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DAS RECHTSVERHÄLTNIS ZWISCHEN STAAT UND KIRCHE

IM WANDEL DER ZEIT

Forschungsthema von Gabriel Foco

Wien 1992



EINFÜHRUNG

Die nachstehende chronologische Übersicht versucht zum Thema „Staat und Kirche“ anhand knapp dreißig(1) historischer Querschnitte (Jahreszahlen) zum Thema der Rechtsentwicklung - in den beiden nachchristlichen Jahrtausenden(2) - markante Punkte und Parallelen aufzuzeigen. Die näher ins Auge gefassten Verträge(3) oder Rechtsakte sind weniger für das Rechtsgeschehen auf kirchlicher(4) Ebene charakteristisch, sondern bezeichnend für das (jeweilige) Rechtsverhältnis zwischen Staat und Kirche. Aufgezeigt werden also in erster Linie Staatsakte von kirchenpolitischer Bedeutung, oder Rechtsakte auf kirchlicher Ebene, jedenfalls von staatspolitischer Tragweite. Darüber hinaus werden die Auswahlkriterien nach weiteren Gesichtspunkten eingeengt:

a.) Nachdem die aufgezeigten Rechtsakte auch möglichst den Umkehrbeweis erbringen sollen, dass sich Staat und Kirche - insb. auf dem Gebiet der Rechtsentwicklung - gegenseitig bedingten, und kirchliche Spaltungen oder Fusionen die jeweils entsprechende staatspolitische Entwicklung implizieren, bzw. gegebenenfalls umgekehrt, wird neben der Entwicklung der Reichskirche auch jeweils die Entwicklung von einzelnen repräsentativen Nationalkirchen und Staaten berücksichtigt, zumal die Gesamtentwicklung vom Reich und Reichskirche nicht zuletzt von der Auseinandersetzung mit den Nationalkirchen und Staaten gleichsam getragen ist.

b.) Obwohl die nachstehende Auswahl in nationaler, kultureller - und grundsätzlich auch in religiöser - Hinsicht möglichst wertfrei erfolgt, und auch die historischen Daten allenfalls im juridischen Kontext erhellt, nicht jedoch etwa theologisch oder historisch, also nicht inhaltlich wertet(5), liegt der Schwerpunkt auf dem Christentum und sein Umfeld(6). So wie von den Historikern allgemein in der Antike der Hellenismus - mehr oder minder stillschweigend - als Maßstab vorausgesetzt wird, so möchte die organisatorische Entwicklung des Christentums als repräsentativ hervorgestrichen werden. Das macht zunächst das Eingehen auf die Rechtsentwicklung im Römischen Reich insgesamt (samt Ausläufern und Nachfolgestaaten) unumgänglich. Analog erfolgt die Auswahl im zweiten nachchristlichen Jahrtausend zunächst etwas eurozentrisch und unter der besonderen Berücksichtigung der Entwicklung im deutschen Reich.

c.) Die Auswahl erfolgt grundsätzlich nach qualitativen - und nicht nach quantitativen - Kriterien. Bedeutende historische Ereignisse, wie Kriege, Landgewinn und ähnliches, ohne dem gesuchten religiös-staatsrechtlichen Moment, sind nicht Gegenstand der Untersuchung, wohl aber etwa in aller Stille abgeschlossene Vereinbarungen, vielleicht scheinbar zunächst nur von lokaler Bedeutung, jedoch mit dem perspektivisch-rechtsgestaltenden Moment auf religionspolitischer Ebene.

d.) Außer den vorausgesetzten Auswahlkriterien ist die nachstehende Auflistung historischer Daten nicht um eine inhaltliche Erklärung der Zusammenhänge bemüht, sondern möchte bloß äußerlich den Umriss des erforderlichen ersten Informationsstandes zu einer (späteren) inhaltlichen Beurteilung und Auswertung der Sachfragen bieten. Die einzelnen Absätze hinter den als Überschrift gesetzten Jahreszahlen sind ein Konglomerat von historischen Begebenheiten, die mitunter miteinander in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Deswegen werden sachlich zusammengehörende Themen - mit der Ausnahme der einleitenden Angaben zum Jahr 1 v. Chr., die als Absätze eingerückt werden - immer in einem Absatz abgehandelt, auch wenn dadurch die Informationen gelegentlich etwas „gedrängt“ werden. Unsichere Angaben, wo der inhaltliche Bezug nicht auf der Hand liegt, werden in {...} gesetzt(7).

e.) Auf charakteristische Übergangszeiten von 2 Jahren (relativ konsequent auftretende Konstitutionsphasen) wird stets hingewiesen. Häufig werden durch einzelne Repräsentanten Vereinbarungen abgeschlossen, die dann in (den obligaten) zwei Jahren auf Reichsebene pluralistisch ratifiziert werden. Analog kann ein synodaler Beschluss oft erst in etwa zwei Jahren durch Ratifizierung durch den römischen Kaiser Reichsgesetz werden. Nicht selten kommt zwei Jahre nach einem pluralistischen Beschluss eine Vollendung der selbigen Rechtsgestaltung, ebenfalls durch pluralistischen Beschluss, zustande wobei der erste Beschluss Rechtsvoraussetzung war.

f.) Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und möchte lediglich repräsentativ für die vorgegebenen Jahreszahlen bzw. im Gesamtzusammenhang sein(8).













CHRONOLOGIE

0/1(9)

Aufteilung der damaligen Welt zwischen Rom und den Parthern, auf einem Treffen des damaligen römischen Thronprätendenten(10) mit den Parthern in Syro-Palästina, 1 v. Chr.(11): Die damals vereinbarte Euphrat-Grenze(12) hielt sich (auch als ethnische Grenze) trotz ständigen Schwankungen bis in die Jüngste Zeit(13). Weitere gebietsmäßige Differenzierungen der Kulturkreise - und die Entwicklung der jeweiligen Territorialverwaltung - können auf den damaligen Grenzverlauf zurückgeführt werden. Die seinerzeitige Regelung des Grenzverlaufs ist aus mehreren staatsrechtlichen und kirchenhistorischen Gründen ein Meilenstein der Geschichte:

Mit der formalrechtlichen (staatsrechtlich legitimen) Eingliederung Palästinas (Judas) in das römische Imperium ist die letzte Teilstrecke der Mittelmeerküste eingegliedert worden. Damit ist erst ein territorial zusammenhängendes Reichsgebiet entstanden, und zugleich ist die römische Reichsbildung gebietsmäßig als - so gut wie - abgeschlossen anzusehen: Außer der gesamten Mittelmeerküste gehörten zum Reichsgebiet noch die südliche und westliche Schwarzmeerküste, die ganze Nordatlantikküste, der nordwestliche Teil der Rotmeerküste, und die jeweils angrenzenden Gebiete(14).

Mit dem besagten Teilungsvertrag ist das (biblische) Perserreich auch formal geteilt worden, womit hier zwei tatsächlich selbständige Reiche sich - faktisch durch den Teilungsvertrag - auf dem Gebiet des ehemaligen Perserreiches konstituiert(15) haben, auch wenn die Parther noch als Philhellenen galten und Griechisch als Amtssprache behielten. Die Tragweite und Inhalt des Teilungsvertrages wird mit dem Aufkommen der die Parther ablösenden Sassaniden(16)deutlich, die persisch (Pahlevi) statt Griechisch als Amtssprache, und den Zarathustrismus als Staatsreligion einführen: worauf gestützt sie von Rom zunächst die großpersischen Territorien (insb. Kleinasien und Syrien) „zurückfordern“.

Für Palästina selbst bedeutet dieser Vertrag den Schlusspunkt einer anderthalb-tausendjährigen Staatsgeschichte, der somit der Boden, und somit - rechtlich - die Existenzvoraussetzung entzogen wurde(17). Die folgende Übergangsphase von 70 Jahren (bis zur Zerstörung des Herodianischen Tempels) sollte das Volk auf eine neue Verwaltungsebene heben helfen. Es kann also von einer um 70 Jahre abgestuften Eingliederung von Land (1 v. Chr.) und Volk (70 n. Chr.) gesprochen werden.

Inwieweit das kulturhistorische Erbe des durch die Bibel „ideell“, d. h. (im Sinne des Kirchenvaters Augustinus) reichstheologisch, legitimierten Perserreiches ebenso geteilt wurde, lässt sich aus den historischen Quellen schwer erschließen. Der ntl. Sprachgebrauch scheint sich eindeutig auf die römische Dimension zu beschränken(18). Auch die starke Anlehnung jüdischer Aufstände an den Osten(19) scheint einen Osttrend bei den Juden zu bewahrheiten(20), was eine Ost-West-Polarisierung zwischen Juden und Christen plausibel machen kann. Das Herodianische Reich ist mit parthischer Militärunterstützung entstanden(21). Doch der im letzten nachchristlichen Jahrtausend dominante babylonische Talmud, obgleich im Osten entstanden bzw. tradiert, nimmt den Messias in Rom an(22), wobei allerdings Rom allegorisch als Babylon aufgefasst wird(23).

 

130

Entsprechend der eingangs erwähnten Übergangsphase von 2 Jahren: erneuerte 128 n. Chr. Hadrian - während seines zweiten Athenaufenthaltes - den Bund der Griechen, das sog. Panhellenion(24). So wie zwei Jahre später in Palästina, ließ Hadrian dem durch ihn erneuerten Hellenistischen Ideal die architektonische Neugestaltung folgen. Schon während seines ersten Athenaufenthaltes (124-125) ließ sich Hadrian in die Eleunisischen Mysterien(25) einweihen: Und so wie Augustus alles zu Ehren des Apollo erneuerte, so trug Hadrian als erster Kaiser einen „griechischen“ Bart (eine Art Statussymbol der griechischen Philosophen, und bei den Römern ursprünglich verpönt), und er verkörperte in jeder Hinsicht das nun im Römischen Reich aufkommende dionysisch-hellenistische Ideal.

Durch die - in dem Edikt des Hadrian(26) (130 n. Chr.) bekundete - Absicht, Jerusalem unter dem Namen Aelia Capitolina als römische Kolonialstadt wieder aufzubauen, wurde die religiöse Struktur Palästinas selbst, und die der dort beheimateten Religionen im ganzen Reich (und über die Reichsgrenzen hinaus), stark polarisiert. Die Herausforderung durch, und die Konfrontation mit dem Inhalt des Edikts des Hadrian, nötigte gleichsam alle religiöse Parteiungen zu religiös motivierten politischen Deklarationen, die naturgemäß konstitutionellen Charakter hatten (insb. - während dem jüdischen Aufstand - pro und contra Bar Kochba(27)), und rechtlich gesehen hier (130 v. Chr.) erfolgt sind(28). Hierin ist auch das jüdische „Schisma“ begründet, das zwei verschiedene Talmude (Jerusalemer Talmud und Babylonischer Talmud) hervorgebracht hat, nachdem die überlebenden Rabbiner der unterlegenen Partei von Palästina nach Babylon ausgewandert sind und dort eine eigene Lehrmeinung, bzw. „Schule“, mit starken rituellen Abweichungen entwickelt haben, die ein Jahrtausend später im Judentum vorherrschend geworden ist. Zuvor hatte noch die babylonische Diaspora nach der Zerstörung des Herodianischen Tempels, trotz Exilarchen und blühendes Gemeindeleben (Lehrhäuser und Akademien), den Führungsanspruch des ärmlichen Sanhedrin von Jabne (in Palästina) als oberste Instanz anerkannt, was sich alljährlich bei der Festsetzung des Jahresanfangs zeigte(29).

235

{Um 230: die Anfänge des lateinischen Christentums im Abendland: Gottesdienstsprache der christlichen Gemeinde in Rom: Latein statt Griechisch(30). Der Gegenpapst Hippolytos wird 235 zusammen mit dem Papst aus Rom verbannt(31): Danach verzichten beide auf die Papstwürde, sterben beide im Exil, und werden am 13. 8. 235/6 in Rom als Märtyrer beigesetzt. Hippolytos soll der bedeutendste griechische Theologe im Westen gewesen sein, Origenes hörte 212 in Rom eine Predigt von ihm, bekannt war er aber wegen seinem Griechisch nur im Osten, während er im zunehmend lateinischen Westen kaum mehr verstanden wurde. Hippolytos lehrte einen futuristischen Chiliasmus(32), verfochte die auch innerkirchlich unüberwindlichen sozialen Schranken gegenüber Sklaven (ließ Ehen mit Sklaven auch kirchlich nicht gelten), und verteufelte das Kaisertum, wofür er dann auch 235 vom Kaiser aus Rom verbannt wurde.}

{Origenes wird 230 (aus nicht geklärten Gründen) vom Patriarchen in Alexandria ausgeschlossen, wo er bereits zuvor ein hohes Lehramt bekleidet hatte. Origenes gründet die exegetische Schule in Caesarea und entfaltet auf gesamtkirchlicher Ebene rege Aktivitäten. Der Patriarch von Alexandrien scheut nicht die Mühe, auf einer eigens einberufenen Synode alle dem Origenes späterhin zugekommenen Weihen und Ehrungen aberkennen zu lassen(33).}

{Im Jahre 235 hielten die sog. Magier, oder Weisen, der Klerus der zarathustrischen persischen (neuen) Staatsreligion, im neuen Jerusalem(34) (Aelia Capitolina) ein „Konzil“ ab(35), das angesichts des soeben vollzogenen dynastischen (224) und kulturell religiösen Wechsels als konstitutionell(36) anzusehen ist (wie etwa Nicaea [325] für das Christentum).}

{Ob das in den monophysitischen Kirchen erhaltene Feuerritual in der Kirche des Hl. Sepulcher(37) (zeremonieller Höhepunkt der Pilgerfahrt nach Jerusalem) mit der Feuerreligion der Sassaniden zusammenhängt oder nicht, bedürfte eine nähere Untersuchung. Tatsache bleibt, dass die Sassaniden von Anfang an in den Eroberungsgebieten, so wie in jeder Provinz, Feuerheiligtümer erbauten und alle zur Verehrung des Feuers zwangen(38). Es gilt als historisch gesichert, dass die Sassaniden bei ihrer Machtergreifung die Gültigkeit der zwischen Parthern und Römern 1. v. Chr. vereinbarte Reichsteilung für nicht verbindlich hielten, in Syrien einfielen, und das Friedensangebot des mit einer starken Armee heranrückenden Kaisers Severus Alexander - unter Berufung auf den achämenidischen Anspruch auf Kleinasien und Syrien - herausfordernd ausschlugen; dass sie also Syro-Palästina für persisch hielten, und dass die persische Armee zuvor in Syrien einmarschiert war. Die Perser müssen also in Syro-Palästina zumindest ein Feuerheiligtum geweiht haben.}

In Rom regieren (genau) von 235 bis 325 (Jahreszahl 325 siehe auch unten) die sog. Soldatenkaiser(39). Es ändert sich insb. die Rechtsstellung des Sonnenkults, der Titel Pontifex Maximus wird vom höchsten Kaisertitel (Augustus) losgelöst, bleibt aber bei den Caesaren, und die Ritterschaft wird zunehmend in verantwortungsreichere Position erhoben, bzw. werden in dieser Zeit höhere Ämter dem niederen Adel zugänglich.

Maximinius Thrax nimmt 235 den Titel Germanicus maximus an(40). Die Alemannen (Alamannen) sind historisch zuerst unter Kaiser Caracalla (211-217) bezeugt, der nach dem anfänglichen guten Einvernehmen - wegen Wortbruch - von ihnen angegriffen wird(41) und unterliegt, sodass die Historiker vom freien Germanien sprechen. Um 233 überschreiten die Alamannen den Rhein und 235 wird der Kaiser Severus Alexander, der letzte Dynast, von den Soldaten ermordet, weil er den Frieden mit den Alamannen erkaufen will. Maximinius Thrax, der erste Soldatenkaiser, niederwirft - dem Wunsch der Soldaten folgend - die Alamannen 235 und kämpft in der Folge den Donauraum nieder.

325

Außer Zweifel steht (sowohl für die Gegner, wie auch für die Anhänger) der konstitutionelle Charakter des Nicaeanischen Konzils(42) für das Christentum(43), zumindest im Hinblick auf die in der Folge dann katholisch genannten Staatskirche (Reichskirche).

Trennung vom (christlichen) Ostertermin und (jüdischen) Pesachtermin(44) Beginn der Zerstörung von Synagogen oder Umwandlung in Kirchen. Wallfahrten der Juden nach Jerusalem werden verboten. Durchführung eines kaiserlichen Programms zur Christianisierung Palästinas und insb. der Stadt Jerusalem: 325 n. Chr. begannen Constantin I. und seine Mutter Helena mit der Finanzierung und Realisierung eines massiven Kirchenbauprogramms in Jerusalem(45). Die kaiserliche Propaganda handhabte dabei oft vermeintliche Traditionen allzu unkritisch, die dergestalt über das Architektonische hinausgehend manifest wurden(46).

395

Teilung des römischen Reiches 395 n. Chr(47). Obwohl viele Historiker die Zurücklegung des Titels Pontifex Maximus(48) durch den Kaiser (etwa 380 n. Chr.), der seit Augustus integrierender Bestandteil der Kaiserwürde war, als den endlichen und endgültigen Verzicht auf diesen heidnischen Titel(49) hinstellen, wurde der nämliche Titel Pontifex Maximus bei der Reichsteilung wieder aktualisiert und nunmehr integrierender Bestandteil des weströmischen Kaisertitels bis zu Papst Leo den Großen (gest. 461). Obwohl das Ende des weströmischen Reiches um 480(50) anzunehmen ist, kam der Titel Pontifex Maximus schon unter Papst Leo dem Großen an das Papsttum, wo der Titel bis heute verblieb(51). Bereits Leo stützte energisch seinen Primatanspruch auf diesen Titel(52), der seinerzeit Caesar den Sieg über die übrigen Triumvirn verschafft hat(53). Seit Augustus (ab 12 v. Chr.)(54) war jeder Kaiser grundsätzlich Pontifex Maximus(55). Rechtstheoretisch kann also die Reichsteilung auch zumindest Ansätze zu einer Gewaltenteilung – in einem Reich – erkennen lassen, statt der Annahme der bloß territorialen Teilung.

460

Die Absetzung des in Chalkedon (451) verurteilten Patriarchen von Alexandrien, bzw. dann seines Nachfolgers, konnte der für die Orthodoxie einschreitende Papst erst 460 - nach einem langwierigen Prüfungsverfahren durch den Kaiser – durchsetzen, nachdem die Monophysiten - das Zögern des Kaisers nützend - den orthodoxen Bischof in der Bischofskirche mitsamt seinen Anhängern am Karfreitag im Baptisterium erschlagen, und den Anführer der Mörder (Timotheos) zum Bischof gemacht haben(56). Die Einheit der Kirche war aber, u. a. wegen des verzögerten Vorgehens des Kaisers, nicht wiederhergestellt. Für die Beurteilung der Rechtswirksamkeit der - den Monophysitismus verurteilenden - Beschlüsse von Chalkedon auf politischer (staatsrechtlicher) Ebene ist der Zeitpunkt der Anerkennung durch den Kaiser (Ratifizierung) maßgeblich: In Nicaea etwa war der Kaiser zugegen, bzw. hat er unverzüglich die Konzilsbeschlüsse in Rechtswirksamkeit erhoben, d. h. zum Reichsgesetz gemacht, während die Beschlüsse von Chalkedon vom Kaiser bis 460 mit den Bischöfen auskorrespondiert wurden, und erst dann anerkannt (in Rechtskraft erhoben) und exekutiert wurden. In Chalkedon wurde eigentlich der ebenfalls monophysitisch eingestellte Patriarch von Konstantinopel verurteilt(57), die Lehre des Monophysitismus wurde jedoch von dem Mönch Eusthenes (gest. 451) und dem Patriarchen von Alexandrien, Dioskur (gest. 454), entwickelt. Der Monophysitismus war die populärste und am weitesten verbreitete christliche Häresie des Altertums, und hat sich etwa in Syrien (Jakobiner), Armenien, Indien, und der koptischen und äthiopischen Kirche bis heute erhalten. Es folgen dann auf Kaiser Leo zwei dem Monophysitismus günstig gesinnte Kaiser (Timotheos wurde um 474 begnadigt) und der Patriarch von Konstantinopel Akakios, den der Papst(58) absetzt, und damit das erste Ost-West-Schisma (482-519) verursacht(59). Wieviel auch vom Islam lediglich die Fortführung der Lehre des Monophysitismus ist, bzw. wie aktiv - oder unmittelbar - auch immer die Anhänger des Monophysitismus an der Entstehung und Ausbreitung des Islams beteiligt waren, Tatsache bleibt, dass sich der Islam am ehesten und nachhaltigsten in den monophysitisch dominierten Gebieten ausgebreitet hat. Die Monophysiten (6 Mio. gegenüber nur 300.000 Orthodoxen) begrüßten 640 die muslimischen Eroberer als Befreier(60), die dann anfänglich die Monophysiten auch tatsächlich begünstigt haben. Nach der Flucht des letzten orthodoxen Patriarchen von Alexandrien übernahmen die Monophysiten die Kathedrale in Alexandrien.

Historiker sprechen nur kurz von einem beschämenden Frieden des vor der afrikanischen Küste unterlegenen Westkaisers mit dem Vandalenkönig Geiserich 460 n. Chr.(61), doch die angehängten Berichte über die dann unmittelbar folgende Ermordung bzw. Hinrichtung des selbigen Kaisers durch den zweiten Mann in Rom, und die Betonung, dass der „hingerichtete“ Kaiser vom byzantinischen Kaiser ohnehin nie anerkannt worden war, lassen auf - die Kaiserwürde betreffende - legitimistischen Rechtsfragen bei dem so spärlich abgehandelten Friedensschluss des besiegten Westkaisers mit dem arianischen(62) Vandalenkönig schließen(63). Dem besagten Friedensschluss ging nämlich zeitlich voraus, dass nach der Ermordung von Kaiser Valentinian III. (455), mit dem Geiserich eine dynastische Heirat verabredet hatte, Geiserich Rom plündert und die Witwe und Tochter (Eudokia) Valentinians III. ins Vandalenreich mitnimmt, wobei Eudokia unverzüglich mit dem Sohn Geiserichs (Hunerich) verheiratet wird(64). Es heißt dann auch, dass in der Folge der Gotenkönig Odoaker gegen Tributzahlung an Geiserich Sizilien erwirbt, obwohl er vom römischen Senat und dem Papst gegen Ostrom unterstützt wird. Im Frieden von 474 anerkennt der monophysitisch gesinnte Ostkaiser Zenon den vandalischen Besitzstand, und es heißt weiter, dass „der Aufbau eines vandalisch-römischen Reiches lediglich an dem Angriff der Berber gescheitert sei“(65), was allerdings auf die rechtliche Konstituierung kaum Einfluss gehabt hatte(66). Aber auch von der Frage nach der Kaiserwürde abgesehen, war das Vandalenreich das erste selbständige Königtum auf römischem Boden. Geiserich erhob den Arianismus zur Staatsreligion und nötigte (durch Verfolgungen) die Katholiken zum Übertritt(67). Erst in der späteren Folge konnte durch politische Zugeständnisse an Geiserich durch das Kaisertum die Duldung katholischer Kirchenorganisation neben der arianischen Staatskirche erreicht werden.

622

Hedschra(68): Auswanderung Mohammeds von Mecca nach Medina 622 (Beginn der islamischen Zeitrechnung). Bis 640 ist die Eroberung der Kerngebiete im Osten (Persien) und des ganzen Südens (Ägypten) resp. des bis dorthin Römischen Reiches in den wesentlichen Zügen abgeschlossen, sodass in der Folge von der bedeutendsten Teilung - des Gebietes des antiken großpersischen Reiches seit dem Vertrag 1 v. Chr. - gesprochen werden muss. Diesmal ist es allerdings keine Ost-West-, sondern eine Nord-Süd-Teilung des Gebietes des ehemaligen Perserreiches, bzw. des panhellenistischen Kulturraumes.

Der Bund des Kaisers von Byzanz mit den (mosaischen) Chasaren 622: Die Sassaniden, die kurz zuvor Palästina und Nordafrika erobert haben, werden von der byzantinisch-chasarischen Allianz vernichtend geschlagen, demzufolge werden die Sassaniden eine leichte Beute der emporstrebenden Araber(69) (um 640), die - ähnlich den Sassaniden - in der ersten militärischen Expansionsphase Gebietsansprüche auf das Gebiet des Großpersischen Reiches erheben. Die historische Tragweite des Bündnisses mit den Chasaren ist auch daran ersichtlich, dass der Islam bzw. die Araber niemals ihr Herrschaftsgebiet militärisch über den Kaukasus hinaus verbreiten konnten: Erst durch die friedliche Missionierung islamisiert werden die Völker um den Kaspisee in die islamischen Einflusssphäre eingebunden(70), und auch hier als Eroberer des politisch zusammenbrechenden arabischen bzw. persischen Kalifats.

Der monotheletistische Streit über den Einen Willen Christi: 622-680(71). Um mit den Monophysiten die Einheit wieder herzustellen, stimmte Papst Honorius 622 dem dogmatischen Konzept des Patriarchen von Konstantinopel zu. Sie alle wurden aber vom 6. allgemeinen (3. von Konstantinopel) Konzil (680) auf das Schärfste verurteilt(72).

{Der Merowingerkönig Chlothar II. lässt 621-623 das alemannische Recht aufzeichnen.}

{Um 623 fördern die Franken einen Aufstand böhmisch-mährischer Slawen unter der Führung des fränkischen Kaufmanns Samo gegen die Awaren. Samo gründet ein unabhängiges Slawenreich, das sich von Thüringen und Böhmen über das östliche Niederösterreich bis nach Kärnten und Osttirol erstreckt(73).}

687

Pippin II., der Mittlere, vereinigt alle Teilreiche und wird 687 Hausmeier des gesamten Frankenreichs(74). Seitdem gab es keine Teilung mehr im Hause der Merowinger und keine andere Hausmeier als die Karolinger, die (nunmehr) die Macht in ihrem Hause vererbten(75). Kirchenhistorisch ist das Ereignis von Bedeutung, weil die hauptsächlich im nördlichen Teil Europas regierenden Franken von Anfang (482) an katholisch waren, während die im Süden regierenden Vandalen, Burgunder und Goten arianisch waren, welche seit 325 (Konzil von Nicaea) mit Byzanz und Rom schismatisch lebten(76). Diese Einigung ist das rechtliche Fundament der dann folgenden fränkischen Vormachtstellung in Europa, und der daraus in der späteren Folge hervorgehenden deutschen Vormachtstellung.

874

{Die Norweger beginnen mit der Besiedlung (Gründung) Islands(77).}

{Der zwölfte Imam der sog. Zwölferschiiten soll 873 bei Samaria in die Verborgenheit eingegangen sein, und soll am Ende der Zeiten wiederkommen und alle zur Schia bekehren(78). Diese religiöse Richtung erlangte Bedeutung als Staatsreligion im Persien der Safawiden ab Beginn des 16. Jahrhunderts.}

Methodius begab sich zu den Mähren, die 874 ihre Unabhängigkeit errangen(79). König Ludwig der Deutsche erkennt 874 die Unabhängigkeit des Großmährischen Reiches an(80).

Die zuvor gegen die Mähren mit Ludwig verbündeten Bulgaren werden nun in die byzantinische Kirchenorganisation eingegliedert(81).

{Der erste historisch bezeugte böhmische Fürst aus dem Geschlecht der Premysliden (unter Mährischer Oberhoheit) wird von Methodius getauft(82).}

{Dynastie der Samaniden im Ostiran 874-998: Samarkand wird geistiger Mittelpunkt der islamischen Welt(83).}

Byzantinische Machtrenaissance unter den sog. Makedonischen Kaisern 872-1056(84). Die Zeit steht im Zeichen des sog. Photianischen Schismas(85). Um 873 unterstellt sich Benevent Byzanz, womit erneut die griechische Herrschaft in Italien beginnt(86). Etwa gleichzeitig wird Krönung des Westkaisers durch den Papst konstitutiv (zum ersten Mal am 12. August 875).

{Fast zur selben Zeit, als Ludwig der Deutsche den „Stellinga-Aufstand“ niederwirft, tobt in China die Revolution des Bauernführers Wang-Sien-tschi, in deren Verlauf die Handelsstadt Kanton ein Raub der Flammen wird. Schließlich löst sich das Reich der T'ang in mehrere große Machtbereiche auf(87).}

930

Mit dem Massaker der schiitischen Qarmaten unter den Pilgern in Mekka 930 - und die Entführung des schwarzen Steines für Jahrzehnte - ist der Untergang der (unmittelbaren) politischen Macht der semitischen Hochkultur besiegelt(88), die in allen islamisierten Gebieten dynastisch, konfessionell (Schia(89)) und kulturell vom persischen und türkischen oder berberischen und maurischen Element überlagert wird(90). Vor der Eroberung Ägyptens (969) haben die Fatimiden um 931 die Isdriden im westlichen Nordafrika ausgeschaltet(91). In Ägypten und Syrien sind die schiitischen Fatimiden bemüht, die mehrheitlich sunnitisch gebliebene arabisierte Bevölkerung durch gute Behandlung der mehrheitlich nicht arabisierten Christen in Schach zu halten. Im nördlichen Zweistromland hat sich das schiitische Herrscherhaus der Hamdaniden (seit 929 mit der Hauptstadt Mossul) durchgesetzt(92). Die seit 932 expandierenden Bujiden besetzten 945 Bagdad, setzten den Kalifen ab, setzen eine Marionette an seiner Stelle ein, und übernahmen die weltliche Herrschaft. Der Nachkomme der letzten (arabischen) Omaijaden wandelt das Emirat in Cordoba 929 zwar in ein Kalifat um, allerdings stützt er sich auf maurische Söldnertruppen und führt eine maurische Kulturreform durch(93). Bezeichnend ist auch, dass die (zweite Linie) der Hamdaniden in Aleppo, „die letzten Araber“ der Überlieferung, vom Kalif abfallen, und sich zunächst Ägypten, und dann den Fatimiden unterstellen und die Schia annehmen, und schließlich sich Byzanz gegen die Fatimiden unterstellen. Mit der Unterstellung unter Byzanz ist auch das Abtreten eines Küstenstreifens direkt unter Byzanz verbunden: die Ausgangsbasis der späteren Kreuzfahrerstaaten.

Das spätere Hegemonialreich in Spanien schließt um 931 mehrere Grafschaften zur Großgrafschaft Kastilien zusammen(94).

987

Die Wahl und Machtergreifung der - über Seitenlinien (Bourbonen) bis 1848 regierenden - Capetinger gegen den mächtigeren Karl von Niederlothringen, dessen angemeldeter Anspruch besser begründet schien, ging mit einer ausgedehnten und - aus historischer Sicht - durchaus tragfähigen Bündnispolitik einher. Der dynastische Wechsel 987 markiert zugleich die grundlegende Änderung der Rechtsgrundlage des Staates. Der Name der Capetinger ist mit dem Sieg der feudalen Ordnung, infolgedessen mit dem Untergang der bisherigen Rechtsordnung verbunden(95). Verfassungsgeschichtlich äußerst bedeutsam ist aber die Tatsache, dass der Zusammenhalt des Reiches nicht auf der Lehnsverbindung zwischen dem König und einer Vielzahl von kleinen und größeren Kronvasallen beruht: Denn immer wenige Adelige huldigen persönlich dem König, üblicherweise werden sie durch Herzöge und Markgrafen vertreten, die dann in ihrem Herrschaftsgebiet königliche Rechte wahrnehmen(96). So entstehen die französischen Fürstentümer. Als Gegengewicht zu den Landesfürsten werden einerseits höhere Kirchen- und Staatsämter niedereren Schichten zugänglich, und andererseits bildet sich ein Rat um den König, dessen ursprünglich aristokratische Mitglieder in der Folge von Mitgliedern aus den Reihen des niederen Adels abgelöst werden(97). Die Stellung des Königs wird durch das besondere Verhältnis zur Kirche gestützt, und die von Cluny ausgehende Reform setzt sich in der Folge durch.

1042

Nachdem der Slawenaufstand gegen Byzanz zusammenbrach (um 1041) adoptiert Zoe (die letzte der weiblichen Linie aus der Kaiserdynastie) den kaiserlichen Neffen, der als Michael V. Kalphates den Thron besteigt. Er lässt Zoe ins Kloster einschließen, woraufhin er abgesetzt und geblendet (20. 4. 1042) wird(98). Zoe vermählt sich am 11. 6. 1042 mit Konstantin Monomachos. Der Heerführer Georgios Maniakes ist siegreich gegen die Araber in Sizilien und besiegt 1042 die Normannen bei Neapel. Vom neuen Kaiser Konstantin IX. zurückbeordert, lässt er sich zum Gegenkaiser ausrufen, fällt aber 1043 im Kampf.

Auf dem Konzil von St. Giles 1041-1042 setzt sich die Gottesfriedensbewegung zugunsten der unter den permanenten Adelsfehden leidenden Bevölkerung durch(99). Unter Schutz werden einerseits Örtlichkeiten und Personengruppen gestellt, und andererseits - außer den zu diesem Zweck ausgedehnten Feierlichkeiten aus allen erdenklichen Anlässen - die Zeit von Mittwoch abend bis Montag morgen. Die Ahndung der Verstöße gegen den Gottesfrieden konnte mit der Zeit auch durchgesetzt werden. Damit kann die Willkür des Militäradels als überwunden angesehen werden.

1056

Die Geschichtsforschung datiert das Schisma zwischen der römischen und der byzantinischen Kirche auf das Jahr 1054(100), also beginnend mit der Niederlegung der Bannbulle(101) durch den päpstlichen Legaten in der Haggai Sophia (wegen dem dogmatischen Wortstreit um die „filioque“); die staatsrechtlichen Konsequenzen werden aber im Kontext erst 1056, mit dem Tod des letzten starken Kaisers, und mit der Anerkennung seines unmündigen Sohnes als seinen Nachfolger, wirksam: Denn sein Sohn und Nachfolger wird erst 1084 zum Kaiser gekrönt, sodass das Reich solange ohne Kaiser ist(102). Auch der von der römischen Kirche oft beinahe als Gründungsurkunde zitierte Papstwahldekret aus dem Jahre 1059 ist lediglich als Folgeerscheinung(103) anzusehen. Denn mit dem Tod des letzten - auch die Kirche praktisch unmittelbar regierenden - Kaisers, der noch selbst autoritär (als vicarius Christi(104)), um nicht zu sagen gewaltsam, an die sechs bis sieben Päpste ab- bzw. eingesetzt hat(105), ging eine historische Ära des Kaisertums als unumstritten höchste kirchliche Gewalt zu Ende(106). Auch der letzte Papst vor dem Tod des Kaisers, Victor II (1055-1057), wird vom Kaiser designiert, und zwar bestimmt der Kaiser seinen Kanzler zum Papst(107). Und schon die Wahl des Nachfolgers 1057 erfolgt ohne die Zustimmung der als Regentin eingesetzten Mutter des unmündigen Kaisers. Die seinerzeitige Übereinkunft des Papstes und des neuen Kaisers, Otto I. (um 960/2), bestätigte zwar die kirchlichen Besitztümer, machte aber die Papstwahl von der Zustimmung des Kaisers abhängig(108). Nach den Papstwirren des Jahres 1046, wo der Kaiser durch Synoden drei Päpste absetzen lässt, übertragen die Römer mit dem Titel „patritius Romanorum“ Heinrich III. entscheidende Rechte bei der Papstwahl(109). Zur chronologischen Bestimmung der Rechtswirksamkeit des Schismas auf Reichsebene ist besonders nach der römischen Rechtsauffassung die Genehmigung der vom päpstlichen Legaten ausgefertigten Bannbulle von Wichtigkeit. Denn der damalige Papst ist inzwischen gestorben und der Nachfolger ist erst 1055 gewählt worden(110): Und besonders in empfindlichen dogmatischen Fragen behielt sich der Papst vor, zumindest alle Entscheidungen „ex catedra“ zu bestätigen, weil diese ausschließlich an seine Person gebunden waren. Kaiser Heinrich III. erscheint in der Folge in Italien; auf einer Synode in Florenz 1056 beraten Kaiser und Papst über die Kirchenreform(111). Die Jahre 1054-1056 bringen - rechtlich gesehen - den Machtkampf um das Papsttum gegen Byzanz, deutschen Kaiser und römischen Adel zum Abschluss. Von besonderer Bedeutung hierbei ist die Überwindung der Vormachtstellung der römischen Aristokratie.

Bei Ivois treffen noch einmal Kaiser Heinrich III. und Heinrich I. von Frankreich zusammen, wohl um über die lothringischen Wirren und die Streitigkeiten an der westlichen Reichsgrenze zu beraten; statt zur Erneuerung des Bündnisses kommt es aber 1056 zum Bruch(112). Danach versöhnt sich der Kaiser mit Gottfried dem Bärtigen(113).

Die analoge Rechtsentwicklung zeigt sich in Byzanz: wo zeitlich parallel zum Erlöschen der makedonischen Dynastie auch in der weiblichen Linie, um 1056 der Kaiser nicht (mehr), wie etwa der Kirchenvater Augustinus vorausgesetzt hat, der alleinige Souverän über Staat und somit Kirche ist, sondern es ist hier – nach Ansicht des Patriarchen – die Herrschaft des Kaisers auf die Leiber der Staats- und Kirchenangehörigen beschränkt, wobei dem Patriarchen von Konstantinopel, und somit dem Patriarchat als Institution schlechthin, ausdrücklich (durch den Kaiser) die Herrschaft über die Seelen der Kirchenangehörigen zuerkannt worden sein soll(114). Bezeichnenderweise stützt sich der Patriarch von Konstantinopel bei all dem, analog dem ansonsten konkurrierenden Papst, auf die sog. konstantinische Schenkung, die erst im 15. Jh. als Fälschung entlarvt wird. Ob nun der besagte Rechtsakt schon als Vorbild für den später in den USA - insb. von dem Kongregationalismus - forcierten Grundsatzes der Trennung von Staat und Kirche ist, oder lediglich eine (interne) Differenzierung, die dann im späteren Verlauf der Geschichte, etwa durch die Gleichsetzung von politischer und religiöser Gemeinschaft durch Calvin, zunächst auf der Ebene der Polis (1555) überwunden, und dann in der Folge, etwa durch die calvinistisch orientierten Institution der englischen Monarchie (auf reformierten Boden) sozusagen zu einer Synthese gebracht wird: Insgesamt scheint auch im historischen Rückblick die spätere Rechtsentwicklung zu zeigen, dass es sich dabei um einen Rechtsakt gehandelt hat, an dem sich die Geister schieden. Parallel zum Verfall der kaiserlichen Souveränität über die Kirche, erlangt um 1056 der Großgrundbesitz Steuer- und zum Teil sogar Gerichtsimmunität, Steuern werden verpachtet und das System der Pronoia (Staatsland wird ohne Steuerpflicht zur Nutzung überlassen) entsteht(115). Dienstpflicht wird ablösbar und die aus dieses Ablöse gekauften Söldner beschleunigen eher den Abfall großer Territorien, als dass sie dem Einhalt gebieten würden.

Den Seldschuken (Türken) fällt 1055 Bagdad (1071 Jerusalem und bei Mantzikert ganz Kleinasien) in die Hand, die Schiiten und Fatimiden werden zurückgedrängt(116).

1140

Welf VI. wird 1140 im Kampf gegen König Konrad III. in der Schlacht von Weinsberg geschlagen(117).

{Die islamischen Chwarezmschahs verbünden sich 1140 mit den Karachitai gegen die Seldschuken und besiegen in der Folge Sandschar im Oxusgebiet(118).}

Verhandlungen des Ostens mit dem Papsttum 1139/41 bleiben erfolglos(119).

Eine Strafexpedition des byzantinischen Kaisers 1140 gegen Dänen und Türken in Anatolien endet mit der Desertion, Konversion, und Heirat mit der Tochter des Sultans eines byzantinischen Prinzen, der die kaiserliche Armee sogleich zum Rückzug zwingt(120). Von vorübergehenden Teilerfolgen abgesehen, endet hier die Souveränität von Byzanz über Kleinasien, das ein Jahrtausend lang byzantinisches Kernland war.

1235

{Nach Armenien wird Georgien 1236 mongolischer Vasall(121)}.

{Nachdem Kaiser Friedrich II. dem Deutschen Orden 1226 in der goldenen Bulle von Rimini die volle Landeshoheit für die zu erwerbenden Gebiete verbriefte, nahm der Papst das Ordensland Preußen 1234 in den Besitz der Kirche(122). Die Eroberung von Preußen dauerte von 1230 bis 1283.}

Auf dem Mainzer Hoftag im August 1235 verkündet Kaiser Friedrich II. ein umfassendes Landfriedensgesetz, das erste Reichsgesetz in deutscher (nicht romanischer) Sprache(123), das die königliche Obergewalt auch für die von den Fürsten wahrgenommenen Hoheitsrechte betont. Zur Ausübung der königlichen Gerichtshoheit wird nach sizilianischem Vorbild das Amt eines königlichen Hofrichters geschaffen(124). Der sog. Kronrechtsvorbehalt des Landfriedens von Mainz (1235) ist, trotz der Betonung der nominellen Obergewalt des Königs, der Grundstein der territorialen Entwicklung, nachdem Friedrich bereits einige Jahre zuvor weitgehende Zugeständnisse an die Landesfürsten gemacht hatte(125). Der König regiert fortan faktisch nicht mehr souverän bzw. absolutistisch, sondern wird selbst auch Landesfürst (Oligarch), und nur dergestalt auf eine starke Hausmacht gestützt wirkt er (als der Stärkste der Fürsten) auf die Landesfürsten ein. Die nun folgende Vernichtung des Hauses der Staufer durch das Papsttum kann als das Ende des durch Konstantin den Großen auf dem Konzil von Nicaea (325) begründeten sog. Caesaropapismus - auf verfassungsrechtlicher Ebene - verstanden werden. Friedrich freilich versteht sich noch selbst als Abbild und Stellvertreter Gottes auf Erden, Herr der Welt und der Elemente, als oberster Gesetzgeber, ja als das beseelte Gesetz (lex anima) selbst, als Nachfolger der römischen Caesaren und neuen Konstantin, als Bringer des goldenen Friedensreiches und den letzten Kaiser der Weltgeschichte. Seit den Kreuzzügen (er ließ sich nach der Exkommunikation und einem umstrittenen Bund mit den Ägyptern 1229 in Jerusalem zum König krönen) wird ihm in den Staatsbriefen durch Bibelzitate eine messianische Stellung zugeschrieben, während seine Gegner ihn als den Teufel und/oder den Antichristen sehen(126). In Mainz wird auch der Krieg gegen die vom Papst unterstützten lombardischen Städte beschlossen(127). Die Vernichtung der Staufer muss das Papsttum mit dem Ausverkauf des Kirchenstaates an die Anjou bezahlen, die fortan Europa beherrschen werden. Der Mainzer Hoftag ist der Höhepunkt der Deutschlandpolitik Friedrichs(128), sowie der Staufer, und ein Höhe- bzw. Tiefpunkt der Reichsentwicklung (Übergang von der Monarchie zu der Oligarchie).

Das autokephale Patriarchat des zweiten bulgarischen Reiches wird 1235 anerkannt(129). Der Bulgarenzar Ivan II. Asen schließt in dem eroberten Kallipolis ein Bündnis mit Johannes Vatatzes gegen die Lateiner(130), und belagert Konstantinopel gemeinsam mit den Byzantinern.

1290

Nachdem 1291 die letzten Stützpunkte der Kreuzfahrerstaaten geräumt wurden, endet die letzte christliche (lateinische) Staatenbildung in Palästina(131).

Wenzel II. vom Böhmen wird 1290 von Kaiser Rudolf I. die siebente Kurwürde übertragen(132).

1422

Tag von Nürnberg: Die Herausforderung des Glaubens, des Königtums und zunehmend des Reiches führt zu Verdichtungsvorgängen in der Reichsverfassung(133): Reichszugehörigkeit und Verpflichtungen sollen als zusammengehörig erscheinen. Das Privileg Sigismunds für die deutsche Ritterschaft mit der Erlaubnis zum Zusammenschluss untereinander und mit Reichsständen ist das Ende der unmittelbaren Abhängigkeit - als Rechtsstellung - schlechthin, die nunmehr von ständischen Strukturen abgelöst wird.

Mit der Rückkehr des Papsttums vom Konstanzer Konzil (1420) nach Rom beginnt auf allen Gebieten die Restauration, ohne die das Renaissance-Papsttum nicht zu denken ist: Beginn der Rückeroberung und Reorganisation des Kirchenstaates. Die Römische Kommune war bereits 1398 vom Papst Bonifaz IX. entmachtet, und wird nun vollends domestiziert(134).

1556

Sowohl der Augsburger Religionsfrieden, wie auch die schon erwähnte Gleichsetzung der religiösen mit der politischen Gemeinschaft durch Calvin, datiert aus dem Jahre 1555 (die anglikanische Ordnung entstand 1558(135)). Auf das Friedenswerk von Augsburg folgte dann der Reichstag von Regensburg (1556-1557), der (neuerlich) einen Vergleich zwischen den Konfessionen sich zum Ziel gesetzt hat(136). Auch wenn die Historiker diesen Versuch (durch das Wormser Religionsgespräch [1557]) als gescheitert ansehen, kann die fortan betont liberale Haltung der Kurfürsten beider Konfessionen einerseits, und andererseits insb. die Tatsache der gegenseitigen Anerkennung als Gesprächspartner auf politischer Ebene 1556 als das eigentliche Resultat des (auf konfessionell- religiöser Ebene gescheiterten) Gesprächs angesehen werden: d. h. gerade das Scheitern des konfessionellen Vergleichs drückt die Rechtswirksamkeit (Ratifizierung auf Reichsebene) der konfessionellen Anerkennung aus.

Kaiser Karl beschließt 1556 testamentarisch die Teilung Europas (d. i. das Habsburgerreich) unter seinen Erben(137). Mit der Abdankung Karls (1556) und mit der Wahl seines Nachfolgers ist sowohl die politische, wie auch die konfessionelle Teilung des Reiches im Jahre 1556 besiegelt bzw. rechtswirksam geworden(138).

Mit der Eroberung und Eingliederung der tatarischen Chanate Kasan und Astrachan(139) an der Wolga bis zur Kaspisee (1552-1556), hat Moskau die Herrschaft über die Kerngebiete der ehemals mongolischen Goldenen Horde(140) gewonnen, und ist von einem slawisch bewohnten mongolischen Fürstentum zur europäischen Großmacht geworden. Nach der Zerstörung Kiews (1240) durch Batu Chan wird Moskau 1328 Sitz des Metropoliten. Um 1438/9 sagt sich Moskau als Erstes los von der Kirchenunion in Florenz, und ab 1547 hat es einen Zaren(141).

1651

Der Westfälische Frieden (1648) schließt den sog. Dreißigjährigen Krieg im Bereich des konfessionellen Rechts auf Grundlage des Augsburger Religionsfriedens (1555), der - den Erfahrungen des letzten Jahrhunderts Rechnung tragend - präzisiert wird: Die obersten Reichsinstitutionen sollen künftig paritätisch besetzt werden, sodass Kaiser und Reich als Scheidungsinstanzen in Religionsangelegenheiten ausscheiden. Die Einführung nach Konfessionen unterschiedener Gremien auf den Reichstagen (Corpus Evangelicorum und Corpus Catholicorum) und deren getrennte Beratungen konfessioneller Probleme (Itio in partes) schließt Majorisierungen bei Streitigkeiten in Religionsfragen aus: nur die Übereinstimmung beider Corpora kann zu einem reichsrechtlich verbindlichen Beschluss führen(142). Historiker meinen, dass das Jahr 1648 das Ende einer zusammenhängenden Reichsgeschichte markiert(143), doch ist hier - analog dem auf den Religionsfrieden von 1555 folgenden Reichstag von Regensburg 1556 als Zeitpunkt der Ratifizierung auf Reichsebene - der Nürnberger Exekutionstag 1649-1651 als der Zeitpunkt der rechtlichen Inkraftsetzung auf Reichsebene anzusetzen. Dies gilt entsprechend für den grundlegenden Wandel des Rechtsverhältnisses zwischen Staat und Kirche.

1656-1658

Die besagte chronologische Abstufung von 2 Jahren ist etwa in der englischen Revolutionsverfassung prägnant vorgezeichnet, die nur von 1656/7 bis 1658 währte, um sodann außer Kraft gesetzt, der eigentlichen Rechtsentwicklung Platz zu machen(144). Die „Gottselig“ genannte Gefolgschaft Cromwells - als zunächst dritte Kraft im Bürgerkrieg - verwarf seit etwa 1642 jedes Staatskirchentum (Abschaffung des Anglikanismus 1645-1660(145)) und erstrebt selbständige Einzelgemeinden, weswegen sie auch „Independents“ (Unabhängige) hieß(146). Die juristische Besonderheit der kurzlebigen Verfassung ist, dass sie die bisherige Militärverfassung, wo Staatsrat und Parlament (sog. „Parlament der Heiligen“) zu bloßen Instrumenten in der Hand des Lord-Protektors wurden, durch eine zivile Ordnung zu ersetzen sucht. Das neue (zivile) Parlament wählt freilich Cromwell zum König, und Cromwell lehnt ab. Er wird aber Lord-Protektor auf Lebzeiten, mit dem Recht, seinen Nachfolger zu ernennen, und macht damit die zivile Verfassung überflüssig. Im Jahre 1658 gab die Savoy Deklaration eine milde Formulierung des gemeinsamen Glaubensgutes und Kirchenrechts (Kirchenverfassung)(147): Jedoch gelang es den Kongregationalisten (Independents) nicht, alle Gegner des anglikanischen Staatskirchentums auf ihre Seite zu ziehen.

Nachdem 1656 Spanien England den Krieg erklärt hat, schließt Frankreich 1657 mit England einen Freundschaftsvertrag gegen Spanien(148).

Im Osten sprechen einige zeitgenössische Historiker von der zeitweise so gut wie gänzlichen Eroberung Polens 1656/7 im ersten nordischen Krieg (1655 - 1660) durch feindliche Truppen, (wörtlich) als von der „Sintflut“(149). In dieser Situation anerkennt der polnische König die volle Souveränität des Kurfürsten von Brandenburg über das Herzogtum Preußen (1657), das nunmehr - durch Brandenburg - die Gefolgschaft des Kaisers außerhalb vom Reich bildet. Mit dem souveränen Preußen ist nicht nur ein staatsrechtliches Unikum, sondern auch die Voraussetzung zu der politischen und nicht zuletzt kulturellen Entwicklung (Preußen galt in der Folge u. a. für Hegel als der Idealstaat) Mittel- bzw. Zentraleuropas entstanden. Noch 1656 gipfelte der Siegeszug des Schwedenkönigs gegen Polen in dem für Preußen demütigenden Königsberger Vertrag(150), in dem Brandenburg Preußen von Schweden zum Lehen nahm. Erst nach einem katholischen Aufstand der Polen und anschließendem Einschreiten von Russland, Holland, Dänemark und des Kaisers gegen Schweden, wurde der Schwedenkönig genötigt - in dem Vertrag von Labiau (November 1656) - die volle Souveränität Brandenburgs über Preußen anzuerkennen. Interessant ist in dieser konfessionell gefärbten Auseinandersetzung das Bündnis des Schwedenkönigs mit dem ungarischen Fürsten Georg II. Rakoczy von Siebenbürgen, wo die Protestanten unter türkischer Oberhoheit sich halten konnten; gegen Polen(151).

Die weltpolitische Voraussetzung für die im sog. nordischen Krieg eingeleitete Neugestaltung Mittel- und Osteuropas scheint der Abfall der Kosaken der Ukraine von Polen und ihr Anschluss an Russland (Vertrag von Liew 1654) zu sein(152), ähnlich wie das souveräne Preußen sich dem Kaiser unterstellte. Die Eingliederung der Kosaken der Ukraine dürfte aber etwas enger, oder unmittelbarer, gewesen sein als die Eingliederung Preußens in das Kaiserreich. Die weltpolitische Bedeutung des 1656 erfolgten faktischen Zerfalls (die formelle Anerkennung der russischen Oberhoheit über Kiew erfolgte durch Polen erst 1667) des großpolnischen Reiches ist an der nunmehr erheblich angewachsenen weltpolitischen Bedeutung der beiden Reiche, die die abgefallenen Territorien übernehmen, zu messen: Preußen und Russland bestimmen fortan maßgeblich die Geschichte Europas und auch die Weltgeschichte, die dann nachhaltig im Zeichen der späteren Teilungen Polens steht. Die Innenpolitik Russlands wird von der Kirchenreform (1653) des Patriarchen Nikon bestimmt: Es kommt zur Spaltung (Raskol), Verfolgungen und zur Hinrichtung des Protopope Petrowitsch Awwakum (1682)(153). Die Raskolniki bezeichneten sich als die wahre Kirche Christi, die Arche Noah in der allgemeinen Sintflut(154), während sie die Staatskirche als „das neue Rom“(155), das Reich des Antichristen, verfluchten.

Bildung des (ersten) Rheinbundes (1658) von deutschen Fürsten mit Schweden und Frankreich gegen den Kaiser(156).

1693

{Auf die sog. Glorreiche Revolution (1688/9) folgte 1690 der Ausschluss der Katholiken aus der englischen Thronfolge. Mit dem Bill of Rights (1688) und der Personalunion mit der Niederlande (Glorreiche Revolution) leitete England eine verfassungsmäßige(157) bzw. parlamentarische Konstituierung ein(158), die das liberale Ideal vom König des Parlaments(159)verwirklichte. Im Jahre 1690 trat England mit Holland und Savoyen der Augsburger Allianz (Österreich, Bayern, einige Reichsstände, Schweden und Spanien) bei, die somit zur Großen Allianz gegen Frankreich erweitert wurde(160). Im Jahre 1693 wurde die Staatsverschuldung, als fruchtbare Neuerung der Glorreichen Revolution, institutionalisiert(161).}

Durch die rechtliche Lage nach der englischen Revolution rückten die Kongregationalisten (Independents) mit den Presbyterianern, mit denen sie sich schon 1643 in der „Solemn League and Covenant“ vereinigt und den König gestürzt haben(162), nunmehr enger zusammen, jedoch kam die 1689 versuchte Union nicht zustande(163): Nach Kontroversen wegen dem Werk von Tobias Crisp (gest. 1643) gingen in England die Presbyterianer und die Kongregationalisten ab 1693 getrennte Wege(164). Die Trennung ist von (rechtlicher) Bedeutung, weil die Presbyterianer der anglikanischen Kirche (rechtlich) gleichwertige Staatskirche (durch das „Revolution Settlement“(165) 1690) in Schottland bleiben, während die Kongregationalisten theoretisch immer noch eher den Kirchenstaat puritanischer Prägung, als die Staatskirche vor Augen haben. Die Westminster-Confession von 1647 wird der bis heute gültige dogmatische Einheitsbestand aller presbyterianischen Kirchen englischen Zunge(166).

{Im Zuge der Rückeroberung Ungarns von den Türken wird zunächst (1687) Ungarn in Personalunion an Habsburg gebunden(167) und dann die landeseigene (ungarische) Verwaltungstradition der königlichen „Kritik“ unterstellt(168), wogegen sich die ungarischen Stände erfolgreich zur Wehr setzen. Das merkantilistische „Einrichtungswerk“ (1689) wird von den ungarischen Behörden sabotiert(169). Auch die Eingliederung von Siebenbürgen, wo Michael I. Apafi (1661-1690) die Fürstenwürde auf Lebzeiten behält und dann sein Sohn erst zum Abdanken genötigt werden muss, zieht sich in die Länge. Bei dieser Auseinandersetzung, wie auch später, spielt die von den Protestanten behauptete Religionsfreiheit eine entscheidende Rolle(170). Diese Bindung Ungarns an Habsburg(171) bestimmt ansonsten nicht nur die künftige gesamtdeutsche Politik, sondern - als der Grundpfeiler der Großmachtstellung Österreichs - das gesamteuropäische Kräfteverhältnis(172).}

William Penn gab der von ihm gegründeten Quäkerkolonie Pennsylvania (1683 und) 1693 eine Verfassung die völlige Glaubensfreiheit garantiert. Weiters veröffentlichte er 1693 seine Essey über den gegenwärtigen und zukünftigen Frieden in Europa. Er forderte darin einen Staatenbund, der alle Fürsten Europas einschließlich des Sultans und des Zaren umfassen sollte; ein gemeinsamer Reichstag hätte die Herrschaft des Rechts zu wahren(173).

{Die englische Ostindische Kompagnie wird 1693 Aktiengesellschaft(174).}

Ludwig XIV. teilte 1693 der römischen Kurie mit, dass die sog. gallikanischen(175) Sätze (1682), worin die französische Kirchenversammlung dem König Zugriff auf Teile des Kirchenvermögens zugebilligt und unfehlbare päpstliche Entscheidungen an die Bestätigung durch die Landeskirche gebunden hat, künftig nicht mehr beobachtet werden sollten, und die Teilnehmer der Versammlung sie unter dem Ausdruck des tiefsten Bedauerns für nichtig erklären mussten(176). Doch was für König und Kirchenversammlung von da an verbindlich sein sollte, galt nicht für das zuvor ebenfalls involvierte (gallikanisch gebliebene)(177) Parlament: Erst durch die französische Revolution wurde der Zwiespalt - zwischen König bzw. Oligarchie und Parlament - beseitigt. Mit dem Zurückstecken des Königs gegenüber dem Papsttum ist zwar keine territoriale Teilung Frankreichs eingetreten, der König wurde jedoch mit dem von ihm (um 1682) zuvor (zwangsweise) gallikanisierten Parlament 1693 entzweit. Der Gallikanismus lebte noch in der jansenistischen Ausprägung insb. in den Niederlanden fort und fand in der schismatischen Kirche von Utrecht (1723) einen konfessionellen Niederschlag, was wohl nur die Spitze eines Eisbergs war. Der offene Bruch erfolgte 1787 (Blockierung der Notabeln durch das Parlament).

1723

Mit einer gesetzwidrigen Wahl und Weihe eines Bischofs spaltet sich 1723 die jansenistische Kirche von Utrecht von der römischen Kirche ab(178). In den ohnehin schon damals bis über die Hälfte reformierten Niederlanden reduziert sich der katholische Anteil der Bevölkerung auf ein Drittel(179). Schon der Gallikanismus und Jansenismus haben sich überlappt (Pascal u. a.): Durch die Union mit den Altkatholiken (1889) wird die schismatische Tradition auf eine breite (internationale) Basis gestellt.

Im Sinne der besagten chronologischen Abstufung (Nahtstelle) von 2 Jahren, ließ sich Zar Peter der Große 1721 (nach abendländischem Muster) zum Kaiser von Russland machen. Schon seit der Jahrhundertwende wurde der verwaiste Patriarchensitz nicht besetzt, und nun ließ Peter 1721 von dem späteren Erzbischof (der vorher lutherischer Bischof war) das Geistige Reglement ausarbeiten, ein Kirchengesetz, das an die Stelle des Patriarchen - nach lutherischem Muster - ein geistliches Kollegium mit staatlichem Behördencharakter, den Heiligen Synod, setzt. Der Zar betonte gegenüber dem Ausland, dass diese doch eindeutig konstantinisch byzantinische Konstruktion nicht als ein etwaiger byzantinischer Machtanspruch zu verstehen sei, trotzdem warfen ihm seine Kritiker Cäsaro-Papismus(180) vor. Immerhin hat der Zar gegenüber dem Patriarchen von Konstantinopel verschwiegen, dass die Synod einem Staatsbeamten unterstellt wurde. Konstituiert scheint sich die Heilige Synod um das Jahr 1723 zu haben(181), da die Vorlage zwar schon am 25. 1. 1721 erstellt wurde, doch die Institution hieß zunächst Geistliches Kollegium, das dann Mitte Februar in „Heiligster Regierender Synod“ umbenannt wurde. Erst mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurde das Patriarchat abgeschafft und die Synod im Staatsaufbau verfassungsmäßig eingeordnet: Das Amt des Oberprokureurs als Leiter wurde erst im Mai 1722 geschaffen, doch selbst danach enthielt das neue Staatsgesetz weder klare Aussagen über das Verhältnis von Kirche und Staat, noch darüber, wie die Synod bzw. die Kirche zu leiten sei. Der Gesetzesvorlage schien einzig etwas daran gelegen zu sein, die mittel- bis spätbyzantinistische Autonomie der Kirche im Staat zu überwinden, und zu der frühbyzantinistischen Abhängigkeit (Eingliederung) zurückzufinden, und sie lieferte lediglich rechtstheoretische Voraussetzungen, bzw. bloß Rahmenbedingungen. Es ist daher schlüssig anzunehmen, dass die Verwirklichung der - rechtstheoretisch vorgegebenen - Ziele, der sich in der Folge konstituierenden Kirche, d. h. der Staatskirche, vorbehalten war(182), zumal bewusste Verzögerungen (und nicht nur das) bei der rechtlichen Gestaltung bis zur Anerkennung durch die anderen orthodoxen Kirchen (1723), die sämtlich von Patriarchen geleitet sind, von der Geschichtsforschung angenommen werden. Die ökumenische Begründung und Anerkennung durch die größtenteils unter türkischer Herrschaft befindlichen orthodoxen Patriarchen, als einziger orthodoxer Herrscher Europas, brauchte der Zar für die anhaltenden Türkenkriege. Schon am 30. November 1721 erging ein Bittgesuch, worin allerdings einige kirchenpolitische Sachverhalte bewusst unscharf gehalten wurden, woraufhin die östlichen Patriarchen am 23. September 1723, mit der Ausnahme Jerusalems, ihre Zustimmung erteilt hatten(183).

Auch die seit 1717 ideell existierende Großloge der Freimaurer wurde 1721 institutionalisiert und nahm die „General Regulationen“ an, auf die 1723 die vom presbyterianischen Reverend Anderson als „Konstitutionsbuch“ herausgegebene sog. „Alten Regel“ („Alten Pflichten“) folgten(184). Das war weniger transparent, ging jedoch mit dem entsprechenden politischen Wirkungsradius vonstatten. Durchwegs übereinstimmend ist die Ansicht der Historiker, dass die gesamte politische Entwicklung der letzten Jahrhunderte insb. in den Kolonien (Dritte Welt), im fernen Osten und in ganz Amerika, von den Geheimbünden bestimmt wird. Weniger offen wird diskutiert, dass etwa die französische Revolution (Jakobiener), sowie die gesamte politische und kulturelle Entwicklung Europas (insb. auch die deutsche Klassik) von dem - u. a. durch den Preußenkönig Friedrich den Großen begünstigten - Freimaurertum, bzw. vom den Geheimbünden dominiert wird. Das Freimaurertum artikuliert sich politisch und religiös vorwiegend in der auf Hegel und Schleiermacher zurückgehenden sog. Liberalen Bewegung.

Friedrich Willhelm I. in Preussen, der sog. Soldatenkönig, der sich selbst als „Amtmann Gottes“ bezeichnete(185), schuf 1723 das Generaldirektorium als oberste Behörde(186). Nach der fortschreitenden Ausgliederung der Fachbereiche verbleibt schließlich nur mehr die Justiz und die geistlichen Angelegenheiten (Kultus) im Zuständigkeitsbereich des Geheimen Rats(187), bis dann in der Folge auch die Justiz an eine untere Instanz delegiert wird und die Oberbehörde (Generaldirektorium) als religiöse Instanz übrigbleibt.

Das Kaisertum stand im Zeichen der 1713 verfassten Pragmatischen Sanktion, ein auf Grundrechte basierender Unionsvertrag über die unauflösliche Einheit des Habsburgerreiches (um die weibliche Erbfolge zu sichern), die allerdings die Zustimmung der Stände (Länder) bedurfte(188). Dies erfolgte - nach der Veröffentlichung (um 1720) - in den Jahren 1721-1723(189), mit der Ausnahme Bayerns, von allen, also auch von Preußen (Brandenburg), Siebenbürgen und schließlich Ungarn (einstimmig). Die Zugeständnisse an die Stände (Länder) an Grund- und Autonomierechten waren gewiss nicht gering(190), treffend kann daher die so erfolgte Umgestaltung zur Union als epochemachende Rechtsentwicklung bezeichnet werden. Es war dies die größte Ausdehnung Österreichs(191).

China erobert 1723 Tibet(192).

1757

Im Verlauf des siebenjährigen Krieges kam es zu folgenschweren Bündnissen(193): 1757 entsteht auf Betreiben des österreichischen Kanzlers Kaunitz eine große Koalition gegen Preußen: Österreich, Frankreich(194), Russland (mit 11. Jänner 1757), Schweden(195). Das Bündnissystem sieht für den Fall eines siegreichen Krieges die Aufteilung Preußens unter den Verbündeten vor(196). Am 2. Februar 1757 wurde die „Kaunitzsche Koalition“ durch ein österreichisch-russisches Offensivbündnis gegen Preußen vervollständigt(197).

{Mit dem Sieg von Lord Clives über den Bengalenfürsten (Nawab) 1757, ist der Grundstein zur imperialen Welt- und Kolonialpolitik von Großbritanien gelegt(198), und alsbald wird ganz Indien erobert(199). Die französischen Atlantikhäfen werden von der britischen Flotte blockiert. Die Englische Vormachtstellung in Indien ist durch den Sieg über die Franzosen bei Plassey (1757) nördlich von Kalkutta(200) begründet. Georg Washington (der spätere US Präsident) ist 1757 siegreich im Krieg Englands gegen die Franzosen in Nordamerika, die nach Norden abgedrängt (können sich nur mehr eine Zeit lang in Kanada halten) und dann aufgerieben werden.}

Die Reformpolitik des aufgeklärten Absolutismus unter König Joseph I. Emanuel von Portugal mündet im südamerikanischen Kolonialreich (Brasilien) in der Vekündung der Freiheit und rechtlichen Gleichstellung der Eingeborenen durch königliches Dekret (1758), und der Vertreibung der Jesuiten (1759)(201).

1787

US Verfassung: Mai bis September 1787 tritt in Philadelphia ein Verfassungskonvent zusammen und beschließt die erste von einer Versammlung ausgearbeitete moderne Verfassung: Gewaltenteilung, Volkssouveränität, Bundesstaatsprinzip(202).

Im Jahre 1787 nahmen die zuvor (nur) zum „Superintendenten“ geweihten Coke und Asbury in Amerika den Titel „Bischof“ (der Methodistenkirche) an(203). Wesley, der geistige Führer der Methodisten, hat sich zeitlebens gegen die Abspaltung von der anglikanischen Staatskirche gewehrt, und zeigte sich auch jetzt unzufrieden. Er stützte sich bei der von ihm vorgenommenen Weihe Coke's zum Superintendenten auf eine theologische Arbeit Lord King's, wonach Bischöfe und Presbyter ein Ordo seien, und vermied absichtlich den Bischofstitel, weil er sich den anglikanischen Superintendenten zu weihen befugt geglaubt hat, während er sich mit einer Bischofsweihe schon außerhalb der anglikanischen Kirche wusste. Nach dem anglikanischen Empfinden konnte freilich die Weihe Coke's nur als Bischofsweihe aufgefasst werden: Eine Konsequenz, die seine Bischöfe also vor Wesley gezogen haben, der aber weiter um die Integration in der anglikanischen Kirche kämpfte, während seine Bischöfe sich 1787 - zunächst in Amerika - schon bewusst schismatisch deklarierten(204), und Coke dann der Nachfolger Wesley's in England wird. Die theologisch von der pietistischen Herrnhuter Brudergemeinde abgespaltenen Methodisten werden in der Folge nicht nur die typisch amerikanische Kirche und eines der größten in den USA, sondern zu den Initiatoren der Gewerkschafts- und Arbeiterbewegung in England (Labour) und (zumindest als Vorbild) in der ganzen Welt (vgl. die Sozialistengesetze Bismarks 1878).

Versammlung der Notabeln 1787 in Versailles: Ihr Recht neue Steuern zu beschließen wird vom Parlament bestritten, womit der Bankrott Frankreichs besiegelt und die Revolution heraufbeschworen wird(205). Die verzweifelten Versuche des Königs und der wechselnden Minister können das vom Parlament leckgeschlagene Staatsschiff in den folgenden 2 Jahren bis zur sog. Revolution nicht mehr retten. Dieser Parlamentsakt von welthistorischer Tragweite fußt auf der bereits Jahrhunderte alten gallikansichen Tradition und ist historisch aus dem Bruch des Königs (1693) mit dem - zuvor von ihm neu ins Leben gerufenen - Gallikanismus erwachsen.

Die Franzosen fassen 1787 in Annam Fuß(206).

1819

Die Rechtsentwicklung des Jahres 1919 steht - im Anschluss an die napoleonischen Kriege - im Zeichen des im Zuge des Wiener Kongresses (1814-1815) entstandenen Deutschen Bundes, an Stelle des Heilig Römischen Reiches Deutscher Nation(207), und der auf Betreiben des russischen Zaren Alexander I. zustandegekommenen Heiligen Allianz, der - außer dem Papst und dem Sultan - alle (etwa 200) europäische Staaten beitreten, und erklären, die Regierung in ihren Ländern und die politischen Beziehungen zu anderen Staaten allein nach den Geboten der heiligen Religion auszurichten(208). Zar Alexander I. selbst war von dem prophetischen Haupt der karlsruher Pietisten und Freund Goethes, Jung-Stilling, der das in Bälde kommende Reich Christi am Kaspischen Meer(209) propagierte, sowie von der prophetischen Bußpredigerin Barbara Juliane von Krüdener(210) beeinflusst, die auch den Namen „Heilige Allianz“ prägte(211). Bereits die Wiener Kongressakte enthalten zum ersten Male - auf völkerrechtlicher Basis - Bestimmungen über Grundrechte (Abschaffung der Sklaverei u. a.), die tragendes Element des Gesamtkomplexes werden sollen(212). In diesem Sinne erhielt der russisch besetzte Teil Polens Autonomie und folglich eröffnet Alexander 1818 den polnischen Sejm (Reichstag) und kündet für März in Russland Reformen an. Er enttäuscht aber 1818/9 die in ihn gesetzten Hoffnungen durch eine verstärkt antiliberale Politik(213).

Karlsbader Beschlüsse (1819)(214): Überwachung der Universitäten, Zensur, Auflösung der Burschenschaften, Verbot der Turnbewegung(215), sog „Demagogenverfolgung“ in Preußen und Österreich(216); Arndt und Schleiermacher werden ihrer Ämter enthoben, Jahn verhaftet(217). Der Bundestag in Frankfurt am Main nimmt am 20. 9. 1819 einstimmig die Beschlüsse der Ministerkonferenz von Karlsbad an(218). Die Tragweite dieser Rechtsakte ist etwa an der Versprechung des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. nach dem Wiener Kongreß zu messen, Preußen demnächst zu einem Verfassungsstaat zu machen(219). Und obgleich gerade die preußische Verfassungspolitik nach Ansicht der Historiker im Ansatz stecken blieb(220), ist die rechtliche Bedeutung dieser im nachhinein vielleicht nicht unumstrittenen Gesetzesperiode darin zu sehen, dass durch die Karlsbader Beschlüsse eine erste Bundesbehörde - zur Kontrolle des Unterrichtswesens (das seit jeher als religiöses Ventil angesehen wurde) - geschaffen wurde, die konkret die Souveränität der Einzelstaaten einschränkt(221). Mit dem Ende des alten Reiches (Kaisertum) waren die uneingeschränkten Hoheitsrechte auf die Länder des Deutschen Bundes übergegangen; die kirchenrechtliche Verhältnisse konnten neu geordnet werden, da der landesherrliche Summepiskopat mit der Umwandlung des Territorialkirchentums in das neue Landeskirchentum auch die Verfügungsgewalt über den Bekenntnisstand einschloss(222). Diese Gesetze fallen erst durch die Revolution 1848 und bestimmen daher das Geschehen bis zur nächsten Etappe der Verfassungsbildung(223) um 1849. Es ist überall die Zeit der Entstehung politischer Parteien, aber auch liberaler Landesverfassungen und Kirchenunionen(224). In Preußen festigt sich die feudale Ordnung, und für Europa hat sich der Begriff der Restauration geprägt. Mit den 1819 beginnenden Säuberungen (bis 1848/9) geht die Reformära unter(225).

König Friedrich Wilhelm III. von Preußen war, im Unterschied zu seinen kirchlich indifferenten Vorgängern, von der evangelischen Mission seines Hauses und von der Verpflichtung seines Amtes gegenüber der Kirche erfüllt(226). Ausschlaggebend für das Zustandekommen der altpreußischen Union (der Kirche) war der Wille des reformierten Königs, nicht mehr länger von der lutherischen Mehrheit seiner Untertanen durch Bekenntnis getrennt zu sein(227). Entsprechend der besagten Übergangsphase von 2 Jahren, richtete Friedrich Wilhelm III. am 27. September 1817 an die Christen der beiden evangelischen Bekenntnisse den Aufruf, das bevorstehende Reformationsjubiläum durch die Feier des gemeinsamen Abendmahls zu begehen und auf diese Weise den Anfang für ihre Vereinigung in einer einzigen „evangelisch-christlichen Kirche“ zu setzen. Die bürokratisch verfasste Leitung der geistlichen Angelegenheiten lag bei dem seit 1817 selbständigen Ministerium für Unterricht und Kultus(228). Die Vereinheitlichung der Kirchenverwaltung wurde 1829 durch die Einrichtung der Generalsuperintendenturen in den Provinzen abgeschlossen.

Die sog. sechs „Knebelgesetze“ von 1819 in England, nach dem sog. Paterloo-Massaker am 16. August 1919(229), die weitgehend die Presse- und Versammlungsfreiheit beschränken(230). Diese von den Konferenzen der Heiligen Allianz (1818-1822) ausgehenden europaweiten restriktiven Maßnahmen - insb. gegen die Liberalen - haben die Negativform der Konstituierung, indem sie eine oder mehrere Bewegung(en) außerhalb der gesellschaftliche Ordnung stellen. Diese Art obrigkeitlich-erzwungene Konstituierung durch Verurteilung oder Ausschluss aus der bestehenden - oder sich neu konstituierenden - Ordnung begegnet schon gleichsam urtypisch bei den Arianern in Nicaea (325) oder bei den Monophysiten (460). So wie rechtlich gesehen die Bibel zwei Formen der Rechtssatzung kennt, nämlich Gebote und Verbote, und die Dogmatik Verurteilungen und Bestätigungen, mit gleichwertiger Aussagekraft, so wird in den Gesetzen des Jahres 1919 europaweit ein Tatbestand (durch Ausgrenzung) auf staatsrechtlicher Ebene manifest. Die nunmehr Verfolgten ihrerseits haben vorweg ideologisch die Reformationszeit heroisiert(231) und somit die Akzente gesetzt.

{Mehr der Verbot der Sklaverei in Europa als ideell motiviertes Freiheitsstreben scheint ursächlich dafür zu sein, dass zwischen 1816 und 1825 fast alle spanische Kolonien (außer Kuba, Puerto Rico und den Philipinnen) die Unabhängigkeit erlangen. Den offenen Aufstand der Liberalen in Spanien selbst (1920) werfen schließlich die französischen Truppen der Heiligen Allianz nieder(232).}

{Die für das spanische Modell einer Verfassung kämpfenden italienischen Revolutionen werden (ebenfalls) von der Heiligen Allianz unterdrückt(233).}

{Nach dem Krieg mit Spanien (1818) kaufen die USA 1819 Florida von Spanien(234).}

Nach dem dritten Marathenkrieg (1817-1818) setzt sich 1919 die englische Herrschaft in Indien durch. Singapur wird 1819 gegründet(235).

1849

In Wittenberg findet der erste deutsche evangelische Kirchentag statt(236).

{Gründung des katholischen Bonifatius-Vereins zur Förderung der katholischen Kirche in der Diaspora. Adolf Kolping gründet in Köln einen katholischen Gesellenverein, der zu einer Weltorganisation werden sollte(237).}

Nach den europaweiten Revolutionen im Jahre 1848(238) kam es im Jahre 1849 allerorts zu neuen Verfassungen(239), gleichsam als ein Höhepunkt der seit dem Wiener Kongress einsetzenden Verfassungsentwicklung(240): So etwa die oktroyierte Verfassung von Österreich(241), und die Verfassung Deutschlands. Der zunächst bereitwillige König von Preußen, Friedrich Wilhelm IV., nimmt die Wahl zum Kaiser - wegen mangelnder Einstimmigkeit (248 Stimmenthaltungen) - nicht an(242). Die frankfurter Nationalversammlung löst sich auf(243). Das Rumpfparlament der Linken in Stuttgart wird gewaltsam aufgelöst. Preußen, Sachsen und Hannover schließen das Dreikönigsbündnis und verabschieden die sog. Erfurter Reichsverfassung auf der Basis der preußischen Unionspolitik: der Union treten 25 kleine Staaten bei, Österreich und die Königreiche opponieren, bzw. fallen ab. Im Dezember 1849 legt Erzherzog Johann die Würde des Reichsverwesers nieder(244).

Nach dem durch die Revolution 1848 erzwungenen endgültigen Abdanken der seit 987 herrschenden Königsdynastie der Capetinger(245) (Seitenlinie der Bourbonen) in Frankreich, zerschlagen die französischen Truppen der Republik die Römische Revolution und führen Papst Pius IX.wieder in den Kirchenstaat zurück. Schon 1848 wird Louis Napoleon (der Neffe Bonapartes) zum Präsidenten der Republik gewählt, und seine Partei gewinnt 1849 die Parlamentswahlen(246). Durch eine konservative Religionspolitik (Schulgesetze) sichert er sich die kirchliche Unterstützung und durch gleichzeitige Säuberungen schafft er ein Klima, wo er nicht nur alle restriktive Maßnahmen, sondern auch eine baldige Wiedereinführung des Kaisertums durch Plebiszit erreichen kann.

{Nach der großen Enttäuschung wegen dem Ausbleiben der vom Miller in den USA für 1844 berechneten Parusie Christi, bekam E. G. White, die Frau eines enttäuschten Predigers, mit Dezember 1844 beginnend visonäre Zeugnisse über die Richtigkeit des Unterfangens, das also transzendent in Erfüllung ging und nunmehr dergestalt zu verkündigen sei, und als Verkündigung - laut visonärer Anleitung - zu organisieren sei. Zwischen 1844 und 1915 wussten die Siebenten-Tags-Adventisten (STA) von 2000 prophetischen Visionen (Träume) ihrer Prophetin zu berichten, die auch 50 Werke schrieb. Überkommenen Formen gegenüber reserviert, ließen sich die STA mit der Körperschaftsform bis 1862 Zeit. Sie hielten aber 1848-1850 Konferenzen ab, die offensichtlich konstitutionellen Charakter hatten(247). 1849/50 gaben sie eine eigene Zeitschrift heraus.}

{Das sog. Kommunistische Manifest des Karl Marx von 1848(248), in dem eine eigentumstlose Gesellschaft für möglich gehalten wird, wird in der Folge von der Internationale als konstitutionell akzeptiert. Dass diese Gesellschaft auch gottlos zu sein hat, wurde erst in der späteren Entwicklung offenbar(249), doch bereits mit der „In-Frage-Stellung“ des Privateigentums an sich, hat sich der Marxismus selbst zielbewusst außerhalb der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung gestellt.}

{Nach dem Krieg mit Mexiko (Territorienzuwachs zwischen 1845 bis 1848 von 4,63 auf 7,75 Mio. Quadratkilometer) ist die zuvor gezielt geförderte Expansionsphase der USA abgeschlossen(250). Ab 1849 konzentriert sich das politische Leben auf die verfassungsrechtliche Frage der Sklaverei. Die US Propaganda heroisierte nunmehr die Staatsgründung der 1848 in Mexiko befreiten Mormonen als die bedeutendste Pioniertat der amerikanischen Siedlungsgeschichte, die nach dem Lynchmord an ihrem Propheten im Gefängnis in Cartago, und anschließendes „Exodus“, am 24. Juli 1847 am großen Salzsee angelangt sind und dort mit Bienenfleiß ein Paradies schufen.}

{Der Zweite Sikh-Krieg endet 1849 mit der Annexion Pandjabs(251)

durch die Engländer.}

1878

Berliner Kongress(252): Wohl im Zusammenhang mit der Bankrott-Erklärung des türkischen Sultans (1874/6)(253) kam es 1878 zu einer mehr oder minder offen deklarierten Aufteilung der Welt auf dem vom Bismark betriebenen Berliner Kongress. Im Vordergrund ging es um die Befriedung des Balkans, was zwar auch ein ehemaliges türkisches Herrschaftsgebiet war, in Wirklichkeit schien es jedoch hierbei um die diskrete(254) Aufteilung des türkischen Reiches, und in diesem Zusammenhang wohl um die ganze Welt (Kolonien) zu gehen, zumal die koloniale Expansion der europäischen Staaten unvermindert weiterging(255). Es ist dies das einzige Forum der Geschichte, wo sich die vier europäischen christlichen Kaiserreiche friedlich begegnen: das anglikanische England (seit 1877/8 Kaiser von Indien), das reformierte bzw. evangelische Preußen (seit 1871 deutsche Kaiser), das katholische Österreich (seit 1804/6 Kaiser von Österreich), und das orthodoxe Russland (seit 1721 Kaiser von Russland), gleichsam als krönender Abschluss der am Wiener Kongress (1815) zustandegekommenen Quadrupelallianz zwischen Großbritanien, Österreich, Russland und Preußen(256). Außerdem war der Sultan vertreten, sowie ganz Europa.

Der kirchenpolitische Hintergrund war der überraschende Vergleich (Ausgleich) Bismarks mit der katholischen Kirche. Nach der Verfolgung der Katholiken, insb. wegen dem Unfehlbarkeitsdogma im ersten Vatikanum (um 1869)(257), in dessen Zuge sämtliche Bischöfe entweder verhaftet oder ausgewiesen wurden, leitet Bismark nach dem Wahlerfolg der Sozialisten 1877 einen innenpolitischen Kurswechsel ein: Ab 1878 werden nunmehr die Sozialisten verfolgt (Sozialistengesetz 1878)(258) und mit dem neuen Papst, Leo XIII. (1878-1903), ist eine Gesprächsbasis gefunden, die das wirtschaftliche und politische Bündnis zwischen der katholischen Landwirtschaft und der evangelischen Industrie (sog. „Bündnis zwischen Roggen und Eisen“) ermöglicht(259). Schon 1878 beginnt die Schutzzollpolitik. Die weltpolitische Bedeutung der Beendigung des Kirchenkampfes (sog. Kulturkampfes) in Preußen kann an dem 1879 mit dem katholischen Österreich geschlossenen Verteidigungsbündnis (sog. Zweibund) gegen Russland(260) gemessen werden, das zumindest ideell in den beiden sog. Weltkriegen (1914-1918 und 1940-1945) bestimmend war, und somit an die Stelle der traditionellen österreichisch-russischen Achse (gegen Preußen) getreten ist.

{Gründung der Heilsarmee 1878 in London durch William Booth(261). Sie erwuchs aus der bedeutendsten und erfolgreichsten pietistischen Erweckungsbewegung der Methodisten(262).}

{Der Berliner Hofprediger Adolf Stoecker gründet die antisozialdemokratische (und antisemitische) „Christlich-Soziale Arbeiterpartei“(263).}

{Im Jahre 1877 haben sich die Presbyterianer in einer Weltorganisation zusammengeschlossen, die als „World Presbyterian Alliance“ mit annähernd 5,3 Mio. Mitgliedern heute eine der bedeutendsten calvinistisch-reformierten Gemeinschaften darstellt(264).}

1948

Ganz klar tritt die besagte chronologische Abstufung (Nahtstelle) von 2 Jahren bei der Gründung der UNO 1946(265) und der Menschenrechtsdeklaration (10. 12. 1948) hervor(266), wobei letztere in dem hier behandelten Gesamtzusammenhang wohl als der eigentliche Rechtsakt angesehen werden kann. Die Deklaration der Menschenrechte kann wohl als der vorläufige Höhepunkt in der Entwicklung der Theorie des Staatsrechts, und des Rechtswesens überhaupt, bezeichnet werden.

Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Genocidium), 9. 12. 1948(267).

Auf kirchlicher Ebene ist die Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen (22. 8. 1948) wohl ein Meilenstein der gesamten Geschichte der organisatorischen Entwicklung der Kirche(n)(268), die etwa als in der Menschenrechtsdeklaration der UNO als „staatsrechtlich abgestützt“ angesehen werden kann. Unter den 366 Delegierten von 147 Kirchen aus 44 Nationen befanden sich 15 Vertreter des Ökumenischen Patriarchats und der Kirche von Griechenland(269).

Konferenz der Häupter und Vertreter der autokephalen orthodoxen Kirchen in Moskau, auf der neben einer Stellungnahme zur römisch Katholischen Kirche, der Frage nach der Anerkennung der anglikanischen Weihen und dem Problem der Annahme des Gregorianischen Kalenders auch die Mitarbeit der Orthodoxen Kirchen in der ökumenischen Bewegung behandelt wurde. Die ökumenische Bewegung wird sehr kritisch beurteilt, weil sie sich nicht um die Einheit im Glauben, sondern mit sozialen und politischen Problemen beschäftigte(270).

Das Moskauer Patriarchat nimmt wieder Kontakte zur altkatholischen Kirche auf(271).

Die überwiegende Mehrzahl der deutschen lutherischen Landeskirchen schloss sich 1948 zu der „Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands“ (VELKD) zusammen, innerhalb derer uneingeschränkte Kanzel und Abendmahlgemeinschaft besteht und schrittweise eine Angleichung in der Liturgie, in verschiedenen Zweigen des Kirchenrechts und im kirchlichen Handeln verpflichtet wird. Gleichzeitig traten sämtliche lutherische Landeskirchen dem ebenfalls 1948 gegründeten Kirchenbund der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ (Ekid) bei, der alle protestantische Landeskirchen umfasst. Die überwiegende Mehrzahl aller dieser in ihrer Gestalt zum Teil verschiedenartigen, doch in ihrem gemeinsamen Bekenntnis geeinten Lutherischen Kirchen aller Welt schloss sich 1947 im „lutherischen Weltbund“ zusammen, und diejenigen Lutherischen Kirchen, die Gliedkirchen des „Lutherischen Weltbundes“ sind, sind auch dem „Ökumenischen Rat der Kirchen“ 1948 beigetreten, um in ihm mit dem spezifisch „lutherischen“ Beitrag aktiv an dem weltweiten Ringen um größeres Sichtbarwerden der wesenhaften Einheit der Kirche Jesu Christi teilzunehmen. Denn den Lutherischen Kirchen eignet von der Reformation her ein ökumenisches Horizont(272).

Die Gründung des Staates Israel (1948) hat sowohl eine religiöse wie auch eine politische (staatsrechtliche) Seite(273). Die entsprechende Resolution der UNO spannt den Bogen der Rechtsentwicklung bis zur Einverleibung des herodianischen Reiches auf Reichsebene 1 v. Chr. in das römische Reich.

Das Indische Kaiserreich, unter der Herrschaft des britischen Königshauses (seit 1877), endigte 1948(274), wo zugleich das demokratische Indien proklamiert wurde. Der ebenfalls 1948 verstorbene Gandhi hinterließ in der indischen Verfassung und Rechtsordnung auf politischer (staatsrechtlicher) Ebene zugleich ein religiöses Manifest, das wohl als der tiefste Einschnitt in der Geschichte des Hinduismus anzusehen ist.

Am 28. 4. 1948 wird eine Deklaration verfasst, die vorsieht, künftig auch selbständig gewordene Republiken die Vollmitgliedschaft im Britisch Commonwealth zu gestatten(275). Das Commonwealth entwickelt sich dadurch vom nach Nationen gegliederten britischen Staatenreich zum internationalen Staatenverbund.

In China entsteht 1946 die Verfassung der Republik China und 1948 wird Chiang Kai-shek von der Nationalversammlung zum Präsidenten gewählt. Ab 1947 herrscht offener Bürgerkrieg mit den zuvor (mit der herrschenden Kuomintang) verbündeten Kommunisten, die 1948 zunächst in einer Gegenoffensive (Herbstoffensive) die Mandschurei erobern(276), und die „nordchinesische Volksregierung“ bilden(277), um damit gewissermaßen die letzten Spuren des Titularkaisertums (Mandschuko) zu beseitigen. Es kommt nach der Machtergreifung der Kommunisten im ganzen Land nicht nur zu Verfolgungen, sondern zu der systematischen Vernichtung der etablierten Religionen, insb. Budhismus und Konfuzianismus. Der 1948 vollzogene Spaltung zwischen der südchinesischen Republik der Kuomintang und dem nordchinesischen Volksrepublik der Kommunisten ist auf Rechtsebene im Konflikt mit Taiwan erhalten geblieben.

Am 17. März 1948 unterzeichnen die Außenminister der BENELUX Staaten (seit dem Abkommen vom 5. november 1944 über eine künftige Zoll- und Wirtschaftsunion [eine Zollkonvention <BENELUX> ist ab dem 1. Jänner 1948 eingeführt] zwischen Belgien, die Niederlande und Luxemburg(278), werden die drei Staaten so bezeichnet), Großbritanien und Frankreich den Fünfmächtevertrag über die Zusammenarbeit in wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Angelegenheiten und für die kollektive Selbstverteidigung; der noch im gleichen Jahr in dem Brüsseler Vertrag zur Westunion erweitert wurde(279).

Am 3. April 1948 unterzeichnet US Präsident Truman das ERP Programm (Economic Co-operative Act of 1948). Am 16. April 1948 wird die „Organisation for European Economic Cooperation“ (OEEC), mit Sitz in Paris, errichtet: Das Abkommen über die europäische Zusammenarbeit wird von 16 europäischen Staaten sowie den Befehlshabern der drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands unterzeichnet (die USA schließen mit jedem Mitgliedsstaat ein eigenes Abkommen). Am 4. Mai 1948 fordert der britische Außenminister Ernest Bevin die Erweiterung der Westunion zu einer atlantischen Gemeinschaft. Vom 8. bis zum 10. Mai 1948 findet der erste Haager Kongress für die europäische Einheit statt. Am 11. Juni 1948 nimmt der US Senat mit 64:4 Stimmen die Vandenberg-Entschließung an, die den USA verfassungsrechtlich ermöglichen einem atlantischen Bund beizutreten. Vom 27. bis zum 28. September 1948 beschließen die Verteidigungsminister der Brüsseler Paktmächte die Errichtung einer Verteidigungsorganisation für sämtliche europäische Truppenverbände. Am 25./26. Oktober 1948 einigen sich die Länder des Brüsseler Vertrages mit den USA und Kanada über die Errichtung einer nord-atlantischen Verteidigungsunion(280).

Im Jahre 1948 wird die „Organisation of American States“ (OAS) gegründet(281). Mitglieder der „Union der Amerikanischen Republiken“ sind (außer Kanada) alle selbständigen Staaten der westlichen Hemisphere, d. h. die USA und die 20 lateinamerikanischen Republiken(282).

Die Gründung des Kominform (Kommunistisches Informationsbüro) im September 1947, durch die osteuropäischen sowie die italienische und französische KP, und das Grundsatzreferat des russischen Politbüromitgliedes Schdanow über die Teilung der Welt(283), leiten 1948(284) die erste Phase des kalten Krieges ein (bis Ende 1949). Im Jahre 1948: Beistandspakte zwischen der neugegründeten Volksdemokratien mit der Sowjetunion; das Kominform beschließt die Kollektivierung der Landwirtschaft(285); in der Bukarester Erklärung wird Jugoslawien aus dem Kominform ausgeschlossen; es folgen gemeinsame Aktionsprogramme und allgemeine Grundsätze für den Aufbau des Sozialismus (insb. die zwangsweise Vereinigung der sozialdemokratischen mit den kommunistischen Parteien in allen Volksdemokratien und anschließende Säuberungen); Warschauer Acht-Mächte-Erklärung am 24. 6. 1948(286).

Im Sinne der obligaten Übergangszeit von 2 Jahren: verzichtet der japanische Kaiser (als Tenno Objekt, bzw. Subjekt des Kaiserkultes) am 1. Jänner 1946 in seiner Neujahrsansprache auf den Anspruch der Göttlichkeit; proklamiert am 3. November eine neue Verfassung, in dem Japan in eine parlamentarische Demokratie nach anglikanischem Muster umgewandelt werden soll, und am 3. Mai 1947 in Kraft tritt. Nach Verurteilung und Hinrichtung der Kriegsverbrecher und durch den Kalten Krieg stoppt und lockert die USA die durch die Besatzungspolitik erzwungene Selbsteinschränkung Japans, und baut Japan ab 1948 als Bündnispartner wieder auf(287).







INHALTSÜBERSICHT (ZUSAMMENFASSUNG):

0/1

Aufteilung des Alexanderreiches (das Gebiet des vormaligen Perserreiches der Bibel) unter Römer und Parther und die gleichzeitige Beendigung der staatlichen Selbständigkeit Judas durch die Eingliederung Palästinas in das Römische Reich.

130

Kaiser Hadrian lässt im Rahmen seiner - am Panhellenismus orientierten - organisatorische Maßnahmen Jerusalem unter dem Namen Aelia Capitolina als römische Kolonie wieder aufbauen.

235

Anfang der lateinischer Kirche/Origenes/Konzil der Magier/Anfang der Soldatenkaiser/Unterwerfung der Alamannen.

325

Konstantinische Wende: Konzil von Nicaea/Trennung vom Ostertermin und Passahtermin/Umwandlung von Synagogen in Kirchen.

395

Teilung des römischen Reiches.

460

Monophysitischer Streit/Erstes selbständige Königreich der arianischen Vandalen in Nordafrika auf römischen Reichsgebiet.

622

Hedschra (Anfang der islamischen Zeitrechnung): Auszug Mohammeds von Mecca nach Medina/Byzantinisch-chasarisches Militärbündnis vernichtet die Sassaniden/Monotheletistische Streit/Aufzeichnung des Alamannischen Rechts/Slawenreich des Samo.

687

Pippin II. vereinigt als Hausmeier das Frankenreich.

874

Unabhängigkeit des Großmährischen Reiches/Eingliederung der Bulgaren in die byzantinische Kirchenorganisation/Taufe der Premysliden/Samaniden im Ostiran/Byzantinische Machtrenessaince.

930

Die Qarmaten plündern Mekka/Untergang des Arabertums/Einverleibung hispanischer Rumpfstaaten durch Kastilien.

987

Mit dem dynastischen Wechsel von den Karolinger zu den Capetinger geht der religiöse Reform (von Cluny aus) und der politische Wandel zum Feudalismus einher.

1042

Sieg des Gottesfriedensbewegung auf dem Konzil von St. Giles/Byzanz wirft den Slawenaufstand nieder und ist erfolgreich gegen die Araber auf Sizilien.

1056

Ende des Kaisertums als „Haupt“ der Kirche in Ost und West: Autonomie der Kirche im Staat durch Aufwertung der Rechtsstellung des Patriarchen, bzw. Papstes/Bruch zwischen Westkaiser und Frankreich/Seldschuken in Bagdad.

1140

Welf IV. wird besiegt/Erfolglose Ost-West Verhandlungen/Vertreibung von Byzanz aus Kleinasien.

1235

Eingliederung von Ostgebieten in das mongolische Reich/Festigung der feudalen Ordnung auf dem Mainzer Hoftag/Anerkennung der autokephalen Kirche des zweiten bulgarischen Reiches/Bund der Bulgaren mit Nikaia gegen die Lateiner.

1290

Untergang der Kreuzfahrerstaaten/Die siebente Kurwürde wird vom Rudolf I. an Wenzel II. übertragen.

1422

Tag von Nürnberg: Verdichtungsvorgänge in der Reichsverfassung/Mit der Rückkehr des Papsttums nach Rom beginnt nach dem Konstanzer Konzil die restauration.

1556

Ratifizierung des Augsburgischen Religionsfrieden auf dem Reichstag von Regensburg/Teilung Europas unter den Habsburgern/Russland einverleibt die Kernlande der mongolischen Goldenen Horde.

1651

Ratifizierung des Westfälischen Friedens auf dem Exekutionstag von Nürnberg.

1656

Zivile Verfassung der englischen Revolution/Englisch-französischer Vertrag gegen Spanien/Souveränität Preußens/Anschluss der Ukraine an Russland.

1658

Erste Rheinbund/Cromwell wird „ziviler“ Souverän (Lordprotektor).

1693

Trennung der Kongregationalisten von den Presbyterianern in England/Religionsfreiheit in der Verfassung der Quäkerkolonie Pennsylvanien/Ludwig XIV. nimmt die gallikanischen Sätze zurück.

1723

Schisma von Utrecht/Anerkennung des Zaren als orthodoxer Herrscher durch die Patriarchen/„Alte Pflichten“ der Freimaurer/Errichtung des Generaldirektoriums in Preußen/Genehmigung der Pragmatischen Sanktion durch die Stände und Ungarn/China erobert Tibet.

1757

Große Koalition gegen Preußen/England gewinnt Bengalen und vertreibt Frankreich aus Indien und Amerika/Aufgeklärter Absolutismus in Portugal.

1787

US Verfassung/Bischofsweihe bei Methodisten/Das französische Parlament blockiert die Notabeln/Die Franzosen fassen in Annam Fuß.

1819

Restauration: Karlsbader Beschlüsse und gesamteuropäische Parallelentwicklung/Preußische Kirchenunion/Die USA erwirbt Florida/England unterwirft die Marathen.

1849

Erste deutsche evangelische Kirchentag/Verfassungsentwicklung in Folge der europaweiten Revolution/Parlamentarische Sieg des Bonapartismus (Liberale) in Frankreich.

1878

Berliner Kongress/Ausgleich Bismarks mit Rom/Sozialistengesetze.

1948

Menschenrechtsdeklaration der UNO/Genocidium/Gründung des ÖRK/Konferenz der orthodoxen autokephalen Kirchen in Moskau/Gründung der VELKD und EKID/Gründung des Staates Israel/Indische Republik/Chinesische Republik und Nordchinesische Regierung Maos/Deklaration des British Commonwealth als internationaler Staatenbund/Brüsseler Vertrag: Westunion/ERP, OEEC, Abkommen über die europäische Zusammenarbeit, Haager Kongress, Vandenberg Entschließung, NATO/OAS/Erklärung der Teilung der Welt und Anfang des Kalten Krieges durch das Kominform/Japanisch-Amerikanische Bündnispolitik.









LITERATUR

Algermissen K., Konfessionskunde, Paderborn 1969.

Altheim F. und Stiehl R., Asien und Rom, neue Urkunden aus sassanidischer Urzeit, Tübingen 1952.

Appel R.und Möller D., Was ist Freimaurerei, Hamburg 1976.

Baus K. und Ewig E., Die Reichskirche nach Konstantin dem Großen, Erster Halbband: Die Kirche von Nikaia bis Chalkedon, in: Jedin H. (Hsg.), Handbuch der Kirchengeschichte, Band II., Freiburg 1973.

Bengtson H., Grundriss der römischen Geschichte mit Quellenkunde, München 1970.

Bromley J. S. (Hsg.), The New Cambridge Modern History, Cambridge 1970.

Bruce F. F., Zeitgeschichte des Neuen Testaments, Wuppertal 1986.

The Cambridge History of Islam, Hsg.: Holt P. M., Cambridge 1970.

Demandt A., Die Spätantike, München 1989.

Dülmen A., Deutsche Geschichte in Daten, Band I.: Von den Anfängen bis 1770, München 1979.

EKL:

Evangelisches Kirchenlexikon, Kirchlich theologisches Handwörterbuch, Hsg.: Brunotte H. und Weber O., Göttingen 1962.

Eliade M., The Encyclopedia of Religion, New York 1987.

Franzens A., Kleine Kirchengeschichte, Freiburg 1965.

Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte, Stuttgart 1970.

Handbuch der Deutschen Geschichte, Konstanz 1956-1980, Hsg.: Just L.

Hartmann K., Atlas-Tafel-Werk zur Geschichte der Weltreligionen, Bd. III., Die Geschichte des Judentums, Stuttgart 1990.

Heiler F., Urkirche und Ostkirche, München 1937.

Hellwig G./Linne G., Daten der Weltgeschichte, von der Altsteinzeit bis heute, München 1988.

Hellwig G., Daten der deutschen Geschichte, Bertelsmann 1976.

Herders Theologisches Taschenlexikon, Hsg.: Rahner K., Freiburg 1973.

Heyer F., Konfessionskunde, Berlin 1977.

Honigmann E., Die Ostgrenze des byzantinischen Reiches von 363 bis 1071, nach griechischen, arabischen syrischen und armenischen Quellen, in: Corpus Bruxellense Historiae Byzantinae-3, A. A. Vasiliev, Byzanze et les Arabes, Tome III., Bruxelles 1935.

Hubatsch W., Das Zeitalter des Absolutismus 1600-1789, Braunschweig 1970.

Ivanka E., Tyciak J., Wiertz P., Handbuch der Ostkirchenkunde, Düsseldorf 1971.

Jung K. M., Weltgeschichte in einem Griff, Ullstein 1985.

Keller H. R., The Dictionary of Dates, New York 1934.

Kempf F., Beck Hans-G., Ewig E., Jungmann J.A., Die Mittelalterliche Kirche, in: Handbuch der Kirchengeschichte, Hsg.: Jedin H., Herder 1966.

Kienast D., Römische Kaisertabelle, Grundzüge einer römischen Kaiserchronologie, Darmstadt 1990.

Kleindel W., Die Chronik Österreichs, Dortmund 1987.

Kraft H., Kirchenväter Lexikon, München 1966.

Kretschmar G., Die Offenbarung des Johannes, Die Geschichte ihrer Auslegung im 1. Jahrtausend, Stuttgart 1985.

Lthk:

Lexikon für Theologie und Kirche, Hsg.: Höfner J. und Rahner K., Freiburg 1958-1968.

Matthiae K./ Tiel W., Biblische Zeittafeln, Berlin 1985.

Meyer H. und Langenbeck, in Verbindung mit Sterner S., Von der französischen Revolution bis zur gegenwart, in: weltgeschichte im Aufriss, Arbeits- und Quellenbuch, Frankfurt 1970.

Mikoletzky H. L., Österreich, das große 18. Jahrhundert, Wien 1967.

Ostrogorsky G., Geschichte des byzantinischen Staates, München 1969.

Otto E., Jerusalem, die Geschichte der Heiligen Stadt, Stuttgart 1980.

RE:

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft, Hsg.: Kroll W. und Mittelhaus K., München 1937.

Ploetz K. J., Der große Ploetz, 29. Aufl., Hsg.: Verlag

Ploetz, Freiburg 1980/1981.

Pollak W. (Hsg.), Tausend Jahre Österreich. Eine biographische Chronik, Wien 1973.

Propiläen Weltgeschichte, Hsg.: Mann G. und Heuß A., Berlin 1931, 1932.

Randa A. (Hsg.), Handbuch der Weltgeschichte, Olten und Freiburg im Breisgau 1954.

Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche, Hsg.: Hauck A., Leipzig 1905.

RGG:

Die Religion in Geschichte und Gegenwart, Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaft, Hsg.: Galling K., Tübingen 1960.

Richter C. F., Historisch-kritischer Versuch über die Arsakiden- und Sassaniden-Dynastie, nach den Berichten der Griechen und Römer bearbeitet, Leipzig 1804.

Ronart S. und N., Lexikon der Arabischen Welt, Zürich 1972.

Saeculum Weltgeschichte, Hsg.: Franke H. u. a., Freiburg 1967.

Schacherl G., Mirchvands Geschichte der Sassaniden, in: Jahres-Bericht des kaiserl. königl. Ober-Gymnasiums zu Wiener-Neustadt, am Schlusse des Schuljahres 1870, Wien 1870.

Schmidt-Liebich J., Deutsche Geschichte in Daten, Band II.: Von 1770-1918, München 1981.

Stoecker H. (hsg.), Handbuch der Verträge 1871-1964, Berlin 1968.

Strack-Billerbeck:

Strack H. L. und Billerbeck P., Kommentar zum Neuen Testament aus Talmud und Midrasch, München 1979.

Torke Hans-J. (Hsg.), Lexikon der Geschichte Russlands, München, 1985.

TRE:

Theologische Realenzyklopädie, Hsg.: Müller G., Berlin 1987.

Veit V., Illustrierte Weltgeschichte, Köln 1976.

Vertrags-Ploetz:

Konferenzen und Verträge, Vertrags-Ploetz, ein Handbuch geschichtlich bedeutsamer Zusammenkünfte und Vereinbarungen, Hsg.: A. G. Ploetz Verlag, Würzburg, Bielefeld 1953.

Waldschmidt E., Alsdorf L., Spuler B., Stange H. O. H., und Kressler O., Geschichte Asiens, München 1950.

Welt- und Kulturgeschichte, Hsg.: G. Du Ry van Beest Holle, Baden-Baden, 1973.

Weltgeschichte in Zahlen, Fischer Taschenbuchverlag, Frankfurt 1977.

Widengren G., Die Religionen Irans, in: Die Religionen der Menschheit Bd. XIV., Hsg.: Schröder C. M., Stuttgart 1965.

Zernack K. (Hsg.), Handbuch der Geschichte Russlands, Stuttgart 1986.

Zierer O., Neue Weltgeschichte, Wien 1981.

Zippe H. (Hsg.), Bildband zur Geschichte Österreichs, Insbruck 1967.

Zöllner E., Geschichte Österreichs von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 1990.





ENDNOTEN

______________________________



1. An Jahreszahlen orientierte.

2. Ortsunabhängige.

3. Bündnisse.

4. Kirchenrechtlicher.

5. Es soll hier nicht in Frage gestellt werden, dass bestimmte Rechtsformen, bzw. bestimmte Formen der Rechtsgestaltung, konfessionsspezifisch sein können, sondern zunächst soll der überkonfessionelle Charakter des Rechts, insb. des Kirchenrechts, durch Gegenüberstellungen (Parallele) hervorgehoben werden.

6. Als staatspolitischer Faktor.

7. Die Bandangaben bei den zitierten größeren Nachschlagewerken werden grundsätzlich - ohne Bezeichnung (wie Bd. und S.) - mit römischen Ziffern angegeben, die Seiten mit arabischen Ziffern.

8. Zum besseren Verständnis empfehlt es sich ev. zuerst die zum Jahr 1948 zusammengestellten Angaben zu lesen, und dann erst beim Jahr 1 v. Chr. zu beginnen.

9. 1 v. Chr.

10. Gaius Caesar.

11. Ploetz 229; Bengtson H., Grundriss der römischen Geschichte I. 268.

12. Vgl. Honigmann, Ostgrenze.

13. So wurde etwa nach der Jahrtausendwende Kleinasien nicht arabisch oder persisch, sondern türkisch, mit den byzantinischen Verhältnissen analogen nachbarschaftlichen Beziehungen.

14. Vgl. Matthiae/Thiel, Biblische Zeittafeln, Karte X.; Veit V., Illustrierte Weltgeschichte I. 162-163.

15. Ploetz 229, 311: Die Vereinbarung schloss bereits 1 v. Chr. bis 1. n. Chr. Armenien ein, gegen das die Ostexpansion Roms (mit Hilfe des „neutralen“ Verbündeten; Parthien) im letzten vorchristlichen Jahrhundert kriegerisch durchgesetzt wurde.

16. Ab 224 n. Chr.

17. Das Testament des Herodes (um 4 v. Chr.) spielt nur eine untergeordnete Rolle auf lokaler Ebene; vgl. Bruce F. F., Zeitgeschichte des Neuen Testaments, S. 28 f.

18. Die Reisen des Paulus, insb. soweit die Bibel sie beschreibt, beschränken sich auf das Gebiet der Griechischen Amphiktyonie (Zwölfstämmebund) und dann auf Rom, das analog etwa den Makedoniern seit dem Vater vom Alexander den Großen, ebenfalls zu dem griechischen Zwölfstämmebund gerechnet wird und etwa Sportler zu den Olympischen Spielen entsendet, was ein ausschließliches Privileg der Hellenen ist. Außer der Taufe des Hofbeamten der Königin von Äthiopien, wobei Äthiopien dann eindeutig der römischen Einflusssphäre zuzuordnen ist, enthält das NT keinerlei exterritoriale Missionsberichte, zumal auch Petr 1,1 lediglich die hellenisierte und ins römische Reichsgebiet einbezogene Gemeinden anspricht.

19. In den Jahren (n. Chr.) 66, 117, 130, 351, 363, (die Samariter 484, 529) 614.

20. Hartmann K., Atlas-Tafel-Werk III. 62; Altheim F. und Stiehl R., Asien und Rom, S. 37 ff.

21. The Cambridge History of Iran III./I. 57.

22. Strack-Billerbeck I. 481, 960, 1018.

23. Strack-Billerbeck III. 808, 816, 847; IV. 875.

24. Bengtson H., Grundriss der römischen Geschichte I. 341.

25. Dionysoskult.

26. Ploetz 239.

27. Veit I. 175.

28. Otto E., Jerusalem, S. 166.

29. Hartmann K., Atlas-Tafel-Werk III. 35.

30. Veit II. 1504.

31. Lthk V. 378 f.

32. Kretschmar G., Die Offenbarung des Johannes, 75 f.

33. Propiläen Weltgeschichte IV. 462; Kraft H., Kirchenväterlexikon, S. 395 f.

34. Literatur über den Konzilsort Jerusalem derzeit nicht zugänglich.

35. Vgl. Richter C. F., Historisch-kritischer Versuch über die Arsakiden- und Sassaniden-Dynastie, nach den Berichten der Perser, Griechen und Römer, S. 164.

36. Vgl. Schacherl G., Geschichte der Sassaniden, in: Jahres-Bericht des kaiserl. königl. Ober-Gymnasiums zu Wiener-Neustadt am Schlusse des Schuljahres 1870, S. 7 (n. 56) f.

37. Eliade M., The Encyclopedia of Religion XI. 337.

38. Widengren G., Die Religionen Irans, S. 244 f.

39. Ploetz 245.

40. Propiläen Weltgeschichte IV. 409.

41. Vgl. Ploetz 245 f.

42. Ploetz 252.

43. Obgleich die Anerkennung des Christentums 311, und die Erhebung zur Staatsreligion im römischen Reich 330 n. Chr. erfolgt ist.

44. Hartmann K., Atlas-Tafel-Werk III. 57.

45. TRE XVI. 613 (30-33).

46. TRE XVI. 620 f.

47. Ploetz 255.

48. Franzens A., Kleine Kirchengeschichte, S. 67 f.: Constantin behielt nicht nur den Titel Pontifex Maximus, sondern stützte seine kirchliche Vollmachten - ein Konzil einzuberufen - als „Bischof im äußeren Bereiche“ auf diesen Titel.

49. Ploetz 212-213; Baus K., Ewig E., Die Reichskirche nach Konstantin den Großen, erster Halbband: Nikaia bis Chalkedon, in: Jedin H., Handbuch der Kirchengeschichte II. 225.

50. Oft fälschlich mit der Absetzung des Augustulus um 476 gleichgesetzt: vgl. Ploetz 324.

51. RE Suppl. XV. 347.

52. Vgl. Ploetz 325, 328 f.

53. Ploetz 221 ff.; RE Suppl. XV. 345 f.

54. Kienast D., Römische Kaisertabelle, S. 26; Weltgeschichte in Zahlen, S. 40.

55. Vgl. Veit I. 157.

56. RE XXIV. 1948 f.; und 2. Reihe XII. 1355 f.

57. Welt- und Kulturgeschichte VII. 3025 f.

58. Felix II.

59. Welt- und Kulturgeschichte VII. 3026.

60. Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S. 472.

61. Vgl. Demandt A., Die Spätantike, S. 172; Randa A. (hsg.), Handbuch der Weltgeschichte I. 829 f.; RE II./XV. 325 f.

62. Ploetz 326.

63. RE II./XV. 326.

64. Ploetz 324; RE II./XV. 321 ff.

65. Ploetz 326.

66. RE II./XV. 320 ff.

67. Ploetz 326; RE II./XV. 317 f.

68. Ploetz 1062.

69. Zierer O., Neue Weltgeschichte I. 401 f.

70. Ploetz 1068 f.

71. Propiläen Weltgeschichte III. 610.

72. Franzens A., Kleine Kirchengeschichte, S. 88 f.

73. Kleindel W., Die Chronik Österreichs, S. 47.

74. Ploetz 337; Welt- und Kulturgeschichte VII. 3076.

75. Propiläen Weltgeschichte, Berlin 1932, III. 66.

76. Weltgeschichte in Zahlen, Fischer Taschenbuchverlag 1977, S. 81; Ploetz 326 f.

77. Veit II. 1508.

78. Ploetz 1072.

79. Kempf F. u. a., Die Mittelalterliche Kirche, (Handbuch der Kirchengeschichte, Hsg. H. Jedin) III./I. 169, 171.

80. Kleindel W., Die Chronik Österreichs, S. 54.

81. Ploetz 374.

82. Ploetz 376.

83. Hellwig/Linne, Daten der Weltgeschichte, S. 131; Saeculum Weltgeschichte IV. 119 f.

84. Hellwig/Linne S. (130-)132; vgl. Ploetz 487 f.

85. Ploetz 486 f.

86. Ploetz 353.

87. Zierer O., Neue Weltgeschichte I. 40.

88. Saeculum Weltgeschichte IV. 113 f.; Ronart S. und N., Lexikon der arabischen Welt, S. ff.: Die sozialutopische Bewegung der Qarmaten begann mit einem eigenen Kalifen, volle Gleichberechtigung und Gütergemeinschaft, die eine Zeit lang auch den Besitz der Frauen umfasste.

89. Ronart S. und N., Lexikon der arabischen Welt, S. 945 ff.

90. Saeculum Weltgeschichte IV. 118 ff.

91. Saeculum Weltgeschichte IV. 124.

92. Saeculum Weltgeschichte IV. 117 ff.

93. Ploetz 456.

94. Ploetz 458.

95. Ploetz 444 f.

96. Ploetz 445.

97. Ploetz 446.

98. Propiläen Weltgeschichte V. 644; Ploetz 489.

99. Ploetz 449

100. Ploetz 423; Handbuch der Deutschen Geschichte I./III. 60.

101. Ploetz 489.

102. Ploetz 407.

103. Ploetz 423: das Papstwahldekret kommt lediglich etwa einer Novellierung des vom Humbert von Silva Candida in seinem Werk „Adversus Simoniacos“ formulierten Programms gleich. Das Dekret sucht einerseits unter Berufung auf den Kaiser den Einfluss des römischen „Volkes“ auszuschalten, und andererseits durch eine schwammige Theorie den Kaiserlichen Einfluss als unpraktikabel hinzustellen.

104. Franzens A., Kleine Kirchengeschichte, S. 174.

105. Vgl. Ploetz 421 f.; Franzens A., Kleine Kirchengeschichte, S. 175.

106. Ploetz 407 f.

107. Ploetz 423.

108. Veit I. 254.

109. Ploetz 407.

110. Franzens A., Kleine Kirchengeschichte, S. 188; Kempf F. u. a., Die Mittelalterliche Kirche, Erster Halbband, S. 410 f.; Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S. 137 f.

111. Propiläen Weltgeschichte V. 644; Ploetz 407.

112. Propiläen Weltgeschichte V. 644.

113. Ploetz 407.

114. Ostrogorsky G., Geschichte des byzantinischen Staates, S. 281 f.; Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S. 138

115. Ploetz 489.

116. Ploetz 1068 f.; Propiläen Weltgeschichte V. 645.

117. Propiläen Weltgeschichte V. 649.

118. Propyläen Weltgeschichte V. 649; vgl. Ploetz 1069.

119. Ploetz 490.

120. The Cambridge History of Islam I. 240.

121. Ploetz 492.

122. Ploetz 518.

123. Veit II. 1512.

124. Ploetz 417.

125. Die Betonung der nominellen Souveränität des Königs ratifiziert in Wahrheit die Ausübung der an die Landesfürsten delegierten Hoheitsrechte des Königs.

126. Ploetz 418.

127. Propyläen Weltgeschichte V. 655.

128. Handbuch der Deutschen Geschichte I./IV. 70.

129. Ploetz 484.

130. Propyläen Weltgeschichte V. 655.

131. Ploetz 494.

132. Propyläen weltgeschichte V. 658.

133. Ploetz 519.

134. Ploetz 535.

135. Heyer F., Konfessionskunde, S. 612.

136. Ploetz 643.

137. Ploetz 622.

138. Ploetz 642 f.

139. Ploetz 686.

140. Der europäische Teil der mongolischen Tetrarchie mit der neugegründeten Hauptstadt Sarai an der Wolga: Veit I. 428.

141. Veit I. 428 f.

142. Ploetz 467 f.

143. Ploetz 652.

144. Ploetz 682.

145. RGG V. 543.

146. Veit I. 616.

147. Heyer F., Konfessionskunde S. 612; EKL II. 900.

148. Ploetz 627.

149. Ploetz 712.

150. Hubatsch W., Das Zeitalter des Absolutismus, S. 58 f.

151. Zöllner E., Geschichte Österreichs, S. 247 f.

152. Ploetz 687; Zöllner E., Geschichte Österreichs, S. 247 f.

153. Ploetz 687; Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S.169 ff.

154. Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S. 171.

155. Tatsächlich nahm nach der ausdrücklich anderslautenden Anerkennung des moskauer Patriarchats durch Konstantinopel (1593) der moskauer Patriarch eigenmächtig den Titel; „Job, Patriarch der Stadt der Zaren Moskau und des ganzen Russlands, des neuen Rom“,an. Vgl. Heiler(F., Urkirche und Ostkirche, S. 168 f.; Ploetz 685: der „römische“ Anspruch Moskaus geht auf den Mönch Philotheos (1510) zurück.

156. Ploetz 628, 653.

157. Die Historiker neigen dazu, die Rechtsakte des revolutionären Parlaments - im Zuge der Glorreichen Revolution - als die eigentlichen hinzustellen. Aus rechtlicher Sicht jedoch hätte das Parlament nur vom König einberufen werden können, und es war ein formaler Unding, dass der König vom Parlament abgesetzt wäre. es bedurfte aber noch einen erheblichen rechtstheoretischen Aufwand, um die nachträglich erfolgte Bestätigung der an und für sich illegalen (nichtigen) Parlamentsakte, durch den neuen König der parlamentarischen Revolution, als hinreichend für die rückwirkende Erklärung der Rechtswirksamkeit hinzustellen. Konstitutionell ist jedoch eher der Zeitpunkt der rückwirkenden Bestätigung als der zunächst illegale Staatsakt.

158. Ploetz 684.

159. „King in Parliament“, vgl. Ploetz 684.

160. Veit I. 671.

161. Keller H. R., The Dictionary of Dates I. 78.

162. EKL III. 309 f.

163. Heyer F., Konfessionskunde, S. 612.

164. Bromley J. S. (Hsg.), The New Cambridge Modern History VI. 142 f.

165. EKL III. 310.

166. RGG V. 543.

167. Veit I. 673.

168. Ploetz 652.

169. Randa A., Handbuch der Weltgeschichte II. 1802.

170. Bromley J. S. (Hsg.), The New Cambridge Modern History VI. 580 ff., 587.

171. Pollak W. (Hsg.), Tausend Jahre Österreich I 186 f.; Mikoletzky H. L., Österreich, S. 44 ff.; Zöllner E., Geschichte Österreichs, S. 247-257.

172. Ploetz 652.

173. Veit I. 731.

174. Weltgeschichte in“Zahlen, Fischer Taschenbuch Verlag 1977, S. 175.

175. Ploetz 552: Der Gallikanismus in Frankreich entstand noch 1438, wo der Basler Konzil, bzw. die Pragmatische Sanktion von Bourges, den Papst dem Konzil unterstellt hat.

176. Propiläen Weltgeschichte VI. 84 f.

177. Vgl. das Jahr 1787, wo das Parlament die Notabeln „torpediert“.

178. Lthk X. 588; Herders theologisches Taschenlexikon I. 85 f.

179. Lthk X. 587 f.

180. Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S. 150.

181. Ploetz 689.

182. vgl. Torke (Hsg.), Lexikon der Geschichte Russlands, S. 376-377.

183. Zernack K. (Hsg.), Handbuch der Geschichte Russlands II./I. 337; Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S. 169 f.

184. Appel R., Möller D., Was ist“Freimaurerei, S. 11, 23 f.; Veit I. 782 ff.; EKL I. 1381 ff.

185. Veit I. 734.

186. Ploetz 659 f.; Dülmen A., Deutsche Geschichte in Daten I. 263 f.

187. Aufgeklärter Absolutismus.

188. Ploetz 630.

189. W. Kleindel, Die Chronik Österreichs, S. 242.

190. Insb. in Ungarn und Siebenbürgen, die Zufluchtstätten der protestantischen Diaspora werden.

191. Zippe H. (Hsg.), Bildband zur Geschichte Österreichs, S. 42.

192. Waldschmidt E. u.a., Geschichte Asiens, S. 736.

193. Ploetz 657.

194. Hubatsch, Das Zeitalter des Absolutismus, 177; Dülmen A., Deutsche Geschichte in Daten I. 283 f.

195. Weltgeschichte in Zahlen S. 183.

196. Kleindel W., Die Chronik Österreichs, S. 258.

197. Vertrags-Ploetz II. 66.

198. Veit II. 1522; Waldschmidt E. u. a., Geschichte Asiens, S. 736.

199. Weltgeschichte in Zahlen, S. 183.

200. Ploetz 631.

201. Ploetz 1193.

202. Ploetz 1174 f.; Randa A. (Hsg.), Handbuch der Weltgeschichte II. 1859 f.

203. Realenzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche XII. 778 f.

204. RGG VI. 918; Heyer F., Konfessionskunde, S. 667.

205. Ploetz 676.

206. Waldschmidt E. u. a., Geschichte Asiens, S. 738.

207. Veit II. 959.

208. Veit II. 958; Ploetz 729.

209. EKL I. 1138: Der eigentliche „Patriarch der süddeutschen Erweckung“, Jung-Stilling, veranlasste die schwäbische Auswanderung dorthin.

210. EKL I. 1138: Juliane v. Krüdener bewirkte ein Erweckunsrausch 1816-1818 in Baden.

211. Veit II. 957.

212. Veit II. 957, 959.

213. Ploetz 803.

214. Meyer H. und Langenbeck W., Von der französischen Revolution bis zur gegenwart, S. 53 f.

215. Ploetz 743.

216. Hellwig/Linne, Daten der Weltgeschichte, S. 290.

217. Jung K. M., Weltgeschichte in einem Griff, S. 683.

218. Kleindel W., Die Chronik Österreichs, S. 309.

219. Randa A., Handbuch der Weltgeschichte I. 2079 f.

220. Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte III. § 23: Eine zentrale Stellung in der Reformpolitik hatte die Wehrorganisation, da das Gesetz vom 3. 9. 1814 über die allgemeine Wehrpflicht versuchte, einen Kompromiss zwischen altpreußisch militärstaatlicher Tradition und bürgerlich-nationalen Kräften der Linie zu finden. Der König hat die entscheidende Verfassungsfrage mit dem Kabinettsordre vom 22. 12. 1819 gelöst, indem er die Landwehr dem Oberkommando der regulären Armee unterstellte.

221. Handbuch der Deutschen Geschichte III./I./II. 89: Der Bayerische Minister von Lerchenfeld bemerkte schon im Oktober 1819, dass Deutschland durch die Bundesbeschlüsse aus einem Staatenbund in einen Bundesstaat umgewandelt worden sei.

222. RGG VI. 1141.

223. Schmidt-Liebich J., Deutsche Geschichte in Daten II. 96 ff.

224. Heyer F., Konfessionskunde, S. 668 f., RGG VI. 1141 ff.

225. Schmidt-Liebich J., Deutsche Geschichte in Daten II. (96-)98.

226. Handbuch der Deutschen Geschichte III./I./II. 72.

227. Handbuch der Deutschen Geschichte III./I./II. 73; RGG VI. 1138 f., 1141.

228. Handbuch der Deutschen Geschichte III./I./II. 72 f.

229. Ploetz 798.

230. Veit II. 1013.

231. Hellwig G., Daten der deutschen Geschichte, S. 197: Der 1815 gegründeten Deutschen Burschenschaften (unter den damals neuen Farben Schwarz-Rot-Gold) auf dem Warthburger Fest 1817, zur Erinnerung an die Reformation und die Völkerschlacht bei Leipzig, endet mit der Verbrennung der Bundesakte und reaktionärer Symbole.

232. Ploetz 819.

233. Ploetz 815 f.

234. Weltgeschichte in Zahlen, S. 196.

235. Waldschmidt E. u. a., Geschichte Asiens, S. 738.

236. Hellwig g., Daten der deutschen Geschichte, S. 210.

237. Schmidt-Liebich J., Deutsche Geschichte in Daten, II. 154 f.

238. Ploetz 725.

239. Ploetz 725; Schmidt-Liebich J., Deutsch Geschichte in Daten II. 137-155.

240. Ploetz 743.

241. Ploetz 725, 749 f., 770; Schmidt-Liebich J., Deutsche Geschichte in Daten II. 97: Die diskriminierenden Gesetze durch die Karlsbader Beschlüsse (1819) werden erst hier durch die Verfassungsentwicklung überholt (vgl. S. 137-155).

242. Ploetz 749 f.

243. Weltgeschichte in Zahlen, S. 204.

244. Ploetz 749 ff.

245. Veit I. 471.

246. Ploetz 788 f.

247. TRE I. 457 f.

248. Ploetz 722 ff.

249. Vgl. Herders Theologisches Taschenlexikon V. 7 ff.

250. Ploetz 1179.

251. Waldschmidt E. u. a., Geschichte Asiens, S. 738.

252. Ploetz 731 f.

253. Ploetz 1082.

254. Die Besetzung von Bosnien-Herzegowina durch Österreich war auch eine geheime Absprache mit den Türken.

255. Ploetz 733 f.

256. Ploetz 729.

257. Ploetz 757.

258. Schmidt-Liebich J., Deutsche Geschichte in Daten II. 245.

259. Ploetz 762 f.

260. Ploetz 732.

261. Hellwig/Linne, S. 338.

262. Algermissen K., Konfessionskunde, S. 414.

263. Hellwig G., Daten der deutschen Geschichte, S. 226; Schmidt-Liebich J., Deutsche Geschichte in Daten II. 243.

264. Algermissen K., Konfessionskunde S. 406.

265. Ploetz 1228-1231.

266. Stoecker H. (Hsg.), Handbuch der Verträge, S. 462.

267. Stoecker H. (Hsg.), Handbuch der Verträge 1871-1964, S. 460.

268. Veit II. 1542.

269. Ivanka E., Handbuch der Ostkirchenkunde, S. 671.

270. Ivanka E., Handbuch der Ostkirchenkunde, S. 670 f.

271. Ivanka E. u. a. (Hsg.), Handbuch der Ostkirchenkunde, S. 670.

272. Herders Theologisches Taschenlexikon IV. 370 f.; Heyer F., Konfessionskunde, S. 673 f.

273. Weltgeschichte in Zahlen, S. 263.

274. Ploetz 1537.

275. Ploetz 1309.

276. Ploetz 1406.

277. Hellwig/Linne, S. 435.

278. Ploetz 1323.

279. Ploetz 1256 f.

280. Ploetz 1256 f.

281. Ploetz 1197.

282. Stoecker H., Handbuch der Verträge 1871-1964, S. 451.

283. Ploetz 1355.

284. Ploetz 1242.

285. Ploetz 1336.

286. Stoecker H. (Hsg.), Handbuch der Verträge 1871-1964, S. 459; Vertrags-Ploetz II. 342 ff.

287. Ploetz 1334 f.: Ab 1949 stellt Japan offiziell die Reparationszahlungen ein.