Gabriel Foco
DER VERLORENE FRIEDE
NACH DEM GEWONNENEN KRIEG
Kritik an den Pariser Vororteverträgen
1919-1920
aus ungarischer Sicht.
WIEN
1994
7.1 Der historische Hintergrund
7.2 Der ideologische Hintergrund
7.3 Der machtpolitische Hintergrund
10.1 Verweigerte Volksabstimmung
11.1 Das österreichische Ultimatum
11.2 Die serbische Antwortnote
11.3 Unterlassung internationaler Verhandlungen
11.7 Die russische Mobilmachung
14 KRIEGSVERHÜTUNG AUF DEM BALKAN
Anm. Anmerkung
Aufl. Auflage
BRD Bundesrepublik
Deutschland
DDR Deutsche
Demokratische Republik
CSR Sozialistische
Republik Tschechoslowakei
ed. edited
EU Europäische
Union
kgl. königlich
K. u.
K. Kaiserlich
und Königlich (Österr.-Ungar.)
NATO North
Atlantic Traty Organisation
österr. österreichische
SHS Königreich
der Serben, Kroaten und Slowenen
UdSSR Sowjetunion
ung. ungarische
UNO Vereinte
Nationen
US Vereinigte
Staaten
USA Vereinigte
Staaten von Amerika
Aschenbrenner
Viktor / Birke Ernst / Kuhn Walter / Lemberg Eugen (Hrsg.): Die Deutschen und
ihre östliche Nachbarn. Ein Handbuch, Frankfurt 1967.
Bansleben
Manfred: Das österreichische Reparationsproblem auf der Pariser Friedenskonferenz
1919, Wien 1979, Diss.
Bartel
Horst u. a. [/ Bertsch Herbert / Meisel Gerhard / Rosenberg Werner / Schmidt
Walter / Schmiedt Roland Franz / Schumann Wolfgang / Stöckigt Rolf / und ein
Kollektiv von Mitarbeitern des Ditz Verlages]: Sachwörterbuch der Geschichte
Deutschlands und der deutschen Arbeiterbewegung, Berlin 1969.
Baumgart
Winfried (Hrsg.): Die Julikrise und der Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914,
Darmstadt 1983.
Brook-Shepherd,
Gordon: Monarchien im Abendrot, Europas Herrscherhäuser bis 1914, Wien 1987.
Brook-Shepherd,
Gordon: Die Opfer von Sarajevo, Erzherzog Franz Ferdinand und Sophie von
Chotek, Stuttgart 1989.
Brookes
C.: Rumänische Geschichte und Zivilisation, Wien 1989.
Brückner
Michael / Maier Roland / Przyklenk Andrea: Der Europa-Ploetz: Basiswissen über
das Europa von heute, Würzburg 1993.
Bushnell P. T. / Shlapentokh V. / Vanderpool C. K. / Sundram J.: State
organized Terror: Tragedy of the modern State, Oxford 1991.
Cooc Chris / Paxton John: European Political Facts 1918-73, London
1975.
Czernin
Ferdinand: Die Friedensstifter, Männer und Mächte um den Versailler Vertrag,
Wien 1964.
Daruvar
Yves: Das dramatische Schicksal Ungarns, Trianon, oder die Teilung Ungarns,
Deutsche Übersetzung von Sibylle Lankes und Gabriele Troidl, München 1985
(Titel der Originalausgabe: Le destin dramatique de la Hongrie+, Paris
1971).
Duve
Freimut: Vom Ende der Souveränität, in: Der Spiegel, Nr. 39/1991, S. 197-200.
Ermacora
Felix: Der unbewältigte Friede. St. Germain und die Folgen, Wien 1989.
Falter:
Wiens shopping guide Maganzin; die 600 besten Stadt-Tipps, Falter best of
Vienna – Wien 1993 – ... (Falter Verl.-Ges.)
Fischer
Eugen: Die kritischen 39 Tage, Berlin 1928.
Frankfurter
Allgemeine: Zeitung für Deutschland, Frankfurt am Main 1949 – ... (Frankfurter
Allgemeine Zeitung).
Franzen
August: Kleine Kirchengeschichte, Wien 1976.
Frenzke
Dietrich: Rumänien, der Sowjetblock und die europäische Sicherheit. Die Völkerrechtliche
Grundlagen der rumänischen Außenpolitik, Berlin 1975.
Fritzler
Marc: Stichwort: Das ehemalige Jugoslawien, München 1993.
Funke
M.: Terrorismus, Untersuchungen zur Struktur und Strategie revolutionärer
Gewaltpolitik, Düsseldorf 1977.
Galántai
József: Magyarország az első világháborúban 1914-1918, Budapest 1964.
Galántai
József: Der österreichisch-ungarische Dualismus 1867-1918, Wien 1985.
Galántai
József: Die Österreichisch-Ungarische Monarchie und der Weltkrieg, Budapest
1979.
Galántai
József: A trianoni békekötés 1920, Budapest 1990.
Galántai
József: Trianon és a kissebségvédelem. A kissebségvédelem nemzetközi jogrendjének
kialakítása 1919-1920., Budapest 1989.
Gebhardt
Bruno: Handbuch der deutschen Geschichte, Herausgegeben von Grundmann Herbert,
Stuttgart (achte, vollständig neubearbeitete Auflage) 1960, verbesserter
Neudruck 1963.
Geiss
Immanuel: Julikrise und Kriegsausbruch 1914, Hannover 1963.
Ghermani
Dionisie: Die historische Legitimierung der rumänischen Nationalitätenpolitik,
in: Südosteuropa, Jg. 35, 1986, S. 340-354.
Gerő
András: Sorsdöntések, Budapest 1989.
Gopċević
Spiridion: Rußland und Serbien 1804-1915, München 1916.
Gruber
Rudolf: „Die Kämpfe gehen weiter“, Von der EG ließ sich Serbien bislang nicht
beeindrucken. Im Gegenteil. In: Profil, Nr. 37, vom 9. September 1991, S. 73-75.
Gutteridge W.: The New Terrorism, London 1986.
Hantsch
Hugo: Leopold Graf Berchtold, Grandseigneur und Staatsmann, Graz 1963.
Heiler
Friedrich: Urkirche und Ostkirche, München 1937.
Hellmann
Manfred / Schramm Gottfried / Zernack Klaus. (Hrsg.): Handbuch der Geschichte
Rußlands II./I., Suttgart 1989.
Herzfeld,
Hans: Die moderne Welt 1789-1945, II. Teil, Weltmächte und Weltkriege, Die
Geschichte unserer Epoche 1890-1945, Braunschweig 1957.
Hillgruber
A. / Dülffer Jost: Ploetz (Hrsg.), Geschichte der Weltkriege, Mächte, Ereignisse,
Entwicklungen 1900-1945, Würzburg 1981.
Horn
Gyula: Fernsehinterview, ausgestrahlt am 8. 3. 1987, in: Südosteuropa, Jg. 36.,
1987, S. 281-284.
Hunfalvy
Pál: Die Rumänen und ihre Ansprüche, Wien 1883.
Illisz
L. László: Marinko és Arkan gyilkosságai, in: Népszava, vom 16. Jänner 1995, S.
4.
Jedin
Hubert: Kleine Konzilsgeschichte, Mit einem Bericht über das Zweite
Vatikanische Konzil, Wien 1978.
Jeszenszky
Géza: külügyminister beszéde a Határontúli Magyarok Fórumán, Budapest, 1992.
augusztus 18. (Rede des ungarischen Außenministers auf dem Forum der Ungarn
jenseits der Grenze, Budapest, 18. August 1992).
Jeszenszky
Géza: külügyminister beszéde a Magyarok III. Világkongresszusán, Budapest,
1992. augusztus 19. (Rede des ungarischen Außenministers auf dem III.
Weltkongreß der Ungarn, Budapest, 19. August 1992).
Heresch
Elisabeth: Nikolaus II., „Feigheit, Lüge und Verrat“, Leben und Ende des
letzten russischen Zaren, München 1992.
Keller H. R.: The Dictionary of Dates, New York 1934, Band I.
Kessler
Wolfgang: Rußland-PLOETZ, Russische und sowjetische Geschichte zum Nachschlagen,
Würzburg 1991.
Kleindel
Walter: Der Erste Weltkrieg, Daten-Zahlen-Fakten, Wien 1989.
Kolar
Othmar: Die nationale Minderheiten in Rumänien zwischen 1944 und 1965, Wien
1989. Diplomarbeit.
Köpeczi
Béla, Hrsg.: Kurze Geschichte Siebenbürgens, unter Mitarbeit von: Gábor Barta,
István Bóna, László Makkai, Zoltán Szász, Budapest 1990.
Kosáry,
Domokos: Napoleon et la Hongrie, Budapest 1979 (STUDIA HISTORICA, Academiae
Scientiarium Hungaricae 130.).
Köster-Hetzendorf
Marten: Der Zigeunerbaron auf rumänisch, in: Die Presse, vom 12. April 1990.
Kritt
Robert: Die Londoner Botschafter Konferenz 1912-1913, Wien 1960, Diss.
Kurier:
Unabhängige Tageszeitung für Österreich, Wien 1959 – ... (Mediaprint
Zeitungs-u. Zeitschriftenverl.)
Lloyd George (David): The Truth about the Peace Treaties, London 1938.
Macartney, C. A.: National States and National Minorites, London 1934.
Magyar Nemzet, polgári napilap.
Makkai László, Erdély a középkori Magyar Krályságban (896-1526), in:
Köpeczi Béla, Mócsi A., Makkai L., Szász Z., Hrsg., Erdély története, Budapest
1986, Bd. I., S. 235-408, 582-600.
Makkai
László: Herausbildung der ständischen Gesellschaft (1172-1526), in: Köpeczi
Béla, Hrsg., unter Mitarbeit von: Gábor Barta, István Bóna, László Makkai, Zoltán
Szász, Kurze Geschichte Siebenbürgens, Budapest 1990, S. 175-240, 701-703.
Maser
Werner: Die Frühgeschichte der NSDAP, Hitlers Weg bis 1924, Frankfurt am Main
1965.
Meier
Viktor: Das Zögern des Westens In Bosnien wirkt immer weniger verständlich, in:
Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 16. 7. 1992.
Meyer
T.: Am Ende der Gewalt? Der deutsche Terrorismus - Protokoll eines Jahrzehnts,
Frankfurt 1980.
Miller
Irene: Zwischen Mutterländern hin - und hergerissen. Recht und Unrecht in
Grenzen - Europa von den Pariser Verträgen bis heute (V.). In: Die Presse, vom
31. 8. 1992.
Mirow
Jürgen: Geschichte des deutschen Volkes. Von den Anfängen bis zur Gegenwart,
Gernsbach 1990.
Mitterrand,
François: Discours de M. le Président de la République au cours de la séance solennelle
devant le parlement, Bucarest, 19 Avril 1991, in: La politique étrangère de
la France, Textes et documents, Mars - Avril 1991, Ministère des Affaires
Étrangères (Service d'Information et de Presse), Paris 1991, S. 133-143.
Mommsen
Wilhelm: Geschichte des Abendlandes, von der französischen Revolution bis zur
Gegenwart 1789-1945, 2. Aufl., München 1960.
Moravcsik
Gyula: Byzantinoturcica, Die byzantinischen Quellen der Geschichte der Türkvölker,
Berlin 1983.
Newhouse
J.: Bonn, der Westen und die Auflösung Jugoslawiens: Das Versagen der Diplomatie
- Chronik eines Skandals, in: Blätter für Deutsche und Internationale Politik,
Nr. 10/1992.
Olzog
Günter: Zeitgeschichte in Bildern und Zahlen, München 1960.
Ormos Maria: From Padua to the Trianon 1918-1920, Budapest 1990.
Papers Relating to the Foreign Relations of the United States: 1919 The
Paris Peace Conference I-XIII, Washington 1942-1947. [Foreign relations of the United States / United States,
Department of State, Historical Office, Bureau of Public Affairs . -
Washington, DC : United States Gov. Print. Office, 1947 – 0071-7355. –
(Diplomatic papers )]
Pauli
Herta; Das Geheimnis von Sarajevo, Wien 1966.
Pastor
Peter: Eine französisch-rumänische Intervention in Rußland und das Ultimatum
des Oberstleutnant Vix; Hintergrund der Ereignisse, denen zufolge Ungarn
Siebenbürgen verlor, in: Daruvar, S. 197-216.
Peyfuss
Maximilian: Die aromunische Frage und die österreichische Politik von den Ursprüngen
bis zum Jahre 1905, Diss., Wien 1971.
Ploetz
Karl Julius: Der Große Ploetz, Auszug aus der Geschichte, Würzburg 1980.
Poletika
N. P.: Der Sarajevoer Mord, Leningrad 1930.
Die
Presse: unabhängige Tageszeitung für Österreich – Wien 1948 – ...
Profil:
das unabhängige Nachrichtenmagazin Österreichs – Wien 1970 – ...
(Wirtschaftstrend-Zeitschr.-Verl.)
Raffay
Ernő: Trianon titkai, Budapest 1990.
Rauchensteiner,
Manfred: Der Tod des Doppeladlers, Wien 1994 (2. Auflage).
Rauscher
H.: 2. Entscheidung in Serbien, in: Wochenpresse, Nr. 51/17. Dezember 1992, S.
14-15.
Recht
und Unrecht in Grenzen - Europa von den Pariser Verträgen bis heute (I.-IX.),
in: Die Presse (fortgesetzt) 14. August - 8. September 1992 (14., 18., 21.,
28., 31. August und 4., 5., 7., 8. September 1992).
Rehder,
Peter (Hrsg.): Das neue Osteuropa von A-Z: Staaten, Völker, Minderheiten,
Religionen, Kulturen, Sprachen, Literaturen, Geschichte, Politik, Wirtschaft;
neueste Entwicklungen in Ost- und Südosteuropa [Autoren: Tilman Berger,
Wilfried Fiedler, Albrecht Lempp, Zsolt Lengyel, Petra Rehder, Silvia Topf,
Judith Wermuth], München 1992.
Rönnefarth
Helmuth: Vertrags-Ploetz, Konferenzen und Verträge, ein Handbuch geschichtlich
bedeutsamer Zusammenkünfte, Vereinbarungen, Manifeste und Memoranden, Teil
II: 1493-1952, Bielefeld 1953.
Schmid
Klaus-Peter: Die Europäer finden keine gemeinsame Antwort: Hilflose Gemeinschaft,
in: Die Zeit, Nr. 51, vom 11. Dezember 1992, S. 18 (vgl. S. 11-18).
Schmückle
Gerd: Kann ein Krieg den Bürgerkrieg in Bosnien beenden?, in: Die Weltwoche,
vom 13. August 1992, S. 5.
Schramm
Gottfried (Hrsg.): Handbuch der Geschichte Rußlands, Band 3, Teil 1, Stuttgart
1981-1983.
Schütz
Waldemar (Hrsg.): Chronologie, Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert,
bearbeitet von Preradovich Nikolaus, Rosenheim 1990.
Schwarz
Karl-Peter: Idiotie des Jahrhunderts oder Ende eines Mythos. Recht und Unrecht
in Grenzen - Europa von den Pariser Verträgen bis heute (I.). In: Die Presse,
vom 14. 8. 1992.
Seton-Watson Hugh and Christopher: The Making of a New Europe, R. W.
Seton-Watson and the last years of Austria-Hungary, London 1981.
Seton-Watson
R. W.: Die südslawische Frage im Habsburgerreiche, Berlin 1913.
Siebert
E. / Haberli W. / Gruner E.: Weltgeschichte des 20. Jahrhunderts, (Vierte
Auflage) 1982.
Siegler,
Heinrich von, Hrsg.: Archiv der Gegenwart, Die weltweite Dokumentation für
Politik und Wirtschaft, Königswinter 1931 – ...
Sobel
A.: Political Terrorism, Volume 1, Oxford 1975.
Der
Spiegel: das deutsche Nachrichten-Magazin, Spiegel-Verl. Augstein, Hamburg 1946
– ...
Stadtmüller
Georg: Geschichte Südosteuropas, Wien 1976.
Stoecker
Helmuth / Rüger Adolf (Hrsg.): Handbuch der Verträge 1871-1964, Verträge und
andere Dokumente aus der Geschichte der internationalen Beziehungen, Berlin
1968.
Strausz-Hupé Robert / Hazard W. Harry: The Idea of Colonialism, New York
1958 (The Foreigen Policy Research Institute, University of Pennsylvania).
Südost-Europa:
Zeitschrift für Gegenwartsforschung, Monatsschrift der Abteilung Gegenwartsforschung
des Südost-Instituts, München 1951 – ... (Jg. 1. – ...).
Suttner
Ernst Christoph: Beiträge zur Kirchengeschichte der Rumänen, Wien 1978.
Sveistrup
Hans: Die Schuldenlast des Weltkrieges, Band I., Quellen und Literatur-Nachweis
zu den Interalliirten Kriegsschulden, den Reparationen und dem Dawes-Plan
1918-1928, Berlin 1929; Victor Sveistrup, Die Schuldenlast des Weltkrieges,
Band II., Bündnisschulden und Kriegs-Tribute - Vom Dawes-Plan zum Young-Plan
und Neuen Plan 1928-1930, Berlin 1931.
Szász
Zoltán: Politik und Nationalitätenfrage in der Zeit des Dualismus (1867-1918),
in: Köpeczi, S. 595-639, 715-717.
Sziklay
László: La formation de la conscience nationale moderne dans les littératures
de l'est de l'Europe centrale, in: Les lumières en Hongrie en Europe centrale
et en Europe orientale, Actes du Colloque de Mátrafüred, 3-5 novembre 1970
(Colloque sur les lumières en Hongrie en Europe centrale et en Europe
orientale), Budapest 1971.
Sywottek
Alfred: Die Fischer-Kontroverse, Ein Beitrag zur Entwicklung des politisch-historischen
Bewußtseins in der Bundesrepublik, in: Geiss Immanuel, Wendt B. J. (Hrsg.),
Deutschland in der Weltpolitik des 19. und 20. Jahrhunderts, Bertelsmann
Universitätsverlag 1973, S. 19-47.
Szilassy
J.: Le procés de la Hongrie, les relations franco-hongroises devant
l'histoire, Paris 1932.
Szyszkowitz
Tessa: „Ohnmacht eingestehen“ (Interview mit Lens Reuter), in: Profil Nr.
51/14. Dezember 1992.
Schreiber,
Thomas: Trianon 1992-ben; in: Magyar Nemzet, vom 1. 8. 1992.
Torke
Hans-Joachim (Hrsg.): Historisches Lexikon der Sowjetunion 1917/22 bis 1991,
München 1993.
Vogt
Martin (Hrsg.): Deutsche Geschichte, Stuttgart 1987.
Wahls
Werner (Red.): Harenbergs Personenlexikon 20. Jahrhundert, Daten und
Leistungen, Dortmund 1992.
Winder
Christoph: „Dieses Europa ist tot“ (Interview mit dem französischen Philosoph
Alain Finkelkraut), in: Falter 49/92, S. 12-13.
Winklernek
Wilhelm: Statistisches Handbuch der europäischen Nationalitäten, Wien 1931.
Wochenpresse:
das österreichische Nachrichtenmagazin – Wien:
Wirtschaftswoche-Zeitschriften-Verl.-Ges. [1991], Wien 1955 – ...
Würthle
Friedrich: Die Spur führt nach Belgrad, Wien 1975.
Würthle Friedrich:
Dokumente zum Sarajevoprozeß, in: Mitteilungen des österreichischen
Staatsarchivs, Ergänzungsband 9, Wien 1978.
Die
Zeit: Tageszeitung, Hamburg 1946 – ...
Die meistzitierten Zeilen des serbischen Romanciers, und seit Sommer 1992
Präsident Rest-Jugoslawiens, Dobrica Ćosić, lauten: „Die Serben gewinnen
alle Kriege und verlieren immer den Frieden“[1].
Nachdem der Jungpartisan und dann Parlamentarier Ćosić Ende der 60er
Jahre die Albaner der nationalen Unterdrückung der Serben in der Provinz Kosovo
beschuldigt hatte[2], verlor er
alle Ämter und wurde Literat, ehe er 1986 als Co-Autor des „Memorandums“ der
serbischen Akademie der Wissenschaften[3],
das nationalistische Manifest für ein Großserbien, in dem vordergründig mit
der „anti-serbischen Politik Titos“ abgerechnet wird, und das
großserbische Aktionsprogramm (einschließlich der nunmehr umkämpften
kroatischen und bosnischen Gebiete) für den serbischen Präsidenten
Milošević lieferte.
Es war davon auszugehen, dass ohne das von dem nunmehrigen Staatspräsidenten
Restjugoslawiens maßgeblich mitgestaltete Memorandum der serbischen
Akademie der Wissenschaften als panserbisches Aktionsprogramm, die Serben in
Bosnien und Kroatien als ein schießwütiger Haufen abgetan werden, und als
harmlos beiseite geschoben werden könnten. Was die Schlägertrupps und
Erschießungskommandos von Hitler und Stalin so gefährlich macht, ist weder ihre
Blutrünstigkeit, noch ihre Waffen, sondern die jeweilige Ideologie, bzw. Weltanschauung,
die ihre Vorgangsweise theoretisch legitimiert. Analog ist das panserbische
Memorandum des Staatspräsidenten Ćosić die gefährlichste aller Waffen,
die eigentliche Wurzel des Übels in den neuen Staaten auf dem Gebiet des
ehemaligen Jugoslawien. Analog ist auch die Heuchelei, indem nun
Ćosić seine Friedfertigkeit gegenüber westlichen Journalisten
beteuert, so als wäre Panserbien überhaupt mit friedlichen Mitteln denkbar,
und hätten nicht schon zu allen Zeiten die Repräsentanten von aggressiven
Ideologien stets von Friedfertigkeit triefenden Reden geschwungen.
Es wird in den Nachfolgestaaten Exjugoslawiens kaum ein dauerhafter Frieden
einkehren, bis die panserbische Ideologie in ihrer unzeitgemäßen Wesensart
entlarvt, und ihr verderblicher Charakter dem serbischen Nationalismus
allerorts bewusst gemacht wird. Dazu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die
Probleme mit benachbarten Ethnien nicht auf die vom Memorandum der
Serbischen Akademie angeprangerten Maßnahmen Titos zurückgehen, sondern viel
tiefer sitzen. Die Nationalitätenkonflikte der Serben mit ihren Nachbarn hängen
organisch mit dem Ersten Weltkrieg, und mit dessen Ursachen und Auswirkungen
zusammen. Ohne auf die wahren Ursachen einzugehen, ist eine Lösung der
Konflikte kaum denkbar. Die gegenständliche Arbeit versucht daher den
Kausalzusammenhängen zwischen den Nationalitätenkonflikten der Serben mit
den neuen Nachbarstaaten Anfang der 90er Jahre und dem Ersten Weltkrieg
nachzugehen, um für die Verarbeitung des schockierenden Phänomens des Genozids
vor der Tür des neuen Europa den Weg zu ebnen.
Die Arbeit strebt weder die ereignisgeschichtliche Vollständigkeit an noch
erhebt sie Anspruch, eine historische Abhandlung im herkömmlichen Sinne zu
sein, sondern hat sich zunächst zum Ziel gesetzt, die Problemstellen der
Friedensverträge nach dem Ersten Weltkrieg zu sammeln und zu systematisieren,
um dann in der Folge auf die Konsequenzen der 1919-1920 in den sogenannten
Pariser Vororteverträgen erfolgten Neugestaltung Europas im gegenwärtigen
Kontext, mit dem Schwerpunkt Exjugoslawien, bzw. Nachfolgestaaten, hinzuweisen.
Es musste daher sowohl ereignisgeschichtlich wie auch im Hinblick auf die
untersuchten Quellen eine zielorientierte Auswahl jener Fakten getroffen
werden, die von der Neugestaltung Europas in den Pariser Vororteverträgen
1919-1920 den Bogen zu der europäischen Integration unserer Tage, in scharfem
Kontrast zu dem blutigen Nationalitätenkonflikt in Bosnien, spannen. Lediglich
bei den näher beleuchteten Fragen wurde auf Übersichtlichkeit geachtet.
Ansonsten galt die Aufmerksamkeit dem größeren Zusammenhang, sodass die Fakten
nicht für sich, sondern soweit zu der Erhellung der Zusammenhänge
zweckdienlich waren, beleuchtet werden. Auf die schulmäßige Durchführung der
Quellenarbeit konnte und sollte überall dort verzichtet werden, wo der
gegenwärtige Stand der Forschung den objektiven Zugang bereits ermöglicht. Man
könnte vorsichtig von einer Schwachstellenanalyse der Lage der gegenwärtigen
Forschung als Ausgangsposition sprechen, weil einige Fragen, wie z. B. die
österreichischen Reparationszahlungen so gut wie übergangen wurden, während
andere Fragen, die früher bereits hinreichend erschlossen waren, später von
ideologisch gefärbten oder nicht sachlich motivierten Neuinterpretationen
überwuchert und in manchen Fällen schwer oder kaum noch zugänglich gemacht
wurden. Auch wurden zentrale Themen der Geschichtsforschung zur ideologischen
Kampfarena für Schaukämpfe so umgestaltet, dass nun das Kreative, um nicht zu
sagen Künstlerische, so in den Vordergrund gestellt wurde, dass im theatralischen
Kampfgetümmel die Sachfragen für die Wissenschaft nicht mehr zugänglich waren
und sind, bis schließlich das Forschungsfeld der Wissenschaft gänzlich verloren
gegeben werden musste. Es musste große Gebiete der historischen Forschung an
die der Wissenschaft fremde und oder feindliche Mächte abgetreten werden. Es
sollte hier ein Versuch gleichsam in der Form einer Expedition in die nunmehr
fremden, weil an die wissenschaftsfremden Mächte verlorenen Gebiete unternommen
werden, um diese neue für die Wissenschaft und Forschung zu entdecken.
Allerdings sollte dabei die Fahne der Wissenschaft nicht offen in den
neuentdeckten Gebieten gehisst werden, denn das wäre den wirklichen Entdecker
vorbehalten, die schon seinerzeit das Gebiet für die Wissenschaft und Forschung
erobert hatten, zumal auf eine Reconquista der Wissenschaft in der
Geschichtsforschung verzichtet werden musste.
Außer dem Versuch, zu der laufenden Diskussion über die Zusammenhänge
zwischen Bosnienkrise und Wechsel- und Auswirkungen vor dem Ersten Weltkrieg
und heute einen Betrag zu leisten, möchte die Arbeit die Fachwelt auf die
bisher nur unvollständig erforschte Quellenlage aufmerksam machen.
Es ist aus heutiger Sicht mindestens so schwer Verständnis für die Pariser Vororteverträge[4],
für den sogenannten „Frieden“ von Versailles, oder St. Germain und Trianon,
sowie Neuilly und Sèvres, zu finden, wie für den Ersten Weltkrieg selbst[5].
So wie der Krieg von damals, dessen Konsequenzen die Nachwelt trägt, der
heutigen Generation unverständlich erscheint, so unverständlich erscheint
die abschließende Friedensregelung, die den Frieden sichern sollte, aber in
der noch größeren Zerstörung des Zweiten Weltkrieges mündete[6].
Heute glaubt kaum noch jemand an gewonnene Kriege. Denn mit der mangelnden
Wirtschaftlichkeit schwand schon um die Jahrhundertwende auch der Nimbus eines
gewonnenen Krieges[7], doch lag
die Sinnlosigkeit sog. gewonnener Kriege noch nicht so unübersehbar auf der
Hand wie nach der ersten Atombombe[8],
und vor allem war die Kontrolle der strategischen Rüstung noch nicht so ausgereift
wie in dem kürzlich zu Ende gegangenen Kalten Krieg.
Im April 1991 hat der französische Präsident Mitterrand - angesichts der
beim Untergang des Kommunismus aufgebrochenen Nationalitätenkonflikte - in
einer Rede in Bukarest[9]
offen die in dem Friedensvertrag von Trianon begangenen Fehler kritisiert,
sprach konkret von Ungerechtigkeit[10]
im Zusammenhang mit der Friedensregelung in Trianon, und hat damit die seit
St. Germain und Trianon zugemauerte Tür der Verständigung - in Richtung der
tatsächlichen Selbstbestimmung der Völker im Donauraum - auftun wollen[11].
Es gab ein großes Echo: es ging damals wie heute um die Grundlagen des neuen
Europa.
Nachdem die jüngere Generation kaum mehr etwas darüber weiß[12],
warum die Großväter starben[13],
aber mit dem blutigen Nationalitätenkonflikt in Jugoslawien – als mit der
Spätlese vom sogenannten „Friedenswerk in Trianon“ – konfrontiert wird[14],
scheint es – im Interesse einer gütlichen Lösung – die besondere
Verantwortlichkeit Frankreichs zu sein, die Weltöffentlichkeit über die Fehler
und Ursachen näher aufzuklären. Der französische Premier Clemenceau
(1917-1920), genannt der „Tiger“, der später selbst rückblickend
gemeint hat, dass sein Friedenswerk „zwanzig Jahre die Unruhe in Europa gewährleistete“[15],
wurde von den Landsleuten zum Zeichen der besonderen Ehrung (für den
gewonnenen Ersten Weltkrieg) stehend begraben[16].
In jüngster Zeit verharrten nur noch – mehr oder weniger offensiv – die Balkanmächte
Rumänien[17] und Serbien
politisch in der damaligen Siegerpose gegenüber den als Kriegsbeute
verteilten Nationalitäten, während die Entglorifizierung der Triumphatoren
von der Geschichtsforschung faktisch längst vollzogen ist. Es wird lediglich
noch über das Ausmaß und die Tragweite der Übergriffe, der begangenen „Fehler“
durch die Siegermächte, diskutiert[18],
nicht aber über den „Frieden“, den die Siegermächte verloren haben.
Am 4. Juni 1920 wurde im Schloss Groß-Trianon neben Versailles der für Ungarn
den Ersten Weltkrieg abschließende Friedensvertrag unterzeichnet. Die
Urkunde sanktioniert den Zerfall der Österreichisch-Ungarischen Monarchie
und zugleich die Auflösung des historischen Ungarns[19].
Ungarn wird die Anerkennung des Verlustes von 2/3 des Vorkriegsgebietes und 64
Prozent seiner Vorkriegsbevölkerung aufgezwungen[20].
Demnach ist das Gebiet Ungarns (von Kroatien abgesehen[21])
von 283.000 km² auf 93.000 km², die Bewohnerzahl von 18,2 Mio. auf 7,6 Mio.
geschrumpft. Laut ungarischer Statistik - auf der Basis der Volkszählung von
1910[22]
- kamen 4.000 km² zu Österreich, 292.000 Einwohner, davon 26.000 Ungarn. Die
Tschechoslowakei bekommt 63.000 km² und 3,5 Mio. Einwohner, davon 1,072 Mio.
Ungarn. Zu Jugoslawien gelangen (Kroatien[23]
nicht gerechnet) 21.000 km², 1,6 Mio. Einwohner, darunter 465.000 Ungarn. Und
abschließend erhielt Rumänien 102 km² vom Gebiet des ehemaligen Ungarns: Von
den 3,5 Mio. Einwohnern sind 1,664 Mio. Ungarn[24].
Dem ist hinzuzufügen, dass die Optik der reinen Nationalitäten‑Statistiken
den tatsächlichen Verhältnissen bei weitem nicht gerecht wird, sondern der
rassistischen Betrachtungsweise der Panslawen und Panromanen Vorschub leisten.
Denn mit den zahlreichen Volksdeutschen, Juden und noch einer Reihe anderer
ungarnfreundlichen Nationalitäten, sowie mit den Sympathisanten aus den Reihen
der distanzierteren Nationalitäten, bildete die altungarische Nationalitätenstruktur
eine zwar nicht spannungsfreie jedoch solide Basis, die keines der
Nachfolgestaaten, die auf Kosten Ungarns entstanden, auch nur annähernd
aufwies.
Das ideologische Kernstück des Friedensprogramms der Siegermächte nach dem
Ersten Weltkrieg ist die „14 Punkte“ enthaltende Grundsatzdeklaration des
amerikanischen Präsidenten Wilson[25]
gewesen, das im wesentlichen eine auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker
basierende Friedensordnung zu garantieren schien. Die Folgen des als
Friedenswerk selbstgerecht gepriesenen Neuordnung Europas in den Pariser
Vororteverträgen wären nicht so fatal gewesen, wenn die übrigen Siegermächte
diese Stimme der Gerechtigkeit für die Völker aus den ehemaligen Kolonien offen
beiseite geschoben und nicht zur Bemäntelung ihrer bisher üblichen
Machtpolitik nach dem sog. „Historischen Recht“ vorgeschoben hätten. Die
inneren Widersprüche im „Friedenswerk“ entstanden dadurch, dass die Alliierten
vor dem Kriegseintritt Amerikas um 1915-1916 in London in einem Geheimbund
ihre imperialistischen Ziele - samt Gebietsansprüchen - abgesteckt haben.
Die Amerikaner, die 1917 in den Krieg einstiegen, traten diesen Vereinbarungen
auch später nicht bei, sie behaupteten sogar, dass Washington offiziell nicht
informiert (nicht „officiellement informé de leur existence“) gewesen
wäre[26].
Wären die imperialistischen Versprechungen Frankreichs und Großbritanniens
im Geheimvertrag von 1915-1916 nicht eingehalten worden, dann, so die Experten
nachher, wäre die Friedenskonferenz in beträchtliche Schwierigkeiten geraten.
Die Regierungen der Franzosen und Engländer wussten zwar, dass die von den
Amerikanern verkündeten Rechtsideale für das künftige Friedensreich in Europa
im Schoße des Völkerbundes, wie es damals hieß, ganz und gar mit Inhalt und
Form des geheimen Londoner (und Bukarester) Vertrages[27]
von 1915-1916 unvereinbar sind[28],
sie vertrauten aber ihren diplomatischen Künsten, und meinten, den Amerikanern
und der Völkergemeinschaft das groß angekündigte Nationalitätenprinzip vorspiegeln
zu können[29]. Sie
schworen sich also äußerlich vollinhaltlich auf „Selbstbestimmung der Völker“
und „Völkerbund“ ein, im Feuerschutz ihrer Kriegspropaganda entfalteten sie
aber im Hintergrund ihre klassische Diplomatie, welche historisch gewachsene
Machtpolitik der neuen Rechtspolitik (unvereinbar) entgegenstand, um die
Londoner (geheimen) Verträge von 1915-1916 - samt Zusätzen - doch noch mit dem
völkischen Rechtsideal der Amerikaner in scheinbare Übereinstimmung zu bringen:
sie rückten aber von dem jeweiligen (zeitlich früheren und inhaltlich mit dem
Völkerrecht unvereinbaren) Geheimvertrag praktisch nicht ab[30].
Bis dorthin galt allgemein das sog. historische Recht, wonach ein Rechtsanspruch
und Legitimation die Geschichte als Rechtsquelle benutzten und allseits
anerkannten, oder eben frühere Rechte – im Sinne der Überlieferung – gelten
ließen. Von nun an sollte das sogenannte Völkerrecht gelten, das mit dem
historischen Recht unvereinbar war und dessen Legitimität leugnete, wonach die
Legitimität jedes Rechts vom Votum einer Mehrheit abhänge. Nach diesem
kolonialem Ideal war es das Recht der Stärkeren, in Amerika einzuwandern und
den Ureinwohnern das Land wegzunehmen, sofern die Einwanderer dann mit der Zeit
die Mehrheit gebildet, und in der Regel die Ureinwohner ausgerottet oder an den
Rand der Existenz gedrängt hatten. War also diese Rechtsgrundlage schon in den
ehemaligen Kolonien nicht unproblematisch, so erwies sich als Rechtsgrundlage
eines im Namen des historischen Rechts geführten Krieges als gänzlich
ungeeignet.
Die in besonderem Maße engagierte französische Regierung zeigte sich
der diplomatischen Seite der besagten Anforderungen des heiklen Unterfangens
durchaus gewachsen, mit dem Rechtsideal der Amerikaner war sie jedoch
offensichtlich - um das diplomatisch auszudrücken - überfordert. Die Amerikaner
unterschrieben die Friedensverträge nicht, genauer gesagt ratifizierten sie
nicht, und traten aus dem von ihnen ins Leben gerufenen Völkerbund aus,
beziehungsweise traten sie nicht bei. Alle Kriegsverlierer haben scharf
protestiert. Die ungarische Regierung unterschrieb die Friedensverträge
nur bedingt, vorbehaltlich der Revision. Die französische Volksvertretung
ratifizierte die Verträge mit Ungarn ebenfalls nur bedingt, und trug der
französischen Regierung Revisionsmaßnahmen zur Bereinigung der Ungerechtigkeiten
auf, was allerdings dann nicht erfolgte, bzw. auf abenteuerlichen Wege sabotiert
wurde. [COMMENT1]Die folgenden Revisionsbestrebungen englischer und
französischer Parlamentarier - zugunsten der Ungarn - wurden von der französischen
Regierung untergraben, weil sie einerseits die Aufdeckung der Geheimdiplomatie
der seinerzeitigen französischen Regierung, und damit den deliktischen
Charakter der Manipulationen um die Friedensverträge - mit den dazugehörigen
„kostspieligen“ Skandalen - bedingt hätten; und andererseits die tatsächliche
Bereinigung der Missstände und die von der französischen Volksvertretung
geforderte Beseitigung der Ungerechtigkeiten nur durch die Verurteilung der
damaligen französischen Regierung und deren Geheimdiplomatie, insbesondere
von Clemenceau, möglich schien, womit die nachfolgenden Regierungen
Frankreichs erst recht überfordert waren.
Die Kriegsverlierer legten im Vertrauen auf das nämliche
„Vierzehn-Punkte-Programm“ Wilsons[31]
die Waffen nieder und wandten sich erwartungsvoll in Richtung Amerika[32].
Das Friedensdiktat imitierte im Sprachgebrauch das hochgesteckte amerikanische
Rechtsideal und betonte dann verbal, besonders in den Begleitschreiben,
angeblich nicht aus dem Rechtsstandpunkt des Siegers her zu agieren, sondern
im Namen einer Gerechtigkeit höherer Ordnung, die ihre Waffen sozusagen
segnete, und der zu dienen ihr einzig Streben sei. Der Vertragstext war hingegen
im Tenor überspannt. Der Text widerläuft inhaltlich nicht nur dem Völkerrecht,
sondern steht mit den eigenen - gewiss anspruchsvollen - Grundsätzen im Widerspruch.
Der Wilson-Plan deklarierte (aus dem rechtlichen Gesichtspunkt) ausdrücklich
nur etwa den Angriff auf das neutrale Belgien[33]
als Kriegsschuld aus Delikt, also mit dem Anspruch auf vollen Schadenersatz
für die Sieger, während die deutsch-französische Kampfhandlungen für Amerika
in rechtlicher Hinsicht nur als gewöhnlicher Krieg, also nur Anspruch auf
Ersatz der Kriegsschäden anlässlich unmittelbarer militärischer Zerstörungen[34],
galt. Damit sah sich Frankreich als Sieger tatsächlich kürzer zu kommen, als
die im letzten deutsch-französischen Krieg 1871 Sieger gebliebenen Deutschen[35].
Und hierin wird der Grund zu suchen sein, warum die damalige französische Großmachtpolitik,
die eine gesamteuropäische Friedensordnung für nicht „Lohn“ genug, für nicht
profitabel genug hielt, ein „Faustpfand“ wollte, und tragende Grundsätze der
Friedensordnung in politisches Wechselgeld, in bare Münze umzuwandeln suchte[36],
und mit diesen Manipulation am Vertragswerk den Frieden als Lösung aus den
Augen verlor.
Nachdem der englische Premier Lloyd George die Friedenskonferenz
eindringlich vor den drohenden Gefahren gemahnt hatte, dass etwa die Ausschaltung
Deutschlands die bolschewistische Gefahr in ganz Europa heraufbeschwören
würde, und allfällige Übergriffe in der Friedensregelung „in der Stunde des
Triumphs“ unweigerlich zum nächsten Krieg führen müssen[37],
musste sich der französische Friedenswille gegenüber den Deutschen[38]
im wesentlichen mit einem anmaßenden Ton zum Ansehen der Person[39]
(des deutschen Volkes als den angeblichen Typos des Unmenschen) zufrieden geben[40],
und „nur“ bei einseitiger pauschaler Schuldzuweisung, beziehungsweise als
Friedensbedingung aufgezwungenes Schuldbekenntnis (mit Androhung von
Repressalien erpresstes „Geständnis“ über nicht tatsächlich begangene
Vergehen), und zwar ohne die von den Amerikaner als Grundlage geforderte
Differenzierung, zwischen deliktischen einerseits, und militärischen Beweggründen
andererseits[41], konnten
die Siegern ihren Mutwillen einigermaßen freien Lauf lassen, indem sie ein
Drittel deutschen Bodens als Kriegsbeute an die von Deutschland gegen die von
ihnen inszenierten Volksabstimmungen „ausbezahlt“ hatten. Bei der Friedensregelung
mit dem ohnehin schon für vernichtet gehaltenen Österreich-Ungarn entlud
sich sodann die ganze zuvor aufgestaute Wut, bzw. Energie der französischen
Großmachtpolitik, und bot die ganze Palette ihres Könnens auf. Statt sich
selbst und der Weltöffentlichkeit einzugestehen, dass in dem Krieg gegen die
Mittelmächte die völkerrechtswidrigen Gebietszusagen der Entente an die -
damit gegen die Donaumonarchie aufgebrachten - Nationalitäten[42],
in und außerhalb der Donaumonarchie, für äußerst fragwürdige aktive oder
passive Militärdienste gegen die Monarchie, eine entscheidende Rolle gespielt
haben[43],
und diese kaum problemlos erfüllt werden könnten und schon gar nicht im
Einklang mit dem Völkerrecht zu bringen waren; hat die zunehmend enthemmte
französische Kriegspropaganda die so erzwungene Auflösung der Monarchie[44]
(für die Kriegsbeute), als den angeblich natürlichen Zerfallsprozess im
Donauraum - auf Grundlage des mit Nachdruck proklamierten Selbstbestimmungsrechts
der Völker hingestellt[45].
Beim näheren Hinsehen erwies sich aber das von den Siegern den Besiegten
diktierte Friedenswerk als widersprüchlich und auch für die als Sieger
hingestellten Nationalitäten als nachteilig, ja selbst die sog. Sieger wurden
nur abgespeist.
Das Friedensdiktat beschimpfte von allem die Monarchie als angeblicher
Völkerkerker und versuchte auf diese Lügenpropaganda die Rechtfertigung der
Eroberungskriege zu stützen, wobei die nämliche Eroberungspolitik bei der
Exekutierung der diesbezüglichen Geheimverträge vor allem auf frisierte
ethnische Statistiken pochte, aber als Sieger sich auch einen militärischen und
wirtschaftlichen Ermessungsspielraum herausnahm, und diesen dann mehr oder minder
hemmungslos missbrauchte.
Die Verurteilung der zuletzt um 1795 erfolgten Teilung Polens[46]
durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges, und die Wiederherstellung eines
weit über dem offiziell zugegebenen 31 Prozent[47]
an Nationalitäten in sich schließenden polnischen Staates[48],
widerspricht strukturell der Logik der wegen dem Überproporz an Nationalitäten
beschlossenen Aufteilung Ungarns durch die gleichen Siegermächte. Zeitlich
parallel zu der Wiederherstellung Polens, wurde im Prinzip die aus der
Türkenzeit bekannte Dreiteilung[49]
Ungarns in
österreichische: tschechische[50]
türkische: serbische
siebenbürgische: rumänische
Gebiete[51], mit dem
Unterschied beschlossen, dass der erweiterte nördliche Teil des ehemals
türkischen Drittels, im Tausch gegen Kroatien und Slowenien, das heutige
Ungarn wurde. Weil die Art der Gebietstransaktion in beiden Richtungen
völkerrechtswidrig, und mit dem von der Friedenskonferenz vorgeschobenen
Selbstbestimmungsrecht der Völker unvereinbar war, hielten die Sieger den
getürkten Ungarn das völkerrechtlich verbrämte Argument vor, dass der
Nationalitätenanteil in Alt-Ungarn zu groß, und daher ein
„jahrtausendaltes Unrecht“ gewesen sei[52],
schufen aber von jeweils einer Nationalität dominierte Staaten, deren Nationalitätenanteil
auch quantitativ größer, und qualitativ um einiges explosiver war, als in
Ungarn, bzw. Österreich-Ungarn.
Um zu verschleiern, dass der Nationalitätenanteil in allen drei
Nachfolgestaaten Ungarns, Tschechoslowakei, Jugoslawien und Rumänien mit
Bessarabien, insb. wenn der konfessionelle Gegensatz zwischen orthodoxen und
nicht orthodoxen Rumänen in die Betrachtung einbezogen wird, auch qualitativ
und quantitativ höher und explosiver ist als er in Ungarn war[53],
haben die Siegermächte die Neuordnung Europas – besonders im Donauraum – auf
die das Völkerrecht unterlaufende Rassentheorie gegründet. Demnach waren die
durch die Rassentheorie ebenfalls um ihr – nominell zugesprochenes –
Selbstbestimmungsrecht gekürzten Nationalitäten, insbesondere Slowaken,
Kroaten und Slowenen, „rasseverwandt“ mit den, von den Siegermächten um diese
völkerrechtswidrig zugesprochenen Gebieten ausgekauften, Tschechen und
Serben[54],
sodass sie statistisch nicht als Nationalitäten aufscheinen durften. In Rumänien
schienen insbesondere die über eine Million Juden[55]
(nur soweit sie nicht rumänisch sprachen) und drei bis fünf Millionen teils
rumänisch sprechenden Zigeuner als Minderheit nicht auf[56],
mit dem gleichen optischen Effekt wie bei den Slawen. Allein die aus den
Statistiken eliminierten Zigeuner und Juden machten etwa 1/3 der Gesamtbevölkerung
von 17 Mio. aus[57]. Am
auffälligsten ist jedoch die Diskriminierung der „katholischen“ Rumänen, da
insb. vom Staat legitimierten kirchlicher nur Orthodoxen zu der wahren
rumänischen Nation zählten. Im Gegensatz zu den sprachlich-kulturell
argumentierenden Ungarn fallen die nicht „geschützten“, d. h. (statistisch)
nicht erfassten, Minderheiten bei den rassisch-konfessionell argumentierenden
Rumänen ins Gewicht.
Der historische Hintergrund für den relativ großen Anteil an
Nationalitäten in Ungarn ist zunächst der völkerwanderungsartige
Flüchtlingsstrom vor den türkischen Invasoren in die Randzonen Ungarns,
Siebenbürgen und Kroatien[58],
und dann die Entvölkerung der besetzten Gebiete im Zentrum Ungarns unter der
Türkenherrschaft, und schließlich die Neubesiedlung Zentralungarns nach dem
türkischen Rückzug im Verlauf der Türkenkriege, beziehungsweise daran anschließend[59].
Es gab aber aufgrund der international anerkannten Oberhoheit der Türken über
die orthodoxen Christen auf dem Balkan auch Zeiten, wo die Türken ihre Präsenz
in Ungarn durch die gezielte Förderung orthodoxer Christen (und Moslems) als
Siedler legitimieren wollten. Die Besonderheit der Neubesiedlung der unter der
Türkenherrschaft entvölkerten ungarischen Gebiete ist, dass die Österreicher
mit den Türken anfänglich keine richtigen Landesgrenzen, sondern religiös
orientierte Nationalitätengrenzen[60],
vereinbarten. [COMMENT2]Obwohl dieser Zusammenhang in der Forschung mittlerweile
gänzlich in Vergessenheit geraten ist, ist die diesbezügliche Kontinuität der
habsburgischen Balkanpolitik daran ersichtlich, dass Österreich keine von
Orthodoxen bewohnten Gebiete annektierte, und selbst in Siebenbürgen sofort
die Kirchenunion aus legitimistischen Gründen vorantrieb. Selbst zu dem Zeitpunkt
der großen Schwächen des türkischen Imperiums hielt sich Habsburg konsequent
zurück. Auch nach dem vertraglichen Verbot für Russland nach dem Krimkrieg
(1853-1856), südlich der Donau zu expandieren, überließ Habsburg die Befreiung
den noch relativ schwachen orthodoxen Staaten selbst, oder lud Russland dazu
ein. Die Türken begannen mit dem Ausbau der vorgeschobenen christlich
orthodoxen[61] Kirchen,
die im türkischen Auftrag und mit der von den Türken geförderten systematischen
Siedlungspolitik und der nationalen Unterwanderung der ungarischen Gebiete
in Angriff nahmen, um den „christlich orthodoxen“, beziehungsweise türkischen
Einfluss in einzelnen Gebieten Ungarns zurückzugewinnen[62].[COMMENT3] In diesem Kontext steht die Union der rumänisch orthodoxen
Kirche Siebenbürgens mit Rom[63]
(um 1700), offensichtlich um die Konsolidierung des Einflusses der
katholischen Habsburger zu fördern, da Siebenbürgen mit der ungarischen Krone
zum Habsburgerreich kam. Der griechische Einfluss, der seit dem 17. Jh. in der
Walachei über die griechischen Fürsten, Beamten und Kaufleute Eingang
fand, und das Kirchenslawisch (Altbulgarisch) als vormalige Schriftsprache
(Amts- und Kultursprache) verdrängte[64],
bedeutete die schlimmste Zeit der Unterdrückung und des Verfalls der slawischen
Kultur unter den Phanarioten[65],
seit dem Beginn des 18. Jh.
Andererseits führte die Abwehrreaktion auf die rechtliche Unsicherheit und
die Willkür der korrupten türkischen militärischen und politischen Machthaber
zur Ausbreitung des Freischärler-Wesens der Haiducken, die die politische
Mentalität und Methoden der Nationalitäten in der Balkanregion noch im 19.
Jh. mitformten. In dem von den Türken beherrschten südslawischen Raum kam es
zum kulturellen Verfall, Abkehr von der agrarischen Lebensform, und Rückkehr
zur Viehwirtschaft. Archaische Lebensformen und soziale Strukturen lebten
auf und bilden fortan das wesentliche kulturmorphologische Charakteristikum
der Balkanregion. Auf der habsburgisch-katholischen Seite führte die Organisierung
des Widerstandes gegen das vordringende Osmanentum zur Schaffung der
Militärgrenze, eines längs der türkischen Grenze von dem kroatischen
Küstenland an der Save und Donau beginnenden breiten Gürtels, der unter
Militärverwaltung gestellt und Wien direkt unterstellt war[66].
Als Gegenleistung dafür, dass die Bevölkerung dieser Gebiete weitgehend zum
militärischen Grenzschutz und zur Kriegsdienstleistung verpflichtet war, war
ihre soziale Lage bedeutend besser als in den unter Zivilverwaltung stehenden
slowenischen, kroatischen und südungarischen feudalisierten Gebieten. In
der Militärzone war das Recht des einzelnen Grenzlers auf eigenen Grund und
Boden gesichert[67], der Aufstieg
in höhere soziale Stufen im Wege der militärischen Laufbahn stand offen, und
für den wirtschaftlichen und kulturellen Fortschritt der Bevölkerung wurde
von dem Habsburger‑Staat gesorgt. In diesen schweren Zeiten waren die
auf dem Gebiet Österreich-Ungarns lebenden Serben, die zumindest religiöse
Autonomie hatten, die Träger der später wiederum von dem Gebiet der
Habsburgermonarchie aus wiederentstehenden serbischen Nationalität[68]
und Kultur.
[COMMENT4]Erst der staatsrechtlich großangelegt vorbereitete
Anspruch des russischen Zarismus; einziger weltlicher Souverän aller
Orthodoxen zu sein[69],
verschob zusätzlich die Macht- und Spannungsverhältnisse am Balkan[70],
und veranlasste die Westmächte - insbesondere England und Frankreich - in der
2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, den bis dahin unaufhaltsamen russischen
Vorstoß zum Bosporus[71]
- auf der Seite der bankrotten Türken - zurückzuwerfen. In der Folge
versuchten die Westmächte durch die Schaffung von autonomen orthodoxen
Staatsgebilde am Balkan, die vom Zarismus unabhängig waren, das panorthodox
rechtfertigten Machtstreben des Cäsaro-Papismus des russischen Zaren zu
blockieren[72]. Der Zarismus
sah sich gezwungen, auf die bisher konfessionell begründete militärische
Expansion jenseits der Donau zu verzichten, und antwortete mit dem Panslawismus.
Daran zerbrach wiederum die traditionell österreichisch-russische Achse gegen
Istanbul, weil die Monarchie von wenigen Ausnahmen - wie dem russischen Teil
von Polen - abgesehen praktisch allen katholischen Slawen Heimat bot, oder sie
zumindest zu repräsentieren gedachte. So wurde in der Folge die vormals osmanische
Machtpolitik am Balkan substantiell an die Westmächte, England, Frankreich und
nicht zuletzt Belgien, als Geldgeber des bankrotten[73]
türkischen Imperiums, zediert. Die Westmächte mussten in der Folge die neuen
orthodoxen Staaten am Balkan mit erheblichen Mitteln stützen, und so wurden
sie unversehens zu Masseverwaltern der bankrotten osmanischen Großmachtpolitik
auf dem Balkan. Sie traten ideell und materiell die Nachfolge des türkischen
Imperiums an, und konnten ihre Rolle als neue Schutzmacht am Balkan gegen die
Donaumonarchie und Russland nicht nur behaupten, sondern ausweiten. Die Vollendung
der durch Geldnot unterbrochenen imperial osmanischen Machtpolitik am Balkan
durch die Westmächte (anstelle des osmanischen Zedenten) gipfelte in der
Aufteilung Ungarns nach dem Ersten Weltkrieg, im Vertrag von Trianon (1920), nach
dem Vorbild der Teilung aus der Türkenzeit (16. - 18. Jh.).
Die von der rumänischen Kriegspropaganda seit dem 19. Jahrhundert - und
auch bei der Eroberung Siebenbürgens (1919-1920) - vertretene mythisch
gefärbte Theorie einer „dakischen Reconquista“[74],
konnte einer eingehenderen historischen Prüfung nicht standhalten. So musste
sie in den Friedenstexten - der Pariser Vororteverträge nach dem Ersten
Weltkrieg - überspielt werden, und an Stelle dieser auch inhaltlich fragwürdigen
„historischen“ Argumentation das „unhistorisch“ argumentierende Völkerrecht
vorgeschoben werden[75].
Die Friedensregelungen schoben das Selbstbestimmungsrecht vor, weil die
Geltung des Selbstbestimmungsrechts formalrechtlich den Begriff und die
Geltung des „historischen“ Rechts ausschließt. Die Kriegspropaganda sämtlicher
beteiligten Nationalitäten argumentierte gegenüber Ungarn trotzdem „historisch“[76].[COMMENT5] Besonders die Dreiteilung Ungarns entlang der Grenzen
aus der Türkenzeit durch die Pariser Friedenskonferenz 1919-1920 stellt unter
Beweis, dass das ebenfalls verletzte Selbstbestimmungsrecht der Völker,
von den Siegern, aufgrund der noch gravierenderen Mängel der „historischen“
Argumentation, nur vorgeschoben war. Auch das rassisch entfremdete
Völkerrecht zur Bemäntelung der Machtpolitik der neuen Nachbarn Ungarns legt
ein Zeugnis davon ab, dass durch den Frieden von Trianon die Rückkehr zu einer
seit Jahrhunderten überholten Kulturepoche der (türkischen) Teilung Ungarns bezweckt
war. Angesichts der in der Vergangenheit gescheiterten Revisionsversuche
resigniert die ungarische Außenpolitik heute mit den Worten, dass das Rad
der Geschichte nicht zurückgedreht werden könne, und übergeht, dass in
Trianon genau das - gleich um mehr als 300 Jahre - (nicht ganz ohne Erfolg)
versucht worden ist. Immerhin war die Donaumonarchie zuvor die europäische
Kulturträgerin schlechthin und diese doch gewiss interessante Kulturepoche ist
mit von den Siegern aufoktroyierten Rassismus buchstäblich gesprengt worden.
Die Aufteilung der Monarchie beruhte - wie schon weiter oben erwähnt - auf
dem vorgeschobenen Grundsatz, dass ein Vielvölkerstaat - wie die
Donaumonarchie - angeblich strukturell dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts
der Völker widerspreche, und daher an und für sich a priori eine historische
Quelle des Unrechts sei[77],
ja sogar ein Manifest des Unrechts schlechthin[78],
der „Völkerkerker“ für die panslawische Propaganda, so als hätte etwa
England[79]
und Frankreich[80], von
Russland einmal ganz zu schweigen, nicht ein zumindest analoges Völkergemisch
innerhalb den jeweiligen Staatsgrenzen. Die Siegermächte setzten den - als
Unrecht hingestellten - raumübergreifenden politischen Zusammenschlüssen[81]
den Grundsatz der Rassentrennung und Rassenzusammenführung als die nunmehr
angeblich bessere Grundlage des Völkerrechts entgegen[82].
Auf der rassenpolitischen Grundlage ihrer Friedensordnung konnten die Siegermächte
der Weltöffentlichkeit gegenüber vorgeben, dass nicht nur Polen[83]
und Rumänien, sondern auch die ebenfalls neu geschaffenen Staaten Tschechoslowakei
und Jugoslawien statistisch nur jeweils kaum mehr als 1/3 der Gesamtbevölkerung
an Nationalitäten in ihrem Staatsgebiet hätten. Das war zwar damals auch so
neuer Europarekord[84],
ergebe aber angeblich eine bessere Optik als die Österreichische und Ungarische
Zusammensetzung zuvor an Nationalitäten. Vor allen Dingen nahm sich die
Rassentheorie in Anspruch, unbedingt gerechter zu sein als das österreichisch-ungarische
Modell eines Vielvölkerstaates, und die Monokultur der neuen rassisch
fundierten Nationalstaaten wurde so absolutgesetzt, dass jede Multikultur (zur
Legitimierung der Totalität der Rassentheorie) pauschal verteufelt wurde.
Nicht erst die in jüngster Zeit erfolgte Auflösung der Tschechoslowakei
und Jugoslawien stellt unter Beweis, dass ein überkulturelles Zusammengehörigkeitsgefühl
sich insbesondere auf rassischer Grundlage schwer künstlich erzeugen lässt,
und auf gar keinen Fall zu dem Zeitpunkt des Friedensdiktats (1919-1920) - in
der darin vorgegebenen Form - vorhanden war[85].
Damit sollte nur der wahre Nationalitätenanteil, über 50 Prozent in der
Tschechoslowakei und in Jugoslawien[86],
(aber auch Rumänien mit Bessarabien) verschleiert werden. Die Nachfolgestaaten
Ungarns, die Tschechoslowakei[87],
Rumänien und Jugoslawien, hatten prozentuell eine ungleich ungünstigere Zusammensetzung
an Nationalitäten[88]
als das unter diesem Vorwand aufgeteilte Ungarn[89].
Insgesamt war also der Vorzug der Rasse gegenüber der Kultur als Richtschnur
der gesellschaftlichen Ordnung, die bedeutendste ideologische Errungenschaft
der Pariser Vororteverträge: die Weichenstellung in Europa. Die Grundlage der
Neuordnung Europas.
Durch die so erzwungene Priorität des Rassenelements vor dem Kulturelement
wurde mit den Pariser Vororteverträgen ein Vernichtungsschlag gegen die mitteleuropäische
Kultur geführt[90]. Sie wurde
in ein unzumutbares Abhängigkeitsverhältnis von subkulturellem Gedankengut
(des Rassismus) gebracht, das ihre Lebensfähigkeit äußerst beengt hatte[91].
Selbst wenn die Sieger nicht selbst voller Stolz hervorgehoben hätten, dass
diese historische Lektion die Verlierer des Krieges im Sinne eines
mittelalterlichen Gottesgerichtes aufzufassen hätten, als sei die
geistig-ideologische Überlegenheit des Siegers wie höhere Gewalt über den
Verlierer des Waffenganges gekommen, war es unvermeidlich, dass die Verlierer
des Krieges in der Folge in den Sog der ihnen als Vorbild aufgezwungenen
rassistischen Enthusiasmus geraten waren, die ihnen als die einzige
Überlebenschance diktiert war.
Außer den weiter oben aufgezeigten quantitativen Mängeln der rassisch ausgerichteten
Nationalitätenzusammensetzung in den neuen Staaten auf dem Gebiet Österreich-Ungarns,
wonach auch ethnische Relationen in den Nachfolgestaaten schlechter wurden als
in Österreich-Ungarn, sind die qualitativen Mängel noch gravierender.
Durchaus repräsentative Teile bisheriger Kulturvölker waren plötzlich der
Regression und Rassendiskriminierung durch Staaten und Völkerschaften mit
Entwicklungslandniveau ausgeliefert[92],
die ihre monokulturelle Herrschaft einem sich überkulturell gebärdenden
Rassismus verdankten. Und weil der Rassismus eigentlich keine Kultur in dem
Sinne ist und naturgemäß jeder Kultur fremd, hat sich der Rassismus als der
nunmehrige Kulturträger überall in dem neu eroberten eigenen Gebieten als
Invasor aufgeführt und die bodenständige Kultur systematisch vernichtet.
Bezeichnend für die Situation im Donauraum insgesamt ist die Rede des Parlamentariers
Vasile Stroescu in Bessarabien nach dem Anschluss an Rumänien (im Feber 1920)[93],
der vor den versammelten Delegierten deponiert hatte, dass die Verhältnisse
für die Rumänen Bessarabiens zuvor in Russland besser gewesen waren, als bei
den Rassenbrüdern nach dem Anschluss in Rumänien. Daraufhin wurde ihm das Wort
entzogen. Es gibt eine Redensart unter den Rumänen Siebenbürgens: „Der
ungarischen Herrschaft entfliehen, jedoch nicht unter die Herrschaft der
Bojaren kommen!“ Die rumänische Intelligenz in Siebenbürgen kämpfte um
bürgerliche Freiheiten, Demokratie und soziale Institutionen[94].
Ziele die in Siebenbürgen die Rumänen bereits unter der ungarischen
Herrschaft weitergehender hatten, als sie es in Rumänien erreichen konnten.
Die rumänische Monarchie war wirtschaftlich unterentwickelt, kulturell
rückständig und korrupt, sodass selbst die Aussicht auf den Fortschritt und
Verwirklichung bürgerlicher Ideale fehlte. Der Rumänische Nationalrat in Siebenbürgen
beeilte sich – unter dem Druck der herannahenden Ereignisse – zwar 1919 eine
Anschlusserklärung an Rumänien zu verabschieden[95],
aber offensichtlich nur, um die Autonomie Siebenbürgens rechtzeitig, vor dem
Eintreffen der Vorrückenden rumänischen Invasionsarmee, als Vorbedingung zu
deponieren. Der rumänische Premier ließ nicht zufällig den Rumänen in Siebenbürgen
ausrichten, dass sie nicht vor, sondern hinter dem Rücken der rumänischen
Truppen ihre nationale Revolution machen sollten. Nach der rumänischen
Okkupation dienten die Atrozitäten einerseits der ethnischen Säuberung, und
andererseits scheint Rumänien den Ausgleich der Versorgungsmängel durch
Plünderungen kalkuliert zu haben. Rumänien hatte die materiellen Voraussetzungen
zu dem getätigten militärischen Feldzug nach Siebenbürgen gar nicht. Das Elend
in den Gebieten, aus denen die äußerst mangelhaft ausgerüsteten rumänischen
Soldaten herkamen, soll erschreckend groß gewesen sein. Die rumänischen
Eroberer haben in Siebenbürgen wieder die Prügelstrafe eingeführt, haben den
ungarischen Beamten den Amtseid abverlangt, und die wenigen die ihn geleistet
haben, wurden - als somit nunmehrige rumänische Staatsbürger - in entlegene
Gegenden im rumänischen Mutterland versetzt.
Die Tschechen haben alle Industrieanlagen in der Slowakei abmontiert und in
die Tschechei transportiert, damit die slowakischen Betriebe den Tschechischen
keine unnötige Konkurrenz machen können[96].
Überall in der Karpatenregion wurden, im Gegensatz zu den vormaligen
Versprechungen der Tschechen an die Slowaken, wenig geeignete tschechische
Beamten eingesetzt, die von den Einheimischen ohnehin überhaupt nicht
verstanden wurden. Der Tschechische Staatsgründer Th. G. Masaryk erhielt
zuvor in der Pittsburgher Vereinbarung[97]
vom 31. Mai 1918 die Unterstützung der Slovenska Liga in Amerika gegen das
Versprechen, den Slowaken in dem zu gründenden Staate Selbstverwaltung und
einen eigenen Landtag, sowie die slowakische Amtssprache einzuräumen. Nach der
Gründung der CSR und Angliederung der Slowakei 1919 rückten aber die Tschechen
mit der Theorie der „tschechoslowakischen Nation“ (im Sinne von Rasse)
und der „tschechoslowakischen Sprache“ heraus[98],
und überrumpelten - unter dem Vorwand der bewaffneten Befreiung - die Slowaken
als Eroberer.
Das wohl schmerzlichste Opfer der Rassentheorie - auf Kosten des Selbstbestimmungsrechts
- von Trianon und St. Germain war jedoch die Einverleibung Kroatiens und Sloweniens
durch Serbien[99],
beziehungsweise nominell durch einen anfänglich „Serbien-Kroatien-Slowenien“[100]
genannten Staat unter dem serbischen König. Kroatien hatte seit Jahrzehnten
eine autonome Verfassung und die besten kulturellen Voraussetzungen zur
Eigenstaatlichkeit. Gewiss hat die massive panslawische Agitation von außen
wenige Jahre vor dem Ersten Weltkrieg die Radikalisierung von Nationalitätenbewegungen
bewirkt, in deren Folge es insbesondere in Böhmen zu blutigen Ausschreitungen
gegen Deutsche und Juden[101]
kam, sodass die böhmische und kroatische Selbstverwaltung zeitweise ausgesetzt
werden musste[102]. Mit der
Kontrollierbarkeit des panslawischen Extremismus hätte jedoch das
lateinisierte (katholische) Slawentum jeweils tragfähige kulturelle Voraussetzungen
zur Verselbständigung, wenngleich nach west-, beziehungsweise nach mitteleuropäischen
Kriterien. Das hat die unversöhnliche panslawische Propaganda zu verhindern
gewusst, indem sie von und für die rücksichtslose Konfrontation, vor allem
auf Kosten der wohlverstandenen nationalen Integrität der jeweiligen slawischen
Völker, lebte[103]. So wurden
vom tschechischen Parlamentarier der Monarchie und späteren Staatsgründer,
Masaryk[104],
panserbische „Wissenschaftler“ propagandistisch aufgewertet, für die der
Terminus Kroate ein Fremdwort war, und nur von katholischen Serben die Rede
sein konnte[105]. Diese
Sprachregelung wurde übrigens auch von den russischen Gesandten gepflegt.
Die Haltung der Alliierten nötigte mit nicht einwandfreien Methoden nach
dem Ersten Weltkrieg den widerstrebenden kroatischen Nationalistenführer
Trumbić zu einem kaum tragfähigen Kompromiss mit den Serben[106].
Einerseits waren Kroatien und Slowenien den Nationalitäten- und Gebietsstreitigkeiten
mit der Siegermacht Italien substantiell nicht gewachsen[107],
und andererseits waren sie zu der Friedenskonferenz ausschließlich als angebliche
Serben zugelassen, und so als Kroaten entmündigt, indem sie nur dabei sein,
jedoch nicht mitreden durften. Ohne die kroatische Kompromissbereitschaft drohte
die Aufteilung von Kroatien und Slowenien unter Italiener und Serben. Trotz
kroatischer Kompromissbereitschaft verlangt Italien die dalmatische Küste[108].
Die Kompromissbereitschaft des Exilkroaten Trumbić gegenüber den Serben
hatte auch keine ungeteilte Unterstützung in der kroatischen Bevölkerung.
Erst nach drei Jahren (1923) ist die Opposition (40 Prozent boykottierten die
verfassunggebende Versammlung) bereit sich parlamentarisch zu beteiligen,
und noch im gleichen Jahr wird ihr Führer S. Radić verhaftet. Nach
seiner Entlassung (1925) – und seinem Ausscheiden aus dem Kabinett (1. April
1926) – wird Radić am 20. Juni 1928 in der Skupština (Parlament) in Belgrad
von einem serbischen (montenegrinischen) Abgeordneten tödlich verwundet. Nach
dem Staatsstreich König Alexanders am 5. Jänner 1929 beginnt die blutige Auseinandersetzung
unter den Nationalitäten in Jugoslawien, die erst mit Waffengewalt vorübergehend
durch die Kommunisten Titos - bis zum jüngsten „Krieg“ Anfang der 90er der Slowenen,
Kroaten und Bosnier gegen die Serben - unterbunden werden kann.
Bedauerlich ist, dass sogar manche heutige „historische“ Argumentation oft
kritiklos als Faktum hinnimmt, dass die Nationalversammlungen von Kroatien
und der Slowakei ihren Anschluss an Serbien, beziehungsweise an den tschechischen
Staat hinnahmen, was eine Art realpolitische Akzeptanz hingestellt wird[109].
Die Nationalitäten, so argumentierte die Kriegspropaganda der Sieger rund um
die Pariser Friedenskonferenz, wollten von der Monarchie angeblich ohnehin loskommen,
und wären dem ursprünglich vom russischen Zarismus (und später von Stalin) -
in Richtung Mittelmeerhäfen - gesteuerten Panslawismus[110]
nicht verschlossen gewesen[111].
Es wird dabei gerne übergangen, dass letztlich auch die ungarische und
österreichische Nationalversammlungen noch schlimmere Dinge hingenommen
haben, obgleich ihr innerer Widerwille schwer zu leugnen wäre. So haben nach
der rumänischen Plünderung die rumänischen Militärs durch Terror die
Siebenbürger Sachsen - in einer Sitzung in Medgyes - am 8. Jänner 1919 zur
Anerkennung der Annexion von Siebenbürgen durch Rumänien gezwungen[112]:
gegen die mit den Bajonetten der plündernden Invasionsarmee erzwungene
Zustimmung der Sachsen zur Annexion von Siebenbürgen hat der Nationalrat der
Deutschen in Ungarn auf das Schärfste protestiert (die sich aus Rumänien
zurückziehende deutsche Armee hat der nachrückenden rumänischen Armee
zugesichert, dass die Siebenbürger Sachsen für die den Anschluss an Rumänien
stimmen, wenn sie von Plünderungen verschont blieben, was aus der rumänischen
Geschichtsschreibung dann getilgt wurde).[COMMENT6]
Diese und andere Alibihandlungen können über die Umgehung des
Selbstbestimmungsrechtes der von den Siegermächten darum betrogenen Völker -
wie insbesondere Kroaten[113]
und Slowaken[114] - nicht
hinwegtäuschen. Die übervorteilten Nationalitäten sind vor die Wahl gestellt
worden, entweder das Schicksal der Kriegsverlierer zu teilen, oder sich
rassisch verwandten, aber kulturell nicht nahestehenden (unkompatiblen)
Nationalitäten unterzuordnen. In Wirklichkeit wäre das auch dann ein Betrug
an den als Sieger verhöhnten Nationalitäten, wie Kroaten, Slowenen und
Slowaken gewesen, wenn diese tatsächlich noch die Wahl gehabt hätten.
Die mehr als großzügige Grenzziehung scheinbar zugunsten der neuen Staaten
in Ost-Mitteleuropa hatte die Tücke, dass der Überproporz an Nationalitäten
nunmehr innerhalb den Grenzen der neuen Staaten, insbesondere die in allen
Nachfolgestaaten zahlreich vorhandenen Ungarn, das Autonomiestreben etwa
der Slowenen und Kroaten gegen die Serben durch die Gefahr der nationalen
Erhebung der übrigen Nationalitäten, insbesondere Deutschen und Ungarn,
verbunden war. Insbesondere das Autonomiestreben der Slowaken gegen
die Tschechen musste das Autonomiestreben der rassenfremden Ungarn,
Deutschen und Ruthenen[115]
gegen die Slowaken nach sich ziehen, weil durch die siegreiche Rassentheorie
allerorts nur ein „ethnisch saubereres“, bzw. rassenreines Gemeinwesen als
integer galt. Keines der ost-mitteleuropäischen Nationalitäten war ethnisch
sauber. Es war vorher schon ersichtlich, dass die neuen Staaten mit den
jeweils neuen Nationalitätenproblemen mehr überfordert sein werden, als
die Donaumonarchie es jemals war. Die beschwichtigende Argumentation,
wonach der Terror der Sieger doch etwas mit Gerechtigkeit zu tun habe, nur bei
der Grenzziehung allenfalls die Hand der Sieger „ausgerutscht“ sei, klingt
zynisch[116]. Doch von
jedweder Wertung der Zusammenhänge unabhängig, ist die vom Friedensdiktat
praktizierte „oktroyierte Selbstbestimmung“ an und für sich – auch dann – ein
Unding, eine Verletzung des Völkerrechts, wenn sie die tatsächlichen
Verhältnisse exakt getroffen hätte[117].
Sie tat es aber nicht[118].
Aufmerksamkeit verdient die juristische Seite der Friedensverträge nach
dem Ersten Weltkrieg, zumal sich die Siegermächte dabei eines juristischen
Sprachgebrauchs bedient haben, der es erlaubt, sowohl die logische, wie
auch die inhaltlich-sachbezogenen Widersprüche in der Vertragsgestaltung
nachzuweisen. Sowohl die Quantität, wie auch die Qualität der nachweisbaren
Mängel in den Friedenstexten, weist auf den deliktischen Vorsatz, und nicht auf
Fahrlässigkeit seitens der Siegermächte hin.
Der auffälligste offene Rechtsbruch in den Texten des Friedenswerkes der
Siegermächte ist die Verweigerung des zuvor groß angekündigten Volksentscheids[119]
für sämtliche von der Donaumonarchie abgetrennten Völker[120],
und insbesondere für die von Ungarn abgetrennten zahlreichen - mitunter größeren
- Völker und Ethnien[121],
insbesondere Slowaken, Kroaten und Slowenen[122].
Die zynische Rechtfertigung der Völkerrechtsverletzungen in dem
Friedensdiktat von St. Germain und Trianon durch rassistische Argumente gibt
diesen Übergriffen auf das Recht der nominell als Sieger verhöhnten
Nationalitäten[123]
der Österreichisch-Ungarischen Monarchie die Dimension des Verbrechens gegen
die Menschlichkeit[124].
Deswegen beeilte sich der Text der Friedensverträge, und insbesondere die
(alibiartig „argumentativen“) Begleitschreiben der Friedenskonferenz,
expressis verbis „das größte Verbrechen gegen die Menschheit“[125]
der - unter diesem Vorwand ausgeplünderten - Donaumonarchie zu unterstellen,
mit der simplen Begründung, dass diese den Krieg angeblich angefangen habe.
Abgesehen jedoch von der formallogisch unzulässigen Verquickung von
strafrechtlichen und völkerrechtlichen Rechtfertigungsgründen gegen die
Monarchie, erweist sich dieser – nach dem eigenen Selbstverständnis – „größter
Schuldspruch aller Zeiten“ gegen die Donaumonarchie, als Schutzbehauptung für
die eigenen Verfehlungen der Alliierten und assoziierten Mächte durch völkerrechtswidrige
Manipulationen bei der Friedensregelung auf Kosten der Verlierer des Krieges
in Mittel-, und insbesondere in Südosteuropa. Die Kriegsverlierer wurden von
den siegreichen Eroberern verleumdet, um Landraub und Plünderung als Recht
vorzutäuschen.[COMMENT7]
Gewiss war das durch den Krieg, insbesondere dann durch
den verlorenen Krieg, und angesichts der bevorstehenden unerfüllbar hohen
Kriegsentschädigungszahlungen, bankrotte Österreich-Ungarn keine künftige
Wunschheimat so mancher bis dahin darin beheimateter Nationalitäten. Doch
das war vor dem Krieg nachweislich nicht so[126].
Die heutige Forschung lässt es aus Höflichkeit gegenüber den Erben und
Nachfolger des 1918 siegreichen Imperialismus offen, ob und wie die
Donaumonarchie den in sie gesetzten Hoffnungen der Nationalitäten vor ihrer
Auflösung gerecht geworden wäre, doch es festigte sich die Ansicht, dass nicht
nur einfach die Mehrheit die Treue zu der Monarchie wahren wollte, sondern auch
die repräsentative Mehrheit aller zwölf betroffenen Nationalitäten auf dem
Gebiet der Donaumonarchie jeweils eine, vielleicht schrittweise verbesserte,
Zukunft in der Donaumonarchie allen bekannten Alternativen vorzog, und
vorbehaltlos den Fortbestand der Habsburgermonarchie wollte[127].
Letztlich hat es den Anschein, dass im Gegensatz zu der vom Ausland gesteuerten
Lügenpropaganda der radikalen Nationalisten, die Donaumonarchie insgesamt den
Ethnien größere Freiheiten gelassen hat, als sie sich im Spannungsfeld der
imperialistischen Interessen auf dem Balkan hätte leisten können. Gewiss
verlief die Umsetzung manch bahnbrechender Freiheitsideale für Ethnien nicht
reibungslos, doch keines der Kritiker im Ausland hatte seinerzeit etwas
annähernd vergleichbares anzubieten. Und sie kamen auch nach der Auflösung der
Monarchie nicht einmal in die Nähe der in der Monarchie - gewiss etwas
schwerfällig - praktizierten Nationalitätenpolitik, im Sinne von
Selbstbestimmung der Ethnien, und insb. Minderheitenpolitik. Die für damalige
Verhältnisse überdimensionierte Freiheiten boten dann, allerdings nur im
Krieg, die Möglichkeit zum Missbrauch durch die von Radikalen manipulierten
Nationalitäten. Trotzdem musste der siegreiche Imperialismus peinlich genau
darauf achten, dass in keiner substantiell wesentlichen Entscheidung eine
Volksabstimmung abgehalten werden konnte, die den durch ihre Lügenpropaganda -
über die vorgeschobenen Nationalitätenkonflikte - gedeckten Landraub durch
manipulierte Friedensbeschlüsse entlarvt hätte.
Das juristische Dilemma der Siegermächte bestand also
darin, dass die an militärischen „Hilfsvölker“ vor – und zum Teil sogar nach –
Kriegsende gemachten konkreten Gebietszusagen auch dann eine unzulässige
Präjudizierung der authentischen Willensbildung im Sinne des dann vorgeschobenen
Selbstbestimmungsrechtes der betroffenen Nationalitäten gewesen war, wenn
die legitime Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes tatsächlich Resultate
erbracht hätte, die in vollkommener Übereinstimmung mit den aus rein
machtpolitischen Motiven den Waffenbrüdern zugesicherten Gebieten ausgefallen
wären. In diesem Fall würden die Siegermächte nicht gezögert haben, umgehend
den Anforderungen des von ihnen eingeführten Selbstbestimmungsrechtes - zumindest
nachträglich - genüge zu tun. Gerade der Umstand, dass bei der Festlegung der
deutschen Grenzen die gleichen Siegermächte Monate zuvor das Selbstbestimmungsrecht
nicht nur vorschoben, sondern ihm in Deutschland zunächst vielfach zur Geltung
verholfen hatten, aber dann machtpolitisch doch abänderten, entlarvt die
Verweigerung der Geltendmachung des doch vorgeschobenen Selbstbestimmungsrechtes
gegenüber Österreich und Ungarn, und insbesondere gegenüber allen
Nachfolgestaaten und Nachbarstaaten, den deliktischen Vorsatz der Siegermächte
bei den völkerrechtswidrigen Manipulationen[128]
im Donauraum.
Schon im deutsch-polnischen Raum versagte das Rassenideal
der Sieger, weil kulturell eigenständige Slawen, wie Masuren und Kaschuben, die
von der Rassenideologie als polnische „Stämme“ und „Dialekte“ eingestuft
wurden, mehrheitlich für den Verbleib bei Preußen gestimmt hatten[129].
Trotzdem wurden sie, gegen ihren mit der Volksabstimmung bezeugten Willen, dem
Rassenideal geopfert und zu Polen geschlagen.[COMMENT8] Eine der wenigen Milderungen des Vertragsentwurfs nach
deutschen Protesten war die Zulassung der Volksabstimmung in Oberschlesien[130].
Die Abstimmung vom 20. März 1920 ergab 60 Prozent für den Verbleib bei
Deutschland[131]. Trotzdem
sprach der Oberste Rat der Alliierten die wichtigen Industriegebiete Polen zu[132].
Ein von der französischen Besatzung geduldeter militärische Einfall von Polen
in Oberschlesien am 2. Mai 1921 wird von dem von den englischen Besatzern
aufgebauten deutschen Selbstschutz zurückgeschlagen[133].
Der gleichen und ähnlichen Peinlichkeiten wollten die Sieger bei der Auflösung
der Donaumonarchie vorbeugen, zumal die Nationalitäten in der Monarchie
größere Freiheiten genossen als in Deutschland und den Vielvölkerstaat
Österreich-Ungarn als Vielvölkerstaat - im wahrsten Sinne des Wortes - als ihre
Heimat ansahen.
Besonders delikat sind die in Trianon den Rumänen
zuerkannten ungarischen Gebiete, weil diese - rechtlich gesehen - schon vor der
seinerzeitigen Weltmeinung zu offensichtlich nicht für die Kriegsdienste der
Rumänen gegen die Monarchie, sondern nur für künftige Kriegsdienste gegen den
russischen Bolschewismus (die sich dann in der Annexion Bessarabiens
erschöpften) zugesagt und von Frankreich den Rumänen im Friedensprozess zugeschanzt
sein konnten. Und das war der Bruch jedes nur erdenklichen Rechts. Die
zwischenzeitlich publik gewordenen Geheimpapiere stellen dies nachträglich
außer Streit[134]. Nachdem
die Friedenskonferenz offiziell Gebietserwerb durch Waffengewalt abgelehnt
hat, blieben nur zwei Möglichkeiten als Vorwand: Entweder die militärische
Besetzung des beanspruchten Gebietes, nämlich als der legalisierte Schutz
eines strategisch wichtigen Punktes, zu tarnen, oder aber das begehrte Land
von der angeblichen bolschewistischen Gefahr militärisch zu „befreien“. Die
Sieger wandten nun beide Methoden an, und zwar bekamen die mit dem
bolschewistischen Russland benachbarten Rumänen ungarische Gebiete unter dem
Vorwand, dass die Franzosen in Ungarn für diesen Zweck einen bolschewistischen
Aufstand inszenierten und so Ungarn vom Bolschewismus durch die Rumänen zu
befreien, während die Serben gleichzeitig angeblich wichtige strategischen
Punkte so sicherten, dass sie ganze Landstriche den Rumänen analog besetzten.
Und auch die Tschechen eroberten vereinbarungswidrig die Slowakei unter dem
Vorwand der Befreiung vom Bolschewismus zurück, welcher Bolschewismus von den
Siegern als Alibi inszeniert wurde, um die Slowaken um ihre ethnische Identität
und nationalen Rechte zu betrügen. Bei beiden Möglichkeiten fällt auf, dass die
militärische Präsenz allein, unter welchem Vorwand auch immer, nach dem
damaligen Rechtsempfinden für den Besitzanspruch für hinreichend angesehen
wurde. Nicht der Rechtstitel begründete den Anspruch, sondern der konkrete
Besitz den Rechtstitel. In Siebenbürgen haben zunächst die Alliierten durch
die Friedenskonferenz das Vorrücken der rumänischen Invasionsarmee als
angebliche Sicherung strategischer Positionen abgesegnet, bis sie in Ungarn
die Regierung gezielt stürzten und so einen bolschewistischen Aufstand vorsätzlich
heraufbeschworen, um die militärische Invasion als angebliche Befreiung von
dem Bolschewismus, und die angeblich dadurch bedingte Verletzung der
Waffenstillstandslinien und neuen Gebietsansprüche, zu rechtfertigen. Aus der
Art und Umfang des rumänischen Einmarsches in Ungarn war sogleich die
Annexionsabsicht ersichtlich. Obwohl die Jahre davor diesbezüglich
abgeschlossenen Geheimverträge erst später publik wurden.
So hat Ungarn, mit der unfreiwilligen Abtretung
Siebenbürgens an die Rumänen, den französischen Krieg mit rumänischen
Hilfstruppen gegen Russland finanziert. Diese in mehrfacher Hinsicht völkerrechtswidrige
nachträgliche „Gebiets-Zession“ sollte wegen der offensichtlichen
Rechtswidrigkeit durch die Kriegspropaganda der Sieger als angeblich aus nachträglich
aktuellem militärischen Anlass hingestellt werden. Es ist in der
Geschichtsforschung noch zu wenig beachtet, wie sehr die Rumänen nach der
Kapitulation Ungarns die militärische Auseinandersetzungen mit Ungarn für
Propagandazwecke gebraucht haben. Jede der zahlreichen Militäraktionen,
insbesondere die der Rumänen in Ungarn nach der ungarischen Kapitulation, war
in Wirklichkeit eine Alibihandlung, die vertuschen sollte, dass die Rumänen
Siebenbürgen nicht für den Kampf gegen die Donaumonarchie, d. h. nicht mehr für
militärische Gegenleistungen in den Ersten Weltkrieg, sondern erst für
künftige Kämpfe gegen die Bolschewisten in Russland zugeschoben bekommen haben.
Deswegen u. a. hat das französische Oberkommando die angeblich unkontrollierbaren
(insbesondere rumänische) Hilfstruppen auf das geschlagene Ungarn losgelassen.
Die neuere historische Forschung in Ungarn hat zutage
gefördert, wie etwa die Serben[135]
im November 1918 vom General Philippe Berthelot, vor der offiziellen Bekanntgabe
der Waffenstillstandsbedingungen der Alliierten mit Ungarn, zur „Landnahme“
angeregt wurden, indem die militärische „Sicherung von strategischen
Punkten“ im demobilisierten Ungarn[136],
unmissverständlich zu diesem Zweck, dem freien Ermessen der serbischen
Verbündeten anheim gestellt wurde: Die serbischen Strategen besetzten sofort
Ganz Südungarn und zogen mitten im heutigen Ungarn die Ungarn zum serbischen
Militär ein[137], haben die
Zensur eingeführt, die ungarischen Zeitungen beschlagnahmt, und inszenierten
sog. „Volksabstimmungen“, bis die Friedenskonferenz doch einiges an angeblich
„strategisch wichtigen“ Gebieten (von den serbischen Besatzern) an Ungarn zurückgab[138].
Symptomatisch war die Situation in den ungarischen Provinzen, wo rumänische
und serbische Sieger Schulter an Schulter gegen Ungarn standen. Die von
Serbien geforderten Gebiete hatten einen serbischen Nationalitätenanteil,
Kroaten eingerechnet, von 18 Prozent, und einen rumänischen bei etwa 10,8
Prozent der Gesamtbevölkerung[139].
Die Serben haben zunächst die Rumänen zumindest gleichermaßen verfolgt wie
die Ungarn[140]. Die
rumänische Presse hat die Rumänen aufgefordert Vergeltung zu üben, weil die
Serben sogar Teile des rumänischen Mutterlandes besetzt, und dort mit
„Volksabstimmungen“ und ethnischen Säuberungen begonnen haben. Die
Rumänen wiederum haben die aus der Kriegsgefangenschaft heimkehrenden
Serben, deren sie habhaft werden konnten, kurzerhand erschossen[141],
und ethnische Säuberung durch Massaker, wobei die regulären Streitkräfte eingesetzt
wurden, war als Vorbereitung auf die Friedenskonferenz selbstverständlich, weil
ethnische Säuberung – insbesondere über Genozid – war bei der Friedenskonferenz
statistischer Trumpf. Für die Rumänen hat General Berthelot – auf rumänischen
Beschwerden gegen die Serben gestützt – in Paris interveniert[142].
Insgesamt hat die französische Machtpolitik – statt der
korrekten Einhaltung des Waffenstillstandes – für die gesamte Dauer der sog.
Friedensverhandlungen 1918-1920 eine militärische „Begleitmusik“ der
völkerrechtlich verbrämten Plünderungen und Landraub in der Donauregion inszeniert,
die an Virtuosität kaum etwas an Wünschen offen ließ. Nach außen wurde alles
so dargestellt, als wären trotz Waffenstillstand diverse Waffengänge nach der
Kapitulation Ungarns zwischen Ungarn und den gegen die Ungarn aufgebrachten Nationalitäten
und Nachbarvölker unvermeidlich, doch war das ohne Franzosen und deren
gesteuerten Provokationen weder möglich noch notwendig. Die Franzosen
informierten - auf dem Weg ihrer Kriegspropaganda - die Weltöffentlichkeit
dergestalt, als würden nicht sie den Waffenstillstand u. a. mit neuen
Waffengängen, zumindest durch Duldung und der nationalistischen Umtriebe,
gebrochen haben, sondern natürlich die Ungarn[143],
und allenfalls die für ihr Selbstbestimmungsrecht kämpfenden - und hierbei
außer Kontrolle geratenen - Nationalitäten. Tatsächlich wurden jedoch diese
Verbündete und Hilfstruppen der Siegermächte - auf französischem Geheiß -
schachfigurenartig vorgeschoben, um unter dem Vorwand, angeblich wichtige
strategische Positionen zu sichern, und später die inszenierten
bolschewistischen Aufstände zu als Befreiungskrieg niederzuschlagen, die ihnen
von den Siegermächten völkerrechtswidrig zugesagten Gebiete zunächst einmal
militärisch zu besetzen, weil die militärische Tradition der Kolonialismus die
neuen Grenzen nach einem Waffengang an den Waffenstillstandslinien zu ziehen
pflegte. Trotz Waffenstillstand: wobei die Franzosen die ungarische Regierung
hingehalten hatten und die Friedensbedingungen mit der Begründung
(vorsätzlich provozierend bis zur Unerfüllbarkeit) verschärften, dass Ungarn
den Waffenstillstand angeblich nicht exakt genug eingehalten hätte.
Im wesentlichen haben die Franzosen die Ungarn mit
(provokativ) unerfüllbaren Forderungen[144]
unter Druck gesetzt, und gleichzeitig mit der Aussicht auf „Gnade“ - nach der
erpressten Annahme unannehmbarer Forderungen - hingehalten. Diese
„Faustpfandpolitik“ konnte Frankreich gegenüber Deutschland – wegen des
massiven englischen und amerikanischen Widerwillens – nicht fruchtbringend genug
entfalten, aber in Ungarn hatten die Franzosen praktisch allein das Sagen. Die
„Faustpfandpolitik“ ist eine imperiale Gepflogenheit, mit derer Hilfe Frankreich
deutsche Gebiete bis zum Rhein annektieren wollte, woraus ersichtlich ist, wer
die blutigen „Militärmanöver“ nach der Kapitulation der Monarchie im Donauraum
ebenfalls gesteuert hat. Es wird auch für die französische Geschichtsforschung
leicht nachvollziehbar sein, wie die franzosenfreundliche ungarische
Regierung Károlyi[145]
durch „perfect timing“ mit unannehmbaren Forderungen[146]
planmäßig zum Sturz gebracht wurde[147],
um vorsätzlich die - bei einer Schwächezeichen der Regierung - bevorstehende
bolschewistische Machtübernahme[148]
zu ermöglichen: nämlich als Vorwand für den Einmarsch und Alibi für den
Landraub. Diese von den Franzosen inszenierte bolschewistische Machtübernahme
in Ungarn gab dann den perfekten Vorwand, Ungarn nach der Kapitulation und
Waffenstillstand militärisch ganz zu niederrennen[149],
auszuplündern, und nachdem die rumänische „Befreier“ vom „bolschewistischen
Joch“ alles was beweglich war von Ungarn aus mitgenommen haben, die übrigen
„Befreier“ vom „bolschewistischen Joch“ mit den vormals ungarischen Gebieten
als „Entschädigung“ abzufinden[150],
die ihnen - ohnehin zumeist schon lange vorher - ohne hinreichenden
Rechtsgrund, also für mehr oder minder nachvollziehbare Kriegsdienste,
zugesagt wurden (aber durch den vorzeitigen Friedensschluss durch die Rumänen
verloren gingen, und für den neuen Krieg gegen Russland doch noch dergestalt
„ausbezahlt“ wurden). Sämtliche Waffengänge mit dem ohnehin schon geschlagenen
Ungarn nach der Kapitulation waren als Alibihandlung von den Franzosen inszeniert,
um die völkerrechtswidrige Exekution der geheimen (Londoner) Abkommen von
1915-1916 samt Zusatzprotokolle zu verschleiern, und das alles als angeblich
aus aktuellem Anlass Geschehenes erscheinen zu lassen. Das eigentliche
Paradoxon ist aber, dass die Franzosen diese rumänische Forderungen aus den
nämlichen Geheimverträgen ausdrücklichst verweigert hatten, weil die Rumänen zu
früh aus dem Krieg gegen die Donaumonarchie ausstiegen, und erst als die
Rumänen ihre kriegerischen Dienste nunmehr im neuen Krieg gegen Sowjetrussland
zusagten, erfüllten die Franzosen doch die nämlichen Geheimverträge auf Kosten
Ungarn, und zwar aus diesem neuen Rechtstitel der Kriegsführung gegen Russland,
mit dem die Ungarn nichts zu tun hatten.
So wie in Österreich das „Ultimatum[151]“
vom 23. 7. 1914 das meistzitierte Dokument auch außerhalb der Forschung wurde,
so entstand in Ungarn die wohl voluminöseste Literatur um die sog. Vix Note.
Beide Urkunden sind natürlich nur jeweils ein Rad im Getriebe, die Spitze des
sprichwörtlichen Eisbergs, von denen allein auf das Gesamtbild der tatsächlichen
Verhältnisse zunächst fast zwangsläufig falsche, das heißt unzureichende
Rückschlüsse gezogen werden. Doch sie sind für die Forschung die markanten
Punkte in einem Machtpolitischen Karussell, gleich den Orientierungspunkten, wo
ein unterirdischer Fluss auf die Oberfläche bricht, oder von der Oberfläche
verschwindet.
Entsprechend wurde in der deutschen Forschung der
Reparationsfrage (Art. 231 des Versailler Vertrages) unverhältnismäßig große
Aufmerksamkeit gewidmet. Eine Bibliographie[152]
enthält bereits um 1930 knapp 12000 Titel zum Themenkreis, während
Untersuchungen zu den Reparationsverpflichtungen Österreichs oder der
Nachfolgestaaten bis in die jüngere Zeit völlig fehlten[153].
Das hatte ihren Grund darin, dass einerseits die österreichischen Reparationsforderungen
in dem Schatten der Deutschen standen, und andererseits für die Sieger nur
einen Feind, und folglich auch nur einen Schuldner gab, nämlich die Gesamtheit
als Gesamtschuldner.
Nachdem die Siegermächte außer dem vorgeschobenen
Selbstbestimmungsrecht der Völker auch noch den Rechtsgrund von Kriegsverbrechen,
beziehungsweise den Ausbruch des Ersten Weltkrieges als „das bisher größte
Verbrechen gegen die Menschheit“[154],
vorgeschoben haben, wobei sie die Schuldfrage einzig auf die Rechtsfrage
abgestellt hatten, wer den Krieg militärisch angefangen habe, ist auch dieser
Rechtsgrund eigens auf seine Stichhaltigkeit zu hinterfragen, auch und gerade
dann, wenn diese Rechtsbegründung an der Sache vorbeigehe, bzw. von den wahren
Ursachen ablenken solle. Vor dem Eingehen auf die Schuldfrage soll aber
klargestellt werden, dass bereits die Engführung; die Schuld am Krieg direkt
mit dem Anfangen des Krieges zu assoziieren, widersprüchlich ist, weil das
keine militärische, sondern bestenfalls eine diplomatische Frage, also eine
Frage des Rechts war. Und zwar des damaligen Rechts, dass nach dem Völkerrecht,
dass er nach dem Krieg eingeführt wurde, ohnehin unmöglich hätte beurteilt
werden können.
Der zeitlich erste Schuldspruch und hierauf gegründeter
Friedensvertrag erging in dem sog. Friedensvertrag von Versailles, mit
Mantelnote vom 16. Juni 1919, gegen Deutschland[155].
Der Schuldspruch wurde auf alle Kriegsverlierer ausgedehnt und als präjudiziell
für alle noch folgenden Friedensverträge angesehen. Die Vorwürfe wegen der
Kriegsschuld, bzw. sind die Schuldsprüche gegen die Machthaber in „Wien,
Budapest und Berlin“ gerichtet[156].
Die ungarische Schuldfrage kann also schwer von der deutschen und
österreichischen Schuldfrage unabhängig behandelt werden.
Die deutsche Schuldfrage ist zunächst durch eine
gemeinsame Erklärung einer französisch-deutschen Forschergruppe nach dem
Zweiten Weltkrieg, wonach es von einer alleinigen deutschen Verschuldung, wie
es die Friedenstexte von Versailles 1919 behaupten, keine Rede sein könne,
einer Kompromisslösung durch die Geschichtsforschung zugeführt worden. Man
sprach beiderseitig vom gegenseitigen Hineinschlittern. In den 60er Jahren hat
sich aber der Sensationalist namens Fischer quergelegt, und mit der Vorlage
einiger ‑ die Deutschen belastenden ‑ Indizien lautstark den
Nachweis seiner Arbeitshypothesen angekündigt. Es folgten aber dann keine
zufriedenstellenden Beweise, sondern eine vom Fischer durch überinterpretierte
Indizien zynisch angeheizte Schlammschlacht, wo er sich genüsslich in der
Emotionalisierung der Forschung labte und seine Auflagenzahl steigerte[157].
Eine sachliche Bedeutung für die Geschichtsforschung konnte die
Fischer-Kontroverse schon allein deswegen nicht haben, weil Fischer die Frage
der Kriegsschuld über die Kriegsziele anzunähern suchte, während die
Siegermächte die deutsche Schuldfrage in die österreichische Schuldfrage
einbanden. Die Frage der Kriegsziele berührten die Sieger nur am Rande, indem
sie rechtlich unzulässig von dem Ansehen der Person (des Deutschtums) in Richtung
Kriegsschuld assoziierten[158].
Im übrigen benützte Fischer die Friedensverträge für seine ganz woanders
liegenden Propagandazwecke nur, weil gerade die Frage damals im Mittelpunkt
des Interesses stand. Er schaffte es aber, die historische Forschung in eine
ideologische Kampfarena zu verwandeln, und so nachhaltig zu lähmen. Die mehr
an der Wissenschaft als an Schlammschlachten interessierten Forscher wandten
sich in der Folge vom Thema ab, weil ein seriöses Arbeiten auf dem Gebiet kaum
mehr möglich war, auf jeden Fall nicht ungestört, so dass dieses Thema bis
heute der Forschung - dank der sogenannten Fischerkontroverse - faktisch
unzugänglich blieb.[COMMENT10] Ja heute noch wird Fischer zu zitieren als Pflichtübung
und oberste Direktive der Forschungsförderung angesehen, darüber gar nicht
gesprochen, dass jeder Versuch, diese Fragen unter der von Fischer losgetretene
Schlammlawine hervorzukehren, wird im Keime erstickt und jeder Klärungsversuch
propagandistisch wider zugeschüttet.
Teils durch die sog. Fischer-Kontroverse eingeschüchtert,
beziehungsweise resigniert, teils durch die bereits ohnehin erschöpfende
Behandlung der deutschen Schuldfrage im Ersten Weltkrieg durch die Forschung
bedingt, sind die Forschungsaktivitäten in diese Richtung in den 70er Jahren
deutlich zurückgegangen, bzw. faktisch zum Erliegen gekommen. Nach dem Ausbruch
der Jugoslawienkrise Anfang der 90er begann zunächst in den Medien eine
Informationswelle über den Ersten Weltkrieg und seine Folgen. Am auffälligsten
in dieser Neuabstimmung der Gegenwart mit der historischen Vergangenheit war
die demonstrative Fortsetzung der Neuorientierung der französischen Außenpolitik.
Nach der eingangs zitierten Rede Präsident Mitterrands in Bukarest am 19.
April 1991 und Kritik an den Pariser Vororteverträgen, fuhr er im Sommer 1992
nach einer gesamteuropäischen Sitzung unerwartet im Alleingang nach Sarajevo
(eigentlich nach Split, aber das Ziel war demonstrativ Sarajevo). Großes
Aufsehen erregte, dass der französische Präsident Belgrad nicht besuchte. Der
damalige französische Außenminister Roland Dumas antwortete auf die Frage, ob
die Reise Mitterrands nach Sarajevo das Ende der französisch-serbischen
Freundschaft sei, in einem Interview mit dem „Spiegel“ mit den Worten: „Der
Präsident der Republik war der Ansicht, daß der Ernst der Lage es nötig machte,
die ausgetretenen Pfade der traditionellen Diplomatie zu verlassen. Daher die
Idee zu der Reise, welche die Welt bewegt und die Völkergemeinschaft
aufgerüttelt hat“[159].
Es hat also den Anschein, dass das Frankreich des neuen Europa ernst mit der
Neuorientierung östlich der Alpen macht.[COMMENT11]
Nachdem in den Pariser Vororteverträgen auch die deutsche
Schuldfrage formell in die Österreichische Schuldfrage eingebunden ist, gerät
mit der österreichisch-ungarischen auch die deutsche Schuldfrage ins Wanken.
Aus der Sicht der Sieger steht das mit 48 Stunden
befristete österreichisch-ungarische Ultimatum vom 23. 6. 1914 an Serbien im
Zentrum des Schuldspruchs[160]
über den Kriegsverlierer. In diesem Ultimatum käme, so die Sieger, das verbrecherische
Potential der Kriegsverlierer voll zum Ausdruck. Deutschland soll Wien zu
dieser angeblichen Untat bestimmt haben[161],
die angeblich allein schon so schrecklich sei[162],
dass sie faktisch keiner weiteren Beweise mehr bedürfte. Alle die Kriegsschuld
betreffende Aussagen sind logistisch auf diesen Schwerpunkt hingeordnet, oder
leiten sich (im Zirkelschluss) von hier ab.
Das Herzstück des Versailler Friedensvertrages vom 28.
Juni 1919, und zugleich der aller daran anschließenden Pariser Vororteverträge,
ist die Wiedergutmachung der Kriegsschäden durch den Kriegsverlierer, und
somit auch der auf die Gewichtung des österreichisch-ungarischen Ultimatums
vom 23. 6. 1914 gegen Serbien gegründete Schuldspruch. Teil VIII, Art. 231
(Kriegsschuldartikel) des Versailler Friedensvertrages ist in seiner Fassung,
und zwar mit Absicht, doppelsinnig[163].
Dazu sagt der bei den Verhandlungen anwesend gewesene Keynes[164]:
„Der Präsident (Wilson) konnte ihn als Erklärung auffassen, daß Deutschland
seine sittliche Verantwortung für den Ausbruch des Krieges zugeben wollte,
während der Ministerpräsident (Lloyd George) Anerkenntnis finanzieller Haftung
für die allgemeinen Kriegskosten auszulegen vermochte.“ Die gespaltene
Zunge des Friedensvertrages sollte den über das Völkerrecht wachenden US
Präsidenten Wilson also (vorsätzlich) täuschen und die Völkerrechtsverletzung
im Namen des Völkerrechts vertuschen[165].
England und Frankreich haben nämlich die völkerrechtswidrigen Zahlungen von
Deutschland mit Hilfe des zweideutig formulierten Friedensvertrages dann tatsächlich
eingefordert.
In der späteren Forschung entpuppte sich das von den
Siegern des Ersten Weltkrieges als „der“ Schuldbeweis hochstilisierte
österreichisch-ungarische Ultimatum vom 23. 6. 1914 an die Serben[166],
als die von den Siegern gelegte falsche Fährte, um von den wahren Schuldigen
abzulenken. Der Schwerpunkt der Vorwürfe ist die angebliche Verletzung der
Souveränität Serbiens durch Artikel 6 des österreichischen „Ultimatums“
(eigentlich Note, aber die falsche Bezeichnung „Ultimatum“ hat sich
eingebürgert), weil darin die Beteiligung österreichischer Organe an der
Verfolgung der Hintermänner der Attentäter von Sarajevo (gegen den
österreichischen Thronfolger) in Serbien verlangt wurde. Die in den
Friedensverträgen und durch die Kriegspropaganda ausgeschlachtete angebliche
Verletzung der Souveränität und angebliche Unannehmbarkeit des
Österreichischen Ultimatums (Note) gegen Serbien fußte allerdings nicht auf
dem besagten Ultimatum (Note) selbst, sondern auf der zu diesem Zweck
verfälschten Wiedergabe des Ultimatums durch die Serben[167].
Das österreichische Ultimatum begehrte die Teilnahme österreichischer Organe an
den polizeilichen Ermittlungen, was nach wie vor im internationalen Verkehr
üblich und keineswegs anstößig ist. Serbien hat bei der Ablehnung des
Ultimatums dessen Inhalt verfälscht wiedergegeben[168],
und Österreich-Ungarn den Eingriff in die serbische Gerichtsbarkeit und damit
einen „unzumutbaren“ Eingriff in die Souveränität Serbiens unterstellt[169].
Und das war eine Verleumdung Österreichs durch Serbien. Die nämliche
Verleumdung von Österreich-Ungarn durch Serbien ist aber der Beweisgrund des
Schuldspruchs der Sieger gegen Österreich-Ungarns, und die Beweisfälschung der
Serben übernahmen die Sieger. Der größte Schuldspruch aller Zeiten beruht auf
Beweisfälschung, beziehungsweise auf verfälschte Beweise.
Bei der Abfassung des Ultimatums standen die
österreichischen Diplomaten vor dem Dilemma, dass sie bereits Beweise über die
Beteiligung des serbischen Geheimdienstes an dem Attentat gegen den
österreichischen Thronfolger in Sarajevo hatten, oder in einem Ultimatum
schwerlich offiziell von einem allenfalls theoretisch möglichen Alleingang des
serbischen Geheimdienstes hinter dem Rücken der Serbischen Regierung die Rede
sein konnte. Nach den diplomatischen Regeln war die serbische Regierung
selbstredend verantwortlich, und wäre Österreich beim Vorhandensein konkreter
Beweise der Täterschaft des serbischen Geheimdienstes bei dem Attentat am 28.
6. 1914 gegen den österreichischen Thronfolger keineswegs verpflichtet, die
Verantwortlichkeit der serbischen Regierung getrennt von der
Verantwortlichkeit des serbischen Geheimdienstes zu prüfen, beziehungsweise
der serbischen Regierung Gelegenheit zu geben, sich von den Aktivitäten des
eigenen Geheimdienstes zu distanzieren. Auch heute, und vielmehr damals, steht
zumindest die politische Verantwortung einer Regierung auch im Falle eines
Alleinganges des eigenen Geheimdienstes fest. Gegebenfalls hätte die serbische
Regierung von sich aus einer Untersuchung gegen den serbischen Geheimdienst
einleiten müssen, doch die serbische Regierung leugnete bis zu dem
österreichischen Ultimatum alles und jede Beteiligung provokativ und sprach
zynisch von einer österreichischen Provokation gegen Serbien durch absurde
Beschuldigungen gegen angebliche Hintermänner des Attentats von Sarajevo in
Serbien[170].
Österreich wollte aber der serbischen Regierung die Gelegenheit geben, sich von
dem eigenen Geheimdienst gegenüber Österreich zu distanzieren, wenn die
polizeilichen Ermittlungen von den Österreichern hätten eingesehen werden
können, wie das durchaus üblich und diesem Fall geboten war. Zum anderen
allerdings musste Österreich nach der Ablehnung des Ultimatums durch die Serben
als objektiv erwiesen ansehen, dass die serbische Regierung sich von den
bereits erwiesenen kriegsprovozierenden Machenschaften seines Geheimdienstes
nicht distanzieren kann oder will, woraus zwingend die Mitschuld der serbischen
Regierung folgt, wenn nicht ohnehin schon vorweg die Mitschuld jeder Regierung
an den Machenschaften des eigenen Geheimdienstes fest stünde. Wenn jedoch die
Ablehnung durch die Serben auf eine verfälschte Wiedergabe des österreichischen
Ultimatums gründet, und die schwerwiegende Verleumdung gegen Österreich vor
aller Welt enthielt, Österreich hätte angeblich die serbische Souveränität
verletzen wollen, um den Krieg gegen Serbien zu provozieren, weil das
Ultimatum der Österreicher angeblich für alle Regierungen der Welt unannehmbar
sei, dann ist die offene Kriegsprovokation durch die serbische Regierung gegen
Österreich (durch Verleumdung) einwandfrei (urkundlich) erwiesen. Würthle
zitiert den sowjetrussischen Historiker N. P. Poletika, der in seinem Werk Der
Sarajevoer Mord, Leningrad 1930, meint: Die Ablehnung des österreichischen
Ultimatums war „aus der Furcht zu erklären, daß österreichische Detektive
sich bis zu dem vorarbeiten könnten, was die serbische Regierung bis jetzt
sorgsam verbergen mußte - nämlich ihre Teilnahme an der Organisation des
Sarajevoer Mordes ...“[171]
Breiten Raum widmet der Schuldspruch der Sieger der
mangelnden Würdigung der serbischen Antwort vom 25. 7. 1914 auf das
österreichische Ultimatum[172]
durch die Mittelmächte (Österreich-Ungarn und Deutschland). Die Sieger bauten
freilich ihre überzogenen Wiedergutmachungsforderungen logistisch auf die
verfälschte Wiedergabe der österreichischen Ultimatums durch die serbische Antwort,
und argumentieren zwangsläufig an ihren eigenen rechtlichen Zielsetzungen
vorbei, wenn nicht denen zuwider. Aus österreichischer Sicht war auf die neuen
Delikte der Urkundenverfälschung und Verleumdung[173]
der Monarchie durch Serbien diplomatisch nicht mehr näher einzugehen, da eine
zusätzliche Auseinandersetzung mit den provokativ deliktischen
(verleumderischen) Schutzbehauptungen der Serben die nunmehr eindeutige
Sachlage unnötig kompliziert, und der serbischen Verwirrungstaktik in der
Weltöffentlichkeit Vorschub geleistet hätte. Aus der serbischen Reaktion war
ersichtlich, dass die serbische Regierung es auf den provokativen Missbrauch
der österreichischen Gesprächsbereitschaft abgesehen hat, die um jeden Preis um
eine korrekte und sauber Erledigung bemüht war.
Sowohl in der seinerzeitigen Diplomatie, wie auch in der
späteren Forschung beider Kriegslager galt unumstritten, dass allein die
Mitwisserschaft der serbischen Regierung über die Machenschaften des eigenen
Geheimdienstes das gesamte Kriegs- und Friedenskonzept der Sieger aus den
Angeln hebt[174], weil die
auf den Schuldspruch gegen die Besiegten gestützte Reparationen somit keinen
Vorwand mehr für die kriminellen Forderungen der Sieger aufbieten konnten. Auch
ohne den direkten Beweis der unmittelbaren Verantwortung der serbischen Regierung
hinter dem Geheimdienst, denn das galt als selbstverständlich vorausgesetzt,
solange kein stichhaltiger Gegenbeweis vorlag. Deswegen veranlassten die Franzosen[175]
Pašić 1917, den Chef des serbischen Geheimdienstes, Dragutin Dimitrijević
(genannt „Apis“), nach einem missglückten Attentat[176]
gegen ihn im Dezember 1916, mit erzwungenen falschen Zeugenaussagen in einem
Schauprozess in Saloniki[177]
anzuklagen, und nach einem abgeluchsten Geständnis (28. 3. 1917), das Attentat
gegen den österreichischen Thronfolger in Sarajevo in Zusammenarbeit mit
dem russischen Militärattaché (Quittungen über Zahlungen an die Attentäter
befänden sich in russischer Hand) organisiert zu haben[178],
wegen eines angeblich von ihm geplanten Attentats gegen den Regenten
Alexander[179], sofort zu
erschießen[180], nämlich
als Sündenbock für das Attentat von Sarajevo 1914. Das amtliche serbische
Protokoll des Saloniki-Prozesses erscheint 1918, erweist sich aber in der Folge
als für Propagandazwecke präpariert[181].
Doch auch dieser Winkelzug der französischen Diplomatie mit Hilfe des
serbischen Erschießungskommandos bekam Schönheitsfehler, nachdem die falschen
Zeugen des Saloniki-Prozesses sich abgesetzt und in aller Öffentlichkeit
ausgerufen haben[182],
dass sie gezwungen waren den Chef des serbischen Geheimdienstes mit falschen
Aussagen zu belasten[183].
Die oppositionelle Stimme von Exilserben zu bestreiten
war für Pašić verhältnismäßig leichter, als die von dem serbischen
Minister für Kultus im Jahre 1914, Dr. Ljuba Jovanovic[184],
im Jahre 1924 in einem Sammelband publizierten Erinnerungen mit dem Titel: „Nach
dem Veitstag[185] des Jahres
1914". Dort heißt es: "Ich erinnere mich nicht, ob es Ende
Mai oder Anfang Juni 1914 war, als uns eines Tages Herr Pašić sagte -
diese Dinge bearbeitete er meist nur mit Stojan Protić, der damals das
Ministerium des Inneren hatte, aber so viel sagte er auch anderen -, daß
gewisse Leute Vorkehrungen trafen, um nach Sarajevo zu gehen und Franz
Ferdinand, der dort eintreffen und am Veitstag feierlich empfangen werden
sollte, umzubringen... Und Herr Pašić und wir übrigen meinten, man solle,
und Stojan übernahm es auch, eine Verfügung an die Grenzbehörden an der Drina
zu erlassen, daß man den Übergang der jungen Leute verhindere ... Aber diese
Grenzbehörden waren selbst in der Organisation (Schwarze Hand) und führten die
Verfügung nicht aus“. Im März 1925 kündigt hierzu das offizielle Blatt des
Belgrader Außenministeriums ein Blaubuch an, das jedoch nie erschien. Im April
hebt der „Vater Jugoslawiens“, der Engländer Seton-Watson[186],
offiziell der stellvertretende Propaganda-Chef Londons, aber der eigentliche
Chefideologe der imperialen Balkanpolitik, in einem Belgrader Interview „den
unangenehmen Eindruck hervor, den weiteres Schweigen“ in seinem Lande
mache. Es wäre nur, so Seton-Watson, ein Eingeständnis, „daß unsere Feinde
ihre Behauptungen bewiesen haben und Serbien tatsächlich schuldig ist.“ Am
23. 4. 1925 kommt Ministerpräsident Pašić auf die Erklärungen seines
früheren Kabinettsmitgliedes Ljuba Jovanović mit folgenden Worten zurück:
„Die Ermordung Franz Ferdinands war für Österreich nur eine günstige
Ausrede, um mit Serbien abzurechnen ... es ist eine internationale Kommission
gegründet worden, dies nachzuprüfen ... Ich habe Herrn Ljuba Jovanović
gebeten, seine Erklärung zu widerrufen, denn es ist nicht wahr, daß er den
Ministerrat vom Mordplan informiert habe.“[187]
Offensichtlich versuchte Pašić sich an den Fragen von Seton-Watson
vorbeizureden, indem er auch hier die Aussagen von Ljuba Jovanović
entstellt (verfälscht) wiedergab. Eine internationale Kommission ist
natürlich nicht gegründet worden[188]
und auch Seton-Watson bittet im Mai nochmals vergeblich um „eine klare Antwort“
auf die Frage, ob Pašić tatsächlich, als er 1914 die Nachricht vom
Attentat bekam, gewusst habe, was sich dort vorbereitet. Aus der letzteren Formulierung
der Frage durch Seton-Watson an Pašić geht unmissverständlich hervor, dass
er nicht mehr fragt, ob Pašić überhaupt etwas gewusst habe, sondern nur
mehr: wie viel Pašić tatsächlich gewusst hat. Für die Völkergemeinschaft
und für die historische Forschung ist jedoch der Grad der Information von
Pašić eine sekundäre Frage, denn die Haltbarkeit der Konzeption der mit
den Pariser Vororteverträgen vorgenommene Neugestaltung Europas hing - wie an
einem seidenen Faden - an der formallogischen Frage, ob Pašić überhaupt
etwas gewusst hat. Es war eben ein logistischer Fehler, dass die Sieger in den
Friedensverträgen alles auf die eine Karte gesetzt haben, nämlich auf die
korrekte Information durch die Serben über ihre angebliche Unwissenheit. Denn
diese angebliche Unwissenheit der Serben konnte entweder total sein, und das
Vertragswerk nach dem Ersten Weltkrieg zu halten und zu tragen, oder aber
unwahr sei, wobei es nebensächlich war, wie viel die Serben tatsächlich
wussten, um den Friedensvertrag nach dem Ersten Weltkrieg aus den Angeln zu
heben. Das Konzept der Neugestaltung Europas nach dem Ersten Weltkrieg ist
mit der schematischen Einteilung: „die guten Sieger“ auf der einen, und „die
bösen Verlierer“ auf der anderen Seite, untrennbar verbunden.
Schwer belastet Pašić zusätzlich die spätere
Erforschung der Laufbahn seines persönlichen Vertrauten Milan Ciganović[189],
genannt der „blonde Cigo“. Es war Cigo, der die Waffen an die Attentäter vor
dem Grenzübertritt nach Bosnien übergeben hat[190].
Die von den Österreichern verhafteten Attentäter, die den Selbstmordbefehl
nicht ausgeführt haben, verrieten den Cigo. In der Folge gab die durch
Zeitungsmeldungen unter Druck geratene serbische Regierung, nach außen alles
leugnend, zunächst der Eisenbahnerdirektion intern den Auftrag, die Personalien
des offiziell dort beschäftigten Cigo aus allen Büchern auszumerzen[191],
um dann am 25. Juli 1914, am Tag der Ablehnung des österreichischen Ultimatums,
die Erklärung abzugeben: „Was aber den Milan Ciganović anbelangt, ...
der bis zum 15. Juli bei der Eisenbahnerdirektion tätig war, so konnte dieser
nicht ausgeforscht werden, weshalb ein Steckbrief gegen ihn erlassen wurde.“
In den Akten des Saloniki-Prozesses (1917) ist leider nur dokumentiert, dass
Cigo bald darauf als der persönliche Konfident des Ministerpräsidenten
Pašić nunmehr offiziell aufscheint[192].
Der frühere Kamerad Cigo's bei der Komitadzi, Mustafa Golubić, behauptete
aber später im Exil, dass Ciganović schon vor dem Krieg Agent provokateur
der Regierung Pašić war, und er als Mitglied der Schwarzen Hand die
serbische Regierung über alles, was sich in der Geheimorganisation ereignete,
genau informierte[193].
Eine auffällige Rolle spielte der nunmehr als Pašić-Agent dokumentierte
Cigo im Saloniki-Prozess: als einzige Zeuge der Anklage gegen den als
Sündenbock kurzerhand erschossenen Chef des Geheimdienstes, offensichtlich um
Pašić zu entlasten. Nach dem Saloniki-Prozess bekam Cigo einen falschen
Pass auf den Namen Danilović, man versah ihn reichlich mit Geld, und
schickte ihn nach Amerika, von wo er 1919 zurückkehrte. Die serbische Regierung
belohnte ihn für seine Dienste erneut, und schenkte ihm ein kleines Gut in der
Nähe von Skopje. Die Bedeutung des Ciganović als Pašić-Mann geht aber
insbesondere daraus hervor, dass ihm das über die anderen Anstifter des
Attentats von Sarajevo und Mitglieder der Schwarzen Hand vollstreckte
Todesurteil erspart blieb[194].
Der Forderung der Exilserben nach einer Wiederaufnahme
des Saloniki-Prozesses kam - zwölf Jahre nach dem Tode des 1941 hingerichteten
Juristen Golubić - das neue Jugoslawien unter Marschall Tito nach. Die
Staatsanwaltschaft Belgrad begründete den diesbezüglichen Antrag zunächst mit
der Feststellung, „1917 sind die Militärrichter befangen gewesen“,
ferner verlange die „Volksmoral und Menschlichkeit“ eine Wiederholung
des Verfahrens. In dem Revisionsprozess 1953 wurden die Geheimdienstleute „rehabilitiert
und ihre Ehre wiederhergestellt“, weil sie weder die Front an die Deutschen
übergeben wollten noch einen Mordanschlag auf den serbischen Regenten
ausgeheckt hatten. Der Saloniki-Prozess 1917 sei ein von der damaligen
Hofclique inszenierter Justizmord, um unbequeme Mitwisser zu beseitigen. Das
Revisionsgericht 1953 hat die Unterdrückung des vom Chef des Geheimdienstes
eigenhändig verfassten Geständnisses über das Attentat von Sarajevo im
Saloniki-Prozess 1917 angeprangert. Der Justizmord an den eigenen
Geheimdienstleuten diente sonach der außenpolitischen Absicherung, sowohl den
Feinden, wie auch den Verbündeten gegenüber[195].
Obwohl die serbische Führung von 1914 zumindest in diesem
Punkt als Kriegsverbrecher entlarvt wurde, war keiner der südslawischen
Regierungen nach wie vor in der Lage, die Konsequenzen zu ziehen. Die
Glorifizierung der Attentäter von Sarajevo ist nach wie vor gleichsam das
ideologische Fundament der panserbischen Einheit. Österreichische und internationale
Bemühungen um den Zugang zu den geheimen Dokumenten aus diesem dunklen Kapitel
der Geschichte blieben erfolglos. Zwar gab Jugoslawien Bereitschaft vor, die
Dokumente zugänglich zu machen, redete sich aber auf die mangelnde Ordnung, und
auf die fehlenden Mittel zu der Aufarbeitung der Dokumente aus. Es fehlte zwar
nicht an Versprechungen, sehr wohl aber an der Bereitschaft oder Fähigkeit,
diese auch zu erfüllen[196].
Ein neuer Anlauf zur Preisgabe der in Serbien dokumentierten Geheimnisse über
die Geburtsstunde der südslawischen Einheit könnte angesichts der zum
Völkermord entarteten panserbischen Renaissance Anfang der 90er Jahre, das
Motiv zum Genozid in Bosnien, damals wie heute, vor der Weltöffentlichkeit
erhellen, und damit letztlich der Legitimierung des Massenmordes den Boden
entziehen. Die richtige Gewichtung der Beweislage im gesamten Umfeld der
völkerrechtlichen Konsequenzen des Ersten Weltkrieges könnte mehr zu der
friedlichen Lösung der Balkanfrage beitragen, als jede militärische Präsenz.
Die von den Siegern den Österreichern vorgeworfene
Unterlassung der Verhandlungen[197]
- mit und über Serbien - erweist sich, schon allein durch die verfälschte
Wiedergabe des österreichischen Ultimatums (vom 23. 7. 1914) durch die Serben,
und sodann auch von den Siegern insgesamt nach dem Ersten Weltkrieg, als
ungerechtfertigt. Denn die Forderungen nach internationalen Verhandlungen gründeten
sich einzig auf die verfälschte Wiedergabe des österreichischen Ultimatums
durch die Serben, während der Originalwortlaut auch nach Ansicht von
Außenstehenden kaum einer weiteren Erörterung bedurfte. Vielmehr wurde die
(fälschlich Ultimatum genannte) österreichische Begehrnote vom 23. Juni 1914
der weltweiten Empörung gegen die Serben nach dem Attentat von Sarajevo
gerecht.
Der einzige Beteiligte an dem Ersten Weltkrieg, der
vorher eine Verhandlungslösung forcierte, bzw. überhaupt Verhandlungsbereitschaft
zeigte, war England[198].
Während Deutschland auf die englischen Konferenzvorschläge einging, kamen aus
Paris und St. Petersburg Ablehnungen[199].
London griff nämlich zunächst die Faustpfandtheorie auf, diesmal noch für die
Gegenseite, wonach Österreich-Ungarn den militärischen Angriff auf die
Besetzung Belgrads beschränken sollte, um so aus der Position der Stärke eine
Verhandlungslösung angehen und Serbien den Frieden diktieren zu können[200].
Nach Bekanntwerden der Propagandalüge in der serbischen Antwortnote vom 25.
Juli 1914, Österreich-Ungarn habe im „Ultimatum“ an die Serben angeblich die
serbische Souveränität verletzt, überboten sich Italien, Belgien, Russland,
Frankreich und nicht zuletzt England, ihre Empörung über den angeblichen
Rechtsbruch durch die Donaumonarchie in die Welt hinauszuschreien[201].
Der russische Außenminister Sazónow meinte: „Das ist Krieg“. Der
britische Außenminister Sir Edward Grey sprach von dem „übelsten
Schriftstück“, das ihm in seinem Leben in die Hand gekommen war[202].
Offensichtlich in diesem (gewandelten) Sinne, ohne die erst am 31. Juli 1914
erfolgte Wiener Antwort auf das erste Londoner Verhandlungsangebot abzuwarten,
übermittelte am 26. Juli 1914 der deutsche Botschafter in London, Fürst
Lichnowsky, ein neues Verhandlungsangebot von König Georg V. und der britischen
Regierung nach Berlin, Österreich-Ungarn auf einer Botschafterkonferenz
Genugtuung zu verschaffen, ohne allerdings einen Krieg noch lokalisieren zu
können: Beim Betreten serbischen Bodens durch österreichisch-ungarische
Truppen sei „der Weltkrieg unabwendbar“[203],
so die Botschaft aus London.
Am 28. Juli 1914 telegraphierte Sir Ronald Rodd an Grey,
dass der italienische Außenminister Sonnino ihn, als den britischen Botschafter
in Rom, informierte, dass ihm der serbische Geschäftsträger soeben von dem
Gesinnungswandel der serbischen Regierung berichtet habe, wonach die Punkte 5
und 6 der österreichischen Demarche (vom 23. 7. 1914), nämlich die Forderung
der Mitwirkung von k. u. k. Organen, sei (von der serbischen Regierung) „willentlich
falsch interpretiert“ worden, indem man darin das Mitwirken von Behörden
und die Ausschaltung der serbischen Justiz als einen massiven Eingriff in die
Souveränität des Landes hinstellte, wohingegen Österreich-Ungarn wohl
tatsächlich nicht mehr als vielleicht die Mitwirkung von Kriminalorganen
gewollt hatte, auf jeden Fall deponierte der (serbische) Geschäftsträger, dass
man noch weiterverhandeln könne[204].
Auf die am 29. Juli 1914 signalisierte deutsche
Verhandlungsbereitschaft ließ London, obwohl schon seit dem Vortag im Besitz
der alles entscheidenden Information aus Rom, über die serbische Kehrtwendung
heuchlerisch verlauten: England könne nicht daneben stehen, wenn aus der
Mächtekonferenz nichts würde, der Konflikt zum Krieg eskaliere und Frankreich
hineingezogen werde[205].
Nachdem direkte Verhandlungen Serbiens und Russlands mit Österreich-Ungarn
nicht mehr möglich schienen, und auch Sazónow die Verhandlungsangebote dem britischen
Außenminister anvertraute, hat nun Grey, im Vollbewusstsein seiner
Schlüsselposition, die Maske der Neutralität fallen lassen, und brüsk die
Verhandlungen reklamiert, allerdings unter offener Androhung der englischen
Kriegseintritts an der Seite Frankreichs, falls Österreich serbischen Boden
betrete, so als hätte nicht England zuvor den Vorschlag auf die Besetzung
Belgrads durch Österreich gemacht. Solange keine stichhaltigen Beweise über
triftige Gründe gefunden werden, warum England den nachträglichen serbischen
Wunsch, über den italienischen Außenminister an Grey[206],
Österreich wissen zu lassen, dass der fingierte Vorwurf der
Souveränitätsverletzung gegen Österreich zurückgenommen und das Ultimatum vom
23. 7. 1914 vollinhaltlich durch Serbien angenommen werde, nicht an Österreich
weitergeleitet hat, trägt - rechtlich gesehen - der britische Außenminister die
Hauptschuld an den Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Denn Österreichs
Zurückhaltung bezog sich nur auf den verleumderischen Vorwurf der
Souveränitätsverletzung (in der verfälschten Widergabe durch die Serben), und
in Kenntnis des Inhalts des Telegramms von Rodd an Grey vom 28. 7. 1914, hätte
Österreich unverzüglich den Verhandlungsweg beschritten[207].
Statt dessen hat Grey den wartenden Rodd in seinem Antworttelegramm vom 29. 8.
1914 damit abgespeist, dass er die nachträgliche serbische Annahme des
österreichischen Ultimatums (angeblich) nicht an Österreich weiterleiten könne,
weil Österreich keine Verhandlungsbereitschaft zeige, bzw. soweit das
Telegramm zweideutig aufzufassen ist, unterstellt Grey dem österreichischen
Außenminister, dass diese auch die Annahme des Ultimatums durch Serbien nicht
mehr akzeptieren wolle. Grey schreibt an Rodd[208]:
„Wie ich vom österreichischen Minister des Äusseren entnehme, will sich
Österreich auf keine Erörterungen auf Grundlage serbischer Note einlassen und
nach allem, was aus Wien und Berlin gehört habe, ist zu schliessen, dass
Österreich keine Vermittlung der Mächte zwischen Österreich und Serbien
annehmen wird. Es ist mir daher unmöglich, Diskussionen mit hiesigen
Botschaftern zu beginnen, und italienischer Minister des Äusseren muss sich
nach Berlin und Wien wenden.“ Die Vereitelungsabsicht Grey's, der so den
Welt durch vorsätzliche Manipulation in den Krieg stürzte, liegt auf der Hand,
denn Rodd hat ihm zuvor mitgeteilt: (der italienische) „Minister betonte vor
allem nachdrücklich seinen dringenden Wunsch nach unverzüglichem Beginn der
Diskussion. Er habe italienischem Botschafter allgemein weiten Spielraum
gegeben, sofort jeden Punkt oder Vorschlag anzunehmen, über den er sich mit uns
und Deutschland einigen könne.“ Wer und wie auch immer das serbische
Nachgeben, das zwecks Weiterleitung beim italienischen Außenminister von
Serbien deponiert war, an Österreich-Ungarn und Deutschland weiterzuleiten hintertrieben,
oder auch nur „unterlassen“ hat, hat den Ersten Weltkrieg (im Sinne der Alliierten
Argumentation der späteren Sieger) schuldhaft verursacht. Denn in Kenntnis der
(nachträglichen) vorbehaltlosen Annahme der österreichisch-ungarischen
Begehrnote vom 23. 7. 1914 durch Serbien, hätte Österreich-Ungarn keinen
Waffengang angefangen. Besonders die Ausrede Grey's auf die angebliche
Unansprechbarkeit des österreichischen Außenministers mutet als blanker Hohn
an, weil zuvor schon hat Grey mit Wien stets über Berlin verkehrt, und
sämtliche an Wien adressierte Verhandlungsangebote in Berlin deponiert, damit
Berlin die Vorschläge an Wien weiterleite. Wenn Grey diesmal das
verhandlungsbereite Deutschland überging, und vorgibt in Wien keine Ansprache
zu finden, überführt er sich selbst zumindest dieser formellen
Unregelmäßigkeit, bzw. Manipulation. Die Unverfrorenheit Grey's wird aber
offenkundig in dem Kontext, nachdem die österreichische Kriegserklärung an
Serbien den Abbruch der diplomatischen Beziehungen Londons zu Wien bedingt hat,
zu Deutschland aber noch nicht.
In dem Ultimatum der Sieger zum Friedensdiktat von
Versailles vom 16. Juni 1919 ist dann zu lesen: „Die spätere Haltung der
deutschen Regierung steht vollkommen im Einklang mit ihrer anfänglichen
Politik. Sie unterstützte ohne Prüfung die Ablehnung der außerordentlichen
Zugeständnisse, die Serbien als Antwort auf die unverschämten und unerträglichen
Forderungen der österreichischen Regierung gemacht hatte.“[209]
Die neben den Franzosen unter den Siegern sitzenden Italiener und Engländer,
haben also den größten Schuldspruch aller Zeiten, insbesondere den Vorwurf der
mangelnden Verhandlungsbereitschaft (als Kriegsgrund, bzw. Kriegsschuld);
durch vorsätzliche Verfälschung von Beweisen, auf die verleumderische
Unterstellung Serbiens (von wegen Souveränitätsverletzung) aufgebaut, die
inzwischen sogar die Serben intern (gegenüber den Verbündeten) zurückgenommen
haben. Damit ist auch die Berechtigung der Zweifel an der Ernsthaftigkeit der
seinerzeitigen britischen Verhandlungsbemühungen erwiesen. Grey hat
Verhandlungsbereitschaft vorgetäuscht, aber die entscheidende Information, die
einzig einer Verhandlung Sinn gegeben hätte, hat er unterdrückt, offenbar um
die Beteiligten in den Krieg zu treiben.
Nachdem die Unlauterkeit der serbischen Schutzbehauptung
vom (25. Juli 1914), von wegen angeblicher Souveränitätsverletzung durch
Österreich, feststeht, dürfte es sich erübrigen, auf die von den Serben
ebendort geforderten Haager Schiedsgericht näher einzugehen. Eine zusätzliche
Pikanterie der nämlichen serbischen Antwortnote ist allerdings, dass in der
Weltöffentlichkeit die ausgesprochen reservierte bis ablehnende Haltung der
Mittelmächte, und besonders des deutschen Kaisers, gegenüber der vom russischen
Zaren initiierten Friedensinstitution der sog. Haager Konferenzen 1899 und
1907, sehr wohl bekannt waren. Der deutsche Kaiser lehnte energisch jede
mögliche Einschränkung der Souveränität durch Einrichtungen der Haager Konferenz
ab[210].
Die inhaltlich ohnehin manipulierte serbische Antwortnote vom 25. 7. 1914
täuscht also offensichtlich die Verhandlungsbereitschaft zynisch vor,
wohlwissend, dass insb. Deutschland für Verhandlungen am wenigsten von dieser
Seite her zugänglich ist. In der Frage der Rüstungsbeschränkung stellten alle
Delegierten der Ersten Haager Friedenskonferenz 1899 einmütig fest, dass es
nicht möglich sei, durch eine internationale Konvention „die Gesamtheit der
Elemente der nationalen Verteidigung“ zu regeln, da diese in jedem Land
verschieden angelegt seien. In der Frage einer internationalen
Schiedsgerichtsbarkeit in Streitfragen zwischen verschiedene Staaten war man
sich 1899 ebenfalls einig darüber, dass eine solche Gerichtsbarkeit nur in
Bagatellefragen wirksam werden sollte, während die vitalen Interessen der
Staaten, die sich auf Grund ihrer Souveränität „unmittelbar zu Gott“
fühlten, nicht einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen werden
sollten[211]. Sobald
also Serbien wegen einer Souveränitätsverletzung, die in der Reflexion der
englischen, französischen und russischen Diplomatie als das schlimmste Übel
deklariert wurde, die Haager Schiedsgerichtsbarkeit anruft, ist die provokative
Verhöhnung Österreich-Ungarns durch die serbische Antwortnote von 25. Juli 1914
auch dann zweifelsfrei erwiesen, wenn die von den Serben behauptete
Souveränitätsverletzung nicht auf der verfälschten Wiedergabe der
entscheidendsten Urkunde des Ersten Weltkrieges (des österreichischen
Ultimatums von 23. 6. 1914) fußen würde.
Der Vorwurf ist absurd, die Mittelmächte haben - nach
Ansicht der siegreichen Alliierten - es vorsätzlich auf das Ausbrechen des
Krieges angelegt[212],
da die Mittelmächte sich der vielfachen militärischen Überlegenheit der
Feinde gegenüber sahen. Die Kräfte der Entente waren kampferprobt und durch
ständige Kolonialkriege für den Offensivkrieg gerüstet. Vor allem wäre die
Unterstellung eines Angriffskrieges theoretisch nur dann möglich, wenn das
Kriegsziel auf Gebietsgewinn gerichtet ist. Das jedoch war bei den
Mittelmächten nicht der Fall und selbst das seit über hundert Jahren zwischen
Russland, Preußen und Österreich aufgeteilte Polen wurde 1916 wiedervereinigt
und in die Unabhängigkeit entlassen. Die Vorhaltungen der beutehungrigen Sieger
gegen die Deutschen, dass diese ganz Europa beherrschen und unterdrücken
wollten[213], sind m.
E. grotesk. Nach wie vor halten strategische Studien daran fest, dass eine
erfolgreiche militärische Offensive gewöhnlich die vier- bis fünffache
militärische Überlegenheit des Angreifers erfordert. Das hätten die
Mittelmächte schwerlich haben können, wohl aber die Entente mit Russland,
Italien und dann mit Amerika.
Der Vorwurf des Angriffskrieges gegen Österreich-Ungarn
und Deutschland wurde ursprünglich und eigentlich gleichzeitig mit dem
falschen Vorwurf der Souveränitätsverletzung gegen Österreich-Ungarn erhoben.
Der Vorwurf des Angriffskrieges wurde dabei auf den falschen Vorwurf der
Souveränitätsverletzung abgestützt, als hätte Österreich-Ungarn mit dem Ziel „unannehmbare“,
d. h. die Souveränität Serbiens verletzende Bedingungen gestellt, um den
Angriffskrieg zur Vernichtung Serbiens, bei Nichtannahme der Bedingungen durch
Serbien, unter diesem Vorwand führen zu können. In dieser Form hat auch der Zar
dem russischen Volk gegenüber den Krieg gegen Österreich-Ungarn begründet. Nachdem
es feststeht, dass der serbische Vorwurf der Souveränitätsverletzung gegen
Österreich-Ungarn falsch war, so folgt daraus, dass der Vorwurf der hieraus
direkt abgeleiteten Angriffskrieges unhaltbar ist. Die Sieger des Ersten
Weltkrieges haben vertuscht, dass Serbien bereits den Vorwurf der
Souveränitätsverletzung, und somit implizit den Vorwurf des Angriffskrieges
gegen Österreich-Ungarn zurückgenommen hatte, um auf diese wissentlich falschen
Vorwürfe gestützt den Kriegsverlierern Kriegsverbrechen zu unterstellen, und
aus der Not der Besiegten, durch die auf Verleumdung basierende Verurteilung,
ungerechten Profit (durch Landraub und rechtswidrigen Reparationszahlungen) zu
schlagen.
Die Tarnung der Kriegsbeute der Aggressoren als
Völkerrechtsakte ist in der neueren Geschichte in dieser Größenordnung bis zu
diesem Zeitpunkt einmalig. In der deutschen Forschung hat sich für das Phänomen
der Begriff „Raubfrieden“ eingebürgert. Die Vorgangsweise der Pariser Friedenskonferenz
ähnelt, sofern der Staat als Körper aufgefasst werden kann, einer unfreiwilligen
Organspende durch einen zur Operation eingelieferten Unfallopfer, dem dann im
hilflosen Zustand gesunde Organe entfernt werden, an denen sich die Ärzte
bereichern. Und nachher stellt sich auch noch heraus, dass schon der Unfall
des Opfers, zu ebendiesem Zweck, gestellt, eine vorbereitete Falle war, um eine
unfreiwillige Organspende zu inszenieren.
Deutsche Machtpolitik und Militarismus hätte, so die
Alliierten, die europäische Atmosphäre vergiftet[214].
In Wirklichkeit war die treibende Kraft des großen Krieges, auf die sich der
englische Imperialismus stützen konnte, der französische Revanchismus wegen
der Gebietsverluste im deutsch-französischen Krieg 1871 gewesen. Weil sich
Frankreich alleine zu schwach fühlte, verbündete es sich in defensiv
getarnten aber offensiv konzipierten Geheimverträgen mit Russland, dann mit
England und schließlich Italien. Vor allem die russische Großmachtinteresse,
die nach dem Krimkrieg (1856) offiziell auf den Mittelmeerzugang verzichten
musste[215], war durch
die geheimen französischen Zusagen für den Offensivkrieg zu gewinnen[216],
wenn der Panslawismus - seine vertraglichen Verpflichtungen umgehend - es
zum lang ersehnten Zugang zum Mittelmeer auf Kosten der Donaumonarchie zu
verhelfen schien[217].
Die als panslawische Befreiung getarnte Eroberung aller slawischen Länder war
für den Zarismus - als beschlossene Sache - nur eine Frage der Zeit. Wie es
weiter unten noch eingehender erörtert werden soll, liefert paradoxerweise den
nachträglichen Beweis für die zaristischen Eroberungspläne Stalins Panslawien
nach dem zweiten Weltkrieg, in dem zunächst keine germanischen Länder
vorkommen. Selbst im Bürgerkrieg in Griechenland wird 1946 plötzlich die
bisherige materielle und ideologische Unterstützung der kommunistischen
Revolution durch Sowjetrussland abgebrochen, weil Griechenland[218]
kein slawisches Land ist. Deswegen ziehen die Russen aus Österreich ab. Die DDR
wird erst nachträglich als Kompensationsgeschäft gegründet, nachdem die USA die
Jugoslawen aus dem panslawischen Block Stalins ausgekauft haben.
In dem Ultimatum an das besiegte Deutschland hieß es 1919
aus Paris: „Es wird behauptet, daß Deutschland seine Rüstung so entwickelt
hat, um sich selbst gegen einen russischen Angriff zu schützen. Es ist jedoch
bezeichnend, daß, unmittelbar nachdem Rußland von Japan im Fernen Osten
geschlagen und durch die nachfolgende innere Revolution nahezu gelähmt war, die
deutsche Regierung sofort ihre Bemühungen verdoppelte, die Rüstungen zu
vergrößern und ihre Nachbarn unter der Drohung des Krieges zu tyrannisieren.“[219]
Charakteristisch ist dabei die selbstgerechte Methode der Sieger, die
Verantwortung für die größere Steigerung der Rüstungsausgaben bei den Siegern
als bei den Verlierern vor dem Krieg[220],
den Verlierern in die Schuhe zu schieben. Politische Beobachter rechneten nach
1905 mit der zwangsläufigen Verlegung der traditionellen militärischen
Expansionsbestrebungen des Zarismus - nach der Niederlage gegen die Japaner -
in den Westen, namentlich nach Südosteuropa, weil sich Russland etwa
zeitgleich mit England in der Persienfrage verglichen hat.
Bei der Überreichung des Entwurfes des Friedensvertrages
in Versailles wies der deutsche Außenminister, Graf von Brockdorff-Rantzan, in
seiner Ansprache am 7. Mai 1919 auf die Widersprüche im Vertragsentwurf hin: „...
wir haben die leidenschaftliche Forderung gehört, daß die Sieger uns zugleich
als Überwundene zahlen lassen und als Schuldige bestrafen sollen. Es wird von
uns verlangt, daß wir uns als die allein Schuldigen bekennen; ein solches
Bekenntnis wäre in meinem Munde eine Lüge.“ Den besonnen klingenden Erörterungen
über die wahren Kriegsursachen fügte der deutsche Außenminister hinzu: „Die
russische Mobilmachung nahm den Staatsmännern die Möglichkeit der Heilung und
gab die Entscheidung in die Hand der militärischen Gewalten ...“ Diese
Ausführungen des deutschen Außenministers quittierten die Sieger in dem
Ultimatum vom 16. Juni 1919 mit der Vorhaltung: „Die deutsche Regierung
versucht jetzt, die Schuld am Scheitern der Bestrebungen, den Frieden aufrecht
zu erhalten, der Mobilmachung des russischen Heeres zuzuschreiben. Sie tut so,
als ob sie nicht wüßte, daß diese Mobilmachung die unmittelbar notwendige
Folge der Mobilisierung der österreichisch-ungarischen Armee und der Kriegserklärung
an Serbien war, beides Maßnahmen, die von Deutschland gestattet wurden.“[221]
Auch diese Halbwahrheit hielt einer Prüfung nicht stand, denn Russland
versuchte lange (teils hinter dem Rücken des dann überrumpelten Zaren) eine
Teilmobilmachung vorzutäuschen, während es verdeckt die Generalmobilmachung
gegen Deutschland betrieb. Das Ultimatum der Sieger an Deutschland versucht das
russische Täuschungsmanöver mit dem Zirkelschluss zu rechtfertigen, dass
Deutschland für das österreichische Vorgehen verantwortlich, und daher die
sofortige Generalmobilmachung der Russen gegen Deutschland selbstverständlich
gewesen sei. Diese Form der Argumentation widerspricht sich aber selbst, weil
die nämliche Rechtfertigung der russischen Generalmobilmachung gegen
Deutschland unglücklich mit dem Vorwurf der mangelnden diplomatischen
Bemühungen der Deutschen „danach“ kombiniert. Tatsächlich aber waren der
deutschen Diplomatie ab dem Zeitpunkt der russischen Mobilisierung die Hände
gebunden[222], und
musste den Militärs weichen.
Es wird meistens noch immer in der Forschung übergangen,
dass die Ermordung des österreichischen Thronfolgers in Sarajevo 1914[223],
das von Österreich als Kriegsgrund gegen Serbien angesehen wurde (soweit
Serbien sich nicht vom Attentat und Geheimdienst distanzieren kann), keineswegs
ein Einzelfall gewesen ist, sondern seinerzeit der vorläufige Höhepunkt einer
von Serbien gesteuerten Serie von Terroranschlägen gegen österreichische
Einrichtungen[224], um die
Gebietsansprüche[225]
gegen die Monarchie zu untermauern: so und noch schlimmer als heute gegenüber
den jetzigen Nachbarländern. So wie in jüngster Zeit zuerst kroatische
Polizisten von serbischen Terroristen ermordet wurden, so wurden vor dem Ersten
Weltkrieg Staatsorgane der Monarchie systematisch terrorisiert. So wie heute
vor der Weltöffentlichkeit der panserbische Politterror[226]
für mehr oder minder verdeckte Gebietsansprüche zwangsläufig in Massenmord
ausgeartet ist, so sah sich die Donaumonarchie 1914 gezwungen, den auf Terror
und Kriegsprovokation gestützten Gebietsansprüchen der Serben vorbeugend entgegenzuwirken,
weil die Katastrophe voraussehbar war. Wenn z. B. die Terrordrohung eines hohen
serbischen Funktionärs in jüngster Zeit, dass für den Fall der feindseligen
Haltung der Europäer gegen Serbien, „serbische Patrioten“ westeuropäische
Kernkraftwerke[227]
in die Luft sprengen würden[228],
noch nicht in die Tat umgesetzt wurde, dann deutet das darauf hin, dass der
gegenwärtige serbische Terrorismus von Serbien kontrolliert und zumindest
ideologisch gelenkt wird, sei es auch nur durch Duldung und Unterlassung. Es
ist allerdings doch zu hoffen, dass die damalige österreichische Haltung
(1914) gegen Serbien - nach dem Attentat auf den österreichischen Thronfolger
in Sarajevo - vor der Weltöffentlichkeit heute in den 90ern nicht im Lichte
einer angedrohten Terror-Bombe von „serbischen Patrioten“ in einem
französischen Kernkraftwerk erhellt werden muss, um einleuchtend zu sein.
Die Geschichtsforschung wird aber noch eingehender zu
klären haben, inwieweit die Hintermänner des serbischen Terrorismus in der
Weltpolitik - vor dem Sarajevoer Attentat 1914 - wussten und wissen mussten, wo
und wie durch terroristische Kriegsprovokation der Existenznerv der Monarchie
so zu treffen war, dass sie nur zwischen der Selbstaufgabe oder präventiv militärischen
Terrorbekämpfung wählen konnte. Das angloamerikanische Rechtsempfinden, dem
eigentlich das sogenannte Völkerrecht entspringt, hat die Eigenheit, dass sie
etwa bei einem Auftrag-Mord den nur durch Geldmittel tätigen Auftraggeber höher
bestraft sehen möchte als den Auftragsmörder (Killer). In Mitteleuropa sollten
theoretisch beide (Auftraggeber und Killer) gleichermaßen für schuldig befunden
werden, die Emotionen bleiben jedoch eher an dem Auftragnehmer (Killer)
hängen. Also wertet das europäisch-kontinentale Rechtsempfinden die Tat als
schwerwiegender als den bösen Vorsatz. Nicht so der Amerikaner, der die Ursache
und nicht die Wirkung bekämpfen möchte.
Im Lichte des angloamerikanischen Rechtsempfindens, dem
die Friedensinitiative Wilsons entsprang, muss zunächst klargelegt werden,
dass in den Pariser Vororteverträgen Serbien für die offiziellen Kriegsdienste
von den Siegermächten in auffallend unrealistischem Maße „überbezahlt“ wurde,
sodass die den normalen Kriegsgewinn um ein Vielfaches übersteigende
„Prämie“, d. i. insb. Kroatien und Slowenien als Kriegsbeute, den untrüglichen
Schein erweckt, dass Serbien für die erfolgreiche terroristische
Kriegsprovokation gegen Österreich-Ungarn so fürstlich entlohnt wurde. [COMMENT14]Die Sachlage ist im historischen Rückblick so eindeutig,
dass sie leider auch dann den einwandfreien Beweis für die Rolle der Sieger
in den Pariser Vororteverträgen als Auftraggeber für die Kriegsprovokation
durch Terror der Serben gegen Österreich-Ungarn, nämlich durch „Zahlung“,
beziehungsweise „sonstige Leistung“ in den Pariser Vororteverträgen, erbringt,
wenn sich die Sieger gegenüber Serbien gutgläubig geirrt hätten, und die
„Sonderprämien“ an Serbien rein zufällig, also ein Irrtum zugunsten von
Serbien, wären. Das ist der objektive Schein. Die endgültige Beurteilung dieser
Frage sollte allerdings nicht so einseitig ausfallen wie der Friedensprozess
bei Paris nach dem Ersten Weltkrieg, sondern allfällige neue Argumente und Beweise,
die bisher in die Friedensurkunden keinen Eingang gefunden haben, oder noch
keine Beachtung in der Forschung gefunden haben, zugunsten der Pariser
Vororteverträge ins Treffen geführt werden. Immerhin haben Serbien und auch
Frankreich, das heißt das serbische und französische Volk, im Ersten Weltkrieg
einen Existenzkampf geführt, besser gesagt sahen sie sich zeitweise an den
Rand ihrer Existenz gedrängt, sodass die Befangenheit einzelner, von der
Kriegspropaganda verblendeten Politiker, bei der Ausarbeitung der
Friedensregelungen verständlich erscheinen würde. Dafür fehlen aber derzeit
die objektiven Beweise, weil die Angelegenheit bisher kaum aus diesem
Blickwinkel untersucht wurde.
Das vernichtende Urteil des Friedensdiktats von St.
Germain über Österreich-Ungarn, was die Gründe für die behaupteten
Kriegsschuld Österreich-Ungarns betrifft, erschöpfte sich in der Argumentation,
dass Österreich die serbische Frage niemals im Alleingang hätte lösen dürfen[229],
sondern nur im Einvernehmen mit den nunmehrigen Siegermächten, die nachweislich
Serbien angeleitet haben, etwa die Spuren des Terrors zu verwischen. Diese Art
der Schuldzuweisung zu Ungunsten der Verlierer setzte voraus, dass die
Siegermächte sich am Balkan als Herr der Lage, und insbesondere ohne den als
störend hingestellten österreichisch-ungarischen Einfluss, allein im
sicherem Besitz der Lösung der Serbienfrage wussten. Die anhaltende sog.
Jugoslawienkrise lässt nun Zweifel an der sich selbst angemaßten Serbienkompetenz
der damaligen Siegermächte (1919-1920) aufkommen, und legt die Annahme nahe,
dass Kriege zu gewinnen und Frieden zu stiften sich auch dann nicht so ohne
weiteres gegenseitig bedingen, wie es etwa die Siegermächte von St. Germain
sich selbst gegen Österreich-Ungarn 1919-1920 so nachdrücklich bescheinigt haben,
wenn der Kriegsgewinn nichts mit vormalig völkerrechtswidrigen Gebietszusagen
der Siegermächte u. a. an Serbien zu tun hätte.
Der wirkliche Grund und mittelbare Ursachen des Krieges,
insbesondere die Schuldfrage, blieben ohne die Klarlegung der damit
verknüpften Gebietsforderungen, genannt Kriegsziele, für die Nachwelt undurchsichtig.
Es ist ein jahrtausendaltes Erkenntnis, dass Kriege ohne Landgewinn grundsätzlich
kaum finanzierbar sind. Auf jeden Fall machen Entschädigungszahlungen, falls
der Verlierer des Krieges überhaupt noch in der Lage ist eine Entschädigung zu
zahlen, von vornherein unrentabel, und somit als Mittel der politischen
Auseinandersetzung unpraktikabel. Vor allem aber kosten Angriffskriege um ein
Vielfaches mehr, sodass diese Art der Kriegsführung ausschließlich durch
Landgewinn rentabel, bzw. überhaupt finanzierbar [COMMENT16]wird. Es kann also bei einem Land ohne
Eroberungsabsichten mit Sicherheit auch die Kriegsabsicht ausgeschlossen
werden. Außer Landgewinn gibt es kaum ein Motiv für einen Eroberungskrieg,
sodass ein Offensivkrieg, nicht zu verwechseln mit der Präventiv-Verteidigung,
und Landgewinn als sich zwei gegenseitig bedingende und untrennbare Größen
angesehen werden müssen.
Weder beim Kriegseintritt, noch in irgendeinem Stadium
des Krieges, oder danach, hat Ungarn auch nur einen Quadratkilometer fremdes
Territorium für sich beansprucht[230],
sondern Österreich zur Bekanntgabe des Kriegsziels ohne jeden Gebietsanspruch
gedrängt[231]. Es gab
hingegen keinen einzigen Nachbarn der dann als Kriegsbeute verteilten
Donaumonarchie, der nicht ausdrücklich wegen - meist ungerechtfertigten -
Gebietsforderungen in den Krieg eingetreten wäre.
Rechtlich gesehen ist, den Kriegsgrund und die daran geknüpfte
Schuldfrage einem Land und Volk ohne Gebietsforderungen zu unterstellen,
ein innerer Widerspruch: Ein Nonsens. Wenn die durch die Sieger verzerrte
Optik beiseite gelassen wird, und nur aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse
der Kriegsgrund und Kriegsschuld untersucht wird, dann kann nur Serbien als
der Kriegsprovokateur von 1914 angesehen werden[247],
weil Serbien sehr wohl Land von Österreich-Ungarn wollte, durch Terror die
Waffen erhob, und es - als Agent provokateur der Tripelentente - verstand, existenzbedrohend
auf die Donaumonarchie zu wirken. Vor allem haben die Hintermänner der
serbischen Provokation immer schon Landgewinn haben wollen und war das ihr
Motiv Europa - mit Hilfe der Serben - in den Krieg zu treiben.
Auffallend an diesem „größten Schuldspruch aller Zeiten“,
wie sich das sogenannte Friedenswerk 1919-1929 versteht, ist, dass er den durch
Gebietsansprüche auf Bosnien bedingten serbischen Terrorismus als den
eigentlichen Kriegsgrund, bzw. die unmittelbare Kriegsursache, totschweigt.
Um so peinlicher für die Westmächte von 1914-1920 ist der in den 90ern an die
Oberfläche gekommene Neigung, bzw. Kulturtradition der Serben, Terror als
Mittel der politischen Auseinandersetzung konsequent einzusetzen. Verblüffend
war an dem sich vor der Weltöffentlichkeit entfaltenden Bild des serbischen
Terrorismus die routinierte Professionalität, die eine Affekthandlung
auszuschließen und eine historisch verwurzelte Kulturtradition des Terrors in
Serbien anzunehmen zwingt.
Nach der - bei dem derzeitigen Zerfallsprozess - in
Jugoslawien offenkundig gewordenen Mentalität der panserbischen Nationalisten[248],
die besonders in ihren militant-tonangebenden Schichten schwer gegen den Terrorismus
abzugrenzen wäre, ist zunächst klargestellt worden, dass der Terrorismus
durch serbische Nationalisten in den an Serbien grenzenden Ländern auch
Anfang der 90er durchaus einen legitimen Kriegsgrund gegen Serbien bedeutete.
[COMMENT17]Wenn die Kroaten oder Slowenen Anfang der 90er Jahre auch
nur einen Bruchteil der Waffen gehabt hätten wie die Serben, würden sie
längst den Serben den Krieg[249]
erklärt haben, so wie die gut bewaffneten Serben sogleich offen von einem Krieg
sprachen, denn serbischer Terror in diesem Ausmaße in den Nachbarländern wäre
ohne die Unterstützung Serbiens undenkbar gewesen[250].
Es wäre in diesem Fall wohl nur eine rhetorische Frage, ob Kroatien oder
Serbien den Krieg angefangen habe. Es sind also nach wie vor allzu pragmatische
Erwägungen aus Opportunitätsgründen, die gegen den offenen Krieg gegen Serbien
sprechen. Allzu pragmatische Gründe bewogen heute die Gegner des Massenmordes
in Jugoslawien, das Zögern der UNO und Europas zu verurteilen, weil sie die
Ansicht vertreten, dass der Massenmord an Zivilisten durch die
Neutralisierung des serbischen Militärpotentials überhaupt hätte verhindert
werden können, und daher die Unterlassungssünde der Großmächte den Massenmord
an Zivilisten verschuldet.
Es hat leider auch den Anschein, dass die Großmächte, die
seit Anfang der 90er Jahre wiederum als Friedensvermittler in Bosnien tätig
sind, als die früheren „Komplizen“ des serbischen Terrors vor dem Ersten
Weltkrieg noch heute von den Serben mit ihrer dunklen Vergangenheit erpresst
werden könnten. Deswegen scheint die eingangs zitierte Kritik Mitterrands an
dem Friedensvertrag von Trianon von großer Wichtigkeit zu sein, und es ist zu
hoffen, dass die Weltmeinung diese Neubesinnung in Europa künftig in größerem
Tempo nachvollzieht[251].
Die von Frankreich ausgehenden Impulse zur Neugestaltung und Konsolidierung
der Donauregion können die notwendigen Akzente setzen.
Obwohl der internationale Terrorismus noch immer ein
Trauma der Weltpolitik ist[252],
kann nach der mehr oder minder offiziellen internationalen Übereinkunft, mit
Terroristen nicht mehr als politischer, sondern nur als krimineller Vereinigung
zu verhandeln[253], von einem
etwas abgeklärteren internationalen Verständnis des Terrorismus gesprochen
werden. Weniger etwa die israelische Vergeltungsschläge in jüngster Zeit, als
die amerikanische Bombardements in Libyen, [COMMENT18]als Hinterland des internationalen Terrors[254],
also ein Beispiel für das grundsätzlich gewandelte Verständnis der
Weltöffentlichkeit gegenüber dem Terror als Mittel der politischen Auseinandersetzung,
machen es wahrscheinlich, dass heute die gleichen Siegermächte unter dem Druck
der Weltöffentlichkeit zu einer anderen Beurteilung in der Schuldfrage kämen
als in St. Germain und Trianon. Die nunmehr ausgereiftere Haltung der
Weltöffentlichkeit zum Thema Terrorismus kann die österreichische Haltung nach
dem Attentat in Sarajevo rechtfertigen[255],
denn zumindest die Verwicklung des serbischen Militärs und des militärischen
Geheimdienstes stand 1914 unmittelbar nach dem Attentat einwandfrei fest. Die
serbische Führung hingegen leugnete zunächst jede Beteiligung[256],
auch die des Geheimdienstes, sodass eine zufriedenstellende Selbstkontrolle der
Serben 1914 nicht ohne äußeren Zwang zu erwarten war.
A[COMMENT19]m 8. November 1911 wurde eine Militärkonvention zwischen
Paris und London abgeschlossen, die von Außenminister Sir Edward Grey vor dem
Parlament abgestritten wird[257].
Am 16. Juli 1912 folgt eine geheime französisch-russische Marinekonvention.
Durch Notenwechsel entsteht ein französisch-englisches Übereinkommen zum
gemeinsamen Vorgehen im Kriegsfall: die Vertragsform erlaubt wiederum das
Parlament zu umgehen[258].
Im Jänner 1913 wurde Raymond Poincaré[259]
zum Präsidenten der Französischen Republik gewählt (1913-1920). Gleichzeitig
wird die französisch-russische Militär-Konvention durch den Aufmarsch an den
deutschen Grenzen ergänzt. Poincaré macht den Russen unzweideutige
Versprechungen, dass sie "unter allen Umständen" auf
französische militärische Hilfe zählen können, gleichgültig, ob Russland angegriffen
wird oder selbst angreift[260].
Im Feber 1913 erklärt der serbische Ministerpräsident
Pašić dem russischen Zaren[261]:
es werde „vielleicht die Zeit kommen, wo man Bulgarien noch etwas abtreten
könne, wenn es Serbien bei der Lösung der serbisch-kroatischen Frage behilflich
sein wollte.“ Über den zukünftigen Krieg sagt Pašić: „... wie viele
Gewehre wir haben werden, ebenso viele Soldaten werden wir bekommen, und zwar
aus jenen Ländern.“[262]
Am 6. Mai 1913 ergeht die Weisung des russischen Außenministers Sasónow an den
russischen Gesandten in Belgrad, Nikolaus von Hartwig[263]:
„Serbien hat erst das erste Stadium seines historischen Weges durchlaufen,
und zur Erreichung seines Zieles muß es noch einen furchtbaren Kampf aushalten,
bei dem seine ganze Existenz in Frage gestellt werden kann. Serbiens
verheißenes Land liegt im Gebiet des heutigen Österreich-Ungarn und nicht
dort, wohin es jetzt strebt und wo auf seinem Weg die Bulgaren stehen. Unter
diesen Umständen ist es ein Lebensinteresse Serbiens, einerseits die
Bundesgenossenschaft mit Bulgarien zu erhalten und andererseits sich in
zäher und geduldiger Arbeit in den erforderlichen Grad der Bereitschaft für den
in der Zukunft unausweichlichen Kampf zu versetzen. Die Zeit arbeitet für
Serbien und zum Verderben seiner Feinde, die schon deutliche Zeichen der Zersetzung
aufweisen. Erklären Sie all dies den Serben! Ich höre von allen Seiten, daß,
wenn irgendeine Stimme volle Wirkung in Belgrad haben kann, es die Ihre ist.
Sagen Sie ihnen bei diesem Anlasse, daß wir ihre Interessen nicht aus dem Auge
verlieren und sie in Bulgarien energisch unterstützen. Ein Bruch zwischen
Bulgarien und Serbien aber ist ein Triumph Österreichs. Seine Agonie würde
dadurch um viele Jahre hinausgeschoben werden.“
Im März 1913 und in den folgenden Monaten fanden sich
Serbien, Bulgarien, Montenegro und Griechenland zum Balkanbund zusammen, der
gegen die Türkei gerichtet ist. Im ersten Balkankrieg, 1912-1913, siegen sie
über das osmanische Reich[264].
Im Vorfrieden von London, am 30. Mai 1913, musste die Türkei einen großen Teil
ihres Gebietes auf dem europäischen Kontinent abtreten. Bei der Verteilung der
Beute kam es jedoch zu Streitigkeiten[265].
Die bisherigen Verbündeten sowie Rumänien und die Türkei kämpfen deshalb
gegen Bulgarien, das unterlag. Im Frieden von Bukarest, am 10. August 1913,
und im Frieden von Konstantinopel, werden die neuen Grenzen festgelegt. Das
Königreich der Hellenen vergrößerte sich von 2,6 auf 4,2 Mio. Einwohner.
Serbien erhöhte seine Einwohnerzahl mit der Einverleibung von Mazedonien von
2,9 auf 4,1 Mio[266].
Am 3. Oktober 1913 lauschte am Wiener Ballhausplatz der
österreichische Außenminister Berchtold mit „vorsichtiger Skepsis“ den
freundlichen Beteuerungen des serbischen Ministerpräsidenten Pašić[267];
sein Wunsch sei es, die beiderseitigen Beziehungen „in Zukunft möglichst
freundschaftlich zu gestalten“, und ließ nach Rücksprache mit dem
Ministerrat am Frühmorgen des folgenden Tages dem abreisenden Pašić einen
Brief zustecken[268],
in dem er den serbischen Ministerpräsidenten darauf aufmerksam machte, dass Österreich-Ungarn
die Grenzen des autonomen Albanien als „unantastbar betrachte“. Es könne
nicht dulden, dass diese aus angeblich defensiven Gründen überschritten
werden. Pašić öffnete den Brief erst in Budapest, und weil er den kurrent
geschriebenen Brief angeblich nicht lesen konnte, nahm er den Inhalt erst in
Belgrad zur Kenntnis. Am 6. Oktober häuften sich Meldungen über das Vorrücken
serbischer Truppen jenseits der albanischen Grenze. Es folgte nun eine zweite,
sog. „pressante Demarche“, die mit der handfesten Drohung schloss, falls
die serbischen Truppen nicht innerhalb von acht Tagen das gesamte albanische
Gebiet geräumt hätten, sehe sich die k. u. k. Regierung „in die
Notwendigkeit versetzt, eigene Mittel anzuwenden, um die Durchführung ihrer
Forderung zu verwirklichen“[269].
Die Serben räumten „zähneknirschend“ Albanien und der „bitter“
klagende Pašić bemerkte, jetzt könne er „wieder von vorne anfangen“[270].
Auf die Unabhängigkeitserklärung der ehemaligen
türkischen Provinz Skutari, am 28. November 1912 zu Valona, folgte am 20.
Dezember 1912 die Anerkennung als unabhängiger Staat durch die Londoner
Botschafterkonferenz, und die Anerkennung als souveränes Fürstentum Albanien -
unter einem christlichen Herrscher - von den sechs Großmächten, Deutschland,
Österreich-Ungarn, Großbritannien, Russland, Frankreich, Italien, am 21. Dezember
1913. Prinz Wilhelm zu Wied nimmt am 6. Feber 1914 die erbliche Krone[271]
an und bestieg am 14. März 1914 als Wilhelm I. den albanischen Thron[272].
[COMMENT20]Am 13. 6. 1914 äußert sich der montenegrinische
Abgesandte über die geplante serbisch-montenegrinische Union: „Alle Fragen
werden einst und vielleicht bald durch einen Weltkrieg ihre Lösung finden ...[273]“
Am 15. Juni 1914, zwei Wochen vor dem Attentat auf den österreichischen
Thronfolger in Sarajevo, telegraphiert der serbische Geschäftsträger in
Konstantinopel an seine vorgesetzte Dienststelle in Belgrad: „Ich habe
heute den englischen Botschafter Sir Mallet besucht. Er sagte mir: Ich habe
Berichte aus Albanien erhalten. Dort wird die Lage immer schlechter. Prinz
Wied scheint sich nicht halten zu können. Ich habe immer behauptet, daß man aus
Albanien keinen selbständigen Staat machen kann. Es gibt keine Voraussetzungen
dafür. Meine persönliche Meinung ist, daß es am besten wäre, Albanien
zwischen Griechenland und Serbien aufzuteilen. Leider zweifle ich, ob Österreich
zustimmen würde, daß Serbien die nördliche Hälfte erhält, und ich glaube, daß
Italien dagegen wäre, Griechenland Valona mit der südlichen Hälfte zu geben.
Man muß irgendeine Lösung finden, einen solchen Zustand kann man nicht lange
dulden. Ich bin insbesondere der Ansicht, daß Italien zustimmen würde, daß
Österreich allein Albanien besetze. Ich glaube, daß dies nicht einmal die
österreichische Regierung wünscht, aber ich fürchte den österreichischen
Thronfolger, seinen Einfluß. Dieser Mann ist eine wahre Gefahr für Europa. Nr. 290 (Milan) Djordjević“. Das Telegramm wurde vom
serbischen Premier Pasitsch (Pašić)[274]
am gleichen Tag gegengezeichnet[275].
Nachdem bekannt wurde, dass der österreichische
Thronfolger, Franz Ferdinand, eine Parade in Sarajevo abhalten wird, brachte
eine serbische Zeitung in Chicago einen Aufruf[276]:
„Der österreichische Thronfolger hat für das Frühjahr seinen Besuch in
Sarajevo angesagt. Jeder Serbe möge sich das merken. Wenn der Thronfolger nach
Bosnien will, bestreiten wir die Kosten.“ Gesperrt gedruckt folgte: „Serben,
ergreift alles, was ihr könnt, Messer, Gewehre, Bomben, Dynamit, nehmt heilige
Rache! Tod der Habsburgerdynastie, ewiges Andenken jenen Helden, die gegen sie
die Hände erheben.“ Am 28. Juni 1914 wurde in Sarajevo der österreichisch-ungarische
Erzherzog-Thronfolger Franz Ferdinand und seine Frau von einem bosnischen
Serben namens Gavrilo Princip ermordet[277].
Wenig später stellt sich heraus, dass das Attentat vom Belgrader militärischen
Geheimdienst[278] geplant[279]
und ausgelöst worden ist[280].
Während der österreichische Außenminister Berchtold trotz deutschem Drängen die
Heimreise Poincarés aus Russland abwartet, um jeden Anlass zur Ausweitung des
Konflikts zu vermeiden, hat Poincaré bereits im Voraus einen Blankoscheck den
Russen ausgestellt[281],
unbedingt auf der Seite Russlands (auch in einem Offensivkrieg gegen
Deutschland) teilzunehmen[282].
Am 23. Juli 1914 überreichte der k. u. k. Gesandte in Belgrad, General der
Kavallerie Wladimir Freiherr Giesl von Gieslingen, die Begehrnote betreffend
die Distanzierung Belgrads von der fortgesetzten antimonarchistischen
Kampagne und „Waffenschmuggel“, beziehungsweise deren Unterbindung, sowie die
Verfolgung der Attentäter: Falls keine vorbehaltlos zustimmende Antwort von
der Kgl. Regierung nach Ablauf von 48 Stunden darauf erteilt werden sollte,
hatte die Gesandtschaft Belgrad zu verlassen[283].
Am 24. Juli 1914 ersuchte eine serbische Note um die „diplomatische“ Unterstützung
in Russland[284]: Russland
riet am gleichen Tag Serbien offiziell „die österreichische Konditionen so
bald wie möglich zu akzeptieren“, und fragte in Österreich wegen eines
Zeitaufschubs zwecks diplomatischer Aktionen der vom österreichisch-serbischen
Konflikt betroffenen Mächte an. England protestierte wegen des Zeitlimits
und forderte eine internationale Konferenz um den „Krieg abzuwenden“[285].[COMMENT21] An dem folgenden Tag (25. Juli 1914) akzeptierte
Serbien den österreichischen Begehr nicht vorbehaltlos, sondern sprach von
einem Eingriff in seine Souveränität[286]
und von der Anrufung des Haager Gerichtshofes[287].
Das Königreich Serbien hatte eine feste Zusage Russlands einige Stunden zuvor
erhalten: bei einem Konflikt mit Österreich-Ungarn werde es unter allen
Umständen von Russland unterstützt. Belgrad lehnte daher das k. u. k. Ultimatum
(Begehrnote) in letzter Minute ab[288].
Die österreichische Delegation verließ Belgrad, Serbien ordnete noch am
gleichen Tag die Generalmobilmachung an und verlegte die Hauptstadt von
Belgrad nach Kragouyevatz[289].
Am 26. Juli 1914 kabelt der serbische Gesandte in Petersburg nach Belgrad: „Als
positiv kann ich melden: Gestern[290]
wurde beschlossen, gegen Österreich-Ungarn 1 700 000 Mann zu mobilisieren und
sofort gegen dieses die energischste Offensive zu unternehmen, sobald
Österreich-Ungarn Serbien angreife; der russische Zar über die Antwort
Österreich-Ungarns erbittert, sei er überzeugt, daß die Serben sich tapfer
schlagen würden. Die Haltung Deutschlands ist noch nicht klar, doch glaubt der
russische Zar, daß Wilhelm diese Gelegenheit benützen könne, um eine Teilung
Österreich-Ungarns herbeizuführen (im gegenteiligen Falle wird er dem
französischen Kriegsplan beitreten, so daß auch gegen Deutschland der Sieg
endgültig ist?). Nr. 64. Spaljaković“[291].
An dem Tag folgt noch ein Telegramm des serbischen Gesandten aus Petersburg
nach Belgrad: „Amtlich teile ich Ihnen mit, daß die russische Wehrmacht die
Grenze in dem Augenblick überschreiten wird, da Österreich-Ungarn Serbien
angreift, und daß es daher von entscheidender Bedeutung ist, daß Sie mir dies
sofort mitteilen. [...] Der gegenwärtige Augenblick ist einzigartig, da Rußland
entschlossen ist, bis zum Äußersten zu gehen und eine historische Tat zu
vollbringen. Nach meiner Ansicht ergibt sich für uns eine glänzende
Gelegenheit, das Ereignis weise auszunützen und die völlige Vereinigung der
Serben zu bewerkstelligen. Daher ist es wünschenswert, daß Österreich-Ungarn
uns angreife. In diesem Fall vorwärts in Gottes Namen. Nr. 65. Spaljaković[292].“
Russland und Österreich ordneten die Teilmobilmachung an.
England machte zunächst den Vorschlag, die Großmächte
sollten zulassen, dass Wien bis Belgrad vorrückt und die Stadt besetzt, um mit
diesem „Faustpfand“ eine entsprechende Verhandlungsposition zu haben[293].
Aus Paris und St. Petersburg kamen Ablehnungen, und nur Deutschland wollte mit
London im Wort bleiben. Unter dem Eindruck der von Serbien vorgetäuschte
angebliche Souveränitätsverletzung durch das österreichische Ultimatum an
Serbien vom 23. 7. 1914, vollzog jedoch London eine Kehrtwendung und forderte
nunmehr Verhandlungen unter ausdrücklicher Kriegsandrohung gegen die
Mittelmächte, für den Fall, wenn österreichisch-ungarische Soldaten serbischen
Boden betreten würden[294].
Am 27. Juli 1914 stimmten daraufhin Russland, Frankreich, und Italien dem
britischen Vorschlag zu einer Konferenz zu, während Deutschland auswich,
weil durch die Konferenz Österreichs Aktionsfreiheit eingeengt worden wäre[295],
und forcierte direkte Verhandlungen zwischen Russland und Österreich. Am 28.
Juli 1914 erklärte Österreich Serbien den Krieg, war aber auf den großen Krieg
nicht vorbereitet, und konnte in den nächsten Wochen - außer der eher symbolischen
Beschießung Belgrads ab dem 29. Juli 1914 - keine wirksamen militärischen Mittel
aufbringen[296]. Außenminister
Sazónow erklärte die österreichische Garantie der serbischen Souveränität,
trotz vorübergehendem Einmarsch für die Dauer einer Strafexpedition, für
unzureichend und deklarierte die Identität der serbischen Interessen mit den
russischen. Trotz eindringlicher Mahnung über die deutsch-österreichische
Reaktion, versuchte Sazónow, und dann der Zar, mit treuseligen Versprechungen
glauben zu machen, dass die nunmehrige russische Mobilisierung nicht, wie
üblicherweise im Westen selbstredend, sofort den Krieg bedeute, sondern könne
die mobilisierte russische Armee wochenlang Gewehr bei Fuß stehen bleiben[297].[COMMENT22] Nachdem am 29. Juli 1914 Zar Nikolaus II. von Russland
den Ukas zur allgemeinen Generalmobilmachung herausgab, schrieb er
freundschaftlich um die Wahrung des Friedens bittend am gleichen Tag an Kaiser
Wilhelm II. von Deutschland. Unmittelbar danach, nur einige Stunden später,
wird er von seinen Militärs davon in Kenntnis gesetzt, dass Russland keinen
Plan für die Mobilmachung gegen Österreich (allein) habe, sondern nur einen
Plan der Generalmobilmachung gegen Österreich und Deutschland zusammen.
Angesichts der Größe der bewegten Massen ist es den russischen Militärs unmöglich,
den Mobilmachungsplan nur gegen Österreich durchzuführen, und jeder Versuch
einer Änderung in diese Richtung würde unweigerlich ein heilloses
Durcheinander, und infolgedessen den Zusammenbruch der russischen Armee vor
dem ersten Schuss, bedeuten. Russland kann allein aus technischen Gründen
nicht Krieg gegen Österreich führen, sondern nur gegen Deutschland und
Österreich gleichzeitig[298].
Der russische Außenminister Sasónow hat, nachdem er dem Zaren so
argumentierend die Einwilligung zur Generalmobilmachung an beiden Fronten
abgerungen hatte, die Telefonverbindungen unterbrochen, damit allfällige
Änderungen durch den Zaren ihn nicht mehr rechtzeitig erreichen könnten. Am
30. Juli 1914 wird der Zar von seinem Außenminister dazu überredet, die Generalmobilmachung,
die allerdings auf sein Betreiben hinter dem Rücken des Zaren bereits voll im
Gange ist, offiziell zu verkünden (offiziell verkündet der Zar am 1. August
die Generalmobilmachung gegen Deutschland). Am 31. Juli 1914 erfährt Berlin
offiziell von der russischen Generalmobilmachung gegen Deutschland[COMMENT23] und es ergeht ein mit 12 Stunden befristetes Ultimatum
Deutschlands an Russland: Die deutsche Mobilmachung wurde angedroht, falls
nicht die russische Mobilmachung gegen das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn
eingestellt werde[299].
Gleichzeitig fragt Deutschland in Frankreich an, ob sich Frankreich, im Falle
eines deutsch-russischen Krieges, neutral verhalten könne. Österreich ordnet
die Generalmobilmachung an[300].
Am 1. August 1914 antwortet Frankreich ablehnend und ordnet die Generalmobilmachung
an. Deutschland ordnet - nach Ablauf des Ultimatums an Russland - die Generalmobilmachung
an, und erklärt Russland den Krieg[301].
England mobilisiert die Flotte. Am 2. August 1914 verlangt Deutschland freien
Durchzug - gegen Garantie der Sicherheit - für seine Truppen von Belgien[302];
besetzt Luxemburg und eröffnet die Offensive gegen Frankreich[303].
England sichert Frankreich Flottenunterstützung bei Angriffen der deutschen
Flotte auf die französische Küste zu[304].
Nach der ablehnenden Antwort Belgiens marschiert Deutschland Am 3. August
1914 in Belgien ein[305],
und erklärt Frankreich den Krieg. Am 4. August 1914 folgt auf das britische
Ultimatum - wegen der Verletzung der belgischen Neutralität - der Abbruch der
diplomatischen Beziehungen mit Deutschland, was einer Kriegserklärung gleichkommt[306].
Die französische Regierung hat zwar den Antrag von General Joffre, vorzeitig
in Belgien einzurücken, abgelehnt, trotzdem wurde bei Kriegsbeginn ein
Aufmarschplan in Kraft gesetzt, der unabhängig von dem deutschen Vorgehen
vorsah, dass französische Truppen in Belgien einmarschierten, wie es auch der
Schliffenplan der deutschen vorsah. Nur weil die Deutschen den Franzosen in Belgien
zuvorkamen, konnte Frankreich nach dem Krieg den eigenen Befehl, Deutschland
durch das neutrale Belgien anzugreifen, verschweigen, und so konnten die
Alliierten die Verletzung der belgischen Neutralität propagandistisch für ihre
Friedensforderungen - als der Kriegsschuld höchsten Maß - propagandistisch
ausnutzen[307].
Der offizielle ungarische Standpunkt ist heute das
Festhalten an den bestehenden Grenzen[308],
jedoch verstärkte Unterstützung der weit über 4 Millionen Ungarn[309],
die seit dem Friedensvertrag von Trianon die bis heute größte anerkannte
Minderheit in Europa[310],
zumeist in den Nachbarländern, in ihrem Streben nach der Verwirklichung von
Minderheitenrechten[311].
Die österreichisch-italienische Regelung der Nationalitätenfrage in Südtirol
gilt dabei als Vorbild[312].
Die Dimension ist allerdings eine andere, denn rund 1,7 bis 2,5 Millionen Ungarn,
zuzüglich der ungarnfreundlichen Nationalitäten weit über 2 Mio, wurden in
Trianon in unmittelbarer Nähe der ungarischen Grenze von Ungarn abgetrennt,
auf mehrheitlich bis ausschließlich von Ungarn bewohnten Gebieten, die im
Falle einer Volksabstimmung nach deutsch-polnischem Vorbild kaum jemals
hätten von Ungarn abgetrennt werden können. Sie sind ein bleibendes Denkmal
des Bruchs und der Beugung des Völkerrechts in Trianon 1919-1920. Die erste
postkommunistisch gewählte Regierung Ungarns begnügte sich damit, mit dem
Zeigefinger auf diesem Punkt stehen zu bleiben, sprach offiziell auch nur von
diesem „wunden Punkt“, statt noch immer vom Unrecht zu sprechen, wie es
diesmal der französische Präsident Mitterrand vor zwei Jahren angefangen hat
zu tun. In Wirklichkeit ist die nach wie vor leidige Frage des Minderheitenschutzes
nur die Spitze eines Eisbergs. Die mangelnde Verwirklichung von Minderheitenrechten
ist lediglich das Symptom des Grundübels. Wer also – wie der französische
Präsident Mitterrand – dem Unrecht von Trianon abhelfen will, muss wissen,
dass die jeweils Benachteiligten auf Hilfe von außen angewiesen sind. Ohne den
Schutz der Völkergemeinschaft, die leider wiederum nur durch einen „guten
Anwalt“, bzw. protektionistisch über die Machtpolitik zugänglich ist, sind
Selbstbestimmungsrecht und Minderheitenrechte oft eher eine provokante
Herausforderung für ihre Gegner. Auch wenn es paradox klingen sollte, ohne
Großmächtegarantie sind Minderheitenrechte praktisch von wenig Wert[313],
und ohne die begleitende Kontrolle etwa durch den Sicherheitsrat der UNO könnte
eine voreilige Diskussion über weitere latenten Probleme zur offenen Krise
eskalieren.
Die Auflösung Exjugoslawiens Anfang der 90er Jahre hat
endlich das eigentliche Problem zutage gefördert, gewissermaßen die
Frankstein-Ordnung exhumiert. Dort, wo der Weltöffentlichkeit nach der
Auflösung der Donaumonarchie in den Pariser Vororteverträgen von der
Kriegspropaganda der Sieger 1919-1920 vorgegaukelt wurde, mit dem
Minderheitenschutz Völkerrechtsverletzungen in und um die Pariser Vororteverträge
meistern zu können, zeigt sich nun, dass die sog. Minderheiten die eigentliche
Mehrheit sind und die erzwungenen rassischen Beurteilungskriterien für
ethnische Abgrenzungen an der Realität, sowohl im Sinne des „historischen
Rechts“ wie auch des „Völkerrechts“, vorbeigehen. Mögen auch die
Rassentheoretiker noch so Recht haben, dass der konfessionelle Unterschied
zwischen Serben, Kroaten und Bosnier nur ein ganz feiner ist, und doch zeigt
die jüngste historische Entwicklung einmal mehr, dass es offensichtlich auf
diesen feinen Unterschied ankommt. Die heutigen konfessionellen Grenzen
markieren nämlich jahrtausendalte kulturhistorische, und somit ethnische
Grenzen, in der Region. Bei der Teilung des römischen Imperiums 395 verlief die
Grenze Mitten im heutigen südslawischen Gebiet[314],
und nach dem Schisma[315]
zwischen der römischen und orthodoxen Kirche in Konstantinopel 1054 hielt sich
die Trennlinie als Kulturgrenze quer durch die Völker bis in die Gegenwart.
Besonders östlich dieser Grenze gilt ‑ nach wie vor ‑ der
Grundsatz, dass die konfessionelle Grenze immer zugleich eine ethnische Grenze
ist, weil nach der obersten Verwaltungsdirektive der Orthodoxie, im Gegensatz
zum Vatikan, sich die Grenzen der Kirchenprovinz stets der aktuellen politischen
Grenzziehung anzugleichen habe. Trotz aller politischen und religiöser
Turbulenzen gerade in dieser Gegend, hielten die meisten Ethnien an der einmal
angenommenen Konfession zäh fest, und blieben alternativen Kultureinflüssen
gegenüber gewissermaßen jeweils immun (die islamisierten Slawen und Albanen
sind Nachfahren der Bogumilen, die sich zwischen Mazedonien - über Albanien -
bis Bosnien ausgebreitet hatten und in ihren Siedlungsgebieten mit den heutigen
Moslems faktisch übereinstimmen).
Offensichtlich hat die islamische Herrschaft über diese
mit wenigen Ausnahmen christlichen Länder und Völker bewirkt, dass sich die
Kultur in der ganzen Gegend vor dem latenten Druck der Islamisierung auf die
konfessionelle Basis, gleichsam als ethnische Identität, zurückgezogen hat. Vom
türkischen Imperium wurde diese Tendenz noch gefördert, zumal Istanbul sich
zum multikulturellen Vielvölkerstaat bekannte und begrenzte Verwaltungsautonomie
an die jeweilige Landeskirche übertrug, oder einfach die kirchliche Administration
mit einigen weltlichen Verwaltungsaufgaben betraute[316].
Entsprechend wurden nach dem Untergang des Osmanischen Reiches die orthodoxen
Kirchen noch bis in die jüngste Zeit, ähnlich den neueren Nationalismen in
faschistischem und kommunistischen Gewand, zweckentfremdet. Dies war insb. in
Rumänien der Fall, wo in den 80ern der Sturz des Kommunismus beinahe
zwangsläufig über den Kirchenkampf (Tökes)[COMMENT25] eingeleitet wurde. Der rumänische Patriarch hatte sich
dann auch in aller Öffentlichkeit entschuldigt, sich als Handlanger der
nationalitätenfeindlichen Politik der Kommunisten hergegeben zu haben. Es
bleibe allerdings dahingestellt, ob und inwiefern die Kommunisten Anleihe bei
der Kirche für ihre Nationalitätenpolitik genommen habe.
Die konfessionell (vor)bestimmten Nationalitätenkonflikte
in Ex-Jugoslawien erwecken den Anschein, als stünden die Ethnien mit
christlich-orthodoxen Kulturtradition zu den Moslems und Katholiken im größten
Gegensatz, doch stimmt dies derzeit scheinbar nur deswegen, weil die mit der
katholischen Kirche unierten orthodoxen Kirchen spätestens in Stalins
„Panslawien“ gänzlich eliminiert, und unter staatlichem Zwang den orthodoxen
Kirchen einverleibt wurden[317].
Sie waren aber seit ehedem von tragender politischer Bedeutung[318]
und haben im Untergrund die letzten Jahrzehnte überlebt. Sie sind derzeit noch
mit der Rückforderung des alten Kirchenbesitzes von den jeweiligen orthodoxen
Kirchen beschäftigt, ohne ihr politisches Gewicht von früher zurückerlangt zu
haben. Die mit Rom unierte rumänisch-orthodoxe Kirche Siebenbürgens tauchte
nach dem Sturz des Kommunismus auf[319],
und musste die ersten Versammlungen unter freiem Himmel abhalten, weil die
zuvor mit den Kommunisten zu eng liierte orthodoxe Kirche Rumäniens mit der
Rückgabe der Kirchengebäude sich Zeit ließ. Die scheinbar freiwillige und
rassenkonforme Anschlusserklärung der orthodox-katholischen Walachen
Siebenbürgens an das orthodoxe Großrumänien ist also unter der gleichen
militärischen Zwangslage gegenüber der orthodoxen Okkupationsarmee der
vorrückenden Rassenbrüder zu beurteilen[320],
wie bei den, von der italienischen und serbischen Armee in die Zange
genommenen, um nicht zu sagen vor vollendeten Tatsachen gestellten, Kroaten und
Slowenen. [COMMENT26]Mit dem Anschluss von Siebenbürgen begann der
Kirchenkampf um die Konversion der unierten zur Orthodoxie[321],
und endete mit der zwangsweise Einverleibung unter kommunistischem Diktat 1948.
Mehr als von den Kroaten in Richtung Serbien, gingen die kulturellen Impulse
eindeutig von Siebenbürgen in Richtung Rumänien[322].
Auch die dann noch von Ceauçescu vertretene dako-romanische Geschichtstheorie
ging von Siebenbürgen aus.
Es ist die nächste Groteske um den Minderheitenschutz,
dass seinerzeit, als der ungarische Staatschef Kádár, [COMMENT27]vor etwa 26 Jahren, zum 50jährigen Jubiläum der Beendigung
des Ersten Weltkrieges[323]
und der Begründung Großrumäniens, nach Bukarest fuhr, um zu deponieren, dass
Ungarn im Interesse der gutnachbarlichen Beziehungen keine Gebietsansprüche
gegen Rumänien erhebe, als Antwort darauf die Rumänen unverzüglich mit der
Abschaffung des Minderheitenschutzes, Zwangsassimilierung, Umsiedlungen,
Rassendiskriminierung, Verfolgungen und Psychoterror gegen die Minderheiten
reagierten[324]. Die nach
wie vor verkrampft wirkende rumänische Nationalitätenpolitik gibt Anlass zu
der Sorge, dass der in Europa für überholt gehaltene Reaktionsmuster
Rumäniens, die Völkergemeinschaft in den Fußstapfen Mitterrands zu einem
historischen Rückblick nötigen wird.
Um in der Theorie die Wurzel des Übels vorbeugend zu
beseitigen, zumindest für künftige Generationen, müsste vor der
Weltöffentlichkeit nicht nur etwa der Hitler-Stalin-Pakt[325]
als unzulässige Transaktion von Land und Volk, für ein bestimmtes (aktives
oder passives) Kriegsverhalten, verurteilt werden, sondern grundsätzlich
alle Gebietszusagen im Krieg zweier Staaten an Dritte, im Gegenzug für ein
bestimmtes Kriegsverhalten. Also, auch die durch Gebietszusagen erkaufte
„Neutralität“ von Drittstaaten ist völkerrechtlich als ungültig anzusehen,
und wenn die Gebietszusagen auf Kosten des Kriegsverlierers gehen, ist die
Transaktion als Verbrechen gegen die Menschheit zu werten. Bei einer
ausgereifteren Handhabung dieser Bestimmungen des Völkerrechts wird zu
hoffen sein, dass sich bald kein Kriegsgrund mehr findet, zumindest verspricht
kein Weltkrieg mehr rentabel zu werden, wenn diese Art völkische Transaktionen
im Dunstkreis eines Waffenganges künftig wirksam angefochten werden können,
zumal bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit jetzt schon keine Verjährungen
gibt. Insbesondere sollen künftig völkerrechtswidrige Gebietstransaktionen
und diesbezügliche Zusagen auch dann anfechtbar sein, wenn sie nicht von -
bereits vor der Weltöffentlichkeit als entlarvt geltenden - Übeltätern, wie
Hitler und Stalin, getätigt werden, sondern von sog. Respektspersonen und
Siegeridolen wie etwa Clemenceau und anderen. Der in jüngster Zeit abgehandelte
Hitler-Stalin-Pakt[COMMENT29] erweckt den Eindruck, dass Unrecht nur aufgrund des
Ansehens der Person als Unrecht erkannt wird. Gebietstransaktionen durch
Respektspersonen, mögen sie noch so völkerrechtswidrig sein, können aber nach
wie vor nicht hinterfragt werden, beziehungsweise erscheint dies als nicht
ratsam. Erfreulich daher ist das Einschwenken der neueren Politik der
Europäischen Gemeinschaften in der Donauregion und im gesamten Osten auf die
Minderheitenfrage als zentral, und als Herausforderung der Europapolitik
schlechthin. Denn abgesehen von der Bedeutung für die allenfalls benachteiligten
Ethnien, bzw. für die Pflege eines wohlverstandenen Rechts, ist auch aus
Vernunftsgründen [COMMENT30]ratsam, die Unwirtschaftlichkeit von Ethnischen
Konflikten vor Augen zu führen.
Die Geschichtsforschung hat dem panslawischen Charakter
des Stalinismus, im Fußstapfen des Zarismus im Vormarsch in Richtung Mittelmeerhäfen,
noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Nach dem Zweiten Weltkrieg dachten
die Sieger nicht mehr in der Dimension den National-, sondern rassisch dominierten
Blockgrenzen. Es ist eine Ironie des Schicksals, dass die Sieger über den
mitteleuropäischen Rassismus nunmehr die ganze Welt auf rassischer Grundlage
aufgeteilt hatten und vor allem den panslawischen Rassismus, unter dem Vorwand
des Kampfes gegen den deutschen Rassismus, zur zweitgrößten Weltmacht erhoben
hatten.
Trotz gegenseitiger Massenmorde[326]
unter den südslawischen Nationalitäten[327],
stellten die Westmächte nach dem Zeiten Weltkrieg den „panslawischen Mittelmeerhäfen“
Stalins das erprobte völkische „Frankensteinmodell“ Jugoslawien als „blockunabhängiger“
Kommunismus entgegen. Es ist historisch gesichert, dass Stalin keine Teilung
Deutschlands wollte[328],
sondern die panslawischen Ideale des Zarismus[329]
(in Richtung des rassisch abgesicherten Mittelmehrzugangs) zu verwirklichen
suchte, um zu den begehrten rassenreinen Mittelmeerhäfen zu kommen.[COMMENT32] Erst nachdem die Westmächte Jugoslawien, aus dem
nämlichen Grunde, (aus dem Ostblock) „ausgekauft“ haben[330],
hielt sich Stalin – als Kompensationsgeschäft – an dem von den Westmächten
„bereitgestellten“ Ostdeutschland für seine Kriegsdienste im Zweiten Weltkrieg
schadlos[331]. Erst
nachdem sich Titos[332]
Jugoslawien mit den USA „auf finanzieller Ebene verständigt“[333]
hatte, wurde Jugoslawien um 1948 - auf Betreiben Stalins - aus der in Belgrad
residierenden „Kominform“ ausgeschlossen[334],
und so begann mit der Blockade Berlins und der Gründung der DDR[335]
(7. Oktober 1949) zeitlich parallel der sog. Kalter Krieg. [COMMENT33]Deswegen fiel - wiederum zeitlich parallel zu dem
Vollzug der deutschen Einigung Anfang der 90er Jahre - die antipanslawische
„südslawische“ (d. i. panserbische) Attrappe der Machtpolitik der Westmächte in
Jugoslawien um 1990 wie ein Kartenhaus zusammen. Die aktive Teilnahme der
Westmächte an dieser Gebietstransaktion entlang der Blockgrenze um 1948,
genauer als Finanzier der größten Gebietstransaktion der Nachkriegsgeschichte,
nämlich die Einverleibung der zu diesem Zweck neu gegründeten DDR in die
Ostblock genannten kommunistisch-panslawischen Hemisphäre der Pufferstaaten
für die UdSSR, als Kompensationsgeschäft für die Abtretung Jugoslawiens an den
hilfsbereiten Westen, hindert nun heute die finanziell gegenteilig engagierten
Westmächte an dem militärischen Schutz für die von stärkeren Südslawen
massakrierten schwächeren südslawischen Nationalitäten[336].
Laut Pressemeldung am 29. 9. 1992 hat der Bischof der serbisch
orthodoxen Kirche in Bosnien, Nikolai, in einer Sendung des unabhängigen
Belgrader Senders B 92, von der Ermordung von 120.000 bosnischen Moslems, und
Schändung von zehntausenden Frauen und Kinder berichtet, wozu die Kirche
nicht schweigen dürfe. Damit war die Verschleierung des Grauens durch die
widersprüchlichen Propagandameldungen durchbrochen, die von allenfalls 15.000
Toten unbestimmter Nationalität etwas vermuten ließen, ohne etwas wirklich zu
wissen, oder wissen zu wollen. Es folgte ein beschämendes Schauspiel der Großmächte,
in dem sie in aller Öffentlichkeit hochgerechnet haben, dass die militärische
Sicherung mindestens die Stationierung von 200.000, und im Extremfall 400.000
Soldaten der UNO erfordern würde. Inzwischen hat sich die Zahl der Todesopfer
verdoppelt, und wenn die üblichen Zahlen für die Verwundeten hinzurechnet, dann
zeigt sich, dass für die Völkergemeinschaft die Verpflegung von 400 000
Soldaten teuerer ist, als weit über 400 000 Opfer des serbischen Terrors
zuzulassen. Denn außer den langsam an die 300 000 herangehenden
„kostengünstigeren“ Toten sind mindestens doppelt so viele Verwundete zu
rechnen, um von dem Flüchtlingselend und von den psychischen Schäden durch den
Terror und ethnische Säuberungen ganz zu schweigen.
Gut und gerecht wäre einzig: die neuen unabhängigen
Staaten, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Mazedonien, von der Haftung für das
Politgeld der Westmächte an Ex-Jugoslawien zu befreien.[COMMENT34] Offiziell ist zwar immer verharmlosend von
„wirtschaftlicher und humanitärer Hilfe“ die Rede, doch selbst wenn die
Politgelder immer korrekt an den genannten Bestimmungsort fließen, können
dadurch von dort freiwerdende Mittel abgezogen und in die Rüstung gesteckt
werden. So ist die Rüstung mittelbar durch Politgeld finanziert, und die
Bewaffnung wäre ohne humanitäre und wirtschaftliche Hilfe von außen nicht
möglich. In einem Krisengebiet sind es oft nur die Hilfsgüter der
internationalen Organisationen, die mittelbar so viele Waffenkäufe dem
Geholfenen erlauben, dass der Einsatz dieser Waffen dafür sorgen kann, dass
das Krisengebiet nicht ohne weitere Hilfslieferungen durch internationale
Organisationen auszukommen scheint. Die in Ex-Jugoslawien durch die Westhilfe
mittelbar finanzierten Waffen sind so praktisch, nämlich als Nutzeffekt,
gänzlich in serbischer Hand verblieben. Die übrigen Staaten auf dem Gebiet des
ehemaligen Jugoslawien' anteilsmäßig mit den sog. Wirtschaftskrediten zu
belasten, die mittelbar die Aufrüstung in Ex-Jugoslawien erlaubte, steht im
Widerspruch mit dem natürlichen Rechtsempfinden, ist sittenwidrig, denn der
einseitige Massenmord an den Rassenbrüdern ist nur durch die überlegene Bewaffnung
der Serben möglich gewesen. Und in dieser überlegenen Bewaffnung der Serben
steckt westliches Kapital.
Es entstand in diesem Teufelskreis längere Zeit hindurch
der Schein, dass besonders die USA so lange die Schutzbehauptung
aufrechterhalten haben, nicht zu wissen, wer auf wen am Balkan schießt[337],
und daher Massenmord an der Zivilbevölkerung nicht verhindern zu können, bis
der schadenersatzpflichtige Schuld an der künstlichen Aufrechterhaltung des
„strategischen Lokalrassismus“ der sogenannten Südslawen seit dem Zweiten
Weltkrieg, trotz vormaliger blutigen Nationalitätenkonflikten am Balkan
seit dem Ersten Weltkrieg, nach dem Verursacherprinzip feststeht. Nachdem die
gleiche USA gegen Libyen, als den Finanzier des internationalen Terrors, einen
Präzedenzfall für die Beurteilung der Verantwortlichkeit von Finanzier des
Terrors gaben[338], kann die
Überprüfung der Geldquellen für die panserbischen Waffen Aufschluss darüber
geben, welches Land am wenigsten durch Neutralisierung des serbischen
Waffenpotentials den Landraub durch Massenmord an den Nationalitäten verhindern
möchte.
Wenn etwa die westlichen Geldgeber für die jugoslawischen
Waffen ihr Politgeld in eine Waffenspende mit der Auflage umwandeln würden,
dass Restjugoslawien das - seit der beginnenden Gesundschrumpfung Anfang der
90er Jahre - verbleibende Vielfache an überschüssigem Militärpotential
verkauft, und den Erlös für humanitäre Zwecke und Wiedergutmachung verwendet,
dann müssten sie bei einem militärischen Einsatz im Rahmen der UNO nicht mehr
gegen die aus ihrem Geld gekauften Waffen kämpfen, und auch der Verlust an
ihren direkten humanitären Spenden könnte so minimiert werden. [COMMENT35]Immerhin wurde Jugoslawien mit Hilfe westlicher Geldmittel
so weit aufgerüstet, dass der militärische Druck des sowjetrussisch
dominierten Ostblocks Richtung Mittelmeer aufgehalten werden sollte.
Es ist symptomatisch, dass das Massensterben erst unterbunden
wird, wenn Massenmord nicht mehr so wirtschaftlich ist wie bisher. Es gäbe
keine ethnischen Säuberungen und Genozid in dem gegenwärtigen Umfang, wenn sie
wegen der derzeitigen Handhabung des Völkerrechts nicht lukrativ wären.
Nicht die Nationalitätenkämpfe sind so undurchsichtig wie die USA zäh
behaupten, um sich vor der Verantwortung zu drücken, sondern die
Großmachtinteressen am Balkan. Die überdimensionale Bewaffnung Jugoslawiens,
nunmehr auch offiziell in serbischer Hand, und die letzte große
Gebietstransaktion (DDR im „Tausch“ gegen den blockfrei gewordenen
Jugoslawien), legen auch nachträglich die panslawische Mittelmeerhäfen als
die eigentlichen Ursachen (auch) des Ersten Weltkrieges offen.
[COMMENT36]Besonders weil Ungarn und der Balkan nach dem Krieg
französische Militärzone war, trifft die Franzosen eine besondere Verantwortung
für das Schicksal aller Völker und Nationalitäten der Region. Trotz der
inzwischen erfolgten Neustrukturierung der Großmachtinteressen auf dem Balkan
kann das demokratisch reifere Frankreich der Anwalt der wohlverstandenen
Interessen der Nationalitäten sein. Anlässlich eines Staatsbesuches im Juli
1991 lud der deutsche Präsident Weizsäcker den französischen Präsidenten
Mitterrand ein, eine gemeinsame Sprache für die Aufbauhilfe im Osten zu finden[339],
womit nicht zuletzt der Südosten Europas gemeint sein wird. Die gleiche Neubesinnung
auf den Ersten Weltkrieg und die damalige Neuordnung Europas wie zwischen
Deutschland und Frankreich in Verdun, die praktisch das Rückgrat der
europäischen Einigung bildete, und gleichsam als Richtschnur ganz Europa ideell
zu tragen befähigt war, kann die Donauregion innerlich aufrichten. So wie
sich Deutschland von seinem Hitler, und Russland sich von seinem doch äußerst
siegreichen Stalin aufrichtig distanzieren kann, so kann sich wohl Frankreich
von seinen siegreichen Friedensmachern in St. Germain und Trianon
distanzieren, zumal diese die Gewalt und Mord in der Donauregion nicht selbst
exekutiert, sondern nur verursacht haben.
Die ungarische Geschichtsforschung weiß von zwei
repräsentativen politischen Meinungen in Frankreich zur Zeit der
Friedensschließung mit Ungarn nach dem Ersten Weltkrieg. Die eine wollte Ungarn
ausschalten, vernichten, die andere wollte Ungarn zumindest als Reserve gegen
den Bolschewismus haben, also als noch brauchbaren Teil der künftigen Friedensordnung.
Zu den ersteren gehörte beispielsweise auch Clemenceau, aufgrund dessen
dominanter Rolle Historiker die Pariser Vororteverträge „Clemenceau-Frieden“
nannten; und General Henri Mathias Berthelot, Militärkommandant auf dem
Balkan. Zu den letzteren gehörten der Nachfolger Clemenceaus, Alexander
Millerande, der etwas halbherzig wirkt und zumindest zu spät kam; weiters
General Gondrecourt, der die Waffenstillstandslinie zwischen Ungarn und Rumänen
überwachen sollte; der seinerzeitige französische Botschafter in Russland,
Maurice Georges Paléologue, der als Sachverständiger, und dann als Gegenspieler
Philipp Berthelots[340]
im Außenministerium, auch nichts mehr gegen das Unrecht ausrichten konnte,
außer den verbal zuerkannten Minderheitenschutz als Trostpflaster; und der
offizielle Vortragende des Friedensvertrages, und zugleich der Sprecher der
kritischen Gruppe im französischen Oberhaus, Charles Danielu, die durch
enthüllende Äußerungen - und durch die Betonung der Verantwortung Frankreichs
gegenüber Ungarn - durchgesetzt hatte, dass Frankreich den Friedensvertrag
nur bedingt ratifiziert hat[341],
um die französische Regierung zum Nachdenken über die Revision - betreffend
die aufgedeckten Irrtümer und Ungerechtigkeiten - zu bewegen, was
allerdings dann doch nicht erfolgte. Der Oberkommandierender der Ostarmee der
Alliierten in Saloniki, General d'Esperey, der sich im Zusammenhang mit den
undurchsichtigen Machenschaften des Sonderbeauftragten General Berthelot in
seinem Kompetenzbereich scheinbar skeptisch gegenüber stand, und sich über die
beabsichtigte Verletzung der seiner Aufsicht unterstellten Richtlinien der Friedenskonferenz
besorgt zeigte, einen harten Kompetenzstreit mit Berthelot ausfocht, und
schließlich nach dessen Abberufung selbst im direkten Auftrag von Clemenceau
die ungarische Regierung zum Sturz brachte, um die bolschewistische
Machtübernahme, und damit einen inszenierten Befreiungskrieg der Alliierten
gegen die bolschewistische Machtübernahme, nämlich als Vorwand für den Landraub
und Plünderungen, zu ermöglichen.
Es soll die Bedeutung des Minderheitenschutzes als
Notmaßnahme nicht durch die Kritik an dieser Stelle gemindert werden, zumal
ohne jenen sog. Minderheitenschutz die Nationalitäten heute in der Donauregion
- ähnlich und noch schlimmer als die Sudetendeutsche - ausgelöscht worden wären.
Trotzdem müssen leider sämtliche ‑ dem Friedensvertrag auf dem Fuße
folgenden ‑ Sympathiekundgebungen und Protestbewegungen für Ungarn in
höchsten politischen und parlamentarischen Kreisen der Engländer und
Franzosen zurückhaltend beobachtet werden, weil Sie von der herkömmlichen
Interpretation der Friedensverträge Clemenceaus vorsorglich in die Sackgasse
der Grenzkorrekturen gelockt wurden. Ohne die globale Neuorientierung der
(Beurteilung der) Friedensverträge konnte eine noch so notwendige Grenzkorrektur
für die Ungarn nicht mehr auf eine tragfähige Rechtsgrundlage gestellt
werden, und nach der Aufgabe der Militärpräsenz der Sieger war eine Neuerung
der Friedensverträge realpolitisch undurchführbar. Eine „politische Lösung“
zugunsten der Ungarn wäre nach Ansicht der französischen Regierung - wegen
der gegenteilig lautenden Geheimverträge - mindestens so gefährlich gewesen,
wie die bestehende „Politlösung“ gegen die Ungarn. Die bei der Unterzeichnung
versuchten Annäherungsversuche zwischen Frankreich und Ungarn auf
Regierungsebene sind daher von den fortgesetzten Sympathiekundgebungen auf
französischer Parlamentsebene zu unterscheiden. Über das Resultat dieser
geheimen Gespräche auf Regierungsebene zeigen sich letztlich beide Seiten enttäuscht,
und sie zeigen deutliche Züge der französischen Hinhaltetaktik, die einfach
nicht über ihren eigenen Schatten springen konnte. So waren zwar die neuen
ungarischen Grenzen auch ungerecht, aber nur als Symptom des Grundübels
anzusehen. Trotzdem hält die ungarische Geschichtsschreibung die 1923 gegründete,
unter der Leitung von Charles Tiseyre stehende Gruppe der Ungarnfreunde, bestehend
aus französischen Parlamentariern, hoch, die sich ausdrücklich der Kritik der
Friedensverträge mit Ungarn gewidmet hat[342].
In England publizierte Lord Rothermere am 21. Juni 1927 in der Daily Mail eine
ausführliche Kritik der Ungarnverträge. Im gleichen Jahr wurde im englischen
Parlament eine parteiübergreifende Kommission zur Untersuchung der
Ungarnfrage gebildet. Lloyd George, der nämliche Premier zuvor bei den
Friedensverträgen, unterstützte persönlich die Tätigkeit der Kommission im
englischen Parlament, und seine Stellungnahmen zielten auf eine Revision der
Ungarnfrage durch den Völkerbund ab[343].
Nach der ablehnenden Äußerung des damaligen französischen Ministerpräsidenten
Tardieu (1928-1929) in der offiziellen französischen Stellungnahme über die
ungarischen Revisionsfrage, wollte Ungarn selbst zunächst die Konsolidierung
der internationalen Lage abwarten, doch ging inzwischen die Saat der rassistisch
orientierten Nationalbewegungen auf, und so trieb die - durch Geheimverträge
bedingte - ablehnende Haltung der französischen Regierung die ungarische
Revisionswünsche in die Arme des sich daran hocharbeitenden Faschismus, bzw.
Rechtsextremismus. Die schließlich von rechts überholte Bemühungen französischer
und englischer Parlamentarier hatten aber den einwandfreien Beweis erbracht,
dass grundsätzlich nicht nur das amerikanische Oberhaus, sondern - leider zu
spät, aber doch - auch die französische und englische Volksvertretung sich von
den Friedensmachern bei Paris hintergangen gefühlt haben. Die eingehende
Auseinandersetzung mit der Materie zeigt, dass die traditionelle
Geheimdiplomatie der französischen Regierung grundsätzlich entscheidende
Informationen der eigenen Volksvertretung vorenthalten hat, und die wirksame
Kontrolle der französischen Regierung durch die Volksvertretung, besonders
die der in der Kolonialzeit übermächtigen Militärverwaltung[344],
kaum in dem erforderlichen Maße vorhanden war. Die von den Militärs auf dem
Balkan betriebene Kolonialpolitik war der effektiven Kontrolle durch die
französische Volksvertretung entzogen. Dies war insbesondere dann der Fall,
wenn Politiker wie Clemenceau die Militärs gedeckt haben, und dafür sie von
den übermächtigen militärischen Kreisen in die höchsten Staatsämter gehievt,
oder dort gehalten wurden. Der Militarismus konnte am französischen Volk ungehindert
vorbeiregieren.
Die Verantwortlichkeit des Militarismus muss spätestens
dort einsetzen, wo nachweisbar wird, dass die Kriegsregierung das in sie
gesetzte Vertrauen missbrauchte, und spätestens in der zweiten Halbzeit des
großen Krieges, nachdem Clemenceau sicher sein konnte, dass Deutschland so gut
wie besiegt und die totale Niederlage nur eine Frage der Zeit war, die deutsche
Friedensbereitschaft ignorierte, und für seinen imperialistischen Vernichtungskrieg,
für einen verhängnisvollen statt wirklich befreienden totalen Sieg nach dem
deutschem Vorbild von 1871, der dann bei weitem nicht die Erhofften Resultate
zeigte, hunderttausende Franzosen letztlich sinnlos in den Tod schickte. Von
der etwa gleichen Anzahl Deutschen einmal ganz zu schweigen. Der ursächliche
Mangel der Friedenskonferenz von Paris nach dem ersten Weltkrieg war, dass die
für die Kriegführung erteilte Sondervollmachten der jeweiligen Regierung,
anstelle der Rückerstattung der Souveränität an die Volksvertretung, auch noch
bei der Friedensschließung zum Tragen kamen. Damit wurden in der Friedenskonferenz
unweigerlich die eigentlichen Kriegsziele (aus den Geheimverträgen), und
nicht der Frieden verwirklicht. Eine weitergehende demokratische Kontrolle
hätte die Kompetenzüberschreitungen der Friedenskonferenz zumindest zu
entschärfen, wenn nicht sogar zu verhindern gewusst. So jedoch haben die
von geheimen militärischen Bündnissen und Gebietszusagen her bestimmten,
mit diktatorischen Sondervollmachten ausgestatteten Kriegsregierungen Englands
und Frankreichs den Friedensprozess bestimmt, bzw. den wohlverstandenen
Friedensprozess hintertrieben, so dass an sie keine entsprechende parlamentarische
Kontrolle heranreichte. Lediglich der neugewählte amerikanische Senat
ließ sich nicht vom Siegestaumel überrumpeln. Die von den Friedensmachern
vor vollendeten Tatsachen gestellte europäischen Volksvertretungen registrierten
ihre untergeordnete Rolle, wenn überhaupt, dann zu spät.
Besonders die aufrichtige Anteilnahme des für die
Überwachung der neuen Waffenstillstandslinie nach der rumänischen Invasion in
Ungarn abkommandierten französischen General Gondrecourt soll für die Ungarn
ein Trost sein, und seine Entrüstung über die Übergriffe und über das
systematische Vernichtungswerk der Sieger, sowie seine kategorische Ablehnung
und Verurteilung der betreffenden Entscheidung des Kongresses[345].
Sein Zeugnis an Ort und Stelle der sinnlosen Zerstörung ist eine Anklage gegen
den manipulierten Frieden von Trianon. Er empörte sich allerdings als
Soldat, sah auch die wirtschaftliche Katastrophe, und hielt den Kongress schuldig
an den Vorkommnissen. Als geradliniger Soldat ging er erst gar nicht im Detail
auf die Schlangenlinien der Clemenceau'schen Politik ein. Er meinte wörtlich,
dass man (er sprach in der „wir“ Form) offenbar zu weit gegangen ist, und es
hätte nicht sein dürfen. Er meldete schlicht und einfach eine
Ungerechtigkeit, dass da etwas nicht gestimmt hatte in Ungarn mit der französischen
Politik. Seine Mahnung kam natürlich zu spät, es war alles schon vorbei.
Obwohl sich d'Esperey in dem Dunstkreis um die Vix Note
politisch im Hintergrund zu halten, und sich sowohl nach oben abzusichern, wie
nach unten Mittelsleute zu bedienen verstand, ist er in der Forschung als der
ursprüngliche und eigentliche Verfechter der erweiterten französischen
Kriegsziele unter den Militärs bekannt, wonach die Aufrichtung der
französischen Hegemonie auf Kosten der bisherigen Großmächte auf dem Balkan
durch die Aufwiegelung der slawischen und orthodoxen Bevölkerung gegen die
Donaumonarchie zu bewerkstelligen sei[346].
Sein Ärger über Berthelot und sein Kompetenzstreit tangieren lediglich die
plumpe Art und die Bloßstellung der französischen Geheimpolitik durch
Berthelots Übereifer, nicht jedoch die dann von ihm praktisch höchstpersönlich
exekutierten erweiterten Kriegsziele Frankreichs auf dem Balkan. Er ist der
militärische Kopf des alibiartig organisierten Chaos auf dem Balkan, und hat
schließlich anstelle vom Berthelot selbst Hand angelegt.
Es war scheinbar General Henri Mathias Berthelot, der als
Militärkommandant der Alliierten im Osten, und Sonderbeauftragter Clemenceaus
in geheimer Mission, in Südosteuropa ein Denkmal französischer Großmachtpolitik
auf Kosten des Selbstbestimmungsrechtes der betroffenen Völker gesetzt hatte.
Aus der publik gewordenen geheimen Korrespondenz geht hervor[347],
dass Berthelot mit dem geheimen Auftrag aus Paris abgeordnet wurde, Rumänien -
friedlich oder mit Waffengewalt - wieder als Verbündeten zu gewinnen, und zwar
diesmal gegen den russischen Bolschewismus (weil Rumänien als Grenzland, also
Aufmarschgebiet, strategisch wichtig für künftige Kriege war), was er gegen
neuerliche Zusage der aus dem Londoner (Bukarester) Geheimvertrag 1916 schon
bekannten Gebietsforderungen auch erreicht hat (welche Gebietszusagen
allerdings von Clemenceau als Rechtstitel aus dem beendeten Krieg gegen die
Donaumonarchie annulliert wurden). Berthelots französische Truppen waren ein
Bestandteil der alliierten Ostarmee auf dem Balkan unter General Franchet
d'Espereys Oberkommando[348],
mit der Besonderheit, dass er nur mit seinen auf altrumänischem Gebiet stationierten
Truppen d'Esperey unterstand, aber als Kommandant der Invasionsarmee in
Sowjetrussland direkt Paris unterstehen sollte, und in dieser seiner zweiten
Eigenschaft an seinen unmittelbaren Vorgesetzten vorbei auch politisch agieren
konnte. So hatte Berthelot nach Erfüllung seiner geheimen Sondermission, d. h.
nach der Aufgabe der Neutralität durch Rumänien, seinen Wirkungsbereich
erweitert, und seine Sondervollmachten in Kraft getreten gesehen. Am 2.
November wurde er tatsächlich zum Kommandanten der alliierten
Interventionskräfte in Südrussland ernannt. Für seine Tätigkeit in Russland
war er dem Kriegsminister und seinem Generalstab unmittelbar verantwortlich,
seine Militärmission in Rumänien jedoch, sowie seine Truppen im besetzten
Rumänien und Siebenbürgen, die Donauarmee genannt, blieben General Franchet
d'Esperey unterstellt, indem der Letztere das Oberkommando auf dem ganzen
Balkan-Kriegsschauplatz innehatte, Rumänien und Ungarn mit inbegriffen[349].
Zu Reibereien in der Generalität kam es, weil Berthelot sich in seiner geheimen
Mission auch Paris direkt verantwortlich meinte, und seine „antibolschewistisch“
betitelten Sondervollmachten, die eigentlich nur für Sowjetrussland galten,
unter dem Vorwand bolschewistischer Umtriebe in Ungarn, die von d'Esperey
energisch in Abrede gestellt wurden, seine Sondervollmachten auf Ungarn
auszudehnen trachtete.
Die französische Intervention in Russland begann am 18.
Dezember 1918 mit der Landung von 1800 französischen Soldaten in Odessa. In
seinem Übereifer, für seine Einmischung Verbündete zu finden, unterstützte
Clemenceau sogar Rumäniens Zulassung an die Pariser Friedenskonferenz in der
Eigenschaft eines minderen Verbündeten. Dies war ein vollkommener Frontwechsel
seitens des französischen Regierungsoberhauptes, der sich ja etwas früher noch
darauf berufen hatte, er könne Rumäniens Gegenwart in der Eigenschaft eines
Verbündeten nicht annehmen, da es am 7. Mai 1918 mit den Mittelmächten einen
Sonderfrieden abgeschlossen habe[350].
Ab dem Zeitpunkt der Kehrtwendung der französischen
Rumänienpolitik (in der Person von Clemenceau) war sie auf Konfrontationskurs
mit dem Belgrader Waffenstillstandsvereinbarung vom 13. November 1918, mit dem
der erste Weltkrieg als beendet galt, und in der die Waffenstillstandslinien
der Alliierten mit den Ungarn vereinbart wurden[351].
Es ereigneten sich fortan Merkwürdigkeiten innerhalb des französischen
Oberkommandos im Osten: General d'Esperey und sein Stab, sowie Oberstleutnant
Vix in Budapest als Repräsentant der Alliierten, wussten sich zunächst nur auf
die Belgrader Waffenstillstandslinien vom 13. November 1918 verpflichtet. Der
mit der Überwachung des Belgrader Waffenstillstandes beauftragte Vix war zunächst
perplex, als der auf der Durchreise in Budapest weilende Berthelot ihm die
angebliche Willkürlichkeit des Belgrader Waffenstillstandes und seine
Unterstützung einer rumänischen Invasion in Ungarn mitgeteilt hatte[352].
Dem Oberstleutnant Vix und seinem Vorgesetzten, General d'Esperey, schien General
Berthelots Benehmen unbotmäßig[353].
Am 13. Jänner 1919 legte General d'Esperey Verwahrung dagegen ein, dass
General Berthelot Premier Clemenceaus Anweisung zu missachten scheine und eher
sein eigenes Kommando führe, als sich dem Franchet d'Espereys zu fügen. Er
verlieh seiner Beschwerde zusätzliches Gewicht, indem er behauptete, bzw.
Paris ermahnte, Berthelots Vorgehen schwäche die Autorität der ungarischen
Zentralregierung und werde dem Vorstoß des Bolschewismus den Weg bereiten[354].
Der mit persönlichen Sondervollmachten Clemenceaus
ausgestattete Berthelot führte demgegenüber ins Treffen, dass Rumänien die
ideale Kolonie für Frankreich sei, wenn seine Gebietsansprüche entgegenkommender
behandelt würden. Berthelot wurde daraufhin von Clemenceau und d'Esperey wiederholt
disziplinär zurechtgewiesen, doch nicht so sehr in der Sache selbst, sondern
insbesondere wegen der Bloßstellung der verdeckt die gleichen Ziele
verfolgenden französischen Regierungspolitik. Durch die Zurechtweisung des
Heißsporns Berthelot einerseits, und die verdeckte Verwirklichung[355]
- durch Clemenceau und d'Esperey - dessen, was Berthelot allzu offen gefordert
hat[356],
andererseits, wird die höchste französische Führung des vorsätzlichen Delikts
überführt: in Ungarn die bolschewistische Machtübernahme mit dem Vorsatz herbeigeführt
zu haben, um den Vorwand für den militärischen Einmarsch, und für die
völkerrechtswidrigen Annexion von (zusätzlichen) ungarischen Gebieten, im
Dunstkreis der Friedenskonferenz zu konstruieren, was ansonsten, so
Clemenceau, (wegen dem vorzeitigen Ausstieg Rumäniens aus dem Ersten Weltkrieg)
rechtsunmöglich gewesen wäre.
Diese französische Kriegsverbrechen im Namen der Menschlichkeit
und im Namen des Völkerrechts sind - insbesondere wegen dem Machtmissbrauch
durch die Sieger - als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen alle Beteiligten gewusst haben, dass
nach der Verpflichtung aller Staaten auf das Völkerrecht, völkerrechtswidrige
Gebietszusagen auf Kosten der Besiegten den deliktischen Vorsatz außer Streit
stellt. Es ist Clemenceau, der die weiteren Begünstigungen für Rumänien urgierenden
Berthelot - im Schreiben vom 19. 1. 1919 - belehrt[357],
dass Rumänien formell erst nach (!) dem Waffenstillstand wieder Bundesgenosse
geworden ist, so dass die Verbündeten nicht formell die Gebietszusagen von
1915-1916 betreffend Siebenbürgen etc. aufleben lassen können, sondern
einen nunmehr neuen Vertrag (für die frühere Rechtssubstanz) gelten lassen müssen.
Der neue Vertrag allerdings soll inhaltlich, so Clemenceau[358],
die gleichen Gebietszusagen betreffend Siebenbürgen etc. beinhalten[359],
die Frankreich in der Friedenskonferenz für Rumänien unter dem neuen Rechtstitel
durchsetzen wird, damit die Friedenskonferenz, bzw. die Weltöffentlichkeit
getäuscht werde.
All das hatte aber nichts mit Selbstbestimmungsrecht zu
tun, sondern handelte die Gebietszusagen ausdrücklich und ausschließlich im
Zusammenhang mit dem neuen Militärpakt ab, und zwar, was rechtlich entscheidend
ist, für künftige, und nicht für bisherige, militärische Leistungen[360].
Und zwar auch nicht gegen Ungarn, dem die Gebiete so geraubt wurden, sondern
gegen Russland, das nichts mit den Ungarn zu tun hatte. Die Friedensregelungen
von Trianon überschritten ihre Kompetenzen und entlohnen also militärische
Leistungen der Zukunft, über die sie als Resultat einer Friedenskonferenz gar
keine Befugnis gehabt hätten. Außerdem würden laut Geheimpapiere ausschließlich
Leistungen gegen Dritte im Friedensvertrag entlohnt, die mit dem
Friedensvertrag inhaltlich nichts zu tun haben konnten und durften, sodass auch
in diesem Punkt eine Kompetenzüberschreitung vorliegt, die jede Rechtsgrundlage
entbehrt. Diese Kompetenzüberschreitung der Friedenskonferenz ist historisch
gesichert und konnte mit den nachträglich konstruierten Rechtfertigungsgründen,
wie die als „Befreiungskriege“ und sonstige „Nationalitätenkonflikte“, oder als
Sicherung wichtiger strategischen Positionen im besiegten Land, inszenierten
Waffengängen gegen Ungarn, nach der Kapitulation im November 1918, nicht vertuscht
werden.
Besonders aufschlussreich ist das besagte
Urgenzschreiben vom Berthelot von 11. 1. 1919 an Clemenceau, indem er Rumänien
als die nunmehr „ideale französische Kolonie“[361]
anpreist, wo der Franzose und sein Hab und Gut (wörtlich) „wie zu Hause“
ist. Clemenceau hat dem von Berthelot deklarierten Kolonialstatus Rumäniens
nicht widersprochen, womit erwiesen ist, dass der militärische Oberbefehlshaber
der Alliierten im Osten - mit Wissen der französischen Staatsführung -
französische Sonderpolitik, nämlich Kolonialpolitik, in Südosteuropa betrieben
hat. Nach der damaligen Rechtsauffassung war somit - zumindest für Berthelot
und Clemenceau - Rumänien (als Kolonie) französisches Hoheitsgebiet[362].
Und weil das als Befreier vom Bolschewismus in der Kriegspropaganda von den
Medien hochgespielte Rumänien ganz allein das Kernland Ungarns vollständig
ausgeplündert hat, und die Kriegsbeute nach Rumänien transportierte, also
auf französisches Hoheitsgebiet, so zeigt sich, dass Frankreich auch die anderen
Bundesgenossen um die geraubte Kriegsbeute in Ungarn betrogen hat. Das war
nämlich der Vorwurf von dem an die Waffenstillstandslinie entsandten - offensichtlich
ahnungslosen - französischen General Gondrecourt, dass vor der rumänischen
Plünderung Ungarn zumindest einen erheblichen Teil der Reparationszahlungen
an die Alliierten hätte zahlen können, nach den rumänischen Plünderungen
aber nicht mehr.
Zumindest - der von Clemenceau an dem Militärkommando
vorbei bevollmächtigte - Berthelot in Bukarest hat im vollen Bewusstsein,
französisches Kolonialgebiet erweitern zu wollen, die Grenzen auf Kosten der
(insbesondere ungarischen) Nationalität(en)[363]
zu verrücken getrachtet. Form und Inhalt der an und für sich unzulässigen
politischen Interventionen Berthelots in Paris[364]
lassen keinen Raum für Zweifel an dem deliktischen Vorsatz Berthelots offen.
Die Indiskretion Berthelots beweist zugleich den gleichen deliktischen
Vorsatz durch Clemenceau, der erwiesenermaßen wissentlich das umstrittene
Vorhaben Berthelots - nach dessen Abgang - sogar überbot. Damit ist deutlich
geworden, dass Clemenceau sich ursprünglich hinter Berthelot verstecken
wollte, und er der Letztverantwortliche am tragischen Schicksal Ungarns und
für die zahlreichen Völkerrechtsverletzungen gegenüber den meisten übrigen
Nationalitäten in der gesamten Donauregion ist.
Der damalige rumänische Premier - Ionel Bratianu -
scheint ein schlechtes Gewissen gehabt zu haben, denn, so hat er der rumänischen
Nationalversammlung stets bis zuletzt eingehämmert: solange sich Ungarn
auch nur rühren kann, ist Rumänien in Gefahr, und es führe an der totalen
Vernichtung Ungarns kein Weg vorbei[365].
Nicht nur das rührig besorgte Verhältnis Berthelots zu
„seinen“ Rumänen drängt den Schluss auf, dass Berthelot - und hinter ihm
Clemenceau - auch für die rumänischen Übergriffe verantwortlich ist[366],
und als Kriegsverbrecher zu betrachten ist. Wie auch immer die anderen über die
unverhältnismäßig großen Gebietserweiterungen Rumäniens auf Kosten der
Nachbarn gedacht haben mögen: der im Namen Frankreichs an Ort und Stelle für
alles verantwortlich zeichnende Berthelot, der mit der offiziellen Ermächtigung
Clemenceaus alle neuen „provisorischen“ Grenzen, die praktisch die heutigen
Staatsgrenzen sind, gefordert hat. Wenn Berthelot selbst - als für ihn selbstverständlich
- davon ausgeht, dass Rumänien eine französische Kolonie ist, dann hat er
wissentlich rechtswidrig französisches Hoheitsgebiet auf Kosten von
Kriegsverlierern vergrößern wollen, und belastet Clemenceau ebenfalls der eigennützigen
Übervorteilung sogar der übrigen Bündnispartner Frankreichs, nämlich durch ohnehin
völkerrechtswidrigen Kriegsbeute, beziehungsweise Gebietsgewinn zugunsten
der eigenen Kolonien auf dem Balkan. Diesen Vorwurf gegen die französische
Sonderpolitik zu entkräften, oder zu bestätigen, wäre aber Aufgabe der
Franzosen, die in diesem Zusammenhang wohl auch die Mitverantwortung
Clemenceaus eingehender zu prüfen hätten. Es ist offenkundig, dass zumindest
Berthelot für die Vernichtungspläne der Rumänen gegen Ungarn verantwortlich
ist. Doch ist für diese vorsätzlich geplanten, und weitgehend ausgeführten,
beziehungsweise zumindest versuchten, Verbrechen gegen die Menschheit
(Menschlichkeit), als der Mann hinter Berthelot, Clemenceau verantwortlich ist.
Dem mit Indiskretion gepaarten plumpem Vorgehen
Berthelots und der folgenden Kontroverse mit d'Esperey ist auch zu verdanken,
dass der Vorhalt d'Espereys gegenüber Clemenceau dokumentiert wurde, dass
die militärischen Vorstöße der Rumänen jenseits der vereinbarten Waffenstillstandslinie,
eindeutig auf die Besetzung der im Geheimvertrag von 1916 Rumänien durch die
Alliierten zugesicherten Gebiete abzielten[367],
und nicht auf die in der Friedenskonferenz vorgetäuschten Ziele. Damit sah
d'Esperey den Krieg mit den Ungarn unvermeidlich. Er beantragte daher am 11.
Feber 1919 eine Demarkationslinie im Sinne der geltenden Waffenstillstandsbedingungen[368].
D'Esperey hatte nämlich den Befehl, im Rahmen der Überwachung des
Waffenstillstandsabkommens mit Ungarn „dafür zu sorgen, daß die territoriale
Status quo weder in Siebenbürgen, noch in Ungarn gestört werde.“ [369]
Doch zeitlich parallel hat die von den Franzosen angeleitete rumänische
Politik ebenfalls eine Demarkationslinie verlangt, allerdings entlang einer
neuen Waffenstillstandslinie[370].
Die französisch-rumänische Manipulation der Friedenskonferenz fußte
insbesondere auf der wissentlich falschen Behauptung bolschewistischer
Umtriebe in Siebenbürgen, die d'Esperey
- der örtlich zuständige Oberkommandierender - energisch bestritt und
so als Lügenpropaganda Berthelots (und hinter Berthelot von Clemenceau)
entlarvte[371],
beziehungsweise diese Art falsche Behauptungen entschieden zurückwies. Es
kann auch ausgeschlossen werden, dass - im Lichte der Meldungen d'Espereys -
Clemenceau von der frei erfundenen Behauptung einer ungarisch-bolschewistischen
Allianz durch den Mitglied der rumänischen Friedensdelegation, Victor Antonescu,
irregeführt worden wäre[372].
Vielmehr wusste Clemenceau von d'Esperey[373],
dass die nachträgliche Änderung der Waffenstillstandslinie in Ungarn und die
Sanktionierung der rumänischen Waffenstillstandsverletzungen, die Bolschewistische
Machtübernahme in Ungarn bedingen wird: während die korrekte Einhaltung und
Handhabung der bestehenden (Waffenstillstands-)Vereinbarungen der
bolschewistischen Gefahr gänzlich den Boden entzieht. So konnte und musste Clemenceau
den Ungarn die frei erfundenen bolschewistischen Umtriebe, als Grund für die
gewillkürte Änderung des geltenden Waffenstillstandes, unterstellen, weil er
von d'Esperey wusste, dass nach der Änderung des Waffenstillstandes unweigerlich
die bolschewistische Machtübernahme doch noch folgen muss, so wie es
ursprünglich und eigentlich nicht vorhanden war, als er und Berthelot das als
Vorwand für Landraub behaupteten.
Clemenceau befand sich auch in einer Zwangslage, denn
vor allem die Engländer inzwischen die Gründe für die nachträgliche Änderung
des Militärabkommens (Waffenstillstand vom 13. November 1918) mit den Ungarn,
und die rumänische Invasion kritischer betrachteten, und die vorgeschobenen
Rechtsgründe der Friedenskonferenz für nicht einwandfrei hielten.
Ausschließlich der Rechtsgrund: einen Befreiungskrieg gegen den angeblichen
Bolschewismus in Ungarn führen zu müssen, war als möglicher Vorwand für die
Annexion ungarischer Gebiete durch Rumänien übriggeblieben. Es folgte also der
durch Rechtsbruch durch die Alliierten (Vix Note) erzwungener Rücktritt der
ungarischen Regierung (nachdem sich Clemenceau vorher vorsorglich vergewissert
hatte, dass der Bruch des Waffenstillstandes den Sturz der ungarischen
Regierung zwangsläufig verursache und dem bolschewistischen Umtrieben Vorschub
leiste), verzweifelter bewaffneter Widerstand durch die - den Clemenceaus
Erwartungen entsprechend - ins Machvakuum springenden Bolschewiken, eine
Alliierte Invasion durch den mit den Franzosen rasseverwandten rumänischen
Truppen, um Ungarn von der vorgeblich bolschewistischen Gefahr zu befreien,
eine in der bisherigen Kriegsgeschichte beispiellose Ausplünderung Ungarns, und
eine Sanktionierung der Eroberungen der alliierten Hilfstruppen, zumal Ungarn -
nach der rumänischen Plünderung - die Kriegskosten der Invasoren nur mehr mit
der Abtretung von Gebieten bezahlen konnte.
Nach Mitteilung der endgültigen Friedensbedingungen[COMMENT37] ist - wegen der Unannehmbarkeit - die ungarische
Friedensdelegation geschlossen zurückgetreten. Die ungarische Regierung hat
dann das Friedensdiktat nur bedingt, im Hinblick auf die darin enthaltene
Möglichkeit der Grenzkorrektur, beziehungsweise Revision[374],
angenommen. Clemenceau gelang aber durch Machtmissbrauch die Grenzkorrektur
zur Farce werden zu lassen, indem die dann eingesetzte Kommission nur
„technische“ Beschönigungen, jedoch - mit der Ausnahme von Ödenburg[375]
(Sopron), an der Grenze zu dem ebenfalls als Verlierer eingestuften Österreich
- keinerlei substantielle Grenzkorrektur im Sinne des Nationalitätenprinzips,
beziehungsweise des Völkerrechts, vornahm. Mit dieser neuerlichen
Manipulation durch Clemenceau bei der „Grenzkorrektur“ war auch für künftige
französische Regierungen die Sache der ungarischen Revision festgefahren,
bzw. entgleist.
Nicht nur der amerikanische Kongress verweigerte die
Ratifizierung des Friedens, sondern auch die französische Volksvertretung
nahm den Frieden mit Ungarn nur bedingt an; mit dem Auftrag zur Revision
(Beseitigung der Ungerechtigkeiten gegen Ungarn) an die französische
Regierung[376], was natürlich
nichts fruchtete. Trotz der fortgesetzten Bemühungen in Kreisen der französischen
Volksvertretung - die Revision der Friedensbedingungen mit den Ungarn
durchzusetzen - mussten sie scheitern, weil die französische Regierung das
nicht ohne die Verurteilung Clemenceaus durchführen konnte[377],
und - auch später - sie von dem Wohlwollen des französischen Militarismus abhängig
war. Durch die Erfolglosigkeit der Revisionsbemühungen, sowohl durch die
französische, wie auch durch die englische Volksvertretung, ist erwiesen,
dass sie zwar - wegen mangelnder Distanz - nicht so kategorisch, und vor allem
nicht rechtzeitig, die Friedensmanipulationen zurückweisen konnten wie die
Amerikaner, doch etwas verspätet darüber klar geworden sind, dass auch sie von
den eigenen Militaristen hintergangen wurden[378].
Mit dem erst in den letzten dreißig Jahren erfolgten Ausbau der demokratischen
Kontrolle über das koloniale Erbe des französischen Militarismus, ist die
Diskrepanz zwischen französische Regierungspolitik und Parlamentarismus -
auch rückwirkend - überbrückbar geworden[379].[COMMENT38]
Der Gesinnungswandel der imperialistischen Großmächte in
der zweiten Halbzeit des Ersten Weltkrieges ist nicht unbemerkt geblieben, und
hat eigentlich den Weltkommunismus auf den Plan gerufen, den sie wiederum mit
den unentbehrlichen Militärs sodann begegnen wollten. Lenin, der spätere
sowjet-russischer Revolutionär, schrieb Anfang 1917 noch im schweizer Exil: „Es
gibt Anzeichen die darauf hinweisen, dass eine Wende eingetreten ist, oder im
Begriffe ist einzutreten. Namentlich - die Wende von dem imperialistischen
Krieg zu dem imperialistischen Frieden.“[380]
Ein Monat später schreibt er: „In der Weltpolitik trat die Wende von dem
imperialistischen Krieg ... in Richtung imperialistischer Friede ein.“
Lenin wies darauf hin, dass die kapitalistische Wirtschaft bereits weit
überfordert ist, sodass die Fortsetzung des Krieges am Rande der totalen
Erschöpfung, durch Radikalisierung der Massen, das kapitalistische System in
tödliche Gefahr stürzt[381].
Demgegenüber vertraten die Verfechter des totalen Sieges
die Ansicht, dass ein Kompromissfrieden erst recht die Massen radikalisieren
könnte, weil die Kriegskosten ohnehin die wirtschaftliche Katastrophe bedingten[382],
sodass der Frieden nur durch den totalen Krieg, durch den Endsieg, möglich sei:
indem die Kosten des Krieges vom Verlierer eingefordert werden, weil ansonsten
die Sieger bankrott wären. England und Frankreich waren für den Krieg-Frieden
mit dem Endsieg, weil sie meinten, dass einen Krieg leichter anzufangen als zu
beenden war. Die erschöpften Ostmächte Russland und Österreich-Ungarn hatten
1917 einfach nicht einmal mehr die Substanz derlei Überlegungen anzustellen.
Wohl durch den Erschöpfungsgrad bestimmt, doch fällt es in die Verantwortung
der späteren Sieger, nicht rechtzeitig den Frieden zugelassen zu haben, wo der
Schaden vielleicht noch zu begrenzen, und einiges von der gesundgeschrumpften
Ost‑Reichen für eine funktionierende Staatengemeinschaft und
Friedensordnung zu erhalten gewesen wäre. Besonders Frankreich hat nicht
einmal die ursprünglichen Kriegsziele, trotz der vernichtenden Niederlage der
Mittelmächte und dem totalen Sieg für Frankreich, erreicht. Vielmehr bewirkte
der spätestens ab 1917 offensichtliche Beutezug der Franzosen nach Osten, nach
dem nur scheinbar erkämpften Frieden, den Zweiten Weltkrieg, der die Kosten
noch weniger eingespielt hat als der Erste Weltkrieg.
Aus den zitierten Stellungnahmen Lenins ist auch
ersichtlich, dass der in der Folge siebzig Jahre auf der Welt lastende
Kommunismus ihren Sieg einzig der sinnlosen Fortsetzung des bereits so gut wie
gewonnenen Krieges nach 1916-1917 durch Engländer und Franzosen verdankt, auch
wenn Lenin und die bolschewistische Revolution in Russland direkt von den
Deutschen finanziert wurde. Paradoxerweise wurde mit französischem Blut nicht die
erhoffte Kriegsbeute, sondern der Sieg des Kommunismus in Russland (als
Folgeerscheinung, so Lenin) erkämpft. Ohne die sinnlose Fortsetzung eines
gewonnenen Krieges nach 1917 durch die Westmächte hätte der Kommunismus in
Europa nicht Fuß fassen können. Zumindest hielt Lenin die nämliche sinnlose
Fortsetzung des Krieges für die Chance des Kommunismus in den vom Krieg
ausgebrannten Ländern. Er verließ sein schweizer Exil und platzte mit deutscher
Hilfe[383] am 16. 4.
1917 mit seinem „bedingungslosen Nein zum Kriege“ in St. Petersburg ein.
Mit aller Wucht, derer er fähig war, schleuderte er seinen sogenannten
Aprilthesen den Genossen ins Gesicht, und es gelang ihm tatsächlich seine
bisherigen Anhänger zunächst vor den Kopf zu stoßen[384],
doch schließlich den Krieg in Russland - von den Deutschen draußen - auf den
inneren Feind, nämlich auf die eigene Kulturelite zu lenken, die fortan genauso
gnadenlos vernichtet wurden, wie zuvor die Deutschen und Österreicher.
In der derzeitigen Forschung haben Ausbruch und Beendigung
des Ersten Weltkrieges stets den Schwerpunkt der Beobachtung eingenommen,
während dazwischen der Lärm der Waffen alles übertönt und zumeist ohnehin
missglückte Friedensinitiativen nur Episodencharakter haben. Auch die
Friedensverträge konzentrieren sich auf die Schuldfrage als gleichbedeutend
mit dem Ausbruch des Krieges. In der Zwischenzeit haben aber beide Kriegslager
versucht im Trüben zu fischen und noch ganz andere Dinge verschuldet, als die
ohnehin katastrophalen Zerstörungen des Krieges. Lenin ist aus den
offensichtlich nicht ganz einwandfreien Gründen von den Deutschen in Russland
eingeschleust worden, doch außer den wenigen mutigen Wortmeldungen zu diesem
bezahlten „deutschen Agenten“ namens Lenin in Russland schweigt sich die
internationale Forschung vielsagend aus[385],
so als sei der Panslawismus in Serbien und der Kommunismus Lenins nicht der
einzig wirkliche Sieger des Ersten Weltkrieges.
[COMMENT41]Nach der kürzlich erfolgten Unabhängigkeitserklärung der
Slowakei, sowie der Unabhängigkeitserklärungen der seit Trianon zusammengeschlossenen
jugoslawischen Staaten, sind im historischen Rückblick die
rassen-theoretischen Grundlagen des Friedens von St. Germain und Trianon
ernsthaft in Frage gestellt. Die von den Siegermächten bei der Neugestaltung Europas
zum Unterlaufen der Selbstbestimmung der Völker konstruierte Rassentheorie
scheint an Autorität verloren zu haben. In der über sieben Jahrzehnte
währenden „Probezeit“ erwies sich die bei der Neugestaltung Europas nach dem
Ersten Weltkrieg zugrundegelegte Rassentheorie weder als der Schlüssel zum
Weltfrieden noch als Basis der Integration.
[1] Steiner Ingrid, „Ćosić: Kühler Pragmatiker mit großserbischen
Zielen", in: Kurier, vom 28. Oktober 1992, S. 2.
[2] Rehder Peter, S. 345, 614.
[3] Vgl. Fritzler, S. 50 ff.
[4] Ploetz, S. 853 ff.
[5] Schreiber, Thomas: Trianon 1992-ben; in: Magyar Nemzet, vom 1. 8. 1992.
[6] Herzfeld II., S. 99: „Der Krieg von 1914 erscheint uns Heutigen demgegenüber
schon nicht mehr als einmalige unerhörte Katastrophe, sondern als Vorspiel des
Unheils von 1939". Vgl. Rauchensteiner, S. 12.
[7] Erdmann Karl Dietrich, Die Zeit der Weltkriege, I. Teilband, in: Gebhardt,
S. 39: Der deutsche Kanzler Bethmann Hillweg bemühte sich fortgesetzt um einen
Ausgleich mit England, weil er den Krieg für ebenso wenig lohnend wie
unvermeidlich hielt.
[8] Ploetz, S. 915, 1043, 1187, 1241, 1272: Der Abwurf der ersten Atombombe im
Zweiten Weltkrieg in Hiroshima, am 6. August 1945, forderte 90.000 Tote und an
die 40.000 Verwundete.
[9] Mitterrand: Discours de M. le President de la Republique au cours de la
séance solennelle devant le parlement, Bucarest, 19 Avril 1991, in: La
politique ertrangere de la France, Textes et documents, Mars - Avril 1991, Ministère
des Affaires Étrangères (Service d'Information et de Presse), Paris 1991, S.
133-143. Vgl. Siegler, Archiv der Gegenwart vom 19. April 1991,
61. Jahrgang 1991, Folge 8 9. bis 22.
April 1991, S. 35547.
[10] Ploetz, S. 851 ff.: Die Grenzen Europas wurden in den sog. Pariser
Vororteverträgen neu geschrieben: Albanien, Tschechoslowakei, Georgien,
Armenien, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Jugoslawien, vorübergehend
die Ukraine, die slowakische Räterepublik, eigentlich auch Großrumänien, sind
unmittelbar vor oder nach dem Ersten Weltkrieg entstanden. Aus dem Osmanischen
Reich spalteten sich ab dem Berliner Kongress 1878 zunächst die orthodoxen
Pufferstaaten; Griechenland, Rumänien, Serbien, Bulgarien und Montenegro ab.
Aus den vier multinationalen Kaiserreichen, Deutschland, Österreich, Russland
und Türkei, spalteten sich ab, beziehungsweise wurden weitere zehn
Pufferstaaten abgespalten.
[11] Sonnenberg J., Rumänien sucht Hilfe im Westen, Hoffnung auf Mitterrand,
in: Die Presse, vom 19. April 1991, S. 6: Die Kritik Mitterrands an den Pariser
Vororteverträgen steht im Zusammenhang mit der Weigerung des US-Kongresses,
Rumänien im Handel nicht die Meistbegünstigungsklausel zu gewähren, solange das
Problem der ungarischen Minderheit in Siebenbürgen nicht gelöst sei. Vgl.
Südosteuropa, 36. Jg. 1987, S. 336 ff.
[12] In Budapest sind alle ungarischen Bücher über den Frieden vom Trianon
vergriffen und die Bibliotheken verzeichnen ein reges Interesse an der
einschlägigen Literatur.
[13] Vogt, S. 566: Gesamtverluste im Ersten Weltkrieg:
Gefallene Verwundete
Deutschland 1 808 000 4 247 000
Frankreich 1 385 000 3 044 000
Großbritannien 947 000 2 122 000
Italien 460 000 947 000
Österreich-Ungarn 1 200 000
3 620 000
Russland 1 700 000 4 950 000
Türkei 325 000 400 000
USA 115 000 206 000
______________________________________
7 940 000 19 536 000
[14] Ermacora, S. 55 ff.; Recht und Unrecht in Grenzen - Europa von den Pariser
Verträgen bis heute (Folge I.-IX.), in: Die Presse (fortgesetzt) zwischen 14.
August und 8. September 1992 (14., 18., 21., 28., 31. August und 4., 5., 7.,
8. September 1992); vgl. Süddeutsche Zeitung, vom 13. 9. 91, S. 11:
Insbesondere in Mittel- und Südosteuropa wird die Identität aller Staaten bis
heute von den Pariser Vororteverträgen bestimmt. So etwas das Verbot für
Österreich, sich an Deutschland anzuschließen.
[15] Rönnefarth, S. 291.
[16] Vgl. Fenyi Tibor, Ein stehend begrabener Tiger und die Magyaren. Recht und
Unrecht in Grenzen - Europa, von den Pariser Verträgen bis heute (VIII.). In:
Die Presse, vom 7. 9. 1992, S. 5.
[17] Ghermani Dionisie, Die historische Legitimierung der rumänischen
Nationalitätenpolitik, in: Südosteuropa, Jg. 35, 1986, S. 340 ff.
[18] Vgl. Czernin, S. 376 ff.
[19] Alle Unterlagen rund um den Friedensprozess, sowie bei den diversen
Autoren nachstehend zitierten Urkunden, mit Ausnahme der danach freigegebenen
Geheimpapiere, sind nachzuschlagen in: Papers Relating to the Foreign Relations
of the United States: 1919 The Paris Peace Conference I-XIII, Washington
1942-1947.
[20] Brückner, S. 305.
[21] Brückner, S. 305.
[22] Vgl. Brook-Shepherd 1988, S. 178.
[23] Kroatien wurde kurz vor dem Waffenstillstand (1918) von Karl, dem letzten regierenden
Habsburger, in die Unabhängigkeit entlassen, genauer gesagt als eigenes
Königreich umgegründet. Kroatien war schon seit längerem autonom. Panslawische
Radikalisten, die slawische Unregierbarkeit unter den katholischen Habsburgern
demonstrieren wollten, erzwangen die vorübergehende Aussetzung der Autonomie.
[24] Gerő, S. 115.
[25] Stoecker, S. 169 f.; Vgl. Ploetz, S. 846.
[26] Ermacora, S. 32, 34; 1
1989, S. 21; Der Geheimvertrag ist in Bukarest 1916 abgeschlossen worden,
scheint aber in der Literatur und in den Originalurkunden nicht unter diesem
Namen, sondern unter dem Schlagwort „Londoner Vertrag", nämlich als Zusatz
zum (geheimen) Londoner Vertrag, behandelt auf (vgl. Ploetz, S. 842), weil z.
B. der rumänische Sonderfrieden 1918 ebenfalls in Bukarest abgeschlossen wurde
und so der Name ohne Jahreszahl nicht eindeutig, beziehungsweise nicht
prägnant genug wäre. Der sog. Londoner Vertrag ist eine Sammelbezeichnung, bzw.
Oberbegriff für die geheimen Abkommen über die Kriegsziele.
[27] Ermacora, S. 34.
[28] Siebert u. a., S. 30 ff.; Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in:
Aschenbrenner, S. 507 f.; Stoecker, S. 169: Allen Forderungen hat Wilson in
seinen „Vierzehn Punkten" vom 8. 1. 1918 (im Punkt I.) vorangestellt: „I.
Öffentliche Friedensverträge, öffentlich beschlossen, nach denen es keine
privaten internationalen Abmachungen irgendwelcher Art geben darf; vielmehr
soll die Diplomatie stets offen gehandhabt werden und vor aller Öffentlichkeit
sich abspielen."
[29] Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 500 f.: Der
britische Premierminister Lloyd George gibt in seinen Kriegserinnerungen klar
zu erkennen, dass England unter seinem Eintreten für die „kleinen
Nationen" die Wiederherstellung des belgischen und serbischen
Staates verstand und nicht die Befreiung ostmitteleuropäischer Nationalitäten:
„It was a war of protektion for weak nations against arrogant and aggressive
militarism, and not a war of liberation for opressed races." Und
Ministerpräsident Clemenceau bekennt 1930 ebenso: „Ach, man muß den Mut haben,
es zu sagen, daß wir in den Krieg nicht mit einem Programm von Befreiern
eingetreten sind. Die Kapitulation Rußlands verwandelte das Problem ... Wir
waren als Verbündete der russischen Unterdrücker Polens losgezogen ... Jetzt
war Polen plötzlich befreit ... und in ganz Europa erhoben die Nationalitäten
das Haupt und unser nationaler Verteidigungskrieg wurde durch den Zwang der
Entwicklung in einen Befreiungskrieg umgewandelt." Und dementsprechend
sah die Antwort der Alliierten vom 10. Januar 1917, an die Anfrage von Wilson
über die Friedensbedingungen, die Rückgabe von Polen an Russland vor, das am 5.
November 1916 vom deutschen und österreichischen Kaiser zum unabhängigen Staat
proklamiert wurde. Erst nach der Kapitulation Russlands wurden die den Russen
versprochenen slawischen Gebiete plötzlich in „befreite Gebiete"
umgewidmet.
[30] Vgl. Ermacora, S. 34.
[31] Olzog, S. 6 f.: Das Waffenstillstandsangebot der Deutschen an Wilson am
3.-4. Oktober 1918 wurde am 9. Oktober mit der Forderung nach Annahme der 14
Punkte und Räumung der besetzten Gebiete beantwortet und von der deutschen
Reichsregierung nach einigem Notenwechsel am 27. Oktober 1918 angenommen. Der
offizielle Waffenstillstand mit den Alliierten wurde am 11. November 1918 unterzeichnet.
[32] Ermacora, S. 26 f., 146: Die 14 Punkte Wilsons enthalten die Forderung; „...
der autonomen Entwicklung der Völker Österreich-Ungarns Gelegenheit zu
geben". US Präsident Wilson hat allerdings am 18. Oktober 1918, am
Tag der Ausrufung der von den Alliierten anerkannten tschechischen Staates in
Paris, an die österreichische Regierung u. a. geschrieben, „daß es ihm
nicht mehr möglich sei, auf Grundlage der bloßen Autonomie der österreichisch-ungarischen
Völker zu verhandeln, sondern diese Völker selbst und nicht er Richter darüber
sein sollen, welche Maßnahmen von Seiten der österreichisch-ungarischen
Regierung genügen werden, um die Ansprüche und die Auffassungen der Völker von
ihren Rechten und von ihrer Bestimmung als Mitglied der Familie der Nationen
zu befriedigen ...". Das österreichische Außenministerium sandte am
27. Oktober 1918 eine Note ab, indem bereits österreichischerseits die Annahme
der 14 Punkte Wilsons erklärt wird. Das Ausbleiben der amerikanischen Antwort
führte nachhaltig zu verhängnisvollen Missverständnissen, war aber
offensichtlich nur durch die Zeitnot bedingt, da die Donaumonarchie bereits am
30. Oktober 1918 direkt dem Alliierten Kommando die Kapitulation anbot und am
3. November den Waffenstillstand annahm: Die deutsche Note etwa gleichen
Inhalts an Wilson vom 3. Oktober 1918 brauchte 5-6 Tage bis zu der ersten
Antwort des US Präsidenten, mehr als 3 Wochen bis zur Annahme, und 5 Wochen bis
zum Waffenstillstand am 11. November 1918. Eine Zeit, die Österreich-Ungarn
nicht mehr verblieb.
[33] Rönnefarth, S. 274.
[34] Kommentar des Obersten House zu Wilsons „14 Punkten" vom 29. Okt.
1918, in: Rönnefarth, S. 274: Nach Ansicht der Amerikaner, die ausdrücklich
auf diese Möglichkeit eingingen, war der Angriff auf Frankreich auch dann
keine Völkerrechtsverletzung, wenn der deutsche Angriff tatsächlich über das
neutrale Belgien erfolgte: nur die Neutralitätsverletzung gegenüber Belgien
selbst ist völkerrechtswidrig, nicht jedoch ein allenfalls ungerechter oder ungerechtfertigter
Krieg. Eine deutsche Völkerrechtsverletzung gegen Belgien ist für Frankreich
rechtlich völlig ohne Belang.
[35] Siebert u. a., S. 32: Der Radikalsozialist Georg Clemenceau, nach dem die
Pariser Vororteverträge den Namen „Clemenceau Frieden" tragen (vgl.
Ploetz, S. 853), hatte schon 1871 in der Nationalversammlung gegen den Frieden
mit Deutschland gestimmt. Er sah 1919 endlich seine Stunde gekommen.
[36] Vogt, S. 577: Übereinstimmung herrschte zwischen der britischen und
französischen Regierung darüber, dass die Ausgaben, die beiden Staaten durch
den Krieg mit Deutschland erwachsen waren - d. h. auch die Schulden für
Lieferungen und Kredite der USA, Pensionen und Kriegsopferrenten - von
Deutschland zu ersetzen seien. Unter diesen Umständen hatten die noch so
berechtigten deutschen Ein- und Widersprüche gegen die erzwungenen alliierten
Vertragsbedingungen, insbesondere soweit sie auf die Schuldfrage abgestützt
waren, von vornherein keine Erfolgsaussichten. Überdies waren alle Pariser
Friedensverträge 1919-1920 mit der Völkerbundsakte, die ihren ersten Teil bildeten,
verknüpft, so als würde ein Abrücken vom Vertrag scheinbar auch die Haltung
zum Völkerbund in Frage stellen.
[37] Memorandum des brit. Premierministers Lloyd
George vom 25. 3. 1919, in: Rönnefarth, S. 284;
Vgl. Birke, Die Friedensregelung von 1919, in: Aschenbrenner
u. a., S. 508 f.: Obwohl intern auch ähnlich lautende Mahnungen der amerikanischen
Staatsführung zugekommen sind, gilt in der Forschung die zitierte Erklärung des
englischen Premiers als Nachweis dafür, dass die Siegermächte wissentlich den
Zweiten Weltkrieg verursacht haben. Allerdings wird diese Einsicht meistens zu
eng gefasst und nur auf deutsche Verhältnisse bezogen, weil die überdimensionalen
Übergriffe der Pariser Friedenskonferenz in Südosteuropa als nationale Erhebungen
und Eigenmächtigkeiten der Nationalitäten verschleiert wurden. Aber auch wenn
es schwerer nachweisbar sein sollte: sind die nicht nur gänzlich ungelösten,
sondern zusätzlich verschärften Nationalitäten- und Grenzprobleme durch die
Alliierten die unvermeidliche Ursache des nächsten Weltkrieges gewesen, wie
es die Alliierten damals schon wussten und wissen mussten. Lloyd George selbst
setzt seine Gedanken des weiteren fort: „Was ich von den Deutschen gesagt
habe, gilt ebenso von den Madjaren. Niemals wird Frieden in Südosteuropa
sein, wenn jeder kleine Staat, der jetzt dort entsteht, eine große madjarische
Irredenta in seinem Gebiet haben wird." Die Alliierten meinten
jedoch, allen voran Lloyd George, die Verantwortlichkeit auf die betroffenen
Nationalitäten in Mitteleuropa abschieben zu können, weil die eigentlich
ursächlichen Geheimverträge Jahrzehnte lang verschlossen bleiben.
[38] Galántai 1985, S. 155: Der französische Gesandte in St. Petersburg,
Paléologue, deponierte am 21. November 1914 im Gespräch mit dem Zaren, dass
seine Regierung mit Elsass-Lothringen allein nicht zufrieden wäre, sondern
ihre Macht bis zum Rhein ausdehnen wolle. Dies wurde das wichtigste
französische Kriegsziel gegenüber Deutschland.
[39] Note von Marschall Foch vom 10. 1. 1919, in: Rönnefarth, S. 279: Foch
nennt pauschal „das preußische Deutschland alles in allem ein Heer von
gelehrten und überzeugten Missetätern"; S. 286: Die dem Friedensvertrag
angeschlossene Mantelnote und Ultimatum vom 16. 6. 1919 begründet den Vorwurf
des angeblich „größten Verbrechens gegen die Menschheit ... welches eine
Nation jemals mit Bewußtsein begangen hat", damit, dass die preußische
Großmachtpolitik „getrachtet" hätte, „sich dazu fähig zu
machen, ein unterjochtes Europa zu beherrschen und zu tyrannisieren, so wie sie
ein unterjochtes Deutschland beherrschten und tyrannisierten", was
zumindest im historischen Rückblick nicht gerade schlüssig erscheint; S. 290:
die vorgenannten logischen Schwächen kompensierend gipfelt die Argumentation
der Mantelnote vom 16. 9. 1919 in wenig schmeichelhaften Ausführungen zum
Ansehen der Person: „Deutschland ist unter dem Einfluß Preußens die
Vorkämpferin der Macht und Gewalt, der Täuschung, der Intrige und der
Grausamkeit in der Behandlung der internationalen Angelegenheiten
gewesen." Es folgen noch anschließend Ausdrücke wie „Eifersucht",
„Haß" und „Zwietracht", als Charakteristikum für Deutsche,
beziehungsweise für deutsche Bestrebungen, aus denen dann direkt der Schluss
gezogen wird, dass Deutschland den Krieg, und damit den „Tod und Verstümmelung
von Millionen verursacht" habe: Nach der juristischen Formallogik sind
grundsätzlich sämtliche von dem Ansehen der Person abgeleitete Schlüsse
methodisch unzulässig und die Art Argumentation samt Folgerungen vorweg
nichtig, auch und gerade dann, wenn tatsächlich Einwände zum Ansehen der Person
berechtigt wären.
[40] Vgl. Czernin, S. 220 ff.; Rönnefarth, S. 281 f.: Es hat rund um den
Friedensvertrag von Versailles mit Deutschland auch nicht an
ungerechtfertigten Forderungen - und tatsächlichen Rechtsverletzungen - gegen
Deutschland, sowie an „militärischen Maßnahmen" der Franzosen nach der deutschen
Kapitulation, gefehlt, und auch der militärische Einfall Polens in das bolschewistische
Russland scheint - analog zu den rumänischen Angriffen gegen Sowjetrussland
(siehe weiter unten über Rumänien) - durch Kompetenzüberschreitung der
Friedensmacher bei Paris (Versailler Vertrag), „finanziert" worden zu
sein: Doch die von den Franzosen geforderte Rheingrenze und die Einberufung der
Deutschen im Rheingebiet zum französischen Militär (nach dem serbischen Vorbild
in Ungarn), und die bezweckte Unterminierung der deutschen Identität,
scheiterte letztlich an der angloamerikanischen Haltung. Deutschland verlor
„nur" 13 Prozent seines Gebietes, von dessen 6,4 Mio. Einwohner 3,4
Deutsche waren (Vgl. Siebert u. a., S. 33).
[41] Teil VIII., Art. 231 in dem Diktat von Versailles vom 28. 6. 1919, in:
Rönnefarth, S. 294.
[42] Kleindel, S. 268: Aus publik gewordenen internen Notizen (Tagebuch des
Feldmarschall Sir Henry Wilson, herausgegeben 1930, S. 324) geht hervor, dass
die Waffenstillstandslinien auf den - vom „Rat der Vier" am 30. 10. 1918
einstimmig gebilligten - Vorschlag des englischen Premiers Lloyd George - ausdrücklich
und ausschließlich - der im Londoner Vertrag vereinbarten Linie entsprechend
festgelegt worden sind. Es war damals allgemein üblich, insbesondere in den
Kolonialkriegen Waffenstillstandslinien zu vereinbaren, die später durch
Friedensverträge als (neue) Staatsgrenze sanktioniert werden sollten (auch z.
B. die DDR ist 1948-1949 entlang einer Waffenstillstandslinie entstanden).
Lloyd George folgte hierbei dem (schriftlichen) Rat des zitierten Feldmarschalls
Henry Wilson.
[43] Galántai 1989, S. 18 f.; Kosáry, S. 92, vgl. Freimut Duve, Vom Ende der
Souveränität, in: Der Spiegel, Nr. 39/1991, S. 197 f.: Auch die imperiale
Politik Napoleon Bonapartes lockte die Ungarn mit der nationalen
Selbständigkeit. Die Aufwiegelung der Nationalitäten gegen Österreich ist die
jahrhundertealte französische Machtpolitik am Balkan, die seit der Türkenzeit
fast nur mehr destruktive, beziehungsweise machtpolitische Züge trägt, und
nicht die wohlverstandene Interessen den Habsburgern - oder dem türkischen
Sultan - abgeworbenen Nationalitäten im Auge hat. Vgl. Ermacora, S. 34;
Ploetz, S. 769; Seton-Watson R. W., S. 29 f.: Leider hatte schon damals die
napoleonische Verlockung einen größeren Eindruck auf die Kroaten gemacht,
sodass hier von dem Abdriften der Kroaten durch das erstmalige Erwachen eines
illyrischen (kroatischen) Nationalgefühls seit sieben Jahrhunderten die Rede
ist. Nach der Schlacht von Austerlitz trat Österreich das kürzlich von Venedig
erworbene Dalmatien an Frankreich ab, sodass der neugeschaffene Staat
(Illyrien) die Provinzen Kärnten, Krain, Görz und Istrien, die Küste Kroatiens,
Dalmatien mit seinen Inseln und (ab 1808) die Republik Ragusa umfasste. Nach
Napoleons eigenen Worten war „Illyrien, eine vor die Tore Wiens gesetzte
Wache". Zum ersten Male war Kroatisch neben dem Französischen
Amtssprache, doch die Kulturblüte ging mit Napoleon unter, beziehungsweise
glitt in die blutrünstige panslawische Utopie der Rasse ab.
[44] Ploetz, S. 843 ff.: Insbesondere das bis August 1916 neutrale Rumänien
wurde durch die seit langem aufgedrängten Versprechungen (Siebenbürgen,
Bukowina, Banat) der Entente förmlich in den Krieg getrieben, und verlor
(Frieden von Bukarest, am 7. Mai 918). Die Abhängigkeit des dann trotzdem als
„Sieger" aufgebauten Rumäniens geht aus dem Auftragsbefehl des Herrn
Generalmajor (General de Division) Berthelot vom 7. Oktober 1917 hervor
(Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Archiv der Auswärtigen Angelegenheiten,
Rumänien, Faszikel 11, in: *Pastor Peter, Eine französisch-rumänische
Intervention in Russland und das Ultimatum des Oberstleutnant Vix; Hintergrund
der Ereignisse, denen zufolge Ungarn Siebenbürgen verlor+, in: Daruvar, S.
198): General Henri Berthelot erhielt im Oktober 1918 den Befehl, Rumänien zur
aktiven Teilnahme am Krieg zurückzugewinnen, gleichviel ob durch Überredung
oder durch Gewalt. Vgl. Raffay, S. 26 f.: Am 3. November traf eine französische Militärdelegation in Bukarest ein und in
der Nacht des 10. - 11. November überschritt die französische Armee die Donau
bei Ruszcsuk und Giurgiu. Die französische Armee musste gegen die Bolschewisten
in Russland durch Rumänien vorrücken.
[45] Vgl. Lloyd Georg I., S. 91, Vgl. Galántai 1989, S.
22: Der damalige englische Premier Lloyd George, der 7 Jahre später
höchstpersönlich für die ungarischen Revisionswünsche Partei ergriffen hat,
meinte in einer Gedenkschrift, dass zwar die „befreiten" Nationalitäten
offensichtlich weit über das Selbstbestimmungsrecht hinausgehende Forderungen
stellen, beziehungsweise diese durch militärischen Mitteln (nach der
Kapitulation der Monarchie) sich gesichert haben, aber er verschweigt die
(Londoner) Geheimverträge und stellt die Auflösung der Monarchie und Ungarns
trotzdem als Resultat des - angeblich - natürlichen Zerfallsprozesses - aufgrund
der um Selbstbestimmung kämpfenden Nationalbewegungen - hin. Die Friedenskonferenz,
so meint Lloyd George, hätte nur die Aufgabe, die Nationalitäten nachträglich
zum Aufgeben der über das Selbstbestimmungsrecht hinausgehende Positionen zu
bewegen (was dann angeblich - trotz Bemühungen - nicht „gelungen" sei).
In Wirklichkeit wusste Lloyd Georg sehr wohl, dass es ein eitles Unterfangen
ist, den „Nationalitäten" den in den Geheimverträgen zugesicherten
„Preis" für die Auflehnung gegen die Donaumonarchie nachträglich
herunterzuhandeln, beziehungsweise die Nationalitäten zum freiwilligen
Verzicht auf den „Kaufpreis", zum Verzicht auf die Versprechungen der
siegreichen Großmächte, zu bewegen: er versucht bloß die Verantwortung für das
Desaster hinterher auf die Nationalitäten abzuschieben. Vgl. Birke, Die
Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 500 f.
[46] Ploetz, S. 713, 714: Zunächst verliert Polen 1772 nur ein Drittel seines
Gebiets und die Hälfte seiner Bevölkerung. 1793 verliert Polen weitere
Gebiete. Russland und Österreich schließen 1795 einen Teilungsvertrag, dem
Preußen beitritt. Vgl. Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in:
Aschenbrenner, S. 501: Bis 1916 gibt es keinen unabhängigen polnischen Staat.
[47] Galántai 1989, S. 8, 35: Galántai verwendet - nicht vorbehaltlos (vgl. S.
24) - die etwas späteren offiziellen Statistiken aus zweiter Hand (Winklernek
und Macartney), in denen u. a. die zwangsassimilierten und insbesondere die vom
Südosten an die deutsche Grenze umgesiedelten - Ukrainer genannten - Ruthenen
nicht aufscheinen. Vgl. Topf Silvia, Antisemitismus, in: Rehder Peter, S. 56:
weiß von 3 Mio. Juden, die in den offiziellen Statistiken offenbar nur
teilweise vorhanden sind. Vgl. Raffay, S. 185; spricht von 36,5 Prozent an
Nationalitäten in Polen. Auch diverse offizielle Statistiken zeigen mitunter
große Abweichungen; Vgl. Aschenbrenner u. a., S. 450 ff., 513: schon in der
Volkszählung 1921 fehlen die preußisch gesinnten Masuren und Kaschuben, die
bloß als polnische Mundart interpretiert wurden, obwohl sie sich nicht als
Polen verstanden, und bei der Volksabstimmung für den Verbleib bei Deutschland
stimmten. Die Litauer in den im Oktober 1920 besetzten Gebieten, kommen statistisch
überhaupt nicht vor. Unklar ist die statistische Erfassung der Nationalitäten
(Ploetz, S. 991: 6 Mio. Ukrainer und 2 Mio. Weißruthenen) in den von den
Westmächten am 15. März 1923 anerkannten Erweiterungen Polens. Positiv zu Buche
stehen die bis 1925 ca. 0,5 Mio. vertriebene Deutsche (Ploetz, S. 927).
[48] Papers Relating to the Foreign Relations of the United States: The
World War, 1918, Washington 1933, Suppl. 1,
Bd. 1, S. 808-810; vgl. Galántai 1989, S. 25; derselbe 1985, S. 162.
[49] Steinacker R., Die Madjaren, in: Aschenbrenner u. a., S. 122 f.
[50] Seton-Watson Hugh and Christopher, 124 f.; Raffay, S. 61, 139 f.; In dem
1915 den Engländern überreichten detaillierten Gebietsforderungen des späteren
tschechischen Staatsgründers Masaryk, wird ganz Nordungarn für die Tschechei,
Kroatien für die Serben, und der panslawische Mittelmeerzugang der Tschechen
für „Serbokroatien" gefordert: Auch wenn letztlich ein schmaler Streifen
in Westungarn als „Burgenland" doch zu Österreich geschlagen wurde,
erfassten ursprünglich und eigentlich die tschechische Gebietsforderung in
Ungarn ziemlich exakt das gesamte Herrschaftsbereich der Habsburger der
Türkenzeit. Die Serben versuchten nach dem Waffenstillstand, gemäß dem Plan
Masaryks, Ungarn im Westen bis zum Neusiedlersee im Norden zu besetzen. Vgl.
Rauchensteiner, S. 192.
[51] Ploetz, S. 854; Brückner, S. 219.
[52] Begleitschreiben der Alliierten (gezeichnet vom Nachfolger Clemenceaus, A.
Millerande) zum Friedensvertrag an die ungarische Delegation, vom 6. 5. 1920. In: Gerő, S. 164; Raffay, S. 125-129.
[53] Galántai 1985, S. 164 f.
[54] Steinacker R., Die Slowaken, in: Aschenbrenner u. a., S. 118, 139.
[55] Topf Silvia, Antisemitismus, in: Rehder Peter, S. 56; Kolar, S. 10 ff., 88
f.: In dem Ergebnis der Volkszählung 1930 scheinen schon offiziell 73 Prozent
Rumänen auf, was ohne kosmetische Eingriffe kaum möglich scheint.
[56] Kolar, S. 11, 13 f., 88.
[57] Galántai 1989, S. 26; Der wahre Nationalitätenanteil lag mit den - in den
offiziellen Statistiken nicht korrekt aufscheinenden - Nationalitäten,
insbesondere Juden und Zigeuner, in Rumänien ebenfalls über 50 Prozent, wenn
der multikulturelle Charakter des angeblich „reinrassigen" rumänischen
Nationalitätenanteils außer Betracht bleibt. Die offiziellen Angaben sprechen
1930 von 28,8 Prozent (5,185 Mio. aus 18 Mio.) an Nationalitäten und weisen
135.000 Zigeuner (Roma) aus. Vgl. Köster-Hetzendorf Marten, Der Zigeunerbaron
auf rumänisch, in: Die Presse, vom 12. April 1990: Der Repräsentant der Roma
bei der UNO, Cioaba Ion, erzählte 1990, dass der soeben hingerichtete Diktator
Ceauçescu zu ihm gesagt habe, dass in Rumänien überhaupt keine Roma gäbe: Heute
wird der Anteil der Roma in Rumänien auf 5 Mio. geschätzt, offiziell werden
aber nur 2,3 Mio. deklarierte Roma anerkannt. Galántai bemerkt (S. 24), dass
nur die Jiddisch (ein mit Hebraismen durchsetzter Mundart des Deutschen) oder
ähnlich eine eigene Sprache sprechende Juden in den Statistiken aufscheinen
(950.000 in Rumänien), nicht jedoch die volle Anzahl der Angehörigen des
jüdischen Glaubens. Die offiziellen statistischen Angaben über die anderen
Nationalitäten sind ähnlich - zugunsten einer angeblichen rumänischen
Majorität - entstellt. Vgl. Martos Peter, Der Vater der Geschichte als Wurzel
allen Übels, Recht und Unrecht in Grenzen (VII.), in: Die Presse, vom 5. September
1992, S. 6.
[58] Hunfalvy, S. 101, 150 ff., 177 ff.
[59] Vgl. Galántai 1989, S. 11-14; Aschengruber u. a., S. 123 f.
[60] Würthle 1978, S. 12; Szilassy, S. 134 f.; Die Kroaten und Slowenen sind
katholisch, während Serben, Bulgaren, Mazedonier und Rumänen orthodox, und
Bosnier und Albaner Mohammedaner. Das Prinzip der konfessionellen Grenzen hielt
sich praktisch bis zum Ersten Weltkrieg ungebrochen, und kommt in den jüngsten
Nationalitätenkonflikten in Ex-Jugoslawien neuerlich zum Vorschein.
[61] Heiler, S. 154 ff.: Der Ranghöchste der orthodoxen Patriarchen hat nach
wie vor seinen Sitz in Konstantinopel (Istanbul), der damaligen Hauptstadt des
osmanischen Reiches, und galt als Spielball der türkischen Herrscher. Nur 31
von 314 Patriarchen starben in ihrem Amt. Als Vasallenfürsten des Sultans
schafften sie die slawischen Patriarchen und Liturgie ab (1766-1767) und
gräzisierten die europäische Orthodoxie. Die Befreiungskriege der
Nationalitäten gegen die Türken am Balkan gingen ab der zweiten Hälfte des 20.
Jh. mit dem Kirchenkampf um neue orthodoxe Nationalkirchen gegen die
griechische Kirche einher.
[62] Vgl. Matl J., Die Südslawen, in: Aschenbrenner u. a., S. 138; Vgl. Neue
Zürcher Zeitung, vom 29. 11. 1992, S. 27.
[63] Suttner S. 31 ff.; Weczerka H., Die Rumänen, in: Aschenbrenner u. a., S.
131; Lengyel, Rumänisch unierte Kirche, in: Rehder Peter, S. (555) 563 f: Die
nach dem Zweiten Weltkrieg 1,5 Mio. Gläubige umfassende orthodox-katholische
Kirche Rumäniens wurde 1948 von den Kommunisten verboten, und - strengstens
verfolgt - zog sie sich in den Untergrund zurück. Im Dezember 1989 nahm sie
ihre Aktivitäten auf.
[64] Weczerka H., Die Rumänen, in: Aschenbrenner u. a., S. 129-131; Suttner, S.
32: Nach der Zwangsgräzisierung der rumänisch-orthodoxen Kirche wurde die
rumänisch-katholische Kirche Siebenbürgens der alleinige Träger der
rumänischen Kultur, von der später alles Rumänische auf die rumänisch-orthodoxen
Moldawiens und der Walachei ausstrahlte.
[65] Suttner, S. 31 ff., 251 f.; Weczerka H., Die Rumänen, in: Aschenbrenner u.
a., S. 129: Die Phanarioten kamen aus Phanar, dem Diplomatenviertel in
Konstantinopel; daher der Name.
[66] Vgl. Der Spiegel 29/1990, S. 148.
[67] Seton-Watson R. W., S. 26, 50 ff., 106: In den Jahren 1871-1881 wurden die
alten Privilegien der Grenzler abgeschafft, was zur Unzufriedenheit auch bei
den siebenbürger Sachsen geführt hat. Die relativ wenige ehemaligen Grenzler
mit einem starken Kulturerbe wurden zu den Wortführern gegen die Ungarisierung,
die viele assimilationswillige Repräsentanten der gleichen Nationalitäten eher
forciert haben, um als vollwertige Ungarn zu gelten.
[68] Seton-Watson R. W., S. 60.
[69] Hellmann/Schramm/Zernack II./I., S. 337; Heiler, S. 150, 169 f.; Ploetz,
S. 689; vgl. Torke, S. 376-377; Szilassy, S. 122 f.: Der Zar betrieb
vorsorglich die Anerkennung seines „Cäsaro-Papismus" durch die unter
türkischer Herrschaft lebenden orthodoxen Patriarchen, um einen offiziellen
Dauer-Kriegsgrund gegen die Türken zu haben.
[70] Ploetz, S. 730 ff.
[71] Stadtmüller, S. 393 f.
[72] Vgl. Szilassy, S. 123 f.: Der Zarismus reagierte auf die Verhinderung der panorthodoxen
Idee durch die Westmächte mit dem Panslawismus.
[73] Ploetz, S. 1082; Im Gefolge eines Staatsbankrotts (1875-1976) muss die
Türkei eine internationale Steuerverwaltung („Dette publique")
einwilligen, durch die europäischen Wirtschaftsverbände wesentliche Vorteile
erlangen. Die Staatsschuld wuchs. Das osmanische Imperium - dereinst zwischen
Atlantik und Indischem Ozean - wurde in den folgenden Jahrzehnten mehr oder
minder direkt an die Westmächte „zediert", die als neue Besitzer vielfach
die imperiale osmanische Politik kontinuierlich fortgesetzt haben.
[74] Sziklay, S. 61; vgl. Martos Peter, Der Vater der Geschichte als Wurzel
allen Übels. Recht und Unrecht in Grenzen - Europa von den Pariser Verträgen
bis heute (VII.). In: Die Presse-195. 9. 1992, S. 6; Vgl. Ultimatum des rumänischen
Nationalrates vom 9. November 1918, an den ungarischen Nationalrat, in: Raffay,
S. 13; vgl. Rehder Peter, S. 556-557 (Randnotiz); Brookes, S. 41; Kolar, S. 6.
[75] Vgl. Kolar, S. 6: Besonders hoch ging es um den dako-romanischen Streit
wegen utopischer Sagenbildung im historizisierenden Gewand bei den Rumänen her.
[76] Kolar, S. 6 f.
[77] Vgl. Begleitschreiben der Alliierten zum Friedensvertrag, gezeichnet vom
neugewählten französischen Premier Millerande, von 20. 6. 1920, in:
Gerő, S. 164 f., Raffay, S. 126 ff.: Millerande macht Vorhaltungen wegen
der verspäteten Nationalitätenpolitik der Ungarn, um die Grenzverschiebungen zu
rechtfertigen. Abgesehen von den sonstigen Einwänden der späteren historischen
Forschung gegen die völkerrechtswidrigen Grenzverschiebungen, ist selbst dieses
Argument Millerandes eine Halbwahrheit. Die markanteste negative Auswirkung
der Nationalitätenpolitik der Monarchie waren die - nicht selten in Eifersucht
entartenden - Gegensätze unter den einzelnen Nationalitäten, und nicht ihr
Missverhältnis zu Österreich-Ungarn. Vgl. Galántai 1985, S. 83-107: Die
Nationalitätenpolitik der Monarchie begünstigte indirekt Nationalitäten mit
bereits bestehender starken Kulturtradition, wie Deutsche und Juden (vgl.
Seton-Watson R. W., S. 435 f.): aber nur, weil die Voraussetzungen zur
Entstehung neuer Kulturkreise innerhalb der Monarchie, ohne die - damals unüblichen
- gezielten Förderungen, nicht vorteilhaft waren.
[78] Gerő, S. 118 f.: Immerhin betonte in der Friedenskonferenz der
serbische Delegierte M. R. Vesnics (im „Rat der Zehn" am 31. 1. 1919),
dass die Wurzeln der serbischen Renaissance und die moderne serbische Kultur
auf dem ungarischen Boden entstand und beheimatet war, das Serbien nunmehr für
sich (gegen Rumänien) von Ungarn reklamiert. Die Monarchie gab also die
Freiheiten, und bot geistige und materielle Heimat ihren späteren Plünderern.
[79] Ploetz, S. 960-962: Charakteristisch ist der 1918 beginnende bewaffnete
Kampf der IRA (Irisch Republikanischen Armee), neben der politisch-revolutionär
agierender Sinn Fein-Bewegung, um die Unabhängigkeit Irlands von
Großbritannien (unabhängige Republik Irland ausgerufen 18. 4. 1949). Bis heute
sind die konfessionell gefärbten Kulturschranken in der rassisch homogenen
Bevölkerung von Nordirland nicht überwunden. Sowohl die Katholiken, wie auch
die Protestanten Nordirlands sind keltischer Abstammung. Die protestantischen
Kelten Nordirlands harren bei ihrer Treue zu den ebenfalls protestantischen
Angelsachsen der großen Insel aus (Vgl. Ploetz, S. 1313: Die Volksabstimmung am
8. März 1973 ging mit großer Mehrheit für den Verbleib bei England aus),
während die katholischen Rassenbrüder um die Unabhängigkeit von England
kämpfen: ähnlich den konfessionell bestimmten Gegensätzen zwischen katholischen
Kroaten und orthodoxen Serben in der katholischen Donaumonarchie. Besonders
blutig verlief in dem Mittelalter die Eingliederung der keltischen Provinz
Wales (Ploetz, S. 470, 564 f.), die nominell seit 1977 (Ploetz, S. 1314)
autonom ist. Ähnliches gilt für das ebenfalls keltische Schottland.
[80] Die „Grande Nation" repräsentiert den Triumph der entschlossenen
Assimilationspolitik, die aber stets gegenüber den ebenfalls „romanischen"
Italiener und Spanier versagt hat. Die Spuren einstiger Nationalitätenkonflikte
sind vielfach nur mehr auf Korsika (vgl. Kurier, vom, 16. September 1994, S. 4:
Korsische Separatisten bekannten sich zum Anschlag auf die Schulbehörde in
Paris, und fordern die Abschaffung des französischen Schulsystems und die
Gleichstellung der korsischen Sprache), in Andorra, Monaco, Belgien, also im
Grenzbereich - so auch zu Deutschland in dem nämliche Elsass-Lothringen, das
nach jedem Waffengang den Besitzer gewechselt hat, und der Auslöser der Weltkriege
war - vorhanden, während in der keltischen Bretagne (vgl. Ploetz, S. 369) etwa
nur mehr allenfalls Sprachreste vorhanden sind, und ganze Völkerschaften wie
Normannen, Goten, Burgunder usw. als assimiliert gelten (Anm. d. A.).
[81] Würthle 1975, S. 105: Vielvölkerstaaten stempelten die Panserben für
erbärmliche Missgeburten ab, als willkürliche und unmoralische Gebilde ohne
Daseinsberechtigung. Es wurde hierbei offen ausgesprochen, dass Gewalt und
nicht das Recht die Grundlage des (rassistischen) serbischen Staates sei.
[82] Würthle 1975, S. 104 ff.: Spätestens ab 1910 war der „serbische
Gruß" der Panserben „Heil" (zdravo); sie trugen
Totenkopfabzeichen, begeisterten sich für die „Legion der Toten",
verehrten Schiller, riefen statt dem germanischen Gottes Thor den slawischen
Donnergott Perun an. Die Panserben pochten auf den modernen serbischen
Mythos, wonach die „höhere rassische Qualitäten" den Serben „höhere
Rechte“ einräumten, riefen „Serben alle und überall!“ (Srbi sve i
svuda!), ihr Politprogramm verurteilte „den demokratischen Kampf der übrigen
slawischen Stämme“, sagte der Demokratie den Terror an, und proklamierte „die
Verlegung des Schwerpunktes außerhalb des Parlaments durch Kräftigung des
nationalen Bewußtseins, der nationalen Kraft und des nationalen Willens ...
mittels Arbeit, Leiden, Opfer“, ihre Paramilitärischen Verbände (Sokoln,
Komitadzi) nahmen spätere deutschnationale Entwicklungen vorweg. Schon lange
vor den deutschen Faschisten sollte laut Panserben das serbische Volk „regeneriert“
werden, und nach dem Attentat von Sarajevo dichteten die Freunde des Attentäters
Prinzip: „Das Leben einer Rasse besteht im Blut. Blut ist der Gott der
Nation!“ Sowewit Dedijer meinte: „Unter den Panserben entstand der
Gedanke, die Serben sollten über alle anderen Südslawen herrschen, die zu
dieser Zeit unter türkischer und habsburgischer Herrschaft lebten.“, worin
allerdings auch die Albaner, Mazedonier, Türken und Griechen, Montenegriner in
der Balkanregion gemeint waren. Wie alle Panslawen, waren auch die Panserben
unversöhnliche Antisemiten. Sie verfolgten auch stets Volksdeutsche und Juden
gleichzeitig.
[83] Vgl. Bachmann Klaus, Zu oft war Polen schon verloren. Recht und Unrecht in
Grenzen - Europa von den Pariser Verträgen bis heute (II.), in: Die Presse, vom
18. 8. 1992, S. 8.
[84] Vgl. Galántai 1989, S. 35.
[85] Brook-Shepherd 1988, S. 204: „Und diejenigen, welche die Habsburger
kritisieren, weil sie mit dem Problem nicht fertig wurden, würden guttun, sich
an das weit größere Durcheinander zu erinnern, was die westlichen Demokratien
im Namen des Fortschritts angerichtet haben, als sie das Reich nach seiner
Niederlage zerstückelten. Jene von den Pariser Konferenzen zwischen 1919 und
1921 bestimmten Neuordnungen haben mehr frühere Bürger der Monarchie auf die
verkehrte Seite ihrer natürlichen ethnischen Grenzen geworfen, als es zu Franz
Josephs Zeiten der Fall war.“ Vgl. Kolar, S. 88.
[86] Galántai 1989, S. 24, 26; Kolar, S. 7, 10 ff.: Mit den nicht offiziell
korrekt aufscheinenden Nationalitäten, insbesondere Juden und Zigeuner, sowie
ungaro-rumänischen Tschango, lag der Nationalitätenanteil in Rumänien
ebenfalls bei 50 Prozent. Bei der konsequenten Anwendung des allgemein
anerkannten Grundsatzes am Balkan, dass konfessionelle Grenzen immer auch
ethnische Grenzen sind (Kolar, S. 7, N. 5), dann rutschen mit den katholischen
Rumänen Siebenbürgens, und mit den ebenfalls katholischen Tschango jenseits der
Karpaten, analog den serbisch-kroatischen Differenzen, auch die Rumänen weit
über die 50 Prozent Marke an ethnischen Minderheiten. Vgl. Köster-Hetzendorf
Marten, Der Zigeunerbaron auf rumänisch, in: Die Presse, vom 12. April 1990;
Martos Peter, Der Vater der Geschichte als Wurzel allen Übels, Recht und
Unrecht in Grenzen (VII.), in: Die Presse, vom 5. September 1992, S. 6.
[87] Peyfuss, S. 34 f.: Ein markanter Fall ist der zähe Widerstand der
rumänischen Nationalität in Griechenland und nördlich davon (sog. Aromunen),
gegen jegliches großrumänische Nationalgefühl. Es leben heute noch zahlreiche
ungarisierte Slowaken in der Slowakei, die nach eigenen Angaben keine
„Rasseverwandtschaft“ mit den Ungarn haben, aber trotz slowakischer Schulen
und Amtssprache, sowie der Regression der Tschechoslowakischen Behörden, ihre
ungarische Muttersprache beibehalten haben. Ähnlich etwa den kärntner Slowenen
in Österreich, die sich nach wie vor generell zu Österreich bekennen, allerdings
in Ungarn in wesentlich größerem Umfang, wollte ein maßgeblicher Teil der
Nationalitäten seinerzeit nicht von Ungarn abgetrennt werden. Dies traf
insbesondere auch auf die stets wien- und budapesttreuen Ruthenen zu, die dann
durch den Hitler-Stalin-Pakt von der Tschechoslowakei abgetrennt und zu der
Ukraine geschlagen wurden. Vgl. Szilassy, S. 123; Vgl. Recht und Unrecht in
Grenzen, Folge V., Die Presse, vom 31. August 1992, S. 5; Folge VII., in.: Die
Presse, vom 5. September 1992, S. 6; Folge IX., in: Die Presse, vom 8. September
1992, S. 8.
[88] Galántai 1989, S. 58 ff.: Nicht zufällig bestand Rumänien auf die nachträgliche
Streichung des Minderheitenschutzes für die Juden aus den Friedensverträgen:
dadurch konnten Millionen Juden und Roma (vgl. Martos P., in: Die Presse, vom
5. 9. 92, S. 6) in Rumänien aus der Nationalitätenstatistik gestrichen werden:
und die bei 50 Prozent liegenden wahren Nationalitätenanteil optisch auf etwa
1/3 reduziert werden. Die theoretische Polarisierung der gesamteuropäische
Nationalitätenfrage aus der Perspektive der Nationalitäten selbst ist am
Beispiel des Gegensatzes zwischen den bewusst und möglichst vollständig assimilierten
Juden in Westeuropa, und den als Pionieren des Minderheitenschutzes geltenden
„Ostjuden“ ersichtlich, und ist für die meisten Nationalitäten seinerzeit
typisch. Die Ostjuden haben sich organisiert und waren anfänglich Fürsprecher
grundsätzlich aller Minderheiten, während die Juden im Westen sich
organisatorisch und programmatisch von den Ostjuden ausdrücklich distanziert
haben: nicht als Minderheit gelten, sondern sich assimilieren wollten. Die
Westjuden kamen mit der Kulturautonomie aus, und lehnten entschieden die
politische Autonomie für sich entschieden ab.
[89] Gerő, S. 115: Nach dieser Zählung hätte Alt-Ungarn mit den Kroaten
einen Nationalitätenanteil an die 50 Prozent, ohne Kroatien etwa ein Drittel.
Die rein statistische Zählung verzerrt allerdings die Optik, da sie über die
in Ungarn stark assimilierte ungarnfreundlichen Nationalitäten hinwegtäuscht.
Auch die größten zusammenhängende Siedlungen der Millionen Deutschen dachten
nicht an eine freiwillige Abtrennung ihrer Gebiete von Ungarn. Die Juden der
Slowakei weigerten sich, im Gegensatz zu den ebenfalls abgetrennten Ungarn, die
ungarische Staatsangehörigkeit abzulegen und die Slowakische anzunehmen. Es gab
insbesondere in den wirtschaftlich bessergestellten Regionen Ungarns und der
ganzen Monarchie, oder im Spannungsfeld größerer Nationalitäten, ein starkes
Assimilationsstreben, dessen radikalste Ausformung grundsätzlich von
tonangebenden Gruppen der betroffenen Nationalitäten ausging.
[90] Kolar, S. 15-18.
[91] Würthle 1975, S. 107: In der Rede eines von Gau zu Gau reisenden
Sokolführers heißt es: „Heil, ihr Kämpfer! ... der auf sieben Kreuze
gehängte Leib des serbischen Volkes liegt in der finsteren Tiefe des Grabes
... es wird der Engel der Nation, der serbische Sokol, im blutigen Kleid
herabsteigen und den Stein, riesig wie eine Wolke, vom Grabe der Nation wegwälzen,
und es wird erglänzen Ruhm der Nation am lichten Tage der goldenen Freiheit
... der serbische Falke wird sein Kleid mit eigenem Blute färben.“ Der in
sieben Teile zerstückelte Körper als mystische Entsprechung des Landes und der
Falke sind aus dem ägyptischen Osirismythos und dem analog nachempfundenen
hellenistischen Dionysosmythos entlehnt, der im Abendland feste Bestandteile
der gnostischen Tradition sind (Anm. d. A.).
[92] Vgl. Kolar, S. 14-18.
[93] Raffay, S. 106.
[94] Raffay, S. 22 f.
[95] Kolar, S. 12 f.
[96] Raffay, S. 74.: Ab 1920 begann die systematische Ausplünderung der
slowakischen Wirtschaft durch die Tschechen.
[97] Steinacker R., in: Aschenbrenner u. a., S. 118.
[98] Steinacker R., Die Slowaken, in: Aschenbrenner u. a., S. 118: Die
Protestanten schlossen sich meist tschechischen Parteien an, während
Katholiken, beziehungsweise Agrarier (Hodza), und Kommunisten (Clementis) den
Gedanken einer Selbstverwaltung unterstützten. Paradoxerweise begrüßten
nachher die Slowaken mehrheitlich die vom Hitler nahegelegte Unabhängigkeit
(und zogen mit Deutschen und Ungarn gegen Russland in den Krieg). Vgl. Raffay, S. 146.
[99] Aschenbrenner u. a., S. 451 f.: Nach den offiziellen Angaben sprechen
Serben, Kroaten und Bosnier die gleiche Sprache, die orthodoxen Serben benützen
jedoch die kyrillische Schrift, während die katholischen Kroaten die
lateinische. Die 1 337 687 Mohammedaner (sollen meist Serben sein), 11,1
Prozent der Staatsbevölkerung, scheinen in der offiziellen Statistik von 1921
nicht auf. Vgl. Seton-Watson R. W., S. 2 f.: Der große süd- und panslawische
Propagandist und Rassentheoretiker köderte zunächst Österreich mit der
südslawischen Allianz gegen das (angeblich) chauvinistische und korrupte
Ungarn. Vgl. Würthle 1978, S. 12; Szilassy, S. 134 f.
[100] Ploetz, S. 1003: Nach dem Staatsstreich des serbischen Königs, am 3.
Oktober 1929 in „Jugoslawien“ umbenannt.
[101] Ploetz, S. 773; Vgl. Würthle 1975, S. 254: Auch eine Schmieraktion am 25.
5. 1914 richtete sich bezeichnenderweise gegen Deutsche und Juden. Vgl.
Seton-Watson R. W., S. 435 f.: Schon vor dem Wiener Bürgermeister Lueger
schimpften die Panslawen Ungarn einen zionistischen Staat. Vgl. Rauchensteiner,
S. 102 f.: Mit weniger Ausnahmen war die gesamte jüdische Intelligenz
monarchistisch. In der Euphorie nach Kriegsbeginn war der jüdische Reiligionsphilosoph
Martin Buber in der österreichischen Komitee zur Befreiung der russischen
Juden, Stefan Zweig schrieb an das „Hochlöbliche Ministerium des Inneren“,
um seine Dienste als Abfasser allgemeinverständlicher Kriegsproklamationen auf
Kriegsdauer unentgeltlich anzubieten, Hugo von Hofmannsthal sah alle bis zum
letzten Holzknecht mit einer Freude in alles hineingehen, was daraus werden
möge, und Siegmund Freud notierte: „Ich fühle mich vielleicht zum ersten Mal
seit 30 Jahren als Österreicher und möchte es nochmal mit diesem wenig
hoffnungsvollen Reich versuchen ... Die Stimmung ist überall eine
ausgezeichnete. Das Befreiende der mutigen Tat, der sichere Rückhalt an
Deutschland tut auch viel dazu.“
[102] Seton-Watson R. W., S. 395, 404 ff.: Die panslawische Propaganda versuchte
die Radikalisierung der Nationalitätenfrage den behördlichen Übergriffen
anzulasten, leugnete aber nur teilweise, dass den behördlichen Maßnahmen die
Provokationen der Radikalen vorausgingen, die ihre Chance in der Aushöhlung
der Demokratie sahen.
[103] Seton-Watson R. W., S. 448: Die geschickt getarnte Kriegshetze im
panslawischen Gewand ging suggestiv von der Unvermeidlichkeit der
überkonfessionell-rassischen Vereinigung von Serben und Kroaten aus, stellte
die serbische Vorherrschaft als nur durch „den“ Großen Krieg möglich dar (S.
433), und täuschte als die angeblich einzige friedliche, und überhaupt als die
angeblich einzig mögliche praktische Lösung der angeblich unvermeidlichen
serbisch-kroatischen Vereinigung, in der Habsburgermonarchie vor. Damit unterstellte
die panslawische Propaganda der österreichischen Monarchie, auch wenn die
Österreicher dies (noch) nicht wüssten, dass die einzige praktikable Lösung
die Einverleibung von Serbien in die Habsburgermonarchie sei. Damit wollte
die panslawische Propaganda die Habsburgermonarchie als eine existentielle
Bedrohung von Serbien hinstellen, allerdings so, wie es der nach wie vor
konfessionell denkenden Habsburgermonarchie fern lag. Habsburg schützte nur
die Moslems, mied aber die Orthodoxen, um dem Zaren keinen Vorwand zu liefern.
[104] Rauchensteiner, S. 192: Masaryk lief nach dem Beginn des Krieges zum
Feind über, gab Oktober 1914 mit der Reduktion der Verhältnisse auf Tschechen
auf der einen und Deutschen, die vornehmlich Juden seien, auf der anderen
Seite, bei den Engländern seine Weltanschauung kund: Der Hass der Tschechen
richte sich vor allem gegen die Juden, und es sei in Kürze mit einem Pogrom zu
rechnen; das aber würde erst der Anfang sein (so Masaryk).
[105] Würthle 1975, S. 151 f.
[106] Vgl. Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 507 f.:
In der serbischen Delegation nahm zum Schein auch der Kroate Trumbić an
der Friedenskonferenz teil; die Italiener bestritten allerdings seine
Berechtigung für die österreichischen Südslawen zu sprechen. Der
italienisch-kroatische Gegensatz war der erste offene Nationalitätenkonflikt
unter den Siegern, dem aber bald die blutigen serbisch-rumänischen und tschechisch-polnischen
Konflikte folgten.
[107] Rehder Peter, S. 293 ff.: Der Vormarsch der italienischen Truppen in
Istrien und Dalmatien erzwang am 1. 12. 1918 die überstürzte Proklamierung des
„Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen“ (SHS).
[108] Rönnefarth, S. 297; Vgl. Ploetz, S. 1002: Fiume ist
seit 1924 Freistaat, kommt 1924 an Italien.
[109] Vgl. Kolar, S. 13 f.: Die diesbezüglichen Doktrinen der Kommunisten in
Siebenbürgen werden in dem Sinne gestreift, als könnte jene so etwas nicht
behaupten, wenn es nicht auch wohl so wäre.
[110] Ploetz, S. 833; Kritt, S. 45 ff.
[111] Ploetz, S. 1002 f.: Die Politik zur Vorbereitung eines jugoslawischen
Staates war während des Ersten Weltkrieges belastet vom Gegensatz zwischen der
großserbischen Richtung (Nikola Pašić) und dem kroatischen Jugoslawismus
in Paris (Ante Trumbić). Es gelang zwar unmittelbar vor dem - dadurch bedingten
- militärischen Zusammenbruch der Monarchie scheinbar ein Kompromiss zu
schließen, und die Kroaten zur Aufgabe der Frontstellungen im Ersten Weltkrieg
zu bewegen, doch ist damit der Gegensatz zwischen Kroaten und Serben nicht
beseitigt, weil Annäherung bloß angesichts der insbesondere mit Italien
bevorstehenden Nationalitätenkonflikte und Gebietsstreitigkeiten der Kroaten
zustandegekommen ist (Erst der Stalinismus, beziehungsweise Titoismus unterband
mit Waffengewalt die anhaltenden blutigen Nationalitätenkonflikte zwischen
Serben und Kroaten, ohne jedoch auch diesmal die Ursachen beseitigen zu
können).
[112] Raffay, S. 21 f.: Die französische Kriegspropaganda überschlug sich. In
einem der bekanntesten Pariser Blätter, Le Matin, erschien schon am 6.
Dezember 1918, unter Berufung auf ein Wiener Telegramm, die Mitteilung, dass „die
Nationalkomitee in Siebenbürgen den Anschluß an Rumänien ausgerufen habe. Die
Begeisterung sei unbeschreiblich. Die Menschen küssen sich auf der Straße. Die
siebenbürger Sachsen beteiligten sich mit Herz und Seele am Freudentaumel.“
Wie sich der Freudentaumel der Sachsen Siebenbürgens mit dem rumänischen
Ultimatum vom 10. November 1918 (Raffay, S. 27) an die Deutsche Besatzung in
Bukarest, und mit der rumänischen Kriegserklärung, nach Beendigung des Ersten
Weltkrieges am 11. November 1918, und Kampfhandlungen gegen die Deutschen
Besatzer in den nächsten Wochen, die anschließende Plünderung der deutschen
Siedlungen in Siebenbürgen, vereinbaren konnten, behandelt die Jubelmeldung
nicht. Vgl. Köpeczi, S. 650 ff.: Noch am 22. Dezember 1918 versuchten sich die
Ungarn mit den übrigen Nationalitäten auf einer Großversammlung artikulieren.
Die Vertreter der Sachsen waren unter den 40 000 Teilnehmern, obwohl der Kommandeur
der in Siebenbürgen einrückenden regulären rumänischen Truppen, General
Moçoiu, gegen die Volksversammlung protestierte und hatte angekündigt, sie mit
seinen Kanonen auseinanderjagen. Erst nach dem die rumänische
Okkupationsarmee ganz Siebenbürgen so gut wie besetzt hielt (vollständig am
22. Jänner 1919), erklärten die Sachsen, im Vertrauen auf die Garantie ihrer
nationalen Rechte, für die Vereinigung mit Rumänien stimme. Die gegen die
Ungarn gleichzeitig anhaltenden Pogrome und Übergriffe bei der „Verpflegung“ der
im wahrsten Sinne des Wortes ausgehungerten rumänischen Okkupationsarmee,
zeigt den Zynismus, mit der die Weltöffentlichkeit über die angeblich
freiwillige Zustimmung der Sachsen getäuscht wurde.
[113] Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 507 f.: Die
Weigerung der Italiener, die Kroaten, mit denen sie Gebietsstreitigkeiten
hatten, als Verhandlungspartner anzuerkennen, verdeutlicht die Zwangslage, die
ausschließlich durch die Anlehnung an die Serben Hoffnung auf Anhörung durch
die Alliierten hatten. Trotzdem verloren sie in der Folge Fiume und die
dalmatische Küste an Italien.
[114] Steinacker R., Die Slowaken, in: Aschenbrenner u. a., S. 118.
[115] Raffay, S. 60: Am 1. Jänner 1919, an dem Tag der
Besetzung von Pressburg, erklärte Masaryk in seiner Neujahrsansprache, dass es
noch kein Imperialismus sei, wenn die rassisch mit den Tschechoslowaken nicht
verwandten Ruthenen sich „freiwillig“ dem neuen Staat anschließen möchten.
[116] Hoffmann-Ostenhof Georg, Schuld und Sühne, in: Profil, Nr. 38, vom 14.
September 1992, S. 58: Der tagespolitische Eifer treibt Hoffmann-Ostenhof zur
Verteidigung der Machtpolitik durch die Engführung panserbischer Argumente.
[117] Begleitschreiben zum Friedensvertrag vom 6. 5. 1920 (Trianon), in:
Gerő, S. 164 f.; Raffay, S. 126 ff.: Der als ungarnfreundlich geltende
Millerande beteuert im Namen der Alliierten, als Antwort auf die ungarische
Reklamation der ausgebliebenen Volksabstimmung nach deutschem Muster, dass
die Alliierten bloß keine Volksabstimmungen zur Bestimmung der ungarischen
Grenzen abgehalten hätten, weil sie sich - angeblich - „überzeugt“ hätten,
dass die neuen Grenzen Ungarns durch die reklamierte Volksabstimmung gewisslich
nicht anders ausfallen würden, was - angeblich - durch die Emotionen der Nationalitäten
nach dem Zusammenbruch der Monarchie erwiesen worden sei. Im übrigen, so
Millerande, könne eine Revision aus „unvorhergesehenen“ Gründen sehr wohl,
allerdings - angeblich - erst nach (!) der grundsätzlichen Annahme des Friedensvertrages
durch Ungarn, erfolgen: ... „Unter diesen Umständen sind die Alliierten der
Meinung“, so Millerande, „daß die Interessen der grenznahen Nationalitäten
im vollständigen Ausmaße gesichert seien.“
[118] Lloyd George I., S. 91; Vgl. Galántai 1989, S. 22: Lloyd George möchte den
gleichen Widerspruch (wie Millerande) auf seiner Weise plausibel machen, und
betont, dass „die Aufgabe der Friedenskonferenz nicht gewesen sei, zu
entscheiden, was den `befreiten' Nationalitäten zustünde, sondern diese
möglichst einvernehmlich zu der Rückgabe - der die Grenzen des
Selbstbestimmungsrechtes übersteigenden - Eroberungen zu bewegen“. Damit
waren Rechtsverletzungen, im Widerspruch zum Millerandes oben zitierte
Begleitschreiben zum Friedenstext vom 6. 5. 1920, offen zugegeben. Lloyd
George versucht jedoch die Verantwortlichkeit fälschlich an die Nationalitäten
abzuschieben, als hätten nicht die Geheimverträge der Alliierten mit den
Nationalitäten zu den Gebietsgewinnen verholfen. Gemeinsam ist beim Lloyd
George und Millerande das Leugnen der Geheimverträge und deren ursächlichen
Charakter, aber Millerande leugnet überhaupt die Übergriffe und verteidigt
inhaltlich die Geheimverträge als angebliches „Recht“, während - im Gegensatz
zu Millerande - Lloyd George die Ungerechtigkeiten offen zugibt, nur die
Verantwortung auf die Nationalitäten abschieben möchte. Schuld aber waren die
Geheimverträge. Erschwerend wirkt der Umstand, dass nach dem Untergang des
Zarismus die Verpflichtungen nicht gegenüber dem Zaren nicht zugunsten der
betroffenen Nationalitäten, sondern willkürlich und eigennützig von den Siegern
umgewidmet wurden. Der Rest sind begleitende Tatumstände.
[119] Raffay, S. 23 ff.: Die ungarische Diplomatie deklarierte von Anfang an
die auch von den Siegern groß angekündigte Volksabstimmung als die
ausschließliche Lösung aller Nationalitäten- und Grenzprobleme. Die
Nachbarstaaten haben die - auch von den Amerikaner u. a. - immer wieder
geforderten Volksabstimmungen abgelehnt, weil sie die „historischen“ Grenzen
ihrer Staaten wiederherzustellen behaupteten, was jedoch dem Völkerrecht
zuwiderlief.
[120] Die Grenzkorrekturen (in Kärnten und bei Ödenburg) sind nicht mit einer
Grundsatzentscheidung zu verwechseln. Keine einzige Gebietsabtretung von der
ehemaligen Monarchie ist durch einen authentischen Volksentscheid zustandegekommen,
keine einzige Nationalität ist direkt befragt worden, oder ist keiner Nationalität
auch nur die nachträgliche Möglichkeit eines Plebiszits eingeräumt worden,
sondern alle Entscheidungen entstanden ausschließlich durch sog.
Repräsentanten des Volkes, meist Rechtsradikale, die den Siegern genehm waren.
Vgl. Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 501 f.:
bezeichnet sie als die im Westen wirkenden west- und südslawische Politiker
... eine Handvoll Männer, die Polen Roman Dmowski und Ignaz Pderewski, die
Tschechen Thomas G. Masaryk und Eduard Benes, den Slowaken Milan F. Stefanik
und die Kroaten Trumbić und Supilo, die teilweise sich militärisch den
Alliierten dienstbar gemacht haben. Sie waren Marionette der Friedenskonferenz,
aber keine wirklichen Repräsentanten des Volkes.
[121] Vom Leiter der ungarischen Friedensdelegation, Apponyi, am Freitag, den
13. Feber 1920 in Paris überreichte Note, in: Raffay, S. 124 ff.: Nach dem tschechischen
Beispiel gedenkt die Note der tausendjährigen Grenzen, bemängelt den
bevorstehenden wirtschaftlichen und kulturellen Schock durch die beabsichtigte
plötzliche gewaltsame Teilung zusammengewachsener Regionen im Vertragsentwurf,
und widmet den größten Raum der Unentbehrlichkeit einer Volksabstimmung in
den strittigen Regionen.
[122] Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 510: In der
Botschafterkonferenz am 1. April 1919 erklärte z. B. der französische
Delegierte, Laroche, dass „durch eine Volksabstimmung der
tschechoslowakische Staat auf einen sehr spärlichen Umfang zusammenschrumpfen
würde“. Der trotz dem falschen Informationsstand erhobene amerikanische
Protest wegen der Ungerechtigkeit, wurde in der Folge von Clemenceau damit
abgefertigt, dass all das künftige bilaterale Fragen zwischen der Tschechoslowakei
und Deutschland seien: Und im übrigen - so Clemenceau - sei das nicht Thema des
Friedens mit Deutschland, sondern Gegenstand des österreichischen
Friedensvertrages. Dem formalistischen Einwand Clemenceaus haben zunächst alle
zugestimmt. Bei der österreichischen Regelung wurde die Frage der nämlichen
Sudetendeutschen als angeblich bereits von der Friedenskonferenz gelöst
hingestellt, obwohl die „Zustimmung“ der übrigen Teilnehmer ausschließlich für
die Vertagung der Frage, bis zu den österreichischen Verhandlungen, gegolten
hat.
[123] Rönnefarth, S. 297.
[124] Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 510 ff.: Die
Alliierten hatten eine Tschechoslowakei mit den „historischen Grenzen“
noch vor dem Waffenstillstand anerkannt, aber eines der tragenden Grundsätze
der Friedensordnung war die grundsätzliche Verneinung von „historischen
Grenzen“ - zugunsten der Ethnischen. Folglich haben die Friedensdelegierten
das Vorhandensein der übrigen Nationalitäten, und insbesondere Deutschen und
Ungarn, in dem tatsächlich gegebenen kritischen Umfang geleugnet. Sie ließen
nur die stark entstellte Informationen der Gebiete fordernden Staaten
einseitig zu.
[125] Mantelnote vom 16. 6. 1919; in Rönnefarth, S. 286.
[126] Galántai 1985, S. 106 f.; Unbestritten wollte die Mehrheit der Bevölkerung
den Fortbestand der Monarchie. Vgl. Würthle 1975, S. 110: Schätzungen aufgrund der
Volkszählung von 1910 sprechen z. B. in Bosnien mit 1 900 000 Mio. Einwohnern
im Falle einer Volksabstimmung 1914; von ca. 90 Prozent der 824 000 Serben für
Serbien und ca. 80 Prozent der 612 000 Moslime sowie 90 Prozent der 424 000
Kroaten für die Monarchie, mit stark steigender monarchistischen Tendenz. Vgl.
Rauchensteiner, S. 191, 193: Nur wenige Tschechen und noch weniger Kroaten
strebten eine nationale Unabhängigkeit außerhalb der Habsburgermonarchie an.
Selbst die Polen Galiziens konnten sich schlechtere Chancen ausrechnen und
gaben ihre Loyalität kund. Vgl. Seton-Watson R. W., S. 430: Selbst die
Panslawen standen panserbischen Bestrebungen außerhalb der Habsburgermonarchie
skeptisch gegenüber.
[127] Galántai 1985, S. 106 f.
[128] Siehe weiter oben. Vgl. Pastor, S. 202: Am 25. Jänner 1919 nahm die
Friedenskonferenz einen Beschlussantrag Präsident Wilsons an, welcher sich
gegen die Anwendung von Waffengewalt richtete, „um sich Gebiete
anzueignen, in Bezug auf die jede Entscheidung betreffs rechtmäßiger Ansprüche
der Friedenskonferenz obliegen wird.“
[129] Aschenbrenner u. a., S. 450 ff., 513.
[130] Ploetz, S. 853.
[131] Ploetz, S. 855.
[132] a. a. O.
[133] Ploetz, S. 925.
[134] Pastor, S. 198 ff.
[135] Ormos, S. 56 f.: Berthelot hat dem Kroatenführer Trumbić die
Mitteilung gemacht, und über ihn die Serben wissen lassen: um das
Wohlverhalten der Kroaten beim serbischen Vorrücken zu sichern.
[136] Raffay, S. 10 ff.: Punkt III. der Waffenstillstandsvereinbarung vom 13.
November 1918 spricht von dem Recht der Alliierten alle militärisch wichtigen
Positionen zu besetzen.
[137] Raffay, S. 61: Betraf die Altersklasse zwischen 21-30 Jahre. Der
ungarische Premier Károlyi hat telegraphisch beim Franchet d'Esperey,
Oberkommandierender der alliierten Ostarmee in Saloniki, protestiert, doch er
wurde keiner Antwort gewürdigt.
[138] Ormos, S. 174.
[139] Raffay, S. 61.
[140] Vilag, vom 22. November 1918. in: Raffay, S. 62: Die ungarische Zeitung
meldet, dass in Lugos die Serben die Unterstellung der rumänischen
Nationalgarde unter serbisches Kommando verlangt haben. Es kam zur
Atrozitäten.
[141] Raffay, S. 62: Laut Meldungen im Budapester Kriegsarchiv.
[142] Raffay, S. 32 ff.: In der im Jänner beginnenden Korrespondenz mit
Clemenceau intervenierte Berthelot unüblich energisch für „seine“ Rumänen.
[143] Raffay, S. 32 ff.: In der im Jänner beginnenden Korrespondenz mit
Clemenceau intervenierte Berthelot unüblich energisch für „seine“ Rumänen.
[144] Vgl. Bansleben, S. 1: Die Sieger haben auch Österreich vorsorglich
unerfüllbare Reparationszahlungen auferlegt, um bei allfälligen Reklamationen
gegenüber den Besiegten immer Druck auszuüben.
[145] Raffay, S. 145; Die „Revolution“ Károlyi's rief 1918 tatsächlich: „Vive
la France!“
[146] Vgl. Antwortnote von Károlyi auf die sog. „Vix Note“ vom 20. 3. 1919, in:
Raffay, S. 87 f. vgl. Pastor, S. 197 ff.: Hätte die ungarische Regierung die
provokative Änderung der Waffenstillstandsvereinbarungen gemäß „Vix Note“
hingenommen, dann hätte Ungarn vorweg auf mindestens 1/3 seines Territoriums
„freiwillig verzichtet“. Es wäre auch nur dann bei 1/3 geblieben, wenn die
Sieger keine neuen Gebietsforderungen gestellt hätten, was nicht gesichert
schien.
[147] Vgl. Ormos, S. 161 ff.: Ormos bezeichnet die französische Politik als die
Ursache für das Scheitern des bürgerlichen Experiments und der dadurch bedingten
bolschewistischen Machtübernahme in Ungarn; zeigt die zynische Rechtfertigung
der Widersprüchlichkeit des französischen Vorgehens - durch Vorhaltungen aus
hintergründigen Motiven - auf; weist auf die vom General Berthelot geschaffene
Anarchie hin, sowie auf Berthelots Eifer, der nichts unversucht ließ, um den
von ihm inszenierten Chaos zu verschärfen; und resümiert (S. 185) zusammenfassend,
dass die sog. „Vix Note“ die eigentliche Kriegsursache war. Vgl. Pastor, S. 197
ff.
[148] Keller, S. 277: Die Kommunisten um Bela Kun griffen bereits am 20. 2. 1919
bewaffnet das Haus der sozialistischen Zeitung an: Es gab 7 Tote, 80
Verwundete. Es konnte mit Sicherheit erwartet werden, dass die Kommunisten bei
jeder sich bietenden Gelegenheit ihre Ziele mit Waffengewalt durchzusetzen
trachten und über ein beträchtliches Potential verfügen. Es gab bereits mehrere
blutige Erhebungen der Kommunisten in Europa, sodass die kommunistische
Machtergreifung in Ungarn mit Sicherheit zu kalkulieren war. Wer immer die bürgerliche
Regierung in Ungarn zum Sturz gebracht hat, kann damit nur vorsätzlich die
kommunistische Machtergreifung verursacht haben.
[149] Ormos, S. 185.
[150] Vgl. Galántai 1990, S. 32.
[151] Galántai 1979, S. 286: Die im Deutschen mit „Begehrnote“ betitelte Note der
österreichisch-ungarischen Regierung vom 23. 7. 1914 an Serbien heißt in der
Diplomatensprache eigentlich eine „Demarche“, und ist von einem „Ultimatum“
wohlunterschieden. Ein Ultimatum bedingt nach fruchtlosem Ablauf der Frist
formell zunächst nur den Abbruch der diplomatischen Beziehungen, während bei
der Demarche in der gleichen Situation bereits der Kriegszustand eingetreten
ist. Vergeblich versuchte u. a. der englische Außenminister auf den
Unterschied aufmerksam zu machen, und dürfte der auf Exaktheit bedachte
österreichische Außenminister aus diesem Grunde drei Tage später doch noch
offiziell den Krieg an Serbien erklärt haben. In der Forschung hat sich wohl
unwiderruflich die Bezeichnung Ultimatum eingebürgert, wohl um der
Kriegspropaganda der Sieger entgegenzukommen, die als erschwerender Umstand
gegen Österreich wertet, dass Österreich nicht genügend Verhandlungsbereitschaft
nach dem angeblichen Ultimatum gezeigt habe. Obwohl die von der Forschung
weitertradierte Umbenennung der österreichischen Demarche vom 23. 7. 1914 in
Ultimatum eine Propagandafinte der Sieger ist, wird in dieser Arbeit die in der
Forschung leider gebräuchlich gewordene falsche Bezeichnung beibehalten.
[152] Sveistrup Hans, Die Schuldenlast des Weltkrieges, Band I., Quellen und
Literatur-Nachweis zu den Interalliirten Kriegsschulden, den Reparationen und
dem Dawes-Plan 1918-1928, Berlin 1929; Sveistrup Victor, Die Schuldenlast des
Weltkrieges, Band II., Bündnisschulden und Kriegs-Tribute - Vom Dawes-Plan zum
Young-Plan und Neuen Plan 1928-1930, Berlin 1931.
[153] Bansleben, S. 2 f., 174: Die österreichische Forschung wollte nicht von
sich aus auf die von den Siegern ignorierte Komplexität der
Reparationsforderungen gegenüber den Nachfolgestaaten der Monarchie aufmerksam
machen, denn ebenso gute wie der Friedenskonferenz allzu gut bekannte Gründe
sprachen dafür, dass weder das 1919 neu gegründete Österreich noch das
ebenfalls neugegründete Ungarn in der Rechtskonstruktion der Sieger formell
zur Haftung herangezogen werden konnte, aber bei der Heilung dieses Rechtsmangels
dem neuen Österreich und dem neuen Ungarn ein Mitspracherecht bei den übrigen
Nachfolgestaaten eingeräumt worden wäre.
[154] Rönnefarth, S. 286.
[155] Rönnefarth, S. 286-296.
[156] Rönnefarth, S. 288.
[157] Sywottek, S. 19-47.
[158] Rönnefarth, S. 286 f.
[159] Der Spiegel 29/1992, S. 134.
[160] Würthle 1975, 215 ff.
[161] Rönnefarth, S. 287 ff.
[162] Rönnefarth, S. 288: Im Abschnitt VII. des Ultimatums der alliierten an Deutschland,
vom 16. 6. 1919, ist von den „unverschämten und unerträglichen Forderungen
der österreichischen Regierung“ die Rede.
[163] Rönnefarth, S. 294.
[164] a. a. O.
[165] Rönnefarth, S. 274: Im 8. der „Vierzehn Punkte“ bei Wilson erklärt der
Kommentar: „Wie im Jahre 1914 die Verhältnisse auf der Welt lagen, war der
Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht an und für sich eine
Völkerrechtsverletzung. Mit allem Nachdruck sollte der belgische Fall als ein
besonderer und symbolischer Fall herausgearbeitet werden. Daher solle Belgien
wohl (wie oben angeführt) nicht nur für Zerstörungen, sondern auch für die
Kriegskosten Ersatz verlangen dürfen. Frankreich könnte, so scheint es, nur für
den in seinen nordöstlichen Departements angerichteten Schaden Bezahlung verlangen.“
[166] Würthle 1975, S. 215 ff.
[167] Würthle 1975, S. 217 ff.; vgl. Geiss, Bd. II., S. 226 f.: Aus dem
Telegramm Rodd an Grey vom 28. Juni 1914 geht hervor, dass Österreich gegen die
Unterstellung vor der Weltöffentlichkeit protestierte, und Serbien vorwarf,
etwas absichtlich missverstanden zu haben.
[168] Rauchensteiner, S. 78: Dabei wäre ein Präzedenzfall anzuführen gewesen,
denn Österreich-Ungarn hatte es 1868 nach dem Mord an dem serbischen Fürsten
Mihailo serbischen Funktionären ermöglicht, auch auf dem Gebiet der
Donaumonarchie Vorerhebungen zu pflegen.
[169] Rauchensteiner, S. 85: Die serbische Antwortnote von 25. Juli 1914 nannte
das österreichisch-ungarische Ultimatum an Serbien „eine Verletzung der
Verfassung und des Strafprozeßgesetzes“.
[170] Würthle 1975, S. 32 f.: Zeitungsmeldungen, wonach der serbische Gesandte
den österreichischen Außenminister Berchtold vor dem Attentat auf den
Thronfolger gewarnt hätte, trat Pašić persönlich mit der Erklärung
entgegen, dass die serbische Regierung selbstverständlich die Österreicher
gewarnt hätte, wenn sie von der Verschwörung gewusst hätte. Diese Dementis des
serbischen Ministerpräsidenten wurden (S. 292:) in der Zeitung Az Est,
Budapest, vom 7. 7. 1914 und in der Pariser Ausgabe der New York Herald
Tribune vom 20. 7. 1914, ferner im Standard vom 21. 7. 1914,
gedruckt.
[171] Würthle 1975, S. 271: Die Russen waren schon früher im Besitz der die
Serben belastenden Unterlagen. Indem der Sowjetrusse von österreichischen
Detektiven, also von polizeilichen Erhebungen, spricht, zeigt er an, dass er
sich nach dem Original des österreichischen Ultimatums, und nicht nach der
verfälschten serbischen Wiedergabe des Ultimatums richtet.
[172] Rönnefarth, S. 288: „Sie (die deutsche Regierung) unterstützte ohne
Prüfung die Ablehnung der außerordentlichen Zugeständnisse, die Serbien als
Antwort auf die unverschämten und unerträglichen Forderungen der
österreichischen Regierung gemacht hatte.“
[173] Würthle 1975, S. 247 ff: Belgrader Zeitungen verbreiteten die Nachricht;
dass „die Ermordung (des österreichischen Thronfolgers) in Wien inszeniert
worden sei, um einen Vorwand zu haben, die Edle serbische Nation zu
vernichten.“ Am 20. Juli 1914 meldete der serbische Gesandte aus London
seiner Regierung, die englischen Redaktionen hätten vertrauliche Mitteilungen
aus Wien, nach denen das „Attentat ein Werk der österreichischen Polizei und
nicht der serbischen Propaganda sei.“ Ferner schrieb der Gesandte, der „Schriftleiter
eines großen (Londoner) Blattes“ habe ihm anvertraut, „sehr hohe (österr.-ung.)
Persönlichkeiten seien in der Sache verwickelt.“ Von dreien habe der
Redakteur sogar den Namen gewusst.
[174] Würthle 1975, S. 243: Aus dem Telegramm des russischen Zaren an den
deutschen Kaiser 8 Tage nach dem österreichischen Ultimatum an die Serben geht
hervor, dass der Zar die serbische Aktion verurteile, aber dem Deutschen Kaiser
vorhielt, keine Beweise für die Beteiligung der serbischen Regierung an dem
Attentat von Sarajevo zu haben, sodass die günstige Optik den Serben in die
Hand spielt.
[175] Würthle 1975, S. 275.
[176] a. a. O.
[177] Würthle 1978, S. 87 ff.; Derselbe 1975, S. 275 ff.
[178] Würthle 1975, S. 288 f., 266, 272: Als Resultat der jahrzehntelangen
Propagandaschlachten: soll der russische Militärattaché doch nicht gewusst haben,
wofür die Beträge bezahlt wurden, von denen er die Quittungen hatte.
[179] Würthle 1975, S. 228 f.
[180] Würthle 1975, S. 266: Nach dem Urteil vom 5. 6. 1917 werden zwei weitere
Verurteilte zusammen mit dem Chef des Geheimdienstes am 26. 6. 1917 in einem
Steinbruch erschossen.
[181] Würthle 1975, S. 267: Der Titel: Die geheime Umsturzorganisation,
Saloniki, Druckerei Großserbien 1918.
[182] Würthle 1975, S. 274 f.
[183] Würthle 1975, S. 275 f.: Die in Wien erscheinende Oppositionsschrift La
Fédération Balkanique dokumentierte unter dem lautstarken Protest der
offiziellen serbischen Propaganda Wortmeldungen von betroffenen Exilserben
auch aus Russland, die vehement für die Revision des Saloniki-Prozesses
eintraten und immer wieder auf diese „Orgie des Unrechts und des Wahnsinns“
hinwiesen.
[184] Würthle 1975, S. 34, 116, 268 f., 274.
[185] Würthle 1975, S. 19: Der Veitstag, vom hl. Veit oder Vidov, meint den
serbischen Gedenktag der Niederlage gegen die Türken 1389, am 28. 6., an dem
der österreichische Thronfolger 1914 ermordet wurde.
[186] Würthle 1975, S. 269: Seton-Watson hatte gerade sein Buch Sarajevo
veröffentlicht, in dem er die Auffassung zum Ausdruck brachte, die bosnische
Jugendbewegung habe völlig selbständig gehandelt.
[187] Würthle 1975, S. 34: Von Pašić war die Neigung bekannt, absichtlich
falsche Angaben in Interviews zu machen, um danach auf seine dann gedruckten
falschen Angaben gestützt, die er dem Journalisten unterstellt, dementieren zu
können.
[188] Würthle 1975, S. 269.
[189] Würthle 1975, S. 77 f., 196, 198, 254.
[190] Würthle 1975, S. 76, 130: Cigo war Helfershelfer des Verbindungsoffiziers
des serbischen Geheimdienstes, Major Tankosić, und mit ihm befreundet.
[191] Würthle 1975, S. 198: Die Regierung selbst schob Ciganović ins
Landesinnere ab. Cigo bekam aber am 15. März 1915 sein rückständiges Gehalt von
der Eisenbahn ausbezahlt.
[192] Würthle 1975, S. 196, 198.
[193] Würthle 1975, S. 198, 274 f.: Der Jurist Golubić berichtete später
als Emigrant, dass der Chef des serbischen Geheimdienstes erklärte, dass außer
Pašić der serbische Thronfolger Alexander, sowie der russische
Militärattaché in Belgrad, Wassilij Artamanow, und der dortige russische
Gesandte Nikola Hartwig, von dem geplanten Attentat in Sarajevo sehr wohl
gewusst haben.
[194] Würthle 1975, S. 198.
[195] Würthle 1975, S. 276 f.
[196] Würthle 1978, S. 95-124.
[197] Rönnefarth, S. 287 f.: Das Ultimatum der Sieger an Deutschland vom 16.
Juni 1919 enthält massive Vorwürfe in diese Richtung gegen Österreich-Ungarn,
das von den Deutschen hierzu bestimmt worden sein soll.
[198] Rauchensteiner, S. 84.
[199] a. a. O.
[200] Rauchensteiner, S. 81.
[201] Rauchensteiner, S. 83 f.
[202] a. a. O.
[203] Rauchensteiner, S. 91.
[204] Rauchensteiner, 95; Rodd telegrafierte an Grey. Vgl. Geiss, Bd. 2, S. 226:
Schon kurz davor hat Rodd an Grey den dringenden Verhandlungswunsch des
italienischen Außenministers telegraphisch mitgeteilt, wonach Serbien über
England Österreich über die vorbehaltlose Annahme des Ultimatums vom 23. 7.
1914 unterrichten möchte, wenn Österreich bestätige, dass von seiten der
Monarchie tatsächlich keine Souveränitätsverletzung beabsichtigt war.
[205] Rauchensteiner, S. 96; Geiss, Bd. 2, S. 277 ff.
[206] Rauchensteiner, S. 95.
[207] Gless, Bd. II., S. 253.
[208] Gless, Bd. II., S. 319: Telegramm Grey's vom 29. 7.
1914 an Rodd.
[209] Rönnefarth, S. 288.
[210] Bartel, Bd. I, S. 758 f.
[211] Gebhardt, Bd. III., S. 284; vgl. Bartel, Bd. I., S. 759: Auf der zweiten
Haager Friedenskonferenz 1907 setzte besonders Deutschland der Errichtung
eines internationalen Schiedsgerichts zur Regelung strittiger Fragen Widerstand
entgegen.
[212] Rönnefarth, S. 286.
[213] Rönnefarth, a. a. O
[214] Rönnefarth, a. a. O.
[215] Ploetz, S. 730: Russland musste sogar die Kontrolle der Donaumündung
aufgeben, und was entscheidender war: der Zar musste den Anspruch auf die
Schutzherrenrolle für die orthodoxen Christen im osmanischen Imperium aufgeben.
[216] Brook-Shepherd 1989, S. 212: Das am 4. Jänner 1894 unterzeichnete
Geheimpakt zwischen Russland und Frankreich war als Defensivbündnis formuliert,
verriet aber bei der Ausarbeitung der Kriegspläne (vornehmlich gegen einen
deutschen Angriff) nach und nach immer mehr offensive Hintergedanken. Die
Beschaffenheit des defensiv getarnten Geheimpaktes veranlasste die
Tripelentente (Russland, Frankreich, England) Serbien als Agent provokateur
einzusetzen und sodann den Mittelmächten aggressive Absichten zu unterstellen.
[217] Brook-Shepherd 1989, S. 235 ff.; Brook-Shepherd 1988, S. 199 ff.; Ploetz, S.
736, 774, 813: Die traditionelle österreichisch-russische Achse aus der Zeit
der Türkenkriege zerbrach endgültig nach dem Abkommen um 1908, wonach Russland
Österreich in Bosnien-Herzegowina und Österreich die Russen beim Mittelmeerzugang
über Mazedonien unterstützt: die Engländer billigten die österreichischen
Anliegen in Bosnien, blockierten aber die russischen Bestrebungen in Richtung
Mittelmeer. Russland sah in der Blamage eine Verletzung des Abkommens
österreichischerseits. Der Zar nahm von der versprochenen Duldung der
österreichischen Annexion in Bosnien Abstand, setzte anstelle des daran
gescheiterten Außenministers nunmehr Sasónow ein, und machte formalistische
Einwände geltend. Bereits hier stellte Russland klar, dass ebendiese Probleme
einen Kriegsgrund mit Österreich bedeuten, auch wenn Russland nach dem
verlorenen Krieg gegen Japan (1905) erst an einen späteren Krieg gegen
Österreich denkt. Das Verhängnis der Mittelmächte war, die russische
Verhaltenheit in der Bosnienfrage 1909 nicht als Verzögerung erkannt zu haben,
und 1914 noch einmal mit der gleichen Haltung den Frieden wahren zu können
gemeint haben, obgleich sich Russland schon von der Niederlage gegen Japan
erholt hatte. Tatsächlich hat aber Russland schon Jahre vor dem Attentat von
Sarajevo die Aufteilung der Habsburgermonarchie zugunsten von Serbien
versprochen, und auf den passenden Kriegsgrund gewartet, beziehungsweise ließ
Russland durch Serbien den Kriegsgrund zeitgerecht provozieren.
[218] Ploetz, S. 1330 f.
[219] Rönnefarth, 289.
[220] Hillgruber, S. 56: Die Rüstungsausgaben 1907-1914 (in Mio. Dollar) betrug:
Jahr Großbritannien Frankreich Deutschland
1907-08 291,8 243,7 290,5
1913-14 385,0 277,2 352,7
wobei insbesondere die britische Steigerungsrate ins Auge fällt, zumal die
englische Kriegspropaganda permanent unter dem Vorwand der deutschen Rüstung
dem Parlament die offensichtlich überhöhten Steigerungsraten in der Rüstung
herauslockte.
[221] Rönnefarth, S. 288.
[222] Ploetz, 835 f.: Der deutsche Generalstab hatte nur eine einzige
vorbereitete Strategie, den sog. Schliffenplan, wonach sofort nach Beginn der
russischen Mobilmachung, in den zwei Monaten der langwierigen russischen
Mobilisierung, Deutschland unverzüglich in Frankreich einzumarschieren hat, um
noch rechtzeitig wieder den zwischenzeitlich mobilisierten Russen entgegenzutreten.
Der deutsche Außenminister sagt also die Wahrheit, dass mit dem Beginn der
russischen Mobilisierung den deutschen Diplomaten plötzlich die Hände gebunden
waren und das Kommando an die Militärs überging.
[223] Ploetz, S. 829, 1002 f.
[224] Würthle 1978, S. 14-20; vgl. Würthle 1975, S. 74 ff.
[225] Würthle 1978, S. 12; Der spätere serbische Botschafter in St. Petersburg
beim Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914, hat in seinem von der Faculté de
droit in Paris preisgekrönten Buch, Miroslav Spalajković, La Bosnie et
l'Herzegovine, Paris 1899, gemeint; in Bosnien und der Herzegowina befände
sich Serbiens edelster Teil, - „la plus belle partie de la race serbe“
-, und der Existenzgrund der beiden Staaten Serbien und Montenegro sei einzig
allein die 'Zurückeroberung' der beiden Länder.
[226] Illisz L. László, Marinko és Arkan gyilkosságai, in: Népszava, vom 16.
Jänner 1995, S. 4: Raznjatović Arkan war früher im serbischen Parlament
Delegierter von Kosovo und ist nun Anführer der paramilitärischen serbischen
freiwilligen Kampfeinheiten in Bosnien, sowie der von ihm 1993 gegründeten
Serbischen Einheitspartei. Arkan ist 1976 wegen Bankraub in Belgien für zehn
Jahre eingesperrt worden, doch konnte entfliehen. In Schweden ist er wegen
drei weiteren Banküberfällen gesucht. In weiteren europäischen Ländern (z. B.
Schweiz) ist Arkan u. a. wegen Bankraub gesucht und bei Interpol wegen Raub und
Mord.
[227] Der Spiegel 34/1992, S. 135: Der Außenminister des nicht anerkannten
Serbischen Republik Bosnien-Herzegowina, Aleksa Buha, verlieh gegenüber
Journalisten der vor ihm bekundeten Bereitschaft der Serben für den Krieg gegen
die UNO mit der Erklärung Nachdruck, dass sich täglich bei ihm Exilserben
meldeten, die zu Terrorakten in ganz Europa bereit seien. Serbische Piloten
würden auch nicht vor Kamikaze-Aktionen gegen westliche Atomkraftwerke zurückschrecken.
Vgl. Der Standard, vom 14. 8. 1993, S. 3: Der bosnische Serbenführer
Karadžić machte nach ähnlich lautenden Drohungen absichtlich missglückte
Rückzieher, um nach wie vor einschüchternd zu wirken, aber als Terrorist nicht
aus den Friedensverhandlungen ausgeschlossen zu werden.
[228] Vgl. Kurier, vom 16. 8. 93, S. 1 und Kurier, vom 16. 9. 93, S. 3: Indem
der radikale Serbenführer in Kroatien, Dragan, sich von den Serbenführern in
Bosnien distanziert, bestätigt er den von jenen angedrohten Bombenterror in
Westeuropa.
[229] Ultimatum der Alliierten an Deutschland vom 16. 6. 1919. In: Rönnefarth,
S. 287 f.: Das Ultimatum schiebt auch als Rechtsgrund für den „Schuldspruch“
vor, dass Deutschland eine Verhandlungslösung des Konflikts verhindert hätte,
vgl. Keller, S. 519; Schütz, S. 64 f.; Mommsen, S. 568; und schiebt provokativ
den berechtigten Einwand in der deutschen Protestnote vom 7. 5. 1919
(Rönnefarth, S. 285) beiseite, wonach die russische Mobilmachung eine
diplomatische Lösung unmöglich gemacht hat, weil damit alle Kompetenzen von
den Diplomaten an die Militärs übergingen. Im historischen Rückblick erscheint
auch eine diplomatische Auseinandersetzung mit dem verfälschten Inhalt des
österreichischen Ultimatums von 23. 7. 1914 als Ablenkungsmanöver, zumal an
dem Originalwortlaut, den Österreich allen beteiligten zusandte, niemand etwas
auszusetzen gehabt hätte.
[230] Raffay, S. 139.
[231] Hantsch, S. 599-600. Rauchensteiner, S. 190.
[232] Rönnefarth, S. 249.
[233] Rauchensteiner, S. 191: Eine Handvoll tschechischer Emigranten
unterbreitete schon am 4. August 1914 dem russischen Außenminister Sasónow den
Vorschlag, Zar Nikolaj Böhmens Wenzelkrone anzubieten. Sasónow flocht denn
auch in seine ersten Gespräche mit den Entente‑Mächten über die
Kriegsziele nicht nur die Möglichkeit des Erwerbs von ganz Polen ein, sondern
überlegte die - wie er es nannte - „Befreiung“ Böhmens. Von den Botschaftern
Frankreichs und Großbritanniens konkret angesprochen, meinte der russische
Außenminister, dass das russische Kriegsziel wäre, Galizien, Schlesien und Posen
mit Russisch-Polen zu vereinigen. Serbien sollte Bosnien-Herzegowina, Dalmatien
und Nordalbanien bekommen.
[234] Raffay, S. 139; Seton-Watson H. and C., S. 124 f.
[235] Raffay, S. 140.
[236] Ploetz, S. 843.
[237] Galántai 1985, S. 150.
[238] Kritt, S. 37 ff., 136 f.
[239] Vgl. Brief des serbischen Geschäftsträgers in Konstantinopel vom 15. Juni
1914 an seine vorgesetzte Dienststelle in Belgrad, in: Schütz, S. 61 f.: Nach
Rücksprache mit dem britischen Botschafter meldet er die bevorstehende
Auflösung Albaniens (d. h. konkrete Aussicht auf Mittelmeerhäfen für Serbien),
und macht den österreichischen Thronfolger als Hindernis, beziehungsweise die
große Gefahr auf dem Weg zu den serbischen Mittelmeerhäfen, gegenüber der serbischen
Regierung namhaft.
[240] Heresch, S. 174.
[241] Ploetz, S. 972.
[242] Galántai 1985, S. 148 f.
[243] Vgl. Galántai 1985, S. 144.
[244] Galántai 1985, S. 155 f.
[245] Galántai 1985, S. 154 f.
[246] Raffay, S. 139; Seton-Watson H. and C., S. 124 f.
[247] Herzfeld II., S. 100: Es gilt in der Forschung als gesichert, dass „...
nach dem Gebot der Selbstbehauptung die Auflehnung der Doppelmonarchie gegen
das ihr zugedachte Schicksal unter den 1914 bestehenden Gesetzen des
Völkerlebens unvermeidlich war.“ Lediglich die unmittelbare Verantwortung
des serbischen Regierungschefs Pasitsch (Pašić) wird versucht, im
Gegensatz zu der hierin übereinstimmenden deutschsprachigen Forschung, von
der Forschung der Siegerländer zu verharmlosen, beziehungsweise zu vertuschen.
Auch nach der serbischen Enthüllungen über das Nahverhältnis der Geheimorganisation
„Schwarze Hand“ zu serbischen Regierungskrisen bei der Organisation des
Attentates von Sarajevo.
[248] Vgl. Gruber, S. 74 f.
[249] Rehder Petra, Jugoslawien, in: Rehder Peter, S. 297-298. Vgl. Süddeutsche
Zeitung, vom 18. 7. 91, S. 3; Die von Serben dominierte Armeeführung
Jugoslawiens fertigte die gegen die Mobilmachung protestierende bosnische
Frauen mit dem Argument ab, dass Kroatien Restjugoslawien den Krieg erklärt
hätte. Obwohl die jugoslawische Armee offensiv in Kroatien schwere Waffen und
Flugzeuge eingesetzt hat, traute sich Kroatien den Abwehrkampf - wegen der
enormen militärischen Überlegenheit der sog. Bundesarmee - nicht über die
Grenzen Kroatiens hinauszutragen.
[250] Fritzler, S. 50 ff.: Das eingangs zitierte Memorandum der serbischen
Akademie der Wissenschaften ist die Quelle des Unrechts, ein Manifest von
Großserbien und Aktionsprogramm zur Unterdrückung der neuen Staaten
Exjugoslawiens mit serbischer Irredenta. Solange Belgrad dem Memorandum über
die großserbische Utopie nicht abschwört, sind die Gebiete von Ex-Jugoslawien
ein Pulverfass.
[251] Süddeutsche Zeitung, vom 19. Juli 1991, S. 1: Anlässlich des Besuches von
Mitterrand in Deutschland 1991 wurde er von der deutschen Presse mitunter
scharf angegriffen, weil sie ihn wegen einer verzögerten Reaktion für einen
möglichen Gegner der inzwischen doch vollzogenen deutschen Einigung hielt.
Der deutsche Präsident Weizsäcker hingegen bedankte sich beim Mitterrand für
seine maßgebliche Rolle im „Vierer-Rat“ der Besatzungsmächte in der Causa
„Deutsche Einigung“, und lud Frankreich höflich zu einem verstärkten
gemeinsamen Engagement im Osten Europas ein, weil diese Last für Deutschland
allein zu schwer sei.
[252] Meyer, S. 9-11; Sobel, S. 279-283; vgl. Bushnell, S. 8-11.
[253] „Resolution 103“ der 31. Generalversammlung der Vereinten Nationen zum
Entwurf eines Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme, angenommen am
15. Dezember 1976, in: Funke, S. 276 f.; vgl. Gutteridge, S. 74.
[254] Siegler, Archiv der Gegenwart, 56. Jahrgang, Folge 8/1986 - 12. bis 21.
April 1986, S. 29797-29812; vgl. Wahls, S. 412 f.
[255] Stadtmüller, S. 398; Mommsen, S. 561; Mirow, S 778, Herzfeld II., S. 100:
In der Forschung festigte sich die Ansicht, dass Österreich sogar rascher hätte
reagieren sollen: denn nach dem ersten Schock herrschte auch in Frankreich
und Russland Empörung. In diesem Fall wäre es kaum zu einem Weltbrand gekommen.
Österreich wollte aber einerseits die serbischen Hintermänner konkret
nachweisen, und hatte in Wirklichkeit nicht die militärische Mobilität der
Westmächte und Deutschlands, um postwendend militärisch abzublocken. Die
folgenden vier Wochen schufen erst die psychologischen Voraussetzungen für den
Weltkrieg, indem jeder Gelegenheit nachzudenken und Nutzen aus der Affäre zu
ziehen bekam.
[256] Würthle 1975, S. 259: An dem Tag (7. 7. 1914), an dem der Attentäter
Prinzip den Kontakt zum Major Vojta Tanković in Belgrad gesteht, erklärt
Premier Pašić einem Vertreter einer ungarischen Zeitung, dass Belgrad
nicht beteiligt sei und beklagte sich über eine österreichische Kampagne gegen
Serbien.
[257] Schütz, S. 52. Vgl. Fischer Eugen, S., 209 f.: Bereits zur Zeit des ersten
Balkankrieges hat Grey heimlich einem französisch-englischen Kampfplan gegen
Deutschland zugestimmt, und nahm in Aussicht, den Plan der Generäle und
Admiräle im Augenblick der Gefahr in Kraft treten zu lassen.
[258] Schütz, S. 54 ff.: Geheime Militärbündnisse gelten grundsätzlich als
offensiv, da sie nicht abschrecken können.
[259] Schütz, S. 54: Der überzeugte Republikaner ist einer der erbittertsten
Gegner Deutschlands und nimmt an der Einkreisung der Mittelmächte entscheidenden
Anteil.
[260] Ploetz, S. 736; vgl. Schütz, S. 57: Diese Zusicherung zeugt von der festen
Absicht des Präsidenten, einen Krieg herbeizuführen, um Elsass-Lothringen
wieder an Frankreich anzuschließen. Diesen Vorbereitungen entsprechend, nimmt
auch der Einfluss des russischen Gesandten in Belgrad, Nikolaus von Hartwig,
zu.
[261] Würthle 1975, S. 253.
[262] Würthle 1975, S. 253: Gemeint sind die Länder der Donaumonarchie.
[263] Schütz, S. 58.
[264] Schütz, S. 59 f.
[265] Gopċević, S. 185.
[266] Schütz, S. 60: Das seit langem extrem aggressive, von Russland
angefeuerte Serbien hielt sich nach zwei gewonnenen Kriegen für unschlagbar:
Eine Ansicht, die immer neue Nahrung fand und heute noch den Nachbarvölkern
Land und Leben kostet. Vgl. die Titelworte vom Präsidenten Rest-Jugoslawiens,
Ćosić (Kurier, vom 28. Oktober 1992, S. 2).
[267] Würthle 1975, S. 79.
[268] Würthle 1975, S. 82 f.
[269] Würthle 1975, S. 83.
[270] Würthle 1975, S. 84.
[271] Würthle 1975, S. 253: Am 5. 4. 1914 meldet der K. u K. Militärattaché aus
Belgrad: „Das Verhalten Serbiens gegenüber Albanien und der albanischen
Bevölkerung diesseits und jenseits der Grenze ist nach vor von der Absicht
geleitet, das albanische Element auszurotten und das Entstehen eines
albanischen Staates zu erschweren.“
[272] Erdmann, Die Zeit der Weltkriege, 1. Teilband, in: Gebhardt, S. 60 f.
[273] Würthle 1975, S. 256 f.
[274] Würthle 1975, S. 253: Pašić erklärte im Feber 1914 dem Zaren, es
werde „vielleicht die Zeit kommen, wo man Bulgarien noch etwas abtreten
könne, wenn es Serbien bei der Lösung der serbisch-kroatischen Frage behilflich
sein wollte“. Über den zukünftigen Krieg sagt Pašić: „... wie
viele Gewehre wir haben werden, ebensoviele Soldaten werden wir bekommen, und
zwar aus jenen Ländern.“ (Gemeint sind die Länder der Monarchie).
[275] Schütz, S. 60 ff.
[276] Pauli, S. 317 f.
[277] Schütz, S. 62: „Dies ist nicht der Grund, aber der Auslöser des Ersten
Weltkrieges“.
[278] Seton-Watson H. und C., S. 212 f.; Würthle 1975, S. 268: Der Chef des
serbischen Geheimdienstes, Oberst Dragutin Dimitrijević, ein persönlicher
Feind des serbischen Premiers Pašić, wurde noch vor dem Ende des Krieges
(1917) in Saloniki, aufgrund der Zeugenaussage des Vertrauten des Pašić,
Ciganović, der den Attentätern seinerzeit selbst die Waffen übergab, in
einem Schauprozess, nach einem schriftlichen Geständnis, das Attentat von
Sarajevo auf den österreichischen Thronfolger geplant und die Attentäter
entsandt zu haben, wegen angeblichen Attentatsversuchen gegen den Regenten
Alexander, hingerichtet.
[279] Mommsen, S. 561; Schütz, S. 62; Herzfeld II., S. 100: Der Oberst
Dimitrjewitsch (Dimitrijević) war nicht nur Chef des serbischen
Geheimdienstes, sondern auch Haupt des Geheimbundes „Schwarze Hand“, der das
Attentat auf den österreichischen Thronfolger in Sarajevo geplant und
ausgeführt hat.
[280] Schütz, S. 62; Herzfeld II., S. 100: Österreich konnte die Rolle des
serbischen Geheimdienstes zwar nicht in vollem Ausmaße aufdecken, und noch
weniger auswerten, doch die gesicherten Fakten reichten bereits zu der
grundsätzlichen Beurteilung der Lage aus.
[281] Ploetz, S. 736.
[282] Mommsen, S. 564: Der deutsche Operationsplan sah zuerst das Vorgehen gegen
Frankreich vor, um während der Dauer der langsameren russischen Mobilisierung
Frankreich zu überrumpeln und die Armee für den Krieg im Osten freizuspielen.
Tatsächlich entsprach den deutschen militärischen Vorkehrungen, dass Poincaré
schon an den Petersburger Besuchstagen bis zum 23. Juli 1914 mit aller
Entschiedenheit die französische Kriegsbereitschaft deponiert hat.
[283] Schütz, S. 62 f.
[284] Keller, S. 519.
[285] Keller, S. 519: Sollte die Redensart hier Gültigkeit haben, wonach der
zuerst „Feuer“ schreit, der es gelegt hat, dann ist Englands Politik als der
Kriegstreiber entlarvt. Vgl. Galántai 1985, S. 132 f: Nach Jahrzehnten der auf
Kräftegleichgewicht bauenden Konsolidierung musste der durch die Annexion
Bosniens auf Stabilisierung hinarbeitende österreichische Außenminister
Aehrenthal 1909 die Veränderung der „gesamten politischen Constellation
in- und außerhalb Europas“ erkennen, die, so Aehrenthal, „unter dem Zeichen
des wirtschaftlichen und politischen Gegensatzes zwischen Deutschland und
England“ stehe. England hatte die Annexionskrise überzeugt, dass eine
österreichische Expansion in der Region dem deutschen Vordringen Vorschub
leistet, und daher die britische Hegemonie über die Meerengen gefährdet. In
seinem Memorandum 1911 schrieb Aehrenthal: „Es ist ... die Spannung zwischen
England und Deutschland, die der politischen Situation die welthistorische
Prägung gibt“.
[286] Nicht umsonst hebt die österreichische Geschichtsschreibung stets die
Tücke des serbischen Vorgehens vor, denn die Engländer lassen Österreich über
den deutschen Botschafter wissen, dass England die Serben zur Annahme der
österreichischen Forderungen drängen wird, allerdings nur soweit Serbiens
Souveränität nicht angetastet werde (vgl. Heresch, S. 175).
[287] Mommsen, S. 562: Die Antwort Serbiens war nur scheinbar nachgiebig, aber
in den entscheidenden Punkten „ausweichend“.
[288] Schütz, S. 63 f.: Die Ablehnung durch die Serben schob geschickt
scheinbare Konzessionen vor, war aber in den wesentlichen Punkten so
„ausweichend“, dass sie mangelnde Bereitschaft zur Einstellung der Aggression
gegen die Monarchie klar erkennen ließ.
[289] Keller, S. 519.
[290] An dem Tag, an dem die Serben das österreichische Ultimatum ablehnten.
[291] Heresch, S. 180 f.: Meint Spalajković.
[292] Spalajković
[293] Rauchensteiner, S. 81.
[294] Rauchensteiner, S. 91.
[295] Keller, S. 519; Mommsen, S. 563: Das Deutsche Reich hielt die von England
vorgeschlagene Konferenz für unpraktisch und bemühte sich um direkte
Verhandlungen zwischen Russland und Österreich.
[296] Herzfeld II., S. 100: Angesichts der übermächtig operationsfähigen
Militärmaschinerien der anderen Großmächte wirkte die österreichische
Hilflosigkeit beschämend: auch in der Folge vermochte Österreich nicht
militärisch in Serbien vorzudringen.
[297] Baumgart, S. 170 f.
[298] Rauchensteiner, S. 91; Schütz, S. 64; Herzfeld II., S. 102; Ploetz, S.
813.
[299] Schütz, S. 64 f.; Ploetz, S. 813.
[300] Keller, S. 519.
[301] Keller, S. 519; Schütz, S. 65.
[302] Mommsen, S. 565 f.; Ploetz, S. 835 f.; Herzfeld II., S. 103 f.;
Deutschland war - Russland ähnlich - durch die Zwänge militärischer Planung
diplomatisch eingeengt. Die ursprüngliche Version des Plans vom Feldmarschall
Schliffen kalkulierte noch um 1905 die eventuelle Neutralität Belgiens, doch
ging die revidierte Version von einem mit Frankreich verbündeten Belgien
aus. Im übrigen hielt das deutsche Oberkommando militärische Pläne vor den
Politikern geheim, und stellte nur Forderungen an die Politik.
[303] Mommsen, S. 564: Der deutsche Operationsplan sah zuerst das Vorgehen gegen
Frankreich vor, um während der Dauer der langsameren russischen Mobilisierung
Frankreich zu überrumpeln und die Armee für den Krieg im Osten freizuspielen.
Tatsächlich entsprach den deutschen militärischen Vorkehrungen, dass Poincaré
schon an den Petersburger Besuchstagen bis zum 23. Juli 1914 mit aller Entschiedenheit
die französische Kriegsbereitschaft deponiert hat, und damit Russland zum Krieg
drängte.
[304] Keller, S. 519; Ploetz, S. 835.
[305] Herzfeld II., S. 103 f.: Die Verletzung der belgischen Neutralität durch
Deutschland wurde insbesondere von England - und dann von den USA -
propagandistisch ausgeschlachtet, war aber bloß ein idealer Vorwand.
Hinsichtlich der belgischen Neutralität erlag die französische Militärplanung
der gleichen Zwangslage wie die deutsche.
[306] Ploetz, S. 835: In der Forschung wird oft kritiklos eine chronologische
Auflistung der Kriegserklärungen „tradiert“, weil dies scheinbar für die
Mittelmächte eine ungünstige Optik ergibt, wenn verschwiegen wird, dass
zumindest in der westlichen Diplomatie eine Generalmobilmachung als eine
Quasi-Kriegserklärung galt, und der Zar davon sehr wohl wusste.
[307] Mommsen, S. 565 f.
[308] Gyula Horn, Fernsehinterview (ausgestrahlt) am 8. 3. 1987, in:
Südosteuropa, Jg. 36, 1987, S. 284: „Wenn wir etwas zur Sprache bringen,
wird das von einzelnen Stellen als Versuch zur Revision der bestehenden
Grenzen, ja sogar als Wunsch nach Gebietsannexion gewertet. Das ist einfach
absurd, nicht zuletzt deshalb, weil in dieser Ecke Europas, wie überhaupt auf
dem ganzen Kontinent, die Grenzen unantastbar sind, was u. a. daraus resultiert
- und an diesem Standpunkt halten wir konsequent fest - daß wir die Lehre aus
der Geschichte gezogen haben.“
[309] Gyula Horn, Erklärung im Ungarischen Rundfunk am 1. Mai 1987, in:
Südosteuropa, Jg. 36, 1987, S. 276: Die Auseinandersetzungen zwischen Ungarn
und Rumänien um die Rechte und Lage der ungarischen Minderheit in Siebenbürgen
sind seit 1986 in ein neues Stadium getreten. Ungarn begann Probleme mit den
Minderheitenrechten vor der Weltöffentlichkeit zu diskutieren und stellte
sich entschlossen den emotionsgeladenen rumänischen Protesten.
[310] Raffay, S. 191; Szűrös Mátyás, A nemzeti és a nemzetközi érdekek
összefüggése a magyar külpolitikában [Der Konnex von nationalen und
internationalen Interessen in der ungarischen Außenpolitik]. Text eines im
Schwedischen Institut für Außenpolitik, Stockholm, gehaltenen Vortrags, in:
Südosteuropa, 36. Jg. 1987, S. 288 f.
[311] Gyula Horn, Erklärung im Ungarischen Rundfunk am 1. Mai 1987 und
Fernsehinterview (ausgestrahlt) am 8. 3. 1987, in: Südosteuropa, Jg. 36, 1987,
S. 276, 281-284.
[312] Jeszenszky Géza, Rede vom 18. August 1992, S. 9.
[313] Vgl. Südosteuropa, Jg. 36, 1987, S. 336: Der US Senat setzte die
Meistbegünstigungsklausel aus, und setzte sich damit für die Einhaltung der
Menschenrechte und die Besserstellung der ungarischen Minderheit ein.
[314] Moravcsik, Bd. I., S. 9 ff..; Ploetz, S. 255.
[315] Heiler, S. 135-141; Franzen, S. 186 ff.; Jedin, S. 38 ff.; Ploetz, S. 387,
423, 489.
[316] Rehder Petra, Serbien, in: Rehder Peter, S. 610 f.
[317] Suttner, S. 128 f.: Rehder Petra, Russinen, älter auch Ruthenen, in:
Rehder Peter, S. 565 f.; Topf, Ukraine, in: Rehder Peter, S. 757
(Randbemerkung); Lengyel, Rumänisch unierte Kirche, in: Rehder Peter, S. 553,
555, 563 f.
[318] Suttner, S. 31 ff.
[319] Suttner, S. 128 ff.; Lengyel, Rumänisch unierte Kirche, in: Rehder Peter,
S. 564: Die Unierte orthodoxe Kirche Siebenbürgens ging 1948 mit 1,5 Mio.
Mitgliedern in den Untergrund.
[320] Suttner, S. 32 f., 251 ff.: Nominell erfolgte die Konstituierung in
Siebenbürgen und die Anschlusserklärung an Großrumänien unter dem Vorsitz
beider Kirchen, nämlich der orthodoxen und Rumänischen, es waren aber - wie
zufällig - beide Patriarchensitze vakant. Der Patriarchensitz der Unierten
wurde seit längerem nicht wieder besetzt und der orthodoxe Patriarch musste
fliehen, weil er als ungarnfreundlich galt. Ansonsten galt das von dem
Rumänischen Staat nach wie vor als Nationalfeiertag hochgehaltene „Plebiszit“
über den Anschluss Siebenbürgens, d. i. die Gründung Großrumäniens, weder
nach einem nationalen Gesetz, noch nach dem Völkerrecht, als authentischer
Volksentscheid, sondern ein theatralisches Wiesenfest. Vgl. Lengyel, Rumänisch
unierte Kirche, in: Rehder Peter, S. 561: Noch lange nach dem Anschluss
Siebenbürgens springt im Kulturschaffen die Karpatengrenze zwischen den
unter den Phanarioten gräzisierten Moldau und Walachei einerseits, und den gänzlich
lateinisierten Siebenbürger andererseits, ins Auge.
[321] Suttner, S. 33 ff.
[322] Weczerka H., Die Rumänen, in: Aschenbrenner u. a., S. 129-131; Suttner, S.
32: Nach der Zwangsgräzisierung der rumänisch-orthodoxen Kirche wurde die
rumänisch-katholische Kirche Siebenbürgens zum Hort des Rumänentums. Obwohl es
auch eine rumänisch-orthodoxe Kirche in Siebenbürgen gab, gingen alle Impulse
zur Entstehung einer rumänischen Nationalität, zunächst jenseits der Karpaten,
von der rumänisch-katholischen Intelligenz Siebenbürgens aus.
[323] Frenzke, S. 9, 52: Am 29. 11: 1968 wurde zum 50. Jahrestag der Vereinigung
Siebenbürgens mit Rumänien eine Jubiläumssitzung abgehalten.
[324] Vgl. Fenyi, Recht und Unrecht in Grenzen (VIII.), in: Die Presse, vom 7.
9. 92, S. 5; Jeszenszky Géza, Rede vom 19. August 1992, S. 8.
[325] Birke, Die Friedensregelungen von 1919, in: Aschenbrenner, S. 514, Am 23:
August 1939 war Polen wieder aufgeteilt, und in der Folge die baltischen
Staaten (Litauen, Lettland und Estland) und Bessarabien von der Sowjetunion
einverleibt. Vgl. Ploetz, S. 970.
[326] Die Presse, vom 3. September 1992, S. 8: Der nunmehrige Serbenführer in
Bosnien, Karadžić, reklamiert das „Stimmrecht“ von 700.000 im Zweiten
Weltkrieg von Kroaten massakrierten Serben in Bosnien. Vgl. Ploetz, S. 1002
ff.: Zuvor wurden die Kroaten seit Trianon (1920) politisch, und ab der
serbischen Diktatur (um 1928) blutig von den Serben verfolgt. Vgl. Der Spiegel,
30/1992, S. 130-138.
[327] Süddeutsche Zeitung, vom 11. 9. 91, S. 4.
[328] Ploetz, S. 1243: Die UdSSR propagierte ein neutrales Deutschland und
protestierte gegen den Alleingang der Westmächte in den Westzonen (später BRD).
[329] Szilassy, S. 123; Kritt, S. 35 f., 45 ff.: Der russische Außenminister
Sasónow verhinderte die Eroberung Konstantinopels durch die siegreichen
Balkanstaaten: Einerseits war Russland selbst zuvor bei seinen Feldzügen
Richtung Bosporus durch den militärischen Druck der Westmächte von der
Eroberung Konstantinopels abgehalten worden, und andererseits würden seine
neuen Pläne, über panslawisches Gebiet an die Adria zu kommen, durch die
Eroberung Konstantinopels durch die Balkanstaaten durchkreuzt. Russland
bestand daher auf serbische Mittelmeerhäfen an der Adria.
[330] Ploetz, S. 1243: Die Abhängigkeit der amerikanischen Wirtschaftshilfe vom
Ausscheiden Jugoslawiens aus der Komintern ist eine unverkennbare Linie.
[331] Ploetz, S. 1243: Die Amerikaner boykottierten zielbewusst die russischen
Reparationsforderungen von 20 Mio. Dollar, trotzdem dauerte es Jahre bis
Stalin dem Zugszwang nachgab und sich an dem Rest Deutschlands schadlos hielt.
[332] Vgl. Süddeutsche Zeitung, vom 13. 9. 91, S. 4.
[333] Brückner, S. 228: Nachdem Jugoslawien 1948 aus der Kominform
ausgeschlossen wurde und die Ostblockstaaten ein Wirtschaftsembargo über das
Land verhängten, suchte Tito ein entspannteres Verhältnis zu Italien und
erhielt von den USA Kriegsmaterial, Lebensmittel und Rohstoffe im Wert von
einer halben Mrd. US-Dollar. In der Folge griff Europa Jugoslawien unter die
Arme. Vgl. Fritzler, S. 39 f.: Nach der Annahme westlicher Unterstützung auf
militärischem und wirtschaftlichem Gebiet lässt Tito 15000 moskauertreue
Kommunisten internieren, von denen viele gefoltert und getötet wurden.
[334] Ploetz, S. 1242 f.: Am 28. Juni 1948 wird Jugoslawien aus der Kominform
ausgeschlossen. Am 29. September 1948 kündigt die UdSSR kurz zuvor
abgeschlossene militärische Bündnisse und Wirtschaftsabkommen mit
Jugoslawien, sodass anschließend Jugoslawien nunmehr Unterstützung von den USA
bekommt.
[335] Ploetz, S. 1244, 1378 f.: Eine Anpassung an das sowjetische Modell erfolgt
1949-1955.
[336] Newhouse J., Bonn, der Westen und die Auflösung Jugoslawiens: Das Versagen
der Diplomatie - Chronik eines Skandals, in: Blätter für Deutsche und
Internationale Politik, Nr. 10/1992, S. 1190 f., 1202 ff.; Winder Christoph:
„Dieses Europa ist tot“ (Interview mit dem französischen Philosoph Alain
Finkelkraut), in: Falter 49/92, S. 12-13; Schmid Klaus-Peter, Die Europäer
finden keine gemeinsame Antwort: Hilflose Gemeinschaft, in: Die Zeit, Nr. 51,
vom 11. Dezember 1992, S. 18 (vgl. S. 11-18); Szyszkowitz Tessa, „Ohnmacht
eingestehen“ (Interview mit Lens Reuter), in: Profil, Nr. 51/14. Dezember 1992,
S. 56; Rauscher H., 2. Entscheidung in Serbien, in: Wochenpresse, Nr. 51/17.
Dezember 1992, S. 14-15; Meier Viktor, Das Zögern des Westens in Bosnien wirkt
immer weniger verständlich, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 16. 7.
1992. Vgl. Busch und Clinton sehen im Balkan-Krieg „keine einfache
militärische Lösung“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 11. 8. 1992, S.
1 f.; Schmückle Gerd, Kann ein Krieg den Bürgerkrieg in Bosnien beenden?, in:
Die Weltwoche, vom 13. August 1992, S. 5: Nach einer eher gewillkürten
Interpretation der eingestandenen Ratlosigkeit des österreichischen
Bundespräsidenten Klestil, wonach jener keinen Lösungsvorschlag für
Ex-Jugoslawien parat habe, kommt Schmückle zu dem makabren Schluss: „Dieser
Bürgerkrieg muß wohl, wie alle Bürgerkriege vor ihm, von selbst ausbluten. Auch
die Grausamkeiten gehören zu dieser Kriegsart.“
[337] Der Spiegel 28/1992, S. 137: Nach der auf Andrew Ducan vom Londoner
Institut für strategische Studien gestützte Meinung: „Es sei äußerst schwer
zu erkennen, wer auf welcher Seite und gegen wen kämpfe.“ Serbenführer
Karadžić tönte: „Wenn Amerika angreife, werde es in Bosnien ein zweites
Vietnam erleben“. Vgl. Seifert Thomas und Vašek, Bomben auf Belgrad?, in:
Falter 32/92, S. 7: Nachdem sogar österreichische Grüne den Frieden nur mehr
durch eine energische Militärintervention gesichert sahen (vgl. Frankfurter Allgemeine
Zeitung, vom 6. 8. 1992, S. 1 ff.) meinte der Strategieexperte John Zamentica,
ebenfalls von dem Londoner Institut für strategische Studien: „Die bleiben
dort einfach stecken.“
[338] Siegler, Archiv der Gegenwart, 56. Jahrgang, Folge 8/1986 - 12. bis 21.
April 1986, S. 29797-29812; vgl. Wahls, S. 412 f.: Nachdem wiederholt gefasste
Terroristen Gaddafis Libyen als Hinterland belastet haben, bombardierten die
USA am 14. April 1986 Tripolis. Gaddafi kam knapp mit dem Leben davon und
mäßigte fortan merkbar seine Politik.
[339] Süddeutsche Zeitung, vom 19. 7. 1991, S. 1.
[340] Galántai 1990, S. 122, 186.
[341] Raffay, S. 144.
[342] Tiseyre publizierte ein Buch: Der Titel würde in der deutschen
Übersetzung lauten: „Ein diplomatischer Irrtum, - Das verstümmelte
Ungarn“.
[343] Raffay, S. 187.
[344] Siebert u. a., S. 29 f.: In den beiden parlamentarischen Staaten
Westeuropas verhindert anfänglich nur die Stärke der demokratischen
Staatsgesinnung einen inneren Zusammenbruch. So blieb die Regierungsautorität
trotz innenpolitischen Spannungen erhalten. Indessen machte es auch in England
und Frankreich die militärische Notlage unausweichlich, kleine Kriegskabinette
von fünf Mitgliedern zu bilden und mit diktatorischen Vollmachten auszustatten.
So lag das Schicksal Englands und Frankreichs in den letzten kriegsentscheidenden
Jahren in den Händen zweier Führer: Lloyd George und Clemenceau.
[345] Geheimer Brief von General Gondrecourt an Botschafter Barrere. In: Raffay, S. 99 f.
[346] Galántai 1985, S. 155 f.
[347] Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Archiv der Auswärtigen
Angelegenheiten, Korrespondenz der Politischen Angelegenheiten, Rumänien, Faszikel
11, Auftragsbefehl an Herrn Generalmajor (General der Division) Berthelot, 7.
Oktober 1918, in: Peter Pastor, Eine französisch-rumänische Intervention in
Russland und das Ultimatum des Oberstleutnant Vix, in: Daruvar, S. 198, 216;
Vgl. Raffay, S. 32 ff.
[348] Pastor, S. 198.
[349] Pastor, S. 199.
[350] a. a. O.
[351] Pastor, S. 200.
[352] a. a. O.
[353] Pastor, S. 200 ff.: Am 20. März 1919 überreicht
schließlich Vix im Auftrag von d'Esperey die Verfügung der Friedenskonferenz vom
26. Feber 1919, in dem praktisch die Forderungen Berthelots erfüllt werden
(sog. Vix-Note): allerdings unter dem Vorwand ganz anderer - angeblich
dringenden - militärischen Notwendigkeiten, also vor den übrigen Alliierten
verdeckt. In der vorangegangenen scharfen internen Kontroverse zwischen
d'Esperey und Berthelot sah sich schließlich Clemenceau genötigt Berthelot
seines Kommandos zu entheben. D'Esperey, der mit Berthelot stritt, weil er
durch die Verletzung der Belgrader Waffenstillstandslinie vom 13. November
1918 die bolschewistische Machtübernahme in Ungarn voraussagte, weigerte sich
wochenlang die aufgrund falscher Angaben zustandegekommene Verfügung der
Friedenskonferenz vom 26. Feber 1919, worin eine neue Waffenstillstandslinie
festgesetzt wurde, den Ungarn zu übergeben. Erst nach der verlangten direkten
Weisung (S. 202) von Clemenceau an d'Esperey, womit der Vorsatz Clemenceaus,
die bolschewistische Machtübernahme in Ungarn durch einen Kunstgriff zu
bewirken, erwiesen ist, war d'Esperey bereit, die Ungarn von der nachträglichen
Änderung der Waffenstillstandsbedingungen zu informieren.
[354] Pastor, S. 200: Die zitierte Beschwerde d'Espereys ist der eindeutige
Beweis dafür, dass Clemenceau wusste und wissen musste, dass die sog. Vix-Note
die bolschewistische Machtübernahme in Ungarn verursacht. Damit ist
Clemenceau als Kriegsverbrecher überführt: durch diese diplomatische Finte den
Vorwand für eine als Befreiungskrieg getarnte militärische Intervention
künstlich geschaffen zu haben.
[355] Pastor, S. 205: Im Gegensatz zu Berthelot wollten d'Esperey und
Clemenceau nicht zu auffällig die rumänische Invasion in Siebenbürgen direkt
(erkennbar) militärisch steuern. Sie haben jedoch jeden Flächengewinn der
rumänischen Invasionsarmee propagandistisch (als notwendigen Schutz der
Nationalitäten) und durch die Friedenskonferenz als „Sicherung strategisch
wichtiger Positionen“ durch Rumänien - als den Verbündeten der Alliierten
- gedeckt, beziehungsweise nachträglich durch diverse Manipulationen
sanktioniert.
[356] A. a. O.: Sogar die Amerikaner waren bereit die Interpretation zu dulden,
dass der militärische Schutz der von den Ungarn angeblich verfolgte rumänische
Nationalität durch reguläre rumänische Truppen jenseits der
Waffenstillstandslinie in Ungarn, als die Besetzung strategisch wichtigen
Positionen im besiegten Land aufgefasst werden kann. Was zu diesem Zweck dann
alles von der Kriegspropaganda der Sieger den Ungarn angedichtet wurde, gehört
zu den Spitzenleistungen der Lügenpropaganda.
[357] Raffay, S. 36 ff.; Vgl. Pastor, S. 200.
[358] Raffay, S. 42: In der (zweiten) Version des gleichen Telegramms, den
Berthelot indirekt über das militärische Oberkommando (Amtsweg) erhielt, wird
etwas ausführlicher dargelegt, dass Frankreich die gleichen Gebietszusagen -
wie in dem Geheimvertrag von 1916 - unter einem neuen Rechtstitel Rumänien
gegenüber zu erfüllen gedenkt.
[359] Pastor, S. 199 f.: Die gleichlautenden Zusicherungen ließ der französische
Außenminister Pichon über den französischen Botschafter in Bukarest den Rumänen
zukommen.
[360] Pastor, a. a. O.
[361] Brief vom General Berthelot vom 11. 1. 1919, in: Raffay,
S. 34; Vgl. Pastor, S. 201.
[362] Vgl. Kohn Hans, Reflections on colonialism, in: The Idea of
Colonialism, ed. by Robert Strausz-Hupé and Harry W. Hazard, New York 1958.
[363] So hat Berthelot im Auftrag von Clemenceau die ohnehin völkerrechtswidrig
erworbenen Gebiete durch Rumänien - gegen den Willen der Amerikaner und
Italiener - noch einmal verdoppelt.
[364] Raffay, S. 33; Pastor, S. 201: General d'Esperey ermahnte als Vorgesetzter
General Berthelot: nicht als Makler Rumäniens aufzutreten, oder seine
Abberufung zu beantragen. Nach der Eskalation des Streits warf der zornige
Clemenceau Berthelot vor, er benehme sich wie ein rumänischer Staatsmann, eher
denn ein unparteiischer Schiedsrichter der rumänischen Lage.
[365] Raffay, S. 108.
[366] Ormos, S. 162: Berthelot hat auch bei der bolschewistischen Machtübernahme
eine zwielichtige Rolle gespielt.
[367] Pastor, S. 202 f, 206 f.: D'Esperey verlangte eine Demarkationslinie
zwischen den Ungarn und den Rumänen, weil er die rumänische Intervention in
Siebenbürgen missbilligte, und für einen Kriegsgrund hielt. Nachdem d'Esperey
von der (von Clemenceau gesteuerten) Friedenskonferenz daraufhin überfahren
wurde, und in dem Beschluss von 26. Feber 1919 statt der von ihm verlangten
Demarkationslinie zur geltenden Waffenstillstandslinie, auf die Schaffung
einer neuen Waffenstillstandslinie mit Demarkationszone verpflichtet wurde,
die alle Verletzungen des Waffenstillstandes durch Rumänien, unter dem Vorwand
bolschewistischer Umtriebe, nachträglich legitimierte, schöpfte er Verdacht,
dass die Änderung auf die Annexion von Siebenbürgen durch die Rumänen abziele,
und nahm den Krieg mit Ungarn als unvermeidlich an. Er verschleppte solange die
Durchführung und verlangte, unter Vorhalt, eine direkte Weisung von
Clemenceau (S. 202), der somit als Letztverantwortliche zeichnete. D'Esperey
lieferte damit der Nachwelt den einwandfreien Beweis dafür, dass Clemenceau
mit dem Vorsatz den Waffenstillstand mit Ungarn verletzte, um durch die hieraus
resultierende kommunistischen Machtübernahme den Vorwand zur militärischen
Intervention in Ungarn zu schaffen, und die schon Jahre zuvor gemachten
völkerrechtswidrigen Gebietszusagen an die Nachfolgestaaten die Donaumonarchie
durch diesen neuen scheinbaren Befreiungskrieg gegen Ungarn zu legitimieren.
[368] Pastor, S. 203.
[369] Pastor, S. 202: Dafür war ein erteilter Befehl erforderlich, nachdem in
der Slowakei auf Initiative der tschechoslowakischen Regierung, und dem
Belgrader Militärabkommen (Waffenstillstand mit Ungarn von 13. November 1918)
zum trotz, die Grenzen geändert worden waren.
[370] Raffay, S. 47 ff.; Pastor, S. 203 f.: Bereits am 19. Feber 1919 regte der
Chef des französischen Generalstabes, Alby, die Änderung der
Waffenstillstandslinie mit den Ungarn mit der Begründung an, dass die Rumänen
dadurch den Bolschewismus besser bekämpfen könnten.
[371] Pastor, S. 206.
[372] Pastor, S. 208 ff.
[373] Pastor, S. 200.
[374] Raffay, S. 139 f.
[375] Gerő, S. 295; Raffay, S. 161.
[376] Raffay, S. 144.
[377] Galántai 1990, S. 167; Die unter Millerande über Paléologue angelaufenen
verheißungsvollen Gespräche mit den Ungarn verliefen im Sand, weil - so ließ
die französische Regierung die Ungarn wissen - die Nachbarn Ungarns beharrten
auf die Gebietsgewinne (auf die Geheimverträge gestützt), und da sind der
französischen Regierung die Hände gebunden. Nur wenn die neuen Nachbarn Ungarns
freiwillig auf die - nach dem Waffenstillstand - von Ungarn „eroberten“ Gebiete
verzichtet hätten, hätte die französische Regierung etwas für Ungarn tun
können.
[378] Schütz, S. 52: Am 8. 11. 1911 meldete die Frankfurter Zeitung, dass Sir
Edward Grey den Bestand einer englisch-französischen Militärkonvention
bestritten hat. Tatsächlich jedoch wurde am 20. Juli 1911 eine bis in
Einzelheiten gehende Militär-Konvention zwischen Paris und London
abgeschlossen. Grey hat nicht nur die Weltöffentlichkeit, sondern vor allem das
englische Unterhaus belogen. Es handelte sich um ein militärisches
Regierungsabkommen ohne Ratifikation durch das Parlament. Selbst die deutsche
Forschung heute geht meistens von der falschen Annahme aus, dass England wegen
der Verletzung der Belgischen Neutralität durch Deutschland in den Krieg
eingetreten ist. Der Kriegseintritt Englands wegen Belgien ist im angloamerikanischen
Rechtsdenken der zentrale Punkt.
[379] Schütz, S. 55.: In Zusammenhang mit der geheimen französisch-russischen
Marinekonvention vom 16. Juli 1912 wird verallgemeinernd - im Hinblick auf die
geheime englisch-französische Militärkonvention vom 20. Juli 1911 -
festgestellt: dass geheime Militärkonventionen grundsätzlich nur dem
Offensivkrieg dienen können, weil sie einen Angriff - durch Abschreckung -
nie verhindern können. Wer den Krieg zu vermeiden sucht, warnt den Gegner.
Auch das französisch-englisches Übereinkommen zum gemeinsamen Vorgehen im
Kriegsfall ist in der Form eines Notenwechsel am 22. und 23. November 1912, als
Ersatz für einen offiziellen Vertrag, zustandegekommen: um das Parlament zu
hintergehen. Das konsequent fortgesetzte System der Geheimverträge ermöglichte
es der Entente, die ganze Kriegsschuld den Mittelmächten zu unterschieben.
Die Mittelmächte waren militärisch eindeutig in der schwächeren Position
gegenüber der mindestens zweifachen militärischen Überlegenheit der Entente:
und versuchten durch Säbelrasseln die sie bedrohenden Mächte abzuschrecken. Ihr
offenes Spiel wurde in Kriegsschuld umgemünzt.
[380] Galántai 1964, S. 229: Nach der ungarischen Übersetzung von Lenins Werke.
[381] a. a. O.
[382] Galántai 1964, S. 230.
[383] Kessler, S. 98; Torke, S. 177; vgl. Maser, S. 337.
[384] Schramm, Bd. 3, Teil 1, S. 572 f.
[385] Am 15. 2. 1998 um 17 Uhr 30 ist im deutschen Fernsehen SW3 eine Sendung
über die deutsche Finanzierung von Lenin ausgestrahlt worden.
[COMMENT1]Fußnote: siehe Mitterrand
weiter oben!
[COMMENT2]Literatur!
[COMMENT3]Die Türken begannen mit
dem Ausbau der vorgeschobenen christlich orthodoxen Heiler Friedrich,
Urkirche und Ostkirche, München 1937, S. 154 ff.: Der Ranghöchste der orthodoxen
Patriarchen hat nach wie vor seinen Sitz in Konstantinopel (Istanbul), der
damaligen Hauptstadt des osmanischen Reiches, und galt als Spielball der
türkischen Herrscher. Nur 31 von 314 Patriarchen starben in ihrem Amt. Als
Vasallenfürsten des Sultans schafften sie die slawischen Patriarchen und
Liturgie ab (1766-1767) und gräzisierten die europäische Orthodoxie. Die
Befreiungskriege der Nationalitäten gegen die Türken am Balkan gingen ab der
zweiten Hälfte des 20. Jh. mit dem Kirchenkampf um neue orthodoxe
Nationalkirchen gegen die griechische Kirche einher. Kirchen, die im türkischen
Auftrag und mit der von den Türken geförderten systematischen Siedlungspolitik
und der nationalen Unterwanderung der ungarischen Gebiete in Angriff nahmen,
um den "christlich orthodoxen", beziehungsweise
[COMMENT4]Siehe weiter oben:
Ursprünglich und eigentlich waren die konfessionell (christlich) orthodoxen
Nationalitäten für die Österreicher türkische (osmanische) Staatsangehörige.
[COMMENT5]Um die Aufmerksamkeit von
den ethnischen Säuberungen - in den Fußstapfen der panorthodoxen
"Siedlungspolitik" des türkischen Imperiums - abzulenken.
[COMMENT6] So haben nach der
rumänischen Plünderung der deutschen Siedlungen die rumänischen Militärs durch
Terror die siebenbürger Sachsen - in einer Sitzung in Medgyes - am 8. Jänner
1919 zur Anerkennung der Annexion von Siebenbürgen durch Rumänien gezwungen
[COMMENT7]?Dies ist zumindest dann
der Fall, wenn die Kritik der Friedensverträge auf die pseudojuristische
Argumente der Siegermächte näher eingeht und beim Sprachgebrauch verweilt.
[COMMENT8]Balten!
[COMMENT9]Und deswegen hat das französische
Oberkommando alles so inszeniert, dass die Rumänen praktisch allein ganz
Ungarn von dem "Bolschewismus befreit" haben: damit sie zum Schein
nachträglich einen halbwegs plausiblen Rechtsgrund für die Wegnahme
Siebenbürgens konstruierten, was allerdings zum Zeitpunkt der doch höchst
fragwürdigen Gebietszusage an Rumänien nicht vorhanden war. Vielmehr wetterte
in der geheimen Korrespondenz selbst Clemenceau zunächst entschieden gegen
jedweden rumänischen Anspruch aus dem Titel eines (verspäteten) Verbündeten
gegen die Habsburgermonarchie. Formell war der neue Bündnisvertrag mit den
Rumänen praktisch erst nach der Kapitulation der Mittelmächte zustandegekommen.
Im übrigen ist auch Polen nach dem gleichen unrechtmäßigen Prinzip deutsches
Territorium zugesprochen worden (als Abgeltung für einen Feldzug gegen den
russischen Bolschewismus), obwohl hier sogar die Volksabstimmungen für
Deutschland ausgegangen
[COMMENT10] Die vom "historischen
Aktionismus" Fischers erreichte faktische Einschränkung der Freiheit der
Wissenschaft durch Psychoterror ist in der neueren Wissenschaftsgeschichte
einmalig. Analog ist aber das grenzenlose Vertrauen der bürgerlichen Demokratie
in das Vernunftsprinzip der zweiten Republik in Deutschland zum Verhängnis
geworden. Das sog. Vernunftsprinzip möchte nämlich undifferenziert immer nur
abwarten bis alles vorbei ist, weil die unverzichtbaren Vorzüge der
Selbstregulierung gefährdet sein könnten, leider auch dann, wenn es sich die
Tatenlosigkeit nicht mehr leisten kann.
[COMMENT11]Literatur!
[COMMENT12]Nach dem vollzogenen
Meinungsschwank der Großmächte von der Empörung über den serbischen Attentat
gegen den österreichischen Thronfolger zu einer gekünstelten Empörung über die
angebliche Souveränitätsverletzung durch das österreichische Ultimatum an
Serbien.
[COMMENT13]Literatur!
[COMMENT14]Literatur!
[COMMENT15]Es sei nochmals an dieser
Stelle in Erinnerung gerufen, dass das in jüngerer Zeit international vereinbarte
Verbot der Verhandlungen mit Terroristen als politischen Gegner, die
Korrektheit der in St. Germain fälschlich für schuldhaft hingestellten
Verhalten Österreichs gegen den serbischen Terrorismus bestätigt. Es war damals
auch kaum zu erwarten, dass etwa die französische Diplomatie 1914 mehr Recht
für Österreich auf die Bekämpfung des serbischen Terrorismus eingeräumt hätte,
als 1919 in St. Germain.
[COMMENT16]Literatur!
[COMMENT17]Literatur und abrunden!
[COMMENT18]Fußnote: Gaddafi.
[COMMENT19]Weitere
Orientierungspunkte: Deutsch‑französischer Krieg 1871 und das Verhängnis
in Elsaß‑Lothringen; Österr.‑ung. Ausgleich 1867 und diesbezügliche
Vereinbarungen über Siebenbürgen und Kroatien; Berliner Kongreß 1878 und die
Bosnienfrage; deutsch‑österreichischer Militärbund 1879 und Konsequenzen;
Verbot der Radikalen nach Wahlsieg in Serbien durch den König um 1898/99, Exil
des Radikalistenführer Paši und anschließender Ermordung des
Königs um 1903 und Machtergreifung der Radikalen.
[COMMENT20]Ein von Moslems bewohnte
Landstreifen zwischen Serbien und Montenegro, gewissermaßen ein
Verbindungsstück zwischen Albanien und Bosnien, kommt als eine eigene
Verwaltungseinheit unter englische (und französische?) Kontrolle (unter dem
Namen Sandschak oder ähnlich).
[COMMENT21]Grey bot allerdings
zunächst die von der Tripelentente geduldete Besetzung Belgrads durch Österr.‑Ung.
als Faustpfand an: damit Wien ihre Bedingungen in Serbien diktieren kann.
[COMMENT22]Die Beteuerung des Zaren
wird in einem Brief des serbischen Regierungschefs an seinen Generalstabschef
wird als Hinhaltetaktik entlarvt.
[COMMENT23]Inoffiziell ist die
Nachricht zumindest aus diplomatischen Kreisen durchgesickert, weil Rußland
sofort die Verbündeten informiert hat.
Nachdem es feststeht, dass nicht das französische Volk, sondern der von der
Kolonialzeit her übermächtige Militarismus Machtpolitik statt Frieden gemacht
hat, der nicht nur das ungarische, sondern vor allem das französische Volk
hinterging, und spätestens in der zweien Halbzeit gegen einen schon so gut wie
geschlagenen und friedensbereiten Deutschland Millionen Franzosen für die imperialistischen Ziele der Militaristen
in den sinnlosen Tod geschickt hat, sollte vom Beispiel der auffälligen
Ungerechtigkeiten des Friedens mit den Ungarn her neu interpretiert, das
Gesamtkonzept der "Frieden" genannte Neugestaltung Europas, durch die
vom Militarismus bestimmten Großmachtpolitik, vom französischen Volk nicht
länger kritiklos hingenommen werden.
Auch über den Zusammenbruch der Kroatischen Front, nicht etwa infolge
Kriegshandlungen oder aus nationalistischen Motiven, sondern aufgrund der vom Feind
geschürten bolschevistischen Agitation unter den kroatischen Soldaten, herrscht
im allgemeinen vornehmes Schweigen Galántai, Magyarország, S. 320: Die
bolschewistische Propaganda spricht von einer auch die Nationalitäten
mitreißenden Radikalisierung der Massen.. Der Zusammenbruch der kroatischen
Front hat aber den Ersten Weltkrieg faktisch beendet und Österreich zur
bedingungslosen Kapitulation gezwungen. Es fehlt also auch während dem Krieg
nicht politischen Ereignissen von weltbewegender Bedeutung. Die Ursachen und
Zusammenhänge um die mißlungenen Friedensbemühungen, insb. die erschöpfende
Aufklärung der mangelnden Friedensbereitschaft der späteren Sieger harrt einer
entsprechenden Behandlung.
Ohne an dieser Stelle näher auf Fragen einzugehen, ob und inwieweit der
Leninismus als Sprungbrett des Stalinismus fungierte, und somit den Weg für
abermillionen Sowjetbürger in den Tod ebnete, könnte und sollte eine
Neuorientierung der Geschichtsforschung angeregt werden, oder eine eigene
Disziplin innerhalb der Geschichtsforschung, die ihre Aufmerksamkeit der
Erforschung der Geheimnisse des militärischen Sieges an sich widmet. Es soll
von der Grunderkenntnis ausgehen, dass ein militärischer Sieg, auch wenn die
ökonomischen Einsichten nicht stets zu der zwingenden Einsicht führen würden,
naturgemäß nur auf Kosten anderer überhaupt möglich ist. Kein Militär kann auf
eigene Kosten sich einen Sieg leisten. Der Weltkommunismus bekannte sich offen
zu der Theorie des Sieges der bewaffneten Weltrevolution, die sich die
Verlierer einiges kosten lassen müßten.