mit dem Motiv der von Massenvergewaltigungen flankierten Genozid zum Zwecke der ethnischen Säuberung, in jeder Hinsicht dem stalinistischen Ideal entspricht.

Soweit Genozid und Massenvergewaltigungen als Mittel der ethnischen Säuberung für Identifizierung der kommunistischen (stalinistischen) Vorgehensweise hinreicht, kann die Zusammenarbeit zwischen dem Genozid und Vergewaltigung, bzw. zwischen der ethnischen Säuberung in Exjugoslawien einerseits, und dem Panslawen-Lobby im Westen andererseits, nachvollzogen werden. Ich wiederhole also nochmals, daß die kommunistischen Geheimdienste im Westen ein Wirtschaftsimperium aufgebaut hatten, wovon die Nachfolgeorganisation des Kommunismus, und vor allem ein Panslawen-Lobby im Westen finanziert werden, die vor allem die Vorherrschaft in den Medien des Westens (Europas) übernommen hatte. Die Mediokratie kann sonach als die "Nachfolge" des Weltkommunismus angesehen werden, wo weder Rechtsstaat noch Demokratie noch etwas gelten, sondern zu Marionetten der globalen Macht der Medien geworden sind, zumal schon die kommunistische Revolution in Rußland seinerzeit zuerst die Macht in den Medien als Basis übernahm, und von dort aus die Politik unter Kontrolle zu bringen. Der einzige Schutz, was die westliche Zivilisation vor der Mediokratie hätte, wären die Menschenrechte und Völkerrecht, nur sind diese von dem Panslawen-Lobby genauso unzugänglich gemacht worden, wie zuvor Rechtsstaat und Demokratie im Westen. Die Menschenrechte und eine auf Recht basierende Ordnung mußten der Ideologie und (verdeckt) diktatorischen Ordnung des Humanismus im Westen weichen, der mit Zensur und mit einer Meinungsterror über die ach so freien westlichen Medien jede freie Meinung, und vor allem die Freiheit der Wissenschaften, im Keime erstickt, und die in Blöcke organisierte Meinungen erlaube.

So wie im Ostblock eine Scheindemokratie regierte, so ist auch die westliche Demokratie derzeit ausgehöhlt und befindet sich in einer Krise, die zur Sorge Anlaß gibt, daß der Schaden an der Demokratie, nämlich wegen dem Schaden am Rechtssystem, irreversibel sei. Man kann theoretisch die derzeitige Demokratiekrise am ehesten damit erklären, daß der Zusammenbruch des (panslawischen) Ostblocks den Westen unvorbereitet traf und nach wie vor überfordert. Der Westen hat weder begriffen noch entsprechende Mittel dagegen entwickelt, daß im Osten - einer Gehirnwäsche gleich - die Mediokratie des Panslawismus geherrscht hatte und die Umstellung des ehemaligen Ostblocks auf Demokratie keine rein wirtschaftliche und politische gewesen wäre, sondern primär eine kulturelle, wobei im Osten das demokratische Bewußtsein gebildet werden mußte, wozu zunächst auch noch die kulturelle Grundlagen fehlten. Nicht als ob diese Völker im Osten nicht nach wie vor eine Glut unter der Asche, nämlich ein ausgeprägtes Nationalbewußtsein und natürlichen Stolz hätten, sondern sie des freien Umgangs damit nicht mehr gewöhnt waren und sozusagen zuerst kulturell frei zu gehen lernen mußten. Man muß also von einer kulturellen Rehabilitation im Osten Europas sprechen, den der Westen verschlafen hatte. Statt dessen fand ein Kulturaustausch zwischen Ost und West nach dem Zusammenbruch des Ostblocks in der paradoxen Form an, daß einiges aus der westlichen Kultur in den Osten überschwappte und wiederum anderes aus dem Osten sich im Westen festsetzte. Die größte Errungenschaft der östlichen Kultur in Westen ist die Mediokratie, wo sich eine Propaganda der Medien bemächtigt und durch Meinungsterror und Zensur für die totale Trennung der Ideologie in der öffentlichen Meinung einerseits, und der Wirklichkeit andererseits sorgt.

Diese Petition protestiert dagegen, daß der Meinungsquerschnitt in den Medien nichts mehr mit dem Meinungsquerschnitt des Volkes zu tun hat, sondern personalpolitisch nachweisbar ist, daß eine neoliberale Minderheit die totale Herrschaft den Medien an sich riß und durch Meinungsterror vorgibt, auch angeblich alle andere Meinungen zu repräsentieren. Diese Diktatur der humanitären Einheitsmeinung, womit die Unmenschlichkeit bemäntelt wird, ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bzw. wäre es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn der Mensch noch Geist und Seele hätte.

Mit freundlichen Grüßen


23. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus XIII



Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Anschluß an die gestrige Kritik (vom 22. 4. 2000) an der Mediokratie, nämlich als Resultat des quasi "Kulturaustausches" mit dem Osten Europas, ist auf die Hintergrundinformation hinzuweisen, daß die Mediokratie auf der Grundlage der Lahmlegung der Wissenschaften, insbesondere der Geschichtsforschung, überhaupt möglich gemacht wurde. Der panslawische Meinungsterror (Lobby) im Westen nahm also seinen Ausgang in der Wissenschaft und Forschung, die vorher systematisch desavouiert wurde, bevor die Mediokratie die globale Macht im Westen - von der Demokratie - übernahm.

Diese Petition ist der These gewidmet, daß zuerst die Kommunisten im Westen mit der systematischen Geschichtsfälschung begonnen hatten, und somit die neofaschistische Geschichtsfälschung überhaupt erst auf die Idee brachten, die Geschichtsfälschung von Links mit der Geschichtsfälschung von Rechts zu begegnen und etwa den Holocaust zu leugnen, so daß faktisch die Geschichtsfälschung von Links als der Wegbereiter der Geschichtsfälschung von Rechts angesehen werden müsse. Ohne die systematische Untergrabung und Zerschlagung der Geschichtsforschung von Links hätte der Neofaschismus und Rechtsextreme keine Chance zu der Geschichtsfälschung von Recht und zu der Leugnung des Holocaust. Nur weil von Links die Forschung unterwandert und buchstäblich zerschlagen, bzw. faktisch vernichtet wurde, weil die Wissenschaftlichkeit als Objektivierungsverfahren überhaupt vernichtet wurde, konnte in den Fußstapfen der von Links eingeäscherte Geschichtsforschung die Geschichtsfälschung von Rechts auch Fuß fassen, ... was also ohne die Pionierarbeit der Linken, die Objektivität - und folglich Objektivierbarkeit - in der Wissenschaft überhaupt abzuschaffen, unmöglich gewesen wäre. Damit ist nicht gesagt, daß die Rechten nicht ein größerer Feind der Objektivität wären, sondern ist damit gesagt, daß die Subversion von Rechts die Subversion von Links existentiell voraussetzt. Aktion und Reaktion, wie der schon zitierte alt-stalinistische Künstler Hridlicka zu sagen pflegt, bilden eine organische und "integre" (unauflösliche) Einheit, so als sei das Rechtsextreme immer und ausschließlich in der Symbiose mit dem Rechtsextremen als Antipode (dem elektrischen Dipol analog) existenzfähig.

Gemeinsam habe aber die polaren Gegensätze von Links und Rechts die Leugnung der Objektivität und Objektivierbarkeit, worin das Recht an sich impliziert ist. Der Gegensatz zwischen dem extremistischen Dipol und dem Monopol der objektiven Wirklichkeit ist an der Gegenüberstellung von den Menschenrechten und Bürgerrechten zu veranschaulichen, die ich schon früher als das Wandelbare (Vielfältige) einerseits und Unwandelbare (Einfältige) andererseits erwähnt hatte. Ich bezeichnete diesen Gegensatz auch als den Gegensatz des Veräußerlichen (Bürgerrechte) und Unveräußerlichen (Menschenrechte), was auch mit der jetzigen Gegenüberstellung als Monopol (Menschenrechte) und Multipol (Bürgerrechte) korrespondiert. Abstrakt auf das Recht an sich bezogen kann jedoch der gleiche Gegensatz als Bedingtheit (Bürgerrechte) und Unbedingtheit (Menschenrechte) bezeichnet werden, worin die Aussage impliziert sei, daß das Recht sui generis des Menschen sei. Sonach wäre noch die offene Frage zu klären, ob der Mensch im Recht, oder das Recht im Menschen begründet sei, was durch das Recht sui generis so definiere, daß zwar das Recht des Menschen sei, aber die Unwandelbarkeit und Unbedingtheit des Rechts setzt Unverfügbarkeit so voraus, daß dem Menschen ja seine Freiheit und Recht zu veräußern unabänderlich untersagt sei. Die Einzige Möglichkeit dem Menschen sein Rechte zu nehmen, ist also die Wirklichkeit, bzw. die Objektivität schlechthin zu leugnen, womit natürlich auch das unveräußerliche Recht, wie überhaupt das Recht an sich, mehr als relativ werde.

Eine eingehendere Untersuchung der Unterminierung und Sprengung der seriösen Geschichtsforschung zeigt, daß diese von einer vulgärmarxistischen Ideologie stalinistischer Prägung getragen war und ist, wonach die Deutschen nicht von einer nationalsozialistischen Ideologie verführt worden wären, sondern als angehörige der germanischen Rasse im Blut das Böse trügen, so daß die nationalsozialistische Ideologie lediglich Ausdruck der inneren Einstellung der Deutschen Rasse mach außen gewesen sei. Angesichts dieser Resultate der Nachforschungen ist auf den Ausgang des Zweiten Weltkrieges methodisch zurückzugreifen, wo von den Amerikanern und den internationalen Kriegsgerichten gegen Kriegsverbrechen in Nürnberg grundsätzlich der Kollektivschuld als unzulässig verworfen wurde, wodurch - Gott sei dank - die Deutschen nicht auf rassistischer Grundlage behandelt und "Beurteilt" wurden. Dazu im Gegensatz hat der Stalinismus die Deutschen sehr wohl auf rassistischer, nämlich auf panslawischer Grundlage beurteilt, so daß sich insbesondere im panslawischen Sowjetkommunismus der Antirassismus als Rassismus artikulierte. Man kann sonach die Panslawen als die antirassistischen aller Rassen bezeichnen, bzw. den Sowjetkommunisten als die Rasse der Antirassisten schlechthin. Es kann und muß daher als allgemeingültig festgestellt werden, daß der sogenannte Antirassismus eine Form des Rassismus ist, und auch wenn der Rassismus das größere Übel wäre, so sind sowohl Rassismus wie Antirassismus als rassistisch zu brandmarken.

Die kommunistische Ideologie verfälschte also auf (anti)rassistischer Grundlage die Geschichte dergestalt, daß sie von der rassistischen Voraussetzung ausging, daß die Deutschen die Rassisten und die Russen, bzw. (kommunistischen) Panslawen, die Antirassisten wären. Namentlich die deutsche Geschichtsforschung ist also mit dem vulgärmaxistischen Trick ausgeschaltet und vernichtet worden, daß die nationalsozialistischen Verbrechen - im Gegensatz zu den Alliierten Westmächte - auf rassistische Grundlage zurückgeführt wurden, und auf die Minderwertigkeit und kriminelle biologische Veranlagung der deutschen Rasse aufbauten, wie das die Franzosen noch im Ersten Weltkrieg den Deutschen rassistisch diskriminierend unterstellten.

Mit diesem strategisch genialen (rassistischen) Trick (des Antirassismus) wurde also die Geschichtsforschung lahmgelegt, und so der Weg für die Mediokratie geebnet, wo keine Fakten mehr gelten, sondern alles eine Sache der Interpretation sei, weil jede Objektivität ab ovo absolut unmöglich wäre. Mit der Abschaffung der Objektivität in der Forschung ist die Abschaffung der Objektivität in der Politik und vor allem in der Justiz einher gegangen, so daß heute etwa die österreichische Richterschaft geschlossen und wie ein Mann glaubt, bzw. zu glauben vorgibt, daß weder Gerechtigkeit noch Objektivität überhaupt auf dieser Welt möglich wären, weil es angeblich keine Objektivität jemals gegeben haben kann, und folglich auch keine wie immer geartete Objektivität jemals möglich sein werde, so daß jede Form eines (objektiven) Rechts und Gerechtigkeit absolut unmöglich und ausgeschlossen wäre. Wenn jedoch die Gesetze auf der Grundlage der Objektivierbarkeit zustandekamen, wie die Gesetze selbst das nach dem eigenen Wortlaut behaupten, und Objektivität unabdingbar voraussetzen, so die Gesetze über sich selbst, so ist die fortschrittliche Aufgabe der Justiz und Rechtsprechung, so die Rechtsprechung über sich selbst, sich von einer - für sich Objektivität in Anspruch nehmenden - Gesetzgebung loszulösen, und der Weg des Fortschritts in Richtung Subjektivität so zu beschreiten, daß jegliche Objektivität (durch Subjektivismus) überwunden werde, weil jede Objektivität (aus subjektivistischer Sicht) nur Lug und Trug sein könne, so daß jede Behauptung von Objektivität nur (be)trügerisch sein könne. Diese Kriegserklärung der Rechtsprechung gegen die Rechtsordnung blieb nicht ohne Folgen, sondern endete mit der totalen Niederlage des Rechtsordnung gegen die Rechtsprechung, so daß die Objektivität global aus der Rechtsprechung verbannt wurde. Wenn also heutzutage geflissentlich der Terminus "Unabhängiger Richter" als Fundament der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie von dem Terminus "Unabhängige Rechtsprechung" abgelöst wurde, so ist in dieser Ausdrucksweise die Abschaffung herkömmlichen Rechtsordnung dokumentiert, die ja ohne den "Unabhängigen Richter" nicht (real) existieren kann, und also als "Unabhängige Rechtsprechung" ein Widerspruch in sich darstelle. Mit anderen Worten drückt der Terminus "Unabhängige Rechtsprechung" explizit aus, daß die "Rechtsprechung" von der (wirklichen, bzw. objektiven und objektivierbaren) "Rechtsordnung" unabhängig (geworden) ist. Das Paradoxon ist dabei, daß es logisch gesehen, also sofern es eine Objektivität gibt, die nämliche Objektivität absolut unmöglich durch eine von der Rechtsprechung wieder eingeführt werden könnte, die ja die Objektivität zuvor abschwor, und die schlechthinnige Identität der Unobjektivität annahm.

Wenn also von einer Demokratiekrise - angesichts der Ostöffnung Europas - die Rede sein kann, so gründet die nämliche Krise der Demokratie in der Krise der Rechtsstaatlichkeit, und die nämliche Krise der Rechtsstaatlichkeit gründet in der Abschaffung der Objektivität nämlich mit der Abschaffung des "Unabhängigen Richters" zugunsten der "Unabhängigen Rechtsprechung". Und wenn die EU von sich behaupte, daß das Neue und das Eigentliche an der EU sei, daß da angeblich jede Macht aus dem Recht komme, weil die EU ja im Recht gründe, dann ist das ein Betrug, weil und sofern das nämliche Recht sich als objektiv definierte, und daher unmöglich geben könne. Würde die EU nicht vortäuschen wollen, im Recht zu gründen, und sogar sich auf Rechtsstaatlichkeit zu verpflichten, so wäre es keine Betrug, bzw. keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Weil aber die EU das Recht für sich in Anspruch nimmt, daß sie bricht, ist das ein Problem.

Mit freundlichen Grüßen




24. April 2000

Generalsekretär

Javier SOLANA

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175

B-1048 Bruxelles





Betreff: Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam (II)



Sehr geehrter Herr Generalsekretär Solana!

Mit Hinweis auf die vier neuen Petitionsschreiben in den letzten Tagen möchte ich die Information nachreichen, daß insbesondere Frankreich in Ruanda von der UNO zumindest einer moralischen Schuld, vor allem aber auch der militärischen Komplizenschaft mit den Tätern des Genozids so überführt wurde, daß dabei auch die Parallele zu Bosnien unterstrichen ward (woraus die Parallele zum Kosovo folgt). Insgesamt läßt sich in Ruanda, Exjugoslawien (Bosnien und Kosovo), aber auch in Indonesien (Osttimor), feststellen, daß die Präsenz der UNO und vor allem die (Geldmittel) der internationalen Hilfe, ein Biotop für den Genozid und Terror schafft, der ohne diese Präsenz der "Humanität" gar nicht möglich wäre, weil die humanitäre Einrichtungen erstens die wirtschaftliche Basis des Terrors und Genozid bilden und zweitens - zu dem erstgenannten Zweck - von innen her korrumpiert und sabotiert werden, so daß die humanitäre Hilfe letztlich dem Genozid und Terror zugute kommt und deren Existenzvoraussetzung schafft.

Um die UNO, EU und sogar NATO, für die Bemäntelung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit entfremden zu können, betreibt die politische Korruption systematisch einen großen Aufwand, um die Rechtsstaatlichkeit auszuhöhlen, weil mit dem Fehlen oder Mängel der Rechtsstaatlichkeit, sämtliche im den Artikel 6 Abs 1 des Vertrages von Amsterdam aufgezählten tragenden Grundsätze etwa der EU, die alle nur in der Rechtsstaatlichkeit einen Sinn überhaupt haben, somit (ohne Rechtsstaatlichkeit) hinfällig werden. Der Schwerpunkt der Aushöhlung und Lahmlegung der Rechtsstaatlichkeit ist die Sabotierung der Objektivität und Objektivierung in einem jeden Rechtssystem, so daß Recht allerorts mit (subjektiv entfremdenten) Macht vertauscht, und somit etwa die UNO, EU und NATO ad absurdum geführt werden.

Mit der internen Sabotierung der Rechtsstaatlichkeit kann also die Völkergemeinschaft und die Humanität ins Gegenteil verkehrt (pervertiert) werden, worin Frankreich - gefolgt von Belgien - eine führende Rolle spielt. Insbesondere jedoch spielt international der Weltkommunismus bei all dem eine führende Rolle, dessen Spezialität ehedem die Subversion und Demoralisierung in dem Sinne war und ist, daß im Namen der Ethik und Moral, bzw. im Namen der Humanität und Namen der demokratischen Werte, die Ethik und Moral, bzw. Humanität und die demokratische Werte des Artikel 6 Abs 1, abgeschafft und durch ideologische Imitate ersetzt werden, um also statt dem Recht die (mißbrauchte) Macht walten zu lassen.

So lange der Westen dem kommunistischen Osten gegenüberstand, hatte der Westen ein Feindbild und daher auch gewissermaßen Spannkraft, während derzeit nicht nur alles in Korruption versinkt, sondern eine Orientierungskrise sich zu einer Krise der Demokratie auswuchs, weil die Rechtsstaatlichkeit nicht funktioniert, bzw. werden jetzt die Schwächen des Rechtssystems transparent, die das Recht insgesamt in Frage stellen, worauf eine Vertrauenskrise der (auf Rechtsstaatlichkeit gegründeten) Demokratie folgt. Ein Musterbeispiel der Demokratiekrise ist Italien aber auch Belgien, womit aber keineswegs gesagt werden sollte, daß die anderen Staaten nicht die gleichen Probleme hätten, sondern gibt es allerorts Variationen zu dem einen Thema. Das Abbröckeln bis Verschwinden des Partei-Establishments in Italien führt die gleiche Krise in allen anderen Ländern vor Augen, auch wenn die Auswirkungen unterschiedlich ausfallen. Angesichts dieser Entwicklung, wo alle etablierten Parteien abbröckeln und nicht mehr problemlos die bisherigen demokratischen Mehrheiten aufbringen, um die etablierte Demokratie unbeschadet über die Runden zu bringen, kann und muß von einer Demokratiekrise gesprochen werden, weil dadurch die politische Randgruppen nach der Macht greifen können und wollen und - so oder so - in Richtung politische Mitte drängen. Vor allem können die Randgruppen politisch nicht mehr durch die üblichen Minderheiten-Hürden aus der Macht ausgeschlossen werden, und machen einmal mehr die Schwächen der Demokratie europäischer Prägung offensichtlich. Ein großer Fehler war seinerzeit zB die Kommunisten und Neofaschisten als Partei zu dulden, und sie nur aufgrund von Quantitätskriterien aus der Macht auszuschließen, was heute keinen Sinn mehr ergibt, ja die gut organisierten Kommunisten und Faschisten begünstigt und das Nachrücken von neuen demokratischen Kräften benachteiligt. Es war schon damals ein Grundsatzfehler, die undemokratischen Kräfte nicht rechtsstaatlich, sondern politisch, also auf der Machtbasis, aus der Macht auszuschließen, weil das ein Widerspruch in sich, ja undemokratisch war. Man hätte die Kommunisten so wie die USA und heute Rußland einfach verbieten müsse, oder wie in Deutschland aus der Macht offiziell, also auf einer rechtlichen Basis, auszuschließen. Denn mit dem Wanken der Macht der etablierten Parteien wankt nun die ganz Demokratie, und wird offensichtlich, daß die etablierten Parteien deswegen nicht auf dem Rechtsweg, sondern auf dem Machtweg, die Extremisten aus der demokratisch legitimierten Macht ausgeschlossen hatten, um sich unentbehrlich zu machen. Dieser Kunstgriff von damals bewirkt, daß sich die etablierten Parteien beim heutigen Wandel nicht gesundschrumpfen können, sondern mit der Schwächung ihrer Macht in Existenzkrise geraten und die Demokratie mit sich in den Abgrund zu reißen drohen.

Wie aber auch immer, die an der Ostgrenze liegenden mitteleuropäischen Staaten haben zu den Kommunisten ein ganz anderes Verhältnis als der Westen Europas, das derzeit noch die Mehrheit in der EU bildet. Gerade jedoch mit der bevorstehenden Osterweiterung kommen bald Länder zu der EU, die ein äußerst kritisches Verhältnis zum Kommunismus haben, und die Kommunisten als Partei der Unmoral im Namen der Moral kennen. Ich darf feststellen, daß auch bei dem im Westen so genannten Eurokommunismus die Unmoral als politische Waffe keineswegs abgeschworen wurde oder ausgedient habe, wonach der Zweck die Mittel heilige, sonder ist dieser krimineller Ansatz der alles tragende Fundament des Kommunismus, wonach im Namen der Menschlichkeit die Unmenschlichkeit angeblich legitim sei. Die Kommunisten werden weltweit nicht deswegen abgelehnt, weil sie vorgeben den Reichen das wegzunehmen, was sie den Armen zu geben verheißen, sondern weil sich die Kommunisten einzig zu der Unmenschlichkeit und Unmoral als Mittel der politischen Auseinandersetzung bekennen, so daß aus der kommunistischen Ideologie folgerichtig ergibt, daß alles Gute und die Menschlichkeit nur nach außen bedient wird, um das Unmenschliche und Böse zu verwirklichen, und das Unmenschliche zu legitimieren. Der wichtigste theoretische Moment beim Kommunismus ist, daß nach den kommunistischen Grundsätzen ohne weiteres nach außen ein Bekenntnis zu Demokratie abgegeben werden kann, ja ein Bündnis mit den demokratischen Kräften eingegangen werden kann und soll, um die Demokratie zu eliminieren, wobei nach der inneren Logik des Kommunismus ein Bund mit der Demokratie und mit den demokratischen Kräften immer und ausschließlich zum Sturz der Demokratie eingegangen werden kann, ... weil die eigentlich tragenden Grundsätze des Kommunismus absolut unvereinbar mit Demokratie, aber auch mit jeder Form des Anstands, bzw. Menschlichkeit, ist. Theoretisch gesehen ist ein Eurokommunismus ein Hohn, weil die Fundamente des Kommunismus ja darauf beruhen, den Reichen alles durch kriminellen Mitteln, sei es durch Gewalt oder durch Betrug, abzunehmen, ohne daß sich daran etwas strukturell ändern könnte, weil etwa anderes ausschließlich außerhalb vom Kommunismus möglich wäre. Demnach ist ein Eurokommunismus, der angeblich mit der Demokratie kompatibel wäre, ein logischer Nonsens, weil eine Verträglichkeit des Kommunismus mit der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein Unding, und also absolut unmöglich wäre.

Das Geheimnis der faschistischen Gefahr in unseren Tagen ist der Kommunismus, weil ohne ein kommunistisches Feindbild kann ein Faschist ja kaum je existieren, auf jeden Fall kann sich der Faschist ohne Kommunist als Feindbild nicht über die Distanz halten. Das Paradoxon ist dabei, daß die Kommunisten das wissen, ja sie im umgekehrt genauso existentiell vom faschistischen Feindbild abhängig sind, und sie halten es daher für ihre Berufung, für ihre Wesensbestimmung, durch Provokationen die Rechtsextreme zu erschaffen, ins Leben zu rufen, weil die Linksextremen ihrerseits nur eine Chance auf die Macht einzig darin sehen, daß sie durch Provokation die Rechtsextreme schaffen und dann im Kampf gegen die Rechtsextremen die Macht übernehmen. Das Herzstück der kommunistischen Ideologie ist der Dualismus Aktion-Reaktion, wo auf die linke "Aktionismus" unbedingt die rechte "Reaktionismus" folgen muß, wo sich die polarisierte Gewalt gegenseitig hochschaukelt, weil der Kommunist sich immer und ausschließlich gegen den Reaktionismus behaupten kann, den er selber provozierte, so wie der Feuerteufel den Feuer legt, um als Feuerwehrmann zu glänzen. Und das Problem ist, daß diese Methode, bzw. dieses System, den Kommunisten außerhalb jedem anderen System und Methode stellt, weil sich dieses System mit nichts, außer mit sich selbst, verträgt. Das ist das System der Unmenschlichkeit, oder wie Camus (versus Sartre) sagt, das System des Teufels, die Methode des systematischen Bösen, das perfekte Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen






25. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus XIV



Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit der heute veröffentlichten Warnung des französischen Europa-Ministers, Moscovici, gegen eine mögliche Rechtskoalition von Berlusconi (Anhang), sind auch die Sanktionen gegen Österreich weitgehend entmystifiziert worden. Aus den Drohungen von Moscovici gegen Italien geht hervor, daß er im Namen Frankreich gar nicht daran denkt, ob er gegen Italien im Recht ist und ob er rechtmäßig handelt, sondern seine Erklärungen ausschließlich von der Präpotenz der Macht getragen sind, nämlich sich jeden Rechtsbruch so leisten zu können, als sei Frankreich für die EU allein das Gesetz. Die Art und Weise wie der zitierte französische Minister Zensuren aus dem rein parteipolitischen Gesichtspunkt an Italien verteilt, und dabei - wie selbstverständlich - die Macht des Staates und die Macht der EU für sich in Anspruch nimmt, ist ein Skandal, und ein Rechtsbruch, ja der Bruch mit dem Recht an sich.

Aus meiner persönlicher Sicht ist Berlusconi deswegen für die Demokratie untragbar, weil er als neuer Regierungschef vor einigen Jahren sofort nach der Justiz griff und rechtswidrig verfügte, daß Strafverfahren in Korruptionsfällen gegen seine "Freunde" eingestellt würden, und ging widrigenfalls daran, (notfalls) die Gesetze zu ändern, um die damals auf Hochtouren laufende Bekämpfung der Korruption zu stoppen. Damit hat Berlusconi eindrucksvoll demonstriert, daß er die politische Macht zu der Zerstörung der Rechtsstaatlichkeit mißbraucht und damit ist auch erwiesen, daß Berlusconi ein Feind der Demokratie ist, darüber gar nicht gesprochen, das Berlusconi als Regierungschef gleichsam die Inkarnation der Mediokratie darstellte. Natürlich verraten ihn seine rechten Bündnispartner und auch seine mysteriösen Geldgeber, desto mehr die Geldquellen Berlusconis geheim bleiben, aber das gibt noch keine Legitimität für den französischen Minister, die italienische Innenpolitik mit Machtmißbrauch zu manipulieren, weil das noch schlimmer ist als Berlusconi, wenn die drohende Wechsel vom Rechtsstaat in Italien zur Machtpolitik (Mediokratie) mit einer noch übleren Machtpolitik aus Frankreich verhindert werden solle. Ich betone also, daß ich Berlusconi mehr fürchte als die Linken, und etwa in politischen Internet-Chats schon polemisch eine dynastische Heirat zwischen den Berlusconis und Bill Gate vorschlug, um den Globalismus gnädig zu stimmen, und über den Griff von Berlusconi nach dem Rechtsstaat, und zwar in einer äußerst heiklen innenpolitischen Situation in Italien, nicht hinwegsehen kann, aber die gleiche, bzw. adäquate Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit durch Umgehung des Rechts in Frankreich, diesmal von Links, noch empörender finde. Insbesondere die von Minister Moscovici an die Neofaschisten Fini verteilte Zensuren sind grotesk, weil von Fini, auch wenn er so manches abschwor, die österreichischen und deutschen Medien berichten, daß er noch immer den Mussolini für den größten Staatsmann halte.

Mit allem zu Gebote stehenden Nachdruck möchte ich an die Verantwortlichen in der EU appellieren, sich der Fragestellung nach der Korruption zu stellen, denn der einzige Zugang der Extremen zu Macht über die Korruption der etablierten Parteien führt, und die Bekämpfung der Korruption die Übernahme der Macht durch die Extremen abwenden könne. Es ist für die Bürger der EU die längste Zeit in den meisten Staaten unzumutbar, zwischen Korruption oder Extremismus so wählen zu müssen, daß es weder zu der Korruption noch zu dem Extremismus irgendwelche wählbare Alternativen gibt. Sofern diese Feststellung aber stimmt, dann zerstören und gefährden die Demokratie nicht die Extremisten, sondern die Korruptionisten, welche ja die Demokratie für sich vereinnahmt hatten und mit sich in den Abgrund reißen.

Im übrigen protestiere ich gegen die wissentlich falsche Behauptung des französischen Europa-Ministers, wonach Fini, dem wichtigsten Verbündeten Berlusconi, angeblich - im Gegensatz zur FPÖ - demokratische Reife zu bescheinigen sei: Fini hat sich gewandelt, ich sage das ohne jede Sympathie. Aber im Vergleich mit der Partei von Haider kann man feststellen, dass die Partei von Fini ihre Haltung geklärt hat." So Moscovici. Diese Frechheit ist eine Beleidigung und Verleumdung Österreichs, wie sich das mit der Rechtsstaatlichkeit kaum vereinbaren lasse, zumal dies auf wissentlich falsche Informationen beruht. Die EU müßte, gäbe es noch ein funktionierendes Rechtssystem, die damalige Intervention Berlusconis bei der Justiz entweder selbst oder durch die italienische Justiz überprüfen lassen, und sodann Berlusconi aus dem Amt wegen Amtsmißbrauch ausschließen, oder auch nicht.

Mit freundlichen Grüßen



Anhang:

http://www2.kurier.at/index.php3?xmlval_RESSORT=Österreich&xmlval_SRESSORT=Österreich&xmlval_PRIO=01&menue=schlagzeilen&id=149

»Frankreich warnt Italien vor einer Rechtskoalition

Moscovici: Würde für Probleme in der EU sorgen"

Während in Italien der designierte Premier Giuliano Amato an seinem Kabinett bastelt, das die rechte Opposition verhindern will, kommen beunruhigte Stimmen aus Paris.

Erstmals hat dort ein Regierungsmitglied einen öffentlichen Warnschuss gegen das von Silvio Berlusconi geführte, italienische Rechtsbündnis abgegeben, das die jüngsten Regionalwahlen gewonnen hat. Europa-Minister Pierre Moscovici erklärte in einem Radio-Interview, dass ein Regierungsantritt der Rechtskoalition in Rom für Probleme in der EU sorgen würde", weil in diesem Bündnis fremdenfeindliche Parteien" vertreten seien.

Moscovici, der zu den engagiertesten Verfechtern der Sanktionen gegen die österreichische Regierungskoalition zählt, richtet seine Ablehnung gegen zwei Bündnispartner von Berlusconi: Zum einen gegen die Lega Nord" von Umberto Bossi, mit dem Jörg Haider freundschaftliche Beziehungen unterhält. Ich habe keinerlei Sympathie für Herrn Berlusconi, aber es ist Herr Bossi, der mich beunruhigt". Die Lega ist eine nationalistische Partei mit fremdenfeindlicher Tendenz.

Zum anderen warnte er vor der MSI-Fiamma Tricolore", mit der Berlusconi bei den Regionalwahlen auch Absprachen eingegangen war. Die MSI ist eine rechtsfundamentalistische Abspaltung der Nationalen Allianz", die die konsequente Abkehr von den faschistischen Ursprüngen durch Parteichef Gianfranco Fini nicht akzeptierte.

Fini, dem wichtigsten Verbündeten Berlusconi, bescheinigte Moscovici aber demokratische Reife: Fini hat sich gewandelt, ich sage das ohne jede Sympathie. Aber im Vergleich mit der Partei von Haider kann man feststellen, dass die Partei von Fini ihre Haltung geklärt hat."

Autor: Danny Leder, Paris«


26. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus XV



Sehr geehrte Damen und Herren!

Nicht nur aus der Medienberichterstattung, sondern auch aus der Forschung ist zu entnehmen, daß die Politik und Forschung gleichermaßen ratlos bis ohnmächtig den Umwälzungen der Gesellschaft nach dem Zusammenbruch des Ostblocks gegenüber stehe, die einer Schokcwelle Gleich den Westen übermannte, und allfällige Kraftakte zur Rettung nur die eigene Ohnmacht unterstreichen, und einem Aufbäumen in der Agonie gleichen. Man scheint sich auch über die Terminologie der neuerlich erfolgreichen Protestparteien auf den Trümmern der Alten nicht ganz einig zu sein, außer daß Populismus als Terminus etwas Abwertendes über diese Leute aussagen solle. Relative Übereinstimmung herrscht etwa darin, daß man wenig mit dem Populismus anfangen kann und nicht so recht wisse, woher der Populismus kommt und wohin sie geht, außer natürlich, daß der Populismus ein Krisenphänomen ist und unmittelbar mit der Krise zusammenhänge, die zeitlich auffällig mit dem Zusammenbruch des Ostblocks zusammenfällt. Ich zitiere Susanne Falkenberg: Populismus und Populistischer Moment im Vergleich zwischen Frankreich, Italien und Österreich

http://www.ub.uni-duisburg.de/diss/diss9705/inhalt.htm

weil die Autorin für sich in Anspruch nimmt, zugleich den Forschungsstand zum Thema Populismus besprochen zu haben, und ich möchte beispielhaft an dieser Arbeit die Unmöglichkeit von seriöser Forschung aufzeigen, weil die Wissenschaft, insbesondere die Geschichtsforschung, insgesamt (grundsätzlich) durch ideologische Lügenpropaganda ersetzt wurde.

In der zitierten Arbeit vergleicht Falkenberg den Populismus in Frankreich, Italien und Österreich, und kommt nach abenteuerlichen Spekulationen zu der Bestätigung des einleitend vorgefertigten Vorurteils, daß Populismus eben rechts einzuordnen sei, weil der französische Populismus rechtsextrem sei, so daß folglich auch der österreichische Populismus angeblich nur rechts eingeordnet werden könne. Typische Winkelzüge der Lügenpropaganda Falkenbergs sind, gleich einleitend den Populismus als Gespenst zu werten, und dann durch die Etymologie des Wortes Gespenst (Trugbild) zu dem Vorurteil zu kommen, das sie dann am Schluß der Arbeit tatsächlich als die Konklusion angibt. Paradoxerweise trifft sie den Nagel auf den Kopf insofern, als sie tatsächlich ein Trugbild des Populismus entwirft, in dem sie die Unlogik und den Widerspruch zu sich selbst hochstapelt, ohne etwas sachlich Fundiertes auszusagen. In Wirklichkeit ist die Arbeit von Falkenberg eine Art Parodie oder Satire des Populismus, aber weil sie betont den wissenschaftlichen Anspruch erhebt, kann die Arbeit nur als pseudowissenschaftliches Machtwerk der Lügenpropaganda und Schwindel, bzw. Geschichtsfälschung, verstanden werden, sofern sie sich selbst als politische Dokumentation versteht.

Inhaltlich gipfelt die Arbeit in der Bestätigung des vorangestellten (falschen) Vorurteils, wonach angeblich der Populismus an sich identisch mit Fremdenfeindlichkeit sei, bzw. sei Populismus die schlechthinnige Ausgestaltung der Fremdenfeindlichkeit, wobei dieser m. E. Stumpfsinn direkt auf den grünen Chefideologen und Europaparlamentarier Cohn-Bendit durch einen Zitat zurückgeführt wird, wonach aufgrund von Migrationsstudien behauptet werde, »daß Einwanderer häufig deshalb Ressentiments ausgesetzt sind, weil sie die "Boten eines gesellschaftlichen Wandels" sind, und dabei der "fremde Bote für die Botschaft genommen wird" (Cohn-Bendit/Schmid).«

http://www.ub.uni-duisburg.de/diss/diss9705/kap10.htm

Weil der bekannte "68er" Cohn-Bendit im EU-Parlament die Grünen vertritt, vgl.

http://www.brueckenbauer.ch/INHALT/9934/34interv.htm

und Falkenbergs im Internet zuoberst rangierte aufwendige Arbeit über Populismus faktisch die pseudowissenschaftliche Bestätigung des Zitats von Cohn-Bendit darstellt, bzw. wird das Resümee der Arbeit Falkenbergs auf das Zitat von Cohn-Bendit abgestützt, kann mit Hilfe einer kritischen Auseinandersetzung mit der Arbeit von Falkenberg die pseudowissenschaftliche Stimmung im Parlament der EU, bzw. die Dominanz der weltanschaulichen Lügenpropaganda im EU-Parlament, veranschaulicht, und exemplarisch hinterfragt werden.

Unmittelbar vor dem nämlichen krönenden Zitat von Cohn-Bendit, hat Falkenberg im Absatz davor - thematisch mit dem nämlichen Zitat zusammenhängend - "ausgearbeitet", bzw. als ausgearbeitet hingestellt, daß der Populismus zwei Klassifikationskriterien als analytischer Grundkonsens der Betrachtung unterliege, nämlich der "gemeinschaftsappellative" und "anti-egalitäre" Moment. Wichtig ist der daran anschließender Satz: »Der klassifikatorische Grundkonsens in bezug auf die untersuchten Parteien muß daher auf diese beiden Begriffe beschränkt bleiben.« Denn das Wort "Grundkonsens" verrät einerseits definitiv die subjektivistische, also unobjektive (pseudowissenschaftliche) Arbeitsweise bei Falkenberg, und andererseits kann Falkenberg beim Wort genommen werden, daß sie nämlich mit dem von ihr selbst definierten »klassifikatorischen Grundkonsens« unmöglich zu den Resultaten kommen kann, wie sie das resultativ behauptet. So auch lautet der Schlußsatz, bzw. die beiden letzten Sätze der gesamten Arbeit, in denen Falkenberg resümiert: »Wenn es den extremen Parteien gelänge, einen interessen- und segmentübergreifenden weltanschaulichen Konsens herzustellen, dann haben sie auch die Chance einer weltanschaulichen Hegemonie. Ob sie davon auch als Organisationen profitieren, ist eine andere und zweitrangige Frage.« Ohne auf den hier zitierten Unsinn inhaltlich näher einzugehen, wie gefährlich das auch immer sein mag und wie aktuell auch immer die Bedrohung dadurch sei, kann der hier als Teufel an die Wand gemalte "weltanschauliche Hegemonie" des Populismus, bzw. des Extremismus, logisch nur unter der Voraussetzung (auch nur spekulativ) behauptet werden, daß nämlich erstens Populismus zumindest eine quasi Weltanschauung sei, und zweitens Populismus als Weltanschauung wirklich unbedingt und ausschließlich mit Extermismus zu assoziieren wäre, darüber (drittens) gar nicht gesprochen, daß Falkenberg unzulässig Extremismus mit Rechtsextremismus assoziiert, bzw. das kurzschließt, und so suggeriert. Allein der Umstand, daß Falkner Extremismus mit Rechtsextremismus gleichsetzt, ist ein Skandal und verrät die Autorin als Schwindlerin. Zweitens täuscht sie vor, daß Populismus eine Weltanschauung zumindest implizit voraussetze, obwohl gerade die bekennenden Populisten sich zu dem Populismus aus dem deklarierten Grund bekennen, so auch Haider, um ideologiefrei zu sein. Wenn man auf den vorher zitierten »klassifikatorischen Grundkonsens« Falkenbergs - von wegen "gemeinschaftsappellativ" und "anti-egalitär" - zurückgreift, so wird der systematische Schwindel Falkenbergs offensichtlich, denn erstens ist sowohl "gemeinschaftsappellativ" wie auch "anti-egalitär" keineswegs charakteristisch für Extremisten, sondern für die etablierte bürgerliche Mitte, nämlich der sog. Volksparteien, und zweitens weder "gemeinschaftsappellativ" noch "anti-egalitär" verläßliche Indikatoren einer Ideologie wären, sondern ist etwa "Egalität" oder "Egalismus" das Kerygma einer Ideologie, worin sich parolenartig eine ganze Ideologie subsumiert. In der vergangenen Jahrzehnten kritisierte die bürgerliche Mitte, oder die sog. Bürgerliche Konservative, scharf die linke "Gleichmacherei", also "Egalismus", und zwar deswegen in der Form, weil in dieser traditionellen Kritik das Wort "Egalismus" der Synonym für die nämliche Ideologie, bzw. Weltanschauung ist. In dem herkömmlichen Sinne kann also terminologisch "anti-egalitär" zwar eine Kritik an einer Ideologie aufgefaßt werden, aber es ist logisch und terminologisch unzulässig, "anti-egalitär" als Ideologie zu bezeichnen, oder nonverbal als angebliche Ideologie voraussetzen. Ideologie und Ideologiekritik sind zwei unterschiedliche, ja wohlunterschiedene Dinge, die sich gegenseitig ausschließen, und wenn in einer Arbeit mit wissenschaftlichem Anspruch terminologisch die Begriffe der Ideologie und Ideologiekritik vertauscht werden, um die herkömmliche Ideologiekritik als angeblich eine Ideologie, und noch dazu (nicht nachvollziehbar) kurzgeschlossen mit Rechtsextremismus, hinzustellen, dann ist das ein Schwindel.

Auch in dem thematischen Aufbau und in den Ableitungen läßt sich der vorsätzliche Schwindel im Dienste einer weltanschaulichen Lügenpropaganda in Falkenbergs Arbeit rekonstruieren. So wird von Falkenberg der objektiv fehlende rechtsextreme Moment in der FPÖ so spekulativ konstruiert, ja förmlich erdichtet, daß sie zunächst oberflächliche Parallelen beim Populismus zwischen der französischen Front Nationale (FN) des Le Pen und der FPÖ zieht, um dann von dieser höchst oberflächlichen Parallele ausgehend, bei der FPÖ konkludent den gleichen Rechtsextremismus voraussetzen, wie bei der FN, so als könne Populismus nur so interpretiert werden, daß von Haiders Populismus zwangsläufig auf ein Rechtsextremismus des Le Pen beim Haider geschlossen werden müsse. Um diese logisches Salto mortale plausibel zu machen, beginnt Falkenberg spekulativ der FPÖ erfinderisch eine nationalsozialistische Vergangenheit zu unterstellen, die es in der Form nicht gab. Wichtig in ihrer Arbeit ist aber dann die Feststellung, daß Haiders FPÖ nicht den Weg der Neuen Rechten einschlug, denn damit kommt sie logistisch gesehen in die Lage, sich selber der Lüge zu überführen. Abgesehen davon, daß Falkenberg die Gründung und Anfangsphase der FPÖ fälschlich als eine reine deutsch-nationale, also eine quasi Nazi-Partei, und damit rechtsextrem, hinstellt, beweist sie selbst durch Ableitungen, daß die FPÖ schon vor der Machtübernahme Haiders, in der Entwicklung der Partei eine abwechslungsreiche Geschichte und mindestens eine regelrechte Wandlung durchgemacht hatte, wobei das nämliche extrem Nationalistische aus der Partei ausgeschieden und abgespalten sei. Obwohl Falkenberg also einerseits selbst die Entwicklung der FPÖ weg von dem - von ihr der FPÖ unterstellten (viel zu dick aufgetragenen) - Rechtsextremismus und Deutschnationalismus beschreibt und das mit Zitaten sachlich untermauert, so daß sie die FPÖ schon vor Haider nicht mehr die Alte ansehen konnte (so Falkenberg), und andererseits sie wiederum behauptet, daß die FPÖ, im Gegensatz zu den beiden anderen Parteien (FN und Lega Nord), nicht den Weg der Neuen Rechten gegangen sei, beginnt sie einige Abschnitte später (sich vollinhaltlich widersprechend) zu erklären, daß sofern die FPÖ halt nicht zu den Neuen Rechten zu zählen ist, so müsse - wohl oder übel - die FPÖ zu den Altfaschisten gezählt werden, so daß die FPÖ als eine Alt-Nazipartei wohl auch rechtsextrem sein müsse. Der Umstand also, daß Falkenberg einerseits überraschend sachlich die Abkehr und Wandel der FPÖ vor Haider von dem herkömmlichen Nationalsozialismus beschreibt, und das sachlich Untermauert, und dann ebenfalls sachlich fundiert erklärt, daß die FPÖ unter Haider nicht zu den Neuen Rechten gezählt werden könne, widerlegt Falkenberg in der Folge freihändig durch sich selbst, bzw. überführt sie sich selbst, einen Rechtsextremismus, als angebliche Alt-Nazi-Partei zu sein, der FPÖ zu unterstellen, was sie selbst zuvor sachlich fundiert ausgeschlossen hatte. Besonders makaber tritt Falkenbergs Lügenpropaganda in Erscheinung, indem Falkenberg die FPÖ Haiders geflissentlich als die Deutschnationale Partei bezeichnet, was in dem herkömmlichen Sprachgebrauch die Nazi bedeutet. Und zwar verwendet Falkenberg die Bezeichnungen FPÖ und Deutschnationale Partei synonym und ohne Übergang abwechselnd, so daß an dem kriminellen Vorsatz der Verleumdung kaum Zweifel bestehen können, denn sie leitet zuvor selbst die FPÖ von den Alt-Nazi (unzutreffend) ab, und weist dann selber die Abkehr von der Nazi und Wandel der FPÖ nach. Daraus geht hervor, daß sie erstens die Bedeutung von "Deutschnational" sehr wohl kennt, und zweitens sie wußte und wissen mußte, daß sie die FPÖ als angeblich rechtextreme "Deutschanationale" verleumdet, weil sie selber das Gegenteil nachwies, ohne eine angebliche Rückkehr der FPÖ zum Deutschnationalismus unter Haider auch nur ernsthaft zu behaupten. Ich zitiere:

http://www.ub.uni-duisburg.de/diss/diss9705/kap5.htm

»Offensichtlich korrelieren in Frankreich die Handlungsunfähigkeit der extremen Rechten mit den seit Mitte/ Ende der 60er Jahre wahrnehmbaren Erneuerungen, die später in der Neuen Rechten mündeten. In Italien hat sich eine neurechte Strömung erst rund ein Jahrzehnt später zu Wort gemeldet. Aber auch hier gibt es eine ähnlichen Zusammenhang wie in Frankreich: Denn hier meldete sich die Nuova destra in dem Moment zu Wort, als der MSI aufgrund der wachsenden Gewaltbereitschaft seiner Randflügel elektoral in die Defensive geraten ist. Gesteigertes Selbstbewußtsein zeigte sie zudem parallel zur Krise der Linken. Dies könnte bedeuten, daß neurechte Strömungen keine Eigendynamik entfalten, sondern daß ihre Aktivitäten, wie überhaupt ihr Entstehen, von der Politik und dem Erfolg der "klassischen" extremen Rechten abhängt, und daß neurechts in diesem Sinn nichts anderes als eine Reaktion auf sie ist. Ein Blick nach Österreich, wo bis heute keine neurechten Strömungen existieren, die traditionelle extreme Rechte aber nach wie vor gut organisiert und - im Fall der FPÖ - auch erfolgreich ist, könnte diese These bestätigen.«

In einer Reihe anderen Punkte ist die zitierte Arbeit von Falkenberg auch als Werk der weltanschaulichen Lügenpropaganda offenkundig. Allein schon der Umstand, daß sie einen Begriff des Populismus als Synonym für Rechtsextremismus der FPÖ so prägen will, daß sie den Blick auf die Staaten Frankreich, Italien und Österreich beschränkt, überführt sie als Schwindlerin, weil sie damit vorgibt, angeblich nicht zu wissen, woher der Populismus komme und wohin er gehe, um auf diese angebliche Unwissenheit die verlogenen "Schlüsse" zu stützen. Denn immerhin weist sie selbst immer wieder auf den Zeitpunkt und auf den "Fall der Mauer" als eigentlichen Auslöser des von ihr so genannten Populismus hin, so daß sie sich damit selber überführt, andere populistische Erscheinungen zu leugnen. Der Populismus, wenn man so will, kommt zunächst aus Polen, wo der Gewerkschaftsführer Lech Walesa sich gegen ein verkrustetes (korruptes) System mit einer "egalitären" Ideologie durchgesetzt hatte, und sogar Staatspräsident geworden ist. Nicht minder populistisch und anti-egalitär Erfolgreich war der tschechische Präsident Havel, und eine vielleicht noch markantere populistische Figur ist der anti-elitäre Jelzin in Rußland, der ebenfalls den Staatspräsidenten stellte. Aber als Paradebeispiel des Populisten im negativen Sinne, wie das Falkenberg vorschwebt, fand man in Jugoslawien unter dem Namen Milosevic, der allerdings so egalitär war, daß er alles andere wie Kosovoalbaner nur als nationalisierte Serben duldete. Und weil Jugoslawien sowohl mit Italien wie auch mit Österreich benachbart war, hätte er zumindest eine Bemerkung zum Thema Populismus gewürdigt werden müssen, wenn schon angeblich hochwissenschaftlich vom Populismus die Rede sei. Und weil Bossi zB von Falkenberg zwischendurch mit dem Peronismus verglichen wird, müßten auch die zahlreich vorhandenen lateinamerikanischen Populisten zu Wort kommen. Falkenberg beschwindelt also den Leser, indem sie manipulierte Kritik an dem Populismus übt, um mit einer Engführung vorzutäuschen, daß der Populismus im Westen etwas anderes sei, oder überhaupt Populismus ein Kulturprodukt des "Westens" sei, so daß der Populismus eines Walesa und eines Milosevic oder Jelzin, nicht mit dem höherwertigen westlichen Populismus verglichen werden könne und dürfe, bzw. das im Osten kein gleichwertiger Populismus sei. Damit kann aber Falkenberg überführt werden, einerseits heuchlerisch den westlichen Populismus der FPÖ als rechtsextrem zu qualifizieren, aber den östlichen Populismus aus der Betrachtung auszublenden, weil sie mit zweierlei Maßen mißt, und eigentlich aus offensichtlich rassistischen Motiven den Osten Europas und den Rest der Welt ausblendet, um dem westlichen Populismus etwas höherwertiges anzudichten.

Mit Nachdruck möchte ich darauf hinweisen, daß die Lügenpropaganda bei Falkenberg nachweislich von den Grünen herkommt, was zB auch daran ersichtlich ist, daß im krönenden Abschluß der Arbeit zur Konklusion der grüne Europaabgeordnete Cohn-Bendit als richtungsweisend zitiert wird, und das Resümee auf Cohn-Bendit gestützt wird. Ich habe schon in früheren Eingaben darauf hingewiesen, so im Schreiben vom 28. März 2000 (Betreff: Sanktionen der EU gegen Österreich), daß die Grenzen zwischen Braunen (Nazi) und Grünen fließend und vor allem durchlässig sind, weil die Grünen - so wie die Altnazi und Neonazi - ihre Geistige Heimat im Neuheidentum, bzw. Neoliberalismus haben, wobei wissenschaftlich die Zugehörigkeit deswegen explizit eingegrenzt werden kann, weil mit Hedonisten und insb. Neonazi (respektive Altnazi) ausschließlich das neuheidnisch verbrämte Neugnosis/Neoliberalismus (New Age) Umgang pflegt. Niemand, keine Weltanschauung und keine Ideologie, außer den Neoliberalen (Neugnostikern), war und ist bereit, sich mit den Neonazi (und Hedonisten) überhaupt einzulassen, während die Neugnosis (Neuheidentum) sich als die geistige Heimat von beiden, insbesondere jedoch von den Neonazi als Inbegriff der dezentralen Kräfte, begreift.

Daß es sich dabei um einen Schwindel der Grünen handelt, ist auch daran ersichtlich, daß der Lega Nord von Falkenberg als eine grüne Partei eingestuft wird, und sie durchgehend leugnet, auch wenn andere gegenteiliger Ansicht seien, daß Umberto Bossi und Lega Nord mit Rechtsextremismus und Rassismus etwas zu tun hätte. Ich zitiere Falkenberg:

http://www.ub.uni-duisburg.de/diss/diss9705/kap6.htm

»Ob und inwieweit die Lega als rassistische Partei bezeichnet werden kann, ist eine umstrittene Frage. Sie wird überwiegend verneint, wenn unter Rassismus eine kulturell-ethnisch hergeleitete "Höher- bzw. Minderwertigkeit" verstanden wird. [...] Weitgehende Einigkeit besteht darüber, daß die Lega keine Partei der extremen Rechten ist und unter dem Blickwinkel ihrer politischen Ziele - sie tritt für eine Tout-court-Privatisierung ein - als neoliberal bezeichnet werden kann. [...] Anders als Jörg Haider und Jean-Marie Le Pen hat Umberto Bossi keine Berührungspunkte mit der extremen Rechten.46 Distanz oder Nähe zur extremen Rechten sagt nicht nur etwas über die Personen, sondern zugleich etwas über die Parteien aus, die in den folgenden Kapiteln im Mittelpunkt stehen.«

Wie "einseitig" Falkenberg die Grünen im Lega Nord darstellt, ist aus der gegenteiligen Ansicht des französischen Europa-Ministers (abgedruckt im Kurier vom 25. 4. 2000) ersichtlich, den ich hier (neuerlich) zitiere:

http://www2.kurier.at/index.php3?xmlval_RESSORT=Österreich&xmlval_SRESSORT=Österreich&xmlval_PRIO=01&menue=schlagzeilen&id=149

»Frankreich warnt Italien vor einer Rechtskoalition

Moscovici: Würde für Probleme in der EU sorgen"

[...]

Moscovici, der zu den engagiertesten Verfechtern der Sanktionen gegen die österreichische Regierungskoalition zählt, richtet seine Ablehnung gegen zwei Bündnispartner von Berlusconi: Zum einen gegen die Lega Nord" von Umberto Bossi, mit dem Jörg Haider freundschaftliche Beziehungen unterhält. Ich habe keinerlei Sympathie für Herrn Berlusconi, aber es ist Herr Bossi, der mich beunruhigt". Die Lega ist eine nationalistische Partei mit fremdenfeindlicher Tendenz.

[...]

Fini, dem wichtigsten Verbündeten Berlusconi, bescheinigte Moscovici aber demokratische Reife: Fini hat sich gewandelt, ich sage das ohne jede Sympathie. Aber im Vergleich mit der Partei von Haider kann man feststellen, dass die Partei von Fini ihre Haltung geklärt hat."

Autor: Danny Leder, Paris«

Mit den obigen Zitaten sollte erstens dokumentiert werden, daß die politischen Ansichten im Parlament der EU keineswegs deckungsgleich sind, nämlich darüber, was denn eigentlich rechtsextrem und rassistisch sei, bzw. was Populismus bedeute, sondern bedienen sich die Parteien verschiedener Couleur im Parlament "verschiedene Werte" der EU, so als würden sie verschieden Sprachen sprechen, und oder sei Objektivität sozusagen ein "Übersetzungsfehler". Ich verweise nochmals auf das Schreiben vom 28. 3. 2000, wonach die Grünen die gleiche geistige Heimat haben wie die Brauen (Nazi), nur in einer bekömmlicheren, bzw. zeitgemäßer Verpackung, und zitiere im Anhang ein Artikel, wonach die Grünen krampfhaft bemüht sind, durch eigene Gutachten die ideologischen Überlappungen mit den Braunen (Rechtsextremen) zu "bleichen". Aus dem im Anhang stehenden Zitat habe ich die Mitte ausgeschnitten, weil das spezielle Fragen über Eichberg als ein Musterautor enthält, während ich nur auf die allgemeine Aussagen hinweisen möchte.

Mit freundlichen Grüßen





http://www.comlink.de/cl-hh/m.blumentritt/agr34.htm

»Hier einiges über die Grauzone zwischen Faschismus und Grünen bzw. Linken. Teileweise ist der Artikel etwas zu sehr beeindruckt von der Sache und die Zukunft hatte dann ja eine größere Nähe zum Faschismus bewiesen als damals schon offenkundig war. Trotzdem faßt der Artikel die nationalrevolutionäre Position gut zusammen.

Peter Dudek

Nationalromantischer Populismus als Zivilisationskritik

aus: Neue soziale Bewegungen

Rechte und Grüne - das Thema ist ein sensibler Gegenstand. Allzuleicht bleibt es mißbräuchlich für die Denunziationen der Stoiber und Börner, denen als Antwort auf außerparlamentarische Bewegungen nur der SA-Vergleich einfällt. Von linken Kritikern wird die ökologische Wende des bundesrepublikanischen Rechtsextremismus nur zu gerne zum Anlaß genommen, braune Flecken in der grünen Bewegung zu identifizieren. Nun ist unbestritten, daß ökologisch regressive Leitbilder auch in Teilen der Grünen und verstärkt innerhalb der ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) existieren, die ihr Kritikmotiv aus einem völkisch-naturalistisch eingefärbten Verständnis von Natur- und Lebensschutz beziehen. Historisch gesehen, zählte diese Art von Ökologie schon immer zum Arsenal rechtsextremer Politikangebote. Sie läßt sich in den Parteiprogrammen der Deutschen Reichspartei oder Deutschen Gemeinschaft der Fünfziger Jahre ebenso finden wie in der Literatur und politischen Publizistik rechtsextremer Kulturgemeinschafen und Schriftsteller, die Naturidolatrie mit Ökologie verwechseln.

Zivilisationskritik stellte in diesem Jahrhundert vorrangig einen Kristalisationspunkt für neokonservative und rechtsextreme Perspektiven dar. Wo politische und geistige Wahlverwandtschaften zur Ökologiebewegung auszumachen sind, soll hier nicht erörtert werden. Sie existieren und schlagen sich in gemeinsamen Kommunikationsforen nieder:

- So veröffentlichte Baldur Springmann sein neuestes Buch "Partner Erde" im dem Bund Heimattreuer Jugend (BHJ) nahestehenden Arndt-Verlag und konnte dafür sogar im Spiegel werben (Nr. 17/ 1982) .

- im Oktober 1982 wurde im rechtsextremen Monatsmagazin MUT (Auflage: 32000) ein Hauptbeitrag aus dem neuen Buch "Das irdische Gleichgewicht von Herbert Gruhl veröffentlicht. (1)

Den Grünen selbst erscheint das Thema ebenfalls ein Problem zu sein. So berief der Landesvorstand der GRÜNEN Baden-Württemberg inzwischen eine Kommission "Rechtsextreme Unterwanderung der GRÜNEN und nahestehender Vereinigungen" ein, die kürzlich eine Dokumentation (2) ihrer Arbeit vorlegten. Dort heißt es im vorläufigen Fazit:

"Eine Reihe grüner Grundpositionen sind unvereinbar mit braunem Gedankengut und können - sofern entwickelt werden und mit entsprechendem öffentlichem Bewußtsein verbunden sind - als antifaschistischer Block wirken. Einige weitere Fragen sind noch in der allgemeinen Diskussion: So wird der Begriff des _Wertkonservativismus_ noch sehr undifferenziert bemüht. Nicht jeder Wert ist konservierenswert. Wie wir es mit sogenannten Sekundärtugenden (Carl Amery) - wie Plicht, Ehre, Vaterlandsliebe oder Treue halten wollen, ob wir uns nach ihren Inhalten fragen, das wird sich noch zu entscheiden haben"

Mag das Fazit auch unbefriedigend sein, so benennt die Dokumentation doch ein Problem klar: die Aktivitäten nationalrevolutionärer Gruppen, die innerhalb der Ökologie- und Friedensbewegung arbeiten und ideologisch versuchen nationalistische und ökologische Stränge zu einem konsistenten Politikprogramn zusammenzudenken. Sich auf die Tradition der Nationalrevolutionäre der Weimarer Republik berufend, haben sich diese Gruppen Ende der Sechzigerjahre aus dem rechtsextremen Lager ausdifferenziert, Zulauf von enttäuschten K-Gruppen-Aktivisten erhalten und sind heute um drei Zeitschriften organisiert:

- Neue Zeit (München)

- Wir selbst. Zeitschrift für nationale Identität (Koblenz)

- Der Aufbruch (Menden)

Die Themen dieser Zeitschriften liegen im gegenwärtigen Trend - auch bei Teilen der westdeutschen Linken. Aus der Abhängigkeit beider deutschen Staaten von der Militärstrategien der Supermächte soll die Konsequenz für eine Politik gezogen werden, die sich im Interesse des Friedens in Europa eine Neuvereinigung Deutschlands unter neutralistischer Perspektive zum Ziel setzt. Man will mit der "Tradition der Selbstbezichtigung" brechen und den Rechten nicht mehr das Feld überlassen, sondern den Begriff der "nationalen Identität" positiv besetzen. Nun muß es nicht ein Zeichen politischer Vernunft sein, die Nationale Frage neu zu thematisieren. Es kann auch den Verlust eines Problembewußtseins anzeigen, aus der deutschen Geschichte die Konsequenz zu ziehen, daß sie sich durch nationale Identifikationen nicht sinnvoll weiterentwickeln läßt. Den Vertretern des neuen Patriotismus aber erscheint das nationale Ziel im Leitbegriff des Befreiungsnationalismus als Garant für den Frieden. Einer ihrer bekanntesten Vertreter, Wolfgang Venohr, machte in einem Interview mit der Zeitschrift "Wir selbst" die Perspektive deutlich:

"Befreiungsnationalismus und Antifaschismus können und dürfen kein Gegensatz sein. Man muß die Kapitulationsurkunde in Sachen deutscher Geschichte zerreißen. Der lange Marsch durch das Bewußtsein des deutschen Volkes muß ein nationalrevolutionärer sein."

Wie kein anderer hat Hennig Eichberg (3) in den letzten Jahren versucht, diesen nationalrevolutionären Weg mit regionalistischen und ökologischen Optionen theoretisch zu begründen. Mein Kommentar setzt sich deshalb mit seiner Gesellschafts- und Zivilisationskritik auseinander. Zur Diskussion steht nicht seine Person, sondern das von ihm vertretende Programm. An ihm interessieren mich seine Prämissen und Grundkategorien, mit denen Eichberg sein Theoriekonzept organisiert. In welchen politischen und ideengeschichtlichen Traditionen sind seine Arbeiten anzusiedeln, welche aktuellen Verweisstrukturen beinhalten sie?

[...]

Mit seinen Beispielen liegt Eichberg scharf am Volksgemeinschaftsbegriff, versucht er in der Tradition der konservativen Revolution Geschichte gegen Natur, Gesellschaft gegen Volk auszuspielen. Was ihn weiter mit den Theoretikern des völkischen Realismus verbindet, ist die Abweisung des Interessenbegriffs. "Interesse, das ist Haben-Wollen". (6) Dagegen ist Identität Selbstvergewisserung eines Volkes, ist "die Alternative gegen die Gesellschaft des Hastewas-Bistewas"(ebd.). Die Frommschen Begriffe "Haben" und "Sein" bilden die Folie von Kritik und Selbstverständigung eines nationalrevolutionären Programms, das mit abgestandener lebensreformerischer Ideologie durchsetzt ist.

Abschließend will ich noch drei Bemerkungen zur aktuellen politischen Einschätzung der von Eichberg formulierten Kultur und Zivilisationkritik anschließen:

1. Eichberg verfolgt sein Programm nicht radikal genug. Würde er konsequent zu Ende denken, so müßte er die Position der Nouvelle Droite in Frankreich vollständige übernehmen, nämlich als ein Kulturkampfkonzept, das sich theoriepolitisch Liberalismus, Marxismus und Christentum als Vertreter der Gleichheitsidee zu Gegentheorien macht. Gegenwärtig trennt ihn von der Französischen Neuen Rechten sein populistischer und regionalistischer Grundzug. Während diese ihr Kulturkampfkonzept unter Rekurs auf die abendländische Philosophiegeschichte formuliert und in einem Marsch durch das herrschende kulturelle System durchsetzen will, um durch eine Kulturrevolution Europa zum dritten Machtfaktor neben den Supermächten zu machen, setzt Eichberg strategisch auf die politische Potenz regionalistischer Bewegungen.

Theoretisch sind Alein de Benoist, Gullaume Faye, Jean-Clode Valla und die anderen Forschungs- und Studiengruppe für die europäische Zivilisation (GRECE) schon weiter. Sie fordern offen das Recht auf Ungleichheit und schreiben Geschichte elitetheoretisch als Geschichte der Völker und Kulturen.

2. Das Recht auf Ungleichheit und der Begriff der nationalen Identität haben sich im traditionellen Rechtsextremismus etabliert. Das Eichbergsche Programm "Identität gegen Entfremdung" wird im Lager rechtsaußen als "Identität gegen Überfremdung" gelesen. Und hier wird sich die Bindekraft des nationalen Arguments stärker erweisen als Eichberg vielleicht intendiert. Die gesellschaftlichen Voraussetzungen für Fremdenfeindlichkeit sind in der Bundesrepublik immer günstiger als jene für einen regionalistischen Populismus.

3. Eichberg und seine politischen Anhänger stehen theoretisch - trotz aller Differenzen in den Fragen des Populismus und Regionalismus - in der Tradition der Nationalrevolutionäre der Weimarer Republik und der Deutschen Gemeinschaft sowie der Aktionsgemeinschaft Unabhängiger Deutscher (DG/AUD) nach 1945. Diese hatte schon 1973 als Partei des neuen Nationalismus am konsequentesten den Weg zu ökologischen Positionen vollzogen. Verweistrukturen lassen sich auch zu den Strasserianer aufzeigen.

"Für uns war uns ist die Zustimmung zum Kampf des indischen Volkes um seine Freiheit von englischer Herrschaft und kapitalistischer Ausbeutung eine Notwendigkeit, die sich ebenso sehr aus der Tatsache ergibt, daß für eine deutsche Befreiungspolitik jede Schwächung einer Vertragsmacht von Versaille günstig ist, wie aus der gefühlsmäßigen Zustimmung zu jedem Kampf, den unterdrückte Völker gegen ausbeutende Usurpatoren führen, da es eine zwingende Folge unserer Idee des Nationalismus ist, daß das Recht der Erfüllung völkischer Eigenart, das wir für uns in Anspruch nehmen, auch anderen Völkern und Nationen zusteht, wobei uns der liberalistische Begriff der "Segnungen der Kultur" unbekannt ist."(7)

Das Zitat stammt aus dem Aufruf der Otto-Strasser-Gruppe vom 4. Juli 1930: "Die Sozialisten verlassen die NSDAP". Es deutet auf politische Kontinuitätslinien hin, obwohl Eichberg kein Nationalsozialist oder Faschist ist, als den ihn selbsternannte Antifaschisten und die Massenmedien (STERN Nr. 10/1982) gerne abqualifizieren möchten.

Die von den Nationalrevolutionären, aber auch von den Grünen favorisierten "kleine Einheiten" lassen für mich ein grundsätzliches Problem offen, nämlich: Reden jene, die für hochindustrielle Gesellschaften Abkopplung und Regionalismus fordern, nicht letzten Endes einen nicht noch machtvolleren, zentralistischeren Leviathan herbei? Verbirgt sich hinter dem Regionalismus als politischen Programm nicht die Illusion, vorkapitalistische Sozialstrukturen und Sozialbeziehungen innerhalb eines industriellen Systems rekonstruieren zu können? Lothar Baier (8) hat am Beispiel Okzitaniens sehr überzeugend die regionalistischen Revolten innewohnende Ungleichzeitigkeit herausgearbeitet. Seine Analyse ist geeignet, dem Regionalismus einiges von der oberflächlichen Faszinationskraft zu nehmen, die er in Teilen der bundesrepublikanischen Linken besitzt.

Anmerkungen:

1) Sowohl der BHJ wie die Zeitschrift MUT werden als rechtsextrem eingestuft. (Siehe Verfassungsschutzbericht - Bund 1982, S. 1144, 147. Siehe auch Beschluß (und Rechtsmittelverfahren) betreffend den BHJ des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 10.11.1982 (10 D 132/82)

2) Dokumentation "Rechte Grüne?" Hrsg. Die GRÜNEN Baden-Württemberg, Schloßstr. 79, Stuttgart 1

3) vgl. P.Dudek/H.G.Jaschke: Revolte von rechts. Anatomie einer neuen Jugendpresse, FfM;/New York 1981, hier: Gespräch mit H. Eichberg, S. 170ff

4) H.Eicherg: Balkanisierung für jedermann, in : Nordfriesland Zeitschrift für Kultur, Politik und Wirtschaft, Juli 1982; vgl. auch H. Eichberg: Die Industrie des Verschwindens, in: Neue Zeit H.6/1982, ders.: Nationale Identität, München

5) H.Eichberg: Balkanisierung für jedermann? Nation, Identität und Entfremdung in der Industriegesellschaft, in: Befreiung. Zeitschrift für Politik und Wissenschaft Nr. 19/20 1980

6) ebd.

7) zit. n. R. Kühnl (hrsg.): Der deutsche Faschismus in Quellen und Dokumenten; Köln 1975, S 123

8) L.Baier, Französische Zustände. Berichte und Essays, FfM 1982, S 150ff




26. April 2000

Euro-Ombudsmann

Jacob SÖDERMAN





Betreff: Ihre Email vom 26. 4. 2000



Sehr geehrter Herr Söderman!

Danke für die Auskunft und darf die ergänzende Mitteilung machen, daß ich vom Gerichtshof so brüsk abgewiesen wurde, daß ich das als beleidigend (verletzend) empfand, und mich darüber beschwert hatte. Als ich die genauen Funktion des Euro-Ombudsmannes "entdeckte", bzw. den Vertrag von Amsterdam einsah, setzte ich mit einer zweiten Beschwerde nach. Denn genau die Auskünfte, die mir der Gerichtshof herablassend brüskierend verweigerte, sind beim Euro-Ombudsmann - und in dem auch gründlicher eingesehenen Vertrag von Amsterdam - erstens vorhanden und auch dem Gericht verbindlich vorgeschrieben.

Fairerweise muß ich dem Gericht zugute halten, daß in dem, an das Gericht - wegen den Rechtsfragen in Zusammenhang mit einer Petition - weitergeleiteten Petitionseingaben, etliche Beschwerden über Organe der EU enthalten waren, die formell wohl teilweise zum Euro-Ombudsmann gehörten, denn ich habe mich im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Österreich vor allem über den Ratspräsidenten und Parlamentspräsidentin beschwert, und dann sogar über den Kommissionspräsidenten, soweit sie sich ohne Beachtung der rechtsstaatlichen Prinzipien (Artikel 6 Absatz 1) mit den Sanktionen gegen Österreich identifiziert hatten.

Die österreichische Außenstelle von Kommission und Parlament gab mir zwar in der Folge die Auskunft, daß meine Beschwerdegegenstand, wonach Prodi zunächst EU-intern sich faktisch gegen die Sanktionen ausgesprochen hatte, aber anläßlich des Besuches des österreichischen Bundespräsidenten nachträglich die Sanktionen der Präsidentschaft im TV life billigte, nur ein Übersetzungsfehler gewesen sei, und Prodi das nicht (so) sagte, wie das im TV übersetzt worden sei, ich hatte aber so meine Zweifel, weil das keine Einzelfall war. Es ist nämlich kürzlich beim zweiten Besuch des österreichischen Bundespräsidenten bei der EU zu einem Eklat gekommen, weil die Parlamentspräsidentin so von einer Neu-Eingliederung Österreichs in die EU gesprochen hatte, als sei Österreich - infolge der Sanktionen - nicht (mehr) richtig in der EU. Auch diesmal erklärte der österreichische Bundespräsident, daß ihr die Parlamentspräsidenten nachher mitgeteilt hätte, daß das nur ein Übersetzungsfehler gewesen sei, doch die aufgeregten österreichischen Parlamentarier, von denen einige französisch konnten, waren da anderer Ansicht, und sprachen offen vom Amtsmißbrauch seitens der Parlamentspräsidentin.

Meine Beschwerde in der Petition richtet sich aber vor allem gegen den Ratspräsidenten, der nach Ansicht von Juristen so weit jenseits der Schmerzgrenze die Rechte verletzt hatte, ja eigentlich jenseits von jedem Recht agierte, daß das wahrzunehmen, bzw. wahrzuhaben, wegen der Schockwirkung, den meisten Funktionieren der EU noch heute schwerfalle. Einen ähnlichen Schock erlebte ich bei dem eingangs zitierten Versuch, in der österreichischen Außenstelle des Rates und Kommission, bzw. Parlaments, eine Rechtsauskunft über das Gericht zu bekommen. Ein offensichtlich überforderte und oder emotionell überladene Dr. Hornung erklärte nach einigen nervtötenden Ausweichmanöver, daß er sich den tiefgefrorenen bis unverfrorenen Ansichten des Gerichtes anschließe, wonach er (auch) nicht dazu da sei, mir über die Beschwerdemöglichkeiten über die Präsidentschaft oder Gericht Auskunft zu geben, weil alles was gegen Organe der EU gehe, faktisch Tabu sei. Gnadenhalber teilt er mir mit, daß außer seiner allzu subjektiven Ansicht, wonach der Rat a priori über jeden Zweifel erhaben sei, und weil der Rat bei den Sanktionen gegen Österreich sich ja "bilateral" außerhalb der EU gestellt habe, hat sich der Rat auch so außerhalb dem Gesetz gestellt, daß von dem Gesetz nicht erreicht werden könnte, und er könne und müsse schon allein deswegen mir keine Auskunft geben, weil ja der Rat damit außerhalb des Recht und der EU sich befände, und der Umstand, daß dabei der Rat den Briefkopf der EU-Präsidentschaft verwende, nichts zur Sache täte, weil der Ratspräsident angeblich auch "bilateral" den Briefkopf der EU verwenden könne. Meine erste spontane mündliche Beschwerde über Dr. Hornung bei Dr. Trettenbrein hat mich zwar nicht zufriedengestellt, aber etwas entkrampft, weil der wenigstens zu argumentieren versuchte und sogar gewisse Fragestellung zuließ, auch wenn sie nicht entsprechend beantworten konnte. Immerhin erklärte er, daß er auch von Prodis fraglichen Erklärung wisse und deswegen selber eine Richtigstellung urgierte, so daß er nunmehr die richtigen Übersetzungen habe, wo Prodis kritischer Satz entschärft sei, und sonach Prodi die Sanktionen nicht billige.

Ich bitte um Verständnis, wenn ich solchen Fragen besonders gründlich nachgehen, und ausschließen möchte, daß das kein Übersetzungsfehler bei Prodi war. Analog hätte ich gerne eine Erklärung von der Parlamentspräsidentin, die zuvor im Alleingang sogar den Ausschluß Österreichs aus der EU verlangte, daß sie den österreichischen Bundespräsidenten nicht anlog, und Österreich nicht unzulässig diskriminieren und übervorteilen wollte, sondern nur ein Übersetzungsfehler vorliege, und die österreichischen Parlamentarier sich verhört hätten.

Ich darf zusammenfassend festhalten, daß ich mich eigentlich über die Ratspräsidentschaft (anläßlich der Sanktionen gegen Österreich) beschweren wollte, aber die ehrenrührige Abweisung beim Gericht schockierend empfand und ich nach dem Zugang zum Recht, ob überhaupt möglich, frage. Dazu bemerken möchte ich, daß ich vom Gericht auf meine Fragen zunächst eine Schablone als Antwort aus dem Vorjahr erhielt, die mir nichts sagte, und erst bei der Nachfrage vom Gericht unhöflich zurückgewiesen, bzw. quasi "zurechtgewiesen" wurde, keine dumme Fragen zu stellen. Nach der zitierten veralteten Antwortschablone der Gerichts wäre die Beantwortung all jener Fragen durch das Gericht ausgeschlossen, die zB heute sehr wohl in Ihrem "Programm" stehen, aber ich habe dann im Vertrag von Amsterdam entdeckt, daß dort dem Gericht (neue) Rechte und Pflichten zuerkannt wurden, die mir vom Gericht (in einem unhöflichen Ton) verweigert waren. Wenn Sie mich also auch zum Gericht verweisen, bestätigen Sie die Richtigkeit meiner Beschwerde, wonach das Gericht mir sträflich Auskünfte verweigerte, die mir von Rechts wegen zustehen. Ich darf also meine Beschwerde gegen das Gericht in drei Punkte zusammenfassen:

1.) Die unhöfliche Abweisung meiner Fragen war deswegen zunächst (erste) Beschwerdegegenstand, weil die Antwort des Gerichtes mir aktenwidrig eine Andere Frage unterstellte, als ich tatsächlich fragte, und die manipulierte Frage, die mit aktenwidrig unterstellt war, wurde so unhöflich abgewiesen, um mir die Lust an Fragen und Recht zu nehmen.

2.) Als ich mich später in den Vertrag von Amsterdam vertiefte, beschwerte ich mich neuerlich wegen der offensichtlichen Verweigerung meiner neuen Rechte, zumal ich mit einer veralteten Schablone als angebliche Antwort auf meine Fragen abgespeist wurde, welche Antwort-Schablone die in Ihrer Internetseiten und im Amsterdamer Vertrag einsehbare Rechte nicht enthielt.

3.) Als ich die Seiten des Euro-Obmannes einsah, hatte ich urkundliche Beweise darüber, daß die neueren Rechte im Sinne des Amsterdamer Vertrages weitgehend Gestalt gewonnen hatten, und um diese Rechte ich vom Gericht regelrecht betrogen wurde.

4.) Beim Vergleich des Datums zeigte es sich, daß der Euro-Obmann und die in dessen Umfeld aufgezählten Rechte schon vor dem Vertrag von Amsterdam grundsätzlich vorlagen.

Ich formulierte in meinem ersten Schreiben an Sie aber vorsichtshalber alles als Frage, weil ich die Vorfrage klären mußte, ob es noch jemand in der EU geben kann, der wisse, was Recht sei. Um der Leserlichkeit willen versuche ich nun die bisher angeschlossenen Briefe als Datei (WordPerfect) hier anzuschließen, und werde in Word-Format nachreichen, falls das Lesen immer noch nicht funktionieren würde. Bis dorthin verweise ich aber auf die Internetseite,

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.html

wo ich mit ein-zwei Tage Verspätung die Briefe am Ende der Datei einfüge. Diese Internetseite kann als HTML-Format in jede Textverarbeitung geladen und seitenweise gedruckt werden.

Ich darf Sie bitten, die Schreiben nicht an die Parlamentspräsidentin zu senden, über die ich mich beschwere.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco


27. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus XVI



Sehr geehrte Damen und Herren!

Ergänzend zum gestrigen Schreiben (Rassismus XV vom 26. 4. 2000) möchte ich einige dort berührte Fragen kommentieren:

1.) Ich habe den dort zitierten resümierenden Schlußsatz Falkenbergs als "Unsinn" beiseite geschoben:

http://www.ub.uni-duisburg.de/diss/diss9705/kap10.htm

»Wenn es den extremen Parteien gelänge, einen interessen- und segmentübergreifenden welt anschaulichen Konsens herzustellen, dann haben sie auch die Chance einer weltanschaulichen emonie.«

Dies war richtig im Hinblick auf die Intention Falkenbergs, daß es sich dabei um den Populis mus handelt, weil sie den nämlichen Absatz thematisch mit dem Populismus eröffnet und das Thema des nämlichen letzten Absatzes in der zitierten Arbeit Falkenbergs ja der nämliche Po pulismus bleibt, auch wenn in dem zitierten Schlußsatz Falkenberg den Populismus mit Ex tremismus gleichsetzt. Wörtlich spricht allerdings Falkenberg, wie sich aus dem Zitat ergibt, von den extremen Parteien, die ja den Populismus repräsentierten, so daß der tiefere Sinn eines von Falkenberg resümierend postulierten "Chance einer weltanschaulichen Hegemonie" der "extremen Parteien" weiter hinterfragt werden muß.

So wie ich in meiner Arbeit

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html

der monistischen Utopie des Subjektivismus in dem dualistischen Polarität der sog. Arbeiteri deologie von "Links" und "Rechts", wie das etwa im Hitler-Stalin-Pakt historische Realität wurde, äußerst kritisch gegenüber stehe, so postuliert - dazu im Gegensatz - Falkenberg die "weltanschauliche Hegemonie" der "extremen Parteien"

http://www.ub.uni-duisburg.de/diss/diss9705/kap10.htm

ohne sich davon erkennbar zu distanzieren. Deswegen auch warne ich in meiner zitierten Ar beit seit Jahren von der gelebten monistischen Utopie der aufgeklärten Moderne, weil diese genau die nämliche weltanschauliche Hegemonie Falkenbergs in den polaren Gegensätzen (Dualismus) der polarisierten Extremen repräsentiere, die ich als die Morgenröte der mentalen Apokalypse kritisiere.

Der von Falkenberg als Migrations-Apostel resümierend zitierte Cohn-Bendit versteht den Migranten als Boten des Fremden, von dem sich der (primitive) Ureinwohner (irrational) fürchte, wobei tatsächlich ein Wandel dem Ureinwohner bevorstehe, so Cohn-Bendit, dessen Bote ja der Migrant sei, so daß die Ressentiments gegen den Wandel fälschlich den Migranten träfen. Von diesem (subjektivistisch) spekulativen Ansatz Cohn-Bendits ausgehend setzt also Falkenberg den Populisten mit dem Boten des Wandels gleich, der mit dem (befürchteten) Wandel assoziiert werde, so daß es zweifelsfrei feststehe, daß Falkenberg den vor ihr als rechtsextrem besetzten Populismus des FPÖ positiv gegenüber stehe. Sinngemäß behauptet sie also resümierend, daß der Populismus - wie eine Biene den Blütenstaub - den Wandel als Bote bringe, wobei es angeblich für den positiv vorausgesetzten Wandel keine Rolle spielte, wenn der Populist (als "bienengleiche" Bote) rechtsextrem sei. Das bedeutet nach den Gesetzen der strengen Logik, daß für Falkenberg auch ein Hitler oder Stalin solche Boten des geschichtli chen Wandels sein können, weil es ja, im Sinne von Cohn-Bendit, nicht auf den Boten, son dern letztlich auf die Botschaft (Wandel) allein ankomme, die da Fortschritt heiße. Mann kann also resümierend Falkenbergs Arbeit als eine Glanzleitung der Lügenpropaganda bezeichnen, wenn nicht als Hohelied des Extremismus. Ich zitiere den nämlichen Absatz von Falkenberg:

»Der populistische Moment ist ein Indikator für eine problematische gesellschaftliche Entwick lung. An dieser Stelle möchte ich nochmals eine These von Cohn-Bendit und Schmid aufgrei fen. Sie behaupten im Zusammenhang mit ihren Migrationsstudien, daß Einwanderer häufig deshalb Ressentiments ausgesetzt sind, weil sie die "Boten eines gesellschaftlichen Wandels" sind, und dabei der "fremde Bote für die Botschaft genommen wird" (Cohn-Bendit/Schmid).3 Aus dieser Sicht ist es folgerichtig, auch die von der Unsicherheit profitierenden Parteien als Boten der Modernisierung zu bezeichnen. Denn sie haben - dies gilt vor allem für den FN und die FPÖ - wie keine anderen gesellschaftlichen Organisationen das verkehrte Bild vom Boten und der Botschaft in ihr politisches Konzept integriert. Diese Parteien können etwa nach der Überwindung von Krisenereignissen wieder von der Bildfläche verschwinden oder ihr Profil stärker auf den politischen Stil der traditionellen Parteien abstimmen. Theoretisch können sie, obgleich ich sie als Anzeichen oder Begleiterscheinung einer gesellschaftlichen Modernisierung definieren würde, auf dem Höhepunkt dieses Entwicklungsprozesses auch hegemoniefähig wer den.«

... Und dieser Gedankengang schließt - im gleichen Absatz - Falkenbergs ganze Arbeit mit dem Postulat, wie eingangs zitiert, daß der Extremismus hegemoniefähig werden kann, ohne daß dem seitens Falkenberg etwas entgegenstünde. Nun ladet die postulierte Hegemoniefähigkeit des von Falkenberg der FPÖ unterstellte Nationalsozialismus zu einer tiefergehenden sachli chen Auseinandersetzung ein, auf die hier jedoch verzichte wird, weil diese Frechheit des Neo liberalismus - inhaltlich als unzumutbar und undiskutabel - trivial sein dürfte, und es hier ohne hin eher um die formalen Aspekte der Lügenpropaganda geht, die ein "unverzichtbarer" We senszug alles Neoliberalen (Neuheidnischen) ist.

2.) So weit also die Lügenpropaganda als Präsent in den Aussagen Falkenbergs über die FPÖ festgestellt werden kann, so ergibt sich der logische Zusammenhang zu der ebenfalls gestern berührten Frage, wonach Falkenberg - mit sich selbst in Widerspruch - der FPÖ eine national sozialistische Gesinnung unterstellt. Dabei ist Falkenberg, so möchte ich es heute ergänzen, nicht nur mit sich selbst in Widerspruch, sondern etwa mit dem Leiter des jüdischen Dokumen tationszentrums, Wiesenthal. Mehrere Freunde von Wiesenthal haben bei ihm wegen Haider rückgefragt und die nachher in den Medien öffentlich bekanntgegebene Auskunft erhalten, daß nämlich der Haider, trotz seiner mitunter fragswürdigen bis "problematischen" Polemiken, kein Nazi sei.

3.) Zu der gestern zitierten Arbeit von Dudek über die Braune Flecken bei den Grünen

http://www.comlink.de/cl-hh/m.blumentritt/agr34.htm

möchte ich ergänzend anmerken, daß mit dem nämlichen Versuch zur Bereinigung die Frage keineswegs abgetan sei, vielmehr dokumentiert der Versuch Dudeks, sich damit kritisch aus einanderzusetzen, daß die Braunen Flecken der Gründen eine Tatsache sind. Weiters doku mentiert aber dieses Faktum, bzw. der Umgang damit, daß die Grünen sich außerstande zei gen, mit dem Problem adäquat umzugehen und die Fragestellung zu ergründen, sondern dies verpolitisieren, indem sie die geistige Identität der Grünen und Braunen durch ein oberflächli ches Getue eher zudecken als aufdecken wollen. Die Grünen tun so, als wäre das Braune, um es mit Cohn-Bendit zu sagen, ein Migrant bei den Grünen, also fremd, und wollen nicht wahr haben, daß die Grünen die Migranten bei den Brauen seien, und es ohne das braune Funda ment überhaupt keine Grüne geben könne.

Mit freundlichen Grüßen






28. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG



Betreff: Rassismus XVII



Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Anschluß an mein Petitionsschreiben vom 27. 4. 2000 (Rassismus XVI), worin ich die Querverbindungen bis geistige Identität des Grünen mit den Brauen (Nazi) unterstrich, möchte ich ergänzend darauf hinweisen, daß der 1995 als Einzeltäter gefaßte und verurteilte Briefbombenattentäter, der in seinen Bekennerschreiben eindeutig rechtsextreme und rassistische Propaganda für Xenophobie mit seinen Bomben betrieb, in dem Gerichtsverfahren deklaratorisch erklärte, ein überzeugter Grüner zu sein. Zu betonen ist, daß die mit Linksextremen verflochtenen Grünen schon vorher fingierte Bombenanschläge von Linksextremen der FPÖ unterstellen wollten, und sich die FPÖ schon damals gegen den Rechtsextremismus abgrenzen konnte, und sich gegen die Kampagne der Grünen und SPÖ im Zusammenhang mit der Briefbombenserie erfolgreich wehrte, und aus diesem Grunde erfolgreich zum Gegenangriff überging, und das Nahverhältnis der Grünen und (Teile der) SPÖ zu den Linksextremen nachwies, welche Linksextreme parallel zu den Briefbomben fingierte Bomben legte, welche die Gründe und die SPÖ der FPÖ unterjubeln wollten. Auffallend ist, daß die Stimmung in der Propaganda erst eskalierte, als Briefbomben-Attentäter gefaßt, und es erwiesen war, daß der mit großem Aufwand betriebene Verleumdungspropaganda der Grünen und SPÖ gegen die FPÖ grundfalsch und offensichtlich verleumderisch gewesen ist, wo die Verleumder der FPÖ, nämlich Grüne und SPÖ, damit selbst ins Zwielicht gerieten, und deswegen die Flucht nach vorn ergriffen, so daß ihre Hetzkampagne gegen die FPÖ hysterische Züge annahmen, und den Boden der Sachlichkeit gänzlich verließ. Die verbrecherische Seite dieser Lügenpropaganda der Grünen und SPÖ gegen die FPÖ ist insbesondere daran ersichtlich, daß während der nämlichen Briefbombenserie des bekennenden Grünen Franz Fuchs, die zunächst im Dunkeln tappende Polizei die rechtsextreme Szene in Österreich vollständig aufrieb und man kann aufgrund der gewaltigen Anstrengungen der Polizei sagen, bzw. behauptet das die Polizei selbst, daß insbesondere die Neonazi-Szene und die sogenannten Rechtsextreme unter Kontrolle (gebracht) waren, bis die Polizei aus Anlaß der Sanktionen der EU gegen Österreich - seit einigen Monaten (seit Feber 2000) - wieder Anzeichen des Auflebens der rechtsextremen Szene registriert. Aufgrund dieser Ergebnisse der damaligen Anstrengungen der Polizei, die rechtsextreme Szene während der Briefbombenserie unter Kontrolle gebracht zu haben, konnte eine besorgniserregende Nähe der FPÖ zum Rechtsextremismus definitiv ausgeschlossen werden. Deswegen hat ja der Innenminister Schlögl (SPÖ) vor und nach der Rücktrittserklärung von Kanzler Klima (Jänner 2000), einen grundsätzlichen Kurswechsel der SPÖ gegenüber der FPÖ gefordert, weil die Alibi-Vorbehalte der Grünen und der SPÖ unter Kanzler Klima sachlich unfundiert waren, weil die FPÖ nicht rechtsextrem und rassistisch sei. Mit dieser öffentlich deklarierten Position des Innenministers Schlögl von der SPÖ, ist Kanzler Klima und vor allem die Grünen der Verleumdung gegen die FPÖ, und somit als Urheber der Sanktionen der EU gegen Österreich, überführt. Insbesondere jedoch das Bekenntnis des Briefbombenattentäters zu den Grünen überführt die Grünen der Lügenpropaganda und der systematischen Verleumdung der FPÖ, weil der Grüne Briefbombenattentäter mit den Briefbomben (in den Bekennerbriefen namens der fiktiven "Bajuwarischen Befreiungsarmee") für Rassismus und Xenophobie warb. In Wahrheit hat die FPÖ in den letzten Jahren nur die Kontrollierte Zuwanderung, bzw. dann die Einschränkung der Zuwanderung auf echte Flüchtlinge gefordert, so wie das der Kommissionspräsident Prodi, und alle anderen Staatschefs der EU, aber auch die SPÖ unter Klima, für ihr Land jeweils fordern und praktizieren. Es mag dabei zu strittigen Äußerungen gekommen sein, die aber auf gar keinen Fall die Verleumdung der FPÖ als angeblich rechtsextrem und rassistisch durch Grüne und SPÖ als Alibi decken können, und folglich auch die Sanktionen der EU gegen Österreich nicht rechtfertigen können, weil die Forderungen der FPÖ noch immer milder waren und sind, als in den meisten anderen Staaten der EU praktiziert werde. Die Position der FPÖ ist nur deswegen kritisiert worden, weil erstens Österreich ein traditionelles Einwanderungsland ist, und als solches von Grünen und SPÖ aus parteipolitischen Überlegungen mißbraucht wurde, aber auch von österreichischen Wirtschaftskreisen, so daß eine Schattenwirtschaft mit illegalen Ausländern entstand und das Land insgesamt gefährdete, darüber gar nicht gesprochen, daß die unkontrollierte Zuwanderung einen menschenunwürdigen sozialen Elend bei den schon ansässigen Ausländern verursacht hatte.

Ich darf mit Nachdruck darauf hinweisen, die Briefbombenserie auch in der internationalen Presse großes Echo fand, und als ein Phänomen des Rechtsextremismus, Rassismus und Xenophobie in dem öffentlichen Bewußtsein der Welt, zumindest jedoch der EU, verankert ist. Mit der gerichtlichen Klärung der Tatsache, daß der Briefbombenattentäter ein leidenschaftlicher und überzeugter Grüne war, der grüne Klassiker zitierte, ist die Grüne Bewegung einer beispiellosen Verleumdungskampagne gegen die FPÖ überführt, woran auch die SPÖ ihren Anteil hatte. Es bedarf keiner Beweise, daß die Grünen sich nach außen als die Linksaußen deklarieren und gemeinsame Sache mit den Linksextremen machen, mit denen sich auch ideologisch überlappen. Deswegen auch sind die Versuche von grünen Gruppen verständlich, die Verbrechen des Milosevic-Regimes zu vertuschen, und der NATO und der FPÖ den Rassismus und Rechtsextremismus zu unterschieben, so als könne immer alles nur von Rechts kommen, und das Links-Regime des Milosevic schon allein aufgrund der Tatsache nur unschuldig sein könne, daß sie ein Links-Regime sei. Die von den Grünen ideologisch indoktrinierten Teile der SPÖ sind in die Hetzkampagne gegen die FPÖ hineingezogen worden, und nun muß die SPÖ ausbaden, was eigentlich die grüne Lügenpropaganda verursacht hatte. Es kann also zusammenfassend festgestellt werden, daß sofern im europäischen Ausland das öffentliche Bewußtsein sich an der bekannten Briefbombenserie orientiert, so ist zweifelsfrei feststellbar, daß die Grünen, und die von den Grünen ideologisch indoktrinierte SPÖ, die FPÖ verleumdet, bzw. die EU wissentlich falsch darüber informiert hatte, daß die Briefbombenserie von der FPÖ, und nicht von den Grünen her kam, und daher der FPÖ die demokratische Legitimation fehle. Es steht somit fest, daß der Grund für die Sanktionen der XIV Staaten der EU, wonach mit der Regierungsbeteiligung der FPÖ in Österreich angeblich der Rassismus und Rechtsextremismus demokratisch legitimiert worden sei, eine verleumderische Falschinformation an die EU durch die politische Opposition in Österreich sei.

Mit freundlichen Grüßen




29. April 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus XVIII



Sehr geehrte Damen und Herren!

Angesichts der Offensive der panslawischen Lügenpropaganda in den westlichen Medien, verweise ich auf meine bisherige Kritik, wonach der Panslawen-Lobby als Nachfolger der kommunistischen Ost-Geheimdienste (samt Strohmänner und Sympathisanten), abgesehen von der Wirtschaftsmacht der westlichen Kommunisten, insbesondere den Neoliberalismus, namentlich die Friedensbewegungen und humanitäre Organisationen umfaßt, welche mit ihren humanitären Friedens-Gewäsch und Protest-Krawallen mit kommunistischen Geldern den Westen destabilisieren sollten. So sind also seinerzeit über die panslawisch kontrollierten kommunistischen Geheimdienste große Gelder zu den Kommunisten einerseits, und in die Friedensbewegungen (und zu deren humanitäre Randorganisationen) geflossen, so daß die Kommunisten nur die Spitze eines Eisberges von der politischen wirtschaftlichen Macht der (daraus sich entwickelnden) Panslawen-Lobby sind. Der sozio-ökonomische Moment in Europa war das Hervorgehen der Grünen und andere neoliberaler Parteien aus der Friedensbewegung, deren innere Widersprüchlichkeit am ehesten daran ersichtlich ist, daß etwa Grüne, die einen militanten (radikalen) Pazifismus propagieren, stets Mühe haben, die mit ihnen organisch verwachsenen Rechtsextremismus in den eigenen Reihen in den Griff zu bekommen. Der Extremismus unserer Tage ist also "Einer", wenngleich mit einer innerer Spaltung, indem er sich entweder als extrem friedlich, oder als extrem radikal gibt, wobei die radikal Friedlichen die gefährlicheren, bzw. Extremsten von allen sind, und keine Gnade kennen. Wie radikal und gefährlich die Neoliberale sind, ist an dem Zusammenbruch des Weltkommunismus ersichtlich, was doch bisher nichts und niemand von den klassischen Gegner des Kommunismus fertigbrachten. Dabei ist die Methode des "Teufelspaktes" mit den Neoliberalen, die jedem ihre Hilfe anbieten, ganz einfach, indem er alles jeden mit Haut und Haaren frißt, der darauf eingeht und Hilfe von den Neoliberalen annimmt. Und da ist keiner, der dem Pakt mit den Neoliberalen widerstehen könnte. Jedem verheißt der Neoliberalismus Glanz und Ruhm, doch außer kometenhaftes Verglühen des als Meteor Glänzenden - im Zeichen der (verkehrten) Swastika - hat der (Pakt mit dem) Neoliberalismus (Neuheidentum) nichts zu bieten, und kaum ist das erstrahlte Meteor verglüht und auf die Erde gestürzt, erlischt auch schon der Glanz, und die Wirkung besteht nur mehr aus der Verwüstung der Umgebung beim Einschlag. Wie die Treibende Kraft des Altliberalen die Seele von innen her auffrißt, und indem die Seele verheizt wird, um dabei den Schein des Heiligen zu zeigen, so hat man einen analogen Antrieb, und so verheizt der Pakt mit dem Neoliberalen alles was Wert ist, und macht evolutionär sozusagen den Sprung ins Nirwana.

Allen Anschein nach hat sich nun der Panslawen-Lobby auf den deutschen Kriegsminister (Scharping) eingeschossen, um aus einigen technischen Fehlern beim Kosovokrieg die Grundlagen der menschlichen Ordnung westlicher Prägung in Frage zu stellen und kategorisch zu verneinen.

http://themen01.exit.de/user/member/zeitzeugen/whddag.htm

Es werden im wesentlichen zwei Punkte, nämlich der sog. Hufeisenplan und die angebliche Verletzung der UNO-Charta strapaziert, um die Rechtswidrigkeit des Kosovokrieges und damit die Rechtswidrigkeit des Rechts zu postulieren.

1.) Der Hufeisenplan (Operation Hufeisen) der Serben gegen die Kosovoalbaner besagt, daß die Serben schon spätestens Ende November 1998 unter dem Namen Operation Hufeisen die Vertreibung der Kosovoalbaner planten, womit erwiesen sei, daß die im März 1999 begonnenen Bomben der NATO gegen Jugoslawien so weit berechtigt gegen die Vertreibung der Albaner waren. Dagegen bringt nun die Panslawen-Lobby - sich stereotyp wiederholend - fünf-sechs Argumente vor:

1a.) Der Hufeiseinplan der Serben ist in Deutschland erst im April bekannt geworden, und eigne sich daher aus zeitlichen Gründen nicht zu einer nachträglich rückwirkenden Rechtfertigung der im März schon begonnenen Bombardements der NATO gegen Jugoslawien.

1b.) Der Hufeisenplan sei von dem deutschen Kriegsminister Scharping manipuliert widergegeben worden, und sei daher insgesamt fragwürdig.

1c.) Der Hufeisenplan kam vom bulgarischen Geheimdienst, und weil Bulgarien in die NATO aufgenommen werden möchte, bestünde der Verdacht, bzw, sei "klar", so die Panslawen, daß der bulgarische Geheimdienst aus Gefälligkeit den Hufeisenplan für die NATO gefälscht hatte.

1d.) Der Hufeisenplan ist von dem österreichischen Heeresnachrichtendienst (HND) zwar schon Ende 1998 kolportiert worden, doch sind das alles falsche Gerüchte und ohne eine original Urkunde - mit der Unterschrift von Milosevic - ohne Beweiskraft.

1e.) Der Hufeisenplan sei von der früheren Chefanklägerin des internationalen Gerichtshofes relativiert, ja als unglaubwürdig "beurteilt" worden, weil das keine original Urkunde mit Unterschriften der Verantwortlichen sei.

1f.) Im übrigen sei es offensichtlich, so die Lügenpropaganda der Panslawen-Lobby, daß die Vertreibungen der Albaner im Kosovo von der Bombardierung der NATO ausgelöst worden wären, und vorher definitiv nicht existiert hätten, sondern die NATO die Serben verleumde.

2.) Angesichts der Blockierung des UN-Sicherheitsrates durch Russen und Chinesen hat die NATO den militärischen Einsatz im Alleingang gegen Jugoslawien gewagt und hat dann die Aktion von der UNO nachträglich sanktionieren lassen. Deswegen wird von der Panslawen-Lobby die NATO verleumdet, Menschenrechtsverletzungen von dem militärischen Eingreifen vorgeschützt zu haben, um einen Vorwand für eine unrechtmäßige militärische Intervention (Eroberungskrieg) vorzuschieben. Als Speerspitze der Panslawen-Lobby versucht eine humanitäre Friedensbewegung aus Juristen (deutsche Sektion der Internationalen Juristenvereinigung gegen Atomwaffen (IALANA)) mit juristischen Spitzfindigkeiten ihrer Lügenpropaganda "nachzuweisen", daß die deutsche Regierung das Volk belogen habe, und die Soldaten straffällig wären, insbesondere jedoch Verstöße die NATO gegen die UNO-Charta, bzw. gegen das Völkerrecht, sowie gegen das (deutsche Verfassungsrecht), so daß die NATO völkerrechtswidrig einen Angriffkrieg gegen Milosevic führte, und nennt folgende Argumente:

2a.) Zu einem Zeitpunkt, wo das Außenamt (AA) die Kriegsnotwendigkeit im Kosovo behauptet, habe das gleiche Außenamt, bzw. eine dem Außenamt unterstehende Behörde, Asylansuchen mit gegenteiliger Begründung abgewiesen.

2b.) Nach der UN-Charta gibt es bei der Untätigkeit des Sicherheitsrates nur eine Ausnahme, wenn ein Staat angegriffen wird und andere Staaten ihm helfen, was im Kosovo angeblich nicht der Fall gewesen sei.

2c.) Die NATO habe ermangels der völkerrechtlichen Grundlagen bloß eine humanitäre Begründung für den Eroberungskrieg angegeben, die es aber wegen der Gefahr des Mißbrauchs (rechtlich gesehen) nicht gibt, so daß jede humanitäre Kriegshandlung der NATO im Kosovo und Jugoslawien ein Verbrechen sei, weil Humanität keine Rechtsgrundlage bilde.

2d.) Es wäre zwar möglich, daß in Rambouillet ein Vertragstext auf dem Tisch lag, der eine Art staatliche Souveränität (Autonomie) des Kosovo implizierte, die ein militärisches Eingreifen der NATO rechtlich legitimierte, doch ist erstens der Vertragstext der IALANA nicht bekannt, und zweitens weil Jugoslawien nicht unterschrieb, wäre ein Vertragstext (ohne Zustimmung des Milosevic) ohnehin ungültig, und die NATO somit des Verbrechens überführt.

2e.) Die Staaten der NATO hätten die diplomatischen Lösungsansätze der UNO bloßgestellt und so vorsätzlich den Krieg mit Jugoslawien provoziert.

2f.) Die humanitäre Katastrophe und Vertreibungen im Kosovo vor den Bombenangriffen seien von der NATO nur vorgetäuscht worden, um einen Eroberungskrieg gegen Jugoslawien zu beginnen, und so trage an den serbischen Massekern gegen Albaner die NATO die Schuld.

Weil es durchaus professionelle Juristen sind, die im Namen der IALANA panslawische Lügenpropaganda verbreiten, kann sich auch die Kritik der juristischen Logik bedienen:

Zu 1a.) Die Kritik der Nachträglichkeit des Bekanntwerdens des Hufeisenplans ist unstatthaft, weil die Umrisse des Vorgehens der Serben im Kosovo zuvor bekannt waren, und das Bekanntwerden des offiziellen Planmäßigkeit dessen ist nachträglich bestätigt geworden, was man aus den Fakten kannte, und auch von außen zuvor planmäßige Konturen zeigte.

Zu 1b.) Allfällige Interpretationsfehler eines deutschen Ministers sind rechtlich ohne Belang, und lassen gerade dann, wenn sie angeblich fehlerhaft sind, keinen Rückschluß auf den allenfalls fehlerhaft wiedergegebenen Inhalt zu.

Zu 1c.) Gerade wenn gegenüber den früheren Ostgeheimdiensten Mißtrauen angebracht wäre, könne der kommunistische Geheimdienst mit dem postkommunistischen Geheimdienst nicht kurzgeschlossen (gleichgesetzt) werden, sondern sind vielmehr in allen Ostgeheimdiensten postkommunistische Säuberungen durchgeführt worden. So ist wohl noch immer bei Geheimdienstberichten eine gewisse Vorsicht geboten, aber das Argument allein, daß Bulgarien sich mit einer Fälschung bei der NATO einschmeicheln, bzw. einkaufen wolle, ist, zumal die deutschen Juristen dafür überhaupt keine Belege haben, sondern nur etwas rassisch diskriminierendes gegen Bulgaren einfach freihändig behaupten, eine Frechheit.

Zu 1d.) Es ist überhaupt geschmacklos, ermangels bessere Argumente und Beweise, deutsche kulturelle Überheblichkeit den Bulgaren gegenüber so als Trumpf in Sachen Völkerrecht ins Treffen zu führen, daß die Minderwertigkeit der Bulgaren die ganze Stichhaltigkeit der Kritik am NATO im Kosovo ausmachen. Darüber gar nicht gesprochen, daß das österreichische Nachrichtendienst das Selbe schon Monate vorher behauptete, was dann vom bulgarischen Geheimdienst nachträglich bestätigt wurde. Diese harmlos anmutende Frage ist die Kernfrage des westlichen Wertesystems versus Panslawen-Lobby insofern, als die Panslawen-Lobby nicht nur die Bulgaren als minderwertig diskriminiert, sondern auch die Sanktionen der EU gegen Österreich mit der gleichen Methode der Lügenpropaganda zuwege brachte, damit über die Unglaubwürdigkeit der Österreicher betreffs Hufeisenplan (siehe die Sanktionen der XIV Länder der EU gegen Österreich), die NATO und EU als Verbrecher verleumdet werden können.

Zu 1e.) Die Vorbehalte der Chefanklägerin gegen die Urkundenlage des Hufeisenplanes so zu zitieren, als würde jene präjudiziell die Beweise vorverurteilt haben, ist, zumal von professionellen Juristen, ein Skandal. Diese Unlogik überführt dies Juristen der IALANA der kriminellen Gesinnung, denn offensichtlich wollte die zitierte Chefanklägerin lediglich den qualitativen Unterschied hervorheben, in die jede Jurispudenz die Urkunden als Klassen von Urkunden (je nach Beweiskraft) formell teilt. Unbedenklich ist sonach (formell) etwa eine notariell beglaubigte oder "verbücherte" Urkunde, während die meisten anderen Urkunden die "Beglaubigung" durch richterliche Beweiswürdigung im Spruch bedürfen. Der zitierten Chefanklägerin das Wort im Mund umzudrehen, als habe sie die Beweisurkunden über den Hufeisenplan unzulässig präjudiziell entwertet, also vorverurteilt, weil sie zum Ausdruck brachte, daß dies formell der noch ausstehenden richterlichen Beweiswürdigung vorbehalten bleibe, müßte eigentlich die Aberkennung der juristischen Titel der Täter in IALANA nach sich ziehen.

Zu 1f.) Der volle Ausmaß der kriminellen Manipulation durch die Juristen der IALANA ist daran ersichtlich, daß sie die Menschenrechtsverletzungen überhaupt leugnen. Nicht nur Scharping und andere berufen sich auf die Binnenflüchtlinge und Grenzgänger im Kosovo, sondern sind diese international dokumentiert. Daß die Juristen der IALANA den Betrug selber vorsätzlich begehen, den sie Deutschland und der Völkergemeinschaft unterstellen, ist daran ersichtlich, daß zu diesem Zeitpunkt schon die ersten Massaker entdeckt und auch dokumentiert wurden, aber die offizielle (gerichtsrelevante) Untersuchung und Bestätigung dieser Massaker noch in Schwebe war, und schließlich durch den Hufeisenplan vereitelt, bzw. verschleppt wurde. Weil diese Massaker der Serben an Albaner nach der Militärintervention der NATO doch noch nachträglich einwandfrei als Massaker, nämlich schon vor der Intervention der NATO geschehen, verifiziert wurden, sind damit die Juristen der IALANA als Kriminelle und Volksverhetzer überführt. Spätestens mit dem nachträglichen Nachweis, daß die vor der Intervention der NATO stattgefundenen Massaker auch tatsächlich Massaker waren, ist zugleich erwiesen, daß Serbien (Hufeisenplan) diese Massaker vertuschen wollte. Und wenn die Panslawen-Lobby (IALANA) sich juristisch auf die nämliche Vertuschung der Menschenrechtsverletzungen vor der Intervention der NATO durch den Hufeisenplan stützt, und damit die Rechtsgrundlage der NATO in Frage stellt, dann ist zumindest transparent, wo die Probleme beider Seiten liegen... nämlich in den Massengräbern. Im übrigen ist es zynisch zu behaupten, daß die nach der NATO-Intervention entfesselten Massaker das Einschreiten der NATO nachträglich rückwirkend nicht rechtfertigt hätten, weil angeblich Massaker "danach" rechtlich nichts gelten würden. Ja aus der kriminellen Argumentation der IALANA ergibt sich schlüssig, daß Massaker nach der angeblich unrechtmäßigen Intervention der NATO rechtens wären.

Zu 2a.) Die Überschneidungen im Vorgehen, bei einer mit dem Außenamt assoziierten, oder dem Außenamt untergeordneten Behörde, sind rechtlich irrelevant, weil das Außenamt dieser Behörde gegenüber keiner Rechenschaft in dem Sinne schuldig ist, sondern umgekehrt. Abgesehen davon, daß das Datum der zitierten Entscheidungen in Asylsachen schon manipuliert ist, weil sie aufgrund von Beweisen aus einer Zeit lange "davor" zustandegekommen sein müssen, so daß sie ein Beweisverfahren davor (!) betreffen, und allfällige Änderungen der Politik nicht von der Behörde, sondern von den Parteien einzuwenden gewesen wären, ist es logisch unzulässig, den Widerspruch einer Unterbehörde zum Außenamt so auszulegen, als habe das Außenamt etwas falsch gemacht und nicht die Asylbehörde. Wenn also die Unterbehörde des Außenamtes säumig wäre, so ist das eine Säumnis der Unterbehörde und nicht des Außenamtes.

Zu 2b.) Das Kosovo und Wojwodina sind bei der Konstituierung des Staates Jugoslawien eigene und gleichberechtigte Teilstaaten, zumal sie beide davor schon als selbstständige (autonome) Verwaltungseinheiten gehandhabt wurden. Nur weil sich Jugoslawien, wie der Name besagt, als Staat der Südslawen verstand, wurde intern das Kosovo und Wojwodina, wegen der jeweils mehrheitlich nichtslawischen Bevölkerung, rassisch diskriminiert und in den Rechten intern so beschnitten, daß nach außen die rassische Diskriminierung vertuscht wurde. Die rassische Diskriminierung des Kosovo und Wojwodina wurde damals und später aus allzu pragmatischen Gründen stillschweigend übergangen, ja sogar die Stellung dieser Gebiete als angeblich serbische Satelliten (rechtswidrig) geduldet, weil Jugoslawien in beiden Weltkriegen und an der jeweiligen Friedensordnung als Triumphator da stand, und so das völkerrechtswidrige Vorgehen im Kosovo und Wojwodina überspielen konnte. Das ändert aber rechtlich nichts daran, daß das Kosovo und Wojwodina nicht zu Serbien, sondern zu Exjugoslawien gehörten und gehören (würden), auch wenn zuvor intern Serbien (unzulässig) dazwischen geschoben wurde. Rechtlich gesehen wurde Jugoslawien auf Betreiben der Slowenen und Kroaten vor gut 10 Jahren aufgelöst, denen sich Bosnien und Mazedonien anschlossen, weil Milosevic das Kosovo und Wojwodina in Serbien davor (ende der 80er) rechtswidrig einverleibte. Nach dieser vor allem von Slowenien vorgetragenen Argumentation gegen Milosevic, waren und sind das Kosovo und Wojwodina Teil Jugoslawiens und nicht Teil Serbiens, so daß mit der Einverleibung des Kosovo und der Wojwodina durch Serbien die Rechtsgrundlagen des jugoslawischen Staates aufgehört haben zu existieren. Sinngemäß hat also Slowenien und Kroatien Jugoslawien für beendet und aufgelöst erklärt, weil Serbien ein rechtlich selbständiges Teilgebiet von Jugoslawien (Kosovo) als eine quasi Kolonie mit einer fremden Rasse in Serbien vor 10 Jahren einverleibt hatte, und daher Serbien die völkerrechtliche Grundlage von Jugoslawien, die auf die Selbstbestimmung der Teilgebiete Jugoslawiens (respektive Kosovo und Wojwodina) basierte, definitiv außer Kraft gesetzt hatte. Mit dieser Erklärung von Slowenien und Kroatien, an die sich auch Bosnien und Mazedonien anschlossen, war Jugoslawien als Rechtsgrundlage erloschen, und damit ist auch die Rechtsgrundlage von Serbien endgültig erloschen, jemals völkerrechtskonform Anspruch auf die Gebiete Kosovo und Wojwodina für Serbien zu erheben. Es wurde zwar von Milosevic als Alibi für den Betrug am Völkerrecht eine neues Kleinjugoslawien nachträglich gegründet, nur hat diese Kleinjugoslawien auf gar keinen Fall die gleichen Rechte wie das "originale" Jugoslawien, auf keinen Fall jedoch im Kosovo und Wojwodina, zumal ja die Mehrheit der Teile Jugoslawiens mit Selbstverwaltung den Staatenbund Jugoslawien für aufgelöst erklärt hatte und neue Staaten gründete. Der Umstand, daß Slowenien und Kroatien, sowie Bosnien und Mazedonien, im Gegensatz zu Serbien, nicht die Mittel und Macht haben, um die von ihnen als Rechtsgrund genannte völkerrechtswidrige Einverleibung des Kosovo und Wojwodina, zu verhindern, oder das Recht zur Geltung zu verhelfen, besagt nicht, daß Rest-Jugoslawien des Milosevic der rechtmäßige Rechtsnachfolger von Groß-Jugoslawien, insbesondere im Kosovo und Wojwodina, sein kann. Und gerade wenn Neu-Jugoslawien als Rechtsnachfolger seiner selbst sein will, ist es um so mehr an das Völkerrecht gebunden, so daß das Kosovo und Wojwodina als Teile Jugoslawiens, und nicht Serbiens anzusehen wären, wodurch sich Milosevic, so die Slowenen und Kroaten, immer nur im Unrecht befinden kann. So wurde von der NATO, bzw. von der UNO, nach dem Bombardements mit Milosevic vereinbart, daß das Kosovo Teil von Jugoslawien ist, und nicht (mehr) von Serbien, aber unter UNO-Verwaltung kommt, was Milosevic als Sieg den Serben vortäuscht, obwohl Milosevic damit zumindest das Recht des Kosovo auf Eigenstaatlichkeit innerhalb von Jugoslawien (unter UNO-Aufsicht) anerkannte, was auch das Recht des Kosovo zum Austritt aus Jugoslawien impliziert.

Zu 2c.) Es ist schlichtweg falsch, daß die NATO nur Humanität als Kriegsgrund gegen Jugoslawien angeben hatte, vielmehr wurde der völkerrechtliche Grund humanitär begründet.

Zu 2d.) Es ist zynisch, Rechte oder deren Bestreitung darauf zu gründen, daß man etwas angeblich nicht kenne. Ebenso zynisch ist die Behauptung, daß die Verweigerung der Unterschrift Milosevics unter die völkerrechtlich fundierten Forderungen der UNO in Rambouillet das Recht ungültig machen würde, so als erfordere das Völkerrecht die Unterschrift des Milosevic.

Zu 2e.) Der Vorwurf, die EU oder UNO - oder NATO - hätte die Verhandlungen sabotiert und den Krieg provoziert ist eine Verleumdung, zumindest wenn man Slowenien, Kroatien, Mazedonien und Bosnien mehr glaubt, als Serbien.

Zu 2f.) Der Vorwurf einer Vortäuschung von Menschenrechtsverletzungen gegen die NATO ist eine Verleumdung.

***

Zusammenfassend halte ich fest, daß zwar die Fakten auch ohne Hufeisenplan die Rechtsmäßigkeit des Einsatzes von NATO und UNO, sowie EU belegen, bzw. außer Streit stellen, aber weil die Demokratie von der Mediokratie abgelöst wurde, und die Panslawen-Lobby im Westen mit einer medialen Verleumdungskampagne begann, wonach die NATO und EU im Unrecht waren, bzw. ohne Rechtsgrundlage einen Eroberungskrieg führten, und daher angeblich nur einen humanitären Einsatz vorschoben, um den Eroberungskrieg zu rechtfertigen, geriet der Hufeisenplan, bzw. dessen Kritik, in den Mittelpunkt der Lügenpropaganda der Panslawen. Und weil die erste Informationen über den Inhalt des Hufeisenplans eigentlich aus Österreich stammten, können und müssen die Sanktionen der XIV Länder der EU gegen Österreich als eine Glanzleistung der panslawischen Lügenpropaganda erkannt werden, Österreich durch Verleumdungen der Lügenpropaganda mundtot zu machen, um die NATO verleumden zu können. Wie die oben zitierte "rassistische" Kritik, bzw. Diffamierung gegen Bulgarien durch den Panslawen-Lobby zeigt, um Bulgarien unglaubwürdig zu machen, von wo dann "offiziell" der Hufeisenplan bekannt wurde, so ist auch Österreich als Quelle des Inhalts des Hufeisenplans verleumdet, und mit einer Sanktion der XIV Staaten der EU belegt worden, damit weltweit die Glaubwürdigkeit Österreichs und der NATO leide, und die Glaubwürdigkeit des Milosevic steige. Beim genauen Hinsehen wird erkennbar, daß die Sanktionen der EU-XIV gegen Österreich etwa die gleiche Ungerechtigkeiten enthalten, welche Ungerechtigkeiten die panslawische Lügenpropaganda der NATO und der EU gegen Serbien unterstellt. Offensichtlich soll also Österreich von der EU als Rache das erleiden, was Serbien von der NATO und EU hat angeblich erleiden müssen. Es geht nämlich bei der Sanktionen gegen Österreich nicht um Recht, geschweige den um die Wahrheit, sondern darum, daß Serbien mit panslawischer Hilfe die Macht über Österreich, und folglich auch über das Kosovo hat. Insbesondere geht es also offensichtlich darum, daß Österreich durch die EU unglaubwürdig gemacht wird, wodurch der Hufeisenplan, dessen Existenz aus bulgarischen und davor aus österreichischen Quellen bekannt wurde, und in Deutschland zu Rechtsgrundlage gemacht wurde, mit der Glaubwürdigkeit Österreichs durch die Sanktionen der EU-XIV gegen Österreich, hinfällig werde, und damit die NATO lächerlich gemacht und verleumdet werde.

Mit freundlichen Grüßen



URL:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,70575,00.htm

http://www.auswaertiges-amt.de/8_suche/index.htm

http://www.humanismus.de/hvd

http://www.ceiberweiber.at/natowar/diar

http://www.kosova-info-line.de/kil/kommentare-149.html

http://uuhome.de/global/deutsch/kosovo2.html

http://www.ifdt.de/070899/Artikel/richter.htm

http://www.gsa-essen.de/nato/jugodossier990526.htm

http://www.novo-magazin.de/aktuell/novo4538

http://www.novo-magazin.de/aktuell/novo453

http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/jugoslawien/Welcome

http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/aktuell/Hufeisen.html

http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/aktuell/Bisset.html

http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/aktuell/Scharping.html

http://www.ha-online.de/bin/ha/set_frame/set_frame.cgi?seiten_url=/contents/ha/news/politik/html/240300/HUFFEIS10.HTM

http://www.zmag.org/

http://www.ceiberweiber.at/natowar/diar

http://www.ceiberweiber.at/natowar/diary44.htm

http://www.schmaehling.de/

http://www.servus.at/kanal/nato.htm

http://www.jungewelt.de/1999/04-24/011.shtml

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,39912,00.htm

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nf/0,1518,7

http://www.ffi-weilheim.de/beitraege/kosovo.htm

http://www.gsa-essen.de/nato

http://www.bmlv.gv.at/kfor/chronik-kfor.htm




1. Mai 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG



Betreff: Sanktionen der EU-XIV gegen Österreich (IX)



Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe schon im Schreiben vom 18. 3. 2000 (Betreff: Sanktionen gegen Österreich) darauf hingewiesen, daß mehrere Länder wie Spanien nach der Sitzung der Präsidentschaft in Lissabon ausdrücklich auf die gezielten Fragen der Journalisten erklärt hatten, daß die "bilateralen" Sanktionen der XIV Staaten der EU auf gar keinen Fall auf den Sturz der Regierung in Österreich gerichtet sei. Dagegen soll aber insbesondere etwa der französische Präsident schon damals widersprüchliche Erklärungen abgegeben haben, wonach er verlange, daß sich in der Regierung etwas ändere, weil er darin den Sinn der Sanktionen sehe. Das wichtigste Resultat des Gipfels in Lissabon (März 2000) aber war aber, daß die XIV erklärten, daß vorher am 31. 1. 2000 zwar nominell eine Einstimmigkeit der XIV bei den Sanktionen gegen Österreich behauptet wurde, aber praktisch ist diese angebliche Einstimmigkeit nicht vorhanden gewesen. Nun wurde im März 2000 in Lissabon also von den XIV behauptet, daß die nämliche Einstimmigkeit nunmehr in Lissabon gegen Österreich erreicht wurde, und zugleich erklärten die meisten Staatschefs auf die Frage, worin diese Einstimmigkeit bestehe, daß die Sanktionen auf gar keinen Fall auf den Sturz der Regierung in Österreich erreichen wollen und nichts mit einem gewollten Regierungswechsel zu tun hätten, so der insbesondere der spanische Ministerpräsident, sondern die Sanktionen "nur" gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wären.

Vorgestern und heute sind zu Groß-Veranstaltungen der SPÖ Regierungsmitglieder aus Schweden und Deutschland u. a. geladen worden, die wiederum ausdrücklich erklärten, bzw. sicherten sie auf den Veranstaltungen der SPÖ der Sozialistischen Partei in Österreich zu, daß die XIV Staaten der EU ausdrücklich und einstimmig beschlossen haben, daß die Sanktionen gegen die Regierung Österreich und gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beschlossen worden seien, und es sei nämlich einstimmig von den XIV Staaten der EU beschlossen worden, die Sanktionen so lange aufrecht zu halten, bis diese Regierung an der Macht sei. Dies betraf insbesondere den schwedischen Ministerpräsidenten, der vorgestern zu der Veranstaltung der SPÖ gefragt wurde, was mit den Sanktionen der EU Österreich geschehen werde, wenn nach der bevorstehenden französischen Präsidentschaft die schwedische Präsidentschaft folge?... ob und wie die Sanktionen gegen Österreich aufgehoben oder gelockert werden? Daraufhin erklärte der schwedische Ministerpräsident, daß die XIV Staaten der EU einstimmig beschlossen haben, daß so lange diese jetzige Regierung in Österreich im Amt sei, solange müssen die Sanktionen der XIV Staaten der EU aufrecht bleiben. Dies wurde auch von dem deutschen Verteidigungsminister Scharping ebenfalls wiederholt. Damit ist erwiesen, daß entweder der spanische und etwa finnische Ministerpräsident, oder aber der schwedische Ministerpräsident und deutsche Verteidigungsminister Scharping die Unwahrheit sage, weil die zwei Antworten sich gegenseitig ausschließen, und nur eine davon richtig sein kann.

Ich wiederhole, daß diese und ähnliche Symptome zu der Besorgnis Anlaß geben, daß bei der EU sich grundsätzliche Demokratiedefizite eingeschlichen und sich festgesetzt hatten, die eine Fortsetzung der EU unter den bestehenden Voraussetzungen unmöglich machen, weil die Vertragsgrundlagen somit definitiv und irreversibel hinfällig geworden sind. Diese fortgesetzte Widersprüchlichkeit innerhalb der EU läßt nicht nur die Transparenz beim EU-Rat missen, sondern die davon untrennbare Rechtsstaatlichkeit. Und wie ich schon wiederholt eingewendet hatte, ist mit der schleichenden Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit als Prinzip, zugleich auch unweigerlich das Demokratieprinzip implizit abgeschafft, so daß auch nicht von einer Wertegemeinschaft der EU mehr die Rede sein kann, die da angeblich gegen Österreich verteidigt werden soll. Vielmehr hat sich in der EU, durch die Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit, die Willkür des ephemeren Pluralismus gebildet, der eine Pseudodemokratie ist, wonach die Werte der EU, respektive Rechtsstaatlichkeit, von der augenblicklichen Majorität abhängig gemacht wurden, so daß das Recht eine Frage der Macht wurde. Deswegen schreibe ich hiermit an einem Requiem für die EU, und fordere die Neugründung, weil unter der portugiesischen Präsidentschaft aus der demokratischen Rechtsstaatlichkeit zum Schutz der gemeinschaftlichen Werte der EU, ein Spielball der Machtpolitik und der Willkür, ein Manifest gegen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie geworden ist.

Mit freundlichen Grüßen






2. Mai 2000

Generalsekretär

Javier SOLANA

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175

B-1048 Bruxelles





Betreff: Vertrag von Amsterdam (III)



Sehr geehrter Herr Generalsekretär Solana!

Betrübt habe ich aufgrund meiner fortgesetzten Recherchen festgestellt, daß der Gesamtzustand der EU rechtlich viel schlimmer ist, als ich es befürchtet hatte. Schon aufgrund der bisher konstatierten unzumutbaren Widersprüchlichkeit habe ich die Unumgänglichkeit der Auflösung und Neugründung der EU postuliert, weil der politischer Mißbrauch der EU unkontrollierbar ist, und bereits zum Mißbrauch der EU von und für Verbrechen geführt hatte.

Nach meinen neueren Recherchen muß ich ergänzend feststellen, daß in der Jahrzehnte dauernden konstitutionellen Phase, die EU (EG) als Rechtssystem, ja ein System des Rechts schlechthin, gegründet wurde, und die Wahrung des Rechts bildet das Fundament und die oberste Direktive der EU schlechthin. Mit andere Worten vertrat die EU eine überaus ansprechende Langzeitethik und war bereit, für diese Langzeitethik die Kurzzeitethik hintenanzustellen. Es stand dabei außer Streit, daß die Langzeitethik Synonym des Rechts war, dem also der Vorrang in jeder Hinsicht eingeräumt werden sollte, und in den Anfängen auch eingeräumt wurde. Beginnend mit dem Vertrag von Maastricht, und spätestens mit dem Vertrag von Amsterdam, nahm jedoch eine Entwicklung seinen Lauf, den ich als die Verlegung des Schwerpunktes des EU von dem Recht auf die Politik (Macht) bezeichnen möchte.

Ich will nicht leugnen, daß in der Entfaltung der Politik eine enorme Chance für die politische Geltung der EU liegt, und gehe persönlich sogar davon aus, daß mit dem Ablösen der vormaligen Einstimmigkeit und Einführung der Mehrheitsbeschlüsse der EU der evolutionäre Quantensprung erfolgte, die der EU eine Überfülle an Macht zuschrieb, die allein aufgrund ihrer Existenz den sog. Kommunistischen Ostblock in sich zusammenbrechen ließ, weil er im Wettbewerb keine Chance mehr hatte, doch geschah dies, weil die EU auf dem Recht beruhte, und die EU festschrieb, daß jede Macht aus dem Recht kommen müsse. Ich betone sogar die positive Wirkung von Macht, allerdings - frei nach Adam Shmith - immer und ausschließlich dann, und nur so lange sie kontrollierbar ist. Nach dieser Auffassung ist die einzig legitime und einzig wirksame Kontrolle der Macht das Recht. Demnach kann und muß "im kategorischen Imperativ" postuliert werden, daß alles innerhalb vom Recht gut sei, so daß man gleichsam von der absoluten Macht des Rechts in einer Menschlichen Ordnung sprechen kann und muß. Doch dieses Postulat impliziere, daß alles außerhalb vom Recht nicht gut, sondern dessen Gegenteil sei.

Um also auf die neuer Ergebnisse meiner Recherchen zurückzukommen, so habe ich also festgestellt, daß die ursprünglich als Rechtsordnung schlechthin konzipierte EU spätestens mit dem Vertrag von Amsterdam in eine Machtordnung umfunktioniert wurde, wo nicht mehr das Recht die Macht, sondern die Macht das Recht kontrolliere. Ich zitiere zunächst den Geist der alten EU wonach "jede Macht aus dem Recht komme":

http://europa.eu.int/cj/de/pres/jeu.htm

»Die große Neuerung, die die Europäischen Gemeinschaften im Vergleich zu früheren europäischen Einigungsvorhaben verkörpern, besteht darin, daß die Gemeinschaft zur Verwirklichung ihrer Ziele sich einzig und allein auf die Macht des Rechts stützt.

In der Tat waren sich die sechs Gründungsstaaten bewußt, daß nur eine durch das Recht geschützte und mit seiner Hilfe verwirklichte Einigung Aussicht auf Dauer hatte. So haben sie sich entschlossen, die von ihnen geschaffene Gemeinschaft auf eine rechtliche Grundlage zu stellen: die Verträge von Paris und Rom (EGKS-, EWG- und Euratom-Vertrag).

Die Gemeinschaft ist aber nicht nur eine Schöpfung des Rechts, sondern verfolgt ihre Ziele ausschließlich durch Gestaltung und Anwendung einer neuen Rechtsordnung, eben des Gemeinschaftsrechts, das sich dadurch auszeichnet, daß es autonom ist, in allen Mitgliedsländern der Gemeinschaft einheitlich gilt und sich vom nationalen Recht unterscheidet, dem gegenüber es jedoch Vorrang hat, und das zu einem erheblichen Teil in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist.«

Das sind also die Grundlagen, die alle Staaten Europas einluden, am Recht, nämlich an der Macht des Rechts, teilzuhaben. Bezeichnend allerdings ist, daß darin die Verträge von Maastricht und Amsterdam nicht enthalten sind, obwohl bei Gericht das noch ein aktuelles Zitat sei. Ich habe bereits u. a. in Schreiben vom 10. 4. 2000 und 12. 4. 2000 an das Parlament

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.html

darauf hingewiesen, daß mit Artikel 6 und 7 des Vertrags von Amsterdam dem Rat eine Funktion im Rahmen der EU vertraglich zuerkannt werde, die in einem Rechtssystem nur der Rechtsprechung zustünde, so daß der Rat per Dekret zum Organ der Rechtsprechung in der Form erklärt werde, daß die Rechtsprechung des Rates ausdrücklich rechtliche folgen habe. Mit anderen Worten greift hier der Rat nicht nur in die Rechtsprechung, sondern in das Recht selbst, und ohne Gerichtsverfahren ein, so daß sich der Rat hiermit erstens zum höchsten Richter, zweitens zum Exekutor, drittens zum höchsten legistischen Organ, und viertens für unfehlbar und also sich selbst als absolut gerecht erklärt hatte. Geradezu zynisch mutet an, daß ausgerechnet die vertragliche Bestimmungen des Vertrages von Amsterdam, welche die angeblich unverrückbare Prinzipien der Rechtstaatlichkeit festschreiben (Artikel 6 Absatz 1 des Vertrages), genau jene Bestimmungen sinngemäß außer Kraft setzen, auf die sie sich berufen, und so stellt sich der Rat a la Hitler über das Gesetz, über das Volk, und eigentlich über Gott. Mit anderen Worten kann im Sinne der eingangs zitierten bisherigen Rechtsgrundsätzen der EU festgestellt werden, daß der Vertrag von Amsterdam, namentlich die Artikel 6 und 7 des Vertrags, ein Schwindel, ein Betrug um genau diejenigen Rechte ist, die zu schützen der Vertrag ebendort vorgibt, indem das (abgeschaffte) Recht durch die Macht ersetzt werde.

Der nämliche Betrug der EU um das Recht durch den Rat ist ambivalent, und betrifft einerseits das Recht selbst, und andererseits den Zugang zum Recht, so das alles nur ein System des Betrugs ist. Erstens also, sofern der oberste Grundsatz der EU das Recht, bzw. "Alle Macht aus dem Recht" ist, kann der Schwindel im Artikel 6 des Vertrages von Amsterdam so verifiziert werden, daß nämlich dort das nämliche "Macht aus dem Recht" umgekehrt (pervertiert) wird, so daß nicht mehr das Recht sagt, was Macht ist, sondern die Macht sagt was Recht ist. Nicht mehr die Rechtsordnung folgte den Fakten, sondern die Fakten folgen der Rechtsordnung. Artikel 6 des Vertrages von Amsterdam erklärt definitiv zum obersten Grundsatz, daß jedes Recht der Kontrolle der Macht, der Willkür unterstellt werde. Woher das kommt und wohin das geht, daß ist an den weiteren Bestimmungen des Vertrages von Amsterdam zu entnehmen, wonach zwar ein konstitutioneller Übergang, eine Art Reifungsprozeß nach dem Vertrag von Amsterdam von 5 Jahren geben soll, um die Verträge zu novellieren, aber die im Vertrag von Amsterdam eingeführten kritischen Neuerungen trotzdem unbedingt schon in einem Jahr, und zwar expressis verbis unter der französischen Präsidentschaft, so die ergänzenden Bestimmungen zum Vertrag von Amsterdam, abzuhandeln und endgültig (unbedingt unter der französischen Präsidentschaft) zu beschließen sein sollen. Diese zeitliche Eingrenzung der "Reform", die tatsächlich eine Art Palastrevolution ist, den ich als Betrug und Abschaffung der EU bezeichne, auf die französische Präsidentschaft, obwohl in den 5 Jahren Übergangszeit davor und danach andere Präsidentschaften zur Verfügung stünden, läßt den Betrüger unter den 15 Mitgliedern einwandfrei verifizieren, den ich Kommunist nenne. Bei der Untersuchung der "neuen" Strukturen fällt bei der absolutistischer (diktatorischer) Macht des Rates auf, daß der Rat, wie die russische Übersetzung (Rat=Sowjet) besagt, der Zentralkomitee der kommunistischen Partei im Ostblock nachempfunden ist, was ja bekanntlich ein pseudodemokratisches System bedingte. Ich war in meiner Kritik des Kommunismus bemüht darauf hinzuweisen, daß eine Zentralkomitee hinter dem Staat, dem alles an Eigentum und Recht zusteht, dieses nominelle Eigentum des Volkes im Staat auf die Zentralkomitee und Partei so übergehen läßt, wie eine Tochtergesellschaft auf eine Holding, so daß jede Parlamentarismus zur Farce wird.

URL: http://db.consilium.eu.int/df/default.asp?lang=de

»Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde in Artikel 7 (ex-Artikel F.1) die folgende Bestimmung eingefügt: "Auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten oder der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments kann der Rat, der in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt, einstimmig feststellen, daß eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung von in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätzen durch einen Mitgliedstaat vorliegt". Wird eine derartige Feststellung getroffen, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, bestimmte Rechte auszusetzen, die sich aus der Anwendung des Vertrags auf den betroffenen Mitgliedstaat herleiten. Dabei berücksichtigt er die möglichen Auswirkungen einer solchen Aussetzung auf die Rechte und Pflichten natürlicher und juristischer Personen.«

Die Zweigleisigkeit des Betrugs um die EU als Rechtssystem besteht nun darin, daß nicht nur das Recht substantiell zu Macht pervertiert wurde, bzw. die Macht zur obersten Rechtsinstanz, zur Quelle des Rechts, sondern wurde zugleich systematisch, man könnte sagen systemkonform, der Zugang zum Recht, außer natürlich durch die Macht, vollständig verbaut. Wäre also das Recht nicht auch substantiell voll pervertiert worden, so daß nach dem Vertrag von Amsterdam nunmehr jedes "Recht aus der Macht" komme, so wurden doch solche Strukturen und Strukturfallen vertraglich in Amsterdam geschaffen, daß das Recht ausschließlich durch Macht zugänglich ist, so daß der Grundsatz "Jede Macht aus dem Recht" vollkommen unnütz wäre, wenn es noch verbal (substantiell) bestünde, weil der Zugang zum Recht ohnehin nur mehr ausschließlich durch die Macht möglich sei, und das Recht als Substanz absolut unerreichbar wurde. Diese Pervertierung des Rechts ging sogar so weit, daß der Rat nicht nur neben der Legislative nunmehr die Rechtsprechung an sich riß, sondern sich zugleich als Exekutivorgan gefällt, und ernennt sich selbst zum eigenen Beauftragten um die "Macht aus dem Recht" abzuschaffen und das "Recht aus der Macht" unter dem Motto durchzudrücken: "Alle Macht den Räten!" (Räte=Sowjets).

http://europa.eu.int/austria/artikel6_7.htm

Die Unzugänglichkeit des Rechts kommt insbesondere im Artikel 7 zum Tragen, ich zitiere jedoch ein Kommentar dazu, worin zum Ausdruck kommt, daß der Grundsatz der EU, wonach die "Macht aus dem Recht" kommt, nicht mehr gelte, sondern die Politik (Macht) sich über das Recht stellt, und jedes Recht für die Macht verfügbar erklärt:

http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/index.htm

»Die Verträge von Maastricht (seit 1993 in Kraft) und Amsterdam (1999) sind in dieser Hinsicht ergiebiger. Zu bemerken ist, daß nach dem Vertrag über die Europäische Union "der Rat, der in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt", mehrere Aufgaben wahrnimmt: die einstimmige Feststellung, daß eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung bestimmter Grundsätze wie der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch einen Mitgliedstaat vorliegt, die Entscheidung über den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion und über die Mitgliedstaaten, welche die Voraussetzungen für die Einführung einer einheitlichen Währung erfüllen sowie die Genehmigung der "verstärkten Zusammenarbeit" im Gemeinschaftsbereich. Der "Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs" ist nicht gleichbedeutend mit dem "Europäischen Rat": Der Präsident der Kommission nimmt beispielsweise nicht an ersterem teil, ist jedoch Mitglied des Europäischen Rates, und auch die Beschlußfassungsregeln entsprechen einander nicht.

[...]

Der Europäische Rat beschließt nicht, wie es der Rat der Europäischen Union tut: Er führt keine Abstimmungen nach den Regeln der Einstimmigkeit oder der qualifizierten Mehrheit durch, wie dies im Rat geschieht, in dem die Minister der fünfzehn Mitgliedstaaten zusammentreten. In den Verträgen ist für den Europäischen Rat im allgemeinen keine Beschlußfassungsregel vorgesehen, und es wird ihm auch nur in seltenen Fällen die Befugnis zur Annahme von formellen Rechtsakten übertragen. Der Europäische Rat ist in erster Linie ein politisches - und kein rechtliches - Entscheidungsorgan, auch wenn er seit dem Inkrafttreten der Verträge von Maastricht (1993) und Amsterdam (1999) bisweilen rechtsverbindliche Beschlüsse annimmt.«

Leider muß ich feststellen, daß ähnliche Tendenzen, wenngleich nicht so offen, auch beim Gericht festzustellen sind, wo der Zugang zum Recht so erschwert ist, daß ohne Macht nicht sinnvoll erscheint, das Recht zu suchen. Ja das Gericht zeigte sich ungehalten bis arrogant im konkreten Fall, wenn unsereiner das Recht suchen möchte. Ich kenne aber auch die Rechtsprechung in Sachen Rechtsopfer, und mußte feststellen, daß auch das Gericht der EU parteiisch ist, wenn eine Partei einen Rechtsstreit mit Behörden hat, und ist genauso außerstande objektiv zu urteilen, wie die nationalen Gerichte in eigener Sache.

In diesem Sinne muß ich auch feststellen, daß die Arbeit des vom Rat eingesetzten "Konvents" zur Ausarbeitung eines sog. Grundrechtskatalogs ebenfalls zur Sorge Anlaß gibt, weil das Recht dort ebenfalls durch die verdeckte Aufhebung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit entfremdet, und (mit der schleichenden Aufhebung des Unterschieds zwischen Bürgerrechte und Menschenrechte) die Menschenrechte insgesamt ad absurdum geführt hatte. Das Bild wird also so abrundet, daß die EU von einem ursprünglichen und eigentlichen Rechtssystem zu einem Machtsystem, und zwar zu einem ganz und gar demokratisch unkontrollierbaren Machtsystem, umfunktioniert wurde, wo der Griff der Macht nach dem Recht in Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam auch den Griff nach der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten impliziert, die mit dem nämlichen Artikel 6 ebenfalls der Macht unterordnet, und damit ihren Sinn und Zweck so beraubt werden, daß sie real zu existieren aufhören, bzw. als abgeschafft anzusehen seien. Denn es gibt nicht umsonst zwei Gerichte, nämlich das Gericht der EU für Recht allgemein und das Gericht für Menschenrechte, während das Konvent mit dem Grundrechtskatalog den nämlichen Unterschied aufhebt und den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt. Die "Bürgerrechte" und "Menschenrecht" als "Grundrecht" werden vom Konvent so "zusammenfaßt", daß die zwei ineinander geschoben werden, damit der Unterschied verwischt werde, so daß von den "Bürgerrechten" die "Menschenrechte" als "Grundrechte" vereinnahmt werden, und so die "Menschenrechte" faktisch abgeschafft werden, weil sie in den Bürgerrechten verschwinden, bzw. sinnwidrig gebraucht werden. Ich halte fest, daß die Abschaffung der Menschenrecht im Namen der Menschenrechte ein eigener Betrug ist, auch wenn das eine systematische Einheit mit der Abschaffung der Rechts der EU allgemein bildet.

Mit diesem mehrfachen, also systematischen Betrug am Recht, indem das Recht generell abgeschafft und mit der Macht ersetzt wurde, konnte der Rat gegen Österreich so Sanktionen verhängen, daß dabei ein schuldloser Österreich verleumdet, und das Verbrechen der Verleumdung zum Recht erklärt wurde. Nach Auskunft aller zuständigen Rechtsorgane und Rechtsinstanzen der EU kann nun das totale Unrecht nicht angefochten werden kann, auch wenn man weiß, daß der Rat Verbrechen beging, weil Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam, die Macht, und damit das Unrecht, über jedes Recht gestellt hatte, und das fortan das Recht absolut unmöglich das Unrecht erreichen, geschweige denn beheben oder kontrollieren kann. Das es sich um vorsätzliche Verbrechen durch den Rat handelt, das ist daran auch ersichtlich, daß jeder Versuch der Objektivierung durch immer neuer Mißbrauch der Macht unterdrückt wird. Es ist daher ersichtlich, daß die Macht dem Recht nicht die leiseste Chance einräumt, sondern die Willkür der Macht ausschließlich sicht selbst gerecht spricht.

Mit freundlichen Grüßen




3. Mai 2000

Generalsekretär Javier SOLANA

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175, B-1048 Bruxelles





Betreff: Der Clou



Sehr geehrter Herr Generalsekretär Solana!

Unter Hinweis auf die in Schreiben vom 27. 4. bis 1. 5. 2000 an das Parlament zitierte Kritik der Ultralinken an der NATO, muß ich einen Punkt darin als bis zu einem gewissen Grad vielleicht berechtigt auf sich beruhen lassen, wonach nämlich mit dem Zusammenbruch des Ostblocks einerseits die bisherigen Grundsätze sich etwas "gelockert" hatten und andererseits die Erweiterung des Horizonts noch nicht klar genug abgegrenzt hatte, so daß einer positiven Offenheit auf der einen Seite eine gewisse Angst vor Unsicherheit vor einer allzu zu großen Offenheit bestehe, ob und wie weit die NATO etwa das Horizont in Richtung Präventiv-Krieg erweitere. Ich persönlich bin erstens für die Osterweiterung der NATO und zweitens teile ich die Kritik der Ultralinken an der NATO nicht, doch würde es begrüßen, wenn die NATO die neuegewonnene Offenheit gegenüber jeden Offensivkrieg etwa im Sinne der UNO-Charta klar und transparent genug abgrenzen könnte. Abgesehen davon, daß der Einsatz im Kosovo aus meiner Sicht legitim war, könnten die vielleicht bisher ungewohnten Aspekte des NATO-Einsatzes im Kosovo so umschrieben werden, daß sie keineswegs den Defensivcharakter der NATO durchbrachen, sondern das, was sich geändert hatte, ist, daß die NATO territorial im Osten Europas erweitert wurde, und man kann bestimmt sagen, daß zumindest südosteuropa zumindest ideell nunmehr insgesamt zu der erweiterten Interessen-Zone der NATO gehöre, wo eben alles nach wie vor defensiv sei.

Ich hoffe zwar, daß all das zu sagen überflüssig wäre, doch angesichts der parallelen "strukturellen Schwebezustand" in der EU, und zwar auch (analog) wegen der Osterweiterung, fürchte ich, daß die schwebende Strukturen sowohl eine Chance wie auch eine Gefahr in sich bergen. Und weil in der EU tatsächlich Frankreich den Schwebezustand machtpolitisch mißbraucht hatte, um nicht zu sagen "Den Clou" der imperialen Machtpolitik im Namen der EU gelandet hatte, und parallel dazu nach Ansicht der UNO der gleiche Frankreich die UNO machtpolitisch mißbrauchte, kann auf den am 12. 4. 2000 im österreichischen Fernsehen um 20:15 Uhr ausgestrahlten Film der BBC verwiesen werden, wonach die Kosovaren und die USA ebenfalls Frankreich massiv beschuldigen, konspirative Machtpolitik innerhalb der NATO gegen die NATO gemacht zu haben. Es besteht daher aufgrund der Struktur-Parallelen auch in der NATO die Gefahr des machtpolitischen Mißbrauchs des momentanen Schwebezustands der Offenheit (bei der Erweiterung des Horizonts), daß nämlich durch die kolonialistische Machtpolitik Frankreichs die Rechtsgrundlagen von alles und jedem ebenfalls entfremdet werden.

Mit freundlichen Grüßen




5. Mai 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG



Betreff: Rechtsstaatlichkeit



Sehr geehrte Damen und Herren!

Um Mitternacht haben im österreichischen Fernsehen (ZIB3) ein Vertreter der ÖVP und der grüne Europaparlamentarier (Voggenhuber) über die "Sanktionen" der EU-XIV gegen Österreich gestritten, wobei Voggenhuber im Zirkelschluß argumentierend damit prahlte, daß der Opposition gelungen sei, Österreich international zu diskriminieren und zu isoliren, woraus folgen sollte, daß die gegen Österreich erhobenen verleumderischen Vorwürfe der Grünen und SPÖ, und damit die Sanktionen der EU-XIV (im Zirkelschluß) richtig wären, wonach mit der Regierungsbeteiligung der FPÖ Österreich die Rechtsextremismus und Rassismus unzulässig legitimiert hätte. Daraufhin erwiderte die zitierte ÖVP-Sprecherin (Rauch-Kallat), daß Voggenhuber wisse und wissen müsse, daß nach den demokratischen Regeln die FPÖ gar nicht zu der Wahl hätte antreten können, wenn diese verleumderischen Vorwürfe des Rassismus und Rechtsextremismus tatsächlich zutreffend gewesen wären, worauf Voggenhuber nichts mehr sagen konnte.

Dem ist hinzuzufügen, daß zuvor, nämlich zu dem streitgegenständlichem Zeitpunkt, die SPÖ den Kanzler in Österreich stellte, und wenn die Vorwürfe über die FPÖ zutreffend gewesen wären, hätte die SPÖ die Macht und die Pflicht, der FPÖ die nämlichen Vorwürfe öffentlich zu machen und die Zulassung der FPÖ zur Wahl zu verhindern. Tatsächlich versuchten die Grünen und Teile der SPÖ die FPÖ Jahre davor mit der schon zitierten Briefbomberserie zu verleumden, worden aber selber der Verleumdung und der Konspiration mit dem Linksextremismus, der tatsächlich Bomben legte, überführt. In dem letzten Wahlkampf haben also die der Konspiration mit dem Linksextremismus überführten SPÖ und Gründen keine Koalition mit der FPÖ eingehen wollen, und so haben die österreichische Medien durchgehend bemängelt, daß die SPÖ zwar in der Wahlwerbung erklärte, keine Koalition mit der FPÖ eingehen zu wollen, offensichtlich weil die FPÖ schwere Korruptionsvorwürfe und sachlich Vorwürfe der Konspiration mit Linksextremen gegen die SPÖ erhoben hatte, aber die SPÖ hatte trotz Drängen der Medien bis zuletzt keinerlei Gründe dafür genannt, warum die SPÖ mit der FPÖ keine Koalition eingehen wolle. Es kam sogar dann doch zu Koalitionsverhandlungen der SPÖ mit der FPÖ, wo die SPÖ (Klima) der FPÖ (Haider) anbot, die FPÖ zu "legitimieren" und international "salonfähig" zu machen, wenn die FPÖ eine "Schein-Minderheitsregierung" der SPÖ so unterstütze, so daß an der SPÖ-Minderheitsregierung einige von Haider nominierten Minister beteiligt wären. Erst als Haider meinte, daß er keine "Legitimierung" von der SPÖ brauche, weil sie sehr wohl "salonfähig" sei, und eine Koalition mit der ÖVP einging, hat Klima (SPÖ) aus Rache die FPÖ, bzw. Österreich verleumdet, daß sonach angeblich die FPÖ eine rechtsextreme und rassistische Partei sei, die keine demokratische Legitimation hätte.

Dazu ist ergänzend hinzuzufügen, daß die faktisch gleiche Verleumdung nach dem faktisch gleichen Schema sich schon einmal vor mehreren Jahren abgespielt hatte, als der Kandidat der ÖVP, Waldheim, Bundespräsident wurde. Auch damals hatte die SPÖ die Juden (gegen die vorherige Erklärung des Leiters des jüdischen Dokumentationszentrums, Wiesenthal) wissentlich falsch informiert, und bis die Gerichte den damaligen Chef der SPÖ (Sinowatz) des Verbrechens der Verleumdung gegen Waldheim überführt hatten, war alles zu spät, weil solche politische Entscheidungen im Ausland, die von einer Welle der Emotionen getragen werden, kaum je anfechtbar sind, bzw. ist der Schaden in der Regel irreversibel.

Im gegenständlichen Fall sind abermals die Juden von der SPÖ wissentlich falsch informiert und gegen Österreich aufgehetzt worden, weil sie das von dem Falls Waldheim her als Möglichkeit kannten, und auch diesmal sollte ein von der SPÖ besetzter Posten, diesmal des Kanzlers, mit Hilfe der falsch informierten Juden, die gegen Österreich aufgehetzt wurden, erreicht werden. Die Rechtslage ist aber diesmal insofern anders, als damals das Verbrechen der Verleumdung durch die SPÖ (Sinowatz) erst durch ein langwieriges Gerichtsverfahren mit Gutachten wegen angeblicher Urkundenfälschung nachgewiesen werden konnte, wo dann die von der SPÖ erfolgreich geschürten Emotionen bei den Juden gegen Österreich schwer wieder gutzumachen waren. Dazu im Gegensatz steht aber diesmal der Tatbestand der Verleumdung seitens der SPÖ (Klima) - nach dem gleichen Schema wie damals beim Waldheim - vorher schon fest, weil die FPÖ unter einem Kanzler von der SPÖ nicht zu der Wahl zugelassen worden wäre, wenn die FPÖ tatsächlich rechtsextrem und rassistisch gewesen wäre. Deswegen auch hat der Rat der XIV die Verleumdung der FPÖ von der SPÖ und Grünen so übernommen, daß eine Beurteilung der offensichtlichen Verleimdung durch den "Rat der XIV" gegen Österreich nach den zynisch von Österreich geforderten rechtsstaatlichen Prinzipien nicht möglich wäre, sondern nur die propagandistisch geschürten Emotionen, die teils in eine hysterische Hetze gegen Österreich ausgeartet sind, den Ausschlag allein gebe.

Diese Petition, die allerdings eine Beschwerde gegen das kriminelle Vorgehen des "Rats der XIV" gegen Österreich gerichtet ist, widmet sich ausdrücklich und ausschließlich der Rechtsfrage, daß es logisch unmöglich war die FPÖ so zu verleumden, daß damit nicht Österreich insgesamt verleumdet ist, weil, wenn die FPÖ wirklich rechtsextrem und rassistisch wäre, dann hätte Österreich die Schuld, den Rassismus und Rechtsextremismus legitimiert zu haben. Und tatsächlich lauten die verleumderischen Vorwürfe des "Rats der XIV" nicht so, daß die FPÖ rassistisch und rechtsextrem ist, sondern so, daß Österreich rechtsextrem und rassistisch (regiert) sei, weil Österreich den Rechtsextremismus und Rassismus an der Regierung beteiligt hatte. Die wiederholten heuchlerischen Erklärungen der Funktionäre der EU, wonach die bilateralen Sanktionen des Rats der XIV nicht gegen Österreich, sondern nur gegen die FPÖ gerichtet wären, stehen mit sich selbst im logischen Widerspruch, bzw. ist das m. E. eine offensichtliche Lüge, denn zB in der diesbezüglichen Urkunde des Parlaments der EU

http://europa.eu.int/austria/ep_texte.htm

dazu im Gegensatz heißt:

»In der Sitzung vom Donnerstag

3. Februar 2000

ANGENOMMENE TEXTE

12. Regierungsbildung in Österreich

B5-0101, 0102, 0103, 0106 und 0107/2000

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Ergebnis der Parlamentswahlen in Österreich und dem Vorschlag zur Bildung einer Koalitionsregierung zwischen der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ)

[...]

1. verurteilt alle beleidigenden, ausländerfeindlichen und rassistischen Aussagen, die der Vorsitzende der Freiheitlichen Partei Österreichs, Jörg Haider, über viele Jahre hinweg gemacht hat;

2. vertritt die Auffassung, daß die Aufnahme der FPÖ in eine Koalitionsregierung die extreme Rechte in Europa legitimiert; [...]«

Wäre nun diese verleumderische Behauptung des Parlaments der EU nicht kriminell und wäre sie nicht von einem kriminellen Vorsatz getragen, daß angeblich »die Aufnahme der FPÖ in eine Koalitionsregierung die extreme Rechte in Europa legitimiert«, so würde das logisch zwingend bedeuten, daß das österreichische Volk, bzw. die österreichische Demokratie, den Rechtsextremismus legitimiert hatte. Doch ist der kriminelle Vorsatz in der Erklärung des Parlaments der EU deswegen offensichtlich, weil diese Formulierung keineswegs den angeblichen Rechtsextremismus und Rassismus der FPÖ angreift, sondern expressis verbis das österreichische Volk und die österreichische Demokratie des Rechtsextremismus und des Rassismus beschuldigt, indem ja konkludent die Legitimierung des Rechtsextremismus als rechtsextrem behauptet wird, weil die Legitimierung des Rechtsextremismus den Rechtsextremismus bei dem voraussetzt, der den Rechtsextremismus legitimiert. Mit anderen Worten ist der krimineller Vorsatz und die vollzogene strafbare Handlung der Organe der EU dadurch erwiesen, daß nachher die handelnden Kriminelle im Namen der EU erklären, daß all diese Sanktionen angeblich auf gar keinen Fall gegen Österreich oder gegen die Österreicher gerichtet wären, sondern angeblich nur gegen die FPÖ, obwohl sie wußten und wissen mußten, daß das auf keinen Fall wahr sein kann. Damit ist nämlich erwiesen, daß die kriminellen Funktionäre der EU die Weltöffentlichkeit belogen haben, indem sie öffentlich die wissentlich falsche Aussagen machten, daß die Sanktionen nicht gegen Österreich, sondern nur gegen die FPÖ, und zwar ausschließlich gegen die FPÖ gerichtet gewesen wären. Mit dieser Lüge, daß die Sanktionen gegen Österreich angeblich nicht gegen Österreich, sondern angeblich nur gegen die FPÖ gerichtet gewesen wären, überführen sich die nämlichen Funktionäre der Verleumdung gegen Österreich selbst. Ich beantrage daher die Amtsenthebung gegen die Parlamentspräsidentin, gegen den Ratspräsidenten, sowie gegen Parlamentarier wie Voggenhuber und Swoboda (SPÖ). Der Grund für die hiermit beantragte Amtsenthebung lautet, daß die kriminellen Funktionäre der EU den nämlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gemäß Artikel 6 des Vertrages von Amsterdam zynisch in der Verleumdung gegen Österreich, von Österreich als Alibi mittels Sanktionen des "Rats der XIV" einfordern, mit welchem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit sie selbst gebrochen hatten. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das bisherige Vorbringen, wonach der Bruch mit der Rechtsstaatlichkeit auch den Bruch mit allen anderen Grundsätzen der EU zwingend voraussetzt.

Mit freundlichen Grüßen




6. Mai 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG



Betreff: Rassismus XIX



Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu dem von mir öfter zitierten Dokumentation der BBC, die am 12. April 2000 um 20:15 Uhr im österreichischen Fernsehen (ORF) ausgestrahlt wurde, müssen einige kritische Anmerkungen gemacht werden, weil dort zwar die Argumente der US-Amerikaner und übrigen Europäer gegen die Sabotierung der NATO durch Frankreich und Konspiration der Franzosen mit den Serben auch aufgezeigt werden, aber die ganze "Dokumentation" läßt sich eigentlich eine als Dokumentation getarnte Lügenpropaganda der Kolonialpolitik definieren, nämlich um die Menschenrechtsverletzungen der Kolonialmächte zu vertuschen. Wie ich schon im Schreiben vom 13. 4. 2000 darauf hingewiesen hatte, fällt dem objektiven Beobachter auf, daß in der zitierten "Dokumentation" (Pseudodokumentation) die Kritiker Frankreichs sich auf die Fakten beschränken und diese Fakten für sich betrachtet auch tatsächlich zum Verständnis hinreichen, bzw. hinreichen würden, wenn sie von der BBC durch Spekulationen und gekonnt lancierte Falschinformation samt unbewiesene Verdächtigungen nicht relativiert wären. Deswegen fällt auf der anderen zugleich Seite auf, daß die Kritik der USA und anderer NATO-Mitglieder an den Franzosen nur gezeigt wird, um mit nicht belegbaren Spekulationen oder direkten Lügen die Kritik an Frankreich durch die übrigen Mitglieder der NATO zu relativieren, und die Schuld an die Kosovaren und USA zu schieben. Geht man also nach den Fakten, dann ist Frankreich schwer belastet, es werden aber vom BBC gegenteilige Spekulationen lanciert, die eine Gegenkritik an den rassisch (kulturell) minderwertigen (primitive und rachsüchtige) Albaner plausibel machen solle, wonach die USA und die Kosovoalbaner schuld am Krieg im Kosovo wären. Es ist also die Art der Berichterstattung und Dokumentation, die Verbrechen durch Schuldzuweisungen der Mediokratie zu legitimiren trachtet.

Die zitierte Dokumentation der BBC ist aber nur eines der Berührungspunkte, bzw. Überlappungen des Kolonialismus mit dem Panslawen-Lobby in der Mediokratie, die im Ersten Weltkrieg die siegreichen Verbündete waren (Frankreich, England, Serbien und Rußland) und mit ihrer verbrecherischen (kolonialen) Machtpolitik damals die heutige Balkankrise verursacht hatten. Bereits in dem Petitionsschreiben vom 29. 4. 2000 (Betreff: Rassismus XVIII)

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.html

habe ich auf die panslawisch argumentierende Juristenorganisation IALANA

http://www.der-jugendrichter.de/html/lageberichte.html

hingewiesen, die ganz offen mit Beweismanipulation eine Lügenpropaganda gegen die EU und NATO betreibt. Es gibt aber in dem Umfeld der von Grünen dominierten Friedensbewegungen und bei den Ultralinken eine Phalanx der Lügenpropaganda, die konsequent die Unwahrheit gezielt verbreite (und Verleumdungen auf die Fahnen geheftet hatte und ungeniert auf die Oberflächlichkeit und Kurzlebigkeit der öffentlichen Meinung in der Mediokratie setzt und sich ganz der Lügenpropaganda verschrieben hatte). Diese "Netzwerke" der Lügenpropaganda sollen hier nicht einzeln aufgezählt werden, zumal sie, im Gegensatz zu ihrer netzwerkartigen Verwaltungsstrukturen, im Hinblick auf die Lügenpropaganda einen geschlossenen Meinungsblock bilden und im Hinblick auf die aufeinander abgestimmten Aussagen straff organisiert sind, indem sie voneinander abschreiben und immer nur auffällig einheitlich selektiv die Quellen zitieren, die entweder Fälschungen sind, oder verfälscht wiedergegeben werden. Man kann, wenn man sich die Mühe macht, belegen, daß die Vernetzte Lügepropaganda zwar unter verschiedenen Namen auftritt aber wenn einer einen groben Fehler macht, dann machen alle den genau gleichen groben Fehler.

Der mit dem Neo-Kolonialismus verbündete Panslawen-Lobby hat sich in der Kosovokrise schwerpunktmäßig auf die Leugnung des geplanten Genozids, bzw. Leugnung des planmäßig organisierten Genozids durch Serben gegen Albaner im Kosovo, konzentriert, und beschränkt sich faktisch auf die Themen der Leugnung der Menschenrechtsverletzungen vor Beginn der NATO-Bombardements einerseits und auf die Leugnung des "Hufeisen-Plans" andererseits, wonach die Serben bereits im Vorjahr einen Plan der ethnischen Säuberung hatten, die sie dann nach dem Beginn der NATO-Bombardements verstärkt als ethnische Säuberung in die Tat umgesetzt hatten. Die NATO vertritt die Ansicht, daß sich der Westen nach dem Genozid in Bosnien verpflichtet hatte, keinen Genozid im Kosovo nochmal zuzulassen, wie das zuvor in Bosnien geschehen ist. Deswegen ist aus der Sicht der NATO fast zweitrangig, ob die Serben einen konkreten Plan zum Genozid hatten, oder nicht, sondern ist der nach dem Beginn der Bombardements in Jugoslawien tatsächlich eskalierende Genozid im Kosovo Beweis genug, daß das militärische Eingreifen der NATO unumgänglich war, um Schlimmeres zu verhindern, weil Milosevic bei Verhandlungen immer nur geschwindelt hatte und kein seriöser Verhandlungspartner war. Die panslawische Lügenpropaganda versucht nun vorzutäuschen, daß angeblich ohne die NATO-Bomben kein Genozid stattgefunden hätte, außerdem wären die 10.000 Toten, so die Panslawen, noch kein Genozid. Der serbische Kolonialismus & Co leugnet die vorangegangenen Menschrechtsverletzungen (vor den Bomben der NATO im Kosovo) und den Hufeisenplan der Serben zur ethnischen Säuberung aus dem Grund, um die NATO unter diesem Vorwand verleumden zu können, wonach die NATO einen Offensivkrieg ohne hinreichenden Rechtsgrundlagen geführt hätte, und sich somit Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hätte. Zu betonen ist dabei, daß die Argumentation der NATO selbst sich auf einer ganz anderen Ebene bewegt, aber von der panslawischen und kolonialistischen Lügenpropaganda der NATO auch die falschen Argumente unterstellt werden, so als hinge etwa die Legitimation der NATO von dem Hufeisenplan ab, und würde ohne Hufeisenplan das Verbrechen der NATO gegen die Menschlichkeit feststehen. Die Unverfrorenheit der vom Kolonialismus unterstützte panslawischen Lügenpropaganda spottet jede Beschreibung, wenn es etwa darum geht, die Verbrechen der Serben gegen Albaner im Kosovo vor den NATO-Bomben zu leugnen, und die ganze Schuld auf die Bomben der NATO zu schieben. Weil jedoch die Kosovoalbaner durch unterschwellige rassische Diskriminierung als primitive und rachelüsterne Barbaren propagandistisch unglaubwürdig gemacht werden können, konzentriert sich der Hauptangriff der kolonial-panslawische Lügenpropaganda auf Österreich, weil der österreichische Heeres-Nachrichtendienst schon Monate vor den NATO-Bomben den Hufeisenplan aufgezeigt und Alarm geschlagen hatte, wonach Serbien im Kosovo ethnische Säuberungen plane. Weil jedoch Österreich nicht so leicht rassisch diskriminiert werden können wie die Albaner, wurden Österreicher als angebliche Rassisten verleumdet und diskriminiert und deswegen haben die kolonialen Mächte gegen Österreich zu den Sanktionen im Namen der EU ausgeholt, um die in dem Friedensschluß 1920 das als serbische Kolonie zu Jugoslawien geschlagene Kosovo nunmehr tatsächlich als serbische Kolonie zu legitimieren. Im Gegensatz zu den europäischen Ländern hat aber die USA das neue Jugoslawien vor 10 Jahren nicht anerkannt, weil das neue Jugoslawien lediglich die Bemäntelung der Einverleibung des Kosovo als serbische Kolonie gedient hatte. Und weil die panslawisch-koloniale Lügenpropaganda diese Rechtsfrage peinlich genau gemieden hatte, unterstellt sie der NATO andere Beweggründe, und konzentriert sich auf die Bestreitung des Hufeisenplans, bzw. konzentriert sich die Lügenpropaganda der Panslawen auf Österreich, von wo her der Hufeisenplan ursprünglich bekannt wurde. Vgl.

http://www.ceiberweiber.at/natowar/diary21.htm

Während also zB die kolonial-panslawische Lügenpropagandas daran herumreitet, daß der Hufeisenplan angeblich nach den Bombardements der NATO im Kosovo bekannt wurde, so daß damit die Schutzbehauptung der NATO hinfällig wäre,

http://www.der-jugendrichter.de/html/lageberichte.html

ist der Hufeisenplan bereits vom Washington Post im Jänner 1999, also Monate von den Bomben der NATO auf Jugoslawien, veröffentlicht worden:

http://www.ffi-weilheim.de/beitraege/kvortrag.htm

Insbesondere jedoch hat anläßlich der aktuellen Vorwürfe gegen das deutsche Außen- und Verteidigungsministerium seit einiger Zeit darüber, daß der Hufeisenplan zu spät bekannt geworden und unglaubwürdig sei, ein ehemaliger serbischer Militärattaché, Oberst i. R. Dragan Vucsic, den Hufeisenplan bestätigt, welcher Oberst i. R. in der kritischen Zeit Ende 1998 ein enger Mitarbeiter von Milosevic in Belgrad war, und dann in Ungnade gefallen und von Milosevic gefeuert wurde, und nunmehr Oppositionspolitiker ist.

http://www.kosova-info-line.de/kil/kommentare-283.html

Nach einer am 6. 4. 2000 veröffentlichten Erklärung des deutschen Außenministers ist der Hufeisenplan am 26. 2. 1999, also ein Monat vor den NATO-Bomben tatsächlich angelaufen.

http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/inf-kos/PK/P990406a.htm

Zusammenfassend kann also festgestellt werden, daß die NATO in dem Waffengang mit Serbien im Kosovo deswegen eingegangen ist, um den Genozid nach bosnischem Vorbild (mit über 200.000 Toten) zu verhindern. Und wenn nun die serbische und kolonialistisch-panslawische Propaganda höhnt, daß nur höchstens 10.000 bis 20.000 Tote gegeben habe, dann kann festgestellt werden, daß die NATO zwar mit dem militärischen Eingreifen die Vertreibung beschleunigt, aber die Wiederholung des Genozids von bosnischer Größenordnung verhindert hatte. Im Gegensatz zu den Schuldzuweisungen des kolonialistisch-panslawischen Lügenpropaganda, hat nicht die NATO eine militärische Aggression ausgeführt, sondern hat Serbien zuvor (1989) das Kosovo, das davor rechtlich den übrigen Teilstaaten Jugoslawiens gleichgestelltes Teilgebiet war, (1989) als serbische Kolonie annektiert, und so hat Serbien mit seiner rechtswidrigen Haltung im Kosovo die Auflösung von ganz Jugoslawien verursacht, weil das Kosovo nicht zu Serbien, sondern nur (zum Bundesstaat) Jugoslawien gehört hatte, das rechtlich gesehen mit der Kolonialisierung des Kosovo und Vojvodina (Wojwodina) durch Serbien 1989 hinfällig geworden ist.

Zu der Vorgeschichte ist festzustellen, daß zwar das Kosovo 1912 von den Kolonialmächten, konkret von Frankreich, als Mandatsgebiet zugespielt und so das Kosovo unter serbische Verwaltung gestellt wurde, aber war das Kosovo als Mandatsgebiet auf gar keinen Fall serbischer Boden, sondern stand nur unter serbischer Verwaltung. Dieses Mandat sollte nach Ansicht der Franzosen für die Zeit gelten, bis gewisse Fragen um das Kosovo geklärt würden, welche Klärung aber nie erfolgt ist, sondern ist das Kosovo im Friedensvertrag nach dem Ersten Weltkrieg (1920), als Teilstaat zu Jugoslawien gekommen. Grundsätzlich hatte das Kosovo die gleichen Rechten wie die anderen Teilstaaten, bzw. war das Kosovo mit allen anderen Teilgebieten Jugoslawiens rechtlich gleichgestellt, nur aus rassistischen Gründen wurde das Kosovo (wie auch die Wojwodina) intern etwas "abgestuft", damit das südslawische Bild durch fremde Rassen nicht getrübt werde. Aus den inzwischen zugänglichen Geheimpapieren aus dem Ersten Weltkrieg aber geht hervor, daß ähnlich Bosnien, auch das Kosovo insgeheim als Zahlung der Kolonialmächte an den Kriegsverbündeten Serbien waren, und zwar die Bezahlung der Serben für bestellte Kriegsverbrechen der Serben gegen Österreich. Nur wurden diese Geheimverträge offiziell nicht gezeigt, sondern wurde rechtlich gesehen Bosnien und das Kosovo als Teilstaaten von Jugoslawien gehandelt, obwohl sie in den Geheimvereinbarungen als serbische Kolonien behandelt waren. Die heutigen Balkankriege in den 90ern resultieren also aus der Fortsetzung der serbischen Kolonialherrschaft durch Milosevic in Bosnien und Kosovo, sowie Vojvodina. Und zwar konnte Serbien in Bosnien und Kosovo nur als Kolonialherr auftreten, weil Serbien keine Rechtsanspruch im Kosovo und Vojvodina hatte und hat, aber die Kolonialherren Frankreich und England noch zu den Geheimverträgen aus dem Ersten Weltkrieg sich verpflichtet ansahen, und so durch die Sabotierung der UNO, der EU und NATO Vorschub für den Genozid geleistet hatten. Es steht somit fest, daß ein Genozid ohne die Sabotierung der EU, NATO und UNO durch die Kolonialmächte und ehemaligen Komplizen der Serben aus dem Ersten Weltkrieg, insbesondere durch die Franzosen, gar nicht möglich gewesen wäre. Ich zitiere eine Friedensorganisation für bedrohte Völker über die Spätlese des Kolonialismus

http://www.gfbv.de/dokus/memo_d.htm#Frankreich

»Frankreich

[...]

Der Widerstand der französischen Regierung schließt sich nahtlos an ihre Weigerung an, vor dem Tribunal in Den Haag fanzösische Offiziere aussagen zu lassen, die als Kommandeure der UNO-Mission in Bosnien-Herzegowina 1993-95 Zeugen von Massakern wurden. Der französische General Philippe Mourillon hat im März 1993 die serbischen Massaker im ostbosnischen Cerska geleugnet, als er die Stadt kurz nach ihrem Fall betrat. Französische Offiziere sahen zu, als 1993 der bosnische Vizepräsident Hamdija Turajlic in einem UN-Fahrzeug ermordet wurde. Im April 1998 hat das französische Verteidigungsministerium zugegeben, daß ein französischer Offizier durch Kontakte zum vom Haager Tribunal angeklagten serbischen Kriegsverbrecher Radovan Karadzic dessen 1997 geplante Verhaftung verhindert hat.

1954-1962 schlug Frankreich den Aufstand in Algerien nieder. Eine Million Algerier starben, viele bei Massenhinrichtungen und in Konzentrationslagern. Frankreich hat mit seiner kolonialistischen Vergangenheit in Afrika nie gebrochen, sondern während der letzten Jahrzehnte einige der schlimmsten Diktaturen des Kontinentes gedeckt.

Mit der außerordentlichen finanziellen und militärischen Unterstützung für das Habyarimana-Regime in Ruanda schuf Paris die Voraussetzungen für den Genozid extremistischer Hutu an bis zu einer Million Tutsi und gemäßigten Hutu in den Wochen nach dem 4. April 1994. Eine Militärintervention Frankreichs unter UN-Mandat, die am 23. Juni 1994 gestartete "Operation Türkis", diente nicht etwa der Beendigung des Blutbades, sondern der Rettung der Täter vor dem Zugriff der derzeitigen ruandischen Regierung.

Seit Jahren versuchen französische Diplomaten, die internationale Isolation des radikal-islamischen Militärjunta im arabischen Nordsudan zu beenden. Dieses Regime setzt bis heute den Krieg und den Völkermord fort, welche seit 1955 das Leben von einer Million Nuba und Südsudanesen gefordert haben. Paris lieferte Khartum Waffen und Satellitenaufnahmen von Stellungen der südsudanesischen Befreiungsbewegung.

Großbritannien

[...]

Die Regierung Wilson hat 1967-1970 die nigerianische Militärregierung durch Waffenlieferungen, Wirtschaftshilfe und politische Unterstützung in die Lage versetzt, die Abspaltung der Republik Biafra rückgängig zu machen. Zwei Millionen Ostnigerianer, überwiegend Angehörige des Ibo-Volkes, starben vor allem durch Aushungerung, aber auch durch Bomben und Massaker der nigerianischen Armee.

Während des Krieges in Bosnien-Herzegowina hat Großbritannien eindeutig Partei für die serbischen Aggressoren ergriffen und zusammen mit Frankreich im Weltsicherheitsrat alle Anträge für eine Intervention abgewiesen. 1993 hat der britische Unterhändler Lord Owen synchron zu den "ethnischen Säuberungen" der Truppen von Milosevic und Karadzic immer neue Pläne für die Teilung Bosnien-Herzegowinas entworfen. Der britische UN-General Michael Rose wurde nicht müde, den Genozid an 200.000 bosnischen Muslimen zu verschleiern, indem er auf die "Kriegsverbrechen aller Seiten" verwies. Nach den Recherchen der britischen Journalisten David Leigh und Ed Vulliamy nahm John Mayors Tory-Partei massive Zuwendungen der serbischen Lobby für den Wahlkampf von 1997 an.«

Ich hatte bereits in den Schreiben vom 13. 4. 2000 (Betreff: Rassismus VII), 20. 4. 2000 (Betreff: Rassismus IX) und vom 22. 4. 2000 (Betreff: Rassismus X) u. a.

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.html

auf die Parallelen zwischen Ruanda und Bosnien hingewiesen, weil nach Ansicht der UNO, in Ruanda die UNO, bzw. die für sie handelnden Kolonialmächte, schuldig am Genozid waren

http://www.blaetter.de/kommenta/doka0200.htm

und schon dort die UNO die Parallelen zwischen Ruanda und Bosnien festgestellt hatte. Heute möchte ich darauf hinweisen, daß nicht nur wegen der Enttarnung des Hufeisenplanes durch die Österreicher, sondern wegen dem engagierten Einschreiten Österreichs für die Menschenrechte, Österreich von den neo-kolonialen Mächten Serbien, sowie Frankreich und Großbritannien, als angeblich Menschenrechtsfeindlich verleumdet und mit Sanktionen in der EU belegt wurde, um die eigenen Verbrechen des Neo-Kolonialismus gegen die Menschlichkeit zu vertuschen, bzw. um davon abzulenken, und Österreich unglaubwürdig zu machen.

Mit freundlichen Grüßen




7. Mai 2000

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Abteilung Tätigkeit der Abgeordneten

L-2929 LUXEMBURG





Betreff: Rassismus XX



Sehr geehrte Damen und Herren!

Weil die Sanktionen der EU gegen Österreich auch vom Saat Israel "leidenschaftlich" mitgetragen wird, möchte ich auf die ursprünglich so gut wie einstimmige Einstellung des Weltjudentums zu den damals bevorstehenden, bzw. sich abzeichnenden ethnischen Säuberungen im Kosovo hinweisen:

http://www.gfbv.de/dokus/bva117.htm#10 jüdische

10 jüdische Organisationen für NATO-Intervention

Appell an US-Präsident Clinton

"(...)Die "ethnische Säuberung" von albanischen Muslimen im Kosovo erinnert uns allzu lebhaft an das Abschlachten und die Zwangsvertreibungen von Muslimen während des von Milosevic und seinen Verbündeten angeführten Völkermordes im Krieg in Bosnien. Als Juden kennen wir die schrecklichen Folgen einer Beschwichtigungspolitik. Es ist erst eine Generation her, daß wir die Feuer des Holocaust sahen und ihr Licht beleuchtet noch heute unsere Vision und macht klar, daß wir im Angesicht von Völkermord nicht passiv sein können. Unser feierlicher Schwur "Nie wieder" muß mehr als ein Lippenbekenntnis sein, vielmehr eine Verpflichtung, nicht nur wachsam zu sein, sondern auch zu handeln. (...) Wir fordern die Vereinigten Staaten und alle anderen Staaten der Welt auf, ihre Verpflichtung gegenüber der UN-Völkermordkonvention zu erfüllen (...). Wir begrüßen den kürzlich angekündigten NATO-Plan, Luftangriffe einzusetzen, um den Druck auf Slobodan Milosevic zu verstärken (...)."

Unterzeichner: American Jewish Committee, American Jewish Congress, Anti Defamations League, Jewish Council of Public Affairs, Jewish Reconstructionist Federation, Hadassah, National Council of Jewish Women, The Union of American Hebrew Congregation, Orthodox Union, United Synagogue of Conservative Judaism. Washington D. C., 23. Juni 1998

Inzwischen gelang es der panslawischen Propaganda, die ursprünglich und eigentlich rassistisch war und ist, das Judentum zu verunsichern und auch zu spalten, weil die Albaner, so wie fast alle von Nazi-Deutschland mit Krieg überzogenen Völker, ebenfalls eine SS-Truppe stellte, und diese waren, im Gegensatz etwa zu den Bosnier, relativ hart. Insbesondere von Bosnier im Dienste der Nazi wissen die Juden zu berichten, daß diese im nominellen Dienste Nazi-Deutschlands noch relativ human sich gegen die Nazi-Opfer verhielten. Wie auch immer: es gelang nun der Panslawen-Lobby einen Keil zwischen Juden und Österreich zu treiben, obwohl paradoxerweise Österreich die gleiche Ansicht im Kosovo vertritt wie ursprünglich und eigentlich die Juden.

Was die jüdischen Emotionen gegen und in Österreich betrifft, so ist wichtig zu vergegenwärtigen, daß Österreich das Einwanderungsland, bzw. Übergangsland für die Juden vor allem aus Rußland im Kalten Krieg bis zum Zusammenbruch Sowjetrußlands war, die von Österreich meistens nach Israel oder USA weiterreisten. Das Problem mit den Forderungen der FPÖ nach kontrollierten Einwanderung und gegen Zuwanderungsstopp, der in der Tat nicht ganz unproblematisch ist, ist, daß die meisten Länder Europas, ja faktisch alles Länder Europas, jeweils eine ungleich restriktivere Einwanderungspolitik verfolgen, wie die FPÖ in Österreich als Opposition gefordert hatte. So versuchen zB die durch fortgesetzten Massenmorde verfolgten frankophone Algerier, die von den Massakern - als französischsprachiges Ethnium in Agerien - in erste Linie betroffen sind und nach der Menschenrechtskonvention als Flüchtlinge zu gelten hätten, gar nicht nach Frankreich zu kommen, was unmöglich ist, sondern probieren sie das in Österreich, weil - im Gegensatz zu Österreich - die Franzosen schon längst eine viel restriktivere Einwanderungspolitik praktizieren, als die FPÖ das in Österreich gefordert hatte.

Man kann also einerseits für die Juden, die - wegen der früher traditionell liberalen Einwanderungspolitik Österreichs währende dem Kalten Krieg - ein sehr positives Verhältnis zu Österreich haben, Verständnis haben, daß dieses bisherige "Gewohnheitsrecht" nunmehr beschnitten werden soll, auch wenn es wieder zwischen Rußland und Israel die diplomatische Beziehungen so weit sind, daß Österreich als Zwischenstation für jüdische Auswanderer nicht mehr so wie früher gebraucht werde. Man kann aber andererseits in der gleichen Situation für die XIV Länder der EU kein Verständnis haben, und zwar insbesondere für die Heuchelei Frankreichs, das sich im Bosnienkrieg geweigert hatte, die vom Genozid entronnenen aufzunehmen, und keine Algerier aufnimmt,... und überhaupt eine weit unter österreichischen Niveau liegende Einwanderungspolitik hat, und nun gegen Österreich verleumderisch Sanktionen wegen angeblicher Fremdenfeindlichkeit befürwortet, weil die FPÖ für Österreich solche Einwanderungsbestimmungen als Opposition gefordert hatte, die auch in den extremsten Forderungen der FPÖ nicht so streng waren, wie sie in Frankreich jetzt schon sind.

Mit allem Nachdruck weise ich darauf hin, daß in Österreich, wenn eine Fremdenfeindlichkeit vorhanden ist, dann geht diese von den hier lebenden und schon assimilierten "Fremden" aus, weil jeder weitere unkontrollierte Zuzug von "Fremden" auf ihre Kosten, und weniger auf Kosten der Österreicher geht. Vor allem hatte sich außer den Schlepperbanden in Österreich quasi ein eigener Wirtshaftszweig gebildet, um die Ausländer sklavenartig auszubeuten, und zwar wurden die Fremden systematisch unter unmenschlichen Bedingungen gehalten (oft von den eigenen Landsleuten) und der Staat mußte feststellen, daß das Land außerstande ist, diesen neu zugezogenen Menschen auch nur halbwegs menschenwürdige Bedingungen zu sichern, oder sie vor Ausbeutung und Sklavenarbeit zu schützen. Dem Staat entglitt die Kontrolle gänzlich über die Neuzuwanderung, und ohne energische "administrative" Maßnahmen war dem Problem nicht beizukommen. Die Lage entartete aber nicht zuletzt deswegen so unzumutbar, weil erstens die Verwaltung korrupt ist, und regelmäßig werden besonders im "Fremdenbereich" Skandale und Korruptionsfälle aufgedeckt, und zweitens sich die frühere Regierung schwere Säumnisse schuldig machte, die Neuzuwanderung unter Kontrolle zu bringen, weil keine brauchbare und praxis-adäquate Bestimmungen erlassen wurden, sondern durch unbrauchbare Gesetze alles dem Ermessen der korrupten Verwaltung anheim gestellt wurde, die sich in dem Willkür gegen Ausländer übte. Ich "betreue" Dutzende Ausländer und meine Freunde sind mehrheitlich Ausländer, und ich war nach wie vor entsetzt, in welcher menschenunwürdigen Abhängigkeit von einer korrupten Verwaltung und von den legalen Schlepper hier die Neuzuwanderer leben müssen, so daß die meisten psychisch auch schwer traumatisiert werden, auch die Assimilierten Ausländer, weil abgesehen von der unzulänglichen Gesetzeslage sich ein Ausländer auch auf das Gesetz nicht verlassen kann, solange die Verwaltung korrupt und Behördenwillkür nicht kontrollierbar sei.

Wie ich also betonen möchte, bin ich entschieden gegen die von der FPÖ noch in der Opposition geforderte Annäherung der Einwanderungspolitik an französische Verhältnisse, und verurteile ein Einwanderungsstopp, wenn damit von der notwendigen Bekämpfung der Korruption abgelenkt werden soll. Vielmehr bin ich der Überzeugung, daß eine weniger korrupte Verwaltung eine kontrollierte Einwanderung sehr wohl bewältigen müsse, so wie das derzeit leider nicht der Fall ist. Die "strittigen" Forderungen der FPÖ in der Opposition sind aber auch darin begründet, daß eine Oppositionspartei die Korruption nicht bekämpfen kann. Die neue Regierung, und stimmten auch die beiden Oppositionsparteien dem bei, wollte unbedingt der Bekämpfung der in Österreich "Proporz"-System genannte Korruption sich widmen. Man kann also kritisch betrachten, ob und wie der FPÖ der Regierungsaufgabe gewachsen ist, und man kann über die Maßnahmen streiten. Aber ich finde die Heuchelei Frankreichs, mit seiner überstrengen, ja menschenrechtswidrig strengen Einwanderungspolitik (etwa gegen die französischsprachigen Flüchtlinge aus Algerien), gegen Österreich wegen angebliche Fremdenfeindlichkeit Sanktionen zu befürworten, eine Zumutung. Ich finde die Heuchelei Deutschlands, wo sogar als Wahlprogramm ein Stopp der Rückführung der Rußlanddeutsche gefordert wurde, die als politische Flüchtlinge anerkannt werden müßten, Sanktionen wegen der österreichischen Fremdenpolitik unter Mitwirkung der FPÖ zu fordern, ebenfalls eine Zumutung. Ich betone also nochmals, daß der Österreicher nicht fremdenfeindlich ist, sondern wenn, dann die hier lebenden Ausländer. Und wie undiplomatisch oder gar widersprüchlich die FPÖ etwas zur Kontrolle der Einwanderung gefordert hatte, so geschah dies zum Schutze der hier lebenden Ausländer, und nicht aus angeblicher Fremdenfeindlichkeit. Wenn nun Frankreich und Deutschland jeweils von sich selber auf Österreich schließen will, dann sollte es jeweils nicht mit zweierlei Maß messen.

Mit freundlichen Grüßen


11. Mai 2000

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175, B-1048 Bruxelles





Betreff: Rechtsstaatlichkeit I



Sehr geehrte Damen und Herren!

Schockiert über die rechtswidrigen Sanktionen der XIV Staaten der EU gegen Österreich, unternahm ich es, dem Unrecht der EU gegen Österreich auf den Grund zu gehen, und mußte dabei feststellen, daß die EU tatsächlich als Rechtssystem und Rechtsgemeinschaft ausgehöhlt, und zu einem Machtsystem so umfunktioniert wurde, daß das nunmehrige Machtsystem mit einem Rechtssystem absolut unvereinbar ist, und somit dem organisierten und politischem Verbrechen Vorschub leistet, bzw. Verbrechen bemäntelt:

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.html

Tatsächlich hat die siegreiche Machtpolitik über die Rechtsstaatlichkeit in der EU die ursprünglich und eigentlich auf rechtsstaatlichen Prinzipien, ja die als Manifestation der Rechtsstaatlichkeit gegründete EU, zur Bemäntelung von Verbrechen umfunktioniert.

Nach dem Ergebnis meiner Recherchen hat der mit den Linksextremen und Rechtsextremen gleichermaßen paktierende Neoliberalismus einerseits im von ihm forcierten Globalismus mit beiden extremen Flügeln die Lage jeweils so weit polarisiert, bis das Establishment entweder von Links oder von Rechts aus dem Gleichgewicht gebracht wurde, oder zwischen Links und Rechts aufgerieben ward, so als könne nur mehr der Neoliberalismus, gleichsam als Spinne in der "Mitte" des eigenen extremistischen "Netzwerks", die einzige Rettung vor Extremen und vor dem angeblich obsoleten Establishment sein. Vgl.

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html

Das Erfolgsrezept des Neoliberalismus also ist, das Establishment niemals direkt und offen anzugreifen, sondern auch mit dem Establishment so zu paktieren, oder zumindest die Bereitschaft bekunden, und unter diesem Vorwand das Establishment zu Unterwandern, wie der Neoliberalismus auch mit den Linksextremen und Rechtsextremen paktiert, um alle im Global Play gegeneinander auszuspielen, bis dann schlußendlich nur mehr der Neoliberalismus übrigbleibt. Die Apokalyptische Dimension des Global Play ist in der Tatsache begründet, daß der Neoliberalismus ausschließlich parasitäre Strukturen hat und nährt sich von der Substanz der Linksextreme, Rechtsextreme ebenso, wie von der Substanz des Establishment, und wenn der Neoliberalismus den globalen Sieg über das Establishment (als Wirt des parasitären Strukturen) erringt, dann stirbt der Neoliberalismus, weil er keine eigene Substanz hat, sondern sich ausschließlich von der geraubten Substanz der Wirte als Parasit ernährt.

Methodisch ist der springende Punkt für den Neoliberalismus die Untergrabung und Aushöhlung des Rechts, und zwar von allen Seiten, denn die im Artikel 6 des Vertrags von Amsterdam aufgezählten Grundwerte wie die der Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, bilden eine organische Einheit und beruhen sämtlich so auf den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, daß ohne eine rechtsstaatliche Grundlage faktisch die anderen Grundwerte wie Demokratie und Menschlichkeit unmöglich wären, bzw. unmöglich realisierbar sind. Folgerichtig wurde also in de letzten Jahren vom Neoliberalismus überfluteten EU mit den Artikel 6 und 7 des Vertrags von Amsterdam genau die Grundwerte der Demokratie, Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit abgeschafft, bzw. ad absurdum geführt, die in dem nämlichen Artikel 6 (Absatz 1) angeblich zu schützen und zu wahren im Vertrag heuchlerisch gelobt wurde.

Der nämliche Schwindel im Vertrag von Amsterdam besteht - vereinfacht ausgedrückt - darin, daß die EU als EG so auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gegründet wurde, daß aus dem Recht als Grundlage alle Macht quellen sollte. Die zitierten Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam täuschen nun vor, sich für die bisherigen Werte und rechtlichen Grundlagen der EU "besonders" zu ereifern, schieben aber heimlich die Macht so (als Voraussetzung des Rechts) vor, daß das Recht fortan nur mehr ausschließlich durch die Macht zugänglich werde, und stellen damit die EU auf den Kopf, bzw. pervertieren das Recht zur Marionette der Macht, womit auch die Grundlagen der EU abgeschafft wurden.

Analog werden die Menschenrechte, die überhaupt die rechtliche Grundlagen der EU als Rechtssystem bilden, denn es ist kein Zufall, daß eine europäische Einigung überhaupt stattfinden konnte, nachdem von der UNO 1948 die Menschrechte deklariert wurden. Im Neoliberalismus dienen die Menschenrechte allerdings nur als Köder, und nach der vollzogenen Einigung Europas im Namen der Menschlichkeit, wird die nämliche Menschlichkeit im Namen der Menschlichkeit so pervertiert, wie auch die Rechtsstaatlichkeit pervertiert wurde, weil sich der Neoliberalismus mit überhaupt keinem Recht auf die Dauer verträgt. Vor allem mußte parallel zu der Abschaffung der Grundlagen der EU mit der Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit auch die Abschaffung der Menschenrechte einhergehen, weil die Menschenrechte bilden eigentlich die substanzielle Grundlagen der EU. Das Wesen der Menschenrechte besteht - allgemeinverständlich ausgedrückt - darin, daß sie sich von den Bürgerrechten grundlegend unterscheiden, indem Bürgerrechte für alles Veräußerliche, und die Menschenrechte für alles Unveräußerliche stehen. So brachten die Bürgerrechte in den letzten Jahrhunderten zunächst Spaltungen ("divide et impera") und in deren Folge Kriege, wo kein Ende abzusehen war. Die Menschenrechte hingegen haben die Grundlagen der Integration und Einheit geschaffen, sowohl in der UNO, als auch es sich in der EU als Musterprojekt entfaltet hatte, und damit der Lieblingswirt des parasitären Neoliberalismus geworden ist. Mit anderen Worten versucht also der Neoliberalismus im Namen der Menschenrechte die Menschenrechte in Bürgerrechte zurück zu verwandeln, und hat zB in der EU zunächst unter dem Namen "Grundrechte" die Menschenrechte mit den Bürgerrechten in einen Topf geworfen und faktisch gleichgeschaltet, so daß von den Bürgerrechten unter dem Namen Grundrechte die Menschenrechte vereinnahmt wurden. Und weil die Menschenrechte im Rahmen der Bürgerrechte einen unvereinbaren Gegensatz zu den Bürgerrechten bilden, bzw. bilden würden, sind in den als Bürgerrechte verstandenen Grundrechten die Menschenrechte faktisch wieder ganz verschwunden. Denn ohne die für Menscherechte unabdingbare Rechtsstellung, bzw. Rangordnung, sind die Menschenrechte verbal nicht das Papier wert, auf das sie geschrieben stehen, ... so als würde man zB die Verfassung dem Verwaltungsrecht und Zivilrecht unterordnen.

Die politische Ursache und Wirkung dieser Verabsolutisierung der (unkontrollierte) "Macht" und Dienstbarmachung des Rechts für die Macht (Willkür) ist, daß die Unmenschlichkeit, die mit der Einführung der Menschenrechte in Europa - und in der sogenannten zivilisierten Welt - man schon (zumindest in den Ansätzen) überwunden glaubte, mit einer Renaissance des Genozids überall auf der Welt schockierte. Abgesehen davon, daß etwa in Südostasien sich vor weniger Jahren ein frühkapitalistisches Szenario mit Ausschreitungen und obligatorischen (ethnisch motivierten) Massakern ereignet hatte, spielt sich im Vorhof Europas (Balkan) der klassische Genozid zum wiederholten Male ab. Gestern meldeten zB endlich die Medien, daß - entgegen der panslawischen Lügenpropaganda - auch im Kosovo die Serben die albanische Frauen systematisch vergewaltigt hatten, nur schweigen die Frauen im Kosovo noch mehr, als in Bosnien.

Meine privaten Recherchen bestätigen die Nachforschungen einiger seriösen Menschenrechtsorganisationen und der UNO, wonach die Unmenschlichkeit - respektive Genozid - neuerdings über die für Menschenrechte und Menschlichkeit autorisierten Organisationen praktiziert werde, nämlich durch die systematische Entfremdung eines Rechtssystems zu einem Machtsystem. Meine Recherchen stützen sich also auf die bisherigen Erkenntnisse insbesondere der UNO auf diesen Gebiet, und resultieren in der Einsicht, daß die vom Neoliberalismus aufgeweichten Strukturen jeweils zu einer verbrecherischen Organisation umfunktioniert wurden, bzw. durch eine Organisation für Menschlichkeit die Unmenschlichkeit bemäntelt werde. Um Mißverständnisse zu vermeiden, zitiere ich die UNO, wonach die UNO aufgrund von Expertisen feststellte, daß die UNO schuld an Menschenrechtsverletzungen und Genozid, etwa in Ruanda und in Bosnien, war. Natürlich war nicht die UNO selbst an den festgestellten Verbrechen der UNO schuld, sondern die, die jeweils für die UNO gehandelt hatten, nämlich die Kolonialmächte, insbesondere Frankreich Analog ist also festzustellen, daß die EU schuld an Menschenrechtsverletzungen und Genozid im Bosnien und im Kosovo war, weil die UNO in Bosnien und Kosovo von der EU vertreten wurde, und die Sonderpolitik Frankreichs dokumentiert ist, die für den Genozid als Letztverantwortliche zeichnet.

Innerhalb der EU und UNO (sowie NATO) wiederum kann nämlich festgestellt werden, daß Frankreich sich konsequent der nämlichen Machtpolitik verschrieben hatte, und versucht die eigenen Verantwortlichkeit für Verbrechen, stets den jeweiligen Opfern in die Schuhe zu schieben, sei es Albaner, Bosnier oder Österreicher. Dadurch nämlich, daß Artikel 6 des Vertrages von Amsterdam die Grundwerte der EU, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, pervertierte, und das Recht von der Macht abhängig gemacht hatte, hat nun Frankreich die Macht, das Unrecht als Recht vorzutäuschen und gegen Österreich die ungerechtfertigte Sanktionen aufrecht zu erhalten. Weil die Informationen, die den Sanktionen des Rats der XIV Staaten gegen Österreich wissentlich falsch und verleumderisch sind, blockiert Frankreich machtpolitisch die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU, weil sonst würde der Rat der XIV als Verleumder (Verbrecher) da stehen, wenn die Sanktionen gegen Österreich auf die Rechtsmäßigkeit überprüft und objektiviert würden. Dank der Macht, bzw. des Machtmißbrauchs, kann also ein Unrecht gegen Österreich als Recht vor der ganzen Welt vorgetäuscht werden, ohne daß es rechtliche Möglichkeiten des Rechts gegen die Macht durchzusetzen gäbe.

Offensichtlich hängt diese diktatorische Willkür der XIV Staaten mit der "demokratischen" Legalisierung der Kommunisten in Frankreich zusammen, welche Kommunisten auch in Serbien für Genozid und gegen die Menschenrechte stehen. Wäre die EU noch ein Rechtssystem und kein Machtsystem, so müßten im Sinne der Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam, Sanktionen gegen Frankreich - und noch einige Staaten - beschlossen werden. Besonders Frankreich wird von den Kosovaren, von den Ruandäsen, von der USA, von den meisten anderen NATO-Staaten, von den meisten Hilfsorganisationen beschuldigt, Genozid und andere Menschenrechtsverletzungen im Dienste der Machtpolitik instrumentalisiert und so als Letztverantwortlicher verschuldet zu haben.

Was nun die Sanktionen des Rat der XIV gegen Österreich betrifft, so hielte ich eine Klage der Kommission gegen Parlament und Rat für angemessen, zumal sich der Rat aber auch Parlament mit Macht über das Recht gesetzt, und so Grundlagen die EU faktisch abgeschafft hatten. Es geht nicht an, daß die Kommission von einem Parlament zu der Einhaltung eines angeblichen Rechts angehalten werden soll, welches Recht das Parlament und der Rat zumindest in der Geltung insofern abgeschafft hatten, als sich der Rat und das Parlament über das Recht gestellt hatten. Im übrigen läßt sich die Entfremdung der EU als Rechtssystem zu einem Machtsystem durch Frankreich dadurch auch nachweisen, daß in den Zusätzen des Vertrages von Amsterdam die kritische Stellen unbedingt unter der bevorstehenden französischen Präsidentschaft beschlossen werden sollten, obwohl erstens eine Übergangszeit von 5 Jahren vereinbart wurde und die nämlichen Bestimmungen am wenigsten ausgereift sind, wie die Kopflosigkeit bei den Sanktionen gegen Österreich gezeigt hatte. Offensichtlich verstand die französische Machtpolitik auch die bevorstehenden Sanktionen gegen Frankreich zeitlich so einzurichten, daß diese in die französische Präsidentschaft fallen. Ich würde also anregen, die französische Präsidentschaft auszusetzen oder zu verschieben, und die nächste Präsidentschaft für die Sanktionen gegen Frankreich Österreich zu übertragen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco

P. S.

Ich versuche abschriftlich dieses Schreiben an alle 15 Regierungen der EU zukommen zu lassen, habe allerdings nicht von jeder Regierung eine genaue E-Mail (Adresse), und so schicke ich abschriftlich an jede Botschaft in Wien eine Abschrift mit der Bitte, das Schreiben an die Regierung weiter zu leiten.

LÄNDER:

Österreich: wolfgang.schuessel@bka.gv.at

Finnland: paavo.lipponen@vnk.vn.fi

Griechenland: mail@primeminister.gr

Frankreich: premier-ministre@premier-ministre.gouv.fr

Luxemburg: info@sip.etat.lu webmaster@sip.etat.lu

Spanien: webmaster@senado.es jlpardos@inet.uni2.dk +Medien: cepc@cepc.es dinpe@epoca.es

Deutschland: posteingang@bpa.bund.de poststelle@bpra.bund.de mail@bundestag.de

Irland: webmaster@taoiseach.irlgov.ie

Belgien: BrusselsEU@diplobel.org

Dänemark: folketinget@folketinget.dk

UK: webmaster@pmo.gov.uk lslo@gtnet.gov.uk housing/greenpaper@detr.gsi.gov.uk presspub.pro.kew@gtnet.gov.uk/ webmaster@parliament.uk

Schweden: webmaster@primeminister.ministry.se webmaster@regeringen.se

Italien: uip1@senato.it libreria1@senato.it dlnsito@camera.it dlwebmast@camera.it redazione.web@palazzochigi.it

Niederlande: bjz@rekenkamer.nl webmaster@postbus51.nl

Portugal: pm@pm.gov.pt presidente@presidenciarepublica.pt

BOTSCHAFTEN:

UK: britem@netway.at (linda.steinlechner@vienna.mail.feo.gov.uk)

Schweden: ambassaden.wien@foreign.ministry.se

Portugal: portugal@portembassy.at

Niederlande: nlgovwen@EUnet.at

Italien: ambitalviepress@via.at

Irland: irishemb@vienna.at

Griechenland: grembat@telecom.at

Finnland: sanomat.wie@formin.fi

Dänemark: dkambwien@EUnet.at

Deutschland: diplo@deubowien.at

Belgien: ambabel.vienna@magnet.at Vienna@diplobel.org

Spanien: embespat@mail.mae.es (Paris): ambespfr@mail.mae.es unetwork@canaldata.es

Luxemburg: pierre.franck@luxembourg.ambassy.at


11. Mai 2000

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175, B-1048 Bruxelles





Betreff: Rechtsstaatlichkeit II



Sehr geehrte Damen und Herren!

In einem ersten Schreiben versuchte ich zu der Frage der "Rechtsstaatlichkeit" den theoretischen Hintergrund aufzuzeigen, warum ich Sanktionen gegen Frankreich im Sinne der Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam fordere, sei es auch nur um zu zeigen, daß das Recht gegen die Macht im Hintertreffen sei; und nun möchte ich praktisch darauf hinweisen, daß die Entfremdung der sich als Rechtssystem konstituierte EU zu der verbrecherischen Machtpolitik (Kolonialpolitik), ohne den Amtsmißbrauch der Organe der EU nicht möglich gewesen wäre. Ich möchte dabei allerdings zwischen wirtschaftlich orientierte Korruption von Einzeln, und politisch orientierten Korruption von Meinungsblöcken so unterscheiden, daß der hier gegenständliche "politische Korruption der Meinungsblöcke" ungleich gefährlicher ist.

In dem ersten Schreiben habe ich also das Motiv der Kolonialmächte, insbesondere Frankreichs, aufgezeigt, die kolonialistische Eroberung des Kosovo und Säuberung der Kolonie von den "Eingeborenen" (Albaner) durch Serbien (propagandistisch auch gegen Österreich als ehemalige Schutzmacht am Balkan und Grenzland zu Jugoslawien) unterstützt zu haben, aufgezeigt, weil Exjugoslawien als Nachbarstaat auch eine Gebietsforderung gegen Österreich hegte und beiden Weltkriegen versuchte gewaltsam Land von Österreich zu nehmen, nämlich dort, wo der Kärntner Landeshauptmann Haider heißt und sich die österreichischen "Eingeborenen" gegen die Jugoslawischen Kolonialismus besonders straff organisiert hatten und mitunter nationalistische Töne anschlugen.

In diesem zweiten Schreiben möchte ich darauf hinweisen, daß mit der Auflösung Exjugoslawiens und mit der Konsolidierung der neuen Nachbarn, die Kärntner (Süd-Österreichische) Landesverbände und die FPÖ sich mittlerweile gänzlich beruhigt hatten, und auch inzwischen verbal so weit abgerüstet hatten, daß auch über Haider kaum die strittigen Kraftausdrücke von früher aus jüngster Zeit noch zitieren lassen. Der Leiter des jüdischen Dokumentationszentrums, Simon Wiesenthal, meinte allerdings, daß auch wenn sich an der ehemals jugoslawischen Grenze Österreichs, nämlich in der Heimat Haiders, die Lage politisch sozusagen eindeutig beruhigt hatte, könnte eine allfällige Regierungsbeteiligung der FPÖ Haiders noch verfrüht sein, etwa weil bei der Auflösung Exjugoslawiens und während den Kampfhandlungen der Militärverbände der Jugoslawischen Armee (gegen das neue Slowenien) an der österreichischen Grenze, bei den Österreichern an der Grenze um Haiders engere Heimat eine große Spannung lokal aufgestaut hatte, weil sich die SüdÖsterreicher von Jugoslawien militärisch bedroht fühlten, und die neuerdings gemäßigtere Haltung von Haider und FPÖ möglicherweise noch eine längere "Probezeit" brauche, so Wiesenthal, bis die FPÖ vorbehaltlos als gemäßigt eingestuft werden könne. Diese Vorbehalte Wiesenthals waren auch insofern theoretisch "berechtigt", bzw. fundiert, als die Entwicklung in der FPÖ sehr dynamisch, und im Detail nicht immer einwandfrei nachvollziehbar waren, darüber gar nicht gesprochen, daß die Linksextreme das nicht wahrhaben wollten, und wilde Gerüchte über die FPÖ kolportierten und ständig die FPÖ provozierten um die FPÖ als angeblich "reaktionär" hinstellen zu können. Abgesehen davon, daß schon die früheren Zitate von Haider nicht richtig und aus dem Zusammenhang gerissen widergegeben wurden, mögen sie noch so "strittig" gewesen sein, hat man in jüngster Zeit eigentlich nicht gravierenden von ihm Gehört, und nur mehr künstlich auf Fangfragen dem Haider etwas Konstruiertes unterzujubeln versucht wurde, was jedoch - außer vielleicht im Ausland - nicht so richtig gelungen ist. Im Gegensatz zu den fundierten Vorbehalte des Wiesenthal, hat etwa der unerfahrene Mucikant (Leiter der jüdischen Kultusgemeinde) erklärt, daß eigentlich nur aufgrund der Unsicherheit und Angst der Juden lieber im Zweifel alles Zweifelhafte der FPÖ an der FPÖ sitzen zu lassen und der FPÖ alles nachzusagen, was man von den Ultralinken an falschen Gerüchten verbreitet wurde, als sich vielleicht geirrt zu haben. Mit anderen Worten äußerte Wiesenthal fundierte Vorbehalte im Hinblick darauf, ob das nicht verfrüht sei, die in letzter Zeit deutlich gemäßigtere FPÖ jetzt schon an einer Regierung zu beteiligen, weil Wiesenthal wußte war er sagte, während Mucikant, dazu im Gegensatz, ausdrücklich auf seine Unwissenheit und Unsicherheit, bzw. Unerfahrenheit gegründet, "vorsichtshalber" zu dick auftrug, weil sozusagen "nur ein toter Eingeborener ein guter Eingeborener sei". Zu betonen ist, daß Mucikant sich nicht vom Wiesenthal beraten ließ, ja vielmehr fühlte sich Wiesenthal von ihm diskriminiert, und so konnte die SPÖ und die Grünen die FPÖ bei den Juden verleumden, offensichtlich um von den Juden Geld für die marode Parteikasse heranzulocken (die SPÖ ist Überschuldet mit ca. 400 Mio Schilling und sucht öffentlich "Spender", um dem Vorwurf der Krida zu entgehen).

Zusammenfassend halte ich fest, daß ein halbwegs "echter Nationalkonflikt" der FPÖ nur mit Exjugoslawien gab, und in Bosnien und im Kosovo haben sich die Sorgen der FPÖ als grundsätzlich berechtigt erwiesen, weil ja Jugoslawien auch gegen Süd-Ost-Österreich, dort wo der Haider Landeshauptmann ist, (ungerechtfertigte) Gebietsansprüche hatte. Und weil Frankreich nachweislich insgeheim die Serben gegen Bosnien und Kosovo (beim Genozid nicht nur moralisch) unterstützte, liegt auf der Hand, daß Frankreich insbesondere auch gegen Österreich, wie auch gegen alle Feinde der von Serben dominierten Jugoslawen war, und die Sanktionen der EU gegen Österreich eine serbisch-französische Intrige waren.

Unter Hinweis auf das erste Schreiben, wonach Frankreich die EU als Rechtsgemeinschaft aushöhlte und die Rechtsstaatlichkeit generell untergrub, und die EU zur Bemäntelung seiner verbrecherischen Kolonialpolitik auf seiten der Serben gegen Bosnier, Kosovaren und Österreicher, mißbrauchte, um von Ruanda ganz zu schweigen, halte ich fest, daß die Intrigen Frankreichs gegen Österreich, im Namen der XIV Staaten der EU Sanktionen zu verhängen, kein Erfolg gehabt hätte, wenn die Organe der EU ihre Ämter nicht mißbraucht hätten. Sofern Amtsmißbrauch im Namen der EU-Präsidentschaft und Parlamentpräsidentschaft strafbare Handlungen sind, so hatten die Organe der EU mit kriminellen Mitteln gegen Österreich Sanktionen verhängt. Ich darf mit Nachdruck darauf hinweisen, das rechtlich gesehen nicht bloß die bewußte Verleumdung Österreichs mit gezielter Falschinformation über die FPÖ die Demontage der wohlverstandenen EU ist, sondern der Umstand, daß jede rechtliche Möglichkeit von korrupten Organen der EU systematisch vereitelt wird, die wissentlich falsche Informationen, auf denen a priori die Sanktionen beruhen, zu objektivieren. Zynisch wird Österreich verleumdet, angeblich Rechtsextremismus und Rassismus durch die Regierungsbeteiligung der FPÖ legitimiert zu haben, obwohl die nämliche Organe der EU wußten und wissen mußten, daß diese a priori Behauptungen falsch sind. Wüßte nämlich der Rat der XIV nicht, daß sie Österreich verleumden, dann würden sie sich beeilen, Beweise vorzulegen oder eine Objektivierung der Beschuldigungen voranzutreiben. Weil sie jedoch genau wissen, daß die verleumderisch Behauptungen gegen Österreich unhaltbar sind, tun sie so, als wäre a priori die Schuld Österreichs unhinterfragbar, und vereiteln sie zynisch jeden Versuch der Objektivierung, so als stünde die Schuld Österreichs wirklich außer Zweifel. Ich darf darauf Hinweisen, daß das die Bekannte französische Methode aus der Kolonialzeit ist, von den Opfern eines französischen Verbrechens durch Terror Geständnisse zu erpressen, wonach nicht die Franzosen, sondern die Opfer an allem schuld wären. Auch hier wird Österreich mit dem m. E. Stumpfsinn erpreßt, daß angeblich die FPÖ sich ändern müsse, so als wäre die FPÖ an etwas wirklich schuld, weil die zynischen Erpresser (die EU-XIV) genau wissen, daß das eine Frechheit ist, und die Opfer provoziert. Doch in dieser hohen Schule des Zynismus besteht die Erpressung nicht bloß darin, daß Österreich, bzw. die FPÖ etwas oder sich ändere, sondern darin, daß Österreich als Opfer dieser Erpressung zugibt, angeblich rassistisch und rechtsradikal zu sein, weil sonst werden die Sanktionen nicht aufgehoben.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco

P. S.

Ich versuche abschriftlich dieses Schreiben an alle 15 Regierungen der EU zukommen zu lassen, habe allerdings nicht von jeder Regierung eine genaue E-Mail (Adresse), und so schicke ich abschriftlich an jede Botschaft in Wien eine Abschrift mit der Bitte, das Schreiben an die Regierung weiter zu leiten. Ich würde auch im die Berichtigung der allenfalls fehlerhaften E-mails bitten.


Gabriel Foco

A-1100 Wien, Troststraße 51/34 Tel. (Fax): 913 11 40, Email: gabriel.foco@chello.at

12. Mai 2000

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175, B-1048 Bruxelles





Betreff: Rechtsstaatlichkeit III



Sehr geehrte Damen und Herren!

Obwohl ich spätestens seit Bekanntwerden der Expertise der UNO über Ruanda (mit Feststellung der Parallele zu Bosnien),

http://www.blaetter.de/kommenta/doka0200.htm

worin die Schuld der UNO am Genozid, und somit sinngemäß die Schuld der für die UNO in Ruanda (und Bosnien) handelnden Frankreich (und Belgien) festgestellt wurde, mich davon überzeugt hatte, daß in Frankreich die Kolonialpolitik - gleichsam als Glut unter der Asche - sich bis in die jüngste Zeit erhalten hatte, kritisiere ich nicht Frankreich an sich, sondern die obsolete Kolonialpolitik, und Frankreich nur insofern, als sich Frankreich von dem verbrecherischen kolonialen Erbe nicht loslösen und distanzieren konnte. Im Hinblick auf das nämliche koloniale Erbe Frankreichs muß ich allerdings feststellen, daß durch der Beteiligung von Extremen - und damit verbündeten kolonialen Kräfte - an der Macht (Regierung), sich am Genozid in Ruanda, Bosnien und Kosovo schuldig gemacht hatte, und nun der gleiche französische Extremismus daran ging, die EU zu der Bemäntelung dieser und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu entfremden und auch strukturell zu untergraben, bzw. das Rechtssystem der EU zu einem imperialen Machtsystem umzufunktionieren.

Bereits in einer früheren Arbeit über die Jugoslawienkriege und Genozid in Bosnien am Anfang der 90er

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/trianon13.html

hatte ich zunächst festgestellt, daß die dort neu aufbrechenden Konflikte - und die schon ungewohnte Grausamkeit im Vorhof Europas - die direkte Folge der verfehlten, bzw. verbrecherischen französischen Kolonialpolitik nach dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) sei, insbesondere weil die nämliche verbrecherische französische Kolonialpolitik am Balkan, mit dem (von den USA während dem Krieg postulierten) Völkerrecht und Völkerbund (1920) bemäntelt wurde. Obwohl ich einerseits mit Hilfe der zwischenzeitlich freigegebenen Geheimunterlagen die französische Kriegsverbrechen, systematische Völkerrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in dem rücksichtslosen Friedensdiktat (1918-1920) nach dem Ersten Weltkrieg nachwies, betonte ich schon dort im Resümee der zitierten Arbeit, daß das französische Volk von dem französischen Kolonialismus und Militarismus nicht nur in diesem Punkt regelrecht betrogen wurde, sondern schon damals (für die damals schon obsolete Kolonialpolitik) Hunderttaussende Franzosen für machtpolitische Kriegsziele sinnlos in den Tod geschickt hatte. Dieses Resümee meiner zitierten Arbeit besagt also, daß die französische Demokratie Anfang des 20. Jahrhunderts erhebliche Defizite aufwies, und die Schwächen speziell der französischen Demokratie eine Kontrolle der (verbrecherischen) Kolonialpolitik und Militarismus durch die Volksvertretung nicht, auf jeden Fall nicht hinreichend gewährleiste. Diese mangelnde und oder mangelhafte Kontrolle der Machtpolitik des Militarismus und Kolonialismus durch die Volksvertretung in Frankreich ist also das eigentliche Problem.

Ich verwies damals schon auf den OAS-Terror, als einen typischer Ausdruck des in der nämlichen französischen Kolonialpolitik verbliebenen und vorherrschenden Extremismus, und hoffte, daß mit dem Ende des OAS-Terrors Frankreich das koloniale Erbe politisch und kulturell aufgearbeitet und ansatzweise in den Griff bekommen hatte. Als ich die Kritik der USA über Frankreich in Bosnien hörte, wurde mir bewußt, daß das französische koloniale Erbe als Glut unter der Asche die Zeiten überdauert hatte. Mit der Beobachtung des französischen Verhaltens im Kosovo wurde zur Gewißheit, daß Frankreich die Kolonialpolitik am Balkan nunmehr im Rahmen der EU dort fortsetzt, wo es im - 1920 gegründeten - Volkerbund aufgehört hatte.

Betonen möchte ich, daß meine gesamte Kritik an dem französischen Kolonialismus und Militarismus davon ausgeht, daß das nicht nur Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Ausland allgemein sind, sondern vor allem Verbrechen gegen das französische Volk, weil die französische Demokratie anscheinend immer noch nicht genügend Kompetenzen der Volksvertretung zugesteht, um die kolonialistische (extremistische) Umtriebe unter Kontrolle zu bringen. Es gelang mir in meiner zitierten Arbeit bei den Friedensverträgen 1918-1920 nachzuweisen, daß die französische koloniale Machtpolitik das eigene Volk betrog, ja verraten und verkauft hatte, so daß das - sich als Sieger damals gefallende - französische Volk, vielleicht im geringeren Maße, aber genauso Opfer der französischen Machtpolitik ist, wie die von Frankreich als Besiegten kolonialistisch ausgeraubten Völker.

Es gilt daher festzustellen, daß Frankreich mit dem Überwinden des OAS-Terrors das koloniale Erbe keineswegs überwunden hatte, und die Strukturmängel der französischen Demokratie nach wie vor dem Betrug am französischen Volk, bzw. dem Betrug an der französischen Volksvertretung, Vorschub leistet. Ich würde daher seitens der EU im Sinne der Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam Sanktionen gegen Frankreich mit dem Ziel anregen, daß Frankreich zu der Aufarbeitung des kolonialen Erbes angehalten werde. Ich würde dabei darauf plädieren, daß die EU gleichzeitig auf die Überprüfung der Befugnisse der französischen Volksvertretung gegenüber dem Militarismus bestehe, weil die Frankreich angelasteten Verbrechen zugleich den Betrug an der französischen Volksvertretung (und am Volk) voraussetzen. Nach meiner Intention habe die EU den Franzosen plausibel zu machen, daß eine Stärkung der Demokratie gegenüber der (im kolonialen Erbe verfangenen) Oligarchie notwendig sei, oder zumindest zur den Untersuchungen des Militarismus parallel, auch die strukturellen Schwächen der französischen Demokratie überprüft werden müssen, damit die Kontrollbefugnisse der französischen Volksvertretung gegebenenfalls erweitert werden, oder durch direkte Kontrolle durch das Volk (etwa durch einen Menschenrechtsbeirat) ersetzt werden.

Ich zitiere die französische Präsidentin des Europäischen Parlaments, die zu den Sanktionen gegen Österreich immer wieder ausdrücklich betont, daß in dem umgekehrten Fall, sie dankbar dafür wäre, wenn vom Ausland aus die französische Demokratie-Defizite so aufgezeigt würden, wie sie das gegen Österreich leidenschaftlich, etwas zu leidenschaftlich, fordert. Die wichtigste Information für Frankreich und für die EU (respektive Parlamentspräsidentin) in diesem Fall wäre, daß das Erfolgsrezept des französischen Kolonialismus, der sich damit (in Frankreich) in das dritte Jahrtausend hinüberretten konnte, ist, daß er sich zwar auch des Rechtsextremismus bedient, und als OAS-Terror zuvor auch einen rechtsextremen Profil zeigte, aber dem Grunde und dem Wesen nach das eigentlich Verbrecherische aus dem Linksextremen Ecke kommt. Es ist kein Zufall, daß die mächtigste kommunistische Partei des Westens in Frankreich ist. Es ist daher bei der Untersuchung der Ursachen des verbrecherischen Potentials der französischen Kolonialismus zu vergegenwärtigen, daß der späterhin für alles Weitere ursächliche Erste Weltkrieg von dem linkssozialistischen Clemenseau für Frankreich, bzw. gegen das betrogene französische Volk, für den Kolonialismus gewonnen wurde, mit dem sich die Ultralinke zuvor gegen Deutschland verband. Denn Ursache für den Ersten Weltkrieg war aus französischer Sicht die Eroberung von Paris 1871 durch die Deutschen, und die damalige Niederschlagung der sog. Pariser Kommune, also eines kommunistischen Aufstandes in Paris durch die Deutschen, so daß seitdem Kommunismus mit Nationalstolz assoziiert werde. Der Linkssozialist Clemenseau war Zeuge der Niederlage der Kommunisten gegen die Deutschen 1871 und schwor Rache, um dann in dem Ersten Weltkrieg 1914-1918, insbesondere jedoch in den Friedensschlüssen 1918-1920, tatsächlich - auf Kosten des französischen Volkes - Rache an den Deutschen für den 1871 besiegten Kommunismus zu nehmen. Und zu diesem Zweck verband sich also der Links-Sozialismus (Kommunismus), bzw. Linksextremismus, mit dem rechtsextremen Kolonialismus. Und deswegen kam ausgerechnet mit der Regierungsbeteiligung der Kommunisten wieder der französische Kolonialismus zum Zug. Der propagandistische Trick, womit der mit den Kommunisten traditionell "verbündete" Kolonialismus in Frankreich das Volk betrügt, ist, daß französische Nationalist Le Pen tatsächlich früher an dem OAS-Terror teilgenommen hatte, und zumindest von der Herkunft her als Rechtsextremist abqualifiziert werden kann. Wie aber die politische Situation in Frankreich zeigt, die extremen Rechten sind aus der Macht ausgeschlossen, und die Verbrechen werden nach wie vor eigentlich von den Linksextremen begangen, die an der Macht beteiligt sind.

Ich verweise daher auf die in meiner Petition aufgezeigten parallelen Entwicklung in Rußland, wo nicht unbedingt die Abläufe, sondern die Resultate, der Entwicklung in Frankreich verblüffend ähnlich sind. In Rußland hat der siegreiche Kommunismus ein gewaltiges koloniale Erbe und dazugehörige Machtpolitik unter dem Namen Panslawismus übernommen und unter Stalin zum Durchbruch verholten, so daß die Kolonialpolitik des russischen Zarismus durch den kommunistischen Diktator Stalin im Zweiten Weltkrieg zum Durchbruch verholfen wurde: So wie im Ersten Weltkrieg der Linkssozialist Clemenseau die analoge französische Kolonialpolitik im Ersten Weltkrieg zum Durchbruch verholfen hatte. Der Innerer Zusammenhang ist sodann in Jugoslawien der 90er Jahre subsumiert zu erkennen, bzw. auf die Oberfläche gekommen, weil Russen und Franzosen in beiden Weltkriegen Verbündete der Jugoslawen, bzw. Serben waren, und nun versucht die strukturell immer gleiche Koalition von Sozialisten und Kommunisten in Serbien das Kosovo und Wojwodina als Kolonien zu unterwerfen, wobei Serbien nach wie vor von Franzosen und Russen (beim Genozid) unterstützt werde.

Das, was die französische Präsidentin des EU-Parlaments fordert, müsse also die Information sein, daß der Rechtsextremismus (siehe Le Pen) heute so weit unter Kontrolle ist, daß es offensichtlich wurde, daß die scheinbar rechtsextreme Handlungen nunmehr immer die Linksextreme (sieh Jugoslawien) ausführen und daher die frühere Unterteilung in (gute) Linksextremismus und (böse) Rechtsextremismus nicht mehr haltbar sei. Selbst wenn diese Unterscheidung des Extremismus in Links- und Rechtsextremismus noch statthaft wäre, so müßte explizit festgestellt werden, daß wir es heute nur mehr mit dem Linksextremismus zu tun haben, weil die Macht des Rechtsextremismus so weit so gut gebrochen wurde. Es erscheint daher auf dem Niveau der EU grotesk, daß in Deutschland gestern und vorgestern noch die kommunistische Funktionäre gerichtlich verfolgt und als Verbrecher (gestern) verurteilt werden, und gleichzeitig Frankreich die gleichen organisierten (politischen) Verbrecher in Ruanda, bzw. in Bosnien und Kosovo, für Verbrechen gegen Menschlichkeit einsetzt und in Frankreich an der Macht beteiligt, und Genozid im Vorhof Europas mit den kommunistischen Verbündeten Frankreichs veranstaltet.

Ich fasse also die (vor mir angeregte) Forderung nach Sanktionen der EU gegen Frankreich so zusammen, daß die EU von Frankreich die Demokratiedefizite zu untersuchen und zu beheben zu fordern hat. Unpräjudiziell würde ich zB einen Menschenrechtsbeirat als Kontrollorgan vorschlagen, der dem französischen Präsidenten oder dem Parlament, oder teils der EU, Berichterstattungspflichtig sei, würde aber jede andere Maßnahme - wie etwa einen militärischen Kontrollamt (analog einem Rechnungshof) - begrüßen, womit die Kontrolle des Volkes und Volksvertretung über den französischen Militarismus sichergestellt werden könnte. Der springende Punkt war und ist die sog. Geheimpolitik, die auch in anderen Ländern mit Demokratie zu größten Problemen geführt hatte.

Wie ich mit Nachdruck summarisch feststellen möchte, fordere ich Sanktionen gegen Frankreich nicht bloß wegen den speziell französischen Demokratie-Defiziten (und daraus abgeleiteten Verbrechen), sondern weil Frankreich die gleichen Demokratie-Defizite, die einen Betrug am französischen Volk und die Verbrechen gegen Menschlichkeit in den ehemaligen Kolonien ermöglichen, auch in die EU einschleusen möchte. Offensichtlich versucht also Frankreich das ursprünglich und eigentlich demokratische System der EU nach französischem Vorbild umfunktionieren, um die EU zur Bemäntelung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit machtpolitisch zu entfremden.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco



P. S.

Ich versuche abschriftlich dieses Schreiben an alle 15 Regierungen der EU zukommen zu lassen, habe allerdings nicht von jeder Regierung eine genaue E-Mail (Adresse), und so schicke ich an jede Botschaft in Wien eine Abschrift mit der Bitte, das Schreiben an die jeweilige Regierung weiter zu leiten. Ich würde auch im die Berichtigung der allenfalls fehlerhaften E-mails bitten.


13. Mai 2000

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175, B-1048 Bruxelles





Betreff: Rechtsstaatlichkeit IV



Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu den bisher drei Schreiben von gestern und vorgestern, die schwerpunktmäßig jeweils eine sachliche Auseinandersetzung mit inhaltlichen Fragen meinten, möchte ich nunmehr ergänzend die Formfragen der nämlichen fehlenden (oder zumindest mangelhaften) Rechtsstaatlichkeit ansprechen. So ist es zB eine "Rechtsfalle", daß die Bestimmungen der Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam mit 1/3 Mehrheit beantragt und dann einstimmig (mit 1/1 Mehrheit) angenommen werden, weil sonach ein allenfalls mangelhafter oder fehlerhafter Beschluß, der einstimmig beschlossen wurde, theoretisch nur einstimmig wieder aufgehoben werden könne, so uni sono die danach gefragten Regierungen der EU. In den letzten Monaten hat man wiederholt von einer repräsentativen Gruppe von Staaten innerhalb der XIV Staaten der EU gehört, daß man Bedenken gegen die Sanktionen gegen Österreich habe, oder man einfach Änderungen und weiterführende Schritte wünsche, ja man würde sogar dies oder das auch für die Lockerung oder Aufhebung der Sanktionen befürworten, doch all das nur inoffiziell, weil man ja offiziell an die Einstimmigkeit so gebunden sei, daß ein Beschluß auf die Aufhebung von allen Seiten gleichzeitig kommen müsse, und also letztlich jede rechtsstaatliche Handhabe für den Umgang mit den Sanktionen gegen Österreich fehle, um aus dieser Sackgasse, bzw. Rechtsfalle, herauszukommen. Damit entstand eine prekäre "Rechtslage", die mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit unvereinbar wäre, wo die Aufhebung von fehlerhaften Beschlüssen des Rats nunmehr jedem Einzelnen innerhalb der XIV quasi ein Veto eingeräumt wurde, ... und so ein grobes Unrecht durch den Rat selbst nur rechtswidrig behoben werden könnte. Wäre der Rat nicht als politisches Instrument, sondern als Rechtsinstrument konzipiert, würde die Logik die Einsicht aufzwingen, daß auch für die Aufhebung des jeweiligen Beschlusses des Rates - im Sinne der Artikel 6 und 7 - der Antrag von höchstens 1/3 der Mitglieder genügen müsse. Nachdem nun Belgien, das heftigste Befürworter der Sanktionen gegen Österreich, eine (Neu-)Regelung des Artikel 6 und 7 befürwortet, würde ich vorschlagen, bzw. anregen, daß in die Neu-Regelung des Vertrages in diesem Punkt zumindest der Passus aufgenommen werde, daß schon der Antrag eines einzigen Mitgliedes genüge, um die Sanktionen aufzuheben, bzw. um darüber neu abzustimmen. Dabei könnte dieses Recht auf einen Antrag auch dem betroffenen Land zugestanden werden, auch wenn das betroffene Land aus der Beschlußfassung ausgeschlossen sei.

Es erscheint allein schon rechtswidrig, daß von dem Rat der XIV Österreich "in Abwesenheit" und ohne vorherige Anhörung so (vor)verurteilt wurde, daß später die Anwesenheit dem verleumdeten Land und die Vorlage von gegenteiligen Beweisen nichts mehr nützt, weil ein fehlerhafter Beschluß der XIV einfach aus technischen Gründen nicht mehr aufgehoben werden kann, wenn sich der Kriminelle hinter dem Beschluß zu der Aufhebung seine Zustimmung verweigert, und Veto geltend mache.

Gleichzeitig müßte beim Antrag auf Sanktionen im Sinne der Artikel 6 und 7, sollten wieder rechtsstaatliche Prinzipien gelten, die Sperrminorität von 1/3 wegfallen, und jedes Mitglied müsse ganz allein gegen die anderen oder gegen einen anderen Staat Sanktionen beantragen können, weil das Recht nicht von den Machtverhältnissen abhängig gemacht werden dürfte. Demnach müsse Österreich das Recht eingeräumt werden, gegen die XIV Kolonialmächte Sanktionen zu beantragen, weil die XIV Kolonialmächte die EU für verbrecherische Zwecke entfremdet hatten. Ich gebe zu bedenken, daß die EU bisher eigentlich als Auffanggesellschaft von ehemaligen maroden Kolonialstaaten gegründet wurde, welche Kolonialstaaten innerhalb der EU eine absolute Mehrheit bilden, und daher zB mit den Sanktionen gegen Österreich ein kleines Land wie "primitive Wilde" aus der europäischen Wertegemeinschaft unter einem beliebigen falschen Vorwand ausschließen, bzw. kolonialisieren kann. Deswegen würde ich dafür "plädieren", daß auch ein von der EU als Kolonie abgestufter Staat wie Österreich, das keine allzu große kolonialistische Vergangenheit hat, und damit längst abgeschlossen hatte, gegen die Kolonialherren in der EU eine rechtliche Möglichkeit bekomme, sich gegen den Kolonialismus in und außerhalb der EU zu artikulieren, und zwar auch dann, wenn Österreich mit seiner antikolonialistischen Haltung gegen Serbien im Kosovo von der mehrheitlich kolonialistischen EU niedergestimmt werde. Österreich wurde von den Kolonialisten in der EU als ein angeblich rechtsextremes und rassistisches (fremdenfeindliches), kurzum kolonialistisches Land, vor aller Welt verleumdet, nur um die Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Kosovo unter der serbischen Kolonialherrschaft, wogegen Österreich kämpft, zu legalisieren, weil das Kosovo eine von Frankreich und die damals von Frankreich, und von der von Frankreich (an der Nase herum-) geführte Völkergemeinschaft, seinerzeit den Serben zugeschanzte Kolonie sei.

Um aber auf den praktischen Teil der Geltendmachung und Verwirklichung der wohlverstandenen rechtssaatlichen Prinzipien des Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam zu kommen, weise ich nochmals darauf hin, daß dort unter dem Vorwand, angeblich die Rechtsstaatlichkeit wahren und schützen zu wollen, die (von Frankreich politisch angeführte) EU um die nämliche Rechtsstaatlichkeit betrogen wurde, indem dem ursprünglichen und eigentlichen Rechtssystem (Rechtsstaatlichkeit) der EU ein (politisches) Machtsystem so vorgeschaltet, bzw. übergeordnet wurde, daß fortan nicht mehr die Macht aus dem Recht komme, wie das die Rechtsstaatlichkeit verlangte, sondern das Rechts von der jeweiligen (politischen) Macht abhängig gemacht wurde. Deswegen erscheint es unumgänglich zu sein, diesen Teil des Vertrages ersatzlos zu streichen, also den Vertrag von Amsterdam, bzw. die EU (wegen Rechtswidrigkeit der neuen Verträge) aufzulösen, und wieder auf Grundlage der "alten" rechtsstaatliche Grundsätze (neu) zu gründen.

Der wohl wichtigste rechtsstaatliche Grundsatz der neu zu gründenden EU müsse sein, daß die Geheimdiplomatie, bzw. die Geheimverträge, strengsten verboten und vorweg für alle Zeiten für absolut nichtig erklärt werden. Es wäre dabei sogar zu überlegen, ob und inwiefern sogar alle Geheimverträge der Mitgliedsstaaten auch rückwirkend ohne jede Verjährung für absolut nichtig erklärt werden, und jede Bezug auf diese (verbotenen) Geheimverträge unter Strafe gestellt werden. Ein praktisches Beispiel von Geheimverträgen im weiteren Sinne sind auch die Sanktionen der EU gegen Österreich, weil es bis heute geheim ist, wie das Unrecht im Namen der EU möglich war, ein unschuldiges Land wie Österreich so arg zu verleumden, und intern von den XIV Kolonialmächten die geheime kriminelle Vereinbarung zu treffen, daß die Aufklärung der Verleumdung Österreichs durch Meinungsterror der XIV Staaten der EU (durch Geheimverträge und Geheimverfahren) vereitelt werde, und die Verleumdung als (Vor)Urteil öffentlich verkündet werde. Es könnte und sollte also der grundsätzlich verbrecherische Charakter von Geheimverträgen am Beispiel der Sanktionen der EU gegen Österreich vom 31. 1. 2000 zu Studienzwecken durchleuchtet werden, damit rechtsstaatliche Mittel gefunden werden, um die kriminellen Staatschefs unter den XIV Mitgliedern der EU zu Verantwortung zu ziehen. Nach der jetzigen Intention des Vertrages von Amsterdam könnte bereits die Verletzung des Gebots der Transparenz bei den kriminellen Sanktionen gegen Österreich herangezogen werden, weil nach dem geheimen Beschluß, Österreich zu verleumden, zwar die widersprüchliche Erklärungen der Regierungen ahnen lassen, daß die XIV Staaten der EU gegen Österreich etwas zu verbergen haben, aber weil die XIV Staaten der EU gegen Österreich das perfekte Verbrechen (heimlich) planten und (streng geheim) ausführten, geht der Rat der XIV von der Geheimhaltung des kriminellen Paktes gegen Österreich nicht ab. Das einzige, was der Rat der XIV nicht geheim hält, ist die Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit und die Einführung der Willkürherrschaft des Rates (auf Russisch "Sowjets") der XIV Kolonialmächte, wobei der Rat der paralysierten EU vortäuscht, daß nach der Palastrevolution der (XIV) "Sowjets" in der EU die Rechtsstaatlichkeit keine Chance mehr gegen die Willkür des Rats (Sowjet) der XIV habe, weil die eigentliche Rechtsstaatlichkeit unwiderruflich abgeschafft und durch die Willkürherrschaft des Sowjets (der XIV) ersetzt wurde, so daß womit "rechtswirksam" wieder die Geheimverträge eingeführt und zur allein gültigen Grundlage der EU erhoben wurden.

Ich würde also nochmals die Auflösung und Neugründung der EU vorschlagen, weil die neu gegründete EU zunächst die Verbrechen der alten EU verurteilen und strafrechtlich verfolgen müßte, wie die Sanktionen der XIV gegen Österreich, die ausschließlich durch verbrecherischen Vorsatz, nämlich durch Verleumdung, zustandekam und aufrecht erhalten wird. Es möge aber bei dieser Verurteilung der Sanktionen der EU-Sowjets (der XIV) gegen Österreich nicht nur die inhaltliche Seite als kriminell festgestellt und verurteil werden, sondern müsse transparent gemacht werden, daß auch die dabei angewandten Methode der Geheimbünde und Geheimdiplomatie, sowie der systematische Amtsmißbrauch, ebenfalls (organisiert) kriminell waren, und jeweils eine eigene Straftat bilden.

Ich bitte um Verständnis, daß ich ein Theoretiker bin, und das mit Leidenschaft (Überzeugung), so daß ich hier mich mit der Rechtslage rund um die Rechtsstaatlichkeit (theoretisch) befasse, um aufzuzeigen, daß die EU aufgelöst, und neu gegründet werden müsse. Ich gehe dabei von den bisherigen Bestimmungen des Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam aus, wonach das Land, bzw. sinngemäß die Länder, die von den beabsichtigten Sanktionen betroffen sind, aus der Beschlußfassung ausgeschlossen wären. Das würde im Sinne der bisherigen Bestimmungen bedeuten, daß Österreich als einziges Mitglied gegen den kriminellen Beschluß der XIV als einziges Land zur Beschlußfassung zugelassen ist. Alle XIV anderen Mitglieder seien sonach vertragskonform aus dem Beschluß ausgeschlossen, worin Österreich die Sanktionen gegen Österreich als kriminell verurteilt und gegen alle XIV Mitglieder Sanktionen im Sinne des Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam verhängt. Weil der Rat der XIV Österreich verleumdet und ethnisch diskriminiert hatte, und dabei nicht nur die Rechtsstaatlichkeit abgeschafft, sondern die Grundlagen der EU erschüttert, ja vernichtet hatten, um die EU zu der Bemäntelung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu entfremden, können von Österreich die Rechte der XIV im Sinne des Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam abgestuft oder ausgesetzt werden, so daß nur Österreich allein als entscheidungsbefugt übrig bleibe, falls die EU ein Rechtssystem wäre und rechtsstaatlichen Prinzipien etwas gelten würden.

Ich betone daher, daß das eigentliche Verbrechen eigentlich in dem manipulierten Vertrag von Amsterdam geschah, bzw. dort planmäßig zugrundegelegt wurde. Wäre nämlich der Vertrag von Amsterdam nicht von dem verbrecherischen Vorsatz geleitet worden, die EU zu vernichten und zum Spielball der Machtpolitik zu machen, so würde die EU jetzt nach einem echten Rechtsweg suchen, für den Fall, daß Extremisten (Rechtsextreme und Linksextreme) die Macht in der EU ergreifen. Wenn jedoch der neue Vertrag bewußt auf den demokratischen Rechtsweg, auf rechtsstaatliche Mittel gegen Extremismus verzichtet, und ausschließlich ein politisches Instrumentarium vorschiebt, so ist das logisch unmöglich anders als den kriminellen Vorsatz zu deuten, die EU als Rechtssystem abzuschaffen,.bzw. auszuschalten, und zum Spielball der Machtpolitik zu machen.

Derzeit vermeinen zwar die Linken, den Linksextremismus so an die Macht zu helfen müssen, daß sie einen Rechtsextremismus als Vorwand vorschützen. Aber der kriminelle Vorsatz und das Verhängnis ist schon daran ersichtlich, daß die Linksextreme ein System in der EU brauchen, das sowohl das Rechtsextreme wie auch das Linksextreme grundsätzlich ermöglicht, und nur die Machtpolitik die einzige Rettung vor dem Rechtsextremismus wäre, womit die Linksextremen ja unentbehrlich werden. Die EU müsse deswegen aufgelöst und neue gegründet werden, weil ein Rechtssystem sich weder mit Linksextremen noch mit Rechtsextremen jemals vertragen kann, darüber gar nicht gesprochen, daß für den Fall, daß aufgrund der Provokationen (Aktionismus) der Linken die Rechten erstarken und die Macht übernehmen würden, und wenn die Rechten an der Macht sind, kann man nichts dagegen machen, außer natürlich den totalen Krieg zu erklären und in den Untergrund zu gehen. Deswegen habe ich vorgeschlagen, die EU als Rechtssystem so neu zu gründen, daß das Rechtssystem untrennbar mit Rechtsstaatlichkeit verbunden ist. Das müßte zB heißen, daß sobald der Extremismus an die Macht käme, wäre Kraft Gesetzes alles außer Kraft gesetzt und die EU aufgelöst. Es müsse rechtlich unmöglich gemacht werden, daß ein Extremist oder Krimineller jemals die EU regieren könne, und es müsse ohne Verjährung jede Amtshandlung von Kriminellen und Extremisten im Namen der EU von künftigen Generation ohne Verjährungsfristen rückwirkend immer aufgehoben werden. Mit anderen Worten müsse in der EU vorweg alles für absolut nichtig erklärt werden, was außerhalb vom Recht geschieht, und es dürfe dabei keine Verjährung geben. So könnten spätestens in einigen hundert Jahren irgendwelche Studenten die Sanktionen der EU gegen Österreich ausgraben und auf dem Rechtsweg als kriminell verurteilen lassen, womit sie spätestens in einigen hundert Jahren nicht wären. Analog müsse noch in 1000 Jahren möglich sein, die Verbrechen des Rats der XIV gegen Österreich mit den am 31. 1. 2000 beschlossenen Sanktionen strafrechtlich zu verfolgen, falls der Kommunismus nicht endgültig siegt und Rechtsstaatlichkeit wieder zugelassen werde.

Ich darf abschließend wiederholen, daß mit der (geheimen) Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit auch implizit die Demokratie abgeschafft wurde, die ja auf der Rechtsstaatlichkeit gründet und für die Rechtsstaatlichkeit unabdingbar sei. Und weil das Wertesystem der EU wiederum unabdingbar mit demokratischen Voraussetzungen verbunden ist, sind mit der heimlichen Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit auch alle Grundsätze der EU, auf die sie sich gründet, implizit abgeschafft worden. Die im Vertrag von Amsterdam zynisch im Namen der Grundwerte abgeschafften Grundwerte der EU können nur durch eine Neugründung wieder eingeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco



P. S.

Ich versuche abschriftlich dieses Schreiben an alle 15 Regierungen der EU zukommen zu lassen, habe allerdings nicht von jeder Regierung eine genaue E-Mail (Adresse), und so schicke ich an jede Botschaft in Wien eine Abschrift mit der Bitte, das Schreiben an die jeweilige Regierung weiter zu leiten. Ich würde auch im die Berichtigung der allenfalls fehlerhaften E-mails bitten.


14. Mai 2000

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175, B-1048 Bruxelles





Betreff: Rechtsstaatlichkeit V



Sehr geehrte Damen und Herren!

Heute nacht hat im österreichischen Fernsehen ein Gespräch "100 Tage ÖVP-FPÖ Regierung" mit den Clubchefs der Parlamentsparteien (mit dem Ziel eines möglichen "nationalen Konsens") stattgefunden, wo der Vertreter der SPÖ (Cap) über die Ursachen und Hergang der Sanktionen der XIV gegen Österreich erklärte, daß die Sanktionen nicht mit dieser Schärfe ausgefallen wären, ja gar nicht als Sanktionen ausgefallen, bzw. zustande gekommen wären, wenn Haider im kritischen Moment die Regierung Belgiens und den französischen Präsidenten nicht "beleidigt" hätte, und, so Cap, diese Beleidigung durch Haider habe eigentlich die Sanktionen der XIV Staaten der EU gegen Österreich verursacht. Weil die SPÖ, im Gegensatz zu der Regierung aus ÖVP und FPÖ, durchgehend die allerbeste bilaterale "diplomatische" Beziehungen zu den Regierungen der XIV Staaten der EU pflegte, kann diese Information von Cap von der SPÖ als authentisch angesehen werden, daß nämlich ohne die (angeblichen) Beleidigungen Haiders gegen Frankreich und Belgien keine Sanktionen, sondern nur eine Art Ermahnung oder Beobachtung, wie etwa seitens der Kommission, an Österreich von den XIV als Mitteilung ergangen wäre, so daß die zitierten angeblichen Beleidigungen Haiders gegen Belgien und Frankreich die beabsichtigte "Mahnung" in die nunmehr gelten "Sanktionen" und Abbruch der diplomatischen Beziehungen der XIV Saaten der EU gegen Österreich geführt hatten. So weit also Cap heute im Fernsehen die Wahrheit sagte, dann gibt es die strittigen Sanktionen der EU (XIV) gegen Österreich (ursächlich) nur wegen die angeblich beleidigenden Äußerungen von Haider gegen Frankreich und Belgien, und das alles gäbe - ohne Haiders nämliche Beleidigung - nicht,

Wenn das also zutrifft, was Cap - als Befürworter der Sanktionen gegen Österreich - sagte, dann ist erwiesen, daß die sogenannten Sanktionen der EU-XIV gegen Österreich nichts anderes sind, als die "Antwort" auf die angebliche "Beleidigungen" Haiders gegen Belgien und Frankreich. Dieses Faktum, soweit die Erklärung von Cap inhaltlich als Faktum akzeptiert werde, besagt logisch zwingend, daß die XIV Staaten der EU auf die angebliche "Beleidigungen" von Haider mit der (verleumderischen) Beleidigungen gegen Österreich geantwortet hatten, daß nämlich Österreich durch die Regierungsbeteiligung der FPÖ angeblich ein rechtsextremes und rassistisches Land geworden sei. Und das ist nicht nur eine "Beleidigung" gegen Österreich, sondern auch eine Verleumdung, weil die XIV Staaten der EU wußten und wissen mußten, daß in den nämlichen angeblichen Beleidigungen Haiders gegen Belgien und Frankreich weder Rechtsradikalismus noch Rassismus enthalten war, und also am wenigsten die nämlichen Äußerungen Haiders als Alibi für die diskriminierende Sanktionen der XIV Staaten der EU dienen können. Wenn also Cap behauptet, daß ohne diese angeblichen Beleidigungen Haiders, die nichts Rassistisches oder Rechtsextremes enthielten, der Vorwurf des Rechtsextremismus und Rassismus in Österreich nicht in der bestehenden Form erhoben worden wäre, sondern die EU eine Besorgnis aufgrund von Gerückten zum Ausdruck gebracht hätte, so kann eindeutig festgestellt werden, daß die XIV Staaten der EU wissentlich Österreich verleumdet hatten, weil aus den angeblichen Beleidigungen Haiders gegen Belgien und Frankreich mit Sicherheit nicht "bewiesen" werden konnte, daß Österreich durch die Regierungsbeteiligung der FPÖ nunmehr Rassismus und Rechtsextremismus legitimiert hatte, wie die Verleumder Österreichs das behaupten.

In rechtlicher Hinsicht kann das Vorgehen der XIV Staaten der EU auch aus dem Grunde als kriminell bezeichnet werden, weil Haider erklärtermaßen nicht zu der Regierung gehörte, und so formalrechtlich die Äußerungen Haiders auch dann die Sanktionen auf Staatsebene nicht hätten rechtfertigen können, wenn diese Äußerungen wirklich so beleidigend gewesen wären, wie die XIV das behaupten. Dadurch allerdings, daß die gemeinsame Erklärung der XIV Staaten im Namen der EU-Präsidentschaft vom 31. 1. 2000

http://www.portugal.ue-2000.pt/uk/news/execute/news.asp?id=425

Sanktionen ohne jegliche Angabe von Gründen über Österreich auf Staatsebene verhängte, kann explizit festgestellt werden, daß die XIV keinen Grund für die Diskriminierung Österreichs angeben konnten und wollten, sondern Österreich ausschließlich (ohne hinreichenden Grund) diskriminieren wollten. Die kriminelle Dimension der Sanktionen gegen Österreich kommt in der Entschließung des Parlaments der EU vom 3. 2. 2000

http://europa.eu.int/austria/ep_texte.htm

zum Vorschein, wo die von dem Rat der XIV bei den bilateralen Sanktionen (Ächtung) gegen Österreich nicht genannten Gründe nunmehr so genannt werden, als würde sich das Parlament auf die Beweise und Feststellungen des Rates der XIV stützen, und die Verleumdung Österreich durch die XIV Staaten als Faktum voraussetzen können, wonach Österreich durch die Regierungsbeteiligung der FPÖ nunmehr ein rassistisches und rechtsextremes Land mit einer terroristischer Regierung sei. Diese Art des Bruchs mit der Rechtsstaatlichkeit als unabdingbares Grundprinzip der EU (Artikel 6 Abs 1 des Vertrages von Amsterdam) wäre auch dann kriminell, wenn der Rechtsbruch nicht auf eine Verleumdung Österreichs beruhen würde. Denn etwa Lynchjustiz auch dann kriminell ist, wenn sie von Polizisten und "Richter" (abseits vom Rechtsstaat) gegen einen wirklichen Mörder begangen wird. Im Falle der Sanktionen gegen Österreich ist jedoch der Rufmord an Österreich deswegen vorsätzlich (kriminell) begangen worden, weil der Rufmord an Österreich schon ausschließlich auf den kriminellen Vorsatz basierte, Österreich zu verleumden.

Weil nun auch die Befürworter der Sanktionen unterstreichen, daß insbesondere Frankreich und Belgien die Sanktionen der XIV gegen Österreich betreiben, wobei Frankreich wortführend ist, verweise ich auf den Fall Dreyfus

http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/DreyfusAlfred/index.html

der für die französische Mentalität in Sachen Recht leider charakteristisch ist. Der nämliche französische Offizier Dreyfus war wegen seiner jüdischen Herkunft als angeblicher deutsche Spion verleumdet und verurteilt, und konnte erst nach seiner Begnadigung seine Unschuld beweisen, weil ohne Begnadigung der Rechtsweg das Recht faktisch ausschloß. Auch im Fall Haider, bzw. im Falle Österreichs, kann das Unrecht in dem von den Franzosen machtpolitisch entfremdeten Rechtssystem der EU nur dann überhaupt - als Instrument des Rechts - in Betracht gezogen werden, wenn die typisch französische Zirkelschlüsse in der EU nicht mehr gelten, bzw. das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit wieder eingeführt werde, und die Frage nach dem Recht an sich wieder das "Recht des Stärkeren" (das Recht der Fäuste) ablöse.

In einem funktionierenden Rechtssystem, wie die EU das nicht ist, könnte und müßte aufgrund der eingangs zitierten Erklärung von Cap überprüft werden, daß sogar die nämlichen Äußerungen von Haider gegen Belgien und Frankreich - rechtlich gesehen - auf gar keinen Fall als Beleidigung qualifiziert werden können, so daß selbst dieser höchst oberflächlicher Vorwand keine Alibi für die Verleumdung Österreichs abgebe, sondern nachweislich eine Verleumdung Österreichs darstellt, womit die XIV Staaten der EU die angebliche Beleidigungen Haiders gegen Belgien und Frankreich rächen wollten. Diese vielzitierte Äußerung Haiders, wofür, so Cap, die Sanktionen gegen Österreich verhängt wurden, lautete - im privaten Rahmen - auf Journalisten-Fragen - über die Angriffe und Drohungen aus Belgien und Frankreich gegen Österreich - wegen der Regierungsbeteiligung der FPÖ, daß er, so Haider (sinngemäß), dieser überzogenen Kritik und Drohungen aus Belgien und Frankreich keine allzu große Bedeutung beimesse, weil Belgien und Frankreich etwas Parteipolitisches vorlaut in Österreich kritisieren, was sie selber bei sich zu Hause keineswegs besser gelöst hatten, ... Und überhaupt weise er (Haider) also diese unqualifizierte Kritik aus Frankreich und Belgien an den österreichischen Verhältnissen deswegen zurück, weil Belgien (im Ruf stehe) korrupt (zu) sei(n), und Chirak (als Parteipolitiker) "alles falsch gemacht habe, was man nur falsch machen kann".

Zu den belgischen Verhältnissen zitiere ich ein erdkundliches Nachschlagewerk

http://www.erdkunde-online.de/0181.htm

über Belgien, wo zu lesen ist: »Separatisten und Ausländerfeinde sind seit Anfang der 90er Jahre in Flandern stark aufgekommen. Gefährlicher für den Staat ist der Verlust des Vertrauens der Menschen in die Obrigkeit nach der schleppenden Untersuchung der Skandale um die Kinderschänderbande von Marc Dutroux. Hinzu kommen Justizskandale und Wirtschafts- sowie parteipolitische Mord- und Korruptionsaffären.« Mit anderen Worten kann Haider (nach dem österreichischen Rechtsempfinden) rechtlich gesehen keine Beleidigungsabsicht gegenüber Belgien unterstellt werden, weil es dabei um objektive Information aus allgemeingültigen - und so weit wertneutralen - Nachschlagewerken handelt, die als allgemeinbekannt gelten. Nach den rechtsstaatlichen Grundprinzipien des Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam wäre auch zumindest sittlich in Österreich vorgeschrieben, daß eine behauptete oder befürchtete Beleidigungsabsicht objektiviert werde, indem der Schuldige oder Verdächtige zur Stellungnahme oder Richtigstellung vorher (!) aufgefordert werde, während die Sanktionen der EU-XIV vorsätzlich so kriminell angelegt sind, daß eine Richtigstellung als Möglichkeit ausgeschlossen werde, und die Verleumdung Österreich unanfechtbar ("unfehlbar") erscheine.

Zu der Aussage Haiders über den französischen Präsidenten ist zunächst festzustellen, daß die EU durchgehend - rechtlich unzulässig - die parteipolitische Ebene mit der Staatsebene vermischt und gekonnt "verwechselt" hatte, indem aus (verleumderisch) behaupteten parteipolitischen Verfehlungen der FPÖ und Haiders als Person, auf staatspolitische Rechtsfolgen geschlossen wurde. Es läßt sich aber aus allen Texten einwandfrei rekonstruieren, daß Haider zunächst immer allzu persönlich, höchstens auf der parteipolitischer Ebene, angegriffen wurde, und - sowohl logisch wie auch rechtlich unzulässig - hieraus staatrechtliche Konsequenten abgeleitet wurden. Aufgrund der konkreten Situation kann also festgestellt werden, daß die XIV Staaten der EU zwar aus den persönlichen Äußerungen von Haider staatrechtliche Konsequenzen abgeleitet hatten, aber von den Journalisten gegenüber Haider damals keinerlei staatsrechtliche Fragen gestellt wurden, sondern wurde Haider mit den persönlichen Angriffen auf ihn als Parteipolitiker konfrontiert, die ihn als Person und als Parteichef disqualifiziert hatten. Und weil Haider als Person und Parteichef aus Frankreich angegriffen wurde, und er nicht Mitglied der Regierung war, konnte er nur als Privatperson und Parteichef (damals im Urlaub) auf die persönliche Angriffe gegen sich als Parteichef dem französischen Präsidenten antworten, und zwar nicht in dessen Eigenschaft als Staatspräsident von Frankreich, sondern in dessen Eigenschaft als Parteichef und auf so auf der gleichen Ebene wie Haider, weil die Kritik an Haider aus Frankreich keine staatsrechtliche, sondern eindeutig parteipolitische war. Es ist dabei nochmals zu betonen, daß in der Widergabe der Journalisten, aber auch in den offiziellen Texten, Haider nicht als Staatsmann angegriffen wurde, sondern als Person und Parteichef, so daß seine Antwort an den französischen Präsidenten im Kontext gar nicht gegen Chirak als Staatspräsident, sondern ausschließlich als Parteichef gerichtet angesehen kann, weil in den Sanktionen gegen Österreich, und insbesondere bei den Vorwürfen gegen Haider, nicht um Staatspolitik, sondern um Parteipolitik ging, die unzulässig Staatspolitisch umgesetzt werde.

Und zu dieser Zeit hatte die Partei Chiraks eine Spaltung hinter sich, wo ein repräsentativer Teil der Partei des französischen Staatspräsidenten zu den "Rechtsextremen" überlaufen ist. Wenn ein Parteichef wie Chirak einen repräsentativen Teil seiner Partei an den Rechtsextremismus verliert, und dann einen österreichischen Parteichef abkanzelt, der nicht seine Partei an den Rechtsextremisten verlor, dann muß eine parteipolitische Kritik aus Österreich daran auch dann zulässig sein, wenn der "unglückliche" Parteichef in Frankreich auch zugleich Staatspräsident ist, weil Chirak auch für seine Partei verantwortlich sei. Auch die FPÖ hatte vor Haider eine Abspaltung der Rechten hinter sich, doch unter Haider nahm die Partei eher zu als ab, so daß Haider ein gewisses Recht auf (parteipolitische) Kritik an der parallelen französischen Partei eingeräumt werden müsse, und insbesondere an dem Parteichef, der als Integrationsfigur seiner eigenen Partei (gegenüber dem rechten Flügel) versagt hatte. Auf jeden Fall hat das mit Beleidigung nichts zu tun, zumal die restliche Partei Chiraks von Korruptionsskandalen erschüttert ist, und optisch den Wähler vor die Alternative zwischen Rechtsextremismus und Korruption stellt. Man kann darüber streiten, ob und wie weit der französische Parteichef daran schuld sei, aber eine diesbezügliche Feststellung eines anderen Parteichefs aus Österreich (in einer analogen Situation) kann nicht als Beleidigung hingestellt werden, weil die Fakten eindeutig dieses Bild zeichnen, als wäre dem .Chirak ein Großteil seiner Partei davongelaufen und zu den Rechten gewechselt, weil der verbliebene Teil der Partei korrupt sei.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco



P. S.

Ich versuche abschriftlich dieses Schreiben an alle 15 Regierungen der EU zukommen zu lassen, habe allerdings nicht von jeder Regierung eine genaue E-Mail (Adresse), und so schicke ich an jede Botschaft in Wien eine Abschrift mit der Bitte, das Schreiben an die jeweilige Regierung weiter zu leiten. Ich würde auch im die Berichtigung der allenfalls fehlerhaften E-mails bitten.


15. Mai 2000

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175, B-1048 Bruxelles





Betreff: Rechtsstaatlichkeit VII



Sehr geehrte Damen und Herren!

Aufgrund meiner privaten Forschungen habe ich festgestellt, daß die Menschenrechte und nur die Menschenrechte die europäische Integration überhaupt erst möglich machten und sonach bilden nach wie vor die Menschenrechte die unabdingbare Grundlage, bzw. die schlechthinnige Voraussetzung, eines vereinten Europa. Nach den nämlichen Forschungsergebnissen waren sowohl die bürgerlichen wie auch die antibürgerlichen (kommunistischen/linkssozialistischen) Ideale außerstande, die nämliche Integration überhaupt zu erreichen, sondern war die Integration in der (dualistischen) Polarität des Bürgers und Antibürgers zu monistischen Utopie geworden, die real auf der bürgerlichen Ebene ebenso absolut unmöglich war, wie auf der antibürgerlichen Ebene. Mit dem Zusammenbruch des Weltkommunismus (Antibürgertums) läuft nun die vormals realer theoretische Ansatz (der Menschenrechte) zu einer "menschlichen" Gesellschaft jenseits von Bürger und Antibürger deswegen wieder in Gefahr, weil nun der allein gebliebene Bürger (ohne Antibürger als Pendant und Gegenpol) den Menschen für sich vereinnahmen möchte, so als wäre der Bürger mit dem Menschen ident. Aus der Sicht meiner Forschungen ist es aber einerlei, ob der Bürger oder der Antibürger den Menschen für sich vereinnahmt, denn der Mensch an sich kann weder als Bürger noch als Antibürger etwas gelten, sondern nur als der Mensch selbst: weil der Mensch als Rechtsträger (und Rechtsquelle) mit sich selbst Eins ist, und in der Einheit des Menschen der polarer Gegensatz zwischen Bürger und Antibürger real aufgehoben. Der Bürger kann also den Menschen allein nicht vereinnahmen, so die eingangs umrissene Theorie, denn das polar gespaltene Wesen des Bürgers (als Gegenpol des Antibürgers), nur ein "Halber Mensch" ist, und kann nur durch und mit dem Antibürger als Pendant zusammen (monistisch) den scheinbaren Menschen als Balanceakt des Gleichgewichts simulieren. Und wir wurden zB in Serbien, aber streckenweise auch in Rußland, in jüngster Zeit Zeugen, wie der Antibürger die ureigentlich bürgerliche Ideale der Entmenschlichung verwirkliche, so wie vor einem Jubeljahr der Bürger die antibürgerlichen Ideale der Entmenschlichung (Faschismus) verwirklicht hatte.

Nun ist der Antibürger großteils in den Untergrund gegangen und oder verbündet sich scheinbar mit dem Bürger, bzw. gibt sich sogar als Bürger aus, um den ewigen Zangenangriff (als Bürger und Antibürger) auf den Menschen dort fortzusetzen, wo es gerade eben aufgehört hatte. Bevor ich mich (nach wiederholten ergebnislosen Versuchen) davon überzeugt hatte, daß die (ideologisch voreingenommene) Sozialisten mit der Menschlichkeit, bzw. mit dem Menschen an sich (noch) nichts anzufangen wissen, ging ich auch irrig davon aus, daß das Soziale eigentlich dem Menschen zugewandt sein müsse, und folglich der Sozialismus zugleich Menschlichkeit meine und also sich freue, in den Dienst des Menschen gestellt zu werden. Bald stellte es sich aber heraus, daß der Sozialismus, wie überhaupt jede Ideologie, nicht dem Menschen dienen, sondern den Menschen der eigenen (unmenschlichen) Ideologie dienstbar machen möchte, und zwar im Namen der Menschlichkeit, so wie das der Wirtschaftsliberalismus von der anderen Seite her ebenfalls unternahm. Mit anderen Worten hat sich der Sozialismus als Todfeind der Menschrechte gezeigt, weil keine Ideologie ist dem Menschen zugewandt, sondern jede Ideologie sich selbst zugewandt ist und wendet sich vom Menschen ab, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil sobald die Ideologie der Menschlichkeit von dem Recht der Menschlichkeit ersetzt werde, wäre der herkömmliche Sozialismus, nämlich als Ideologie, überflüssig... zumindest sofern das Recht nicht von der Macht abhängig gemacht werden kann. Genau genommen hört im "Menschen" (als Rechtsträger) der Gegensatz von Bürger und Antibürger auf, weil der Mensch nicht nur beide Verheißungen integriert, sondern diese beide erfüllt und sogar weit darüber hinausweist, was sich der Bürger und Antibürger hätten erträumen, bzw. "verheißen" können. Das Thema systematisierend behandelt, kann festgestellt werden, daß die Ebene der Ideologie die der Verheißungen und die Ebene der Menschlichkeit die der Erfüllung sei. Nachdem aber die Ebene der Verheißungen (Ideologien) zeitlich der Erfüllung (Menschlichkeit) so als "Bote" historisch vorangehe, so daß die Ideologie vor der Erfüllung der Menschlichkeit unentbehrlich scheint, konnte die Ideologie sich die Macht über die Menschlichkeit in der Vorbereitungsphase sichern, und möchte nun um jeden Preis deren Erfüllung verhindern, indem die Erfüllung vereitelt und die Verheißung der Erfüllung zum Selbstzweck umfunktioniert werde.

Unsere Generation ist Zeuge und Täter der Sabotierung der Erfüllung der Menschlichkeit im Namen der Menschlichkeit. Die stets in sich dualistisch gespaltene und mich sich selbst (in die polaren Gegensätze) gespaltene Ideologie täuscht vor, daß nicht die Ideologie in sich gespalten sei, sondern der Mensch. Das Recht des Menschen, so die Ideologie, würde sich selbst (in den innewohnenden polaren Gegensätzen) widersprechen, und der Mensch nicht mit sich selbst, nicht mit dem Recht, sondern mit der Macht "eins" sei. In Wahrheit ist aber der Mensch (mit sich selbst) "Eins", und wäre er keine Mensch, wenn er wirklich gespalten und mit sich selbst entzweit wäre. Deswegen wurde auch das vereinte Europa allein auf das Recht, nämlich auf das Recht des Menschen, gegründet, damit, so der Tenor der Gründungstexte, jede Macht aus dem Recht komme. Nachdem aber die Mitgliedsstaaten den Köder geschluckt hatten, daß die EU angeblich auf das Recht gegründet werde, schnappte die Falle zu, und wir sind Zeugen und Täter der Umwandlung der EU von einem Rechtssystem in ein Machtsystem, wo jedes Recht aus der Macht (der Fäuste) komme. Diese Aushöhlung und Abschaffung der im Artikel 6 Absatz 1 des Vertrages von Amsterdam festgeschriebene Rechtsstaatlichkeit und damit (implizit) Demokratie, wird von der analogen Abschaffung der Menschenrechte flankiert, indem die Menschenrechte unter dem Namen Grundrechte in Bürgerrechte umgewandelt werden, und damit so zweckentfremdet werden, daß das der globalen Abschaffung der Menschlichkeit gleichkommt, weil der Mensch nur im Recht begründet werden kann.

Methodisch werden wir so getäuscht, bzw. lassen wir uns so täuschen, daß der polarer Gegensatz von Bürger und Antibürger mit dem nicht-polaren Gegensatz von Mensch (Monopol) und Unmensch (Monismus) gleichgesetzt wird, indem die Bürgerrechte mit den Menschenrechten schleichend gleichgesetzt, und beide von der Ebene der Menschenrechte auf die Ebene der Bürgerrechte herabgesetzt werden. In Wahrheit ist jedoch der Mensch in Monopol, während der Unmensch als ein Dipol, und nur in die polare Gegensätze gespalten, mit sich selbst entzweit (Bürger-Antibürger), in Erscheinung tritt. Der Betrug am Menschen besteht also darin, daß der (bi)polare Gegensatz von Bürger und Antibürger als der nichtpolare Gegensatz von Mensch und Unmensch vorgetäuscht wird, obgleich es drei Komponente gibt, nämlich der Monopol des Menschen und der Dipol des Unmenschen, bestehend aus Bürger und Antibürger. Mit anderen Worten wird uns also vorgetäuscht, daß der Bürger mit dem Menschen, und der Antibürger mit dem Unmenschen ident wäre, so als müsse nun der Monopol des Bürgers gegen den Antibürger erreicht werden, was logisch absolut unmöglich ist, und damit der Mensch in sich gespalten und abgeschafft werde. Diese Ideologie des Bürgers als Ersatzmensch (Übermensch) mit dem Monopol-Anspruch nennt sich der "Dritte Weg", damit der Betrug perfekt sei, so als wäre die Machtbalance der polaren Gegensätze als die Einheit, als quasi Monopol zu interpretieren. Denn es ist zwar richtig, daß der Bürger den Platz des Menschen unter dem Vorwand eine Dritten Weges zwischen Bürger und Antibürger einnehmen möchte, aber damit liefert er nur den Beweis, daß es tatsächlich ein vorsätzlicher Betrug ist, wenn der Bürger zugibt, daß es außerhalb dem Dipol (Bürger-Antibürger) noch einen "Dritten Weg" geben soll. Denn es gibt somit vier Komponente, wenn der Dipol von Bürger und Antibürger monistisch als Dritter Weg behauptet werde, und den Anspruch auf das Monopol erhebe. Und der nämliche Betrug besteht darin, daß der Monopol des Menschen mit dem Monismus des dipolaren Bürgers absolut unvereinbar ist und, sich Monopol und Manismus gegenseitig ausschließen. Man kann also Sagen, daß der Monopol des Menschen durch den Monismus von Bürger-Antibürger als quasi Monopol ersetzt werden solle. Und das ist das, was wir Gegenwartsgeschichte nennen. Obwohl ursprünglich die polaren Gegensätze im Monopol des Menschen aufgehen, bzw. aufgehoben werden sollten.

Systemanalytisch kann das Paradoxon etwa daran erkannt werden, daß die EU bisher von der Deutsch-Französischen Achse her so bestimmt war, daß die deutsch-französische Freudschaft auf Staatsebene etabliert und dort verankert war und völlig unabhängig von den parteipolitischen Wechsel in beiden Ländern fortbestand. Dem gegenüber entstand mit dem sog. Schröder-Blair-Papier zweier sozialistischer Großmächte

http://spd-geisenheim.de/schrblair.htm

eine Deutsch-Englische Achse, der zB die Fusionierung der deutschen und englischen Börse folgte, welche Achse ausschließlich auf parteipolitischer Ebene der Sozialdemokraten zustandegekommen ist, und sich abwechselnd als Synonyme "Dritter Weg" und "Neue Mitte" nennt. Der Schwindel, wo nicht mehr die Parteien dem Staat, sondern der Staat einer Partei untergeordnet ist, ist zumindest insofern offensichtlich, daß nämlich die mit diesem Trick erschlichene sozialistische Mehrheit in Europa dazu mißbraucht werde, um den Bürger, der sich (monistisch) als Mitte (Monopol) ausgibt, von Links her so zu vereinnahmen, daß dadurch ein scheinbares "Monopol" der Linken entstanden ist, welches scheinbare "Monopol" den (tatsächlichen Monopol des) Menschen für sich vereinahmen und damit abschaffen möchte, um ihn wieder mit dem monistischen Dipol des Bürger-Antibürger zu ersetzen. In dem Schröder-Blair-Papier wird die Wirtschaft (Kapitalmarkt) mit dem Bürger, und die Arbeitsmarkt mit dem Antibürger so assoziiert, daß der Wirtschaftsliberalismus "Laisser-faire" als Neoliberalismus definiert werde, und auf der Grundlage dieser (falschen, bzw. betrügerischen) Definition dem der Neoliberalismus genannten Wirtschaftsliberalismus der Sozialiberalismus als "Nachfolger" gegenübergestellt werde. Die Täuschungsabsicht dieses Schwindels ist daran ersichtlich, daß der Schröder-Blair-Papier selber am Anfang den bisherigen Gegensatz von Links und Recht in der "Neuen Mitte" für angeblich aufgehoben erklärt, aber dann das bisherige "Rechts" mit der "Wirtschaft" und das bisherige "Links" mit Arbeitsmarkt so als gleichgesetz voraussetzt, als sei Wirtschaftsdominanz allein immer Neoliberalismus und wäre Arbeitsmarktdominanz keine Neoliberalismus. Diese Unverfrorenheit des (sozialen) Neoliberalismus ist um so offensichtlicher, als insbesondere "New Labour" definitiv als Sozial-Liberalismus sich konstituiert hatte, und auch das Attribut "Neu" stolz von Anfang an trug. Mit anderen Worten ist der Sozialliberalismus der sogenannten "Neuen Mitte" als "Dritter Weg" nichts anderes, als die Vereinnahmung des Menschen von Links, und zwar für den Neoliberalismus. Was das System des Neoliberalismus in sozialliberalen Gewand besonders gefährlich macht, ist der Umstand, daß der Sozialliberalismus mit der Vereinnahmung des Menschen den Monopol der Menschlichkeit für sich entfremdet, und als parteipolitisches Blendwerk mißbrucht. Denn der Sozialliberalismus weiß, ja selber betont, daß die Mitte weder von Links noch von Rechts besetzt werden kann, so daß die Artikulierung der "Neuen Mitte" von "Links" zwangsläufig ein totalitäres - und damit demokratiegefährdendes - Potential voraussetz, zumal wenn von der Voraussetzung ausgegangen werde, daß die Mitte sowohl von Links wie auch von Rechts unerreichbar sei. Und dieses grundsätzlich unabdingbar antidemokratische Potential der sogenannten "Neuen Mitte" ist die treibende Kraft und die Basis für die Abschaffung der Menschenrechte (Umwandlung der Menschenrechte in Bürgerrechte, bzw. "Grundrechte"), und für die Abschaffung der EU als Rechtssystem (Umwandlung des Rechtssystems in ein Machtsystem, wo sich die Macht als angebliche "Neue Mitte" vortäuscht).

Daß in diese "Neue Mitte" des Dritten Weges auch die Sozialistische Internationale und insbesondere die Franzosen nach wie vor zumindest unterschwellig eingebunden sind, darüber wissen die Kommunisten wohlwollend zu berichten

http://www.kpoe.at/vs/0003.html

Ich zitiere: »Die vorsichtige Distanzierung des französischen Premiers Lionel Jospin vom

Schröder-Blair-Papier nehmen aber selbst führende Wirtschaftsblätter nicht

sonderlich tragisch. Sie bezeichneten seine Äußerungen als »Rhetorik«. Denn

in der Praxis unterscheidet sich der französische Kurs kaum vom »Dritten

Weg« der Reform-Sozialdemokraten. Auch die Regierung Jospin privatisiert die

Staatsunternehmen und richtet ihre Finanzpolitik nach den Maßgaben der

Stabilitätskriterien für den Euro aus. Außerdem soll nach Bonner Angaben

neben dem Kanzleramtsminister Bodo Hombach und dem Blair_Berater Peter

Mandelsohn auch der französische Europa_Staatsminister Pierre Moscovici an

den Vorarbeiten zum Blair_Schröder_Papier beteiligt gewesen sein.

Hombach hat unterdessen schon Gespräche mit Kollegen aus Frankreich,

Holland, Dänemark, Schweden und Italien angekündigt, die von »einer Reihe

von Ministerbegegnungen« und einem »Netzwerk von Fachleuten, Vor_Denkern,

politischen Foren und Diskussionsrunden« ergänzt werden sollen.«

Als ein starkes Signal für den Triumphzug des Neoliberalismus aus Frankreich kann gewertet werden, daß der Linkssozialist Moscovici kürzlich neu in die Regierung berufen wurde,

http://www.premier-ministre.gouv.fr/GOUV/MOSCOVICI.HTM

und Moscovici sich besonders bei der Diskriminierung und Verleumdung Österreichs hervortut,

http://www.weltwoche.ch/inframe.html?ref=http://www.weltwoche.ch/1100/11.00.au_moscovici.html

weil dort eine Regierung von Rechts auf die Mitte Anspruch erhoben, und Wahlen damit gewonnen hatte.

Wenn man die Histogenese der von langer Hand vorbereitete Umwandlung der EU von einem Rechtssystem in ein Machtsystem analytisch unter die Lupe nimmt, so wird ersichtlich, daß alles zu einem Zeitpunkt innerhalb der EU parteipolitisch vorbereitet wurde, als nur Frankreich eine solide sozialistische Mehrheit hatte, und zwar zusammen mit den Kommunisten, und daher die Abschaffung der Menschenrechte und der Rechte der Mitgliedsstaaten vorsorglich (zeitlich exakt) auf die Französische Präsidentschaft abgestimmt wurde.

Ich will nicht in Abrede stellen, im Gegenteil, daß die klassische Sozialdemokratie sich als demokratische Kraft und Stütze der Demokratie bewährt hatte. Allerdings muß ich darauf hinweisen, daß die Sozialdemokratie den Grundsätzlichen Wandel von der Ideologie zu dem Menschen an sich als Rechtsträger hin konzeptuell nicht aufgearbeitet, ja grundsätzlich die Problemstellung kaum richtig erkannt, und nicht entsprechend umgesetzt hatte. Deswegen ist auch der Sozialismus genauso Opfer des Neoliberalismus geworden, wie die (globalisierte) Wirtschaft. Wie nun der globale Sozialismus im Dritten Weg selber sagt, schließt die sogenannte Neue Mitte sowohl Links wie auch Recht theoretisch, bzw. vom ideologischen Anspruch her, in sich, doch weil speziell der Globale Sozialismus von Links kommt, hat sich nach Links, nämlich auf die Kommunisten abgestützt, und diese in den Globalen Sozialismus integriert. Warum aber auch immer der globale Sozialismus den totalitären Anspruch der vorgeblichen "Mitte" erhebt, Tatsache ist, daß mit der Beteiligung der Kommunisten an der Macht, die stalinistische Methoden der propagandistischen Manipulation des Menschen in die "Neue Mitte" einflossen, die ja die besagte Abschaffung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, respektive Demokratie, in der EU implizierte.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco





P. S.

Ich versuche abschriftlich dieses Schreiben an alle 15 Regierungen der EU zukommen zu lassen, habe allerdings nicht von jeder Regierung eine genaue E-Mail (Adresse), und so schicke ich an jede Botschaft in Wien eine Abschrift mit der Bitte, das Schreiben an die jeweilige Regierung weiter zu leiten. Ich würde auch im die Berichtigung der allenfalls fehlerhaften E-mails bitten.

P. P. S.

Der Begriff "Dritter Weg" kommt von Gandhi, der sein pseudoreligiös verbrämte Programm, speziell die Diskriminierung der "fremdrassigen" Christen, rassistisch kaschiert hatte, und daher sowohl mit Hitler wie auch mit Stalin das beste Einvernehmen pflegte, und für beide (Hitler und Stalin) lobende Worte fand und die jeweils die Gemeinsamkeiten beider im Dritten Weg betonte. Gandhi gelang es in seinem Lebenswerk einen Weltrekord der innerer Widersprüche (zu sich selbst) aufzustellen, so daß eine Gesamtpublikation seiner sämtlichen Werke von den Nachlaßverwalter penibel gemieden wird. Was ihm gelungen ist, sind keine Inhalte, sondern (der Wahnsinn mit) Methode. Es mußte nämlich eine in der Tat eine überlegene, ja alles bisher dagewesene überbietende Methode sein, die den Rassismus Hitlers mit dem Rassismus Stalins auf einen gemeinsamen Nenner im Dritten Weg Gandhis brachte. Doch so neu ist der "Dritte Weg" getaufte Synkretismus nicht, den ich gewöhnlich als "Frankensteinismus" bezeichne, weil darin etwa der Haß Hitlers auf den Kommunisten und der Haß Stalins auf das Kapital zu dem Haß auf die fremdrassige Kolonialisten umfunktioniert werde, und Haß auf den nach Indien mitgebrachten Christentum und Industriegesellschaft, bzw. Haß auf alles was fortschrittlich und humanitär und oder Vernünftig heiße. Wer immer sich also heute auf den Dritten Weg oder auf Gandhi namentlich beruft, kann keine Inhalte, sondern nur die Methode meinen, nämlich aus etwas "Totem" a la Frankenstein neue "Leben" zu schaffen. Mit Dritten Weg kann also historisch und logisch gesehen nichts anderes gemeint sein, als die Methode die inneren Widersprüche scheinbar zu meistern. Ich zitiere aus meiner Kritik des Neoliberalismus:

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/Liber104.html

»5.4.3. Der Teufel als Lehrmeister

Die Mahatmas [Große Seele] sind eine Art (messianische) Bodhisattwas der Theosophie(1952), und heißen im europäischen Sprachgebrauch "Meister". Ursprünglich ging die Theosophie Blawatskys von sieben "Meister" (der großen weißen Brüderschaft) aus, später soll es über zwanzig gegeben haben, zu denen Buddha, Konfuzius, Salomon, Laotze, Böhme, Cagliostro und Mesmer gehörten, und Jesus soll von ihnen unterwiesen worden sein(1953). Spätestens mit der Annahme der theosophischen Titulatur deklarierte sich Gandhi als eines der anerkanntermaßen größten Gnostiker unserer Zeit, und der Lehre Blawatskys (z. B. von den angeblichen Mahatmas, die nur bei Blavatsky gibt) verhaftet. Niemals hat Gandhi der deklariert luziferischen Lehre der Blavatsky, die von der Theosophischen Gesellschaft offiziell übernommen wurde, widersprochen, vielmehr kritisierte er in Südafrika das Abweichen von dem theosophischen Ideal. Im politischen Kampf tarnte Gandhi seine antichristlichen Polemiken "meisterhaft" als antieuropäisch, oder je nach Bedarf als "antikapitalistisch" oder "antikommunistisch". Er sprach ex cathedra die (indischen) Kühe heilig aber "Hospitäler und Industrie sind Instrumente des Teufels" für Gandhi, die aus der indischen Kultur ausgerottet werden müssen. Die religiöse Hinterlassenschaft Gandhis profilierte sich als dritter Weg zwischen Kapitalismus und Staatskommunismus auf synkretistisch religiöser Grundlage und wurde durch eine Landschenkungsbewegung bekannt: Beim Einzelnen beginnend, soll eine Revolution der Ideen zur Revolution der Gemeinschaft und zur Herbeiführung eines neuen goldenen Zeitalters (New Age) führen(1954)

Bezeichnend für den liberal und areligiös erzogenen Gandhi ist, daß er die indische Kultur seiner Heimat erst in London durch die "Propheten" des Neoliberalismus kennengelernt und in dieser entstellter (rassistischer) Form sein Leben lang den Reform-Hinduismus vertreten hatte, und diese Prophetin des Neoliberalismus, der Gandhi persönlich einweihte, war auch der Leitstrahl Hitlers. Mit anderen Worten war Gandhi eigentlich der erfolgreichste Prophet des Neoliberalismus, weil er die polaren Widerspräche nicht nach außen trug, sondern als dritter Weg, den Polarismus des inneren Widerspruchs ungelöst als "Harmonie" in sich ruhen ließ.


16. Mai 2000

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175, B-1048 Bruxelles





Betreff: Rechtsstaatlichkeit VIII



Sehr geehrte Damen und Herren!

Aus theoretischen Gründen möchte ich die gestrige Abhandlung (Rechtsstaatlichkeit VII) über den polaren Gegensatz zwischen "Bürger und Antibürger" abrunden. Ich verweise u. a. auf das Petitionsschreiben vom 16. 3. 2000 (Betreff: Petition Nr. 104621)

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.html

worin der Bürger dem Menschen gegenübergestellt werden, bzw. die Unterschiede zwischen Menschenrechte und Bürgerrechte unterstrichen werden. In allen anderen Schreiben vertrete ich auch durchgehend die Grundposition, und davon gehe ich in allen anderen Aussagen aus, daß es auf den nämlichen Unterschied zwischen Bürgerrechte und Menschenrechte ankomme, wonach die Bürgerrechte für "Veräußerlichkeit", für "Bedingtheit" und "Wandelbarkeit" (Fortschrittlichkeit) von alles und jedem stehen, während die Menschenrechte für "Unveräußerlichkeit", für "Unbedingtheit" und "Unwandelbarkeit". Ausgehend von diesen Unterschiehen habe ich festgestellt, daß die gegenseitige Beziehung von Bürgerrechten und Menschenrechten - außer den Unterschieden und Gemeinsamkeiten - auch noch von der historischen Entwicklung abhänge, wo gewissermaßen eine Phasenverschiebung in der Entwicklung der Bürgerrechte und Menschenrechte zu beobachten sei. Nach dieser These wurden die Bürgerrechte (im Gegensatz zu den jüngst formulierten Menschenrechten) infolge der bürgerlichen Revolutionen vor etwa zwei Jahrhunderten manifest, und nahmen einerseits unzulässig (ideellen) Vorgriff auf die Menschenrechte (als vermeintliche Teile der Bürgerrechte), und artikulierten sich andererseits auf Grundlage der kontroversiellen Auseinandersetzung mit dem - theoretisch als eigentumlos (Lehnsystem) konzipierten - Feudalismus. In dem damaligen Bemühen der sich gewaltsam behauptetenden bürgerlichen Ordnung - gegenüber dem (nominell eigentumslosen) Feudalsystem - abzugrenzen, wurde die als bürgerliche Tugend postulierte "Freiheit" zunächst mit dem "Recht auf Eigentum" assoziiert. Aus dem nämlichen Grundsatz, "Recht auf Eigentum" als Ausdruck der "Freiheit", hat sich ein bürgerlicher "Rechtsbegriff" herauskristallisiert, wonach sich "Recht" und "Eigentum" sich gegenseitig bedingen würden. Weil die Bürgerrechte - historisch bedingt - machtpolitisch gehandhabt wurden, blieb diese Assoziation (Recht=Eigentum) bis in unsere Tage unreflektiert, und hat sich im bürgerlichen Bewußtsein als unhinterfragbar (unbewußt a priori) festgesetzt. Diese historisch bedingte Konstitution der bürgerlichen Ordnung, wo die Bedingtheit von "Recht" von "Eigentum" a priori vorausgesetzt wurde, so als seit (auch) "Freiheit" vom "Eigentum" bedingt, ist also dergestalt zum tragenden Fundament des bürgerlichen Systems geworden, so daß sie auch dann nicht mehr - ohne die Zerstörung des gesamten Überbaues der bürgerlichen Ordnung - geändert werden konnte, wenn dieses Fundament nicht zugeschüttet und überbaut (praktisch unzugänglich, bzw. unhinterfragbar gemacht) worden wäre.

Ich überspringe eine detaillierte theoretische Ableitung und fasse die Konsequenz der Bürgerlichen Ordnung stichwortartig zusammen, wonach die Bedingtheit des "Rechts" durch das "Eigentum" zu der systemkonform ebenso unabänderlichen wie unhinterfragbaren Einsicht zwang, das die Bürgerrechte faktisch grundsätzlich vom Eigentum abhängen. Sobald jedoch Eigentum mit Recht (unhinterfragbar) assoziiert werde, weil das System nur diese einzige Option dem kulturhistorisch a priori vorbestimmten Bewußtsein offen ließ, mußte zwangsläufig der "Mangel an Eigentum" mit dem "Mangel an Recht" gleichgesetzt (assoziiert) werden. Die fatale Folgen des auf diesen a priori Grundlagen beruhenden bürgerlichen Ordnung zeigten sich aber vor allem beim "Negativeigentum" (Schulden), die sonach "zwingend" mit "Unrecht" ("Negativrecht") gleichgesetzt werden mußten, ohne daß das System dazu eine Alternative geboten hätte, und auch nur hätte theoretisch bieten können.

Diese theoretische Grundlagen aus den vorangegangen Petitionsschreiben mußte ich wiederholen, bevor ich auf den eingangs zitierten polaren Gegensatz von "Bürger" und "Antibürger" zurückkomme, weil nach dieser These der "eigentumslose Bürger" eigentlich nur ein "rechtloser Bürger", ein "unfreier Bürger", also bloß ein "Titularbürger" sein kann, ohne dem "Recht", und ohne die "Freiheit", was den "Bürger" eigentlich definieren würde. Mit anderen Worten ist jeder "Titularbürger" unterhalb vom Mittelstand ein "Antibürger", weil die inhaltlichen Voraussetzungen des "Bürgers", nämlich "Eigentum", und damit "Rechte" und "Freiheit", nicht hat, so daß er real kein "Bürger" sein kann, auch wenn er den Titel eines Bürgers hat. Nach dieser Theorie ist sogar auch der sog. Mittelstand nur ein "Scheinbürger", weil er seine "Rechte" und "Freiheiten" nur potentiell hat, ohne sie real gebrauchen zu können, weil er beim ersten realen Versuch zwangsläufig immer an der Praxis (Durchsetzbarkeit) scheitern müsse. Ich fasse also zusammen, daß die bürgerliche Qualitäten so an Quantitäten geknüpft sind, daß ohne Quantität keine bürgerliche Qualitäten möglich wären. Sonach würde sich zwar theoretisch nur jemand mit "Negativeigentum" als "Antibürger" definieren, doch praktisch ist die Latte im bürgerlichen System so hoch gesteckt, weil ohne Sicherheitsreserven das Risiko zu hoch ist, daß schon die (untere) Mittelschicht mehr oder minder zum "Antibürger" gerechnet werden muß. Es ist kein Zufall, daß die radikalen "Antibürger" sich auffällig oft aus der (intellektuellen) Mittelschicht rekrutieren.

Verallgemeinernd kann also konsequenterweise ausgesagt werden, daß sofern Eigentum als Macht verstanden werde, so ist im bürgerlichen System das Recht immer von der Macht abhängig. Und sofern diese Aussage umkehrbar eindeutig sei, so besteht Grund zu der Befürchtung, daß der kontinentale Ursprungsland der bürgerlichen Tugenden wieder einmal sich als (kultur)mächtiger erweise als der Mensch.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco





P. S.

Ich versuche abschriftlich dieses Schreiben an alle 15 Regierungen der EU zukommen zu lassen, habe allerdings nicht von jeder Regierung eine genaue E-Mail (Adresse), und so schicke ich an jede Botschaft in Wien eine Abschrift mit der Bitte, das Schreiben an die jeweilige Regierung weiter zu leiten. Ich würde auch im die Berichtigung der allenfalls fehlerhaften E-mails bitten.


17. Mai 2000

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175, B-1048 Bruxelles





Betreff: Rechtsstaatlichkeit IX



Sehr geehrte Damen und Herren!

Auch wenn das für sich betrachten scheinbar vielleicht nur ein Indiz ist, so zeigt der jüngste Protest der USA gegen die EU, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen im Kosovo nicht nachgekommen zu sein, daß innerhalb der EU übermächtige Kräfte die Außenpolitik der EU sabotieren, und Hilfsgelder verschwinden lassen. Daß die Besorgnis begründet ist, das zeig der Umstand, daß unmittelbar nach dem Kosovokrieg die EU rund 500 Mio für das Kosovo beschlossen hat, aber den Beschluß wegen dem Ost-Timor so abgeändert hatte, daß von den 500 Mio nur 150 Mio dem Kosovo und der Restbetrag nach Ost-Timor verschoben werde. Diese Art der nachträglich rückwirkenden "Umverteilung" und Budgetmittel der EU vom Kosovo im Erdumlaufbahn, haben offensichtlich mit Vernunft oder mit humanitären Gründen nichts zu tun, zumal in Ost-Timor vor allem die Australier und die USA präsent waren und sind. Wenn man die Statistiken des Elends und Zerstörung in Ost-Timor mit dem Kosovo vergleicht, dann läßt sich dieser Unfug auch mit der kolonialen Nostalgie der EU nicht erklären. Bei so großen Summen Geldes, die nach einem Beschluß der EU nachträglich rückwirken in den Erdumlaufbahn verfrachtet werden drängt sich der Verdacht sofort auf, daß die EU nur deswegen zu den 2000.000 Osttimoresen spendabler sein will, als zu den stark dezimierten 1,5 Mio Kosovaren, weil man in der EU den Kosovaren schaden will, und sie so durch den Druck des Elends künstlich in die Verzweiflung treiben, und destabilisieren möchte, damit die angeblich mangelnde Staatsfähigkeit der Kosovaren vorgetäuscht werden könne.

Beim genauen Hinsehen zeigt sich auch, daß die EU nicht nur die den 1,5 bis 2 Mio Kosovaren bereits zugesprochene Mittel nachträglich rückwirkend wieder wegnahmen und zu mehr als 2/3 zu den 200.000 Osttimoresen "umverteilt" hatte, sondern die EU auch die verbliebenen 150.000 Mio den Kosovaren vorenthält, und mit der Zahlung in Verzug gerät und sich von den USA mahnen lasse. Ich würde, wenn ich könnte, eine Untersuchung über die Beweggründe der Kürzung des für das Kosovo beschlossenen Gelder (nachträglich um mehr als 2/3) beantragen, bzw. anregen, und auch darüber, warum der Restbetrag (150 Mio) ebenfalls sozusagen verschwand, und wo. Sollte sich der Verdacht bestätigen, daß einige Länder in der EU gegen das Kosovo weiter Intrigieren und die EU sabotieren, würde ich einen Grund mehr nennen, um die Sanktionen gemäß Artikel 6 und 7 gegen Frankreich zu verhängen.

Wie ich schon wiederholt in meiner Petition betont hatte,

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.htm

ich plädiere dafür, daß nicht nur die persönliche Bereicherung von Einzelpersonen, sondern auch die organisierte politische Übervorteilung Korruption "erkannt" sei, ja der (organisierte) politische Machtmißbrauch die Korruption im wahrsten Sinne, die eigentliche Korruption sei. Es ist auch kaum begreiflich, wo die restlichen Gelder fürs Kosovo geblieben sind, aber noch unbegreiflicher wäre, wie die EU die 350 Mio verschwinden lassen konnte. Es besteht der dringende Verdacht, daß die für das Kosovo beschlossenen Gelder nur aus Gründen der Korruption in den "Erdumlaufbahn" geschickt würden, weil inzwischen sogar die restlichen Gelder verschwunden sind, die noch dem Kosovo verblieben wären. Doch dieser Verdacht über die interkontinentale "Finanzballons" der EU läßt den anderen Verdacht unberührt, daß die Gelder dem Kosovo aus machtpolitischen Gründen vorenthalten, bzw. die Auszahlung von beschlossenen Hilfsgeldern sabotiert werde. Würde die EU das im Vertrag von Amsterdam sich auferlegte Gebot der Transparenz einhalten, so hätte die Korruption möglicherweise in die Schranken gewiesen, zumindest jedoch der Schaden begrenzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco

P. S.

Ich versuche abschriftlich dieses Schreiben an alle 15 Regierungen der EU zukommen zu lassen, habe allerdings nicht von jeder Regierung eine genaue E-Mail (Adresse), und so schicke ich an jede Botschaft in Wien eine Abschrift mit der Bitte, das Schreiben an die jeweilige Regierung weiter zu leiten. Ich würde auch im die Berichtigung der allenfalls fehlerhaften E-mails bitten.


19. Mai 2000

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175, B-1048 Bruxelles





Betreff: Rechtsstaatlichkeit X



Sehr geehrte Damen und Herren!

Aus den aktuellen Meldungen geht hervor, daß zwar in der Sache der Sanktionen gegen Österreich Bewegung hineingekommen ist aber Frankreich und Portugal bei Ihrer Strategie der Verleumdung Österreichs ausharren wollen. Ich zitiere aus der Homepage des ORF:

http://www.orf.at/orfon/000519-28114/index.html

»Da Costa zeigte sich zudem unbeeindruckt von Mahnungen österreichischer Regierungsvertreter, die aus Protest gegen die Regierungsbeteiligung der FPÖ verhängten Sanktionen könnten die Stimmung in der österreichischen Bevölkerung gegen die EU kippen lassen. "Es waren nicht wir, die Faschisten an die Regierung gebracht haben", sagte da Costa.«

Damit ist zum ersten Mal öffentlich (in Österreich auf Deutsch erreichbar) dokumentiert, daß der Rat der XIV, bzw. die portugiesische Präsidentschaft der EU, die Sanktionen gegen Österreich auf (die zitierte) Verleumdung gründet, wonach Österreich zum Faschismus zurückgekehrt wäre. Bisher war nur die Verleumdung Österreich durch das Parlament der EU zugänglich

http://europa.eu.int/austria/ep_texte.htm

wonach (ich zitiere) das Parlament »vertritt die Auffassung, daß die Aufnahme der FPÖ in eine Koalitionsregierung die extreme Rechte in Europa legitimiert;« hätte. Deswegen konnte ich bisher in der gemeinsamen Erklärung der XIV Staaten der EU durch die Präsidentschaft

http://www.portugal.ue-2000.pt/uk/news/execute/news.asp?id=425

das Fehlen der Rechtsstaatlichkeit reklamieren, weil in der zitierten Erklärung der portugiesischen Rats-Präsidentschaft der Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Österreich so - im "majestätischen Plural" - angekündigt wird, daß dazu keine Gründe angegeben werden. Nach der eingangs zitierten Erklärung des für die EU zuständigen Staatssekretärs in Portugal, Costa, ist also öffentlich aus den Medien mit heutigem Tage zu erfahren, daß die Sanktionen gegen Österreich auf eine Verleumdung beruhen, das Österreich ein faschistisches Land geworden sei. Damit ist auch erwiesen, daß die Staaten, die Österreich nach wie vor verleumden wollen, nur deswegen die Sanktionen der XIV gegen Österreich, bzw. deren Ursachen und Berechtigung nicht zumindest sachlich aufklären wollen, sondern sogar die Aufklärung sabotieren, weil sie wußten und wissen mußten, daß die Sanktionen der XIV ausschließlich auf das Verbrechen der Verleumdung gegen Österreich gestützt werden konnten.

Aus den eingangs zitierten Nachrichten, wie auch aus allen bisherigen Nachrichten über die Sanktionen der EU gegen Österreich, geht hervor, daß die Verleumder Österreichs innerhalb vom Europäischen Rat den übrigen Mitgliedern vortäuschen, daß das ein einstimmiger Beschluß gewesen sei, und dieser Beschluß, wenn es einmal erschlichen wurde, angeblich unmöglich ohne Einstimmigkeit rückgängig gemacht werden könne, und außerdem angeblich alle Mitglieder "sittlich" an die Einhaltung der Einstimmigkeit gebunden wären, wenn sie die Sanktionen aufheben wollten. An der zitierten Stelle erklärt (im vorigen Absatz) der französische Außenminister, daß er wisse, daß eine Minderheit von Staaten im Rat nunmehr erklärtermaßen gegen die Sanktionen gegen Österreich sei, aber die von Frankreich angeführte Mehrheit (bei der Verleumdung) gegen Österreich ausharren werde und unter dem Vorwand der zwingenden Einstimmigkeit die Sanktionen aufrecht bleiben...

Zu dieser sinngemäß zitierten Erklärung des französischen Außenministers halte ich fest, daß abgesehen davon, daß die Sanktionen auf Verleumdung beruhen und so einen kriminellen Tatbestand bilden, rechtlich gesehen auch das zusätzlich kriminell ist, den an Klärung und Sachlichkeit interessierten Mitgliedern vorzutäuschen, daß sie angeblich "sittlich" an die Einstimmigkeit bei der Diskriminierung Österreichs gebunden wären. Denn erstens hat der Vertrag von Amsterdam leider erklärt, daß der Rat zwar Rechte der Mitglieder im Sinne des Artikel 6 und 7 beschränken und beschneiden kann, aber ebendort wurde kommentiert, daß der Rat trotzdem nicht als Rechtsorgan in Rechte eingreife, sondern als politisches Organ handelt. Die formalistische Schranken, daß ein Fehlurteil nicht aufgehoben werden könne, gäbe es allenfalls nur bei Rechtsorganen, und auch nur vielleicht in England, nicht jedoch bei der EU. Ein politisches Organ kann sich hingegen auch selbst korrigieren, insbesondere wenn eine Entscheidung fehlerhaft gewesen ist. Das hier aber besonders beanstandete zweite Verbrechen durch die Verleumder Österreichs besteht aber darin, daß sie dem Rat der XIV vortäuschen, bei der Richtigstellung angeblich an die Einstimmigkeit gebunden zu sein. Denn in Wahrheit ist das genau umgekehrt, indem ein Beschluß, der ursprünglich einstimmig war, und nunmehr nicht einstimmig sei, so daß es eigentlich nicht mehr gelten könne. Dazu kommt der dritte kriminelle Akt, daß die Verleumder Österreichs zweimal schon vorgetäuscht hatten, daß der Beschluß der XIV gegen Österreich angeblich einstimmig zustande gekommen wäre. Es hat sich aber immer wieder herausgestellt, und zwar mindestens zweimal auch von der EU-Präsidentschaft zugegeben, daß der Beschluß in Wahrheit nicht wirklich einstimmig war. Es wurden Nach-Beschlüsse gefaßt, die wiederum nicht einstimmig waren, und wiederum wurde vorgetäuscht, daß die Beschlüsse des Rates gegen Österreich angeblich einstimmig gewesen wären. Es ist also eine eigene Straftat, daß die Verleumder Österreichs von den getäuschten übrigen Mitgliedern die Einstimmigkeit der Rücknahme des Beschlusses über die Sanktionen gegen Österreich fordern, weil dieser Beschluß nicht wirklich einstimmig gewesen ist, und zwar von Anfang an. Damit drängt sich der Verdacht aus, daß die Sanktionen gegen Österreich nur einstimmig beschlossen hätten werden dürfen, und diese Einstimmigkeit deswegen vorgetäuscht wurde. Auf jeden ist es Tatsache, daß jetzt den Ratsmitgliedern vorgetäuscht werde, daß die Aufhebung der Beschlüsse gegen Österreich nur einstimmig möglich wäre, obwohl die Rechtslage genau umgekehrt ist, so daß beim Fehlen der Einstimmigkeit die Sanktionen sofort aufgehoben werden müssen.

Die vorrangige Aufgabe der EU, insbesondere des Rates, müsse also sein, daß die bisher übergangene Möglichkeit des Amtsmißbrauchs durch die Präsidentschaft der EU ins Auge gefaßt werde, und nach Lösungen für diesen Fall gesucht werde.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco

P. S.

Ich versuche abschriftlich dieses Schreiben an alle 15 Regierungen der EU zukommen zu lassen, habe allerdings nicht von jeder Regierung eine genaue E-Mail (Adresse), und so schicke ich an jede Botschaft in Wien eine Abschrift mit der Bitte, das Schreiben an die jeweilige Regierung weiter zu leiten. Ich würde auch im die Berichtigung der allenfalls fehlerhaften E-mails bitten.


20. Mai 2000

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175, B-1048 Bruxelles





Betreff: Rechtsstaatlichkeit XI



Sehr geehrte Damen und Herren!

Nach den neuesten Meldungen hat Kommissionspräsident Prodi die zunächst "private" Ansicht des deutschen Außenministers aufgegriffen und Erklärt, daß die Zukunft der EU wohl eine Art Föderation mit einen Zweiten parlamentarischen Kammer (der Länder) sei. Der Vorstoß von Prodi ist wohl begrüßen, der ein Meilenstein in der Geschichte der EU sein dürfte, und ich möchte einige unpräjudizielle Anregungen machen. 1.) Die zweite Kammer sollte aus höchsten ein bis zwei Delegierten je Land bestehen, die nicht mehr Ratsmitglieder, sondern etwa Senatoren heißen sollten. 2.) Schon bei der Ausarbeitung der Funktionalität und Organisationsform des Senats möge jedes Mitgliedsland einen Europaminister ernennen und diese Aufgaben in dessen Kompetenz einordnen, damit die EU Angelegenheiten fortan nicht mehr von den Außenminister gehandhabt werden 3.) Die wichtigste Eigenschaft der neuen "Europaminister" oder dem entsprechende Gesandte bei der EU sollte sein, daß diese schon bei der Ausarbeitung des Senats nicht das jeweilige Land, das sie delegierte, sondern die EU vertreten und allenfalls ein Eid auf die EU ablegen sollen, deren Interessen der Landesinteressen vorzuziehen seien. 4.) Es wäre zu überlegen, ob nicht der Europaminister oder Europaabgesandte zum konstitutionellen Senat, nicht auf Regierungsebene, sondern auf der Ebene des Staatsoberhauptes des jeweiligen Landes, zu der EU (Senat) entsandt werde: so könnte zumindest bei etwa 2 Delegierten je Land, ein "Europaminister" und ein Repräsentant des Staatsoberhauptes vertreten sein. 5.) Die Aufgabe des Senats sollte sein, ein Hüter des Rechts an sich zu sein, nämlich des Rechts an sich, indem der Mensch zum höchsten Gut erklärt werde, auf den jedes Recht hingeordnet ist und von dem das Recht abgeleitet werde, und dem alles nachzuordnen sei, so daß auch institutionell manifestiert werde, daß in der EU jede Macht aus dem Recht komme und das Recht auch institutionell als Senat immer über jede Macht(ausübung) gestellt sei. 6.) Im vorgenannten Sinne ist also auch das Völkerrecht dem Menschenrecht nachzuordnen, und doch könnte auch das Wachen über das Völkerrecht, wie das Wachen über jedes Recht, das immer dem Menschen diene, die Aufgabe des Senats sein, die keine Macht hätte, außer das Recht zu wahren. 7.) Es müsse dem Senat die Pflicht auferlegt werden, über das Recht zu wachen, aber es soll jedem Bürger der EU das Recht eingeräumt werden, den Senat zu belangen (Petition), wenn der Senat durch Duldung und oder Unterlassung das Recht und die Pflicht vernachlässigt habe. 8.) Es möge dem Senat, unter der vollkommener Bindung an das Recht, die Macht und die unverzichtbare Pflicht gegeben werden, alle Maßnahmen im Namen der EU aufzuheben und absolut nichtig zu erklären, die den Grundwerten der EU widersprechen. 9.) Es darf bei den Grundwerten der EU keine Verjährung geben und der Senat muß notfalls in 100 oder 1000 Jahren alles aufheben und für nichtig zu erklären, was jemals in der Vergangenheit und Zukunft die Grundsätze der EU verletze, damit jede Diktatur vorbeugend unmöglich gemacht werde, weil danach wieder alles restauriert werden müsse. 10.) Es möge daher vorbeugend in die Grundsätze der EU aufgenommen werden, niemand im Namen der EU handeln kann, der die Grundsätze der EU verletze. Denn danach der Senat - im Sinne des geltenden Rechts der EU - nur mehr feststellen muß, daß - trotz der allfälligen demokratischen Legitimierung - wie beim Hitler, der Betreffende, der Rechtswidrig handle, unmöglich im Namen der EU gehandelt haben kann, weil im Namen der EU ausschließlich nur der handeln kann, der im Einklang mit den Grundsätzen der EU handelt (Im übrigen kann dazu festgehalten werden, daß auch Hitler nach der Zerschlagung der Demokratie etwa den Soldateneid nicht auf Deutschland abnahmt, sondern auf seine Person, was damals für Juristen ein Sakrileg, bzw. ein Staatsverbrechen war). 11.) Der Senat muß nicht nur für das Recht an sich, sondern auch für den Zugang zum Recht die Verantwortung übernehmen, so daß weder menschliche noch bürgerliche Schranken, wie etwa wirtschaftliches Verfahrensrisiko, dürfen den Zugang zum Recht behindern. Es sollte zumindest für die Menschenrechte und deren Durchsetzung die öffentliche immer voll die Kosten tragen und dem Beschwerdeführen auch die Anwaltskosten übernehmen. 12.) Es wäre eine Art verbindliche Rechtsschuß so zu überlegen, wie das für den Körper bei der Sozialversicherung der Fall ist: den der Mensch ist nicht nur Körper, und es geht nicht primär uns sein köperliches Wohl, wie das die jetzige Sozialversicherung anzunehmen nahelegt, sondern es geht beim Menschen und den Menschen, der sich im Recht und durch das Recht artikuliert: Es müßte also die Sozialversicherung als Pflichtversicherung auch den Rechtsschutz umfassen, denn Recht geht immer unter die Haut.

Die von Prodi nunmehr offiziell eröffnete Diskussion über einen "Senat" oder "Föderalismus" als notwendige künftige Struktur, gibt indirekt der EU auch die Lösung der Sanktionen gegen Österreich in die Hand, bzw. enthält einen Lösungsansatz. Wie nämlich die offiziellen Kommentare zum Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam erklären, wurde zwar grundsätzlich dem Rat das Recht auf politische Sanktionen mit Rechtsfolgen in die Hand gegeben, ohne jedoch die auf rechtliche Handhabe dazu, ein Recht zu kürzen, auch nur gedacht zu haben. Einem Organ der EU ein Recht auf das Eingreifen in das Recht an sich in die Hand zu geben, ohne für die rechtliche Abwicklung zu sorgen, war ein innerer Widerspruch. Abgesehen von meiner Kritik, wonach mit diesem inneren Widerspruch im Vertrag vom Amsterdam ein Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit, respektive Demokratie, verübt werden sollte, ist die Handhabung der im Artikel 6 und 7 genannten Sanktionen im "rechtsfreien" Raum nicht nur unausgereift, sondern so gut wie überhaupt nicht gegeben. Man hat deswegen in den Kommentaren wohlwollend vermutet, daß damit wohl die Einstimmigkeit vorgeschrieben sei, damit alles doch "rechtmäßig" aussehe, doch mehr als eine Vermutung war es nicht. Nun fühlen sich alle Mitglieder an diese Mutmaßung der Einstimmigkeit gebunden, und zwar nur, weil es totale Unsicherheit herrscht, und sich keiner auskennt. Nach meiner Kritik steckt es eine böse Absicht dahinter, die EU von einem bisherigen Rechtssystem zu einem Machtsystem umzuwandeln, aber auch wenn man die nackten Tatsachen betrachtet, muß im gegenständlichen Fall festgestellt werden, daß für die Handhabung der Sanktionen die rechtsstaatlichen Voraussetzungen fehle. Ich betone kein Diplomat zu sein, und formuliere so aus meiner Sicht "diplomatisch", daß aus der - von der zitierten portugiesischen Präsidentschaft behauptete - "Sackgasse" rund um die Sanktionen gegen Österreich doch einen Ausweg gibt, indem man die inhaltliche Diskussion vollständig abschaltet und sich mit der Erklärung auf den formalistischen Standpunkt zurückzieht, daß der Beschluß, bzw. spätestens die Fortentwicklung, formungültig war, oder zumindest mit so großer Rechtsunsicherheitbehaftet ist, daß eine Fortsetzung der Sanktionen auf der mangelhaften Rechtsgrundlage auch dann unverantwortlich wäre, wenn die Sanktionen gegen Österreich zu Recht bestünden. Vielmehr müßte aufgrund der offensichtlichen Rechtsmängel das folgen, was in der Rechtssprache eine Wiederaufnahme, bzw. Neuentscheidung heißt, was aber formell zwingend die Aufhebung der (formell) mangelhaften Entscheidung bedeute, um sie überhaupt neu verhandeln zu können. Sobald die Sanktionen aufgehoben werden und neu verhandelt werden, wird es allerdings unmöglich zu neuerlichen Sanktionen zu kommen, weil die inhaltlichen Kriterien dazu fehlen, doch unter diesem formellen Aspekt könnte sich die EU aus der Affäre ziehen, und die Blamage um gehen, sich selbst des Unrechts überführen zu müssen.

Die nämlichen unzumutbaren Formmängel bei den "Nacht und Nebel" Sanktionen gegen Österreich würden sich spätestens dann zeigen, wenn nun endlich ein ordentliches Verfahren eingeleitet würde, um die Sanktionen gegen Frankreich zu verhängen, das diese Verleumdungskampagne gegen Österreich inszenierte, um von den eigenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit abzulenken. Im übrigen zeigen die neuesten Nachrichten, daß der französische Außenminister über die Sanktionen gegen Österreich gestern (wissentlich) die Unwahrheit sagte, als er behauptete, daß er zwar wisse, daß eine Minderheit der Staaten in der EU gegen die Sanktionen sei, aber Frankreich mit der Mehrheit - wieder besseres Wissen - gegen Österreich die Sanktionen fortsetzen werde. Denn in den gleichen Zeitungsmeldungen berichten die Journalisten, daß Finnland und Dänemark entschieden und entschlossen sich gegen die Sanktionen ausgesprochen haben, und auch Italien, Griechenland, Spanien und Irland so für "Abänderung" der Sanktionen sprechen, daß dadurch die Sanktionen "gleitend" aufgehoben werden. Es ist aber offensichtlich, daß die Sanktionen rechtlich gesehen nur so "abgeändert" werden können, wenn sie zuvor aufgehoben wurden, und für die geänderte Version ist ja ein Objektivierungsverfahren wohl unumgänglich, was garantiert die Aufhebung der Sanktionen bedingen würde. Es heißt nun, daß der Ministerpräsident von Luxemburg auf Geheimdiplomatie setzt, doch hat er vor zwei-drei Tagen im deutschen Fernsehen (n-tv) in einem Interview erklärt, daß er Vorschläge (gegen die Sanktionen gegen Österreich) dem Rat der XIV überreicht habe, über die er nicht in den Medien sprechen möchte, um die Widersprüche in der Öffentlichkeit (!!!!) nicht noch zu vermehren. Wäre Luxemburg für die Beibehaltung der Sanktionen, würde Luxemburg keine Vorschläge eingereicht haben. Damit ergibt sich aber rechnerisch, daß der französische Außenminister die Unwahrheit sagte, als er von einer Mehrheit für die Verleumdung gegen Österreich sprach (denn ist es jetzt mindesten 50% der Länder, welche die Sanktionen gegen Österreich nicht (in der Form) haben wollen). Würde man Österreich dazu zählen, denn mittlerweile kämpft die Opposition in Österreich auch gegen die Sanktionen, so sind die Kriminellen (Verleumder Österreichs) in der Minderheit. Ich beschränke mich hier darauf zu wiederholen, daß die Sanktionen ausschließlich aufgrund von wissentlich falschen Information auf parteipolitischer Ebene gegen Österreich zustandekamen und selbst diese Verleumdung konnte nur deswegen gelingen, weil die Ratspräsidentschaft der EU mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gebrochen hatte, um damit das Demokratieprinzip außer Kraft gesetzt hatte.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco

P. S.

Ich versuche abschriftlich dieses Schreiben an alle 15 Regierungen der EU zukommen zu lassen, habe allerdings nicht von jeder Regierung eine genaue E-Mail (Adresse), und so schicke ich an jede Botschaft in Wien eine Abschrift mit der Bitte, das Schreiben an die jeweilige Regierung weiter zu leiten. Ich würde auch im die Berichtigung der allenfalls fehlerhaften E-mails bitten.


21. Mai 2000

Europäischer Rat

Rue de la Loi 175

B-1048 Bruxelles





Betreff: Rechtsstaatlichkeit XII



Sehr geehrte Damen und Herren!

In dieser Woche hat der derzeitige österreichische Innenminister, Strasser (ÖVP) <http://www.bmi.gv.at/>, im österreichischen Parlament <http://www.parlament.gv.at/> eine Rede über die unqualifizierten Angriffe auf Österreich aus dem Ausland gehalten, weil ein französischer Minister gleich drei seine Vorgänger und den Spitzenbeamten im Innenministerium als angeblich fremdenfeindlich angegriffen, bzw. "abgeurteilt" hatte. Die vom französischen Minister genannten drei Innenminister (Löschnak, Einem und Schlögl) waren alle drei Angehörige der SPÖ, wie der jetzige Innenminister Strasser (ÖVP) betonte, aber er weise diese unhaltbaren Anschuldigungen aus Frankreich trotzdem scharf zurück.

Trotz der einander widersprechenden Meldungen und Erklärungen über den wahren Grund der Sanktionen der XIV Saaten der EU gegen Österreich, scheinen gemäßigte Kreise, wie Solana, EU-Intern die (verwässerte bis falsche) Information bekommen zu haben, wonach die Sanktionen der XIV Länder nur deswegen gegen Österreich verhängt wurden, so etwa Generalsekretär Solana <http://www.zeit-fragen.ch/ARCHIV/ZF_66c/T04.HTM>, weil die FPÖ eine fremdenfeindliche Partei sei, und sonach allein durch die Regierungsbeteiligung der FPÖ nunmehr die Gefahr der Fremdenfeindlichkeit bestünde.

Wie ich bereits mehrmals darauf hingewiesen hatte, zuletzt im Schreiben vom 19. 5. 2000 (Betreff: Rechtsstaatlichkeit X), wird Österreich eigentlich nicht "nur" wegen angeblicher Fremdenfeindlichkeit von den XIV mit Sanktionen belegt, sondern wegen angeblichem Rassismus, Faschismus und Rechtsextremismus von der Ratspräsidentschaft und vom Parlament der EU verleumdet: vgl.

http://www.orf.at/orfon/000519-28114/index.html

»Da Costa zeigte sich zudem unbeeindruckt von Mahnungen österreichischer Regierungsvertreter, die aus Protest gegen die Regierungsbeteiligung der FPÖ verhängten Sanktionen könnten die Stimmung in der österreichischen Bevölkerung gegen die EU kippen lassen. "Es waren nicht wir, die Faschisten an die Regierung gebracht haben", sagte da Costa. [...] An eine Änderung der Sanktionspolitik sei nicht zu denken. Die Hoffnung, dass die FPÖ nach ihrer Regierungsbeteiligung in Wien ihre "Natur" ändern werde, habe sich nicht erfüllt, fügte da Costa hinzu. Ähnlich hatten sich zuvor auch Frankreich, Belgien und Deutschland, die an der Spitze der Befürworter der Sanktionen stehen, geäußert.«

http://europa.eu.int/austria/ep_texte.htm

(ich zitiere) das Parlament (der EU) »vertritt die Auffassung, daß die Aufnahme der FPÖ in eine Koalitionsregierung die extreme Rechte in Europa legitimiert;« hätte.

Wie ich mich in meiner Petition wiederholt darüber beschwert hatte, insbesondere im Schreiben vom 1. 5. 2000,

http://www.unet.univie.ac.at/~a7051301/petition.html

haben insbesondere Die deutschen, französischen und schwedischen Sozialisten den österreichischen Sozialisten offen versprochen, daß die Sanktionen der XIV von der EU gegen Österreich den Sturz der österreichische Regierung (wegen der Beteiligung der FPÖ) zum Ziel haben, und ohne Rücksicht auf Verluste so lange aufrechterhalten bleiben, bis die FPÖ aus der Regierung ausscheide, bzw. die Regierung gestürzt werde. Es fehlt also einerseits in keiner der Erklärungen über die Sanktionen gegen Österreich an Belegen, wonach die FPÖ allein, und zwar - je nach dem - wegen angeblicher Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Rassismus und Faschismus, der Grund für die Sanktionen der XIV gegen Österreich sei. Und niemals die SPÖ.

Mit dem eingangs zitierten Angriff eines französischen Ministers auf drei namentlich genannten österreichischen Innenminister, die alle drei der SPÖ angehören, und zwar wegen angeblicher Fremdenfeindlichkeit, ist zunächst erwiesen, daß die Sanktionen speziell aus Frankreich nicht nur gegen die FPÖ, sondern auch gegen die SPÖ, und somit faktisch gegen ganz Österreich gerichtet sind. Dieser Angriff von einem französischen Minister auf die drei letzten sozialistischen Innenminister, der im Österreichischen Parlament von dem jetzigen Innenminister (ÖVP) vorgelesen und scharf zurückgewiesen wurde, ist somit die wichtigste Urkunde im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Österreich geworden, denn die XII Länder von XIV, außer Frankreich und Belgien, haben immer äußerlich energisch bestritten, daß die Sanktionen gegen Österreich auch tatsächlich gegen Österreich wären, und meinten heuchlerisch, daß sie Österreich angeblich nur wegen der FPÖ diskriminieren wollen. Nach dem zitierten "Protest" des österreichischen Innenministers gegen einen französischen Minister, der drei sozialistische Innenminister der Fremdenfeindlichkeit beschuldigt hatte, ist einwandfrei erwiesen, daß die Sanktionen von Frankreich aus nicht gegen die FPÖ, sondern gegen ganz Österreich, insbesondere jedoch gegen die SPÖ gerichtet waren und sind. Damit ist aber auch erwiesen, daß Frankreich (und Belgien) die übrigen XII Staaten der EU beschwindelt hatten, denn die Anderen hätten den Sanktionen gegen ganz Österreich nie zugestimmt, insbesondere nicht gegen drei österreichische Innenminister von der SPÖ, die schon aus dem Amt geschieden sind.

Die Sanktionen gegen Österreich waren von Anfang an kriminell, und jede weitere Unterlassung, die Sanktionen sofort aufzuheben, ist ebenfalls kriminell. Besonders die schwammigen Formulierungen des portugiesischen Präsidentschaft

http://www.portugal.ue-2000.pt/uk/news/execute/news.asp?id=425

lassen auf einen kriminellen Vorsatz schließen, und machen daher den Beschluß der Sanktionen gegen Österreich vorweg formungültig, weil darin nackte Willkür - ohne Angaben von Gründen - verhängt wird, wie das der EU zur Schande gereicht, weil das für undemokratische Systeme typisch wäre. Dieser Schandtat der portugiesischen Präsidentschaft ändert aber nichts daran, daß Portugal, bzw. die sozialistische Internationale, dem auch zugleich der portugiesische Präsident (in Personalunion) vorsteht, von Frankreich so beschwindelt wurde, als gelten die Sanktionen der sozialistischen Solidarität gegen die FPÖ.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriel Foco

P. S.

Ich versuche abschriftlich dieses Schreiben an alle 15 Regierungen der EU zukommen zu lassen, habe allerdings nicht von jeder Regierung eine genaue E-Mail (Adresse), und so schicke ich an jede Botschaft in Wien eine Abschrift mit der Bitte, das Schreiben an die jeweilige Regierung weiter zu leiten. Ich würde auch im die Berichtigung der allenfalls fehlerhaften E-mails bitten.


21. Mai 2000

Pierre MOSCOVICI

Ministre délégué auprès du ministre des Affaires étrangères,

chargé des Affaires européennes

37, quai d'Orsay - 75007 PARIS





Betreff: Rechtsstaatlichkeit (XIII)



Sehr geehrter Herr Minister Moscovici!

Immer wieder fallen Sie als Wortführer der kriminellen Sanktionen gegen Österreich auf

<http://www.weltwoche.ch/inframe.html?ref=http://www.weltwoche.ch/1100/11.00.au_moscovici.html>

und kein Propagandatrick scheint für Sie schäbig genug zu sein, um den Meinungsterror gegen Österreich durch die (über Partei-Kanäle) inszenierten Schlammschlachten in Gang zu halten. Ihr beruflicher Werdegang prädestiniert Sie tatsächlich als Chef-Ideologen der Manipulation

<vgl. http://www.ngfg.com/texte/br004.htm

http://home.t-online.de/home/hans-steiner/minorit.htm

http://www.ngfg.com/texte/br004.htm>

indem Sie die Indoktrinierung der Majorität durch eine konsistente Minorität postulieren. Ihre Theorie, wonach das Erfolgrezept der nämlichen "konsistenten Minderheit versus Mehrheit" in der mangelnden Objektivität gründe (ich zitiere: »Minoritäten waren/sind dann besonders erfolgreich, wenn Originalität und Kreativität mehr erwünscht war/ist, als Objektivität«), bestätigt paradoxerweise meine Kritik an der Beteiligung der Kommunisten an der Macht durch die Sozialisten, weil die von Ihnen beschriebene konsistente Minderheit, die allein durch Konsistenz die Mehrheit manipulieren und der Wirklichkeit (Objektivität) entfremden kann, so gut wie exakt mit der Beschreibung der Kommunisten übereinstimme. Noch betrüblicher ist allerdings, daß Ihr Machiavellismus auch von den Faschisten genauso mißbraucht werden könnte wie jetzt von den Kommunisten, weil Sie die Verurteilung oder auch nur kritische Distanz des Wissenschaftlers zur Manipulation missen lassen. Sie Weisen experimentell nach, daß so eine konsistente Minderheit, wenn sie es auf die Manipulation der Mehrheit anlegt, sogar die elementarsten menschliche Funktionen wie die Farbwahrnehmung der Mehrheit nachhaltig manipulieren kann, so daß eine durch konsistente Minderheiten manipulierte Mehrheit etwa für die wahrgenommene Farbe "Rot" angibt, angeblich "Blau" gesehen zu haben. Mit Ihrer Kritiklosigkeit gegenüber der Manipulation tragen Sie eine zynische Mißachtung dem Menschen gegenüber zur Schau, ja Sie werten Sogar subjektiv a priori die Manipulation als Kreativität. Damit liefern Sie den (experimentelle bestätigten) wissenschaftlichen Beweis, daß es den Kommunisten in Frankreich gelungen ist, den "Rot" der Kommunisten als das "Blau" Europas vorzutäuschen und das französische Volk, aber auch die EU, an der Nase herumzuführen, so als wären der Kommunisten an der Macht nicht der Untergang der Demokratie und des Rechtsstaats, von den Menschlichkeit einmal ganz zu schweigen. Und Sie tun so, als wäre die künstliche Farbblindheit der Mehrheit durch Manipulation ein Erfolg.

Ihre Forschungsarbeit liefert allerdings nicht nur diese besorgniserregende Resultate, nämlich die grundsätzliche Manipulierbarkeit des Demokratie durch konsistente Minderheiten, unabhängig von deren Verhältnis zu Menschlichkeit oder Unmenschlichkeit oder Demokratie, sondern ist das eigentliche Forschungsergebnis Ihrer Arbeit das, was diese Arbeit über Sie aussagt. Die genau Analyse Ihres Verhältnisses zu der Manipulierung der Mehrheit durch eine konsistente Minderheit läßt Ihrerseits jede kritische Distanz zur Manipulation missen, vielmehr folgt aus Ihrer persönlichen Einstellung zu Thema, daß Manipulation etwas quasi schicksalhaft gegebenes sei, und so wollten Sie - statt der kritischen Distanz des Forschers - ein Handbuch zum undemokratischen Verhalten (Machmißbrauch) den konsistenten Minderheiten in die Hand geben. Der Schlüsselsatz ihrer einseitig positiven Einstellung zu der Manipulierung der Mehrheit durch konsistente Minderheit ist, daß Sie einerseits a priori davon ausgehen, daß Minderheiten, unabhängig von ihrer Beschaffenheit, so auch zB Faschisten und Kommunisten und andere Sekten, immer grundsätzlich die Chance der Manipulation brauchen, und andererseits Sie selber ebendort postulieren, daß diese Chance der Minderheiten nur in der Manipulation durch Konsistenz bestünde, ohne die geringste kritische Distanz zu dem a priori positiven Vorurteil erkennen lassen. Daran, daß eine Minderheit etwa durch Recht zur Geltung käme, denken Sie gar nicht. Und wenn Sie sich mit Ihrem positiven Vorurteil über Manipulation und konsistente Sondermeinungen als machiavellistischer Machttechnokrat, bzw. als Ideologe