Gabriel Foco

 

 

 

 

DER VERLORENE FRIEDE

 NACH DEM GEWONNENEN KRIEG

 

Kritik an den Pariser Vororteverträgen

 1919-1920

 aus ungarischer Sicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                  WIEN 1994

 


 

 

1 INHALTSVERZEICHNIS

 

1 INHALTSVERZEICHNIS. 2

2 ABKÜRZUNGEN.. 3

3 VERWENDETE LITERATUR.. 5

4 VORWORT.. 12

5 DER VERLORENE FRIEDE.. 13

6 DAS FRIEDENSDIKTAT.. 15

6.1      Die Theorie. 16

6.2      Die Praxis. 18

7 DAS NATIONALITÄTENPRINZIP. 22

7.1      Der historische Hintergrund. 25

7.2      Der ideologische Hintergrund. 27

7.3      Der machtpolitische Hintergrund. 27

8 DIE RASSENTHEORIE.. 28

9 DIE SELBSTBESTIMMUNG.. 31

9.1      Die Aushöhlung. 34

9.2      Propagandakrieg. 35

10 DAS VÖLKERRECHT.. 38

10.1    Verweigerte Volksabstimmung. 38

10.2    Verleumdung. 39

10.3    Kompetenzüberschreitung. 41

10.4    Landraub. 42

10.5    Kriegsverbrechen. 43

10.6    Faustpfandpolitik. 44

10.7    Forschung. 45

11 DIE SCHULDFRAGE.. 46

11.1    Das österreichische Ultimatum.. 47

11.2    Die serbische Antwortnote. 50

11.3    Unterlassung internationaler Verhandlungen. 54

11.4    Angriffskrieg. 57

11.5    Hegemonialanspruch. 58

11.6    Deutsche Rüstung. 59

11.7    Die russische Mobilmachung. 60

11.8    Österreich. 60

11.9    Gebietsforderungen. 63

11.10      Perspektiven. 66

12 CHRONOLOGIE.. 68

13 DAS MINDERHEITENPROBLEM... 75

14 KRIEGSVERHÜTUNG AUF DEM BALKAN.. 78

14.1    Ecce homo. 80

14.2    Unter dem Strich. 81

14.3    Soll und Haben. 81

15 DIE VERANTWORTUNG.. 82

15.1    General Gondrecourt 85

15.2    General d'Esperey. 85

15.3    General Henri Berthelot 85

16 ENDLÖSUNG DER UNGARNFRAGE.. 89

17 DIE UNGARISCHE REVISION.. 92

18 RESÜMEE.. 94

 

 

2 ABKÜRZUNGEN

 

Anm.                                       Anmerkung

Aufl.                                        Auflage

BRD                                        Bundesrepublik Deutschland

DDR                                        Deutsche Demokratische Republik

CSR                                         Sozialistische Republik Tschechoslowakei

ed.                                           edited

EU                                           Europäische Union

kgl.                                          königlich

K. u. K.                                   Kaiserlich und Königlich (Österr.-Ungar.)

NATO                                     North Atlantic Traty Organisation

österr.                                      österreichische

SHS                                         Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen

UdSSR                         Sowjetunion

ung.                                         ungarische

UNO                                        Vereinte Nationen

US                                           Vereinigte Staaten

USA                                         Vereinigte Staaten von Amerika

 


 

 

3 VERWENDETE LITERATUR

 

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4 VORWORT

 

Die meistzitierten Zeilen des serbischen Romanciers, und seit Sommer 1992 Präsident Rest-Jugoslawiens, Dobrica Ćosić, lauten: „Die Serben ge­winnen alle Kriege und verlieren immer den Frieden“[1]. Nachdem der Jungpartisan und dann Parlamentarier Ćosić Ende der 60er Jahre die Albaner der nationalen Unterdrückung der Serben in der Provinz Kosovo beschuldigt hatte[2], verlor er alle Ämter und wurde Literat, ehe er 1986 als Co-Autor des „Memorandums“ der serbischen Akademie der Wissenschaften[3], das nationalistische Mani­fest für ein Großserbien, in dem vordergründig mit der „anti-serbischen Politik Titos“ ab­gerechnet wird, und das großserbische Aktionsprogramm (einschließlich der nunmehr um­kämpften kroatischen und bosnischen Gebiete) für den ser­bischen Präsidenten Milošević lieferte.

 

Es war davon auszugehen, dass ohne das von dem nunmehrigen Staatspräsi­denten Rest­ju­go­sla­wiens maß­geblich mitgestaltete Memorandum der serbischen Akademie der Wissen­schaf­ten als pan­serbisches Aktionsprogramm, die Serben in Bosnien und Kroa­tien als ein schießwütiger Haufen abgetan werden, und als harmlos beiseite geschoben wer­den könnten. Was die Schlägertrupps und Erschießungskommandos von Hitler und Stalin so gefährlich macht, ist weder ihre Blutrünstigkeit, noch ihre Waffen, sondern die jeweili­ge Ideologie, bzw. Welt­anschauung, die ihre Vorgangsweise theoretisch legitimiert. Analog ist das pan­ser­bi­sche Me­mo­ran­dum des Staatspräsidenten Ćosić die gefährlichste aller Waf­fen, die ei­gentli­che Wur­zel des Übels in den neuen Staaten auf dem Gebiet des ehemali­gen Jugo­sla­wien. Ana­log ist auch die Heuchelei, indem nun Ćosić seine Friedfertigkeit gegen­über westlichen Jour­nali­sten beteuert, so als wäre Panserbien überhaupt mit friedli­chen Mitteln denkbar, und hätten nicht schon zu allen Zeiten die Repräsentanten von ag­gressi­ven Ideo­logien stets von Fried­fertigkeit triefenden Reden geschwungen.

 

Es wird in den Nachfolgestaaten Exjugoslawiens kaum ein dauerhafter Frieden einkehren, bis die panserbische Ideologie in ihrer unzeitgemäßen Wesensart entlarvt, und ihr verderb­licher Charakter dem serbischen Nationalismus allerorts bewusst gemacht wird. Dazu ist zu­nächst darauf hinzuweisen, dass die Probleme mit benachbarten Ethnien nicht auf die vom Me­mo­ran­dum der Serbischen Akademie angeprangerten Maßnahmen Titos zu­rückgehen, son­dern viel tiefer sitzen. Die Nationalitätenkonflikte der Serben mit ihren Nachbarn hän­gen orga­nisch mit dem Ersten Weltkrieg, und mit dessen Ursachen und Aus­wirkungen zu­sammen. Ohne auf die wahren Ursachen einzugehen, ist eine Lösung der Konflikte kaum denkbar. Die gegenständliche Arbeit versucht daher den Kausalzusammen­hängen zwischen den Na­tiona­litätenkonflikten der Serben mit den neuen Nachbarstaaten Anfang der 90er Jah­re und dem Ersten Weltkrieg nachzugehen, um für die Verarbeitung des schockierenden Phäno­mens des Genozids vor der Tür des neuen Europa den Weg zu ebnen.

 

Die Arbeit strebt weder die ereignisgeschichtliche Vollständigkeit an noch erhebt sie Anspruch, eine historische Abhandlung im herkömmlichen Sinne zu sein, sondern hat sich zunächst zum Ziel gesetzt, die Problemstellen der Friedensverträge nach dem Ersten Welt­krieg zu sammeln und zu systematisieren, um dann in der Folge auf die Konsequenzen der 1919-1920 in den sogenannten Pariser Vororteverträgen erfolgten Neugestaltung Europas im gegenwärtigen Kontext, mit dem Schwerpunkt Exjugoslawien, bzw. Nachfolgestaaten, hinzuweisen. Es musste daher sowohl ereignisgeschichtlich wie auch im Hinblick auf die untersuchten Quellen eine zielorientierte Auswahl jener Fakten getroffen werden, die von der Neugestaltung Europas in den Pariser Vororteverträgen 1919-1920 den Bogen zu der europäischen Integration unserer Tage, in scharfem Kontrast zu dem blutigen Nationalitä­tenkonflikt in Bosnien, spannen. Lediglich bei den näher beleuchteten Fragen wurde auf Übersichtlichkeit geachtet. Ansonsten galt die Aufmerksamkeit dem größeren Zusammen­hang, sodass die Fakten nicht für sich, sondern soweit zu der Erhellung der Zusammenhän­ge zweckdienlich waren, beleuchtet werden. Auf die schulmäßige Durchführung der Quel­lenarbeit konnte und sollte überall dort verzichtet werden, wo der gegenwärtige Stand der Forschung den objektiven Zugang bereits ermöglicht. Man könnte vorsichtig von einer Schwachstellenanalyse der Lage der gegenwärtigen Forschung als Ausgangsposition sprechen, weil einige Fragen, wie z. B. die österreichischen Reparationszahlungen so gut wie übergangen wurden, während andere Fragen, die früher bereits hinreichend erschlossen waren, später von ideologisch gefärbten oder nicht sachlich motivierten Neuinterpretationen überwuchert und in manchen Fällen schwer oder kaum noch zugänglich gemacht wurden. Auch wurden zentrale Themen der Geschichtsforschung zur ideologischen Kampfarena für Schaukämpfe so umgestaltet, dass nun das Kreative, um nicht zu sagen Künstlerische, so in den Vordergrund gestellt wurde, dass im theatralischen Kampfgetümmel die Sachfragen für die Wissenschaft nicht mehr zugänglich waren und sind, bis schließlich das Forschungsfeld der Wissenschaft gänzlich verloren gegeben werden musste. Es musste große Gebiete der historischen Forschung an die der Wissenschaft fremde und oder feindliche Mächte abgetreten werden. Es sollte hier ein Versuch gleichsam in der Form einer Expedition in die nunmehr fremden, weil an die wissenschaftsfremden Mächte verlorenen Gebiete unternommen werden, um diese neue für die Wissenschaft und Forschung zu entdecken. Allerdings sollte dabei die Fahne der Wissenschaft nicht offen in den neuentdeckten Gebieten gehisst werden, denn das wäre den wirklichen Entdecker vorbehalten, die schon seinerzeit das Gebiet für die Wissenschaft und Forschung erobert hatten, zumal auf eine Reconquista der Wissenschaft in der Geschichtsforschung verzichtet werden musste.

 

Außer dem Versuch, zu der laufenden Diskussion über die Zusammenhänge zwischen Bosnienkrise und Wechsel- und Auswirkungen vor dem Ersten Weltkrieg und heute einen Betrag zu leisten, möchte die Arbeit die Fachwelt auf die bisher nur unvollständig erforschte Quellenlage aufmerksam machen.

 

 

5 DER VERLORENE FRIEDE

 

Es ist aus heutiger Sicht mindestens so schwer Verständnis für die Pariser Vororteverträ­ge[4], für den sogenannten „Frieden“ von Versailles, oder St. Germain und Tria­non, sowie Neuilly und Sèvres, zu finden, wie für den Ersten Weltkrieg selbst[5]. So wie der Krieg von damals, dessen Konsequenzen die Nachwelt trägt, der heutigen Generation unverständlich er­scheint, so unverständ­lich er­scheint die ab­schl­ießende Friedensregelung, die den Frieden si­chern sollte, aber in der noch grö­ßeren Zer­störung des Zweiten Weltkrieges münde­te[6]. Heute glaubt kaum noch je­mand an gewonne­ne Kriege. Denn mit der mangeln­den Wirtschaft­lichkeit schwand schon um die Jahrhundertwende auch der Nimbus eines ge­wonnenen Krieges[7], doch lag die Sinnlosigkeit sog. ge­wonnener Kriege noch nicht so un­überseh­bar auf der Hand wie nach der er­sten Atom­bombe[8], und vor allem war die Kontrolle der stra­tegischen Rüstung noch nicht so ausge­reift wie in dem kürzlich zu Ende gegangenen Kal­ten Krieg.

 

Im April 1991 hat der französische Präsident Mitterrand - angesichts der beim Untergang des Kommunismus aufgebro­chenen Nationalitäten­konf­likte - in einer Rede in Bukarest[9] offen die in dem Friedensvertrag von Trianon begangenen Fehler kritisiert, sprach konkret von Ungerechtig­keit[10] im Zusammenhang mit der Friedensregelung in Trianon, und hat da­mit die seit St. Ger­main und Trianon zugemauerte Tür der Verständigung - in Richtung der tat­sächlichen Selbst­bestimmung der Völker im Donauraum - auftun wol­len[11]. Es gab ein gro­ßes Echo: es ging damals wie heute um die Grundlagen des neuen Europa.

 

Nachdem die jüngere Generation kaum mehr etwas darüber weiß[12], warum die Großväter star­ben[13], aber mit dem blutigen Nationali­tätenkonflikt in Jugo­slawien – als mit der Spätlese vom sogenannten „Friedenswerk in Tria­non“ – konfrontiert wird[14], scheint es – im Interesse einer güt­li­chen Lösung – die be­sondere Verantwortlichkeit Frank­reichs zu sein, die Weltöffentlichkeit über die Fehler und Ursachen nä­her aufzu­klären. Der französi­sche Premier Clemenceau (1917-1920), ge­nannt der „Tiger“, der später selbst rückblickend gemeint hat, dass sein Frie­denswerk „zwanzig Jahre die Unruhe in Europa ge­währleiste­te“[15], wurde von den Landsleuten zum Zei­chen der be­sonderen Ehrung (für den gewonnenen Ersten Weltkrieg) stehend begra­ben[16]. In jüngster Zeit verharrten nur noch – mehr oder weniger offensiv – die Bal­kanmächte Rumänien[17] und Serbien poli­tisch in der damaligen Sie­gerpose gegen­über den als Kriegsbeute verteilten Natio­na­litäten, während die Entglorifizierung der Triumpha­toren von der Geschichtsfor­schung fak­tisch längst voll­zogen ist. Es wird lediglich noch über das Ausmaß und die Tragweite der Übergriffe, der begange­nen „Fehler“ durch die Sie­ger­mächte, diskutiert[18], nicht aber über den „Frieden“, den die Sieger­mächte ver­loren haben.

 

 

6 DAS FRIEDENSDIKTAT

 

Am 4. Juni 1920 wurde im Schloss Groß-Tri­anon neben Versailles der für Un­garn den Er­sten Weltkrieg abschließende Frie­dens­ver­trag un­terzeichnet. Die Urkunde sanktio­niert den Zerfall der Österreichisch-Ungarischen Mon­ar­chie und zu­gleich die Auflösung des hi­sto­ri­schen Un­garns[19]. Ungarn wird die Anerkennung des Verlustes von 2/3 des Vorkriegsgebie­tes und 64 Prozent seiner Vorkriegsbevölkerung aufgezwungen[20]. Demnach ist das Gebiet Un­garns (von Kroatien abge­sehen[21]) von 283.000 km² auf 93.000 km², die Bewohnerzahl von 18,2 Mio. auf 7,6 Mio. geschrumpft. Laut un­gari­scher Statistik - auf der Basis der Volkszäh­lung von 1910[22] - kamen 4.000 km² zu Österreich, 292.000 Einwohner, davon 26.000 Ungarn. Die Tschechoslowa­kei bekommt 63.000 km² und 3,5 Mio. Einwohner, da­von 1,072 Mio. Ungarn. Zu Jugoslawien gelangen (Kroatien[23] nicht gerechnet) 21.000 km², 1,6 Mio. Ein­wohner, darunter 465.000 Ungarn. Und abschließend er­hielt Rumänien 102 km² vom Gebiet des ehema­ligen Ungarns: Von den 3,5 Mio. Einwohnern sind 1,664 Mio. Un­garn[24]. Dem ist hinzuzufügen, dass die Optik der reinen Nationalitäten‑Statistiken den tatsächlichen Verhältnissen bei weitem nicht gerecht wird, sondern der rassistischen Be­trachtungsweise der Panslawen und Panromanen Vorschub leisten. Denn mit den zahlrei­chen Volksdeutschen, Juden und noch einer Reihe anderer ungarnfreundlichen Nationalitä­ten, sowie mit den Sympathisanten aus den Reihen der distanzierteren Nationalitäten, bilde­te die altungarische Nationalitätenstruktur eine zwar nicht spannungsfreie jedoch solide Basis, die keines der Nachfolgestaaten, die auf Kosten Ungarns entstanden, auch nur annähernd aufwies.

 

6.1      Die Theorie

 

Das ideologische Kernstück des Friedens­programms der Siegermächte nach dem Ersten Welt­krieg ist die „14 Punkte“ ent­haltende Grundsatzdeklaration des amerikanischen Präsi­denten Wilson[25] gewesen, das im we­sentli­chen ei­ne auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker ba­sie­rende Friedensordnung zu ga­rantie­ren schien. Die Folgen des als Friedenswerk selbstgerecht gepriesenen Neuordnung Europas in den Pariser Vororteverträgen wären nicht so fa­tal ge­wesen, wenn die üb­rigen Siegermächte diese Stimme der Gerechtigkeit für die Völker aus den ehema­li­gen Kolonien offen beiseite geschoben und nicht zur Bemäntelung ihrer bis­her üblichen Machtpolitik nach dem sog. „Historischen Recht“ vorge­schoben hätten. Die inneren Widersprüche im „Friedenswerk“ entstan­den dadurch, dass die Alliierten vor dem Kriegsein­tritt Amerikas um 1915-1916 in London in einem Geheimbund ihre imperiali­sti­schen Ziele - samt Gebietsansprüchen - abgesteckt ha­ben. Die Amerikaner, die 1917 in den Krieg einstiegen, traten die­sen Vereinbarungen auch später nicht bei, sie behaupteten sogar, dass Washington offiziell nicht informiert (nicht „officiellement in­formé de leur existence“) ge­wesen wäre[26]. Wären die im­perialisti­schen Ver­sprechungen Frankreichs und Groß­britanniens im Geheimvertrag von 1915-1916 nicht einge­halten worden, dann, so die Experten nachher, wäre die Friedenskonferenz in beträchtliche Schwierigkeiten geraten. Die Regierungen der Franzosen und Engländer wussten zwar, dass die von den Ameri­kanern verkündeten Rechtsideale für das künftige Friedens­reich in Europa im Schoße des Völkerbundes, wie es damals hieß, ganz und gar mit Inhalt und Form des geheimen Londoner (und Bukarester) Vertrages[27] von 1915-1916 un­verein­bar sind[28], sie ver­trauten aber ihren diplomatischen Künsten, und mein­ten, den Ameri­kanern und der Völ­kergemein­schaft das groß ange­kündigte Nationalitätenprinzip vor­spie­geln zu können[29]. Sie schworen sich also äu­ßerlich vollinhaltlich auf „Selbstbestim­mung der Völker“ und „Völ­kerbund“ ein, im Feuerschutz ihrer Kriegspropaganda entfalteten sie aber im Hin­tergrund ihre klassi­sche Di­plomatie, welche historisch gewachsene Machtpolitik der neuen Rechtspolitik (unvereinbar) entgegenstand, um die Londoner (geheimen) Verträge von 1915-1916 - samt Zusät­zen - doch noch mit dem völkischen Rechtsideal der Ame­rikaner in scheinbare Überein­stim­mung zu brin­gen: sie rückten aber von dem jeweiligen (zeitlich früheren und inhaltlich mit dem Völkerrecht unvereinbaren) Geheim­vertrag prak­tisch nicht ab[30]. Bis dorthin galt allgemein das sog. historische Recht, wonach ein Rechtsanspruch und Legitimation die Geschichte als Rechtsquelle benutzten und allseits anerkannten, oder eben frühere Rechte – im Sinne der Überlieferung – gelten ließen. Von nun an sollte das sogenannte Völkerrecht gelten, das mit dem historischen Recht unvereinbar war und dessen Legitimität leugnete, wonach die Legitimität jedes Rechts vom Votum einer Mehrheit abhänge. Nach diesem kolonialem Ideal war es das Recht der Stärkeren, in Amerika einzuwandern und den Ureinwohnern das Land wegzunehmen, sofern die Einwanderer dann mit der Zeit die Mehrheit gebildet, und in der Regel die Ureinwohner ausgerottet oder an den Rand der Existenz gedrängt hatten. War also diese Rechtsgrundlage schon in den ehemaligen Kolonien nicht unproblematisch, so erwies sich als Rechtsgrundlage eines im Namen des historischen Rechts geführten Krieges als gänzlich ungeeignet.

 

Die in be­sonde­rem Maße engagierte fran­zö­si­sche Regierung zeigte sich der dip­loma­tischen Seite der besagten Anforderungen des heiklen Un­terfangens durchaus ge­wachsen, mit dem Rechtsideal der Ame­ri­ka­ner war sie jedoch offensichtlich - um das diplomatisch auszudrücken - übe­rfor­dert. Die Ame­rikaner un­terschrie­ben die Friedens­verträ­ge nicht, genauer gesagt ratifizierten sie nicht, und traten aus dem von ihnen ins Leben gerufenen Völkerbund aus, beziehungsweise traten sie nicht bei. Alle Kriegsverlierer ha­ben scharf protestiert. Die un­gari­sche Regierung un­terschrieb die Friedens­ver­träge nur bedingt, vor­behalt­lich der Revision. Die franzö­sische Volksvertretung ratifizierte die Verträge mit Ungarn ebenfalls nur bedingt, und trug der französi­schen Re­gierung Revi­sionsmaß­nah­men zur Bereinigung der Un­ge­rech­tig­kei­ten auf, was allerdings dann nicht er­folgte, bzw. auf abenteuerlichen Wege sabotiert wurde. [COMMENT1] Die folgenden Revi­sions­bestrebungen eng­lischer und französi­scher Parlamentarier - zugunsten der Ungarn - wurden von der fra­nzösischen Regierung unter­graben, weil sie einer­seits die Aufdeckung der Geheim­dip­lomatie der seinerzeitigen franzö­si­schen Regierung, und damit den delikti­schen Charakter der Manipulationen um die Frie­densverträge - mit den da­zuge­hörigen „kostspieligen“ Skandalen - bedingt hätten; und an­derer­seits die tatsächliche Be­rei­nigung der Missstände und die von der französi­schen Vol­ksvertretung geforderte Beseiti­gung der Unge­rechtigkeiten nur durch die Ver­urteilung der da­maligen fran­zösischen Re­gie­rung und deren Geheimdiplomatie, insbesondere von Cle­men­ceau, möglich schien, womit die nach­fol­genden Re­gie­run­gen Frank­r­eichs erst recht über­for­dert wa­ren.

 

6.2      Die Praxis

 

Die Kriegsverlierer legten im Vertrauen auf das nämliche „Vierzehn-Punkte-Prog­ramm“ Wil­sons[31] die Waffen nieder und wandten sich erwartungsvoll in Richtung Amerika[32]. Das Frie­densdiktat imitierte im Sprachgebrauch das hochgesteckte amerika­nische Rechtsideal und betonte dann verbal, besonders in den Begleitschreiben, angeblich nicht aus dem Rechtsstandpunkt des Siegers her zu agie­ren, sondern im Namen einer Ge­rechtigkeit höherer Ordnung, die ihre Waffen sozusagen segnete, und der zu dienen ihr einzig Streben sei. Der Vertragstext war hinge­gen im Tenor über­spannt. Der Text widerläuft inhaltlich nicht nur dem Völkerrecht, son­dern steht mit den eigenen - gewiss an­spruchsvollen - Grundsätzen im Wi­derspruch.

 

Der Wilson-Plan de­klarierte (aus dem rechtlichen Gesichtspunkt) aus­drücklich nur etwa den Angriff auf das neutrale Belgien[33] als Kriegsschuld aus Delikt, also mit dem An­spruch auf vollen Schadenersatz für die Sieger, wäh­rend die deutsch-fran­zösische Kampfhandlun­gen für Amerika in rechtlicher Hinsicht nur als ge­wöhn­licher Krieg, also nur Anspruch auf Ersatz der Kriegsschäden anlässlich unmittelba­rer mi­litärischer Zerstörungen[34], galt. Damit sah sich Frankreich als Sieger tat­säch­lich kür­zer zu kommen, als die im letzten deutsch-französischen Krieg 1871 Sieger ge­bliebe­nen Deut­schen[35]. Und hierin wird der Grund zu suchen sein, war­um die damalige französische Groß­machtpolitik, die eine ge­samt­europäische Friedensordnung für nicht „Lohn“ genug, für nicht profit­abel genug hielt, ein „Faustpfand“ wollte, und tragen­de Grundsätze der Fri­e­dens­ordnung in politisches Wechselgeld, in bare Münze um­zuwandeln such­te[36], und mit diesen Manipulation am Vertragswerk den Frieden als Lösung aus den Augen verlor.

 

Nach­dem der englische Premier Lloyd George die Friedenskonferenz eindringlich vor den drohenden Gefahren gemahnt hatte, dass etwa die Aus­schaltung Deutschlands die bol­schewistische Gefahr in ganz Europa her­auf­beschwören würde, und all­fällige Übergriffe in der Friedensregelung „in der Stunde des Tr­i­umphs“ un­weigerlich zum nächsten Krieg führen müssen[37], musste sich der französische Friedenswille gegen­über den Deut­schen[38] im we­sentlichen mit einem anmaßenden Ton zum An­sehen der Per­son[39] (des deutschen Volkes als den angeblichen Typos des Unmenschen) zufrieden geben[40], und „nur“ bei einsei­tiger pauschaler Schuldzuweisung, beziehungsweise als Friedensbedingung aufgezwungenes Schuldbekenntnis (mit Androhung von Repressalien erpresstes „Geständnis“ über nicht tatsächlich begangene Vergehen), und zwar ohne die von den Amerikaner als Grundlage ge­forderte Differenzierung, zwischen de­likti­schen einerseits, und militä­rischen Beweg­grün­den andererseits[41], konnten die Siegern ihren Mutwillen einigermaßen freien Lauf lassen, indem sie ein Drittel deutschen Bodens als Kriegsbeute an die von Deutschland gegen die von ihnen inszenierten Volksabstimmungen „ausbezahlt“ hatten. Bei der Friedens­regelung mit dem ohne­hin schon für vernichtet gehaltenen Öster­reich-Un­garn ent­lud sich sodann die ganze zuvor aufgestaute Wut, bzw. Energie der französi­schen Großmachtpolitik, und bot die ganze Palette ihres Könnens auf. Statt sich selbst und der Weltöffentlichkeit ein­zugeste­hen, dass in dem Krieg gegen die Mittelmächte die völkerrechtswidri­gen Gebietszusagen der En­tente an die - damit gegen die Donaumonarchie aufgebrachten - Na­tio­na­li­täten[42], in und au­ßer­halb der Donau­monar­chie, für äußerst frag­würdige aktive oder passive Militärdienste gegen die Mo­nar­chie, eine ent­scheidende Rolle ge­spielt ha­ben[43], und diese kaum problemlos erfüllt werden könnten und schon gar nicht im Einklang mit dem Völkerrecht zu bringen waren; hat die zu­nehmend enthem­mte fran­zösische Kriegs­propagan­da die so erzwun­gene Auflösung der Mo­nar­chie[44] (für die Kriegsbeute), als den angeblich natürli­chen Zerfallsprozess im Donauraum - auf Grundlage des mit Nachdruck pro­klamierten Selbstbe­stim­mungs­rechts der Völker hin­ge­stellt[45]. Beim näheren Hinse­hen erwies sich aber das von den Siegern den Be­siegten diktierte Frie­dens­­werk als wi­der­sprüchlich und auch für die als Sieger hingestellten Nationalitäten als nachteilig, ja selbst die sog. Sieger wurden nur abgespeist.

 

 

7 DAS NATIONALITÄTENPRINZIP

 

Das Friedensdiktat beschimpfte von allem die Monarchie als angeblicher Völkerkerker und versuchte auf diese Lügenpropaganda die Rechtfertigung der Eroberungskriege zu stützen, wobei die nämliche Eroberungspolitik bei der Exekutierung der diesbezüglichen Geheimverträge vor allem auf frisierte ethnische Statistiken pochte, aber als Sieger sich auch einen militärischen und wirtschaftlichen Ermessungsspielraum herausnahm, und diesen dann mehr oder minder hemmungslos missbrauchte.

 

Die Verurteilung der zuletzt um 1795 er­folgten Teilung Polens[46] durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges, und die Wiederherstellung eines weit über dem offiziell zugegebe­nen 31 Prozent[47] an Nationalitäten in sich schließenden polni­schen Staates[48], wi­derspricht strukturell der Logik der wegen dem Überproporz an Nationalitäten beschlossenen Auftei­lung Un­garns durch die gleichen Siegermächte. Zeitlich parallel zu der Wie­derherstellung Polens, wurde im Prinzip die aus der Türkenzeit bekannte Drei­teilung[49] Ungarns in

 

österreichische:            tschechische[50]

türkische:                     serbische

siebenbürgische:          rumänische

 

Gebiete[51], mit dem Unterschied be­schlos­sen, dass der erweiterte nördli­che Teil des ehemals türkischen Drittels, im Tausch ge­gen Kroatien und Slowe­nien, das heutige Ungarn wurde. Weil die Art der Gebietstransaktion in bei­den Richtungen völkerrechtswidrig, und mit dem von der Friedenskonferenz vorgeschobenen Selbstbestimmungsrecht der Völker unver­einbar war, hielten die Sieger den getürkten Un­garn das völkerrechtlich ver­brämte Argument vor, dass der Nationalitäten­anteil in Alt-Un­garn zu groß, und daher ein „jahrtausendaltes Unrecht“ gewe­sen sei[52], schufen aber von jeweils einer Nationalität dominierte Staaten, deren Nationalitätenanteil auch quantitativ größer, und qualitativ um einiges explosiver war, als in Ungarn, bzw. Österreich-Ungarn.

 

Um zu verschleiern, dass der Nationalitätenan­teil in allen drei Nachfolgestaaten Ungarns, Tschechoslowakei, Jugoslawien und Rumänien mit Bessara­bien, insb. wenn der konfessio­nelle Gegensatz zwischen orthodoxen und nicht orthodoxen Rumänen in die Betrachtung einbezogen wird, auch qualitativ und quantita­tiv höher und explosiver ist als er in Ungarn war[53], ha­ben die Siegermächte die Neuordnung Eu­ropas – besonders im Donau­raum – auf die das Völ­kerrecht un­terlaufende Rassentheorie ge­gründet. Demnach waren die durch die Rassentheorie ebenfalls um ihr – nominell zuge­spro­chenes – Selbstbestimmungsrecht ge­kürz­ten Nationalitäten, insbesondere Slo­waken, Kroaten und Slo­wenen, „rasseverwandt“ mit den, von den Siegermäch­ten um diese völker­rechtswidrig zu­ge­sprochenen Gebieten ausge­kauften, Tsche­chen und Serben[54], sodass sie statistisch nicht als Na­tionalitäten auf­scheinen durften. In Ru­mänien schienen insbesondere die über eine Million Juden[55] (nur so­weit sie nicht rumä­nisch sprachen) und drei bis fünf Millionen teils rumänisch sprechenden Zigeu­ner als Minderheit nicht auf[56], mit dem gleichen opti­schen Effekt wie bei den Slawen. Al­lein die aus den Statisti­ken eli­minierten Zigeuner und Juden machten etwa 1/3 der Ge­samt­bevölkerung von 17 Mio. aus[57]. Am auffälligsten ist jedoch die Diskriminierung der „katho­lischen“ Rumänen, da insb. vom Staat legitimierten kirchlicher nur Orthodoxen zu der wahren rumänischen Nation zählten. Im Gegensatz zu den sprachlich-kul­turell argumentierenden Ungarn fallen die nicht „geschützten“, d. h. (statistisch) nicht erfassten, Minderheiten bei den rassisch-konfessionell argumentie­renden Rumänen ins Ge­wicht.

 

7.1      Der historische Hintergrund

 

Der historische Hintergrund für den relativ gro­ßen Anteil an Nationalitäten in Ungarn ist zunächst der völkerwanderungsartige Flüchtlingsstrom vor den türkischen Invasoren in die Randzonen Ungarns, Siebenbürgen und Kroatien[58], und dann die Entvölkerung der besetz­ten Gebiete im Zentrum Ungarns unter der Türken­herrschaft, und schließlich die Neube­siedlung Zentralungarns nach dem türkischen Rückzug im Verlauf der Türkenkriege, bezie­hungsweise daran an­schlie­ßend[59]. Es gab aber aufgrund der international anerkannten Ober­hoheit der Türken über die orthodoxen Christen auf dem Balkan auch Zeiten, wo die Türken ihre Präsenz in Ungarn durch die gezielte Förderung orthodoxer Christen (und Moslems) als Siedler legitimieren woll­ten. Die Besonderheit der Neubesiedlung der unter der Türkenherrschaft entvöl­kerten un­gari­schen Gebiete ist, dass die Österreicher mit den Türken anfänglich keine richtigen Lan­des­grenzen, sondern re­ligiös ori­en­tie­rte Nationalitä­tengrenzen[60], vereinbarten. [COMMENT2] Obwohl die­ser Zusammenhang in der Forschung mittlerweile gänzlich in Vergessenheit geraten ist, ist die diesbezügliche Kontinuität der habsburgischen Balkanpolitik daran ersichtlich, dass Öster­reich keine von Orthodoxen bewohnten Gebiete annektierte, und selbst in Siebenbür­gen sofort die Kirchenunion aus legitimistischen Gründen vorantrieb. Selbst zu dem Zeit­punkt der großen Schwächen des türkischen Imperiums hielt sich Habsburg konsequent zurück. Auch nach dem vertraglichen Verbot für Russland nach dem Krimkrieg (1853-1856), süd­lich der Donau zu expandieren, überließ Habsburg die Befreiung den noch rela­tiv schwa­chen orthodoxen Staaten selbst, oder lud Russland dazu ein. Die Türken begannen mit dem Ausbau der vor­ge­schobenen christ­lich orthodoxen[61] Kirchen, die im türki­schen Auftrag und mit der von den Türken geför­der­ten systemati­schen Sied­lungs­politik und der nationalen Unterwande­rung der ungarischen Ge­bie­te in An­griff nahmen, um den „christlich orthodoxen“, bezie­hungsweise türkischen Einfluss in ein­zelnen Gebieten Un­garns zu­rückzu­gewin­nen[62].[COMMENT3]  In die­sem Kontext steht die Union der rumänisch orthodo­xen Kirche Siebenbürgens mit Rom[63] (um 1700), offensichtlich um die Konsolidie­rung des Einflusses der katholischen Habsbur­ger zu fördern, da Siebenbürgen mit der un­garischen Krone zum Habsburgerreich kam. Der griechische Einfluss, der seit dem 17. Jh. in der Wa­la­chei über die grie­chischen Für­sten, Beamten und Kaufleute Ein­gang fand, und das Kir­chenslawisch (Altbulgarisch) als vorma­lige Schriftsprache (Amts- und Kulturspra­che) ver­drängte[64], bedeutete die schlimmste Zeit der Unterdrückung und des Verfalls der slawischen Kultur unter den Phanarioten[65], seit dem Be­ginn des 18. Jh.

 

Andererseits führte die Abwehrreaktion auf die rechtliche Unsicherheit und die Willkür der korrupten tür­kischen militärischen und politi­schen Macht­haber zur Au­sbreitung des Frei­schärler-Wesens der Haiducken, die die politische Menta­lität und Methoden der Nationali­täten in der Bal­kan­region noch im 19. Jh. mitformten. In dem von den Türken beherrsch­ten süds­lawi­schen Raum kam es zum kulturellen Verfall, Ab­kehr von der agrarischen Le­bensform, und Rückkehr zur Viehwirtschaft. Archaische Le­bensformen und so­ziale Struk­tu­ren lebten auf und bilden fortan das we­sent­liche kul­turmor­phologische Charak­teristikum der Balkan­region. Auf der habsburgisch-katholischen Seite führte die Orga­nisierung des Widerstandes gegen das vordrin­gende Osma­nentum zur Schaffung der Militärgrenze, eines längs der türki­schen Grenze von dem kroatischen Küstenland an der Save und Donau be­gin­nen­den breiten Gürtels, der unter Militärverwaltung gestellt und Wien direkt unterstellt war[66]. Als Gegenlei­stung dafür, dass die Bevölkerung die­ser Ge­biete weitge­hend zum militä­rischen Grenzschutz und zur Kriegsdienstleistung ver­pflichtet war, war ihre soziale Lage bedeu­tend besser als in den unter Zivil­verwaltung stehen­den slo­weni­schen, kroati­schen und südungari­schen feudalisierten Gebie­ten. In der Militär­zone war das Recht des ein­zelnen Grenzlers auf eigenen Grund und Boden gesi­chert[67], der Auf­stieg in höhere so­ziale Stufen im Wege der militärischen Laufbahn stand of­fen, und für den wirt­schaftli­chen und kul­tu­rellen Fortschritt der Bevölkerung wurde von dem Habsburger‑Staat ge­sorgt. In diesen schweren Zeiten waren die auf dem Gebiet Österreich-Ungarns lebenden Serben, die zu­mindest religiöse Autonomie hatten, die Träger der später wiederum von dem Gebiet der Habsburgermonarchie aus wiederentstehenden serbischen Nationalität[68] und Kultur.

 

7.2      Der ideologische Hintergrund

 

[COMMENT4] Erst der staats­rechtlich groß­angelegt vorbe­reitete Anspruch des russischen Zarismus; ein­ziger weltlicher Souverän aller Orthodoxen zu sein[69], ver­schob zu­sätzlich die Macht- und Spannungsverhältnisse am Balkan[70], und veranlasste die Westmächte - insbesondere England und Frankr­eich - in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, den bis da­hin unauf­haltsa­men russi­schen Vorstoß zum Bosporus[71] - auf der Seite der bank­rotten Türken - zu­rückzuwerfen. In der Folge versuchten die Westmächte durch die Schaffung von autonomen or­thodo­xen Staatsgebilde am Balkan, die vom Zarismus unabhän­gig waren, das panor­tho­dox rechtfertigten Macht­streben des Cäsaro-Papismus des russischen Zaren zu blockieren[72]. Der Zaris­mus sah sich gezwungen, auf die bisher konfessionell begründete militärische Expansion jenseits der Donau zu ver­zichten, und antwortete mit dem Pan­slawismus. Daran zerbrach wiederum die traditio­nell österreichisch-russische Achse gegen Istanbul, weil die Monarchie von wenigen Aus­nah­men - wie dem russischen Teil von Polen - abgesehen praktisch allen katholischen Sla­wen Heimat bot, oder sie zumindest zu repräsentieren gedachte. So wurde in der Folge die vor­mals os­mani­sche Mac­htpolitik am Bal­kan substantiell an die Westmächte, England, Frankreich und nicht zuletzt Belgien, als Geld­geber des bankrotten[73] türki­schen Imperiums, zediert. Die Westmächte mussten in der Folge die neuen orthodo­xen Staaten am Balkan mit erheblichen Mitteln stützen, und so wurden sie unversehens zu Masseverwaltern der bankrotten osmanischen Großmachtpolitik auf dem Balkan. Sie tra­ten ideell und mate­riell die Nach­folge des türki­schen Im­periums an, und konnten ihre Rolle als neue Schutzmacht am Balkan gegen die Donaumo­narchie und Russland nicht nur be­haupten, sondern ausweiten. Die Voll­endung der durch Geldnot unter­bro­chenen imperial osmanischen Machtpolitik am Balkan durch die Westmächte (anstelle des osmanischen Zedenten) gip­felte in der Aufteilung Ungarns nach dem Ersten Weltkrieg, im Vertrag von Trianon (1920), nach dem Vor­bild der Teilung aus der Türkenzeit (16. - 18. Jh.).

 

7.3      Der machtpolitische Hintergrund

 

Die von der rumä­ni­schen Kriegs­propaganda seit dem 19. Jahrhundert - und auch bei der Eroberung Siebenbürgens (1919-19­20) - vertretene my­thisch gefärbte Theo­rie einer „daki­schen Reconquista“[74], konnte einer eingehende­ren historischen Prüfung nicht stand­hal­ten. So musste sie in den Friedenstexten - der Pariser Vororteverträge nach dem Ersten Weltkrieg - überspielt werden, und an Stelle die­ser auch inhalt­lich fragwürdi­gen „historischen“ Argu­men­tation das „unhistorisch“ argumen­tie­rende Völkerrecht vorge­schoben werden[75]. Die Friedensre­gelungen schoben das Selbstbestimmungsrecht vor, weil die Geltung des Selbst­bestimmungsrechts formal­rechtlich den Begriff und die Geltung des „historischen“ Rechts aus­schließt. Die Kriegs­propaganda sämt­licher beteiligten Nationali­tä­ten argumentierte ge­genüber Ungarn trotzdem „hi­storisch“[76].[COMMENT5]  Be­sonders die Dreiteilung Ungarns entlang der Grenzen aus der Türkenzeit durch die Pariser Friedenskonferenz 1919-1920 stellt un­ter Beweis, dass das ebenfalls ver­letzte Selbst­­be­stim­mungsrecht der Völker, von den Siegern, auf­grund der noch gravie­ren­deren Mängel der „historischen“ Argu­mentation, nur vorgescho­ben war. Auch das rassisch entfremdete Völkerrecht zur Bemäntelung der Machtpolitik der neuen Nach­barn Ungarns legt ein Zeugnis davon ab, dass durch den Frieden von Trianon die Rückkehr zu einer seit Jahrhunderten überholten Kulturepoche der (türkischen) Teilung Ungarns be­zweckt war. Ange­sichts der in der Vergangenheit ge­scheiterten Revisions­versuche resigniert die un­garische Au­ßenpolitik heute mit den Wor­ten, dass das Rad der Ge­schichte nicht zurückgedreht werden könne, und über­geht, dass in Trianon genau das - gleich um mehr als 300 Jahre - (nicht ganz ohne Erfolg) versucht wor­den ist. Immerhin war die Donaumonarchie zuvor die europäische Kulturträgerin schlechthin und diese doch gewiss interessante Kulturepoche ist mit von den Siegern aufoktroyierten Rassismus buchstäblich gesprengt worden.

 

 

8 DIE RASSENTHEORIE

 

Die Aufteilung der Monarchie be­ruhte - wie schon weiter oben erwähnt - auf dem vorgeschobenen Grundsatz, dass ein Viel­völ­kerstaat - wie die Donaumonarchie - angeblich struktu­rell dem Grund­satz des Selbstbestimmungs­rechts der Völker wi­derspre­che, und daher an und für sich a priori eine historische Quelle des Un­rechts sei[77], ja sogar ein Ma­ni­fest des Unrechts schlecht­hin[78], der „Völkerkerker“ für die panslawische Propaganda, so als hätte etwa England[79] und Fra­nk­reich[80], von Russland einmal ganz zu schweigen, nicht ein zumin­dest analoges Völker­gemisch inner­halb den je­weili­gen Staatsgrenzen. Die Sieger­mächte setz­ten den - als Unrecht hinge­stellten - rau­mübergrei­fen­den poli­tischen Zusammenschlüssen[81] den Grundsatz der Rassentren­nung und Rassen­zusam­men­führung als die nun­mehr angeb­lich bessere Grundlage des Völker­rechts entge­gen[82]. Auf der rassenpoli­tischen Grundlage ihrer Friedensord­nung konn­ten die Sie­germächte der Welt­öffentl­ichkeit gegenüber vorgeben, dass nicht nur Po­len[83] und Rumänien, sondern auch die ebenfalls neu geschaffenen Sta­aten Tsche­choslowakei und Jugoslawien stati­stisch nur je­weils kaum mehr als 1/3 der Gesamtbevölke­rung an Nationalitäten in ihrem Staatsgebiet hät­ten. Das war zwar damals auch so neuer Europarekord[84], er­gebe aber angeb­lich ei­ne bes­sere Optik als die Österreichische und Un­garische Zusam­mensetzung zuvor an Nationali­täten. Vor allen Dingen nahm sich die Rassen­theorie in Anspruch, unbe­dingt gerech­ter zu sein als das österrei­chisch-ungari­sche Modell eines Vielvölkerstaates, und die Monokultur der neuen rassisch fundierten Nationalstaaten wurde so absolutgesetzt, dass jede Multikultur (zur Legitimierung der Totalität der Rassentheorie) pauschal verteufelt wurde.

 

Nicht erst die in jüngster Zeit er­folgte Auflösung der Tschechoslowakei und Jugos­lawien stellt unter Beweis, dass ein überkulturelles Zusammengehö­rigkeitsgefühl sich insbesondere auf ras­sischer Grundlage schwer künstlich er­zeu­gen lässt, und auf gar keinen Fall zu dem Zeitpunkt des Friedensdiktats (1919-1920) - in der darin vorgegebenen Form - vor­handen war[85]. Damit sollte nur der wahre Nationalitätenanteil, über 50 Prozent in der Tschechoslowakei und in Jugosla­wien[86], (aber auch Rumänien mit Bessarabien) ver­schleiert werden. Die Nach­folgestaaten Ungarns, die Tschecho­slowakei[87], Rumänien und Jugoslawien, hatten prozentuell ei­ne ungleich un­günstigere Zusam­mensetzung an Nationali­täten[88] als das unter die­sem Vorwand aufge­teil­te Ungarn[89]. Insgesamt war also der Vorzug der Rasse ge­genüber der Kul­tur als Richtschnur der gesell­schaftlichen Ordnung, die bedeu­tendste ideo­lo­gische Errun­genschaft der Pariser Vororteverträge: die Weichenstel­lung in Europa. Die Grundlage der Neuordnung Europas.

 

 

9 DIE SELBSTBESTIMMUNG

 

Durch die so erzwungene Priorität des Rassen­elements vor dem Kulturele­ment wurde mit den Pariser Vororteverträgen ein Vernichtungsschlag gegen die mit­teleuropäi­sche Kultur ge­führt[90]. Sie wurde in ein unzumut­ba­res Abhängigkeitsverhältnis von sub­kul­turel­lem Ge­dankengut (des Rassismus) gebracht, das ihre Le­bensfähig­keit äußerst be­engt hatte[91]. Selbst wenn die Sieger nicht selbst voller Stolz hervorgehoben hätten, dass diese historische Lektion die Verlierer des Krieges im Sinne eines mittelalterlichen Gottesgerichtes aufzufassen hätten, als sei die geistig-ideologische Überlegenheit des Siegers wie höhere Gewalt über den Verlierer des Waffenganges gekommen, war es unvermeidlich, dass die Verlierer des Krieges in der Fol­ge in den Sog der ihnen als Vorbild aufgezwungenen rassistischen Enthusiasmus geraten waren, die ihnen als die einzige Überlebenschance diktiert war.

 

Außer den weiter oben aufge­zeigten quantitativen Mängeln der rassisch aus­gerichteten Na­tionalitätenzusam­mensetzung in den neuen Staaten auf dem Ge­biet Öster­reich-Ungarns, wonach auch ethnische Relationen in den Nachfolgestaaten schlechter wurden als in Öster­reich-Ungarn, sind die quali­tativen Mängel noch gravierender. Durchaus repräsen­tati­ve Teile bis­heriger Kulturvölker waren plötz­lich der Regression und Rassendiskriminierung durch Staaten und Völ­kerschaften mit Entwicklungslandniveau ausge­lie­fert[92], die ihre monokulturelle Herr­schaft ei­nem sich über­kul­turell gebärdenden Rassismus verdank­ten. Und weil der Rassismus eigentlich keine Kultur in dem Sinne ist und naturgemäß jeder Kultur fremd, hat sich der Rassismus als der nunmehrige Kulturträger überall in dem neu eroberten eigenen Gebieten als Invasor aufgeführt und die bodenständige Kultur systematisch vernichtet.

 

Bezeichnend für die Situation im Donauraum insgesamt ist die Rede des Par­lamentariers Va­sile Stroescu in Bessarabien nach dem Anschluss an Rumänien (im Feber 1920)[93], der vor den ver­sammelten Delegierten deponiert hatte, dass die Verhältnisse für die Rumänen Bessarabiens zu­vor in Russland bes­ser ge­wesen waren, als bei den Rassenbrüdern nach dem Anschluss in Rumänien. Daraufhin wurde ihm das Wort ent­zogen. Es gibt eine Re­densart un­ter den Rumä­nen Siebenbürgens: „Der unga­rischen Herrschaft entfliehen, jedoch nicht unter die Herrschaft der Bojaren kommen!“ Die ru­mäni­sche Intelligenz in Siebenbür­gen kämpfte um bürgerliche Freiheiten, Demokratie und soziale Institutionen[94]. Ziele die in Sieben­bürgen die Rumänen be­reits unter der unga­rischen Herrschaft weitergehender hatten, als sie es in Rumänien er­reichen konnten. Die ru­mäni­sche Monarchie war wirt­schaftlich unterentwickelt, kul­turell rückstän­dig und korrupt, sodass selbst die Aussicht auf den Fort­schritt und Verwirklichung bürgerli­cher Ideale fehlte. Der Rumäni­sche Nationalrat in Sie­benbürgen beeilte sich – unter dem Druck der heran­nahenden Ereignisse – zwar 1919 eine Anschlusserklärung an Rumänien zu verab­schie­den[95], aber offensichtlich nur, um die Auto­nomie Siebenbürgens re­chtzeitig, vor dem Eintreffen der Vorrückenden rumänischen Inva­sionsarmee, als Vor­bedingung zu deponieren. Der rumäni­sche Premier ließ nicht zufäl­lig den Rumänen in Sie­benbürgen ausrich­ten, dass sie nicht vor, son­dern hinter dem Rücken der rumä­nischen Trup­pen ihre nationale Revolution ma­chen sollten. Nach der ru­mäni­schen Okkupation dienten die Atrozitäten ei­ner­seits der ethni­schen Säuberung, und andererseits scheint Rumänien den Aus­gleich der Versorgungsmängel durch Plünderungen kalku­liert zu haben. Ru­mänien hatte die materiellen Vor­aussetzungen zu dem getätigten militärischen Feld­zug nach Siebenbürgen gar nicht. Das Elend in den Gebieten, aus denen die äußerst mangel­haft aus­gerüsteten ru­mäni­schen Soldaten herkamen, soll er­schrec­kend groß ge­wesen sein. Die ru­mänischen Eroberer haben in Siebenbürgen wieder die Prügelstrafe ein­ge­führt, haben den ungarischen Beamten den Amtseid abverlangt, und die we­nigen die ihn ge­leistet haben, wurden - als somit nunmehrige rumänische Staatsbürger - in entlegene Gegen­den im rumä­nischen Mutterland versetzt.

 

Die Tschechen haben alle Industrieanlagen in der Slowakei abmontiert und in die Tsche­chei transportiert, damit die slowaki­schen Betriebe den Tschechi­schen keine unnötige Kon­kurrenz machen können[96]. Überall in der Karpa­tenregion wurden, im Gegensatz zu den vor­maligen Versprechungen der Tschechen an die Slowaken, we­nig ge­eignete tsche­chische Beam­ten ein­ge­setzt, die von den Einheimischen ohnehin überhaupt nicht verstan­den wurden. Der Tsche­chische Staatsgrün­der Th. G. Masaryk er­hielt zuvor in der Pittsburgher Vereinba­rung[97] vom 31. Mai 1918 die Unterstützung der Slovenska Liga in Amerika ge­gen das Versprechen, den Slowaken in dem zu gründenden Staate Selbstverwal­tung und einen eigenen Landtag, sowie die slowa­kische Amtssprache einzu­räumen. Nach der Gründung der CSR und Angliederung der Slo­wakei 1919 rückten aber die Tschechen mit der Theorie der „tschechoslowakischen Na­tion“ (im Sinne von Rasse) und der „tschechoslowakischen Sprache“ heraus[98], und überrumpelten - unter dem Vorwand der bewaffneten Befreiung - die Slowaken als Eroberer.

 

Das wohl schmerzlichste Opfer der Rassen­theorie - auf Kosten des Selbst­bestim­mungs­rechts - von Trianon und St. Germain war je­doch die Einverleibung Kroatiens und Slowe­niens durch Serbien[99], beziehungsweise no­minell durch einen anfäng­lich „Ser­bien-Kroatien-Slowenien“[100] ge­nannten Staat unter dem serbi­schen Kö­nig. Kroatien hatte seit Jahrzehnten eine autonome Verfassung und die besten kul­turellen Voraussetzungen zur Eigenstaatlich­keit. Gewiss hat die massive pans­lawische Agita­tion von außen wenige Jahre vor dem Er­sten Wel­tkrieg die Radikalisierung von Nationalitä­tenbewegungen bewirkt, in de­ren Folge es insbesondere in Böhmen zu blutigen Ausschreitungen ge­gen Deutsche und Juden[101] kam, sodass die böhmische und kroa­tische Selbstverwaltung zeitweise ausgesetzt werden musste[102]. Mit der Kontrollierbarkeit des panslawischen Extre­mismus hätte je­doch das lateinisierte (katholische) Slawentum jeweils tragfähige kul­turel­le Vor­aussetzungen zur Ver­selbständi­gung, wenngleich nach west-, beziehungsweise nach mitteleu­ropäischen Kriterien. Das hat die un­versöhnli­che panslawische Pro­paganda zu verhindern gewusst, indem sie von und für die rück­sichtslose Kon­fronta­tion, vor al­lem auf Kosten der wohlverstandenen na­tionalen In­te­gri­tät der jeweiligen slawi­schen Völker, lebte[103]. So wurden vom tschechischen Par­lamentarier der Monarchie und späteren Staatsgründer, Masaryk[104], panserbische „Wissen­schaftler“ propagandistisch aufgewertet, für die der Terminus Kroate ein Fremdwort war, und nur von katholischen Serben die Rede sein konnte[105]. Diese Sprachregelung wurde übri­gens auch von den russischen Gesandten gepflegt.

 

9.1      Die Aushöhlung

 

Die Haltung der Alliierten nötigte mit nicht einwandfreien Methoden nach dem Ersten Weltkrieg den wi­derstre­benden kroati­schen Nationalistenführer Trumbić zu ei­nem kaum tragfähigen Kompromiss mit den Serben[106]. Einerseits waren Kroatien und Slowenien den Nationalitäten- und Gebiets­streitigkeiten mit der Siegermacht Italien sub­stantiell nicht ge­wachsen[107], und andererseits waren sie zu der Friedens­konferenz ausschließlich als angebli­che Serben zu­gelassen, und so als Kroaten entmündigt, indem sie nur dabei sein, jedoch nicht mitreden durften. Ohne die kroa­tische Kompromissbereitschaft droh­te die Aufteilung von Kroatien und Slo­wenien unter Italiener und Ser­ben. Trotz kroatischer Kompromissbereitschaft verlangt Italien die dalma­ti­sche Küste[108]. Die Kompromissbereitschaft des Exilkroaten Trumbić gegenüber den Serben hatte auch keine un­ge­teilte Unter­stützung in der kroatischen Bevöl­kerung. Erst nach drei Jahren (1923) ist die Opposition (40 Prozent boykottierten die verfassunggebende Ver­sammlung) bereit sich parla­menta­risch zu be­teiligen, und noch im glei­chen Jahr wird ihr Führer S. Radić verhaf­tet. Nach seiner Entlassung (192­5) – und sei­nem Ausscheiden aus dem Kabinett (1. April 1926) – wird Radić am 20. Juni 1928 in der Skupština (Parlament) in Belgrad von einem serbischen (mon­tenegrinischen) Abgeordneten tödlich verwundet. Nach dem Staatsstreich König Ale­xanders am 5. Jänner 1929 beginnt die blutige Aus­ein­andersetzung unter den Nationalitäten in Jugo­slawien, die erst mit Waf­fengewalt vor­über­ge­hend durch die Kom­munisten Titos - bis zum jüngsten „Krieg“ Anfang der 90er der Slo­wenen, Kroaten und Bosnier ge­gen die Serben - unterbunden wer­den kann.

 

9.2      Propagandakrieg

 

Bedauerlich ist, dass sogar manche heutige „historische“ Argumentation oft kritiklos als Fak­tum hinnimmt, dass die Nationalversamm­lungen von Kroatien und der Slowakei ih­ren Anschluss an Serbien, beziehungsweise an den tschechi­schen Staat hinnah­men, was eine Art realpoliti­sche Akzeptanz hingestellt wird[109]. Die Na­tionali­täten, so ar­gumentierte die Kriegspropaganda der Sieger rund um die Pariser Friedenskonferenz, woll­ten von der Monarchie angeblich ohnehin los­kommen, und wären dem ur­sprünglich vom russi­schen Zarismus (und spä­ter von Stalin) - in Richtung Mittelmeerhä­fen - ge­steuer­ten Pansla­wismus[110] nicht verschlos­sen gewesen[111]. Es wird dabei ger­ne übergan­gen, dass letztlich auch die unga­ri­sche und öster­reichi­sche Natio­nalversammlungen noch schlimmere Dinge hin­genommen haben, ob­gleich ihr innerer Widerwille schwer zu leugnen wä­re. So haben nach der rumänischen Plünderung die ru­mänischen Militärs durch Terror die Siebenbürger Sachsen - in einer Sitzung in Medgyes - am 8. Jänner 1919 zur Anerken­nung der Annexion von Sieben­bürgen durch Rumänien ge­zwun­gen[112]­: gegen die mit den Bajonetten der plündernden Invasionsarmee erzwungene Zustimmung der Sachsen zur Annexion von Sieben­bürgen hat der Nationalrat der Deut­schen in Ungarn auf das Schärfste pro­te­stiert (die sich aus Rumänien zurückziehende deutsche Armee hat der nachrückenden rumänischen Armee zugesichert, dass die Siebenbürger Sachsen für die den Anschluss an Rumänien stimmen, wenn sie von Plünderungen verschont blieben, was aus der rumänischen Geschichtsschreibung dann getilgt wurde).[COMMENT6] 

 

Diese und andere Alibihandlungen können über die Umgehung des Selbstbestimmungs­rechtes der von den Siegermächten darum betrogenen Völker - wie insbesondere Kroaten[113] und Slowaken[114] - nicht hinwegtäuschen. Die übervor­teilten Nationalitäten sind vor die Wahl gestellt wor­den, ent­weder das Schicksal der Kriegsverlierer zu teilen, oder sich rassisch ver­wandten, aber kulturell nicht naheste­henden (unkompatiblen) Nationalitäten unterzuord­nen. In Wirk­lichkeit wäre das auch dann ein Betrug an den als Sieger ver­höhn­ten Nationalitäten, wie Kroa­ten, Slo­wenen und Slowaken gewesen, wenn diese tat­sächlich noch die Wahl gehabt hät­ten.

 

Die mehr als großzügige Grenzziehung schein­bar zugunsten der neuen Staa­ten in Ost-Mit­teleuropa hatte die Tücke, dass der Überproporz an Nationalitäten nunmehr inner­halb den Gren­zen der neuen Staaten, insbesondere die in allen Nachfolgestaaten zahlreich vorhande­nen Un­garn, das Auto­no­mie­stre­ben etwa der Slo­we­nen und Kroaten gegen die Serben durch die Ge­fahr der na­tio­na­len Erhe­bung der übri­gen Na­tiona­li­täten, insbe­sonde­re Deut­schen und Un­garn, ver­bun­den war. Ins­beson­dere das Au­to­nomie­streben der Slowa­ken ge­gen die Tsche­chen musste das Auto­no­mie­stre­ben der ras­sen­frem­den Un­garn, Deut­schen und Ruthe­nen[115] gegen die Slowa­ken nach sich zie­hen, weil durch die siegreiche Rassentheorie al­ler­orts nur ein „eth­nisch saubereres“, bzw. rassenreines Ge­mein­wesen als integer galt. Keines der ost-mitte­leuropäischen Nationalitäten war ethnisch sauber. Es war vor­her schon er­sicht­lich, dass die neuen Staa­ten mit den jeweils neuen Na­tio­na­litä­ten­pro­ble­men mehr über­fordert sein werden, als die Do­nau­mon­ar­chie es jemals war. Die be­schwich­ti­gen­de Argu­menta­tion, wo­nach der Terror der Sieger doch etwas mit Gerechtigkeit zu tun habe, nur bei der Grenzzie­hung al­len­falls die Hand der Sieger „ausge­rutscht“ sei, klingt zynisch[116]. Doch von jedweder Wertung der Zu­sammen­hän­ge un­ab­hän­gig, ist die vom Frie­densdiktat praktizierte „oktroy­ierte Selbstbe­stimmung“ an und für sich – auch dann – ein Un­ding, eine Verletzung des Völker­rechts, wenn sie die tat­säch­li­chen Verhält­nisse ex­akt getrof­fen hät­te[117]. Sie tat es aber nicht[118].

 

 

10 DAS VÖLKERRECHT

 

Aufmerksamkeit verdient die juri­stische Seite der Friedensverträge nach dem Ersten Weltkrieg, zumal sich die Siegermächte dabei eines ju­risti­schen Spra­chgebrauchs bedient ha­ben, der es er­laubt, sowohl die logi­sche, wie auch die in­haltlich-sachbe­zogenen Widersprüche in der Ver­tragsgestaltung nachzu­weisen. Sowohl die Quantität, wie auch die Qualität der nach­weisba­ren Mängel in den Friedenstexten, weist auf den deliktischen Vorsatz, und nicht auf Fahrlässig­keit sei­tens der Siegermächte hin.

 

10.1   Verweigerte Volksabstimmung

 

Der auffälligste offene Rechtsbruch in den Texten des Friedenswerkes der Siegermächte ist die Verweigerung des zuvor groß angekündigten Volksentscheids[119] für sämtliche von der Donaumonarchie abgetrenn­ten Völker[120], und insbesondere für die von Ungarn ab­getrennten zahlreichen - mitunter grö­ßeren - Völker und Eth­nien[121], insbesondere Slowaken, Kroa­ten und Slowenen[122]. Die zyni­sche Rechtferti­gung der Völkerrechtsverletzungen in dem Friedensdiktat von St. Germain und Trianon durch rassisti­sche Argumente gibt diesen Übergriffen auf das Recht der no­mi­nell als Sieger verhöhnten Nationalitäten[123] der Öst­erreichisch-Ungarischen Monarchie die Dimen­sion des Verbrechens gegen die Menschlichkeit[124].

 

10.2   Verleumdung

 

Deswegen beeilte sich der Text der Frie­densverträge, und insbesondere die (alibiartig „argumentativen“) Begleit­schrei­ben der Friedenskonferenz, expressis verbis „das größte Verbrechen gegen die Menschheit“[125] der - unter diesem Vorwand ausge­plünderten - Donaumonar­chie zu unterstellen, mit der simplen Begründung, dass diese den Krieg angeblich angefangen habe. Abgesehen jedoch von der formallo­gisch unzulässi­gen Verquickung von strafrechtlichen und völkerrechtli­chen Rechtfertigungsgründen gegen die Monarchie, erweist sich dieser – nach dem eigenen Selbst­verständnis – „gr­ößter Schuld­spruch aller Zei­ten“ gegen die Donaumonarchie, als Schutzbehauptung für die eige­nen Ver­fehlungen der Alliierten und assoziier­ten Mächte durch völker­rechtswidrige Manipula­tionen bei der Friedensregelung auf Kosten der Verlierer des Krieges in Mittel-, und insbesondere in Südost­eu­ropa. Die Kriegsverlierer wurden von den siegreichen Eroberern verleumdet, um Landraub und Plünderung als Recht vorzutäuschen.[COMMENT7] 

 

Gewiss war das durch den Krieg, ins­besondere dann durch den verlorenen Krieg, und angesichts der bevorstehenden unerfüllbar ho­hen Kriegs­entschädigungszahlungen, bankrotte Österreich-Un­garn keine künf­tige Wun­sch­heimat so mancher bis dahin darin be­heimateter Nationalitäten. Doch das war vor dem Krieg nachweislich nicht so[126]. Die heutige Forschung lässt es aus Höflichkeit gegenüber den Erben und Nachfolger des 1918 siegreichen Imperia­lismus offen, ob und wie die Donaumonarchie den in sie gesetzten Hoffnungen der Natio­nalitäten vor ihrer Auflösung gerecht geworden wäre, doch es festigte sich die Ansicht, dass nicht nur einfach die Mehrheit die Treue zu der Monarchie wahren wollte, sondern auch die repräsentative Mehrheit aller zwölf betroffenen Nationalitäten auf dem Gebiet der Donaumonarchie jeweils eine, vielleicht schrittweise verbesserte, Zukunft in der Donau­monarchie allen bekannten Alternativen vorzog, und vorbehaltlos den Fortbestand der Habsburgermonarchie wollte[127]. Letztlich hat es den Anschein, dass im Gegensatz zu der vom Ausland gesteuerten Lügenpropaganda der radikalen Nationalisten, die Donaumonar­chie insgesamt den Ethnien größere Freiheiten gelassen hat, als sie sich im Spannungsfeld der imperialistischen Interessen auf dem Balkan hätte leisten können. Gewiss verlief die Umsetzung manch bahnbrechender Freiheitsideale für Ethnien nicht reibungslos, doch keines der Kri­tiker im Ausland hatte seinerzeit etwas annähernd vergleichbares anzubieten. Und sie kamen auch nach der Auflösung der Monarchie nicht einmal in die Nähe der in der Monarchie - gewiss etwas schwerfällig - praktizierten Nationalitätenpolitik, im Sinne von Selbstbestimmung der Ethnien, und insb. Minderheitenpolitik. Die für damalige Verhältnisse überdimensio­nierte Freiheiten boten dann, allerdings nur im Krieg, die Möglichkeit zum Missbrauch durch die von Radikalen manipulierten Nationalitäten. Trotzdem musste der siegreiche Im­perialismus peinlich genau darauf achten, dass in keiner substantiell wesentlichen Entschei­dung eine Volksabstimmung abgehalten werden konnte, die den durch ihre Lügenpropa­ganda - über die vorgeschobenen Nationalitätenkonflikte - gedeckten Landraub durch manipulierte Friedensbeschlüsse entlarvt hätte.

 

Das juristische Dilemma der Sie­germäch­te bestand also darin, dass die an militärischen „Hilfsvölker“ vor – und zum Teil so­gar nach – Kriegsende gemach­ten konkreten Gebiets­zusagen auch dann eine unzu­lässige Präjudizierung der au­thentischen Willensbil­dung im Sinne des dann vorgescho­benen Selbstbestimmungsrech­tes der be­troffe­nen Na­tio­nalitäten gewesen war, wenn die legi­time Ausübung des Selbstbe­stimmungsrechtes tat­sächlich Re­sultate erbracht hätte, die in voll­kom­me­ner Übereinstimmung mit den aus rein machtpoliti­schen Motiven den Waffenbrüdern zugesicherten Gebieten ausge­fallen wären. In die­sem Fall würden die Siegermächte nicht ge­zögert haben, umgehend den Anforderungen des von ihnen eingeführten Selbstbestimmungsrechtes - zumin­dest nach­träglich - genüge zu tun. Gerade der Umstand, dass bei der Festlegung der deutschen Grenzen die glei­chen Sieger­mäch­te Monate zuvor das Selbstbestim­mungsrecht nicht nur vor­schoben, sondern ihm in Deutschland zunächst vielfach zur Geltung verholfen ha­tten, aber dann machtpolitisch doch abänderten, entlarvt die Verweigerung der Geltend­machung des doch vorge­scho­benen Selbstbestim­mungsrech­tes ge­gen­ü­ber Österreich und Ungarn, und insbesondere ge­genüber allen Nachfolgestaaten und Nach­barstaaten, den de­liktischen Vorsatz der Sieger­mächte bei den völkerrechtswid­rigen Manipulationen[128] im Do­nauraum.

 

Schon im deutsch-polnischen Raum versagte das Rassenideal der Sieger, weil kulturell eigenständige Slawen, wie Masuren und Kaschuben, die von der Rassenideologie als polni­sche „Stämme“ und „Dialekte“ eingestuft wurden, mehrheitlich für den Verbleib bei Preu­ßen gestimmt hatten[129]. Trotzdem wurden sie, gegen ihren mit der Volksabstimmung be­zeugten Willen, dem Rassenideal geopfert und zu Polen geschlagen.[COMMENT8]  Eine der wenigen Milderungen des Vertragsentwurfs nach deutschen Protesten war die Zulassung der Volks­abstimmung in Oberschlesien[130]. Die Abstimmung vom 20. März 1920 ergab 60 Prozent für den Verbleib bei Deutschland[131]. Trotzdem sprach der Oberste Rat der Alliierten die wichti­gen Industriegebiete Polen zu[132]. Ein von der französischen Besatzung geduldeter militäri­sche Einfall von Polen in Oberschlesien am 2. Mai 1921 wird von dem von den engli­schen Besatzern aufgebauten deutschen Selbstschutz zurückgeschlagen[133]. Der gleichen und ähnlichen Peinlichkeiten wollten die Sieger bei der Auflösung der Donaumonarchie vor­beugen, zumal die Nationalitäten in der Monarchie größere Freiheiten genossen als in Deutschland und den Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn als Vielvölkerstaat - im wahrsten Sinne des Wortes - als ihre Heimat ansahen.

 

10.3   Kompetenzüberschreitung

 

Besonders delikat sind die in Trianon den Ru­mänen zuerkannten ungarischen Gebiete, weil diese - rechtlich gesehen - schon vor der seinerzeitigen Wel­tmeinung zu of­fensichtlich nicht für die Kriegsdienste der Rumänen gegen die Monarchie, son­dern nur für künftige Kriegs­dienste gegen den russischen Bolsche­wismus (die sich dann in der Annexion Bessa­rabiens erschöpften) zu­gesagt und von Frankreich den Rumänen im Friedensprozess zuge­schanzt sein konn­ten. Und das war der Bruch jedes nur erdenklichen Rechts. Die zwischen­zeitlich publik geworde­nen Geheimpapiere stellen dies nachträg­lich au­ßer Streit[134]. Nachdem die Friedenskonferenz offiziell Ge­bietserwerb durch Waffengewalt abgelehnt hat, blieben nur zwei Möglichkeiten als Vorwand: Entweder die militärische Besetzung des beanspruchten Ge­bietes, nämlich als der legalisierte Schutz eines strate­gisch wichti­gen Punktes, zu tarnen, oder aber das begehrte Land von der angeblichen bolsche­wistischen Gefahr mi­litä­risch zu „befreien“. Die Sieger wandten nun beide Methoden an, und zwar bekamen die mit dem bolschewistischen Russland benachbarten Rumänen ungarische Gebiete unter dem Vorwand, dass die Franzosen in Ungarn für diesen Zweck einen bolschewistischen Aufstand inszenierten und so Ungarn vom Bolschewismus durch die Rumänen zu befreien, während die Serben gleichzeitig angeblich wichtige strategischen Punkte so sicherten, dass sie ganze Landstriche den Rumänen analog besetzten. Und auch die Tschechen eroberten vereinbarungswidrig die Slowakei unter dem Vorwand der Befreiung vom Bolschewismus zurück, welcher Bolschewismus von den Siegern als Alibi inszeniert wurde, um die Slowaken um ihre ethnische Identität und nationalen Rechte zu betrügen. Bei beiden Möglichkeiten fällt auf, dass die militärische Präsenz allein, unter welchem Vorwand auch immer, nach dem damaligen Rechtsempfinden für den Besitzanspruch für hinreichend angesehen wurde. Nicht der Rechtstitel begründete den Anspruch, sondern der konkrete Besitz den Rechtstitel. In Siebenbürgen ha­ben zunächst die Alliierten durch die Friedenskonferenz das Vor­rücken der ru­mänischen Invasionsarmee als angebliche Sicherung strategi­scher Positionen abge­segnet, bis sie in Ungarn die Regierung gezielt stürzten und so einen bol­schewisti­schen Auf­stand vor­sätzlich heraufbe­schwo­ren, um die militärische Invasion als an­gebliche Befreiung von dem Bolschewismus, und die angeblich dadurch bedingte Ver­letzung der Waffenstillstandslinien und neuen Gebietsansprüche, zu rechtfer­tigen. Aus der Art und Umfang des rumänischen Einmarsches in Ungarn war sogleich die Annexionsabsicht ersichtlich. Obwohl die Jahre davor diesbezüglich abgeschlossenen Geheimverträge erst später publik wurden.

 

So hat Ungarn, mit der unfreiwilli­gen Abtretung Siebenbürgens an die Ru­mänen, den fran­zösischen Krieg mit rumänischen Hilfstruppen gegen Russland finanziert. Diese in mehrfa­cher Hinsicht völ­ker­rechts­­widrige nach­trägliche „Gebiets-Zession“ sollte wegen der of­fen­sicht­lichen Rechtswidrigkeit durch die Kriegspropaganda der Sieger als angeblich aus nach­träg­lich aktuellem militäri­sc­hen Anlass hingestellt werden. Es ist in der Geschichtsforschung noch zu wenig beach­tet, wie sehr die Rumänen nach der Kapitulation Ungarns die mi­litärische Aus­einandersetzungen mit Ungarn für Propaganda­zwecke gebraucht haben. Jede der zahl­reichen Militäraktionen, insbesondere die der Rumänen in Ungarn nach der ungarischen Kapitulation, war in Wirklichkeit eine Alibihandlung, die ver­tuschen sollte, dass die Rumä­nen Siebenbürgen nicht für den Kampf gegen die Donaumonarchie, d. h. nicht mehr für militärische Gegen­leistungen in den Ersten Weltkrieg, sondern erst für künftige Kämpfe gegen die Bolschewisten in Russland zugeschoben bekommen ha­ben. Deswegen u. a. hat das fran­zösische Oberkommando die angeb­lich unkontrol­lierbaren (insbesondere rumäni­sche) Hilfs­truppen auf das ge­schlagene Ungarn losge­lassen.

[COMMENT9] 

10.4   Landraub

 

Die neuere historische Forschung in Ungarn hat zutage gefördert, wie etwa die Serben[135] im November 1918 vom General Philippe Berthelot, vor der offiziel­len Be­kanntgabe der Waf­fen­stillstandsbedingungen der Alliierten mit Ungarn, zur „Landnahme“ an­geregt wurden, in­dem die militärische „Sicherung von strategischen Punkten“ im de­mobi­lisierten Ungarn[136], unmissverständlich zu diesem Zweck, dem freien Er­messen der serbi­schen Verbündeten anheim gestellt wurde: Die serbischen Strategen be­setz­ten sofort Ganz Südungarn und zo­gen mitten im heutigen Ungarn die Ungarn zum ser­bi­schen Militär ein[137], haben die Zensur ein­ge­führt, die ungarischen Zei­tungen be­schlag­nahmt, und in­szenierten sog. „Volksabstim­mungen“, bis die Friedenskonfe­renz doch einiges an angeb­lich „strategisch wichtigen“ Ge­bie­ten (von den serbischen Besatzern) an Ungarn zu­rückgab[138]. Symptomatisch war die Situation in den unga­rischen Provin­zen, wo ru­mänische und serbi­sche Sieger Schulter an Schulter gegen Ungarn standen. Die von Serbien geforder­ten Gebiete hatten einen serbischen Nationalitätenanteil, Kroaten ein­gerechnet, von 18 Prozent, und einen rumä­nischen bei etwa 10,8 Prozent der Gesamtbevöl­kerung[139]. Die Serben haben zu­nächs­t die Rumänen zumindest glei­cher­maßen ver­folgt wie die Ungarn[140]. Die rumänische Pre­sse hat die Rumänen aufgefordert Vergeltung zu üben, weil die Serben sogar Teile des rumäni­schen Mutterlandes be­setzt, und dort mit „Volksab­stimmun­gen“ und ethni­sc­hen Säube­rungen begonnen ha­ben. Die Rumänen wiederum haben die aus der Kriegsgefan­genschaft heimkeh­ren­den Serben, deren sie habhaft werden konn­ten, kurzerhand er­schos­sen[141], und ethnische Säuberung durch Massaker, wobei die regulären Streitkräfte ein­gesetzt wurden, war als Vorbereitung auf die Friedenskonferenz selbstverständlich, weil ethnische Säuberung – insbesondere über Genozid – war bei der Friedenskonferenz statistischer Trumpf. Für die Rumänen hat General Berthelot – auf rumänischen Beschwer­den ge­gen die Serben ge­stützt – in Paris in­ter­ve­niert[142].

 

10.5   Kriegsverbrechen

 

Insgesamt hat die französische Machtpolitik – statt der korrekten Einhal­tung des Waffen­still­standes – für die gesamte Dauer der sog. Frie­densver­handlungen 1918-1920 eine mi­litä­rische „Begleitmusik“ der völkerrechtlich verbrämten Plünderungen und Landraub in der Donauregion in­szeniert, die an Virtuosität kaum etwas an Wün­schen offen ließ. Nach außen wurde alles so dargestellt, als wären trotz Waffenstillstand diverse Waf­fen­gänge nach der Kapitulation Ungarns zwischen Ungarn und den gegen die Ungarn aufgebrachten Na­tionalitäten und Nachbarvölker unver­meidlich, doch war das ohne Franzosen und deren gesteuerten Provokationen weder möglich noch not­wen­dig. Die Franzosen informier­ten - auf dem Weg ih­rer Kriegspropaganda - die Weltöffentlichkeit derge­stalt, als würden nicht sie den Waffen­stillstand u. a. mit neuen Waffengän­gen, zumindest durch Duldung und der nationalisti­schen Umtriebe, gebrochen haben, sondern na­tür­lich die Ungarn[143], und allen­falls die für ihr Selbst­bestimmungsrecht kämpfen­den - und hierbei außer Kontrolle gerate­nen - Nationalitä­ten. Tatsächlich wurden jedoch diese Verbündete und Hilf­strup­pen der Siegermächte - auf französischem Geheiß - schachfigurenartig vorgeschoben, um unter dem Vorwand, an­gebl­ich wichtige strate­gische Positionen zu sichern, und später die inszenierten bolschewistischen Aufstände zu als Befreiungskrieg niederzuschlagen, die ihnen von den Siegermächten völ­kerrechtswidrig zuge­sagten Gebiete zu­näc­hst einmal militärisch zu besetzen, weil die militärische Tradition der Kolonialismus die neuen Grenzen nach einem Waffengang an den Waffenstillstandslinien zu ziehen pflegte. Trotz Waffen­stillstand: wobei die Fran­zosen die ungarische Regierung hin­gehalten hatten und die Frie­dens­bedin­gungen mit der Begründung (vorsätzlich provozierend bis zur Unerfüllbarkeit) verschärften, dass Un­garn den Waffenstill­stand angeblich nicht exakt genug einge­halten hätte.

 

10.6   Faustpfandpolitik

 

Im wesentlichen haben die Franzosen die Un­garn mit (provokativ) unerfüll­baren Forderun­gen[144] unter Druck gesetzt, und gleichzeitig mit der Aussicht auf „Gnade“ - nach der erpressten Annah­me unan­nehm­barer Forderun­gen - hingehal­ten. Diese „Faustpfandpolitik“ ko­nn­te Frankreich ge­gen­ü­ber Deutschland – wegen des massiven engli­schen und amerikani­schen Widerwillens – nicht fruchtbringend ge­nug entfalten, aber in Ungarn hatten die Franzosen praktisch al­lein das Sagen. Die „Faustpfandpo­litik“ ist eine imperiale Gepflogenheit, mit derer Hilfe Frank­reich deutsche Gebiete bis zum Rhein annektieren wollte, woraus ersichtlich ist, wer die bluti­gen „Militärmanöver“ nach der Kapitulation der Monarchie im Donauraum ebenfalls gesteuert hat. Es wird auch für die franzö­sische Ge­schichtsforschung leicht nach­vollziehbar sein, wie die franzosen­freundli­che ungarische Regierung Károlyi[145] durch „perfect timing“ mit unannehmbaren Forderungen[146] planmäßig zum Sturz ge­bracht wur­de[147], um vorsätzlich die - bei einer Schwächezeichen der Regierung - be­vor­stehende bolsche­wistische Macht­übernahme[148] zu ermöglichen: nämlich als Vorwand für den Einmarsch und Alibi für den Landraub. Diese von den Franzosen ins­zenierte bol­schewisti­sche Macht­übernahme in Ungarn gab dann den per­fekten Vorwand, Un­garn nach der Kapitulation und Waffen­stillstand militärisch ganz zu nie­der­rennen[149], auszuplündern, und nach­dem die rumä­nische „Befreier“ vom „bolschewistischen Joch“ alles was beweg­lich war von Ungarn aus mitge­nommen haben, die übrigen „Befreier“ vom „bolschewistischen Joch“ mit den vor­mals un­garischen Gebieten als „Entschädigung“ abzu­finden[150], die ihnen - ohnehin zu­meist schon lange vorher - ohne hinrei­chenden Rechtsgrund, also für mehr oder minder nach­voll­zieh­bare Kriegsdienste, zugesagt wurden (aber durch den vorzeitigen Friedensschluss durch die Rumänen verloren gingen, und für den neuen Krieg gegen Russland doch noch dergestalt „ausbezahlt“ wurden). Sämtliche Waffengänge mit dem ohnehin schon ge­schlagenen Ungarn nach der Kapitulation wa­ren als Alibihandlung von den Franzosen insze­niert, um die völkerrechtswid­rige Exekution der geheimen (Londoner) Abkommen von 1915-1916 samt Zusatzprotokolle zu verschlei­ern, und das alles als angeblich aus ak­tu­ellem Anlass Geschehenes erschei­nen zu lassen. Das eigentliche Paradoxon ist aber, dass die Franzosen diese rumänische Forderungen aus den nämlichen Geheimverträgen ausdrücklichst verweigert hatten, weil die Rumänen zu früh aus dem Krieg gegen die Donaumonarchie ausstiegen, und erst als die Rumänen ihre kriegerischen Dienste nunmehr im neuen Krieg gegen Sowjetrussland zusagten, erfüllten die Franzosen doch die nämlichen Geheimverträge auf Kosten Ungarn, und zwar aus diesem neuen Rechtstitel der Kriegsführung gegen Russland, mit dem die Ungarn nichts zu tun hatten.

 

10.7   Forschung

 

So wie in Österreich das „Ultimatum[151]“ vom 23. 7. 1914 das meistzitierte Dokument auch außerhalb der Forschung wurde, so entstand in Ungarn die wohl voluminöseste Literatur um die sog. Vix Note. Beide Urkunden sind natürlich nur jeweils ein Rad im Getriebe, die Spitze des sprichwörtlichen Eisbergs, von denen allein auf das Gesamtbild der tatsächli­chen Verhältnisse zunächst fast zwangsläufig falsche, das heißt unzureichende Rückschlüs­se gezogen werden. Doch sie sind für die Forschung die markanten Punkte in einem Machtpolitischen Karussell, gleich den Orientierungspunkten, wo ein unterirdischer Fluss auf die Oberfläche bricht, oder von der Oberfläche verschwindet.

 

Entsprechend wurde in der deutschen Forschung der Reparationsfrage (Art. 231 des Ver­sailler Vertrages) unverhältnismäßig große Aufmerksamkeit gewidmet. Eine Bibliographie[152] enthält bereits um 1930 knapp 12000 Titel zum Themenkreis, während Untersuchungen zu den Reparationsverpflichtungen Österreichs oder der Nachfolgestaaten bis in die jüngere Zeit völlig fehlten[153]. Das hatte ihren Grund darin, dass einerseits die österreichischen Repa­rationsforderungen in dem Schatten der Deutschen standen, und andererseits für die Sieger nur einen Feind, und folglich auch nur einen Schuldner gab, nämlich die Gesamtheit als Gesamt­schuldner.

 

 

11 DIE SCHULDFRAGE

 

Nachdem die Siegermächte außer dem vor­ge­schobenen Selbstbestimmungsrecht der Völker auch noch den Rechtsgrund von Kriegs­verbrechen, beziehungsweise den Ausbruch des Er­sten Weltkrieges als „das bisher größte Verbrechen gegen die Menschheit“[154], vorge­scho­ben ha­ben, wobei sie die Schuldfrage einzig auf die Rechtsfrage abgestellt hatten, wer den Krieg militärisch angefangen habe, ist auch dieser Rechtsgrund eigens auf seine Stichhaltigkeit zu hinterfra­gen, auch und gerade dann, wenn diese Rechtsbegründung an der Sache vorbeigehe, bzw. von den wahren Ursachen ablenken solle. Vor dem Eingehen auf die Schuldfrage soll aber klargestellt werden, dass be­reits die Engführung; die Schuld am Krieg direkt mit dem Anfangen des Krieges zu asso­ziieren, widersprüchlich ist, weil das keine militärische, sondern bestenfalls eine diplomatische Frage, also eine Frage des Rechts war. Und zwar des damaligen Rechts, dass nach dem Völkerrecht, dass er nach dem Krieg eingeführt wurde, ohnehin unmöglich hätte beurteilt werden können.

 

Der zeitlich erste Schuldspruch und hierauf gegründeter Friedensvertrag erging in dem sog. Friedensvertrag von Versailles, mit Mantelnote vom 16. Juni 1919, gegen Deutschland[155]. Der Schuldspruch wurde auf alle Kriegsverlierer ausgedehnt und als präjudiziell für alle noch folgenden Friedensverträge angesehen. Die Vorwürfe wegen der Kriegsschuld, bzw. sind die Schuldsprüche gegen die Machthaber in „Wien, Budapest und Berlin“ gerichtet[156]. Die ungarische Schuldfrage kann also schwer von der deutschen und österreichischen Schuldfrage unabhängig behandelt werden.

 

Die deutsche Schuldfrage ist zunächst durch eine gemeinsame Erklärung einer französisch-deutschen Forschergruppe nach dem Zweiten Weltkrieg, wonach es von einer alleinigen deutschen Verschuldung, wie es die Friedenstexte von Versailles 1919 behaupten, keine Rede sein könne, einer Kompromisslösung durch die Geschichtsforschung zugeführt wor­den. Man sprach beiderseitig vom gegenseitigen Hineinschlittern. In den 60er Jahren hat sich aber der Sensationalist namens Fischer quergelegt, und mit der Vorlage einiger ‑ die Deutschen belastenden ‑ Indizien lautstark den Nachweis seiner Arbeitshypothesen ange­kün­digt. Es folgten aber dann keine zufriedenstellenden Beweise, sondern eine vom Fischer durch überinterpretierte Indizien zynisch angeheizte Schlammschlacht, wo er sich genüsslich in der Emotionalisierung der Forschung labte und seine Auflagenzahl steigerte[157]. Eine sachliche Bedeutung für die Geschichtsforschung konnte die Fischer-Kontroverse schon allein deswegen nicht haben, weil Fischer die Frage der Kriegsschuld über die Kriegsziele anzunähern suchte, während die Siegermächte die deutsche Schuldfrage in die österreichi­sche Schuldfrage einbanden. Die Frage der Kriegsziele berührten die Sieger nur am Rande, indem sie rechtlich unzulässig von dem Ansehen der Person (des Deutschtums) in Rich­tung Kriegsschuld assoziierten[158]. Im übrigen benützte Fischer die Friedensverträge für seine ganz woanders liegenden Propagandazwecke nur, weil gerade die Frage damals im Mittel­punkt des Interesses stand. Er schaffte es aber, die historische Forschung in eine ideologi­sche Kampfarena zu verwandeln, und so nachhaltig zu lähmen. Die mehr an der Wissenschaft als an Schlammschlachten interessierten Forscher wandten sich in der Folge vom Thema ab, weil ein seriöses Arbei­ten auf dem Gebiet kaum mehr möglich war, auf jeden Fall nicht ungestört, so dass dieses Thema bis heute der Forschung - dank der sogenannten Fischerkontroverse - faktisch unzugänglich blieb.[COMMENT10]  Ja heute noch wird Fischer zu zitieren als Pflichtübung und oberste Direktive der Forschungsförderung angesehen, darüber gar nicht gesprochen, dass jeder Versuch, diese Fragen unter der von Fischer losgetretene Schlammlawine hervorzukehren, wird im Keime erstickt und jeder Klärungsversuch propagandistisch wider zugeschüttet.

 

Teils durch die sog. Fischer-Kontroverse eingeschüchtert, beziehungsweise resigniert, teils durch die bereits ohnehin erschöpfende Behandlung der deutschen Schuldfrage im Ersten Weltkrieg durch die Forschung bedingt, sind die Forschungsaktivitäten in diese Richtung in den 70er Jahren deutlich zurückgegangen, bzw. faktisch zum Erliegen gekommen. Nach dem Ausbruch der Jugoslawienkrise Anfang der 90er begann zunächst in den Medien eine Informationswelle über den Ersten Weltkrieg und seine Folgen. Am auffälligsten in dieser Neuabstimmung der Gegenwart mit der historischen Vergangenheit war die demonstrative Fortsetzung der Neuorientierung der französischen Außenpolitik. Nach der eingangs zitierten Rede Präsident Mitterrands in Bu­karest am 19. April 1991 und Kritik an den Pariser Vororteverträgen, fuhr er im Sommer 1992 nach einer gesamteuropäischen Sitzung unerwartet im Alleingang nach Sarajevo (ei­gentlich nach Split, aber das Ziel war demonstrativ Sarajevo). Großes Aufsehen erregte, dass der französische Präsident Belgrad nicht besuchte. Der damalige französische Außenminister Roland Dumas antwortete auf die Frage, ob die Reise Mitterrands nach Sarajevo das Ende der französisch-serbischen Freundschaft sei, in einem Interview mit dem „Spiegel“ mit den Worten: „Der Präsident der Republik war der Ansicht, daß der Ernst der Lage es nötig machte, die ausgetretenen Pfade der traditionellen Diplomatie zu verlassen. Daher die Idee zu der Reise, welche die Welt bewegt und die Völkergemeinschaft aufgerüttelt hat“[159]. Es hat also den Anschein, dass das Frankreich des neuen Europa ernst mit der Neuorientierung östlich der Alpen macht.[COMMENT11] 

 

Nachdem in den Pariser Vororteverträgen auch die deutsche Schuldfrage formell in die Österreichische Schuldfrage eingebunden ist, gerät mit der österreichisch-ungarischen auch die deutsche Schuldfrage ins Wanken.

 

11.1   Das österreichische Ultimatum

 

Aus der Sicht der Sieger steht das mit 48 Stunden befristete österreichisch-ungarische Ulti­matum vom 23. 6. 1914 an Serbien im Zentrum des Schuldspruchs[160] über den Kriegsver­lierer. In diesem Ultimatum käme, so die Sieger, das verbrecherische Potential der Kriegs­verlierer voll zum Ausdruck. Deutschland soll Wien zu dieser angeblichen Untat bestimmt haben[161], die angeblich allein schon so schrecklich sei[162], dass sie faktisch keiner weiteren Be­weise mehr bedürfte. Alle die Kriegsschuld betreffende Aussagen sind logistisch auf die­sen Schwerpunkt hingeordnet, oder leiten sich (im Zirkelschluss) von hier ab.

 

Das Herzstück des Versailler Friedensvertrages vom 28. Juni 1919, und zugleich der aller daran anschließenden Pariser Vororteverträge, ist die Wiedergutmachung der Kriegsschä­den durch den Kriegsverlierer, und somit auch der auf die Gewichtung des österreichisch-unga­rischen Ultimatums vom 23. 6. 1914 gegen Serbien gegründete Schuldspruch. Teil VIII, Art. 231 (Kriegsschuldartikel) des Versailler Friedensvertrages ist in seiner Fassung, und zwar mit Absicht, doppelsinnig[163]. Dazu sagt der bei den Verhandlungen anwesend gewesene Keynes[164]: „Der Präsident (Wil­son) konnte ihn als Erklärung auffassen, daß Deutschland seine sittliche Verantwortung für den Ausbruch des Krieges zugeben wollte, während der Ministerpräsident (Lloyd George) Anerkenntnis finanzieller Haftung für die allgemeinen Kriegskosten auszulegen vermochte.“ Die gespaltene Zunge des Friedensvertrages sollte den über das Völkerrecht wachenden US Präsidenten Wilson also (vorsätzlich) täuschen und die Völkerrechtsverletzung im Namen des Völker­rechts vertuschen[165]. England und Frankreich haben nämlich die völkerrechtswidrigen Zah­lungen von Deutschland mit Hilfe des zweideutig formulierten Friedensvertrages dann tat­sächlich eingefordert.

 

In der späteren Forschung entpuppte sich das von den Siegern des Ersten Weltkrieges als „der“ Schuldbeweis hochstilisierte österreichisch-ungarische Ultimatum vom 23. 6. 1914 an die Serben[166], als die von den Siegern gelegte falsche Fährte, um von den wahren Schuldigen abzulenken. Der Schwerpunkt der Vorwürfe ist die angebliche Verletzung der Souveränität Serbiens durch Artikel 6 des österreichischen „Ultimatums“ (eigentlich Note, aber die falsche Bezeichnung „Ultimatum“ hat sich eingebürgert), weil darin die Beteiligung österreichischer Orga­ne an der Verfolgung der Hintermänner der Attentäter von Sarajevo (gegen den österreichischen Thronfolger) in Serbien verlangt wurde. Die in den Friedensverträgen und durch die Kriegspropaganda ausgeschlachtete angebliche Ver­letzung der Souveränität und angebliche Unannehmbarkeit des Österreichischen Ultima­tums (Note) gegen Serbien fußte allerdings nicht auf dem besagten Ultimatum (Note) selbst, sondern auf der zu diesem Zweck verfälschten Wiedergabe des Ultimatums durch die Serben[167]. Das österreichische Ultimatum begehrte die Teilnahme österreichischer Organe an den polizeilichen Ermittlun­gen, was nach wie vor im internationalen Verkehr üblich und keineswegs anstößig ist. Serbien hat bei der Ablehnung des Ultimatums dessen Inhalt verfälscht wiedergegeben[168], und Österreich-Ungarn den Eingriff in die serbische Gerichtsbarkeit und damit einen „un­zumutbaren“ Eingriff in die Souveränität Serbiens unterstellt[169]. Und das war eine Verleumdung Österreichs durch Serbien. Die nämliche Verleumdung von Österreich-Ungarn durch Serbien ist aber der Beweisgrund des Schuldspruchs der Sieger gegen Österreich-Ungarns, und die Beweisfälschung der Serben übernahmen die Sieger. Der größte Schuldspruch aller Zeiten beruht auf Beweisfälschung, beziehungsweise auf verfälschte Beweise.

 

Bei der Abfassung des Ultimatums standen die österreichischen Diplomaten vor dem Di­lemma, dass sie bereits Beweise über die Beteiligung des serbischen Geheimdienstes an dem Attentat gegen den österreichischen Thronfolger in Sarajevo hatten, oder in einem Ultimatum schwerlich offiziell von einem allenfalls theoretisch möglichen Alleingang des serbischen Geheimdienstes hinter dem Rücken der Serbischen Regierung die Rede sein konnte. Nach den diplomatischen Regeln war die serbische Regierung selbstredend verant­wortlich, und wäre Österreich beim Vorhandensein konkreter Beweise der Täterschaft des serbischen Geheimdienstes bei dem Attentat am 28. 6. 1914 gegen den österreichischen Thronfolger keineswegs verpflichtet, die Verantwortlichkeit der serbischen Regierung ge­trennt von der Verantwortlichkeit des serbischen Geheimdienstes zu prüfen, beziehungs­weise der serbischen Regierung Gelegenheit zu geben, sich von den Aktivitäten des eige­nen Geheimdienstes zu distanzieren. Auch heute, und vielmehr damals, steht zumindest die politische Verantwortung einer Regierung auch im Falle eines Alleinganges des eigenen Geheimdienstes fest. Gegebenfalls hätte die serbische Regierung von sich aus einer Unter­suchung gegen den serbischen Geheimdienst einleiten müssen, doch die serbische Regie­rung leugnete bis zu dem österreichischen Ultimatum alles und jede Beteiligung provokativ und sprach zynisch von einer österrei­chischen Provokation gegen Serbien durch absurde Beschuldigungen gegen angebliche Hintermänner des Attentats von Sarajevo in Serbien[170]. Österreich wollte aber der serbischen Regierung die Gelegenheit geben, sich von dem eigenen Geheimdienst gegenüber Öster­reich zu distanzieren, wenn die polizeilichen Ermittlungen von den Österreichern hätten ein­gesehen werden können, wie das durchaus üblich und diesem Fall geboten war. Zum anderen allerdings musste Österreich nach der Ablehnung des Ultimatums durch die Serben als objektiv erwiesen ansehen, dass die serbische Regie­rung sich von den bereits erwiesenen kriegsprovozierenden Machenschaften seines Ge­heimdienstes nicht distanzieren kann oder will, woraus zwingend die Mitschuld der serbi­schen Regierung folgt, wenn nicht ohnehin schon vorweg die Mitschuld jeder Regierung an den Machenschaften des eigenen Geheimdienstes fest stünde. Wenn jedoch die Ablehnung durch die Serben auf eine verfälschte Wiedergabe des österreichischen Ultimatums gründet, und die schwerwiegende Verleum­dung gegen Österreich vor aller Welt enthielt, Österreich hätte angeblich die serbische Souveränität verlet­zen wollen, um den Krieg gegen Serbien zu provozieren, weil das Ultimatum der Österreicher angeblich für alle Regierungen der Welt unannehmbar sei, dann ist die offene Kriegsprovokation durch die serbische Regierung gegen Österreich (durch Verleumdung) einwandfrei (urkundlich) erwiesen. Würthle zitiert den sowjetrussischen Historiker N. P. Poletika, der in seinem Werk Der Sarajevoer Mord, Le­ningrad 1930, meint: Die Ablehnung des österreichischen Ultimatums war „aus der Furcht zu erklären, daß österreichische Detektive sich bis zu dem vorarbeiten könnten, was die serbische Regierung bis jetzt sorgsam verbergen mußte - nämlich ihre Teilnahme an der Organisation des Sarajevoer Mordes ...“[171]

 

11.2   Die serbische Antwortnote

 

Breiten Raum widmet der Schuldspruch der Sieger der mangelnden Würdigung der serbi­schen Antwort vom 25. 7. 1914 auf das österreichische Ultimatum[172] durch die Mittelmäch­te (Österreich-Ungarn und Deutschland). Die Sieger bauten freilich ihre überzogenen Wiedergutmachungsforderungen logistisch auf die verfälschte Wiedergabe der österreichischen Ultimatums durch die serbische Ant­wort, und argumentieren zwangsläufig an ihren eigenen rechtlichen Zielsetzungen vorbei, wenn nicht denen zuwider. Aus österreichischer Sicht war auf die neuen Delikte der Urkundenverfäl­schung und Verleumdung[173] der Monarchie durch Serbien diplomatisch nicht mehr näher einzugehen, da eine zusätzliche Auseinandersetzung mit den provokativ deliktischen (verleumderischen) Schutzbehauptungen der Serben die nunmehr eindeutige Sachlage unnötig kompliziert, und der serbischen Ver­wirrungstaktik in der Weltöffentlichkeit Vorschub geleistet hätte. Aus der serbischen Reak­tion war ersichtlich, dass die serbische Regierung es auf den provokativen Missbrauch der österreichischen Gesprächsbereitschaft abgesehen hat, die um jeden Preis um eine korrekte und sauber Erledigung bemüht war.

 

Sowohl in der seinerzeitigen Diplomatie, wie auch in der späteren Forschung beider Kriegslager galt unumstritten, dass allein die Mitwisserschaft der serbischen Regierung über die Machenschaften des eigenen Geheimdienstes das gesamte Kriegs- und Friedenskonzept der Sieger aus den Angeln hebt[174], weil die auf den Schuldspruch gegen die Besiegten gestützte Reparationen somit keinen Vorwand mehr für die kriminellen Forderungen der Sieger aufbieten konnten. Auch ohne den direkten Beweis der unmittelbaren Ver­antwortung der ser­bi­schen Re­gierung hinter dem Geheimdienst, denn das galt als selbst­verständlich vorausgesetzt, solange kein stichhaltiger Gegenbeweis vorlag. Des­we­gen veranlassten die Fran­zo­sen[175] Pašić 1917, den Chef des ser­bi­schen Ge­heim­dien­stes, Dra­gutin Di­mi­trijević (ge­nannt „Apis“), nach einem missglückten Attentat[176] gegen ihn im De­zember 1916, mit er­zwungenen fal­schen Zeugen­aussagen in ei­nem Schauprozess in Salo­ni­ki[177] anzu­klagen, und nach einem abgeluch­sten Ge­ständnis (28. 3. 1917), das Atten­tat ge­gen den österreichi­schen Thronfol­ger in Sara­jevo in Zusammen­arbeit mit dem russi­schen Militärattaché (Quit­tungen über Zahlungen an die At­tentäter be­fänden sich in russi­scher Hand) orga­nisiert zu haben[178], we­gen eines angeb­lich von ihm ge­planten Atten­tats ge­gen den Re­genten Alexan­der[179], sofort zu erschießen[180], nämlich als Sündenbock für das Attentat von Sarajevo 1914. Das amtliche ser­bische Protokoll des Salo­niki-Prozesses er­scheint 1918, er­weist sich aber in der Folge als für Propagandazwecke präpa­riert[181]. Doch auch dieser Win­kelzug der französi­schen Diplo­matie mit Hilfe des serbischen Erschie­ßungskommandos bekam Schönheitsfeh­ler, nachdem die falschen Zeugen des Salo­niki-Pro­zesses sich abge­setzt und in aller Öf­fentlichkeit aus­gerufen haben[182], dass sie ge­zwungen wa­ren den Chef des serbischen Geheim­dienstes mit falschen Aussagen zu belasten[183].

 

Die oppositionelle Stimme von Exilserben zu bestreiten war für Pašić verhältnismäßig leichter, als die von dem serbischen Minister für Kultus im Jahre 1914, Dr. Ljuba Jovano­vic[184], im Jahre 1924 in einem Sammelband publizierten Erinnerungen mit dem Titel: „Nach dem Veitstag[185] des Jahres 1914". Dort heißt es: "Ich erinnere mich nicht, ob es En­de Mai oder Anfang Juni 1914 war, als uns eines Tages Herr Pašić sagte - diese Dinge bearbeitete er meist nur mit Stojan Protić, der damals das Ministerium des Inneren hatte, aber so viel sagte er auch anderen -, daß gewisse Leute Vorkehrungen trafen, um nach Sarajevo zu gehen und Franz Ferdinand, der dort eintreffen und am Veitstag feierlich emp­fangen wer­den sollte, umzubringen... Und Herr Pašić und wir übrigen meinten, man solle, und Stojan übernahm es auch, eine Verfügung an die Grenzbehörden an der Drina zu er­lassen, daß man den Übergang der jungen Leute verhindere ... Aber diese Grenzbehörden waren selbst in der Organisation (Schwarze Hand) und führten die Verfügung nicht aus“. Im März 1925 kündigt hierzu das offizielle Blatt des Belgrader Außenministeriums ein Blaubuch an, das jedoch nie erschien. Im April hebt der „Vater Jugoslawiens“, der Englän­der Seton-Wat­son[186], offiziell der stellvertretende Propaganda-Chef Londons, aber der ei­gentliche Chef­ideologe der imperialen Balkanpolitik, in einem Belgrader Interview „den unangenehmen Eindruck hervor, den weiteres Schweigen“ in seinem Lande mache. Es wä­re nur, so Seton-Watson, ein Eingeständnis, „daß unsere Feinde ihre Behauptungen bewie­sen haben und Serbien tatsächlich schuldig ist.“ Am 23. 4. 1925 kommt Ministerpräsident Pašić auf die Erklärungen seines früheren Kabinettsmitgliedes Ljuba Jovanović mit folgen­den Worten zurück: „Die Ermordung Franz Ferdinands war für Österreich nur eine gün­stige Ausrede, um mit Serbien abzurechnen ... es ist eine internationale Kommission ge­gründet worden, dies nachzuprüfen ... Ich habe Herrn Ljuba Jovanović gebeten, seine Er­klärung zu widerru­fen, denn es ist nicht wahr, daß er den Ministerrat vom Mordplan infor­miert ha­be.“[187] Offen­sichtlich versuchte Pašić sich an den Fragen von Seton-Watson vorbeizure­den, in­dem er auch hier die Aussagen von Ljuba Jovanović entstellt (verfälscht) wiedergab. Eine inter­nationa­le Kom­mis­sion ist natürlich nicht gegründet worden[188] und auch Seton-Watson bittet im Mai noch­mals vergeblich um „eine klare Antwort“ auf die Frage, ob Pašić tatsächlich, als er 1914 die Nach­richt vom Attentat bekam, gewusst habe, was sich dort vorbereitet. Aus der letzte­ren For­mulierung der Frage durch Seton-Watson an Pašić geht unmissverständlich hervor, dass er nicht mehr fragt, ob Pašić überhaupt etwas gewusst habe, sondern nur mehr: wie viel Pašić tatsächlich gewusst hat. Für die Völkergemeinschaft und für die historische For­schung ist jedoch der Grad der Information von Pašić eine sekundäre Frage, denn die Halt­barkeit der Konzeption der mit den Pariser Vororteverträgen vorgenommene Neuge­staltung Europas hing - wie an einem seidenen Faden - an der formallogischen Frage, ob Pašić überhaupt etwas gewusst hat. Es war eben ein logistischer Fehler, dass die Sieger in den Friedensver­trägen alles auf die eine Karte gesetzt haben, nämlich auf die korrekte In­forma­tion durch die Serben über ihre angebliche Unwissenheit. Denn diese angebliche Unwissenheit der Serben konnte entweder total sein, und das Vertragswerk nach dem Ersten Weltkrieg zu halten und zu tragen, oder aber unwahr sei, wobei es nebensächlich war, wie viel die Serben tatsächlich wussten, um den Friedensvertrag nach dem Ersten Weltkrieg aus den Angeln zu heben. Das Konzept der Neugestaltung Euro­pas nach dem Er­sten Weltkrieg ist mit der schematischen Einteilung: „die guten Sieger“ auf der einen, und „die bösen Verlierer“ auf der anderen Seite, untrennbar verbunden.

 

Schwer belastet Pašić zusätzlich die spätere Erforschung der Laufbahn seines persönli­chen Vertrauten Milan Ciganović[189], genannt der „blonde Cigo“. Es war Cigo, der die Waf­fen an die Attentäter vor dem Grenzübertritt nach Bosnien übergeben hat[190]. Die von den Österreichern verhafteten Attentäter, die den Selbstmordbefehl nicht ausgeführt haben, ver­rieten den Cigo. In der Folge gab die durch Zeitungsmeldungen unter Druck geratene ser­bische Regierung, nach außen alles leugnend, zunächst der Eisenbahnerdirektion intern den Auftrag, die Personalien des offiziell dort beschäftigten Cigo aus allen Büchern auszumer­zen[191], um dann am 25. Juli 1914, am Tag der Ablehnung des österreichischen Ultimatums, die Erklärung abzugeben: „Was aber den Milan Ciganović anbelangt, ... der bis zum 15. Juli bei der Eisenbahnerdirektion tätig war, so konnte dieser nicht ausgeforscht werden, weshalb ein Steckbrief gegen ihn erlassen wurde.“ In den Akten des Saloniki-Prozesses (1917) ist leider nur dokumentiert, dass Cigo bald darauf als der persönliche Konfident des Ministerpräsidenten Pašić nunmehr offiziell aufscheint[192]. Der frühere Kamerad Cigo's bei der Komitadzi, Mustafa Golubić, behauptete aber später im Exil, dass Ciganović schon vor dem Krieg Agent provokateur der Regierung Pašić war, und er als Mitglied der Schwarzen Hand die serbische Regierung über alles, was sich in der Geheimorganisation ereignete, genau informierte[193]. Eine auffällige Rolle spielte der nunmehr als Pašić-Agent dokumentier­te Cigo im Saloniki-Prozess: als einzige Zeuge der Anklage gegen den als Sündenbock kurzerhand erschossenen Chef des Geheim­dienstes, offensichtlich um Pašić zu entlasten. Nach dem Saloniki-Prozess bekam Cigo ei­nen falschen Pass auf den Namen Danilović, man versah ihn reichlich mit Geld, und schickte ihn nach Amerika, von wo er 1919 zurückkehrte. Die serbische Regierung be­lohnte ihn für seine Dienste erneut, und schenkte ihm ein kleines Gut in der Nähe von Skopje. Die Bedeutung des Ciganović als Pašić-Mann geht aber insbesondere daraus her­vor, dass ihm das über die anderen Anstifter des Attentats von Sarajevo und Mitglieder der Schwarzen Hand vollstreckte Todesurteil erspart blieb[194].

 

Der Forderung der Exilserben nach einer Wiederaufnahme des Saloniki-Prozesses kam - zwölf Jahre nach dem Tode des 1941 hingerichteten Juristen Golubić - das neue Jugosla­wien unter Marschall Tito nach. Die Staatsanwaltschaft Belgrad begründete den diesbezüg­lichen Antrag zunächst mit der Feststellung, „1917 sind die Militärrichter befangen gewe­sen“, ferner verlange die „Volksmoral und Menschlichkeit“ eine Wiederholung des Verfah­rens. In dem Revisionsprozess 1953 wurden die Geheimdienstleute „rehabilitiert und ihre Ehre wiederhergestellt“, weil sie weder die Front an die Deutschen übergeben wollten noch einen Mordanschlag auf den serbischen Regenten ausgeheckt hatten. Der Saloniki-Prozess 1917 sei ein von der damaligen Hofclique inszenierter Justizmord, um unbequeme Mitwisser zu beseitigen. Das Revisionsgericht 1953 hat die Unterdrückung des vom Chef des Geheimdienstes eigenhändig verfassten Geständnisses über das Attentat von Sarajevo im Saloniki-Prozess 1917 angeprangert. Der Justizmord an den eigenen Geheimdienstleuten diente sonach der außenpolitischen Absicherung, sowohl den Feinden, wie auch den Ver­bündeten gegenüber[195].

 

Obwohl die serbische Führung von 1914 zumindest in diesem Punkt als Kriegsverbrecher entlarvt wurde, war keiner der südslawischen Regierungen nach wie vor in der Lage, die Konsequenzen zu ziehen. Die Glorifizierung der Attentäter von Sarajevo ist nach wie vor gleichsam das ideologische Fundament der panserbischen Einheit. Österreichische und in­ternationale Bemühungen um den Zugang zu den geheimen Dokumenten aus diesem dunk­len Kapitel der Geschichte blieben erfolglos. Zwar gab Jugoslawien Bereitschaft vor, die Dokumente zugänglich zu machen, redete sich aber auf die mangelnde Ordnung, und auf die fehlenden Mittel zu der Aufarbeitung der Dokumente aus. Es fehlte zwar nicht an Ver­sprechungen, sehr wohl aber an der Bereitschaft oder Fähigkeit, diese auch zu erfüllen[196]. Ein neuer Anlauf zur Preisgabe der in Serbien dokumentierten Geheimnisse über die Ge­burtsstunde der südslawischen Einheit könnte angesichts der zum Völkermord entarteten panserbischen Renaissance Anfang der 90er Jahre, das Motiv zum Genozid in Bosnien, damals wie heute, vor der Weltöffentlichkeit erhellen, und damit letztlich der Legitimie­rung des Massenmordes den Boden entziehen. Die richtige Gewichtung der Beweislage im gesamten Umfeld der völkerrechtlichen Konsequenzen des Ersten Weltkrieges könnte mehr zu der friedlichen Lösung der Balkanfrage beitragen, als jede militärische Präsenz.

 

11.3   Unterlassung interna­tiona­ler Verhandlungen

 

Die von den Siegern den Österreichern vorgeworfene Unterlassung der Verhandlungen[197] - mit und über Serbien - erweist sich, schon allein durch die verfälschte Wiedergabe des österreichischen Ultimatums (vom 23. 7. 1914) durch die Serben, und sodann auch von den Siegern insgesamt nach dem Ersten Weltkrieg, als ungerechtfertigt. Denn die Forderungen nach internationalen Verhandlungen gründeten sich einzig auf die verfälschte Wiedergabe des österreichischen Ultimatums durch die Serben, während der Originalwortlaut auch nach Ansicht von Außenstehenden kaum einer weiteren Erörterung bedurfte. Vielmehr wurde die (fälschlich Ultimatum genannte) österreichische Begehrnote vom 23. Juni 1914 der weltwei­ten Empörung gegen die Serben nach dem Attentat von Sarajevo gerecht.

 

Der einzige Beteiligte an dem Ersten Weltkrieg, der vorher eine Verhandlungslösung for­cierte, bzw. überhaupt Verhandlungsbereitschaft zeigte, war England[198]. Während Deutsch­land auf die englischen Konferenzvorschläge einging, kamen aus Paris und St. Petersburg Ablehnungen[199]. London griff nämlich zunächst die Faustpfandtheorie auf, diesmal noch für die Gegenseite, wonach Öster­reich-Ungarn den militärischen Angriff auf die Besetzung Belgrads beschränken sollte, um so aus der Position der Stärke eine Verhandlungslösung angehen und Serbien den Frieden diktieren zu können[200]. Nach Bekanntwerden der Propagandalüge in der serbischen Antwort­note vom 25. Juli 1914, Österreich-Ungarn habe im „Ultimatum“ an die Serben angeblich die serbische Souveränität verletzt, über­boten sich Italien, Belgien, Russland, Frankreich und nicht zuletzt England, ihre Empörung über den angeblichen Rechtsbruch durch die Donaumonarchie in die Welt hinauszuschrei­en[201]. Der russische Außenminister Sazónow meinte: „Das ist Krieg“. Der britische Außen­minister Sir Edward Grey sprach von dem „übelsten Schriftstück“, das ihm in seinem Le­ben in die Hand gekommen war[202]. Offensichtlich in diesem (gewandelten) Sinne, ohne die erst am 31. Juli 1914 erfolgte Wiener Antwort auf das erste Londoner Verhandlungsange­bot abzuwarten, übermittelte am 26. Juli 1914 der deutsche Botschafter in London, Fürst Lichnowsky, ein neues Verhandlungsangebot von König Georg V. und der britischen Re­gierung nach Berlin, Österreich-Ungarn auf einer Botschafterkonferenz Genugtuung zu ver­schaffen, ohne allerdings einen Krieg noch lokalisieren zu können: Beim Betreten serbi­schen Bodens durch österreichisch-ungarische Truppen sei „der Weltkrieg unabwendbar“[203], so die Botschaft aus London.

[COMMENT12] 

Am 28. Juli 1914 telegraphierte Sir Ronald Rodd an Grey, dass der italienische Außenmini­ster Sonnino ihn, als den britischen Botschafter in Rom, informierte, dass ihm der serbische Geschäftsträger soeben von dem Gesinnungswandel der serbischen Regierung berichtet habe, wonach die Punkte 5 und 6 der österreichischen Demarche (vom 23. 7. 1914), näm­lich die Forderung der Mitwirkung von k. u. k. Organen, sei (von der serbischen Regie­rung) „willentlich falsch interpretiert“ worden, indem man darin das Mitwirken von Behör­den und die Ausschaltung der serbischen Justiz als einen massiven Eingriff in die Souverä­nität des Landes hinstellte, wohingegen Österreich-Ungarn wohl tatsächlich nicht mehr als vielleicht die Mitwirkung von Kriminalorganen gewollt hatte, auf jeden Fall deponierte der (serbische) Geschäftsträger, dass man noch weiterverhandeln könne[204].

 

Auf die am 29. Juli 1914 signalisierte deutsche Verhandlungsbereitschaft ließ London, ob­wohl schon seit dem Vortag im Besitz der alles entscheidenden Information aus Rom, über die serbische Kehrtwendung heuchlerisch verlauten: England könne nicht daneben stehen, wenn aus der Mächtekonferenz nichts würde, der Konflikt zum Krieg eskaliere und Frankreich hineinge­zogen werde[205]. Nachdem direkte Verhandlungen Serbiens und Russlands mit Österreich-Un­garn nicht mehr möglich schienen, und auch Sazónow die Verhandlungsangebote dem bri­tischen Außenminister anvertraute, hat nun Grey, im Vollbewusstsein seiner Schlüsselposi­tion, die Maske der Neutralität fallen lassen, und brüsk die Verhandlungen reklamiert, al­lerdings unter offener Androhung der englischen Kriegseintritts an der Seite Frankreichs, falls Österreich serbischen Boden betrete, so als hätte nicht England zuvor den Vorschlag auf die Besetzung Belgrads durch Österreich gemacht. Solange keine stichhaltigen Beweise über triftige Gründe ge­funden werden, warum England den nachträglichen serbischen Wunsch, über den italieni­schen Außenminister an Grey[206], Österreich wissen zu lassen, dass der fingierte Vorwurf der Souveränitätsverletzung gegen Österreich zurückgenommen und das Ultimatum vom 23. 7. 1914 vollinhaltlich durch Serbien angenommen werde, nicht an Österreich weitergeleitet hat, trägt - rechtlich gesehen - der britische Außenminister die Hauptschuld an den Ausbruch des Ersten Welt­krieges. Denn Österreichs Zurückhaltung bezog sich nur auf den verleumderischen Vor­wurf der Souveränitätsverletzung (in der verfälschten Widergabe durch die Serben), und in Kenntnis des Inhalts des Telegramms von Rodd an Grey vom 28. 7. 1914, hätte Österreich unverzüglich den Verhandlungsweg beschrit­ten[207]. Statt dessen hat Grey den wartenden Rodd in seinem Antworttelegramm vom 29. 8. 1914 damit abgespeist, dass er die nachträgliche serbische Annahme des österreichischen Ultimatums (angeblich) nicht an Österreich weiterleiten könne, weil Österreich keine Ver­handlungsbereitschaft zeige, bzw. soweit das Telegramm zweideutig aufzufassen ist, unter­stellt Grey dem österreichischen Außenminister, dass diese auch die Annahme des Ultima­tums durch Serbien nicht mehr akzeptieren wolle. Grey schreibt an Rodd[208]: „Wie ich vom österreichischen Minister des Äusseren entnehme, will sich Österreich auf keine Erörterun­gen auf Grundlage serbischer Note einlassen und nach allem, was aus Wien und Berlin gehört habe, ist zu schliessen, dass Österreich keine Vermittlung der Mächte zwischen Österreich und Serbien annehmen wird. Es ist mir daher unmöglich, Diskussionen mit hie­sigen Botschaftern zu beginnen, und italienischer Minister des Äusseren muss sich nach Berlin und Wien wenden.“ Die Vereitelungsabsicht Grey's, der so den Welt durch vorsätzliche Manipulation in den Krieg stürzte, liegt auf der Hand, denn Rodd hat ihm zuvor mitgeteilt: (der italienische) „Minister betonte vor allem nachdrücklich sei­nen dringenden Wunsch nach unverzüglichem Beginn der Diskussion. Er habe italieni­schem Botschafter allgemein weiten Spielraum gegeben, sofort jeden Punkt oder Vorschlag anzunehmen, über den er sich mit uns und Deutschland einigen könne.“ Wer und wie auch immer das serbische Nachgeben, das zwecks Weiterleitung beim italienischen Außenmini­ster von Serbien deponiert war, an Österreich-Ungarn und Deutschland weiterzuleiten hin­tertrieben, oder auch nur „unterlassen“ hat, hat den Ersten Weltkrieg (im Sinne der Alliier­ten Argumentation der späteren Sieger) schuldhaft verursacht. Denn in Kenntnis der (nachträglichen) vorbe­haltlosen Annahme der österreichisch-ungarischen Begehrnote vom 23. 7. 1914 durch Ser­bien, hätte Österreich-Ungarn keinen Waffengang angefangen. Besonders die Ausrede Grey's auf die angebliche Unansprechbarkeit des österreichischen Außenministers mutet als blanker Hohn an, weil zuvor schon hat Grey mit Wien stets über Berlin verkehrt, und sämtliche an Wien adressierte Verhandlungsangebote in Berlin deponiert, damit Berlin die Vorschläge an Wien weiterleite. Wenn Grey diesmal das verhandlungsbereite Deutschland überging, und vorgibt in Wien keine Ansprache zu finden, überführt er sich selbst zumin­dest dieser formellen Unregelmäßigkeit, bzw. Manipulation. Die Unverfrorenheit Grey's wird aber offenkundig in dem Kontext, nachdem die österreichische Kriegserklärung an Serbien den Abbruch der diplomatischen Beziehungen Londons zu Wien bedingt hat, zu Deutschland aber noch nicht.

 

In dem Ultimatum der Sieger zum Friedensdiktat von Versailles vom 16. Juni 1919 ist dann zu lesen: „Die spätere Haltung der deutschen Regierung steht vollkommen im Ein­klang mit ihrer anfänglichen Politik. Sie unterstützte ohne Prüfung die Ablehnung der au­ßerordentlichen Zugeständnisse, die Serbien als Antwort auf die unverschämten und uner­träglichen Forderungen der österreichischen Regierung gemacht hatte.“[209] Die neben den Franzosen unter den Siegern sitzenden Italiener und Engländer, haben also den größten Schuldspruch aller Zeiten, insbesondere den Vorwurf der mangelnden Verhandlungsbereit­schaft (als Kriegsgrund, bzw. Kriegsschuld); durch vorsätzliche Verfälschung von Bewei­sen, auf die verleumderische Unterstellung Serbiens (von wegen Souveränitätsverletzung) aufgebaut, die inzwischen sogar die Serben intern (gegenüber den Verbündeten) zurückge­nommen haben. Damit ist auch die Berechtigung der Zweifel an der Ernsthaftigkeit der seinerzeitigen britischen Verhandlungsbemühungen erwiesen. Grey hat Verhandlungsbereit­schaft vorgetäuscht, aber die entscheidende Information, die einzig einer Verhandlung Sinn gegeben hätte, hat er unterdrückt, offenbar um die Beteiligten in den Krieg zu treiben.

 

Nachdem die Unlauterkeit der serbischen Schutzbehauptung vom (25. Juli 1914), von we­gen angeblicher Souveränitätsverletzung durch Österreich, feststeht, dürfte es sich erübri­gen, auf die von den Serben ebendort geforderten Haager Schiedsgericht näher einzugehen. Eine zusätzliche Pikanterie der nämlichen serbischen Antwortnote ist allerdings, dass in der Weltöffentlichkeit die ausgesprochen reservierte bis ablehnende Haltung der Mittelmächte, und besonders des deutschen Kaisers, gegenüber der vom russischen Zaren initiierten Frie­densinstitution der sog. Haager Konferenzen 1899 und 1907, sehr wohl bekannt waren. Der deutsche Kaiser lehnte energisch jede mögliche Einschränkung der Souveränität durch Einrichtungen der Haager Konferenz ab[210]. Die inhaltlich ohnehin manipulierte serbische Antwortnote vom 25. 7. 1914 täuscht also offensichtlich die Verhandlungsbereitschaft zy­nisch vor, wohlwissend, dass insb. Deutschland für Verhandlungen am wenigsten von die­ser Seite her zugänglich ist. In der Frage der Rüstungsbeschränkung stellten alle Delegier­ten der Ersten Haager Friedenskonferenz 1899 einmütig fest, dass es nicht möglich sei, durch eine internationale Konvention „die Gesamtheit der Elemente der nationalen Vertei­digung“ zu regeln, da diese in jedem Land verschieden angelegt seien. In der Frage einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in Streitfragen zwischen verschiedene Staaten war man sich 1899 ebenfalls einig darüber, dass eine solche Gerichtsbarkeit nur in Bagatellefragen wirksam werden sollte, während die vitalen Interessen der Staaten, die sich auf Grund ihrer Souveränität „unmittelbar zu Gott“ fühlten, nicht einer internationalen Schiedsge­richtsbarkeit unterworfen werden sollten[211]. Sobald also Serbien wegen einer Souveränitäts­verletzung, die in der Reflexion der englischen, französischen und russischen Diplomatie als das schlimmste Übel deklariert wurde, die Haager Schiedsgerichtsbarkeit anruft, ist die provokative Verhöhnung Österreich-Ungarns durch die serbische Antwortnote von 25. Juli 1914 auch dann zweifelsfrei erwiesen, wenn die von den Serben behauptete Souveränitäts­verletzung nicht auf der verfälschten Wiedergabe der entscheidendsten Urkunde des Ersten Weltkrieges (des österreichischen Ultimatums von 23. 6. 1914) fußen würde.

 

11.4   Angriffskrieg

 

Der Vorwurf ist ab­surd, die Mittelmächte haben - nach Ansicht der siegreichen Alliierten - es vorsätz­lich auf das Ausbre­chen des Krieges angelegt[212], da die Mittelmächte sich der viel­fachen mi­litärischen Überlegenheit der Feinde gegenüber sahen. Die Kräfte der Entente waren kampfer­probt und durch ständige Kolonialkriege für den Offensivkrieg gerü­stet. Vor allem wäre die Unterstellung eines Angriffskrieges theoretisch nur dann möglich, wenn das Kriegsziel auf Gebietsgewinn gerichtet ist. Das jedoch war bei den Mittelmächten nicht der Fall und selbst das seit über hundert Jahren zwischen Russland, Preußen und Österreich aufgeteilte Polen wurde 1916 wiedervereinigt und in die Unabhängigkeit entlassen. Die Vorhaltungen der beutehungrigen Sieger gegen die Deutschen, dass diese ganz Europa be­herrschen und unterdrücken wollten[213], sind m. E. grotesk. Nach wie vor halten strategische Studien daran fest, dass eine erfolgreiche militärische Offensive gewöhnlich die vier- bis fünffache militärische Überlegenheit des Angreifers erfordert. Das hätten die Mittelmächte schwerlich haben können, wohl aber die Entente mit Russland, Italien und dann mit Ameri­ka.

 

Der Vorwurf des Angriffskrieges gegen Österreich-Ungarn und Deutschland wurde ur­sprünglich und eigentlich gleichzeitig mit dem falschen Vorwurf der Souveränitätsverlet­zung gegen Österreich-Ungarn erhoben. Der Vorwurf des Angriffskrieges wurde dabei auf den falschen Vorwurf der Souveränitätsverletzung abgestützt, als hätte Österreich-Ungarn mit dem Ziel „unannehmbare“, d. h. die Souveränität Serbiens verletzende Bedingungen gestellt, um den Angriffskrieg zur Vernichtung Serbiens, bei Nichtannahme der Bedingun­gen durch Serbien, unter diesem Vorwand führen zu können. In dieser Form hat auch der Zar dem russischen Volk gegenüber den Krieg gegen Österreich-Ungarn begründet. Nach­dem es feststeht, dass der serbische Vorwurf der Souveränitätsverletzung gegen Österreich-Ungarn falsch war, so folgt daraus, dass der Vorwurf der hieraus direkt abgeleiteten An­griffskrieges unhaltbar ist. Die Sieger des Ersten Weltkrieges haben vertuscht, dass Serbien bereits den Vorwurf der Souveränitätsverletzung, und somit implizit den Vorwurf des An­griffskrieges gegen Österreich-Ungarn zurückgenommen hatte, um auf diese wissentlich falschen Vorwürfe gestützt den Kriegsverlierern Kriegsverbrechen zu unterstellen, und aus der Not der Besiegten, durch die auf Verleumdung basierende Verurteilung, ungerechten Profit (durch Landraub und rechtswidrigen Reparationszahlungen) zu schlagen.

 

Die Tarnung der Kriegsbeute der Aggressoren als Völkerrechtsakte ist in der neueren Geschichte in dieser Größen­ordnung bis zu diesem Zeitpunkt einmalig. In der deutschen Forschung hat sich für das Phänomen der Begriff „Raubfrieden“ eingebürgert. Die Vorgangsweise der Pariser Frie­denskonferenz ähnelt, sofern der Staat als Körper aufgefasst werden kann, einer unfreiwil­ligen Organspende durch einen zur Operation eingelieferten Unfallopfer, dem dann im hilf­losen Zustand gesunde Organe entfernt werden, an denen sich die Ärzte bereichern. Und nach­her stellt sich auch noch heraus, dass schon der Unfall des Opfers, zu ebendiesem Zweck, gestellt, eine vorbereitete Falle war, um eine unfreiwillige Organspende zu inszenieren.

 

11.5   Hegemonialanspruch

 

Deutsche Machtpolitik und Militarismus hätte, so die Alliierten, die europäische Atmo­sphäre vergif­tet[214]. In Wirklichkeit war die trei­bende Kraft des großen Krieges, auf die sich der englische Imperialismus stützen konnte, der französische Re­vanchismus wegen der Ge­bietsverluste im deutsch-französischen Krieg 1871 gewesen. Weil sich Frankreich al­lei­ne zu schwach fühlte, verbündete es sich in defensiv getarnten aber offensiv konzipier­ten Ge­heimverträgen mit Russland, dann mit England und schließlich Ita­lien. Vor allem die russi­sche Großmachtinte­resse, die nach dem Krimkrieg (1856) offiziell auf den Mittelmeer­zu­gang ver­zichten musste[215], war durch die geheimen franzö­sischen Zusagen für den Offen­siv­krieg zu ge­winnen[216], wenn der Panslawismus - seine vertrag­li­chen Verpflich­tungen um­ge­hend - es zum lang ersehnten Zugang zum Mittelmeer auf Kosten der Don­aumonarchie zu verhelfen schien[217]. Die als panslawische Befreiung getarnte Eroberung aller slawischen Länder war für den Zarismus - als beschlossene Sache - nur eine Frage der Zeit. Wie es weiter unten noch eingehender erörtert werden soll, liefert paradoxerweise den nachträgli­chen Beweis für die zaristischen Eroberungspläne Stalins Panslawien nach dem zweiten Weltkrieg, in dem zunächst keine germanischen Länder vorkommen. Selbst im Bürgerkrieg in Griechenland wird 1946 plötzlich die bisherige materielle und ideologische Unterstüt­zung der kommunistischen Revolution durch Sowjetrussland abgebrochen, weil Griechen­land[218] kein slawisches Land ist. Deswegen ziehen die Russen aus Österreich ab. Die DDR wird erst nachträglich als Kompensationsgeschäft gegründet, nachdem die USA die Jugo­slawen aus dem panslawischen Block Stalins ausgekauft haben.

 

11.6   Deutsche Rüstung

 

In dem Ultimatum an das besiegte Deutschland hieß es 1919 aus Paris: „Es wird behauptet, daß Deutsch­land seine Rüstung so entwickelt hat, um sich selbst gegen einen russischen Angriff zu schützen. Es ist jedoch bezeichnend, daß, unmittelbar nachdem Rußland von Japan im Fer­nen Osten geschlagen und durch die nachfolgende innere Revolution nahezu gelähmt war, die deutsche Regierung sofort ihre Bemühungen verdoppelte, die Rüstungen zu vergrößern und ihre Nachbarn unter der Drohung des Krieges zu tyrannisieren.“[219] Charakteristisch ist dabei die selbstgerechte Methode der Sieger, die Verantwortung für die größere Steigerung der Rüstungsausgaben bei den Siegern als bei den Verlierern vor dem Krieg[220], den Verlie­rern in die Schuhe zu schieben. Politische Beobachter rechneten nach 1905 mit der zwangsläufigen Verlegung der traditionellen militärischen Expansionsbestrebungen des Za­rismus - nach der Niederlage gegen die Japaner - in den Westen, namentlich nach Südost­europa, weil sich Russland etwa zeitgleich mit England in der Persienfrage verglichen hat.

[COMMENT13] 

11.7   Die russische Mobilmachung

 

Bei der Überreichung des Entwurfes des Friedensvertrages in Versailles wies der deutsche Außenminister, Graf von Brockdorff-Rantzan, in seiner Ansprache am 7. Mai 1919 auf die Widersprüche im Vertragsentwurf hin: „... wir haben die leidenschaftliche Forderung ge­hört, daß die Sieger uns zugleich als Überwundene zahlen lassen und als Schuldige bestra­fen sollen. Es wird von uns verlangt, daß wir uns als die allein Schuldigen bekennen; ein sol­ches Bekenntnis wäre in meinem Munde eine Lüge.“ Den besonnen klingenden Erörte­run­gen über die wahren Kriegsursachen fügte der deutsche Außenminister hinzu: „Die rus­si­sche Mobilmachung nahm den Staatsmännern die Möglichkeit der Heilung und gab die Entscheidung in die Hand der militärischen Gewalten ...“ Diese Ausführungen des deut­schen Außenministers quittierten die Sieger in dem Ultimatum vom 16. Juni 1919 mit der Vorhaltung: „Die deutsche Regierung versucht jetzt, die Schuld am Scheitern der Bestre­bungen, den Frieden aufrecht zu erhalten, der Mobilmachung des russischen Heeres zuzu­schreiben. Sie tut so, als ob sie nicht wüßte, daß diese Mobilmachung die unmittelbar not­wendige Folge der Mobilisierung der österreichisch-ungarischen Armee und der Kriegser­klärung an Serbien war, beides Maßnahmen, die von Deutschland gestattet wurden.“[221] Auch diese Halbwahrheit hielt einer Prüfung nicht stand, denn Russland versuchte lange (teils hinter dem Rücken des dann überrumpelten Zaren) eine Teilmobilmachung vorzutäuschen, während es verdeckt die Generalmobilmachung gegen Deutschland betrieb. Das Ultimatum der Sieger an Deutschland versucht das russische Täuschungsmanöver mit dem Zirkelschluss zu rechtfertigen, dass Deutschland für das österreichische Vorgehen verantwortlich, und daher die sofortige Generalmobilmachung der Russen gegen Deutschland selbstver­ständlich gewesen sei. Diese Form der Argumentation widerspricht sich aber selbst, weil die nämliche Rechtfertigung der russischen Generalmobilmachung gegen Deutschland un­glücklich mit dem Vorwurf der mangelnden diplomatischen Bemühungen der Deutschen „danach“ kombiniert. Tatsächlich aber waren der deutschen Diplomatie ab dem Zeitpunkt der russischen Mobilisierung die Hände gebunden[222], und musste den Militärs weichen.

 

11.8   Österreich

 

Es wird meistens noch immer in der Forschung über­gangen, dass die Ermordung des österreichischen Thron­fol­gers in Sarajevo 1914[223], das von Österreich als Kriegsgrund gegen Serbien ange­sehen wurde (soweit Serbien sich nicht vom Attentat und Geheimdienst distanzieren kann), kei­nes­wegs ein Einzelfall gewesen ist, son­dern seinerzeit der vorläu­fige Höhepunkt einer von Serbien ge­steuer­ten Serie von Terroranschlägen gegen österreichi­sche Einrichtungen[224], um die Gebietsansprüche[225] gegen die Monarchie zu untermauern: so und noch schlimmer als heute gegenüber den jetzigen Nachbarländern. So wie in jüngster Zeit zu­erst kroatische Polizisten von serbischen Terroristen ermordet wurden, so wurden vor dem Ersten Welt­krieg Staatsorgane der Monarchie syste­ma­tisch terrorisiert. So wie heute vor der Weltöf­fentlichkeit der pan­serbische Politterror[226] für mehr oder minder verdeckte Gebietsansprüche zwangsläufig in Massenmord ausgeartet ist, so sah sich die Donaumonarchie 1914 ge­zwun­gen, den auf Terror und Kriegsprovokation gestützten Gebietsansprüchen der Serben vorbeugend ent­gegen­zuwir­ken, weil die Katastrophe voraussehbar war. Wenn z. B. die Terrordrohung eines hohen serbischen Funktionärs in jüngster Zeit, dass für den Fall der feindseli­gen Haltung der Europäer gegen Serbien, „serbische Patrio­ten“ west­europäische Kernkraftwerke[227] in die Luft sprengen würden[228], noch nicht in die Tat umgesetzt wurde, dann deutet das darauf hin, dass der gegenwärtige serbi­sche Terrorismus von Serbien kon­trolliert und zumindest ideologisch ge­lenkt wird, sei es auch nur durch Duldung und Un­terlassung. Es ist al­lerdings doch zu hoffen, dass die da­ma­lige österreichi­sche Haltung (1914) ge­gen Serbien - nach dem Atten­tat auf den österreichi­schen Thronfol­ger in Saraje­vo - vor der Weltöffentlichkeit heute in den 90ern nicht im Lichte einer angedrohten Terror-Bombe von „serbischen Patrioten“ in einem französischen Kernkraftwerk erhellt werden muss, um ein­leuch­tend zu sein.

 

Die Geschichtsforschung wird aber noch einge­hender zu klären haben, inwieweit die Hin­ter­männer des serbischen Terrorismus in der Weltpolitik - vor dem Sarajevoer Attentat 1914 - wussten und wissen mussten, wo und wie durch terroristische Kriegspro­vokation der Existenznerv der Mon­archie so zu treffen war, dass sie nur zwi­schen der Selbstaufgabe oder präventiv mili­täri­schen Terror­bekämpfung wählen konnte. Das angloamerikanische Rechtsempfinden, dem eigentlich das sogenannte Völkerrecht entspringt, hat die Eigenheit, dass sie etwa bei einem Auftrag-Mord den nur durch Geldmittel tätigen Auf­traggeber hö­her be­straft sehen möchte als den Auftragsmörder (Killer). In Mitteleuropa sollten the­ore­tisch beide (Auftraggeber und Killer) glei­chermaßen für schul­dig be­fun­den werden, die Emotio­nen blei­ben jedoch eher an dem Auf­tragnehmer (Killer) hängen. Also wertet das europäisch-kon­tinentale Rechtsempfinden die Tat als schwerwiegender als den bösen Vorsatz. Nicht so der Amerikaner, der die Ursache und nicht die Wirkung bekämpfen möchte.

 

Im Lichte des angloamerikani­schen Rechtsempfindens, dem die Friedensinitiative Wilsons entsprang, muss zunächst klar­gelegt werden, dass in den Pariser Vororteverträgen Serbien für die offi­ziellen Kriegsdienste von den Siegermächten in auffal­lend unrealistischem Ma­ße „überbezahlt“ wurde, sodass die den normalen Kriegsgewinn um ein Vielfaches über­stei­gen­de „Prämie“, d. i. insb. Kroatien und Slowenien als Kriegsbeute, den un­trüglichen Schein erweckt, dass Serbien für die erfolgreiche ter­roristische Kriegsprovokation gegen Österreich-Ungarn so fürstlich entlohnt wurde. [COMMENT14] Die Sachlage ist im histori­schen Rückblick so eindeu­tig, dass sie leider auch dann den ein­wand­freien Beweis für die Rolle der Sieger in den Pari­ser Voror­teverträ­gen als Auftraggeber für die Kriegsprovokation durch Terror der Serben ge­gen Österreich-Un­garn, nämlich durch „Zahlung“, beziehungsweise „sonstige Leistung“ in den Pariser Vorortever­trägen, erbringt, wenn sich die Sieger gegenüber Serbien gutgläubig ge­irrt hätten, und die „Sonder­prämien“ an Serbien rein zufällig, also ein Irrtum zu­gunsten von Serbien, wären. Das ist der objektive Schein. Die endgültige Beurteilung dieser Fra­ge sollte al­lerdings nicht so einseitig ausfallen wie der Friedensprozess bei Paris nach dem Ersten Weltkrieg, sondern allfällige neue Argumente und Be­weise, die bisher in die Frie­dens­urkunden keinen Eingang gefun­den haben, oder noch keine Beachtung in der Forschung ge­funden ha­ben, zugun­sten der Pariser Vororteverträge ins Treffen geführt wer­den. Immerhin haben Serbien und auch Frankreich, das heißt das serbische und französische Volk, im Ersten Weltkrieg einen Existenzkampf ge­führt, besser gesagt sahen sie sich zeitweise an den Rand ihrer Existenz ge­drängt, sodass die Befan­genheit einzelner, von der Kriegspropaganda verblendeten Politiker, bei der Ausarbeitung der Friedensregelungen ver­ständlich er­schei­nen würde. Dafür fehlen aber derzeit die objektiven Beweise, weil die Angelegenheit bisher kaum aus diesem Blickwinkel untersucht wurde.

 

Das vernichtende Urteil des Friedensdiktats von St. Germain über Österreich-Ungarn, was die Gründe für die behaup­teten Kriegsschuld Österreich-Ungarns betrifft, erschöpfte sich in der Argumentation, dass Österreich die serbi­sche Frage niemals im Alleingang hätte lö­sen dür­fen[229], sondern nur im Einvernehmen mit den nunmehrigen Siegermächten, die nach­weislich Serbien angeleitet haben, etwa die Spuren des Terrors zu verwischen. Diese Art der Schuldzuweisung zu Ungunsten der Verlierer setzte voraus, dass die Siegermächte sich am Balkan als Herr der Lage, und insbesondere ohne den als stö­rend hinge­stellten österrei­chisch-ungari­schen Einfluss, allein im sicherem Besitz der Lösung der Ser­bienfrage wussten. Die an­hal­tende sog. Jugosla­wienkrise lässt nun Zweifel an der sich selbst an­gemaßten Ser­bienkom­petenz der da­maligen Siegermächte (1919-1920) aufkom­men, und legt die Annah­me nahe, dass Kriege zu gewinnen und Frieden zu stiften sich auch dann nicht so ohne weiteres gegenseitig bedin­gen, wie es etwa die Sie­germächte von St. Germain sich selbst gegen Österreich-Ungarn 1919-1920 so nachdrücklich be­scheinigt ha­ben, wenn der Kriegsgewinn nichts mit vormalig völker­rechts­widrigen Gebietszusagen der Siegermächte u. a. an Ser­bien zu tun hätte.

[COMMENT15] 

11.9   Gebietsforderungen

 

Der wirkliche Grund und mittelbare Ursachen des Krieges, insbesondere die Schuldfrage, blieben oh­ne die Klarlegung der damit verknüpften Gebiets­forderungen, genannt Kriegsziele, für die Nachwelt undurch­sichtig. Es ist ein jahrtausendaltes Erkenntnis, dass Kriege ohne Landgewinn grund­sätzlich kaum finanzierbar sind. Auf jeden Fall machen Entschädigungszahlungen, falls der Verlierer des Krieges überhaupt noch in der Lage ist eine Entschädigung zu zah­len, von vornherein unrentabel, und somit als Mittel der politischen Auseinandersetzung unpraktika­bel. Vor allem aber kosten Angriffskriege um ein Vielfaches mehr, sodass diese Art der Kriegsführung ausschließlich durch Landgewinn rentabel, bzw. überhaupt finan­zierbar [COMMENT16] wird. Es kann also bei einem Land ohne Eroberungsabsichten mit Sicherheit auch die Kriegsabsicht ausgeschlossen werden. Außer Landgewinn gibt es kaum ein Motiv für ei­nen Eroberungskrieg, sodass ein Offensivkrieg, nicht zu verwechseln mit der Präventiv-Verteidigung, und Landgewinn als sich zwei gegenseitig bedingende und untrennbare Grö­ßen angesehen werden müssen.

 

Weder beim Kriegseintritt, noch in ir­gend­einem Sta­di­um des Krieges, oder danach, hat Un­garn auch nur einen Quadratkilometer fremdes Terri­tori­um für sich bean­sprucht[230], sondern Österreich zur Bekanntgabe des Kriegsziels ohne jeden Gebietsanspruch gedrängt[231]. Es gab hingegen keinen einzi­gen Nachbarn der dann als Kriegs­beute ver­teilten Donaumonarchie, der nicht aus­drücklich wegen - meist unge­recht­fertigten - Gebietsforderungen in den Krieg einge­tre­ten wäre.

 

 

Rechtlich ge­sehen ist, den Kriegsgrund und die daran ge­knüpfte Schuld­frage einem Land und Volk oh­ne Gebietsforde­rungen zu unterstel­len, ein inne­rer Wi­derspruch: Ein Nonsens. Wenn die durch die Sieger verzerrte Optik beiseite gelassen wird, und nur auf­grund der tatsächlichen Verhältnisse der Kriegsgrund und Kriegsschuld un­tersucht wird, dann kann nur Serbien als der Kriegsprovokateur von 1914 an­ge­sehen wer­den[247], weil Serbien sehr wohl Land von Österreich-Ungarn wollte, durch Terror die Waffen erhob, und es - als Agent provokateur der Tripelentente - ver­stand, exi­stenzbedrohend auf die Donaumonarchie zu wirken. Vor allem haben die Hintermänner der serbischen Provokation immer schon Landgewinn haben wollen und war das ihr Motiv Europa - mit Hilfe der Serben - in den Krieg zu treiben.

 

11.10   Perspektiven

 

Auffallend an diesem „größten Schuldspruch aller Zeiten“, wie sich das sogenannte Friedenswerk 1919-1929 versteht, ist, dass er den durch Gebietsan­sprüche auf Bosnien bedingten serbischen Terro­rismus als den eigentli­chen Kriegsgrund, bzw. die unmittelbare Kriegsursache, tot­schweigt. Um so peinlicher für die Westmächte von 1914-1920 ist der in den 90ern an die Oberfläche gekommene Neigung, bzw. Kulturtradition der Serben, Terror als Mittel der politischen Auseinandersetzung konsequent einzusetzen. Verblüffend war an dem sich vor der Weltöffentlichkeit entfaltenden Bild des serbischen Terrorismus die routinierte Professionalität, die eine Affekthandlung auszuschließen und eine historisch verwurzelte Kulturtradition des Terrors in Serbien anzunehmen zwingt.

 

Nach der - bei dem derzeitigen Zerfallsprozess - in Jugoslawien of­fenkundig gewordenen Men­talität der panserbischen Nationalisten[248], die besonders in ihren militant-ton­angebenden Schichten schwer gegen den Terrorismus abzu­grenzen wäre, ist zunächst klargestellt wor­den, dass der Terrorismus durch serbische Nationa­listen in den an Serbien grenzenden Län­dern auch Anfang der 90er durchaus ei­nen legitimen Kriegsgrund ge­gen Serbien be­deutete.

 

[COMMENT17] Wenn die Kroaten oder Slowenen Anfang der 90er Jahre auch nur einen Bruchteil der Waffen ge­habt hätten wie die Serben, wür­den sie längst den Serben den Krieg[249] er­klärt ha­ben, so wie die gut bewaffneten Serben sogleich offen von einem Krieg sprachen, denn serbi­scher Terror in diesem Ausmaße in den Nachbarländern wäre ohne die Unterstützung Serbiens undenkbar gewesen[250]. Es wäre in die­sem Fall wohl nur eine rhetori­sche Frage, ob Kroatien oder Serbien den Krieg angefangen habe. Es sind also nach wie vor allzu prag­mati­sche Erwägungen aus Opportunitätsgründen, die gegen den offenen Krieg gegen Ser­bien spre­chen. Allzu pragmatische Gründe bewogen heute die Gegner des Massenmordes in Jugoslawien, das Zögern der UNO und Europas zu verurteilen, weil sie die Ansicht ver­treten, dass der Massenmord an Zi­vilisten durch die Neutralisierung des serbi­schen Militär­potentials überhaupt hätte verhindert werden können, und da­her die Un­terlassungssünde der Großmächte den Massenmord an Zivilisten verschuldet.

 

Es hat leider auch den Anschein, dass die Großmächte, die seit Anfang der 90er Jahre wie­derum als Friedensvermittler in Bosnien tätig sind, als die früheren „Komplizen“ des serbi­schen Terrors vor dem Ersten Weltkrieg noch heute von den Serben mit ihrer dunklen Vergangenheit erpresst wer­den könnten. Deswegen scheint die eingangs zitierte Kritik Mit­terrands an dem Friedensvertrag von Trianon von gro­ßer Wichtigkeit zu sein, und es ist zu hoffen, dass die Weltmeinung diese Neubesinnung in Europa künftig in größe­rem Tempo nachvollzieht[251]. Die von Frankreich ausgehenden Impulse zur Neuge­staltung und Konsoli­dierung der Donauregion können die not­wendi­gen Akzente set­zen.

 

Obwohl der internationale Terrorismus noch immer ein Trauma der Weltpolitik ist[252], kann nach der mehr oder minder offiziellen internationalen Übereinkunft, mit Terroristen nicht mehr als politischer, sondern nur als krimineller Vereinigung zu verhandeln[253], von einem et­was ab­geklärteren internatio­nalen Verständnis des Terrorismus ge­sprochen werden. Weniger etwa die israelische Ver­geltungsschläge in jüng­ster Zeit, als die amerikanische Bombardements in Libyen, [COMMENT18] als Hin­terland des internationa­len Terrors[254], al­so ein Beispiel für das grundsätz­lich ge­wandelte Verständnis der Weltöffentlic­hkeit gegenüber dem Terror als Mittel der poli­tischen Ausein­andersetzung, machen es wahr­scheinlich, dass heute die gleichen Siegermächte unter dem Druck der Weltöffentlichkeit zu einer anderen Beurteilung in der Schuldfrage kämen als in St. Germain und Trianon. Die nunmehr ausgereiftere Haltung der Weltöffentlichkeit zum Thema Terrorismus kann die österreichi­sche Haltung nach dem Attentat in Sarajevo recht­fertigen[255], denn zumindest die Verwicklung des serbischen Militärs und des militärischen Geheimdienstes stand 1914 unmittelbar nach dem Attentat einwandfrei fest. Die serbische Führung hingegen leugnete zunächst jede Beteiligung[256], auch die des Geheimdienstes, sodass eine zufriedenstellende Selbstkontrolle der Serben 1914 nicht ohne äußeren Zwang zu erwarten war.

 

 

12 CHRONOLOGIE

 

A[COMMENT19] m 8. November 1911 wurde eine Militär­konvention zwischen Paris und London abge­schlos­sen, die von Außenminister Sir Edward Grey vor dem Parlament abgestritten wird[257]. Am 16. Juli 1912 folgt eine ge­heime französisch-russi­sche Marinekonven­tion. Durch No­tenwechsel entsteht ein fran­zö­sisch-englisches Über­einkommen zum gemeinsamen Vorge­hen im Kriegs­fall: die Vertrags­form erlaubt wieder­um das Parlament zu umge­hen[258]. Im Jän­ner 1913 wurde Raymond Poin­caré[259] zum Präsidenten der Französischen Republik gewählt (1913-1920). Gleichzeitig wird die französisch-russi­sche Militär-Kon­vention durch den Aufmarsch an den deutschen Grenzen ergänzt. Poincaré macht den Russen unzwei­deutige Versprechungen, dass sie "unter al­len Umständen" auf französische mi­litä­rische Hilfe zäh­len können, gleichgül­tig, ob Russland an­gegriffen wird oder selbst an­greift[260].

 

Im Feber 1913 erklärt der serbische Ministerpräsident Pašić dem russischen Zaren[261]: es werde „vielleicht die Zeit kommen, wo man Bulgarien noch etwas abtreten könne, wenn es Serbien bei der Lösung der serbisch-kroatischen Frage behilflich sein wollte.“ Über den zukünftigen Krieg sagt Pašić: „... wie viele Gewehre wir haben werden, ebenso viele Sol­daten werden wir bekommen, und zwar aus jenen Ländern.“[262] Am 6. Mai 1913 ergeht die Weisung des russischen Außenministers Sasónow an den russischen Gesandten in Belgrad, Nikolaus von Hartwig[263]: „Serbien hat erst das erste Stadium seines historischen Weges durchlau­fen, und zur Erreichung seines Zieles muß es noch einen furchtba­ren Kampf aus­halten, bei dem seine ganze Existenz in Frage gestellt wer­den kann. Serbiens verheißenes Land liegt im Ge­biet des heutigen Österreich-Ungarn und nicht dort, wo­hin es jetzt strebt und wo auf sei­nem Weg die Bulgaren stehen. Unter diesen Um­ständen ist es ein Lebens­interesse Serbiens, einer­seits die Bundesgenossenschaft mit Bul­garien zu erhalten und an­derer­seits sich in zäher und geduldiger Arbeit in den erforderlichen Grad der Bereitschaft für den in der Zukunft unaus­weich­lichen Kampf zu ver­setzen. Die Zeit arbeitet für Serbien und zum Verderben seiner Feinde, die schon deutliche Zeichen der Zerset­zung aufwei­sen. Erklären Sie all dies den Ser­ben! Ich höre von allen Seiten, daß, wenn ir­gend­eine Stimme volle Wirkung in Belgrad ha­ben kann, es die Ihre ist. Sagen Sie ihnen bei diesem Anlasse, daß wir ihre Interessen nicht aus dem Auge verlieren und sie in Bulgarien ener­gisch unter­stützen. Ein Bruch zwischen Bulga­rien und Serbien aber ist ein Triumph Österreichs. Seine Agonie würde dadurch um viele Jah­re hin­ausgeschoben wer­den.“

 

Im März 1913 und in den fol­genden Monaten fanden sich Ser­bien, Bulgarien, Montenegro und Grie­chenland zum Balkanbund zu­sammen, der gegen die Türkei ge­richtet ist. Im er­sten Bal­kankrieg, 1912-1913, siegen sie über das osma­nische Reich[264]. Im Vorfrieden von London, am 30. Mai 1913, musste die Türkei einen gro­ßen Teil ihres Gebietes auf dem europäi­schen Kontinent abtreten. Bei der Verteilung der Beute kam es jedoch zu Streitig­kei­ten[265]. Die bisherigen Verbündeten so­wie Ru­mänien und die Türkei kämpfen deshalb gegen Bulgarien, das unterlag. Im Frieden von Buka­rest, am 10. August 1913, und im Frieden von Konstantinopel, werden die neuen Grenzen festge­legt. Das König­reich der Hellenen vergrö­ßerte sich von 2,6 auf 4,2 Mio. Einwoh­ner. Serbien er­höhte seine Einwohnerzahl mit der Einverleibung von Mazedonien von 2,9 auf 4,1 Mio[266].

 

Am 3. Oktober 1913 lauschte am Wiener Ballhausplatz der österreichische Außenminister Berchtold mit „vorsichtiger Skepsis“ den freundlichen Beteuerungen des serbischen Mini­sterpräsidenten Pašić[267]; sein Wunsch sei es, die beiderseitigen Beziehungen „in Zukunft möglichst freundschaftlich zu gestalten“, und ließ nach Rücksprache mit dem Ministerrat am Frühmorgen des folgenden Tages dem abreisenden Pašić einen Brief zustecken[268], in dem er den serbischen Ministerpräsidenten darauf aufmerksam machte, dass Österreich-Un­garn die Grenzen des autonomen Albanien als „unantastbar betrachte“. Es könne nicht dul­den, dass diese aus angeblich defensiven Gründen überschritten werden. Pašić öffnete den Brief erst in Budapest, und weil er den kurrent geschriebenen Brief angeblich nicht lesen konnte, nahm er den Inhalt erst in Belgrad zur Kenntnis. Am 6. Oktober häuften sich Mel­dungen über das Vorrücken serbischer Truppen jenseits der albanischen Grenze. Es folgte nun eine zweite, sog. „pressante Demarche“, die mit der handfesten Drohung schloss, falls die serbischen Truppen nicht innerhalb von acht Tagen das gesamte albanische Gebiet ge­räumt hätten, sehe sich die k. u. k. Regierung „in die Notwendigkeit versetzt, eigene Mittel anzuwenden, um die Durchführung ihrer Forderung zu verwirklichen“[269]. Die Serben räum­ten „zähneknirschend“ Albanien und der „bitter“ klagende Pašić bemerkte, jetzt könne er „wieder von vorne anfangen“[270].

 

Auf die Unabhängigkeitserklärung der ehemali­gen türkischen Provinz Skutari, am 28. No­vem­ber 1912 zu Valona, folgte am 20. Dezember 1912 die Anerkennung als unab­hän­giger Staat durch die Londoner Botschafterkonferenz, und die Anerkennung als souveränes Für­stentum Albanien - unter einem christlichen Herrscher - von den sechs Großmächten, Deutschland, Österreich-Ungarn, Großbritannien, Russland, Frankreich, Italien, am 21. De­zember 1913. Prinz Wilhelm zu Wied nimmt am 6. Feber 1914 die erbliche Krone[271] an und bestieg am 14. März 1914 als Wilhelm I. den al­banischen Thron[272]. [COMMENT20] Am 13. 6. 1914 äußert sich der montenegrinische Abgesandte über die geplante serbisch-montenegrinische Union: „Alle Fragen werden einst und vielleicht bald durch einen Weltkrieg ihre Lösung finden ...[273] Am 15. Juni 1914, zwei Wochen vor dem Attentat auf den österreichischen Thronfol­ger in Sarajevo, telegraphiert der serbi­sche Geschäftsträger in Konstantinopel an seine vor­gesetzte Dienststelle in Belgrad: „Ich habe heute den engli­schen Botschafter Sir Mallet be­sucht. Er sagte mir: Ich habe Berichte aus Al­banien erhalten. Dort wird die Lage im­mer schlech­ter. Prinz Wied scheint sich nicht halten zu können. Ich habe immer behauptet, daß man aus Albanien keinen selb­ständigen Staat machen kann. Es gibt keine Vorausset­zungen dafür. Meine per­sönliche Meinung ist, daß es am be­sten wä­re, Albanien zwischen Grie­chenland und Serbien aufzutei­len. Leider zweifle ich, ob Öster­reich zustimmen würde, daß Serbien die nördliche Hälfte erhält, und ich glaube, daß Italien dagegen wäre, Griechen­land Valona mit der südli­chen Hälfte zu geben. Man muß ir­gendeine Lösung finden, einen sol­chen Zustand kann man nicht lange dulden. Ich bin insbesondere der Ansicht, daß Ita­lien zustim­men würde, daß Österreich allein Albanien be­setze. Ich glaube, daß dies nicht einmal die österrei­chische Regierung wünscht, aber ich fürch­te den österreichi­schen Thron­folger, seinen Einfluß. Dieser Mann ist eine wahre Gefahr für Europa. Nr. 290 (Milan) Djordje­vić“. Das Telegramm wurde vom serbi­schen Premier Pasitsch (Pašić)[274] am glei­chen Tag ge­gengezeichnet[275].

 

Nachdem bekannt wurde, dass der österrei­chi­sche Thronfolger, Franz Ferdinand, eine Para­de in Sarajevo abhalten wird, brachte eine serbi­sche Zeitung in Chicago einen Aufruf[276]: „Der österreichische Thronfolger hat für das Früh­jahr seinen Besuch in Sarajevo angesagt. Jeder Serbe möge sich das merken. Wenn der Thronfolger nach Bosnien will, bestreiten wir die Kosten.“ Gesperrt gedruckt folgte: „Serben, ergreift alles, was ihr könnt, Messer, Gewehre, Bomben, Dynamit, nehmt heilige Rache! Tod der Habsburgerdynastie, ewiges Andenken je­nen Helden, die gegen sie die Hände erhe­ben.“ Am 28. Juni 1914 wurde in Sarajevo der österrei­chisch-unga­rische Erz­herzog-Thronfolger Franz Ferdinand und seine Frau von einem bos­nischen Serben na­mens Gavrilo Princip er­mordet[277]. Wenig spä­ter stellt sich heraus, dass das Attentat vom Belgrader militärischen Geheimdienst[278] geplant[279] und aus­ge­löst worden ist[280]. Während der österreichische Außenminister Berchtold trotz deutschem Drängen die Heimreise Poincarés aus Russland abwartet, um jeden Anlass zur Ausweitung des Konflikts zu vermeiden, hat Poincaré bereits im Voraus einen Blankoscheck den Rus­sen ausgestellt[281], unbedingt auf der Seite Russlands (auch in einem Offensivkrieg gegen Deutschland) teilzunehmen[282]. Am 23. Juli 1914 überreichte der k. u. k. Gesandte in Bel­grad, Gene­ral der Kavallerie Wladimir Freiherr Giesl von Gieslingen, die Begehrnote be­tref­fend die Distanzierung Belgrads von der fortgesetzten antimonar­chisti­schen Kampagne und „Waffen­schmuggel“, beziehungsweise deren Unterbindung, sowie die Verfolgung der Attentäter: Falls keine vor­behalt­los zu­stimmende Antwort von der Kgl. Regierung nach Ablauf von 48 Stunden darauf erteilt werden soll­te, hatte die Gesandtschaft Belgrad zu verlassen[283]. Am 24. Juli 1914 er­suchte eine serbische Note um die „diplomatische“ Unter­stützung in Russland[284]: Russland riet am glei­chen Tag Serbien offiziell „die österreichi­sche Konditionen so bald wie mög­lich zu akzeptieren“, und frag­te in Österreich wegen eines Zeitaufschubs zwecks diplomati­scher Aktionen der vom österrei­chisch-serbi­schen Konflikt betroffe­nen Mächte an. England pro­testierte we­gen des Zeitlimits und forderte eine inter­na­tionale Konferenz um den „Krieg abzu­wenden“[285].[COMMENT21]  An dem folgenden Tag (25. Juli 1914) ak­zep­tierte Serbien den österreichi­schen Begehr nicht vorbehaltlos, sondern sprach von einem Eingriff in seine Souveränität[286] und von der Anrufung des Haager Gerichts­hofes[287]. Das Kö­nigreich Serbien hatte eine feste Zusage Russlands einige Stunden zuvor erhalten: bei einem Konflikt mit Österreich-Ungarn werde es un­ter allen Umständen von Russland unterstützt. Belgrad lehnte daher das k. u. k. Ul­timatum (Begehrnote) in letzter Minute ab[288]. Die österrei­chi­sche Delegation verließ Belgrad, Serbien ordnete noch am gleichen Tag die Generalmo­bil­ma­chung an und verlegte die Hauptstadt von Belgrad nach Kragouyevatz[289]. Am 26. Juli 1914 kabelt der serbische Gesandte in Petersburg nach Belgrad: „Als positiv kann ich mel­den: Gestern[290] wurde beschlossen, gegen Österreich-Ungarn 1 700 000 Mann zu mobilisie­ren und sofort gegen dieses die energischste Offensive zu unternehmen, sobald Österreich-Un­garn Serbien angreife; der russische Zar über die Antwort Österreich-Ungarns erbittert, sei er überzeugt, daß die Serben sich tapfer schlagen würden. Die Haltung Deutschlands ist noch nicht klar, doch glaubt der russische Zar, daß Wilhelm diese Gelegenheit benützen könne, um eine Teilung Österreich-Ungarns herbeizuführen (im gegenteiligen Falle wird er dem französischen Kriegsplan beitreten, so daß auch gegen Deutschland der Sieg endgültig ist?). Nr. 64. Spaljaković“[291]. An dem Tag folgt noch ein Telegramm des serbischen Ge­sandten aus Petersburg nach Belgrad: „Amtlich teile ich Ihnen mit, daß die russische Wehrmacht die Grenze in dem Augenblick überschreiten wird, da Österreich-Ungarn Ser­bien angreift, und daß es daher von entscheidender Bedeutung ist, daß Sie mir dies sofort mitteilen. [...] Der gegenwärtige Augenblick ist einzigartig, da Rußland entschlossen ist, bis zum Äußersten zu gehen und eine historische Tat zu vollbringen. Nach meiner Ansicht ergibt sich für uns eine glänzende Gelegenheit, das Ereignis weise auszunützen und die völ­lige Vereinigung der Serben zu bewerkstelligen. Daher ist es wünschenswert, daß Öster­reich-Ungarn uns angreife. In diesem Fall vorwärts in Gottes Namen. Nr. 65. Spalja­ko­vić[292].“ Russland und Österreich or­d­neten die Teilmobilmachung an.

 

England machte zunächst den Vorschlag, die Großmächte sollten zulassen, dass Wien bis Belgrad vorrückt und die Stadt besetzt, um mit diesem „Faustpfand“ eine entsprechende Verhandlungsposition zu haben[293]. Aus Paris und St. Petersburg kamen Ablehnungen, und nur Deutschland wollte mit London im Wort bleiben. Unter dem Eindruck der von Serbien vorgetäuschte angebliche Souveränitätsverletzung durch das österreichische Ultimatum an Serbien vom 23. 7. 1914, vollzog je­doch London eine Kehrtwendung und forderte nunmehr Verhandlungen unter ausdrückli­cher Kriegsandrohung gegen die Mittelmächte, für den Fall, wenn österreichisch-ungari­sche Soldaten serbischen Boden betreten würden[294]. Am 27. Juli 1914 stimm­ten daraufhin Russland, Frankreich, und Italien dem briti­schen Vorschlag zu einer Kon­ferenz zu, wäh­rend Deutschland auswich, weil durch die Konferenz Österreichs Aktionsfrei­heit ein­ge­engt wor­den wäre[295], und forcierte direkte Verhandlungen zwischen Russland und Österreich. Am 28. Juli 1914 erklärte Österreich Serbien den Krieg, war aber auf den großen Krieg nicht vor­bereitet, und konnte in den nächsten Wochen - außer der eher sym­bolischen Beschießung Belgrads ab dem 29. Juli 1914 - keine wirksa­men militär­ischen Mit­tel aufbrin­gen[296]. Außen­minister Sazónow erklärte die österreichische Garantie der serbischen Souveränität, trotz vorübergehendem Einmarsch für die Dauer einer Strafexpedition, für unzureichend und deklarierte die Identität der serbischen Interessen mit den russischen. Trotz eindringlicher Mahnung über die deutsch-österreichische Reaktion, versuchte Sazónow, und dann der Zar, mit treuseligen Versprechungen glauben zu machen, dass die nunmehrige russische Mobili­sierung nicht, wie üblicherweise im Westen selbstredend, sofort den Krieg bedeute, son­dern könne die mobilisierte russische Armee wochenlang Gewehr bei Fuß stehen bleiben[297].[COMMENT22]  Nachdem am 29. Juli 1914 Zar Nikolaus II. von Russland den Ukas zur all­ge­meinen Gene­ralmobilmachung herausgab, schrieb er freundschaftlich um die Wahrung des Friedens bit­tend am gleichen Tag an Kaiser Wilhelm II. von Deutschland. Unmittelbar da­nach, nur einige Stunden später, wird er von seinen Militärs da­von in Kenntnis gesetzt, dass Russland keinen Plan für die Mobilmachung gegen Österreich (allein) ha­be, sondern nur einen Plan der Ge­neralmobilmachung gegen Österreich und Deutsch­land zusammen. Angesichts der Größe der bewegten Massen ist es den russischen Militärs unmög­lich, den Mobilmachungsplan nur gegen Österreich durchzuführen, und je­der Versuch einer Ände­rung in diese Richtung wür­de un­wei­gerlich ein heilloses Durcheinander, und infolgedessen den Zusammenbruch der russi­schen Armee vor dem ersten Schuss, bedeu­ten. Russland kann allein aus tech­nischen Gründen nicht Krieg gegen Österreich füh­ren, son­dern nur ge­gen Deutschland und Österreich gleichzei­tig[298]. Der russi­sche Außenminister Sasónow hat, nach­dem er dem Zaren so argumentierend die Einwilligung zur Generalmobil­machung an bei­den Fronten abgerungen hatte, die Telefonverbindungen unterbro­chen, da­mit all­fällige Ände­rungen durch den Zaren ihn nicht mehr recht­zeitig erreichen könnten. Am 30. Juli 1914 wird der Zar von seinem Außenminister dazu überredet, die Ge­neralmobilmachung, die aller­dings auf sein Be­treiben hinter dem Rücken des Zaren bereits voll im Gange ist, of­fiziell zu ver­künden (offiziell verkündet der Zar am 1. August die Generalmobilmachung gegen Deutschland). Am 31. Juli 1914 er­fährt Berlin offiziell von der russischen Generalmobil­machung gegen Deutschland[COMMENT23]  und es ergeht ein mit 12 Stunden befriste­tes Ultimatum Deutschlands an Russland: Die deutsche Mobilmachung wurde ange­droht, falls nicht die russische Mobilma­chung gegen das Deutsche Reich und Österreich-Un­garn eingestellt werde[299]. Gleichzeitig fragt Deutschland in Frankreich an, ob sich Frankreich, im Falle eines deutsch-russi­schen Krieges, neutral verhalten könne. Österreich ordnet die Generalmobilma­chung an[300]. Am 1. August 1914 antwortet Frankreich ableh­nend und ord­net die General­mobilmachung an. Deutschland ordnet - nach Ablauf des Ultimatums an Russland - die Ge­neralmobilmachung an, und er­klärt Russland den Krieg[301]. England mobili­siert die Flot­te. Am 2. August 1914 verlangt Deutschland frei­en Durchzug - ge­gen Garantie der Si­cherheit - für seine Truppen von Belgien[302]; be­setzt Luxemburg und eröffnet die Offensive gegen Frankreich[303]. England sichert Frankreich Flottenunterstützung bei Angriffen der deut­schen Flotte auf die fran­zö­sische Küste zu[304]. Nach der ableh­nenden Antwort Belgiens mar­schiert Deutschland Am 3. August 1914 in Belgien ein[305], und erklärt Frankreich den Krieg. Am 4. August 1914 folgt auf das briti­sche Ultimatum - wegen der Verletzung der belgischen Neutra­lität - der Ab­bruch der di­plomatischen Beziehungen mit Deutschland, was einer Kriegserklä­rung gleich­kommt[306]. Die fran­zösische Regierung hat zwar den Antrag von General Joffre, vorzeitig in Belgien einzurücken, abgelehnt, trotzdem wurde bei Kriegsbeginn ein Aufmarschplan in Kraft gesetzt, der unabhängig von dem deutschen Vorgehen vorsah, dass französische Trup­pen in Belgien einmarschierten, wie es auch der Schliffenplan der deutschen vorsah. Nur weil die Deutschen den Franzosen in Belgien zuvorkamen, konnte Frankreich nach dem Krieg den eigenen Befehl, Deutschland durch das neutrale Belgien anzugreifen, verschweigen, und so konnten die Alliierten die Verletzung der belgischen Neutralität propagandistisch für ihre Friedensforderungen - als der Kriegsschuld höchsten Maß - propagandistisch ausnutzen[307].

 

 

13 [COMMENT24] DAS MINDERHEITENPROBLEM

 

Der offizielle ungarische Standpunkt ist heute das Festhalten an den bestehenden Gren­zen[308], je­doch verstärkte Unterstützung der weit über 4 Millionen Ungarn[309], die seit dem Friedensvertrag von Trianon die bis heute größte an­er­kannte Minderheit in Europa[310], zumeist in den Nachbarländern, in ihrem Streben nach der Verwirklichung von Minderheitenrechten[311]. Die österrei­chisch-italienische Regelung der Na­tio­nalitätenfrage in Südtirol gilt dabei als Vorbild[312]. Die Dimension ist allerdings eine an­dere, denn rund 1,7 bis 2,5 Millionen Un­garn, zuzüg­lich der ungarnfreundlichen Nationalitäten weit über 2 Mio, wurden in Trianon in unmittelbarer Nähe der ungari­schen Grenze von Ungarn ab­ge­trennt, auf mehrheitlich bis aus­schließlich von Ungarn bewohnten Gebieten, die im Falle einer Volksab­stimmung nach deutsch-polni­schem Vorbild kaum jemals hätten von Ungarn abgetrennt werden können. Sie sind ein bleibendes Denk­mal des Bruchs und der Beugung des Völkerrechts in Tria­non 1919-1920. Die erste postkommunistisch gewählte Regierung Ungarns begnügte sich da­mit, mit dem Zeigefinger auf diesem Punkt stehen zu bleiben, sprach of­fiziell auch nur von diesem „wunden Punkt“, statt noch immer vom Unrecht zu spre­chen, wie es diesmal der französische Präsident Mitterrand vor zwei Jah­ren an­ge­fangen hat zu tun. In Wirklich­keit ist die nach wie vor leidige Frage des Minderhei­tenschutzes nur die Spitze eines Eis­bergs. Die man­gelnde Verwirklichung von Minderheiten­rechten ist lediglich das Symptom des Grundübels. Wer also – wie der französi­sche Präsident Mitterrand – dem Unrecht von Trianon ab­helfen will, muss wissen, dass die jeweils Be­nachteiligten auf Hilfe von außen angewiesen sind. Ohne den Schutz der Völkergemein­schaft, die leider wiederum nur durch einen „guten Anwalt“, bzw. protektionistisch über die Machtpolitik zu­gänglich ist, sind Selbstbestim­mungsrecht und Minderhei­ten­rechte oft eher eine provokante Herausforderung für ihre Gegner. Auch wenn es para­dox klingen soll­te, ohne Großmächtega­rantie sind Minderheitenrechte praktisch von wenig Wert[313], und ohne die begleitende Kontrolle etwa durch den Sicherheitsrat der UNO könnte eine voreilige Diskussion über weitere latenten Probleme zur offenen Krise eskalieren.

 

Die Auflösung Exjugoslawiens Anfang der 90er Jahre hat endlich das eigentliche Problem zutage gefördert, gewissermaßen die Frankstein-Ordnung exhumiert. Dort, wo der Weltöffentlichkeit nach der Auflösung der Donaumonarchie in den Pariser Vororteverträgen von der Kriegspropaganda der Sieger 1919-1920 vorgegaukelt wurde, mit dem Minderheitenschutz Völkerrechtsver­letzungen in und um die Pariser Vororteverträge meistern zu können, zeigt sich nun, dass die sog. Min­derheiten die eigentliche Mehrheit sind und die erzwungenen rassischen Beurteilungskrite­rien für ethnische Abgrenzungen an der Realität, sowohl im Sinne des „historischen Rechts“ wie auch des „Völker­rechts“, vorbeigehen. Mögen auch die Rassentheoretiker noch so Recht haben, dass der konfessionelle Unterschied zwischen Serben, Kroaten und Bosnier nur ein ganz feiner ist, und doch zeigt die jüngste historische Entwicklung einmal mehr, dass es offensichtlich auf diesen feinen Unterschied ankommt. Die heutigen konfessionellen Grenzen markieren nämlich jahrtausendalte kulturhistorische, und somit ethnische Grenzen, in der Region. Bei der Teilung des römischen Imperiums 395 verlief die Grenze Mitten im heutigen südslawischen Gebiet[314], und nach dem Schisma[315] zwischen der römischen und orthodoxen Kirche in Konstantinopel 1054 hielt sich die Trennlinie als Kulturgrenze quer durch die Völker bis in die Gegenwart. Besonders östlich dieser Grenze gilt ‑ nach wie vor ‑ der Grundsatz, dass die konfessionelle Grenze immer zugleich eine ethnische Grenze ist, weil nach der obersten Verwaltungsdirektive der Orthodoxie, im Gegensatz zum Vatikan, sich die Grenzen der Kirchenprovinz stets der aktuellen politischen Grenzziehung anzugleichen habe. Trotz aller politischen und religiöser Turbulenzen gerade in dieser Gegend, hielten die meisten Ethnien an der einmal angenommenen Konfession zäh fest, und blieben alternativen Kultureinflüssen gegenüber gewissermaßen jeweils immun (die islamisierten Slawen und Albanen sind Nachfahren der Bogumilen, die sich zwischen Mazedonien - über Albanien - bis Bosnien ausgebreitet hatten und in ihren Siedlungsgebieten mit den heutigen Moslems faktisch übereinstimmen).

 

Offensichtlich hat die islamische Herrschaft über diese mit wenigen Ausnahmen christli­chen Länder und Völker bewirkt, dass sich die Kultur in der ganzen Gegend vor dem laten­ten Druck der Islamisierung auf die konfessionelle Basis, gleichsam als ethnische Identität, zurückgezogen hat. Vom türkischen Imperium wurde diese Tendenz noch geför­dert, zumal Istanbul sich zum multikulturellen Vielvölkerstaat bekannte und begrenzte Ver­waltungsau­tonomie an die jeweilige Landeskirche übertrug, oder einfach die kirchliche Administration mit einigen weltlichen Verwaltungsaufgaben betraute[316]. Entsprechend wur­den nach dem Untergang des Osmanischen Reiches die orthodoxen Kirchen noch bis in die jüngste Zeit, ähnlich den neueren Nationalismen in faschistischem und kommunisti­schen Gewand, zweckentfremdet. Dies war insb. in Rumänien der Fall, wo in den 80ern der Sturz des Kommunismus beinahe zwangsläufig über den Kirchenkampf (Tökes)[COMMENT25]  eingeleitet wurde. Der rumänische Patriarch hatte sich dann auch in aller Öffentlichkeit entschuldigt, sich als Handlanger der nationalitätenfeindlichen Politik der Kommunisten hergegeben zu haben. Es bleibe allerdings dahingestellt, ob und inwiefern die Kommunisten Anleihe bei der Kirche für ihre Nationalitätenpolitik genommen habe.

 

Die konfessionell (vor)bestimmten Nationalitätenkonflikte in Ex-Jugoslawien erwecken den Anschein, als stünden die Ethnien mit christlich-orthodoxen Kulturtradition zu den Moslems und Katholiken im größten Gegensatz, doch stimmt dies derzeit scheinbar nur deswegen, weil die mit der katholischen Kirche unierten orthodoxen Kirchen spätestens in Stalins „Panslawien“ gänzlich eliminiert, und unter staatlichem Zwang den orthodoxen Kirchen ein­verleibt wurden[317]. Sie waren aber seit ehedem von tragender politischer Bedeutung[318] und haben im Un­tergrund die letzten Jahrzehnte überlebt. Sie sind derzeit noch mit der Rückforderung des alten Kirchenbesitzes von den jeweiligen orthodoxen Kirchen beschäftigt, ohne ihr politi­sches Gewicht von früher zurückerlangt zu haben. Die mit Rom unierte rumänisch-ortho­doxe Kirche Siebenbürgens tauchte nach dem Sturz des Kommunismus auf[319], und musste die ersten Versammlungen unter freiem Himmel abhalten, weil die zuvor mit den Kommu­nisten zu eng liierte orthodoxe Kirche Rumäniens mit der Rückgabe der Kirchengebäude sich Zeit ließ. Die scheinbar freiwillige und rassenkonforme Anschlusserklärung der ortho­dox-katholischen Walachen Siebenbürgens an das orthodoxe Großrumänien ist also unter der gleichen militärischen Zwangslage gegenüber der orthodoxen Okkupationsarmee der vorrückenden Rassenbrüder zu beurteilen[320], wie bei den, von der italienischen und serbischen Armee in die Zange genommenen, um nicht zu sagen vor vollendeten Tatsachen gestellten, Kroaten und Slowenen. [COMMENT26] Mit dem Anschluss von Siebenbürgen begann der Kirchenkampf um die Konversion der unierten zur Orthodoxie[321], und endete mit der zwangsweise Einverleibung unter kommunistischem Diktat 1948. Mehr als von den Kroaten in Richtung Serbien, gin­gen die kulturellen Impulse eindeutig von Siebenbürgen in Richtung Rumänien[322]. Auch die dann noch von Ceauçescu vertretene dako-romanische Geschichtstheorie ging von Sieben­bürgen aus.

 

Es ist die nächste Groteske um den Minderheit­enschutz, dass seinerzeit, als der un­garische St­aatschef Kádár, [COMMENT27] vor etwa 26 Jahren, zum 50jährigen Jubiläum der Be­endigung des Ersten Weltkrieges[323] und der Begründung Großrumäni­ens, nach Bukarest fuhr, um zu de­ponieren, dass Ungarn im Interesse der gutnach­barlichen Be­ziehungen keine Gebietsansprüche ge­gen Ru­mä­nien erhebe, als Antwort darauf die Ru­mänen unverzüglich mit der Abschaffung des Minder­heitenschutzes, Zwangsassimilierung, Umsiedlungen, Rassendiskriminierung, Ver­fol­gungen und Psychoterror ge­gen die Minderheiten rea­gierten[324]. Die nach wie vor ver­krampft wir­kende rumänische Nationali­tätenpolitik gibt Anlass zu der Sorge, dass der in Europa für überholt ge­haltene Reaktionsmuster Rumäniens, die Völkergemeinschaft in den Fußstapfen Mitterrands zu ei­nem historischen Rückblick nö­tigen wird.

 

 

14 KRIEGSVERHÜTUNG AUF DEM BALKAN

[COMMENT28] 

Um in der Theorie die Wurzel des Übels vor­beugend zu beseitigen, zumindest für künftige Genera­tio­nen, müsste vor der Weltöffentlichkeit nicht nur et­wa der Hitler-Stalin-Pakt[325] als un­zu­lässige Transaktion von Land und Volk, für ein be­stimmtes (aktives oder passives) Kriegs­verhalten, ver­urteilt werden, sondern grundsätz­lich alle Gebietszusagen im Krieg zweier Staa­ten an Drit­te, im Gegenzug für ein bestimmtes Kriegsverhalten. Also, auch die durch Gebiets­zusagen er­kaufte „Neutralität“ von Drittstaaten ist völker­rechtlich als ungültig anzu­sehen, und wenn die Gebietszusagen auf Ko­sten des Kriegsverlierers gehen, ist die Tran­saktion als Ver­brechen gegen die Menschheit zu werten. Bei einer ausgereif­teren Han­dhabung dieser Bestim­mungen des Völ­kerrechts wird zu hoffen sein, dass sich bald kein Kriegsgrund mehr findet, zumindest ver­spricht kein Weltkrieg mehr rentabel zu werden, wenn diese Art völki­sche Transak­tionen im Dunstkreis eines Waffenganges künftig wirk­sam ange­fochten wer­den können, zumal bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit jetzt schon keine Verjährungen gibt. Insbesondere sol­len künf­tig völkerrechts­widri­ge Gebiet­stransaktionen und diesbe­zügliche Zusagen auch dann an­fechtbar sein, wenn sie nicht von - bereits vor der Weltöffentlichkeit als entlarvt geltenden - Übeltätern, wie Hitler und Sta­lin, getätigt werden, sondern von sog. Re­spektspersonen und Siegeridolen wie etwa Clemenceau und ande­ren. Der in jüngster Zeit abge­handelte Hitler-Stalin-Pakt[COMMENT29]  erweckt den Eindruck, dass Un­recht nur auf­grund des Ansehens der Person als Unrecht erkannt wird. Gebietstransaktio­nen durch Respektspersonen, mögen sie noch so völkerrechtswidrig sein, können aber nach wie vor nicht hinter­fragt wer­den, beziehungsweise erscheint dies als nicht ratsam. Erfreu­lich daher ist das Einschwenken der neueren Politik der Europäischen Gemeinschaften in der Don­auregion und im gesam­ten Osten auf die Mi­n­derheitenfrage als zentral, und als Herausforderung der Europapolitik schlechthin. Denn abgesehen von der Bedeutung für die allenfalls benachteiligten Ethnien, bzw. für die Pflege eines wohlverstandenen Rechts, ist auch aus Vernunftsgründen [COMMENT30] ratsam, die Unwirtschaftlichkeit von Ethnischen Konflikten vor Augen zu führen.

[COMMENT31] 

Die Geschichtsforschung hat dem pansla­wi­schen Charakter des Stalinismus, im Fußstapfen des Zarismus im Vormarsch in Richtung Mit­telmeerhäfen, noch zu wenig Aufmerksam­keit geschenkt. Nach dem Zweiten Weltkrieg dach­ten die Sieger nicht mehr in der Dimension den National-, son­dern rassisch do­minierten Blockgrenzen. Es ist eine Ironie des Schicksals, dass die Sieger über den mitteleuropäischen Rassismus nunmehr die ganze Welt auf rassischer Grundlage aufgeteilt hatten und vor allem den panslawischen Rassismus, unter dem Vorwand des Kampfes gegen den deutschen Rassismus, zur zweitgrößten Weltmacht erhoben hatten.

 

Trotz ge­genseitiger Massenmor­de[326] unt­er den südslawischen Nationalitäten[327], stellten die Westmächte nach dem Zeiten Weltkrieg den „panslawischen Mit­telmeerhäfen“ Stalins das erprobte völki­sche „Franken­steinmodell“ Jugoslawien als „block­unabhängiger“ Kommunismus entge­gen. Es ist historisch gesichert, dass Stalin keine Teilung Deutschlan­ds wollte[328], son­dern die panslawischen Ideale des Zarismus[329] (in Richtung des rassisch abgesicherten Mittelmehrzugangs) zu verwirklichen suchte, um zu den begehrten rassenreinen Mittelmeerhäfen zu kommen.[COMMENT32]  Erst nachdem die Westmächte Jugoslawien, aus dem nämlichen Grunde, (aus dem Ostblock) „ausge­kauft“ haben[330], hielt sich Stalin – als Kom­pensationsge­schäft – an dem von den Westmächten „bereitgestellten“ Ostdeutschland für seine Kriegs­dienste im Zweiten Weltkrieg schad­los[331]. Erst nachdem sich Titos[332] Jugosla­wien mit den USA „auf finanzieller Ebene ver­ständigt“[333] hatte, wurde Jugoslawien um 1948 - auf Betrei­ben Stalins - aus der in Belgrad resi­dierenden „Kom­inform“ ausgeschlossen[334], und so be­gann mit der Blockade Berlins und der Gründung der DDR[335] (7. Oktober 1949) zeitlich parallel der sog. Kalter Krieg. [COMMENT33] Deswegen fiel - wiederum zeit­lich par­allel zu dem Vollzug der deutschen Einigung Anfang der 90er Jahre - die anti­pans­lawische „südslawische“ (d. i. panserbische) Attrappe der Machtpolitik der Westmächte in Jugoslawien um 1990 wie ein Kartenhaus zu­sammen. Die aktive Teilnahme der Westmächte an die­ser Gebietstransaktion entlang der Blockgrenze um 1948, genauer als Finanzier der größten Gebietstransaktion der Nach­kriegsgeschichte, nämlich die Einverleibung der zu diesem Zweck neu gegründe­ten DDR in die Ostblock genannten kommunistisch-panslawischen Hemisphäre der Puffer­staaten für die UdSSR, als Kompensationsgeschäft für die Abtretung Jugoslawiens an den hilfs­be­rei­ten Westen, hindert nun heute die fi­nan­ziell gegenteilig en­gagierten Westmächte an dem mili­tärischen Schutz für die von stärkeren Südslawen massakrier­ten schwächeren südslawischen Nationalitäten[336].

 

14.1   Ecce homo

 

Laut Pressemeldung am 29. 9. 1992 hat der Bischof der ser­bisch orthodoxen Kirche in Bosnien, Nikolai, in einer Sendung des un­abhängigen Belgrader Senders B 92, von der Ermordung von 120.000 bosnischen Moslems, und Schändung von zehn­tausen­den Frauen und Kinder be­richtet, wozu die Kirche nicht schweigen dürfe. Damit war die Verschleie­rung des Grauens durch die widersprüchlichen Propagandameldungen durchbrochen, die von allenfalls 15.000 Toten unbestimmter Nationalität etwas vermuten ließen, ohne etwas wirklich zu wissen, oder wissen zu wollen. Es folgte ein beschämendes Schauspiel der Großmächte, in dem sie in aller Öffentlichkeit hochgerechnet haben, dass die militärische Sicherung mindestens die Stationierung von 200.000, und im Extremfall 400.000 Soldaten der UNO erfordern würde. Inzwischen hat sich die Zahl der Todesopfer verdoppelt, und wenn die üblichen Zahlen für die Verwundeten hinzurechnet, dann zeigt sich, dass für die Völkergemeinschaft die Verpflegung von 400 000 Soldaten teuerer ist, als weit über 400 000 Opfer des serbischen Terrors zuzulassen. Denn außer den langsam an die 300 000 herangehenden „kostengünstigeren“ Toten sind mindestens doppelt so viele Verwundete zu rechnen, um von dem Flüchtlingselend und von den psychischen Schäden durch den Terror und ethni­sche Säuberungen ganz zu schweigen.

 

14.2   Unter dem Strich

 

Gut und ge­recht wäre einzig: die neuen unabhängi­gen Staaten, Slowenien, Kroatien, Bos­nien und Mazedonien, von der Haftung für das Politgeld der Westmächte an Ex-Jugosla­wien zu befrei­en.[COMMENT34]  Offiziell ist zwar immer verharmlosend von „wirtschaftlicher und huma­nitärer Hilfe“ die Rede, doch selbst wenn die Politgelder immer korrekt an den genannten Bestimmungsort fließen, können dadurch von dort freiwerdende Mittel abgezogen und in die Rüstung gesteckt werden. So ist die Rüstung mittelbar durch Politgeld finanziert, und die Bewaffnung wäre ohne humanitäre und wirtschaftliche Hilfe von außen nicht möglich. In einem Krisengebiet sind es oft nur die Hilfsgüter der internationalen Organisationen, die mittelbar so viele Waffenkäufe dem Geholfenen erlauben, dass der Einsatz dieser Waf­fen dafür sorgen kann, dass das Krisengebiet nicht ohne weitere Hilfslieferungen durch internationale Organisationen auszukommen scheint. Die in Ex-Jugoslawien durch die Westhilfe mittelbar finanzierten Waffen sind so praktisch, nämlich als Nutzeffekt, gänzlich in serbischer Hand verblie­ben. Die übrigen Staaten auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien' anteilsmäßig mit den sog. Wirtschaftskrediten zu belasten, die mittelbar die Aufrüstung in Ex-Jugoslawien erlaubte, steht im Widerspruch mit dem natürlichen Rechtsempfinden, ist sittenwidrig, denn der einseitige Massenmord an den Rassenbrüdern ist nur durch die überlegene Be­waff­nung der Serben möglich gewesen. Und in dieser überlegenen Bewaffnung der Serben steckt westliches Kapital.

 

14.3   Soll und Haben

 

Es entstand in diesem Teufelskreis längere Zeit hindurch der Schein, dass beson­ders die USA so lange die Schutzbehauptung aufrechterhalten haben, nicht zu wissen, wer auf wen am Balkan schießt[337], und daher Massenmord an der Zivilbe­völkerung nicht verhindern zu kön­nen, bis der schadener­satz­pflichtige Schuld an der künstlichen Aufrechterhaltung des „strategischen Lokalrassismus“ der sogenannten Südslawen seit dem Zwei­ten Weltkrieg, trotz vor­maliger bluti­gen Na­tionalitätenkonflik­ten am Balkan seit dem Ersten Weltkrieg, nach dem Verursacherprinzip feststeht. Nachdem die glei­che USA gegen Li­byen, als den Finanzier des inter­na­tionalen Terrors, ei­nen Präzedenzfall für die Beurteilung der Verant­wortlichkeit von Finanzier des Terrors gaben[338], kann die Überprüfung der Geldquellen für die panserbi­schen Waffen Aufschluss dar­über geben, welches Land am wenigsten durch Neutralisierung des serbischen Waffenpoten­tials den Landraub durch Massenmord an den Nationalitäten ver­hindern möchte.

 

Wenn etwa die westlichen Geldgeber für die jugoslawi­schen Waffen ihr Po­litgeld in eine Waffen­spende mit der Auflage umwandeln würden, dass Restjugoslawien das - seit der be­ginnenden Gesund­schrumpfung Anfang der 90er Jahre - verbleibende Vielfache an über­schüssigem Militärpotential verkauft, und den Erlös für humanitäre Zwecke und Wie­der­gutmachung verwendet, dann müssten sie bei einem militäri­schen Einsatz im Rahmen der UNO nicht mehr gegen die aus ihrem Geld ge­kauften Waffen kämpfen, und auch der Ver­lust an ihren di­rekten humanitären Spenden könn­te so minimiert werden. [COMMENT35] Immerhin wurde Jugos­lawien mit Hilfe westlicher Geldmit­tel so weit auf­gerüstet, dass der militärische Druck des sowjetrussisch dominierten Ostblocks Richtung Mittelmeer aufge­halten werden sollte.

 

Es ist symptoma­tisch, dass das Massensterben erst unter­bunden wird, wenn Massenmord nicht mehr so wirt­schaft­lich ist wie bisher. Es gäbe keine ethni­schen Säuberungen und Genozid in dem gegenwärtigen Umfang, wenn sie wegen der der­zeitigen Handha­bung des Völkerrechts nicht lukrativ wä­ren. Nicht die Nationalitätenkämpfe sind so undurch­sich­tig wie die USA zäh behaupten, um sich vor der Verantwortung zu drücken, sondern die Großmachtinteressen am Balkan. Die überdi­mensionale Bewaffnung Jugoslawiens, nun­mehr auch offiziell in serbischer Hand, und die letzte große Gebietstransaktion (DDR im „Tausch“ ge­gen den block­frei gewordenen Jugoslawien), le­gen auch nachträglich die panslawische Mittelmeer­häfen als die eigentlichen Ursachen (auch) des Ersten Weltkrieges offen.

 

 

15 DIE VERANTWORTUNG

 

[COMMENT36] Besonders weil Ungarn und der Balkan nach dem Krieg französische Militärzone war, trifft die Franzosen eine besondere Verantwortung für das Schicksal al­ler Völker und Na­tionalitäten der Region. Trotz der inzwischen erfolgten Neustrukturierung der Großmacht­interessen auf dem Balkan kann das demokratisch reifere Frankreich der Anwalt der wohl­verstandenen Interessen der Nationalitäten sein. Anlässlich eines Staatsbesuches im Juli 1991 lud der deutsche Präsident Weizsäcker den französischen Präsidenten Mitterrand ein, eine ge­meinsame Sprache für die Aufbauhilfe im Osten zu finden[339], womit nicht zuletzt der Südosten Europas gemeint sein wird. Die gleiche Neube­sinnung auf den Ersten Welt­krieg und die damalige Neuordnung Europas wie zwischen Deutschla­nd und Frankreich in Ver­dun, die praktisch das Rückgrat der europäischen Einigung bildete, und gleichsam als Richtschnur ganz Europa ideell zu tra­gen befähigt war, kann die Donauregion innerlich auf­richten. So wie sich Deutschland von seinem Hitler, und Russland sich von seinem doch äußerst siegrei­chen Stalin aufrich­tig distanzieren kann, so kann sich wohl Fra­nkreich von seinen siegreichen Friedens­machern in St. Germain und Trianon distanzieren, zumal diese die Gewalt und Mord in der Donauregion nicht selbst exeku­tiert, sondern nur verursacht haben.

 

Die ungarische Geschichtsforschung weiß von zwei repräsentativen poli­tischen Meinungen in Frankreich zur Zeit der Friedensschließung mit Ungarn nach dem Ersten Weltkrieg. Die eine wollte Ungarn ausschalten, vernichten, die ande­re wollte Ungarn zumindest als Reser­ve ge­gen den Bolschewismus haben, also als noch brauchbaren Teil der künf­tigen Frie­densord­nung. Zu den er­steren gehörte bei­spielsweise auch Clemenceau, aufgrund dessen dominanter Rolle Historiker die Pariser Vororteverträge „Clemenceau-Frieden“ nannten; und General Henri Mathias Berthelot, Militär­kommandant auf dem Balkan. Zu den letzte­ren gehörten der Nachfolger Clemenceaus, Alexan­der Millerande, der etwas halbherzig wirkt und zumindest zu spät kam; weiters General Gondrecourt, der die Waffenstillstands­linie zwischen Ungarn und Rumänen überwa­chen sollte; der seinerzeitige französische Bot­schaf­ter in Russland, Maurice Georges Paléologue, der als Sachverständiger, und dann als Gegen­spieler Philipp Berthelots[340] im Außenministe­rium, auch nichts mehr gegen das Un­recht ausrichten konnte, außer den verbal zuerkannten Mi­nderheitenschutz als Trostpfla­ster; und der offizielle Vortragende des Friedensvertrages, und zugleich der Sprecher der kriti­schen Gruppe im franzö­sischen Oberhaus, Charles Danielu, die durch enthüllen­de Äu­ßerungen - und durch die Betonung der Verantwortung Frankrei­chs gegen­über Ungarn - durch­gesetzt hatte, dass Frankreich den Friedensvertrag nur bedingt ratifiziert hat[341], um die fran­zösi­sche Regie­rung zum Nachdenken über die Revision - be­treffend die aufgedeckten Irr­tümer und Unge­rechtig­keiten - zu bewe­gen, was allerdings dann doch nicht er­folg­te. Der Oberkommandierender der Ostarmee der Alliierten in Saloniki, General d'Esperey, der sich im Zusammenhang mit den undurchsichtigen Machenschaften des Sonderbeauftragten Ge­neral Berthelot in seinem Kompetenzbereich scheinbar skeptisch gegenüber stand, und sich über die beabsichtigte Verletzung der seiner Aufsicht unterstellten Richtlinien der Frie­denskonferenz besorgt zeigte, einen harten Kompetenzstreit mit Berthelot ausfocht, und schließlich nach dessen Abberufung selbst im direkten Auftrag von Clemenceau die unga­rische Regierung zum Sturz brachte, um die bolschewistische Machtübernahme, und damit einen inszenierten Befreiungskrieg der Alliierten gegen die bolschewistische Machtübernahme, nämlich als Vorwand für den Landraub und Plünderungen, zu er­möglichen.

 

Es soll die Bedeutung des Minderheitenschut­zes als Notmaßnahme nicht durch die Kritik an dieser Stelle gemindert werden, zumal ohne jenen sog. Minderheitenschutz die Nationa­litäten heute in der Don­auregion - ähnlich und noch schlimmer als die Sudetendeutsche - ausgelöscht wor­den wä­ren. Trotzdem müssen leider sämtliche ‑ dem Frie­densvertrag auf dem Fuße folgen­den ‑ Sympa­thiekundgebungen und Protestbewegungen für Ungarn in höch­sten po­litischen und parlamentarischen Kreisen der Engländer und Franzosen zurück­haltend beob­ach­tet wer­den, weil Sie von der herkömmlichen Interpretation der Friedens­verträge Cle­menceaus vorsorglich in die Sackgasse der Grenzkorrekturen ge­lockt wur­den. Ohne die globale Neu­orientierung der (Beurteilung der) Friedensverträge konnte eine noch so not­wen­dige Grenzkorrek­tur für die Un­garn nicht mehr auf eine trag­fähige Rechtsgrundlage gestellt werden, und nach der Aufgabe der Militärpräsenz der Sieger war eine Neuerung der Frie­densverträge realpolitisch un­durchführbar. Eine „politische Lösung“ zugun­sten der Ungarn wä­re nach Ansicht der französischen Regierung - wegen der gegen­teilig lautenden Geheimverträge - minde­stens so gefährlich ge­wesen, wie die bestehende „Politlösung“ gegen die Ungarn. Die bei der Unterzeichnung ver­suchten Annähe­rungsversu­che zwischen Frankreich und Ungarn auf Regierungsebene sind daher von den fort­ge­setzten Sympathiekundgebungen auf fran­zösi­scher Parlamentsebene zu un­ter­scheiden. Über das Resultat dieser geheimen Gespräche auf Regierungsebene zeigen sich letztlich beide Seiten ent­täuscht, und sie zei­gen deutliche Züge der franzö­sischen Hinhaltetaktik, die einfach nicht über ihren eigenen Schatten springen konnte. So wa­ren zwar die neuen ungarischen Grenzen auch un­ge­recht, aber nur als Symptom des Grund­übels anzusehen. Trotzdem hält die ungari­sche Geschichtsschrei­bung die 1923 ge­gründete, un­ter der Lei­tung von Charles Tiseyre ste­hende Gruppe der Ungarnfreunde, be­stehend aus französischen Parlamentariern, hoch, die sich ausdrücklich der Kritik der Friedensverträge mit Ungarn ge­wid­met hat[342]. In Eng­land publi­zierte Lord Ro­thermere am 21. Juni 1927 in der Daily Mail eine ausführliche Kritik der Ungarnverträge. Im gleichen Jahr wurde im englischen Parlament eine par­tei­übergreifende Kommission zur Un­tersuchung der Ungarnfrage gebildet. Lloyd George, der nämliche Premier zuvor bei den Friedensverträgen, unterstützte persönlich die Tätigkeit der Kommission im englischen Parla­ment, und seine Stellungnahmen zielten auf eine Revision der Ungarnfrage durch den Völ­ker­bund ab[343]. Nach der ableh­nenden Äußerung des damali­gen französischen Ministerpräsiden­ten Tardieu (1928-1929) in der offiziellen französi­schen Stellungnahme über die ungarischen Revi­sionsfra­ge, wollte Ungarn selbst zunächst die Konsolidierung der internationalen Lage ab­warten, doch ging inzwi­schen die Saat der rass­istisch orien­tierten Nationalbewegungen auf, und so trieb die - durch Geheimverträge be­ding­te - ableh­nende Haltung der französischen Regierung die unga­rische Revisionswünsche in die Arme des sich daran hocharbeitenden Faschismus, bzw. Rechtsextremismus. Die schließlich von rechts über­holte Bemühungen französi­scher und engli­scher Parlamenta­rier hat­ten aber den einwand­freien Beweis er­bracht, dass grundsätzlich nicht nur das ameri­ka­nische Oberhaus, sondern - lei­der zu spät, aber doch - auch die franzö­sische und englische Volksvertretung sich von den Friedensmachern bei Paris hinter­gan­gen gefühlt haben. Die ein­ge­hende Auseinander­setzung mit der Materie zeigt, dass die traditionelle Geheimdiplomatie der französischen Regierung grundsätzlich entschei­dende Informationen der eigenen Volksvertretung vorenthalten hat, und die wirk­same Kontrolle der französischen Regierung durch die Volks­vertretung, be­sonders die der in der Kolonialzeit über­mächtigen Militärverwal­tung[344], kaum in dem erfor­derli­chen Maße vorhanden war. Die von den Militärs auf dem Bal­kan be­triebene Koloni­alpolitik war der ef­fekti­ven Kontrolle durch die franzö­sische Vol­ksvertretung entzogen. Dies war insbesondere dann der Fall, wenn Politiker wie Clemenceau die Mili­tärs gedeckt haben, und da­für sie von den übermächtigen militäri­schen Kreisen in die höchsten Staats­ämter gehievt, oder dort gehalten wur­den. Der Militarismus konnte am französi­schen Volk un­gehindert vorbeiregie­ren.

 

Die Verantwortlichkeit des Militarismus muss spätestens dort einsetzen, wo nachweisbar wird, dass die Kriegsregierung das in sie gesetzte Vertrauen missbrauchte, und spätestens in der zweiten Halbzeit des großen Krieges, nachdem Clemenceau sicher sein konnte, dass Deutschland so gut wie besiegt und die totale Niederlage nur eine Frage der Zeit war, die deutsche Friedensbereitschaft ignorierte, und für seinen imperialistischen Vernichtungs­krieg, für einen verhängnisvollen statt wirklich befreienden totalen Sieg nach dem deut­schem Vorbild von 1871, der dann bei weitem nicht die Erhofften Resultate zeigte, hun­derttausende Franzosen letztlich sinnlos in den Tod schickte. Von der etwa gleichen Anzahl Deutschen einmal ganz zu schweigen. Der ursäch­li­che Man­gel der Friedenskonferenz von Paris nach dem ersten Weltkrieg war, dass die für die Krieg­führung erteilte Sondervollmachten der jeweili­gen Regierung, anstelle der Rückerstattung der Sou­veränität an die Volksvertretung, auch noch bei der Frie­dens­schlie­ßung zum Tragen ka­men. Da­mit wur­den in der Frie­dens­konfe­renz un­weiger­lich die ei­gent­lichen Kriegsziele (aus den Geheimverträgen), und nicht der Frie­den ver­wirk­licht. Eine wei­ter­ge­hende de­mo­kra­ti­sche Kon­trolle hätte die Kompe­tenz­über­schrei­tun­gen der Friedens­konfe­renz zu­mindest zu ent­schär­fen, wenn nicht sogar zu verhin­dern gewusst. So je­doch haben die von gehei­men mili­täri­schen Bündnissen und Ge­bietszu­sagen her be­stimmten, mit dikta­torischen Sonder­voll­machten ausgestatteten Kriegs­regie­rungen Eng­lands und Frank­reichs den Friedensprozess be­stimmt, bzw. den wohlverstandenen Friedensprozess hintertrieben, so dass an sie keine entspre­chen­de parla­men­tarische Kon­trol­le her­an­reichte. Ledig­lich der neuge­wählte ameri­kanische Se­nat ließ sich nicht vom Siegestaumel über­rum­peln. Die von den Frie­dens­ma­chern vor vollendeten Tatsa­chen gestellte euro­päi­schen Volks­vertretun­gen regi­strierten ihre untergeord­nete Rolle, wenn überhaupt, dann zu spät.

 

15.1   General Gondrecourt

 

Besonders die aufrichtige Anteilnahme des für die Überwachung der neuen Waffenstill­standslinie nach der rumänischen Invasion in Ungarn abkommandierten französischen Ge­neral Gondrecourt soll für die Ungarn ein Trost sein, und seine Entrüstung über die Über­griffe und über das systemati­sche Vernichtungswerk der Sieger, sowie seine kate­gorische Ablehnung und Verurteilung der be­tref­fenden Entscheidung des Kongresses[345]. Sein Zeugnis an Ort und Stelle der sinnlo­sen Zerstörung ist eine Anklage gegen den manipu­lierten Frie­den von Trianon. Er empörte sich al­lerdings als Soldat, sah auch die wirtschaftliche Kata­strophe, und hielt den Kongress schul­dig an den Vorkommnissen. Als geradliniger Soldat ging er erst gar nicht im Detail auf die Schlan­genlinien der Clemenceau'schen Politik ein. Er meinte wörtlich, dass man (er sprach in der „wir“ Form) offenbar zu weit gegangen ist, und es hätte nicht sein dür­fen. Er meldete schlicht und ein­fach eine Ungerechtigkeit, dass da etwas nicht ge­stimmt hatte in Ungarn mit der französi­schen Politik. Seine Mahnung kam na­tür­lich zu spät, es war alles schon vor­bei.

 

15.2   General d'Esperey

 

Obwohl sich d'Esperey in dem Dunstkreis um die Vix Note politisch im Hintergrund zu halten, und sich sowohl nach oben abzusichern, wie nach unten Mittelsleute zu bedienen verstand, ist er in der Forschung als der ursprüngliche und eigentliche Verfechter der er­weiterten französischen Kriegsziele unter den Militärs bekannt, wonach die Aufrichtung der französischen Hegemonie auf Kosten der bisherigen Großmächte auf dem Balkan durch die Aufwiegelung der slawischen und orthodoxen Bevölkerung gegen die Donaumonarchie zu bewerkstelligen sei[346]. Sein Ärger über Berthelot und sein Kompetenzstreit tangieren le­diglich die plumpe Art und die Bloßstellung der französischen Geheimpolitik durch Berthelots Übereifer, nicht jedoch die dann von ihm praktisch höchstpersönlich exekutierten erweiterten Kriegsziele Frank­reichs auf dem Balkan. Er ist der militärische Kopf des alibiartig organisierten Chaos auf dem Bal­kan, und hat schließlich anstelle vom Berthelot selbst Hand angelegt.

 

15.3   General Henri Berthelot

 

Es war scheinbar General Henri Mathias Berthelot, der als Militärkommandant der Alli­ier­ten im Osten, und Sonderbeauftragter Cle­menceaus in geheimer Mission, in Südosteuropa ein Denkmal französischer Großmachtpolitik auf Kosten des Selbstbestimmungsrechtes der betroffenen Völ­ker gesetzt hatte. Aus der publik gewor­denen gehei­men Korrespondenz geht her­vor[347], dass Berthelot mit dem geheimen Auftrag aus Paris abgeordnet wurde, Rumä­nien - friedlich oder mit Waffengewalt - wieder als Verbündeten zu gewinnen, und zwar diesmal gegen den russischen Bolschewismus (weil Rumänien als Grenzland, also Aufmarschgebiet, strategisch wichtig für künftige Kriege war), was er ge­gen neuer­liche Zusage der aus dem Londoner (Bukarester) Geheimvertrag 1916 schon be­kann­ten Gebietsforderungen auch er­reicht hat (welche Gebietszusagen allerdings von Clemenceau als Rechtstitel aus dem beendeten Krieg gegen die Donaumonarchie annulliert wurden). Berthelots französische Truppen wa­ren ein Bestandteil der alliierten Ostarmee auf dem Balkan unter General Franchet d'Espereys Oberkom­mando[348], mit der Besonderheit, dass er nur mit seinen auf altrumänischem Gebiet stationier­ten Truppen d'Esperey unterstand, aber als Kommandant der Invasionsarmee in Sowjetrussland direkt Paris unterstehen sollte, und in dieser seiner zweiten Eigenschaft an seinen unmittelbaren Vorgesetzten vorbei auch politisch agieren konnte. So hatte Berthelot nach Erfüllung seiner ge­heimen Sondermission, d. h. nach der Aufgabe der Neutralität durch Rumänien, sei­nen Wirkungs­bereich erweitert, und seine Sondervollmachten in Kraft getreten gesehen. Am 2. November wurde er tatsächlich zum Kommandanten der al­liierten Interventionskräfte in Südrussland er­nannt. Für seine Tätigkeit in Russland war er dem Kriegsminister und seinem Generalstab unmit­telbar verant­wortlich, seine Militärmission in Rumänien jedoch, sowie seine Truppen im be­setzten Rumänien und Siebenbürgen, die Don­auarmee genannt, blieben General Franchet d'Esperey unterstellt, indem der Letztere das Oberkommando auf dem gan­zen Balkan-Kriegsschauplatz innehatte, Rumänien und Un­garn mit inbegriffen[349]. Zu Reibereien in der Generalität kam es, weil Berthelot sich in seiner geheimen Mission auch Paris direkt verantwortlich meinte, und seine „antibolsche­wistisch“ betitelten Sondervollmachten, die eigentlich nur für Sowjetrussland galten, unter dem Vorwand bolschewistischer Umtriebe in Ungarn, die von d'Esperey energisch in Abre­de gestellt wurden, seine Sondervollmachten auf Ungarn auszudehnen trachtete.

 

Die französische Intervention in Russland be­gann am 18. Dezember 1918 mit der Landung von 1800 französischen Soldaten in Odessa. In seinem Übereifer, für seine Einmischung Verbündete zu finden, unter­stützte Clemenceau sogar Rumäniens Zulassung an die Pariser Friedenskonferenz in der Eigenschaft eines minderen Verbündeten. Dies war ein voll­kom­mener Frontwechsel seitens des fran­zösischen Regierungsoberhauptes, der sich ja etwas früher noch darauf berufen hatte, er könne Ru­mäniens Gegenwart in der Eigenschaft eines Verbündeten nicht an­nehmen, da es am 7. Mai 1918 mit den Mittelmächten einen Sonder­frie­den abge­schlossen habe[350].

 

Ab dem Zeitpunkt der Kehrtwendung der fran­zösischen Rumänienpolitik (in der Person von Clemenceau) war sie auf Kon­frontationskurs mit dem Belgrader Waffenstillstandsvereinbarung vom 13. November 1918, mit dem der erste Weltkrieg als beendet galt, und in der die Waffenstillstands­linien der Alliierten mit den Ungarn verein­bart wurden[351]. Es er­eigneten sich fortan Merk­würdigkeiten in­nerhalb des französischen Oberkommandos im Osten: General d'Esperey und sein Stab, sowie Oberstleutnant Vix in Budapest als Reprä­sentant der Alliierten, wussten sich zunächst nur auf die Belgrader Waffenstillstandslinien vom 13. November 1918 verpflichtet. Der mit der Überwachung des Belgrader Waffen­stillstandes beauftragte Vix war zu­nächst perplex, als der auf der Durchreise in Budapest weilen­de Berthelot ihm die angebliche Willkürlichkeit des Belgrader Waffenstillstandes und seine Unterstützung einer rumänischen Invasion in Ungarn mitgeteilt hatte[352]. Dem Oberstleutnant Vix und seinem Vorgesetzten, General d'Esperey, schien Ge­neral Berthelots Benehmen unbotmä­ßig[353]. Am 13. Jänner 1919 legte General d'Esperey Verwahrung da­ge­gen ein, dass General Berthe­lot Premier Clemenceaus Anweisung zu missachten scheine und eher sein ei­genes Kom­mando führe, als sich dem Franchet d'Espereys zu fügen. Er verlieh seiner Beschwerde zu­sätz­liches Gewicht, indem er be­hauptete, bzw. Paris ermahnte, Berthelots Vorgehen schwäche die Autorität der unga­ri­schen Zentralregierung und werde dem Vor­stoß des Bol­schewismus den Weg bereiten[354].

 

Der mit persönlichen Sondervollmachten Clemenceaus ausgestattete Berthelot führte dem­gegenüber ins Treffen, dass Rumänien die ideale Kolonie für Frankreich sei, wenn seine Gebietsansprüche entgegen­kommender be­handelt würden. Berthelot wurde darauf­hin von Clemenceau und d'Esperey wie­der­holt disziplinär zurechtgewie­sen, doch nicht so sehr in der Sache selbst, son­dern insbesondere wegen der Bloßstellung der verdeckt die glei­chen Ziele verfolgenden französi­schen Regierungspolitik. Durch die Zurechtweisung des Heiß­sporns Berthelot einerseits, und die ver­deckte Verwirklichung[355] - durch Clemenceau und d'Esperey - dessen, was Berthelot allzu offen ge­fordert hat[356], andererseits, wird die höchste fran­zösi­sche Führung des vorsätzlichen Delikts überführt: in Un­garn die bolschewistische Machtü­bernahme mit dem Vorsatz he­rbeigeführt zu haben, um den Vorwand für den militärischen Ein­marsch, und für die völkerrechtswidrigen Annexion von (zusätzlichen) ungarischen Gebie­ten, im Dunstkreis der Friedenskonferenz zu kon­struieren, was ansonsten, so Clemenceau, (wegen dem vorzeitigen Ausstieg Rumäniens aus dem Ersten Weltkrieg) rechtsunmöglich gewesen wäre.

 

Diese französische Kriegsverbrechen im Namen der Mens­chlichkeit und im Namen des Völkerrechts sind - insbesondere wegen dem Machtmissbrauch durch die Sieger - als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu wer­ten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müs­sen alle Beteiligten gewusst haben, dass nach der Verpflichtung aller Staaten auf das Völ­kerrecht, völkerrechtswidrige Gebietszusagen auf Kosten der Besiegten den deliktischen Vorsatz außer Streit stellt. Es ist Clemenceau, der die weiteren Begünstigungen für Rumänien ur­gieren­den Berthelot - im Schreiben vom 19. 1. 1919 - belehrt[357], dass Rumänien formell erst nach (!) dem Waffenstill­stand wieder Bundesgenosse gewor­den ist, so dass die Verbündeten nicht formell die Ge­bietszusagen von 1915-1916 betref­fend Siebenbürgen etc. auf­leben las­sen können, son­dern einen nunmehr neuen Vertrag (für die frühere Rechtssubstanz) gel­ten lassen müs­sen. Der neue Vertrag aller­dings soll in­halt­lich, so Cle­menceau[358], die gleichen Gebietszusagen be­treffend Siebenbürgen etc. bein­halten[359], die Frankreich in der Friedenskonferenz für Ru­mänien unter dem neuen Rechtstitel durch­set­zen wird, damit die Friedenskonferenz, bzw. die Weltöffentlichkeit getäuscht werde.

 

All das hatte aber nichts mit Selbstbestim­mungsrecht zu tun, sondern handel­te die Ge­biets­zusagen ausdrücklich und aus­schließlich im Zusammenhang mit dem neuen Militärpakt ab, und zwar, was rechtlich ent­scheidend ist, für künftige, und nicht für bishe­rige, militärische Leistungen[360]. Und zwar auch nicht gegen Ungarn, dem die Gebiete so geraubt wurden, sondern gegen Russland, das nichts mit den Ungarn zu tun hatte. Die Friedensregelungen von Trianon überschritten ihre Kompetenzen und ent­lohnen also milit­äri­sche Leistungen der Zukunft, über die sie als Resultat einer Frie­dens­konferenz gar keine Befugnis gehabt hätten. Außerdem würden laut Geheimpapiere ausschließlich Leistungen gegen Dritte im Friedensvertrag entlohnt, die mit dem Friedensvertrag inhaltlich nichts zu tun haben konnten und durften, sodass auch in diesem Punkt eine Kompetenzüberschreitung vorliegt, die jede Rechtsgrundlage entbehrt. Diese Kompetenzüberschreitung der Frie­dens­konferenz ist historisch ge­sichert und konnte mit den nach­träglich konstru­ierten Rechtferti­gungsgründen, wie die als „Befreiungskriege“ und sonstige „Nationalitätenkonflikte“, oder als Sicherung wichtiger strategischen Positionen im besiegten Land, in­szenierten Waffen­gängen gegen Ungarn, nach der Kapitulation im November 1918, nicht ver­tuscht werden.

 

Besonders aufschlussreich ist das be­sagte Urgenzschreiben vom Berthelot von 11. 1. 1919 an Clemenceau, indem er Rumänien als die nunmehr „ideale französische Kolonie“[361] an­preist, wo der Franzose und sein Hab und Gut (wörtlich) „wie zu Hause“ ist. Clemenceau hat dem von Berthelot deklarierten Kolonial­status Rumäniens nicht widersprochen, womit erwie­sen ist, dass der militäri­sche Oberbe­fehlshaber der Alliierten im Osten - mit Wissen der fran­zö­si­schen Staatsführung - französische Sonderpolitik, nämlich Kolonialpolitik, in Südosteuropa be­trie­ben hat. Nach der damaligen Rechtsauffassung war somit - zumindest für Berthelot und Cle­menceau - Rumänien (als Kolonie) fran­zösisches Hoheitsge­biet[362]. Und weil das als Befreier vom Bol­schewismus in der Kriegspropaganda von den Medien hoch­gespielte Rumänien ganz allein das Kernland Ungarns vollständig ausge­plün­dert hat, und die Kriegsbeute nach Ru­mänien transportierte, also auf französi­sches Ho­heitsgebiet, so zeigt sich, dass Frankreich auch die ande­ren Bundesgenossen um die geraubte Kriegs­beute in Ungarn betrogen hat. Das war nämlich der Vorwurf von dem an die Waffen­still­standslinie entsandten - offen­sicht­lich ah­nungs­losen - französischen General Gondrecourt, dass vor der rumäni­schen Plünderung Ungarn zumin­dest ei­nen erhe­bli­chen Teil der Repara­tionszahlungen an die Alliierten hätte zahlen können, nach den ru­mä­ni­schen Plünderungen aber nicht mehr.

 

Zumindest - der von Clemenceau an dem Militärkommando vorbei bevollmächtigte - Berthelot in Bukarest hat im vollen Bewusstsein, französisches Kolonialgebiet erweitern zu wol­len, die Grenzen auf Kosten der (insbesondere unga­ri­schen) Nationali­tät(en)[363] zu verrücken ge­trach­tet. Form und Inhalt der an und für sich unzuläs­sigen politi­schen Interventionen Berthe­lots in Paris[364] lassen keinen Raum für Zweifel an dem delikti­schen Vorsatz Berthelots offen. Die Indiskretion Berthelots be­weist zu­gleich den gleichen delik­tischen Vorsatz durch Cle­menceau, der er­wiese­nermaßen wissentlich das um­strittene Vor­haben Berthelots - nach des­sen Abgang - sogar überbot. Damit ist deutlich ge­wor­den, dass Clemenceau sich ursprünglich hin­ter Berthelot verstecken wollte, und er der Letztverant­wortliche am tra­gischen Schicksal Ungarns und für die zahlreichen Völkerrechts­verletzun­gen gegen­über den mei­sten übrigen Nationalitäten in der ge­samten Donauregion ist.

 

 

16 ENDLÖSUNG DER UNGARNFRAGE

 

Der damalige rumänische Premier - Ionel Brati­anu - scheint ein schlech­tes Gewissen ge­habt zu haben, denn, so hat er der ru­mänischen Na­tionalversammlung stets bis zu­letzt ein­ge­häm­mert: solange sich Ungarn auch nur rühren kann, ist Rumänien in Gefahr, und es führe an der totalen Vernichtung Ungarns kein Weg vor­bei[365].

 

Nicht nur das rührig besorgte Verhältnis Bert­helots zu „seinen“ Rumänen drängt den Schluss auf, dass Berthelot - und hinter ihm Clemenceau - auch für die rumäni­schen Über­griffe ver­antwortlich ist[366], und als Kriegsverbrecher zu betrachten ist. Wie auch immer die anderen über die unver­hält­nismäßig großen Gebietserweiterungen Rumäniens auf Kosten der Nachbarn gedacht haben mö­gen: der im Namen Frankreichs an Ort und Stelle für alles verantwortlich zeichnende Berthelot, der mit der offiziellen Ermächtigung Clemenceaus alle neuen „provisorischen“ Grenzen, die praktisch die heutigen Staatsgrenzen sind, gefor­dert hat. Wenn Berthelot selbst - als für ihn selbst­ver­ständlich - davon ausgeht, dass Rumä­nien eine französische Kolonie ist, dann hat er wissentlich rechtswidrig fran­zösisches Ho­heitsgebiet auf Kosten von Kriegsverlierern vergrößern wollen, und belastet Clemenceau ebenfalls der eigen­nützigen Übervorteilung sogar der übrigen Bündnispartner Frankreichs, nämlich durch ohne­hin völ­ker­rechtswidrigen Kriegsbeute, beziehungsweise Gebiets­gewinn zugun­sten der eige­nen Kolonien auf dem Balkan. Die­sen Vorwurf gegen die franzö­sische Sonder­politik zu ent­kräften, oder zu bestätigen, wäre aber Aufgabe der Franzosen, die in diesem Zusammenhang wohl auch die Mitver­antwortung Clemenceaus eingehender zu prüfen hät­ten. Es ist offen­kundig, dass zu­min­dest Berthelot für die Vernichtungspläne der Rumänen gegen Ungarn ver­antwortlich ist. Doch ist für diese vorsätzlich geplanten, und weitge­hend ausgeführten, beziehungsweise zu­mindest ver­suchten, Verbrechen gegen die Menschheit (Menschlichkeit), als der Mann hinter Berthelot, Clemenceau verantwortlich ist.

 

Dem mit Indiskretion gepaarten plumpem Vorgehen Berthelots und der fol­genden Kontrover­se mit d'Es­pe­rey ist auch zu ver­dan­ken, dass der Vorhalt d'Espereys gegen­über Clemenceau doku­men­tiert wur­de, dass die mili­tärischen Vorstöße der Rumänen jenseits der vereinbarten Waffen­still­standslinie, ein­deutig auf die Besetzung der im Geheimvertrag von 1916 Rumä­nien durch die Alliier­ten zugesicher­ten Gebiete abzielten[367], und nicht auf die in der Frie­denskon­ferenz vorge­täusch­ten Ziele. Damit sah d'Esperey den Krieg mit den Ungarn un­vermeid­lich. Er beantragte da­her am 11. Feber 1919 eine Demarkationslinie im Sinne der gel­tenden Waffenstillstands­bedingungen[368]. D'Esperey hatte nämlich den Befehl, im Rahmen der Überwachung des Waffenstillstandsabkommens mit Ungarn „dafür zu sorgen, daß die territo­ria­le Status quo weder in Siebenbürgen, noch in Ungarn ge­stört werde.“ [369] Doch zeit­lich paral­lel hat die von den Franzosen ange­lei­tete rumä­nische Politik ebenfalls eine De­markationslinie verlangt, al­lerdings ent­lang einer neuen Waffenstillstandslinie[370]. Die fran­zösisch-ru­mänische Manipula­tion der Friedenskonferenz fußte insbesondere auf der wis­sentlich falschen Behauptung bolsche­wistischer Umtriebe in Sie­benbürgen, die d'Esperey  - der örtlich zuständige Oberkom­mandierender - energisch bestritt und so als Lügenpropaganda Berthelots (und hinter Berthelot von Clemenceau) entlarvte[371], beziehungsweise diese Art fal­s­che Behauptungen entschieden zurückwies. Es kann auch ausgeschlossen werden, dass - im Lichte der Meldungen d'Espereys - Clemenceau von der frei erfundenen Be­hauptung einer ungarisch-bol­schewisti­schen Allianz durch den Mitglied der ru­mänischen Friedensdelegation, Victor An­tonescu, irregeführt worden wä­re[372]. Viel­mehr wusste Clemen­ceau von d'Esperey[373], dass die nachträg­liche Änderung der Waffen­stillstandslinie in Ungarn und die Sanktionierung der ru­mänischen Waffenstillstandsverletzungen, die Bolschewisti­sche Machtübernahme in Un­garn bedingen wird: während die korrekte Einhaltung und Handhabung der bestehenden (Waffenstillstands-)Vereinbarungen der bolschewistischen Gefahr gänzlich den Boden entzieht. So konnte und musste Cle­menceau den Ungarn die frei er­fundenen bol­schewisti­schen Umtriebe, als Grund für die gewillkürte Änderung des geltenden Waffen­stillstandes, unterstellen, weil er von d'Esperey wusste, dass nach der Änderung des Waffen­stillstandes unweiger­lich die bolsche­wi­stische Machtübernahme doch noch folgen muss, so wie es ursprünglich und eigentlich nicht vorhanden war, als er und Berthelot das als Vorwand für Landraub behaupteten.

 

Clemenceau be­fand sich auch in einer Zwangslage, denn vor allem die Engländer inzwi­schen die Gründe für die nachträgliche Änderung des Militärabkom­mens (Waffenstillstand vom 13. November 1918) mit den Ungarn, und die ru­mänische Invasion kriti­scher be­trach­teten, und die vorge­schobenen Rechtsgründe der Friedenskonferenz für nicht ein­wandfrei hielten. Ausschließlich der Rechtsgrund: einen Befreiungskrieg gegen den angeblichen Bolschewismus in Ungarn führen zu müs­sen, war als mög­licher Vorwand für die Annexion ungarischer Gebiete durch Rumänien übrigge­blieben. Es folgte also der durch Rechtsbruch durch die Alliierten (Vix Note) erzwungener Rücktritt der ungarischen Regierung (nachdem sich Clemenceau vorher vorsorglich vergewissert hatte, dass der Bruch des Waffenstillstandes den Sturz der ungarischen Regierung zwangsläufig verursache und dem bolschewistischen Umtrieben Vorschub leiste), verzweifelter bewaffneter Wider­stand durch die - den Clemenceaus Erwartungen entsprechend - ins Machvakuum sprin­genden Bolschewiken, eine Alliierte Invasion durch den mit den Franzosen rasseverwandten rumä­nischen Truppen, um Ungarn von der vorgeblich bolschewistischen Gefahr zu befreien, eine in der bisherigen Kriegsgeschichte beispiellose Ausplünderung Ungarns, und eine Sanktionierung der Eroberungen der alliierten Hilfstruppen, zumal Ungarn - nach der rumänischen Plün­derung - die Kriegskosten der Invasoren nur mehr mit der Abtretung von Gebieten bezahlen konnte.

 

 

17 DIE UNGARISCHE REVISION

 

Nach Mitteilung der endgültigen Friedensbe­dingungen[COMMENT37]  ist - wegen der Unannehmbarkeit - die ungari­sche Friedensdelegation geschlossen zurück­ge­treten. Die ungarische Regierung hat dann das Friedensdiktat nur bedingt, im Hinblick auf die darin enthaltene Möglichkeit der Grenzkorrektur, beziehungsweise Revision[374], ange­nom­men. Clemenceau ge­lang aber durch Machtmissbrauch die Grenz­korrektur zur Farce werden zu lassen, in­dem die dann einge­setzte Kommission nur „technische“ Beschönigungen, jedoch - mit der Aus­nahme von Ödenburg[375] (Sopron), an der Grenze zu dem ebenfalls als Verlierer eingestuf­ten Österreich - keinerlei substan­tielle Grenz­korrektur im Sinne des Nationalitätenprinzips, be­ziehungsweise des Völkerrechts, vor­nahm. Mit dieser neuerlichen Manipulation durch Cle­menceau bei der „Grenzkorrektur“ war auch für künftige französische Regierungen die Sa­che der unga­rischen Revision fest­gefahren, bzw. entgleist.

 

Nicht nur der ameri­kanische Kongress verwei­gerte die Ratifi­zierung des Friedens, sonde­rn auch die französische Volksvertretung nahm den Frieden mit Ungarn nur be­dingt an; mit dem Auftrag zur Revision (Beseitigung der Ungerechtigkeiten gegen Ungarn) an die fran­zö­sische Regierung[376], was natür­lich nichts fruchtete. Trotz der fort­ge­setzten Bemühungen in Kreisen der französi­schen Volksvertretung - die Revision der Frie­densbedingungen mit den Ungarn durchzuset­zen - mussten sie scheitern, weil die französi­sche Regierung das nicht ohne die Verurteilung Clemenceaus durch­führen konnte[377], und - auch später - sie von dem Wohlwollen des fran­zösischen Militarismus ab­hängig war. Durch die Erfolglosigkeit der Revisionsbemühungen, sowohl durch die französi­sche, wie auch durch die englische Vol­ksvertretung, ist erwiesen, dass sie zwar - wegen mangelnder Distanz - nicht so katego­risch, und vor allem nicht rechtzeitig, die Friedensmanipulationen zurück­wei­sen konnten wie die Amerikaner, doch etwas verspätet dar­über klar geworden sind, dass auch sie von den eigenen Militaristen hin­tergangen wurden[378]. Mit dem erst in den letzten dreißig Jahren erfolgten Ausbau der demokratischen Kontrolle über das ko­loniale Erbe des französi­schen Militarismus, ist die Diskrepanz zwischen französi­sche Regierungspolitik und Parlamen­ta­rismus - auch rückwir­kend - über­brückbar geworden[379].[COMMENT38] 

 

Der Gesinnungswandel der imperialistischen Großmächte in der zweiten Halbzeit des Er­sten Weltkrieges ist nicht unbemerkt geblieben, und hat eigentlich den Weltkommunismus auf den Plan gerufen, den sie wiederum mit den unentbehrlichen Militärs sodann begegnen wollten. Lenin, der spätere sowjet-russischer Revolutionär, schrieb Anfang 1917 noch im schweizer Exil: „Es gibt Anzeichen die darauf hinweisen, dass eine Wende eingetreten ist, oder im Begriffe ist einzutreten. Namentlich - die Wende von dem imperialistischen Krieg zu dem imperialistischen Frieden.“[380] Ein Monat später schreibt er: „In der Weltpolitik trat die Wende von dem imperialistischen Krieg ... in Richtung imperialistischer Friede ein.“ Lenin wies darauf hin, dass die kapitalistische Wirtschaft bereits weit überfordert ist, sodass die Fortsetzung des Krieges am Rande der totalen Erschöpfung, durch Radikalisierung der Massen, das kapitalistische System in tödliche Gefahr stürzt[381].

 

Demgegenüber vertraten die Verfechter des totalen Sieges die Ansicht, dass ein Kompromissfrieden erst recht die Massen radikalisieren könnte, weil die Kriegskosten ohnehin die wirtschaftliche Katastrophe bedingten[382], sodass der Frieden nur durch den totalen Krieg, durch den Endsieg, möglich sei: indem die Kosten des Krieges vom Verlierer eingefordert werden, weil ansonsten die Sieger bankrott wären. England und Frankreich waren für den Krieg-Frieden mit dem Endsieg, weil sie meinten, dass einen Krieg leichter anzufangen als zu beenden war. Die erschöpften Ostmächte Russland und Österreich-Ungarn hatten 1917 einfach nicht einmal mehr die Substanz derlei Überlegun­gen anzustellen. Wohl durch den Erschöpfungsgrad bestimmt, doch fällt es in die Verant­wortung der späteren Sieger, nicht rechtzeitig den Frieden zugelassen zu haben, wo der Schaden vielleicht noch zu begrenzen, und einiges von der gesundgeschrumpften Ost‑Rei­chen für eine funktionierende Staatengemeinschaft und Friedensordnung zu erhalten gewe­sen wäre. Besonders Frankreich hat nicht einmal die ursprünglichen Kriegsziele, trotz der vernichtenden Niederlage der Mittelmächte und dem totalen Sieg für Frankreich, erreicht. Vielmehr bewirkte der spätestens ab 1917 offensichtliche Beutezug der Franzosen nach Osten, nach dem nur scheinbar erkämpften Frieden, den Zweiten Weltkrieg, der die Ko­sten noch weniger eingespielt hat als der Erste Weltkrieg.

 

Aus den zitierten Stellungnahmen Lenins ist auch ersichtlich, dass der in der Folge siebzig Jahre auf der Welt lastende Kommunismus ihren Sieg einzig der sinnlosen Fortsetzung des bereits so gut wie gewonnenen Krieges nach 1916-1917 durch Engländer und Franzosen verdankt, auch wenn Lenin und die bolschewistische Revolution in Russland direkt von den Deutschen finanziert wurde. Paradoxerweise wurde mit französischem Blut nicht die erhoffte Kriegsbeute, sondern der Sieg des Kommunismus in Russland (als Folgeerscheinung, so Lenin) erkämpft. Ohne die sinnlose Fortsetzung eines gewonnenen Krieges nach 1917 durch die Westmächte hätte der Kommunismus in Europa nicht Fuß fassen können. Zumindest hielt Lenin die nämliche sinnlose Fortsetzung des Krieges für die Chance des Kommunismus in den vom Krieg ausgebrannten Ländern. Er verließ sein schweizer Exil und platzte mit deutscher Hilfe[383] am 16. 4. 1917 mit seinem „bedingungslosen Nein zum Kriege“ in St. Petersburg ein. Mit aller Wucht, derer er fähig war, schleuderte er seinen sogenannten Aprilthesen den Genossen ins Gesicht, und es ge­lang ihm tatsächlich seine bisherigen Anhänger zunächst vor den Kopf zu stoßen[384], doch schließ­lich den Krieg in Russland - von den Deutschen draußen - auf den inneren Feind, nämlich auf die eigene Kulturelite zu lenken, die fortan genauso gnadenlos vernichtet wurden, wie zuvor die Deutschen und Österreicher.

 

In der derzeitigen Forschung haben Ausbruch und Beendigung des Ersten Weltkrieges stets den Schwerpunkt der Beobachtung eingenommen, während dazwischen der Lärm der Waf­fen alles übertönt und zumeist ohnehin missglückte Friedensinitiativen nur Episodencharak­ter haben. Auch die Friedensverträge konzentrieren sich auf die Schuldfrage als gleichbe­deutend mit dem Ausbruch des Krieges. In der Zwischenzeit haben aber beide Kriegslager versucht im Trüben zu fischen und noch ganz andere Dinge verschuldet, als die ohnehin katastrophalen Zerstörungen des Krieges. Lenin ist aus den offensichtlich nicht ganz ein­wandfreien Gründen von den Deutschen in Russland eingeschleust worden, doch außer den wenigen mutigen Wortmeldungen zu diesem bezahlten „deutschen Agenten“ namens Lenin in Russland schweigt sich die internationale Forschung vielsagend aus[385], so als sei der Panslawismus in Serbien und der Kommu­nis­mus Lenins nicht der einzig wirkliche Sieger des Ersten Weltkrieges.

 

18 [COMMENT39] [COMMENT40] RESÜMEE

[COMMENT41] Nach der kürzlich erfolgten Unabhängigkeits­erklärung der Slowakei, sowie der Unabhän­gigkeitserklärungen der seit Trianon zusam­mengeschlosse­nen jugo­slawi­schen Staaten, sind im historischen Rückblick die rassen-theoretischen Grundlagen des Friedens von St. Germain und Trianon ernsthaft in Frage gestellt. Die von den Siegermächten bei der Neugestaltung Eu­ropas zum Unterlaufen der Selbstbestim­mung der Völker konstruierte Rassentheorie scheint an Autorität verlo­ren zu haben. In der über sieben Jahrzehnte währenden „Probe­zeit“ erwies sich die bei der Neugestaltung Europas nach dem Ersten Weltkrieg zugrunde­ge­legte Rassentheorie weder als der Schlüssel zum Weltfrieden noch als Ba­sis der In­te­gra­tion.

 

 

 

 


 



[1] Steiner Ingrid, „Ćosić: Kühler Pragmatiker mit großserbischen Zielen", in: Kurier, vom 28. Oktober 1992, S. 2.

[2] Rehder Peter, S. 345, 614.

[3] Vgl. Fritzler, S. 50 ff.

[4] Ploetz, S. 853 ff.

[5] Schreiber, Thomas: Trianon 1992-ben; in: Magyar Nemzet, vom 1. 8. 1992.

[6] Herzfeld II., S. 99: „Der Krieg von 1914 erscheint uns Heutigen demge­genüber schon nicht mehr als einmalige unerhörte Katastrophe, sondern als Vorspiel des Unheils von 1939". Vgl. Rauchensteiner, S. 12.

[7] Erdmann Karl Dietrich, Die Zeit der Weltkriege, I. Teilband, in: Gebhardt, S. 39: Der deutsche Kanzler Bethmann Hill­weg bemühte sich fortgesetzt um ei­nen Ausgleich mit England, weil er den Krieg für ebenso wenig lohnend wie unvermeidlich hielt.

[8] Ploetz, S. 915, 1043, 1187, 1241, 1272: Der Abwurf der ersten Atombombe im Zweiten Weltkrieg in Hiro­shima, am 6. August 1945, forderte 90.000 Tote und an die 40.000 Verwundete.

[9] Mitterrand: Discours de M. le President de la Republique au cours de la séance solennelle devant le parlement, Buca­rest, 19 Avril 1991, in: La politique ertrangere de la France, Textes et documents, Mars - Avril 1991, Mini­stère des Affaires Étrangères (Service d'Information et de Presse), Paris 1991, S. 133-143. Vgl. Siegler, Archiv der Gegenwart vom 19. April 1991, 61. Jahrgang 1991, Folge 8  9. bis 22. April 1991, S. 35547.

[10] Ploetz, S. 851 ff.: Die Grenzen Europas wurden in den sog. Pariser Vororteverträgen neu geschrieben: Al­banien, Tschechoslowakei, Georgien, Armenien, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Jugoslawien, vor­übergehend die Ukraine, die slowakische Räterepublik, eigentlich auch Großrumänien, sind unmittelbar vor oder nach dem Ersten Weltkrieg ent­standen. Aus dem Osmanischen Reich spalteten sich ab dem Berli­ner Kongress 1878 zunächst die orthodo­xen Pufferstaaten; Griechenland, Rumänien, Serbien, Bulgarien und Montenegro ab. Aus den vier multina­tionalen Kaiserreichen, Deutschland, Österreich, Russland und Türkei, spalteten sich ab, beziehungsweise wurden weitere zehn Pufferstaaten abgespalten.

[11] Sonnenberg J., Rumänien sucht Hilfe im Westen, Hoffnung auf Mitterrand, in: Die Presse, vom 19. April 1991, S. 6: Die Kritik Mitterrands an den Pariser Vororteverträgen steht im Zusammenhang mit der Weigerung des US-Kongresses, Rumänien im Handel nicht die Meistbegünstigungsklausel zu gewähren, solange das Problem der ungarischen Minderheit in Siebenbürgen nicht gelöst sei. Vgl. Südosteuropa, 36. Jg. 1987, S. 336 ff.

[12] In Budapest sind alle ungarischen Bücher über den Frieden vom Trianon vergriffen und die Bibliotheken verzeichnen ein reges Interesse an der einschlägigen Literatur.

[13] Vogt, S. 566: Gesamtverluste im Ersten Weltkrieg:

                 Gefallene       Verwundete

Deutschland              1 808 000         4 247 000

Frankreich                 1 385 000         3 044 000

Großbritannien            947 000         2 122 000

Italien                           460 000            947 000

Österreich-Ungarn     1 200 000         3 620 000

Russland                    1 700 000         4 950 000

Türkei                           325 000           400 000

USA                              115 000           206 000

______________________________________

    7 940 000      19 536 000

[14] Ermacora, S. 55 ff.; Recht und Unrecht in Grenzen - Europa von den Pariser Verträgen bis heute (Folge I.-IX.), in: Die Presse (fortgesetzt) zwi­schen 14. August und 8. Sep­tember 1992 (14., 18., 21., 28., 31. August und 4., 5., 7., 8. Sep­tember 1992); vgl. Süddeutsche Zeitung, vom 13. 9. 91, S. 11: Insbesondere in Mittel- und Südosteuropa wird die Identität aller Staaten bis heute von den Pariser Vororteverträgen be­stimmt. So etwas das Verbot für Österreich, sich an Deutschland anzuschlie­ßen.

[15] Rönnefarth, S. 291.

[16] Vgl. Fenyi Tibor, Ein stehend begrabener Tiger und die Magyaren. Recht und Unrecht in Grenzen - Euro­pa, von den Pariser Verträgen bis heute (VIII.). In: Die Presse, vom 7. 9. 1992, S. 5.

[17] Ghermani Dionisie, Die historische Legitimierung der rumänischen Nationalitätenpolitik, in: Südosteuropa, Jg. 35, 1986, S. 340 ff.

[18] Vgl. Czernin, S. 376 ff.

[19] Alle Unterlagen rund um den Friedensprozess, so­wie bei den diversen Autoren nachstehend zitierten Ur­kunden, mit Ausnahme der danach freigegebenen Geheimpapiere, sind nach­zuschlagen in: Papers Relating to the Foreign Relations of the United States: 1919 The Paris Peace Conference I-XIII, Washington 1942-1947.

[20] Brückner, S. 305.

[21] Brückner, S. 305.

[22] Vgl. Brook-Shepherd 1988, S. 178.

[23] Kroatien wurde kurz vor dem Waffenstillstand (1918) von Karl, dem letzten regierenden Habsburger, in die Unabhängigkeit entlassen, genauer gesagt als eigenes Königreich umge­gründet. Kroatien war schon seit längerem autonom. Panslawische Radikalisten, die slawische Unregierbarkeit unter den katholischen Habs­burgern demonstrieren wollten, erzwangen die vorübergehende Aussetzung der Autonomie.

[24] Gerő, S. 115.

[25] Stoecker, S. 169 f.; Vgl. Ploetz, S. 846.

[26] Ermacora, S. 32, 34; 1 1989, S. 21; Der Geheimvertrag ist in Bukarest 1916 abgeschlossen worden, scheint aber in der Literatur und in den Originalurkunden nicht unter diesem Namen, sondern unter dem Schlagwort „Londoner Vertrag", nämlich als Zusatz zum (gehei­men) Londoner Vertrag, behandelt auf (vgl. Ploetz, S. 842), weil z. B. der rumänische Sonderfrieden 1918 ebenfalls in Bukarest abgeschlossen wur­de und so der Name ohne Jahreszahl nicht eindeutig, beziehungs­weise nicht prägnant genug wäre. Der sog. Londoner Vertrag ist eine Sammelbezeichnung, bzw. Oberbegriff für die ge­heimen Abkommen über die Kriegsziele.

[27] Ermacora, S. 34.

[28] Siebert u. a., S. 30 ff.; Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 507 f.; Stoecker, S. 169: Allen Forderungen hat Wilson in seinen „Vierzehn Punkten" vom 8. 1. 1918 (im Punkt I.) vorangestellt: „I. Öffentliche Friedensverträge, öffentlich beschlossen, nach denen es keine privaten internationalen Abmachungen irgendwelcher Art geben darf; viel­mehr soll die Diplomatie stets offen gehandhabt werden und vor aller Öffentlichkeit sich abspielen."

[29] Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 500 f.: Der britische Premierminister Lloyd George gibt in seinen Kriegserinnerun­gen klar zu erkennen, dass England unter seinem Eintreten für die „kleinen Nationen" die Wie­derherstellung des belgi­schen und serbischen Staates verstand und nicht die Befreiung ostmit­teleuropäischer Nationalitäten: „It was a war of protektion for weak nations against arrogant and aggressive militarism, and not a war of liberation for opressed races." Und Ministerprä­sident Clemenceau bekennt 1930 ebenso: „Ach, man muß den Mut ha­ben, es zu sagen, daß wir in den Krieg nicht mit einem Programm von Befreiern eingetreten sind. Die Kapi­tulation Rußlands verwandelte das Problem ... Wir waren als Verbündete der russischen Unterdrücker Polens losgezogen ... Jetzt war Polen plötzlich befreit ... und in ganz Europa erhoben die Na­tionalitäten das Haupt und unser nationaler Verteidigungskrieg wurde durch den Zwang der Entwicklung in einen Befreiungskrieg umgewandelt." Und dementsprechend sah die Antwort der Alliierten vom 10. Januar 1917, an die Anfrage von Wilson über die Friedensbedingungen, die Rückgabe von Polen an Russland vor, das am 5. November 1916 vom deutschen und öster­reichischen Kaiser zum unabhängigen Staat proklamiert wurde. Erst nach der Kapitulation Russlands wurden die den Russen versprochenen slawischen Gebiete plötzlich in „befreite Ge­biete" umgewidmet.

[30] Vgl. Ermacora, S. 34.

[31] Olzog, S. 6 f.: Das Waf­fen­still­standsangebot der Deutschen an Wilson am 3.-4. Oktober 1918 wurde am 9. Oktober mit der Forderung nach Annahme der 14 Punkte und Räumung der besetzten Gebiete beantwortet und von der deutschen Reichsregierung nach einigem Notenwechsel am 27. Oktober 1918 ange­nommen. Der offizielle Waffenstillstand mit den Alliierten wurde am 11. November 1918 un­terzeichnet.

[32] Ermacora, S. 26 f., 146: Die 14 Punkte Wilsons enthalten die Forderung; „... der autonomen Entwicklung der Völker Österreich-Ungarns Gelegenheit zu geben". US Präsident Wilson hat al­lerdings am 18. Oktober 1918, am Tag der Ausrufung der von den Alliierten anerkannten tschechischen Staates in Paris, an die öster­reichische Regierung u. a. geschrieben, „daß es ihm nicht mehr möglich sei, auf Grundlage der bloßen Auto­nomie der österrei­chisch-ungarischen Völker zu verhandeln, sondern diese Völker selbst und nicht er Richter darüber sein sollen, welche Maßnahmen von Seiten der österrei­chisch-ungarischen Regierung genügen wer­den, um die Ansprüche und die Auffassungen der Völker von ihren Rechten und von ihrer Bestim­mung als Mitglied der Familie der Nationen zu befriedigen ...". Das österreichische Außen­ministerium sandte am 27. Oktober 1918 eine Note ab, indem bereits österrei­chischerseits die Annahme der 14 Punkte Wilsons erklärt wird. Das Ausbleiben der amerikanischen Antwort führte nachhaltig zu verhängnisvollen Missverständnissen, war aber offensichtlich nur durch die Zeitnot bedingt, da die Donaumonarchie bereits am 30. Oktober 1918 direkt dem Alliierten Kommando die Kapitulation anbot und am 3. November den Waffenstillstand annahm: Die deut­sche Note etwa gleichen Inhalts an Wilson vom 3. Oktober 1918 brauchte 5-6 Tage bis zu der er­sten Antwort des US Präsidenten, mehr als 3 Wochen bis zur Annahme, und 5 Wochen bis zum Waffen­still­stand am 11. November 1918. Eine Zeit, die Österreich-Ungarn nicht mehr verblieb.

[33] Rönnefarth, S. 274.

[34] Kommentar des Obersten House zu Wilsons „14 Punkten" vom 29. Okt. 1918, in: Rönne­farth, S. 274: Nach Ansicht der Amerikaner, die ausdrücklich auf diese Möglichkeit eingingen, war der Angriff auf Frank­reich auch dann keine Völkerrechtsverletzung, wenn der deutsche Angriff tatsächlich über das neu­trale Bel­gien erfolgte: nur die Neutralitätsverletzung gegen­über Belgien selbst ist völkerrechtswidrig, nicht jedoch ein allenfalls un­gerechter oder unge­rechtfertigter Krieg. Eine deutsche Völkerrechtsverletzung gegen Belgien ist für Frankreich rechtlich völlig ohne Belang.

[35] Siebert u. a., S. 32: Der Radikalsozialist Georg Clemenceau, nach dem die Pariser Vororte­verträge den Namen „Clemenceau Frieden" tragen (vgl. Ploetz, S. 853), hatte schon 1871 in der Nationalversammlung gegen den Frieden mit Deutschland gestimmt. Er sah 1919 endlich seine Stunde gekommen.

[36] Vogt, S. 577: Übereinstimmung herrschte zwischen der britischen und französischen Regierung darüber, dass die Ausgaben, die beiden Staaten durch den Krieg mit Deutschland erwachsen waren - d. h. auch die Schulden für Lieferungen und Kredite der USA, Pensio­nen und Kriegsopferrenten - von Deutschland zu ersetzen seien. Unter diesen Umständen hatten die noch so berechtigten deutschen Ein- und Widersprüche gegen die erzwungenen alliierten Vertragsbedingungen, ins­besondere soweit sie auf die Schuldfrage abgestützt waren, von vornherein keine Erfolgsaussichten. Überdies waren alle Pariser Friedensverträge 1919-1920 mit der Völkerbundsakte, die ihren ersten Teil bilde­ten, ver­knüpft, so als würde ein Abrücken vom Vertrag scheinbar auch die Haltung zum Völ­kerbund in Frage stel­len.

[37] Memorandum des brit. Premierministers Lloyd George vom 25. 3. 1919, in: Rönnefarth, S. 284; Vgl. Bir­ke, Die Friedensregelung von 1919, in: Aschenbrenner u. a., S. 508 f.: Obwohl intern auch ähnlich lautende Mahnungen der amerikani­schen Staatsführung zugekommen sind, gilt in der Forschung die zitierte Erklärung des englischen Premiers als Nachweis dafür, dass die Siegermächte wissentlich den Zweiten Weltkrieg ver­ursacht haben. Allerdings wird diese Einsicht meistens zu eng gefasst und nur auf deutsche Verhältnisse be­zogen, weil die überdi­mensionalen Übergriffe der Pariser Friedenskonferenz in Südosteuropa als nationale Erhebun­gen und Eigenmächtigkeiten der Nationalitäten verschleiert wurden. Aber auch wenn es schwerer nachweisbar sein sollte: sind die nicht nur gänzlich ungelösten, sondern zusätzlich ver­schärften Nationalitä­ten- und Grenzprobleme durch die Alliierten die unvermeidliche Ursa­che des näch­sten Weltkrieges gewesen, wie es die Alliierten da­mals schon wussten und wissen mussten. Lloyd George selbst setzt seine Gedanken des weiteren fort: „Was ich von den Deut­schen gesagt habe, gilt ebenso von den Madjaren. Niemals wird Frie­den in Süd­osteuropa sein, wenn jeder kleine Staat, der jetzt dort entsteht, eine große madjarische Irre­denta in sei­nem Gebiet haben wird." Die Alliierten meinten jedoch, allen voran Lloyd George, die Verant­wortlichkeit auf die be­troffenen Nationalitäten in Mitteleuropa abschieben zu können, weil die eigentlich ursächlichen Geheim­verträge Jahrzehnte lang verschlossen bleiben.

[38] Galántai 1985, S. 155: Der französische Gesandte in St. Petersburg, Paléologue, depo­nierte am 21. November 1914 im Gespräch mit dem Zaren, dass seine Regierung mit Elsass-Lothringen allein nicht zufrie­den wäre, sondern ihre Macht bis zum Rhein ausdehnen wolle. Dies wurde das wichtigste französische Kriegsziel gegenüber Deutschland.

[39] Note von Marschall Foch vom 10. 1. 1919, in: Rönnefarth, S. 279: Foch nennt pauschal „das preußische Deutschland alles in allem ein Heer von gelehrten und überzeugten Missetätern"; S. 286: Die dem Friedens­vertrag angeschlossene Mantelnote und Ultimatum vom 16. 6. 1919 begründet den Vorwurf des angeblich „größten Verbrechens gegen die Menschheit ... welches eine Nation jemals mit Bewußtsein begangen hat", damit, dass die preußische Großmachtpoli­tik „getrachtet" hätte, „sich dazu fähig zu machen, ein unterjochtes Europa zu beherrschen und zu tyrannisieren, so wie sie ein unterjochtes Deutschland beherrschten und tyran­nisier­ten", was zumindest im historischen Rückblick nicht gerade schlüssig erscheint; S. 290: die vorgenannten logi­schen Schwächen kompensierend gipfelt die Argumentation der Mantelnote vom 16. 9. 1919 in wenig schmeichel­haften Ausführungen zum Ansehen der Person: „Deutschland ist unter dem Einfluß Preußens die Vorkämpferin der Macht und Gewalt, der Täuschung, der Intrige und der Grausamkeit in der Behandlung der internationalen Angele­genheiten gewesen." Es folgen noch anschließend Ausdrücke wie „Eifersucht", „Haß" und „Zwietracht", als Charakteristikum für Deutsche, beziehungsweise für deutsche Bestrebungen, aus de­nen dann direkt der Schluss gezogen wird, dass Deutschland den Krieg, und damit den „Tod und Verstüm­melung von Millionen verursacht" habe: Nach der juristischen Formallogik sind grundsätz­lich sämtliche von dem Ansehen der Person abgelei­tete Schlüsse methodisch unzulässig und die Art Argumentation samt Folge­rungen vorweg nichtig, auch und gerade dann, wenn tatsächlich Einwände zum Ansehen der Person berech­tigt wären.

[40] Vgl. Czernin, S. 220 ff.; Rönnefarth, S. 281 f.: Es hat rund um den Friedensvertrag von Ver­sailles mit Deutschland auch nicht an ungerechtfertigten Forderungen - und tatsächlichen Rechtsverletzungen - gegen Deutschland, sowie an „militärischen Maßnahmen" der Franzosen nach der deutschen Kapitulation, gefehlt, und auch der militärische Einfall Polens in das bol­schewistische Russland scheint - analog zu den rumäni­schen Angriffen gegen Sowjetrussland (siehe weiter unten über Rumänien) - durch Kompetenzüberschreitung der Friedensmacher bei Paris (Versailler Vertrag), „finanziert" worden zu sein: Doch die von den Franzosen geforderte Rheingrenze und die Einberufung der Deutschen im Rheingebiet zum französischen Militär (nach dem serbischen Vorbild in Ungarn), und die bezweckte Unterminierung der deutschen Identität, scheiterte letztlich an der angloamerikanischen Haltung. Deutschland verlor „nur" 13 Prozent seines Gebietes, von dessen 6,4 Mio. Einwohner 3,4 Deutsche waren (Vgl. Siebert u. a., S. 33).

[41] Teil VIII., Art. 231 in dem Diktat von Versailles vom 28. 6. 1919, in: Rönnefarth, S. 294.

[42] Kleindel, S. 268: Aus publik gewor­denen internen Notizen (Tagebuch des Feldmarschall Sir Henry Wilson, herausgegeben 1930, S. 324) geht hervor, dass die Waffenstillstandslinien auf den - vom „Rat der Vier" am 30. 10. 1918 einstimmig gebilligten - Vor­schlag des englischen Premiers Lloyd George - aus­drücklich und ausschließlich - der im Londoner Vertrag vereinbarten Linie entsprechend fest­gelegt worden sind. Es war damals allgemein üblich, insbesondere in den Kolonialkriegen Waf­fenstillstandslinien zu vereinbaren, die später durch Friedensverträge als (neue) Staatsgrenze sanktioniert werden sollten (auch z. B. die DDR ist 1948-1949 entlang einer Waffenstillstands­linie entstanden). Lloyd George folgte hierbei dem (schriftlichen) Rat des zitierten Feldmar­schalls Henry Wilson.

[43] Galántai 1989, S. 18 f.; Kosáry, S. 92, vgl. Freimut Duve, Vom Ende der Souveränität, in: Der Spiegel, Nr. 39/1991, S. 197 f.: Auch die imperiale Politik Napoleon Bonapartes lock­te die Ungarn mit der nationalen Selbständigkeit. Die Auf­wiegelung der Nationalitäten gegen Österreich ist die jahr­hundertealte französische Machtpolitik am Balkan, die seit der Türkenzeit fast nur mehr de­struktive, beziehungsweise machtpolitische Züge trägt, und nicht die wohlverstandene Inter­essen den Habsburgern - oder dem türkischen Sultan - abgewor­benen Nationalitäten im Auge hat. Vgl. Ermacora, S. 34; Ploetz, S. 769; Seton-Watson R. W., S. 29 f.: Leider hatte schon damals die napoleonische Verlockung einen größeren Eindruck auf die Kroaten gemacht, sodass hier von dem Abdriften der Kroaten durch das erstmalige Erwa­chen eines illyrischen (kroatischen) Nationalgefühls seit sieben Jahrhunderten die Rede ist. Nach der Schlacht von Austerlitz trat Österreich das kürzlich von Venedig erworbene Dalma­tien an Frankreich ab, sodass der neugeschaffene Staat (Illyrien) die Provinzen Kärnten, Krain, Görz und Istrien, die Küste Kroatiens, Dalmatien mit seinen Inseln und (ab 1808) die Republik Ragusa umfasste. Nach Napoleons eigenen Worten war „Illyrien, eine vor die Tore Wiens ge­setzte Wache". Zum ersten Male war Kroatisch neben dem Französischen Amtssprache, doch die Kulturblüte ging mit Napoleon unter, beziehungsweise glitt in die blutrünstige panslawi­sche Utopie der Rasse ab.

[44] Ploetz, S. 843 ff.: Insbesondere das bis August 1916 neutrale Rumänien wurde durch die seit langem auf­gedräng­ten Versprechungen (Siebenbürgen, Bukowina, Banat) der Entente förm­lich in den Krieg getrieben, und verlor (Frieden von Bukarest, am 7. Mai 918). Die Abhängig­keit des dann trotzdem als „Sieger" aufge­bauten Rumäniens geht aus dem Auftragsbefehl des Herrn Generalmajor (General de Division) Berthelot vom 7. Oktober 1917 hervor (Ministeri­um für Auswärtige Angelegenheiten, Archiv der Auswärtigen Angele­genheiten, Rumänien, Faszikel 11, in: *Pastor Peter, Eine französisch-ru­mänische Intervention in Russland und das Ultimatum des Oberstleutnant Vix; Hintergrund der Ereignisse, denen zufolge Ungarn Sieben­bürgen ver­lor+, in: Daruvar, S. 198): General Henri Berthelot erhielt im Oktober 1918 den Befehl, Rumänien zur aktiven Teilnah­me am Krieg zurückzugewinnen, gleichviel ob durch Überredung oder durch Gewalt. Vgl. Raffay, S. 26 f.: Am 3. November traf eine französische Militärdelegation in Bukarest ein und in der Nacht des 10. - 11. November überschritt die französische Armee die Donau bei Ruszcsuk und Giurgiu. Die französische Armee musste gegen die Bolschewisten in Russland durch Rumänien vorrüc­ken.

[45] Vgl. Lloyd Georg I., S. 91, Vgl. Galántai 1989, S. 22: Der damalige englische Premier Lloyd George, der 7 Jahre später höchstpersönlich für die ungarischen Revisionswünsche Partei er­griffen hat, meinte in ei­ner Gedenkschrift, dass zwar die „befreiten" Nationalitäten offensicht­lich weit über das Selbstbestimmungsrecht hinausgehende Forderungen stellen, beziehungs­weise diese durch militärischen Mitteln (nach der Kapitulation der Mon­archie) sich gesichert haben, aber er verschweigt die (Londoner) Geheimverträge und stellt die Auflösung der Mon­archie und Ungarns trotzdem als Resultat des - angeblich - natürlichen Zerfallsprozesses - auf­grund der um Selbstbestimmung kämpfenden Nationalbewegungen - hin. Die Friedenskonfe­renz, so meint Lloyd George, hätte nur die Aufgabe, die Nationalitäten nachträglich zum Auf­geben der über das Selbstbestim­mungsrecht hinausgehende Positionen zu bewegen (was dann angeblich - trotz Bemühungen - nicht „gelun­gen" sei). In Wirklichkeit wusste Lloyd Georg sehr wohl, dass es ein eitles Unterfangen ist, den „Nationalitä­ten" den in den Geheimverträgen zu­gesicherten „Preis" für die Auflehnung gegen die Donaumonarchie nach­träglich herunterzu­handeln, beziehungsweise die Nationalitäten zum freiwilligen Verzicht auf den „Kauf­preis", zum Verzicht auf die Versprechungen der siegreichen Großmächte, zu bewegen: er versucht bloß die Verantwortung für das Desaster hinterher auf die Nationalitäten abzuschieben. Vgl. Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 500 f.

[46] Ploetz, S. 713, 714: Zunächst verliert Polen 1772 nur ein Drittel seines Gebiets und die Hälf­te seiner Be­völkerung. 1793 verliert Polen weitere Gebiete. Russland und Österreich schließen 1795 einen Teilungsver­trag, dem Preußen beitritt. Vgl. Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 501: Bis 1916 gibt es keinen unabhängigen polnischen Staat.

[47] Galántai 1989, S. 8, 35: Galántai verwendet - nicht vorbehaltlos (vgl. S. 24) - die etwas späteren offiziellen Statistiken aus zweiter Hand (Winklernek und Macartney), in denen u. a. die zwangsassimilierten und insbesondere die vom Südosten an die deutsche Grenze umgesiedelten - Ukrainer genann­ten - Ruthenen nicht aufscheinen. Vgl. Topf Silvia, Antisemitismus, in: Rehder Peter, S. 56: weiß von 3 Mio. Juden, die in den offiziellen Stati­stiken of­fenbar nur teilweise vorhanden sind. Vgl. Raffay, S. 185; spricht von 36,5 Prozent an Nationa­litäten in Polen. Auch diverse offizielle Statistiken zeigen mitunter große Abweichungen; Vgl. Aschenbrenner u. a., S. 450 ff., 513: schon in der Volkszählung 1921 fehlen die preußisch ge­sinnten Masuren und Kaschuben, die bloß als polnische Mundart interpretiert wurden, obwohl sie sich nicht als Polen verstanden, und bei der Volksabstimmung für den Verbleib bei Deutschland stimmten. Die Litauer in den im Oktober 1920 besetz­ten Gebieten, kommen stati­stisch überhaupt nicht vor. Unklar ist die statistische Erfassung der Nationalitäten (Ploetz, S. 991: 6 Mio. Ukrainer und 2 Mio. Weißruthenen) in den von den Westmächten am 15. März 1923 anerkannten Erweiterungen Polens. Positiv zu Buche stehen die bis 1925 ca. 0,5 Mio. vertriebene Deutsche (Ploetz, S. 927).

[48] Papers Relating to the Foreign Relations of the United States: The World War, 1918, Wa­shington 1933, Suppl. 1, Bd. 1, S. 808-810; vgl. Galántai 1989, S. 25; derselbe 1985, S. 162.

[49] Steinacker R., Die Madjaren, in: Aschenbrenner u. a., S. 122 f.

[50] Seton-Watson Hugh and Christopher, 124 f.; Raffay, S. 61, 139 f.; In dem 1915 den Engländern überreichten detaillierten Gebietsforderun­gen des späteren tschechischen Staatsgründers Masaryk, wird ganz Nordungarn für die Tsche­chei, Kroatien für die Serben, und der pansla­wische Mittelmeerzugang der Tschechen für „Ser­bokroatien" gefordert: Auch wenn letztlich ein schmaler Streifen in Westungarn als „Burgen­land" doch zu Österreich geschlagen wurde, erfassten ursprünglich und eigentlich die tschechi­sche Gebietsforderung in Ungarn ziemlich exakt das gesamte Herrschaftsbereich der Habsbur­ger der Türkenzeit. Die Serben versuchten nach dem Waffenstillstand, gemäß dem Plan Masa­ryks, Ungarn im Westen bis zum Neusiedlersee im Norden zu besetzen. Vgl. Rauchensteiner, S. 192.

[51] Ploetz, S. 854; Brückner, S. 219.

[52] Begleitschreiben der Alliierten (gezeichnet vom Nachfolger Clemenceaus, A. Millerande) zum Friedensver­trag an die ungarische Delegation, vom 6. 5. 1920. In: Gerő, S. 164; Raffay, S. 125-129.

[53] Galántai 1985, S. 164 f.

[54] Steinacker R., Die Slowaken, in: Aschenbrenner u. a., S. 118, 139.

[55] Topf Silvia, Antisemitismus, in: Rehder Peter, S. 56; Kolar, S. 10 ff., 88 f.: In dem Ergebnis der Volkszählung 1930 scheinen schon offiziell 73 Prozent Rumänen auf, was ohne kosmeti­sche Eingriffe kaum möglich scheint.

[56] Kolar, S. 11, 13 f., 88.

[57] Galántai 1989, S. 26; Der wahre Nationalitätenanteil lag mit den - in den offi­ziellen Statistiken nicht korrekt aufscheinenden - Nationalitäten, insbesondere Juden und Zigeuner, in Rumä­nien ebenfalls über 50 Prozent, wenn der multikultu­relle Charakter des angeblich „reinrassigen" rumäni­schen Nationalitätenanteils außer Betracht bleibt. Die offiziel­len Angaben sprechen 1930 von 28,8 Prozent (5,185 Mio. aus 18 Mio.) an Nationalitäten und weisen 135.000 Zigeuner (Roma) aus. Vgl. Köster-Hetzendorf Mar­ten, Der Zigeunerbaron auf rumänisch, in: Die Presse, vom 12. April 1990: Der Repräsentant der Roma bei der UNO, Cioaba Ion, erzählte 1990, dass der soeben hingerichtete Diktator Ceauçescu zu ihm gesagt habe, dass in Rumänien überhaupt keine Roma gäbe: Heute wird der Anteil der Roma in Ru­mänien auf 5 Mio. geschätzt, offiziell werden aber nur 2,3 Mio. deklarierte Roma anerkannt. Galántai bemerkt (S. 24), dass nur die Jiddisch (ein mit Hebraismen durchsetzter Mundart des Deutschen) oder ähnlich eine eigene Sprache sprechende Juden in den Statistiken auf­scheinen (950.000 in Rumänien), nicht jedoch die volle Anzahl der Angehörigen des jüdischen Glau­bens. Die offiziellen statistischen Angaben über die anderen Nationalitäten sind ähnlich - zugun­sten ei­ner angeblichen rumänischen Majorität - entstellt. Vgl. Martos Peter, Der Vater der Ge­schichte als Wurzel allen Übels, Recht und Unrecht in Grenzen (VII.), in: Die Presse, vom 5. Septem­ber 1992, S. 6.

[58] Hunfalvy, S. 101, 150 ff., 177 ff.

[59] Vgl. Galántai 1989, S. 11-14; Aschengruber u. a., S. 123 f.

[60] Würthle 1978, S. 12; Szilassy, S. 134 f.; Die Kroaten und Slowenen sind katholisch, während Serben, Bulgaren, Ma­zedonier und Rumänen orthodox, und Bosnier und Albaner Mohammedaner. Das Prinzip der konfessionellen Grenzen hielt sich praktisch bis zum Ersten Weltkrieg ungebrochen, und kommt in den jüngsten Nationalitä­tenkonflikten in Ex-Jugosla­wien neuerlich zum Vorschein.

[61] Heiler, S. 154 ff.: Der Ranghöchste der ortho­doxen Pa­triarchen hat nach wie vor seinen Sitz in Konstantinopel (Istanbul), der damali­gen Hauptstadt des osmani­schen Reiches, und galt als Spielball der türkischen Herrscher. Nur 31 von 314 Patriarchen starben in ihrem Amt. Als Vasallenfürsten des Sultans schafften sie die slawischen Patriarchen und Liturgie ab (1766-1767) und gräzisierten die europäi­sche Orthodo­xie. Die Befreiungskriege der Nationalitäten gegen die Türken am Balkan gingen ab der zwei­ten Hälfte des 20. Jh. mit dem Kirchenkampf um neue orthodoxe Nationalkirchen gegen die griechische Kirche einher.

[62] Vgl. Matl J., Die Südslawen, in: Aschenbrenner u. a., S. 138; Vgl. Neue Zürcher Zeitung, vom 29. 11. 1992, S. 27.

[63] Suttner S. 31 ff.; Weczerka H., Die Ru­mänen, in: Aschenbrenner u. a., S. 131; Lengyel, Rumänisch unierte Kirche, in: Rehder Peter, S. (555) 563 f: Die nach dem Zweiten Weltkrieg 1,5 Mio. Gläubige umfassende orthodox-katholische Kirche Rumäniens wurde 1948 von den Kommunisten verboten, und - strengstens verfolgt - zog sie sich in den Untergrund zurück. Im Dezember 1989 nahm sie ihre Aktivitäten auf.

[64] Weczerka H., Die Rumänen, in: Aschenbrenner u. a., S. 129-131; Suttner, S. 32: Nach der Zwangsgräzisie­rung der rumänisch-orthodoxen Kirche wurde die rumänisch-katholische Kir­che Siebenbürgens der alleinige Träger der rumänischen Kultur, von der später alles Rumä­nische auf die rumänisch-orthodoxen Moldawiens und der Walachei ausstrahlte.

[65] Suttner, S. 31 ff., 251 f.; Weczerka H., Die Rumänen, in: Aschenbrenner u. a., S. 129: Die Phanarioten ka­men aus Phanar, dem Diplomatenviertel in Konstantinopel; daher der Name.

[66] Vgl. Der Spiegel 29/1990, S. 148.

[67] Seton-Watson R. W., S. 26, 50 ff., 106: In den Jahren 1871-1881 wurden die alten Privilegien der Grenzler abgeschafft, was zur Unzufriedenheit auch bei den siebenbürger Sachsen geführt hat. Die relativ wenige ehemali­gen Grenzler mit einem starken Kultur­erbe wurden zu den Wortführern gegen die Ungarisie­rung, die viele assimilationswillige Repräsentanten der gleichen Nationalitäten eher forciert haben, um als vollwertige Ungarn zu gelten.

[68] Seton-Watson R. W., S. 60.

[69] Hellmann/Schramm/Zernack II./I., S. 337; Heiler, S. 150, 169 f.; Ploetz, S. 689; vgl. Torke, S. 376-377; Szilassy, S. 122 f.: Der Zar betrieb vorsorglich die Anerkennung seines „Cäsaro-Papismus" durch die unter türkischer Herrschaft lebenden orthodoxen Patriarchen, um einen offiziellen Dauer-Kriegsgrund gegen die Türken zu haben.

[70] Ploetz, S. 730 ff.

[71] Stadtmüller, S. 393 f.

[72] Vgl. Szilassy, S. 123 f.: Der Zarismus reagierte auf die Verhinderung der panorthodoxen Idee durch die Westmächte mit dem Panslawismus.

[73] Ploetz, S. 1082; Im Gefolge eines Staatsbankrotts (1875-1976) muss die Türkei eine interna­tionale Steuer­verwaltung („Dette publique") einwilligen, durch die europäischen Wirtschafts­verbände wesentli­che Vorteile erlangen. Die Staatsschuld wuchs. Das osmanische Imperium - dereinst zwischen Atlantik und Indischem Ozean - wurde in den folgenden Jahrzehnten mehr oder minder direkt an die Westmächte „zediert", die als neue Besitzer vielfach die imperiale osmanische Politik kontinuierlich fortgesetzt haben.

[74] Sziklay, S. 61; vgl. Martos Peter, Der Va­ter der Geschichte als Wurzel allen Übels. Recht und Unrecht in Grenzen - Europa von den Pariser Verträgen bis heute (VII.). In: Die Presse-195. 9. 1992, S. 6; Vgl. Ultimatum des rumäni­schen Nationalrates vom 9. November 1918, an den ungarischen Nationalrat, in: Raf­fay, S. 13; vgl. Rehder Peter, S. 556-557 (Randnotiz); Brookes, S. 41; Kolar, S. 6.

[75] Vgl. Kolar, S. 6: Besonders hoch ging es um den dako-romanischen Streit wegen utopischer Sagenbildung im historizisierenden Gewand bei den Rumänen her.

[76] Kolar, S. 6 f.

[77] Vgl. Begleitschreiben der Alliierten zum Friedensvertrag, gezeichnet vom neugewählten fran­zösischen Pre­mier Millerande, von 20. 6. 1920, in: Gerő, S. 164 f., Raffay, S. 126 ff.: Mille­rande macht Vorhaltungen wegen der verspäteten Nationalitätenpolitik der Ungarn, um die Grenzverschiebungen zu rechtfertigen. Abge­sehen von den sonstigen Einwänden der späteren histori­schen Forschung gegen die völkerrechtswidrigen Grenzverschiebungen, ist selbst dieses Argument Millerandes eine Halbwahrheit. Die markanteste ne­gative Auswirkung der Nationa­litätenpolitik der Monarchie waren die - nicht selten in Eifersucht ent­artenden - Ge­gensätze unter den einzelnen Nationalitäten, und nicht ihr Missverhältnis zu Österreich-Ungarn. Vgl. Galán­tai 1985, S. 83-107: Die Nationalitätenpolitik der Monarchie begünstigte indirekt Nationalitäten mit bereits bestehender starken Kulturtradition, wie Deutsche und Juden (vgl. Seton-Watson R. W., S. 435 f.): aber nur, weil die Voraussetzungen zur Entstehung neuer Kulturkreise innerhalb der Monarchie, ohne die - damals unübli­chen - gezielten Förderungen, nicht vorteilhaft waren.

[78] Gerő, S. 118 f.: Immerhin betonte in der Friedenskonferenz der serbische Delegierte M. R. Vesnics (im „Rat der Zehn" am 31. 1. 1919), dass die Wurzeln der serbischen Renaissance und die mo­derne serbische Kultur auf dem ungarischen Boden entstand und beheimatet war, das Serbien nunmehr für sich (gegen Ru­mänien) von Ungarn reklamiert. Die Monarchie gab also die Freiheiten, und bot geistige und materielle Hei­mat ihren späteren Plünderern.

[79] Ploetz, S. 960-962: Charakteristisch ist der 1918 beginnende bewaffnete Kampf der IRA (Irisch Republika­nischen Armee), neben der politisch-revolu­tionär agierender Sinn Fein-Bewe­gung, um die Unabhängigkeit Irlands von Großbritannien (unabhängige Republik Irland ausge­rufen 18. 4. 1949). Bis heute sind die kon­fessionell gefärbten Kulturschranken in der rassisch homogenen Bevölkerung von Nordirland nicht überwun­den. Sowohl die Katholiken, wie auch die Protestanten Nordirlands sind keltischer Abstammung. Die prote­stantischen Kelten Nord­irlands harren bei ihrer Treue zu den ebenfalls protestantischen Angelsachsen der großen Insel aus (Vgl. Ploetz, S. 1313: Die Volksabstimmung am 8. März 1973 ging mit großer Mehrheit für den Verbleib bei England aus), während die katholischen Rassenbrüder um die Unabhän­gigkeit von Eng­land kämpfen: ähnlich den konfessionell bestimmten Gegensätzen zwischen ka­tholischen Kroaten und or­thodoxen Serben in der ka­tholischen Donaumonarchie. Besonders blutig verlief in dem Mittelalter die Ein­gliederung der keltischen Provinz Wales (Ploetz, S. 470, 564 f.), die nominell seit 1977 (Ploetz, S. 1314) autonom ist. Ähnliches gilt für das eben­falls keltische Schottland.

[80] Die „Grande Nation" repräsentiert den Triumph der entschlossenen Assimilationspolitik, die aber stets gegenüber den ebenfalls „romanischen" Italiener und Spanier versagt hat. Die Spu­ren einstiger Nationalitäten­konflikte sind vielfach nur mehr auf Korsika (vgl. Kurier, vom, 16. September 1994, S. 4: Korsische Separa­tisten bekannten sich zum Anschlag auf die Schulbe­hörde in Paris, und fordern die Abschaffung des franzö­sischen Schulsystems und die Gleich­stellung der korsischen Sprache), in Andorra, Monaco, Belgien, also im Grenzbereich - so auch zu Deutschland in dem nämliche Elsass-Lothringen, das nach jedem Waffengang den Besitzer gewechselt hat, und der Auslöser der Weltkriege war - vorhanden, während in der keltischen Bre­tagne (vgl. Ploetz, S. 369) etwa nur mehr allenfalls Sprachreste vorhanden sind, und ganze Völkerschaften wie Normannen, Goten, Burgunder usw. als assimiliert gelten (Anm. d. A.).

[81] Würthle 1975, S. 105: Vielvölkerstaaten stempelten die Panserben für erbärmliche Miss­geburten ab, als willkürliche und unmoralische Gebilde ohne Daseinsberechtigung. Es wurde hierbei offen ausgesprochen, dass Gewalt und nicht das Recht die Grundlage des (rassistischen) serbischen Staates sei.

[82] Würthle 1975, S. 104 ff.: Spätestens ab 1910 war der „serbische Gruß" der Panserben „Heil" (zdravo); sie trugen Totenkopfabzeichen, begeisterten sich für die „Legion der Toten", verehrten Schiller, riefen statt dem germanischen Gottes Thor den slawischen Donnergott Pe­run an. Die Panserben pochten auf den moder­nen serbischen Mythos, wonach die „höhere ras­sische Qualitäten" den Serben „höhere Rechte“ einräumten, riefen „Serben alle und überall!“ (Srbi sve i svuda!), ihr Politprogramm verurteilte „den demokratischen Kampf der übrigen slawischen Stämme“, sagte der Demokratie den Terror an, und proklamierte „die Ver­legung des Schwerpunktes außerhalb des Parlaments durch Kräftigung des nationalen Bewußtseins, der na­tionalen Kraft und des nationalen Willens ... mittels Arbeit, Leiden, Opfer“, ihre Para­militärischen Verbände (Sokoln, Komitadzi) nahmen spätere deutschnationale Entwicklungen vorweg. Schon lange vor den deut­schen Faschisten sollte laut Panserben das serbische Volk „regeneriert“ werden, und nach dem Attentat von Sarajevo dichteten die Freunde des Attentä­ters Prinzip: „Das Leben einer Rasse besteht im Blut. Blut ist der Gott der Nation!“ Sowewit Dedijer meinte: „Unter den Panserben entstand der Gedanke, die Serben sollten über alle anderen Südslawen herrschen, die zu dieser Zeit unter türkischer und habsburgischer Herr­schaft lebten.“, worin allerdings auch die Albaner, Mazedonier, Türken und Griechen, Montenegriner in der Balk­anregion gemeint waren. Wie alle Panslawen, waren auch die Panserben unversöhnliche Antisemiten. Sie verfolgten auch stets Volksdeutsche und Juden gleichzeitig.

[83] Vgl. Bachmann Klaus, Zu oft war Polen schon verloren. Recht und Unrecht in Grenzen - Europa von den Pariser Verträgen bis heute (II.), in: Die Presse, vom 18. 8. 1992, S. 8.

[84] Vgl. Galántai 1989, S. 35.

[85] Brook-Shepherd 1988, S. 204: „Und diejenigen, welche die Habsburger kritisieren, weil sie mit dem Problem nicht fertig wurden, würden guttun, sich an das weit größere Durchein­ander zu erinnern, was die westlichen Demokratien im Namen des Fortschritts angerichtet haben, als sie das Reich nach seiner Niederlage zerstückelten. Jene von den Pariser Konferenzen zwischen 1919 und 1921 bestimmten Neuordnungen haben mehr frühere Bürger der Monarchie auf die verkehrte Seite ihrer natürli­chen ethnischen Grenzen geworfen, als es zu Franz Josephs Zeiten der Fall war.“ Vgl. Kolar, S. 88.

[86] Galántai 1989, S. 24, 26; Kolar, S. 7, 10 ff.: Mit den nicht offiziell korrekt aufscheinenden Nationalitäten, insbesondere Juden und Zigeuner, sowie ungaro-rumä­nischen Tschango, lag der Nationalitätenanteil in Rumänien ebenfalls bei 50 Prozent. Bei der konsequenten Anwendung des allgemein anerkannten Grundsatzes am Balkan, dass konfessio­nelle Grenzen immer auch ethnische Grenzen sind (Kolar, S. 7, N. 5), dann rutschen mit den katholischen Rumänen Siebenbürgens, und mit den ebenfalls katholischen Tschango jenseits der Karpaten, analog den serbisch-kroatischen Differenzen, auch die Rumänen weit über die 50 Prozent Marke an ethnischen Minderheiten. Vgl. Köster-Hetzendorf Marten, Der Zigeuner­baron auf rumänisch, in: Die Presse, vom 12. April 1990; Martos Peter, Der Vater der Ge­schichte als Wurzel allen Übels, Recht und Unrecht in Grenzen (VII.), in: Die Presse, vom 5. September 1992, S. 6.

[87] Peyfuss, S. 34 f.: Ein markanter Fall ist der zähe Widerstand der rumänischen Nationa­lität in Griechenland und nördlich davon (sog. Aromunen), gegen jeg­liches großrumänische Nationalgefühl. Es leben heute noch zahlreiche ungarisierte Slowaken in der Slowakei, die nach eigenen Angaben keine „Rasseverwandtschaft“ mit den Ungarn ha­ben, aber trotz slowakischer Schulen und Amtssprache, sowie der Regression der Tschecho­slowakischen Behörden, ihre ungarische Muttersprache beibehal­ten haben. Ähnlich etwa den kärntner Slowenen in Österreich, die sich nach wie vor generell zu Österreich bekennen, al­lerdings in Ungarn in wesentlich größerem Umfang, wollte ein maßgeblicher Teil der Nationa­litäten seinerzeit nicht von Ungarn abge­trennt werden. Dies traf insbesondere auch auf die stets wien- und budapesttreuen Ruthe­nen zu, die dann durch den Hitler-Stalin-Pakt von der Tschechoslowakei ab­getrennt und zu der Ukraine ge­schla­gen wurden. Vgl. Szilassy, S. 123; Vgl. Recht und Unrecht in Grenzen, Folge V., Die Presse, vom 31. Au­gust 1992, S. 5; Folge VII., in.: Die Presse, vom 5. September 1992, S. 6; Folge IX., in: Die Presse, vom 8. Septem­ber 1992, S. 8.

[88] Galántai 1989, S. 58 ff.: Nicht zufällig bestand Rumänien auf die nach­trägliche Streichung des Minderheitenschutzes für die Juden aus den Friedensverträgen: dadurch konn­ten Millionen Juden und Roma (vgl. Martos P., in: Die Presse, vom 5. 9. 92, S. 6) in Rumänien aus der Nationalitäten­statistik gestrichen werden: und die bei 50 Prozent lie­genden wahren Nationalitätenanteil op­tisch auf etwa 1/3 reduziert werden. Die theoretische Polarisierung der gesamteuropäische Nationalitätenfrage aus der Per­spektive der Nationalitä­ten selbst ist am Beispiel des Gegensatzes zwischen den bewusst und möglichst voll­ständig as­similierten Juden in Westeuropa, und den als Pionieren des Minderheitenschutzes gelten­den „Ost­juden“ ersichtlich, und ist für die meisten Nationalitäten seinerzeit typisch. Die Ostjuden haben sich organi­siert und waren anfänglich Fürsprecher grundsätzlich aller Minderheiten, während die Juden im Westen sich organisatorisch und programmatisch von den Ostjuden aus­drücklich distanziert haben: nicht als Minderheit gelten, sondern sich assimilie­ren wollten. Die Westjuden kamen mit der Kulturautonomie aus, und lehnten entschieden die politische Auto­nomie für sich entschieden ab.

[89] Gerő, S. 115: Nach dieser Zählung hätte Alt-Ungarn mit den Kroaten einen Nationalitäten­anteil an die 50 Prozent, ohne Kroatien etwa ein Drittel. Die rein statistische Zählung verzerrt al­lerdings die Optik, da sie über die in Ungarn stark assimilierte ungarnfreundlichen Nationali­täten hin­wegtäuscht. Auch die größten zusammenhängende Siedlungen der Millionen Deut­schen dachten nicht an eine freiwillige Abtrennung ihrer Gebiete von Ungarn. Die Juden der Slowakei weigerten sich, im Gegensatz zu den ebenfalls abgetrennten Ungarn, die ungarische Staatsangehörigkeit abzulegen und die Slowakische anzunehmen. Es gab insbesonde­re in den wirt­schaftlich bessergestellten Regionen Ungarns und der ganzen Monarchie, oder im Spannungs­feld größe­rer Nationalitäten, ein starkes Assimilationsstreben, dessen radikalste Ausformung grundsätzlich von tonangebenden Gruppen der betroffenen Nationalitäten aus­ging.

[90] Kolar, S. 15-18.

[91] Würthle 1975, S. 107: In der Rede eines von Gau zu Gau reisenden Sokolführers heißt es: „Heil, ihr Kämpfer! ... der auf sieben Kreuze gehängte Leib des serbischen Volkes liegt in der finsteren Tiefe des Gra­bes ... es wird der Engel der Nation, der serbische Sokol, im bluti­gen Kleid herabsteigen und den Stein, riesig wie eine Wolke, vom Grabe der Nation wegwäl­zen, und es wird erglänzen Ruhm der Nation am lich­ten Tage der goldenen Freiheit ... der serbische Falke wird sein Kleid mit eigenem Blute färben.“ Der in sieben Teile zerstückelte Körper als mystische Entsprechung des Landes und der Falke sind aus dem ägypti­schen Osi­rismythos und dem analog nachempfundenen hellenistischen Dionysosmythos entlehnt, der im Abendland feste Bestandteile der gnostischen Tradition sind (Anm. d. A.).

[92] Vgl. Kolar, S. 14-18.

[93] Raffay, S. 106.

[94] Raffay, S. 22 f.

[95] Kolar, S. 12 f.

[96] Raffay, S. 74.: Ab 1920 begann die systematische Ausplünderung der slowakischen Wirt­schaft durch die Tschechen.

[97] Steinacker R., in: Aschenbrenner u. a., S. 118.

[98] Steinacker R., Die Slowaken, in: Aschenbrenner u. a., S. 118: Die Protestanten schlossen sich meist tsche­chischen Parteien an, wäh­rend Katholiken, beziehungsweise Agrarier (Hodza), und Kommunisten (Clemen­tis) den Gedanken einer Selbstverwaltung unterstützten. Parado­xerweise be­grüßten nachher die Slowaken mehrheitlich die vom Hitler nahegelegte Unabhän­gigkeit (und zogen mit Deutschen und Ungarn gegen Russland in den Krieg). Vgl. Raffay, S. 146.

[99] Aschenbrenner u. a., S. 451 f.: Nach den offiziellen Angaben sprechen Serben, Kroaten und Bosnier die gleiche Sprache, die orthodoxen Serben benützen je­doch die kyrillische Schrift, während die katholischen Kroaten die lateinische. Die 1 337 687 Mohammedaner (sollen meist Serben sein), 11,1 Prozent der Staats­bevölkerung, scheinen in der offiziellen Statistik von 1921 nicht auf. Vgl. Seton-Watson R. W., S. 2 f.: Der große süd- und panslawische Propagandist und Rassentheoretiker köderte zunächst Österreich mit der südslawischen Allianz gegen das (angeblich) chauvinisti­sche und korrupte Ungarn. Vgl. Würthle 1978, S. 12; Szilassy, S. 134 f.

[100] Ploetz, S. 1003: Nach dem Staatsstreich des serbischen Königs, am 3. Oktober 1929 in „Ju­goslawien“ um­benannt.

[101] Ploetz, S. 773; Vgl. Würthle 1975, S. 254: Auch eine Schmieraktion am 25. 5. 1914 richtete sich bezeichnenderweise gegen Deutsche und Juden. Vgl. Seton-Watson R. W., S. 435 f.: Schon vor dem Wiener Bürgermeister Lueger schimpften die Panslawen Ungarn einen zionistischen Staat. Vgl. Rauchensteiner, S. 102 f.: Mit weniger Ausnahmen war die ge­sam­te jüdische Intelligenz monarchi­stisch. In der Euphorie nach Kriegsbeginn war der jüdische Reiligions­phi­lo­soph Martin Buber in der österreichischen Komitee zur Befreiung der russischen Juden, Stefan Zweig schrieb an das „Hochlöbliche Ministerium des Inneren“, um seine Dienste als Abfasser allgemeinver­ständlicher Kriegsproklamationen auf Kriegsdauer unentgeltlich anzubieten, Hugo von Hof­mannsthal sah alle bis zum letzten Holzknecht mit einer Freude in alles hineingehen, was dar­aus werden möge, und Siegmund Freud notierte: „Ich fühle mich vielleicht zum ersten Mal seit 30 Jahren als Österreicher und möchte es nochmal mit diesem wenig hoffnungsvollen Reich versuchen ... Die Stimmung ist überall eine ausgezeichnete. Das Befreiende der muti­gen Tat, der sichere Rückhalt an Deutschland tut auch viel dazu.“

[102] Seton-Watson R. W., S. 395, 404 ff.: Die panslawische Propaganda versuchte die Radikalisierung der Nationalitätenfrage den behördlichen Übergriffen anzulasten, leugnete aber nur teilweise, dass den behördlichen Maßnahmen die Provokationen der Radika­len vorausgingen, die ihre Chance in der Aushöhlung der Demokratie sahen.

[103] Seton-Watson R. W., S. 448: Die geschickt getarnte Kriegshetze im panslawischen Gewand ging suggestiv von der Unvermeidlichkeit der überkonfessionell-rassi­schen Vereinigung von Serben und Kroaten aus, stellte die serbische Vorherrschaft als nur durch „den“ Großen Krieg möglich dar (S. 433), und täuschte als die angeblich einzige friedli­che, und überhaupt als die angeblich einzig mögliche praktische Lösung der angeblich unver­meidlichen serbisch-kroatischen Vereinigung, in der Habsburgermonarchie vor. Damit unter­stellte die panslawische Propaganda der österreichischen Monarchie, auch wenn die Österrei­cher dies (noch) nicht wüssten, dass die einzige praktikable Lösung die Einverleibung von Ser­bien in die Habsbur­germonarchie sei. Damit wollte die panslawische Propaganda die Habsbur­germonarchie als eine existentielle Bedrohung von Serbien hinstellen, allerdings so, wie es der nach wie vor konfessionell denkenden Habsbur­germonarchie fern lag. Habsburg schützte nur die Moslems, mied aber die Orthodoxen, um dem Zaren keinen Vorwand zu liefern.

[104] Rauchensteiner, S. 192: Masaryk lief nach dem Beginn des Krie­ges zum Feind über, gab Oktober 1914 mit der Reduktion der Verhältnisse auf Tschechen auf der einen und Deutschen, die vornehmlich Juden seien, auf der anderen Seite, bei den Englän­dern seine Weltanschauung kund: Der Hass der Tschechen richte sich vor allem gegen die Ju­den, und es sei in Kürze mit einem Pogrom zu rechnen; das aber würde erst der Anfang sein (so Masaryk).

[105] Würthle 1975, S. 151 f.

[106] Vgl. Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 507 f.: In der serbi­schen Delegation nahm zum Schein auch der Kroate Trumbić an der Frie­denskonferenz teil; die Italiener bestritten al­lerdings seine Berechtigung für die österreichischen Südslawen zu sprechen. Der italienisch-kroatische Gegensatz war der er­ste offene Nationalitätenkonflikt unter den Sie­gern, dem aber bald die blutigen serbisch-rumä­nischen und tsche­chisch-polnischen Konflikte folgten.

[107] Rehder Peter, S. 293 ff.: Der Vormarsch der italienischen Trup­pen in Istrien und Dalmatien erzwang am 1. 12. 1918 die überstürzte Proklamierung des „Kö­nigreiches der Serben, Kroa­ten und Slowenen“ (SHS).

[108] Rönnefarth, S. 297; Vgl. Ploetz, S. 1002: Fiume ist seit 1924 Freistaat, kommt 1924 an Ita­lien.

[109] Vgl. Kolar, S. 13 f.: Die diesbezüglichen Doktrinen der Kommunisten in Siebenbürgen wer­den in dem Sinne gestreift, als könnte jene so etwas nicht behaupten, wenn es nicht auch wohl so wäre.

[110] Ploetz, S. 833; Kritt, S. 45 ff.

[111] Ploetz, S. 1002 f.: Die Politik zur Vorbereitung ei­nes jugoslawischen Staates war während des Ersten Welt­krieges belastet vom Gegensatz zwischen der großserbischen Richtung (Nikola Pašić) und dem kroatischen Jugoslawismus in Paris (Ante Trumbić). Es gelang zwar unmittel­bar vor dem - dadurch be­dingten - militäri­schen Zusammenbruch der Monarchie scheinbar ein Kompromiss zu schließen, und die Kroaten zur Aufgabe der Frontstellungen im Ersten Welt­krieg zu bewegen, doch ist damit der Gegensatz zwischen Kroaten und Serben nicht besei­tigt, weil Annäherung bloß angesichts der insbesondere mit Italien bevorstehenden Natio­nalitäten­konflikte und Gebietsstreitigkeiten der Kroaten zustandegekom­men ist (Erst der Stalinismus, bezie­hungsweise Titoismus unter­band mit Waffengewalt die anhaltenden blutigen Nationalitä­tenkonflikte zwi­schen Serben und Kroaten, ohne jedoch auch diesmal die Ursachen be­seitigen zu können).

[112] Raffay, S. 21 f.: Die französische Kriegspropaganda überschlug sich. In einem der be­kann­testen Pariser Blätter, Le Matin, erschien schon am 6. Dezember 1918, unter Berufung auf ein Wiener Telegramm, die Mitteilung, dass „die Nationalkomitee in Siebenbürgen den Anschluß an Rumänien ausge­rufen habe. Die Begeisterung sei unbeschreiblich. Die Menschen küssen sich auf der Straße. Die sie­benbürger Sachsen betei­ligten sich mit Herz und Seele am Freu­dentaumel.“ Wie sich der Freudentaumel der Sachsen Siebenbürgens mit dem rumänischen Ultimatum vom 10. November 1918 (Raffay, S. 27) an die Deutsche Besatzung in Bukarest, und mit der rumänischen Kriegserklärung, nach Beendigung des Ersten Weltkrieges am 11. No­vember 1918, und Kampfhandlungen gegen die Deutschen Besatzer in den nächsten Wo­chen, die an­schlie­ßende Plünderung der deutschen Siedlungen in Siebenbürgen, vereinbaren konnten, behandelt die Jubelmel­dung nicht. Vgl. Köpeczi, S. 650 ff.: Noch am 22. Dezember 1918 versuchten sich die Ungarn mit den übri­gen Nationalitäten auf einer Großversammlung artikulieren. Die Vertreter der Sachsen waren unter den 40 000 Teilnehmern, obwohl der Kom­mandeur der in Siebenbürgen einrückenden regulären rumänischen Trup­pen, General Moçoiu, gegen die Volksversammlung protestierte und hatte angekündigt, sie mit seinen Kano­nen aus­einanderjagen. Erst nach dem die rumänische Okkupationsarmee ganz Siebenbürgen so gut wie be­setzt hielt (vollständig am 22. Jänner 1919), erklärten die Sachsen, im Vertrauen auf die Garantie ihrer natio­nalen Rechte, für die Vereinigung mit Rumänien stimme. Die gegen die Ungarn gleichzeitig anhaltenden Pogrome und Übergriffe bei der „Verpflegung“ der im wahr­sten Sinne des Wortes ausgehungerten rumäni­schen Okkupationsarmee, zeigt den Zynismus, mit der die Weltöffentlichkeit über die angeblich freiwillige Zustimmung der Sachsen getäuscht wurde.

[113] Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 507 f.: Die Weigerung der Italiener, die Kroaten, mit denen sie Gebietsstreitigkeiten hatten, als Ver­handlungspartner anzuerkennen, verdeutlicht die Zwangslage, die ausschließlich durch die Anlehnung an die Serben Hoffnung auf Anhörung durch die Alliierten hatten. Trotz­dem verloren sie in der Folge Fiume und die dalmatische Küste an Italien.

[114] Steinacker R., Die Slowaken, in: Aschenbrenner u. a., S. 118.

[115] Raffay, S. 60: Am 1. Jänner 1919, an dem Tag der Besetzung von Pressburg, erklärte Masa­ryk in seiner Neujahrsansprache, dass es noch kein Imperialismus sei, wenn die rassisch mit den Tschechoslowaken nicht verwandten Ruthenen sich „freiwillig“ dem neuen Staat anschließen möchten.

[116] Hoffmann-Ostenhof Georg, Schuld und Sühne, in: Profil, Nr. 38, vom 14. September 1992, S. 58: Der tagespo­litische Eifer treibt Hoffmann-Ostenhof zur Verteidigung der Machtpolitik durch die Engführung panserbischer Argumente.

[117] Begleitschreiben zum Friedensvertrag vom 6. 5. 1920 (Trianon), in: Gerő, S. 164 f.; Raffay, S. 126 ff.: Der als ungarnfreundlich geltende Millerande beteuert im Namen der Alliierten, als Antwort auf die ungari­sche Reklamation der ausge­bliebenen Volksabstimmung nach deut­schem Muster, dass die Alliierten bloß keine Volksabstimmungen zur Bestimmung der ungari­schen Grenzen abgehalten hätten, weil sie sich - an­geblich - „überzeugt“ hätten, dass die neuen Grenzen Ungarns durch die reklamierte Volksabstimmung ge­wisslich nicht anders ausfallen würden, was - an­geblich - durch die Emotionen der Nationalitäten nach dem Zusammen­bruch der Monarchie erwiesen worden sei. Im übrigen, so Millerande, könne eine Revision aus „unvorherge­sehenen“ Gründen sehr wohl, allerdings - angeblich - erst nach (!) der grund­sätzli­chen Annahme des Frie­densvertrages durch Ungarn, erfolgen: ... „Unter diesen Umständen sind die Alliierten der Meinung“, so Mil­lerande, „daß die Interessen der grenznahen Nationa­litäten im voll­ständigen Ausmaße gesichert seien.“

[118] Lloyd George I., S. 91; Vgl. Galántai 1989, S. 22: Lloyd George möchte den gleichen Wider­spruch (wie Millerande) auf seiner Weise plausibel machen, und betont, dass „die Aufgabe der Friedenskonferenz nicht gewesen sei, zu entscheiden, was den `befreiten' Nationalitäten zu­stünde, sondern diese möglichst einvernehmlich zu der Rückgabe - der die Grenzen des Selbstbestimmungsrechtes übersteigenden - Eroberungen zu bewegen“. Da­mit waren Rechts­verletzungen, im Widerspruch zum Millerandes oben zitierte Begleitschreiben zum Frie­dens­text vom 6. 5. 1920, offen zugegeben. Lloyd George versucht jedoch die Verantwortlichkeit fälsch­lich an die Nationalitäten abzuschieben, als hätten nicht die Geheimverträge der Alliierten mit den Nationalitäten zu den Gebietsgewinnen verholfen. Gemeinsam ist beim Lloyd George und Millerande das Leugnen der Geheimverträge und deren ursächli­chen Charakter, aber Mil­lerande leugnet überhaupt die Übergriffe und verteidigt inhaltlich die Geheimverträge als an­gebliches „Recht“, während - im Gegensatz zu Millerande - Lloyd George die Ungerechtig­keiten offen zugibt, nur die Verantwortung auf die Nationalitäten abschieben möchte. Schuld aber wa­ren die Geheimverträge. Erschwerend wirkt der Umstand, dass nach dem Untergang des Zarismus die Verpflichtungen nicht gegenüber dem Zaren nicht zugunsten der betroffenen Nationalitäten, sondern willkürlich und eigennützig von den Siegern umgewidmet wurden. Der Rest sind begleitende Tat­um­stände.

[119] Raffay, S. 23 ff.: Die ungarische Diplomatie dekla­rierte von Anfang an die auch von den Sie­gern groß angekündigte Volksabstimmung als die ausschließliche Lösung aller Nationalitäten- und Grenzprobleme. Die Nachbarstaaten haben die - auch von den Amerikaner u. a. - immer wieder geforderten Volksabstimmungen abgelehnt, weil sie die „historischen“ Grenzen ihrer Staaten wiederherzu­stellen behaupteten, was jedoch dem Völkerrecht zuwiderlief.

[120] Die Grenzkorrekturen (in Kärnten und bei Ödenburg) sind nicht mit einer Grundsatzentschei­dung zu verwechseln. Keine ein­zige Gebietsabtretung von der ehemaligen Monarchie ist durch einen authentischen Volksentscheid zu­standegekommen, keine einzige Nationalität ist di­rekt befragt worden, oder ist keiner Na­tionalität auch nur die nachträgli­che Möglichkeit eines Ple­biszits eingeräumt worden, sondern alle Entschei­dungen entstanden ausschließ­lich durch sog. Repräsentanten des Volkes, meist Rechtsradikale, die den Sie­gern genehm waren. Vgl. Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 501 f.: bezeichnet sie als die im Westen wirkenden west- und südslawi­sche Politiker ... eine Handvoll Männer, die Polen Roman Dmowski und Ignaz Pderewski, die Tschechen Thomas G. Masaryk und Eduard Benes, den Slowaken Milan F. Stefanik und die Kroaten Trumbić und Su­pilo, die teilweise sich militärisch den Alliierten dienstbar gemacht haben. Sie waren Mario­nette der Frie­denskonferenz, aber keine wirklichen Repräsentanten des Volkes.

[121] Vom Leiter der ungarischen Friedensdelegation, Apponyi, am Freitag, den 13. Feber 1920 in Paris über­reichte Note, in: Raffay, S. 124 ff.: Nach dem tschechischen Beispiel gedenkt die Note der tausend­jährigen Grenzen, bemängelt den bevorstehenden wirtschaftlichen und kultu­rellen Schock durch die beabsichtigte plötzliche gewaltsame Teilung zusam­mengewachsener Regionen im Vertragsentwurf, und widmet den größ­ten Raum der Unentbehrlichkeit ei­ner Volksabstimmung in den strittigen Regionen.

[122] Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 510: In der Botschafterkonferenz am 1. April 1919 erklärte z. B. der französische Delegierte, Laroche, dass „durch eine Volksabstimmung der tschechoslowakische Staat auf einen sehr spärlichen Umfang zusammenschrumpfen würde“. Der trotz dem falschen Informa­tionsstand er­hobene amerikanische Protest wegen der Ungerechtigkeit, wurde in der Folge von Clemenceau damit abgefertigt, dass all das künftige bila­terale Fra­gen zwischen der Tsche­choslowakei und Deutschland seien: Und im übrigen - so Clemenceau - sei das nicht Thema des Friedens mit Deutschland, sondern Gegenstand des österreichischen Friedensvertrages. Dem formalistischen Einwand Clemenceaus haben zunächst alle zugestimmt. Bei der öster­reichischen Rege­lung wurde die Frage der nämlichen Sudetendeutschen als angeblich bereits von der Friedenskonferenz ge­löst hingestellt, obwohl die „Zustimmung“ der übrigen Teilneh­mer ausschließlich für die Vertagung der Fra­ge, bis zu den österreichi­schen Verhandlungen, gegolten hat.

[123] Rönnefarth, S. 297.

[124] Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 510 ff.: Die Alliierten hat­ten eine Tschechoslowakei mit den „historischen Gren­zen“ noch vor dem Waffenstillstand anerkannt, aber eines der tragenden Grundsätze der Frie­densordnung war die grund­sätzliche Verneinung von „historischen Grenzen“ - zugunsten der Ethnischen. Folglich haben die Friedens­delegierten das Vorhandensein der übrigen Nationalitä­ten, und insbesondere Deutschen und Ungarn, in dem tatsächlich ge­gebenen kritischen Umfang geleugnet. Sie ließen nur die stark entstellte Informationen der Gebiete for­dernden Staaten einseitig zu.

[125] Mantelnote vom 16. 6. 1919; in Rönnefarth, S. 286.

[126] Galántai 1985, S. 106 f.; Unbestritten wollte die Mehrheit der Bevölkerung den Fortbestand der Monarchie. Vgl. Würthle 1975, S. 110: Schätzungen aufgrund der Volkszählung von 1910 sprechen z. B. in Bosnien mit 1 900 000 Mio. Einwohnern im Falle einer Volksabstimmung 1914; von ca. 90 Prozent der 824 000 Serben für Serbien und ca. 80 Prozent der 612 000 Moslime sowie 90 Prozent der 424 000 Kroaten für die Monarchie, mit stark steigender monarchistischen Tendenz. Vgl. Rauchensteiner, S. 191, 193: Nur wenige Tschechen und noch weniger Kroaten strebten eine nationale Unabhän­gigkeit außerhalb der Habsburgermonarchie an. Selbst die Polen Galiziens konnten sich schlechtere Chancen ausrechnen und gaben ihre Loyalität kund. Vgl. Seton-Watson R. W., S. 430: Selbst die Panslawen standen panserbischen Bestrebungen außerhalb der Habsburgermonarchie skep­tisch gegen­über.

[127] Galántai 1985, S. 106 f.

[128] Siehe weiter oben. Vgl. Pastor, S. 202: Am 25. Jänner 1919 nahm die Friedenskonferenz ei­nen Beschluss­antrag Präsident Wilsons an, welcher sich gegen die Anwendung von Waffenge­walt richtete, „um sich Ge­biete anzueignen, in Bezug auf die jede Entscheidung betreffs rechtmäßiger Ansprüche der Friedenskonfe­renz obliegen wird.“

[129] Aschenbrenner u. a., S. 450 ff., 513.

[130] Ploetz, S. 853.

[131] Ploetz, S. 855.

[132] a. a. O.

[133] Ploetz, S. 925.

[134] Pastor, S. 198 ff.

[135] Ormos, S. 56 f.: Berthelot hat dem Kroatenführer Trumbić die Mitteilung gemacht, und über ihn die Ser­ben wissen lassen: um das Wohlverhalten der Kroaten beim serbischen Vorrücken zu sichern.

[136] Raffay, S. 10 ff.: Punkt III. der Waffenstillstandsvereinbarung vom 13. November 1918 spricht von dem Recht der Alliierten alle militä­risch wichtigen Positionen zu besetzen.

[137] Raffay, S. 61: Betraf die Altersklasse zwischen 21-30 Jahre. Der ungarische Premier Károlyi hat tele­graphisch beim Franchet d'Esperey, Oberkommandierender der alliierten Ostarmee in Saloniki, protestiert, doch er wurde keiner Antwort gewürdigt.

[138] Ormos, S. 174.

[139] Raffay, S. 61.

[140] Vilag, vom 22. November 1918. in: Raffay, S. 62: Die ungarische Zeitung meldet, dass in Lugos die Ser­ben die Unterstellung der rumänischen Nationalgarde unter serbisches Komman­do verlangt haben. Es kam zur Atrozitäten.

[141] Raffay, S. 62: Laut Meldungen im Budapester Kriegsarchiv.

[142] Raffay, S. 32 ff.: In der im Jänner beginnenden Korrespondenz mit Clemenceau intervenierte Berthelot unüblich energisch für „seine“ Rumänen.

[143] Raffay, S. 32 ff.: In der im Jänner beginnenden Korrespondenz mit Clemenceau intervenierte Berthelot unüblich energisch für „seine“ Rumänen.

[144] Vgl. Bansleben, S. 1: Die Sieger haben auch Österreich vorsorglich unerfüllbare Reparationszahlungen auferlegt, um bei allfälligen Reklamationen gegenüber den Besiegten immer Druck auszuüben.

[145] Raffay, S. 145; Die „Revolution“ Károlyi's rief 1918 tat­sächlich: „Vive la France!“

[146] Vgl. Antwortnote von Károlyi auf die sog. „Vix Note“ vom 20. 3. 1919, in: Raffay, S. 87 f. vgl. Pastor, S. 197 ff.: Hätte die ungarische Regierung die provokative Änderung der Waffen­stillstandsver­einbarungen ge­mäß „Vix Note“ hingenommen, dann hätte Ungarn vorweg auf min­destens 1/3 sei­nes Territori­ums „freiwillig verzich­tet“. Es wäre auch nur dann bei 1/3 ge­blieben, wenn die Sieger keine neuen Gebiets­forderungen ge­stellt hätten, was nicht gesichert schien.

[147] Vgl. Ormos, S. 161 ff.: Ormos bezeichnet die französische Politik als die Ursache für das Scheitern des bürgerlichen Experiments und der dadurch be­dingten bolschewistischen Macht­übernahme in Ungarn; zeigt die zynische Rechtfertigung der Widersprüchlichkeit des französi­schen Vorgehens - durch Vorhaltungen aus hintergründigen Motiven - auf; weist auf die vom General Berthelot geschaffene Anarchie hin, sowie auf Berthelots Eifer, der nichts unversucht ließ, um den von ihm inszenierten Chaos zu verschärfen; und resü­miert (S. 185) zusammen­fas­send, dass die sog. „Vix Note“ die eigentliche Kriegsursache war. Vgl. Pastor, S. 197 ff.

[148] Keller, S. 277: Die Kommunisten um Bela Kun griffen bereits am 20. 2. 1919 bewaffnet das Haus der sozialistischen Zeitung an: Es gab 7 Tote, 80 Verwundete. Es konnte mit Sicherheit erwartet wer­den, dass die Kommunisten bei jeder sich bietenden Gelegenheit ihre Ziele mit Waffengewalt durchzuset­zen trachten und über ein beträchtliches Potential verfügen. Es gab bereits mehrere blutige Erhebungen der Kommunisten in Europa, sodass die kommunisti­sche Machtergreifung in Ungarn mit Sicherheit zu kalkulieren war. Wer im­mer die bürgerliche Re­gierung in Ungarn zum Sturz gebracht hat, kann damit nur vorsätzlich die kommuni­stische Machtergreifung verursacht haben.

[149] Ormos, S. 185.

[150] Vgl. Galántai 1990, S. 32.

[151] Galántai 1979, S. 286: Die im Deutschen mit „Begehrnote“ betitelte Note der österreichisch-ungarischen Regierung vom 23. 7. 1914 an Serbien heißt in der Diplomaten­sprache eigentlich eine „Demarche“, und ist von einem „Ultimatum“ wohlunterschieden. Ein Ultimatum bedingt nach fruchtlosem Ablauf der Frist formell zunächst nur den Abbruch der diplomatischen Beziehungen, während bei der Demarche in der gleichen Situation bereits der Kriegszustand eingetreten ist. Vergeblich versuchte u. a. der englische Außen­minister auf den Unterschied aufmerksam zu machen, und dürfte der auf Exaktheit bedachte österreichische Außenminister aus diesem Grunde drei Tage später doch noch offiziell den Krieg an Serbien erklärt haben. In der Forschung hat sich wohl unwiderruflich die Bezeichnung Ultimatum ein­gebürgert, wohl um der Kriegspropaganda der Sieger entgegenzukommen, die als erschweren­der Umstand gegen Österreich wertet, dass Österreich nicht genügend Verhandlungsbereit­schaft nach dem angeblichen Ultimatum gezeigt habe. Obwohl die von der Forschung weiter­tradierte Umbenennung der österreichischen Demarche vom 23. 7. 1914 in Ultimatum eine Propagandafinte der Sieger ist, wird in dieser Arbeit die in der Forschung leider gebräuchlich gewordene falsche Bezeichnung beibehalten.

[152] Sveistrup Hans, Die Schuldenlast des Weltkrieges, Band I., Quellen und Literatur-Nachweis zu den Inter­alliirten Kriegsschulden, den Reparationen und dem Dawes-Plan 1918-1928, Ber­lin 1929; Sveistrup Victor, Die Schuldenlast des Weltkrieges, Band II., Bündnisschulden und Kriegs-Tribute - Vom Dawes-Plan zum Young-Plan und Neuen Plan 1928-1930, Berlin 1931.

[153] Bansleben, S. 2 f., 174: Die österreichische Forschung wollte nicht von sich aus auf die von den Siegern ignorierte Komplexität der Reparationsforderungen gegenüber den Nachfolgestaa­ten der Monarchie aufmerk­sam machen, denn ebenso gute wie der Friedenskonferenz allzu gut bekannte Gründe sprachen dafür, dass weder das 1919 neu gegründete Österreich noch das ebenfalls neugegründete Ungarn in der Rechtskonstruk­tion der Sieger formell zur Haftung her­angezogen werden konnte, aber bei der Heilung dieses Rechtsman­gels dem neuen Österreich und dem neuen Ungarn ein Mitspracherecht bei den übrigen Nachfolgestaaten eingeräumt worden wäre.

[154] Rönnefarth, S. 286.

[155] Rönnefarth, S. 286-296.

[156] Rönnefarth, S. 288.

[157] Sywottek, S. 19-47.

[158] Rönnefarth, S. 286 f.

[159] Der Spiegel 29/1992, S. 134.

[160] Würthle 1975, 215 ff.

[161] Rönnefarth, S. 287 ff.

[162] Rönnefarth, S. 288: Im Abschnitt VII. des Ultimatums der alliierten an Deutschland, vom 16. 6. 1919, ist von den „unverschämten und unerträglichen Forderungen der österreichischen Regierung“ die Rede.

[163] Rönnefarth, S. 294.

[164] a. a. O.

[165] Rönnefarth, S. 274: Im 8. der „Vierzehn Punkte“ bei Wilson erklärt der Kommentar: „Wie im Jahre 1914 die Verhältnisse auf der Welt lagen, war der Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht an und für sich eine Völkerrechtsverletzung. Mit allem Nachdruck sollte der belgische Fall als ein besonderer und sym­bolischer Fall herausgearbeitet werden. Daher solle Belgien wohl (wie oben angeführt) nicht nur für Zerstö­rungen, sondern auch für die Kriegskosten Ersatz verlangen dürfen. Frankreich könnte, so scheint es, nur für den in seinen nordöstlichen Departements angerichteten Schaden Bezahlung verlangen.“

[166] Würthle 1975, S. 215 ff.

[167] Würthle 1975, S. 217 ff.; vgl. Geiss, Bd. II., S. 226 f.: Aus dem Telegramm Rodd an Grey vom 28. Juni 1914 geht hervor, dass Österreich gegen die Unterstellung vor der Welt­öffentlichkeit protestierte, und Ser­bien vorwarf, etwas absichtlich missverstanden zu haben.

[168] Rauchensteiner, S. 78: Dabei wäre ein Präzedenzfall anzuführen gewesen, denn Österreich-Ungarn hatte es 1868 nach dem Mord an dem serbischen Fürsten Mihailo serbischen Funktio­nären ermöglicht, auch auf dem Gebiet der Donaumonarchie Vorerhebungen zu pflegen.

[169] Rauchensteiner, S. 85: Die serbische Antwortnote von 25. Juli 1914 nannte das österreichisch-ungarische Ultimatum an Serbien „eine Verletzung der Verfassung und des Strafprozeßgesetzes“.

[170] Würthle 1975, S. 32 f.: Zeitungsmeldungen, wonach der serbische Gesandte den öster­reichischen Au­ßenminister Berchtold vor dem Attentat auf den Thronfolger gewarnt hätte, trat Pašić persönlich mit der Erklärung entgegen, dass die serbische Regierung selbstverständlich die Österreicher gewarnt hätte, wenn sie von der Verschwörung gewusst hätte. Diese Dementis des serbischen Ministerpräsidenten wurden (S. 292:) in der Zeitung Az Est, Budapest, vom 7. 7. 1914 und in der Pariser Ausgabe der New York Herald Tribune vom 20. 7. 1914, ferner im Standard vom 21. 7. 1914, gedruckt.

[171] Würthle 1975, S. 271: Die Russen waren schon früher im Besitz der die Serben bela­stenden Unterla­gen. Indem der Sowjetrusse von österreichischen Detektiven, also von polizei­lichen Erhebungen, spricht, zeigt er an, dass er sich nach dem Original des österreichischen Ul­timatums, und nicht nach der verfälschten serbi­schen Wiedergabe des Ultimatums richtet.

[172] Rönnefarth, S. 288: „Sie (die deutsche Regierung) unterstützte ohne Prüfung die Ablehnung der außeror­dentlichen Zugeständnisse, die Serbien als Antwort auf die unverschämten und unerträglichen Forderungen der österreichischen Regierung gemacht hatte.“

[173] Würthle 1975, S. 247 ff: Belgrader Zeitungen verbreiteten die Nachricht; dass „die Er­mordung (des österreichischen Thronfolgers) in Wien inszeniert worden sei, um einen Vor­wand zu haben, die Edle serbi­sche Nation zu vernichten.“ Am 20. Juli 1914 meldete der serbi­sche Gesandte aus London seiner Regierung, die englischen Redaktionen hätten vertrauliche Mitteilungen aus Wien, nach denen das „Attentat ein Werk der österreichischen Polizei und nicht der serbischen Propaganda sei.“ Ferner schrieb der Gesandte, der „Schriftleiter eines großen (Londoner) Blattes“ habe ihm anvertraut, „sehr hohe (österr.-ung.) Persönlichkei­ten seien in der Sache verwickelt.“ Von dreien habe der Redakteur sogar den Namen gewusst.

[174] Würthle 1975, S. 243: Aus dem Telegramm des russischen Zaren an den deutschen Kai­ser 8 Tage nach dem österreichischen Ultimatum an die Serben geht hervor, dass der Zar die serbische Aktion verurteile, aber dem Deutschen Kaiser vorhielt, keine Beweise für die Be­teiligung der serbischen Regierung an dem Attentat von Sarajevo zu haben, sodass die günstige Optik den Serben in die Hand spielt.

[175] Würthle 1975, S. 275.

[176] a. a. O.

[177] Würthle 1978, S. 87 ff.; Derselbe 1975, S. 275 ff.

[178] Würthle 1975, S. 288 f., 266, 272: Als Resultat der jahrzehntelangen Propaganda­schlachten: soll der russische Militärattaché doch nicht gewusst haben, wofür die Beträge be­zahlt wurden, von denen er die Quit­tungen hatte.

[179] Würthle 1975, S. 228 f.

[180] Würthle 1975, S. 266: Nach dem Urteil vom 5. 6. 1917 werden zwei weitere Verurteilte zusammen mit dem Chef des Geheimdienstes am 26. 6. 1917 in einem Steinbruch erschossen.

[181] Würthle 1975, S. 267: Der Titel: Die geheime Umsturzorganisation, Saloniki, Druckerei Großserbien 1918.

[182] Würthle 1975, S. 274 f.

[183] Würthle 1975, S. 275 f.: Die in Wien erscheinende Oppositionsschrift La Fédération Balkanique do­ku­mentierte unter dem lautstarken Protest der offiziellen serbischen Propaganda Wortmeldungen von betrof­fe­nen Exilserben auch aus Russland, die vehement für die Revision des Saloniki-Prozesses eintraten und im­mer wieder auf diese „Orgie des Unrechts und des Wahnsinns“ hinwiesen.

[184] Würthle 1975, S. 34, 116, 268 f., 274.

[185] Würthle 1975, S. 19: Der Veitstag, vom hl. Veit oder Vidov, meint den serbischen Ge­denktag der Niederlage gegen die Türken 1389, am 28. 6., an dem der österreichische Thron­folger 1914 ermordet wur­de.

[186] Würthle 1975, S. 269: Seton-Watson hatte gerade sein Buch Sarajevo veröffentlicht, in dem er die Auffassung zum Ausdruck brachte, die bosnische Jugendbewegung habe völlig selbständig gehandelt.

[187] Würthle 1975, S. 34: Von Pašić war die Neigung bekannt, absichtlich falsche Angaben in Interviews zu machen, um danach auf seine dann gedruckten falschen Angaben gestützt, die er dem Journalisten unter­stellt, dementieren zu können.

[188] Würthle 1975, S. 269.

[189] Würthle 1975, S. 77 f., 196, 198, 254.

[190] Würthle 1975, S. 76, 130: Cigo war Helfershelfer des Verbindungsoffiziers des serbi­schen Geheim­dienstes, Major Tankosić, und mit ihm befreundet.

[191] Würthle 1975, S. 198: Die Regierung selbst schob Ciganović ins Landesinnere ab. Cigo bekam aber am 15. März 1915 sein rückständiges Gehalt von der Eisenbahn ausbezahlt.

[192] Würthle 1975, S. 196, 198.

[193] Würthle 1975, S. 198, 274 f.: Der Jurist Golubić berichtete später als Emigrant, dass der Chef des ser­bischen Geheimdienstes erklärte, dass außer Pašić der serbische Thronfolger Alex­ander, sowie der russische Militärattaché in Belgrad, Wassilij Artamanow, und der dortige rus­sische Gesandte Nikola Hartwig, von dem geplanten Attentat in Sarajevo sehr wohl gewusst haben.

[194] Würthle 1975, S. 198.

[195] Würthle 1975, S. 276 f.

[196] Würthle 1978, S. 95-124.

[197] Rönnefarth, S. 287 f.: Das Ultimatum der Sieger an Deutschland vom 16. Juni 1919 enthält massive Vor­würfe in diese Richtung gegen Österreich-Ungarn, das von den Deutschen hierzu bestimmt worden sein soll.

[198] Rauchensteiner, S. 84.

[199] a. a. O.

[200] Rauchensteiner, S. 81.

[201] Rauchensteiner, S. 83 f.

[202] a. a. O.

[203] Rauchensteiner, S. 91.

[204] Rauchensteiner, 95; Rodd telegrafierte an Grey. Vgl. Geiss, Bd. 2, S. 226: Schon kurz davor hat Rodd an Grey den dringenden Verhandlungswunsch des italienischen Außenministers tele­graphisch mitgeteilt, wonach Serbien über England Österreich über die vorbehaltlose Annahme des Ultimatums vom 23. 7. 1914 unter­rich­ten möchte, wenn Österreich bestätige, dass von sei­ten der Monarchie tatsächlich keine Souveränitätsver­letzung beabsichtigt war.

[205] Rauchensteiner, S. 96; Geiss, Bd. 2, S. 277 ff.

[206] Rauchensteiner, S. 95.

[207] Gless, Bd. II., S. 253.

[208] Gless, Bd. II., S. 319: Telegramm Grey's vom 29. 7. 1914 an Rodd.

[209] Rönnefarth, S. 288.

[210] Bartel, Bd. I, S. 758 f.

[211] Gebhardt, Bd. III., S. 284; vgl. Bartel, Bd. I., S. 759: Auf der zweiten Haager Friedenskon­ferenz 1907 setzte besonders Deutschland der Errichtung eines internationalen Schiedsgerichts zur Regelung strittiger Fragen Widerstand entgegen.

[212] Rönnefarth, S. 286.

[213] Rönnefarth, a. a. O

[214] Rönnefarth, a. a. O.

[215] Ploetz, S. 730: Russland musste sogar die Kontrolle der Donaumündung aufgeben, und was entscheidender war: der Zar musste den Anspruch auf die Schutzherrenrolle für die orthodoxen Christen im osmanischen Imperium aufgeben.

[216] Brook-Shepherd 1989, S. 212: Das am 4. Jänner 1894 unterzeichnete Geheimpakt zwischen Russland und Frankreich war als Defensivbündnis formuliert, verriet aber bei der Ausarbeitung der Kriegspläne (vornehmlich gegen einen deutschen Angriff) nach und nach immer mehr offensive Hinterge­danken. Die Beschaffenheit des defensiv getarnten Geheimpaktes veranlasste die Tripelentente (Russland, Frankreich, England) Serbien als Agent provokateur einzusetzen und sodann den Mittelmächten aggressive Absichten zu unterstellen.

[217] Brook-Shepherd 1989, S. 235 ff.; Brook-Shepherd 1988, S. 199 ff.; Ploetz, S. 736, 774, 813: Die traditionelle österreichisch-russische Achse aus der Zeit der Türken­kriege zerbrach endgültig nach dem Abkommen um 1908, wonach Russland Österreich in Bosnien-Herzego­wina und Österreich die Russen beim Mittelmeerzu­gang über Mazedonien unterstützt: die Engländer billig­ten die österreichischen Anliegen in Bosnien, blockierten aber die russischen Bestrebungen in Richtung Mit­telmeer. Russland sah in der Blamage eine Verletzung des Abkommens österreichischerseits. Der Zar nahm von der versprochenen Duldung der österreichischen Annexion in Bosnien Abstand, setzte anstelle des dar­an gescheiterten Außenministers nunmehr Sasónow ein, und machte formalistische Einwän­de geltend. Bereits hier stellte Russland klar, dass ebendiese Probleme einen Kriegsgrund mit Österreich bedeuten, auch wenn Russland nach dem verlorenen Krieg gegen Japan (1905) erst an einen späteren Krieg gegen Österreich denkt. Das Verhängnis der Mittelmächte war, die russische Verhaltenheit in der Bosnienfrage 1909 nicht als Verzögerung erkannt zu haben, und 1914 noch einmal mit der gleichen Haltung den Frieden wahren zu kön­nen gemeint haben, ob­gleich sich Russland schon von der Niederlage gegen Japan erholt hatte. Tatsächlich hat aber Russland schon Jahre vor dem Attentat von Sarajevo die Aufteilung der Habsburgermonarchie zu­gunsten von Serbien versprochen, und auf den passenden Kriegsgrund gewartet, bezie­hungsweise ließ Russland durch Serbien den Kriegsgrund zeitgerecht provozieren.

[218] Ploetz, S. 1330 f.

[219] Rönnefarth, 289.

[220] Hillgruber, S. 56: Die Rüstungsausgaben 1907-1914 (in Mio. Dollar) betrug:

 

Jahr                 Großbritannien            Frankreich                   Deutschland

1907-08           291,8                        243,7                               290,5

1913-14           385,0                        277,2                               352,7

 

wobei insbesondere die britische Steigerungsrate ins Auge fällt, zumal die englische Kriegs­propaganda per­manent unter dem Vorwand der deutschen Rüstung dem Parlament die offen­sichtlich überhöhten Steige­rungsraten in der Rüstung herauslockte.

[221] Rönnefarth, S. 288.

[222] Ploetz, 835 f.: Der deutsche Generalstab hatte nur eine einzige vorbereitete Strategie, den sog. Schliffen­plan, wonach sofort nach Beginn der russischen Mobilmachung, in den zwei Mo­naten der langwierigen rus­sischen Mobilisierung, Deutschland unverzüglich in Frankreich ein­zumarschieren hat, um noch rechtzeitig wieder den zwischenzeitlich mobilisierten Russen ent­gegenzutreten. Der deutsche Außenminister sagt also die Wahrheit, dass mit dem Beginn der russischen Mobilisierung den deutschen Diplomaten plötzlich die Hände gebunden waren und das Kommando an die Militärs überging.

[223] Ploetz, S. 829, 1002 f.

[224] Würthle 1978, S. 14-20; vgl. Würthle 1975, S. 74 ff.

[225] Würthle 1978, S. 12; Der spätere serbische Botschafter in St. Petersburg beim Aus­bruch des Ersten Weltkrieges 1914, hat in seinem von der Faculté de droit in Paris preisge­krönten Buch, Miroslav Spalajko­vić, La Bosnie et l'Herzegovine, Paris 1899, gemeint; in Bos­nien und der Herzegowina befände sich Ser­biens edelster Teil, - „la plus belle partie de la ra­ce serbe“ -, und der Existenzgrund der beiden Staaten Ser­bien und Montenegro sei einzig al­lein die 'Zurückeroberung' der beiden Länder.

[226] Illisz L. László, Marinko és Arkan gyilkosságai, in: Népszava, vom 16. Jänner 1995, S. 4: Raznjatović Ar­kan war früher im serbischen Parlament Delegierter von Kosovo und ist nun Anführer der paramilitärischen ­ser­bi­schen frei­wil­ligen Kampfeinheiten in Bosnien, sowie der von ihm 1993 gegründeten Serbischen Ein­heitspartei. Arkan ist 1976 wegen Bankraub in Bel­gien für zehn Jahre eingesperrt worden, doch konnte ent­fliehen. In Schweden ist er wegen drei weiteren Banküberfällen gesucht. In weiteren europäischen Län­dern (z. B. Schweiz) ist Arkan u. a. wegen Bankraub gesucht und bei Interpol wegen Raub und Mord.

[227] Der Spiegel 34/1992, S. 135: Der Außenminister des nicht anerkannten Serbischen Republik Bosnien-Her­zegowina, Aleksa Buha, verlieh gegenüber Journalisten der vor ihm bekundeten Bereitschaft der Serben für den Krieg gegen die UNO mit der Erklärung Nachdruck, dass sich täglich bei ihm Exilserben meldeten, die zu Terrorakten in ganz Europa bereit seien. Serbische Piloten würden auch nicht vor Kamikaze-Aktionen ge­gen westliche Atomkraftwerke zurück­schrecken. Vgl. Der Standard, vom 14. 8. 1993, S. 3: Der bosnische Serbenführer Karadžić machte nach ähnlich lautenden Drohungen absichtlich missglückte Rückzieher, um nach wie vor einschüchternd zu wirken, aber als Terrorist nicht aus den Friedensverhandlungen ausgeschlos­sen zu werden.

[228] Vgl. Kurier, vom 16. 8. 93, S. 1 und Kurier, vom 16. 9. 93, S. 3: Indem der radikale Serben­führer in Kroa­tien, Dragan, sich von den Serbenführern in Bosnien distanziert, bestätigt er den von jenen angedrohten Bombenterror in Westeuropa.

[229] Ultimatum der Alliierten an Deutschland vom 16. 6. 1919. In: Rönnefarth, S. 287 f.: Das Ul­timatum schiebt auch als Rechtsgrund für den „Schuldspruch“ vor, dass Deutschland eine Ver­handlungslösung des Konflikts verhindert hätte, vgl. Keller, S. 519; Schütz, S. 64 f.; Momm­sen, S. 568; und schiebt provokativ den berech­tigten Einwand in der deutschen Protestnote vom 7. 5. 1919 (Rönnefarth, S. 285) beiseite, wonach die russi­sche Mobilmachung eine diplomatische Lösung unmöglich gemacht hat, weil damit alle Kompeten­zen von den Diplomaten an die Militärs übergingen. Im historischen Rückblick erscheint auch eine diplomatische Ausein­andersetzung mit dem verfälschten Inhalt des österreichischen Ulti­matums von 23. 7. 1914 als Ablen­kungs­manöver, zumal an dem Originalwortlaut, den Öster­reich allen beteiligten zusandte, niemand etwas auszuset­zen gehabt hätte.

[230] Raffay, S. 139.

[231] Hantsch, S. 599-600. Rauchensteiner, S. 190.

[232] Rönnefarth, S. 249.

[233] Rauchensteiner, S. 191: Eine Handvoll tschechischer Emigranten unterbreitete schon am 4. August 1914 dem russischen Außenminister Sasónow den Vor­schlag, Zar Nikolaj Böhmens Wenzelkrone anzubieten. Sasónow flocht denn auch in seine ersten Gespräche mit den Entente‑Mächten über die Kriegsziele nicht nur die Möglichkeit des Erwerbs von ganz Polen ein, sondern überlegte die - wie er es nannte - „Befreiung“ Böhmens. Von den Botschaftern Frankreichs und Großbritanniens konkret ange­sprochen, meinte der rus­sische Außenminister, dass das russische Kriegsziel wäre, Galizien, Schlesien und Po­sen mit Russisch-Polen zu vereinigen. Serbien sollte Bosnien-Herzegowina, Dalmatien und Nordalba­nien bekom­men.

[234] Raffay, S. 139; Seton-Watson H. and C., S. 124 f.

[235] Raffay, S. 140.

[236] Ploetz, S. 843.

[237] Galántai 1985, S. 150.

[238] Kritt, S. 37 ff., 136 f.

[239] Vgl. Brief des serbischen Geschäftsträgers in Konstantinopel vom 15. Juni 1914 an seine vorge­setzte Dienststelle in Belgrad, in: Schütz, S. 61 f.: Nach Rücksprache mit dem britischen Botschafter meldet er die bevorstehende Auflösung Albaniens (d. h. konkrete Aussicht auf Mittelmeerhäfen für Serbien), und macht den österreichischen Thronfolger als Hindernis, be­ziehungsweise die große Gefahr auf dem Weg zu den serbischen Mittelmeerhäfen, gegenüber der ser­bischen Regierung namhaft.

[240] Heresch, S. 174.

[241] Ploetz, S. 972.

[242] Galántai 1985, S. 148 f.

[243] Vgl. Galántai 1985, S. 144.

[244] Galántai 1985, S. 155 f.

[245] Galántai 1985, S. 154 f.

[246] Raffay, S. 139; Seton-Watson H. and C., S. 124 f.

[247] Herzfeld II., S. 100: Es gilt in der Forschung als gesichert, dass „... nach dem Gebot der Selbstbehauptung die Auflehnung der Doppelmonarchie gegen das ihr zugedachte Schicksal unter den 1914 bestehenden Ge­setzen des Völkerlebens unvermeidlich war.“ Lediglich die un­mittelbare Verantwortung des serbischen Re­gierungschefs Pasitsch (Pašić) wird versucht, im Gegensatz zu der hierin übereinstimmenden deut­schsprachi­gen Forschung, von der Forschung der Siegerländer zu verharmlosen, beziehungsweise zu vertuschen. Auch nach der serbi­schen Enthüllungen über das Nahverhältnis der Geheimorganisation „Schwarze Hand“ zu ser­bischen Regierungskrisen bei der Organisation des Attentates von Sarajevo.

[248] Vgl. Gruber, S. 74 f.

[249] Rehder Petra, Jugoslawien, in: Rehder Peter, S. 297-298. Vgl. Süd­deutsche Zeitung, vom 18. 7. 91, S. 3; Die von Serben dominierte Armeefüh­rung Jugoslawiens fer­tigte die gegen die Mobilmachung protestierende bosnische Frauen mit dem Argument ab, dass Kroatien Restjugosla­wien den Krieg erklärt hätte. Obwohl die jugo­slawische Armee offensiv in Kroatien schwere Waffen und Flugzeuge eingesetzt hat, traute sich Kroatien den Abwehrkampf - wegen der enormen militärischen Über­legenheit der sog. Bundesarmee - nicht über die Grenzen Kroatiens hinauszutragen.

[250] Fritzler, S. 50 ff.: Das eingangs zitierte Memorandum der serbi­schen Akademie der Wissenschaften ist die Quelle des Unrechts, ein Manifest von Großserbien und Ak­tionsprogramm zur Unterdrückung der neuen Staaten Exjugoslawiens mit serbischer Irredenta. Solange Bel­grad dem Memorandum über die großserbische Utopie nicht abschwört, sind die Gebiete von Ex-Jugosla­wien ein Pulverfass.

[251] Süddeutsche Zeitung, vom 19. Juli 1991, S. 1: Anlässlich des Besuches von Mitterrand in Deutschland 1991 wurde er von der deutschen Presse mitunter scharf angegriffen, weil sie ihn wegen einer verzögerten Reaktion für einen möglichen Gegner der inzwischen doch vollzoge­nen deut­schen Einigung hielt. Der deut­sche Präsident Weizsäcker hingegen bedankte sich beim Mitterrand für seine maßgebliche Rolle im „Vierer-Rat“ der Besatzungsmächte in der Causa „Deutsche Einigung“, und lud Frankreich höflich zu einem ver­stärkten gemeinsamen Engage­ment im Osten Europas ein, weil diese Last für Deutschland allein zu schwer sei.

[252] Meyer, S. 9-11; Sobel, S. 279-283; vgl. Bushnell, S. 8-11.

[253] „Resolution 103“ der 31. Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Entwurf eines Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme, angenommen am 15. Dezember 1976, in: Funke, S. 276 f.; vgl. Gutteridge, S. 74.

[254] Siegler, Archiv der Gegenwart, 56. Jahrgang, Folge 8/1986 - 12. bis 21. April 1986, S. 29797-29812; vgl. Wahls, S. 412 f.

[255] Stadtmüller, S. 398; Mommsen, S. 561; Mirow, S 778, Herzfeld II., S. 100: In der For­schung festigte sich die Ansicht, dass Österreich sogar rascher hätte reagie­ren sollen: denn nach dem ersten Schock herrschte auch in Frank­reich und Russland Empörung. In die­sem Fall wäre es kaum zu einem Weltbrand gekom­men. Österreich wollte aber einerseits die serbischen Hin­termänner konkret nachweisen, und hatte in Wirklichkeit nicht die militärische Mobilität der Westmächte und Deutschlands, um postwendend militärisch abzu­blocken. Die folgenden vier Wochen schufen erst die psychologischen Voraussetzungen für den Weltkrieg, indem jeder Gelegenheit nachzudenken und Nutzen aus der Affäre zu ziehen bekam.

[256] Würthle 1975, S. 259: An dem Tag (7. 7. 1914), an dem der Attentäter Prinzip den Kontakt zum Ma­jor Vojta Tanković in Belgrad gesteht, erklärt Premier Pašić einem Vertreter einer ungarischen Zeitung, dass Belgrad nicht beteiligt sei und beklagte sich über eine öster­reichische Kampagne gegen Serbien.

[257] Schütz, S. 52. Vgl. Fischer Eugen, S., 209 f.: Bereits zur Zeit des ersten Balkankrieges hat Grey heimlich einem französisch-englischen Kampfplan ge­gen Deutschland zugestimmt, und nahm in Aussicht, den Plan der Generäle und Admiräle im Augenblick der Gefahr in Kraft treten zu lassen.

[258] Schütz, S. 54 ff.: Geheime Militärbündnisse gelten grundsätzlich als offensiv, da sie nicht ab­schrecken können.

[259] Schütz, S. 54: Der überzeugte Republikaner ist einer der erbittertsten Gegner Deutschlands und nimmt an der Einkreisung der Mittelmächte ent­scheidenden Anteil.

[260] Ploetz, S. 736; vgl. Schütz, S. 57: Diese Zusicherung zeugt von der festen Absicht des Prä­sidenten, einen Krieg her­beizuführen, um Elsass-Lothringen wieder an Frankreich anzuschlie­ßen. Diesen Vorbereitungen entsprechend, nimmt auch der Einfluss des russi­schen Gesandten in Belgrad, Nikolaus von Hartwig, zu.

[261] Würthle 1975, S. 253.

[262] Würthle 1975, S. 253: Gemeint sind die Länder der Donaumonarchie.

[263] Schütz, S. 58.

[264] Schütz, S. 59 f.

[265] Gopċević, S. 185.

[266] Schütz, S. 60: Das seit langem extrem ag­gressive, von Russland angefeuerte Serbien hielt sich nach zwei gewonnenen Kriegen für unschlagbar: Eine Ansicht, die immer neue Nahrung fand und heute noch den Nachbarvölkern Land und Leben ko­stet. Vgl. die Titelworte vom Präsi­denten Rest-Jugoslawiens, Ćosić (Ku­rier, vom 28. Oktober 1992, S. 2).

[267] Würthle 1975, S. 79.

[268] Würthle 1975, S. 82 f.

[269] Würthle 1975, S. 83.

[270] Würthle 1975, S. 84.

[271] Würthle 1975, S. 253: Am 5. 4. 1914 meldet der K. u K. Militärattaché aus Belgrad: „Das Verhalten Serbiens gegenüber Albanien und der albanischen Bevölkerung diesseits und jenseits der Grenze ist nach vor von der Absicht geleitet, das albanische Element auszurotten und das Entstehen eines albanischen Staates zu erschweren.“

[272] Erdmann, Die Zeit der Weltkriege, 1. Teilband, in: Gebhardt, S. 60 f.

[273] Würthle 1975, S. 256 f.

[274] Würthle 1975, S. 253: Pašić erklärte im Feber 1914 dem Zaren, es werde „vielleicht die Zeit kommen, wo man Bulgarien noch etwas abtreten könne, wenn es Serbien bei der Lösung der serbisch-kroatischen Frage behilflich sein wollte“. Über den zu­künftigen Krieg sagt Pašić: „... wie viele Gewehre wir haben werden, ebensoviele Soldaten werden wir bekommen, und zwar aus jenen Ländern.“ (Gemeint sind die Länder der Monar­chie).

[275] Schütz, S. 60 ff.

[276] Pauli, S. 317 f.

[277] Schütz, S. 62: „Dies ist nicht der Grund, aber der Auslöser des Ersten Weltkrieges“.

[278] Seton-Watson H. und C., S. 212 f.; Würthle 1975, S. 268: Der Chef des serbischen Geheimdienstes, Oberst Dragutin Dimitrijević, ein persönlicher Feind des serbischen Premiers Pašić, wurde noch vor dem Ende des Krieges (1917) in Saloni­ki, aufgrund der Zeugenaussage des Vertrau­ten des Pašić, Ciganović, der den Attentätern sei­nerzeit selbst die Waffen übergab, in einem Schauprozess, nach einem schriftlichen Geständnis, das Attentat von Sarajevo auf den österreichischen Thronfolger ge­plant und die Attentäter entsandt zu haben, wegen angeblichen Attentatsversuchen gegen den Regenten Alexander, hingerichtet.

[279] Mommsen, S. 561; Schütz, S. 62; Herzfeld II., S. 100: Der Oberst Dimitrjewitsch (Dimitrijević) war nicht nur Chef des serbischen Geheimdienstes, sondern auch Haupt des Ge­heimbundes „Schwarze Hand“, der das Attentat auf den österreichischen Thronfolger in Sara­jevo geplant und ausgeführt hat.

[280] Schütz, S. 62; Herzfeld II., S. 100: Österreich konnte die Rolle des serbischen Geheimdien­stes zwar nicht in vollem Ausmaße auf­decken, und noch weniger auswerten, doch die gesi­cherten Fakten reichten bereits zu der grundsätzli­chen Beurteilung der Lage aus.

[281] Ploetz, S. 736.

[282] Mommsen, S. 564: Der deutsche Operationsplan sah zuerst das Vorgehen gegen Frankreich vor, um wäh­rend der Dauer der langsameren russischen Mobilisierung Frankreich zu überrum­peln und die Armee für den Krieg im Osten freizuspielen. Tatsächlich entsprach den deutschen militärischen Vorkehrungen, dass Poincaré schon an den Petersburger Besuchstagen bis zum 23. Juli 1914 mit aller Entschiedenheit die französische Kriegsbereitschaft deponiert hat.

[283] Schütz, S. 62 f.

[284] Keller, S. 519.

[285] Keller, S. 519: Sollte die Redensart hier Gültigkeit haben, wonach der zuerst „Feuer“ schreit, der es ge­legt hat, dann ist Englands Politik als der Kriegstreiber entlarvt. Vgl. Galántai 1985, S. 132 f: Nach Jahrzehnten der auf Kräftegleichgewicht bauenden Kon­solidierung musste der durch die Annexion Bosniens auf Stabilisierung hinarbeitende österrei­chische Außenminister Aehrenthal 1909 die Veränderung der „ge­samten politischen Constel­lation in- und außerhalb Europas“ erkennen, die, so Aehrenthal, „unter dem Zei­chen des wirt­schaftlichen und politischen Gegensatzes zwischen Deutschland und England“ stehe. England hatte die Annexionskrise überzeugt, dass eine österreichische Expansion in der Region dem deutschen Vor­dringen Vorschub leistet, und daher die britische Hegemonie über die Meeren­gen gefährdet. In seinem Me­morandum 1911 schrieb Aehrenthal: „Es ist ... die Spannung zwi­schen England und Deutschland, die der politischen Situation die welthistorische Prägung gibt“.

[286] Nicht umsonst hebt die österreichische Geschichtsschreibung stets die Tücke des serbischen Vorgehens vor, denn die Engländer lassen Österreich über den deutschen Botschafter wissen, dass England die Serben zur Annahme der österreichischen Forderungen drängen wird, aller­dings nur soweit Serbiens Souveränität nicht angetastet werde (vgl. Heresch, S. 175).

[287] Mommsen, S. 562: Die Antwort Serbiens war nur scheinbar nachgiebig, aber in den entschei­denden Punk­ten „ausweichend“.

[288] Schütz, S. 63 f.: Die Ablehnung durch die Serben schob geschickt scheinbare Konzessionen vor, war aber in den wesentlichen Punkten so „ausweichend“, dass sie mangelnde Bereitschaft zur Einstellung der Aggres­sion gegen die Monarchie klar er­kennen ließ.

[289] Keller, S. 519.

[290] An dem Tag, an dem die Serben das österreichische Ultimatum ablehnten.

[291] Heresch, S. 180 f.: Meint Spalajković.

[292] Spalajković

[293] Rauchensteiner, S. 81.

[294] Rauchensteiner, S. 91.

[295] Keller, S. 519; Mommsen, S. 563: Das Deutsche Reich hielt die von England vorge­schlagene Kon­ferenz für unpraktisch und bemühte sich um di­rekte Verhandlungen zwischen Russland und Österreich.

[296] Herzfeld II., S. 100: Angesichts der übermächtig operationsfähigen Militärmaschinerien der anderen Groß­mächte wirkte die österreichische Hilflosigkeit beschämend: auch in der Folge vermochte Österreich nicht militärisch in Serbien vorzudringen.

[297] Baumgart, S. 170 f.

[298] Rauchensteiner, S. 91; Schütz, S. 64; Herzfeld II., S. 102; Ploetz, S. 813.

[299] Schütz, S. 64 f.; Ploetz, S. 813.

[300] Keller, S. 519.

[301] Keller, S. 519; Schütz, S. 65.

[302] Mommsen, S. 565 f.; Ploetz, S. 835 f.; Herzfeld II., S. 103 f.; Deutschland war - Russland ähnlich - durch die Zwänge militärischer Planung diplomatisch ein­geengt. Die ursprüngliche Version des Plans vom Feld­marschall Schliffen kalkulierte noch um 1905 die eventuelle Neu­tralität Belgiens, doch ging die revi­dierte Version von einem mit Frankreich verbünde­ten Bel­gien aus. Im übrigen hielt das deutsche Oberkommando militärische Pläne vor den Politikern geheim, und stellte nur Forderungen an die Politik.

[303] Mommsen, S. 564: Der deutsche Operationsplan sah zuerst das Vorgehen gegen Frankreich vor, um wäh­rend der Dauer der langsameren russischen Mobilisierung Frankreich zu überrum­peln und die Armee für den Krieg im Osten freizuspielen. Tatsächlich entsprach den deutschen militärischen Vorkehrungen, dass Poincaré schon an den Petersburger Besuchstagen bis zum 23. Juli 1914 mit aller Entschiedenheit die französische Kriegsbereitschaft deponiert hat, und damit Russland zum Krieg drängte.

[304] Keller, S. 519; Ploetz, S. 835.

[305] Herzfeld II., S. 103 f.: Die Verletzung der belgi­schen Neutralität durch Deutschland wurde insbesondere von England - und dann von den USA - propagandistisch ausgeschlachtet, war aber bloß ein idealer Vor­wand. Hinsichtlich der belgischen Neutralität erlag die französische Militärplanung der gleichen Zwangslage wie die deutsche.

[306] Ploetz, S. 835: In der Forschung wird oft kritik­los eine chronologische Auflistung der Kriegserklärungen „tradiert“, weil dies scheinbar für die Mittelmächte eine ungünstige Optik ergibt, wenn verschwiegen wird, dass zumindest in der westlichen Diplomatie eine Generalmo­bilmachung als eine Quasi-Kriegserklärung galt, und der Zar davon sehr wohl wusste. Doch der zwischen England und Deutschland durch Abbruch der diplomatischen Beziehungen deklarierte Kriegszustand ist geeignet zu zeigen, daß eine Orientierung nach den Kriegserklärungen allein keine zuverlässige Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse erlaubt. Darüber hinaus hat England bereits am 2. August 1914 Frankreich die Flottenunterstützung zugesagt, was noch eher einer Kriegsdeklaration gleichkommt als der Abbruch der diplomatischen Beziehungen.

[307] Mommsen, S. 565 f.

[308] Gyula Horn, Fernsehinterview (ausgestrahlt) am 8. 3. 1987, in: Südosteuropa, Jg. 36, 1987, S. 284: „Wenn wir etwas zur Sprache bringen, wird das von einzelnen Stellen als Versuch zur Revision der bestehenden Grenzen, ja sogar als Wunsch nach Gebietsannexion gewertet. Das ist einfach absurd, nicht zuletzt deshalb, weil in dieser Ecke Europas, wie überhaupt auf dem ganzen Kontinent, die Grenzen unantastbar sind, was u. a. daraus resultiert - und an diesem Standpunkt halten wir konsequent fest - daß wir die Lehre aus der Ge­schichte gezogen ha­ben.“

[309] Gyula Horn, Erklärung im Ungarischen Rundfunk am 1. Mai 1987, in: Südosteuropa, Jg. 36, 1987, S. 276: Die Auseinandersetzungen zwischen Ungarn und Rumänien um die Rechte und Lage der ungarischen Minderheit in Siebenbürgen sind seit 1986 in ein neues Stadium getre­ten. Ungarn begann Probleme mit den Min­derheitenrechten vor der Weltöffentlichkeit zu dis­kutieren und stellte sich entschlossen den emotions­gelade­nen rumänischen Protesten.

[310] Raffay, S. 191; Szűrös Mátyás, A nemzeti és a nemzetközi érdekek összefüggése a magyar külpolitikában [Der Konnex von nationalen und internationalen Interessen in der ungarischen Außenpolitik]. Text eines im Schwedischen Institut für Außenpolitik, Stockholm, gehaltenen Vortrags, in: Südosteuropa, 36. Jg. 1987, S. 288 f.

[311] Gyula Horn, Erklärung im Ungarischen Rundfunk am 1. Mai 1987 und Fernsehinterview (ausgestrahlt) am 8. 3. 1987, in: Südosteuropa, Jg. 36, 1987, S. 276, 281-284.

[312] Jeszenszky Géza, Rede vom 18. August 1992, S. 9.

[313] Vgl. Südosteuropa, Jg. 36, 1987, S. 336: Der US Senat setzte die Meistbegünstigungsklausel aus, und setz­te sich damit für die Einhaltung der Menschenrechte und die Besserstellung der ungarischen Minderheit ein.

[314] Moravcsik, Bd. I., S. 9 ff..; Ploetz, S. 255.

[315] Heiler, S. 135-141; Franzen, S. 186 ff.; Jedin, S. 38 ff.; Ploetz, S. 387, 423, 489.

[316] Rehder Petra, Serbien, in: Rehder Peter, S. 610 f.

[317] Suttner, S. 128 f.: Rehder Petra, Russinen, älter auch Ruthenen, in: Rehder Peter, S. 565 f.; Topf, Ukraine, in: Rehder Peter, S. 757 (Randbemerkung); Lengyel, Rumänisch unierte Kirche, in: Rehder Peter, S. 553, 555, 563 f.

[318] Suttner, S. 31 ff.

[319] Suttner, S. 128 ff.; Lengyel, Rumänisch unierte Kirche, in: Rehder Peter, S. 564: Die Unierte orthodoxe Kirche Siebenbürgens ging 1948 mit 1,5 Mio. Mitgliedern in den Untergrund.

[320] Suttner, S. 32 f., 251 ff.: Nominell erfolgte die Konstituierung in Siebenbürgen und die An­schlusserklärung an Großrumänien unter dem Vorsitz beider Kirchen, nämlich der orthodoxen und Rumänischen, es waren aber - wie zufällig - beide Patriarchensitze vakant. Der Patriar­chensitz der Unierten wurde seit längerem nicht wieder besetzt und der orthodoxe Patriarch musste fliehen, weil er als ungarnfreundlich galt. Ansonsten galt das von dem Rumänischen Staat nach wie vor als Nationalfeiertag hochgehaltene „Plebiszit“ über den An­schluss Sieben­bürgens, d. i. die Gründung Großrumäniens, weder nach einem nationalen Gesetz, noch nach dem Völkerrecht, als authentischer Volksentscheid, sondern ein theatralisches Wiesenfest. Vgl. Lengyel, Rumänisch unierte Kirche, in: Rehder Peter, S. 561: Noch lange nach dem Anschluss Siebenbürgens springt im Kultur­schaffen die Karpa­tengren­ze zwischen den unter den Phanarioten gräzisierten Moldau und Walachei einerseits, und den gänz­lich latei­nisierten Siebenbürger andererseits, ins Auge.

[321] Suttner, S. 33 ff.

[322] Weczerka H., Die Rumänen, in: Aschenbrenner u. a., S. 129-131; Suttner, S. 32: Nach der Zwangsgräzisie­rung der rumänisch-orthodoxen Kirche wurde die rumänisch-katholische Kir­che Siebenbürgens zum Hort des Rumänentums. Obwohl es auch eine rumänisch-orthodoxe Kirche in Siebenbürgen gab, gingen alle Impulse zur Entstehung einer rumänischen Nationali­tät, zunächst jenseits der Karpaten, von der rumänisch-katholischen Intelligenz Siebenbürgens aus.

[323] Frenzke, S. 9, 52: Am 29. 11: 1968 wurde zum 50. Jahrestag der Vereinigung Siebenbürgens mit Rumänien eine Jubiläumssitzung abgehalten.

[324] Vgl. Fenyi, Recht und Unrecht in Grenzen (VIII.), in: Die Presse, vom 7. 9. 92, S. 5; Jes­zenszky Géza, Rede vom 19. August 1992, S. 8.

[325] Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 514, Am 23: August 1939 war Polen wieder aufgeteilt, und in der Folge die bal­ti­schen Staaten (Litauen, Lettland und Estland) und Bessarabien von der Sowjetunion einver­leibt. Vgl. Ploetz, S. 970.

[326] Die Presse, vom 3. September 1992, S. 8: Der nunmehrige Serbenführer in Bosnien, Karadžić, reklamiert das „Stimmrecht“ von 700.000 im Zweiten Weltkrieg von Kroaten mas­sakrierten Serben in Bosnien. Vgl. Ploetz, S. 1002 ff.: Zuvor wurden die Kroaten seit Trianon (1920) politisch, und ab der serbischen Diktatur (um 1928) blutig von den Serben verfolgt. Vgl. Der Spiegel, 30/1992, S. 130-138.

[327] Süddeutsche Zeitung, vom 11. 9. 91, S. 4.

[328] Ploetz, S. 1243: Die UdSSR propagierte ein neutrales Deutschland und protestierte gegen den Alleingang der Westmächte in den Westzonen (später BRD).

[329] Szilassy, S. 123; Kritt, S. 35 f., 45 ff.: Der rus­sische Außenminister Sasónow verhinderte die Eroberung Konstantinopels durch die siegreichen Balkanstaaten: Einerseits war Russland selbst zuvor bei seinen Feldzü­gen Richtung Bosporus durch den mili­tärischen Druck der West­mächte von der Eroberung Konstantinopels abgehalten worden, und anderer­seits würden seine neuen Pläne, über panslawisches Gebiet an die Adria zu kommen, durch die Eroberung Kon­stantinopels durch die Balkanstaaten durch­kreuzt. Russland bestand daher auf serbische Mittel­meerhäfen an der Adria.

[330] Ploetz, S. 1243: Die Abhängigkeit der amerikanischen Wirtschaftshilfe vom Ausscheiden Ju­goslawiens aus der Komintern ist eine unverkennbare Linie.

[331] Ploetz, S. 1243: Die Amerikaner boykottierten zielbewusst die russischen Reparationsforde­rungen von 20 Mio. Dollar, trotzdem dauerte es Jahre bis Stalin dem Zugszwang nachgab und sich an dem Rest Deutsch­lands schadlos hielt.

[332] Vgl. Süddeutsche Zeitung, vom 13. 9. 91, S. 4.

[333] Brückner, S. 228: Nachdem Jugoslawien 1948 aus der Komin­form ausgeschlossen wurde und die Ostblockstaaten ein Wirtschaftsembargo über das Land verhängten, suchte Tito ein entspannteres Verhältnis zu Italien und erhielt von den USA Kriegsmaterial, Lebensmittel und Rohstoffe im Wert von einer halben Mrd. US-Dollar. In der Folge griff Europa Jugoslawien unter die Arme. Vgl. Fritzler, S. 39 f.: Nach der Annah­me westlicher Unterstützung auf militärischem und wirtschaftlichem Gebiet lässt Tito 15000 moskauertreue Kommunisten inter­nieren, von denen viele gefoltert und getötet wurden.

[334] Ploetz, S. 1242 f.: Am 28. Juni 1948 wird Jugoslawien aus der Kominform ausgeschlossen. Am 29. Sep­tember 1948 kündigt die UdSSR kurz zuvor abgeschlossene militärische Bünd­nisse und Wirtschaftsabkom­men mit Jugoslawien, sodass anschließend Jugoslawien nunmehr Unterstützung von den USA bekommt.

[335] Ploetz, S. 1244, 1378 f.: Eine Anpassung an das sowjetische Modell erfolgt 1949-1955.

[336] Newhouse J., Bonn, der Westen und die Auflösung Jugoslawiens: Das Versagen der Diplo­matie - Chronik eines Skandals, in: Blätter für Deutsche und Internationale Politik, Nr. 10/1992, S. 1190 f., 1202 ff.; Winder Christoph: „Dieses Europa ist tot“ (Interview mit dem französischen Philosoph Alain Finkelkraut), in: Falter 49/92, S. 12-13; Schmid Klaus-Peter, Die Europäer finden keine gemeinsame Antwort: Hilflose Gemein­schaft, in: Die Zeit, Nr. 51, vom 11. Dezember 1992, S. 18 (vgl. S. 11-18); Szyszkowitz Tessa, „Ohnmacht eingestehen“ (Interview mit Lens Reuter), in: Profil, Nr. 51/14. Dezember 1992, S. 56; Rauscher H., 2. Ent­scheidung in Serbien, in: Wochenpresse, Nr. 51/17. Dezember 1992, S. 14-15; Meier Viktor, Das Zögern des Westens in Bosnien wirkt immer weniger verständlich, in: Frankfurter Allge­meine Zeitung, vom 16. 7. 1992. Vgl. Busch und Clinton sehen im Balkan-Krieg „keine ein­fache militärische Lösung“, in: Frankfurter All­gemeine Zeitung, vom 11. 8. 1992, S. 1 f.; Schmückle Gerd, Kann ein Krieg den Bürgerkrieg in Bosnien beenden?, in: Die Weltwoche, vom 13. August 1992, S. 5: Nach einer eher gewillkürten Interpretation der ein­ge­standenen Ratlosigkeit des österreichischen Bundespräsidenten Klestil, wonach jener keinen Lösungs­vor­schlag für Ex-Jugoslawien parat habe, kommt Schmückle zu dem makabren Schluss: „Dieser Bürgerkrieg muß wohl, wie alle Bürgerkriege vor ihm, von selbst ausbluten. Auch die Grau­samkeiten gehören zu dieser Kriegsart.“

[337] Der Spiegel 28/1992, S. 137: Nach der auf Andrew Ducan vom Londoner Institut für strate­gische Studien gestützte Meinung: „Es sei äußerst schwer zu erkennen, wer auf welcher Seite und gegen wen kämpfe.“ Serbenführer Karadžić tönte: „Wenn Amerika angreife, werde es in Bosnien ein zweites Vietnam erleben“. Vgl. Seifert Thomas und Vašek, Bomben auf Belgrad?, in: Falter 32/92, S. 7: Nachdem sogar österreichische Grüne den Frieden nur mehr durch eine energische Militärintervention gesichert sahen (vgl. Frankfurter All­gemeine Zeitung, vom 6. 8. 1992, S. 1 ff.) meinte der Strategieexperte John Zamentica, ebenfalls von dem Londoner In­stitut für strategische Studien: „Die bleiben dort einfach stecken.“

[338] Siegler, Archiv der Gegenwart, 56. Jahrgang, Folge 8/1986 - 12. bis 21. April 1986, S. 29797-29812; vgl. Wahls, S. 412 f.: Nachdem wie­derholt gefasste Terroristen Gaddafis Libyen als Hinterland belastet haben, bombardierten die USA am 14. April 1986 Tripolis. Gaddafi kam knapp mit dem Leben davon und mäßigte fort­an merkbar seine Politik.

[339] Süddeutsche Zeitung, vom 19. 7. 1991, S. 1.

[340] Galántai 1990, S. 122, 186.

[341] Raffay, S. 144.

[342] Tiseyre pu­blizierte ein Buch: Der Titel würde in der deutschen Übersetzung lau­ten: „Ein di­plomatischer Irrtum, - Das ver­stümmelte Ungarn“.

[343] Raffay, S. 187.

[344] Siebert u. a., S. 29 f.: In den beiden parlamentarischen Staaten Westeuropas verhindert an­fänglich nur die Stärke der demokratischen Staatsgesinnung einen inneren Zusammenbruch. So blieb die Regierungsautorität trotz innenpolitischen Spannungen erhalten. Indessen machte es auch in England und Frankreich die militäri­sche Notlage unausweichlich, kleine Kriegskabinet­te von fünf Mitgliedern zu bilden und mit diktatorischen Vollmachten auszustatten. So lag das Schicksal Englands und Frankreichs in den letzten kriegsent­scheiden­den Jahren in den Händen zweier Führer: Lloyd George und Clemenceau.

[345] Geheimer Brief von General Gondrecourt an Botschafter Barrere. In: Raffay, S. 99 f.

[346] Galántai 1985, S. 155 f.

[347] Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Archiv der Auswärtigen Angelegenheiten, Korrespondenz der Politischen Angelegenheiten, Rumänien, Faszikel 11, Auftragsbefehl an Herrn Generalmajor (General der Division) Berthelot, 7. Oktober 1918, in: Peter Pastor, Eine französisch-ru­mänische Intervention in Russland und das Ultimatum des Oberstleutnant Vix, in: Daruvar, S. 198, 216; Vgl. Raffay, S. 32 ff.

[348] Pastor, S. 198.

[349] Pastor, S. 199.

[350] a. a. O.

[351] Pastor, S. 200.

[352] a. a. O.

[353] Pastor, S. 200 ff.: Am 20. März 1919 überreicht schließlich Vix im Auftrag von d'Esperey die Verfügung der Friedenskonferenz vom 26. Feber 1919, in dem praktisch die Forderungen Berthelots erfüllt werden (sog. Vix-Note): allerdings unter dem Vorwand ganz anderer - an­geblich dringenden - mili­tärischen Notwendig­keiten, also vor den übrigen Alliierten verdeckt. In der vorangegangenen scharfen internen Kontroverse zwi­schen d'Esperey und Berthelot sah sich schließlich Clemenceau genötigt Berthelot seines Kommandos zu entheben. D'Esperey, der mit Berthelot stritt, weil er durch die Verletzung der Belgrader Waffenstillstands­linie vom 13. November 1918 die bolschewistische Machtübernahme in Ungarn voraussagte, weigerte sich wochenlang die aufgrund falscher Angaben zu­standegekommene Verfügung der Friedens­konferenz vom 26. Feber 1919, worin eine neue Waffenstillstandslinie festgesetzt wurde, den Ungarn zu übergeben. Erst nach der verlangten direkten Weisung (S. 202) von Clemenceau an d'Esperey, wo­mit der Vorsatz Clemenceaus, die bolschewistische Machtübernahme in Ungarn durch einen Kunstgriff zu bewirken, erwiesen ist, war d'Es­perey bereit, die Ungarn von der nach­träglichen Änderung der Waffenstillstandsbedingungen zu informieren.

[354] Pastor, S. 200: Die zitierte Beschwerde d'Espereys ist der eindeutige Beweis dafür, dass Cle­menceau wusste und wissen musste, dass die sog. Vix-Note die bolschewistische Machtüber­nahme in Ungarn verursacht. Da­mit ist Clemenceau als Kriegsverbrecher überführt: durch die­se diplomatische Finte den Vorwand für eine als Befreiungskrieg getarnte militärische Inter­vention künstlich geschaffen zu haben.

[355] Pastor, S. 205: Im Gegensatz zu Berthelot woll­ten d'Esperey und Clemenceau nicht zu auf­fällig die rumä­nische Invasion in Siebenbürgen direkt (erkennbar) militä­risch steuern. Sie ha­ben jedoch jeden Flächenge­winn der rumänischen Invasionsarmee propagandistisch (als not­wendigen Schutz der Nationalitäten) und durch die Friedenskonferenz als „Sicherung strate­gisch wichtiger Positionen“ durch Rumänien - als den Ver­bündeten der Alliierten - gedeckt, beziehungsweise nachträg­lich durch diverse Manipulationen sanktioniert.

[356] A. a. O.: Sogar die Amerikaner waren be­reit die Interpretation zu dulden, dass der mi­litärische Schutz der von den Ungarn angeblich verfolgte ru­mänische Nationalität durch regu­läre rumänische Truppen jenseits der Waffenstillstandslinie in Ungarn, als die Besetzung strate­gisch wichtigen Positionen im besiegten Land aufgefasst werden kann. Was zu diesem Zweck dann alles von der Kriegspropaganda der Sieger den Ungarn angedich­tet wurde, gehört zu den Spitzenleistungen der Lügenpropaganda.

[357] Raffay, S. 36 ff.; Vgl. Pastor, S. 200.

[358] Raffay, S. 42: In der (zweiten) Version des glei­chen Telegramms, den Berthelot indirekt über das militäri­sche Oberkommando (Amtsweg) erhielt, wird etwas ausführlicher dargelegt, dass Frankreich die gleichen Gebietszusagen - wie in dem Geheimvertrag von 1916 - unter einem neuen Rechtstitel Rumänien gegenüber zu erfüllen gedenkt.

[359] Pastor, S. 199 f.: Die gleichlautenden Zusicherungen ließ der französische Außenminister Pichon über den französischen Botschafter in Bukarest den Rumänen zukommen.

[360] Pastor, a. a. O.

[361] Brief vom General Berthelot vom 11. 1. 1919, in: Raffay, S. 34; Vgl. Pastor, S. 201.

[362] Vgl. Kohn Hans, Reflections on colonialism, in: The Idea of Colonialism, ed. by Robert Strausz-Hupé and Harry W. Hazard, New York 1958.

[363] So hat Berthelot im Auftrag von Clemenceau die ohnehin völkerrechtswidrig erworbenen Gebiete durch Rumänien - gegen den Willen der Amerikaner und Italiener - noch einmal ver­doppelt.

[364] Raffay, S. 33; Pastor, S. 201: General d'Esperey ermahnte als Vorgesetzter General Berthe­lot: nicht als Makler Rumäniens aufzutreten, oder seine Abberufung zu beantragen. Nach der Eskalation des Streits warf der zornige Clemenceau Berthelot vor, er benehme sich wie ein rumänischer Staatsmann, eher denn ein unparteiischer Schiedsrichter der rumäni­schen Lage.

[365] Raffay, S. 108.

[366] Ormos, S. 162: Berthelot hat auch bei der bolschewistischen Machtübernahme eine zwielichti­ge Rolle gespielt.

[367] Pastor, S. 202 f, 206 f.: D'Esperey verlangte eine Demarkationslinie zwischen den Ungarn und den Rumä­nen, weil er die rumänische Intervention in Siebenbürgen missbilligte, und für einen Kriegsgrund hielt. Nach­dem d'Esperey von der (von Clemenceau gesteuerten) Friedens­konferenz daraufhin überfahren wurde, und in dem Beschluss von 26. Feber 1919 statt der von ihm verlangten Demarkationslinie zur geltenden Waffen­still­standslinie, auf die Schaffung einer neuen Waffenstillstandslinie mit Demarkationszone ver­pflichtet wur­de, die alle Verletzungen des Waffenstillstandes durch Rumänien, unter dem Vorwand bolschewistischer Um­triebe, nachträglich le­gitimierte, schöpfte er Verdacht, dass die Änderung auf die Annexion von Sieben­bürgen durch die Rumänen abziele, und nahm den Krieg mit Ungarn als unvermeidlich an. Er verschleppte solange die Durchführung und verlangte, unter Vorhalt, eine di­rekte Wei­sung von Clemenceau (S. 202), der somit als Letztverantwortliche zeichnete. D'Esperey liefer­te damit der Nachwelt den einwandfreien Beweis dafür, dass Clemenceau mit dem Vorsatz den Waffenstillstand mit Ungarn verletzte, um durch die hieraus resultie­rende kommunistischen Machtübernahme den Vorwand zur militärischen Intervention in Ungarn zu schaf­fen, und die schon Jahre zuvor gemachten völkerrechtswidrigen Gebietszusagen an die Nachfolgestaa­ten die Do­naumonarchie durch diesen neuen scheinbaren Befreiungskrieg gegen Ungarn zu legiti­mieren.

[368] Pastor, S. 203.

[369] Pastor, S. 202: Dafür war ein erteilter Befehl erforderlich, nachdem in der Slowakei auf In­itiative der tschechoslowakischen Regierung, und dem Belgrader Militärabkommen (Waffen­stillstand mit Ungarn von 13. November 1918) zum trotz, die Grenzen ge­ändert worden wa­ren.

[370] Raffay, S. 47 ff.; Pastor, S. 203 f.: Bereits am 19. Feber 1919 regte der Chef des französi­schen General­stabes, Alby, die Änderung der Waffenstillstandslinie mit den Ungarn mit der Begründung an, dass die Ru­mänen dadurch den Bolschewismus besser bekämpfen könnten.

[371] Pastor, S. 206.

[372] Pastor, S. 208 ff.

[373] Pastor, S. 200.

[374] Raffay, S. 139 f.

[375] Gerő, S. 295; Raffay, S. 161.

[376] Raffay, S. 144.

[377] Galántai 1990, S. 167; Die unter Millerande über Paléologue angelaufenen verhei­ßungs­vollen Gespräche mit den Ungarn verliefen im Sand, weil - so ließ die französische Regierung die Ungarn wissen - die Nachbarn Ungarns beharrten auf die Gebietsgewinne (auf die Geheimverträge ge­stützt), und da sind der französischen Regierung die Hände gebunden. Nur wenn die neuen Nachbarn Ungarns freiwillig auf die - nach dem Waffenstillstand - von Ungarn „eroberten“ Gebiete verzichtet hätten, hätte die französische Regierung etwas für Un­garn tun können.

[378] Schütz, S. 52: Am 8. 11. 1911 meldete die Frankfurter Zeitung, dass Sir Edward Grey den Bestand einer englisch-französischen Militärkonvention bestritten hat. Tatsächlich jedoch wur­de am 20. Juli 1911 eine bis in Einzelheiten ge­hende Militär-Konvention zwischen Paris und London abgeschlossen. Grey hat nicht nur die Weltöffentlichkeit, sondern vor allem das eng­lische Unterhaus belogen. Es handelte sich um ein militäri­sches Regierungsabkommen ohne Ratifikation durch das Parlament. Selbst die deutsche Forschung heute geht meistens von der falschen Annahme aus, dass England wegen der Verletzung der Belgischen Neutralität durch Deutschland in den Krieg eingetre­ten ist. Der Kriegseintritt Englands wegen Belgien ist im angloame­rikanischen Rechtsdenken der zen­trale Punkt.

[379] Schütz, S. 55.: In Zusammenhang mit der geheimen französisch-russischen Marinekonven­tion vom 16. Juli 1912 wird verallgemeinernd - im Hinblick auf die geheime englisch-französi­sche Militärkonvention vom 20. Juli 1911 - festgestellt: dass geheime Militärkonventionen grundsätzlich nur dem Offensivkrieg dienen kön­nen, weil sie einen Angriff - durch Abschrec­kung - nie verhindern kön­nen. Wer den Krieg zu vermeiden sucht, warnt den Gegner. Auch das französisch-englisches Übereinkommen zum gemeinsamen Vorgehen im Kriegsfall ist in der Form eines Notenwechsel am 22. und 23. November 1912, als Ersatz für einen offiziel­len Vertrag, zustandegekommen: um das Parlament zu hintergehen. Das konsequent fortgesetzte System der Geheimverträge ermöglichte es der Entente, die ganze Kriegsschuld den Mittel­mächten zu unter­schieben. Die Mittelmächte waren militärisch eindeu­tig in der schwächeren Position gegenüber der min­destens zweifachen militärischen Überlegenheit der Entente: und versuchten durch Säbelrasseln die sie bedrohenden Mächte abzuschrecken. Ihr offenes Spiel wurde in Kriegsschuld umgemünzt.

[380] Galántai 1964, S. 229: Nach der ungarischen Übersetzung von Lenins Werke.

[381] a. a. O.

[382] Galántai 1964, S. 230.

[383] Kessler, S. 98; Torke, S. 177; vgl. Maser, S. 337.

[384] Schramm, Bd. 3, Teil 1, S. 572 f.

[385] Am 15. 2. 1998 um 17 Uhr 30 ist im deutschen Fernsehen SW3 eine Sendung über die deutsche Finanzierung von Lenin ausgestrahlt worden.      


 [COMMENT1]Fußnote: siehe Mitterrand weiter oben!

 [COMMENT2]Literatur!

 [COMMENT3]Die Türken begannen mit dem Ausbau der vorge­schobenen christ­lich orthodoxen Heiler Friedrich, Urkirche und Ostkirche, München 1937, S. 154 ff.: Der Ranghöchste der ortho­doxen Patriarchen hat nach wie vor seinen Sitz in Konstantinopel (Istanbul), der damaligen Hauptstadt des osmanischen Reiches, und galt als Spielball der türkischen Herrscher. Nur 31 von 314 Patriarchen starben in ihrem Amt. Als Vasallenfürsten des Sultans schafften sie die slawischen Patriarchen und Liturgie ab (1766-1767) und gräzisierten die europäi­sche Orthodoxie. Die Befreiungskriege der Nationalitäten gegen die Türken am Balkan gingen ab der zweiten Hälfte des 20. Jh. mit dem Kirchenkampf um neue orthodoxe Nationalkirchen gegen die griechische Kirche einher. Kirchen, die im türki­schen Auftrag und mit der von den Türken geför­der­ten systematischen Sied­lungs­politik und der nationalen Unterwanderung der ungarischen Ge­bie­te in Angriff nahmen, um den "christlich orthodoxen", beziehungsweise

 [COMMENT4]Siehe weiter oben: Ursprünglich und eigentlich waren die konfes­sionell (christlich) orthodoxen Nationali­täten für die Öster­reicher türkische (osmanische) Staatsan­gehörige. 

 [COMMENT5]Um die Aufmerksamkeit von den ethnischen Säuberun­gen - in den Fußstapfen der panorthodoxen "Siedlungspolitik" des tür­kischen Impe­riums - abzulenken.

 [COMMENT6] So haben nach der rumänischen Plünderung der deutschen Siedlungen die ru­mänischen Militärs durch Terror die sie­benbür­ger Sachsen - in einer Sitzung in Medgyes - am 8. Jänner 1919 zur Anerken­nung der Annexion von Sieben­bürgen durch Rumänien ge­zwun­gen

 [COMMENT7]?Dies ist zu­mindest dann der Fall, wenn die Kritik der Friedensverträge auf die pseu­do­juristische Argumente der Siegermächte näher eingeht und beim Sprach­gebrauch verweilt.

 [COMMENT8]Balten!

 [COMMENT9]Und deswegen hat das fr­an­zösische Oberkommando alles so in­sze­niert, dass die Rumänen prak­tisch allein ganz Ungarn von dem "Bolschewismus be­freit" haben: da­mit sie zum Sc­hein nach­träglich ei­nen halbwegs plausiblen Rechtsgrund für die Weg­nahme Siebenbürgens konstruierten, was al­ler­dings zum Zeitpunkt der doch höchst frag­würdigen Gebietszusage an Rumänien nicht vorhanden war. Vielmehr wetterte in der geheimen Korrespondenz selbst Clemenceau zunächst entschieden gegen jedweden rumänischen Anspruch aus dem Titel eines (verspäteten) Verbündeten gegen die Habsburgermonarchie. Formell war der neue Bündnisvertrag mit den Rumänen praktisch erst nach der Kapitulation der Mittelmächte zustandegekommen. Im übrigen ist auch Polen nach dem gleichen unrechtmäßigen Prinzip deutsches Territorium zugesprochen worden (als Abgeltung für einen Feldzug gegen den russischen Bolschewismus), obwohl hier sogar die Volksabstimmungen für Deutschland ausgegangen 

 [COMMENT10] Die vom "historischen Aktionismus" Fischers erreichte faktische Einschränkung der Freiheit der Wissenschaft durch Psychoterror ist in der neueren Wissenschaftsgeschichte einmalig. Analog ist aber das grenzenlose Vertrauen der bürgerlichen Demokratie in das Vernunftsprinzip der zweiten Republik in Deutschland zum Verhängnis geworden. Das sog. Vernunftsprinzip möchte nämlich undifferenziert immer nur abwarten bis alles vorbei ist, weil die unverzichtbaren Vorzüge der Selbstregulierung gefährdet sein könnten, leider auch dann, wenn es sich die Tatenlosigkeit nicht mehr leisten kann. 

 [COMMENT11]Literatur!

 [COMMENT12]Nach dem vollzogenen Meinungsschwank der Großmächte von der Empörung über den serbischen Attentat gegen den österreichischen Thronfolger zu einer gekünstelten Empörung über die angebliche Souveränitätsverletzung durch das österreichische Ultimatum an Serbien.

 [COMMENT13]Literatur!

 [COMMENT14]Literatur!

 [COMMENT15]Es sei nochmals an die­ser Stelle in Er­innerung gerufen, dass das in jün­gerer Zeit international verein­bar­te Verbot der Verhand­lungen mit Terroristen als politischen Gegner, die Korrektheit der in St. Germain fälschlich für schuld­haft hinge­stell­ten Verhal­ten Österreichs gegen den serbischen Terro­rismus bestätigt. Es war da­mals auch kaum zu er­warten, dass etwa die französis­che Diplomatie 1914 mehr Recht für Österreich auf die Be­kämpfung des serbischen Terrorismus eingeräumt hätte, als 1919 in St. Germain.

 [COMMENT16]Literatur!

 [COMMENT17]Literatur und abrunden!

 [COMMENT18]Fußnote: Gaddafi.

 [COMMENT19]Weitere Orientierungspunkte: Deutsch‑französischer Krieg 1871 und das Verhängnis in Elsaß‑Lothringen; Österr.‑ung. Ausgleich 1867 und diesbezügliche Vereinbarungen über Siebenbürgen und Kroatien; Berliner Kongreß 1878 und die Bosnienfrage; deutsch‑österreichischer Militärbund 1879 und Konsequenzen; Verbot der Radikalen nach Wahlsieg in Serbien durch den König um 1898/99, Exil des Radikalistenführer Pašiƒ und anschließender Ermordung des Königs um 1903 und Machtergreifung der Radikalen.

 [COMMENT20]Ein von Moslems bewohnte Landstreifen zwischen Serbien und Montenegro, gewissermaßen ein Verbindungsstück zwischen Albanien und Bosnien, kommt als eine eigene Verwaltungseinheit unter englische (und französische?) Kontrolle (unter dem Namen Sandschak oder ähnlich).

 [COMMENT21]Grey bot allerdings zunächst die von der Tripelentente geduldete Besetzung Belgrads durch Österr.‑Ung. als Faustpfand an: damit Wien ihre Bedingungen in Serbien diktieren kann.

 [COMMENT22]Die Beteuerung des Zaren wird in einem Brief des serbischen Regierungschefs an seinen Generalstabschef wird als Hinhaltetaktik entlarvt.

 [COMMENT23]Inoffiziell ist die Nachricht zumindest aus diplomatischen Kreisen durchgesickert, weil Rußland sofort die Verbündeten informiert hat.

Geheimverträge!

Literatur!

In der Slowakei gab auch ein bolschewistischer Aufstand den Vorwand der Tschechischen Invasion und Annexion.

Literatur!

Ev. den ganzen Absatz nach unten verschieben!

Literatur!

Literatur!

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den meisten Fällen ausdrücklich die in den Pariser Vororteverträgen 1919‑1920 festgeschriebenen Grenzen bestätigt.

Im Kontext abrunden!

Literatur und Abrunden!

Literatur

Literatur!

Literatur!

Datum

Nachdem es feststeht, dass nicht das französische Volk, sondern der von der Kolonialzeit her über­mächtige Militarismus Machtpolitik statt Frieden gemacht hat, der nicht nur das unga­rische, sondern vor allem das fran­zösische Volk hinterging, und spätestens in der zweien Halbzeit gegen einen schon so gut wie geschlagenen und friedensbereiten Deutschland Millionen Franzosen  für die imperialistischen Ziele der Militaristen in den sinnlosen Tod geschickt hat, sollte vom Beispiel der auffälli­gen Ungerechtigkeiten des Friedens mit den Ungarn her neu interpretiert, das Gesamtkonzept der "Frieden" genannte Neugestaltung Europas, durch die vom Militarismus bestimm­ten Groß­machtpolitik, vom franzö­sischen Volk nicht länger kritiklos hingenommen wer­den.

Auch über den Zusammenbruch der Kroatischen Front, nicht etwa infolge Kriegshandlungen oder aus nationalistischen Motiven, sondern aufgrund der vom Feind geschürten bolschevistischen Agitation unter den kroatischen Soldaten, herrscht im allgemeinen vornehmes Schweigen Galántai, Magyarország, S. 320: Die bolschewistische Propaganda spricht von einer auch die Nationalitäten mitreißenden Radikalisierung der Massen.. Der Zusammenbruch der kroatischen Front hat aber den Ersten Weltkrieg faktisch beendet und Österreich zur bedingungslosen Kapitulation gezwungen. Es fehlt also auch während dem Krieg nicht politischen Ereignissen von weltbewegender Bedeutung. Die Ursachen und Zusammenhänge um die mißlungenen Friedensbemühungen, insb. die erschöpfende Aufklärung der mangelnden Friedensbereitschaft der späteren Sieger harrt einer entsprechenden Behandlung.

Ohne an dieser Stelle näher auf Fragen einzugehen, ob und inwieweit der Leninismus als Sprungbrett des Stalinismus fungierte, und somit den Weg für abermillionen Sowjetbürger in den Tod ebnete, könnte und sollte eine Neuorientierung der Geschichtsforschung angeregt werden, oder eine eigene Disziplin innerhalb der Geschichtsforschung, die ihre Aufmerksamkeit der Erforschung der Geheimnisse des militärischen Sieges an sich widmet. Es soll von der Grunderkenntnis ausgehen, dass ein militärischer Sieg, auch wenn die ökonomischen Einsichten nicht stets zu der zwingenden Einsicht führen würden, naturgemäß nur auf Kosten anderer überhaupt möglich ist. Kein Militär kann auf eigene Kosten sich einen Sieg leisten. Der Weltkommunismus bekannte sich offen zu der Theorie des Sieges der bewaffneten Weltrevolution, die sich die Verlierer einiges kosten lassen müßten.

 

Überblicksmäßige Aufzählung markanter Punkte wie: Umgehung der Volksabstimmungen in Böhmen, inszenierter Krieg in Ungarn usw.